BERICHT über den Vorschlag für einen Beschluss des Rates über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten

24.3.2006 - (KOM(2006)0032 – C6‑0047/2006 – 2006/0010(CNS)) - *

Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
Berichterstatterin: Magda Kósáné Kovács

Verfahren : 2006/0010(CNS)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0086/2006
Eingereichte Texte :
A6-0086/2006
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten

(KOM(2006)0032 – C6‑0047/2006 – 2006/0010(CNS))

(Verfahren der Konsultation)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (KOM(2006)0032)[1],

–   gestützt auf Artikel 128 Absatz 2 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6‑0047/2006),

–   gestützt auf Artikel 51 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A6‑0086/2006),

1.  billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;

2.  fordert die Kommission auf, ihren Vorschlag gemäß Artikel 250 Absatz 2 des EG‑Vertrags entsprechend zu ändern;

3.  fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

4.  fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu ändern;

5.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

Vorschlag der KommissionÄnderungen des Parlaments

Änderungsantrag 1

Erwägung 1 a (neu)

 

(1a) Infolge der neuen Herausforderungen durch die Erweiterung der Europäischen Union im Mai 2004 haben die für den Zeitraum 2005-2008 festgelegten beschäftigungspolitischen Leitlinien eine besondere Bedeutung gewonnen und wirken sich auf die Beschäftigung von jüngeren und älteren Menschen, die Gesundheit der Arbeitnehmer, die Bekämpfung von Arbeitsunfällen auf europäischer Ebene, die Integration der am meisten gefährdeten Gesellschaftsgruppen, den Kampf gegen die soziale Ausgrenzung, die Abschaffung der illegalen Beschäftigung, die Verbesserung der Qualität und Stabilität der Arbeitsplätze und die Gewährleistung gleicher Rechte und Chancen für Frauen und Männer, die anhand von in einer Leitlinie festgelegten Indikatoren zur Messung der Fortschritte im Bereich der Geschlechtergleichstellung beurteilt werden sollten, aus.

Änderungsantrag 2

Erwägung 1b (neu)

 

(1b) Die beschäftigungspolitischen Leitlinien können ohne die effektive Umsetzung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften durch die einzelnen Mitgliedstaaten, insbesondere derjenigen in Bezug auf die Antidiskriminierungspolitik gemäß Artikel 13 des Vertrags und die Rechtsvorschriften über Gesundheit und Sicherheit, nicht verwirklicht werden. Die Kommission muss ihr Verfahren für die Beobachtung und Umsetzung verbessern.

Änderungsantrag 3

Erwägung 1 c

 

(1c) Eine erfolgreiche Arbeitsmarktintegration setzt eine noch breitere Vielfalt von Unterstützungsmaßnahmen voraus, die Integrationswege schaffen und die Diskriminierung bekämpfen.

Änderungsantrag 4

Erwägung 1 d (neu)

 

(1d) Gemäß den Schlussfolgerungen der Frühjahrstagung des Europäischen Rates vom 22. und 23. März 2005 sollen die Ziele Vollbeschäftigung, Arbeitsplatzqualität, Arbeitsproduktivität und sozialer Zusammenhalt ihren Niederschlag in klaren und messbaren Prioritäten finden: mehr Menschen in Arbeit bringen und in Arbeit halten auf der Grundlage des Grundsatzes der Chancengleichheit und der Gleichbehandlung der beiden Geschlechter sowie die sozialen Sicherungssysteme modernisieren; die Verwaltungsausgaben insbesondere für Klein- und Mittelbetriebe senken; die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen verbessern sowie die Flexibilität der Arbeitszeiten und der Arbeitsmärkte steigern; ferner die Investitionen in Humankapital durch Verbesserung von Bildung und Qualifizierung verstärken.

Änderungsantrag 5

Erwägung 1 e (neu)

(1e) Um ein Europa ohne Grenzen innerhalb des EU-Binnenmarkts zu verwirklichen und die Unstimmigkeiten abzuschaffen, die in diesem Bereich auf Grund der Richtlinie 2003/109/EG des Rates vom 25. November 2003  entstanden sind, die dieses Recht den seit über fünf Jahren in der Europäischen Union wohnhaften Drittstaatsangehörigen uneingeschränkt einräumt, müssen weitere Fortschritte beim Abbau der Hindernisse und Einschränkungen für die Freizügigkeit von Personen zwischen den Mitgliedstaaten (Leitlinie 21), insbesondere im Rahmen der Mobilität der Arbeitnehmer einschließlich der Forscher und sonstigen freiberuflich tätigen Personen (Leitlinie 22) erzielt werden.

