BERICHT über die Verbesserung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten im Rahmen eines Transatlantischen Partnerschaftsabkommens
8.5.2006 - (2005/2056(INI))
Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
Berichterstatter: Elmar Brok
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zur Verbesserung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten im Rahmen eines Transatlantischen Partnerschaftsabkommens
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis der Transatlantischen Erklärung von 1990 zu den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten und der Neuen Transatlantischen Agenda von 1995,
– in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Brüssel vom 16. und 17. Dezember 2004 und insbesondere der Abschnitte mit dem Titel ‚Eine Weltordnung auf der Grundlage eines wirksamen Multilateralismus‘ bzw. ‚Zusammenarbeit mit den Partnern‘,
– in Kenntnis der Erklärungen im Anschluss an das Treffen der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union und des Präsidenten der Vereinigten Staaten vom 22. Februar 2005 in Brüssel,
– in Kenntnis des Ergebnisses des Gipfels EU-USA vom 20. Juni 2005 in Washington, DC,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. Juni 2005 zu den transatlantischen Beziehungen[1], sowie auf seine früheren Entschließungen vom 17. Mai 2001[2], 13. Dezember 2001[3], 15. Mai 2002[4] und 19. Juni 2003[5], seine Empfehlung vom 10. März 2004 an den Rat zum Recht der Häftlinge von Guantánamo auf ein faires Verfahren[6], seine Entschließung vom 16. Februar 2006 zu Guantánamo[7] und seine Entschließungen vom 22. April 2004[8] und vom 13. Januar 2005[9],
– in Kenntnis des am 9. Februar 2005 vorgelegten Entwurfs einer Resolution Nr. 77 des amerikanischen Kongresses zu den transatlantischen Beziehungen,
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 18. Mai 2005 mit dem Titel ‚Eine stärkere Partnerschaft zwischen EU und USA und ein offenerer Markt für das 21. Jahrhundert‘ (KOM(2005)0196),
– gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A6‑0173/2006),
A. in der Erwägung, dass die Transatlantische Partnerschaft ein Eckstein der Außenpolitik der Europäischen Union ist,
B. in der Erwägung, dass die Transatlantische Partnerschaft auf gemeinsamen Werten wie Freiheit, Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit beruht, und dass diese Partnerschaft eine nachhaltige Wirtschaft und eine umweltverträgliche Entwicklung unterstützt; in der Erwägung, dass diese Werte bei allen künftigen Überlegungen im Zusammenhang mit den Grundlagen der Transatlantischen Partnerschaft weiterhin eine wesentliche Rolle spielen werden; in der Erwägung, dass die USA aufgefordert werden müssen, die von der EU geförderten und hoch gehaltenen Werte zu übernehmen, wie z.B. das Verbot der Todesstrafe und die Verteidigung des Internationalen Strafgerichtshofs,
C. in der Erwägung, dass Freiheit und Demokratie ungeachtet der teilweise divergierenden Interpretation der heutigen globalen Risiken und Bedrohungen weltweit zu fördern sind und diese gemeinsamen globalen Herausforderungen wie internationale Sicherheit, Beseitigung der Armut, Förderung der Entwicklung, Notwendigkeit weltweiter Abrüstungsbemühungen, Schutz der Menschenrechte, weltweite Gesundheitsrisiken, Umweltprobleme, die Frage der Energieversorgung, die Bekämpfung des internationalen Terrorismus und des organisierten Verbrechens sowie die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen bewältigt werden müssen,
D. in der Erwägung, dass es im Interesse beider Partner ist, sich auf der Grundlage der bestehenden internationalen Verträge und der effektiven Arbeit der internationalen Institutionen, insbesondere der UN, im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen, zusammen gemeinsamen Bedrohungen und Herausforderungen zu stellen,
E. in der Erwägung, dass es angesichts der Verantwortung beider Partner für die internationale Ordnung von wesentlicher Bedeutung ist, dass ihre Partnerschaft auf einer stabilen, dauerhaften und belastbaren Grundlage für die Zusammenarbeit beruht,
F. in der Erwägung, dass im Völkerrecht neue und bessere Lösungen notwendig sind, mit denen verstärkt auf die Herausforderung durch den internationalen Terrorismus reagiert werden kann, und neue Rechtsmittel zur Bekämpfung der Bedrohung durch den Terrorismus eingesetzt werden müssen,
G. in der Erwägung, dass die Transatlantische Partnerschaft und die NATO für die kollektive Sicherheit äußerst wichtig sind, wie dies auch klar aus der Europäischen Sicherheitsstrategie ersichtlich wird,
H. in der Erwägung, dass die Institutionen der EU, die Mitgliedstaaten, die Vereinten Nationen und die breite Öffentlichkeit wiederholt die unverzügliche Schließung des Gefangenenlagers Guantánamo Bay gefordert und darauf gedrungen haben, dass alle Häftlinge nach den Grundsätzen des Völkerrechts behandelt werden und ihnen so rasch wie möglich ein faires und öffentliches Verfahren vor einem zuständigen, unabhängigen und unparteiischen Gericht gewährt wird,
I. in der Erwägung, dass die EU und die USA in den Bereichen Handel (ca. 600 Mrd. Euro an Waren und Dienstleistungen im Jahr 2003) und Investitionen (etwa 1,4 Trillionen Euro im Jahr 2003) die größte bilaterale Partnerschaft der Welt bilden, wobei 14 Millionen Arbeitsplätze in der EU und in den Vereinigten Staaten von den transatlantischen Handelsverbindungen abhängen (nach Aussage der Kommission),
J. in der Erwägung, dass die Agenda von Lissabon angesichts der starken wirtschaftlichen Interdependenz aufgrund der oben erwähnten Bindungen als Unterfangen angesehen werden sollte, Europa zu einer äußerst wettbewerbsfähigen und wissensbasierten Wirtschaft zu machen, die der Transatlantischen Partnerschaft durch eine Steigerung des Wachstums der Binnenmärkte wiederum zum Vorteil gereicht,
K. in der Erwägung, dass die Vereinigten Staaten weiterhin von den Bürgern aus zehn Mitgliedstaaten der EU ein Visum verlangen, ohne dass dies auf Gegenseitigkeit beruht, darunter von neun der zehn Mitgliedstaaten, die der Europäischen Union am 1. Mai 2004 beigetreten sind, und dass sie dadurch die transatlantischen Bindungen beeinträchtigen, Ungleichheit zwischen EU-Bürgern festschreiben und ein mangelhaftes Vertrauen in die Visumbestimmungen der Europäischen Union erkennen lassen,
L. in der Erwägung, dass beide Partner derzeit die wichtigsten Unterstützungsgeber für den Nahen Osten und den Mittelmeerraum sind, wobei etwa 3 Mrd. Euro von der EU und ungefähr 2,2 Mrd. US$ von den USA jährlich an Beihilfen und Darlehen gezahlt werden, sowie in der Erwägung, dass die friedliche Entwicklung demokratischer Gesellschaften im Nahen Osten, die die Menschenrechte achten und den politischen Pluralismus gewährleisten, das zentrale strategische Ziel der Außenpolitik der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten sein sollte; in der Erwägung, dass diese Unterstützung besser koordiniert und auf die Konfliktlösung, die Förderung der Demokratie und eine nachhaltige Entwicklung ausgerichtet sein sollte,
M. in der Erwägung, dass der österreichische Vorsitz mit Nachdruck darauf hingewiesen hat, dass die parlamentarischen Vertreter und die Vertreter der europäischen und amerikanischen Bürgergesellschaft sich stärker an der Transatlantischen Partnerschaft beteiligen müssen,
Allgemeiner Rahmen der Partnerschaft zwischen der EU und den USA
1. weist mit Nachdruck darauf hin, dass das Fundament der Transatlantischen Partnerschaft aktualisiert werden muss, indem die bestehende Transatlantische Agenda durch eine Transatlantische Partnerschaft ersetzt wird, die 2007 in Kraft treten soll; ist der festen Überzeugung, dass die transatlantischen Beziehungen nur mit einem solchen Abkommen als feste, institutionalisierte Struktur verankert werden können, die es den Partnern ermöglicht, ihre gemeinsamen Ziele auf konsequentere und stabilere Weise zu verfolgen; ist der Auffassung, dass nur ein solches Abkommen eine umfassende Neustrukturierung und Harmonisierung der diversen und unkoordiniert nebeneinander laufenden Initiativen ermöglichen würde, und dass dies ebenfalls andere internationale Akteure ermutigen würde, die wesentlichen Grundsätze der Demokratie, der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit zu übernehmen;
