BERICHT über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den Abschluss des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Union der Komoren

13.7.2006 - (KOM(2006)0096 – C6‑0103/2006 – 2006/0032(CNS)) - *

Fischereiausschuss
Berichterstatter: Luis Manuel Capoulas Santos

Verfahren : 2006/0032(CNS)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0242/2006
Eingereichte Texte :
A6-0242/2006
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Union der Komoren

(KOM(2006)0096 – C6‑0103/2006 – 2006/0032(CNS))

(Verfahren der Konsultation)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vorschlags für einen Beschluss des Rates (KOM(2006)0096)[1],

–   gestützt auf Artikel 37 und Artikel 300 Absatz 2 des EG-Vertrags,

–   gestützt auf Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6‑0103/2006),

–   gestützt auf Artikel 51 und Artikel 83 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Fischereiausschusses sowie der Stellungnahme des Entwicklungsausschusses (A6‑0242/06),

1.  stimmt dem Abschluss des Abkommens zu;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat, der Kommission und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie der Union der Komoren zu übermitteln.

  • [1]  Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

BEGRÜNDUNG

Das erste Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Islamischen Bundesrepublik Komoren wurde 1988 unterzeichnet, musste aber aufgehoben und durch dieses neue Partnerschaftsabkommen ersetzt werden, das zwischen den Parteien ausgehandelt und am 24. November 2004 unterzeichnet wurde. Es kann um jeweils sieben Jahre verlängert werden. Das Protokoll zu diesem Abkommen, das seit dem 1. Januar 2005 angewandt wird, gilt bis zum 31. Dezember 2010 und wurde im Oktober 2005 vom Europäischen Parlament im Rahmen eines gesonderten Verfahrens gebilligt.

Der Berichterstatter bedauert, dass dem Europäischen Parlament in diesem Verfahren eine untergeordnete Rolle zugewiesen wurde. Der Vorschlag für einen Rechtsakt hätte gemeinsam mit dem dazugehörigen Protokoll geprüft werden müssen, worüber im übrigen von der Abgeordneten Cármen Fraga Estévez ein ausgezeichneter Bericht (A6-0260/2005) ausgearbeitet wurde, in dessen Begründung die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Aspekte dieses Partnerschaftsabkommens klar herausgearbeitet wurden.

Dieses Abkommen erfolgt im Rahmen der außenpolitischen Dimension der Gemeinsamen Fischereipolitik im Sinne des partnerschaftlichen Ansatzes, wie von der Kommission in ihrer Mitteilung an das Europäische Parlament, die durch die Schlussfolgerungen des Rates im Juni 2004 angenommen wurde, vorgeschlagen wurde. Die Partnerschaftsabkommen müssen die alten bilateralen Fischerei-Rahmenabkommen, die bis zu dem Zeitpunkt als reine Abkommen über den Zugang zu den Gewässern verstanden wurden, ersetzen, um auf diese Weise besser zur Kohärenz der Ziele der Fischerei-, Umwelt- und Entwicklungspolitik beizutragen. Es ist beabsichtigt, die Vertretung der Interessen des europäischen Fischereisektors und der Erhaltung seiner Hochseefischereiflotte unter Wahrung der Grundsätze einer verantwortlichen und nachhaltigen Fischerei vereinbar zu machen mit der Schaffung bzw. Verbesserung der Kapazitäten der Entwicklungsländer, ihre eigenen Fischereiressourcen zu nutzen durch Förderung der Fischerei vor Ort und unter Gewährleistung der Zahlung eines gerechten Preises für die der Gemeinschaftsflotte eingeräumten Fangmöglichkeiten.

Gerade weil es sich um ein Abkommen mit einem kleinen Land mit ernsten Problemen bei der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung handelt, vertritt der Berichterstatter die Ansicht, dass die Prinzipien und Ziele, an denen sich das Abkommen ausrichtet, ebenso wie die darin enthaltenen Durchführungsbestimmungen zur konkreten Ausgestaltung angemessen sind.

