BERICHT über den vom Vermittlungsausschuss gebilligten gemeinsamen Entwurf einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte fluorierte Treibhausgase

24.3.2006 - (PE-CONS 3604/2006 – C6‑0065/2006 – 2003/0189A(COD)) - ***III

Delegation des Europäischen Parlaments im Vermittlungsausschuss
Vorsitzender der Delegation: Antonios Trakatellis
Berichterstatterin: Avril Doyle

Verfahren : 2003/0189A(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0087/2006

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem vom Vermittlungsausschuss gebilligten gemeinsamen Entwurf einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte fluorierte Treibhausgase

(PE-CONS 3604/2006 – C6‑0065/2006 –2003/0189A(COD))

(Verfahren der Mitentscheidung: dritte Lesung)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des vom Vermittlungsausschuss gebilligten gemeinsamen Entwurfs (PE-CONS 3604/2006 – C6‑0065/2006),

–   unter Hinweis auf seinen Standpunkt aus erster Lesung[1] zu dem Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2003)0492)[2],

–   unter Hinweis auf seinen Standpunkt aus zweiter Lesung[3] zu dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates[4],

–   in Kenntnis der Stellungnahme der Kommission zu den Abänderungen des Parlaments am Gemeinsamen Standpunkt (KOM(2005)0713)[5],

–   gestützt auf Artikel 251 Absatz 5 des EG-Vertrags,

–   gestützt auf Artikel 65 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts seiner Delegation im Vermittlungsausschuss (A6‑0087/2006),

1.  nimmt den gemeinsamen Entwurf an;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, den Rechtsakt mit dem Präsidenten des Rates gemäß Artikel 254 Absatz 1 des EG-Vertrags zu unterzeichnen;

3.  beauftragt seinen Generalsekretär, den Rechtsakt zu unterzeichnen, nachdem überprüft worden ist, dass alle Verfahren ordnungsgemäß abgeschlossen worden sind, und im Einvernehmen mit dem Generalsekretär des Rates die Veröffentlichung des Rechtsakts im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

4.  beauftragt seinen Präsidenten, diese legislative Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

  • [1]  ABl. C 103 E vom 29.4.2004, S. 450.
  • [2]  Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.
  • [3]  Angenommene Texte vom 26.10..2005, P6_TA(2005)0400.
  • [4]  ABl. C 183 E vom 26.7.2005, S. 1.
  • [5]  Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

BEGRÜNDUNG

Hintergrund

Der ursprüngliche Vorschlag der Kommission vom 11. August 2003 betraf eine Verordnung über bestimmte fluorierte Treibhausgase (F-Gase), die ein hohes Treibhauspotenzial haben. Die vorliegende Verordnung sollte sowohl ortsfeste Anlagen oder Geräte als auch mobile Klimaanlagen betreffen.

Übergeordnetes Ziel des Vorschlags der Kommission war es, einen Beitrag zum Erreichen der Ziele des Kyoto-Protokolls zu leisten durch Verringerung der Emissionen fluorierter Treibhausgase, und zwar aufgrund von Maßnahmen zur Verbesserung der Umweltqualität unter Rücksichtnahme auf das Funktionieren des Binnenmarkts.

Am 31. März 2004 nahm das Parlament seinen Standpunkt in erster Lesung an. Der Rat legte am 21. Juni 2005 seinen Gemeinsamen Standpunkt fest und teilte dabei den einen Legislativvorschlag in zwei getrennte Rechtsakte. Der eine Text war eine Richtlinie über mobile Klimaanlagen, der auf der Rahmenrichtlinie über die Typgenehmigung von Fahrzeugen beruhte, und der andere eine Verordnung über ortsfeste Anwendungen bestimmter fluorierter Treibhausgase – der vorliegende Text.

Das Parlament schloss seine zweite Lesung am 26. Oktober 2005 mit der Annahme von 26 Abänderungen zum Gemeinsamen Standpunkt des Rates ab. Der Rat sah sich nicht in der Lage, alle diese Abänderungen zu übernehmen, weshalb der Vermittlungsausschuss einberufen werden musste.

Das Vermittlungsverfahren

Die Delegation des Parlaments im Vermittlungsausschuss hielt ihre konstituierende Sitzung am 10. Januar 2006 ab, und die Mitglieder beauftragten den Delegationsvorsitzenden, Herrn Trakatellis, den Vorsitzenden des federführenden Ausschusses, Herrn Florenz, die Berichterstatterin, Frau Doyle, und die Schattenberichterstatterin, Frau Corbey, informelle Verhandlungen mit dem Rat aufzunehmen.

Dabei ging es um folgende Probleme: Möglichkeit der Mitgliedstaaten, strengere Maßnahmen als die in der Verordnung vorgesehenen zu treffen oder beizubehalten; technische Vorschriften über die Reduzierung der Emissionen von F-Gasen; Berichterstattung und Überarbeitung der Verordnung; Definition des Inverkehrbringens; Verbringung über die Grenzen hinweg; Kennzeichnung; Notifizierung von Maßnahmen über zusätzliche Verbote von F-Gasen; Ausbildung und Zertifizierung.

Bei einem informellen Trilog vom 17. Januar wurde vorläufige Einigung über Zertifizierungs- und Ausbildungsanforderungen, bestimmte technische Aspekte der Emissionsverringerung und einen Teil der Abänderungen erzielt, die Berichterstattung und Überarbeitung betreffen.