2. fordert die Partner in diesem Zusammenhang nachdrücklich auf, auf allen Ebenen eine umfassende und vollständige Bewertung der Defizite, Versäumnisse und Errungenschaften der Neuen Transatlantischen Agenda einzuleiten, unter besonderer Berücksichtigung der vorrangigen Maßnahmen im Rahmen des Gemeinsamen Aktionsplans EU/USA, damit die transatlantische Partnerschaft auf einer besser definierten und konkreteren Grundlage aufgebaut werden kann;
3. unterstreicht ebenfalls, dass es dringend notwendig ist, dass auf dem bevorstehenden Gipfel EU-USA im Juni 2006 ohne weitere Verzögerungen als Ziel festgelegt werden muss, den Transatlantischen Markt bis 2015 ohne Hindernisse zu vollenden, wie dies wiederholt vom Parlament, vom amerikanischen Kongress und von führenden Politkern, akademischen Persönlichkeiten und Unternehmerkreisen gefordert wurde;
4. ist der Auffassung, dass die Verwirklichung solcher weit reichender Initiativen, insbesondere mit Blick auf die Vertiefung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und den USA, unbedingt notwendig ist; weist mit Nachdruck darauf hin, dass die transatlantischen Beziehungen sich unmittelbar auf die Verwirklichung der Ziele auswirken müssen, die das Wesen der globalen und bilateralen Interessen und Werte der EU und der USA ausmachen;
5. ist daher der Auffassung, dass die acht auf dem Gipfel EU-USA in Washington, DC, am 20. Juni 2005 verabschiedeten gemeinsamen Erklärungen, sowie weitere möglicherweise nachfolgende Maßnahmen im Rahmen des vorgeschlagenen Transatlantischen Partnerschaftsabkommens besser integriert und wirksamer umgesetzt werden könnten;
6. bedauert aus demselben Grund, dass die Mitteilung der Kommission vom 18. Mai 2005 zwar ein Schritt in die richtige Richtung war, jedoch die Überzeugung und Entschlossenheit vermissen ließ, die notwendig sind, um das eigentliche Ziel, die Transatlantische Partnerschaft durch den Abschluss eines Transatlantischen Partnerschaftsabkommens als geeigneter institutioneller und politischer Rahmen voranzutreiben und festzuschreiben; fordert die Kommission deshalb auf, eine neue Mitteilung zu verfassen, und betont, dass in dieser Frage unbedingt Fortschritte erzielt werden müssen;
Politische Dimension des vorgeschlagenen Transatlantischen Partnerschaftsabkommens: Aufbau einer „Aktionsgemeinschaft“ für eine weltweite und regionale Zusammenarbeit
7. bekräftigt die Auffassung, dass das Transatlantische Partnerschaftsabkommen die bestehende Agenda in den Bereichen Politik, Wirtschaft und Sicherheit erweitern und eine „Aktionsgemeinschaft“ für eine weltweite und regionale Zusammenarbeit in all den Bereichen anstreben sollte, in denen die gemeinsamen Interessen und Werte beider Partner auf dem Spiel stehen; begrüßt in diesem Zusammenhang die acht auf dem jüngsten Washingtoner Gipfel verabschiedeten gemeinsamen Erklärungen, in denen die dringlichsten Aufgaben für beide Partner erläutert werden; begrüßt ebenfalls die Diskussionen im Rahmen des ersten ordnungspolitischen Kooperationsforums (26. Januar 2006) und der ersten Arbeitsgruppe über geistiges Eigentum (26. Januar 2006) und sieht den Folgemaßnahmen in drei Monaten erwartungsvoll entgegen; ist jedoch der Auffassung, dass konkretere Maßnahmen, wie etwa die Einführung informeller Dialoge zwischen Sachverständigen aus der EU und den USA in den betreffenden Bereichen wünschenswert wären, um durchführbare kurz- und mittelfristige Maßnahmen zur Bewältigung dieser Herausforderungen auszuarbeiten;
8. empfiehlt ebenfalls die Förderung eines gemeinsamen Ansatzes in den Beziehungen zu anderen wichtigen geopolitischen Akteuren, wozu China, Indien, Japan, Lateinamerika und Russland gehören, die Wiederbelebung der ausgehandelten Rüstungskontroll- und Abrüstungsvereinbarungen auf multilateraler und bilateraler Ebene und ein aktiveres gemeinsames Engagement bei der Reform der Vereinten Nationen und des Sicherheitsrates;
9. drängt darauf, dass China, Russland und der Ukraine für Maßnahmen der Zusammenarbeit und der Abstimmung der technischen Unterstützung und der Schulung im Bereich der Durchsetzung der Rechtsvorschriften zwischen der EU und den USA Priorität eingeräumt wird;
10. ist der Auffassung, dass die in der Erklärung zum 60. Jahrestag der Unterzeichnung der Charta der Vereinten Nationen bezeugte Unterstützung der Vereinten Nationen die universellen demokratischen Werte nur dann weltweit stärken wird, wenn die in der Erklärung und in den Resolutionen des UN-Sicherheitsrates enthaltenen Bedingungen konsequent angewandt werden, wenn es darum geht, die komplexen Bedrohungen und Herausforderungen vor Ort zu bewältigen; teilt in diesem Zusammenhang die Auffassung, dass die allgemeine Verbreitung einer transparenten, rechenschaftspflichtigen und repräsentativen Regierung, der Rechtsstaatlichkeit und der Achtung der Menschenrechte im Einklang mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte strategische Prioritäten für die Partner darstellen und als solche ein herausragendes Merkmal der Partnerschaft sein müssen;
11. ermutigt die Partner, weitere gemeinsame Maßnahmen aufgrund von Verpflichtungen einzuleiten, die sich aus internationalen Verträgen ergeben, die die Grundlagen eines wirksamen multilateralen Rahmens in grundlegenden Politikbereichen für die weltweite Verantwortung beider Partner legen, wie etwa diejenigen im Zusammenhang mit dem Internationalen Strafgerichtshof, dem Kyoto-Protokoll über den Klimawandel, den Menschenrechten, einschließlich der Abschaffung der Todesstrafe, der Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen, der besseren Bekämpfung des organisierten Verbrechens und des Schmuggels, der Schaffung eines gemeinsamen Rechtsraums in Bezug auf Auslieferungen, Asyl, Visa und Einwanderung usw.; fordert die Partner mit Nachdruck auf, alle relevanten internationalen Verträge zu ratifizieren und die derzeitigen Differenzen bei der Analyse, der Diagnose und der politischen Vorgehensweise mit Blick auf ein globales System auf der Grundlage der verantwortungsvollen Staatsführung und der Rechtsstaatlichkeit zu überwinden;
12. begrüßt Initiativen amerikanischer Gesetzgeber, verbindliche innenpolitische Regelungen zur Verringerung der Treibhausemissionen in den Vereinigten Staaten auszuarbeiten sowie die Tatsache, dass sich wichtige Kreise in der amerikanischen Gesellschaft, wie etwa Regierungen der Bundesstaaten, Bürgermeister, zivilgesellschaftliche Organisationen und Unternehmen intensiver mit der Bekämpfung des Klimawandels befassen;
13. empfiehlt die Ausarbeitung einer gemeinsame Strategie zur Sicherheit der Energieversorgung und der Versorgung mit Rohstoffen, erstens auf der Grundlage einer von allen Großverbrauchern gebilligten multilateralen Politik und zweitens auf der Grundlage des Prinzips der Diversifizierung bei der Versorgung, der Erzeugung und beim Transport;
14. spricht sich für eine engere Zusammenarbeit innerhalb der Kontaktgruppe zur Regelung des endgültigen Status des Kosovo aus, wobei die Beschlüsse des UN-Sicherheitsrates und der Europäischen Union einzuhalten sind, so dass Frieden, Sicherheit und Stabilität in der weiteren Balkanregion gewährleistet werden können;
