Bericht - A6-0040/2006Bericht
A6-0040/2006

BERICHT über die Förderung von Anbaupflanzen für andere als Nahrungs- oder Futtermittelzwecke

24.2.2006 - (2004/2259(INI))

Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
Berichterstatter: Neil Parish


Verfahren : 2004/2259(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0040/2006
Eingereichte Texte :
A6-0040/2006
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zur Förderung von Anbaupflanzen für andere als Nahrungs- oder Futtermittelzwecke

(2004/2259(INI))

Das Europäische Parlament,

-    in Kenntnis des Grünbuchs der Kommission vom 29. November 2000 „Hin zu einer europäischen Strategie für Energieversorgungssicherheit“ (KOM(2000) 769),

-    in Kenntnis der Mitteilung der Kommission “Energie für die Zukunft: erneuerbare Energieträger - Weißbuch für eine Gemeinschaftsstrategie und Aktionsplan“ (KOM(1997) 599),

-    gestützt auf die Richtlinie 2001/77/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. September 2001 zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Elektrizitätsbinnenmarkt[1],

-    in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über den Anteil erneuerbarer Energien in der EU gemäß Artikel 3 der Richtlinie 2001/77/EG (KOM(2004) 366),

-    in Kenntnis des EU-Programms „Intelligente Energie für Europa“ ((KOM(2002) 162), der Mitteilung der Kommission „Aktionsplan für Biomasse“ (KOM(2005) 628) und der Mitteilung der Kommission „Eine EU-Strategie für Biokraftstoffe“ (KOM(2006) 34),

-    gestützt auf die Richtlinie 2003/30/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Mai 2003 zur Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen oder anderen erneuerbaren Kraftstoffen im Verkehrssektor[2],

-    gestützt auf die Richtlinie 98/70/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 1998 über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen und zur Änderung der Richtlinie 93/12/EWG des Rates[3],

-    gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 des Rates vom 29. September 2003 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe[4] ,

-    gestützt auf die Entscheidung Nr. 280/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über ein System zur Überwachung der Treibhausgasemissionen in der Gemeinschaft und zur Umsetzung des Kyoto-Protokolls[5],

-    gestützt auf die Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom[6],

-    unter Hinweis auf seine legislative Entschließung vom 29. September 2005 zu dem Anteil der erneuerbaren Energieträger in der EU und Vorschläge für konkrete Maßnahmen[7],

-    gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

-    in Kenntnis des Berichts seines Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (A6‑0040/2006),

A. in der Erwägung, dass sich mit der Erzeugung nachwachsender Rohstoffe moderne und innovative agrarpolitische Ansätze entsprechend den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Lissabon und von Göteborg in die Gemeinsame Agrarpolitik einbringen lassen,

B.  in der Erwägung, dass die Erzeugung nachwachsender Rohstoffe und die Nutzung organischer Abfälle im Rahmen der nachhaltigen Entwicklung zu Umweltverbesserungen, nachhaltiger Energieerzeugung, Beschäftigung und regionalem Gleichgewicht sowie auch zur verstärkten Diversifizierung und Autarkie der multifunktionellen Landwirtschaft beitragen können,

C. in der Erwägung, dass nachwachsende Rohstoffe teilweise fossile Energiequellen ersetzen und so im Zusammenspiel mit einem ausgewogenen, strategischen und weitestgehend diversifizierten Energiemix zur Senkung der Energieabhängigkeit der EU beitragen können, so dass die mit Energieeinfuhren verbundenen politischen und wirtschaftlichen Risiken möglichst gering gehalten werden, sowie in der Erwägung, dass nachwachsende Rohstoffe zudem auch zur Senkung der Treibhausgasemissionen und zu einem effizienteren Lebenszyklusmanagement von Werkstoffen beitragen,

D. in der Erwägung, dass die Entwicklung von Non-Food-Kulturen das von der Gemeinsamen Agrarpolitik seit ihren Anfängen verfolgte strategische Ziel der Ernährungsautarkie der Gemeinschaft nicht aushöhlen darf,

E.  in der Erwägung, dass Non-Food-Kulturen und insbesondere Energiepflanzen der modernen Landwirtschaft zwar neue Perspektiven eröffnen mögen, dass jedoch die wettbewerblichen Rahmenbedingungen der Umstellung auf den Nichtnahrungsbereich sorgfältig festzulegen sind, um die wirtschaftliche Lebensfähigkeit der Agrarbetriebe und das reibungslose Funktionieren dieser neuen Verarbeitungsindustrie zu gewährleisten,

F.  in der Erwägung, dass politische Strategien zur Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen und Biomassenutzung auf energiesparenden Produktionsmodellen gründen müssen, damit der Trend zur Energiediversifizierung in Europa auch wirklich dem Treibhauseffekt entgegenwirkt,

G. in der Erwägung, dass die Entwicklung von Non-Food-Kulturen der Klimaerwärmung zwar entgegenwirken mag, dass aber von Anfang an alle Produktionskosten in Energie- und Umweltbilanzen zu veranschlagen sind, um den Wert etwaiger neuer Leitlinien richtig beurteilen zu können,

H. in der Erwägung, dass die Erdöl- und -Erdgasreserven stetig abnehmen und die Erdölförderung in den nächsten 15 Jahren voraussichtlich zurückgehen wird, so dass die Ölpreise steigen werden, sowie in der Erwägung, dass ein sparsamer und effizienter Umgang mit Energie im Agrar- und Lebensmittelsektor daher dringend erforderlich ist, insbesondere durch die Verkürzung die Transportwege sowie eine dezentrale Lebensmittelversorgung und Energieerzeugung,

I.   in der Erwägung, dass die energetische Biomassenutzung interdisziplinären Charakter hat und die Bereiche Energieerzeugung, Umweltschutz, Normung und Energieversorgungssicherheit durch den Einsatz lokaler erneuerbarer Energieträger und nachwachsender Rohstoffe betrifft,

J.   in der Erwägung, dass die einem rasanten Industrialisierungsprozess unterworfenen Volkswirtschaften Asiens und anderer Entwicklungsgebiete in naher Zukunft wesentlich größere Mengen an konventionellem Kraftstoff benötigen werden, was die Erschöpfung der weltweiten Erdölreserven maßgeblich vorantreiben wird,

K. in der Erwägung, dass die Diversifizierung der Energieversorgung die Versorgungssicherheit der EU sicherstellen und ihre Abhängigkeit von Importen fossiler Brennstoffe verringern muss,

L.  in der Erwägung, dass Biokraftstoffe in ländlichen Gebieten erheblich mehr Arbeitsplätze als fossile Brennstoffe schaffen und überall dort, wo die GAP-Reform den Anbau einheimischer Kulturpflanzen - wie etwa Zuckerrüben oder Baumwolle - zurückgehen oder ganz verschwinden ließ, eine echte sozioökonomische Alternative darstellen,

M. in der Erwägung, dass die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energiequellen positive Auswirkungen haben kann unter anderem in Gebieten mit hoher Arbeitslosigkeit durch die Ankurbelung von Agrarproduktion, Beschäftigung, Industrie und Dienstleistungen sowie der Neunutzung von im Zuge des politischen Wandels in den neuen Mitgliedstaaten stillgelegten landwirtschaftlichen Flächen,