 

Änderungsantrag 6

Erwägung 1 f (neu)

(1f) Da die beschäftigungspolitischen Leitlinien ohne entsprechende Finanzmittel nicht befolgt werden können, sollten die Mitgliedstaaten diese Ziele bei der Annahme der Finanziellen Vorausschau 2007-2013 berücksichtigen.

Änderungsantrag 7

Erwägung 2

(2) Die beschäftigungspolitischen Leitlinien und die Grundzüge der Wirtschaftspolitik werden nur alle drei Jahre vollständig überarbeitet, während in den dazwischen liegenden Jahren bis 2008 nur die notwendigsten Anpassungen vorgenommen werden.

(2) Die beschäftigungspolitischen Leitlinien und die Grundzüge der Wirtschaftspolitik werden nur alle drei Jahre vollständig überarbeitet, um ihnen die für ihre Umsetzung in die Praxis notwendige Stabilität zu verleihen, während in den dazwischen liegenden Jahren bis 2008 nur die notwendigsten Anpassungen vorgenommen werden. Deshalb sollte das Europäische Parlament in den dazwischen liegenden Jahren eine aktivere Rolle spielen, insbesondere in Bezug auf die Beobachtung der Anwendung der Leitlinien durch die Mitgliedstaaten.

Änderungsantrag 8

Erwägung 3

(3) Die Bewertung der nationalen Reformprogramme der Mitgliedstaaten im Jahresfortschrittsbericht der Kommission und im Gemeinsamen Beschäftigungsbericht zeigt, dass die Mitgliedstaaten ihre beschäftigungspolitischen Reformen in allen Bereichen gemäß den Prioritäten fortführen sollten, die in den Leitlinien für 2005-2008 dargelegt sind.

(3) Die Bewertung der nationalen Reformprogramme der Mitgliedstaaten im Jahresfortschrittsbericht der Kommission und im Gemeinsamen Beschäftigungsbericht zeigt, dass die Mitgliedstaaten ihre beschäftigungspolitischen Reformen in allen Bereichen gemäß den Prioritäten fortführen sollten, die in den Leitlinien für 2005-2008 dargelegt sind. Die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission werden daran erinnert, dass Gender Mainstreaming und die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter bei allen Maßnahmen gewährleistet werden sollten, da Chancengleichheit und die Bekämpfung von Diskriminierungen für den Fortschritt von grundlegender Bedeutung sind.

Begründung

Die Lissabonner Beschäftigungsziele verlangen einen 60 %igen Frauenerwerbsanteil bis zum Jahr 2010. Im Jahr 2004 stellten Frauen 55,7 % der erwerbstätigen Bevölkerung. Die Frauenerwerbstätigkeit ist deutlich niedriger als die der Männer. Dies bedeutet eine Verschwendung von Humanressourcen für die EU. Wie das Europäische Parlament in seiner Entschließung zur Zukunft der Lissabon-Strategie betont hat, ist vom Standpunkt der Gender-Perspektive die Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt für Wirtschaftswachstum, Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit von zentraler Bedeutung.

Änderungsantrag 9

Erwägung 4 a (neu)

 

(4a) Zur Förderung des Wirtschaftswachstums und der Beschäftigung sowie zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit sind die Mitgliedstaaten aufgerufen mitzuteilen, welche Ziele sie hinsichtlich der Ausgaben für Forschung, Innovation und Entwicklung verfolgen und welche Maßnahmen sie zugunsten von Investitionen für Klein- und Mittelbetriebe sowie zugunsten von Mikrofinanzierungen für Frauen- oder Familienbetriebe, die innovative Technologien nutzen, zu treffen gedenken.

  • [1]  Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

BEGRÜNDUNG

Das Europäische Parlament begrüßt den Vorschlag der Europäischen Kommission.

Die Erweiterung stellt die gesamte Europäische Union vor neue Herausforderungen, insbesondere in den Bereichen Beschäftigung, soziale Eingliederung sowie sozialer und regionaler Zusammenhalt. Die beschäftigungspolitischen Leitlinien 2005-2008 gelten in der Tat für alle 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, doch werden nach der Erweiterung einige Kernpunkte deutlich:

Die Förderung der Beschäftigung für junge Menschen und ältere Arbeitnehmer (Leitlinie 18) ist von wesentlicher Bedeutung, wenn man sich der demographischen Herausforderung in ganz Europa stellen will. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die Lebenserwartung in einigen Ländern Mittel- und Osteuropas deutlich niedriger ist.

