BERICHT über die soziale Dimension der Globalisierung

18.10.2005 - (2005/2061(INI))

Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
Berichterstatter: Mihael Brejc


Verfahren : 2005/2061(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0308/2005
Eingereichte Texte :
A6-0308/2005
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu der sozialen Dimension der Globalisierung

(2005/2061(INI))

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission „Die soziale Dimension der Globalisierung – der politische Beitrag der EU zu einer gleichmäßigen Verteilung des Nutzens“ (KOM (2004)0383),

–   in Kenntnis des Berichts der Weltkommission über die soziale Dimension der Globalisierung (WCSDG) vom 24. Februar 2004,

–   gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

–   unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und des Entwicklungsausschusses (A6‑0308/2005),

A. in der Erwägung, dass die Globalisierung zwar viele positive Aspekte aufweist und die globale Marktwirtschaft dank des Fortschritts der wissenschaftlichen Kenntnisse eine große Produktivität unter Beweis gestellt hat, dass der Prozess der Globalisierung allerdings schwerwiegende wirtschaftliche und soziale Ungleichgewichte sowohl innerhalb als auch zwischen den Ländern schafft, was angesichts der hohen Arbeitslosigkeit und der Armut in breiten Teilen der Gesellschaft überall in der Welt Anlass zu größter Sorge im Hinblick auf den sozialen Bereich gibt,

B.  in der Erwägung, dass die Globalisierung die Kluft zwischen Reich und Arm vergrößert und es erforderlich ist, intensiv in Menschen auf allen Ebenen der Gesellschaft und in allen Altersgruppen zu investieren, um den negativen Auswirkungen der Globalisierung entgegenzuwirken,

C. in der Erwägung, dass die Wirtschaft zunehmend globalisiert und politisiert ist, die Regulierungsinstanzen weiterhin weitestgehend auf nationaler oder regionaler Ebene verbleiben und keine der bestehenden Institutionen eine demokratische Überwachung der globalen Märkte bietet oder die grundlegenden Ungleichheiten zwischen den Ländern ausgleicht,

1.  begrüßt die Mitteilung der Kommission, die die Einleitung einer ersten Diskussion über den Bericht der Weltkommission über die soziale Dimension der Globalisierung (WCSDG) im Hinblick darauf gestattet, die diesbezügliche Politik der EU festzulegen, erwartet jedoch gleichzeitig, dass die Kommission konkretere Vorschläge für interne und externe Politikmaßnahmen der EU in diesem Bereich vorlegen wird;

2.  stimmt mit der WCSDG darin überein, dass die Globalisierung ein Prozess mit einer starken sozialen Dimension auf der Grundlage von allgemein geteilten Werten, der Achtung der Menschenrechte und der Würde des Einzelnen sein und dass er fair, integrativ und demokratisch gelenkt werden und für alle Länder und Menschen Möglichkeiten und greifbaren Nutzen bieten und mit den Millenniums-Entwicklungszielen (MDGs) verknüpft sein muss;

3.  ist der Auffassung, dass die EU sowohl mit ihren innen- als auch außenpolitischen Maßnahmen, mit ihrem Sozialmodell und dessen Propagierung auf internationaler Ebene und mit der Förderung einer weltweiten Zusammenarbeit, die sich auf gegenseitigen Respekt, konstruktiven Dialog und Anerkennung unseres gemeinsamen Schicksals stützt, einen wesentlichen Beitrag zu diesem Prozess leisten kann;

4.  verweist darauf, dass der Bericht der Weltkommission feststellt, dass Nutzen und Lasten der Globalisierung zwischen den und innerhalb der Staaten ungleich verteilt sind, und verweist darauf, dass sich lediglich in Asien die Verteilungssituation seit den 90er Jahren verbessert hat;

5.  ist der Auffassung, dass die Globalisierung nicht nur bedeuten sollte, dass die EU mehr außerhalb Europas verkaufen kann, sondern dass insbesondere Länder der Dritten Welt in die Lage versetzt werden sollten, mehr in die EU zu verkaufen, um das Niveau des Wachstums, der Beschäftigung sowie der sozialen Integration in diesen Ländern spürbar anzuheben; erkennt an, dass die Gemeinsame Agrarpolitik grundlegend reformiert werden muss, wenn dieser Aspekt der Globalisierung verwirklicht werden und die Kampagne „Macht Armut zur Geschichte“ erfolgreich sein soll;

6.  fordert die Kommission und den Rat auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Handels-, Landwirtschafts- und Außenpolitik der EU mit der Entwicklungspolitik im Sinne von Artikel 178 des Vertrags und mit den Millenniums-Entwicklungszielen vereinbar sind;

7.  ersucht die Europäische Union, konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung der Armut zu ergreifen, indem sie insbesondere in den Bereichen Landwirtschaft und Handel eine zwingendere Politik, verknüpft mit Schuldenerlass und Hilfe, verfolgt;

8.  unterstreicht, dass eine starke Wechselwirkung zwischen Armut und Umweltzerstörung besteht: Umweltprobleme, wie der Rückgang der biologischen Vielfalt oder der Klimawandel, betreffen oft besonders die ärmste Bevölkerungsschicht und verstärken deren Armut, und Armut führt zu zunehmender Umweltzerstörung, wenn es zum Raubbau an natürlichen Ressourcen keine Alternative gibt; ist der Auffassung, dass in diesem Sinne die soziale Dimension der Globalisierung im Zusammenhang mit der ökologischen Dimension betrachtet werden muss;