Der Berichterstatter begrüßt nachdrücklich den ausdrücklichen Hinweis auf die volle Respektierung der komorischen Souveränität in allen im Rahmen des Abkommens durchzuführenden Maßnahmen und die Betonung auf dem ständigen politischen Dialog zwischen den Partnern, sei es unmittelbar, sei es im Rahmen der einschlägigen internationalen Organisationen im Sinne des Transfers und der Teilung von Know-how, die dazu beitragen können, eine verantwortungsvolle Bewirtschaftung der Fischereiressourcen und die Entwicklung des Fischereisektors auf den Komoren sowie die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Wirtschaftsakteuren der Gemeinschaft und der Komoren zu gewährleisten.

Aufgrund dieser Überlegungen wird vorgeschlagen, dass das Europäische Parlament seine Zustimmung zu dem vorliegenden Abkommen gibt.

STELLUNGNAHME des Entwicklungsausschusses (26.4.2006)

für den Fischereiausschuss

zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den Abschluss des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Union der Komoren
(KOM(2006)0096 – C6‑0103/2006 – 2006/0032(CNS))

Verfasserin der Stellungnahme: Luisa Morgantini

KURZE BEGRÜNDUNG

Gemäß Artikel 178 des EG-Vertrags muss die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) die Entwicklungsziele des Artikels 177 des Vertrags berücksichtigen, insbesondere die Bekämpfung der Armut und die nachhaltige Entwicklung der lokalen Bevölkerung.

Der Entwicklungsausschuss des Europäischen Parlaments hat den Rat und die Kommission auf diese Verpflichtung aufmerksam gemacht, als er nacheinander Stellungnahmen zu den alten Fischereiabkommen und den neuen partnerschaftlichen Fischereiabkommen abgegeben hat, die ihm von der Europäischen Kommission unterbreitet wurden.

Dieser neue Vorschlag für ein partnerschaftliches Fischereiabkommen mit den Komoren hätte eine gute Gelegenheit für die Kommission sein können, dem Rat vorzuschlagen, die Ansichten unseres Ausschusses zu übernehmen und dadurch die Verpflichtungen des Vertrags einzuhalten.

Mit Blick auf diese Entwicklungsziele hält der Ausschuss den Bezug am Ende von Artikel 1 des partnerschaftlichen Fischereiabkommens auf „vor- und nachgelagerte Bereiche“ allerdings für unzureichend.

In Artikel 1 und Artikel 7 des partnerschaftlichen Fischereiabkommens sollte eindeutig festgelegt werden, dass der Geltungsbereich und die finanzielle Gegenleistung im Rahmen des Abkommens sich auf Projekte beziehen sollten, die auf die Entwicklung der von der Fischerei lebenden Küstenbevölkerung abzielen.

Kommission und Rat sollten sich endlich an das halten, was der EG-Vertrag eindeutig festlegt. Die EU-Institutionen sollten als erste den Vertrag einhalten.

Dieser Vorschlag für eine Verordnung des Rates wurde dem Parlament erst 5 Monate nach der Veröffentlichung der Verordnung (EG) Nr. 1660/2005 vom 6. Oktober 2005 vorgelegt, der zufolge europäische Fischereifahrzeuge in den komorischen Gewässern bis zum 31. Dezember 2010 Fangtätigkeiten ausüben dürfen.

In unserer Stellungnahme für den Fischereiausschuss des Europäischen Parlaments vom Mai 2005 hieß es unmissverständlich, dass die Kommission den „integrierten Rahmen für partnerschaftliche Fischereiabkommen mit Drittländern“ hätte befolgen sollen.

Die Kommission zog es vor, die Verhandlungen nach dem System der alten Fischereiabkommen zu führen, und die Vorlage dieses Rechtstextes ist eine Bestätigung, dass der Entwicklungsausschuss des Parlaments Recht hatte.

Das Parlament soll nun akzeptieren, dass der bestehende Gesetzestext durch einen neuen ersetzt wird, der nach dem neuen Rahmen für partnerschaftliche Fischereiabkommen neu verhandelt wurde.

Dagegen ist nichts einzuwenden, wir bedauern nur, dass die Kommission nicht auf uns gehört und so Zeit und Geld verschwendet hat, die hätten eingespart werden können.

