BERICHT über den Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaft

23.6.2006 - (KOM(2006)0099 – C6‑0132/2006 – 2006/0039(CNS)) - *

Haushaltsausschuss
Berichterstatter: Alain Lamassoure

Verfahren : 2006/0039(CNS)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0223/2006
Eingereichte Texte :
A6-0223/2006
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaft

(KOM(2006)0099 – C6‑0132/2006 – 2006/0039(CNS))

(Verfahren der Konsultation)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (KOM(2006)0099)[1],

–   gestützt auf Artikel 269 des EG-Vertrags und auf Artikel 173 des Euratom-Vertrags, gemäß denen es vom Rat konsultiert wurde (C6‑0132/2006),

–   gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[2], insbesondere auf Nummer 8, sowie auf die dieser Vereinbarung beigefügte Erklärung Nr. 3 zur Überprüfung des Finanzrahmens,

–   gestützt auf Artikel 51 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses und der Stellungnahme des Ausschusses für regionale Entwicklung (A6‑0223/2006),

1.  billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;

2.  fordert die Kommission auf, ihren Vorschlag gemäß Artikel 250 Absatz 2 des EG-Vertrags entsprechend zu ändern;

3.  fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

4.  fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu ändern;

5.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

Vorschlag der KommissionÄnderungen des Parlaments

Änderungsantrag 1

Erwägung 1

(1) Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung in Brüssel vom 15. und 16. Dezember 2005 unter anderem festgestellt, dass sich die Eigenmittelvereinbarung an dem generellen Ziel der Gerechtigkeit ausrichten sollte. Folglich sollte diese Vereinbarung im Einklang mit den einschlägigen Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von 1984 (Fontainebleau) sicherstellen, dass keinem Mitgliedstaat eine, gemessen an seinem relativen Wohlstand, überhöhte Haushaltsbelastung auferlegt wird. Die Vereinbarung sollte daher neue Bestimmungen in Bezug auf bestimmte Mitgliedstaaten enthalten.

(1) Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung in Brüssel vom 15. und 16. Dezember 2005 unter anderem festgestellt, dass sich die Eigenmittelvereinbarung an dem generellen Ziel der Gerechtigkeit ausrichten sollte. Folglich sollte diese Vereinbarung im Einklang mit den einschlägigen Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von 1984 (Fontainebleau) sicherstellen, dass keinem Mitgliedstaat eine, gemessen an seinem relativen Wohlstand, überhöhte Haushaltsbelastung auferlegt wird. Unterdessen muss die Vereinbarung daher, bis ein neues, gerechteres und transparenteres Eigenmittelsystem im Rahmen der 2008/2009 geplanten Überprüfung vereinbart wird, neue Bestimmungen in Bezug auf bestimmte Mitgliedstaaten enthalten.

Begründung

Besondere Bestimmungen für einzelne Mitgliedstaaten können sich im Rahmen des geltenden veralteten Systems als notwendig erweisen, um überhöhte Haushaltsbelastungen zu vermeiden. Allerdings können diese nie angemessen sein und sollten in einem neuen transparenten System, das aufgrund seiner Beschaffenheit gerecht ist, überflüssig werden.

Änderungsantrag 2

Erwägung 2

(2) Das Eigenmittelsystem der Gemeinschaften muss gewährleisten, dass sie über angemessene Einnahmen für eine geordnete Finanzierung ihrer Politiken verfügen; dabei ist eine strikte Haushaltsdisziplin zu beachten.

(2) Das Eigenmittelsystem der Gemeinschaften muss gewährleisten, dass sie über angemessene, von Transparenz und Einfachheit gekennzeichnete Einnahmen für eine geordnete Finanzierung ihrer Politiken verfügen; dabei ist eine strikte Haushaltsdisziplin zu beachten.

Begründung

Eine nachvollziehbare Finanzierung der Europäischen Gemeinschaft ist im Interesse der Informationspolitik der Europäischen Union und im Interesse ihrer Bürgerinnen und Bürger.

Änderungsantrag 3

Erwägung 7

(7) Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung vom 15. und 16. Dezember 2005 festgestellt, dass der einheitliche MwSt-Abrufsatz der Transparenz und Einfachheit halber auf 0,30 % festgesetzt werden soll.

(7) Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung vom 15. und 16. Dezember 2005 festgestellt, dass der einheitliche MwSt-Abrufsatz auf 0,30 % festgesetzt werden soll.

Begründung

Die im Dezember 2005 vom Europäischen Rat beschlossenen Ausnahmeregelungen in Bezug auf die MwST-Abrufsätze betreffend widersprechen dem Grundsatz von Einfachheit und Klarheit.

Änderungsantrag 4

Artikel 8 a (neu)

 

8a. Bei Änderungen an den Bestimmungen zu gemeinschaftlichen Steuerfragen (Mehrwertsteuer, Körperschaftssteuer, Zölle, Abschöpfungen, Verbrauchsteuern) sollte das Eigenmittelsystem der Gemeinschaften stets berücksichtigt.

Begründung

Die Überarbeitung von Steuerfragen hängt eng mit den Eigenmittelbestimmungen der Gemeinschaft zusammen, deshalb müssen beide Bereiche gleichzeitig geprüft werden.

Änderungsantrag 5

Erwägung 11

(11) Der Europäische Rat vom 15. und 16. Dezember 2005 hat die Kommission aufgefordert, eine vollständige, weit reichende Überprüfung sämtlicher Aspekte der EU-Ausgaben und der EU-Einnahmen, vorzunehmen, und 2008/2009 darüber Bericht erstatten. In diesem Rahmen sollte die Kommission das Eigenmittelsystem generell überprüfen und dem Bericht hierüber erforderlichenfalls Vorschläge beifügen.