Der Verbesserung der Gesundheit der Arbeitnehmer (Leitlinie 21) müsste in den Mitgliedstaaten mehr Bedeutung beigemessen werden: Die Sterblichkeit bei Arbeitnehmern mittleren Alters ist in einigen Mitgliedstaaten dramatisch hoch und mit beträchtlichen Folgen für den Arbeitsmarkt verbunden. Der schlechte Gesundheitszustand der Bevölkerung in einigen Ländern führt dazu, dass die Arbeitskräftereserve völlig aufgebraucht ist.

Die Eingliederung von bisher nicht in den Arbeitsmarkt integrierten Personen (Leitlinie 18) ist für die Beseitigung der Armut in den neuen Mitgliedstaaten von zentraler Bedeutung, da die soziale Ausgrenzung und die Bedürftigkeit dort viel stärker ausgeprägt sind; es sollten vorausschauende und präventive Maßnahmen eingeleitet werden, um den Zugang der Risikogruppen der Gesellschaft zu Beschäftigung und Ausbildung zu verbessern.

Besonderes Augenmerk sollte der Verringerung der illegalen Beschäftigung in den neuen Mitgliedstaaten gelten (Leitlinie 20), wo diese viel stärkere Ausmaße als in den alten Mitgliedstaaten annimmt.

Ferner ist es wichtig, alle Hindernisse für die Freizügigkeit der europäischen Arbeitnehmer abzubauen (Leitlinie 21). Derzeit schränken mehrere Mitgliedstaaten – unter Nutzung der durch die Beitrittsverträge gebotenen Möglichkeit – die Zahl der Wanderarbeitnehmer aus den neuen Mitgliedstaaten ein, obwohl seit dem 23. Januar 2006 Drittstaatsangehörige, die seit mehr als fünf Jahren in der Europäischen Union leben, uneingeschränkt Zugang zur Beschäftigung in der gesamten Union haben (Richtlinie 2003/109/EG des Rates vom 25.November 2003). Dies führt zu der anomalen Situation, dass Arbeitnehmer aus Drittstaaten sich freier innerhalb der Union bewegen können als die Angehörigen der der Union vor kurzem beigetretenen Länder.

VERFAHREN

Titel

Vorschlag für einen Beschluss des Rates über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten

Bezugsdokumente – Verfahrensnummer

KOM(2006)0032 – C6 0047/2006 – 2006/0010(CNS)

Datum der Konsultation des EP

10.2.2006

Federführender Ausschuss
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

EMPL
16.2.2006

Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

ECON
16.2.2006

 

 

 

 

Nicht abgegebene Stellungnahme(n)
  Datum des Beschlusses

ECON
14.3.2006

 

 

 

 

Verstärkte Zusammenarbeit
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

 

 

 

 

Berichterstatter(-in/-innen)
  Datum der Benennung

Magda Kósáné Kovács
13.1.2006

 

Ersetzte(r) Berichterstatter(-in/-innen)

 

Vereinfachtes Verfahren – Datum des Beschlusses

Anfechtung der Rechtsgrundlage
  Datum der Stellungnahme JURI

 

 

Änderung der Mittelausstattung
  Datum der Stellungnahme BUDG

 

 

Konsultation des Eur. Wirtschafts- und Sozialausschusses durch das EP – Datum des Beschlusses des Plenums

Konsultation des Ausschusses der Regionen durch das EP – Datum des Beschlusses des Plenums

Prüfung im Ausschuss

21.2.2006

20.3.2006

21.3.2006

 

 

Datum der Annahme

21.3.2006

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

34

2

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Jan Andersson, Roselyne Bachelot-Narquin, Iles Braghetto, Philip Bushill-Matthews, Milan Cabrnoch, Alejandro Cercas, Ole Christensen, Derek Roland Clark, Proinsias De Rossa, Harald Ettl, Richard Falbr, Ilda Figueiredo, Joel Hasse Ferreira, Roger Helmer, Stephen Hughes, Ona Juknevičienė, Jan Jerzy Kułakowski, Jean Lambert, Raymond Langendries, Bernard Lehideux, Elizabeth Lynne, Thomas Mann, Mario Mantovani, Ana Mato Adrover, Maria Matsouka, Csaba Őry, Marie Panayotopoulos-Cassiotou, Jacek Protasiewicz, José Albino Silva Peneda, Kathy Sinnott, Jean Spautz, Anne Van Lancker, Gabriele Zimmer

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(-innen)

Edit Bauer, Françoise Castex, Magda Kósáné Kovács, Leopold Józef Rutowicz, Elisabeth Schroedter, Gabriele Hildegard Stauner, Georgios Toussas, Claude Turmes

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Datum der Einreichung

24.3.2006

Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar)

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