9.  begrüßt den Halbzeitbericht zur Überprüfung der Lissabon-Strategie und unterstreicht, dass die überarbeitete Lissabon-Strategie als nützliches Instrument dabei dienen könnte, vielen der Herausforderungen der Globalisierung zu begegnen; wiederholt seine Unterstützung für die Strategie von Lissabon, bei der die Interdependenz von wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Aspekten unterstrichen wird; betrachtet die Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen als grundlegendes Erfordernis für eine sozial gerechte Entwicklung der Welt; verweist darauf, dass einige Aspekte von bewährten Verfahren in den Mitgliedstaaten für andere Teile der Welt als Modell dienen können; gibt jedoch zu bedenken, dass dies nur funktioniert, wenn es den Mitgliedstaaten gelingt, die erforderlichen Strukturreformen durch gegenseitige Stärkung und Anpassung ihrer wirtschaftlichen Entwicklung und ihrer Beschäftigungs- und Sozialpolitik umzusetzen; unterstreicht, dass eine wirksame Regierungsführung erforderlich ist, um diese Reformen zu verwirklichen, und fordert die Mitgliedstaaten und ihre Regierungen nachdrücklich auf, Verantwortung zu übernehmen, damit die überarbeitete Lissabon-Strategie ein Erfolg wird; unterstreicht außerdem die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zur Steigerung der Investitionen in Humanressourcen, Forschung und Innovation; ist der Auffassung, dass die Zielvorgaben der Strategie von Lissabon Mindestziele sind, zu deren Einhaltung sich die Mitgliedstaaten verpflichten sollten;

10. begrüßt das Eingeständnis der Kommission, dass zur Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit in der EU umfassende Investitionen in die Humanressourcen für Menschen jeden Alters erforderlich sind, um soziales Wohlergehen für alle zu gewährleisten; erwartet daher konkrete Maßnahmen und Vorschläge, um solche Investitionen zu gewährleisten, und fordert die EU auf, sich auf die Förderung der Entwicklung von Qualifikationen auf allen Ebenen zu konzentrieren, insbesondere unter den unqualifizierten Personen, sodass Arbeitnehmer die ihnen von der Globalisierung gebotenen Chancen ausschöpfen können, und Unternehmen zu unterstützen, die Verantwortung für die berufliche Fachbildung ihrer Arbeitnehmer übernehmen;

11. unterstreicht, dass wirksame Arbeitsmarktregelungen und Systeme der sozialen Sicherheit nicht von den Regierungen allein erreicht werden können, sondern dass die Sozialpartner einbezogen werden müssen, die das Recht auf Mitwirkung am Entscheidungsprozess sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene haben; ist der Auffassung, dass die Chancen und Fähigkeiten der Arbeitgeberorganisationen und der Gewerkschaften, in einen konstruktiven Dialog einzutreten, weiter gestärkt werden müssen, da dies von wesentlicher Bedeutung ist, um die potenziellen negativen sozialen Auswirkungen der Umstrukturierung abzumildern und zu bewältigen, und auch eine notwendige Voraussetzung, wenn die EU die negativen Konsequenzen und positiven Chancen der Globalisierung antizipieren will;

12. unterstreicht die Bedeutung der Achtung und Einhaltung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die Interdependenz und Unteilbarkeit aller Menschenrechte, einschließlich der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Rechte, und die Bedeutung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) betreffend die Beseitigung der Diskriminierung am Arbeitsplatz, die Abschaffung von Zwangsknechtschaft und Zwangsarbeit, die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Tarifverhandlungen sowie die Abschaffung von Kinderarbeit; weist darauf hin, dass die in der Allgemeinen Erklärung und in den Kernarbeitsnormen verankerten Grundsätze gegenwärtig nicht angemessen durchgesetzt werden;

13. verweist auf die Ansicht der WCSDG, wonach im Bereich der Kernarbeitsnormen die Praxis vor Ort häufig Beschlüsse und politische Praktiken Lügen straft; fordert den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, alles in ihrer Macht Stehende zu unternehmen, um die Kernarbeitsnormen sowohl in ihrer Innen- als auch in ihrer Außenpolitik zu fördern und zu gewährleisten, dass kein Aspekt dieser Politiken die Umsetzung dieser Normen behindert; verweist darauf, welche Möglichkeiten der EU offen stehen, die Arbeitsnormen zu fördern durch bilaterale und regionale Vereinbarungen, in der Entwicklungs- und externen Zusammenarbeit, in der Handelspolitik, die den Marktzugang für die Entwicklungsländer, die Förderung privater Initiativen für die soziale Entwicklung und die Förderung einer verantwortungsvollen Regierungsführung auf globaler Ebene ermöglichen werden;

14. fordert, dass soziale Rechte und der soziale Dialog, die Achtung der Menschenrechte und der Vorrang des Rechts, der Schutz der Rechte der Kinder und vor allem das Recht auf Bildung in den verschiedenen externen Programmen der EU größeren Raum einnehmen, damit der Demokratisierung und der Einführung des Rechtsstaats in den Entwicklungsländern, ohne die keine dauerhafte Entwicklung möglich ist (siehe Johannesburger Gipfel 2002), Vorrang eingeräumt wird;

15. fordert, dass die Kommission mit Hilfe bilateraler Abkommen gewährleistet, dass zumindest die ILO-Standards eingehalten werden, um humane Arbeitsbedingungen sicherzustellen und den Missbrauch von Frauen und Kindern in den betroffenen Ländern zu verhindern;

