BERICHT über die Auswirkungen der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) auf die Entwicklung
1.3.2006 - (2005/2162(INI))
Entwicklungsausschuss
Berichterstatterin: Luisa Morgantini
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu den Auswirkungen der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) auf die Entwicklung
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf das Partnerschaftsabkommen zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP-Staaten) einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, unterzeichnet in Cotonou am 23. Juni 2000[1] (das Abkommen von Cotonou),
– in Kenntnis der auf der 3. Ordentlichen Tagung der Konferenz der Handelsminister der Afrikanischen Union (AU) vom 5.-9. Juni 2005 in Kairo abgegebenen AU‑Ministererklärung zu den WPA-Verhandlungen (AU/TI/MIN/DECL. (III)),
– in Kenntnis der Erklärung von Kapstadt, die von der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU am 21. März 2002 angenommen wurde (AKP-EU/3382/02/end)[2],
– in Kenntnis der Erklärung der 81. Tagung des AKP-Ministerrats vom 21./22. Juni 2005 in Brüssel,
– in Kenntnis der Schlusserklärung von Sir John Kaputin in der Sitzung der regionalen WPA-Unterhändler der AKP-Staaten vom 4. Oktober 2005 in London,
– in Kenntnis des internen Arbeitspapiers der Europäischen Kommission mit dem Titel „The Trade and Development Aspects of EPAs Negotiations“ (Die handels- und entwicklungsbezogenen Aspekte der WPA-Verhandlungen) vom 9. November 2005 (SEC(2005)1459),
– in Kenntnis des gemeinsamen Berichts über die alle AKP-Länder und die EU umfassende WPA-Verhandlungsphase vom 2. Oktober 2003 (Brüssel) (ACP/00/118/03 Rev.1, ACP‑EC/NG/43),
– unter Hinweis auf die Millenniumserklärung der Vereinten Nationen vom 18. September 2000, die die Millenniumsentwicklungsziele als Kriterien enthält, die von der Völkergemeinschaft gemeinsam zur Beseitigung der Armut aufgestellt wurden,
– in Kenntnis der im September 2005 verabschiedeten Erklärung des UN-Gipfeltreffens 2005 (Millennium + 5)[3],
– unter Hinweis auf den Bericht der UN Millennium Project Task Force unter Leitung von Professor Jeffrey Sachs mit dem Titel: „In die Entwicklung investieren: Ein praktischer Plan zur Verwirklichung der Millenniumsentwicklungsziele“,
– unter Hinweis auf den Bericht der Europäischen Kommission vom 29. Oktober 2004 über die Millenniumsentwicklungsziele 2000-2004 (SEK(2004)1379),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss vom 12. April 2005 mit dem Titel: „Beschleunigte Verwirklichung der entwicklungspolitischen Millenniumsziele – Der Beitrag der Europäischen Union“ (KOM(2005)0132),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 13. Juli 2005 mit dem Vorschlag für eine Gemeinsame Erklärung des Rates, des Europäischen Parlaments und der Kommission: „Die Entwicklungspolitik der Europäischen Union – „Der Europäische Konsens““ (KOM(2005)0311),
– in Kenntnis des von der UN-Wirtschaftskommission für Afrika ausgearbeiteten Wirtschaftsberichts über Afrika 2004 mit dem Titel: „Unlocking Africa’s Trade Potential” (Erschließung des Handelspotenzials Afrikas),
– in Kenntnis des Fortschrittsberichts der persönlichen Afrika-Beauftragten der G8 über die Durchführung des Afrika-Aktionsplans, der am 1. Juli 2005 von der Gruppe der Acht in London veröffentlicht wurde,
– in Kenntnis des Kommuniqués von Gleneagles, das am 8. Juli 2005 von der Gruppe der Acht in Gleneagles veröffentlicht wurde,
– in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“ vom 23.-24. Mai 2005,
– gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Entwicklungsausschusses (A6‑0053/2006),
A. in der Erwägung, dass von 1979 bis 2000 die Handelsbeziehungen zwischen der EU und den AKP-Ländern durch die Abkommen von Lomé geregelt waren, mit denen den AKP-Staaten ein einseitiger präferenzieller Zugang zum europäischen Markt gewährt wurde,
B. in der Erwägung, dass mit der Unterzeichnung des Abkommens von Cotonou im Jahre 2000 ein neues Kapitel in den Beziehungen zwischen den AKP-Staaten und der EU mit Bestimmungen für neue Handelsbeziehungen aufgeschlagen wurde,
C. in der Erwägung, dass das primäre Ziel der AKP-EU-Partnerschaft und des Abkommens von Cotonou in der Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklungsaussichten der AKP-Länder besteht,
D. in der Erwägung, dass sich die EU nach wie vor den Millenniumsentwicklungszielen verpflichtet fühlt, dass diese aber lediglich als erster Schritt auf dem Weg zur Beseitigung der Armut gesehen werden sollten,
E. in der Erwägung, dass die Zielsetzungen des Abkommens von Cotonou und der EU klar sind, dass aber die Rolle der WPA in Bezug auf die Verwirklichung dieser Ziele in Anbetracht der zu erwartenden Auswirkungen der WPA in ihrer derzeitigen Form auf die fragilen Wirtschaftssysteme der AKP-Länder sowie des unterschiedlichen Entwicklungsstands der Volkswirtschaft der EU und der AKP-Länder zunehmend von mehreren Akteuren, u.a. afrikanischen Ministern, einigen EU-Mitgliedstaaten sowie der Zivilgesellschaft in der EU und in den Entwicklungsländern, in Frage gestellt wurde,
F. in der Erwägung, dass die Marktintegration innerhalb der EU von Kohäsionsmaßnahmen zur Unterstützung von wirtschaftlich schwächeren Ländern begleitet wurde,
G. in der Erwägung, dass das Abkommen von Cotonou die Notwendigkeit unterstreicht, auf den regionalen Integrationsinitiativen der AKP-Staaten aufzubauen, da die Schaffung von größeren regionalen Märkten und einer stärkeren regionalen Integration als Anreiz für Unternehmen und Investoren fungieren wird,
