BERICHT über den Stand der Beitrittsvorbereitungen Bulgariens
25.11.2005 - (2005/2204(INI))
Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
Berichterstatter: Geoffrey Van Orden
PR_INI_art45
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
über den Stand der Beitrittsvorbereitungen Bulgariens
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des am 25. April 2005 unterzeichneten Vertrags über den Beitritt der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union,
– unter Hinweis auf seine einschlägigen Entschließungen und Berichte seit dem Beginn der Beitrittsverhandlungen,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates von Brüssel vom 16. und 17. Dezember 2004,
– in Kenntnis des Umfassenden Monitoringberichts der Kommission über Bulgarien von 2005 (KOM(2005)0534),
– in Kenntnis des Schreibens von Kommissionsmitglied Olli Rehn vom 7. November 2005 an die bulgarische Regierung,
– gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A6‑0342/2005),
A. in der Erwägung, dass Bulgarien nach dem Abschluss der Beitrittsverhandlungen am 14. Dezember 2004 den Beitrittsvertrag am 25. April 2005 unterzeichnete und ihn am 11. Mai 2005 ratifizierte,
B. in der Erwägung, dass Bulgarien auf dem Weg ist, die Verpflichtungen aus der Mitgliedschaft fristgerecht zu erfüllen, um unser gemeinsames Ziel, den EU-Beitritt Bulgariens am 1. Januar 2007, dem Zeitpunkt, an dem Bulgarien die im Beitrittsvertrag niedergelegten Bedingungen erfüllt haben muss, zu erreichen,
C. in der Erwägung, dass der Beitritt Bulgariens, wie das Europäische Parlament wiederholt betont hat, ausschließlich von seinen eigenen Verdiensten abhängen und nicht an den Beitrittsantrag eines anderen Staates gebunden sein sollte; in der Erwägung, dass sich für den Beitritt Bulgariens aus den Bedenken über den weiteren Verlauf der künftigen EU-Erweiterung, die mit ihm nicht im Zusammenhang stehen, keine Nachteile ergeben sollten, bringt nichtsdestoweniger seine Hoffnung zum Ausdruck, dass der Beitritt Rumäniens und Bulgariens gleichzeitig vonstatten gehen kann,
1. begrüßt, dass der Beitrittsvertrag Bulgariens von vielen Mitgliedstaaten ratifiziert wurde, und fordert, dass die übrigen Mitgliedstaaten den Ratifizierungsprozess rasch abschließen;
2. beglückwünscht die jeweiligen bulgarischen Regierungen zu ihrem stetigen Engagement und ihren Fortschritten in Bezug auf den EU-Beitritt, und begrüßt die Kontinuität, mit der die Regierung und die Nationalversammlung den Erfordernissen des Beitritts nach den Parlamentswahlen in Bulgarien im Juni 2005 mit Entschlossenheit Vorrang eingeräumt haben;
3. begrüßt die im Allgemeinen positive, jedoch teilweise kritische Beurteilung der Fortschritte Bulgariens im Hinblick auf den Beitritt im Monitoringbericht der Kommission von 2005, und fordert die bulgarische Regierung und die bulgarischen Behörden auf, eine größere und sichtbare Entschlossenheit in Bezug auf diejenigen Bereiche zu zeigen, die als die Bereiche hervorgehoben werden, die „größere Anstrengungen“ erfordern, und vor April 2006 (wenn ein weiterer Monitoringbericht erstellt werden wird) konkret nachzuweisen, dass sie wirksame Schritte unternommen haben, um Abhilfe in den Bereichen zu schaffen, in denen es noch Anlass zu „ernster Besorgnis“ gibt;
4. stellt fest, dass Bulgarien der Erfüllung der Beitrittskriterien 14 Monate vor dem Beitritt ebenso nahe gekommen ist oder in vielen Fällen sogar noch näher gekommen ist als die neuen Mitgliedstaaten in derselben Phase des Beitrittsprozesses der fünften Erweiterung;
