BERICHT über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels über die Verlängerung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Regierung der Demokratischen Republik São Tomé und Príncipe über die Fischerei vor der Küste von São Tomé und Príncipe für die Zeit vom 1. Juni 2005 bis zum 31. Mai 2006
20.4.2006 - (KOM(2005)0630 – C6‑0045/2006 – 2005/0249(CNS)) - *
Fischereiausschuss
Berichterstatter: Duarte Freitas
ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels über die Verlängerung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Regierung der Demokratischen Republik São Tomé und Príncipe über die Fischerei vor der Küste von São Tomé und Príncipe für die Zeit vom 1. Juni 2005 bis zum 31. Mai 2006
(KOM(2005)0630 – C6‑0045/2006 – 2005/0249(CNS))
(Verfahren der Konsultation)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Vorschlags für eine Verordnung des Rates (KOM(2005)0630)[1],
– gestützt auf Artikel 37 und Artikel 300 Absatz 2 des EG-Vertrags,
– gestützt auf Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6‑0045/2006),
– gestützt auf Artikel 51 und Artikel 83 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Fischereiausschusses und der Stellungnahmen des Haushaltsausschusses und des Entwicklungsausschusses (A6‑0132/2006),
1. billigt den Vorschlag für eine Verordnung des Rates in der geänderten Fassung und stimmt dem Abschluss des Abkommens zu;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Demokratischen Republik São Tomé und Príncipe zu übermitteln.
Vorschlag der Kommission | Änderungen des Parlaments |
Änderungsantrag 1 Erwägung 2 a (neu) | |
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(2a) Die finanzielle Gegenleistung der Gemeinschaft muss auch für die Förderung der von der Fischerei lebenden Küstenbevölkerung und die Gründung kleiner einheimischer Fischkonservierungs- und ‑verarbeitungsbetriebe verwendet werden. |
Änderungsantrag 2 Artikel 1 a (neu) | |
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Artikel 1a |
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Die Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu der Verlängerung oder dem Abschluss von partnerschaftlichen Fischereiabkommen muss möglichst frühzeitig eingeholt werden, um zu verhindern, dass diese Stellungnahmen erst nach dem Zeitpunkt der Auszahlung einer finanziellen Gegenleistung eingeholt werden. |
Begründung | |
Der gute Ruf der Gemeinschaftsorgane muss unbedingt erhalten bleiben. In diesem konkreten Fall wurde die Stellungnahme des Parlaments erst nach dem Zeitpunkt eingeholt, der für die Auszahlung der finanziellen Gegenleistung aufgrund des verlängerten Abkommens vereinbart worden war (31.1.2006). | |
Änderungsantrag 3 Artikel 3 a (neu) | |
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Artikel 3a |
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Im letzten Jahr der Geltungsdauer dieses Protokolls und vor Abschluss eines Abkommens über die Verlängerung des Protokolls legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Anwendung des Abkommens und die Bedingungen, unter denen es durchgeführt wurde, vor. |
Begründung | |
Das Parlament und der Rat müssen von der Kommission den Bericht zur allgemeinen Bewertung des betreffenden Abkommens erhalten. Erst danach dürfen die Verhandlungen über ein neues Fischereiabkommen eingeleitet werden. | |
Änderungsantrag 4 Artikel 3 b (neu) | |
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Artikel 3b |
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Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Ergebnisse der in Artikel 4 des Protokolls vorgesehenen gezielten Maßnahmen vor. |
Begründung | |
Um bewerten zu können, ob der von der EU gezahlte Finanzbeitrag vorschriftsmäßig zur Förderung der nachhaltigen Nutzung der Fischereiressourcen in den Gewässern von São Tomé und Príncipe verwendet wird, muss die Kommission dem Parlament einen Bericht vorlegen. | |
Änderungsantrag 5 Artikel 3 c (neu) | |
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Artikel 3c |
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Die Kommission legt dem Europäischen Parlament eine Kopie des für 2006 vorgesehenen Berichts über die Studie zur Beurteilung des Taschenkrebsbestandes vor. |
Begründung | |
Die Beurteilung dieses Bestands ist wichtig, weil auf dieser Grundlage geprüft werden kann, ob im Fall São Tomé und Príncipe eine Fangkategorie (Krustentiere) freigegeben werden kann. | |
Änderungsantrag 6 Artikel 3 d (neu) | |
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Artikel 3d |
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Vor Abschluss der Verhandlungen über die Verlängerung dieses Abkommens legt die Kommission dem Europäischen Parlament die Standpunkte der an der Verlängerung des Abkommens interessierten Mitgliedstaaten vor. |
Begründung | |
Es ist wichtig, das Niveau der dem EP zur Verfügung gestellten Informationen zu verbessern, damit dieses die Aufgaben, die ihm im Rahmen des Verfahrens der Konsultation zukommen, erfüllen kann. |
- [1] Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.
