EMPFEHLUNG zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Beitritt der Gemeinschaft zu zwei Regelungen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa: Regelung Nr. 94 über Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich des Schutzes der Insassen bei einem Frontaufprall und Regelung Nr. 95 über Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich des Schutzes der Insassen bei einem Seitenaufprall
27.6.2005 - (KOM(2004)0672 / 7590/2005– C6‑0209/2004 – 2004/0243(AVC)) - ***
Ausschuss für internationalen Handel
Berichterstatter: Enrique Barón Crespo
(Vereinfachtes Verfahren – Artikel 43 Absatz 1 der Geschäftsordnung)
ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Beitritt der Gemeinschaft zu zwei Regelungen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa: Regelung Nr. 94 über Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich des Schutzes der Insassen bei einem Frontaufprall und Regelung Nr. 95 über Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich des Schutzes der Insassen bei einem Seitenaufprall
(KOM(2004)0672 / 7590/2005 – C6‑0209/2004 – 2004/0243(AVC))
(Verfahren der Zustimmung)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Vorschlags für einen Beschluss des Rates (KOM(2004)0672 – 7590/2005)[1],
– in Kenntnis des vom Rat gemäß Artikel 3 Absatz 3 und Artikel 4 Absatz 2 des Beschlusses 97/836/EG des Rates vom 27. November 1997[2] unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C6‑0209/2004),
– gestützt auf Artikel 75 Absatz 1 und Artikel 43 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für internationalen Handel (A6‑0218/2005),
1. gibt seine Zustimmung zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
VERFAHREN
Titel |
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Beitritt der Gemeinschaft zu zwei Regelungen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa: Regelung Nr. 94 über Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich des Schutzes der Insassen bei einem Frontaufprall und Regelung Nr. 95 über Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich des Schutzes der Insassen bei einem Seitenaufprall | ||||||||||
Bezugsdokumente – Verfahrensnummer |
(KOM(2004)0672 / 7590/2005– C6‑0209/2004 – 2004/0243(AVC)) | ||||||||||
Rechtsgrundlage |
Artikel 3 Absatz 3 und Artikel 4 Absatz 2 des Beschlusses des Rates 97/836/EG vom 27. November 1997 | ||||||||||
Grundlage in der Geschäftsordnung |
Artikel 75 Absatz 1 | ||||||||||
Datum des Ersuchens um die Zustimmung des EP |
21.6.2005 | ||||||||||
Federführender Ausschuss |
INTA | ||||||||||
Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse |
TRAN |
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Nicht abgegebene Stellungnahme(n) |
TRAN 23.11.2004 |
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Verstärkte Zusammenarbeit |
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Berichterstatter |
Enrique Barón Crespo |
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Ersetzte(r) Berichterstatter(in) |
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Vereinfachtes Verfahren Datum des Beschlusses |
Artikel 43 Absatz 1 14.9.2004 | ||||||||||
Anfechtung der Rechtsgrundlage Datum der Stellungnahme JURI |
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Änderung der Mittelausstattung Datum der Stellungnahme BUDG |
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Prüfung im Ausschuss |
17.1.2005 |
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Datum der Annahme |
17.1.2005 | ||||||||||
Ergebnis der Schlussabstimmung |
Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen: |
17 0 0 | |||||||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Daniel Caspary, Jan Christian Ehler, Béla Glattfelder, Sajjad Karim, Erika Mann, David Martin, Javier Moreno Sánchez, Georgios Papastamkos, Tokia Saïfi, Peter Šťastný, Robert Sturdy, Johan Van Hecke und Zbigniew Zaleski | ||||||||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Albert Deß, Den Dover, Saïd El Khadraoui und Robert Goebbels | ||||||||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
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Datum der Einreichung – A6 |
27.6.2005 |
A6‑0218/2005 | |||||||||