N. in der Erwägung, dass nach Maßgabe der Richtlinie 2003/30/EG zur Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen bis zum Jahr 2010 5,75 % des im Verkehr eingesetzten Kraftstoffs Biokraftstoff sein soll, was einem jährlichen Ausstoß von 40 Millionen Tonnen Kohlendioxid entspricht, sowie in der Erwägung, dass gegenwärtig nur 1,4 % des in den Mitgliedstaaten im Verkehr eingesetzten Kraftstoffs Biokraftstoff ist und sich deshalb eine radikale Strategieänderung empfiehlt,

O. in der Erwägung, dass viele Mitgliedstaaten zur Förderung der Biokraftstofferzeugung auf die in der Richtlinie 2003/96/EG zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom vorgesehenen Kraftstoffsteuerbefreiungen setzen,

P.  in der Erwägung, dass ein Binnenmarkt für landwirtschaftliche Erzeugnisse zur Energie- und Kraftstofferzeugung geschaffen werden muss,

Q. in der Erwägung, dass alle gemeinschaftlichen und einzelstaatlichen Subventionen, Zölle, Verordnungen und Richtlinien zur Förderung von Energiepflanzen und Biokraftstoffen die im Rahmen der WTO eingegangenen Verpflichtungen nachhaltig respektieren müssen,

R.  in der Erwägung, dass der Anbau von Energiepflanzen günstige Auswirkungen auf die Artenvielfalt, die Bodenbeschaffenheit und den Wasserhaushalt haben kann, sofern dabei die Fruchtfolge beschleunigt, die Cross-Compliance-Regelung uneingeschränkt befolgt und konkrete Maßnahmen zur Bodenmelioration ergriffen werden,

S. in der Erwägung, dass das Potenzial land- und forstwirtschaftlicher Nebenprodukte wie Abfallholz, Wolle, Gülle, Stroh und Schlachtabfälle bei der Energieerzeugung aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen verstärkt genutzt werden sollte,

T.  in der Erwägung, dass nicht nur die Verbraucher, sondern auch die Land- und Forstwirte über die Eigenschaften und land- bzw. forstwirtschaftlichen Einsatzmöglichkeiten von Non-Food-Kulturen, Biomasse und erneuerbaren Energieträgern aufgeklärt werden müssen,

U. in der Erwägung, dass mit der Entkoppelung, der Stützungsregelung für Energiepflanzen und der Nutzung von Stilllegungsflächen im Zuge der jüngsten GAP-Reform die notwendigen Voraussetzungen für die Entwicklung von Non-Food-Kulturen geschaffen wurden,

V. in der Erwägung, dass Biomasse als erneuerbare Energiequelle ein gewaltiges Potenzial, insbesondere für die nachhaltige Landwirtschaft birgt,

W. in der Erwägung, dass im Verkehr eingesetzter und größtenteils aus Getreide, Zucker, Ölfrüchten oder Ölabfällen gewonnener Biokraftstoff, aus Holz und Holzrückständen gewonnene Biomasse zur Beheizung von Häusern sowie die Verbrennung von Holzabfällen, Stroh und landwirtschaftlichen Abfällen in Kraftwerken zur Strom- und/oder Wärmeerzeugung zu den wichtigsten Formen von Biomasseenergie zählt,

X. in der Erwägung, dass dem gegenwärtigen Trend zufolge der Anteil der erneuerbaren Energien am Energiemix der EU bis zum Jahr 2010 nur 9 oder 10 % statt der angestrebten 12 % betragen dürfte,

Y. in der Erwägung, dass die neuen Mitgliedstaaten in Mittel- und Osteuropa sowie die EU-Beitrittsländer Bulgarien und Rumänien potenzielle Erzeuger erneuerbarer Energien sind und einen erheblichen Teil der Struktur- und Agrarfondsmittel erhalten bzw. erhalten werden und deshalb nachhaltig zur wirksamen Nutzung ihrer Ressourcen ermutigt und in die horizontalen GAP-Regeln eingebunden werden müssen,

Z.  in der Erwägung, dass angesichts der Reformen des gemeinsamen Zuckermarkts und des verringerten Zuckerrübenanbaus eine eingehende Durchführbarkeitsstudie vorgenommen werden sollte, um die stillgelegten Flächen gegebenenfalls zur Biokraftstofferzeugung aus Zuckerrüben und anderen Kulturen zu nutzen,

Zukunftschancen für Non-Food-Kulturen

1.   betont die Wichtigkeit einer verstärkten Förderung der Forschung und technologischen Entwicklung im Bereich der Non-Food-Kulturen für die Steigerung des Potenzials und der Effizienz der Industrie; tritt dafür ein, dass dabei der Schwerpunkt auf die zukunftsträchtigsten bioenergetischen Projekte gelegt wird, welche allen Erwartungen nach die ländliche Wirtschaft ankurbeln werden und den möglichen nennenswerten Beitrag von Biomasse zur Deckung des europäischen Energiebedarfs aufzeigen;

2.   fordert die Kommission auf, eine Strategie und einen Aktionsplan der Gemeinschaft zur Förderung der erneuerbaren Energiequellen zu erstellen, um die Ernährungssicherheit und Energieeffizienz in der EU zu verbessern, so dass die bestmögliche Nutzung nachwachsender Rohstoffe eine sichere Nahrungsmittelversorgung untermauert;

3.   fordert die Kommission auf, mit Hilfe der Mitgliedstaaten sowie der betroffenen Organisationen und Akteure alle individuellen und kollektiven Erfahrungen in Verbindung mit der Biomassenutzung (nachwachsende Rohstoffe und organische land- und forstwirtschaftliche Abfälle) zur Biokraftstoff-, Wärme- und Stromerzeugung zu sammeln, um die vorbildlichsten Verfahren europaweit propagieren zu können;

4.   begrüßt die bisherigen Anstrengungen der Kommission zur weiteren Entwicklung von Non-Food-Kulturen und effizienteren Energienutzung im Rahmen des Programms „Intelligente Energie für Europa“, des Aktionsplans für Biomasse und der Mitteilung über Biokraftstoffe“; fordert jedoch eine bessere Koordinierung mit den einzelstaatlichen Maßnahmen; ermahnt die Kommission zur Einhaltung des angekündigten Zeitplans und möglichst zügigen Umsetzung der einschlägigen Maßnahmen;

5.   ist der Auffassung, dass angesichts der langfristigen energiepolitischen Planung der EU sowie im Hinblick auf die wirtschaftliche und unternehmerische Sicherheit der Investoren und Produzenten nationale Aktionspläne für Biomasse auf der Grundlage umfassender Vorschläge erstellt werden sollten, in denen Prioritäten zur Nutzung bestimmter Arten von Biomasse gesetzt und spezifische umweltpolitische Maßnahmen und Strategien festgelegt werden, um die Verbraucher über die Vor- und Nachteile von Biomasse sowie ihren möglichen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung aufzuklären;

