EMPFEHLUNG zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Beitritt der Gemeinschaft zur Haager Konferenz für Internationales Privatrecht
18.7.2006 - (07591/2006 – C6‑0138/2006 – 2005/0251(AVC)) - ***
Rechtsausschuss
Berichterstatterin: Diana Wallis
ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu einen Beschluss des Rates über den Beitritt der Gemeinschaft zur Haager Konferenz für Internationales Privatrecht
(07591/2006 – C6‑0138/2006 – 2005/0251(AVC))
(Verfahren der Zustimmung)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Vorschlags für einen Beschluss des Rates (07591/2006),
– in Kenntnis des vom Rat gemäß Artikel 61 Buchstabe c in Verbindung mit Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 und Absatz 3 Unterabsatz 2 des EG-Vertrags unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C6‑0138/2006),
– gestützt auf Artikel 75 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis der Empfehlung des Rechtsausschusses (A6‑0250/2006),
1. gibt seine Zustimmung zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
BEGRÜNDUNG
Die Haager Konferenz
Die Haager Konferenz für Internationales Privatrecht ist mit ihren 65 Mitgliedstaaten, zu denen alle EU-Mitgliedstaaten zählen, eine weltweite zwischenstaatliche Organisation. Als ein Schmelztiegel verschiedener Rechtstraditionen erarbeitet sie multilaterale Rechtsinstrumente, die dem weltweiten Bedarf Rechnung tragen, und entwickelt sie weiter.
Den Haager Übereinkommen treten auch immer mehr Nichtmitgliedstaaten bei. An der Tätigkeit der Konferenz nehmen heutzutage daher mehr als 120 Länder der Welt teil.
Laut Satzung hat die Konferenz die Aufgabe, an der „fortschreitenden Vereinheitlichung“ der Regeln des internationalen Privatrechts zu arbeiten. Dies beinhaltet die Feststellung international anerkannter Konzepte für Fragen wie die Zuständigkeit von Gerichten, das anwendbare Recht, die Anerkennung und die Vollstreckung von Urteilen in einem breiten Spektrum von Bereichen: vom Handels- und Bankenrecht bis hin zum internationalen Zivilprozessrecht und vom Schutz von Kindern bis hin zu Fragen des Eherechts und Personenstandsangelegenheiten.
Im Laufe der Jahre hat sich die Konferenz bei der Durchführung ihrer Aufgabe zunehmend zu einem Zentrum für die internationale juristische und administrative Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Privatrechts entwickelt, insbesondere in den Bereichen Schutz der Familie und Schutz von Kindern, Zivilprozessrecht und Handelsrecht. Bislang wurden 35 Übereinkommen verabschiedet.
Das endgültige Ziel der Organisation ist es, daraufhin zu arbeiten, dass Personen - Privatpersonen wie Unternehmen - trotz der Unterschiede zwischen den Rechtssystemen - ein hohes Maß an Rechtssicherheit genießen können.
Die Konferenz hielt ihre erste Tagung 1893 auf Initiative von T.M.C. Asser (dem Nobelpreisträger des Jahres 1911) ab. 1955 wurde sie mit dem Inkrafttreten ihrer Satzung zu einer ständigen zwischenstaatlichen Organisation.
Die Organisation veranstaltet grundsätzlich alle vier Jahre eine Plenartagung (ordentliche diplomatische Tagung), um Übereinkommen auszuhandeln und zu verabschieden und Beschlüsse über ihre künftige Arbeit zu fällen. Die Übereinkommen werden von Sonderausschüssen oder Arbeitsgruppen vorbereitet, die mehrmals im Jahr, in der Regel im Friedenspalast in Den Haag, zunehmend in verschiedenen Mitgliedstaaten, zusammentreten. Sonderausschüsse werden auch gebildet, um die Durchführung der Übereinkommen zu überprüfen und Empfehlungen mit dem Ziel anzunehmen, die Wirksamkeit der Übereinkommen zu verbessern und einheitliche Verfahren und eine einheitliche Auslegung zu fördern.
