BERICHT über den vom Vermittlungsausschuss gebilligten gemeinsamen Entwurf einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte fluorierte Treibhausgase
24.3.2006 - (PE-CONS 3604/2006 – C6‑0065/2006 – 2003/0189A(COD)) - ***III
Delegation des Europäischen Parlaments im Vermittlungsausschuss
Vorsitzender der Delegation: Antonios Trakatellis
Berichterstatterin: Avril Doyle
ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem vom Vermittlungsausschuss gebilligten gemeinsamen Entwurf einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte fluorierte Treibhausgase
(PE-CONS 3604/2006 – C6‑0065/2006 –2003/0189A(COD))
(Verfahren der Mitentscheidung: dritte Lesung)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des vom Vermittlungsausschuss gebilligten gemeinsamen Entwurfs (PE-CONS 3604/2006 – C6‑0065/2006),
– unter Hinweis auf seinen Standpunkt aus erster Lesung[1] zu dem Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2003)0492)[2],
– unter Hinweis auf seinen Standpunkt aus zweiter Lesung[3] zu dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates[4],
– in Kenntnis der Stellungnahme der Kommission zu den Abänderungen des Parlaments am Gemeinsamen Standpunkt (KOM(2005)0713)[5],
– gestützt auf Artikel 251 Absatz 5 des EG-Vertrags,
– gestützt auf Artikel 65 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts seiner Delegation im Vermittlungsausschuss (A6‑0087/2006),
1. nimmt den gemeinsamen Entwurf an;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Rechtsakt mit dem Präsidenten des Rates gemäß Artikel 254 Absatz 1 des EG-Vertrags zu unterzeichnen;
3. beauftragt seinen Generalsekretär, den Rechtsakt zu unterzeichnen, nachdem überprüft worden ist, dass alle Verfahren ordnungsgemäß abgeschlossen worden sind, und im Einvernehmen mit dem Generalsekretär des Rates die Veröffentlichung des Rechtsakts im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;
4. beauftragt seinen Präsidenten, diese legislative Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
BEGRÜNDUNG
Hintergrund
Der ursprüngliche Vorschlag der Kommission vom 11. August 2003 betraf eine Verordnung über bestimmte fluorierte Treibhausgase (F-Gase), die ein hohes Treibhauspotenzial haben. Die vorliegende Verordnung sollte sowohl ortsfeste Anlagen oder Geräte als auch mobile Klimaanlagen betreffen.
Übergeordnetes Ziel des Vorschlags der Kommission war es, einen Beitrag zum Erreichen der Ziele des Kyoto-Protokolls zu leisten durch Verringerung der Emissionen fluorierter Treibhausgase, und zwar aufgrund von Maßnahmen zur Verbesserung der Umweltqualität unter Rücksichtnahme auf das Funktionieren des Binnenmarkts.
Am 31. März 2004 nahm das Parlament seinen Standpunkt in erster Lesung an. Der Rat legte am 21. Juni 2005 seinen Gemeinsamen Standpunkt fest und teilte dabei den einen Legislativvorschlag in zwei getrennte Rechtsakte. Der eine Text war eine Richtlinie über mobile Klimaanlagen, der auf der Rahmenrichtlinie über die Typgenehmigung von Fahrzeugen beruhte, und der andere eine Verordnung über ortsfeste Anwendungen bestimmter fluorierter Treibhausgase – der vorliegende Text.
Das Parlament schloss seine zweite Lesung am 26. Oktober 2005 mit der Annahme von 26 Abänderungen zum Gemeinsamen Standpunkt des Rates ab. Der Rat sah sich nicht in der Lage, alle diese Abänderungen zu übernehmen, weshalb der Vermittlungsausschuss einberufen werden musste.
Das Vermittlungsverfahren
Die Delegation des Parlaments im Vermittlungsausschuss hielt ihre konstituierende Sitzung am 10. Januar 2006 ab, und die Mitglieder beauftragten den Delegationsvorsitzenden, Herrn Trakatellis, den Vorsitzenden des federführenden Ausschusses, Herrn Florenz, die Berichterstatterin, Frau Doyle, und die Schattenberichterstatterin, Frau Corbey, informelle Verhandlungen mit dem Rat aufzunehmen.
Dabei ging es um folgende Probleme: Möglichkeit der Mitgliedstaaten, strengere Maßnahmen als die in der Verordnung vorgesehenen zu treffen oder beizubehalten; technische Vorschriften über die Reduzierung der Emissionen von F-Gasen; Berichterstattung und Überarbeitung der Verordnung; Definition des Inverkehrbringens; Verbringung über die Grenzen hinweg; Kennzeichnung; Notifizierung von Maßnahmen über zusätzliche Verbote von F-Gasen; Ausbildung und Zertifizierung.
Bei einem informellen Trilog vom 17. Januar wurde vorläufige Einigung über Zertifizierungs- und Ausbildungsanforderungen, bestimmte technische Aspekte der Emissionsverringerung und einen Teil der Abänderungen erzielt, die Berichterstattung und Überarbeitung betreffen.
Die Sitzung des Vermittlungsausschusses fand am 31. Januar 2006 abends unter dem gemeinsamen Vorsitz von Antonios Trakatellis, Vizepräsident, und Josef Pröll, österreichischer Umweltminister, und in Anwesenheit des für Umweltpolitik zuständigen Kommissionsmitglieds, Stavros Dimas, statt.