5. erkennt an, dass die Aussicht auf einen fristgerechten Beitritt ein wesentlicher Anreiz für größere Anstrengungen und für einen beschleunigten Reformprozess darstellt; drängt die bulgarischen Behörden, greifbare Ergebnisse vorzulegen und damit sicherzustellen, dass das vorgesehene Beitrittsdatum 1. Januar 2007 erreichbar ist; stellt gleichzeitig fest, dass die derzeitigen Veränderungen als solche vorteilhaft sind, nicht nur als Voraussetzung für den EU-Beitritt, dass der Modernisierungs- und Reformprozess noch viele Jahre nach dem Beitritt fortgeführt werden muss und dass dies in den Bedingungen für die Gewährung von Kohäsionsmitteln zum Tragen kommen sollte;
6. begrüßt, dass 18 bulgarische parlamentarische Beobachter im Europäischen Parlament vertreten sind, und hofft, dass die fruchtbare Zusammenarbeit zwischen dem Parlament, der Kommission und dem Rat bei den Entscheidungen über die Fortschritte Bulgariens auf dem Weg zur EU-Mitgliedschaft fortgesetzt wird;
7. fordert einen Briefwechsel zwischen dem Präsidenten des Europäischen Parlaments und dem Präsidenten der Kommission über die umfassende Einbeziehung des Europäischen Parlaments in die Überlegungen zur Anwendung einer der Schutzklauseln des Beitrittsvertrags; stellt fest, dass das Parlament im Lichte des Standes der Umsetzung der erforderlichen Reformen und auf der Grundlage der detaillierten Beurteilung der Lage im nächsten Frühjahr durch die Kommission einen Standpunkt zu diesen Fragen, insbesondere zum Zeitpunkt des Beitritts, einnehmen wird; erwartet daher, dass die Kommission und Bulgarien in dieser Hinsicht eng mit dem Parlament zusammenarbeiten werden;
8. erkennt den beträchtlichen Beitrag Bulgariens zur Stabilität der größeren Region Südosteuropas und ihre ständige Rolle bei der Förderung der regionalen Sicherheit und des regionalen Wohlstands an;
Politische Kriterien
9. stellt fest, dass Bulgarien die politischen Kriterien nach wie vor erfüllt, und drängt Bulgarien, größtmögliche politische, finanzielle und administrative Anstrengungen zur praktischen Umsetzung der Rechtsvorschriften und Strategien zu unternehmen, um greifbare Ergebnisse vorzuweisen; erinnert die bulgarische Regierung daran, dass sie verstärkte Anstrengungen für den Aufbau ausreichender Kapazitäten in der Verwaltung und im Justizwesen unternehmen muss, um den Besitzstand um- und durchzusetzen, insbesondere im Hinblick auf die Strategie zur Bekämpfung der Korruption und die dringend erforderliche weitere Reform des Justizwesens;
10. unterstützt nachdrücklich die Ansicht, dass die Rechtsstaatlichkeit von wesentlicher Bedeutung für die Schaffung von Vertrauen in der Öffentlichkeit ist und auch die Grundlage für wirtschaftliche Fortschritte und damit für einen größeren Wohlstand darstellt;
11. erkennt an, dass aufgrund der Fortschritte bei der Bekämpfung mancher Formen der Schwerkriminalität, wie etwa des Drogenhandels, des Menschenhandels und der Geldfälschung, die Kriminalitätsraten in Bulgarien auf das Niveau vieler Mitgliedstaaten gesenkt worden sind, und ermuntert Bulgarien, seine Anstrengungen fortzusetzen;
12. bringt gleichzeitig seine Besorgnis über die Unverfrorenheit der bulgarischen Organisierten Kriminalität, ihre Verachtung des Rechts und ihre Herausforderung für die bulgarischen Behörden und deren Verwicklung in die offenkundige Straflosigkeit einer Reihe von Aufsehen erregenden Mordfällen in den letzten Jahren zum Ausdruck; stellt besorgt den geringen Anteil an Fällen der Schwerkriminalität, die zu Verurteilungen geführt haben, fest;
13. bedauert, dass Bulgarien, obwohl es in dem internationalen Korruptionsindex „Corruption Perceptions“ einen besseren Platz einnimmt als ein Mitgliedstaat und die drei weiteren Kandidaten für einen EU-Beitritt, dennoch nicht gut abschneidet, und dass es bislang wenige erfolgreiche Verurteilungen von hochrangigen Beamten wegen Korruption gegeben hat;