6.  verweist auf die notwendige Untersuchung der wirtschaftlichen und technischen Kriterien der Auswahl der geeigneten Anbaupflanzen angesichts der Bodenbeschaffenheit und Klimaverhältnisse des jeweiligen Standorts,

7.   fordert die Kommission auf, auch im Agrarsektor vorrangig Energieeinsparungen, die Energieerzeugung aus Nebenprodukten und die dezentrale Nutzung nachwachsender Rohstoffe zu fördern;

8.   betont, dass die Rohstoffe zur Biodiesel- und Bioethanolerzeugung sowie die Biomasse zur Wärme- und Stromerzeugung in erster Linie aus den jeweiligen Mitgliedstaaten selbst stammen sollten,

9.   betont die mit der Entwicklung der Non-Food-Kulturen und diesbezüglichen Investitionen verbundenen Zukunftsaussichten für die von der Zuckermarktreform betroffenen Landwirte;

10. betont die notwendige Verbindlichkeit der in der Richtlinie 2003/30/EG zur Verwendung von Biokraftstoffen genannten Ziele, die durch strenge Überwachungsmechanismen zu gewährleisten ist, wobei die diesbezüglichen Verpflichtungen zuvorderst im Rahmen der lokalen europäischen Produktion erfüllt werden sollten; hält daher eine mit diesem Ziel übereinstimmende EU-Handelspolitik für notwendig;

11. betont, dass verbindliche Zielvorgaben auf keinen Fall zu einer Senkung oder Abschaffung der in der EU bestehenden Anreize für die Biokraftstofferzeugung führen dürfen; ist der Auffassung, dass die Festlegung dieser Ziele mit einer Revision des Gemeinschaftsrechts in Bezug auf die Besteuerung von Energieerzeugnissen einhergehen sollte;

12. betont angesichts zunehmender Rohstoffknappheit die Wichtigkeit von Marktmechanismen zur Gewährleistung der nachhaltigen Wettbewerbsfähigkeit der Energieerzeugung aus Biomasse auch ohne öffentliche Subventionen;

13. betont, dass die Mitgliedstaaten bei der Entwicklung der erneuerbaren Energiequellen die jeweiligen örtlichen Bedingungen und Möglichkeiten berücksichtigen sollten,

14. weist darauf hin, dass im Prinzip alle ländlichen Gebiete ein großes Potenzial zur Energieerzeugung aus Biomasse haben, dass aber die Nutzung dieses Potenzials in den ärmsten Gebieten aufgrund des geringeren Produktionsniveaus sowie der natürlichen und strukturellen Nachteile schwieriger ist; fordert daher, dass die Strukturfondsmittel zur Nutzung dieses Potenzials vorrangig diesen Gebieten gewährt werden;

15. betont die Notwendigkeit, im Rahmen der nationalen und regionalen Entwicklungsstrategien für den Zeitraum 2007-2013 auch operationelle Programme zur Förderung und Finanzierung der Biomassenutzung durch die Strukturfonds, den Kohäsionsfonds und das siebte Forschungsrahmenprogramm aufzulegen;

16. fordert, dass Energiepflanzen-Fördermaßnahmen die Energiekosten der Haushalte und Unternehmen nicht noch weiter ansteigen lassen und so die globale Wettbewerbsfähigkeit Europas als attraktiver Wirtschaftsstandort schwächen;

17. fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Flächenstilllegungsregelung im Rahmen der GAP-Reform (Stützungsregelung für Energiepflanzen) zu revidieren sowie die im Rahmen der Sonderbeihilfe für Energiepflanzen zuschussfähige Höchstfläche und die Höhe der diesbezüglichen Prämien stark anzuheben; bekräftigt seine jüngste Forderung nach einer Anhebung der Beihilfen für die zum Anbau von Energiepflanzen genutzten Flächen auf jährlich 80 Euro pro Hektar im Rahmen einer garantierten Höchstfläche von 2,2 Millionen Hektar;

18. fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Liste der zuschussfähigen Anbaupflanzen zur Biokraftstofferzeugung zu erweitern, die Auswahl der jeweils geeignetsten Energiepflanzen auf regionaler und lokaler Ebene und die angemessene Unterstützung aller erneuerbaren Energiequellen (Bioäthanol, Biodiesel, Biogas, usw.) zu gewährleisten sowie den Erzeugern genügend Anreize zur Umstellung auf Energiepflanzen zu bieten;

19. betont, dass die Entwicklung von Non-Food-Kulturen im Hinblick auf die rationelle Verwendung der Mittel des Fonds für ländliche Entwicklung angemessen zu finanzieren ist;

20. fordert die Kommission auf, die Hindernisse für den verstärkten Anbau von Energiepflanzen in den neuen Mitgliedstaaten, die infolge der Anwendung einer vereinfachten Regelung für die einheitliche Flächenzahlung keine EU-Beihilfen erhalten, abzubauen;

21. betont die Wichtigkeit einer Entkopplung der Prämien für Energiepflanzen vom Anlaufphasemechanismus in den neuen Mitgliedstaaten;

22. ist der Auffassung, dass der Anbau von Energiepflanzen in den neuen Mitgliedstaaten aus dem SAPS-System gefördert werden sollte, damit eine zusätzliche Unterstützung für den Anbau von Energiepflanzen geleistet wird;

23. weist nachdrücklich darauf hin, dass die wirtschaftliche Lebensfähigkeit von Non-Food-Kulturen längerfristig gesichert werden muss, und fordert die Kommission auf, nachhaltige Lösungen und stabile Regelungen für die Industrie zu gewährleisten, um entsprechende Anpassungen und Investitionen zu fördern, damit diese Kulturen nicht mehr aus öffentlichen Mitteln finanziert werden müssen;

24. weist darauf hin, dass besonders darauf zu achten ist, dass eine Intensivierung des Anbaus vermieden wird, die negative Umwelteinflüsse wie Belastung der Böden mit Düngemittelrückständen und Pflanzenschutzmitteln oder Erschöpfung oder Verschmutzung der Wasserreserven zur Folge hätte;

25. betont die Wichtigkeit der Förderung der Kommunikation zwischen dem Agrar- und dem Verarbeitungssektor aufgrund klarer Verträge, Technologiedurchführungsmaßnahmen und anderer Anreize;

26. fordert die Kommission auf, entsprechend der Situation des jeweiligen Mitgliedstaats die Gewährung von Finanzhilfen und Darlehen auf gemeinschaftlicher, nationaler und regionaler Ebene für Vorhaben wie den Bau von Verarbeitungsbetrieben und die Erzeugung von Ausgangsstoffen anzuregen;

27. fordert die Kommission auf, die potenzielle Beschäftigungswirksamkeit von Non-Food-Kulturen sowie mögliche Transportkosteneinsparungen infolge der Ansiedlung von Anlagen für erneuerbare Energien in ländlichen Gebieten einzuschätzen;

28. betont die Wichtigkeit von Maßnahmen zur Sicherstellung einer bestimmten Qualität der eingeführten Ausgangsstoffe und der Einhaltung von Umweltstandards auf der Grundlage der in der Europäischen Union geltenden Normen;

29. fordert die Kommission nachdrücklich auf, weitere Anstrengungen im Hinblick auf eine EU-weite Kopplung der Unterstützung erneuerbarer Energieträger an bestimmte Produktnormen zu unternehmen;