15. ermutigt die Partner, ihre gemeinsamen Anstrengungen zur Förderung des Friedens, des Wohlstands und des Fortschritts im Nahen Osten auf der Grundlage der vom Quartett im Einklang mit der „Road Map“ eingeleiteten aufeinander folgenden Initiativen zu erhöhen, wobei in jeder Phase eine regelmäßige, starke und gemeinsame Präsenz des Quartetts und ebenso ein Dialog auf höchster Ebene sicherzustellen sind; hebt die Bedeutung einer gemeinsamen Haltung gegenüber der neu gewählten Regierung der Palästinensischen Behörde hervor, unter besonderer Betonung der Grundsätze der Gewaltfreiheit, der Anerkennung des Staates Israel und der Anerkennung der früheren Abkommen und Verpflichtungen, wozu auch die „Road Map“ gehört; fordert Israel und die Palästinensische Behörde auf, einseitige Maßnahmen zu vermeiden, die Fragen über den endgültigen Status abträglich sein könnten; fordert die Palästinensische Behörde eindringlich auf, alles in ihren Kräften Stehende zu unternehmen, um Terrorakte zu vermeiden, und Israel, die Ausweitung der Siedlungen und den Bau der Sperrmauer auf palästinensischem Boden einzustellen; ist der Auffassung, dass die Verpflichtung der neu gewählten Regierung der Palästinensischen Behörde, die vom Quartett am 30. Januar dargelegten Grundsätze einzuhalten, zur Verwirklichung des letztendlichen Zieles zweier demokratischer Staaten, Israel und Palästina, Seite an Seite in Frieden und Sicherheit zu leben, unabdingbar ist; unterstützt Anstrengungen im Hinblick auf eine effektive humanitäre Hilfe für das palästinensische Volk nach der jüngsten Aussetzung der finanziellen Hilfe der EU für die Palästinensische Behörde;
16. empfiehlt, dass alle notwendigen Maßnahmen zur Stärkung der Stabilität des Libanon getroffen werden, indem die Institutionen dieses Landes und seine demokratische Staatführung unterstützt werden; ist in diesem Zusammenhang der Auffassung, dass die transatlantischen Partner oder andere externe Akteure sich mit ihren Maßnahmen nicht über die eigenen Beschlüsse des Libanon hinwegsetzen dürfen;
17. ist in diesem Zusammenhang der Auffassung, dass dem Projekt „Allianz der Kulturen“ unter der gemeinsamen Schirmherrschaft Spaniens und der Türkei, an dem die Vereinigten Staaten vor kurzem Interesse bekundet haben, größere Bedeutung beizumessen ist;
18. unterstützt die Entschlossenheit der Partner, mit den irakischen Behörden, den Vereinten Nationen und wichtigen regionalen Akteuren zusammenzuarbeiten, um dem Irak zu helfen, nach erfolgter Nationalversammlung und durchgeführten Parlamentswahlen Frieden, Stabilität und Demokratie zu erreichen; ist zutiefst beunruhigt über die andauernden Verstöße gegen die Menschenrechte;
19. betont, dass die Partner in der Frage der Atompolitik des Iran eng zusammenarbeiten und gegenüber der gesamten Region eine kohärente Politik verfolgen müssen, wobei das iranische Volk, seine Regierung und die demokratische Opposition im Mittelpunkt stehen sollten; unterstützt uneingeschränkt die Erklärung des Präsidenten des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 29. März 2006 und die Forderung an Iran, die vom Verwaltungsrat der IAEO geforderten Schritte zur Aussetzung aller Anreicherungsaktivitäten und zur Überprüfung der Wiederaufbereitungsaktivitäten durch die IAEO zu unternehmen, einschließlich Forschung und Entwicklung; teilt die Auffassung, dass diese Maßnahmen zu einer diplomatischen Lösung auf dem Verhandlungswege beitragen werden, mit der sicher gestellt wird, dass das iranische Atomprogramm ausschließlich zu friedlichen Zwecken genutzt wird; unterstützt uneingeschränkt die Schlussfolgerungen des Treffens in Berlin vom 30. März 2006 und den auf diesem Treffen geäußerten eindringlichen Appell an Iran, internationale Fragen auf diplomatischem Wege zu lösen, erinnert jedoch daran, dass die Verhandlungen bereits seit drei Jahren andauern und weder unendlich fortgeführt werden noch einfach zu einer Politik der Beschwichtigung führen dürfen; sieht in diesem Zusammenhang dem für den 28. April 2006 erwarteten Bericht des Generaldirektors der IAEO über die Einhaltung durch den Iran entgegen und betont, dass der Sicherheitsrat weitere Maßnahmen in Betracht ziehen sollte, falls laut diesem Bericht weiteres unangemeldetes Atommaterial vorhanden ist oder nicht bekannt gegebene Aktivitäten in diesem Zusammenhang bestätigt werden;
20. empfiehlt, die legitimen Sicherheitsinteressen Irans durch ein umfassendes regionales Sicherheitssystem zu berücksichtigen, das durch ein starkes Engagement der transatlantischen Partner unterstützt wird;
21. fordert ein gemeinsames Vorgehen gegenüber China, insbesondere im Hinblick darauf, Mittel und Wege zu finden, um die Demokratie in diesem Land zu fördern, die Spannungen mit Taiwan abzubauen, die Teilnahme Taiwans an internationalen Foren zu erhöhen und den Dialog zwischen den Behörden in Beijing und dem Dalai Lama zu erleichtern, um in der Tibet-Frage konkrete Fortschritte zu erzielen;
22. unterstützt die vorgeschlagenen Maßnahmen mit Blick auf eine Zusammenarbeit zur Förderung des Friedens, der Stabilität, des Wohlstands und der guten Staatsführung in Afrika, sowie die im Rahmen der diversen internationalen Foren unternommenen Anstrengungen, wie etwa den Aktionsplan der G8/Afrikanischen Union, die EU-Friedensfazilität für Afrika, oder die Initiative der USA für globale friedenserhaltende Maßnahmen (US Global Peacekeeping Operations Initiative); schlägt jedoch vor, der Erreichung der von den Vereinten Nationen aufgestellten Millenniums-Entwicklungsziele bis zum Jahr 2015 Vorrang zu geben, und zwar durch eine effektive Aufstockung der Entwicklungshilfe der Partner für Afrika, insbesondere in den Bereichen Bildung und Gesundheit, sowie durch Unterstützung der Bemühungen internationaler Hilfsfonds, damit die Armut vollständig beseitigt wird; erwartet von den Regierungen der afrikanischen Staaten, dass diese ihren Teil der Vereinbarung einhalten, indem sie sich der Demokratie, der Rechtstaatlichkeit und der Achtung der Menschenrechte sowie der Bekämpfung der Korruption verpflichten;
Sicherheits- und Verteidigungsfragen EU-USA
23. weist mit Nachdruck auf die Bedeutung der Rolle der NATO und der europäischen Außen- und Sicherheitspolitik hin sowie darauf, dass die NATO immer noch ein Garant der transatlantischen Stabilität und Sicherheit ist; bekräftigt, dass es im Interesse der Partner ist, die Fähigkeiten sowohl der NATO als auch der EU zu stärken, und dass insbesondere die NATO ihr Potenzial als Forum für eine politische Debatte in einer echten Partnerschaft auf Augenhöhe entwickeln sollte, wobei ein vernünftiges Gleichgewicht zwischen den Instrumenten der Prävention, der Krisenbewältigung und der militärischen Kapazität erzielt werden sollte; empfiehlt in diesem Zusammenhang, die derzeitigen Beziehungen zwischen der NATO und der Europäischen Union in Sicherheitsfragen auszubauen und dabei die Eigenständigkeit beider Organisationen zu wahren; weist mit Nachdruck darauf hin, dass alle Militärinterventionen von den Vereinten Nationen grundsätzlich im Einklang mit der UN-Charta angeordnet werden sollten;
24. begrüßt das amerikanische Verteidigungsgenehmigungsgesetz 2006, das keine Bestimmungen über den Kauf amerikanischer Produkte im Zusammenhang mit der Kraftstoffversorgung der Tanker der amerikanischen Streitkräfte enthält; räumt jedoch ein, dass es für die in der Verteidigungsindustrie tätigen europäischen Unternehmen immer noch schwierig ist, auf den Verteidigungsmarkt der Vereinigten Staaten vorzudringen und verteidigungsspezifische amerikanische Technologie zu erwerben, und zwar wegen der mangelnden Gegenseitigkeit im Bereich der Verteidigungsindustrie; ist daher der Auffassung, dass die Europäische Verteidigungsagentur sich dafür einsetzen sollte, dass die nationalen Beschaffungsämter für Verteidigungsgüter in der EU verstärkt auf dem europäischen Markt einkaufen sollten, um die industrielle und technologische Grundlage der Verteidigung Europas in einigen Sektoren zu stärken und die transatlantische industrielle Zusammenarbeit im Verteidigungssektor neu zu gewichten;