Die Organisation wird hauptsächlich von ihren Mitgliedstaaten finanziert. Ihr Haushalt wird jedes Jahr vom Rat der diplomatischen Vertreter der Mitgliedstaaten angenommen. Die Organisation bemüht sich ebenfalls mit Erfolg um Mittel für Sonderprojekte aus anderen Quellen.
Vorgeschlagener Beitritt der Gemeinschaft
Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Amsterdam kann die Gemeinschaft im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen Maßnahmen mit grenzübergreifendem Bezug treffen, soweit sie für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes (Artikel 65 EG-Vertrag) erforderlich sind. Aufgrund der Rechtsprechung des Gerichtshofs hat dies zu einer Verlagerung externer Befugnisse von den Mitgliedstaaten zur Gemeinschaft geführt. Angesichts der Tatsache, dass eine Reihe von Rechtsakten, die die Gemeinschaft erlassen hat, Fragen betreffen, mit denen sich die Haager Konferenz beschäftigt, hat die Kommission diesen Vorschlag für den Beitritt der Gemeinschaft zur Haager Konferenz vorgelegt.
Das Verfahren für den Beitritt der EG zur Haager Konferenz befindet sich in einem fortgeschrittenen Stadium. Die Zweidrittelmehrheit der Unterzeichnerstaaten, die erforderlich ist, um die Satzung der Konferenz zu ändern, damit der Beitritt der Gemeinschaft möglich wird, dürfte in Kürze erreicht sein.
Künftige Beteiligung des Parlaments an der Tätigkeit der Haager Konferenz
Die Berichterstatterin fordert die Kommission und den Rat auf zu bestätigen, dass das Parlament in die Verfahren der Haager Konferenz mit einbezogen und zu den Entwürfen für Übereinkommen der Haager Konferenz konsultiert wird, insbesondere zu den Übereinkommen, die legislative Bereiche betreffen, in denen das Parlament mit dem Rat über Mitentscheidungsbefugnisse verfügt, und fordert die Kommission auf, dem Parlament einen Vorschlag vorzulegen, in dem ein formales Verfahren für die Einbeziehung und Konsultation des Parlaments festgelegt wird. Die Berichterstatterin vertritt ferner die Ansicht, dass das Parlament gemeinsam mit der Konferenz umfassend Formen der Zusammenarbeit erörtern sollte, unter anderem durch die Gründung eines „parlamentarischen Forums” mit Abgeordneten der einzelnen Mitgliedstaaten, um die Tätigkeit der Konferenz zu verfolgen und über sie zu informieren.
VERFAHREN
Titel |
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Beitritt der Gemeinschaft zur Haager Konferenz für Internationales Privatrecht | ||||||
Bezugsdokumente – Verfahrensnummer |
7591/2006 – C6 0138/2006 – 2005/0251(AVC) | ||||||
Datum des Ersuchens um die Zustimmung des EP |
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Federführender Ausschuss |
JURI | ||||||
Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse |
ECON |
LIBE |
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Nicht abgegebene Stellungnahme(n) |
ECON |
LIBE |
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Verstärkte Zusammenarbeit |
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Berichterstatter(-in/-innen) |
Diana Wallis |
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Ersetzte(r) Berichterstatter(-in/-innen) |
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Vereinfachtes Verfahren – Datum des Beschlusses |
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Anfechtung der Rechtsgrundlage |
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/ |
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Prüfung im Ausschuss |
23.2.2006 |
19.4.2006 |
13.7.2006 |
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Datum der Annahme |
13.7.2006 | ||||||
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
20 0 0 | |||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Maria Berger, Carlo Casini, Monica Frassoni, Giuseppe Gargani, Piia-Noora Kauppi, Katalin Lévai, Hans-Peter Mayer, Aloyzas Sakalas, Francesco Enrico Speroni, Gabriele Stauner, Daniel Strož, Diana Wallis, Rainer Wieland, Tadeusz Zwiefka | ||||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(-innen) |
Hiltrud Breyer, Manuel Medina Ortega, Marie Panayotopoulos-Cassiotou, Michel Rocard | ||||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
Sharon Bowles, Miroslav Mikolášik | ||||||
Datum der Einreichung |
18.7.2006 |
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Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar) |
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