(11) Der Europäische Rat vom 15. und 16. Dezember 2005 hat die Kommission aufgefordert, eine vollständige, weit reichende Überprüfung sämtlicher Aspekte der EU-Ausgaben und der EU-Einnahmen, vorzunehmen, und 2008/2009 darüber Bericht erstatten. In diesem Rahmen sollte die Kommission das Eigenmittelsystem generell überprüfen und dem Bericht hierüber unter den Bedingungen gemäß der Erklärung Nr. 3 zur Überprüfung des Finanzrahmens im Anhang zur Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung1 Vorschläge beifügen.

 

Das Europäische Parlament hat in seinem Beschluss vom 17. Mai 20062 zu dieser Interinstitutionellen Vereinbarung darauf hingewiesen, dass das Ziel einer solchen Überprüfung darin bestehen sollte, eine Vereinbarung zu einem neuen und umfassenden Finanzsystem zu erzielen, das gerecht, tragfähig, progressiv und transparent ist und der Union die Fähigkeit verleiht, ihre Ziele mit Eigenmitteln statt mit Beiträgen der Mitgliedstaaten zu erreichen, und darauf, dass insbesondere das Eigenmittelsystem und die Ausgabenseite dringend reformiert werden müssen, um eine vergleichbare schmerzhafte Erfahrung nationaler Verhandlungsrunden für den nächsten Finanzrahmen zu vermeiden.

 

___________

1 ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1

2 ABl. C …

Begründung

Es erscheint angezeigt, die Aufmerksamkeit auf die Entschließungen des Parlaments zur neuen Interinstitutionellen Vereinbarung und insbesondere auf die entsprechenden Ziffern 6 und 8 zu lenken, in denen die Ziele des Überarbeitungsprozesses und die Gründe für die Dringlichkeit dargelegt werden. Außerdem sollte deutlich werden, dass das Parlament von der Kommission erwartet, dass sie konkrete Vorschläge für Änderungen des Eigenmittelbeschlusses vorlegt und nicht nur ein Weißbuch, in dem die möglichen theoretischen Optionen eines künftigen Systems dargelegt werden. Aus diesem Grunde wird das Wort „erforderlichenfalls“ gestrichen. Außerdem sollte das Europäische Parlament unter Wahrung seiner verbrieften Rechte in allen Stadien dieses Überarbeitungsprozesses beteiligt werden.

Änderungsantrag 6

Artikel 9

Im Rahmen der vollständigen, weit reichenden Überprüfung sämtlicher Aspekte der EU-Ausgaben und ‑Einnahmen, über die die Kommission 2008/2009 Bericht erstatten wird, nimmt sie eine generelle Überprüfung des Eigenmittelsystems vor und unterbreitet hierzu erforderlichenfalls Vorschläge.

Im Rahmen der vollständigen, weit reichenden Überprüfung sämtlicher Aspekte der EU-Ausgaben und ‑Einnahmen, über die die Kommission 2008/2009 Bericht erstatten wird, nimmt sie eine generelle Überprüfung des Eigenmittelsystems vor und unterbreitet hierzu Vorschläge. Sie berücksichtigt dabei die Ergebnisse der gemeinsam von den nationalen Parlamenten und dem Europäischen Parlament durchgeführten Arbeiten. Bei der Vornahme dieser Überprüfung und der Ausarbeitung ihrer Vorschläge berücksichtigt die Kommission die Arbeiten und Empfehlungen des Europäischen Parlaments entsprechend dem Wortlaut der der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung beigefügten Erklärung Nr. 3.

Begründung

Das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente haben einen Dialog über die Zukunft der Eigenmittel der Europäischen Union begonnen. Die Ergebnisse dieser gemeinsamen Bemühungen sollten im Rahmen der Überprüfung angemessen berücksichtigt werden.

  • [1]  ABl. C …. vom ….., S. ….
  • [2]  ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

BEGRÜNDUNG

Die Eigenmittel der EU - Vergangenheit und Gegenwart

Inhalt des vorliegenden Kommissionsvorschlags

Der vorliegende Kommissionsvorschlag zielt darauf ab, die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 15./16. Dezember 2005 in Bezug auf die Eigenmittel umzusetzen. Auf der Tagung des Europäischen Rates wurde nicht nur eine politische Vereinbarung über den neuen Finanzrahmen 2007-2013 erreicht, darüber hinaus wurden auch mehrere Änderungen am Eigenmittelsystem vereinbart, einschließlich einer Reihe von besonderen Vereinbarungen für einzelne Mitgliedstaaten (auf Einnahme- und Ausgabenseite), die Teil des Gesamtpakets wurden.

Dem Europäischen Rat zufolge sollte sich die Eigenmittelvereinbarung am Prinzip der Gerechtigkeit ausrichten. Keinem Mitgliedstaat sollte, gemessen an seinem relativen Wohlstand, eine überhöhte Haushaltsbelastung auferlegt werden. Die Staats- und Regierungschefs vertraten daher die Auffassung, dass die Vereinbarung neue Bestimmungen in Bezug auf bestimmte Mitgliedstaaten enthalten sollte.

Folglich setzt die Kommission in ihrem vorliegenden Vorschlag den MwSt-Abrufsatz auf 0,30% der Bemessungsgrundlagen der Mitgliedstaaten fest. Um die Haushaltslasten einiger Mitgliedstaaten zu begrenzen, gelten für sie für den Zeitraum 2007-2013 allerdings reduzierte MwSt-Abrufsätze zwischen 0,225% und 0,10%.

Gleichzeitig schlägt die Kommission die Anwendung eines einheitlichen BNE-Abrufsatzes vor. Im Zeitraum 2007-2013 soll sich der jährliche BNE-Beitrag von zwei Ländern allerdings um brutto 755 Mio. Euro vermindern. Diese Bruttoverminderungen werden von allen Mitgliedstaaten gemeinsam finanziert, auch von den zwei begünstigten Ländern. Im vorliegenden Vorschlag wird diese Ausnahme kodifiziert.