25. fordert die Beteiligten nachdrücklich auf, ein wirksames gemeinsames Instrument zu entwickeln, und zwar für Kriseneinsätze (einschließlich Krisenbewältigung in all seinen Formen) bei plötzlichen und unerwarteten politischen Veränderungen in Ländern, in denen die gemeinsamen Werte und wesentlichen Interessen beider Partner betroffen sein könnten, wie vor Kurzem in der Ukraine und in Kirgistan und Usbekistan;
26. unterstreicht, dass es wichtig ist, die militärischen Kapazitäten Europas zu erhöhen, im Interesse der internationalen Sicherheit und im Hinblick auf den Aufbau besserer Partnerschaftsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten in politischer und militärischer Hinsicht;
27. begrüßt das Engagement beider Partner, und hebt besonders hervor, dass der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen und andere Einrichtungen der UN sich in herausragender Weise um eine wirksame globale Antwort auf die größten Bedrohungen des Friedens und der Sicherheit in der Welt durch die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihren Trägersystemen bemüht haben; unterstreicht daher die Notwendigkeit, die Arbeit zur Stärkung der Regelung über die Nichtverbreitung fortzuführen und Anstrengungen zu unternehmen, um entschieden auf die Allgemeingültigkeit der diesbezüglichen internationalen Verträge und Übereinkommen sowie auf den Beitritt zum Haager Verhaltenskodex gegen die Proliferation ballistischer Raketen hin zu arbeiten; fordert die Vereinigten Staaten auf, den Vertrag über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen zu ratifizieren;
28. empfiehlt, die Arbeit an einem neuen Instrument des Völkerrechts voranzutreiben, das sowohl eine angemessene Definition des Terrorismus als auch wirksame und legale Methoden zu seiner Bekämpfung durch die internationale Gesellschaft enthalten soll;
29. fordert die Europäische Union und die Vereinigten Staaten auf, die Zusammenarbeit mit Blick auf ein umfassendes System internationaler Vereinbarungen über die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen fortzuführen, um gemeinsam den Nichtverbreitungsvertrag als Schlüsselelement zur Vermeidung der Verbreitung von Atomwaffen zu stärken; bedauert, dass auf der Konferenz zur Überarbeitung des Nichtverbreitungsvertrags 2005 in dieser Hinsicht kein gemeinsamer Standpunkt erzielt wurde, und schlägt vor, alles Erdenkliche zu unternehmen, um die uneingeschränkte Umsetzung der Resolution 1540 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zu fördern; ist der Auffassung, dass die Stärkung sowohl der IAEO als auch der Initiative für globale Partnerschaft wesentliche Elemente der gemeinsamen Strategie der beiden Partner sind; unterstützt in diesem Zusammenhang den Vorschlag der IAEO für eine Multilateralisierung der Urananreicherung; unterstreicht darüber hinaus, dass die Atommächte unter den transatlantischen Partnern stärker bestrebt sein sollten, Artikel VI des Nichtverbreitungsvertrags einzuhalten;
30. teilt die Auffassung, dass die Bekämpfung des Terrorismus und der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen für beide Partner weiterhin zu den größten Sicherheitsherausforderungen gehört; unterstreicht daher die Notwendigkeit für beide Partner, ihre Zusammenarbeit in diesem Bereich zu intensivieren und die Vereinten Nationen bei der Bewältigung beider Herausforderungen zu unterstützen;
31. bedauert daher zutiefst das Misstrauen wegen mutmaßlicher Verletzung der Menschenrechte und des Völkerrechts im Zusammenhang mit den so genannten außerordentlichen Fällen von Auslieferung in Europa; verweist in diesem Kontext auf die offiziellen Ermittlungen des Europarates gemäß Artikel 52 der Europäischen Menschenrechtskonvention und des in seiner Entschließung vom 15. Dezember 2005[10] und in seinem Beschluss vom 18. Januar 2006[11] genannten Nichtständigen Ausschusses der Europäischen Parlaments; fordert alle Beteiligten, auch die Vereinigten Staaten, auf, uneingeschränkt mit dem Nichtständigen Ausschuss zusammenzuarbeiten;
32. weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Partner das Völkerrecht, die Charta der Vereinten Nationen und die demokratischen Grundsätze jederzeit einhalten und gewährleisten müssen, dass ihre nationalen Rechtsvorschriften und Mechanismen in diesem Bereich im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsvorschriften stehen, insbesondere mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe; ist der Auffassung, dass jede gemeinsame oder unilaterale Maßnahme, bei der das Völkerrecht nicht uneingeschränkt geachtet wird, die Art und Weise, auf die die westlichen Gesellschaften von außen gesehen werden, schwächen würde und sie so bei ihrer Bekämpfung des Terrorismus und dem Streben nach Frieden, Stabilität und Demokratie aus einer Position der Schwäche und der geringeren Glaubwürdigkeit handeln würden;
33. betont, dass dem derzeitigen Rechtsvakuum, in dem sich die Häftlinge im Camp Delta der Marinebasis Guantánamo Bay seit ihrer Ankunft befinden, ein Ende bereitet und ihnen unverzüglich Zugang zur Justiz gewährt sowie sichergestellt werden muss, dass diejenigen, die beschuldigt werden, Kriegsverbrechen begangen zu haben, einen fairen Prozess bekommen im Einklang mit dem humanitären Völkerrecht und in vollständiger Übereinstimmung mit den internationalen Menschenrechtsinstrumenten; weist mit Nachdruck darauf hin, dass diese Fragen auf der Tagesordnung des nächsten Gipfels EU-USA stehen sollten; wiederholt seine Forderung nach einer unverzüglichen Schließung des Gefangenenlagers von Guantánamo;
34. bedauert, dass das amerikanische Verteidigungsministerium in der Vergangenheit nie den Besuch der Ad-hoc-Arbeitsgruppe der Delegation des Europäischen Parlaments und der Parlamentarischen Versammlung der NATO, der Anfang 2004 beantragt wurde, genehmigt hat; ist der Auffassung, dass dieser Besuch inzwischen wichtiger denn je geworden ist, und schlägt vor, den Antrag erneut zu stellen;
35. fordert die Mitgliedstaaten, die die Verträge zwischen der EU und den Vereinigten Staaten von 2003 über Auslieferung und gegenseitige Amtshilfe noch nicht ratifiziert haben, auf, den Prozess der Ratifizierung zu beschleunigen; vertritt die Ansicht, dass der Umsetzung (seitens der EU) des Übereinkommens zwischen der EU und den USA über gegenseitige Rechtshilfe und Auslieferung mit Blick auf die Stärkung der justiziellen und polizeilichen Zusammenarbeit in Strafsachen besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden sollte;
36. ist der Auffassung, dass die derzeit für die Bürger der neuen Mitgliedstaaten der EU geltenden Visa-Anforderungen zu einer ungerechtfertigten Unterscheidung zwischen den alten und den neuen Mitgliedstaaten führen; fordert die Vereinigten Staaten daher eindringlich auf, das „Visa Waiver Programme“ (Programm zur Aufhebung der Visumpflicht) auf die Bürger aller Mitgliedstaaten der EU auszuweiten, damit sie alle unverzüglich gleich, offen und fair behandelt werden;
37. vertritt die Auffassung, dass die „Trusted Person“-Initiative (vertrauenswürdige Person) eine freiwillige Initiative ist; stellt jedoch fest, dass sie für die EU Probleme im Zusammenhang mit dem Datenschutz aufwerfen könnte, besonders für EU-Staatsangehörige, die als Geschäftsleute oder Touristen in die USA einreisen; stellt fest, dass in punkto Datenschutz geeignete Folgemaßnahmen im Zusammenhang mit der bevorstehenden Entscheidung des EuGH im PNR-Fall und eine gemeinsame Strategie für die Bekämpfung von Spam, „Spyware“ und „Malware“ gewährleistet sein sollten, bei gleichzeitiger Stärkung der bilateralen Zusammenarbeit im Bereich der Rechtsdurchsetzung und Zusammenarbeit mit allen Beteiligten, um Drittländer für die Notwendigkeit zu sensibilisieren, Spam zu bekämpfen;