ÄNDERUNGSANTRÄGE

Der Entwicklungsausschuss ersucht den federführenden Fischereiausschuss, folgende Änderungsanträge in seinen Bericht zu übernehmen:

Vorschlag der Kommission[1]Änderungen des Parlaments

Änderungsantrag 1

Erwägung 3

(3) Dieses Abkommen sieht die Intensivierung der wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und wissenschaftlichen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Fischerei mit dem Ziel der Bestandserhaltung und der nachhaltigen Bewirtschaftung der Ressourcen sowie die Errichtung von betrieblichen Partnerschaften vor, deren Ziel es ist, die Fischwirtschaft sowie die vor- und nachgelagerten Bereiche im beiderseitigen Interesse zu fördern.

(3) Dieses Abkommen sieht die Intensivierung der wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und wissenschaftlichen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Fischerei mit dem Ziel der Bestandserhaltung und der nachhaltigen Bewirtschaftung der Ressourcen sowie die Errichtung von betrieblichen Partnerschaften vor, deren Ziel es ist, die Fischwirtschaft sowie die Entwicklung der von der Fischerei lebenden Küstenbevölkerung vor allem durch die Unterstützung der Gründung kleiner lokaler Fischkonservierungs- und ‑verarbeitungsindustrien und die Vermarktung von Fischereierzeugnissen zu fördern.

VERFAHREN

Titel

Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den Abschluss des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Union der Komoren

Bezugsdokumente – Verfahrensnummer

KOM(2006)0096 – C6‑0103/2006 – 2006/0032(CNS)

Federführender Ausschuss

PECH

Stellungnahme von
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

DEVE
3.4.2006

Verstärkte Zusammenarbeit – Datum der Bekanntgabe im Plenum

 

Verfasser(in) der Stellungnahme
  Datum der Benennung

Luisa Morgantini
21.3.2006

Ersetzte(r) Verfasser(in) der Stellungnahme:

 

Prüfung im Ausschuss

25.4.2006

 

 

 

 

Datum der Annahme

25.4.2006

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

20

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Margrietus van den Berg, Danutė Budreikaitė, Marie-Arlette Carlotti, Thierry Cornillet, Nirj Deva, Fernando Fernández Martín, Michael Gahler, Filip Andrzej Kaczmarek, Ģirts Valdis Kristovskis, Maria Martens, Luisa Morgantini, Toomas Savi, Frithjof Schmidt, Jürgen Schröder, Jan Zahradil

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Milan Gaľa, Jan Jerzy Kułakowski, Linda McAvan, Manolis Mavrommatis, Zbigniew Zaleski

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

 

Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar)

 

  • [1]  Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

VERFAHREN

Titel

Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den Abschluss des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Union der Komoren

Bezugsdokumente – Verfahrensnummer

(KOM(2006) 0296 – C6 0103/2006 – 2006/0032(CNS))

Datum der Konsultation des EP

27.3.2006

Federführender Ausschuss
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

PECH

3.4.2006

Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

 

BUDG

3.4.2006

DEVE

3.4.2006

 

 

Nicht abgegebene Stellungnahme(n)
  Datum des Beschlusses

BUDG

30.5.2006

 

 

 

 

Verstärkte Zusammenarbeit
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

 

 

 

 

 

Berichterstatter(-in/-innen)
  Datum der Benennung

Luis Manuel Capoulas Santos

21.3.2006

 

Ersetzte(r) Berichterstatter(-in/-innen)

 

 

Vereinfachtes Verfahren – Datum des Beschlusses

 

Anfechtung der Rechtsgrundlage
  Datum der Stellungnahme JURI

 

 

 

Änderung der Mittelausstattung
  Datum der Stellungnahme BUDG

 

 

 

Konsultation des Eur. Wirtschafts- und Sozialausschusses durch das EP – Datum des Beschlusses des Plenums

 

Konsultation des Ausschusses der Regionen durch das EP – Datum des Beschlusses des Plenums

 

Prüfung im Ausschuss

18.4.2006

20.6.2006

 

 

 

Datum der Annahme

12.7.2006

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

15

1

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Stavros Arnaoutakis, Elspeth Attwooll, Iles Braghetto, Niels Busk, David Casa, Paulo Casaca, Zdzisław Kazimierz Chmielewski, Carmen Fraga Estévez, Ioannis Gklavakis, Alfred Gomolka, Heinz Kindermann, Albert Jan Maat, Rosa Miguélez Ramos, Willi Piecyk, Struan Stevenson, Daniel Varela Suanzes-Carpegna

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(-innen)

Francesco Musotto, Helga Trüpel

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

 

Datum der Einreichung

13.7.2006

Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar)