BERICHT über den Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Europäischen Jahr des interkulturellen Dialogs (2008)
8.5.2006 - (KOM(2005)0467 – C6‑0311/2005 –2005/0203 (COD)) - ***I
Ausschuss für Kultur und Bildung
Berichterstatterin: Erna Hennicot-Schoepges
- ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
- BEGRÜNDUNG
- STELLUNGNAHME des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten
- STELLUNGNAHME des Haushaltsausschusses
- STELLUNGNAHME des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
- STELLUNGNAHME des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter
- VERFAHREN
ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Europäischen Jahr des interkulturellen Dialogs (2008)
(KOM (2005)0467 – C6‑0311/2005 –2005/0203 (COD))
(Verfahren der Mitentscheidung: erste Lesung)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM (2005)0467)[1],
– gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 und Artikel 151 Absatz 5 erster Spiegelstrich des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C6‑0311/2005),
– gestützt auf Artikel 51 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Kultur und Bildung und der Stellungnahmen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, des Haushaltsausschusses, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A6‑0168/2006),
1. billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;
2. ist der Auffassung, dass der im Legislativvorschlag enthaltenen Finanzrahmen mit der Obergrenze in Rubrik 3 b des neuen mehrjährigen Finanzrahmens vereinbar sein muss, und weißt darauf hin, dass die jährlichen Beträge im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens gemäß Nr. 37 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom … festgelegt werden,
3. fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, diesen Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;
4. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
| Vorschlag der Kommission | Abänderungen des Parlaments |
Änderungsantrag 1 Erwägung 3 | |
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(3) Die europäischen Bürger/innen und alle Personen, die vorübergehend oder ständig in der Union leben, müssen sich in einem offeneren aber auch komplexeren Umfeld zurecht finden und mit Problemen und Spannungen umgehen können. Um die Chancen zu nutzen, die ihnen eine von Diversität geprägte, dynamische Gesellschaft innerhalb und außerhalb Europas bietet, benötigen sie spezielle Kenntnisse, Qualifikationen und Fähigkeiten. |
(3) Die europäischen Bürger/innen und alle Personen, die vorübergehend oder ständig in der Union leben benötigen, um sich in einer von Diversität geprägten, pluralistischen, solidarischen und dynamischen Gesellschaft innerhalb und außerhalb Europas entfalten zu können, spezielle Kenntnisse, Qualifikationen und Fähigkeiten. |
Änderungsantrag 2 Erwägung 4 | |
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(4) Als Herzstück der europäischen Integration bietet der interkulturelle Dialog den Bürgerinnen und Bürgern ein Instrument für den Umgang mit der komplexen Realität unserer Gesellschaften und für deren Dynamisierung. |
(4) Als Herzstück der europäischen Integration sind die Kultur und der interkulturelle Dialog die Instrumente schlechthin, um zu lernen, harmonisch zusammenzuleben, und können dazu beitragen, die auswärtigen Beziehungen der Europäischen Union zu verbessern. |
Änderungsantrag 3 Erwägung 5 Spiegelstrich 1 | |
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– Er respektiert und fördert die kulturelle Vielfalt in Europa und trägt zur aktiven Unionsbürgerschaft bei, die auf gemeinsamen Werten in der Europäischen Union aufbaut. |
– Er respektiert und fördert die kulturelle Vielfalt in Europa und verbessert das Zusammenleben und fördert eine aktive Unionsbürgerschaft, die auf gemeinsamen Werten in der Europäischen Union aufbaut. |
Änderungsantrag 4 Erwägung 5 Spiegelstrich 1 a (neu) | |
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– Er informiert über die Rechte und Pflichten zur Gleichstellung, die sich mit einem Aufenthalt in der Europäischen Union ergeben; |
Begründung | |
Migrantinnen – Männer wie Frauen – sind oft ungenügend darüber informiert, welche Auswirkungen sich beispielsweise durch die Gleichstellungsgesetzgebung der EU und der Mitgliedstaaten ergeben. Der interkulturelle Dialog kann dazu beitragen, insbesondere Migrantinnen über ihre Rechte zu informieren, damit sie sich besser gegen Rechtsverletzungen wehren können. | |
Änderungsantrag 5 Erwägung 5 Spiegelstrich 2 | |
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– er bezieht die erneuerte Lissabonner Strategie ein, laut der die wissensbasierte Wirtschaft Menschen voraussetzt, die sich an veränderte Gegebenheiten anpassen und alle erdenklichen Innovationsquellen nutzen können, um den Wohlstand zu steigern. |
– er betont die in der erneuerten Lissabonner Strategie enthaltene kulturelle und bildungspolitische Dimension und kurbelt dadurch die Kultur- und Kreativwirtschaft in der Europäischen Union an, die Wachstum und Arbeitsplätze schafft. |
Änderungsantrag 6 Erwägung 5 Spiegelstrich 3 | |
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– er fördert das Engagement der Union für Solidarität, soziale Gerechtigkeit und verstärkten Zusammenhalt und sichert die Bürger/innen durch die Beibehaltung von gemeinsamen Werten in der Europäischen Union ab. |
– er fördert das Engagement der Union für Solidarität, soziale Gerechtigkeit, Entwicklung der sozialen Marktwirtschaft, Zusammenarbeit und verstärkten Zusammenhalt und sichert die Bürger/innen durch die Beibehaltung gemeinsamer Werte in der Europäischen Union ab, die wichtig sind, um Brücken des Dialogs zu den verschiedenen Kulturen der Welt zu bauen und somit die Rolle der Union in der Weltpolitik insbesondere bei der Verteidigung und Förderung der Demokratie und der Menschenrechte zu festigen; |
Änderungsantrag 7 Erwägung 5 Spiegelstrich 4 | |
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– er gibt Europa die Möglichkeit, seine Stimme in der Welt deutlicher zu erheben, starke Partnerschaften mit den Nachbarländern zu knüpfen, dadurch die Zone der Stabilität und der Demokratie über die Union hinaus auszudehnen und so zum Wohlergehen und zur Sicherheit der europäischen Bürger/innen und jener Menschen, die in der Europäischen Union leben, beizutragen. |
– er gibt der Europäischen Union die Möglichkeit, seine Stimme in der Welt deutlicher zu erheben, starke Partnerschaften mit den Ländern in ihrer Nachbarschaft zu knüpfen, dadurch die Zone der Stabilität, der Demokratie und des gemeinsamen Wohlstands auszudehnen und so das Wohlergehen und die Sicherheit der europäischen Bürger/innen und jener Menschen, die in der Europäischen Union leben, zu mehren. |
Änderungsantrag 8 Erwägung 6 | |
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(6) Der interkulturelle Dialog ist eine wichtige Dimension zahlreicher Politiken und Instrumente der Gemeinschaft in den Bereichen Bildung, Jugend, Kultur, Unionsbürgerschaft, Sport, Antidiskriminierung, soziale Ausgrenzung, lebenslanges Lernen, Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, Asyl und Integration, audiovisuelle Medien und Forschung. Gleichzeitig ist er ein zunehmend wichtiger Faktor in den Außenbeziehungen der Europäischen Union, vor allem mit den Beitrittsländern, den westlichen Balkanländern und den Partnerländern der Europäischen Nachbarschaftspolitik. |
(6) Der interkulturelle Dialog ist eine wichtige Dimension zahlreicher Politiken und Instrumente der Gemeinschaft in den Bereichen Bildung, Jugend, Kultur, Unionsbürgerschaft, Sport, Antidiskriminierung, soziale Ausgrenzung, Frauenrechte und Gleichstellung der Geschlechter, lebenslanges Lernen, Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, Bekämpfung von Menschenhandel, Asyl und Integration, Menschenrechte und nachhaltige Entwicklung, audiovisuelle Medien und Forschung. Gleichzeitig ist er ein zunehmend wichtiger Faktor in den Außenbeziehungen der Europäischen Union, vor allem mit den Beitritts- und Kandidatenländern, den westlichen Balkanländern, den Kandidatenländern für Assoziierungsabkommen mit der EU und den Partnerländern der Europäischen Nachbarschaftspolitik und anderen Drittländern, insbesondere Entwicklungsländern. |
Änderungsantrag 9 Erwägung 7 | |
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(7) Aufgrund dieser unterschiedlichen Erfahrungen und Gemeinschaftsinitiativen ist es wichtig, jede Bürgerin und jeden Bürger sowie die europäische Gesellschaft als Ganzes in eine Initiative zum interkulturellen Dialog einzubinden |
(7) Aufgrund dieser unterschiedlichen Erfahrungen und Gemeinschaftsinitiativen ist es wichtig, jede Bürgerin und jeden Bürger – Männer und Frauen gleichermaßen – sowie die europäische Gesellschaft als Ganzes in eine Initiative zum interkulturellen Dialog einzubinden, insbesondere mit Hilfe der in Artikel 2 a dieser Entscheidung beschriebenen strukturierten Zusammenarbeit. Sie ergänzt Maßnahmen zur Schaffung einer europäischen Identität, deren Inhalt durch den Grundsatz der Eingliederung ohne Assimilation bereichert werden kann. Durch die Akzeptanz von Unterschieden bilden sich die einzelnen Aspekte der Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft heraus. Die Förderung des Erlernens eines „interkulturellen Bürgersinns“ muss dazu beitragen. Der „interkulturelle Bürgersinn“ stellt die Ergänzung und notwendige Voraussetzung für die Herstellung einer wirklichen Chancengleichheit für alle dar. |
Begründung | |
Es ist wichtig, das Konzept des interkulturellen Dialogs im Zusammenhang mit bestehenden gemeinschaftlichen Prioritäten und Maßnahmen zu sehen. | |
Auf der Grundlage der aus der interkulturellen Kommunikation hervorgegangenen Methoden und Instrumente erscheint die Entwicklung eines „interkulturellen Bürgersinns“ als die Voraussetzung für einen interkulturellen Dialog. Ein fruchtbarer Dialog ist in der Tat nur dann möglich, wenn die unterschiedlichen Kulturen entstammenden Bürger eine gewisse Zahl von Grundcodes teilen, die den gegenseitigen Respekt und das Lernen voneinander begünstigen. Die Entwicklung eines interkulturellen Bürgersinns innerhalb der EU ist ein wichtiger Trumpf für ihre Wettbewerbsfähigkeit; für die Bürger stellt er außerdem eine Grundkompetenz dar, die es bei der Herstellung einer wirklichen Chancengleichheit für alle zu erwerben gilt. | |
Änderungsantrag 10 Erwägung 10 | |
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(10) Es gilt, die Komplementarität mit allen Aktionen auf Gemeinschafts-, nationaler, regionaler und lokaler Ebene zu gewährleisten, für die der interkulturelle Dialog eine wichtige Dimension ist. Das Europäische Jahr des interkulturellen Dialogs muss die Öffentlichkeitswirksamkeit und die Kohärenz dieser Aktion verbessern und gleichzeitig zur Innovation sowie zur horizontalen und sektorübergreifenden Dimension von Ansätzen zur Förderung des interkulturellen Dialogs beitragen. |
(10) Es ist sehr wichtig, die Komplementarität und einen horizontalen Ansatz aller Aktionen auf Gemeinschafts-, nationaler, regionaler und lokaler Ebene zu gewährleisten, für die der interkulturelle Dialog eine wichtige Dimension ist, da das Europäische Jahr des interkulturellen Dialogs dazu beiträgt, die Öffentlichkeitswirksamkeit und die Kohärenz dieser Aktion zu verbessern. |
Änderungsantrag 11 Erwägung 10 a (neu) | |
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(10a) Die Erfahrung und das Fachwissen internationaler Organisationen, wie z.B. des Europarates, müssen zur Bereicherung der Strategie der Europäischen Union zur Förderung des interkulturellen Dialogs beitragen können. |
Änderungsantrag 12 Erwägung 11 a (neu) | |
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(11a) Es ist in Vorbereitung auf das Europäische Jahr des interkulturellen Dialogs wichtig, Initiativen im Zusammenhang mit diesem Dialog zu entwickeln, die auf praktischen und nachhaltigen Projekten basieren, insbesondere im Zusammenhang mit bestehenden und künftigen Partnerschaften mit Drittländern. Diese Initiativen sollten in Verbindung mit den Informations- und Sensibilisierungskampagnen hervorgehoben werden, die für das Europäische Jahr des interkulturellen Dialogs 2008 geplant sind. |
Änderungsantrag 13 Erwägung 13 a (neu) | |
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(13a) Angesichts der Zahl der auf nationaler und gemeinschaftlicher Ebene für alle Mitgliedstaaten vorgesehenen Aktionen kann der finanzielle Referenzbetrag als Schwellenwert gelten, unterhalb dessen die Verwirklichung der Ziele des Europäischen Jahres des interkulturellen Dialogs unmöglich wird. |
Begründung | |
Sollte das Budget des Europäischen Jahres des interkulturellen Dialogs aus welchen Gründen auch immer den im Kommissionsvorschlag angegebenen finanziellen Referenzbetrag unterschreiten, so würde die praktische Durchführung des Europäischen Jahres unmöglich. | |
Änderungsantrag 14 Artikel 1 Absatz 1 a (neu) | |
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(1a) Im Rahmen dieser Entscheidung beschreibt der Ausdruck „interkultureller Dialog“ einen nachhaltigen Prozess, der im Jahr 2008 sichtbar und öffentlichkeitswirksam wird und dessen Aktionen über dieses Jahr hinaus andauern. |
Änderungsantrag 15 Artikel 2 Absatz 1 Spiegelstrich 1 | |
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– Förderung des interkulturellen Dialogs als Instrument für den Erwerb von Kenntnissen, Qualifikationen und Fähigkeiten, die die europäischen Bürger/innen und alle, die sich vorübergehend oder ständig in der Union aufhalten, brauchen, um sich in einem offeneren aber auch komplexeren Umfeld zurecht zu finden, mit auftretenden Schwierigkeiten und Spannungen umzugehen und die Chancen zu nutzen, die ihnen eine interkulturelle Gesellschaft innerhalb und außerhalb Europas bietet; |
– Förderung des interkulturellen Dialogs über spezielle Projekte des interkulturellen Dialogs in einer Reihe von Sektoren als Instrument, um allen, die sich in der Europäischen Union aufhalten, zu helfen, zu lernen, harmonisch zusammenzuleben und die ihrer kulturellen, religiösen und sprachlichen Vielfalt innewohnenden Unterschiede nicht nur zwischen den Kulturen der einzelnen Mitgliedstaaten, sondern auch zwischen verschiedenen Kulturen und religiösen Gruppen innerhalb der Mitgliedstaaten zu überwinden; |
Änderungsantrag 16 Artikel 2 Absatz 1 Spiegelstrich 2 | |
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– Sensibilisierung der europäischen Bürger/innen und aller Menschen, die in der Europäischen Union leben, für das Konzept einer aktiven und weltoffenen Unionsbürgerschaft, die kulturelle Unterschiede achtet und auf gemeinsamen Werten in der Europäischen Union – Schutz der Menschenwürde, Freiheit, Gleichheit, Nichtdiskriminierung, Solidarität, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie die Beachtung der Menschenrechte, einschließlich der Rechte der Menschen, die zu Minderheiten gehören – aufbaut. |
– Sensibilisierung der europäischen Bürger/innen und aller Menschen, die in der Europäischen Union leben, für das Konzept einer aktiven und weltoffenen Unionsbürgerschaft, die kulturelle Unterschiede achtet und auf gemeinsamen Werten in der Europäischen Union – wie sie in Artikel 6 des EU-Vertrags und in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union definiert sind – aufbaut. |