38. betont die Notwendigkeit einer verstärkten Zusammenarbeit zugunsten einer Initiative für die Sicherheit der Grenzen, um speziell die Vernetzung von Behörden für Grenzsicherheit und den Austausch über wirksame Strafverfolgungsmethoden an den Grenzen und die konkrete Anwendung dieser Methoden sowie den Austausch von Informationen und Erfahrungen zu fördern und messbare Ergebnisse vorzeigen zu können, aus denen hervorgeht, inwieweit Fälschungskriminalität durch Strafverfolgungsmethoden zurückgedrängt werden konnte;
39. empfiehlt, die Zusammenarbeit in den Bereichen Geldwäsche, Finanzierung des Terrorismus, Steuerflucht, Korruption und andere gesetzeswidrige Handlungen auszubauen; dies könnte im Rahmen der Umsetzung der Empfehlungen der „Financial Action Task Force“ und anderer geeigneter Gremien für die Zusammenarbeit geschehen;
40. fordert die USA auf, effiziente Verfahren einzuführen, damit Personen die Aufnahme ihres Namens auf die von den USA erstellte Liste der Terrorverdächtigen anfechten und die Streichung ihres Namens von dieser Liste veranlassen können, wenn ihre Unschuld bewiesen ist, und dafür zu sorgen, dass denjenigen, die denselben (oder einen ähnlichen) Namen wie Personen auf der Liste tragen, keine Nachteile daraus erwachsen;
41. fordert eine operationelle Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Terrorismus auf der Grundlage der Gleichwertigkeit und der Gegenseitigkeit (insbesondere bei der Erstellung gemeinsamer Fahndungslisten), der organisierten Kriminalität, des Drogenhandels und der Korruption sowie beim Austausch von DNA-Daten über Europol und in den Bereichen Netzsicherheit und Computerkriminalität, einschließlich Fragen betreffend die Notwendigkeit der Zusammenarbeit zwischen Staat und Wirtschaft und des Schutzes sensibler Informationsinfrastruktur, die Nutzung des Internet durch Terroristen, die missbräuchliche Nutzung personenbezogener Daten („Identity theft“), die Zulässigkeit von elektronischem Beweismaterial und die Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet;
42. verweist jedoch darauf, dass jegliche Zusammenarbeit zwischen der EU und den USA stets unter vollständiger Achtung der Menschenrechte, einschließlich des Rechts auf ein faires Verfahren, erfolgen sollte und dass vor jeglicher Auslieferung an die USA Garantien von den USA eingeholt werden sollten, dass die betreffende Person nicht zum Tode verurteilt wird; fordert die transatlantischen Partner auf, bei der justiziellen und polizeilichen Zusammenarbeit die Grundsätze der Gegenseitigkeit zu respektieren;
Wirtschaftliche und handelspolitische Dimension der Partnerschaft und Vollendung des Transatlantischen Marktes bis 2015
43. ist der Auffassung, dass die transatlantische Wirtschaftspartnerschaft innerhalb des Rahmens des vorgeschlagenen Transatlantischen Partnerschaftsabkommens gestärkt und durch ein Transatlantisches Luftfahrtabkommen ergänzt werden sollte, anstatt sie in der bisherigen Schwerfälligkeit und Widersprüchlichkeit weiter zu verfolgen;
44. fordert den österreichischen Vorsitz auf, die Anstrengungen zur Umsetzung der auf dem Gipfel EU-USA von 2005 beschlossenen Erklärung zur Stärkung der Transatlantischen Wirtschaftlichen Integration zu intensivieren, indem das hochrangige Forum für Zusammenarbeit in Regelungsfragen und Innovation eingesetzt und eine von der EU und den USA gemeinsam durchzuführende Studie eingeleitet wird, um die noch bestehenden Hemmnisse für den transatlantischen Handel und Investitionen zu ermitteln und die potenziellen Vorteile der Vollendung des Transatlantischen Marktes zu bewerten; schlägt vor diesem Hintergrund vor, einen Zeitplan auszuarbeiten, der eine spezifische Vorgehensweise enthält und Zieldaten für die Vollendung festlegt; begrüßt in diesem Zusammenhang den auf dem ersten inoffiziellen Treffen der Wirtschaftsminister der EU und der Vereinigten Staaten im November 2005 getroffenen Beschluss, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, um einen besseren Schutz der Rechte am geistigen Eigentum zu gewährleisten, wobei eine verbesserte Zusammenarbeit bei der Durchsetzung an den Grenzen, die öffentlich-private Partnerschaft und eine koordinierte technische Unterstützung für Drittländer im Mittelpunkt stehen sollten;
45. verweist auf seine gleichzeitig angenommene Entschließung zu den wirtschafts- und handelspolitischen Aspekten der Partnerschaft;
46. fordert daher eindringlich, dass der Transatlantische Verbraucherdialog und der Transatlantische Umweltdialog wiederbelebt werden, um „bewährte Methoden“ zu entwickeln, die die Gesundheit und die Sicherheit der Verbraucher und den Umweltschutz fördern und auf diese Weise einem nachhaltigeren transatlantischen Markt den Weg bereiten;
47. fordert die führenden Politiker auf beiden Seiten des Atlantik auf, die transatlantische wirtschaftliche Zusammenarbeit neu zu beleben, indem Frühwarnsysteme eingeführt werden, um im Rahmen der ordnungspolitischen und legislativen Prozesse früher, nämlich zum Zeitpunkt der Problemgestaltung und Lösungsfindung, handeln zu können;
48. verurteilt die extraterritoriale Vorgehensweise, die typisch für zahlreiche Aspekte der Außenpolitik und der Außenwirtschafts- und Außenhandelspolitik der Vereinigten Staaten ist, wie z.B. das „Helms-Burton“-Gesetz, das „Torricelli“-Gesetz oder „Abschnitt 301“ des amerikanischen Handelsrechts;
Institutioneller Rahmen der Partnerschaft
49. erinnert daran, dass die größten Belastungen, denen die Partnerschaft in den letzten Jahren ausgesetzt war, zwar eher Differenzen inhaltlicher Natur denn institutioneller Art waren, bleibende Erfolge ohne Institutionen, die bereit sind, auf Fortschritt zu drängen, jedoch nicht möglich sind; weist in diesem Zusammenhang mit Nachdruck auf die Notwendigkeit eines stabilen institutionellen Rahmens hin, der eine regelmäßige Koordinierung und Konsultation auf der Ebene der Exekutive ermöglicht; bekräftigt daher die Notwendigkeit, die parlamentarische Dimension der Transatlantischen Partnerschaft zu stärken, indem der Transatlantische Dialog der Gesetzgeber (TLD) in eine Transatlantische Versammlung umgewandelt wird, die Gipfeltreffen der Gesetzgeber im Vorfeld der Gipfel EU-USA plant; ist darüber hinaus der Auffassung, dass der Gedanke, neue, gemeinsam finanzierte Programme für den Austausch zwischen Mitarbeitern der Legislative einzuleiten, in Erwägung gezogen werden muss;
50. unterstützt daher den Vorschlag des österreichischen Vorsitzes, parlamentarische Vertreter und Vertreter der europäischen und amerikanischen Bürgergesellschaft stärker in die alltäglichen Aspekte der Partnerschaft einzubeziehen; ist der Auffassung, dass der Präsident des Parlaments und die Führungsriege des amerikanischen Kongresses am nächsten Gipfel teilnehmen sollten, um zu zeigen, dass die Partnerschaft sich der aktiven Unterstützung und des Engagements der gewählten Vertreter erfreut;
51. begrüßt, dass Vertreter aus sechs weiteren Ausschüssen des Europäischen Parlaments am Transatlantischen Dialog der Gesetzgeber (TLD) teilnehmen, und unterstützt die derzeitigen Bemühungen, im Parlament ein Frühwarnsystem einzurichten; ist der Auffassung, dass spätestens im Haushaltsplan des Europäischen Parlaments für 2007 eine Planstelle in Washington, DC, vorgesehen werden sollte, damit sowohl das Parlament als auch der TLD in ständigem Kontakt zur amerikanischen Abgeordnetenkammer und zum Senat bleiben können;
52. begrüßt die auf dem Gipfel EU-USA im Juni 2005 gebilligte Roadmap 2005 und dabei insbesondere die Einrichtung des Hochrangigen ordnungspolitischen Kooperationsforums zur Erleichterung des ordnungspolitischen Dialogs;
53. weist nachdrücklich darauf hin, dass die Akteure und die Gesetzgeber aktiv in den Dialog über die ordnungspolitische Zusammenarbeit eingebunden werden sollten;
o
o o
54. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und dem Präsidenten und dem Kongress der Vereinigten Staaten von Amerika zu übermitteln.