H. unter Hinweis darauf, dass das Abkommen von Cotonou den Beschluss der Parteien enthält, neue WTO-verträgliche Handelsvereinbarungen abzuschließen, wodurch die Handelsschranken zwischen ihnen schrittweise abgebaut und die Zusammenarbeit in allen einschlägigen Bereichen des Handels verbessert werden soll,
I. unter Hinweis darauf, dass die bestehenden Handelsvereinbarungen (Anhang V zum Abkommen von Cotonou „Handelsregelung für den Vorbereitungszeitraum nach Artikel 37 Absatz 1“) von einer WTO-Sonderregelung erfasst werden, die Ende 2007 auslaufen soll,
J. in der Erwägung, dass mit den WPA neue Handelsbeziehungen zwischen der EU und den AKP-Ländern festgelegt werden sollen, dass sich aber in der Vergangenheit gezeigt hat, dass eine Liberalisierung des Handels zwischen ungleichen Partnern als Instrument der Entwicklung nicht wirksam und sogar kontraproduktiv ist,
K. in der Erwägung, dass der regionale Aspekt der WPA unerlässlich dafür ist, nicht nur den Nord-Süd-Handel, sondern auch den Süd-Süd-Handel zu stärken,
I. in der Erwägung, dass den am wenigsten entwickelten AKP-Ländern im Rahmen der Initiative Alles außer Waffen der Zugang zum Markt der EU gewährt wurde,
M. unter Hinweis darauf, dass es Artikel 19 des Abkommens von Cotonou ermöglicht, dass der Kooperationsrahmen AKP-EU auf die individuellen Verhältnisse jedes einzelnen AKP-Staats zugeschnitten wird,
N. unter Hinweis darauf, dass sich die EU-Mitgliedstaaten in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von November 2005 auf die Notwendigkeit geeinigt haben, einen verbesserten Überwachungsmechanismus einzurichten und umzusetzen, um die Fortschritte in Richtung Entwicklungsziele im Rahmen des WPA-Prozesses zu messen,
O. in der Erwägung, dass die AKP-Staaten gemäß Artikel 37 Absatz 6 des Abkommens von Cotonou das Recht haben, Alternativen zu WPA zu erkunden,
P. in der Erwägung, dass sich die WPA-Verhandlungen derzeit im vierten Jahr befinden, dass aber noch viele Hindernisse bestehen bleiben, wenn die Verhandlungen, wie im Abkommen von Cotonou vorgesehen, bis zum 31. Dezember 2007 abgeschlossen werden sollen; in der Erwägung, dass Artikel XXIV des GATT einen Plan und einen Zeitplan zur Errichtung einer Freihandelszone „innerhalb einer angemessenen Frist“ vorschreibt,
1. ist sich dessen bewusst, dass die WPA-Verhandlungen darauf zurückzuführen sind, dass die AKP-EU-Handelsbeziehungen in Einklang mit den WTO-Vorschriften gebracht werden müssen; fordert aber die Kommission auf, darüber zu wachen, dass der Frage der Vereinbarkeit der Vorschriften nicht Vorrang gegenüber dem übergeordneten Ziel der Entwicklung eingeräumt wird; fordert die Kommission auf, sich nicht nur auf die Vereinbarkeit mit den WTO-Vorschriften zu konzentrieren, sondern in Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern anzustreben, dass die WTO-Vorschriften so verbessert werden, dass die Entwicklung stärker gefördert wird;
2. ist der Auffassung, dass angemessen ausgearbeitete WPA eine Gelegenheit darstellen, um die AKP-EU-Handelsbeziehungen zu beleben, die wirtschaftliche Diversifizierung und regionale Integration in den AKP-Staaten zu fördern und die Armut in den AKP-Ländern zu verringern;
3. begrüßt es, dass die Kommission wiederholt bekräftigt, dass das primäre Ziel eines jeden WPA nach wie vor die Entwicklung ist;
4. äußert sich besorgt darüber, dass die Verhandlungen über die WPA/FTA aufgenommen wurden und sich auf die Phase der inhaltlichen Beratungen zu bewegen, ohne dass in den meisten AKP-Staaten eine echte demokratische Debatte stattfindet; fordert daher eine echte öffentliche Debatte unter Mitwirkung der Zivilgesellschaft, der Gesetzgeber und der Regierungsstellen und sachgemäße Feedback- und Konsultationsmechanismen, um hier Abhilfe zu schaffen und eine demokratische Beteiligung zu ermöglichen;
5. ist der Ansicht, dass die WPA zur Verwirklichung dieser Entwicklungsziele den Schwerpunkt insbesondere auf die Förderung einer verantwortungsbewussten Wirtschaftsführung, die Unterstützung der regionalen Integration in den AKP-Wirtschaften sowie auf die Erzielung und Aufrechterhaltung hoher Investitionsniveaus in den AKP-Staaten legen sollten;
6. fordert deshalb die Kommission und die AKP-Regionen auf, WPA auf der Grundlage folgender Grundsätze auszuarbeiten: Asymmetrie zugunsten der AKP-Regionen, Unterstützung für die regionale Integration in den AKP-Ländern, Umsetzung eines soliden und vorhersehbaren Rahmens für die Förderung des Handels und der Investitionen in den AKP-Regionen;
7. stellt indessen fest, dass es bisher bei den Verhandlungen zu keinem konkreten Entwicklung fördernden Ergebnis gekommen ist, was auch in der zunehmenden Besorgnis und Unzufriedenheit der AKP-Staaten über das Ausbleiben der mit Blick auf greifbare Vorteile aus den WPA erforderlichen Maßnahmen zur Unterstützung der Entwicklung, z.B. verbindliche Verpflichtungen über Entwicklungskooperation, konkrete Anpassungsmaßnahmen zur Überwindung der Auswirkungen der Präferenzerosion, Technologietransfer und verbesserte Wettbewerbsfähigkeit, zum Ausdruck kommt;
8. hebt hervor, dass das Ergebnis der WPA-Verhandlungen Schutz für die nationalen und regionalen Märkte der AKP-Erzeuger bieten und den AKP-Staaten den erforderlichen politischen Spielraum zur Verfolgung ihrer eigenen Entwicklungsstrategien ermöglichen sollte;