30. fordert die Kommission auf, durch Anpassung der Regelungen die Entwicklung der Non-Food-Kulturen in dem Umfang zu unterstützen, in dem sie den Kriterien einer nachhaltigen Entwicklung entspricht und eine multifunktionelle Landwirtschaft im gesamten Bereich der Europäischen Union stärkt;

31. betont, dass die Auswirkungen des Anbaus von Energiepflanzen auf die Landwirtschaft verfolgt werden müssen und dass die Einführung von Regelungen zur Verhinderung einer unkontrollierten Ausbreitung des Anbaus von invasiven Pflanzenarten zu prüfen ist;

32. ermutigt zur Nutzung der vorhandenen Kontrollmechanismen, wie etwa der Cross-Compliance-Regelung, um sicherzustellen, dass die Artenvielfalt und die natürlichen Ressourcen wie Böden, Wasser und Luft nicht durch die Kraftstoff-, Energie- und Werkstofferzeugung aus nachwachsenden Rohstoffen beeinträchtigt werden und die Emission von Treibhausgasen tatsächlich verringert wird;

33. fordert die Kommission auf, die Schaffung einer transparenten und öffentlich zugänglichen Datenbank auf EU-Ebene in Erwägung zu ziehen, um unter anderem die Vorteile der nachwachsenden Rohstoffe während ihres gesamten Lebenszyklus sowie die Ergebnisse von Lebenszyklusuntersuchungen zu erfassen;

34. fordert, dass die öffentlichen Beschaffungsstrategien die Einführung von aus nachwachsenden Rohstoffen gewonnenen Werkstoffen unterstützen, um das Bewusstsein für die Verwendungsmöglichkeiten nachwachsender Rohstoffe sowie ihren allgemeinen Nutzen für die Umwelt und die Gesundheit stärker auszuprägen;

35. fordert die Kommission nachdrücklich auf, Verbreitungs- und Technologieumstellungsmaßnahmen im Bereich der europäischen Forschung, Entwicklung und Demonstration im Zusammenhang mit Biowerkstoffen, Bioenergie und Biokraftstoffen wie auch eine Öffentlichkeitskampagne zu unterstützen;

36. betont die notwendige gemeinschaftliche Integration einzelstaatlicher Tätigkeiten im Bereich der Forschung, Entwicklung und Demonstration im Zusammenhang mit Biowerkstoffen, insbesondere im Hinblick auf die Durchführung eines EU-weiten Forschungsprogramms für Technologien zur Umwandlung von Biomasse in Energie, Kraftstoffe und chemische Stoffe;

37. fordert die Kommission auf, Maßnahmen zu ergreifen, um im Hinblick auf die Biokraftstofferzeugung schnellstmöglich einen Kompromiss zwischen der Automobilindustrie und dem Erdölsektor im Sinne des Grundsatzes „Biokraftstoffe für Fahrzeuge, nicht Fahrzeuge für Biokraftstoffe“ zu erzielen;

Die Möglichkeiten besonderer Anbaupflanzen und Erzeugnisse

38. fordert die Kommission auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Herstellung von Spezialchemikalien aus landwirtschaftlichen Rohstoffen zu fördern und so das Einkommen der Landwirte zu erhöhen und den Markt mit umweltfreundlichen und gesunden Erzeugnissen zu beliefern, die nicht-abbaubare chemische Erzeugnisse ersetzen;

39. anerkennt, dass die Anwendungen für besondere Anbaupflanzen in dezentralem und kleinem Rahmen sehr effizient sein können und einer großen Zahl von Landwirten zugute kommen können; fordert deshalb die Kommission nachdrücklich auf, Entwicklungen in diesem Bereich im Hinblick auf eine schrittweise Produktionssteigerung zu fördern;

40. begrüßt die jüngsten Entwicklungen in der Kunststoff-, Schmiermittel- und Isolierindustrie zum Ersatz konventioneller Erzeugnisse durch Produkte auf Pflanzenbasis, wie Flachs- und Hanffasern anstelle mineralischer Fasern, die mit großem fossilen Energieaufwand hergestellt wurden;

41. betont das Potenzial der Landwirtschaft, besondere Pflanzen für die Arzneimittelindustrie zu kultivieren, die zur Herstellung von Impfstoffen und anderen Erzeugnissen dienen, um den medizinischen Sektor mit adäquaten Instrumenten der Gesundheitsversorgung zu versorgen;

42. unterstützt die Verwendung von aus Agrarprodukten gewonnenen Substanzen als Düngemittel, Pflanzenschutzmittel und Schädlingsbekämpfungsmittel in der Landwirtschaft, weil dadurch die biologischen Anbaumethoden bezüglich Düngung und Pflanzenschutz gefördert werden;

43. betont, dass die wachsende Verbrauchernachfrage nach umweltfreundlichen und gesunden Erzeugnissen die Agrarindustrie vor die Herausforderung stellt, Ausgangsstoffe für natürliche und hypoallergene Kosmetika, natürliche und umweltfreundliche Textilien sowie neuartige Lebensmittel herzustellen;

44. fordert die Kommission auf, weitere Innovationen, die neue Technologien wie etwa die kombinierte Erzeugung von Papier und Bioethanol aus Stroh versprechen, zu fördern;

Die Förderung der Strom- und Wäremeerzeugung aus Agrarressourcen

45. betont das Potenzial landwirtschaftlicher Rückstände und Abfälle, in einer umweltfreundlichen und wirtschaftlichen Weise in der Strom-, Wärme- und Kälteerzeugung eingesetzt zu werden, und zwar mit aus wirtschaftlicher und ökologischer Sicht wirksamen Verfahren, die dem Landwirtschaftssektor und den ländlichen Gemeinden größere Autonomie geben können;

46. fordert, dass die Forschungsanstrengungen und die Mittel für die ländliche Entwicklung sich vor allem auf die wirksamere und stärkere Nutzung organischer Abfälle aus der Land- und Forstwirtschaft zu individuellen und kollektiven Zwecken im ländlichen Raum richten;

47. fordert die Kommission auf, eine wirksame Valorisierung der verfügbaren Biomasse aus land- und forstwirtschaftlichen Abfällen sowie aus Energiepflanzen für bestimmte Zwecke (rasch wachsende Holzgewächse wie Weiden, Pappeln oder Gräserpflanzen wie bestimmte Poaceae) unter Berücksichtigung der in den einzelnen Mitgliedstaaten einheimischen Pflanzen zur Wärmeerzeugung zu fördern und zugleich zur Valorisierung bestimmter Abfälle beizutragen;

48. betont die Wichtigkeit verbindlicher Vorschriften für die Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern, um die effiziente Nutzung von Biomasse als erneuerbarer Energiequelle sowie das Entstehen neuer lokaler Märkte für landwirtschaftliche Erzeugnisse zu fördern;

49. hält es für erforderlich, möglichst optimale Bedingungen für die Verwendung von Biomasse zu schaffen, klare Regeln für die Fördersysteme zu definieren und die finanziellen Aufwendungen zur Steigerung und besseren Nutzung der Produktion zu erhöhen;