- [1] Angenommene Texte, P6_TA(2005)0238.
- [2] ABl. C 34 E vom 7.2.2002, S. 359.
- [3] ABl. C 177 E vom 25.7.2002, S. 288.
- [4] ABl. C 180 E vom 31.7.2003, S. 392.
- [5] ABl. C 69 E vom 19.3.2004, S. 124.
- [6] ABl. C 102 E vom 28.4.2004, S. 640.
- [7] Angenommene Texte, P6_TA(2006)0070.
- [8] ABl. C 104 E vom 30.4.2004, S. 1043.
- [9] ABl. C 247 E vom 6.10.2005, S. 151.
- [10] Angenommene Texte, P6_TA(2005)0529.
- [11] Angenommene Texte, P6_TA(2006)0012.
STELLUNGNAHME des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (14.3.2006)
für den Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
zu den transatlantischen Beziehungen
(2005/2056(INI))
Verfasser der Stellungnahme: Johannes Blokland
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres ersucht den federführenden Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
– in Kenntnis der Transatlantischen Erklärung über die Beziehungen zwischen EG und USA von 1990 sowie der neuen Transatlantischen Agenda von 1995,
– in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Brüssel vom 16. und 17. Dezember 2004,
– unter Hinweis auf die Erklärungen im Anschluss an das Gipfeltreffen der europäischen Staats- und Regierungschefs und des Präsidenten der Vereinigten Staaten vom 22. Februar 2005 in Brüssel,
– in Kenntnis der Ergebnisse des Gipfeltreffens EU-USA vom 20. Juni 2005 in Washington DC,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. Juni 2005 zu den transatlantischen Beziehungen, seine Empfehlung vom 10. März 2004 an den Rat zu dem Recht der Häftlinge in Guantanamo auf ein faires Verfahren[1] sowie auf seine Entschließungen vom 22. April 2004[2] und 13. Januar 2005[3],
– unter Hinweis auf den vom US-Kongress am 9. Februar 2005 vorgelegten Entwurf einer Resolution Nr. 77 zu den transatlantischen Beziehungen,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 18. Mai 2005 mit dem Titel „Eine stärkere Partnerschaft zwischen EU und USA und ein offenerer Markt für das 21. Jahrhundert“ (KOM(2005)0196),
– gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
Gemeinschaftsbefugnisse
1. erinnert daran, dass im Zusammenhang mit der Freizügigkeit der Personen (Visabefreiung für Reisende) zehn Mitgliedstaaten die Anwendung einer Gegenseitigkeitsklausel gefordert haben, da für ihre Staatsangehörigen die Visumpflicht gilt; fordert, dass die Gespräche zwischen der EU und den USA auf einer stärker ergebnisorientierten Grundlage fortgeführt werden, um dieses Problem für die Mitgliedstaaten, für die das „Visa Waiver Programme“ (Programm zur Aufhebung der Visumpflicht) nicht gilt, zu lösen; weist darauf hin, dass die Visapolitik der USA mit Blick auf die aktuelle sozialpolitische Situation der Europäischen Union neu gestaltet werden muss, nachdem der Markt der Union um zehn Mitgliedstaaten gewachsen ist und die Umsetzung des Schengen-Systems ständig vertieft wird, und dass in diesem Zusammenhang die Begründung für die Andersbehandlung der Bürger dieser Staaten entfällt;
2. fordert die USA unter Hinweis auf ihr Engagement für die Grundsätze der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit auf, diese Grundsätze zu wahren und mit der EU zusammenzuarbeiten, um im Einklang mit den Zielen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit sowie die Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten zu entwickeln und zu vertiefen, den Frieden zu sichern, die internationale Sicherheit zu stärken und die internationale Zusammenarbeit zu fördern;
3. fordert die USA auf, bei der Entwicklung ihrer eigenen Rechtsvorschriften und Politiken der gesetzlichen Entwicklung in der EU Rechnung zu tragen; erinnert daran, dass beispielsweise die Erteilung von Visa für Kurzaufenthalte heute in erster Linie in die Zuständigkeit der Gemeinschaft fällt; weist die USA auf die Petition Nr. 413/2005 hin, in der dazu aufgefordert wird, die Einwanderungsgesetze der USA so zu interpretieren, dass sie den gesetzlichen Entwicklungen in der EU Rechnung tragen, damit die Berufstätigkeit in jedem Mitgliedstaat, was J-1-Visa betrifft, unter das so genannte „Home residency requirement“ fällt;
4. fordert eine gemeinsame Evaluierung der Auswirkungen biometrischer Techniken wie der Radio Frequency Identification (RFID) auf das öffentliche Leben und die bürgerlichen Freiheiten, besonders im Hinblick auf die Pass- und Visabestimmungen;
5. vertritt die Auffassung, dass die „Trusted Person“-Initiative eine freiwillige Initiative ist; stellt jedoch fest, dass sie für die EU Probleme im Zusammenhang mit dem Datenschutz aufwerfen könnte, besonders für EU-Staatsangehörige, die als Geschäftsleute oder Touristen in die USA einreisen;
6. betont die Notwendigkeit einer verstärkten Zusammenarbeit zugunsten einer Initiative für die Sicherheit der Grenzen, um speziell die Vernetzung von Behörden für Grenzsicherheit und den Austausch über und die konkrete Anwendung von wirksamen Enforcement-Maßnahmen an den Grenzen und von Informationen zu fördern, verwertbare Erfahrungen zu gewinnen und weiter zu geben und messbare Ergebnisse bei der Bekämpfung der Fälschungskriminalität durch Enforcement-Maßnahmen zu erzielen;
7. empfiehlt, die Zusammenarbeit im Bereich der Geldwäsche, Finanzierung des Terrorismus, Steuerflucht, Korruption und anderer gesetzeswidriger Handlungen weiter zu entwickeln; dies könnte im Rahmen der Umsetzung der Empfehlungen der „Financial Action Task Force“ und anderer geeigneter Gremien für die Zusammenarbeit geschehen;
8. stellt fest, dass in punkto Datenschutz geeignete Folgemaßnahmen im Zusammenhang mit der bevorstehenden Entscheidung des EuGH im PNR-Fall und eine gemeinsame Strategie für die Bekämpfung von Spam, „Spyware“ und „Malware“ gewährleistet sein sollten, bei gleichzeitiger Stärkung der bilateralen Zusammenarbeit im Bereich der Rechtsdurchsetzung und Zusammenarbeit mit allen Beteiligten, um Drittländer für die Notwendigkeit zu sensibilisieren, Spam zu bekämpfen;
Zuständigkeiten der Union (Titel VI)
9. vertritt die Ansicht, dass im Zusammenhang mit der justiziellen und polizeilichen Zusammenarbeit in Strafsachen der Umsetzung (seitens der EU) des Übereinkommens zwischen der EU und den USA über gegenseitige Rechtshilfe und Auslieferung besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden sollte;
10. fordert die USA auf, effiziente Verfahren einzuführen, damit Personen die Aufnahme ihres Namens auf die von den USA erstellte Liste der Terrorverdächtigen anfechten und die Streichung ihres Namens von dieser Liste veranlassen können, wenn ihre Unschuld bewiesen ist, und dafür zu sorgen, dass denjenigen, die denselben (oder einen ähnlichen) Namen wie Personen auf der Liste tragen, keine Nachteile daraus erwachsen;
11. ist der Ansicht, dass die zuständigen Behörden der USA, die Mitgliedstaaten und die Gemeinschaftsorgane mit dem „Nichtständigen Ausschuss des EP zu der vermuteten Heranziehung europäischer Staaten für die Beförderung und die unrechtmäßige Inhaftierung von Gefangenen durch die CIA“ und mit dem Europarat zusammenarbeiten sollten;