Änderungsantrag 17 Artikel 2 Absatz 1 Spiegelstrich 2 a (neu) | |
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– Hervorhebung des Beitrags der verschiedenen Kulturen und Ausdrucksformen der kulturellen Vielfalt zum Erbe und zu den Lebensformen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union; |
Änderungsantrag 18 Artikel 2 Absatz 1 Spiegelstrich 2 a (neu) | |
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– Vermittlung der zuvor genannten gemeinsamen Werte der Europäischen Union nach außen in ihren Beziehungen mit der übrigen Welt, und dadurch Stärkung ihrer führenden Rolle bei der Förderung und Verteidigung der Menschenrechte und der Demokratie. |
Begründung | |
Die Europäische Union muss die Kohärenz bei der Förderung und Verteidigung der gemeinsamen Werte sowohl innerhalb ihres Hoheitsgebiets und ihrer Bürgerschaft als auch in ihrem Verhalten nach außen aufrechterhalten. | |
Änderungsantrag 19 Artikel 2 Absatz 1 Spiegelstrich 2 a (neu) | |
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– Bildung als Schlüsselelement bei der Vermittlung der Vielfalt, für ein besseres Verständnis der anderen Kulturen, bei der Förderung der Mobilität, des Austauschs und der Anwendung des Wissens, der Fähigkeiten und der bewährten sozialen Verfahren, Einsatz der Medien als zentrales Instrument bei der Förderung des Grundsatzes der Gleichheit und des gegenseitigen Verständnisses. |
Begründung | |
Es wäre zweckmäßig, den Bericht der vom damaligen Präsidenten der Europäischen Kommission, Herrn Prodi, eingesetzten Gruppe der Weisen zu berücksichtigen, der im November 2003 angenommen wurde und der Maßnahmen betreffend den Dialog zwischen den Völkern und Kulturen im europäischen Mittelmeerraum vorschlug. | |
Änderungsantrag 20 Artikel 2 Absatz 1 Spiegelstrich -1 (neu) | |
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– Einbeziehung des interkulturellen Dialogs als horizontale und Querschnittspriorität in die Konzepte, Aktionen und Programme der Gemeinschaft sowie Feststellung und Übernahme bewährter Verfahren bei seiner Förderung; |
Änderungsantrag 21 Artikel 2 Absatz 2 Spiegelstrich 1 | |
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– Verbesserung der Öffentlichkeitswirksamkeit und der Kohärenz aller Gemeinschaftsprogramme und –aktionen, die einen Beitrag zum interkulturellen Dialog leisten; |
– Verbesserung der Öffentlichkeitswirksamkeit und der Kohärenz aller Gemeinschaftsprogramme und –aktionen, die einen Beitrag zum interkulturellen Dialog leisten und ihre Förderung vor allem durch symbolträchtige Aktionen und Maßnahmen sowie Gewährleistung ihrer Weiterführung; |
Änderungsantrag 22 Artikel 2 Absatz 2 Spiegelstrich 2 | |
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– Herausstreichen des Beitrags der einzelnen Kulturen zu unserem Erbe und unserer Lebensweise; das Europäische Jahr soll die europäischen Bürger/innen und alle, die in der Europäischen Union leben – vor allem die jungen Menschen – für die Suche nach Mitteln und Wegen sensibilisieren, mit denen im Rahmen des interkulturellen Dialogs eine aktive und weltoffene Unionsbürgerschaft erreicht werden kann, die kulturelle Unterschiede achtet und auf gemeinsamen Werten in der Europäischen Union aufbaut. |
– Sensibilisierung der europäischen Bürger/innen und aller, die in der Europäischen Union leben – vor allem der jungen Menschen – für die Bedeutung des interkulturellen und interreligiösen Dialogs im Alltag; |
Änderungsantrag 23 Artikel 2 Absatz 2 Spiegelstrich 2 a (neu) | |
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– Vermittlung der verschiedenen Kulturen und Werte der Länder der Europäischen Union in den Drittpartnerländern der Union – unter anderem über die Delegationen der Europäischen Kommission in diesen Drittländern –, um insbesondere die Zuwanderungsbewerber für eine bessere Integration in die Aufnahmegesellschaft zu sensibilisieren; |
Änderungsantrag 24 Artikel 2 Absatz 2 Spiegelstrich 3 | |
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– Beitrag zur Innovation und zur horizontalen und sektorübergreifenden Dimension der Ansätze zur Förderung des interkulturellen Dialogs vor allem bei den jungen Menschen. |
entfällt |
Änderungsantrag 25 Artikel 2 Absatz 2 Unterabsatz 3 a (neu) | |
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– Prüfung der Möglichkeiten, die dieses Themenjahr bietet; Ausarbeitung und Annahme einer kohärenten Strategie, die auf die jeweilige Situation der Mitgliedstaaten zugeschnitten ist, die Bildungsmaßnahmen, die Förderung von Toleranz sowie Akzeptanz von und Koexistenz mit Unterschieden und die Sensibilisierung für den Wert von Menschen, die zur sprachlichen, ethnischen und religiösen Vielfalt Europas beitragen, berücksichtigt. |
Begründung | |
Bei der Ausarbeitung des Konzepts für das Europäische Jahr des interkulturellen Dialogs ist es sehr wichtig, die Anwendung des Grundsatzes der Nachhaltigkeit in den Vordergrund zu stellen. Diese Strategie, in der Bildungsmaßnahmen eine Schlüsselrolle spielen, müsste von den Mitgliedstaaten in angemessener Weise umgesetzt werden. | |
Änderungsantrag 26 Artikel 2 a (neu) | |
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Artikel 2a |
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Teilnahme an der Aktion |
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Um die in Artikel 2 genannten Ziele zu erreichen, muss die mit dieser Entscheidung eingeführte Aktion vorrangig über eine strukturierte Zusammenarbeit mit den Akteuren der Zivilgesellschaft durchgeführt werden, z.B. auf dem Gebiet des interkulturellen Dialogs tätige Nichtregierungsorganisationen, Organisationen des Dialogs zwischen verschiedenen Religionen und Laien, soziokulturelle Vereinigungen und Medien. |
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Die Aktion wird in Zusammenarbeit mit den europäischen Institutionen und den nationalen und regionalen Behörden sowie den internationalen Organisationen wie Europarat und UNESCO durchgeführt. |
Änderungsantrag 27 Artikel 3 Buchstaben a, b und c | |
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(a) Informations- und Kommunikationskampagnen auf Gemeinschafts- und nationaler Ebene in Zusammenarbeit mit den Medien, um die zentralen Botschaften des Europäischen Jahres des interkulturellen Dialogs bekannt zu machen; |
(a) EU-weite Veranstaltungen und Initiativen zur Förderung des interkulturellen Dialogs, die sich mit der Umsetzung und den Erfahrungen um die Thematik des Europäischen Jahres des interkulturellen Dialogs auseinandersetzen; |
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(b) EU-weite Veranstaltungen und Initiativen zur Förderung des interkulturellen Dialogs, die sich mit der Umsetzung und den Erfahrungen mit der Thematik des Europäischen Jahres des interkulturellen Dialogs auseinandersetzen; |
(b) Veranstaltungen und Initiativen auf nationaler und regionaler Ebene mit einer ausgeprägten europäischen Dimension und dem Zweck, die Ziele des Europäischen Jahres des interkulturellen Dialogs zu fördern, unter besonderer Berücksichtigung von Aktionen zur Bürgererziehung und zur Wahrnehmung des anderen in seiner Andersartigkeit; |
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(c) Veranstaltungen und Initiativen auf nationaler Ebene mit einer starken europäischen Dimension und dem Zweck, die Zielsetzungen des Europäischen Jahres des interkulturellen Dialogs zu fördern; |
(c) Informations- und Sensibilisierungskampagnen; |
Begründung | |
(Die Buchstaben (a), (b) and (c) des Kommissionstextes sind zu den Buchstaben (c), (a) bzw. (b) in dem Änderungsantrag des Parlaments geworden. Buchstabe (a), der zu Buchstabe (c) geworden ist und Buchstabe (c), der zu Buchstabe (b) geworden ist, wurden ebenfalls geändert.) | |
Änderungsantrag 28 Artikel 3 Buchstabe d | |
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(d) Umfragen und Studien auf Gemeinschafts- oder nationaler Ebene zu Evaluierungs- und Berichtszwecken betreffend Vorbereitung, Effizienz und Wirkung des Europäischen Jahres des interkulturellen Dialogs sowie langfristiger Folgemaßnahmen. |
(d) Konsultation mit transnationalen Netzwerken und interessierten Kreisen der Zivilgesellschaft (mittels kleinerer Treffen, Diskussionen, Umfragen und Studien) zu Evaluierungs- und Berichtszwecken betreffend Effizienz und Wirkung des Europäischen Jahres des interkulturellen Dialogs, um das Fundament für langfristige Folgemaßnahmen zu legen. |
Änderungsantrag 29 Artikel 3 Absatz 2 a (neu) | |
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Da sich ein Aspekt des interkulturellen Dialogs auf Maßnahmen zur Bekämpfung der Diskriminierung und zur Förderung der Integration bezieht, sollten die 2008 unternommenen Aktivitäten an die Maßnahmen anknüpfen, die im Zusammenhang mit dem Europäischen Jahr der Chancengleichheit für alle (2007) durchgeführt wurden und sie ergänzen. Die sowohl auf Gemeinschaftsebene als auch auf nationaler Ebene geplanten Maßnahmen müssen die Erfahrungen übernehmen, die aus Maßnahmen im Rahmen des Europäischen Jahres der Chancengleichheit für alle (2007) gewonnen wurden. |
Änderungsantrag 30 Artikel 5 | |
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Jeder Mitgliedstaat benennt eine nationale Koordinierungsstelle oder eine gleichwertige Verwaltungsstelle, die für die Abwicklung der Teilnahme dieses Landes am Europäischen Jahr des interkulturellen Dialogs zuständig ist. Jeder Mitgliedstaat stellt sicher, dass diese Stelle die verschiedenen auf nationaler Ebene am interkulturellen Dialog Beteiligten in geeigneter Weise einbindet. Diese Stelle koordiniert die Aktionen zum Europäischen Jahr des interkulturellen Dialogs auf nationaler Ebene. |
Jeder Mitgliedstaat benennt eine nationale Koordinierungsstelle oder eine gleichwertige Verwaltungsstelle, die für die Abwicklung der Teilnahme dieses Landes am Europäischen Jahr des interkulturellen Dialogs zuständig ist. Jeder Mitgliedstaat stellt sicher, dass diese Stelle die verschiedenen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene am interkulturellen Dialog Beteiligten in geeigneter Weise einbindet. Diese Stelle koordiniert die Aktionen zum Europäischen Jahr des interkulturellen Dialogs auf nationaler Ebene. |
Begründung | |
Die regionale und lokale Ebene müssen in die Förderung des interkulturellen Dialogs aufgrund ihrer größeren Bürgernähe eingebunden werden. | |
Änderungsantrag 31 Artikel 6 Absatz 1 | |
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1. Die Kommission wird von einem Ausschuss unterstützt. |
1. Die Kommission wird von einem Ausschuss unterstützt, der aus einem Vertreter je Mitgliedstaat besteht und in dem die Kommission den Vorsitz führt. Die nationalen Vertreter werden vorzugsweise von der in Artikel 5 genannten nationalen Koordinierungsstelle benannt. |
Änderungsantrag 32 Artikel 6 Absatz 2 | |
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2. Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, so gelten die Artikel 3 und 7 des Beschlusses 1999/468/EG unter Beachtung von dessen Artikel 8. |
2. Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, so gelten die Artikel 3 und 7 des Beschlusses 1999/468/EG unter Beachtung von dessen Artikel 8. Unbeschadet des obigen Verfahrens nehmen zwei Vertreter des Europäischen Parlaments als Beobachter an den Sitzungen des Ausschusses teil. |
Begründung | |
Angesichts des Charakters der Beschlüsse betreffend die Unionsbürgerschaft sollten zwei Vertreter des Europäischen Parlaments mit Beobachterstatus an den Sitzungen des Ausschusses teilnehmen. | |
Änderungsantrag 33 Artikel 7 Absatz 3 | |
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3. Für in Teil C des Anhangs aufgeführte Maßnahmen werden aus dem allgemeinen Haushalt der Europäischen Gemeinschaften und gemäß dem Verfahren in Artikel 8 Zuschüsse bis zu maximal 50% ihrer Gesamtkosten vergeben. |
3. Für in Teil C des Anhangs aufgeführte Maßnahmen werden aus dem allgemeinen Haushalt der Europäischen Gemeinschaften und gemäß dem Verfahren in Artikel 8 Zuschüsse bis zu maximal 80% ihrer Gesamtkosten vergeben. |
Begründung | |
Die Anhebung der Höhe des Zuschusses der Gemeinschaft von 50 auf 80% wird die Durchführung von Projekten für Kulturschaffende erleichtern. | |
Änderungsantrag 34 Artikel 9 | |
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Für die Zwecke des Europäischen Jahres des interkulturellen Dialogs kann die Kommission mit den entsprechenden internationalen Organisationen zusammenarbeiten. |
Für die Zwecke des Europäischen Jahres des interkulturellen Dialogs arbeitet die Kommission mit den entsprechenden internationalen Organisationen zusammen, insbesondere mit dem Europarat und der UNESCO, und zwar unter besonderer Berücksichtigung der Transparenz bei der Zusammenarbeit und der Sichtbarkeit der Beteiligung der EU. |
Änderungsantrag 35 Artikel 11 Absatz 1 | |
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1. Der Finanzrahmen für die Umsetzung dieses Beschlusses für den Zeitraum 1. Januar 2007 – 31. Dezember 2008 beträgt 10 Millionen Euro. |
1. Der Finanzrahmen für die Umsetzung dieses Beschlusses für den Zeitraum 1. Januar 2007 – 31. Dezember 2008 beträgt 10 Millionen Euro. Für vorbereitende Maßnahmen werden maximal 30% des Gesamtbudgets ausgegeben. |
Begründung | |
Es muss klar festgelegt werden, dass der Löwenanteil des Gesamtbudgets für kulturelle Veranstaltungen während des Jahres des interkulturellen Dialogs 2008 ausgegeben wird. | |
Änderungsantrag 36 Artikel 14 | |
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Die Kommission legt dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen bis spätestens 31. Dezember 2009 einen Bericht über die Durchführung, die Ergebnisse und die Gesamtbewertung der in Artikel 3 dieses Beschlusses genannten Maßnahmen vor. |
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen bis spätestens 31. Dezember 2009 einen Bericht über die Durchführung, die Ergebnisse und die Gesamtbewertung der in Artikel 3 dieses Beschlusses genannten Maßnahmen vor, der als Grundlage für künftige politische Konzepte, Maßnahmen und Aktionen der Union in diesem Bereich dient. |
Änderungsantrag 37 Anhang Teil A Absatz 1 Unterabsatz 1 a (neu) | |
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Die für Informations- und Kommunikationskampagnen bereitgestellten Finanzmittel sollen 20% des Gesamtbudgets nicht überschreiten. |
Begründung | |
Die vorgeschlagene Aufteilung der Finanzmittel scheint nicht richtig zu sein. Mit speziellen Kulturveranstaltungen wie Aufführungen, Ausstellungen und Konzerten werden die Ziele des Europäischen Jahres des interkulturellen Dialogs vorangebracht. Informations- und Kommunikationskampagnen (in den Medien) sollten lediglich unterstützend wirken. | |
Änderungsantrag 38 Anhang Teil A Absatz 1 Buchstabe c | |
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(c) Zusammenarbeit mit dem privaten Sektor, mit Sendeanstalten und anderen Medien bei der Verbreitung von Informationen über das Europäische Jahr des interkulturellen Dialogs; |
(c) Zusammenarbeit mit dem privaten Sektor, mit Sendeanstalten und anderen Medien bei der Verbreitung von Informationen über das Europäische Jahr des interkulturellen Dialogs, insbesondere im Zusammenhang mit den wichtigsten Sportveranstaltungen, die im Jahre 2008 stattfinden, nämlich der Fußball-Europameisterschaft und den Olympischen Spielen von Beijing, gleichzeitig durch Bekämpfung des Menschenhandels und der Zwangsprostitution von Frauen während dieser Veranstaltungen; |