Schwerpunkt der Erörterungen in dieser Sitzung waren strengere einzelstaatliche Maßnahmen, die Revisionsklausel und die Kennzeichnung.
Es wurde Einigung über die noch offenen Punkte erzielt.
Die Schlüsselpunkte der Einigung im Vermittlungsverfahren können wie folgt zusammengefasst werden:
– Strengere einzelstaatliche Maßnahmen
Der Vermittlungsausschuss einigte sich auf das allgemeine Prinzip, wonach die Mitgliedstaaten in Einklang mit dem Vertrag strengere Maßnahmen beibehalten oder treffen dürfen. Zu dem besonderen Fall bestehender einzelstaatlicher Maßnahmen in Dänemark und Österreich, gegen die die Kommission Rechtsmittel in Erwägung gezogen hat, wurde eine Sicherungsklausel in den Text aufgenommen, durch die die beiden Mitgliedstaaten ihre Rechtsvorschriften bis zum 31.12.2012 beibehalten dürfen.
– Revisionsklausel
Im Zuge des Kompromisses beim Thema einzelstaatliche Maßnahmen fügte der Vermittlungsausschuss eine Klausel in den Text ein, die die Überprüfung der Vorschriften vor dem Hintergrund bestehender oder künftiger internationaler Verpflichtungen zur Bekämpfung der Klimaänderung ermöglichen.
– Kennzeichnung
Der Vermittlungsausschuss einigte sich auf einen Kompromiss, der vorsieht, dass fluorierte Gase enthaltende Geräte nur dann in Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sie mit einer Kennzeichnung versehen sind, die deutlich den Namen der fluorierten Gase und ihrer Mengen in dem Gerät angibt. In den Benutzungsanweisungen zu den Geräten muss zudem auf die möglichen Umweltauswirkungen der Gase hingewiesen werden.
Fazit
Die Delegation des Europäischen Parlaments ist mit der erzielten Einigung zufrieden, weil sie viel weiter geht, als in erster und zweiter Lesung möglich schien. Die Vorschriften über strengere einzelstaatliche Maßnahmen und Kennzeichnung bringen eine wesentliche Verbesserung gegenüber dem Text des Gemeinsamen Standpunkts mit sich. Die Delegation dankt dem österreichischen Vorsitz und der Kommission für ihre konstruktive Mitwirkung. Sie empfiehlt dem Parlament, den beigefügten gemeinsamen Entwurf zu billigen.
VERFAHREN
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Titel |
Vom Vermittlungsausschuss gebilligter gemeinsamer Entwurf einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte fluorierte Treibhausgase | |||||
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Bezugsdokumente – Verfahrensnummer |
PE-CONS 3604/2006 – C6-0065/2006 – 2003/0189A(COD) | |||||
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Rechtsgrundlage |
Artikel 251 Absatz 2 und 95 EGV | |||||
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Grundlage in der Geschäftsordnung |
Art. 65 | |||||
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Vorsitzende(r) der Delegation: Vizepräsident |
Antonios Trakatellis | |||||
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Vorsitzende(r) des federführenden Ausschusses |
Karl-Heinz Florenz |
ENVI | ||||
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Berichterstatterin |
Avril Doyle |
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Vorschlag der Kommission |
KOM(2003)0492 – C5-0397/2003 | |||||
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Datum 1. Lesung EP – P5 |
31.3.2004 |
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Gemeinsamer Standpunkt des Rates |
16056/5/2004 – C6-0221/2005 7.7.2005 | |||||
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Standpunkt der Kommission (Art. 251 Abs. 2 Unterabs. 2 3. Spiegelstrich) |
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Datum 2. Lesung EP – P6 |
26.10.2005 |
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Stellungnahme der Kommission (Art. 251 Abs. 2 Unterabs. 3 Buchstabe c) |
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Datum des Eingangs des Textes aus der 2. Lesung des Rates |
16.12.2005 | |||||
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Datum des Schreibens des Rates betreffend die Nichtübernahme von Abänderungen des EP |
30.1.2006 | |||||
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Sitzungen des Vermittlungsausschusses |
31.1.2006 |
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Datum Abstimmung Delegation EP |
31.1.2006 | |||||
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen: |
15 1 2 | ||||
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Anwesende Mitglieder |
Jens-Peter Bonde, Niels Busk, Frederika Brepoels, Dorette Corbey, Avril Doyle, Karl-Heinz Florenz, Dan Jørgensen, Holger Krahmer, Peter Liese, Caroline Lucas, Linda McAvan, Miroslav Mikolášik, Roberto Musacchio, Antonios Trakatellis, Åsa Westlund | |||||
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Anwesende Stellvertreter(innen) |
John Bowis, Cristina Gutiérrez-Cortines, Anja Weisgerber | |||||
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Datum der Einigung im Vermittlungsausschuss |
31.1.2006 | |||||
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Datum der Feststellung der Billigung des gemeinsamen Entwurfs durch die beiden Vorsitzenden und der Übermittlung des Textes an EP und Rat |
14.3.2006 | |||||
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Datum der Einreichung |
24.3.2006 |
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FRISTVERLÄNGERUNGEN
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Verlängerung der Frist für die 2. Lesung des Rates |
Nein |
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Verlängerung der Frist für die Einberufung des Ausschusses Beantragendes Organ – Datum |
Nein
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Verlängerung der Frist für die Tätigkeiten des Ausschusses Beantragendes Organ – Datum |
Nein
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Verlängerung der Frist für den Erlass des Rechtsakts Beantragendes Organ – Datum |
Nein
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