BERICHT über die thematische Strategie für die städtische Umwelt
29.6.2006 - (2006/2061(INI))
Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit
Berichterstatter: Gyula Hegyi
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu der thematischen Strategie für die städtische Umwelt
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Oktober 2005 zur städtischen Dimension im Zusammenhang mit der Erweiterung[1] und seine Entschließung vom 18. Januar 2006 zu den Umweltaspekten der nachhaltigen Entwicklung[2],
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über eine thematische Strategie für die städtische Umwelt (KOM(2005)0718),
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen „Entwicklung einer thematischen Strategie für städtische Umwelt“ (KOM(2004)0060),
– unter Hinweis auf den Beschluss Nr. 1600/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juli 2002 über das Sechste Umweltaktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft (6. UAP),
– gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr und des Ausschusses für regionale Entwicklung (A6‑0233/2006),
A. in der Erwägung, dass etwa 80 % der europäischen Bevölkerung in Städten leben, ihren Bedürfnisse und Interessen jedoch bei den Fonds, Vorhaben, Initiativen und Strategien der Europäischen Union nicht immer in angemessenem Maße Rechnung getragen wird,
B. in der Erwägung, dass das Ziel der Thematischen Strategie für die städtische Umwelt (TSUE) darin besteht, einen Beitrag zur Umweltfreundlichkeit der europäischen Städte insgesamt durch den Abbau von Bürokratie und die Verbesserung der Effizienz bei der Durchführung der Umweltpolitik und durch die Förderung einer langfristigen Umweltplanung auf lokaler Ebene zu leisten,
C. in der Erwägung, dass angesichts der Tatsache, dass der Anteil des öffentlichen Verkehrs in den neuen Mitgliedstaaten, obwohl er zurückgeht, weiterhin höher ist als in den alten Mitgliedstaaten, Maßnahmen in Betracht gezogen werden sollten, die einen weiteren Rückgang der Nutzung des öffentlichen Verkehrs aufhalten können,
D. in der Erwägung, dass das Sechste Umweltaktionsprogramm insbesondere der Notwendigkeit diente, das steigende Verkehrsaufkommen zu bewältigen und eine signifikante Abkoppelung der Zunahme des Verkehrsvolumens vom Anstieg des BIP herbeizuführen,
E. in der Erwägung, dass die Energieabhängigkeit der Europäischen Union auch auf städtischer Ebene angegangen werden sollte, wobei der größte Anstieg des Energieverbrauchs im Verkehrssektor zu verzeichnen ist, sowie in der Erwägung, dass die Maßnahmen für andere Bereiche wie Wohnungswesen und die Auswahl der Energieträger für die Beheizung hauptsächlich auf örtlicher Ebene beschlossen werden,
1. begrüßt die Mitteilung der Kommission über die thematische Strategie für die städtische Umwelt (TSUE); ist jedoch der Ansicht, dass sie für die Verwirklichung der im Sechsten Umweltaktionsprogramm festgelegten Ziele nicht ausreichend ist;
2. unterstützt insbesondere, dass in der Mitteilung auch die wichtige Funktion der Städte als wirtschaftliche Triebfedern anerkannt wird;
3. teilt die Analyse der Kommission, nach der Umweltprobleme in Städten besonders komplex sind, weil ihre Ursachen miteinander verknüpft sind, und bekräftigt die Mahnung der Kommission, dass lokale Initiativen zur Lösung eines Problems anderenorts neue Probleme schaffen können;
4. bedauert, dass entgegen den Intentionen des Sechsten Umweltaktionsprogramms von der Kommission keine rechtlich verbindlichen Maßnahmen und Fristen für die Verwirklichung der darin festgelegten Ziele vorgeschlagen wurden;
5. bedauert außerdem, dass die thematische Strategie für die städtische Umwelt nicht darauf gerichtet ist, für eine ausgewogene europäische Politik zwischen städtischen und ländlichen Gebieten oder zwischen Stadtzentren und Vorstädten zu sorgen;
6. fordert die Kommission auf, Leitlinien für die Anwendung der künftigen Richtlinie über die Luftqualität und saubere Luft für Europa zu erlassen und die ordnungsgemäße Durchsetzung dieses Rechtsakts sicherzustellen;
7. betont, dass nach dem Gemeinschaftsrecht ein Plan für Nachhaltiges Stadtmanagement (SUMP) und ein Plan für Nachhaltigen Städtischen Verkehr (SUTP) für alle Ballungsräume mit mehr als 100 000 Einwohnern erforderlich sein sollte, wie dies in der früheren Mitteilung der Kommission (KOM(2004)0060) vorgeschlagen wurde; ein solcher Rechtsakt sollte klare Fristen und verbindliche Zielvorgaben, die auf lokaler und europäischer Ebene festgelegt werden, vorsehen, da sich freiwillige Maßnahmen in der Vergangenheit als nicht wirksam erwiesen haben;
8. verlangt, dass in die Leitlinien der Kommission gemeinsame Kernindikatoren entsprechend den Verpflichtungen und Zielvorgaben in der einschlägigen bisherigen EU-Umweltpolitik aufgenommen werden (z.B. Richtlinien über Luft, Lärm, Gewässer und Abfälle sowie Energieeffizienz- und Klimaschutzpolitik), um Vergleiche und „Benchmarking“ zwischen europäischen Städten zu ermöglichen;
9. vertritt die Auffassung, dass der Plan für Nachhaltiges Stadtmanagement (SUMP) unter anderem folgende Dokumente berücksichtigen sollte:
- Abfallwirtschaftsplan (Richtlinie 75/442/EWG in der geänderten Fassung)
- Lärmkarten und Aktionspläne zur Lärmbekämpfung, soweit solche verfügbar sind (Richtlinie 2002/49/EG)
- lokale Pläne oder Programme zur Bekämpfung der Luftverschmutzung, soweit solche verfügbar sind (Richtlinie 96/62/EG)
- lokale Umweltpläne und ‑programme gemäß der Richtlinie 2001/42/EG;
10. ist der Ansicht, dass die Pläne für Nachhaltiges Stadtmanagement Folgendes beinhalten sollten:
a) Erhebung von Daten und einschlägigen Informationen über:
- die in Ziffer 6 dieser Entschließung genannten Bereiche,
- Verhältnis von bebauten Gebieten zum ländlichen Raum und zur ländlichen Umwelt,
- Zukunftsperspektiven beim demographischen Wachstum und Bedarf an neuen städtischen Siedlungsgebieten,
- Kommunikationswege, Mobilität, Integration in Städten und Zugänglichkeit von Dienstleistungen,
- die örtlichen Treibhausgasemissionen,
- die städtische Struktur und den Anteil von Grünflächen und Stadterweiterungszonen,
- die lokale Verwendung von Bioziden,
- umweltbedingte Gesundheitsprobleme,
- Möglichkeiten für eine barrierefreie Umwelt u.a. für behinderte und ältere Menschen,
- Bewertung des kulturellen Erbes, der bebauten Landschaft und der Umwelt sowie der Orte von ökologischem Interesse und der ihnen drohenden Gefahren,
- Schätzung des Wasserbedarfs für den menschlichen Verbrauch in städtischen Gebieten und Planung von Wasserreinigungs- und -aufbereitungsmaßnahmen;
b) Ziele im Hinblick auf:
- die Verbesserung der Situation in den in Buchstabe a) genannten Bereichen,
- die Einbeziehung der Nachhaltigkeit in alle Bereiche der städtischen Politik,
- eine Abstimmung mit den Plänen für Nachhaltigen Städtischen Verkehr (SUTPS),
c) konkrete Maßnahmen und Aktionen, die zur Verwirklichung der in Buchstabe b) genannten Ziele durchzuführen sind;
11. betont, dass Bürger, NRO, Wirtschaftsverbände und andere Betroffene an der Ausarbeitung der Pläne für Nachhaltiges Stadtmanagement, die der Öffentlichkeit zugänglich zu machen sind, beteiligt werden sollten; ist ferner der Ansicht, dass auch eine regelmäßige Bewertung der erzielten Fortschritte und Verbreitung der Ergebnisse dieser Bewertungen von wesentlicher Bedeutung sind;