Änderungsantrag 39 Anhang Teil A Absatz 1 Buchstabe f | |
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(f) geeignete Initiativen von Bildungseinrichtungen sowie der breiten Öffentlichkeit, um die Informationen zum Europäischen Jahr des interkulturellen Dialogs zu verbreiten; |
(f) die Verbreitung von pädagogischen Materialien und Instrumenten, die vorrangig für Bildungseinrichtungen bestimmt sind und die die Entwicklung offener Diskussionen über die unterschiedlichen Kulturen der Welt unter vollständiger Achtung des Subsidiaritätsprinzips fördern; |
Änderungsantrag 40 Anhang Teil A Absatz 1 Buchstabe g | |
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(g) Einrichtung einer Informations-Website auf dem Europa-Server, einschließlich eines Portals für die Träger/innen von Projekten zum interkulturellen Dialog, um ihnen den Weg durch die verschiedenen relevanten Gemeinschaftsprogramme und –aktionen zu weisen. |
(g) Einrichtung eines Internet-Portals, um der Öffentlichkeit sämtliche Aktionen im Bereich des interkulturellen Dialogs zugänglich zu machen und um den Träger/innen von Projekten zum interkulturellen Dialog den Weg durch die verschiedenen relevanten Gemeinschaftsprogramme und –aktionen zu weisen. |
Änderungsantrag 41 Anhang Teil A neuer Absatz nach Titel von Absatz 2 | |
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Die Schaffung eines Preises für den interkulturellen Dialog, mit dem ein Projekt für Jugendliche ausgezeichnet wird, das aus den in Artikel 2 Absatz 2 erster Spiegelstrich genannten Gemeinschaftsprogrammen wie Sokrates, Jugend, Kultur hervorgegangen ist; |
Änderungsantrag 42 Anhang Teil A Absatz 2 | |
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Umfragen und Studien auf Gemeinschaftsebene zu Evaluierungs- und Berichtszwecken betreffend Vorbereitung, Effizienz und Wirkung des Europäischen Jahres des interkulturellen Dialogs sowie langfristige Folgemaßnahmen; |
Konsultation mit transnationalen Netzwerken und interessierten Kreisen der Zivilgesellschaft (mittels kleinerer Treffen, Diskussionen, Umfragen und Studien) zu Evaluierungs- und Berichtszwecken betreffend Effizienz und Wirkung des Europäischen Jahres des interkulturellen Dialogs, um das Fundament für langfristige Folgemaßnahmen zu legen. |
Änderungsantrag 43 Anhang Teil B Absatz 1 | |
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Für eine begrenzte Anzahl symbolträchtiger EU-weiter Aktionen, mit denen vor allem junge Menschen für die Ziele des Europäischen Jahres sensibilisiert werden sollen, stehen Gemeinschaftszuschüsse in Höhe von maximal 80% ihrer Gesamtkosten zur Verfügung. |
Für eine begrenzte Anzahl symbolträchtiger EU-weiter Aktionen, mit denen vor allem junge Menschen und Frauen für die Ziele des Europäischen Jahres sensibilisiert werden sollen, stehen Gemeinschaftszuschüsse in Höhe von maximal 80% ihrer Gesamtkosten zur Verfügung. |
Begründung | |
Auch für die Gruppe der Jugendlichen und die Gruppe der Frauen muss die maximale Obergrenze von 80% der Gesamtkosten gewährleistet werden, um ihre Beteiligung zu fördern und zu erleichtern, die bekanntlich in allen Ländern aus unterschiedlichen und sehr zahlreichen Gründen noch mangelhaft ist. Der Zugang von nicht ausreichend und systematisch eingebundenen Bevölkerungsgruppen, wie beispielsweise Jugendliche und Frauen, zum interkulturellen Dialog muss gewährleistet werden. | |
Änderungsantrag 44 Anhang Teil B Absatz 2 | |
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Diese Aktionen können Veranstaltungen, einschließlich einer EU-weiten Auftakt- und Abschlussveranstaltung zum Europäischen Jahr des interkulturellen Dialogs in Kooperation mit den Ratspräsidentschaften des Jahres 2008, umfassen. |
Diese Aktionen können Veranstaltungen, einschließlich einer EU-weiten Auftakt- und Abschlussveranstaltung zum Europäischen Jahr des interkulturellen Dialogs in Kooperation mit den Ratspräsidentschaften des Jahres 2008, umfassen. Sie könnten insbesondere eine europäische Beteiligung an den Feiern des 8. März und des 21. Mai beinhalten, die die Vollversammlung der Vereinten Nationen zum Welttag der kulturellen Vielfalt für Dialog und Entwicklung bzw. zum Weltfrauentag proklamiert hat. |
Änderungsantrag 45 Anhang Teil B Absätze 2 a und 2 b (neu) | |
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2a. Das Europäische Jahr des interkulturellen Dialogs wird mit einem Interkulturellen Forum im Europäischen Parlament abgeschlossen, in dem Vertreter der Zivilgesellschaft und des politischen und religiösen Lebens zusammentreffen. |
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2b. Ein interreligiöses Treffen von Kirchen und religiösen Gemeinschaften, die von den Mitgliedstaaten anerkannt sind, sollte ebenfalls veranstaltet werden. |
Änderungsantrag 46 Anhang Teil C Absatz 1 | |
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Aktionen auf nationaler Ebene; die eine starke europäische Dimension aufweisen, können die nötigen Voraussetzungen erfüllen, um in den Genuss eines Gemeinschaftszuschusses in Höhe von maximal 50% ihrer Gesamtkosten zu kommen: |
Aktionen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene; die eine starke europäische Dimension aufweisen, können die nötigen Voraussetzungen erfüllen, um in den Genuss eines Gemeinschaftszuschusses in Höhe von maximal 80% ihrer Gesamtkosten zu kommen: |
Begründung | |
Die Anhebung der Höhe des Gemeinschaftszuschusses von 50 auf 80% wird die Durchführung von Projekten für Kulturakteure erleichtern. | |
- [1] Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.
BEGRÜNDUNG
1) Zusammenfassung des Kommissionsvorschlags
Der Kommissionsvorschlag fügt sich ein in den Rahmen der themenbezogenen europäischen Jahre, beispielsweise 2006, das Europäische Jahr der Mobilität der Arbeitnehmer, oder 2007, das Europäische Jahr der Chancengleichheit.
Mit diesem Jahr soll in erster Linie der Dialog zwischen allen Kulturen und allen Menschen, die in der Europäischen Union leben, gefördert werden, um ihnen die Instrumente an die Hand zu geben, die ihnen ein harmonisches Zusammenleben ermöglichen. Rechtsgrundlage ist Artikel 151 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft.
Mit einer Mittelausstattung von 10 Mio. Euro soll der Vorschlag das Ziel des Jahres mit folgenden vier Formen von Aktivitäten erreichen:
1) Informations- und Kommunikationskampagnen, die auf Gemeinschaftsebene koordiniert und auf nationaler Ebene durchgeführt werden, um die zentralen Botschaften und das Logo des Europäischen Jahres des interkulturellen Dialogs allen Bürger/innen und in der Union wohnhaften Menschen bekannt zu machen. Die Finanzierung ist durch die Kommission mit einem Betrag von 4,5 Mio. Euro (45% des Gesamtetats) sichergestellt.
2) Veranstaltungen und Aktionen auf europäischer Ebene, die den interkulturellen Dialog fördern und alle Europäer, insbesondere junge Menschen, sensibilisieren sollen. Diese symbolträchtigen Aktionen, die auf maximal acht beschränkt sind, können zu 80% von der Kommission kofinanziert werden, wofür insgesamt 2,4 Mio. Euro (24% des Gesamtetats) vorgesehen sind.
3) Veranstaltungen und Aktionen auf nationaler Ebene – wenn sie einen europäischen Mehrwert aufweisen – können bis zu 50% von der Kommission bezuschusst werden, wofür insgesamt 2,5 Mio. Euro (25% des Gesamtetats) bereitstehen.
4) Umfragen und Studien auf europäischer oder nationaler Ebene, um die Vorbereitung und die Dauerhaftigkeit der Aktion zu gewährleisten. Diese Umfragen werden von der Kommission mit einem auf 600.000 Euro veranschlagten Budget (6% des Gesamtetats) finanziert.
Die Aktion muss unter lückenloser Achtung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit durchgeführt werden.
2) Begründung und Inhalt der Änderungsanträge
· Der Kommissionsvorschlag enthält eine Vielzahl guter Ideen und Initiativen. Ihm mangelt es jedoch an Eindeutigkeit. Auf der Grundlage eines Dokuments, das an einigen Stellen unverständlich ist, lässt sich nur schwerlich über den interkulturellen Dialog reden. Hier muss vereinfacht, definiert und geklärt werden.
· Ganz allgemein muss ein nachhaltiger Prozess im Rahmen des interkulturellen Dialogs auf den Weg gebracht werden. Dieser Prozess wird seinen Höhepunkt im Jahr 2008 haben, beginnt jedoch schon jetzt und wird über diesen Zeitpunkt hinausgehen. Die Nachhaltigkeit der Aktion muss gewährleistet sein. Darüber hinaus muss die Kohärenz mit den anderen Europäischen Jahren, vor allem dem Jahr 2007, dem Jahr der Chancengleichheit für alle, ebenfalls garantiert werden.
· Ferner müssen Überlegungen über die eigentliche Definition des Begriffs des interkulturellen Dialogs vertieft werden. Zurzeit enthält der Kommissionsvorschlag keine Definition dieses Begriffs – er ist also hinzuzufügen.
· Wichtig ist auch, sich Gedanken über die ausdrückliche Erwähnung des Dialogs zwischen verschiedenen Religionen und Laien zu machen ebenso wie über die Formen, die dieser Dialog annehmen könnte. Die religiöse Identität ist ein wesentlicher Teil unserer aller Identität – selbst für unsere nichtgläubigen Mitbürger. Es ist undenkbar, sie nicht in ein Projekt einzubeziehen, das so vollständig sein will wie das Europäische Jahr des interkulturellen Dialogs.
· Die Rolle der Kultur im eigentlichen Sinn sollte aufgewertet werden. Gerade über die Kultur können die verschiedenen Kulturen in einen Dialog treten. Am 20. Oktober 2005 hat die Annahme des Übereinkommens zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen durch die UNESCO-Generalkonferenz mit der ausdrücklichen Unterstützung der 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union erst kürzlich anerkannt, dass die Kultur und die kulturelle Vielfalt die Grundlage unseres Gesellschaftsmodells bilden. Die Rolle des interkulturellen Dialogs besteht von nun darin, allen zu ermöglichen, diese Vielfalt zu erfahren und zu leben.
· Will man die Möglichkeit, auf die vorhandenen Programme zurückzugreifen, in Betracht ziehen, sind an erster Stelle der Beitrag und die Möglichkeiten des Programms Kultur 2007-2013 hervorzuheben, um Prioritäten zu setzen.
· Um die Ziele des Jahres des interkulturellen Dialogs zu erreichen, muss vorrangig mittels einer strukturierten Zusammenarbeit mit Akteuren vor Ort vorgegangen werden. In die Vorbereitung und Durchführung des Jahres sind zahlreiche Partner der Zivilgesellschaft aktiv einzubinden. Es gibt beispielsweise im Bereich des interkulturellen Dialogs aktive NRO, Organisationen des Dialogs zwischen den verschiedenen Religionen und Laien, soziokulturelle Vereinigungen, Forschungsinstitute, Hochschulen und Medien.
· Ferner ist für die Durchführung der Aktion eine enge Zusammenarbeit mit den europäischen Institutionen, den nationalen und regionalen Behörden sowie den internationalen Organisationen, wie Europarat und UNESCO, erforderlich, die über einen reichen Erfahrungsschatz und ein unvergleichliches Know-how auf dem Gebiet des interkulturellen Dialogs verfügen.
· Ich akzeptiere den Vorschlag der Kommission, die auf allen Ebenen vorhandenen bewährten Verfahren als Grundlage zu übernehmen. Es sollte jedoch genauer erläutert werden, wie dies geschehen kann.
· Schließlich wäre es nützlich, Vorschläge für Veranstaltungen sowie konkrete und symbolkräftige Aktionen auf europäischer Ebene aufzunehmen. Dies würde eine größere Öffentlichkeitswirksamkeit der Aktion sicherstellen und schon jetzt die Haushaltsmittel für das Jahr zielgerichtet bündeln sowie die Kohärenz mit allen vorhandenen Maßnahmen gewährleisten.
o Zu solchen Veranstaltungen könnte die Schaffung eines Preises für den interkulturellen Dialog gehören. Zu erörtern bliebe noch, ob es sich dabei um einen Preis ähnlich wie der Sacharow-Preis handeln sollte, der einen Vorkämpfer des interkulturellen Dialogs auszeichnet, oder eher um einen Preis, der beispielsweise den besten Projektvorschlag belohnt.
o Folgt man dem Vorschlag der Kommission, eine Auftakt- und Abschlussveranstaltung vorzusehen, so ist es geboten, am Ende (und gegebenenfalls auch am Anfang) ein großes Forum zu organisieren. Eine solche Konferenz könnte in den Räumlichkeiten des Europäischen Parlaments stattfinden, das sich auf diese Weise aktiver in die Aktion einbringen könnte.
o Im Rahmen der Informationskampagnen wäre es zweckmäßig, den Vorschlag, eine Internet-Website einzurichten, auszuweiten: Ein echtes Internet-Portal ist notwendig, um:
§ sämtliche Informationen über alle auf dem Gebiete des interkulturellen Dialogs stattfindenden Aktionen zu zentralisieren ;
§ die Zivilgesellschaft (die Fachleute vor Ort) und die anderen Akteure zu vernetzen;
§ den Austausch bewährter Verfahren in die Praxis umzusetzen;
§ wie die Kommission angibt, den Träger/innen von Projekten den Weg durch die verschiedenen relevanten Gemeinschaftsprogramme und ‑aktionen zu weisen, auch um die Antworten auf Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen zu erleichtern.
Schließlich muss die Rolle des Europäischen Parlaments geklärt werden. Gegebenenfalls sollte sich das Parlament um ein aktiveres Engagement bemühen: Das Parlament trägt die Verantwortung, den interkulturellen Dialog zu pflegen, und muss sich bereit erklären, über die Kontinuität der Aktion zu wachen und dafür zu sorgen, dass die Beachtung des interkulturellen Dialogs ein Bewertungskriterien für die gesamte Arbeit der Union wird.
STELLUNGNAHME des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (21.4.2006)
für den Ausschuss für Kultur und Bildung
zu dem Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Europäischen Jahr des interkulturellen Dialogs (2008)
(KOM(2005)0467 – C6‑0311/2005 –2005/0203 (COD))
Verfasser der Stellungnahme: Patrick Gaubert
KURZE BEGRÜNDUNG
Mehr denn je ist der interkulturelle Dialog im europäischen und internationalen Gesamtzusammenhang von heute präsent und nötig. Er ist ein Garant des sozialen Friedens und Zusammenhalts, denn er fordert auf zu gegenseitigem Verständnis zwischen den Völkern durch eine unverfälschte Kenntnis der jeweiligen Kulturen und Werte. Er ist ein zentraler Begriff des europäischen Aufbauwerkes.
Dieser interkulturelle Dialog muss in zweifacher Hinsicht erfolgen. Einerseits müssen sich die Europäer nach und nach einer pluralistischen und multipolaren Welt und somit den verschiedenen Kulturen der anderen europäischen sowie der Drittländer, insbesondere ihrer Nachbarn, öffnen. Andererseits geht es darum, die Drittländer und –regionen für die gemeinsamen Kulturen und Werte in der Europäischen Union zu sensibilisieren, insbesondere im Rahmen des Erweiterungsprozesses und der regionalen Partnerschaften.
Eines der Ziele dieses Europäischen Jahres könnte sich in den Rahmen der sozialen Integration der ersten Einwanderergeneration einfügen. Die Sensibilisierung dieser neu angekommenen Bürger für die Kultur und Werte ihrer Aufnahmegesellschaften ist unerlässlich dafür, dass ihnen eine bessere soziale Integration ermöglicht wird. Diese Kommunikation könnte noch vor dem Aufbruch in den Drittherkunftsländern erfolgen, um die Bewerber zu informieren. Umgekehrt muss der auf der gegenseitigen Achtung beruhende Dialog die europäischen Bürger dazu anregen, sich den „außereuropäischen“ Kulturen zu öffnen, um diese nichteuropäischen Bürger zu integrieren.