50. fordert die Kommission auf, eine an die Mitgliedstaaten gerichtete Empfehlung auszuarbeiten, wirksame Anreize wie etwa Steuer- und Abgabesenkungen zu schaffen, um die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die Verwendung nachwachsender lokaler Rohstoffe zu ihrer Erzeugung zu fördern;

51. empfiehlt im Hinblick auf eine Fortsetzung der bereits erfolgten Bemühungen vieler kleiner Verarbeitungsbetriebe um eine unmittelbare Erzeugung und Nutzung der erneuerbaren Energie vor Ort die weitere Förderung entsprechender Maßnahmen auf der Ebene der einzelnen landwirtschaftlichen Betriebe, wenn gute Chancen auf baldige Markterfolge ohne dauerhafte Subventionen bestehen;

52. unterrichtet die Landwirte über die Möglichkeiten und neuen unternehmerischen Perspektiven, die der Anbau von Energiepflanzen nach den Einschränkungen im Zuge der reformierten Gemeinsamen Agrarpolitik bietet,

53. ermutigt zur Errichtung von Bioraffinerien, die die Kostenwirksamkeit der Enderzeugnisse aufgrund einer vollständigen Nutzung der Biomasse erhöhen;

54. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Bürger bezüglich der positiven Auswirkungen der Verwendung von Biomasse und erneuerbaren Energiequellen für den Umweltschutz zu sensibilisieren und Bildungsstrategien durchzuführen, deren hauptsächliche Zielgruppe die junge Generation ist, für die die Entwicklung eines ökologischen Bewusstseins wichtig ist;

55. betont, dass die Notwendigkeit der Nutzung landwirtschaftlicher Nebenprodukte sowie anderer Biomasse-Abfälle, darunter auch biologisch abbaubarer Industrieabfälle, nicht außer Acht gelassen werden sollte;

Die Möglichkeiten von Biokraftstoffen

56. betont, dass der Ersatz fossiler Kraftstoffe Chancen für die Wirtschaft und die Arbeitsplatzschaffung im Einklang mit der Lissabon-Strategie bietet;

57. erinnert daran, dass die Europäische Union, die Maßnahmen gegen den Treibhauseffekt und zum Schutz der Umwelt ergreifen muss, bei der Erzeugung von Biotreibstoffen, die zur Diversifizierung der Energiequellen beitragen können, die Bestimmungen im Hinblick auf eine nachhaltige Landwirtschaft beachten muss;

58. weist darauf hin, dass der Erforschung neuer Technologien zur Entwicklung und Nutzung erneuerbarer Kraftstoffe eine prioritäre Bedeutung beigemessen werden sollte;

59. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, Maßnahmen wie etwa weitere Steueranreize, die Mischung einer bestimmten Menge Biokraftstoffe mit fossilen Kraftstoffen sowie verbindliche Vorschriften in Erwägung zu ziehen, um in Zukunft Biokraftstoffe wirksam zu fördern;

60. betont indessen, dass steuerliche Maßnahmen, wie beispielsweise Steuererleichterungen, mit Vorsicht zu handhaben sind, um eine Verzerrung auf dem Markt durch Überkompensierung bei importierten Biokraftstoffen gegenüber jenen Energieformen, deren Produktionskosten extrem niedrig liegen, zu vermeiden;

61. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, Steuern und Abgaben für ausreichend lange Zeiträume einzuführen, um das Vertrauen der Industrie zu gewinnen und Investitionen anzuregen;

62. fordert die Kommission auf, die Einführung eines qualifizierten Marktzugangs für Biokraftstoffeinfuhren aus Drittstaaten wie Brasilien in Erwägung zu ziehen, damit die weltweite Ernährungssicherheit, die Biodiversität und die CO2-Speicherkapazität der Urwälder durch eine gezielte Abgabenerhebung und die Förderung von Projekten der ländlichen Entwicklung zur nachhaltigen Ressourcennutzung in Drittländern sichergestellt werden kann; ist der Auffassung, dass damit auch die europäische Biobrennstoffindustrie mit hohen Umweltstandards wettbewerbsfähig bleiben kann;

63. fordert mehr Forschungsgelder für die Entwicklung neuartiger wirtschaftlicher, nachhaltiger und kostenwirksamerer Technologien, die den nachhaltigen Bedürfnissen einer nachhaltigen Biokraftstoffindustrie besser angepasst sind;

64. begrüßt die angemessene Berücksichtigung der Forschungsförderung für neue und kostenwirksamere Technologien für Biokraftstoffe;

65. empfiehlt, die Forschung und Entwicklung in Bezug auf Biokraftstoffe der zweiten Generation großzügig zu unterstützen, aber gleichzeitig die Möglichkeiten ernsthaft in Betracht zu ziehen, die bereits bestehende Vorschläge beinhalten, die wesentlich zur Lösung der Umweltprobleme beitragen - wie beispielsweise durch die Wasserstofferzeugung aus erneuerbaren Energiequellen;

66. anerkennt, dass Biokraftstoffe im Augenblick und bis es gelingt, sie billiger zu produzieren (daher die Bedeutung entsprechender Forschungsmittel), teurer als fossile Kraftstoffe sind, weist aber darauf hin, dass die Mischung mit fossilen Kraftstoffen positive Umweltauswirkungen hat;

67. fordert die Kommission auf, rasch einen Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 98/70/EG über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen vorzulegen, um die geeigneten Mittel zur besseren Erreichung der Ziele der Richtlinie 2003/30/EG zur Verwendung von Biokraftstoffen zu bestimmen und so Biokraftstoffe verstärkt zu fördern;

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68. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

  • [1]  ABl. L 283 vom 27.10.2001, S. 33.
  • [2]  ABl. L 123 vom 17.5.2003, S. 42.
  • [3]  ABl. L 350 vom 28.12.1998, S. 58. Richtlinie zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 (ABl. L 284 vom 31.10.2003, S. 1).
  • [4]  ABl. L 270 vom 21.10.2003, S. 1. Verordnung zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 2183/2005 (ABl. L 347 vom 30.12.2005, S. 56).
  • [5]  ABl. L 049 vom 19.2.2004, S. 1.
  • [6]  ABl. L 283 vom 31.10.2003, S. 51. Richtlinie zuletzt geändert durch Richtlinie 2004/75/EG (ABl. L 157 vom 30.4.2004, S. 1).
  • [7]  Angenommene Texte, P6_TA(2005)0365.

BEGRÜNDUNG

Mit der Entwicklung der Non-Food-Kulturen sollen zuvorderst große neue Absatzmärkte für die Landwirte in der Europäischen Union geschaffen werden. Die Entwicklung dieses Sektors ist mit potenziellen gewaltigen sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Vorteilen verbunden.