12. legt der Kommission nahe, im Rahmen der Konsultation im Jahr 2009 eine Halbzeitbewertung zur Umsetzung der technischen Leitlinien durchzuführen, und unterstützt die Kommission in ihren Maßnahmen zur Schaffung eines thematischen Internet-Portals für kommunale Behörden;
13. fordert die Kommission auf, eine Zielvorgabe, was die Grünflächen pro Einwohner betrifft, für neue Städtebauprojekte vorzuschlagen, und vertritt die Auffassung, dass diese Zielvorgabe in die Pläne für Nachhaltiges Stadtmanagement aufgenommen werden sollte, um eine Verringerung der Grünflächen in städtischen Gebieten, die diese Zielvorgabe nicht erfüllen, zu verhindern;
Nachhaltiges Stadtmanagement
14. fordert die Mitgliedstaaten auf, im Rahmen ihrer nationalen strategischen Bezugsrahmen und ihrer operationellen Programme der Finanzierung von Vorhaben, durch die Pläne für nachhaltiges Stadtmanagement und nachhaltigen städtischen Verkehr umgesetzt werden, sowie Vorhaben zur Begrenzung von Baumaßnahmen auf der grünen Wiese und zur Förderung der Neuerschließung von Industriebrachen Vorrang einzuräumen und die Anpflanzung von Straßenbäumen und die Ausweisung von mehr Grünflächen zu fördern;
15. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Nutzung des Gemeinschaftssystems für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung durch die lokalen Behörden zu fördern;
16. fordert die städtischen Organe auf, in ihren öffentlichen Aufträgen regelmäßig auf Nachhaltigkeitskriterien Bezug zu nehmen und entsprechende Verpflichtungen in die Pläne für nachhaltiges Stadtmanagement aufzunehmen;
17. tritt für die Förderung der Kompostierung anstelle der Verbrennung von Vegetationsabfällen ein, um eine lokal entstehende Verschmutzung zu vermeiden;
18. hält es ferner für wichtig, eine stärkere Beteiligung der Bürger an den örtlichen Entscheidungen sowohl durch politische als auch durch technische Mittel zu bewirken;
19. vertritt die Auffassung, dass die Unterbindung und Beseitigung von Schmutz, Unrat, Graffiti und Tierkot und die Unterbindung von übermäßigem Lärm aus Musikanlagen in Haushalten und Fahrzeugen wichtiger genommen werden sollten;
Nachhaltiger Städtischer Verkehr
20. unterstützt den Gedanken von Plänen für einen nachhaltigen städtischen Nahverkehr als ein Instrument zur Verbesserung der städtischen Umwelt, betont jedoch die Notwendigkeit, dieses Instrument flexibel einzusetzen, um den spezifischen Bedürfnissen der einzelnen Mitgliedstaaten und ihrer städtischen Gebiete sowie auch der Regionen mit spezifischen Benachteiligungen ausreichend Rechnung zu tragen;
21. betont, dass die Pläne für einen nachhaltigen städtischen Nahverkehr konkrete und quantifizierbare Ziele enthalten sollten, die auf einer Erfolgsanzeige dargestellt und überwacht werden können, was die Verbreitung bewährter Praxis bei den Mitgliedstaaten fördern würde; verweist darauf, dass die Pläne für einen nachhaltigen städtischen Nahverkehr flexibel genug sein sollten, um neuen Entwicklungen Rechnung zu tragen;
22. betrachtet die Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsträger und Technologien als Schlüsselfaktor für eine sauberere städtische Umwelt; verweist in dieser Hinsicht insbesondere auf die Nutzung von Biokraftstoffen, Hybridfahrzeugtechnologien und Fahrrädern sowie Lastkraftwagen und Bussen, die mit dem EU-Standard „besonders umweltfreundliches Fahrzeug“ (EEV)[3] in Einklang stehen; erklärt deshalb, dass es mit großem Interesse den Vorschlag der Kommission zur Einführung von sauberen Fahrzeugen für den öffentlichen Nahverkehr analysieren wird, und schlägt vor, den örtlichen Einrichtungen für Energieeffizienz eine spezifische Aktionsachse für den städtischen Nahverkehr zuzuweisen;
23. spricht sich für den Ausbau des mit nachhaltigen Energiequellen betriebenen öffentlichen Verkehrs sowie für mehr Ausgewogenheit zwischen Individual- und Kollektivverkehr im städtischen Gebiet aus;
24. betont die Notwendigkeit, die verstärkte Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln und von Massenverkehrsmitteln in städtischen Gebieten zu fördern; hält darüber hinaus die Anpassung der Dienstleistungen des städtischen Nahverkehrs sowohl an die Erfordernisse der Raumordnung (Altstädte, Umland, Anbindung von Flughäfen, Bahnhöfen, Industriegebieten, Gewerbegebieten usw.) als auch an die Bedürfnisse der Bevölkerung und die demografischen Veränderungen (ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen usw.) für erforderlich;
25. schlägt eine Verlagerung des Verkehrsaufkommens, gemessen in Passagierkilometern, in einem Umfang von 5 % vom Individualverkehr (Pkw) auf nachhaltige Verkehrsarten, wie öffentlicher Verkehr und Radfahren, im Zeitraum 2002-2012 vor;
26. betont, dass der Zugang zur Mobilität für alle (auch jene, die kein eigenes Auto besitzen) ein sozialer Faktor ist, dem Rechnung getragen werden muss;
27. fordert in Anbetracht dessen, dass die Zugänglichkeit für eine nachhaltige Entwicklung von zentraler Bedeutung ist und dieses Anliegen durch eine integrierte Städtepolitik in Angriff genommen werden muss, die EU-Organe auf, den Austausch bewährter Praxis zwischen kommunalen und nationalen Behörden zu fördern, und fordert die Kommission auf, die Anwendung der bereits bestehenden europäischen Rechtsvorschriften zur Förderung der Zugänglichkeit für Personen mit Behinderungen, und insbesondere der Bestimmungen für spezielle Verfahren der Gemeinschaft zur Auftragsvergabe, die ausdrücklich eine angemessene Planung für alle Benutzer vorsehen, zu überwachen;
28. ist der Auffassung, dass die Pläne für Nachhaltigen Städtischen Verkehr auch die Instrumente umfassen sollten, die die lokalen Behörden einsetzen wollen, um:
– nichtmotorisierte Fortbewegungsarten wie Radfahren und Gehen durch den Aufbau eines umfassenden Radwegenetzes und die Gewährleistung sicherer Wege und Kreuzungen für Fußgänger zu fördern;
– den öffentlichen Verkehr und den Ausbau der öffentlichen Verkehrsinfrastruktur zu fördern und Informationen über bestehende exemplarische Maßnahmen wie die Einführung integrierter Tarif- und Fahrkartensysteme und die Schaffung von Park-and-Ride-Systemen zu verbreiten;
– gegen die Zunahme der Nutzung privater Pkws durch Parkbeschränkungen und Verkehrsüberlastungsgebühren vorzugehen;
29. weist die Mitgliedstaaten auf ihre Aufgabe hin, bei der Gestaltung von Städten Rücksicht auf die empfindlichsten Verkehrsteilnehmer zu nehmen, etwa durch Senkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit oder die Einrichtung autofreier Zonen in Stadtzentren oder Wohngebieten, um die Zahl der Verkehrstoten bis 2010 zu halbieren, wie dies im Weißbuch zur europäischen Verkehrspolitik vorgesehen ist;
30. schlägt die Schaffung von städtischen Logistikplänen vor, um den Güterverkehr in den Städten zu reduzieren und zu verbessern, wobei insbesondere die innerstädtische Feindistribution von Gütern koordiniert werden sollte;