Es ist darauf zu achten, dass die Aktionen des Europäischen Jahres 2008 die im Jahre 2007 anlässlich des Europäischen Jahres der Chancengleichheit für alle durchgeführten Aktionen ergänzen und damit im Einklang stehen. Der interkulturelle Dialog betrifft nämlich auch die Bekämpfung der Diskriminierungen und die Integration der Migranten. Daher müssen die im Jahre 2007 mobilisierten und von den Aktionen des interkulturellen Dialogs betroffenen Akteure auch am Europäischen Jahr 2008 beteiligt werden können.
Dieses Europäische Jahr kann nur zu einem Erfolg werden im Rahmen von Maßnahmen der Zusammenarbeit und des Austausches mit einer Reihe von Akteuren und Partnern, die den europäischen und nationalen Einrichtungen helfen können, ihre Ziele in vollem Umfang zu erreichen. Daher kann die Einbindung internationaler Organisationen wie des Europarates und der Unesco, die über einen hohen Erfahrungs- und Wissensstand im Bereich des interkulturellen Dialogs verfügen, wertvoll sein. Ebenso muss die Zivilgesellschaft, insbesondere die in diesem Bereich aktiven NRO sowie jede andere interkulturell tätige Organisation, wie die Euro-Mediterrane Stiftung Anna Lindh für den Dialog der Kulturen, in die Durchführung dieses Europäischen Jahres einbezogen werden.
ÄNDERUNGSANTRÄGE
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten ersucht den federführenden Ausschuss für Kultur und Bildung, folgende Änderungsanträge in seinen Bericht zu übernehmen:
| Vorschlag der Kommission[1] | Abänderungen des Parlaments |
Änderungsantrag 1 Erwägung 4 | |
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(4) Als Herzstück der europäischen Integration bietet der interkulturelle Dialog den Bürgerinnen und Bürgern ein Instrument für den Umgang mit der komplexen Realität unserer Gesellschaften und für deren Dynamisierung. |
(4) Als Herzstück der europäischen Integration bietet der interkulturelle Dialog den Bürgerinnen und Bürgern ein Instrument für den Umgang mit der komplexen Realität unserer Gesellschaften und für deren Dynamisierung und kann erheblich dazu beitragen, die auswärtigen Beziehungen der Europäischen Union im Rahmen einer globalisierten Welt zu verbessern. |
Begründung
Die kulturelle und sprachliche Vielfalt trägt zum kulturellen Reichtum der Europäischen Union bei und kann den Dialog mit sämtlichen Kulturen der Welt und somit das Zusammenleben innerhalb der Union erleichtern.
Änderungsantrag 2 Erwägung 5 erster Spiegelstrich | |
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– Er respektiert und fördert die kulturelle Vielfalt in Europa und trägt zur aktiven Unionsbürgerschaft bei, die auf gemeinsamen Werten in der Europäischen Union aufbaut. |
– Er respektiert und fördert die kulturelle Vielfalt in Europa und fördert die aktive Unionsbürgerschaft, die auf gemeinsamen Werten in der Europäischen Union aufbaut, und fördert die Integration der Bürger durch Wahrnehmung und Kenntnis derjenigen Werte, die auf der „Allianz der Zivilisationen“ beruhen; |
Änderungsantrag 3 Erwägung 5 dritter Spiegelstrich | |
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– Er fördert das Engagement der Union für Solidarität, soziale Gerechtigkeit und verstärkten Zusammenhalt und sichert die Bürger/innen durch die Beibehaltung von gemeinsamen Werten in der Europäischen Union ab. |
– Er fördert das Engagement der Union für Solidarität, soziale Gerechtigkeit, Zusammenarbeit und verstärkten Zusammenhalt und sichert die Bürger/innen durch die Beibehaltung von gemeinsamen Werten in der Europäischen Union ab, die wichtig sind, um Brücken des Dialogs zu den verschiedenen Kulturen der Welt zu bauen und somit ihre führende Rolle in der Weltpolitik bei der Verteidigung und Förderung der Demokratie und der Menschenrechte zu festigen; |
Begründung
Die kulturelle und sprachliche Vielfalt trägt zum kulturellen Reichtum der Europäischen Union bei und kann den Dialog mit sämtlichen Kulturen der Welt und daher das Zusammenleben innerhalb der Union erleichtern, so dass sie als ein Fundament der Weltregierung betrachtet werden kann, bei der man auch den Rahmen der Vereinten Nationen würdigen sollte.
Änderungsantrag 4 Erwägung 5 vierter Spiegelstrich | |
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– Er gibt Europa die Möglichkeit, seine Stimme in der Welt deutlicher zu erheben, starke Partnerschaften mit den Nachbarländern zu knüpfen, dadurch die Zone der Stabilität und der Demokratie über die Union hinaus auszudehnen und so zum Wohlergehen und zur Sicherheit der europäischen Bürger/innen und jener Menschen, die in der Europäischen Union leben, beizutragen. |
– Er gibt Europa die Möglichkeit, seine Stimme in der Welt deutlicher zu erheben, mehr über die Kultur anderer Regionen und Kontinente zu wissen und zu verstehen, um starke Partnerschaften mit den Nachbarländern zu knüpfen, die Zone der Stabilität, des Friedens und der Demokratie über die Union hinaus auszudehnen, indem man die Kenntnisse der Völker von der Kultur der anderen fördert und so zum Wohlergehen und zur Sicherheit und beiderseitigen Achtung der europäischen und nicht-europäischen Bürger/innen und jener Menschen, die innerhalb und außerhalb der Europäischen Union leben, beizutragen. |
Änderungsantrag 5 Erwägung 6 | |
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(6) Der interkulturelle Dialog ist eine wichtige Dimension zahlreicher Politiken und Instrumente der Gemeinschaft in den Bereichen Bildung, Jugend, Kultur, Unionsbürgerschaft, Sport, Antidiskriminierung, soziale Ausgrenzung, lebenslanges Lernen, Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, Asyl und Integration, audiovisuelle Medien und Forschung. Gleichzeitig ist er ein zunehmend wichtiger Faktor in den Außenbeziehungen der Europäischen Union, vor allem mit den Beitrittsländern, den westlichen Balkanländern und den Partnerländern der Europäischen Nachbarschaftspolitik. |
(6) Der interkulturelle Dialog ist eine wichtige Dimension zahlreicher Politiken und Instrumente der Gemeinschaft in den Bereichen Bildung, Jugend, Kultur, Unionsbürgerschaft, Sport, Antidiskriminierung, soziale Ausgrenzung, Frauenrechte und Gleichstellung der Geschlechter, lebenslanges Lernen, Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, Bekämpfung von Menschenhandel, Asyl und Integration, Menschenrechte und nachhaltige Entwicklung, audiovisuelle Medien und Forschung. Gleichzeitig ist er ein zunehmend wichtiger Faktor in den Außenbeziehungen der Europäischen Union, vor allem mit den Beitritts- und Kandidatenländern, den westlichen Balkanländern, den Kandidatenländern für Assoziierungsabkommen mit der EU und den Partnerländern der Europäischen Nachbarschaftspolitik und anderen Drittländern, insbesondere Entwicklungsländern. |
Änderungsantrag 6 Erwägung 10 a (neu) | |
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(10a) Die Erfahrung und das Fachwissen internationaler Organisationen, wie z.B. des Europarates, müssen zur Bereicherung der Strategie der Europäischen Union zur Förderung des interkulturellen Dialogs beitragen können. |
Änderungsantrag 7 Erwägung 11 a (neu) | |
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(11a) Es ist in Vorbereitung auf das Europäische Jahr des interkulturellen Dialogs wichtig, Initiativen im Zusammenhang mit diesem Dialog zu entwickeln, die auf praktischen und nachhaltigen Projekten basieren, insbesondere im Zusammenhang mit bestehenden und künftigen Partnerschaften mit Drittländern. Diese Initiativen sollten in Verbindung mit den Informations- und Sensibilisierungskampagnen hervorgehoben werden, die für das Europäische Jahr des interkulturellen Dialogs 2008 geplant sind. |
Änderungsantrag 8 Artikel 2 Absatz 1 erster Spiegelstrich | |
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– Förderung des interkulturellen Dialogs als Instrument für den Erwerb von Kenntnissen, Qualifikationen und Fähigkeiten, die die europäischen Bürger/innen und alle, die sich vorübergehend oder ständig in der Union aufhalten, brauchen, um sich in einem offeneren aber auch komplexeren Umfeld zurecht zu finden, mit auftretenden Schwierigkeiten und Spannungen umzugehen und die Chancen zu nutzen, die ihnen eine interkulturelle Gesellschaft innerhalb und außerhalb Europas bietet; |
– Förderung des interkulturellen Dialogs als Instrument, um den europäischen Bürger/innen und allen, die sich vorübergehend oder ständig in der Union aufhalten, zu helfen, harmonischer auf der Grundlage der gegenseitigen Achtung für kulturelle Unterschiede zusammenzuleben und es den Einwanderern, insbesondere Frauen und Kindern zu ermöglichen, vollständiger integriert zu werden, indem man das Bewusstsein für- und die Kenntnisse voneinander und daher die gegenseitige Wahrnehmung der jeweiligen Kulturen und Werte bei allen Bevölkerungskreisen in den Mitgliedstaaten verbessert. |
Änderungsantrag 9 Artikel 2 Absatz 1 Spiegelstrich 2 a (neu) | |
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– Vermittlung der zuvor genannten gemeinsamen Werte der Europäischen Union nach außen in ihren Beziehungen mit der übrigen Welt, und dadurch Stärkung ihrer führenden Rolle bei der Förderung und Verteidigung der Menschenrechte und der Demokratie. |
Begründung | |
Die Europäische Union muss die Kohärenz bei der Förderung und Verteidigung der gemeinsamen Werte sowohl innerhalb ihres Hoheitsgebiets und ihrer Bürgerschaft als auch in ihrem Verhalten nach außen aufrechterhalten. | |
Änderungsantrag 10 Artikel 2 Absatz 1 Spiegelstrich 2 a (neu) | |
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– Bildung als Schlüsselelement bei der Vermittlung der Vielfalt, für ein besseres Verständnis der anderen Kulturen, bei der Förderung der Mobilität, des Austauschs und der Anwendung des Wissens, der Fähigkeiten und der bewährten sozialen Verfahren, Einsatz der Medien als zentrales Instrument bei der Förderung des Grundsatzes der Gleichheit und des gegenseitigen Verständnisses. |
Begründung | |
Es wäre zweckmäßig, den Bericht der vom damaligen Präsidenten der Europäischen Kommission, Herrn Prodi, eingesetzten Gruppe der Weisen zu berücksichtigen, der im November 2003 angenommen wurde und der Maßnahmen betreffend den Dialog zwischen den Völkern und Kulturen im europäischen Mittelmeerraum vorschlug. | |
Änderungsantrag 11 Artikel 2 Absatz 2 Spiegelstrich 2 a (neu) | |
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– Vermittlung der verschiedenen Kulturen und Werte der Länder der Europäischen Union in den Drittpartnerländern der Union – unter anderem über die Delegationen der Europäischen Kommission in diesen Drittländern –, um insbesondere die Zuwanderungsbewerber für eine bessere Integration in der Aufnahmegesellschaft zu sensibilisieren; |
Änderungsantrag 12 Artikel 3 Absatz 2 a | |
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Da sich ein Aspekt des interkulturellen Dialogs auf Maßnahmen zur Bekämpfung der Diskriminierung und zur Förderung der Integration bezieht, sollten die 2008 unternommenen Aktivitäten an die Maßnahmen anknüpfen, die im Zusammenhang mit dem Europäischen Jahr der Chancengleichheit für alle (2007) durchgeführt wurden, und sie ergänzen. Die sowohl auf Gemeinschaftsebene als auch auf nationaler Ebene geplanten Maßnahmen müssen die Erfahrungen übernehmen, die aus Maßnahmen im Rahmen des Europäischen Jahrs der Chancengleichheit für alle (2007) gewonnen wurden. |
Änderungsantrag 13 Artikel 3 Absatz 3 a (neu) | |
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Die vorgesehenen Maßnahmen, um die Ziele des Europäischen Jahrs, wie in diesem Artikel definiert, zu erreichen, sollten im Zentrum konzertierter Maßnahmen stehen, die Akteure aus der Zivilgesellschaft wie z.B. Nichtregierungsorganisationen, die im Bereich des interkulturellen Dialogs aktiv sind, und andere interkulturelle Organisationen wie Gleichstellungsorganisationen oder die Anna Lindh-Stiftung beteiligen, die alle ein besonderes Interesse an der Planung, Umsetzung und Weiterverfolgung des Europäischen Jahres haben. |
Änderungsantrag 14 Artikel 6 Absatz 2 | |
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2. Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, so gelten die Artikel 3 und 7 des Beschlusses 1999/468/EG unter Beachtung von dessen Artikel 8. |
2. Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, so gelten die Artikel 3 und 7 des Beschlusses 1999/468/EG unter Beachtung von dessen Artikel 8. Unbeschadet des obigen Verfahrens nehmen zwei Vertreter des Europäischen Parlaments als Beobachter an den Sitzungen des Ausschusses teil. |
Begründung | |
Angesichts des Charakters der Beschlüsse betreffend die Unionsbürgerschaft sollten zwei Vertreter des Europäischen Parlaments mit Beobachterstatus an den Sitzungen des Ausschusses teilnehmen. | |
Änderungsantrag 15 Artikel 9 | |
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Für die Zwecke des Europäischen Jahres des interkulturellen Dialogs kann die Kommission mit den entsprechenden internationalen Organisationen zusammenarbeiten. |
Für die Zwecke des Europäischen Jahres des interkulturellen Dialogs kann die Kommission mit den entsprechenden internationalen Organisationen zusammenarbeiten und insbesondere mit den Vereinten Nationen und ihrer hochrangigen Gruppe der „Allianz der Zivilisationen“. |
Begründung | |
Das Europäische Jahr des interkulturellen Dialogs 2008 sollte die Ziele der Allianz der Zivilisationen der Vereinten Nationen berücksichtigen. | |
Änderungsantrag 16 Artikel 10 Absatz 2 | |
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2. Die Kommission sorgt für die Einbindung der Beitrittsländer in das Europäische Jahr des interkulturellen Dialogs. Sie stützt sich dabei auf deren Teilnahme an zahlreichen Gemeinschaftsprogrammen mit einer Dimension des interkulturellen Dialogs und erarbeitet in den geeigneten Rahmen – vor allem im Rahmen des zivilgesellschaftlichen Dialogs zwischen der Europäischen Union und den Kandidatenländern – spezifische Initiativen. |
2. Die Kommission sorgt für die Einbindung der Beitritts- und Kandidatenländer, für die eine Heranführungsstrategie gilt, einschließlich der Kandidatenländer für Assoziierungsabkommen mit der EU, der MEDA-Länder und der EUROMED-Partnerstaaten in das Europäische Jahr des interkulturellen Dialogs. Sie stützt sich dabei auf deren Teilnahme an zahlreichen Gemeinschaftsprogrammen mit einer Dimension des interkulturellen Dialogs und erarbeitet in den geeigneten Rahmen – vor allem im Rahmen des zivilgesellschaftlichen Dialogs zwischen der Europäischen Union und den Kandidatenländern – spezifische Initiativen. |
Änderungsantrag 17 Artikel 10 Absatz 3 | |
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3. Die Kommission stellt die Komplementarität zwischen den Maßnahmen, die zur Erreichung der Ziele des Europäischen Jahres des interkulturellen Dialogs ergriffen werden, und den Initiativen sicher, die in entsprechenden Kooperations- und Dialograhmen mit den EFTA-Ländern, die Mitglied des EWR sind, mit den westlichen Balkanländern und den Partnerländern der Europäischen Nachbarschaftspolitik entwickelt werden können. |
3. Die Kommission stellt die Komplementarität zwischen den Maßnahmen, die zur Erreichung der Ziele des Europäischen Jahres des interkulturellen Dialogs ergriffen werden, und den Initiativen sicher, die in entsprechenden Kooperations- und Dialograhmen mit den EFTA-Ländern, die Mitglied des EWR sind, mit den westlichen Balkanländern und den Partnerländern der Europäischen Nachbarschaftspolitik entwickelt werden können, mit besonderem Schwerpunkt auf der Stärkung der Demokratie und der Achtung der Menschenrechte und bürgerlichen Freiheiten sowie der paritätischen Beteiligung von Frauen am Dialog. |
Begründung | |
Die Europäische Union muss die Kohärenz bei der Förderung und Verteidigung der gemeinsamen Werte sowohl innerhalb ihres Hoheitsgebiets und ihrer Bürgerschaft als auch in ihrem Verhalten nach außen aufrechterhalten. Das Europäische Jahr des interkulturellen Dialogs 2008 muss die Ziele der Allianz der Zivilisationen der Vereinten Nationen berücksichtigen. | |
Änderungsantrag 18 Artikel 10 Absatz 4 | |
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4. Die Kommission stellt die Komplementarität zu allen anderen Kooperationsaktionen mit Drittländern, besonders mit Entwicklungsländern, sicher, die für die Ziele des interkulturellen Dialogs des Europäischen Jahrs des Interkulturellen Dialogs von Bedeutung sind. |
4. Die Kommission stellt die Komplementarität zu den Arbeiten der Hochrangigen Gruppe der „Allianz der Zivilisationen“ der Vereinten Nationen und zu allen anderen Kooperationsaktionen mit Drittländern, besonders mit Entwicklungsländern, sicher, die für die Ziele des interkulturellen Dialogs des Europäischen Jahrs des Interkulturellen Dialogs von Bedeutung sind. |
Begründung
Die Europäische Union muss die Kohärenz bei der Förderung und Verteidigung der gemeinsamen Werte sowohl innerhalb ihres Hoheitsgebiets und ihrer Bürgerschaft als auch in ihrem Verhalten nach außen aufrechterhalten. Das Europäische Jahr des interkulturellen Dialogs 2008 muss die Ziele der Allianz der Zivilisationen der Vereinten Nationen berücksichtigen.