9. fordert die Kommission auf, gemäß dem im Abkommen von Cotonou festgelegten Ziel der Ausmerzung der Armut zu handeln und die soziale und wirtschaftliche Entwicklung der einzelnen regionalen Ländergruppen, insbesondere der wirtschaftlich schwächeren Länder in den einzelnen Ländergruppen, die andernfalls Gefahr laufen, marginalisiert zu werden, zu fördern und die Notwendigkeit stärkerer Flexibilität – in Bezug auf den Zeitplan für die Verhandlungen über die progressive Öffnung des Handels, die Länge des Übergangszeitraums und das Ausmaß der erfassten Waren – einzusehen, wenn die WPA langfristig zu nachhaltiger Entwicklung führen sollen; betont, dass die WPA den AKP-Staaten dabei helfen sollten, sich in die Weltwirtschaft zu integrieren, indem sie Entwicklung durch Handel fördern und die Asymmetrie ihrer Volkswirtschaften berücksichtigen;
10. hebt hervor, dass die Erklärung zur Entwicklungspolitik (DPS), insbesondere Ziffer 36, den Unterhändlern der WPA Leitlinien vorgibt; fordert in diesem Zusammenhang die Generaldirektion Handel mit Nachdruck auf, am Prinzip der Asymmetrie und Flexibilität festzuhalten, die Entwicklungsländer im Einklang mit ihren umfassenderen nationalen Entwicklungsplänen entscheiden und die Handelspolitik reformieren zu lassen und ihre Verhandlungsstrategie neu auszurichten, um sie mit dem in der DPS enthaltenen übergreifenden Grundsatz der Kohärenz der Politik zugunsten der Entwicklung in Einklang zu bringen;
11. betont, wie wichtig öffentliche Dienstleistungen für Entwicklung und Demokratie sind, und fordert deshalb die Kommission auf, Umsicht zu zeigen, wenn sie die Liberalisierung von Dienstleistungssektoren in Erwägung zieht, und insbesondere die Bereiche Wasser, Gesundheit, Ausbildung, Verkehr und Energie vor Liberalisierung zu schützen;
12. erkennt die substanziell unterschiedlichen Niveaus der wirtschaftlichen Entwicklung in der EU und in den AKP-Staaten an und ist daher sehr beunruhigt darüber, dass sich eine zu rasche gegenseitige Liberalisierung des Handels zwischen der EU und den AKP-Ländern negativ auf die anfälligen AKP-Volkswirtschaften und -Staaten auswirken könnte, und dies zu einer Zeit, wo die Völkergemeinschaft alles in ihrer Macht Stehende tun sollte, um die Staaten in ihren Bemühungen zur Verwirklichung der Millenniumsentwicklungsziele zu unterstützen; fordert daher die Kommission auf zu gewährleisten, dass den AKP-Staaten in den WPA gemäß Artikel 34 Absatz 4 des Abkommens von Cotonou eine besondere und differenzierte Behandlung zuteil wird;
13. hebt hervor, dass die Schaffung menschenwürdiger Arbeit unter uneingeschränkter Achtung der Rechte der Arbeitnehmer ein wesentliches Element bei der Bekämpfung der Armut und der Erreichung der Millenniumsentwicklungsziele ist, da sie die nachhaltige Sicherung des Lebensunterhalts und soziale Bedingungen fördert, in denen Gleichberechtigung und Demokratie gestärkt werden können;
14. betont, dass es den Lomé-Abkommen nicht gelungen ist, eine angemessene Entwicklung innerhalb der AKP-Staaten in Gang zu bringen, dass aber ein verbesserter Marktzugang allein nicht ausreicht, um die Entwicklung anzuregen und dass die Präferenzerosion neue Instrumente verlangt; hebt allerdings hervor, dass die WPA keineswegs erfolgreicher sein werden, wenn sie nicht vollständig auf eine nachhaltige Entwicklung ausgerichtet sind; verlangt deshalb, dass über die WPA-Verhandlungen neue und verbesserte Marktzugangschancen für aus den AKP-Staaten auszuführende Waren und Dienstleistungen geschaffen werden müssen;
15. fordert die Kommission mit Nachdruck auf, neue ehrgeizige Initiativen zur Stabilisierung der Preise der für Entwicklungsländer wesentlichen Rohstoffe zu verfolgen, und betont die Bedeutung von Initiativen der Kommission zur Anregung einer Produktdiversifizierung und Mehrwertproduktion;
16. fordert die Kommission mit Nachdruck auf, Mechanismen zu unterstützen, damit die Erzeuger an der Preisbestimmung, sofern möglich, beteiligt werden, wie es im Kompendium des Abkommens von Cotonou vorgesehen ist; fordert die EU auf, fairen Handel als Mechanismus zu fördern, um die Bedingungen für kleine und marginalisierte Erzeuger und arme Arbeitnehmer zu verbessern;
17. drängt die Kommission, die Bedeutung der Zolleinnahmen für den Haushalt in vielen AKP-Staaten zu berücksichtigen, die durch etwaige Abkommen über Gegenseitigkeit mit der EU stark zurückgehen werden; ein solcher Rückgang könnte zu unmittelbaren Kürzungen bei den öffentlichen Ausgaben in Bereichen wie Gesundheit und Bildung führen, was die Bemühungen der AKP-Länder zur Erreichung der Millenniumsentwicklungsziele gefährden würde; fordert daher die Kommission auf, vor einer gegenseitigen vollständigen Öffnung der Märkte umfassende Steuerreformprogramme vorzuschlagen und zu finanzieren; fordert die Einführung von WTO-verträglichen Sicherheitsmechanismen, die zeitweilige Importrestriktionen zulassen, wenn ein einheimischer Industriezweig geschädigt oder von Schaden bedroht ist, der durch ein Anschwellen der Importe verursacht wird;
18. räumt ein, dass diese Einnahmeverluste durch andere direkte Steuern oder Mehrwertsteuer ausgeglichen werden könnten; unterstreicht aber den regressiven Charakter einiger dieser Steuersysteme, die die armen Bevölkerungsgruppen unverhältnismäßig stark treffen würden, sowie die mit ihrer Einführung und der praktischen Umsetzung verbundenen technischen Probleme;
19. fordert die Kommission auf, einen Sicherheitsmechanismus in die WPA einzuführen, um den AKP-Staaten einen ausreichenden politischen Spielraum zu verschaffen und, falls erforderlich, im Falle von Zahlungsbilanzschwierigkeiten oder makroökonomischen Schocks die Liberalisierung zeitweilig einzustellen;