12. fordert eine operationelle Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Terrorismus auf der Grundlage der Gleichwertigkeit und Gegenseitigkeit (insbesondere bei der Erstellung gemeinsamer Fahndungslisten), der organisierten Kriminalität, des Drogenhandels und der Korruption sowie beim Austausch von DNA-Daten über Europol und in den Bereichen Netzsicherheit und Computerkriminalität, einschließlich Fragen betreffend die Notwendigkeit der Zusammenarbeit zwischen Staat und Wirtschaft und des Schutzes sensibler Informationsinfrastruktur, die Nutzung des Internet durch Terroristen, die missbräuchliche Nutzung personenbezogener Daten („Identity theft“), die Zulässigkeit von elektronischem Beweismaterial und die Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet;
13. verweist jedoch darauf, dass jegliche Zusammenarbeit zwischen der EU und den USA stets unter vollständiger Achtung der Menschenrechte, einschließlich des Rechts auf ein faires Verfahren, erfolgen sollte und dass vor jeglicher Auslieferung an die USA Garantien von den USA eingeholt werden sollten, dass die betreffende Person nicht zum Tode verurteilt wird;
14. fordert die transatlantischen Partner auf, bei der justiziellen und polizeilichen Zusammenarbeit die Grundsätze der Gegenseitigkeit zu respektieren.
VERFAHREN
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Titel |
Transatlantische Beziehungen | |||||
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Verfahrensnummer |
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Federführender Ausschuss |
AFET | |||||
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Stellungnahme von |
LIBE | |||||
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Verstärkte Zusammenarbeit – Datum der Bekanntgabe im Plenum |
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Verfasser(-in) der Stellungnahme |
Johannes Blokland | |||||
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Ersetzte(r) Verfasser(-in) der Stellungnahme: |
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Prüfung im Ausschuss |
21.2.2006 |
13.3.2006 |
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Datum der Annahme |
13.3.2006 | |||||
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
39 0 0 | ||||
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Alexander Nuno Alvaro, Alfredo Antoniozzi, Edit Bauer, Johannes Blokland, Mihael Brejc, Giusto Catania, Jean-Marie Cavada, Charlotte Cederschiöld, Fausto Correia, Agustín Díaz de Mera García Consuegra, Rosa Díez González, Kinga Gál, Patrick Gaubert, Elly de Groen-Kouwenhoven, Lilli Gruber, Adeline Hazan, Ewa Klamt, Stavros Lambrinidis, Henrik Lax, Sarah Ludford, Edith Mastenbroek, Jaime Mayor Oreja, Hartmut Nassauer, Martine Roure, Inger Segelström, Antonio Tajani, Ioannis Varvitsiotis, Stefano Zappalà, Tatjana Ždanoka | |||||
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(-innen) |
Frederika Brepoels, Panayiotis Demetriou, Jeanine Hennis-Plasschaert, Antonio Masip Hidalgo, Bill Newton Dunn, Herbert Reul, Marie-Line Reynaud, Bogusław Sonik, Johannes Voggenhuber, Rainer Wieland | |||||
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
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Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar) |
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STELLUNGNAHME des Rechtsausschusses (27.2.2006)
für den Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
zu den transatlantischen Beziehungen
(2005/2056(INI))
Verfasserin der Stellungnahme: Arlene McCarthy
VORSCHLÄGE
Der Rechtsausschuss ersucht den federführenden Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
A. in der Erwägung, dass die europäische und die amerikanische Volkswirtschaft in Bezug auf das Handelsvolumen, die ausländischen Direktinvestitionen und die Auslandsinvestitionen, den Handel mit Dienstleistungen und die Forschung immer stärker voneinander abhängig sind,
B. in der Erwägung, dass sich die gegenseitigen Investitionen in den Handel mit Waren und Dienstleistungen im Jahr 2003 auf 600 Milliarden EUR beliefen, und dass der gesamte transatlantische Warenhandel im Jahr 2004 den Rekordwert von 482 Milliarden USD (398 Milliarden EUR) erreichte, wodurch kommerzielle Verkäufe im Wert von insgesamt ca. 3 Billionen USD (2,5 Billionen EUR) pro Jahr getätigt wurden und Arbeitsplätze für bis zu 14 Millionen Arbeitnehmer geschaffen wurden,
C. in der Erwägung, dass Europa weiterhin der wichtigste Bestimmungsort für US-amerikanische Auslandsinvestitionen ist, wobei 60% der im Ausland angelegten Vermögenswerte von US-amerikanischen Unternehmen in der EU investiert sind und Europa in den letzten fünf Jahren nahezu 75% der gesamten Auslandsinvestitionen in den USA getätigt hat,
D. in der Erwägung, dass der europäische und der US-amerikanische Kapitalmarkt 68 % der globalen Renten- und Aktienmarktkapitalisierung ausmachen und die beiden Märkte für einander die wichtigsten Exportmärkte für Finanzdienstleistungen darstellen, wobei Investoren aus der EU in den Jahren 2003-2004 Transaktionen mit US-amerikanischen Aktien im Wert von 85 Milliarden EUR und US-amerikanische Investoren Transaktionen mit Aktien aus der EU im Wert von 40 Milliarden EUR durchgeführt haben,
E. in der Erwägung, dass die jüngsten Anstrengungen auf beiden Seiten, die wirtschaftliche Integration zu verstärken und den politischen und ordnungspolitischen Dialog zu verbessern, nicht nur begrüßenswert, sondern auch von wesentlicher Bedeutung für die reibungslose Entwicklung der gesamten Weltwirtschaft sind,
F. in der Erwägung jedoch, dass die Unternehmensskandale um WorldCom und Parmalat, die Notwendigkeit unterstreichen, dass die EU und die USA die Zusammenarbeit in Bezug auf die Verbesserung der transatlantischen Maßnahmen in den Bereichen Rechnungslegung und Unternehmensführung intensivieren,
G. in der Erwägung, dass die Produkt- und Markenpiraterie durch Drittstaaten die Wettbewerbsfähigkeit von kreativen und innovativen Industriezweigen in der EU und in den USA unterminiert und die Gesundheit und Sicherheit der Konsumenten gefährdet,
H. in der Erwägung, dass die EU und die USA sich auf dem Gipfel EU-USA im Juni 2005 darauf verständigt haben, gemeinsam gegen die weltweite Produkt- und Markenpiraterie vorzugehen,
1. begrüßt die im April 2005 zwischen der EU und den USA erzielte Einigung auf eine „Roadmap“ zur Herstellung der Gleichwertigkeit der Rechnungslegungsstandards als einen Fortschritt auf dem Weg zum Gebrauch eines einzigen Rechnungslegungsstandards in der EU und in den USA; weist nachdrücklich darauf hin, dass die derzeitige Lage, in der Unternehmen aus der EU, die an US-amerikanischen Börsen notiert sind, zwei verschiedenen Regelwerken gerecht werden müssen, für beide Seiten von Nachteil ist, und fordert die Kommission auf sicherzustellen, dass die US-amerikanischen Standards nicht allzu vorherrschend werden;
2. ermuntert die EU und die USA, den regelmäßigen Dialog über die Finanzmärkte als ein Modell für andere Gebiete der transatlantischen Zusammenarbeit wie etwa die Unternehmensführung zu nutzen und ihn offener, strukturierter und integrierender zu gestalten;