Die Sitzung des Vermittlungsausschusses fand am 31. Januar 2006 abends unter dem gemeinsamen Vorsitz von Antonios Trakatellis, Vizepräsident, und Josef Pröll, österreichischer Umweltminister, und in Anwesenheit des für Umweltpolitik zuständigen Kommissionsmitglieds, Stavros Dimas, statt.

Schwerpunkt der Erörterungen in dieser Sitzung waren strengere einzelstaatliche Maßnahmen, die Revisionsklausel und die Kennzeichnung.

Es wurde Einigung über die noch offenen Punkte erzielt.

Die Schlüsselpunkte der Einigung im Vermittlungsverfahren können wie folgt zusammengefasst werden:

– Strengere einzelstaatliche Maßnahmen

Der Vermittlungsausschuss einigte sich auf das allgemeine Prinzip, wonach die Mitgliedstaaten in Einklang mit dem Vertrag strengere Maßnahmen beibehalten oder treffen dürfen. Zu dem besonderen Fall bestehender einzelstaatlicher Maßnahmen in Dänemark und Österreich, gegen die die Kommission Rechtsmittel in Erwägung gezogen hat, wurde eine Sicherungsklausel in den Text aufgenommen, durch die die beiden Mitgliedstaaten ihre Rechtsvorschriften bis zum 31.12.2012 beibehalten dürfen.

– Revisionsklausel

Im Zuge des Kompromisses beim Thema einzelstaatliche Maßnahmen fügte der Vermittlungsausschuss eine Klausel in den Text ein, die die Überprüfung der Vorschriften vor dem Hintergrund bestehender oder künftiger internationaler Verpflichtungen zur Bekämpfung der Klimaänderung ermöglichen.

– Kennzeichnung

Der Vermittlungsausschuss einigte sich auf einen Kompromiss, der vorsieht, dass fluorierte Gase enthaltende Geräte nur dann in Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sie mit einer Kennzeichnung versehen sind, die deutlich den Namen der fluorierten Gase und ihrer Mengen in dem Gerät angibt. In den Benutzungsanweisungen zu den Geräten muss zudem auf die möglichen Umweltauswirkungen der Gase hingewiesen werden.

Fazit

Die Delegation des Europäischen Parlaments ist mit der erzielten Einigung zufrieden, weil sie viel weiter geht, als in erster und zweiter Lesung möglich schien. Die Vorschriften über strengere einzelstaatliche Maßnahmen und Kennzeichnung bringen eine wesentliche Verbesserung gegenüber dem Text des Gemeinsamen Standpunkts mit sich. Die Delegation dankt dem österreichischen Vorsitz und der Kommission für ihre konstruktive Mitwirkung. Sie empfiehlt dem Parlament, den beigefügten gemeinsamen Entwurf zu billigen.

VERFAHREN

Titel

Vom Vermittlungsausschuss gebilligter gemeinsamer Entwurf einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte fluorierte Treibhausgase

Bezugsdokumente – Verfahrensnummer

PE-CONS 3604/2006 – C6-0065/2006 – 2003/0189A(COD)

Rechtsgrundlage

Artikel 251 Absatz 2 und 95 EGV

Grundlage in der Geschäftsordnung

Art. 65

Vorsitzende(r) der Delegation: Vizepräsident

Antonios Trakatellis

Vorsitzende(r) des federführenden Ausschusses

Karl-Heinz Florenz

ENVI

Berichterstatterin

Avril Doyle

 

Vorschlag der Kommission

KOM(2003)0492 – C5-0397/2003

Datum 1. Lesung EP – P5

31.3.2004

P5_TA(2004)0237

Gemeinsamer Standpunkt des Rates
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

16056/5/2004 – C6-0221/2005

7.7.2005

Standpunkt der Kommission (Art. 251 Abs. 2 Unterabs. 2 3. Spiegelstrich)

KOM(2005)0296

Datum 2. Lesung EP – P6

26.10.2005

P6-TA(2005)0400

Stellungnahme der Kommission (Art. 251 Abs. 2 Unterabs. 3 Buchstabe c)

KOM(2005)0713

Datum des Eingangs des Textes aus der 2. Lesung des Rates

16.12.2005

Datum des Schreibens des Rates betreffend die Nichtübernahme von Abänderungen des EP

30.1.2006

Sitzungen des Vermittlungsausschusses

31.1.2006

 

 

 

Datum Abstimmung Delegation EP

31.1.2006

Ergebnis der Schlussabstimmung

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

15

1

2

Anwesende Mitglieder

Jens-Peter Bonde, Niels Busk, Frederika Brepoels, Dorette Corbey, Avril Doyle, Karl-Heinz Florenz, Dan Jørgensen, Holger Krahmer, Peter Liese, Caroline Lucas, Linda McAvan, Miroslav Mikolášik, Roberto Musacchio, Antonios Trakatellis, Åsa Westlund

Anwesende Stellvertreter(innen)

John Bowis, Cristina Gutiérrez-Cortines, Anja Weisgerber

Datum der Einigung im Vermittlungsausschuss

31.1.2006

Datum der Feststellung der Billigung des gemeinsamen Entwurfs durch die beiden Vorsitzenden und der Übermittlung des Textes an EP und Rat

14.3.2006

Datum der Einreichung

24.3.2006

 

FRISTVERLÄNGERUNGEN

Verlängerung der Frist für die 2. Lesung des Rates

Nein

Verlängerung der Frist für die Einberufung des Ausschusses

        Beantragendes Organ – Datum

Nein

 

Verlängerung der Frist für die Tätigkeiten des Ausschusses

        Beantragendes Organ – Datum

Nein

 

Verlängerung der Frist für den Erlass des Rechtsakts

        Beantragendes Organ – Datum

Nein