20. hebt hervor, wie wichtig es ist, dass die Kommission die von Herrn Barroso eingegangene Verpflichtung erfüllt, eine Milliarde Euro an Hilfe für den Handel mit Entwicklungsländern bereitzustellen, und fordert, dass weitere Geldmittel zusätzlich zu den bestehenden Verpflichtungen des EEF erforderlichenfalls zur Verfügung gestellt werden; bedauert, dass sowohl hierfür als auch für die vorgeschlagenen 190 Millionen Euro pro Jahr, die den Ländern des Zuckerprotokolls versprochen wurden, in der Vereinbarung des Rates über die nächste Finanzielle Vorausschau unzulängliche Mittel bereitgestellt wurden;
21. verweist auf die Bedeutung von Investitionen für die wirtschaftliche Entwicklung der AKP-Staaten, fordert die Kommission dringend auf, Änderungen in der Funktionsweise der Investitionsfazilität der EIB anzustreben, damit die Fazilität zusätzliche und entwicklungsfreundliche Investitionen fördern kann;
22. sieht in der Verbesserung der Bildung und der Infrastruktur notwendige Voraussetzungen für die Öffnung der AKP-Märkte und fordert deshalb die Kommission auf zu gewährleisten, dass den AKP-Ländern mehr Mittel und ein Mechanismus zur Verfügung stehen, der eine vorzeitige Auszahlung an die AKP-Staaten ermöglicht, um angebotsseitigen Sachzwängen, den externen Auswirkungen der GAP-Reform und den zunehmend strengen EU-Regelungsstandards zu begegnen;
23. fordert die Kommission auf, den Bedürfnissen der Entwicklungsländer besondere Aufmerksamkeit zu widmen und eine angemessene Unterstützung zum Kapazitätsaufbau und zur Überwindung der angebotsseitigen Sachzwänge zu gewähren, um es zu ermöglichen, dass diese Länder den im Rahmen der Initiative Alles außer Waffen gewährten Marktzugang nutzen können;
24. verlangt, dass die Staatsführer der AKP-Länder die Mittel im Sinne eines stärkeren Verantwortungsbewusstseins, einer integren Staatsführung und der Demokratie effizienter nutzen;
25. fordert, dass jede Marktöffnung, die im Rahmen der WPA erfolgen soll, von der Erreichung spezifischer Entwicklungsziele und der Bereitstellung angemessener Mittel zur Deckung aller damit verbundenen zusätzlichen Kosten abhängig gemacht wird;
26. betont, wie wichtig es ist, dass eine weitgehende intraregionale Integration verwirklicht ist, bevor ein Programm über interregionale Integration initiiert wird;
27. besteht darauf, dass den AKP-Staaten und -Regionen eine rechtzeitige und effektive handelsbezogene Hilfe gewährleistet werden sollte, um ihre Handelskapazität im Vorfeld der WPA-Verhandlungen zu verstärken;
28. stellt fest, dass die WPA-Verhandlungen in einigen Fällen zur Entstehung neuer regionaler Wirtschaftszusammenschlüsse geführt haben, die Länder mit sehr unterschiedlichem Entwicklungsstand umfassen, was in den AKP-Ländern zu Problemen geführt hat und zu sich überschneidenden regionalen Wirtschaftsgemeinschaften beiträgt;
29. begrüßt die Aufgabe der durch die WPA angeregten und im Abkommen von Cotonou als Priorität ausgewiesenen regionalen Integrationsprozesse, die den Ländern dabei helfen, Binnenmärkte zu entwickeln, Investoren anzulocken und angebotsseitige Sachzwänge zu überwinden; fordert allerdings die Kommission auf, die Notwendigkeit von Übergangszeiten zu berücksichtigen, um strategisch wichtige Produkte und Industriezweige zu schützen, WTO-verträgliche Sicherheitsmechanismen einzuführen und einen Ausgleich für Verluste bei den Zolleinnahmen zu finden;
30. erinnert die Kommission daran, dass es wohl nicht möglich ist, dass alle regionalen Zusammenschlüsse in der Lage sein werden, bis 2008 schrittweise mit der Umsetzung eines asymmetrischen wechselseitigen Freihandelsabkommens mit der EU zu beginnen, wenn nicht angemessene Stützungsmaßnahmen getroffen werden;
31. fordert die Kommission auf, stärkere Kohärenz und Kohäsion zwischen dem handelsbezogenen Inhalt der WPA, den Begleit- und Anpassungsmaßnahmen und der rechtzeitigen und effektiven Hilfeleistung zu gewährleisten; fordert eine stärkere Zusammenarbeit zwischen den Generaldirektionen Entwicklung, Handel, EuropeAid Kooperationsbüro und auswärtige Beziehungen sowie den EU-Mitgliedstaaten zu der Frage, wie man WPA-Entwicklungshilfe am besten leisten kann;
32. fordert die Kommission mit Nachdruck auf, ihre Aufmerksamkeit auf die Verbesserung der Produktions- und Verarbeitungskapazitäten und des nationalen und regionalen Handels innerhalb der AKP-Länder zu konzentrieren, und diesen Punkten Vorrang einzuräumen anstatt ein gegenseitiges WPA mit der EU umzusetzen;
33. bedauert, dass die erste, alle AKP-Staaten umfassende Phase der WPA-Verhandlungen in so kurzer Zeit abgeschlossen wurde, sowie die Tatsache, dass man in dem Stadium zu keinen echten Schlussfolgerungen gekommen ist;
34. ist der Auffassung, dass die Rolle des AKP-Sekretariats bei der Koordinierung dieser Verhandlungen gestärkt werden sollte, falls es einschlägige Informationen über den Stand der Verhandlungen in verschiedenen AKP-Regionen bereitstellt;
35. fordert die Kommission auf, ggf. dem Wunsch von Staatsführern der AKP-Länder zu entsprechen, falls diese die alle AKP-Staaten einschließenden Verhandlungen wieder aufnehmen und etwaige bestehende Divergenzen überwinden möchten;
36. fordert die Kommission auf, Alternativen für Länder zur Verfügung zu stellen, die keine WPA unterzeichnen wollen, und insbesondere eine bessere Umsetzung des APS+‑Systems zu erwägen;