Der europäische Agrarsektor steht heute unter wachsendem Druck, da es den europäischen Landwirten aufgrund der Globalisierung und Liberalisierung der nationalen und internationalen Märkte äußerst schwer fällt, mit zu geringeren Kosten produzierenden Drittstaaten zu konkurrieren. Wenn sich dieser Trend fortsetzt, wird es für die Landwirte immer schwieriger werden, sich ein akzeptables Einkommen zu sichern, und die am wenigsten wettbewerbsfähigen unter ihnen werden vom Markt gedrängt werden. Diese Entwicklung wird nicht nur schwerwiegende wirtschaftliche und soziale Auswirkungen haben, sondern auch die für Nahrungs- oder Futtermittelerzeugung genutzten Flächen verringern.

Genau in diesem Zusammenhang bietet die Entwicklung von Non-Food-Kulturen ausgezeichnete Chancen.

Bodennutzung

Dem gegenwärtigen Trend des Agrarsektors zufolge werden immer mehr landwirtschaftliche Flächen für andere als Nahrungs- oder Futtermittelzwecke verfügbar sein. Die Landwirtschaft hat in unserer Zeit nicht nur eine wirtschaftliche und soziale Bedeutung, sondern auch eine landschaftspflegerische und ökologische Rolle. Deshalb würde sich der Verlust landwirtschaftlicher Flächen negativ auf die Umwelt auswirken. Könnten die betroffenen Flächen dank der Non-Food-Kulturen auch weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden, würden die positiven ökologischen Auswirkungen der Landwirtschaft und unser natürliches Erbe nicht verloren gehen.

Gegenwärtige Bestimmungen: GAP-Reform

Die Entkoppelung der Direktzahlungen von der Produktion im Zuge der im Jahr 2003 beschlossenen GAP-Reform erleichtert den Anbau von Energiepflanzen. Insbesondere können Non-Food-Kulturen, für die früher Direktzahlungen nur auf stillgelegten Flächen gewährt werden konnten, nunmehr überall ohne Verlust der Einkommensstützung angebaut werden. Im Rahmen der neuen Regelung sind die Landwirte im Prinzip in der Lage, ohne jedwede Auswirkung auf die Höhe der ihnen gewährten Einkommensstützung ihr Produktionssystem den agronomischen Bedingungen und Marktentwicklungen anzupassen. Deshalb wird die Nettogewinnspanne bei den verschiedenen Pflanzenarten auf lokaler Ebene ihr Produktionsprogramm bestimmen.

Unter den Bestimmungen über die Entkopplung gibt es auch spezifische für bestimmte Anbaupflanzen (zum Beispiel Stärkekartoffel und Hartweizen). Um in den Genuss der diesbezüglichen Finanzhilfen zu kommen, müssen die Landwirte eine Reihe bewährter Agrar- und Umweltpraktiken anwenden. Die förderfähige Höchstfläche hängt von der jeweiligen Region ab und kann auch je nach Bewässerung, Pflanzenart und durchschnittlichem Ertrag innerhalb einer Region schwanken. Darüber hinaus dürfen die Mitgliedstaaten staatliche Beihilfen bis zu einer Höhe von 50 % der Gesamtkosten des Neuanbaus mehrjähriger Pflanzen zur Biomasseerzeugung auf stillgelegten Flächen gewähren.

Stillgelegte Flächen

Die mit der Reform von 1992 als Steuerungsmittel zum Getreidemarktausgleich eingeführte Verpflichtung zur Flächenstilllegung wurde in die neue Betriebsprämienregelung aufgenommen. Zwar dürfen stillgelegte Flächen normalerweise nicht für Kulturen genutzt werden, doch sind Non-Food-Kulturen - auch Energiepflanzen - gestattet, wenn die Nutzung der Biomasse durch einen Vertrag oder vom Landwirt selbst gewährleistet wird. Deshalb bietet die Flächenstilllegungsregelung einen Anreiz für Non-Food-Kulturen.

Energiepflanzenregelung

Die Erzeugung von Kraftstoff und Energiepflanzen wird nicht nur durch den Zahlungsanspruch aus der obligatorischen Flächenstilllegung gefördert, sondern auch mit der Energiepflanzenregelung, nach der der Anbau von Energiepflanzen auf nicht stillgelegten Flächen pro Hektar bezuschusst wird. Die Garantiehöchstfläche beträgt 1,5 Millionen Hektar und pro Hektar wird eine Prämie von 45 EUR gezahlt. Prämien werden für zwei gängige Energiepflanzen gewährt: Forstgehölze und Chinaschilf. 2004, im ersten Jahr der Durchführung der Energiepflanzenregelung, wurden nur 300.000 Hektar (20 % der Garantiehöchstfläche) zu diesem Zweck genutzt.

Treibhauseffekt

Auch der Umweltschutz ist heute ein wichtiger Aspekt der Politikgestaltung, was auch für die Agrarpolitik gilt. Im Zuge der Umsetzung des Kyoto-Protokolls wurden genaue Regeln festgelegt. So soll etwa eine für jeden Mitgliedstaat angestrebte Emissionsrate die EU-weiten Treibhausgasemissionen durchschnittlich um 8 % senken. Die Biomasseerzeugung wirkt den CO2-Emissionen entgegen und kann so maßgeblich zur Reduzierung des hauptsächlich durch diese Emissionen verursachten Treibhauseffekts beitragen. Aufforstungsprogramme und Agrarforstsysteme sind nach wie vor die besten Mittel zur Bekämpfung des Treibhauseffekts. Es gibt bereits politische Maßnahmen zur Aufforstung landwirtschaftlicher Flächen, die fortgesetzt werden müssen.

Erneuerbare Energie

Das Europäische Parlament anerkannte vor kurzem das große Potenzial der erneuerbaren Energie zur Schaffung von Arbeitsplätzen und regionalen Wertschöpfung in ländlichen Gebieten, was den Strategien von Lissabon und Gothenburg entspricht.

Erneuerbare Energien im Allgemeinen

„Erneuerbare Energie” ist ein allgemeiner Begriff, der für viele verschiedene Energieformen benutzt wird, wie etwa erneuerbaren Strom, erneuerbare Wärme und erneuerbare Biokraftstoffe, die im Gegensatz zu den konventionellen fossilen Kraftstoffen aus unerschöpflichen Energiequellen gewonnen werden. Windenergie, Sonnenenergie, Holz, Abfälle, Ölraps und andere Pflanzen und Erzeugnisse aus Non-Food-Kulturen sind Beispiele für solche erneuerbaren Energiequellen.

Die Erzeugung erneuerbarer Energie muss in der Europäischen Gemeinschaft gefördert werden, vor allem im Hinblick auf die nachhaltige Entwicklung, aber auch zur Reduzierung der Abhängigkeit von konventionellen Kraftstoffen wie Erdöl. Mehrere bereits bestehende Technologien - wie etwa die Energieerzeugung aus Biomasse - sind wirtschaftlich tragfähig und wettbewerbsfähig.

In ihrer Mitteilung über erneuerbare Energiequellen (KOM(2001) 69) legte die Europäische Kommission einen Zielwert von 12 % für den Anteil der erneuerbaren Energie am Gesamtenergieverbrauch fest. In diesem Zusammenhang nahm das Parlament vor kurzem einen Initiativbericht über erneuerbare Energie an. Der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung betonte in seiner Stellungnahme, dass die Erzeugung erneuerbarer Energie, zu der die GAP beigetragen hat, weiterentwickelt werden muss und dass die Nutzung erneuerbarer Energieträger gefördert werden muss:

Der Ausschuss „hält es für unabdingbar, dass die Möglichkeit der Kofinanzierung von Investitionsvorhaben durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und die anderen Strukturfonds gestärkt wird, damit eine ausgewogene und rationelle Entwicklung und Nutzung der erneuerbaren Energieträger erzielt wird, sofern diese Verwendungen positive Energie- und Umweltbilanzen aufweisen und zu den nachhaltigen Produktionsmethoden zählen“.