BEGRÜNDUNG
Fischereiabkommen mit Drittstaaten
Der Abschluss von Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und Drittstaaten begann in den siebziger Jahren als Folge von Änderungen des Seerechts. Damals beschlossen die Mitgliedstaaten, ihre Zuständigkeit für diesen Bereich auf die Gemeinschaft zu übertragen (Entschließung des Rates vom 3. November 1976); seitdem gehören Fischereiabkommen in den ausschließlichen Zuständigkeitsbereich der Gemeinschaft.
Im Rahmen der neuen Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) sollen die Fischereiabkommen zur Verbesserung des weltweiten politischen Handelns in Fischereiangelegenheiten beitragen, und zwar durch wirkungsvolle Nutzung des gegenwärtigen internationalen Rechtsrahmens und durch Stärkung und Begünstigung der Mechanismen zur regionalen Zusammenarbeit. Außerdem soll ein partnerschaftliches Vorgehen mit den Entwicklungsländern gewährleistet werden.
Der Zugang der Gemeinschaftsflotte zu Überschussbeständen in den Ausschließlichen Wirtschaftszonen (AWZ) von Drittstaaten ist eines der wesentlichen Ziele der EU in der Fischerei-Außenpolitik, und es gilt, dieses Ziel in Einklang mit anderen wesentlichen Zielen der GFP zu bringen.
Das Aushandeln, der Abschluss und die mögliche Verlängerung von Fischereiabkommen mit Drittstaaten entsprechen dem allgemeinen Ziel, die traditionellen Tätigkeiten der Gemeinschaftsflotte einschließlich der Fernflotte zu erhalten und zu schützen. Im Übrigen machen diese Abkommen partnerschaftliche Beziehungen möglich mit Blick auf die Stärkung der nachhaltigen Bewirtschaftung der Fischereiressourcen außerhalb der Gemeinschaftsgewässer unter Berücksichtigung ökologischer, sozialer und ökonomischer Erwägungen.
Fischereiabkommen mit São Tomé und Príncipe
Die Beziehungen zwischen der EWG und der Demokratischen Republik São Tomé und Príncipe im Fischereibereich bestehen seit der Unterzeichnung eines Fischereiabkommens 1984. In der Folge wurde die beiderseitige Zusammenarbeit durch mehrfache Erneuerung der betreffenden Protokolle aktualisiert, in denen von dem jeweiligen Drittstaat Fangmöglichkeiten gegen eine entsprechende finanzielle Gegenleistung der EU gewährt werden.
Nach dem Muster früherer Abkommen sieht auch das für den Zeitraum 2002–2005 geschlossene Abkommen den Zugang zu den Gewässern in der AWZ von São Tomé und Príncipe und Möglichkeiten für die Fangtätigkeit der EU-Flotte und für den Übergang zu angrenzenden Fanggebieten vor. Als Gegenleistung gewährte die EU der Regierung von São Tomé und Príncipe einen Finanzbeitrag von 2.250.000 Euro für den Zeitraum vom 1.6.2002 bis 31.5.2005.
Verlängerung des gegenwärtigen Fischereiabkommens mit São Tomé und Príncipe
Der wesentliche Zweck der Verlängerung dieses Abkommens besteht in der Regelung von Problemen bei der Durchführung des geltenden Protokolls und darin, den beteiligten Stellen Zeit zu geben, um sich auf die Aushandlung eines künftigen Abkommens vorzubereiten.
Außerdem soll die Verlängerung den Gemeinschaftsreedern bis zum Abschluss der genannten Verhandlungen die Fortsetzung ihrer Fangtätigkeiten in der Ausschließlichen Wirtschaftszone von São Tomé und Príncipe ermöglichen.