16. begrüßt den Vorschlag der Kommission, dass ein Element der bilateralen Beziehungen auch positive Anreize für Produkte sein könnten, die bestimmten sozialen Normen genügen, ebenso ihren Vorschlag, "gemeinsame bilaterale Beobachtungsstellen" zur Erörterung und Beobachtung der sozialen Dimension der Globalisierung in bilateralen Vereinbarungen einzusetzen; fordert die Kommission auf, einen Vorschlag für ein soziales Gütezeichen vorzulegen; ist ferner der Ansicht, dass die Union ihre bilateralen Beziehungen zur Förderung der Umsetzung der Empfehlungen der WCSDG nutzen sollte, damit nicht infolge von Verlagerungen von Arbeitsplätzen off-shore und aus der EU die Arbeit von Ausbeutungsbetrieben in der Dritten Welt übernommen wird, sondern stattdessen qualitativ hochwertige Arbeitsplätze geschaffen werden, die dazu beitragen, die Lebenssituation der Arbeitnehmer und ihrer Familien in den betreffenden Ländern zu verbessern;

17. fordert die Kommission in diesem Kontext auf, alle ihre bestehenden bilateralen Abkommen, insbesondere die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen und die Fischereipartnerschaftsabkommen, zu überprüfen, um zu gewährleisten, dass sie in vollem Einklang mit den Millenniums-Entwicklungszielen und dem Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung stehen;

18. begrüßt den Vorschlag der Kommission, dass sich die Kommission, der Rat und die Mitgliedstaaten dafür einsetzen sollen, der ILO den Beobachterstatus in der WTO zu verschaffen, um die Qualität des interinstitutionellen Dialogs zu verbessern; verweist darauf, dass das Parlament bereits in seiner Entschließung vom 4. Juli 2002[1] gefordert hat, dass die Institutionen und die Mitgliedstaaten dies anstreben sollen, und fordert sie nun auf, in diesem Bereich einen Fortschritt zu erzielen; fordert außerdem die Kommission, den Rat und die Mitgliedstaaten auf, sich dafür einzusetzen, dass die ILO-Standards für die Mitglieder der WTO verbindlich werden;

19. ist der Auffassung, dass menschenwürdige Arbeitsbedingungen gemäß der ILO-Agenda für menschenwürdige Arbeitsbedingungen auf nationaler, EU- und globaler Ebene zu einem vorrangigen Thema gemacht werden sollten; betont, dass die Gewährleistung menschenwürdiger Arbeit – einschließlich der Rechte der Arbeitnehmer, des sozialen Schutzes und der Gleichstellung von Männern und Frauen – für die wirksame Überwindung der Armut unverzichtbar ist; betont jedoch, dass dieses Ziel indessen in der Außenpolitik der EU und in der internationalen Handels-, Finanz- und Währungspolitik der Union nicht vorkommt;

20. ist der Ansicht, dass die EU als globaler Akteur bei der Umsetzung einer „Agenda für menschenwürdige Arbeit und menschenwürdige Alterssicherung für alle“ eine führende Rolle übernehmen müsste; betont, dass gewisse Mindeststandards bezüglich Arbeitnehmerrechte und Sozialschutz als ein sozioökonomisches Fundament angenommen und anerkannt werden sollten, das langfristig jedem Land der Welt zum Nutzen gereichen dürfte, und dass die Schaffung von Arbeitsplätzen, Beschäftigung und "menschenwürdiger Arbeit" in idealer Weise Kernpunkte eines neunten MDG-Ziels sein sollten, das so rasch wie möglich angenommen werden sollte;

21. teilt die Auffassung der WCSDG, wonach die Millenniums-Entwicklungsziele ein erster Schritt auf dem Weg zu einem sozioökonomischen Grundbestand der Weltwirtschaft sind; stimmt der Kommission darin zu, dass die EU die Kohärenz ihrer Politik in diesem Bereich verstärken muss; erwartet, dass die Kommission konkrete Vorschläge vorlegen wird, wie dies erreicht werden kann; unterstreicht, dass es sinnlos ist, den sozialen Besitzstand der EU abzubauen, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten, sondern vielmehr Produktivität und Ausbildung verbessert werden sollten, um ein höheres Einkommensniveau in der EU aufrecht zu erhalten;

22. verweist darauf, dass die regionale Ebene eine gute Ebene zur Verbesserung von Sozialmodellen und zur Bewältigung der Herausforderungen der Globalisierung darstellt; verweist darauf, dass die vorhandene Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten und die verstärkten Beziehungen zwischen der EU und Nachbarländern durch die Europäische Nachbarschaftspolitik als Beispiel für andere Teile der Welt dienen könnten; ist der Auffassung, dass die EU-Partnerschaften einen sozialen Pfeiler umfassen sollten, der u.a. Arbeitsnormen einschließt;

23. erwartet, dass die Kommission EU-Mittel einsetzt, um negative Ergebnisse zu überwinden und neue Perspektiven für die anfälligeren Regionen und Industriezweige und schwächeren Gruppen von Arbeitnehmern zu eröffnen; erwartet von der Kommission, dass sie angemessene Maßnahmen ergreift, um die Unternehmen davon abzuhalten, aus dem alleinigen Grund des Bezugs von Mitteln aus den Struktur- oder anderen Fonds ihre Standorte zu verlagern, und fordert eine systematische Überprüfung, ob die langfristigen Zielvorgaben bei der Verteilung solcher Mittel eingehalten werden;

24. unterstreicht die Bedeutung des fairen Handels bei dem Bestreben, die Armut in ländlichen Gebieten zu beseitigen, und fordert die Kommission nachdrücklich auf, dem Ersuchen, den Herstellern von Erzeugnissen des fairen Handels und ihren Vertrieben in den EU-Ländern mehr technische und budgetäre Hilfe zukommen zu lassen, konkret nachzukommen;

25. unterstreicht, dass die Entwicklungsländer und die am wenigsten entwickelten Länder einer anhaltenden asymmetrischen Behandlung in der WTO bedürfen, um ihrer relativ schwachen Position im internationalen Welthandelssystem Rechnung zu tragen;