Prinzipiell belässt der Vorschlag auch die VK-Korrektur, den „Briten-Rabatt“ intakt, außer in Bezug auf die Ausgaben für die neuen Mitgliedstaaten (die für die Zwecke der Berechnung der VK-Korrektur aus dem Gesamtbetrag der zurechenbaren Ausgaben herausgenommen werden). Ausgenommen davon sind allerdings die GAP-Marktausgaben in den neuen Mitgliedstaaten, d.h., sie sind Teil des Gesamtbetrags der zurechenbaren Ausgaben für die Zwecke der Berechnung der VK-Korrektur.

Bewertung des Berichterstatters

Wie aus dem Vorstehenden hervorgeht, machen diese Bestimmungen des vorliegenden Kommissionsvorschlags die Finanzierung des Haushalts der Europäischen Union sicherlich nicht mehr, sondern weniger transparent, so dass die Einhaltung des Prinzips der Gerechtigkeit nicht einfach zu beurteilen ist. Die vom Europäischen Parlament in seinem Standpunkt zum letzten Eigenmittelvorschlag von 1999 erhobenen Forderungen für ein neues System werden sicherlich nicht erfüllt. Seinerzeit hatte das Parlament in seiner Entschließung ein Eigenmittelsystem gefordert, das:

· einfach und für die Bürger verständlich sein sollte,

· auf Kriterien gestützt werden sollte, die der Beitragskapazität bestmöglich Rechnung tragen, bei gleichzeitiger Vermeidung der Inanspruchnahme von Ausgleichsmechanismen auf der Einnahmeseite,

· unabhängig von Zuweisungen von Mitgliedstaaten sein und

· auf die Merkmale des bestehenden Systems verzichten sollte, die wegen der für die nationalen Beiträge geltenden Ausnahmen Verwirrung erzeugen.

Der von der Kommission vorgeschlagene neue Eigenmittelbeschluss erfüllt diese Kriterien nun ganz und gar nicht. Vielmehr entspricht er einem weiteren Schritt in einer Reihe von Eigenmittelbeschlüssen, die die Europäische Gemeinschaft mit jeder Reform weiter von einem „gerechten, transparenten und einfachen“ System entfernt und einem System angenähert haben, das von seiner Beschaffenheit äußerst ungerecht, unnötig kompliziert, vollständig intransparent und zutiefst antieuropäisch ist.

Exkurs: Entwicklung der Eigenmittel

Von 1958 bis 1970 wurde der Gemeinschaftshaushalt ausschließlich durch Beiträge der Mitgliedstaaten finanziert. 1970 begründete der Europäische Rat in Luxemburg erstmals ein Eigenmittelsystem für den Gesamthaushaltsplan der Gemeinschaft, das 1971 in Kraft trat. Ein Ziel war es, die finanzielle Unabhängigkeit der Gemeinschaft von den Zuweisungen der Mitgliedstaaten auszuweiten. Die ersten Eigenmittel waren Zölle und Abschöpfungen, die als traditionelle Eigenmittel (TEM) bekannt wurden.

1979 wurden an die Mehrwertsteuer gekoppelte Einnahmen als Eigenmittel eingeführt, nachdem eine Bemessungsgrundlage in den Mitgliedstaaten definiert worden war. Die hohen Ausgaben für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) und zwei Erweiterungen veranlassten den Europäischen Rat 1984 in Fontainebleau, den maximalen MwSt-Abrufsatz auf 1,4% zu erhöhen und einen Korrekturmechanismus für Haushaltsungleichgewichte einzuführen, der seither nur auf das VK angewandt wurde[1].

Da die GAP-Ausgaben unverändert blieben und die Einnahmen aus den TEM weiter zurückgingen, erwiesen sich die Beschlüsse von Fontainebleau bald als unzureichend. Folglich führte der Europäische Rat 1988 in Brüssel neue Eigenmittel auf der Grundlage des BIP der Mitgliedstaaten ein. Er setzte ferner eine Obergrenze für den Gesamtbetrag der Eigenmittel fest, die zur Finanzierung der Gemeinschaftsausgaben abgerufen werden konnten.

Mit der Vereinbarung von Edinburgh von 1992 wurde diese Obergrenze auf 1,27% des europäischen BIP erhöht, während gleichzeitig weitere Schritte eingeleitet wurden, um das Gewicht der MwSt-Einnahmen weiter zu verringern. Diese Vereinbarung trat Anfang 1995 in Kraft.

1999 forderte der Europäische Rat von Berlin die Kommission auf, einen neuen Eigenmittelbeschluss vorzubereiten, der der Union angemessene Mittel für den Zeitraum 2000-2006 beschaffen sollte, gleichzeitig jedoch die Einhaltung einer strengen Haushaltsdisziplin gewährleisten sollte. Das neue System sollte „gerecht, transparent, kostenwirksam und einfach“ und auf Kriterien gestützt sein, die der Beitragskapazität der einzelnen Mitgliedstaaten Rechnung trügen.

Dieser letzte Eigenmittelbeschluss vom 29. September 2000 trat am 1. März 2002 in Kraft und ist immer noch gültig: Er kodifizierte den VK-Rabatt ebenso wie die Anpassungen der Finanzierungsanteile für den Rabatt Österreichs, Deutschlands, der Niederlande und Schwedens; statt ein allmähliches Auslaufen des VK-Rabatts zu planen, wurde ein ähnlicher Mechanismus auf andere Staaten ausgeweitet. Durch die Erhöhung des Anteils der traditionellen Eigenmittel, der von den Mitgliedstaaten einbehalten werden kann, um ihre Erhebungskosten auszugleichen, von 10 auf 25% wurde der TEM-Anteil der Einnahmen der Union weiter verringert.