Das Parlament forderte die Kommission und die Mitgliedstaaten auch auf, ihre Bemühungen zu intensivieren, um den Zielwert von 12 % für den Anteil der erneuerbaren Energie am Gesamtenergieverbrauch so schnell wie möglich zu erreichen.

Aktionsplan für Biomasse

Die Flächen innerhalb der EU-25, auf denen Non-Food-Kulturen entweder im Rahmen der Flächenstilllegungsregelung oder der Energiepflanzenregelung förderfähig sind, betrugen im Jahr 2005 8 Millionen Hektar aus und werden bis 2011 auf 9,4 Millionen Hektar steigen. Dies entspricht der Garantiehöchstfläche nach der Energiepflanzenregelung und dem Anstieg von 30 % der freiwilligen Flächenstilllegungen. Zur Erreichung der EU-Ziele für erneuerbare Energien und Biokraftstoffe werden schätzungsweise 6,5 Millionen Hektar dem Anbau von Energiepflanzen zur Erzeugung fester Kraftstoffe und mindestens weitere 6,6 Millionen Hektar zur Erzeugung von Biokraftstoffen gewidmet werden müssen. Die erforderliche Gesamtfläche von 13,1 Millionen Hektar übersteigt um 3,5 Hektar die Fläche, die voraussichtlich bezuschusst werden wird.

Am 7. Dezember 2005 veröffentlichte die Europäische Kommission ihre Mitteilung „Aktionsplan für Biomasse“, in der das oben beschriebene Problem sowie auch die Frage angesprochen werden, warum die Energiepflanzenregelung nicht ausreichend genutzt wird.

Biokraftstoffe

Eine andere Möglichkeit für Non-Food-Kulturen ist die Biokraftstofferzeugung aus Stärkekartoffeln, Getreide, Zuckerrüben, Rapssaatgut und anderen Kulturen. Die wichtigsten Märkte für Biokraftstoffe sind Biodiesel und Bioethanol. Ersteres ist ein Ersatz für Diesel und wird vor allem aus Rapsöl gewonnen. Letzteres ist ein Erdsatz für Erdöl und kann aus vielen Kohlenhydratquellen gewonnen werden.

Gegenwärtig führt die EU weltweit bei der Entwicklung neuartiger Technologien für die Erzeugung und Nutzung von Biodiesel. In der Bioethanolindustrie muss die EU mit Drittstaaten konkurrieren, die billig Bioethanol erzeugen, wie etwa Brasilien, das 1974 eine nationales Programm für Kraftstoffalkohol (Proalcool-Programm) aufgelegt hat. Ein anderes Problem in Verbindung mit den gegenwärtigen Bioethanoltechnologien in der EU ist der Anstieg von Stickstoffoxid- und Aldehydemissionen ab einem bestimmten Ethanolanteil im Erdöl, da diese Emissionen stark die Luftqualität beeinträchtigen, so dass eine nennenswerte Senkung der Treibhausgasemissionen anderenorts Umweltschäden verursachen könnte.

Die Richtlinie 2003/30/EG zur Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen legt Zielwerte für den Biokraftstoffanteil am Energiemarkt fest: 2 % im Jahr 2005 und 5,75% bis 2010. Gegenwärtig liegt der Biokraftstoffanteil am gesamten Kraftstoffverbrauch der EU unter 1%. Die Europäische Kommission arbeitet gegenwärtig an einer Mitteilung über Biokraftstoffe, in der sowohl der landwirtschaftliche als auch der internationale Aspekt behandelt werden dürfte und in der möglicherweise ein Zusammenhang mit der im ersten Halbjahr 2006 anstehenden Revision der Richtlinie 1998/70/EG über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen hergestellt werden wird.

Zur Erreichung der Ziele der Richtlinie 2003/30/EG zur Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen müssen verschiedene Strategien verfolgt werden. Eine Möglichkeit der Förderung von Non-Food-Kulturen besteht in obligatorischen Biokraftstoffquoten. Diese Strategie wurde von vielen interessierten Kreisen im Rahmen der öffentlichen Konsultation zum Aktionsplan für Biomasse befürwortet. Eine andere Strategie stützt sich auf die Überlegung, dass das Angebot der Nachfrage nach Biokraftstoffen folgen wird. Dies kann nach deutschem Vorbild durch Steuerbefreiungen erfolgen oder im Rahmen der ländlichen Entwicklung durch die Förderung lokaler Einrichtungen zur Biokraftstofferzeugung aus lokalen Kulturen. Auch ist zu überlegen, ob nicht nach amerikanischem Beispiel Zölle auf billige Kraftstoffeinfuhren (zum Beispiel Bioethanol aus Brasilien) erhoben werden sollten.

Nicht zuletzt sollte sich die Unterstützung von Forschungstätigkeiten zur Entwicklung von Biokraftstofftechnologien nicht nur auf die (heute verwendeten) Biokraftstoffe der ersten Generation beschränken, sondern auch neuartige Biokraftstoffe der zweiten und dritten Generation wie Biokraftstoffe aus Synthesegas und Ethanol aus Lignozellulose berücksichtigen. Darüber hinaus lassen sich Energieumwandlungseffizienz und Kostenwirksamkeit durch die Förderung von Forschung und Entwicklung im Hinblick auf neuartige Technologien sowie die Verbesserung bestehender Technologien erheblich verbessern.

Ölpflanzen

Der größte Teil des pflanzlichen Öls geht in den Lebensmittelsektor. Es gibt aber auch wichtige industrielle Anwendungen, unter anderem Waschmittel, grenzflächenaktive Stoffe, Schmiermittel, Farben, Lösungsmittel, Polymere und Linoleum. Alle diese Erzeugnisse lassen sich aus vier gängigen Pflanzen herstellen: Ölraps, Soja, Sonnenblumen und Leinsamen.

Die Verwendung von Bioschmiermitteln soll in den nächsten Jahren bis zu 20 % steigen. Die Möglichkeiten zur Verbesserung des Ölgehalts durch Pflanzenzüchtung oder Biotechnologien werden noch nicht voll genutzt. Das Hauptproblem im Ölsektor ist die Konkurrenz billiger (meist eingeführter) Alternativen wie etwa Palmöl. Die billige Herstellung von Palmöl in Indonesien hat auch viele Umweltschäden verursacht. Ein möglicher Wettbewerb seitens des Biodieselmarkts könnte die mögliche Nutzung von Ölpflanzen in Zukunft ebenfalls verringern.