26. unterstreicht, dass die soziale Dimension der Globalisierung für eine Reform der WTO-Regelung spricht; unterstreicht ferner, dass die WTO-Vereinbarungen im Lichte ihrer wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen bewertet werden müssen und dass die Notwendigkeitstests im Zusammenhang mit den technischen Handelshemmnissen und anderen Abkommen durch Nachhaltigkeitstests ersetzt werden müssen;

27. betont, dass eine sinnvolle demokratische Kontrolle der WTO hergestellt werden muss, was eine wirkliche legislative Kontrolle durch gewählte Vertreter oder Parlamente bedeutet;

28. unterstreicht die Bedeutung einer kohärenten Politik und schließt sich der Auffassung der Kommission an, dass die EU sich das Ziel setzen sollte, in allen UN-Gremien, der ILO, den Bretton Woods-Organen und anderen internationalen Organisationen stärker mit einer Stimme zu sprechen; fordert die Kommission außerdem auf, darauf einzuwirken, dass die anderen ILO-Mitgliedstaaten in anderen internationalen Organisationen, insbesondere der WTO, die notwendige kohärente Politik erreichen; ist der Auffassung, dass die universell anerkannten Mindestarbeitsnormen zu prioritären Themen für diese Institutionen werden sollten; ist der Auffassung, dass die EU im Hinblick auf die Förderung eines Entwicklungsmodells, das der sozialen Dimension – insbesondere den Kernarbeitsnormen – in vollem Umfang Rechnung trägt, erheblich mehr bewirken könnte, wenn sie in Institutionen der multilateralen Lenkung einheitlich vertreten wäre;

29. betont, dass zur Unterstützung des sozialen Fortschritts in der Dritten Welt eine gestärkte UNO unverzichtbar ist; bestärkt die Mitgliedstaaten deshalb darin, die laufenden Arbeiten an einer Reform der Vereinten Nationen zu unterstützen; betont, dass ein neuer und gestärkter UNO-Wirtschafts- und Sozialrat – im Idealfall als Rat für menschliche Entwicklung mit der Befugnis, die Arbeit des IWF, der Weltbank, der WTO und der ILO sowie des UNDP und des UNEP zu koordinieren, neu konstituiert – notwendig ist, um die zur Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele erforderliche kohärente Politik zu gewährleisten und allgemeiner dafür zu sorgen, dass die Globalisierung als Hebel für den sozialen Fortschritt funktioniert;

30. teilt die Auffassung der WCSDG, wonach die parlamentarische Kontrolle des multilateralen Systems schrittweise ausgedehnt werden sollte; begrüßt den Vorschlag, eine parlamentarische Gruppe für die Kohärenz und Geschlossenheit der globalen Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpolitik einzurichten, die eine integrierte Kontrolle der wichtigsten internationalen Organisationen entwickeln sollte; betrachtet dies als eine Möglichkeit für das Europäische Parlament, an der parlamentarische Gruppe beteiligt zu werden und zur Maximierung des Nutzens der Globalisierung für alle sozialen Gruppen beizutragen;

31. schließt sich der Auffassung der Kommission an, wonach der Privatsektor und private Initiativen, die Bildung und Mobilisierung gemeinsamer Interessengruppen und globale Maßnahmen verschiedener gesellschaftlicher Einrichtungen (z.B. NRO) einen wirksamen Beitrag zur Förderung einer guten Sozialordnungspolitik leisten können; begrüßt die Unterstützung der Kommission für die OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen, die Maßstäbe für verantwortungsvolles Unternehmenshandeln setzen; unterstützt den Vorschlag der Kommission, die Umsetzung der Leitsätze dadurch zu fördern, dass sie Verweisungen darauf in ihre bilateralen Abkommen aufnimmt; stimmt der Kommission zu, dass eine strengere und einheitlichere Umsetzung dieser Leitsätze erforderlich ist; fordert die Kommission auf, sich weiterhin für eine Sensibilisierung für bewährte Verfahren und bestehende Instrumente wie z.B. die OECD-Leitlinien einzusetzen;

32. ist der Auffassung, dass die kleinen und mittleren Unternehmen nicht von einer aktiven Teilhabe an der globalisierten Wirtschaft ferngehalten werden dürfen, und fordert deshalb, dass die Kommission Anreize für die Vernetzung dieser Art von Unternehmen vorsieht; fordert ferner, dass die Statuten der Europäischen Aktiengesellschaft und der Europäischen Genossenschaft so angepasst werden, dass auch diese Unternehmensformen gleichberechtigte Akteure in der globalisierten Wirtschaft werden;

33. nimmt zur Kenntnis, dass die WCSDG empfiehlt, die ILO solle ein globales Multi-Stakeholder Forum zur sozialen Verantwortung von Unternehmen einrichten; verweist darauf, dass die WCSDG einräumt, dass manche die tatsächliche Wirkung der sozialen Verantwortung von Unternehmen skeptisch einschätzen; regt an, dass die Kommission weitere Sensibilisierungsmaßnahmen zur Förderung der sozialen Verantwortung von Unternehmen durchführt;

34. stellt fest, dass die Bemühungen der Kommission, die multinationalen Unternehmen für ihre soziale Verantwortung zu sensibilisieren, bislang nur geringe Erfolge aufweisen konnten; fordert daher von der Kommission Vorschläge, wie die soziale Verantwortung der Unternehmen verbindlicher gestaltet und verhindert werden kann, dass die Unternehmen, die selbst diesbezüglich nichts tun, von den Anstrengungen der anderen profitieren;

35. unterstreicht, dass eine Migrationspolitik konzipiert werden muss, die auf dem Internationalen Übereinkommen über den Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihre Familienangehörigen beruht und die zum einen den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes Rechnung tragen und zum anderen einen angemessenen Schutz der Rechte von Wanderarbeitnehmern und ihren Familien bieten würde;