Schlussfolgerungen des Berichterstatters

Im vorliegenden Kommissionsvorschlag für einen neuen Eigenmittelbeschluss wird dieser Status Quo nur zementiert: Er weitet ein System aus, in dem ca. 86 % der Einnahmen der Union nicht aus eigentlichen Eigenmitteln der Union (= TEM) stammen, sondern aus MwSt und BNE-Mitteln[2]. Diese Zahlungen werden als „nationale Beiträge“ betrachtet, die von den Mitgliedstaaten aus ihrer eigenen Tasche geleistet werden. Es ist dieses Konzept der „Mitgliedsgebühren“, das unmittelbar zu der Nettozahlerdebatte geführt hat, deren Gipfel die „Geld zurück“-Mentalität ist, die derzeit unter den Mitgliedstaaten so vorherrschend ist.

Das bestehende System ist von der ursprünglichen Idee der Römischen Verträge weit entfernt, dass nämlich die Ausgaben der Gemeinschaft durch die Einnahmen der Gemeinschaft finanziert werden sollten. Das Eigenmittelsystem, das vor mehr als 30 Jahren im (sozio‑)ökonomischen Umfeld der 70er Jahre für eine Union von sechs Mitgliedern geschaffen wurde, ist einfach veraltet und muss durch ein neues modernes System ersetzt werden, das die Anforderungen der Union von heute und ihrer Bürger erfüllt.

Alle Ausnahmen (sowie die Ausnahmen von den Ausnahmen), die über die Jahre hinweg auf verschiedenen Tagungen des Europäischen Rates hinzugefügt wurden, waren einfach „Behelfsreparaturen“, damit das System wenigstens weiter funktionieren konnte. Im Laufe der Zeit wurde es immer komplizierter und, was noch wichtiger ist, es entwickelte sich dahingehend, dass es inzwischen für die europäischen Bürger einfach unverständlich ist. Und schließlich ist es schwierig zu beurteilen, ob die „Beiträge“ der Mitgliedstaaten, nachdem alle besonderen Vereinbarungen erfüllt wurden, tatsächlich zu irgendeinem Zeitpunkt ihrer „Beitragskapazität“ entsprechen (siehe ANLAGE).

Deshalb hat der Berichterstatter nicht einmal mit dem Versuch begonnen, die Bestimmungen des vorliegenden Kommissionsvorschlags zu ändern. Er ist zutiefst überzeugt davon, dass die EU-Einnahmen dahingehend gründlich reformiert werden müssen, dass die Mitgliedstaaten daran gehindert werden, Gemeinschaftsmittel nur in den Bereichen ausgeben zu wollen, in denen sie selbst am meisten davon profitieren, statt die verfügbaren Gelder auf die Maßnahmen zu konzentrieren, die Europa insgesamt nutzen und für seine Zukunft am wichtigsten sind.

Die umfassende und weit reichende Überprüfung aller Bereiche der EU-Ausgaben und -Einnahmen, einschließlich des Briten-Rabatts, zu der der Europäische Rat vom vergangenen Dezember in Brüssel die Kommission im Hinblick auf eine Berichterstattung 2008/2009 aufforderte, bietet möglicherweise in absehbarer Zukunft eine letzte Chance, solch ein neues, wirklich europäisches System zu schaffen, das dann mit Beginn des nächsten Finanzrahmens 2014 in Kraft treten könnte.

Änderungsanträge des Berichterstatters

Der Berichterstatter hat seine Änderungsanträge daher auf Zusätze zum Text begrenzt, in denen die Bedeutung dieser bevorstehenden Überprüfung unterstrichen wird: Änderungsantrag 2 verweist einfach auf die Bedingungen der Überprüfung und die Einbeziehung des Parlaments gemäß der neuen Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung.

Änderungsantrag 1 gibt auch die Auffassung des Berichterstatters wider, dass besondere Bestimmungen für einige Mitgliedstaaten im bestehenden System möglicherweise unvermeidlich sind. Allerdings sind sie alles andere als wünschenswert und sollten nur als notwendiges Übel betrachtet werden, bis im Rahmen der Überprüfung ein neues, wirklich gerechtes System konzipiert wird.

Schließlich soll mit Änderungsantrag 3 bereits darauf hingewiesen werden, dass die Schlussfolgerungen des Dialogs über das Thema Eigenmittel, den die nationalen Parlamente und das Europäische Parlament nun seit einiger Zeit führen, bei der Überprüfung angemessen berücksichtigt werden sollten. Die Konsultation der nationalen Parlamente, die im vergangenen Jahr begonnen hat, erstreckt sich inzwischen auf verschiedene Ebenen und entwickelt langsam eine Eigendynamik, die vor dem offiziellen Beginn der Überprüfung hoffentlich zur Entwicklung gemeinsamer Leitlinien führen wird.

Die Eigenmittel der EU – Mögliche Zukunft

Im Hinblick auf eine mögliche Überprüfung des Eigenmittelsystems der Europäischen Union und noch bevor der Europäische Rat die Europäische Kommission im vergangenen Dezember offiziell aufforderte, eine solche Überprüfung 2008/2009 vorzunehmen, war die Zukunft der Eigenmittel bereits ein Punkt auf der Tagesordnung der jährlichen Sitzung des Haushaltsausschusses des EP mit den Vorsitzenden der Haushaltsausschüsse der nationalen Parlamente, die im Juni 2005 stattfand. Sie diente der Diskussion der von Kommissionsmitglied Schreyer im Jahr zuvor unterbreiteten Reformvorschläge.

Die Schreyer-Vorschläge

Im Juli 2004 hatte die Kommission gemäß Artikel 9 des geltenden Eigenmittelbeschlusses[3] ihren Bericht über das Funktionieren des Eigenmittelsystems[4] sowie Vorschläge für einen neuen Beschluss über das System der Eigenmittel und für eine Verordnung mit Durchführungsmaßnahmen für die Korrektur der Haushaltsungleichgewichte[5] vorgelegt.