Kohlenhydratpflanzen

Gegenwärtig sind die gängigsten Erzeugnisse aus Kohlenhydratpflanzen für andere als Nahrungs- oder Futtermittelzwecke Papier, biologisch abbaubare Polymere, Haftmittel, Klebstoffe, Landwirtschaftschemikalien, Waschmittel und Farben. Weizen, Mais und Kartoffeln sind die drei wichtigsten Kohlenhydratquellen in der EU.

Gegenwärtig werden 3,6 Millionen Tonnen Getreide pro Jahr zu diesem Zweck genutzt und dieser Prozentsatz soll in den nächsten 5 Jahren auf 5,5 Millionen Tonnen steigen. Obwohl dies nur wenige Prozent der jährlichen Getreideproduktion in der EU sind, sind damit große Marktchancen für die Landwirte verbunden.

Besondere Anbaupflanzen

Arzneimittel, Heilmittel, Geschmacksstoffe, Biozide und Duftstoffe lassen sich aus Anbaupflanzen wie Senf, Mohn, Sesam, Thymian, Rosmarie, Lavendel oder Minze gewinnen.

Diese Pflanzen werden in sehr kleinem Umfang angebaut, können den Landwirten aber hohe Renditen bringen. Angesichts der hohen Qualität der in der EU hergestellten Erzeugnisse im Vergleich zu Drittstaaten wirkt sich die Konkurrenz billigerer Erzeugnisse hier weniger aus.

Nicht zuletzt kann die industrielle und spezielle Nutzung von Non-Food-Kulturen den Wert landwirtschaftlicher Betriebe steigern und einige dieser Anwendungen haben darüber hinaus auch noch positive Umweltauswirkungen. Biologisch abbaubare Kunststoffe sind nur eines von vielen Beispielen für das enorme Zukunftspotenzial von Spezialpflanzen.

Forschung und Technologie

In seinem Bericht über den Anteil der erneuerbaren Energieträger in der EU und Vorschlägen für konkrete Maßnahmen forderte das Parlament die Kommission auf, neue Regulierungsmaßnahmen zu ergreifen sowie die Finanzhilfen der Union für die Erforschung erneuerbarer Energiequellen, die Verbreitung von Innovationen, den Informationsaustausch und Energieeinsparungen zu erhöhen. Auch müssen die Erzeuger unterstützt werden, so dass sie sich mit ihrer Teilnahme an einschlägigen nationalen und gemeinschaftlichen Programmen die geeigneten Technologien beschaffen können. Das Parlament wies darauf hin, dass die Förderung einer verstärkten Nutzung von Biomasse bei der Erzeugung erneuerbarer Energie mit nachhaltigen Produktionsmethoden der Europäischen Union nicht als Vorwand dienen darf, auf Forschungstätigkeiten im Hinblick auf eine größere Energieeffizienz und die finanzielle Entlastung der Landwirte zu verzichten.

Schlussbemerkungen

Vor sechs Jahren wiesen die Europäische Kommission und der Wirtschafts- und Sozialausschuss auf die Notwendigkeit hin, eine einheitliche Non-Food-Politik zu entwickeln. Der größte Vorteil einer gemeinsamen kohärenten Politik ist die Deckung des künftigen Bedarfs dank der verstärkten Nutzung erneuerbarer Energieträger. Gegenwärtig werden erneuerbare Energieträger durch zahlreiche EU-Rechtsvorschriften gehemmt (bzw. zumindest nicht gefördert). Das Europäische Parlament hat die Kommission wiederholt aufgefordert, dem Abbau verwaltungstechnischer und netzwerkbezogener Hindernisse in den Mitgliedstaaten sowie der Auflage attraktiver Förderprogramme mehr Aufmerksamkeit zu schenken.

Zum Schutz der in Europa erzeugten landwirtschaftlichen Roh- und Grundstoffe vor billigen Einfuhren müssen Qualitätsstandards eingeführt werden. Im Vergleich zu den Einfuhren aus bestimmten Drittstaaten sind die europäischen Agrarerzeugnisse von sehr hoher Qualität, rückverfolgbar und immer sicherer. Dies ist ein komparativer Vorteil, der aufgrund von Mindestqualitätsanforderungen an eingeführte Erzeugnisse stärker genutzt werden kann und muss.

Nicht zuletzt gibt es großen Zuspruch für die Festlegung verbindlicher Zielwerte für die erneuerbare Energie, um Non-Food-Kulturen zu fördern. Dies wird nicht nur der Umwelt nutzen, sondern es auch den Mitgliedstaaten erleichtern, ihre Agrarzuschüsse verstärkt auf Erzeugnisse für andere als Nahrungs- oder Futtermittelzwecke zu konzentrieren, was dem europäischen Agrarsektor letztlich eine nachhaltigere Zukunft bescheren wird.

Abschließende Bemerkung des Berichterstatters

Der ganz besondere Dank des Berichterstatters gilt den anderen Mitgliedern für ihre Mitarbeit und insbesondere für ihre Teilnahme an Sondierungsmissionen in Dänemark, Deutschland, Frankreich, Österreich und im Vereinigten Königreich, die sich als äußerst hilfreich bei der Erstellung des vorliegenden Berichts erwiesen.

VERFAHREN

Titel

Förderung von Anbaupflanzen für andere als Nahrungs- oder Futtermittelzwecke

Verfahrensnummer

2004/2259 (INI)

Grundlage in der Geschäftsordnung

Art. 45

Federführender Ausschuss
  Datum der Bekanntgabe der Genehmigung im Plenum

AGRI
13.1.2005

Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

-

-

 

 

 

Nicht abgegebene Stellungnahme(n)
  Datum des Beschlusses

-

 

 

 

 

Verstärkte Zusammenarbeit
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

-

 

 

 

 

In den Bericht aufgenommene(r) Entschließungsantrag / -anträge

+

 

 

Berichterstatter(in)
  Datum der Benennung

Neil Parish
23.11.2004

 

Ersetzte(r) Berichterstatter(in)

-

 

Ersetzte(r) Berichterstatter(in)

13.7.2005

11.10.2005

28.11.2005

22.02.2006

 

Prüfung im Ausschuss

22.2.2006

Datum der Annahme

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

36

-

Ergebnis der Schlussabstimmung

Marie-Hélène Aubert, Peter Baco, Katerina Batzeli, Thijs Berman, Niels Busk, Luis Manuel Capoulas Santos, Giuseppe Castiglione, Joseph Daul, Albert Deß, Michl Ebner Carmen Fraga Estévez, Duarte Freitas, Jean-Claude Fruteau, Ioannis Gklavakis, Lutz Goepel, Friedrich-Wilhelm Graefe zu Baringdorf, María Esther Herranz García, Elisabeth Jeggle, Heinz Kindermann, Stéphane Le Foll, Albert Jan Maat, Diamanto Manolakou, Rosa Miguélez Ramos, Neil Parish, María Isabel Salinas García, Agnes Schierhuber, Willem Schuth, Czesław Adam Siekierski, Marc Tarabella, Jeffrey Titford, Kyösti Virrankoski, Janusz Wojciechowski, Andrzej Tomasz Zapałowski

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Bernadette Bourzai, Astrid Lulling, Zdzisław Zbigniew Podkański,

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

 

Datum der Einreichung – A6

24.2.2006

A6-0040/2006