Änderungsantrag 19 Anhang Teil A Absatz 1 Buchstabe c | |
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(c) Zusammenarbeit mit dem privaten Sektor, mit Sendeanstalten und anderen Medien bei der Verbreitung von Informationen über das Europäische Jahr des interkulturellen Dialogs; |
(c) Zusammenarbeit mit dem privaten Sektor, mit Sendeanstalten und anderen Medien bei der Verbreitung von Informationen über das Europäische Jahr des interkulturellen Dialogs, insbesondere im Zusammenhang mit den wichtigsten Sportveranstaltungen, die im Jahre 2008 stattfinden, nämlich der Fußball-Europameisterschaft und den Olympischen Spielen von Beijing, gleichzeitig durch Bekämpfung des Menschenhandels und der Zwangsprostitution von Frauen während dieser Veranstaltungen; |
Änderungsantrag 20 Anhang Teil B Absatz 2 | |
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Diese Aktionen können Veranstaltungen, einschließlich einer EU-weiten Auftakt- und Abschlussveranstaltung zum Europäischen Jahr des interkulturellen Dialogs in Kooperation mit den Ratspräsidentschaften des Jahres 2008, umfassen. |
Diese Aktionen können Veranstaltungen, einschließlich einer EU-weiten Auftakt- und Abschlussveranstaltung zum Europäischen Jahr des interkulturellen Dialogs in Kooperation mit den Ratspräsidentschaften des Jahres 2008, umfassen. Sie könnten insbesondere eine europäische Beteiligung an den Feiern des 8. März und des 21. Mai beinhalten, die die Vollversammlung der Vereinten Nationen zum Welttag der kulturellen Vielfalt für Dialog und Entwicklung bzw. zum Weltfrauentag proklamiert hat. |
Änderungsantrag 21 Finanzbogen für Rechtsakte Teil 5 Absatz 5.2 dritter Unterabsatz | |
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Die Kommission sorgt dafür, dass die im Rahmen des Europäischen Jahres finanzierten Aktivitäten die übrigen Gemeinschaftsinterventionen in Bereichen wie Strukturfonds, Bildung, Kultur, Jugend, Unionsbürgerschaft, Beschäftigung, soziale Angelegenheiten, Chancengleichheit, Zuwanderung, Förderung der Grundrechte und Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, audiovisuelle Politik und Forschung ergänzen. Besonders zu achten ist auf die Komplementarität mit dem Europäischen Jahr der Chancengleichheit für alle, um sicherzustellen, dass diese beiden Europäischen Jahre sich in ihren Zielen und Aktionen gegenseitig unterstützen. |
Die Kommission sorgt dafür, dass die im Rahmen des Europäischen Jahres finanzierten Aktivitäten die übrigen Gemeinschaftsinterventionen in Bereichen wie Strukturfonds, Bildung, Kultur, Jugend, Unionsbürgerschaft, Beschäftigung, soziale Angelegenheiten, Chancengleichheit, Zuwanderung, Förderung der Grundrechte und Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, Förderung der Frauenrechte und Gleichstellung der Geschlechter, Bekämpfung der Zwangsprostitution, audiovisuelle Politik und Forschung ergänzen. Besonders zu achten ist auf die Komplementarität mit dem Europäischen Jahr der Chancengleichheit für alle, um sicherzustellen, dass diese beiden Europäischen Jahre sich in ihren Zielen und Aktionen gegenseitig unterstützen. Die sowohl auf Gemeinschaftsebene als auf nationaler Ebene geplanten Maßnahmen müssen die Erfahrungen übernehmen, die während des Jahres 2007 gemacht wurden, zum Beispiel indem sie eine Zusammenarbeit mit verschiedenen Teilen der Zivilgesellschaft vorsehen, darunter auch Laien- und Frauenorganisationen und Akteure des öffentlichen und privaten Sektors, die 2007 mobilisiert werden. |
Änderungsantrag 22 Finanzbogen für Rechtsakte Teil 8 Absatz 8.2 fünfter Unterabsatz (Aktion B) | |
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Eine begrenzte Anzahl symbolträchtiger EU-weiter Aktionen sollen vor allem junge Menschen für die Ziele des Europäischen Jahres sensibilisieren. Dazu zählen auch die Auftakt- und die Schlussveranstaltung des Europäischen Jahres, die mit den Mitgliedstaaten organisiert werden, die im Jahr 2008 die EU-Ratspräsidentschaft innehaben. |
Eine begrenzte Anzahl symbolträchtiger EU-weiter Aktionen sollen vor allem junge Menschen für die Ziele des Europäischen Jahres sensibilisieren. Dazu zählen auch die Auftakt- und die Schlussveranstaltung des Europäischen Jahres, die mit den Mitgliedstaaten organisiert werden, die im Jahr 2008 die EU-Ratspräsidentschaft innehaben. Dies könnte konkret erfolgen durch eine Mitwirkung auf europäischer Ebene am von der Vollversammlung der Vereinten Nationen ausgerufenen „Welttag der kulturellen Vielfalt für Dialog und Entwicklung“ am 21. Mai. |
VERFAHREN
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Titel |
Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Europäischen Jahr des interkulturellen Dialogs (2008) | |||||
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Bezugsdokumente |
KOM(2005)0467 – C6-0311/2005 – 2005/0203(COD) | |||||
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Federführender Ausschuss |
CULT | |||||
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Stellungnahme von |
AFET | |||||
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Verstärkte Zusammenarbeit – Datum der Bekanntgabe im Plenum |
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Verfasser der Stellungnahme |
Patrick Gaubert | |||||
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Prüfung im Ausschuss |
21.3.2006 |
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Datum der Annahme |
20.4.2006 | |||||
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Ergebnis der Schlussabstimmung: |
+: –: 0: |
52 3 0 | ||||
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Angelika Beer, Panagiotis Beglitis, Bastiaan Belder, Monika Beňová, Emma Bonino, André Brie, Elmar Brok, Paul Marie Coûteaux, Véronique De Keyser, Giorgos Dimitrakopoulos, Camiel Eurlings, Ana Maria Gomes, Richard Howitt, Jana Hybášková, Toomas Hendrik Ilves, Vytautas Landsbergis, Edward McMillan-Scott, Cecilia Malmström, Francisco José Millán Mon, Philippe Morillon, Pasqualina Napoletano, Annemie Neyts-Uyttebroeck, Baroness Nicholson of Winterbourne, Raimon Obiols i Germà, Alojz Peterle, Tobias Pflüger, João de Deus Pinheiro, Paweł Bartłomiej Piskorski, Michel Rocard, Raül Romeva i Rueda, Libor Rouček, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Jacek Emil Saryusz-Wolski, György Schöpflin, Gitte Seeberg, István Szent-Iványi, Konrad Szymański, Antonio Tajani, Paavo Väyrynen, Karl von Wogau, Luis Yañez-Barnuevo García und Josef Zieleniec | |||||
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Laima Liucija Andrikienė, Irena Belohorská, Carlos Carnero González, Alexandra Dobolyi, Hélène Flautre, Michael Gahler, Kinga Gál, Milan Horáček, Tunne Kelam, Ģirts Valdis Kristovskis, Miguel Angel Martínez Martínez, Athanasios Pafilis und Inger Segelström | |||||
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
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Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar) |
... | |||||
- [1] ABl. C xxx vom ..., S. xxxx.
STELLUNGNAHME des Haushaltsausschusses (26.4.2006)
für den Ausschuss für Kultur und Bildung
zu dem Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Europäischen Jahr des interkulturellen Dialogs (2008)
(KOM(2005)0467 – C6‑0311/2005 – 2005/0203(COD))
Verfasserin der Stellungnahme: Lidia Joanna Geringer de Oedenberg
KURZE BEGRÜNDUNG
1. Hauptelemente des Kommissionsvorschlags
Mit dem Kommissionsvorschlag zum Europäischen Jahr des interkulturellen Dialogs (2008) sollen folgende Ziele verfolgt werden:
– Förderung des interkulturellen Dialogs als Instrument für den Erwerb von Kenntnissen, Qualifikationen und Fähigkeiten, die die europäischen Bürger/innen und alle, die sich vorübergehend oder ständig in der Union aufhalten, brauchen, um sich in einem offeneren, aber auch komplexeren Umfeld zurechtzufinden, mit auftretenden Schwierigkeiten und Spannungen umzugehen und die Chancen zu nutzen, die ihnen eine von Diversität geprägte, dynamische Gesellschaft innerhalb und außerhalb Europas bietet;
– Sensibilisierung der europäischen Bürger/innen und aller Menschen, die in der Europäischen Union leben, für das Konzept einer aktiven und weltoffenen Unionsbürgerschaft;
– Verbesserung der Kohärenz aller Gemeinschaftsprogramme und -aktionen, die einen Beitrag zum interkulturellen Dialog leisten;
– Herausstreichen des Beitrags der einzelnen Kulturen zu unserem Erbe und unserer Lebensweise; Sensibilisierung der europäischen Bürger/innen und aller in der Europäischen Union lebenden Menschen, vor allem der jungen Menschen;
– Beitrag zur Innovation.
Im Rahmen des Europäischen Jahres werden drei Arten von Aktionen durchgeführt:
· Aktionen auf Gemeinschaftsebene: Informations- und Kommunikationskampagne zu den Zielen des Europäischen Jahres; Umfragen und Studien auf Gemeinschaftsebene zur Beurteilung der Auswirkungen des Europäischen Jahres des interkulturellen Dialogs;
· Zuschüsse zu Aktionen auf Gemeinschaftsebene: Für eine begrenzte Anzahl von Aktionen, die sich vor allem an junge Menschen richten, gibt es einen Gemeinschaftszuschuss in Höhe von maximal 80% ihrer Gesamtkosten;
· Kofinanzierung nationaler Aktionen mit ausgeprägter europäischer Dimension: Aktionen auf nationaler Ebene können die notwendigen Voraussetzungen erfüllen, um in den Genuss eines Gemeinschaftszuschusses in Höhe von maximal 50% ihrer Gesamtkosten zu kommen.
Es wird ein Finanzrahmen von 10 Millionen Euro für 2007 und 2008 (ausschließlich der Verwaltungsausgaben) vorgeschlagen.
Die Ausgaben werden wie folgt aufgeschlüsselt:
Aktion A: Aktionen auf Gemeinschaftsebene
– Informations- und Kommunikationskampagne: 4,5 Millionen Euro
– Umfragen und Studien: 0,6 Millionen Euro
Aktion B: Kofinanzierung von Aktionen auf Gemeinschaftsebene
– Symbolträchtige Aktionen einschließlich Auftakt- und Schlussveranstaltung: 2,4 Millionen Euro
Aktion C: Kofinanzierung von Aktionen auf nationaler Ebene
– Nationale Initiativen: 2,5 Millionen Euro.
2. Von der Verfasserin der Stellungnahme vorgeschlagene Änderungen
Die Verfasserin der Stellungnahme begrüßt den Kommissionsvorschlag als einen wichtigen Schritt im Rahmen des europäischen Aufbauwerks. Ein Europäisches Jahr des interkulturellen Dialogs stellt ein einzigartiges Instrument zur Sensibilisierung für die Umsetzung einer Reihe strategischer Prioritäten der Europäischen Union dar.
Die Verfasserin der Stellungnahme wirft folgende Punkte auf:
– Änderungsantrag 1 zur legislativen Entschließung: Standardänderungsantrag, mit dem darauf hingewiesen wird, dass die Mittelansätze von dem Beschluss über den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen abhängig sind;
– Schwerpunkt auf konkreten Projekten: Die Verfasserin der Stellungnahme ist der Auffassung, dass angesichts der begrenzten Finanzmittel, die unter 25 Mitgliedstaaten aufzuteilen sind, nur ein geringer Anteil des Gesamtbudgets für Informations- und Kommunikationskampagnen ausgegeben werden sollte (Änderungsanträge 3, 4 und 8);
– eine Anhebung der Höhe der Kofinanzierung durch die EU wird die Durchführung von Projekten für Kulturakteure erleichtern (Änderungsanträge 5 und 9);
– um eine gewisse Öffentlichkeitswirksamkeit des Europäischen Jahres des interkulturellen Dialogs zu gewährleisten, muss klargestellt werden, dass der Löwenanteil des Gesamtbudgets für Projekte ausgegeben wird, die im Laufe des Jahres 2008 durchgeführt werden. Vorbereitende Maßnahmen im Laufe des Jahres 2007 sollten auf das absolute Minimum begrenzt werden (Änderungsantrag 7).