37. erinnert daran, dass das Abkommen von Cotonou vorsieht, dass ein Land oder eine Region, das/die kein WPA/FTA unterzeichnen möchte, beim Marktzugang nicht schlechter gestellt sein sollte; fordert die Kommission auf, alle alternativen Möglichkeiten zu prüfen, einschließlich nicht-gegenseitiger Vereinbarungen, wie dies in Artikel 37 Absatz 6 des Abkommens von Cotonou vorgesehen ist, was auch respektiert werden sollte, wenn AKP-Staaten dies wünschen;
38. fordert die Kommission auf zu bedenken, dass die EU und die AKP-Staaten zusammen eine so große Bevölkerungsgruppe darstellen, dass sie etwaige Reformen der WTO-Vorschriften im Sinne größerer Gerechtigkeit und besserer Anpassung an die Bedürfnisse sowohl der Entwicklungsländer als auch kleiner europäischer Erzeuger verlangen können;
39. begrüßt die Beratungen zwischen den AKP-Staaten und der EU über Vorschriften zu Investitionen, Wettbewerb und Transparenz im öffentlichen Beschaffungswesen unter dem Mandat der WPA, um Handel und Entwicklung zu fördern; betont allerdings, dass neue Vorschriften den AKP-Regionen bei den WPA-Verhandlungen nicht aufgezwungen werden sollten;
40. verlangt mehr Transparenz in Bezug auf die Fortschritte und den Inhalt der Verhandlungen sowie die Bereitstellung von WPA-Entwicklungshilfe und eine stärkere Beteiligung der zivilgesellschaftlichen Akteure in den AKP-Ländern, des Privatsektors, der nationalen Parlamente, der lokalen Regierungen, des Europäischen Parlaments und der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU an den Verhandlungen;
41. begrüßt die Überprüfung der WPA-Verhandlungen, die gemäß Artikel 37 Absatz 4 des Abkommens von Cotonou 2006 erfolgen soll, und vertraut darauf, dass dies als Gelegenheit gesehen wird, umfassend und ernsthaft zu beurteilen, inwieweit durch die WPA geeignete Bedingungen für die Ausmerzung der Armut und eine langfristig florierende Entwicklung der Gesellschaft und der Wirtschaft gefördert werden;
42. verweist auf und unterstützt die von der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU im März 2002 einstimmig angenommene Erklärung von Kapstadt, in der die Einführung von Vergleichsparametern für die Entwicklung gefordert wurde, an denen der Verlauf und das Ergebnis der Verhandlungen über den Handel zwischen den AKP-Staaten und der EU zu messen sind, und fordert die Verwendung dieser Vergleichsparameter bei allen Überprüfungen der erzielten Fortschritte; diese Vergleichsparameter müssen soziale und ökologische Indikatoren enthalten, u.a. Schaffung menschenwürdiger Arbeit, Gesundheit, Bildung und geschlechtsspezifische Auswirkungen;
43. fordert die Kommission dringend auf, weiter nach diesen Grundsätzen zu handeln und einen neuen Überwachungsmechanismus unter umfassender Beteiligung der Parlamente und der Zivilgesellschaft einzuführen, um die politische Kontrolle und Rechenschaftspflicht vor dem Hintergrund der Entwicklungsziele und der vorher festgelegten Vergleichsparameter während der gesamten Dauer der Verhandlungen zu gewährleisten;
44. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten und der AKP-Länder, dem AKP-EU-Rat und der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU zu übermitteln.
- [1] ABl. L 317 vom 15.12.2000, S. 3.
- [2] ABl. C 231 vom 27.9.2002, S. 63.
- [3] http://www.un.org/ga/59/hl60_plenarymeeting.html.
BEGRÜNDUNG
Hintergrund und Rechtsgrundlage
Von 1975 bis 2000 waren die Handelsbeziehungen der EU mit den AKP-Ländern durch die Abkommen von Lomé geregelt, mit denen den AKP-Ländern ein einseitiger präferentieller Zugang zum europäischen Markt gewährt wurde. Die Präferenzen, die die AKP-Länder im Rahmen von Lomé genossen, beruhten nicht auf Gegenseitigkeit. Im Jahr 2000 wurde das Partnerschaftsabkommen von Cotonou unterzeichnet. Dieses Abkommen ist „ ist auf das Ziel ausgerichtet, in Einklang mit den Zielen der nachhaltigen Entwicklung und der schrittweisen Integration der AKP-Staaten in die Weltwirtschaft die Armut einzudämmen und schließlich zu besiegen“[1].
Wie im Abkommen von Cotonou festgelegt, begannen die EU und die AKP-Länder 2002, Abkommen über die wirtschaftliche Partnerschaft (WPA) - regionale Freihandelsabkommen in Einklang mit den WTO-Regeln - auszuhandeln. Im Rahmen der WPA wurden die AKP-Länder aufgefordert, ihre Märkte zu liberalisieren und sich auf neue, auf Gegenseitigkeit beruhende regionale Handelsregelungen mit der EU einzulassen. Zu Verhandlungszwecken und für das neue Handelssystem wurde Afrika in vier regionale Gruppen aufgeteilt, auf der Grundlage der bestehenden regionalen Organisationen der Wirtschaftsgemeinschaft Westafrikanischer Staaten (ECOWAS), der Zentralafrikanischen Wirtschafts- und Währungsgemeinschaft (CEMAC), der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika (SADC), und des Östlichen und Südlichen Afrika (ESA), jedoch nicht in völliger Übereinstimmung mit diesen Organisationen. Die Karibik und der Pazifik bilden dagegen jeweils eine regionale Gruppe für sich.
Ein Grund für die Aushandlung von WPA ist, dass die nicht auf einen Austausch von Zugeständnissen (Reziprozität) beruhenden Handelsbeziehungen der EU mit den AKP-Ländern im Rahmen der Abkommen von Lomé und, in der Übergangszeit, des Abkommens von Cotonou, nicht im Einklang mit der Ermächtigungsklausel („Enabling Clause“) der WTO stehen. Nach dieser Klausel dürfen die Industrieländer nur zwei Gruppen von Ländern, nämlich entweder allen am wenigsten entwickelten Ländern (LDC) oder allen Entwicklungsländern, einen einseitigen, nicht auf gegenseitigen Zugeständnissen beruhenden präferentiellen Marktzugang gewähren. Da Länder aus beiden Gruppen zu den AKP-Ländern gehören, sind die ursprünglich den AKP‑Ländern gewährten Präferenzen mit den geltenden WTO-Regeln unvereinbar.