Beide Seiten haben vereinbart, das Abkommen um ein Jahr zu verlängern (1.6.2005 bis 31.5.2006). Diese Verlängerung in Form eines von beiden Parteien am 3.6.2005 paraphierten Briefwechsels bringt die Festlegung der technischen und finanziellen Bedingungen der Fangtätigkeiten von EG-Schiffen in den Gewässern von São Tomé und Príncipe im Zeitraum 1.6.2005 bis 31.5.2006 mit sich.
Die wichtigsten Elemente des verlängerten Protokolls bleiben unverändert:
– Fangmöglichkeiten: 36 Thunfischwadenfänger/Froster, 2 Thunfischfänger mit Angeln und 25 Oberflächen-Langleinenfischer.
Die im Protokoll 2002-2005 vereinbarten Fangmöglichkeiten werden nach dem dort festgelegten Schlüssel auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt:
– Thunfischwadenfänger: Frankreich: 18, Spanien: 18.
– Thunfischfänger mit Angeln: Portugal: 2.
– Oberflächen-Langleinenfischer: Spanien: 20, Portugal: 5.
– Referenzmenge: im derzeit geltenden Protokoll vorgesehene Referenzmenge; für den Verlängerungszeitraum (1. Juni 2005 – 31. Mai 2006) ist dies die Fangmenge von 8 500 Tonnen Thunfisch.
– Finanzielle Gegenleistung: im derzeit geltenden Protokoll vorgesehener Betrag.
– Vorauszahlungen und Gebühren der Reeder:
– Die von den Reedern zu entrichtenden Gebühren belaufen sich wie bei allen von der Gemeinschaft in diesem Raum geschlossenen Abkommen auf 25 EUR pro Tonne gefangenen Thunfisch.
– Die Vorauszahlungen belaufen sich auf 3 750 EUR jährlich pro Thunfischwadenfänger, 1 375 EUR jährlich pro Oberflächen-Langleinenfischer und 625 EUR jährlich pro Thunfischfänger mit Angeln.
Außerdem sind 50 000 EUR für eine Studie zur Beurteilung des Taschenkrebsbestands vorgesehen. Diese Studie war für das erste Jahr des Protokolls 2002-2005 vorgesehen und konnte damals nicht durchgeführt werden.
Die finanzielle Gegenleistung beträgt für den Verlängerungszeitraum 687.500 EUR (255.000 EUR für gezielte Maßnahmen + 382.500 EUR). Dieser Gesamtbetrag war als finanzielle Gegenleistung bis 31. Januar 2006 zu zahlen!
Fazit
Die Verlängerung dieses Abkommens dient den unmittelbaren Interessen der EG, denn die Gemeinschaftsflotte kann weiter in der AWZ von São Tomé und Príncipe Fischfang betreiben (die wesentlichen Teile des Protokolls bleiben erhalten), bis die Vertragsparteien ein neues Fischereiabkommen schließen.
Außerdem wird gewährleistet, dass keine privaten Vereinbarungen getroffen werden, die die Nachhaltigkeit der Bestände in den betroffenen Gebieten gefährden könnten. Wenn die Gemeinschaft nicht tätig wird, kann das zur Folge haben, dass Gemeinschaftsschiffe die Flagge wechseln (zumeist Übergang zu einer Billigflagge), wodurch sich die Gemeinschaftsflotte verringern würde. Da die Gemeinschaft internationale Verpflichtungen im Bereich der nachhaltigen Bewirtschaftung der Bestände und der Bekämpfung der illegalen Fischerei eingegangen ist, ist es durchaus angebracht, partnerschaftliche Fischereiabkommen, gerade mit Entwicklungsländern, beizubehalten.
Es ist zu hoffen, dass São Tomé und Príncipe aufgrund dieser Verlängerung bereit sein wird, ein neues Fischereiabkommen auszuhandeln, das den Interessen beider Seiten dient und das zum 1.7.2006 in Kraft treten muss.
Einmal mehr wurde in diesem Fall die Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu einem Fischereiabkommen bzw. dessen Verlängerung erst eingeholt, nachdem der Termin für die Auszahlung der fälligen finanziellen Gegenleistung bereits verstrichen war. Das Parlament weist die Kommission mit Nachdruck hierauf hin.