ÄNDERUNGSANTRÄGE
Der Haushaltsausschuss ersucht den federführenden Ausschuss für Kultur und Bildung, folgende Änderungsanträge in seinen Bericht zu übernehmen:
Entwurf einer legislativen Entschließung
Änderungsantrag 1 Ziffer 1 a (neu) | |
1a. ist der Auffassung, dass der im Legislativvorschlag enthaltenen Finanzrahmen mit der Obergrenze in Rubrik 3 b des neuen mehrjährigen Finanzrahmens vereinbar sein muss, und weißt darauf hin, dass die jährlichen Beträge im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens gemäß Nr. 37 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom … festgelegt werden. |
Vorschlag für eine Entscheidung
| Vorschlag der Kommission[1] | Abänderungen des Parlaments |
Änderungsantrag 2 Erwägung 13 a (neu) | |
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(13a) Angesichts der Zahl der auf nationaler und gemeinschaftlicher Ebene für alle Mitgliedstaaten vorgesehenen Aktionen kann der finanzielle Referenzbetrag als Schwellenwert gelten, unterhalb dessen die Verwirklichung der Ziele des Europäischen Jahres des interkulturellen Dialogs unmöglich wird. |
Begründung | |
Sollte das Budget des Europäischen Jahres des interkulturellen Dialogs aus welchen Gründen auch immer den im Kommissionsvorschlag angegebenen finanziellen Referenzbetrag unterschreiten, so würde die praktische Durchführung des Europäischen Jahres unmöglich | |
Änderungsantrag 3 Artikel 2 Absatz 1 Spiegelstrich 1 | |
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– Förderung des interkulturellen Dialogs als Instrument für den Erwerb von Kenntnissen, Qualifikationen und Fähigkeiten, die die europäischen Bürger/innen und alle, die sich vorübergehend oder ständig in der Union aufhalten, brauchen, um sich in einem offeneren aber auch komplexeren Umfeld zurecht zu finden, mit auftretenden Schwierigkeiten und Spannungen umzugehen und die Chancen zu nutzen, die ihnen eine interkulturelle Gesellschaft innerhalb und außerhalb Europas bietet; |
– Förderung des interkulturellen Dialogs über spezielle Projekte des interkulturellen Dialogs in einer Reihe von Sektoren als Instrument für den Erwerb von Kenntnissen, Qualifikationen und Fähigkeiten, die die europäischen Bürger/innen und alle, die sich vorübergehend oder ständig in der Union aufhalten, brauchen, um sich in einem offeneren aber auch komplexeren Umfeld zurecht zu finden, mit auftretenden Schwierigkeiten und Spannungen umzugehen und die Chancen zu nutzen, die ihnen eine interkulturelle Gesellschaft innerhalb und außerhalb Europas bietet; |
Begründung | |
Die Ziele des interkulturellen Dialogs sollten primär über die Durchführung konkreter Projekte und kultureller Initiativen auf nationaler und EU-Ebene verwirklicht werden. | |
Änderungsantrag 4 Artikel 3 Absatz 2 Buchstaben a, b und c | |
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(a) Informations- und Kommunikationskampagnen auf Gemeinschafts- und nationaler Ebene in Zusammenarbeit mit den Medien, um die zentralen Botschaften des Europäischen Jahres des interkulturellen Dialogs bekannt zu machen. |
(a) EU-weite Veranstaltungen und Initiativen zur Förderung des interkulturellen Dialogs, die sich mit der Umsetzung und den Erfahrungen mit der Thematik des Europäischen Jahres des interkulturellen Dialogs auseinandersetzen; |
|
(b) EU-weite Veranstaltungen und Initiativen zur Förderung des interkulturellen Dialogs, die sich mit der Umsetzung und den Erfahrungen mit der Thematik des Europäischen Jahres des interkulturellen Dialogs auseinandersetzen. |
(b) Veranstaltungen und Initiativen auf nationaler Ebene mit einer starken europäischen Dimension und dem Zweck, die Zielsetzungen des Europäischen Jahres des interkulturellen Dialogs zu fördern; |
|
(c) Veranstaltungen und Initiativen auf nationaler Ebene mit einer starken europäischen Dimension und dem Zweck, die Zielsetzungen des Europäischen Jahres des interkulturellen Dialogs zu fördern. |
(c) Informations- und Kommunikationskampagnen auf Gemeinschafts- und nationaler Ebene in Zusammenarbeit mit den Medien, um die zentralen Botschaften des Europäischen Jahres des interkulturellen Dialogs bekannt zu machen; |
Begründung | |
Die Ziele des interkulturellen Dialogs sollten primär über konkrete Projekte und kulturelle Veranstaltungen auf nationaler und EU-Ebene verwirklicht werden, wobei zur Unterstützung Informations- und Kommunikationskampagnen betreffend die Zielsetzung des Europäischen Jahres des interkulturellen Dialogs durchgeführt werden. | |
Änderungsantrag 5 Artikel 7 Absatz 3 | |
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3. Für in Teil C des Anhangs aufgeführte Maßnahmen werden aus dem allgemeinen Haushalt der Europäischen Gemeinschaften und gemäß dem Verfahren in Artikel 8 Zuschüsse bis zu maximal 50% ihrer Gesamtkosten vergeben. |
3. Für in Teil C des Anhangs aufgeführte Maßnahmen werden aus dem allgemeinen Haushalt der Europäischen Gemeinschaften und gemäß dem Verfahren in Artikel 8 Zuschüsse bis zu maximal 80% ihrer Gesamtkosten vergeben. |
Begründung | |
Die Anhebung der Höhe des Zuschusses der Gemeinschaft von 50 auf 80% wird die Durchführung von Projekten für Kulturakteure erleichtern. | |
Änderungsantrag 6 Artikel 9 | |
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Für die Zwecke des Europäischen Jahres des interkulturellen Dialogs kann die Kommission mit den entsprechenden internationalen Organisationen zusammenarbeiten. |
Für die Zwecke des Europäischen Jahres des interkulturellen Dialogs arbeitet die Kommission mit den entsprechenden internationalen Organisationen zusammen. |
Begründung | |
In einem legislativen Text müssen Rechte und Verpflichtungen klar formuliert werden. | |
Änderungsantrag 7 Artikel 11 Absatz 1 | |
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1. Der Finanzrahmen für die Umsetzung dieses Beschlusses für den Zeitraum 1. Januar 2007 – 31. Dezember 2008 beträgt 10 Millionen Euro. |
1. Der Finanzrahmen für die Umsetzung dieses Beschlusses für den Zeitraum 1. Januar 2007 – 31. Dezember 2008 beträgt 10 Millionen Euro. Für vorbereitende Maßnahmen werden maximal 30% des Gesamtbudgets ausgegeben. |
Begründung | |
Es muss klar festgelegt werden, dass der Löwenanteil des Gesamtbudgets für kulturelle Veranstaltungen während des Jahres des interkulturellen Dialogs 2008 ausgegeben wird. | |
Änderungsantrag 8 Anhang Teil A Absatz 1 Unterabsatz 1 a (neu) | |
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Die für Informations- und Kommunikationskampagnen bereitgestellten Finanzmittel sollen 20% des Gesamtbudgets nicht überschreiten. |
Begründung | |
Die vorgeschlagene Aufteilung der Finanzmittel scheint nicht richtig zu sein. Mit speziellen Kulturveranstaltungen wie Schauspielen, Ausstellungen und Konzerten werden die Ziele des Europäischen Jahres des interkulturellen Dialogs vorangebracht. Informations- und Kommunikationskampagnen (in den Medien) sollten lediglich unterstützend wirken. | |
Änderungsantrag 9 Anhang Teil C Absatz 1 | |
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Aktionen auf nationaler Ebene; die eine starke europäische Dimension aufweisen, können die nötigen Voraussetzungen erfüllen, um in den Genuss eines Gemeinschaftszuschusses in Höhe von maximal 50% ihrer Gesamtkosten zu kommen: |
Aktionen auf nationaler Ebene; die eine starke europäische Dimension aufweisen, können die nötigen Voraussetzungen erfüllen, um in den Genuss eines Gemeinschaftszuschusses in Höhe von maximal 80% ihrer Gesamtkosten zu kommen: |
Begründung | |
Die Anhebung der Höhe des Gemeinschaftszuschusses von 50 auf 80% wird die Durchführung von Projekten für Kulturakteure erleichtern. | |
VERFAHREN
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Titel |
Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Europäischen Jahr des interkulturellen Dialogs (2008) | |||||
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Bezugsdokumente – Verfahrensnummer |
KOM(2005)0467 – C6-0311/2005 – 2005/0203(COD) | |||||
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Federführender Ausschuss |
CULT | |||||
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Stellungnahme von |
BUDG | |||||
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Verstärkte Zusammenarbeit – Datum der Bekanntgabe im Plenum |
0.0.0000 | |||||
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Verfasser(in) der Stellungnahme |
Lidia Joanna Geringer de Oedenberg | |||||
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Ersetzte(r) Verfasser(in) der Stellungnahme: |
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Prüfung im Ausschuss |
23.3.2006 |
25.4.2006 |
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Datum der Annahme |
25.4.2006 | |||||
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
31 0 0 | ||||
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Richard James Ashworth, Simon Busuttil, James Elles, Markus Ferber, Salvador Garriga Polledo, Ingeborg Gräßle, Ville Itälä, Alain Lamassoure, Janusz Lewandowski, Mario Mauro, Antonis Samaras, Nina Škottová, László Surján, Paulo Casaca, Bárbara Dührkop Dührkop, Neena Gill, Louis Grech, Catherine Guy-Quint, Jutta D. Haug, Wiesław Stefan Kuc, Vladimír Maňka, Yannick Vaugrenard, Ralf Walter, Gérard Deprez, Kyösti Virrankoski, Gérard Onesta, Esko Seppänen, Zbigniew Krzysztof Kuźmiuk, Wojciech Roszkowski. | |||||
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Peter Šťastný, Lidia Joanna Geringer de Oedenberg. | |||||
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
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Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar) |
... | |||||
- [1] ABl. C 49 vom 28.2.2006, S. 44.
STELLUNGNAHME des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (20.4.2006)
für den Ausschuss für Kultur und Bildung
zu dem Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Europäischen Jahr des interkulturellen Dialogs (2008)
(KOM(2005)0467 – C6‑0311/2005 –2005/0203 (COD))
Verfasserin der Stellungnahme: Kinga Gál
KURZE BEGRÜNDUNG
Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres möchte auf die nachstehenden Entschließungen des Europäischen Parlaments und Kommissionsdokumente hinweisen, die den Hintergrund für die in dieser Stellungnahme von ihm vorgeschlagenen Abänderungen bilden:
– Entschließung zu der Lage der Roma in der Europäischen Union, angenommen am 28. April 2005,
– Entschließung zur Förderung und zum Schutz der Grundrechte: die Rolle der nationalen und der europäischen Institutionen, einschließlich der Agentur für Grundrechte (2005/2007(INI)), angenommen am 26. Mai 2005,
– Entschließung zum Schutz von Minderheiten und zu den Maßnahmen gegen Diskriminierung in einem erweiterten Europa (2005/2008(INI)), angenommen am 8. Juni 2005,
– Vorschlag für eine Entscheidung des Rates zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Integration von Drittstaatsangehörigen für den Zeitraum 2007-2013 innerhalb des Rahmenprogramms „Solidarität und Steuerung der Migrationsströme“ (2005/0048(CNS) - KOM(2005)0123),
– Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Auflegung des Programms „Grundrechte und Unionsbürgerschaft” für den Zeitraum 2007-2013 als Teil des Rahmenprogramms „Grundrechte und Justiz“ (2005/0038(CNS) - KOM(2005)0122),
– Vorschlag für eine Verordnung zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (2005/0124(CNS)),
– Mitteilung der Kommission zur Rekrutierung von Terroristen: Bekämpfung der Ursachen von Radikalisierung und Gewaltbereitschaft (KOM(2005)0313),
– Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zu „Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit für alle – eine Rahmenstrategie“ (KOM(2005)0224),
ÄNDERUNGSANTRÄGE
Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres ersucht den federführenden Ausschuss für Kultur und Bildung, folgende Änderungsanträge in seinen Bericht zu übernehmen:
| Vorschlag der Kommission[1] | Abänderungen des Parlaments |
Änderungsantrag 1 Erwägung 4 | |
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(4) Als Herzstück der europäischen Integration bietet der interkulturelle Dialog den Bürgerinnen und Bürgern ein Instrument für den Umgang mit der komplexen Realität unserer Gesellschaften und für deren Dynamisierung. |
(4) Als Herzstück der europäischen Integration bietet der interkulturelle Dialog den Bürgerinnen und Bürgern ein Instrument für den Umgang mit der komplexen Realität unserer Gesellschaften und für deren Dynamisierung. Diese Realität wird durch die Auswirkungen der Globalisierung und zugleich durch die Ausweitung eines zunehmend politischen Projekts über die wirtschaftlichen Aspekte der europäischen Integration hinaus beeinflusst. Um dieser vielgestaltigen Herausforderung zu begegnen, müssen die europäischen Bürger und die Menschen, die in der Europäischen Union leben, auf ein erfolgreiches, friedliches und gedeihliches Zusammenleben vorbereitet sein, sich tolerant verhalten und die Vielfalt akzeptieren. |
Begründung | |
Wenn auf die komplexe Realität der Gesellschaften verwiesen wird, müssen auch die Auswirkungen der Globalisierung und der politischen Prioritäten der EU (insbesondere der Förderung der Unionsbürgerschaft zwecks Stärkung der Legitimität) erwähnt werden. Eine allgemeine Bereitschaft, von anderen Kulturen zu lernen, ist eine Voraussetzung für den Umgang mit der Situation mittels des interkulturellen Dialogs. | |
Änderungsantrag 2 Erwägung 6 | |
|
(6) Der interkulturelle Dialog ist eine wichtige Dimension zahlreicher Politiken und Instrumente der Gemeinschaft in den Bereichen Bildung, Jugend, Kultur, Unionsbürgerschaft, Sport, Antidiskriminierung, soziale Ausgrenzung, lebenslanges Lernen, Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, Asyl und Integration, audiovisuelle Medien und Forschung. Gleichzeitig ist er ein zunehmend wichtiger Faktor in den Außenbeziehungen der Europäischen Union, vor allem mit den Beitrittsländern, den westlichen Balkanländern und den Partnerländern der Europäischen Nachbarschaftspolitik. |
(6) Der interkulturelle Dialog ist eine wichtige Dimension zahlreicher Politiken und Instrumente der Gemeinschaft in den Bereichen Bildung, Jugend, Kultur, Unionsbürgerschaft, Sport, Antidiskriminierung, soziale Ausgrenzung, lebenslanges Lernen, Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, Asyl und Integration, audiovisuelle Medien und Forschung. Außerdem sollte er das Herzstück neuer Gemeinschaftspolitiken bilden, die eingeführt werden müssen, um die besondere Identität traditioneller ethnischer, sprachlicher und nationaler Minderheiten zu schützen und zu fördern und so den besonderen Bedürfnissen der kürzlich erweiterten Union Rechnung zu tragen. Gleichzeitig ist er ein zunehmend wichtiger Faktor in den Außenbeziehungen der Europäischen Union, vor allem mit den Beitrittsländern, den westlichen Balkanländern und den Partnerländern der Europäischen Nachbarschaftspolitik. |
Begründung | |
Die Kultur wird allgemein als ein grundlegender Bestandteil der Identität anerkannt. Vor allem für traditionelle ethnische, sprachliche und nationale Minderheiten sind Erhaltung und Förderung ihrer besonderen kulturellen Merkmale von wesentlicher Bedeutung, um ihre charakteristische Identität zu bewahren. Als ersten Schritt zur Verwirklichung dieses Ziels müssen besondere Gemeinschaftsprogramme ausgearbeitet werden, die auf die jeweiligen Bedürfnisse dieser sich von Einwanderern und anderen der Diskriminierung ausgesetzten Gruppen unterscheidenden Gemeinschaften zugeschnitten sind. | |
Änderungsantrag 3 Erwägung 7 | |
|
(7) Aufgrund dieser unterschiedlichen Erfahrungen und Gemeinschaftsinitiativen ist es wichtig, jede Bürgerin und jeden Bürger sowie die europäische Gesellschaft als Ganzes in eine Initiative zum interkulturellen Dialog einzubinden. |
(7) Aufgrund dieser unterschiedlichen Erfahrungen und Gemeinschaftsinitiativen ist es wichtig, jede Bürgerin und jeden Bürger sowie die europäische Gesellschaft als Ganzes in eine Initiative zum interkulturellen Dialog einzubinden. Sie ergänzt Maßnahmen zur Schaffung einer europäischen Identität, deren Inhalt durch den Grundsatz der Eingliederung ohne Assimilation bereichert werden kann. Durch die Akzeptanz von Unterschieden bilden sich die einzelnen Aspekte der Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft heraus. Die Förderung des Erlernens eines „interkulturellen Bürgersinns“ muss dazu beitragen. Der „interkulturelle Bürgersinn“ stellt die Ergänzung und notwendige Voraussetzung für die Herstellung einer wirklichen Chancengleichheit für alle dar. |
Begründung | |
Es ist wichtig, das Konzept des interkulturellen Dialogs im Zusammenhang mit bestehenden gemeinschaftlichen Prioritäten und Maßnahmen zu sehen. | |
Auf der Grundlage der aus der interkulturellen Kommunikation hervorgegangenen Methoden und Instrumente erscheint die Entwicklung eines „interkulturellen Bürgersinns“ als die Voraussetzung für einen interkulturellen Dialog. Ein fruchtbarer Dialog ist in der Tat nur dann möglich, wenn die unterschiedlichen Kulturen entstammenden Bürger eine gewisse Zahl von Grundcodes teilen, die den gegenseitigen Respekt und das Lernen voneinander begünstigen. Die Entwicklung eines interkulturellen Bürgersinns innerhalb der EU ist ein wichtiger Trumpf für ihre Wettbewerbsfähigkeit; für die Bürger stellt er außerdem eine Grundkompetenz dar, die es bei der Herstellung einer wirklichen Chancengleichheit für alle zu erwerben gilt. | |
Änderungsantrag 4 Erwägung 11 | |
|
(11) Es wird ebenso wichtig sein, die Komplementarität zwischen dem Europäischen Jahr des interkulturellen Dialogs und allen Außenaspekten zur Förderung von Initiativen zum interkulturellen Dialog, die mit den EFTA-Ländern, die Mitglied des EWR sind, mit den westlichen Balkanländern und den Partnerländern der Europäischen Nachbarschaftspolitik sicher zu stellen. Die Kommission stellt die Komplementarität zu allen anderen Kooperationsaktionen mit Drittländern, besonders mit Entwicklungsländern, sicher, die für die Ziele des interkulturellen Dialogs des Europäischen Jahrs des Interkulturellen Dialogs von Bedeutung sind. |
(11) Es wird ebenso wichtig sein, die Komplementarität zwischen dem Europäischen Jahr des interkulturellen Dialogs und allen Außenaspekten zur Förderung von Initiativen zum interkulturellen Dialog, die innerhalb von geeigneten Rahmen, u.a. mit den EFTA-Ländern, die Mitglied des EWR sind, mit den westlichen Balkanländern und den Partnerländern der Europäischen Nachbarschaftspolitik, entwickelt werden, sicherzustellen. Besondere Aufmerksamkeit sollte den Beitritts- und Bewerberländern gewidmet werden, damit die bei der Überwachung der Einhaltung der wesentlichen Menschenrechtskriterien während der Vorbeitrittsperiode ermittelten Schwächen noch weiter abgebaut werden können. Die Kommission stellt die Komplementarität zu allen anderen Kooperationsaktionen mit Drittländern, besonders mit Entwicklungsländern, sicher, die für die Ziele des interkulturellen Dialogs des Europäischen Jahrs des interkulturellen Dialogs von Bedeutung sind. |
Begründung | |
Auf der Grundlage der Erfahrungen der zehn neuen Mitgliedstaaten, die der Union im Jahre 2004 beigetreten sind, ist es wichtig, dass ein Gefühl für Kontinuität zwischen der Einhaltung der Beitrittskriterien und der Beachtung von gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften und Politiken vorhanden ist. | |
Änderungsantrag 5 Artikel 2 Absatz 2 Unterabsatz 3 a (neu) | |
|
|
– Prüfung der Möglichkeiten, die dieses Themenjahr bietet; Ausarbeitung und Annahme einer kohärenten Strategie, die auf die jeweilige Situation der Mitgliedstaaten zugeschnitten ist und Bildungsmaßnahmen zur Förderung von Toleranz sowie Akzeptanz von und Koexistenz mit Unterschieden und zur Sensibilisierung für den Wert von Menschen, die zur sprachlichen, ethnischen und religiösen Vielfalt Europas beitragen, beinhaltet. |
Begründung | |
Bei der Ausarbeitung des Konzepts für das Europäische Jahr des interkulturellen Dialogs ist es sehr wichtig, die Anwendung des Grundsatzes der Nachhaltigkeit in den Vordergrund zu stellen. Diese Strategie, in der Bildungsmaßnahmen eine Schlüsselrolle spielen, müsste von den Mitgliedstaaten in angemessener Weise umgesetzt werden. | |
VERFAHREN
|
Titel |
Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Europäischen Jahr des interkulturellen Dialogs (2008) | |||||
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Bezugsdokumente – Verfahrensnummer |
KOM(2005)0467 – C6-0311/2005 – 2005/0203(COD) | |||||
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Federführender Ausschuss |
CULT | |||||
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Stellungnahme von |
LIBE | |||||
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Verstärkte Zusammenarbeit – Datum der Bekanntgabe im Plenum |
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Verfasser(in) der Stellungnahme |
Kinga Gál | |||||
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Ersetzte(r) Verfasser(in) der Stellungnahme: |
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Prüfung im Ausschuss |
20.3.2006 |
19.4.2006 |
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|
| |
|
Datum der Annahme |
19.4.2006 | |||||
|
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
33 1 0 | ||||
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Alexander Nuno Alvaro, Roberta Angelilli, Edit Bauer, Mihael Brejc, Kathalijne Maria Buitenweg, Giusto Catania, Jean-Marie Cavada, Carlos Coelho, Fausto Correia, Patrick Gaubert, Timothy Kirkhope, Ewa Klamt, Magda Kósáné Kovács, Barbara Kudrycka, Stavros Lambrinidis, Romano Maria La Russa, Henrik Lax, Hartmut Nassauer, Athanasios Pafilis, Lapo Pistelli, Martine Roure, Inger Segelström, Manfred Weber, Stefano Zappalà, Tatjana Ždanoka | |||||
|
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Panayiotis Demetriou, Gérard Deprez, Lutz Goepel, Jeanine Hennis-Plasschaert, Sophia in 't Veld, Bill Newton Dunn, Hubert Pirker, Marie-Line Reynaud | |||||
|
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
María del Pilar Ayuso González, María Esther Herranz García, Luisa Fernanda Rudi Ubeda, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra | |||||
|
Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar) |
... | |||||
- [1] Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.