Anlässlich der Gründung der WTO 1995 gelang es der EU und den AKP-Ländern, eine Sonderregelung („waiver“) für die Lomé-Abkommen festzuschreiben, die anschließend 2001 in Doha auf den Übergangszeitraum des Abkommens von Cotonou ausgeweitet wurde. Damit die Handelsbeziehungen zwischen der EU und den AKP-Ländern langfristig den WTO-Regeln entsprechen, wurde jedoch versucht, in die WPA eine Lösung aufzunehmen. Nach den vorgeschlagenen WPA beruhen die Handelsbeziehungen zwischen der EU und den einzelnen regionalen AKP-Gruppen auf gegenseitigen Zugeständnissen; die WPA sind daher eher durch Artikel XXIV des GATT anstatt durch die Ermächtigungsklausel geregelt. Nach Artikel XXIV können Ländern mit einem unterschiedlichen Entwicklungsstand ein wechselseitiges Freihandelsabkommen eingehen, unter der Voraussetzung, dass die Liberalisierung „annähernd des gesamten Handels“ innerhalb einer „angemessenen Zeitspanne“ erfolgt; im Rahmen der WPA bedeutet dies nun ungefähr 90% des Handels innerhalb eines Zeitraums von 10-12 Jahren.
Wichtigste Entwicklungen
Obwohl das Abkommen von Cotonou im Juni 2000 unterzeichnet wurde, dauerte es weitere zwei Jahre, bis die EU und die AKP-Länder offizielle Verhandlungsmandate/‑leitlinien für die WPA annahmen. Im Juni 2002 erteilten die Außenminister der EU der Europäischen Kommission ein Mandat zur Aushandlung von WPA, gleichzeitig vereinbarten die Handels- und Finanzminister der AKP-Länder Leitlinien für Verhandlungen.
Die erste Phase der Verhandlungen (September 2002-September 2003), in der die AKP-Länder als Einheit verhandelten, führte nicht, wie von den AKP-Ländern erhofft, zu einem offiziellen Abkommen. Stattdessen nahmen die EU und die AKP im September 2003 einen gemeinsamen Bericht an, im dem lediglich die Übereinstimmungen und Meinungsunterschiede aufgeführt wurden. Obwohl diese globale AKP/EU-Phase nie abgeschlossen wurde, wurden 2003 regionale Verhandlungen zwischen der EU und den AKP-Ländern eingeleitet, zunächst mit Zentralafrika und Westafrika, und 2004 mit Ostafrika und dem Südlichen Afrika, der Karibik und zuletzt mit der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika.
Seit Beginn der regionalen Verhandlungen sind diese im Allgemeinen ähnlich verlaufen, wobei ein gemeinsamer Zeitplan für die EU und die jeweilige AKP-Region ausgearbeitet wurde. Der Zeitplan legt die Ziele, die Grundsätze, die Strukturen und die Reihenfolge der Verhandlungen für jedes WPA dar. Zusätzlich zu den gemeinsamen Zeitplänen wurden bzw. werden regionale Spezialeinheiten für die Vorbereitung (Regional Preparatory Task Forces) eingerichtet. Am Ende der laufenden Verhandlungen, die im Rechtsrahmen des Abkommens von Cotonou eingeleitet wurden, das insbesondere auf die Linderung der Armut ausgerichtet ist, werden mit den WTO-Regeln vereinbare Freihandelsabkommen stehen, die vorrangig darauf abzielen, den Handel schrittweise zu liberalisieren; dies entspricht wohl kaum den Entwicklungszielen des Abkommens von Cotonou an sich.
Wichtigste Kontroversen und Befürchtungen
Das wichtigste Ziel des Abkommens von Cotonou – und damit im weiteren Sinne der WPA – ist die Linderung und die Beseitigung der Armut und die Verwirklichung einer nachhaltigen Entwicklung. Nach fast einjährigen Verhandlungen auf regionaler Ebene hegen sowohl nichtstaatliche Organisationen als auch viele AKP-Regierungen ernsthafte Befürchtungen, was die Auswirkungen der WPA auf die fragilen Volkswirtschaften mancher AKP-Länder betrifft, und haben Zweifel daran geäußert, ob die Liberalisierung des Handels als Instrument der Entwicklungspolitik überhaupt Wirkung zeigt. Um zu gewährleisten, dass die WPA letztendlich eine Linderung der Armut bewirken, müssen einige Fragen innerhalb der kommenden zwei Verhandlungsjahre angegangen werden.
Am umstrittensten ist in Bezug auf die Entwicklung die Forderung nach Handelsbeziehungen auf wechselseitiger Grundlage. Selbstredend ist es für die AKP-Länder, deren Entwicklungsstand erstens weit hinter dem der EU liegt und zweitens innerhalb der Regionen selbst sehr unterschiedlich ist, sehr schwer, ein wechselseitiges Freihandelsabkommen umzusetzen. Der Rahmen und die Bedingungen der unter den Abkommen von Lomé gewährten Handelspräferenzen wurden vor allem von der EU abgesteckt und geboten dem Rückgang des Marktanteils der AKP-Länder keinen Einhalt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der wechselseitige Freihandel eine bessere Lösung zur Stärkung der Volkswirtschaften der AKP‑Länder ist. Gegenseitigkeit bedeutet eine erhebliche Verlagerung des entwicklungs- und handelspolitischen Ansatzes der EU gegenüber den AKP-Partnern; angesichts der negativen Auswirkungen, die eine vorzeitige Liberalisierung auf die Partnerländer haben könnte (was jetzt von den meisten Entwicklungsexperten anerkannt wird), muss dies sorgfältig geprüft werden. Die Europäische Kommission und die AKP-Länder müssen daher zusammenarbeiten, um auf eine Revision des Artikels XXIV des GATT-Übereinkommens zu drängen, um eine differenzierte Sonderbehandlung für Entwicklungsländer zu ermöglichen. Die EU muss ihre starke Stellung in der WTO nutzen, um eine größere Flexibilität durchzusetzen.
Außerdem muss die Europäische Kommission auf die Befürchtungen der AKP-Länder angesichts des überaus starren derzeitigen Zeitschemas eingehen. Die Kommission ist bemüht, die WPA-Verhandlungen 2008 abzuschließen, um die Aushandlung weiterer Ausnahmeregelungen mit anderen WTO-Mitgliedern zu vermeiden, die sich auf den Zugang der AKP-Länder zum EU-Markt auswirken werden. In Einklang mit dem Abkommen von Cotonou müssen Entwicklung und Beseitigung der Armut jedoch weiterhin Prioritäten bleiben; das Festhalten an einem unflexiblen Zeitschema wird sich negativ auf die Linderung der Armut auswirken. Außerdem gibt es bei den WTO-Regeln sicherlich einen Auslegungsspielraum, wenn es um den Umsetzungszeitraum geht. In Artikel XXIV Absatz 5 heißt es lediglich, dass ein Zwischenabkommen für ein regionales Handelsabkommen einen Plan und ein Schema zur Ausarbeitung des regionalen Handelsabkommens „innerhalb einer angemessenen Zeitspanne“ enthalten sollte. In der Vereinbarung (Understanding) zu Artikel XXIV wird der Begriff „angemessene Zeitspanne“ mit zehn Jahren festgelegt und es wird näher erläutert, dass diese Zeitspanne nur in Ausnahmefällen überschritten werden sollte; es besteht sicherlich die Möglichkeit, die WPA zwischen der EU und den AKP-Ländern als Ausnahmefälle zu bezeichnen, da der jeweilige Entwicklungsstand der beiden Parteien so unterschiedlich ist. Eine Umsetzungsfrist von lediglich zehn Jahren könnte in einigen Ländern zu großen wirtschaftlichen Turbulenzen führen.