14. ermutigt hochrangige Beamte dazu, sich als Zeichen ihres Engagements öffentlich von jeder Art von Korruption zu distanzieren; ermuntert hochrangige Beamte nachdrücklich, Vorschriften zu unterstützen, die die Offenlegung ihrer persönlichen Vermögenswerte und Einkommensteuererklärungen verlangen;
15. begrüßt die Initiativen für eine verbesserte Koordinierung der verschiedenen Ministerien und funktionsfähigen Behörden, die für die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und der Korruption zuständig sind, sowie die geplanten Verbesserungen bei der Organisation und Leitung der Polizei und der Sicherheitsdienste; begrüßt die Annahme vieler neuer Maßnahmen, insbesondere der Strafprozessordnung, und fordert deren rasche und wirksame Umsetzung; bekräftigt jedoch, dass es wichtig ist, im Justizwesen weitere Reformen durchzuführen, um die Voraussetzungen für alle weiteren Modernisierungsmaßnahmen zu schaffen; erkennt ferner an, dass mehrere Mitgliedstaaten eine hervorragende fachliche Unterstützung bereitgestellt haben, und fordert, dass die Mitgliedstaaten mit einem besonderen Know-how bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität dringend zusätzliche Hilfe leisten; stellt fest, dass zufrieden stellende Ergebnisse nur erreicht werden können, wenn die Anstrengungen nicht nur auf nationaler, sondern auch auf lokaler Ebene verstärkt werden;
16. fordert daher zusätzliche Maßnahmen: unter anderem eine Verfassungsänderung zur Herstellung einer scharfen Trennung der Verantwortlichkeiten und einer größeren Wirksamkeit bei der Ermittlung und der Verfolgung von Straftaten; eine größere Kontrolle und Rechenschaftspflicht des Leitenden Staatsanwalts und seiner Stellvertreter; verbesserte Maßnahmen zur Erleichterung der Ermittlung von Korruption im Justizwesen, insbesondere durch eine verstärkte Zusammenarbeit innerhalb und zwischen den zuständigen Behörden; ein verbessertes Ernennungssystem für Richter; höhere Gehälter, bessere Mittel und Möglichkeiten für eine schnellere Beförderung von Polizeibeamten und ein entschlossenes Vorgehen bei der Beschlagnahme von Vermögenswerten von in die Organisierte Kriminalität verwickelten Straftätern;
17. stellt die strategische Lage Bulgariens an einer EU-Außengrenze fest und empfiehlt weitere abgestimmte Anstrengungen zur Verbesserung aller Aspekte der Grenzkontrollen einschließlich Maßnahmen betreffend die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, des Menschenhandels sowie des Drogenhandels und betreffend die öffentliche Gesundheit wie etwa die Tierseuchenkontrolle; drängt die bulgarischen Behörden zu gewährleisten, dass ausreichendes Personal verfügbar ist, um eine angemessene Implementierung des Besitzstands im Bereich der Grenzkontrollen sicherzustellen; fordert auch die Nachbarstaaten, insbesondere die Länder des Westbalkans, auf, ihre entsprechenden Maßnahmen zu verstärken;
18. fordert, dass für die Verbesserung von Waisenhäusern und von Schulen für benachteiligte Kinder und für Kinder mit besonderen Bedürfnissen, einschließlich Behinderter, sowie für eine schnellere und wirksamere Umsetzung des Plans zur Deinstitutionalisierung größere Mittel bereitgestellt werden, da es in Bulgarien einen vergleichsweise hohen Prozentsatz an betreuten Kindern gibt; fordert die Kommission auf, den Status von Behinderten, die in Bulgarien in Wohnheimen leben, zu untersuchen und zu überwachen; wünscht, dass Veränderungen im Adoptionsrecht und in der Adoptionspraxis gefördert werden, um die Zahl der bulgarischen Kinder, die weltweit adoptiert werden, zu senken und nationale Adoptionen zu fördern, einschließlich der Einrichtung eines einheitlichen nationalen Registers für potentielle Adoptiveltern, sowie eine Betreuung im Einklang mit den internationalen bewährten Praktiken zu fördern; fordert eine weitere Reform der psychischen Betreuung; fordert auch die Einrichtung eines Systems von Jugendgerichten, das von geeigneten Strukturen und Unterbringungsmöglichkeiten unterstützt wird;