STELLUNGNAHME des Haushaltsausschusses (27.3.2006)
für den Fischereiausschuss
zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels über die Verlängerung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Regierung der Demokratischen Republik São Tomé und Príncipe über die Fischerei vor der Küste von São Tomé und Príncipe für die Zeit vom 1. Juni 2005 bis zum 31. Mai 2006
(KOM(2005)0630 – C6‑0045/2006 – 2005/0249(CNS))
Verfasserin der Stellungnahme: Helga Trüpel
KURZE BEGRÜNDUNG
Die Kommission schlägt eine einfache Verlängerung des bereits am 31. Mai 2005 ausgelaufenen früheren Protokolls mit São Tomé und Príncipe um ein Jahr vor. Für eine finanzielle Gegenleistung von 637 500 Euro gewährt die Regierung von São Tomé und Príncipe 36 spanischen und französischen Thunfischwadenfängern, 25 portugiesischen Oberflächen-Langleinenfischern und 2 portugiesischen Thunfischfängern mit Angeln Zugang zu ihren Gewässern. Diese Schiffe dürfen 8 500 Tonnen Thunfisch fangen, wobei für die Mengen, die darüber hinaus gefangen werden, wie üblich, zusätzliche Zahlungen erfolgen müssen. Die EU finanziert außerdem mit 50 000 Euro eine Studie zur Beurteilung des Taschenkrebsbestands.
Die Kommission führt zwei Gründe für die vorgeschlagene Verlängerung dieses Protokolls anstelle eines neuen Protokolls mit einer längeren Laufzeit an.
Erstens soll der Regierung von São Tomé und Príncipe mehr Zeit gegeben werden, damit diese sich so gut wie möglich auf die Verhandlungen über ein künftiges partnerschaftliches Abkommen vorbereiten kann. Da zwischen den alten Fischereiabkommen und den neuen Partnerschaftsabkommen über die Fischerei einige wichtige Unterschiede bestehen, ist es nachvollziehbar, dass die Regierung sich bestens vorbereiten möchte, um ihre Interessen vertreten zu können.
Der zweite Grund gibt dann doch schon eher zu denken. Die Kommission hält es für notwendig, „bestimmte Probleme im Zusammenhang mit der Durchführung des Protokolls 2002-2005 zu lösen“, geht allerdings mit keinem Wort auf diese Schwierigkeiten ein. Je nachdem, um welche „Probleme“ es dabei ging, wäre es vielleicht umsichtiger gewesen, die Fangtätigkeiten auszusetzen.
Nachdem der Ansatz der EU bei den Fischereiabkommen reformiert wurde, beauftragt die Kommission nunmehr Berater damit, eine Folgenabschätzung der Abkommen vorzunehmen. Die Folgenabschätzung des Abkommens mit São Tomé und Príncipe gibt eine Vorstellung davon, mit welchen Problemen das Land konfrontiert ist. Auszug aus den Schlussfolgerungen der zusammenfassenden Bewertung:
Die Fischereipolitik in São Tomé und Príncipe ist nur unzureichend definiert und stagniert.
Es gibt weder Kapazitäten für die Entwicklung von Maßnahmen noch Konsultationsmechanismen.
Die Umsetzungskapazität ist, was die Information und Forschung in der Fischerei, den Ausbau des nationalen Fischereisektors, das Fischereimanagement, die Überwachung, Kontrolle und Aufsicht der Hygieneinspektionen betrifft, so schwach entwickelt, dass sie praktisch irrelevant ist.
Laut dieser Bewertung sind unter haushaltspolitischen Aspekten die Hauptprobleme im Zusammenhang mit der Ausführung des Protokolls folgende:
Die Fähigkeit der Regierung von São Tomé und Príncipe, die Mittel für gezielte Maßnahmen zu absorbieren, die Maßnahmen umzusetzen und die Ausgaben ordnungsgemäß abzurechnen, ist äußerst schwach entwickelt.
Bei den Finanzbeiträgen gibt es keine ordnungsgemäßen Haushaltskontrollen.
Die Berater äußern auch schwerwiegende Bedenken, was die Frage angeht, welche Auswirkungen die Fangtätigkeit der Oberflächen-Langleinerflotte der EU vor allem auf bestimmte Haifischbestände, die erschöpft sind, und die stark vom Aussterben bedrohten Seeschildkröten hat. Da bei dieser Flotte „sehr unzureichende Berichte über die Fänge und den Aufwand“ an der Tagesordnung sind, stellt sich die Frage, warum sie weiterhin vom subventionierten Zugang zu den Gewässern von São Tomé und Príncipe profitieren sollten.