36. weist darauf hin, dass das Thema Migration innerhalb der Globalisierungsdiskussion eine sowohl wichtige wie heikle Frage darstellt, die nur gelöst werden kann, wenn sich die Mitgliedstaaten auf ein gemeinsames Verfahren der Anerkennung und Integration geeinigt haben;

37. unterstreicht, wie wichtig eine bessere Unterrichtung der Menschen über sowohl die Vorzüge als auch die Herausforderungen der Globalisierung ist, und betont die diesbezügliche Bedeutung der Bildungseinrichtungen und der Medien; ist der Auffassung, dass das Demokratiedefizit, welches die Globalisierung mit sich bringt, die Furcht vor der Globalisierung erhöht, und ist der Ansicht, dass der soziale Dialog die Chancen für eine demokratische Mitwirkung der Bürger verbessern kann;

38. fordert den Rat und die Kommission dringend auf, die notwendigen Ressourcen und Investitionen zur Förderung der vorgenannten Prozesse bereitzustellen;

39. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Beitritts- und Bewerberländer zu übermitteln.

  • [1]  AB1. C 271E v. 12.11.2003, S. 598

BEGRÜNDUNG

Hintergrund

Die Mitteilung der Kommission (KOM (2004) 0383) enthält eine kurze Beschreibung der Aktionen, die im Rahmen der Union im Hinblick auf die soziale Dimension der Globalisierung derzeit laufen, und es werden einige Änderungen vorgeschlagen. Sie soll ein erster Beitrag zu der Debatte sein, die durch den Bericht der Weltkommission über die soziale Dimension der Globalisierung (WCSDG) ausgelöst wurde Die WCSDG wurde von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) eingesetzt und hat am 24. Februar 2004 einen maßgeblichen Bericht vorgelegt, in dem die sozialen Folgen der Globalisierung untersucht werden.

Der WCSDG-Bericht enthält eine kritische, aber positive Botschaft für die Richtungsänderung auf dem derzeitigen Weg zur Globalisierung. Die Prämisse des Berichts lautet, dass die globale Marktwirtschaft eine große Produktionskapazität unter Beweis gestellt hat, und sie unter umsichtiger Lenkung einen bisher nie da gewesenen materiellen Fortschritt erbringen, mehr produktive und bessere Arbeitsplätze für alle erzeugen und erheblich zur Verringerung der weltweiten Armut beitragen kann. Im Bericht wird jedoch auch darauf hingewiesen, dass das derzeitige Globalisierungsmodell verzerrte Verhältnisse innerhalb und zwischen den Ländern schafft und die Globalisierung aus der Sicht der breiten Mehrheit von Männern und Frauen ihren einfachen und legitimen Wünschen nach angemessenen Arbeitsplätzen und einer besseren Zukunft für ihre Kinder nicht entsprochen hat. Er stellt ferner fest, dass selbst in wirtschaftlich erfolgreichen Ländern Arbeitnehmer und Gemeinden von der Globalisierung Nachteile hatten.

Die Mitteilung der Kommission erörtert den Beitrag, den die EU sowohl mit ihrer Außen- als auch Innenpolitik zur Gestaltung des Prozesses der Globalisierung und dazu leisten kann, dass er fairer für alle wird. Sie befasst sich mit dem Wirtschafts- und Sozialmodell der EU, ihren bilateralen und regionalen Beziehungen (einschließlich Nachbarschaftspolitik, Menschenrechten und Migration), Entwicklungs- und externer Zusammenarbeit, Handelspolitik, Förderung von Initiativen für die soziale Entwicklung und Regierungsführung auf globaler Ebene.

Die soziale Dimension der Globalisierung ist ein weites Feld, und dieser Bericht konzentriert sich auf die Aspekte, die dem Berichterstatter als für den Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten am relevantesten erscheinen.

Auf EU-Ebene durchzuführende Aktionen

(i) interne Politikbereiche

Das EU-Modell hat stets bei der wirtschaftlichen Integration eine starke soziale Dimension betont, was in der im Jahre 2000 zwischen den Staats- und Regierungschefs vereinbarten Agenda von Lissabon zum Ausdruck kommt. Es wird zwar eingesehen, dass das europäische Sozialmodell nicht in jeder Einzelheit in anderen Teilen der Welt kopiert werden kann, aber einige Aspekte bewährter Verfahren durchaus auf andere Teile der Welt übertragen werden

können. Bevor dies geschehen kann, müssen jedoch die Mitgliedstaaten der überarbeiteten Agenda von Lissabon zum Erfolg verhelfen und Verantwortung für die Verwirklichung der erforderlichen Reformen übernehmen, um sie in die Praxis umzusetzen.

(ii) externe Politikbereiche

Die WCSDG berichtet, dass die Völkergemeinschaft eine allgemeine Akzeptanz der Kernarbeitsnormen erkennen lässt, die Praxis vor Ort jedoch häufig die Verpflichtungen Lügen straft, die auf höchster politischer Ebene eingegangen wurden. Nach wie vor ist Diskriminierung weit verbreitet und es finden eklatante Verstöße gegen Arbeits- und Gewerkschaftsrechte statt. Der Berichterstatter fordert den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Kernarbeitsnormen sowohl in ihrer Innen- als auch in ihrer Außenpolitik zu fördern und zu gewährleisten, dass keine ihrer innen- oder außenpolitischen Maßnahmen die Umsetzung dieser Rechte behindert.

Das Europäische Parlament hat bereits die Kommission, den Rat und die Mitgliedstaaten aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die ILO den Beobachterstatus in der WTO erhält[1]. Der Berichterstatter begrüßt den diesbezüglichen Kommissionsvorschlag, fordert die Institutionen jedoch auf, nun in diesem Bereich Fortschritte zu erzielen.