19. begrüßt die praktischen Maßnahmen, die Bulgarien ergriffen hat, um die Integration der Roma in die Gesellschaft („Mainstream Society“) zu verbessern, insbesondere in den Bereichen Bildung, Wohnungsbau und Gesundheitsfürsorge; fordert, dass dem „Aktionsplan für die Umsetzung des Rahmenprogramms für eine gerechte Integration der Roma in die bulgarische Gesellschaft 2005-2006“ größere Aufmerksamkeit geschenkt wird; stellt fest, dass nach wie vor viele Roma diskriminiert werden und dass insbesondere die Frauen dem Menschenhandel und der Prostitution ausgesetzt sind; fordert nachdrücklich, dass die Anstrengungen zur Gewährleistung des Zugangs zu einer qualitativ hochwertigen Bildung und zur Aufhebung der Rassentrennung verstärkt und mit ausreichenden Mitteln unterlegt werden müssen und dass Fortschritte an sichtbaren Verbesserungen gemessen werden; betont jedoch, dass die Integration ein zweiseitiger Prozess ist, bei dem die Roma selbst die Notwendigkeit, sich anzupassen, anerkennen müssen;
20. fordert, dass Maßnahmen ergriffen werden, um die Dezentralisierungsstrategie wirksam umzusetzen, damit die örtlichen Verwaltungsstrukturen in erheblichem Maße verstärkt werden und über die erforderlichen Kapazitäten verfügen, um eine umfassende und aktive Rolle bei den Reformen in Bulgarien zu spielen;
Wirtschaftliche Kriterien
21. empfiehlt Bulgarien, wie im letzten Bericht des Parlaments gefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um die Wirtschaftsleistung Bulgariens über weit reichende Strukturreformen und eine gute Fiskalpolitik zu konsolidieren, und ermutigt Bulgarien zu weiteren spezifischen Anstrengungen zum Abbau des Leistungsbilanzdefizits; betont, dass es von wesentlicher Bedeutung ist, den Schwerpunkt klar auf wirtschaftliche Fortschritte zu legen, um die Herausforderungen und Chancen der EU-Mitgliedschaft zu bewältigen;
22. begrüßt das Urteil der Kommission über die positiven Auswirkungen des Privatisierungsprogramms in Bulgarien; stellt fest, dass der Anteil des im privaten Sektor erwirtschafteten BIP im ersten Halbjahr 2005 67% erreichte, was einen Anstieg von 2,2 % gegenüber demselben Zeitraum 2004 bedeutet; fordert größere Transparenz im öffentlichen Beschaffungswesen, bei Ausschreibungen und bei der Auftragsvergabe;
23. begrüßt die beachtlichen Fortschritte bei der Schaffung von Rahmenbedingungen für Unternehmen, die Investitions- und Wachstumsanreize bieten, sowie die Bereitstellung von privaten, staatlichen und europäischen Mitteln zur Entwicklung von wirksamen und gerechten Rechts-, Verwaltungs-, und Regulierungsstrukturen für die wirtschaftliche Tätigkeit; betont erneut, wie bedeutsam die Verlässlichkeit des Justizwesens und der öffentlichen Verwaltung für ein gutes Geschäftsklima und eine starke dezentralisierte Infrastruktur, insbesondere zum Nutzen der KMU, sind;
24. empfiehlt, dass Maßnahmen durchgeführt werden, die eine größere Flexibilisierung des Arbeitsmarktes, die Förderung von Innovationen, die Erhöhung der Mobilität der Arbeitnehmer und die Verbesserung von Aus- und Weiterbildungsprogrammen zum Ziel haben; wünscht gleichzeitig, dass Schritte unternommen werden, um die tatsächliche Arbeitslosenquote und die Art der Arbeitslosigkeit zu ermitteln, da es in einigen Bereichen einen Mangel an Arbeitskräften gibt;