3. stellt jedoch fest, dass das gesamte Potenzial offener, eng verzahnter und dynamischer transatlantischer Finanzmärkte und Finanzdienstleistungen bei weitem noch nicht ausgeschöpft ist, und unterstreicht, dass durch die Beseitigung bestehender Investitionsbarrieren beträchtliche wirtschaftliche Vorteile für die transatlantische Wirtschaft in Form einer höheren Liquidität, eines kostengünstigeren Zugangs zu Kapital und niedrigeren Transaktions- und Handelskosten entstehen würden (laut der Kommission würden eine Senkung der Eigenkapitalkosten um 9%, eine Reduzierung der Handelskosten um 60% und ein entsprechender Anstieg des Handelsvolumens um 50% erzielt werden); betont, dass ungewöhnliche Eigentumsbeschränkungen auf der US-amerikanischen Seite, insbesondere in den Bereichen Verteidigung, Luftfahrt und Medien, angegangen werden müssen und ein strukturierter Dialog, der auf eine für beide Seiten faire und angemessene Wettbewerbspolitik ausgerichtet ist, entwickelt werden muss;
4. ist davon überzeugt, dass die Zusammenarbeit und der Dialog über die Unternehmensführung dazu beitragen könnten, die Annahme diskriminierender Rechtvorschriften, wie das Sarbanes-Oxley-Gesetz aus dem Jahre 2002 mit seinen nachteiligen Folgen für Unternehmen aus der EU, zu vermeiden;
5. begrüßt die auf dem Gipfel EU-USA im Juni 2005 gebilligte Roadmap 2005 und dabei insbesondere die Einrichtung des Hochrangigen ordnungspolitischen Kooperationsforums zur Erleichterung des ordnungspolitischen Dialogs;
6. weist nachdrücklich darauf hin, dass die Akteure und die Gesetzgeber aktiv in den Dialog über die ordnungspolitische Zusammenarbeit eingebunden werden sollten;
7. begrüßt die Erklärung zum Gipfel EU-USA des Jahres 2005 mit dem Titel „Working Together to Fight against Global Piracy and Counterfeiting“ über die Verminderung der Produkt- und Markenpiraterie durch eine effiziente Umsetzung der Rechtsvorschriften und begrüßt, dass sich die EU und die USA zu einer verstärkten Zusammenarbeit im Hinblick auf die Reduzierung der Verstöße gegen die Rechte am geistigen Eigentum in Drittstaaten sowohl durch den politischen Dialog als auch durch technische Unterstützung verpflichtet haben;
8. begrüßt die Ankündigung des für den EU-Handel zuständigen Kommissionsmitglieds Mandelson und des US-amerikanischen Handelsministers Gutierrez vom 30. November 2005, der zufolge ein gemeinsames Arbeitsprogramm EU-USA zur Bekämpfung der Produkt- und Markenpiraterie aufgestellt wird;
9. drängt darauf, dass China, Russland und die Ukraine Priorität für Maßnahmen der Zusammenarbeit und der Abstimmung der technischen Unterstützung und der Schulung im Bereich der Durchsetzung der Rechtsvorschriften zwischen der EU und den USA eingeräumt wird;
10. fordert die Arbeitsgruppe EU-USA auf, angemessene Sanktionen für Drittstaaten auszuarbeiten, die permanent gegen die Vorschriften über die Rechte am geistigen Eigentum verstoßen oder diese nicht durchsetzen, und fordert die Einrichtung einer Task Force EU-USA im Bereich Produkt- und Markenpiraterie;
11. erwartet die Veröffentlichung einer Strategie zur Zusammenarbeit bei der Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum und eines Berichtes über die ergriffenen Maßnahmen mit Interesse und fordert die Kommission auf, das Parlament über die Fortschritte auf diesem Gebiet rechtzeitig vor dem Gipfel EU-USA 2006 in Kenntnis zu setzen.
VERFAHREN
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Titel |
Transatlantische Beziehungen | |||||
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Verfahrensnummer |
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Federführender Ausschuss |
AFET | |||||
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Stellungnahme von |
JURI | |||||
|
Verstärkte Zusammenarbeit – Datum der Bekanntgabe im Plenum |
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|
Verfasser(-in) der Stellungnahme |
Arlene McCarthy | |||||
|
Ersetzte(r) Verfasser(-in) der Stellungnahme: |
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|
Prüfung im Ausschuss |
22.11.2005 |
31.1.2006 |
|
|
| |
|
Datum der Annahme |
23.2.2006 | |||||
|
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
19 0 0 | ||||
|
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Maria Berger, Monica Frassoni, Giuseppe Gargani, Piia-Noora Kauppi, Klaus-Heiner Lehne, Antonio López-Istúriz White, Antonio Masip Hidalgo, Aloyzas Sakalas, Gabriele Hildegard Stauner, Rainer Wieland, Nicola Zingaretti, Jaroslav Zvěřina | |||||
|
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(-innen) |
Janelly Fourtou, Jean-Paul Gauzès, Roland Gewalt, Adeline Hazan, Eva Lichtenberger, Arlene McCarthy, Toine Manders, Michel Rocard | |||||
|
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
| |||||
|
Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar) |
| |||||
VERFAHREN
|
Titel |
Die Verbesserung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten im Rahmen eines Transatlantischen Partnerschaftsabkommens | ||||||||||
|
Verfahrensnummer |
|||||||||||
|
Federführender Ausschuss |
AFET | ||||||||||
|
Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse |
LIBE |
JURI |
INTA |
|
| ||||||
|
Nicht abgegebene Stellungnahme(n) |
INTA |
|
|
|
| ||||||
|
Verstärkte Zusammenarbeit |
|
|
|
|
| ||||||
|
Berichterstatter(in/innen) |
Elmar Brok |
| |||||||||
|
Ersetzte(r) Berichterstatter(in/innen) |
|
| |||||||||
|
Prüfung im Ausschuss |
25.1.2006 |
19.4.2006 |
25.4.2006 |
|
| ||||||
|
Datum der Annahme |
25.4.2006 | ||||||||||
|
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
39 3 6 | |||||||||
|
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Angelika Beer, Panagiotis Beglitis, André Brie, Elmar Brok, Simon Coveney, Véronique De Keyser, Giorgos Dimitrakopoulos, Camiel Eurlings, Maciej Marian Giertych, Ana Maria Gomes, Alfred Gomolka, Richard Howitt, Toomas Hendrik Ilves, Ioannis Kasoulides, Joost Lagendijk, Vytautas Landsbergis, Edward McMillan-Scott, Cecilia Malmström, Francisco José Millán Mon, Philippe Morillon, Pasqualina Napoletano, Annemie Neyts-Uyttebroeck, Baroness Nicholson of Winterbourne, Justas Vincas Paleckis, Alojz Peterle, Tobias Pflüger, João de Deus Pinheiro, Mirosław Mariusz Piotrowski, Hubert Pirker, Michel Rocard, Raül Romeva i Rueda, Libor Rouček, György Schöpflin, Gitte Seeberg, István Szent-Iványi, Konrad Szymański, Charles Tannock, Inese Vaidere, Ari Vatanen, Karl von Wogau, Luis Yañez-Barnuevo García | ||||||||||
|
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(in/innen) |
Laima Liucija Andrikienė, Árpád Duka-Zólyomi, Glyn Ford, Milan Horáček, Marie Anne Isler Béguin, Tunne Kelam, Jaromír Kohlíček, Janusz Onyszkiewicz, Rihards Pīks, Józef Pinior, Aloyzas Sakalas | ||||||||||
|
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
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Datum der Einreichung |
8.5.2006 | ||||||||||
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Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar) |
... | ||||||||||