Kurzum, es kann wohl kaum behauptet werden, dass das Abkommen mit São Tomé und Príncipe reibungslos und problemlos funktioniert. Die Berater geben eine Reihe von Empfehlungen ab, u. a. folgende, die sich auf den Haushalt beziehen:
Es sollte technische Hilfe für die Stärkung der Institutionen geleistet werden (es wird auch ein überzeugend klingender Rahmen für eine solche Maßnahme vorgeschlagen).
Die Oberflächen-Langleinerflotte sollte verringert oder abgeschafft werden (wobei davor gewarnt wird, die Flotte lediglich aus den Gewässern von São Tomé und Príncipe abzuziehen und anderswo einzusetzen).
Die gesamte finanzielle Gegenleistung sollte im Rahmen des nächsten Protokolls besser in Form eines finanzielles Ausgleichs anstatt für gezielte Maßnahmen ausgegeben werden.
Die Berater haben ihre Bewertung im September 2004 abgegeben, lange vor Abschluss des vorigen Protokolls. Es steht zu hoffen, dass die Kommission und die Regierung von São Tomé und Príncipe sich die in dieser Bewertung enthaltenen sehr wertvollen Informationen umfassend zunutze machen.
ÄNDERUNGSANTRÄGE
Der Haushaltsausschuss ersucht den federführenden Fischereiausschuss, folgenden Änderungsantrag in seinen Bericht zu übernehmen:
Vorschlag der Kommission[1] | Änderungen des Parlaments |
Änderungsantrag 1 Artikel 3 a (neu) | |
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Artikel 3a |
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Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Ergebnisse der in Artikel 4 des Protokolls vorgesehenen gezielten Maßnahmen vor. |
Begründung | |
Um bewerten zu können, ob der von der EU gezahlte Finanzbeitrag vorschriftsmäßig zur Förderung der nachhaltigen Nutzung der Fischereiressourcen in den Gewässern von São Tomé und Príncipe verwendet wird, muss die Kommission dem Parlament einen Bericht vorlegen. |
VERFAHREN
Titel |
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels über die Verlängerung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Regierung der Demokratischen Republik São Tomé und Príncipe über die Fischerei vor der Küste von São Tomé und Príncipe für die Zeit vom 1. Juni 2005 bis zum 31. Mai 2006 | |||||
Bezugsdokumente – Verfahrensnummer |
KOM(2005)0630 – C6‑0045/2006 – 2005/0249(CNS) | |||||
Federführender Ausschuss |
PECH | |||||
Stellungnahme von |
BUDG | |||||
Verstärkte Zusammenarbeit – Datum der Bekanntgabe im Plenum |
0.0.0000 | |||||
Verfasserin der Stellungnahme |
Helga Trüpel 20.9.2004 | |||||
Ersetzte(r) Verfasser(in) der Stellungnahme |
| |||||
Prüfung im Ausschuss |
23.3.2006 |
|
|
|
| |
Datum der Annahme |
23.3.2006 | |||||
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
30 | ||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Laima Liucija Andrikienė, Herbert Bösch, Simon Busuttil, Paulo Casaca, Gérard Deprez, Valdis Dombrovskis, Brigitte Douay, James Elles, Hynek Fajmon, Szabolcs Fazakas, Ingeborg Gräßle, Louis Grech, Catherine Guy-Quint, Jutta D. Haug, Ville Itälä, Anne E. Jensen, Wiesław Stefan Kuc, Alain Lamassoure, Janusz Lewandowski, Vladimír Maňka, Mario Mauro, Giovanni Pittella, Nina Škottová, Helga Trüpel, Kyösti Virrankoski, Ralf Walter. | |||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Constanze Angela Krehl, Hans-Peter Martin, Peter Šťastný, Tomáš Zatloukal. | |||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
| |||||
Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar) |
… | |||||
- [1] ABl. C …/Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.
STELLUNGNAHME des Entwicklungsausschusses (22.3.2006)
für den Fischereiausschuss
zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels über die Verlängerung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Regierung der Demokratischen Republik São Tomé und Príncipe über die Fischerei vor der Küste von São Tomé und Príncipe für die Zeit vom 1. Juni 2005 bis zum 31. Mai 2006
(KOM(2005)0630 – C6‑0045/2006 – 2005/0249(CNS))
Verfasserin der Stellungnahme: Marie-Arlette Carlotti
KURZE BEGRÜNDUNG
Alle von der Europäischen Union mit Drittländern geschlossenen Fischereiabkommen müssen in Einklang mit dem integrierten Rahmen für partnerschaftliche Fischereiabkommen stehen, den die Kommission im Jahre 2002 angenommen und zu dem das Parlament im Oktober 2003 eine Stellungnahme abgegeben hat. Wenngleich es sich im vorliegenden Fall um die Verlängerung eines Fischereiabkommens handelt, das vor Inkrafttreten des Rahmenabkommens geschlossen wurde, sollte die Kommission die in dem neuen Typ von Abkommen enthaltene Philosophie möglichst berücksichtigen.