STELLUNGNAHME des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (22.3.2006)
für den Ausschuss für Kultur und Bildung
zu dem Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Europäischen Jahr des interkulturellen Dialogs (2008)
(KOM(2005)0467 – C6‑0311/2005 – 2005/0203(COD))
Verfasserin der Stellungnahme: Rodi Kratsa-Tsagaropoulou
KURZE BEGRÜNDUNG
Die Initiative der Europäischen Union, das Jahr 2008 zum Europäischen Jahr des interkulturellen Dialogs zu erklären, ist sehr bedeutend, da sie eine Antwort auf die internen und externen Herausforderungen der Union und ihrer Bürger darstellt, die sehr vielschichtig sind:
Die Europäische Union stellt von Natur aus und aufgrund ihrer Verträge ein multikulturelles Gefüge dar. Gemäß Artikel 151 des EG-Vertrags hat die Europäische Union die Aufgabe, eine immer engere Union der europäischen Völker zu verwirklichen und einen Beitrag zu leisten zur Entfaltung der vielfältigen Kulturen ihrer Mitgliedstaaten - und zwar unter steter Wahrung ihrer nationalen und regionalen Vielfalt und unter gleichzeitiger Hervorhebung des gemeinsamen kulturellen Erbes.
Die Kultur verkörpert nicht nur den höchst eigenen Wert der Völker Europas, sondern sie ist auch ein wichtiges Element des Integrationsprozesses in Europa und ein Wirtschaftsfaktor; auch trägt sie zu Entwicklung und Kohäsion der europäischen Gesellschaften bei. Die Strategie von Lissabon gründet eben auf dieser Fähigkeit der Europäer, sich besser kennen zu lernen, Erfahrungen und Möglichkeiten zu teilen aber auch im Rahmen ihrer Zusammenarbeit ihre komparativen Vorteile wahrzunehmen. Eine offene Gesellschaft des ständigen Dialogs, gegründet auf gegenseitiger Bereicherung und der Suche nach gemeinsamen Werten, ist unerlässlich für die soziale Integration von Zuwanderern - von Männern und Frauen also, die aus immer zahlreicheren Ländern mit sehr unterschiedlichen Kulturen stammen.
Die Nachbarschaftspolitik der EU und ihre Bereitschaft zu weiteren Erweiterungen spiegeln den Willen der EU und ihrer Bürger wider, einen konstruktiven Dialog mit ihren Nachbarn auf allen Ebenen und über alle Themen zu führen. Die Rolle der EU auf internationaler Ebene und ihre Zusammenarbeit mit den Großmächten und mit allen Völkern mit dem Ziel der Konsolidierung ihrer Position, der Förderung ihrer Werte und der Schaffung des Weltfriedens erfordern in Zeiten des ständigen und schnellen Wandels einen tief greifenden Dialog, der von Respekt und gegenseitigem Verständnis geprägt ist.
Die europäischen Bürger, Männer und Frauen, müssen alle sich in einer globalisierten Welt bietenden Chancen nutzen, um sich schnell und wirksam anzupassen und in allen Bereichen wettbewerbsfähig zu bleiben. Das internationale Bewusstsein muss harmonisch und konstruktiv einhergehen mit der europäischen Nationalität und der nationalen Identität.
Allen diesen Herausforderungen des interkulturellen Dialogs wird sich die EU im Rahmen ihrer verschiedenen politischen Initiativen - wie Bekämpfung von Diskriminierung, kultureller Austausch und Zusammenarbeit, Förderung der Lissabon-Strategie - und im Rahmen ihrer Außenpolitik und humanitären Hilfe stellen.
Dabei ist es wichtig, dass der interkulturelle Dialog 2008 einen strukturierten und verstärkten Rahmen für die Maßnahmen der EU zum Ziel hat, durch den die Tätigkeiten der EU und die Möglichkeiten einer kreativen Beteiligung aller ihrer Bürger einen Mehrwert erhalten.
In ihrem Vorschlag anerkennt die Kommission, dass das Jahr 2008 als Jahr des interkulturellen Dialogs auch zur Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung genutzt werden muss. Gleichzeitig besteht ein wichtiges Ziel des Europäischen Jahres des interkulturellen Dialogs in der Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger für die Bedeutung einer aktiven und weltoffenen Unionsbürgerschaft, die kulturelle Unterschiede wahrt und auf gemeinsamen Werten innerhalb der Union aufbaut. Beide Faktoren betreffen insbesondere die weibliche Bevölkerung der EU, da der Aspekt der Gleichstellung von Männern und Frauen in alle Tätigkeitsfelder integriert werden muss, die in den Rahmen des interkulturellen Dialogs fallen.
Des weiteren ist hervorzuheben, dass die Frauen zwar die Mehrheit in der Bevölkerung sowohl der EU-Länder als auch ihrer Nachbarländer darstellen, ihre Sensibilisierung und Teilhabe an solchen Gemeinschaftsinitiativen aber dennoch vergleichsweise niedrig ist - und zwar ebenso niedrig wie ihre Teilhabe an der Meinungsbildung in der europäischen Politik und in den Produktionssektoren. Diese Tatsache hat zur Folge, dass Meinungen und Themen, die die weibliche Bevölkerung direkt oder indirekt betreffen, nicht zum Ausdruck kommen und dass insbesondere Frauen betreffende Probleme nicht berücksichtigt werden; sogar die Frauen selbst sind oft nicht genügend informiert über die besonderen Möglichkeiten und Herausforderungen, die sie angehen.
Aus diesem Grund muss die ausgewogene Teilhabe von Männern und Frauen in allen Gremien, die im Rahmen des Europäischen Jahres des interkulturellen Dialogs sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene, in den Mitgliedstaaten und in allen Partnerländern gegründet werden, unbedingt gefördert werden. Die Beteiligung von Frauen an allen Maßnahmen wird die Initiativen für das Jahr 2008 mit neuen Ideen und neuen Aspekten der Realität bereichern und zwar zum Nutzen der europäischen Bürger sowie aller, die in der EU leben oder zu einem späteren Zeitpunkt Mitglied werden wollen.
Der interkulturelle Dialog kann auch ein wichtiges Instrument darstellen, um die europäischen Bürger stärker für Fragen der Diskriminierung von Frauen zu sensibilisieren, die häufig auf Unterschiede in den Kulturen, Traditionen aber auch auf soziale Ausgrenzung zurückzuführen ist. Vor allem Frauen, Mitglieder von Minderheiten oder Gemeinschaften von Zuwanderern, die in der EU leben, werden Opfer vielfältiger Diskriminierungen in ihren eigenen Gemeinschaften und in der europäischen Gesellschaft. Die Pflege eines interkulturellen Dialogs muss zur Akzeptanz der Grundprinzipien und zentralen Werte führen, die den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt fördern und die Gleichheit, die Teilhabe und die Solidarität aller garantieren.
Um die Sensibilisierung der Öffentlichkeit weitestgehend zu verbessern, die Teilhabe zu verstärken und den Erfolg des Europäischen Jahres des interkulturellen Dialogs 2008 zu garantieren, schlägt die Berichterstatterin ebenfalls vor, auch Maßnahmen und Synergien auf regionaler Ebene systematisch zu fördern.