31. erinnert daran, dass die Luftverschmutzung eine der Hauptursachen von Gesundheitsproblemen in der EU ist; weist daher mit Nachdruck darauf hin, dass Städte mit hoher Luftverschmutzung die Einführung von Verkehrsüberlastungsgebühren und die Schaffung von Niedrigemissionsgebieten in Erwägung ziehen sollten;
32. spricht sich dafür aus, Emissionen an der Quelle zu bekämpfen und auf innovative Maßnahmen zur Lösung der Umweltprobleme in den Städten zu setzen; betont, dass Studien ergeben haben, dass fließender Lastverkehr bis zu 38 % weniger Feinstaubemissionen verursacht als stockender Lastverkehr, und dass deshalb innovative Maßnahmen erwogen werden müssen, um den Verkehrsfluss zu fördern;
33. dringt auf bessere Koordinierung zwischen lokalen Gebietskörperschaften, um ein gewisses Maß an Kohärenz sicherzustellen; weist darauf hin, dass schlechte Abstimmung zwischen lokalen Gebietskörperschaften zu höheren Lieferkosten, mehr Verkehr und somit mehr Umweltverschmutzung führt;
Nachhaltige Stadtplanung
34. stellt fest, dass die Kommission die Probleme und die derzeitige Lage in diesem Bereich adäquat ermittelt hat; allerdings wurden von ihr keine Maßnahmen vorgeschlagen, um hier Abhilfe zu schaffen;
35. betont die Bedeutung der Planung und des Entwurfs von Siedlungen und Hochhäusern für die Verbrechensbekämpfung und ebenso die Bedeutung von öffentlichen Bereichen wie Parkplätze und Verbindungswege zu Bahnhöfen;
36. betont ferner die soziale Dimension einer nachhaltigen Stadtplanung und empfiehlt die generelle Förderung der innerstädtischen Lebensqualität mit Hilfe eines ganzheitlichen (insbesondere sozialen, kulturellen und ökologischen) Konzepts;
37. fordert, dass zur Erhaltung der Identität und des Erscheinungsbildes der jeweiligen Umgebung bei neuen städtischen Siedlungen und bei der Ausweitung von Stadtgebieten Anstrengungen unternommen werden, um die Topographie und die natürliche Struktur des Gebiets zu bewahren;
38. schlägt vor, dass bei der Stadtplanung, der Ausweitung der Grünflächen, der Ausdehnung von Städten und der Anlage neuer Siedlungsgebiete große Naturflächen unbebaut bleiben, damit die Städter eine Beziehung zur Natur entwickeln können;
39. fordert, dass zur Erhaltung historischer Zentren oder natürlicher Lebensräume, von Flüssen, Seen und Feuchtgebieten um diese herum vorsorglich ringförmig Schutzgebiete angelegt werden, die in nur ganz geringem Umfang bebaut werden dürfen, damit erst gar kein Bebauungsdruck entsteht;
40. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Erforschung der Beziehung zwischen verschiedenen städtebaulichen Modellen und dem Sozialverhalten sowie der Bedingungen, die der sozialen Harmonie und der Gesundheit zuträglich sind, zu fördern;
41. betont, dass einige historische Viertel, die wertvolle Bestandteile unseres gemeinsamen Erbes bilden, in den Städten seit Jahrzehnten vernachlässigt werden; empfiehlt, nationale, regionale oder lokale Förderprogramme einzurichten, um eine angemessene Sanierung dieser Viertel zu fördern, die die Architektur, offene Flächen und Plätze sowie Flussufer, Brücken und andere öffentliche Bauwerke einbeziehen;
42. vertritt die Auffassung, dass im Hinblick auf die Behebung des Problems der Klimaänderung in den Städten, wie des Fehlens einer natürlichen Belüftung in Perioden extrem hoher Temperaturen und hoher Luftverschmutzung die Stadtklimaforschung in die Stadtplanung einbezogen werden sollte, um den Windtunneleffekt von Hochhäusern zu vermeiden; betont, dass der Verlust von Grünflächen die natürliche Belüftung mindert;
43. fordert die Mitgliedstaaten eindringlich auf, von der EU kofinanzierte Vorhaben für den Ausbau und die Modernisierung der Fernheizung zu fördern und die verstärkte Einrichtung und Nutzung von Fernheizungsanlagen zu unterstützen; weist in diesem Zusammenhang mit Nachdruck darauf hin, dass im Falle einer Energiekrise ein Rückgriff auf eine alternative Energiequelle bei Fernheizung leichter zu bewerkstelligen ist;
44. hebt mit Nachdruck hervor, dass neue Wasserbewirtschaftungsmethoden in den Städten entwickelt werden sollten, um das Regenwasser in heißen und trockenen Sommern in den Städten länger speichern zu können und um abrupten Überschwemmungen vorzubeugen und Wohnungsbau und sonstige Erschließungstätigkeiten auf Überschwemmungsflächen zu unterbinden;
45. empfiehlt, gemeinschaftliche Leitlinien zur Förderung und Umsetzung einer nachhaltigen Bewirtschaftung von Wasserressourcen in Städten mit dem Ziel auszuarbeiten, den Auswirkungen der Klimaänderung Rechnung zu tragen, wobei Anforderungen an Wasserverbrauchseffizienz in neuen Gebäuden, die Speicherung von Wasser in Zeiten feuchten Wetters für trockene und heiße Zeiten, die Erhaltung von Gewässern in warmen Perioden als Kühlsysteme und nachhaltige städtische Entwässerungssysteme vorgesehen werden sollten, um Wasserverluste und Überschwemmungsrisiken zu mindern, die Flächenversiegelung zu verringern und mehr Wasseraufbewahrung zu betreiben;
46. vertritt die Auffassung, dass bei der Durchführung der thematischen Strategie nicht nur auf die Wassermengen, sondern auch auf die Wasserqualität zu achten ist; fordert deshalb die Kommission auf, die Verbreitung bewährter Praxis auf diesem Gebiet zu fördern, wobei ein Anschluss an die Netze anzustreben ist, die im Zuge der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie bereits geschaffen worden sind;
47. betont die Wichtigkeit der Sanierung veralteter Wasserleitungen und Kanalsysteme in den Städten;
Nachhaltiges Städtisches Bauen
48. bedauert, dass, obgleich Nachhaltiges Städtisches Bauen einer der vier Schwerpunktbereiche der Mitteilung „Entwicklung einer thematischen Strategie für städtische Umwelt“ ist, die vorgeschlagene Strategie keine spezifische Maßnahme in diesem Bereich beinhaltet;
49. betont, dass es wichtig ist, die Umwelteffizienz von Gebäuden durch eine energieeffiziente Gebäudegestaltung (Isolation, Nutzung erneuerbarer Energien, begrünte Dächer, passive/aktive Solartechnik, Gebäude mit niedrigem Energiebedarf usw.) zu erhöhen; befürwortet die Nutzung erneuerbarer sowie eventuell lokal verfügbarer Energiequellen in der städtischen Umwelt sowie die wassereffiziente Auslegung von Gebäuden (Speicherung und Wiederverwendung von Regenwasser, rationelle Toilettenspülungen, wassereffiziente Waschmaschinen und Geschirrspüler); empfiehlt zudem Leistungsvergleiche und die EU-weite gemeinsame Nutzung bewährter Praxis bezüglich der Verbesserung der Energieeffizienz, der Einführung erneuerbarer Energieträger und allgemein der Fortschritte beim nachhaltigen Städtebau;
Finanzierung, Forschung und Austausch der besten Praktiken
50. betont die Notwendigkeit, die Einleitung solcher Initiativen mit angemessenen EU-Fördermitteln zu unterstützen, insbesondere aus speziellen Programmen und Fonds wie zum Beispiel CIVITAS[4]; teilt die Ansicht der Kommission, dass Möglichkeiten zum Erhalt finanzieller Unterstützung von vorrangigen umweltpolitischen Maßnahmen in städtischen Gebieten im Rahmen der vorgeschlagenen Verordnung über Life+, des Kohäsionsfonds, der Strukturfonds und des Forschungsrahmenprogramms bestehen, weswegen es sich gegen jede Kürzung der Haushaltsmittel in diesen Bereichen wendet; verweist aber auf die Notwendigkeit, eine spezifische und ergänzende Finanzierung für die neuen Herausforderungen festzulegen, die sich aus dieser Strategie für die städtische Umwelt ergeben;