In ihrem Bericht hatte die Kommission vorgeschlagen, der Rat solle darüber nachdenken, 2014 ein neues Finanzierungssystem für die EU einzuführen, das hauptsächlich auf entweder auf Energie, MwSt oder Unternehmenssteuer gestützten Einnahmen aufbaut. Diese auf Steuern gestützten Einnahmen würden die bestehenden Einnahmen ersetzen und wären daher in Bezug auf den Umfang der EU-Finanzierung neutral. Drei Hauptoptionen für die künftigen auf Steuern beruhenden Einnahmen wurden vorgeschlagen, nämlich ein Anteil:

· der Steuersätze auf den Energieverbrauch, beschränkt auf Kraftstoff im Straßenverkehr[6] ,

· der nationalen MwSt-Sätze, um die Finanzierung der EU für die Bürger verständlicher zu machen[7],

· einer Körperschaftssteuer[8].

Ein samt und sonders auf Steuern gestütztes System wurde in diesem Stadium der EU-Integration nicht als realistisch betrachtet und daher von der Kommission nicht vorgeschlagen. Die Steuereinnahmen sollten allmählich als Ersatz der derzeitigen MwSt-Einnahmen parallel zu begrenzteren BNE-Einnahmen eingeführt werden.

Zur Frage des Briten-Rabatts schlug die Kommission vor, den existierenden Korrekturmechanismus dahingehend anzupassen, dass er auf alle Hauptbeitragszahler Anwendung fände, während diejenigen, für die eine solche Korrektur nicht gelten sollte, gleichzeitig Zusicherungen erhielten, dass die Kosten für sie nicht ins Unermessliche steigen würden, indem der Umfang der Korrekturen auf einen Höchstbetrag begrenzt würde.[9]

Konsultationen der nationalen Parlamente

Als der Berichterstatter diese von der Kommission 2004 unterbreiteten Vorschläge prüfte, kam er zu dem Schluss, dass jegliche Arbeit des Europäischen Parlaments in Bezug auf das Thema Eigenmittel mit dem Ziel, eine gerechte, einfache und transparente Lösung zu finden, in enger Zusammenarbeit mit den Parlamenten der Mitgliedstaaten erfolgen müsste, da letztendlich sie jeglichem gegebenenfalls unterbreiteten Vorschlag zustimmen müssten.

Deshalb wurde das Thema Eigenmittel auf die Tagesordnung der letztjährigen Sitzung des Haushaltsausschusses des EP mit den Haushaltsausschüssen der nationalen Parlamente gesetzt. Die positive Reaktion der Vertreter der nationalen Parlamente darauf, dass das Thema Eigenmittel auf die Tagesordnung gesetzt worden war, und die interessanten und offenen Diskussionen, die bei dieser Gelegenheit geführt wurden, ermutigten den Berichterstatter, in dieser Richtung fortzufahren.

Im November 2005 wurde ein vom Berichterstatter ausgearbeiteter Fragenkatalog an alle Haushaltsausschüsse der nationalen Parlamente versandt. Mit diesem Fragenkatalog sollte sondiert werden, ob bestimmte zentrale grundlegenden Prinzipien für eine Reform des Eigenmittelsystems festgelegt werden könnten, die vom Europäischen Parlament und von einer repräsentativen Mehrheit der Parlamente der Mitgliedstaaten („alte“ und „neue“, „Nettozahler“ und „Nettobeitragszahler“, südliche und nördliche) unterstützt werden könnten.

Die Reaktionen auf diesen Fragenkatalog fielen vielfältig aus: Einige Parlamente beschlossen aus dem einen oder anderen Grund, überhaupt nicht antworten, einige Parlamente antworteten schriftlich, und einige luden den Berichterstatter zu einem persönlichen Meinungsaustausch ein. Bisher hatte der Berichterstatter Gelegenheit, mit den Haushaltausschüssen Luxemburgs, Portugals, Finnlands, Frankreichs, Deutschlands und Spaniens oder deren Vertretern Gespräche zu führen.

Bei der Analyse der schriftlichen Antworten auf den Fragenkatalog sowie der Ergebnisse der bilateralen Treffen zeichneten sich langsam einige allgemeine Punkte einer möglichen Einigung ab, so ein Konsens, dass die Zeit für eine echte europäische Steuer noch nicht gekommen ist, oder die Überzeugung, dass jegliche Änderung der Finanzierung der Europäischen Union nicht zu einer Erhöhung der Steuerlast für die europäischen Bürger führen darf.

Allerdings ist dies erst der Anfang eines intensiven Diskussionsprozesses mit den nationalen Parlamenten, der sich kürzlich auf eine multilaterale Ebene ausgeweitet hat, da die Zukunft der Eigenmittel der Union auch in einer der Arbeitsgruppen des Interparlamentarischen Treffens diskutiert wurde, das vom Europäischen Parlament und vom österreichischen Parlament am 8./9. Mai 2006 in Brüssel gemeinsam organisiert wurde. Die nächste jährliche Sitzung des Haushaltsausschusses des EP mit den Vorsitzenden der Haushaltsausschüsse der nationalen Parlamente, das am 21. Juni 2006 geplant ist, wird eine Gelegenheit für eine weitere Gesprächsrunde und mögliche Schlussfolgerungen bieten.

Wenn die parlamentarischen Kontakte in der Atmosphäre von gegenseitigem Vertrauen und Aufgeschlossenheit, in der sie begonnen haben, fortgesetzt werden, ist der Berichterstatter überzeugt, dass eine gewisse Verständigung auf Grundprinzipien, wie das Eigenmittelsystem der Zukunft aussehen sollte, zwischen dem Europäischen Parlament und den Parlamenten der Mitgliedstaaten erzielt werden könnte.

Initiativbericht über die Zukunft der Eigenmittel der EU

Der Berichterstatter beabsichtigt, die Ergebnisse der gemeinsamen Arbeit der nationalen Parlamente und des Europäischen Parlaments in einem Initiativbericht über die Zukunft der Eigenmittel der EU vorzulegen, über den Ende des Jahres im Plenum debattiert und abgestimmt werden soll. Dieser Bericht könnte anschließend gemeinsame Leitlinien für die Überprüfung durch die Kommission liefern, womit die Staats- und Regierungschefs ein klares Signal erhielten, wie die Konzepte ihrer Parlamente für die Zukunft aussehen könnten.

  • [1]  Europäischer Rat von Fontainebleau, Schlussfolgerungen des Vorsitzes: „Die Ausgabenpolitik stellt letztlich das wesentliche Mittel zur Lösung des Problems der Haushaltsungleichgewichte dar. Es ist (…) beschlossen worden, dass jeder Mitgliedstaat, der gemessen an seinem relativen Wohlstand eine zu große Haushaltslast trägt, zu gegebener Zeit in den Genuss einer Korrekturmaßnahme gelangen kann.“
  • [2]  Anteil im Haushalt 2006: 14% für MwSt-Einnahmen, 72% für BNE-Einnahmen.
  • [3]  Der Beschluss 2000/597 des Rates enthält eine Klausel, die die Kommission verpflichtet, vor dem 1. Januar 2006 eine Überprüfung des Systems vorzunehmen und dabei insbesondere die Auswirkungen der Erweiterung auf die Finanzierung des EU-Haushalts zu berücksichtigen, aber auch die Möglichkeit einer Änderung der Eigenmittelstruktur durch die Schaffung neuer autonomer Eigenmittel und die Korrektur der Haushaltsungleichgewichte.
  • [4]  (KOM(2004)0505).
  • [5]  Beide Vorschläge sind enthalten in KOM(2004)501endg./2.
  • [6]  In Erwägung gezogen wurden auch Flugbenzin und damit zusammenhängende Emissionen als mögliche künftige Entwicklung zur Beendigung der derzeitigen Steuerfreistellung für Flugbenzin.
  • [7]  Damit wäre keine zusätzliche Steuerlast verbunden, da der EU-Satz durch eine äquivalente Senkung des nationalen MwSt-Satzes ausgeglichen würde. Die EU- und die nationale MwSt sollten als gesonderte Steuern auf Rechnungen oder Quittungen ausgewiesen werden.
  • [8]  Die Umsetzung dieser Alternative würde sowohl unter politischen als auch unter administrativen Gesichtspunkten die meiste Zeit in Anspruch nehmen, da eine politische Einigung über das Prinzip einer Harmonisierung der Bemessungsgrundlage erforderlich wäre, bevor ein Mindestsatz festgesetzt würde.
  • [9]  Dieser allgemeine Korrekturmechanismus sollte ausgelöst werden, wenn die Nettobeiträge 0,35% des BNE jedes Landes übersteigen würden. Höhere Beiträge sollten zu einem Satz von 66% erstattet werden. Der Gesamtumfang der Erstattungen sollte auf höchstens 7,5 Milliarden Euro pro Jahr begrenzt werden, finanziert von allen Mitgliedstaaten auf der Grundlage ihres jeweiligen BNE-Anteils. Die Einführung des Mechanismus sollte einhergehen mit Übergangsmaßnahmen für das VK, um die finanziellen Auswirkungen der Umstellung über einen vierjährigen Zeitraum hinweg zu mildern.

ANLAGE

Mitgliedstaat

BIP 2006[1]

"Nationaler Beitrag” zum EU-Haushalt [2]

pro Land

in Mio. EUR

Rang

pro Kopf

in EUR

Rang

pro Land

in Mio. EUR

Rang

pro Kopf

in EUR

Rang

Belgien

308.536,4

7

29.536,6

9

2.890,8

7

276,7

5

Tschechische Republik

103.562,4

16

10.132,7

19

944,2

16

92,4

19

Dänemark

210.125,2

11

38.830,1

3

1.921,0

11

355,0

3

Deutschland

2.289.592,5

1

27.752,4

11

19.488,7

1

236,2

10

Estland

10.661,5

24

7.915,0

21

93,5

24

69,4

21

Griechen-

land

197.094,5

12

17.795,2

15

1.797,4

12

162,3

15

Spanien

950.653,7

5

22.089,0

13

8.544,5

5

198,5

12

Frankreich

1.777.485,0

3

29.350,2

10

16.580,2

2

274,0

6

Irland

169.686,5

13

41.294,3

2

1.344,5

15

327,2

2

Italien

1.452.806,8

4

24.850,3

12

13.442,4

3

230,0

11

Zypern

14.084,2

22

18.799,0

14

128,9

22

172,1

14

Lettland

12.776,2

23

5.539,5

25

121,0

23

52,5

25

Litauen

21.176,2

21

6.182,3

24

199,4

21

58,2

24

Luxemburg

29.277,4

19

64.346,0

1

243,4

20

535,0

1

Ungarn

92.201,6

17

9.131,1

20

845,1

17

84,0

20

Malta

4.621,0

25

11.475,0

18

43,5

25

108,0

18

Niederlande

488.855,5

6

29.981,0

8

4.240,2

6

260,0

7

Österreich

253.077,5

9

30.839,0

7

2.124,6

10

259,0

8

Polen

239.301,5

10

6.269,0

23

2.276,0

9

60,0

23

Portugal

145.372,4

15

13.806,5

17

1.356,2

14

129,0

17

Slowenien

29.123,2

20

14.579,1

16

278,0

19

139,2

16

Slowakei

39.157,4

18

7.272,0

22

364,1

18

67,6

22

Finnland

162.103,9

14

30.956,0

6

1.352,2

13

258,2

9

Schweden

303.467,3

8

33.676,0

4

2.613,5

8

290,0

4

Vereinigtes Königreich

1.864.144,2

2

31.051,2

5

10.763,8

4

179,3

13

EU-25

11.125.727,6

 

 

 

94.143,1

 

 

 

  • [1]  Bruttoinlandsprodukt zu Marktpreisen in Mio. EUR (laufende Preise), Schätzwert für 2006; Quelle EUROSTAT
  • [2]  MwSt-+BNE-gestützte Eigenmittelzahlungen (ausschließlich der traditionellen Eigenmittel) in Mio. EUR, Haushalt 2006 einschließlich BH 1 + 2; Quelle: Kommission
     

STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR REGIONALE ENTWICKLUNG  (21.6.2006)

für den Haushaltsausschusszu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaft(KOM(2006)0099 – C6‑0132/2006 – 2006/0039(CNS))

Verfasser der Stellungnahme: Gerardo Galeote Quecedo

KURZE BEGRÜNDUNG

Der Europäische Rat hat die Kommission auf seiner Tagung vom 15. und 16. Dezember 2005 aufgefordert, einen Vorschlag für einen neuen Beschluss über die Eigenmittel der Europäischen Union sowie eine geänderte Fassung des Arbeitsdokuments über den Britten-Rabatt vorzulegen, um seine Schlussfolgerungen zur Finanzierung der Union umzusetzen und um sicherzustellen, dass sich die Eigenmittelvereinbarung am Grundsatz der Gerechtigkeit und der Progressivität orientiert. Folglich sollte diese Vereinbarung im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von 1984 (Fontainebleau) sicherstellen, dass keinem Mitgliedstaat eine, gemessen an seinem relativen Wohlstand, überhöhte Haushaltsbelastung auferlegt wird.

Der oben genannte Kommissionsvorschlag enthält im Wesentlichen die Details der technischen Maßnahmen, die erforderlich sind, um die derzeitigen Eigenmittelvorschriften so anzupassen, dass die besonderen Vorkehrungen für Deutschland, Österreich, die Niederlande und Schweden sowie die Methode zur Berechnung des Korrekturmechanismus für das Vereinigte Königreich unter Berücksichtigung der Kürzungen, die vereinbart wurden, um sicherzustellen, dass das Vereinigte Königreich seinen vollen Anteil an den Kosten der andauernden Erweiterung übernimmt, umgesetzt werden.

Die Eigenmittel der Union gelten als „eigene, von den Mitgliedstaaten unabhängige Finanzierungsquelle“. Die Grundlage für die Eigenmittel der Union sind daher seit jeher Zölle, Agrarabschöpfungen, Zuckerabgaben und die Mehrwertsteuer, wozu 1988 noch eine auf dem BNE basierende Einnahmequelle hinzukam. An dieser Situation wird sich auch durch den jetzigen Vorschlag nichts ändern.

Die Globalisierung und der damit verbundene Rückgang der Zölle haben aber dazu geführt, dass die auf dem BNE basierende Einnahmequelle jetzt die Haupteinnahmequelle bildet, aus der der überwiegende Teil des Haushaltsplans finanziert wird, wobei sie auch für die Begrenzung der MwSt.-Bemessungsgrundlage und, was am wichtigsten ist, für die Festsetzung der Obergrenze der der Gemeinschaft zustehenden Eigenmittel herangezogen wird. Infolge dieser Entwicklung verlor der Eigenmittelmechanismus immer mehr an Bedeutung und ist heute weitgehend überholt. Wenn es nicht gelingt, ihn zu ändern, wird die Diskrepanz zwischen den vorhandenen Mitteln und den Mitteln, die die Union benötigt, um die Herausforderungen der kommenden Jahre zu meistern und ihre ehrgeizigen Ziele zu erreichen, weiter zunehmen. Es sollte ein neues System der Eigenfinanzierung vorgeschlagen werden, das verständlich, transparent und in der Lage ist, der Union über viele Jahre ausreichende Einnahmen zu bescheren.

In Anerkennung dieses Sachverhalts hat der Europäische Rat die Kommission im Dezember aufgefordert, eine vollständige, weit reichende Überprüfung vorzunehmen, die sämtliche Aspekte der EU-Ausgaben und der Eigenmittel abdeckt; besonders wichtig ist, dass eine der vor kurzem abgeschlossenen Interinstitutionellen Vereinbarung als Anlage beigefügte Erklärung eigens vorsieht, dass das Europäische Parlament umfassend an der Vornahme dieser Überprüfung beteiligt wird.

Es bietet sich an, in diesem Zusammenhang neue, dynamische Einnahmequellen für die Union vorzuschlagen. Die Art der Finanzinstrumente bzw. der Korb der Finanzmechanismen, der am besten geeignet ist, dem künftigen Bedarf gerecht zu werden, muss aber noch bestimmt werden. Im Rahmen eines solchen Vorschlags sollten Zahlungen der Mitgliedstaaten auf der Grundlage eines Prozentsatzes des BNE und ihres relativen Wohlstands als zentrales Element beibehalten werden. Darüber hinaus könnten zusätzliche Einnahmequellen bestehend aus einer Kombination von Finanzinstrumenten wie einem Prozentsatz der Mehrwertsteuer, einem Anteil an den Unternehmensgewinnen und einem Prozentsatz der Einkommensteuer ins Auge gefasst werden.

ÄNDERUNGSANTRÄGE

Der Ausschuss für regionale Entwicklung ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Änderungsanträge in seinen Bericht zu übernehmen:

Vorschlag der Kommission[1]Änderungen des Parlaments

Änderungsantrag 1

Erwägung 11

(11) Der Europäische Rat vom 15. und 16. Dezember 2005 hat die Kommission aufgefordert, eine vollständige, weit reichende Überprüfung sämtlicher Aspekte der EU-Ausgaben und der EU-Einnahmen, vorzunehmen, und 2008/2009 darüber Bericht erstatten. In diesem Rahmen sollte die Kommission das Eigenmittelsystem generell überprüfen und dem Bericht hierüber erforderlichenfalls Vorschläge beifügen.

(11) Der Europäische Rat vom 15. und 16. Dezember 2005 hat die Kommission aufgefordert, eine vollständige, weit reichende Überprüfung sämtlicher Aspekte der EU-Ausgaben und der EU-Einnahmen, vorzunehmen, und 2008/2009 darüber Bericht erstatten. In diesem Rahmen sollte die Kommission das Eigenmittelsystem generell überprüfen und dem Bericht hierüber erforderlichenfalls Vorschläge beifügen. Bei der Vornahme dieser Überprüfung und der Ausarbeitung ihrer Vorschläge sollte die Kommission die Arbeiten und Empfehlungen des Europäischen Parlaments entsprechend dem Wortlaut der der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung1 beigefügten Erklärung berücksichtigen.

______

1 ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

Änderungsantrag 2

Artikel 9

Im Rahmen der vollständigen, weit reichenden Überprüfung sämtlicher Aspekte der EU-Ausgaben und -Einnahmen über die die Kommission 2008/2009 Bericht erstatten wird, nimmt sie eine generelle Überprüfung des Eigenmittelsystems vor und unterbreitet hierzu erforderlichenfalls Vorschläge.

Im Rahmen der vollständigen, weit reichenden Überprüfung sämtlicher Aspekte der EU-Ausgaben und -Einnahmen über die die Kommission 2008/2009 Bericht erstatten wird, nimmt sie eine generelle Überprüfung des Eigenmittelsystems vor und unterbreitet hierzu erforderlichenfalls Vorschläge. Bei der Vornahme dieser Überprüfung und der Ausarbeitung ihrer Vorschläge berücksichtigt die Kommission die Arbeiten und Empfehlungen des Europäischen Parlaments entsprechend dem Wortlaut der der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung beigefügten Erklärung.

VERFAHREN

Titel

Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaft

Bezugsdokumente – Verfahrensnummer

KOM(2006)0099 – C6‑0132/2006 – 2006/0039(CNS)

Federführender Ausschuss

BUDG

Stellungnahme von
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

REGI
15.5.2006

Verstärkte Zusammenarbeit – Datum der Bekanntgabe im Plenum

-

Verfasser(in) der Stellungnahme
  Datum der Benennung

Gerardo Galeote Quecedo
24.11.2004

Ersetzte(r) Verfasser(in) der Stellungnahme:

-

Prüfung im Ausschuss

25.4.2006

30.5.2006

 

 

 

Datum der Annahme

21.6.2006

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

30

5

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Alfonso Andria, Stavros Arnaoutakis, Jana Bobošíková, Graham Booth, Bernadette Bourzai, Bairbre de Brún, Giovanni Claudio Fava, Gerardo Galeote Quecedo, Iratxe García Pérez, Eugenijus Gentvilas, Lidia Joanna Geringer de Oedenberg, Ambroise Guellec, Pedro Guerreiro, Gábor Harangozó, Marian Harkin, Konstantinos Hatzidakis, Alain Hutchinson, Carlos José Iturgaiz Angulo, Mieczysław Edmund Janowski, Tunne Kelam, Miroslav Mikolášik, James Nicholson, Lambert van Nistelrooij, Jan Olbrycht, Markus Pieper, Elisabeth Schroedter, Grażyna Staniszewska, Kyriacos Triantaphyllides, Oldřich Vlasák, Vladimír Železný

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Jan Březina, Brigitte Douay, Mojca Drčar Murko, Jill Evans, Christa Prets, Richard Seeber, László Surján, Nikolaos Vakalis

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

-

Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar)

-

  • [1]  ABl. C ... / Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

VERFAHREN

Titel

Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaft

Bezugsdokumente – Verfahrensnummer

KOM(2006)0099 – C6-0132/2006 – 2006/0039(CNS)

Datum der Konsultation des EP

26.4.2006

Federführender Ausschuss
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

BUDG
15.5.2006

Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

CONT

15.5.2006

ECON

15.5.2006

INTA

15.5.2006

REGI

15.5.2006

 

Nicht abgegebene Stellungnahme(n)
  Datum des Beschlusses

INTA

21.3.2006

CONT
17.5.2006

ECON

16.5.2006

 

 

Verstärkte Zusammenarbeit
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

 

 

 

 

 

Berichterstatter(-in/-innen)
  Datum der Benennung

Alain Lamassoure
20.9.2004

 

Ersetzte(r) Berichterstatter(-in/-innen)

 

 

Vereinfachtes Verfahren – Datum des Beschlusses

0.0.0000

Anfechtung der Rechtsgrundlage
  Datum der Stellungnahme JURI

 

 

 

 

 

 

 

Konsultation des Eur. Wirtschafts- und Sozialausschusses durch das EP
– Datum des Beschlusses des Plenums

0.0.0000

Konsultation des Ausschusses der Regionen durch das EP – Datum des Beschlusses des Plenums

0.0.0000

Prüfung im Ausschuss

29.5.2006

21.6.2006

 

 

 

Datum der Annahme

21.6.2006

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

28

3

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Reimer Böge, Herbert Bösch, Simon Busuttil, Brigitte Douay, Bárbara Dührkop Dührkop, Hynek Fajmon, Szabolcs Fazakas, Salvador Garriga Polledo, Ingeborg Gräßle, Louis Grech, Nathalie Griesbeck, Catherine Guy-Quint, Ville Itälä, Anne E. Jensen, Wiesław Stefan Kuc, Alain Lamassoure, Janusz Lewandowski, Vladimír Maňka, Jan Mulder, Gérard Onesta, Giovanni Pittella, Wojciech Roszkowski, Esko Seppänen, Nina Škottová, László Surján, Helga Trüpel, Yannick Vaugrenard

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(-innen)

Lidia Joanna Geringer de Oedenberg, Libor Rouček, Paul Rübig, Jacek Emil Saryusz-Wolski

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

 

Datum der Einreichung

23.6.2006

 

Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar)

...