ÄNDERUNGSANTRÄGE
Der Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter ersucht den federführenden Ausschuss für Kultur und Bildung, folgende Änderungsanträge in seinen Bericht zu übernehmen:
| Vorschlag der Kommission[1] | Abänderungen des Parlaments |
Änderungsantrag 1 Erwägung 5 Spiegelstrich 1 a (neu) | |
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– Er informiert über die Rechte und Pflichten zur Gleichstellung, die sich mit einem Aufenthalt in der Europäischen Union ergeben. |
Begründung | |
Migrantinnen – Männer wie Frauen – sind oft ungenügend darüber informiert, welche Auswirkungen sich beispielsweise durch die Gleichstellungsgesetzgebung der EU und der Mitgliedstaaten ergeben. Der interkulturelle Dialog kann dazu beitragen, insbesondere Migrantinnen über ihre Rechte zu informieren, damit sie sich besser gegen Rechtsverletzungen wehren können. | |
Änderungsantrag 2 Erwägung 6 | |
|
(6) Der interkulturelle Dialog ist eine wichtige Dimension zahlreicher Politiken und Instrumente der Gemeinschaft in den Bereichen Bildung, Jugend, Kultur, Unionsbürgerschaft, Sport, Antidiskriminierung, soziale Ausgrenzung, lebenslanges Lernen, Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, Asyl und Integration, audiovisuelle Medien und Forschung. Gleichzeitig ist er ein zunehmend wichtiger Faktor in den Außenbeziehungen der Europäischen Union, vor allem mit den Beitrittsländern, den westlichen Balkanländern und den Partnerländern der Europäischen Nachbarschaftspolitik. |
(6) Der interkulturelle Dialog ist eine wichtige Dimension zahlreicher Politiken und Instrumente der Gemeinschaft in den Bereichen Bildung, Jugend, Kultur, Unionsbürgerschaft, Sport, Bekämpfung jeglicher Form der Diskriminierung, soziale Ausgrenzung, Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern, lebenslanges Lernen, Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, Asyl und Integration, audiovisuelle Medien und Forschung. Gleichzeitig ist er ein zunehmend wichtiger Faktor in den Außenbeziehungen der Europäischen Union, vor allem mit den Beitrittsländern, den westlichen Balkanländern und den Partnerländern der Europäischen Nachbarschaftspolitik. |
Begründung | |
Die Bekämpfung jeglicher Form der Diskriminierung und die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter muss ausdrücklich unter den Politikfeldern genannt werden, in denen der interkulturelle Dialog eine bedeutende Dimension einnehmen wird. Es wird gefordert, dass der interkulturelle Dialog entscheidend zur Durchsetzung dieser Ziele beiträgt, da diese zu den grundlegenden Werten der EU zählen. | |
Änderungsantrag 3 Erwägung 7 | |
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(7) Aufgrund dieser unterschiedlichen Erfahrungen und Gemeinschaftsinitiativen ist es wichtig, jede Bürgerin und jeden Bürger sowie die europäische Gesellschaft als Ganzes in eine Initiative zum interkulturellen Dialog einzubinden. |
(7) Aufgrund dieser unterschiedlichen Erfahrungen und Gemeinschaftsinitiativen ist es wichtig, alle Bürger – Männer und Frauen gleichermaßen – sowie die europäische Gesellschaft als Ganzes in eine Initiative zum interkulturellen Dialog einzubinden. |
Begründung | |
Der Zugang zur aktiven Umsetzung des interkulturellen Dialogs muss für alle Bürger, Männer wie Frauen, gleichermaßen garantiert werden. Obwohl die Frauen einen mehrheitlichen Anteil an der Bevölkerung haben, bleibt doch ausdrücklich festzustellen, dass sie in den Gremien (Foren, Sitzungen, offizielle Zusammenarbeit der EU mit Drittländern usw.), in denen Meinungen über gemeinsame Werte und gemeinsame Ziele gebildet und ausgetauscht werden, nicht repräsentiert sind. | |
Änderungsantrag 4 Artikel 2 Absatz 1 Spiegelstrich 2 | |
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– Sensibilisierung der europäischen Bürger/innen und aller Menschen, die in der Europäischen Union leben, für das Konzept einer aktiven und weltoffenen Unionsbürgerschaft, die kulturelle Unterschiede achtet und auf gemeinsamen Werten in der Europäischen Union – Schutz der Menschenwürde, Freiheit, Gleichheit, Nichtdiskriminierung, Solidarität, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie die Beachtung der Menschenrechte, einschließlich der Rechte der Menschen, die zu Minderheiten gehören – aufbaut. |
– Sensibilisierung der europäischen Bürger/innen und aller Menschen, die in der Europäischen Union leben, für das Konzept einer aktiven und weltoffenen Unionsbürgerschaft, die kulturelle Unterschiede achtet und auf gemeinsamen Werten in der Europäischen Union – Schutz der Menschenwürde, Freiheit, Gleichheit von Frauen und Männern, Nichtdiskriminierung, Solidarität, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie die Beachtung der Menschenrechte, einschließlich der Rechte der Menschen, die zu Minderheiten gehören – aufbaut. |
Begründung | |
Die Tätigkeiten der Europäischen Union im Rahmen des interkulturellen Dialoges müssen ausdrücklich auch die Gleichstellung von Männern und Frauen umfassen, da diese Aufgabe in den Zuständigkeits- und Tätigkeitsbereich der Gemeinschaft (Artikel 2 und 3 des EG-Vertrags) fällt, aber auch in der vorgeschlagenen Europäischen Verfassung (Artikel I-2) ausdrücklich als Grundprinzip verankert ist. | |
Änderungsantrag 5 Artikel 2 Absatz 1 a (neu) | |
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1a. Die Achtung kultureller Unterschiede endet jedoch bei Verboten der Teilnahme von Mädchen am Sport-, Schwimm- und Schulunterricht, der direkten und indirekten Unterstützung von Polygamie von Männern sowie schweren Menschenrechtsverletzungen wie Ehrenmorden, Zwangsheirat und Genitalverstümmelung. Diese sind durch keine Kultur oder Religion gerechtfertigt und dürfen nicht toleriert werden. |
Begründung | |
Ehrenmorde, Zwangsheirat und Genitalverstümmelung finden auch in der EU statt. Mit dem Verweis auf kulturelle Traditionen werden sie zu oft entschuldigt. Die EU muss offensiv für die Menschenrechte von Frauen eintreten. | |
Änderungsantrag 6 Artikel 2 Absatz 2 Spiegelstrich zwei | |
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– Herausstreichen des Beitrags der einzelnen Kulturen zu unserem Erbe und unserer Lebensweise; das Europäische Jahr soll die europäischen Bürger/innen und alle, die in der Europäischen Union leben – vor allem die jungen Menschen – für die Suche nach Mitteln und Wegen sensibilisieren, mit denen im Rahmen des interkulturellen Dialogs eine aktive und weltoffene Unionsbürgerschaft erreicht werden kann, die kulturelle Unterschiede achtet und auf gemeinsamen Werten in der Europäischen Union aufbaut. |
– Herausstreichen des Beitrags der einzelnen Kulturen zu unserem Erbe und unserer Lebensweise; das Europäische Jahr soll alle europäischen Bürgerinnen und Bürger und alle, die in der Europäischen Union leben – vor allem die jungen Menschen und Frauen – für die Suche nach Mitteln und Wegen sensibilisieren, mit denen im Rahmen des interkulturellen Dialogs eine aktive und weltoffene Unionsbürgerschaft erreicht werden kann, die kulturelle Unterschiede achtet und auf gemeinsamen Werten in der Europäischen Union aufbaut. |
Begründung | |
Es ist notwendig, die gleichberechtigte Mitwirkung am interkulturellen Dialog aller Bürger, Frauen und Männer gleichermaßen, sicherzustellen. | |
Der Zugang zur aktiven Umsetzung des interkulturellen Dialogs muss soweit als möglich auch jenen Bevölkerungsgruppen - wie beispielsweise den Frauen - garantiert werden, die entweder nicht systematisch und intensiv mit eingebunden werden oder objektive Probleme bezüglich der Beteiligung haben. | |
Änderungsantrag 7 Artikel 2 Absatz 2 Spiegelstrich 3 | |
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– Beitrag zur Innovation und zur horizontalen und sektorübergreifenden Dimension der Ansätze zur Förderung des interkulturellen Dialogs vor allem bei den jungen Menschen. |
– Beitrag zur Innovation und zur horizontalen und sektorübergreifenden Dimension der Ansätze zur Förderung des interkulturellen Dialogs vor allem bei den jungen Menschen und Frauen. |
Begründung | |
Zu den besonderen Zielen muss auch die Einbeziehung und politische Förderung des interkulturellen Dialogs zwischen Frauen zählen, da Frauen zwar zur größten Bevölkerungsgruppe zählen, aber in Diskussionsgremien (Foren, Sitzungen, offizielle Zusammenarbeit der EU mit Drittländern), in denen Meinungen über gemeinsame Werte und gemeinschaftliche Ziele gebildet und ausgetauscht werden, nicht vertreten sind. | |
Änderungsantrag 8 Artikel 3 Buchstabe a | |
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a) Informations- und Kommunikationskampagnen auf Gemeinschafts- und nationaler Ebene in Zusammenarbeit mit den Medien, um die zentralen Botschaften des Europäischen Jahres des interkulturellen Dialogs bekannt zu machen. |
a) Informations- und Kommunikationskampagnen auf Gemeinschafts-, nationaler und regionaler Ebene in Zusammenarbeit mit den Medien, um die zentralen Botschaften des Europäischen Jahres des interkulturellen Dialogs bekannt zu machen. |
Begründung | |
Für die bestmögliche Förderung, Durchführung und Information über den interkulturellen Dialog ist es unbedingt notwendig, auch Maßnahmen auf regionaler Ebene mit einzubeziehen, um so alle Bürger zu beteiligen und zu sensibilisieren. „Europa“ muss so nah wie möglich an seinen Bürgern bleiben. | |
Änderungsantrag 9 Artikel 3 Buchstabe c | |
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c) Veranstaltungen und Initiativen auf nationaler Ebene mit einer starken europäischen Dimension und dem Zweck, die Zielsetzungen des Europäischen Jahres des interkulturellen Dialogs zu fördern. |
c) Veranstaltungen und Initiativen auf nationaler und regionaler Ebene mit einer starken europäischen Dimension und dem Zweck, die Zielsetzungen des Europäischen Jahres des interkulturellen Dialogs bei gleicher Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen und beider Geschlechter zu fördern. |
Begründung | |
Veranstaltungen und Initiativen mit direktem europäischem Bezug müssen nicht nur auf nationaler, sondern auch auf regionaler Ebene stattfinden, damit eine wirksamere Annäherung an die Bürger gewährleistet ist. Außerdem muss die Beteiligung aller Bevölkerungsgruppen und beider Geschlechter gewährleistet sein. | |
Änderungsantrag 10 Artikel 5 | |
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Jeder Mitgliedstaat benennt eine nationale Koordinierungsstelle oder eine gleichwertige Verwaltungsstelle, die für die Abwicklung der Teilnahme dieses Landes am Europäischen Jahr des interkulturellen Dialogs zuständig ist. Jeder Mitgliedstaat stellt sicher, dass diese Stelle die verschiedenen auf nationaler Ebene am interkulturellen Dialog Beteiligten in geeigneter Weise einbindet. Diese Stelle koordiniert die Aktionen zum Europäischen Jahr des interkulturellen Dialogs auf nationaler Ebene. |
Jeder Mitgliedstaat benennt eine nationale Koordinierungsstelle oder eine gleichwertige Verwaltungsstelle, die für die Abwicklung der Teilnahme dieses Landes am Europäischen Jahr des interkulturellen Dialogs zuständig ist. Jeder Mitgliedstaat stellt sicher, dass diese Stelle unter gleichberechtigter Vertretung beider Geschlechter geschaffen wird und die verschiedenen auf nationaler Ebene am interkulturellen Dialog Beteiligten beider Geschlechter in geeigneter Weise einbindet. Diese Stelle koordiniert die Aktionen zum Europäischen Jahr des interkulturellen Dialogs auf nationaler Ebene. |
Begründung | |
Die ausgewogene Vertretung und Beteiligung von Frauen in nationalen Koordinierungs- und Verwaltungsstellen verleiht diesen eine höhere demokratische Legitimierung und stellt sicher, dass die wichtigsten Themen, die Frauen betreffen, im Rahmen dieses institutionalisierten Verfahrens auch erörtert und diskutiert werden. | |
Änderungsantrag 11 Artikel 6 Absatz 1 | |
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1. Die Kommission wird von einem Ausschuss unterstützt. |
1. Die Kommission wird von einem Ausschuss unterstützt, in dem beide Geschlechter gleichermaßen vertreten sind. |
Begründung | |
Eine ausgewogene Beteiligung und Vertretung von Frauen in dem die Kommission unterstützenden Ausschuss wird sicherstellen, dass die wichtigsten Probleme, die Frauen betreffen, in diesem Gremium auch erörtert und diskutiert werden. | |
Änderungsantrag 12 Artikel 8 Absatz 3 a (neu) | |
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3a. Die Vergabe von Zuschüssen im Rahmen des Programms muss dem Kriterium der notwendigen Förderung des Grundsatzes der Gleichstellung von Männern und Frauen und der Gewährleistung der Teilhabe von Frauen an den Maßnahmen und Initiativen dieses Programms Rechnung tragen. |
Begründung | |
Die Vergabe von Zuschüssen im Rahmen des Programms muss notwendigerweise dem Kriterium der Förderung der Gleichheit zwischen Frauen und Männern als einem gemeinsamen Grundwert der EU und als einem Ziel der europäischen Politik Rechnung tragen. | |
Änderungsantrag 13 Artikel 9 | |
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Für die Zwecke des Europäischen Jahres des interkulturellen Dialogs kann die Kommission mit den entsprechenden internationalen Organisationen zusammenarbeiten. |
Für die Zwecke des Europäischen Jahres des interkulturellen Dialogs kann die Kommission mit den entsprechenden internationalen Organisationen zusammenarbeiten, und zwar unter ernsthafter Berücksichtigung des Aspekts der Transparenz und der Verdeutlichung der Beteiligung der EU. |
Begründung | |
Es muss in diesem Bereich besonders darauf geachtet werden, dass jedwede europäische Unterstützung und Beteiligung der EU bei der Durchführung von Maßnahmen des Programms deutlich hervorgehoben wird, damit der europäische Bürger sowie die Bürger der übrigen teilhabenden Länder genau wissen, wie groß und wie wertvoll der europäische Beitrag ist. Eine mangelnde Anerkennung des europäischen Beitrags und der europäischen Maßnahmen, die im Rahmen der Programme und gemeinsamen Initiativen auf europäischer und internationaler Ebene notwendig werden, muss unbedingt vermieden werden. | |
Änderungsantrag 14 Anhang Teil A Abschnitt 1 Buchstabe g a (neu) | |
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ga) Ergreifung geeigneter Initiativen zur Übermittlung von Informationen über das Europäische Jahr des interkulturellen Dialogs an junge Menschen und Frauen, mit dem Ziel der Sensibilisierung und Einbeziehung dieser Bevölkerungsgruppen in die Durchführung und Förderung dieses Dialogs. |
Begründung | |
Die Informationskampagnen und Förderstrategien für diesen Dialog müssen Jugendliche und Frauen gleichermaßen ansprechen und im Rahmen konkreter Initiativen und Maßnahmen aktiv mit einbeziehen, damit ein hohes Maß an Interesse und allgemeiner Teilhabe an dieser Art von Gemeinschaftsinitiativen gewährleistet werden kann. | |
Änderungsantrag 15 Anhang Teil B Absatz 1 | |
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Für eine begrenzte Anzahl symbolträchtiger EU-weiter Aktionen, mit denen vor allem junge Menschen für die Ziele des Europäischen Jahres sensibilisiert werden sollen, stehen Gemeinschaftszuschüsse in Höhe von maximal 80% ihrer Gesamtkosten zur Verfügung. |
Für eine begrenzte Anzahl symbolträchtiger EU-weiter Aktionen, mit denen vor allem junge Menschen und Frauen für die Ziele des Europäischen Jahres sensibilisiert werden sollen, stehen Gemeinschaftszuschüsse in Höhe von maximal 80% ihrer Gesamtkosten zur Verfügung. |
Begründung | |
Auch für die Gruppe der Jugendlichen und die Gruppe der Frauen muss die maximale Obergrenze von 80% der Gesamtkosten gewährleistet werden, um ihre Beteiligung zu fördern und zu erleichtern, die bekanntlich in allen Ländern aus unterschiedlichen und sehr zahlreichen Gründen noch mangelhaft ist. Der Zugang von nicht ausreichend und systematisch eingebundenen Bevölkerungsgruppen, wie beispielsweise Jugendliche und Frauen, zum interkulturellen Dialog muss gewährleistet werden. | |
VERFAHREN
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Titel |
Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Europäischen Jahr des interkulturellen Dialogs (2008) | |||||
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Bezugsdokumente – Verfahrensnummer |
(KOM(2005)0467 – C6‑0311/2005 – 2005/0203(COD)) | |||||
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Federführender Ausschuss |
CULT | |||||
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Stellungnahme von |
FEMM | |||||
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Verstärkte Zusammenarbeit – Datum der Bekanntgabe im Plenum |
0.0.0000 | |||||
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Verfasser(in) der Stellungnahme |
Rodi Kratsa-Tsagaropoulou | |||||
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Ersetzte(r) Verfasser(in) der Stellungnahme: |
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Prüfung im Ausschuss |
21.2.2006 |
21.3.2006 |
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Datum der Annahme |
21.3.2006 | |||||
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
15 0 0 | ||||
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Edite Estrela, Ilda Figueiredo, Věra Flasarová, Lissy Gröner, Zita Gurmai, María Esther Herranz García, Rodi Kratsa-Tsagaropoulou, Angelika Niebler, Siiri Oviir, Teresa Riera Madurell, Amalia Sartori, Britta Thomsen, Corien Wortmann-Kool, Anna Záborská | |||||
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Lidia Joanna Geringer de Oedenberg | |||||
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
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Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar) |
... | |||||
- [1] ABl. C … vom ..., S. ...
VERFAHREN
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Titel |
Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Europäischen Jahr des interkulturellen Dialogs (2008) | ||||||||||
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Bezugsdokumente – Verfahrensnummer |
(KOM(2005)0467 – C6 0311/2005 –2005/0203 (COD)) | ||||||||||
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Datum der Übermittlung an das EP |
5.10.2005 | ||||||||||
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Federführender Ausschuss |
CULT | ||||||||||
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Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse |
AFET |
BUDG |
LIBE |
FEMM 15.11.2005 |
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Nicht abgegebene Stellungnahme(n) |
EMPL 27.10.2005 |
DEVE 1.12.2005 |
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Verstärkte Zusammenarbeit |
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Berichterstatter(-in/-innen) |
Erna Hennicot-Schoepges |
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Ersetzte(r) Berichterstatter(-in/-innen) |
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Vereinfachtes Verfahren – Datum des Beschlusses |
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Anfechtung der Rechtsgrundlage |
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Änderung der Mittelausstattung |
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Konsultation des Eur. Wirtschafts- und Sozialausschusses durch das EP – Datum des Beschlusses des Plenums |
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Konsultation des Ausschusses der Regionen durch das EP – Datum des Beschlusses des Plenums |
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Prüfung im Ausschuss |
23.2.2006 |
20.3.2006 |
27.4.2006 |
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Datum der Annahme |
27.4.2006 | ||||||||||
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
23 1 0 | |||||||||
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Ivo Belet, Guy Bono, Marie-Hélène Descamps, Jolanta Dičkutė, Milan Gaľa, Lissy Gröner, Luis Herrero-Tejedor, Ruth Hieronymi, Manolis Mavrommatis, Ljudmila Novak, Doris Pack, Zdzisław Zbigniew Podkański, Karin Resetarits, Nikolaos Sifunakis, Hannu Takkula, Helga Trüpel, Henri Weber, Thomas Wise, Tomáš Zatloukal | ||||||||||
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(-innen) |
Gyula Hegyi, Erna Hennicot-Schoepges, Mary Honeyball, Nina Škottová | ||||||||||
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
Antonio López-Istúriz White | ||||||||||
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Datum der Einreichung |
8.5.2006 | ||||||||||
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Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar) |
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