51. unterstützt die Empfehlung der Kommission zur Heranziehung eines integrierten Ansatzes für die Politik der städtischen Umwelt und ist der Auffassung, dass ein solcher Ansatz, der lokal umgesetzt und von den Mitgliedstaaten unterstützt wird, als eines der Kriterien für die Gewährung von Strukturfondsmitteln und von Darlehen der Europäischen Investitionsbank (EIB) gelten sollte;
52. fordert die EIB auf, ihre Darlehensinstrumente zu verbessern, um eine nachhaltige Stadtentwicklung wirkungsvoll zu unterstützen, und im Rahmen bestehender Programme solche städtebaulichen Vorhaben vorrangig zu behandeln, in denen Pläne für nachhaltiges Stadtmanagement umgesetzt werden, besonders in den Bereichen Energieeffizienz, erneuerbare Energieträger und nachhaltige Stadtverkehrsinfrastruktur; fordert die EIB auf sicherzustellen, dass von ihr finanzierte Investitionen nicht im Widerspruch zu den Zielen eines nachhaltigen Stadtmanagements stehen;
53. weist mit Nachdruck auf die Bedeutung der Forschungstätigkeit zur Städtepolitik – auch über Themen der Bereiche Versorgung mit Strom und Gas, Heizung und Kühlung sowie Abfallverwertung – hin und fordert die Kommission auf, gezielte Bestimmungen über dieses Gebiet wieder in das siebte Forschungsrahmenprogramm aufzunehmen;
54. hält die Unterstützung eines Netzes nationaler Schwerpunkte für Stadtpolitik, wie etwa das „European Urban Knowledge Network“, für äußerst wichtig und begrüßt die Fortführung der Unterstützung des Progamms URBACT im Rahmen der geplanten Politik für den Zusammenhalt 2007–2013;
55. verlangt die Förderung eines Austauschs bewährter Praxis auf EU-Ebene zwischen städtischen Organen, was die Durchführung der Strategie und der Pläne für nachhaltiges Stadtmanagement betrifft; schlägt ferner vor, dass zusätzlich, um Fehler bei der Stadtentwicklung in der Zukunft zu vermeiden, ein ehrlicher und offener Austausch über negative Erfahrungen angeregt werden sollte, und zwar mit Hilfe von Kampagnen, die von Städtevereinigungen angeregt werden können und die sich an öffentliche Bedienstete ebenso wie an gewählte Vertreter richten;
56. fordert die Kommission auf, näher auf die Bedeutung der Stadt-Umland-Beziehungen für eine nachhaltige Stadtentwicklung, die zum Zusammenhalt in der EU insgesamt beiträgt, einzugehen; fordert in diesem Zusammenhang die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, solche nachhaltige Stadtentwicklung zu begünstigen;
Bessere Rechtsetzung
57. fordert die Kommission und den Rat auf, eine interinstitutionelle Vereinbarung mit dem Parlament zu schließen, in der die drei Institutionen ihre Absicht bekunden, alle bestehenden Rechtsvorschriften der Gemeinschaft im Sinne dieser Entschließung umzusetzen; ist überzeugt, dass eine derartige Vereinbarung zur Verbesserung der Verantwortlichkeit und damit auch zu einer „besseren Rechtsetzung“ beitragen würde;
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58. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission, der Europäischen Investitionsbank und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
- [1] Angenommene Texte, P6_TA-PROV(2005)0387.
- [2] Angenommene Texte, P6_TA-PROV(2006)0020.
- [3] Richtlinie 2005/55/EG über die Emission gasförmiger Schadstoffe und luftverunreinigender Partikel
- [4] CIVITAS: CIty-VITAlity-Sustainability, CIVITAS I (2002–2006) und CIVITAS II (2005–2009) verfügen über einen Gesamthaushalt von über 300 Millionen Euro.
BEGRÜNDUNG
Etwa 80 % der europäischen Bürger leben in städtischen Gebieten, jedoch wird ihren Bedürfnissen und Interessen bei den Fonds, Vorhaben, Initiativen und Strategien der Union bei weitem nicht in angemessenem Maße Rechnung getragen. Diese Stadtbewohner sind, zumindest was den Umfang der EU-Finanzierung betrifft, zweitrangige Bürger der Europäischen Union. Die Vernachlässigung der Probleme der Städte und Vorstädte führt zu gewaltsamen Unruhen und zu Krisen in manchen Mitgliedstaaten, darunter einigen, die sich ganz entschieden für hohe Agrarsubventionen anstatt für eine ausgewogenere Finanzierungspolitik zwischen ländlichen und städtischen Gebieten einsetzen.
Die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Entwicklung einer thematischen Strategie für städtische Umwelt" war weitaus ambitiöser als der endgültige Vorschlag der Kommission. Das Ziel ist es, auf EU-Ebene einen Beitrag zur Schaffung eines festen Rahmens zu leisten, der lokale Initiativen auf der Grundlage bewährter Verfahren bewirken soll, wobei die Wahl der Lösungen und Ziele den örtlichen Entscheidungsträgern überlassen werden soll. Das zentrale Element dieses Rahmens ist es, dass Hauptstädte und Ballungsräume mit mehr als 100 000 Einwohnern (d.h. die 500 größten Städte und Gemeinden der EU-25) einen städtischen Umweltmanagementplan mit Zielen für die Verwirklichung einer nachhaltigen städtischen Umwelt verabschieden und dazu ein sachgerechtes Umweltmanagementsystem einrichten sollen. Ihr Berichterstatter ist definitiv der Meinung, dass dieses Ziel den Interessen der Städte dienen wird und ihr Recht, innerhalb dieses Rahmens die geeigneten Maßnahmen zu wählen, nicht einschränken wird.
Der demokratische Entscheidungsprozess in den Städten und Gemeinden kann sowohl durch politische als auch durch technische Mittel verbessert werden. Auf politischer Ebene sollten die konsultative (unmittelbare) und die repräsentative Demokratie miteinander kombiniert werden. Es sind mehr Volksentscheide zu kommunalen Fragen, je nach Natur der Frage entweder auf der Ebene der Gemeinde (Stadt) oder des Bezirks oder der kleinen lokalen Verwaltungseinheit erforderlich. Die kommunalen Behörden können die Meinung ihrer Bürger durch Volksentscheide, elektronische Wahlen oder Ad-hoc-Konsultation auf lokaler Ebene einholen. Online-Dienste können angemessene und aktuelle Informationen über die Probleme der Gemeinde, wie Umweltindikatoren, Echtzeitdaten über die Luftqualität usw., bereitstellen. Allerdings dürfen auch die Bürger, die keinen Zugang zum Internet und zu den Medien haben, nicht vergessen werden. Für sie sollten herkömmlichere Verfahren der Information gewählt werden.
Die Schulung der Kommunalbediensteten und der lokalen Entscheidungsträger im Hinblick auf ihre Sensibilisierung für die Nachhaltigkeit ist ein Schlüsselelement, um ein Umdenken in der Kommunalpolitik herbeizuführen. Es ist auch zweckmäßig, eine Koordinierung auf europäischer Ebene durch die Bereitstellung von Studien über bewährte Verfahren und Lehrbüchern und durch die Einführung eines europaweiten Lehrplans vorzunehmen. In dieser Hinsicht ist der Vorschlag der Kommission zwar zielgerichtet, beinhaltet jedoch keine konkreten Maßnahmen und Fristen. Da sich die Umweltpolitik auf alle möglichen Politikbereiche erstreckt, sollten deshalb die verschiedenen Politikbereiche durch Systeme des Nachhaltigen Stadtmanagements (SUMS) schrittweise koordiniert werden, wobei alle Entscheidungsträger im Hinblick auf die Einbeziehung der Umweltanliegen in alle Politikbereiche von Beginn an zu beteiligen sind. Um dieses Ziel zu verwirklichen, bedarf es einer europaweiten Koordinierung und Finanzierung.