In vielen Ländern ist zwar die Verringerung der Arbeitslosigkeit ein Hauptziel, als solches reicht dies jedoch nicht aus. Es gibt viele Menschen, die vollbeschäftigt sind, aber in inakzeptablen Arbeitsverhältnissen. Die Beschäftigung muss frei gewählt werden können und ein für die Befriedigung von grundlegenden wirtschaftlichen Bedürfnissen ausreichendes Einkommen erbringen. Die Rechte und die Vertretung müssen beachtet werden, in der einen oder anderen Form von Sozialschutz muss eine grundlegende Sicherheit erreicht und es müssen angemessene Arbeitsbedingungen gewähr leistet werden. Diese wichtigen Elemente in der UN-Agenda für menschenwürdige Arbeitsbedingungen sollten auf allen Ebenen Vorrang erhalten.

Der Berichterstatter stellt die Bedeutung der politischen Kohärenz in den internationalen Institutionen heraus.

Unternehmen gestalten die Arbeitswelt und beeinflussen das soziale und wirtschaftliche Umfeld, in dem die Menschen leben. Der Berichterstatter unterstützt daher die Förderung der sozialen Verantwortung der Unternehmen und fordert die Kommission auf, das Bewusstsein für bestehende Instrumente und Praktiken wie die OECD-Leitlinien zu wecken. Es ist ferner erforderlich, dass die Kommission auch das Bewusstsein in der Geschäftswelt für die wirtschaftlichen Argumente schärft, die für die soziale Verantwortung der Unternehmen sprechen.

Die Menschen sind sich in der Regel der Auswirkungen der Globalisierung nicht voll und ganz bewusst, weshalb der Berichterstatter die wichtige Rolle von Bildungseinrichtungen und Medien im Prozess der Unterrichtung der Öffentlichkeit über diese Vorgänge herausstellt.

Der Berichterstatter begrüßt den Vorschlag, eine parlamentarische Gruppe zur Kontrolle des multilateralen Systems in Bezug auf die Kohärenz und Geschlossenheit der globalen Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpolitik einzurichten. Dies könnte eine echte Gelegenheit für das Europäische Parlament darstellen, bei der Gestaltung der künftigen Entwicklung der Globalisierung und der positiven Nutzung ihres Potenzials eine aktive Rolle zu spielen.

  • [1]  AB1. C 271E v. 12.11.2003, S. 598

STELLUNGNAHME des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (4.10.2005)

für den Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

zu der sozialen Dimension der Globalisierung
(2005/2061(INI)

Verfasser der Stellungnahme: Poul Nyrup Rasmussen

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten ersucht den federführenden Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  begrüßt nachdrücklich den Bericht der Weltkommission für die soziale Dimension der Globalisierung (WCSDG) und schließt sich ihren Schlussfolgerungen an; erkennt die Bedeutung der Wettbewerbsfähigkeit für die Sicherung von Arbeitsplätzen an und betont, dass die Gewährleistung menschenwürdiger Arbeit – einschließlich der Rechte der Arbeitnehmer, des sozialen Schutzes und der Gleichstellung von Männern und Frauen – für die wirksame Überwindung der Armut unverzichtbar ist, betont jedoch, dass dieses Ziel indessen in der Außenpolitik der EU und in der internationalen Handels-, Finanz- und Währungspolitik der Union nicht auftaucht; ist dementsprechend der Auffassung, dass die Verwirklichung einer „menschenwürdigen Arbeit für alle“ und einer „menschenwürdigen Alterssicherung für alle“ ein gemeinsames Ziel der Innen- und der Außenpolitik der Union sein sollte;

2.  ist der Ansicht, dass die EU als globaler Akteur bei der Umsetzung der „Agenda für menschenwürdige Arbeit und menschenwürdige Alterssicherung für alle“ eine führende Rolle übernehmen müsste; betont, dass ein Minimum an Arbeitnehmerrechten und Sozialschutz als ein sozioökonomisches Fundament akzeptiert und anerkannt werden sollte, das langfristig gesehen jedem Land der Welt zum Nutzen gereichen dürfte und dass die Schaffung von Arbeitsplätzen, Beschäftigung und "menschenwürdiger Arbeit" idealerweise so rasch wie möglich als neuntes Ziel der MDGs angenommen werden sollte;

3.  unterstreicht die Unverzichtbarkeit der Kernarbeitsnormen der ILO und drängt darauf, dass die EU ihre umfassenden bilateralen Beziehungen nutzt, um deren Anwendung zu fördern; vertritt die Auffassung, dass die Einhaltung und Anwendung der Kernarbeitsnormen der ILO eine Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der WTO sein sollte und dass die ILO in der WTO einen Beobachterstatus erhalten sollte; ist außerdem der Ansicht, dass die Union ihre bilateralen Beziehungen zur Förderung der Umsetzung der Empfehlungen der WCSDG nutzen sollte, damit nicht infolge von Off-shoring und der Verlagerung von Arbeitsplätzen aus der EU die Arbeit von Ausbeutungsbetrieben in der Dritten Welt übernommen wird, sondern qualitativ hochwertige Arbeitsplätze geschaffen werden, die dazu beitragen, das Leben der Arbeitnehmer und ihrer Familien in den betreffenden Ländern zu verbessern; betont darüber hinaus, dass eine verantwortungsvolle Regierungsführung, solide und funktionierende Staaten, starke Zivilgesellschaften, demokratische Grundfreiheiten und ein produktiver sozialer Dialog eine grundlegende Voraussetzung dafür sind, dass Völker, Gesellschaften und Nationen von der Globalisierung profitieren können, und dass die Union dies in ihren bilateralen Beziehungen vorrangig berücksichtigen sollte;

