EMPFEHLUNG zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Beitritt der Gemeinschaft zu zwei Regelungen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa: Regelung Nr. 94 über Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich des Schutzes der Insassen bei einem Frontaufprall und Regelung Nr. 95 über Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich des Schutzes der Insassen bei einem Seitenaufprall

27.6.2005 - (KOM(2004)0672 / 7590/2005– C6‑0209/2004 – 2004/0243(AVC)) - ***

Ausschuss für internationalen Handel
Berichterstatter: Enrique Barón Crespo
(Vereinfachtes Verfahren – Artikel 43 Absatz 1 der Geschäftsordnung)

Verfahren : 2004/0243(AVC)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0218/2005
Eingereichte Texte :
A6-0218/2005
Aussprachen :
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Beitritt der Gemeinschaft zu zwei Regelungen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa: Regelung Nr. 94 über Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich des Schutzes der Insassen bei einem Frontaufprall und Regelung Nr. 95 über Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich des Schutzes der Insassen bei einem Seitenaufprall

(KOM(2004)0672 / 7590/2005 – C6‑0209/2004 – 2004/0243(AVC))

(Verfahren der Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vorschlags für einen Beschluss des Rates (KOM(2004)0672 – 7590/2005)[1],

–   in Kenntnis des vom Rat gemäß Artikel 3 Absatz 3 und Artikel 4 Absatz 2 des Beschlusses 97/836/EG des Rates vom 27. November 1997[2] unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C6‑0209/2004),

–   gestützt auf Artikel 75 Absatz 1 und Artikel 43 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für internationalen Handel (A6‑0218/2005),

1.  gibt seine Zustimmung zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

  • [1]  Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.
  • [2]  ABl. L 346 vom 17.12.1997, S. 78.

VERFAHREN

Titel

Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Beitritt der Gemeinschaft zu zwei Regelungen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa: Regelung Nr. 94 über Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich des Schutzes der Insassen bei einem Frontaufprall und Regelung Nr. 95 über Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich des Schutzes der Insassen bei einem Seitenaufprall

Bezugsdokumente – Verfahrensnummer

(KOM(2004)0672 / 7590/2005– C6‑0209/2004 – 2004/0243(AVC))

Rechtsgrundlage

Artikel 3 Absatz 3 und Artikel 4 Absatz 2 des Beschlusses des Rates 97/836/EG vom 27. November 1997

Grundlage in der Geschäftsordnung

Artikel 75 Absatz 1

Datum des Ersuchens um die Zustimmung des EP

21.6.2005

Federführender Ausschuss
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

INTA
23.6.2005

Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

TRAN
23.6.2005

 

 

 

 

Nicht abgegebene Stellungnahme(n)
  Datum des Beschlusses

TRAN

23.11.2004

 

 

 

 

Verstärkte Zusammenarbeit
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

 

 

 

 

 

Berichterstatter
  Datum der Benennung

Enrique Barón Crespo
2.12.2004

 

Ersetzte(r) Berichterstatter(in)

 

 

Vereinfachtes Verfahren

Datum des Beschlusses

Artikel 43 Absatz 1

14.9.2004

Anfechtung der Rechtsgrundlage

        Datum der Stellungnahme JURI

 

 

 

 

 

Änderung der Mittelausstattung

        Datum der Stellungnahme BUDG

 

 

 

 

 

Prüfung im Ausschuss

17.1.2005

 

 

 

 

Datum der Annahme

17.1.2005

Ergebnis der Schlussabstimmung

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

17

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Daniel Caspary, Jan Christian Ehler, Béla Glattfelder, Sajjad Karim, Erika Mann, David Martin, Javier Moreno Sánchez, Georgios Papastamkos, Tokia Saïfi, Peter Šťastný, Robert Sturdy, Johan Van Hecke und Zbigniew Zaleski

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Albert Deß, Den Dover, Saïd El Khadraoui und Robert Goebbels

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

 

Datum der Einreichung – A6

27.6.2005

A6‑0218/2005