Verkehr
Durch eine Geschwindigkeitsbegrenzung in den Stadtzentren und anderen Wohngebieten (oder in der ganzen Stadt oder Gemeinde) werden die Zahl der Unfälle (insbesondere der schweren Unfälle) verringert und die Luftschadstoff- und Lärmemissionen reduziert. Eine angemessene Geschwindigkeitsbegrenzung sollte je nach den örtlichen Bedingungen und Gepflogenheiten zwischen 30 km/h und 50 km/h betragen. Strikte Geschwindigkeitsbegrenzungen retten Menschleben und die Umwelt, während das Außerachtlassen von Geschwindigkeitsbegrenzungen zu tragischen Todesfällen führt.
Eine Beschränkung der Zahl (und nicht der Bau) von Parkplätzen in den Stadtzentren ist eine Notwendigkeit. Neue Parkplätze sollten an den äußeren Haltestellen des U-Bahn-, S-Bahn- oder Eisenbahnnetzes geschaffen werden.
Dem nichtmotorisierten Verkehr sollte der Vorrang gegenüber allen anderen Verkehrsarten eingeräumt werden, dem öffentlichen Verkehr gegenüber privaten Pkws und kleinen und schadstoffärmeren privaten Pkws gegenüber anderen Fahrzeugen: Dies ist die Grundregel einer nachhaltigen Verkehrspolitik. Für den nichtmotorisierten Verkehr (Gehen und Radfahren) bedarf es eines umfassenden Radwegenetzes. Die Fußgänger sollten ermutigt werden, sichere Fußgängerwege und Kreuzungen zu benutzen. Bei Kreuzungen auf zwei Niveaus sollten nicht die Fußgänger, sondern die Fahrzeuge die Unterführung bzw. Überführung benutzen. Das Parken auf Bürgersteigen sollte strikt untersagt sein und mit einer angemessenen Geldbuße geahndet werden.
Neben kostspieligen unterirdischen Bahnsystemen (U-Bahn) gibt es andere moderne Alternativen des öffentlichen Transports. Die Straßenbahn erlebt in ganz Europa eine Renaissance. Je nach den örtlichen Bedingungen können Teile der Schienen unter der Straße gebaut werden („Pre-Metro") und in den Außengebieten der Stadt auf separaten Trassen wie bei den so genannten „Schnellstraßenbahnen“ verlaufen. Überland-S-Bahnen sind ebenfalls nützliche Bestandteile der öffentlichen Verkehrsnetze. Ohne eine eigene U-Bahn ist jedoch eine moderne Stadt kaum denkbar.
Dem öffentlichen Nachtverkehr kommt im modernen städtischen Leben eine entscheidende Funktion zu. Er gibt den Jugendlichen die Möglichkeit, am Leben der Stadt teilzunehmen, und verringert die Zahl der so genannten „Disco-Unfälle“ auf den Straßen.
Verkehrsüberlastungsgebühren mit einem elektronischen Gebührenerhebungssystem werden bereits in London wie auch in Stockholm erfolgreich praktiziert und stellen für andere europäische Städte die einzige Möglichkeit für die Zukunft dar. In einigen Städten (wie Budapest) kann das Brückenmautsystem aus praktischen Gründen den gleichen Zweck durch ein weitaus billigeres und einfacheres System erfüllen, da die meisten Autos eine Brücke mindestens zweimal täglich überqueren.
Der Anteil des öffentlichen Nahverkehrs am Gesamtverkehr ist in der EU-10 im Vergleich zu den älteren Mitgliedstaaten weiterhin höher. Es ist von entscheidender Bedeutung, diesen Anteil durch eine Verbesserung des öffentlichen Verkehrssystems mit Hilfe gemeinsamer Anstrengungen seitens der EU und der nationalen und lokalen Ebene zu erhalten.
Jede Stadt sollte einen Plan für die Reduzierung des Bedarfs, was den privaten Pkw-Verkehr betrifft, mit klaren und etwaigen verbindlichen Zielvorgaben erstellen. Sie ist selbstverständlich auf einen effizienten und sauberen öffentlichen Nahverkehr angewiesen. Die Finanzierung des Ausbaus des öffentlichen Verkehrs durch die EU und die Reduzierung des privaten Pkw-Verkehrs können, natürlich mit einem realistischen Zeitplan, miteinander verknüpft werden.
Tarif- und Fahrkartenverbundsysteme sind nicht nur für das gesamte öffentliche Verkehrssystem einer Stadt oder Gemeinde, sondern auch für ihr Vorortbahnnetz und den entsprechenden Teil des Eisenbahnnetzes des Landes notwendig.
Hitzewellen
Hitzewellen machen das Leben in vielen Städten und Gemeinden in heißen Sommertagen und -nächten unerträglich. Aufgrund des globalen Klimawandels ist in der Zukunft mit noch heißeren Sommern zu rechnen. Durch Hitzewellen kommen jeden Sommer Zehntausende von europäischen Bürgern ums Leben, die einen qualvollen und entwürdigenden Tod sterben. Notfallpläne für Hitzewellen sind für alle europäischen Städte und Gemeinden, vielleicht mit Ausnahme einiger nordischer Städte, von größter Bedeutung. Die grundlegenden Maßnahmen für Hitzewellen sind einfach: mehr Wasser, mehr Grünflächen, verringerte Pkw-Emissionen und in einigen Fällen Klimaanlagen. Allerdings sind begrünte Dächer und Fassaden, Wasserkühlungssysteme und natürliche Kühlungssysteme weitaus besser als Klimaanlagen, die sich sowohl auf die individuelle Gesundheit als auch auf das globale Klima negativ auswirken. Es stehen „lange und heiße Sommer“ bevor, und sie sind ein wichtiger Faktor, den es in der städtischen Politik zu berücksichtigen gilt. Die Stadtplanung sollte die Entstehung von Hitzeinseln durch integrierte Windkanäle und die Gewährleistung einer angemessenen Luftzirkulation in den Städten verhindern.
Grüne Städte und Gemeinden
Die Stadtzentren müssen zu attraktiven Wohnorten werden. Dazu bedarf es einer vermehrten Anzahl von Grünflächen in den Stadtzentren. Selbst einige zehn Quadratmeter Grünfläche können, natürlich neben größeren Parks und Gärten in der unmittelbaren Umgebung, die Atmosphäre eines Stadtzentrums verbessern. Außerhalb des Stadtzentrums gelegene größere Parks, Stadtwälder, Seen und andere Grünflächen sind wichtige Merkmale einer Stadt, die den Menschen Lebensqualität bietet. In den städtischen Gebieten leben auch viele Tierarten, und die biologische Vielfalt nimmt heutzutage bisweilen in unseren Städten sogar zu. Die Tiere haben sich bis zu einem gewissen Grad den Lebensbedingungen in der Stadt angepasst. Für die meisten Kinder, die in städtischen Gebieten leben, stellen sie „die Fauna“ schlechthin dar. Unterhaltsame Informationsposter, anschauliche Einführungen in die „Stadt der Tiere“, „Biologiestunden“, die von Lehrern und Tierexperten in der freien Natur abgehalten werden, können zu umweltbewussteren Generationen führen.