25. erinnert Bulgarien daran, dass es notwendig ist, verstärkte Anstrengungen in allen Bereichen des Binnenmarktes zu unternehmen, wie dies im jüngsten umfassenden Monitoringbericht über Bulgarien dargelegt wurde, um sein gutes Funktionieren sicherzustellen;
Gemeinschaftlicher Besitzstand
26. begrüßt die Fortschritte Bulgariens im Agrarsektor, drängt jedoch auf umgehende Maßnahmen, die sicherstellen, dass Kontroll- und Zahlstellen verfügbar sind, um auf die Besorgnisse einzugehen, die durch die noch fehlenden rechtlichen Verpflichtungen auf diesem Gebiet entstehen; betont, dass es notwendig ist, die verbesserte Bodennutzung und die Klärung von Fragen des Eigentums an Grund und Boden in den Mittelpunkt zu rücken; ermutigt Bulgarien dazu, das enorme Potential für einen effizienten ökologischen Landbau zu nutzen;
27. fordert Bulgarien auf sicherzustellen, dass die höchsten Tierschutzstandards bei allen rechtlichen und praktischen Maßnahmen eingehalten werden, z.B. beim Transport und beim Schlachten von Tieren; fordert insbesondere ein entschiedenes Vorgehen bei der Verbesserung der Kapazitäten Bulgariens, den Herausforderungen in Bezug auf die Tiergesundheit, Veterinärdienste und Pflanzenschutzkontrollen gerecht zu werden, insbesondere in den Bereichen, in denen eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit, wie im Falle der Vogelgrippe, oder für der Sicherheit der Versorgung mit Lebensmitteln besteht;
28. betont, dass die Verwaltung und Kontrolle der Heranführungshilfe erheblich verbessert werden müssen, um Bulgarien auf eine effizientere Nutzung der EU-Strukturfonds vorzubereiten; bekräftigt, dass insbesondere die Anstrengungen zur Akkreditierung von EDIS (erweitertes dezentralisiertes Durchführungssystem) in Verbindung mit Phare und ISPA beschleunigt werden müssen, wobei die Kommission gleichzeitig weitere Unterstützung in denjenigen Bereichen bereitstellen sollte, in denen der Bedarf am größten ist;
29. unterstreicht, dass es wichtig ist, die Energieversorgung auf einem Niveau sicherzustellen, das den künftigen Bedarf sowohl Bulgariens als auch der Region decken wird; betont, dass der Aufbau neuer Kapazitäten zur nachhaltigen Energieerzeugung sowie Anstrengungen zur Einsparung von Energie und zur Erreichung der Ziele des Kyoto-Protokolls wichtig sind; fordert den Rat erneut auf, die Stilllegungstermine für die Blöcke 3 und 4 des Atomkraftwerks Kozloduy flexibel zu betrachten, bis neue Energieerzeugungskapazitäten in Bulgarien ans Netz gehen können, ohne in irgendeiner Weise die Sicherheitserfordernisse zu beeinträchtigen, die eine absolute Priorität bleiben;
30. fordert, dass wirksame Maßnahmen ergriffen werden, damit die Umweltverschmutzung, die illegale Abholzung von Wäldern und die Nachfrage nach illegalem Holz seitens der Industrie und des Handels vermieden wird;
31. erinnert Bulgarien daran, dass dringend Maßnahmen erforderlich sind, um die Implementierung und Durchsetzung des Schutzes des geistigen und gewerblichen Eigentums zu verbessern;
32. bekräftigt seine Unterstützung für die bulgarischen Krankenschwestern, die seit 1999 in Libyen in Haft sind und denen derzeit die Todesstrafe droht; bringt seine Bestürzung über die weitere Verzögerung im Berufungsprozess seitens des Obersten Gerichtshofs in Libyen zum Ausdruck; fordert die libyschen Behörden auf höchster Ebene auf, auf die zahlreichen internationalen Appelle zu reagieren, die eine baldige und zufrieden stellende Lösung dieser entsetzlichen Situation verlangen;
33. drängt diejenigen Mitgliedstaaten, die den Vertrag über den Beitritt Bulgariens zur Europäischen Union noch nicht ratifiziert haben, dies so rasch wie möglich zu tun;
o
o o
34. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der Regierung und der Nationalversammlung der Republik Bulgarien zu übermitteln.