Eine von Ministern aus AKP-Ländern und von Unterhändlern auf regionaler Ebene wiederholt zum Ausdruck gebrachte Befürchtung betrifft den Bedarf an mehr Ressourcen. Die sechs AKP‑Regionen leiden sehr unter angebotsbedingten Beschränkungen (supply-side constraints) und institutionellen Defiziten, die angegangen werden müssen. Die für die Erweiterung der EU bereitgestellten Mittel waren gewaltig, um sicherzustellen, dass die neuen Mitgliedstaaten mit der Liberalisierung des Handels mit der EU zurechtkommen. Die EU sollte in Erwägung ziehen, zusätzliche EEF-Mittel für AKP-Länder bereitzustellen, erstens, um ihnen dabei zu helfen, die größten institutionellen Reformen zu bewältigen, die von ihnen im Rahmen der WPA verlangt wurden, und zweitens, um ihre Auswirkungen auf die Entwicklung zu bewerten, bevor die Verhandlungen abgeschlossen werden.
Partnerschaft ist einer der wichtigsten Grundsätze des Abkommens von Cotonou und der WPA, die Kommission hat jedoch bisher eine sehr große Zurückhaltung an den Tag gelegt, wenn es darum ging, Anliegen der AKP-Partner zu erörtern, wie beispielsweise beim Treffen der afrikanischen Handelsminister in Kairo im letzten Juni. Insbesondere AKP-Länder wollten darauf hinweisen, wie wichtig es ist, die angebotsbedingten Beschränkungen anzugehen, unter denen derzeit viele AKP-Länder leiden und die sie daran hindern könnten, wirklich von einem liberalisierten Handelsregime mit der EU zu profitieren. Derzeit werden nicht genug Mittel vorgesehen, um diese Beschränkungen zu erleichtern. Mehr Mittel sind ebenfalls nötig, um die Volkswirtschaften der AKP-Länder dabei zu unterstützen, den zunehmend anspruchsvollen technischen, hygienischen und anderen ordnungspolitischen Standards zu genügen. Außerdem müssen Mittel vorgesehen werden, um die sozialen Auswirkungen der Wirtschaftsreformen, die die WPA mit sich bringen, abzumildern.
Ein freier Handel mit der EU würde ebenfalls zu erheblichen Einnahmeverlusten für die AKP‑Länder führen. Die Einnahmen aus Importzöllen und -abgaben sind ein wichtiger Bestandteil der nationalen Haushalte in den AKP-Ländern. Im Falle einer weitgehenden Handelsliberalisierung müssen diese Einnahmen durch andere Einnahmeformen wie direkte Steuern oder Mehrwertsteuer ersetzt werden. Einige dieser Steuern könnten Rückschritte bewirken und nicht im Einklang mit dem im Abkommen von Cotonou verankerten Ziel der Linderung der Armut stehen. Außerdem sind viele AKP-Länder nicht in der Lage, Steuersysteme einzuführen oder diese ausreichend auszuweiten. Die Abschaffung von Einfuhrzöllen könnte zu einer billigeren Versorgung mit Waren für die einheimische Produktion führen (Maschinen für die industrielle Produktion usw.); die WPA-Verhandlungen können jedoch nicht abgeschlossen werden, ohne dass eine Lösung gefunden wurde, die den Verlust an öffentlichen Einnahmen der AKP-Länder ausgleicht.
All diese oben erwähnten Kosten bedürfen selbstverständlich zusätzlicher Mittel, und zwar über das hinaus, was derzeit in der Finanziellen Vorausschau oder im 10. EEF vorgesehen ist. In diesem Zusammenhang wäre es sinnvoll, Auslösemechanismen in die WPA aufzunehmen, um zu gewährleisten, dass eine bestimmte Phase erst dann beginnen kann, wenn die entsprechenden Mittel zur Verfügung stehen oder wenn ein bestimmtes Ergebnis erzielt wurde.
Bei WTO-Treffen auf Ministerebene haben die Entwicklungsländer hartnäckig den Vorschlag abgelehnt, die so genannten Singapur-Themen (insbesondere Investitionen, öffentliche Beschaffung und Wettbewerb) in das WTO-Mandat mit einzubeziehen. Die EU sollte die Forderungen der AKP-Partner respektieren und die auf dem WTO-Treffen in Doha eingegangenen Verpflichtungen einhalten, und bei den Verhandlungen über die WPA die Diskussion über die Singapur-Themen vermeiden. Die Übernahme der Singapur-Themen in ein WPA-Abkommen würde wahrscheinlich dazu führen, dass die Rechte von Unternehmen aus der EU zu Lasten der Entwicklungspläne der AKP-Länder auf nationaler Ebene gestärkt würden.
Regionalismus ist ein zentrales Ziel sowohl der AKP-Länder als auch der EU und steht im Mittelpunkt der WPA-Verhandlungen. Die WPA sollten die bestehenden regionalen Integrationsinitiativen und -ziele unterstützen und darauf gestützt werden. WPA-Verhandlungen haben jedoch in einigen Fällen zur Schaffung neuer regionaler Wirtschaftsgemeinschaften geführt, die Länder mit einem sehr unterschiedlichen Entwicklungsstand umfassen. Dies hat in den AKP-Ländern zu großen Problemen geführt und den Schutz der strategischen Industrien untergraben, weil die Zölle dringend vor Ende der Verhandlungen 2007 angeglichen werden müssen. Den regionalen Integrationsbemühungen der AKP-Länder sollte genügend Zeit zur Vollendung gegeben werden, damit sie konsolidiert werden können, bevor sie dem Wettbewerb mit der EU ausgesetzt werden. In der Praxis bedeutet dies, dass solche Übergangszeiträume für die interregionale Entwicklung weit über das Jahr 2008, in der die Umsetzung der WPA beginnen soll, hinausgehen dürften.