4.  betont, dass die kohärente Politik zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten einerseits und zwischen den an der Ordnungspolitik und der Entwicklung beteiligten globalen Institutionen – wie z.B. IWF, Weltbank, WTO, ILO und UNDP – von ausschlaggebender Bedeutung ist, um sicherzustellen, dass in den Entwicklungsländern Fortschritte erzielt werden und dass die Globalisierung für die Menschen auf der ganzen Welt zu einer Chance wird; betont, dass diese Organisationen dieselben Ziele verfolgen müssen, wenn sie erfolgreich sein wollen; begrüßt deshalb die konkreten Vorschläge der WCSDG zur Verbesserung der kohärenten Politik; begrüßt ferner die Absicht der Kommission, innerhalb der internationalen Finanzinstitutionen für Kohärenz zu sorgen und in diesen Institutionen mit einer Stimme zu sprechen; unterstreicht, dass die EU als globaler Akteur weitaus mehr Wirkung entfalten kann, wenn sie in den multilateralen Institutionen Einigkeit demonstriert;

5.  betont, dass zur Unterstützung des sozialen Fortschritts in der Dritten Welt eine gestärkte UNO für ein derartiges System unverzichtbar ist; ruft die Mitgliedstaaten deshalb auf, die laufenden Arbeiten zur Reform der Vereinten Nationen zu unterstützen; betont, dass ein neuer und gestärkter Wirtschafts- und Sozialrat – im Idealfall als Rat für menschliche Entwicklung mit der Befugnis, die Arbeit des IWF, der Weltbank, der WTO und der ILO sowie das UNDP und UNEP zu koordinieren – notwendig ist, um die zur Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele erforderliche kohärente Politik zu gewährleisten und ganz allgemein die Globalisierung zu einem Mittel für den sozialen Fortschritt zu machen.

VERFAHREN

Titel

Soziale Dimension der Globalisierung

Verfahrensnummer

2004/2061 (INI)

Federführender Ausschuss

EMPL

Mitberatender Ausschuss
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

AFET
12.5.2005

Verstärkte Zusammenarbeit

 

Verfasser(in) der Stellungnahme
  Datum der Benennung

Poul Nyrup Rasmussen
19.4.2005

Prüfung im Ausschuss

14.9.2005

4.10.2005

 

 

 

Datum der Annahme der Vorschläge

4.10.2005

Ergebnis der Schlussabstimmung

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

39

1

3

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Panagiotis Beglitis, Bastiaan Belder, Monika Beňová, Elmar Brok, Philip Claeys, Simon Coveney, Anna Elzbieta Fotyga, Jas Gawronski, Ana Maria Gomes, Alfred Gomolka, Richard Howitt, Jana Hybášková, Anna Ibrisagic, Toomas Hendrik Ilves, Ioannis Kasoulides, Helmut Kuhne, Joost Lagendijk, Vytautas Landsbergis, Francisco José Millán Mon, Annemie Neyts-Uyttebroeck, Justas Vincas Paleckis, Tobias Pflüger, João de Deus Pinheiro, Bernd Posselt, Raül Romeva i Rueda, Libor Rouček, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Gitte Seeberg, Marek Maciej Siwiec, István Szent-Iványi, Paavo Väyrynen, Inese Vaidere, Ari Vatanen, Jan Marinus Wiersma, Karl von Wogau, Luis Yañez-Barnuevo García, Josef Zieleniec

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Árpád Duka-Zólyomi, Jaromír Kohlíček, Rihards Pīks, Aloyzas Sakalas, Inger Segelström, Csaba Sándor Tabajdi

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

 

STELLUNGNAHME des Entwicklungsausschusses (2.9.2005)

für den Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

zur sozialen Dimension der Globalisierung 2005/2061(INI)

Verfasserin der Stellungnahme: Marie-Hélène Aubert

VORSCHLÄGE

Der Entwicklungsausschuss ersucht den federführenden Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  ist der Auffassung, dass die kleinen und mittleren Unternehmen nicht von einer aktiven Teilhabe an der globalisierten Wirtschaft ferngehalten werden dürfen, und fordert deshalb, dass die Kommission Möglichkeiten vorsieht, die Bildung von Netzen dieser Art von Unternehmen zu fördern; fordert ferner, dass die Statuten der Europäischen Aktiengesellschaft und der Europäischen Genossenschaft so angepasst werden, dass auch diese Unternehmensformen gleichberechtigte Akteure in der globalisierten Wirtschaft werden;

2.  fordert, dass soziale Rechte und der soziale Dialog, die Achtung der Menschenrechte und der Vorrang des Rechts, der Schutz der Rechte der Kinder und vor allem ihr Recht auf Bildung in den verschiedenen externen Programmen der EU größeren Raum einnehmen, damit der Demokratisierung und der Einführung des Rechtsstaats in den Entwicklungsländern, ohne die keine dauerhafte Entwicklung möglich ist (siehe Johannesburger Gipfel 2002), Vorrang eingeräumt wird;

3.  ersucht die Europäische Union, konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung der Armut zu ergreifen, indem sie insbesondere in den Bereichen Landwirtschaft und Handel eine sehr viel überzeugendere Politik, verknüpft mit Schuldenerlass und Hilfe, verfolgt;

4.  ist besorgt über die Abwanderung von Fachkräften aus den Entwicklungsländern, insbesondere von Fachleuten im Gesundheitswesen; fordert die Mitgliedstaaten auf, ethische Einstellungsverfahren anzunehmen, und die Kommission, einen Überblick über aktuelle Verfahren zu erstellen, so dass Mechanismen bewährter Verfahren eingeführt werden können;