VERFAHREN
Titel |
Stand der Beitrittsvorbereitungen Bulgariens | |||||||||||
Verfahrensnummer |
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Grundlage in der Geschäftsordnung |
Artikel 45 | |||||||||||
Federführender Ausschuss |
AFET 17.11.2005 | |||||||||||
Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse Datum der Bekanntgabe im Plenum |
DEVE |
INTA 17.11.2005 |
BUDG 17.11.2005 |
CONT 17.11.2005 |
ECON 17.11.2005 | |||||||
|
EMPL 17.11.2005 |
ENVI 17.11.2005 |
ITRE 17.11.2005 |
IMCO 17.11.2005 |
TRAN 17.11.2005 | |||||||
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REGI 17.11.2005 |
AGRI 17.11.2005 |
PECH 17.11.2005 |
CULT 17.11.2005 |
JURI 17.11.2005 | |||||||
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LIBE 17.11.2005 |
AFCO 17.11.2005 |
FEMM 17.11.2005 |
PETI 17.11.2005 |
| |||||||
Nicht abgegebene Stellungnahme(n) |
DEVE |
INTA 23.11.2005 |
BUDG 11.11.2005 |
CONT 14.11.2005 |
ECON 15.11.2005 | |||||||
|
EMPL 0.0.0000 |
ENVI 27.10.2005 |
ITRE 23.11.2005 |
IMCO 21.11.2005 |
TRAN 22.11.2005 | |||||||
|
REGI 21.11.2005 |
AGRI 14.11.2005 |
PECH 21.11.2005 |
CULT 23.11.2005 |
JURI 24.10.2005 | |||||||
|
LIBE 14.11.2005 |
AFCO 10.11.2005 |
FEMM 24.11.2005 |
PETI 23.11.2005 |
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Verstärkte Zusammenarbeit Datum der Bekanntgabe im Plenum |
- |
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In den Bericht aufgenommene(r) Entschließungsantrag / -anträge |
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Berichterstatter(in) |
Geoffrey Van Orden |
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Ersetzte(r) Berichterstatter(in) |
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Prüfung im Ausschuss |
14.11.2005 |
22.11.2005 |
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Datum der Annahme |
23.11.2005 | |||||||||||
Ergebnis der Schlussabstimmung |
Ja-Stimmen:52 Nein-Stimmen:0 Enthaltungen:6 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Vittorio Agnoletto, Angelika Beer, Monika Beňová, André Brie, Elmar Brok, Philip Claeys, Simon Coveney, Véronique De Keyser, Giorgos Dimitrakopoulos, Camiel Eurlings, Alfred Gomolka, Klaus Hänsch, Richard Howitt, Anna Ibrisagic, Toomas Hendrik Ilves, Jelko Kacin, Georgios Karatzaferis, Ioannis Kasoulides, Helmut Kuhne, Joost Lagendijk, Vytautas Landsbergis, Cecilia Malmström, Francisco José Millán Mon, Pasqualina Napoletano, Baroness Nicholson of Winterbourne, Vural Öger, Cem Özdemir, Justas Vincas Paleckis, Alojz Peterle, Tobias Pflüger, João de Deus Pinheiro, Paweł Bartłomiej Piskorski, Poul Nyrup Rasmussen, Michel Rocard, Libor Rouček, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Jacek Emil Saryusz-Wolski, György Schöpflin, Gitte Seeberg, Hannes Swoboda, István Szent-Iványi, Konrad Szymański, Antonio Tajani, Paavo Väyrynen, Geoffrey Van Orden, Ari Vatanen, Josef Zieleniec | |||||||||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Alexandra Dobolyi, Árpád Duka-Zólyomi, Kinga Gál, Marie Anne Isler Béguin, Tunne Kelam, Jaromír Kohlíček, Alexander Lambsdorff, Janusz Onyszkiewicz, Doris Pack, Aloyzas Sakalas, Pierre Schapira, Inger Segelström, Csaba Sándor Tabajdi, Marcello Vernola | |||||||||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
Thomas Wise | |||||||||||
Datum der Einreichung – A6 |
25.11.2005 |
A6-0342/2005 | ||||||||||