Nach Angaben von UNCTAD hat die EU das APS-System seit 1971 in ihren Handelsbeziehungen mit den Entwicklungsländern umgesetzt. Das neue APS+–System der EU könnte, wenn es angemessen umgesetzt wird, bewirken, dass Umwelt- und sozialen Standards in Handelsabkommen mit den AKP-Ländern und anderen Entwicklungsländern, die bestimme internationale Standards einhalten, oberste Priorität eingeräumt wird. Außerdem haben die am wenigsten entwickelten AKP-Länder im Rahmen der Initiative Alles außer Waffen derzeit einen besseren Zugang zum Markt der EU als ihnen zur Zeit im Rahmen der WPA angeboten wird. Daher besteht für die AKP-Länder kein besonderer Anreiz, sich im WPA-Prozess zu engagieren. Der Marktzugang, über den sie derzeit verfügen, ist nicht wechselseitig und würde dies auch bleiben, wenn sie beschließen, sich nicht an einem WPA zu beteiligen. Länder, die im Rahmen des APS Präferenzen genießen, dürften nämlich bei dieser Regelung besser da stehen als bei einem auf Gegenseitigkeit beruhenden WPA. Die Kommission muss dieses Thema angehen, wenn die WPA vorankommen und die Entwicklungsziele erfüllen sollen, die ihnen angeblich zugrunde liegen.
Bei der im Jahr 2006 durch Artikel 37 Absatz 4 des Abkommens von Cotonou vorgesehenen Überprüfung der WPA-Verhandlungen sollte vor allem bewertet werden, inwieweit die Verhandlungen wirklich zu diesen Zielen beitragen. Um zu gewährleisten, dass die Bewertung umfassend ist und allen Akteuren offen steht, ist größere Transparenz nötig, was die Fortschritte und den Inhalt der Verhandlungen betrifft. Die Unterhändler müssen auf die Erklärung von Kapstadt hinweisen, die von der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU im März 2002 einstimmig angenommen und in der die Einführung von Vergleichsparametern gefordert wurde, an denen der Verlauf und das Ergebnis der Verhandlungen über den Handel zwischen AKP und EU gemessen werden können. Außerdem sollten regionale Verhandlungen nicht nur darauf abzielen, die Integration in die Weltwirtschaft zu gewährleisten, sondern ebenfalls sicherstellen, dass die Entwicklung des Handels mit einer Linderung der Armut und der Achtung der Rechte der Arbeitnehmer und der diesbezüglichen sozialen Rechte einhergeht. Eine starke Einbindung der Zivilgesellschaft, wie etwa die Konsultation der Zivilgesellschaft der AKP-Länder im Rahmen von lokalen Task Forces, die den Handel genau prüfen, ist daher ebenso notwendig wie die dauerhafte Einbindung der Parlamente auf nationaler Ebene. In diesem Zusammenhang sollte ein Überwachungsmechanismus eingeführt werden, unter umfassender Beteiligung der Parlamente und der Zivilgesellschaft, um zu gewährleisten, dass die Entwicklungsziele während der gesamten Dauer der Verhandlungen politisch überprüft und an vorher festgelegten Maßstäben gemessen werden.
Nach dem derzeitigen Zeitplan sollen die WPA-Verhandlungen spätestens im Dezember 2007 abgeschlossen sein; die Umsetzung soll im Januar 2008 beginnen und zwischen 10 und 12 Jahren dauern. Vor diesem Datum sind noch viele Hindernisse bei den einzelnen WPA‑Verhandlungen zu überwinden, und es ist unbedingt notwendig, dass alle Unterhändler das vorrangige Ziel des Abkommens von Cotonou, d.h. die Beseitigung der Armut, bei allen Abkommen vordringlich berücksichtigen. Zu diesem Zweck wäre es notwendig, ein anderes Welthandels- und -wirtschaftssystem zu konzipieren und aufzubauen, in dem der Schutz der Landwirtschaft der afrikanischen Länder stärker berücksichtigt wird. Selbstversorgung und ein garantiertes angemessenes Einkommen für kleine landwirtschaftliche Betriebe sollten zu den Prioritäten gehören. Die lokale Produktion sollte gesteigert werden, um die Sicherheit der Lebensmittelversorgung und Sozialleistungen für die gesamte Bevölkerung sicherzustellen. Um den Mehrwert aufrechtzuerhalten, muss in den Volkswirtschaften der AKP-Länder ein anderes System entwickelt werden, in dem die Produktion für den einheimischen Markt Vorrang vor dem Exportmarkt hat und das Einkommen der Erzeuger garantiert ist.
- [1] Artikel 1 Absatz 2 des Abkommens von Cotonou
VERFAHREN
Titel |
Auswirkungen der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) auf die Entwicklung | ||||||||
Verfahrensnummer |
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Grundlage in der Geschäftsordnung |
Art. 45 | ||||||||
Federführender Ausschuss Datum der Bekanntgabe der Genehmigung im Plenum |
DEVE 29.9.2005 | ||||||||
Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse |
INTA 29.9.2005 |
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Nicht abgegebene Stellungnahme(n) Datum des Beschlusses |
INTA 11.10.2005 |
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Verstärkte Zusammenarbeit Datum der Bekanntgabe im Plenum |
Nein | ||||||||
Berichterstatterin |
Luisa Morgantini 24.5.2005 | ||||||||
Prüfung im Ausschuss |
20.2.2006 |
31.1.2006 |
1,12,2005 |
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Datum der Annahme |
21.2.2006 | ||||||||
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
27 0 0 | |||||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Danutė Budreikaitė, Marie-Arlette Carlotti, Thierry Cornillet, Alexandra Dobolyi, Michael Gahler, Glenys Kinnock, Ģirts Valdis Kristovskis, Maria Martens, Miguel Angel Martínez Martínez, Gay Mitchell, Luisa Morgantini, Józef Pinior, Pierre Schapira, Frithjof Schmidt, Jürgen Schröder, Feleknas Uca | ||||||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
John Bowis, Milan Gaľa, Fiona Hall, Linda McAvan, Manolis Mavrommatis, Karin Scheele, Anne Van Lancker, Anders Wijkman, Zbigniew Zaleski, Gabriele Zimmer | ||||||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
Robert Sturdy | ||||||||
Datum der Einreichung |
1.3.2006 | ||||||||
Anmerkungen (nur in einer Sprache verfügbar) |
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