Tätigkeiten im Freien sind wichtige Bestandteile des Lebens in der Stadt. Sie stellen traditionelle Werte der südeuropäischen Lebensart dar, die auch in West- und Mitteleuropa immer mehr Anklang finden. Geschlossene Parks und Gärten können zwar zu einer saubereren Luft beitragen, werden jedoch den reellen Bedürfnissen der städtischen Bevölkerung nicht gerecht. Vom Frühjahr bis zum Herbst hängt die Lebensqualität einer Stadt in starkem Maße von der Organisation von Veranstaltungen im Freien ab. Menschen, die an einem Open-Air-Konzert teilnehmen, können die Gefahr der durch Autos verursachten Luftverschmutzung und Lärmbelästigung durchaus verstehen. Öffentliche Open-Air-Projektionen und andere öffentliche Veranstaltungen bieten Jugendlichen, Rentnern und Touristen eintrittsfreie Unterhaltung. Stadtstrände in der Sommerzeit (wie es sie in Paris, Brüssel und Budapest in den vergangen Jahren gab) sind ebenfalls sinnvolle Projekte, die Hunderttausenden von Stadtbewohnern Abwechslung bieten. Städte sollten während der Sommerzeit keine Gefängnisse sein, sondern angenehme und abwechslungsreiche Orte für all jene, die keinen langen Urlaub anderswo verbringen können.
Die Sanierung von Flussufern, alten Kais und Docks eröffnet dem städtischen Leben neue Räume, und die Neugestaltung offener Wasserflächen trägt zudem zur Verschönerung der Umwelt bei.
Eine ökonomische Wassernutzung und Abwasserbehandlung, einschließlich der Speicherung und Nutzung von Regenwasser und ökonomischer Toilettenspülungen, sind ebenfalls ganz wesentliche Elemente für eine nachhaltige Zukunft.
Zersiedelung der Landschaft und Problematik der Vorstädte
Sowohl in den alten als auch in den neuen Mitgliedstaaten leben mehrere zehn Millionen Menschen in aus Fertigteilen errichteten und in großer Stückzahl gebauten Wohnblöcken. In vielen westlichen Städten sind diese Wohnsiedlungen zu Ghettos, sowohl im ethnischen als auch im sozialen Sinne des Wortes, geworden. Es sind umfassende soziale, kulturelle und ökologische Programme für die Sanierung dieser Vorstädte erforderlich. Es sind ferner gute Schulen und eine gute Berufsausbildung, feste Arbeitsplätze, das Verständnis unterschiedlicher Kulturen (sowohl der einheimischen Kultur als auch der Kultur des Herkunftslandes) und gute öffentliche Verkehrsverbindungen zum Stadtzentrum und zu den Arbeitsstätten bzw. Schulen notwendig.
In Mitteleuropa sind die meisten dieser Wohnsiedlungen noch nicht zu Ghettos geworden, allerdings gehört die Mehrheit ihrer Bewohner nach wie vor der unteren Mittelschicht an. Der bauliche Zustand der Gebäude ist jedoch besorgniserregend. In den Ländern der EU-10 ist die Instandsetzung und Sanierung der Wohnsiedlungen ein ganz entscheidender Schritt, um den sozialen Frieden zu wahren und die Lebensqualität in der Stadt zu verbessern.
In einer lebendigen Stadt ist das Zentrum nicht nur ein Einkaufs- und Verwaltungsviertel. Ohne Bewohner ist ein Stadtzentrum ohne Leben, und ohne ein belebtes Stadtzentrum ist eine Stadt trotz ihrer verschiedenen Stadtviertel eine leblose Stadt. Alte Gebäude sollten saniert und verbessert werden, um Wohnraum für Menschen, darunter auch junge Paare mit kleinen Kindern, zu schaffen. Die herkömmliche Struktur und die architektonischen Werte des Stadtzentrums sollten gewahrt werden. Dabei sollten jedoch historische Gebäude und Denkmäler nicht die gesunde Entwicklung der Stadtzentren behindern. Es ist ein vernünftiger Kompromiss zwischen dem architektonischen Erbe und der Neubelebung des Stadtzentrums erforderlich. Es sollte keine radikalen Veränderungen geben, jedoch besteht ein echter Bedarf an neuen Gebäuden, die bisweilen hinter den alten Fassaden errichtet werden können. Neben neuen Wohnungen, Schulen und Kindergärten sind auch öffentliche Bibliotheken, kleine öffentliche Parks und andere öffentliche Einrichtungen erforderlich.
Ihr Berichterstatter ist sich auch der demographischen Herausforderung, der sich unsere Gesellschaften gegenüber sehen, bewusst, jedoch sind dem vorliegenden Bericht naturgemäß Grenzen gesetzt. Da die große Mehrheit unserer Bürger in städtischen Gebieten lebt, hängt unsere nachhaltige demographische Zukunft auch von den Lebens- und Umweltbedingungen in unseren Städten ab.
STELLUNGNAHME des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (24.4.2006)
für den Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit
zu einer thematischen Strategie für die städtische Umwelt
(2006/2061(INI))
Verfasser der Stellungnahme: Seán Ó Neachtain
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr ersucht den federführenden Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 11. Januar 2006 über eine thematische Strategie für die städtische Umwelt (KOM(2005)0718),
1. unterstützt den Gedanken von Plänen für einen nachhaltigen städtischen Nahverkehr als ein Instrument zur Verbesserung der städtischen Umwelt, betont jedoch die Notwendigkeit, dieses Instrument flexibel einzusetzen, um den spezifischen Bedürfnissen der einzelnen Mitgliedstaaten und ihrer städtischen Gebiete sowie auch der Regionen mit spezifischen Benachteiligungen ausreichend Rechnung zu tragen;
2. betont, dass die Pläne für einen nachhaltigen städtischen Nahverkehr konkrete und quantifizierbare Ziele enthalten sollten, die auf einer Erfolgsanzeige dargestellt und überwacht werden können, was die Verbreitung bewährter Praxis bei den Mitgliedstaaten fördern würde; verweist darauf, dass die Pläne für einen nachhaltigen städtischen Nahverkehr flexibel genug sein sollten, um neuen Entwicklungen Rechnung zu tragen;
3. betrachtet die Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsträger und Technologien als Schlüsselfaktor für eine sauberere städtische Umwelt; verweist in dieser Hinsicht insbesondere auf die Nutzung von Biokraftstoffen, Hybridfahrzeugtechnologien und Fahrrädern sowie Lastkraftwagen und Bussen, die mit dem EU-Standard „besonders umweltfreundliches Fahrzeug“ (EEV)[1] in Einklang stehen; erklärt deshalb, dass es mit großem Interesse den Vorschlag der Kommission zur Einführung von sauberen Fahrzeugen für den öffentlichen Nahverkehr analysieren wird, und schlägt vor, den örtlichen Einrichtungen für Energieeffizienz eine spezifische Aktionsachse für den städtischen Nahverkehr zuzuweisen;
4. fordert in Anbetracht dessen, dass die Zugänglichkeit für eine nachhaltige Entwicklung von zentraler Bedeutung ist und dieses Anliegen durch eine integrierte Städtepolitik in Angriff genommen werden muss, die EU-Organe auf, den Austausch bewährter Praxis zwischen kommunalen und nationalen Behörden zu fördern, und fordert die Kommission auf, die Anwendung der bereits bestehenden europäischen Rechtsvorschriften zur Förderung der Zugänglichkeit für Personen mit Behinderungen, und insbesondere der Bestimmungen für spezielle Verfahren der Gemeinschaft zur Auftragsvergabe, die ausdrücklich eine angemessene Planung für alle Benutzer vorsehen, zu überwachen;
5. spricht sich für den Ausbau des mit nachhaltigen Energiequellen betriebenen öffentlichen Verkehrs sowie für mehr Ausgewogenheit zwischen Individual- und Kollektivverkehr im städtischen Gebiet aus;
6. betont die Notwendigkeit, die Einleitung solcher Initiativen mit angemessenen EU-Fördermitteln zu unterstützen, insbesondere aus speziellen Programmen und Fonds wie zum Beispiel CIVITAS[2]; teilt die Ansicht der Kommission, dass Möglichkeiten zum Erhalt finanzieller Unterstützung von vorrangigen umweltpolitischen Maßnahmen in städtischen Gebieten im Rahmen der vorgeschlagenen Verordnung über Life+, des Kohäsionsfonds, der Strukturfonds und des Forschungsrahmenprogramms bestehen, weswegen es sich gegen jede Kürzung der Haushaltsmittel in diesen Bereichen wendet; verweist aber auf die Notwendigkeit, eine spezifische und ergänzende Finanzierung für die neuen Herausforderungen festzulegen, die sich aus dieser Strategie für die städtische Umwelt ergeben;
7. nimmt mit Interesse die positiven Auswirkungen der zum Beispiel in London und Stockholm gemachten Erfahrungen auf die Mobilität, dien Lebensqualität, den Umweltschutz und die Ausgewogenheit der Verkehrsträger zur Kenntnis;
8. betont die Notwendigkeit, die verstärkte Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln und von Massenverkehrsmitteln in städtischen Gebieten zu fördern; hält darüber hinaus die Anpassung der Dienstleistungen des städtischen Nahverkehrs sowohl an die Erfordernisse der Raumordnung (Altstädte, Umland, Anbindung von Flughäfen, Bahnhöfen, Industriegebieten, Gewerbegebieten usw.) als auch an die Bedürfnisse der Bevölkerung und die demografischen Veränderungen (ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen usw.) für erforderlich;
VERFAHREN
Titel |
Eine thematische Strategie für die städtische Umwelt |
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Verfahrensnummer |
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Federführender Ausschuss |
ENVI |
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Stellungnahme von |
TRAN |
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Verfasser(-in) der Stellungnahme |
Seán Ó Neachtain |
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Prüfung im Ausschuss |
21.3.2006 |
18.4.2006 |
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Datum der Annahme |
19.4.2006 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
41 0 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Margrete Auken, Inés Ayala Sender, Etelka Barsi-Pataky, Paolo Costa, Michael Cramer, Arūnas Degutis, Christine De Veyrac, Armando Dionisi, Saïd El Khadraoui, Emanuel Jardim Fernandes, Roland Gewalt, Luis de Grandes Pascual, Mathieu Grosch, Ewa Hedkvist Petersen, Stanisław Jałowiecki, Georg Jarzembowski, Dieter-Lebrecht Koch, Rodi Kratsa-Tsagaropoulou, Jörg Leichtfried, Bogusław Liberadzki, Eva Lichtenberger, Erik Meijer, Robert Navarro, Janusz Onyszkiewicz, Willi Piecyk, Luís Queiró, Reinhard Rack, Luca Romagnoli, Gilles Savary, Ulrich Stockmann, Gary Titley, Marta Vincenzi, Corien Wortmann-Kool, Roberts Zīle |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(-innen) |
Den Dover, Nathalie Griesbeck, Elisabeth Jeggle, Anne E. Jensen, Kathy Sinnott, Dominique Vlasto, Jan Marinus Wiersma |
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STELLUNGNAHME des Ausschusses für regionale Entwicklung (1.6.2006)
für den Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit
zu einer thematischen Strategie für die städtische Umwelt
(2006/2061(INI))
Verfasserin der Stellungnahme: Gisela Kallenbach
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für regionale Entwicklung ersucht den federführenden Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. unterstützt die Empfehlung der Kommission zur Heranziehung eines integrierten Ansatzes für die Politik der städtischen Umwelt und ist der Auffassung, dass ein solcher Ansatz, der lokal umgesetzt und von den Mitgliedstaaten unterstützt wird, als eines der Kriterien für die Gewährung von Strukturfondsmitteln und von Darlehen der Europäischen Investitionsbank gelten sollte;
2. vertritt die Auffassung, dass zu dem Vorhaben nachhaltiger städtischer Nahverkehr die Förderung des öffentlichen Verkehrs gehören sollte, flankiert durch EU-Finanzmittel für Vorhaben im Bereich Infrastruktur des öffentlichen Verkehrs, etwa Ausbau von Park-and-Ride-Systemen, Einführung umweltfreundlicher Beförderungsarten, Anlage von Radwegen;
3. fordert die Kommission auf, die kommunalen Berichtspflichten in Bezug auf derzeit existierende EU-Umweltnormen durch Einführung eines einzigen integrierten Berichtsformulars zu vereinfachen und damit den bürokratischen Aufwand zu verringern;
4. hält es für unerlässlich, dass die Kommission anhand der derzeit im einschlägigen Umweltrecht der EU geltenden Verpflichtungen und Zielvorgaben eine Liste von Indikatoren in die technischen Leitlinien aufnimmt; vertritt die Auffassung, dass die integrierten Konzepte messbare Zielvorgaben enthalten müssen;
5. fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zur Reduzierung des Flächenverbrauchs zu ergreifen und in den Stadtentwicklungsprogrammen insbesondere die Entwicklung bepflanzter Flächen zu begrenzen und die Entwicklung aufgegebener Flächen verstärkt zu betreiben sowie bestehende Grünflächen wie städtische Parkflächen und Naturschutzgebiete zu schützen;
6. begrüßt die Absicht der Kommission, den EU-weiten Austausch bewährter Praxis zu fördern, und schlägt vor, dass zusätzlich, um Fehler bei der Stadtentwicklung in der Zukunft zu vermeiden, ein ehrlicher und offener Austausch über negative Erfahrungen angeregt werden sollte, und zwar mit Hilfe von Kampagnen, die von Städtevereinigungen angeregt werden können und die sich an öffentliche Bedienstete ebenso wie an gewählte Vertreter richten; unterstützt die Kommission in ihren Maßnahmen zur Schaffung eines thematischen Internet-Portals für kommunale Behörden;
7. weist mit Nachdruck auf die Bedeutung der Forschungstätigkeit zur Städtepolitik – auch über Themen der Bereiche Versorgung mit Strom und Gas, Heizung und Kühlung sowie Abfallverwertung – hin und fordert die Kommission auf, gezielte Bestimmungen über dieses Gebiet wieder in das siebte Forschungsrahmenprogramm aufzunehmen;
8. hält die Unterstützung eines Netzes nationaler Schwerpunkte für Stadtpolitik, wie etwa das European Urban Knowledge Network, für äußerst wichtig und begrüßt die Fortführung der Unterstützung des Progamms URBACT im Rahmen der geplanten Politik für den Zusammenhalt 2007–2013;
9. fordert die Kommission auf, näher auf die Bedeutung der Stadt-Umland-Beziehungen für eine nachhaltige Stadtentwicklung, die zum Zusammenhalt in der EU insgesamt beiträgt, einzugehen; fordert in diesem Zusammenhang die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, solche nachhaltige Stadtentwicklung zu begünstigen;
10. fordert die Kommission auf, der Rolle der jeweils betroffenen Bürger bei der Umsetzung von Konzepten für nachhaltige Stadtentwicklung Rechnung zu tragen;
11. legt der Kommission nahe, im Rahmen der Konsultation im Jahr 2009 eine Halbzeitbewertung zur Umsetzung der technischen Leitlinien durchzuführen;
BEGRÜNDUNG
In städtischen Gebieten leben etwa 80 Prozent der europäischen Bevölkerung. Zwangsläufig damit verbunden sind gravierende Umweltbeeinträchtigungen. Mit der Vorlage der thematischen Strategie für die städtische Umwelt will die Europäische Kommission die Umweltbedingungen in europäischen Städten verbessern. Diese Strategie ist eine der sieben vorgesehenen Strategien im 6. Umweltaktionsprogramm, mithilfe deren die bereits existierenden zahlreichen Einzelpläne zu einem integrativen Ansatz zusammengeführt werden sollen.
Städte sind Motoren für Wachstum und Beschäftigung.[1] In dieser Rolle konkurrieren Städte auch untereinander bei der Investorenansiedlung und Schaffung attraktiver Wohnimmobilien. Der ungebremste Flächenverbrauch in der EU von 120 ha/Tag steht einer nachhaltigen Entwicklung entgegen. Die Flächen für naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden innerhalb der Städte immer knapper. Strukturfondsmittel könnten daher bevorzugt bei Nutzung aktiver oder brachliegender Flächen verwendet werden. Dieser umweltrelevante Aspekt ist insbesondere bei der Erstellung der nationalen Rahmenpläne und der operationellen Programme zu berücksichtigen. Ein integriertes Konzept für lokale Umweltpolitik einschließlich eines Planes für nachhaltigen städtischen Nahverkehr sollte Vorrang bei der Vergabe von Strukturfondmitteln haben.
Um den Erfolg der thematischen Strategie zu messen, ist es unerlässlich, dass die Kommission eine Liste geeigneter Kernindikatoren in die technischen Leitlinien aufnimmt. EU-weite Indikatoren und Evaluationssysteme sind notwendig, um Probleme und Erfolge vergleichen zu können. Ebenso helfen sie, die allgemeine Richtung der zukünftigen Ausgaben, Planungen und Entwicklungen zu definieren. Eine umfassende öffentliche Beteilung bei Erstellung und Evaluierung bietet die Chance, Ziel und Inhalt europäischer Politik zu vermitteln.
In diesem Zusammenhang ist es bedauerlich, dass die Kommission nicht im ausreichenden Maß die wichtige Rolle erwähnt, die gesellschaftliche Partner bei einer erfolgreichen Umsetzung eines integrierten Konzeptes für die lokale Umweltpolitik spielen. Politikziele versprechen am ehesten dann Erfolg, wenn sie mit den betroffenen Bürgern gemeinsam erarbeitet und umgesetzt werden. Damit ist eine stärkere Identifizierung mit vereinbarten Zielen und Maßnahmen möglich.
Die Kommission geht in der Strategie auch nicht auf die Bedeutung der Interaktion zwischen den Städten und ihrem Umland ein. Diese Beziehung hat jedoch symbiotischen Charakter: Eine gute Anbindung des Umlandes mit öffentlichen Transportmitteln verringert innerstädtischen Individualverkehr. Die Schaffung innerstädtischer Grünflächen kann die Flucht in das Umland eindämmen. Naherholungsräume im städtischen Umland steigern die Lebensqualität einer ganzen Region. Urbane wie suburbane Gebiete bedürfen heterogener Strukturen mit Geschäften, Wohnungen und Arbeitsmöglichkeiten, um Pendlerströme zu minimieren.
Generell ist zu bedauern, dass das Schlussdokument der Kommission viele positive Empfehlungen der ersten Mitteilung nicht mehr enthält.[2] Dennoch war ist zu begrüßen, dass die Ziele dieser Strategie nicht durch eine neue Rechtsvorschrift erreicht werden sollen. In den kommunalen Verwaltungen besteht kein Ziel- sondern ein Umsetzungsdefizit in Bezug auf bestehende Verpflichtungen. Deshalb soll die Strategie zum Bürokratieabbau beitragen, indem kommunale Berichtspflichten zu einer integrierten Berichtspflicht zusammengefasst und vereinfacht werden.
Begrüßenswert ist, dass der Erfahrungsaustausch durch Vernetzung gefördert werden soll. Um nicht lediglich zu der hohen Anzahl bestehender Datenbanken über bewährte Praxis weitere hinzuzufügen, sollte praxisorientierten Kooperationen der Vorrang gegeben werden. Zusätzlich kann der Austausch negativer Erfahrungen helfen, Fehler zu vermeiden.
In diesem Zusammenhang spielt die Einrichtung von Netzen für städtische Umwelt eine besondere Rolle. Diese sollten im Rahmen der neuen Kohäsionspolitik unterstützt werden. Die Evaluierung der Erfahrungen mit URBACT, ein Pilotnetz nationaler Stellen, könnte genutzt werden, um die Grundlage für ein „Europäisches Rahmenprogramm für den Erfahrungsaustausch zur Stadtentwicklung“ zu legen.
Stadtentwicklung und städtische Umweltpolitik stehen in engem Zusammenhang mit sozialen, ökonomischen, räumlichen und demografischen Herausforderungen. Daher bedarf es der Entwicklung innovativer Lösungsansätze. Deshalb ist die Wiederaufnahme diesbezüglicher Forschungen im 7. Forschungsrahmenprogramm[3] unerlässlich.
Die für 2009 vorgesehene Halbzeitbewertung ist geeignet, sowohl die Verbesserung der städtischen Umweltbedingungen als auch die Effizienz der dafür aufgewandten finanziellen Ressourcen zu begutachten und entsprechende Schlussfolgerungen zu ziehen.
VERFAHREN
Titel |
Thematische Strategie für die städtische Umwelt |
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Verfahrensnummer |
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Federführender Ausschuss |
ENVI |
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Stellungnahme von |
REGI |
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Verfasser(-in) der Stellungnahme |
Gisela Kallenbach |
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Prüfung im Ausschuss |
25.4.2006 |
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Datum der Annahme |
30.5.2006 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
28 1 1 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Stavros Arnaoutakis, Elspeth Attwooll, Jean Marie Beaupuy, Jana Bobošíková, Graham Booth, Hanna Foltyn-Kubicka, Gerardo Galeote Quecedo, Eugenijus Gentvilas, Zita Gurmai, Marian Harkin, Konstantinos Hatzidakis, Alain Hutchinson, Mieczysław Edmund Janowski, Gisela Kallenbach, Constanze Angela Krehl, Jamila Madeira, Miroslav Mikolášik, James Nicholson, Lambert van Nistelrooij, Jan Olbrycht, Markus Pieper, Francisca Pleguezuelos Aguilar, Elisabeth Schroedter, Grażyna Staniszewska und Margie Sudre. |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(-innen) |
Jan Březina, Den Dover, Mojca Drčar Murko, Emanuel Jardim Fernandes und Nikolaos Vakalis. |
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- [1] Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen „Die Kohäsionspolitik und die Städte“, 23.11.2005.
- [2] KOM(2004)0060.
- [3] KOM(2005)0119.
VERFAHREN
Titel |
Thematische Strategie für die städtische Umwelt |
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Verfahrensnummer |
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Federführender Ausschuss |
ENVI |
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Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse |
TRAN |
REGI |
ITRE |
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Nicht abgegebene Stellungnahme(n) |
ITRE |
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Verstärkte Zusammenarbeit |
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Berichterstatter(in/innen) |
Gyula Hegyi |
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Ersetzte(r) Berichterstatter(in/innen) |
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Prüfung im Ausschuss |
22.2.2006 |
3.5.2006 |
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Datum der Annahme |
21.6.2006 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
33 4 13 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Adamos Adamou, Johannes Blokland, Frieda Brepoels, Dorette Corbey, Chris Davies, Avril Doyle, Mojca Drčar Murko, Edite Estrela, Jill Evans, Anne Ferreira, Matthias Groote, Françoise Grossetête, Cristina Gutiérrez-Cortines, Gyula Hegyi, Mary Honeyball, Dan Jørgensen, Eija-Riitta Korhola, Holger Krahmer, Urszula Krupa, Aldis Kušķis, Peter Liese, Marios Matsakis, Roberto Musacchio, Riitta Myller, Dimitrios Papadimoulis, Vittorio Prodi, Frédérique Ries, Guido Sacconi, Richard Seeber, Kathy Sinnott, Bogusław Sonik, Antonios Trakatellis, Evangelia Tzampazi, Thomas Ulmer, Anja Weisgerber, Åsa Westlund, Anders Wijkman |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(in/innen) |
Margrete Auken, María del Pilar Ayuso González, Bairbre de Brún, Christofer Fjellner, Milan Gaľa, Genowefa Grabowska, Ambroise Guellec, Erna Hennicot-Schoepges, Karsten Friedrich Hoppenstedt, Miroslav Mikolášik, Renate Sommer, Andres Tarand |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
Sepp Kusstatscher |
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Datum der Einreichung |
29.6.2006 |
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Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar) |
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