5.  stellt fest, dass die Landwirtschaft für die meisten Länder der südlichen Halbkugel nach wie vor den Stützpfeiler der Volkswirtschaften bildet, dass kleine und Familienbetriebe vom Agrobusiness an den Rand gedrängt werden, dass große Lebensmittelkonzerne ihre Kontrolle über den gesamten Markt verstärken, dass die Mehrheit der Bevölkerung dieser Länder noch immer in ländlichen Gebieten lebt, dass diese Länder deshalb durch eine besondere und differenzierte Behandlung für die Entwicklungsländer nötigenfalls von der Liberalisierung des Handels bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen ausgenommen werden und von der Abschaffung der europäischen Exportsubventionen optimal profitieren können müssen;

6.  unterstreicht die Bedeutung des fairen Handels bei dem Bestreben, die Armut in ländlichen Gebieten zu beseitigen, und fordert die Kommission nachdrücklich auf, dem Ersuchen, den Herstellern von Erzeugnissen des fairen Handels und ihren Vertrieben in den EU-Ländern mehr technische und budgetäre Hilfe zukommen zu lassen, konkret nachzukommen;

7.  ist der Auffassung, dass die soziale und ökologische Verantwortung der multinationalen Konzerne, insbesondere der Unternehmen, die Naturschätze ausbeuten und damit handeln oder Erdöl- und Bergbauressourcen ausbeuten, klar festgelegt und dass die EU in diesem Bereich stärker tätig werden muss; ist der Auffassung, dass eine konkrete Folgemaßnahmen zur Arbeit des Multi-Stakeholder-Forums über die soziale Verantwortung der Unternehmen seit langem überfällig sind, und fordert die Kommission auf, ihre Mitteilung Anfang Herbst zu veröffentlichen;

8.  betont, dass das gegenwärtige Wirtschaftsmodell sehr eng mit den Erdölressourcen verknüpft ist, und unterstreicht, dass eine derartige Abhängigkeit verhängnisvolle Auswirkungen nicht nur hinsichtlich der Preisentwicklung durch Energieknappheit, sondern auch hinsichtlich der Konflikte und der politischen Instabilität in den südlichen Erzeugerländern mit schwerwiegenden sozialen Folgen haben kann.

VERFAHREN

Titel

Soziale Dimension der Globalisierung

Verfahrensnummer

2005/2061(INI)

Federführender Ausschuss

EMPL

Mitberatender Ausschuss
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

DEVE
12.5.2005

Verstärkte Zusammenarbeit

Nein

Verfasserin der Stellungnahme
  Datum der Benennung

Marie-Hélène Aubert
24.5.2005

Prüfung im Ausschuss

13.7.2005

30.8.2005

 

 

 

Datum der Annahme der Vorschläge

30.8.2005

Ergebnis der Schlussabstimmung

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

32

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Margrete Auken, Margrietus van den Berg, Danutė Budreikaitė, Marie-Arlette Carlotti, Thierry Cornillet, Nirj Deva, Alexandra Dobolyi, Fernando Fernández Martín, Michael Gahler, Filip Andrzej Kaczmarek, Glenys Kinnock, Ģirts Valdis Kristovskis, Maria Martens, Miguel Angel Martínez Martínez, Gay Mitchell, Luisa Morgantini, José Javier Pomés Ruiz, Toomas Savi, Pierre Schapira, Jürgen Schröder, Feleknas Uca, Paul Verges, Anna Záborská, Mauro Zani

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Marie-Hélène Aubert, John Bowis, Manolis Mavrommatis, Anne Van Lancker, Gabriele Zimmer

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Carl Schlyter, Åsa Westlund, Jürgen Zimmerling

VERFAHREN

Titel

Die soziale Dimension der Globalisierung

Verfahrensnummer

2005/2061(INI)

Grundlage in der Geschäftsordnung

Art. 45

Federführender Ausschuss
  Datum der Bekanntgabe der Genehmigung im Plenum

EMPL
12.5.2005

Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

AFET

12.5.2005

DEVE
12.5.2005

INTA

12.5.2005

 

 

Nicht abgegebene Stellungnahme(n)
  Datum des Beschlusses

INTA

24.5.2005

 

 

 

 

Verstärkte Zusammenarbeit
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

 

 

 

 

 

In den Bericht aufgenommene(r) Entschließungsantrag / -anträge

 

 

 

Berichterstatter(in)
  Datum der Benennung

Mihael Brejc
31.3.2005

 

Ersetzte(r) Berichterstatter(in)

 

 

Prüfung im Ausschuss

11.7.2005

5.10.2005

 

 

 

Datum der Annahme

5.10.2005

Ergebnis der Schlussabstimmung

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

28

1

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Jan Andersson, Jean-Luc Bennahmias, Emine Bozkurt, Alejandro Cercas, Ole Christensen, Derek Roland Clark, Luigi Cocilovo, Jean Louis Cottigny, Proinsias De Rossa, Richard Falbr, Jan Jerzy Kułakowski, Sepp Kusstatscher, Raymond Langendries, Bernard Lehideux, Elizabeth Lynne, Thomas Mann, Ana Mato Adrover, Maria Matsouka, Ria Oomen-Ruijten, Pier Antonio Panzeri, José Albino Silva Peneda, Kathy Sinnott, Jean Spautz, Anne Van Lancker, Gabriele Zimmer

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Edit Bauer, Mihael Brejc, Udo Bullmann, Françoise Castex, Lasse Lehtinen, Leopold Józef Rutowicz, Elisabeth Schroedter, Marc Tarabella, Patrizia Toia,

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

 

Datum der Einreichung – A[6]

18.10.2005

A6-0308/2005