Die Politik der Entwicklungszusammenarbeit und die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) der Union müssen konsequent und aufeinander abgestimmt sein und sich gegenseitig ergänzen, um zur Verringerung der Armut und zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen.
Die EU hat sich verpflichtet, die auf dem Gipfel in Johannesburg festgelegte Nachhaltigkeit der Fischerei weltweit zu gewährleisten, indem sie die Fischbestände erhält oder wiederauffüllt.
Die EU hat den „Kodex für eine verantwortliche Fischerei“ der FAO übernommen.
Die Präsenz der EU in entfernten Fanggründen ist ein legitimes Ziel, und die Fischereiinteressen der Union sollten geschützt werden, zugleich sollte jedoch auch auf die Entwicklung der Staaten, mit denen diese Abkommen geschlossen werden, geachtet werden.
In diesem Sinne wurde im Jahre 2002 das Fischereiabkommen mit São Tomé und Príncipe für den Zeitraum 2002-2005 geschlossen. Das Protokoll, das am 31.5.2005 abgelaufen ist, wird in Form eines Briefwechsels bis 31. Mai 2006 verlängert.
Mit dem Protokoll werden Fangmöglichkeiten für Thunfischwadenfänger aus Spanien und Frankreich, Thunfischfänger mit Angeln aus Portugal und Oberflächen-Langleinenfischer aus Spanien und Portugal eingeräumt.
Die finanzielle Gegenleistung wurde auf 637.500 Euro jährlich festgesetzt. Sie gilt für eine Gesamtfangmenge von 8.500 Tonnen Thunfisch.
Darüber hinaus finanziert die Europäische Union in diesem Zeitraum eine Studie zur Beurteilung des Taschenkrebsbestands mit einem Betrag von 50.000 Euro.
Die Verfasserin der Stellungnahme befürwortet gezielte Maßnahmen zur Finanzierung örtlicher Infrastrukturprojekte im Bereich der Fischverarbeitung und -vermarktung, womit der Küstenbevölkerung über die Subsistenzfischerei hinausreichende Möglichkeiten geboten werden.
Die Konsultation des Parlaments erfolgt zu einem Zeitpunkt, da die Verlängerung des Abkommens abläuft. Der Entwicklungsausschuss wird im März über seine Stellungnahme abstimmen, und der federführende Fischereiausschuss wird im darauffolgenden Monat Stellung nehmen. Somit wird die Stellungnahme des Parlaments erst einen Monat vor Ablauf der Verlängerung im Mai 2006 bei der Kommission eintreffen.
Das Parlament kann nicht widerspruchslos hinnehmen, dass seine Befugnisse offen missachtet werden.
Das Parlament muss zu dem Verhandlungsmandat konsultiert werden, das der Rat der Kommission erteilt, und muss von der Kommission über den Verlauf der Verhandlungen informiert werden. Jede Verzögerung der Konsultation muss erklärt und begründet werden.
Das Parlament kann die derzeitige Situation hinsichtlich der Fischereiabkommen mit Drittländern nicht akzeptieren. Seine Konsultation muss einen Sinn haben und unter Wahrung seiner Zuständigkeiten erfolgen.
Zwischen den zuständigen Ausschüssen des Europäischen Parlaments, der Kommission und dem Rat muss ein Dialog eröffnet werden, um die Hindernisse zu beseitigen, die dem reibungslosen Ablauf des Konsultationsverfahrens zu Fischereiabkommen entgegenstehen.
ÄNDERUNGSANTRÄGE
Der Entwicklungsausschuss ersucht den federführenden Fischereiausschuss, folgenden Änderungsantrag in seinen Bericht zu übernehmen:
Vorschlag der Kommission[1] | Änderungen des Parlaments |
Änderungsantrag 1 Erwägung 2 a (neu) | |
|
(2a) Die finanzielle Gegenleistung der Gemeinschaft muss auch für die Förderung der von der Fischerei lebenden Küstenbevölkerung und die Gründung kleiner einheimischer Fischkonservierungs- und ‑verarbeitungsbetriebe verwendet werden. |
VERFAHREN
Titel |
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels über die Verlängerung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Regierung der Demokratischen Republik São Tomé und Príncipe über die Fischerei vor der Küste von São Tomé und Príncipe für die Zeit vom 1. Juni 2005 bis zum 31. Mai 2006 | |||||
Bezugsdokumente – Verfahrensnummer |
KOM(2005)0630 – C6-0045/2006 – 2005/0249(CNS) | |||||
Federführender Ausschuss |
PECH | |||||
Stellungnahme von |
DEVE 16.2.2006 | |||||
Verstärkte Zusammenarbeit – Datum der Bekanntgabe im Plenum |
| |||||
Verfasserin der Stellungnahme |
Marie-Arlette Carlotti | |||||
Ersetzte(r) Berichterstatter(in/innen) |
| |||||
Prüfung im Ausschuss |
13.3.2006 |
21.3.2006 |
|
|
| |
Datum der Annahme |
21.3.2006 | |||||
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
23 1 0 | ||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Margrietus van den Berg, Danutė Budreikaitė, Marie-Arlette Carlotti, Thierry Cornillet, Nirj Deva, Fernando Fernández Martín, Michael Gahler, Hélène Goudin, Filip Andrzej Kaczmarek, Glenys Kinnock, Ģirts Valdis Kristovskis, Maria Martens, Miguel Angel Martínez Martínez, Gay Mitchell, Luisa Morgantini, Horst Posdorf, Toomas Savi, Pierre Schapira, Frithjof Schmidt, Jürgen Schröder, Mauro Zani. | |||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(-innen) |
Manolis Mavrommatis, Anne Van Lancker, Gabriele Zimmer. | |||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
| |||||
Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar) |
| |||||
- [1] Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.
VERFAHREN
Titel |
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels über die Verlängerung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Regierung der Demokratischen Republik São Tomé und Príncipe über die Fischerei vor der Küste von São Tomé und Príncipe für die Zeit vom 1. Juni 2005 bis zum 31. Mai 2006 | ||||||
Bezugsdokumente – Verfahrensnummer |
KOM(2005)0630 – C6‑0045/2006 – 2005/0249(CNS) | ||||||
Datum der Konsultation des EP |
10.2.2006 | ||||||
Federführender Ausschuss |
PECH | ||||||
Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse |
BUDG |
DEVE |
|
|
| ||
Nicht abgegebene Stellungnahme(n) |
|
|
|
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| ||
Verstärkte Zusammenarbeit |
|
|
|
|
| ||
Berichterstatter(-in/-innen) |
Duarte Freitas |
| |||||
Ersetzte(r) Berichterstatter(-in/-innen) |
|
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Vereinfachtes Verfahren – Datum des Beschlusses |
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Anfechtung der Rechtsgrundlage |
|
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Änderung der Mittelausstattung |
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Konsultation des Eur. Wirtschafts- und Sozialausschusses durch das EP – Datum des Beschlusses des Plenums |
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Konsultation des Ausschusses der Regionen durch das EP – Datum des Beschlusses des Plenums |
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Prüfung im Ausschuss |
22.2.2006 |
20.3.2006 |
|
|
| ||
Datum der Annahme |
19.4.2006 | ||||||
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
21 3 3 | |||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
James Hugh Allister, Stavros Arnaoutakis, Elspeth Attwooll, Marie-Hélène Aubert, Iles Braghetto, Luis Manuel Capoulas Santos, David Casa, Paulo Casaca, Zdzisław Kazimierz Chmielewski, Carmen Fraga Estévez, Ioannis Gklavakis, Alfred Gomolka, Pedro Guerreiro, Ian Hudghton, Heinz Kindermann, Henrik Dam Kristensen, Albert Jan Maat, Willy Meyer Pleite, Rosa Miguélez Ramos, Philippe Morillon, Seán Ó Neachtain, Bernard Poignant, Struan Stevenson, Margie Sudre. | ||||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(-innen) |
Chris Davies, Duarte Freitas. | ||||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
Carlos Carnero González, Salvador Garriga Polledo, Eugenijus Gentvilas, Antonio Masip Hidalgo. | ||||||
Datum der Einreichung |
20.4.2006 | ||||||
Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar) |
... | ||||||