BERICHT über den Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Ausdehnung der Anwendbarkeit des Beschlusses 2006/…/EG zur Änderung und Verlängerung des Beschlusses 2001/923/EG über ein Aktionsprogramm in den Bereichen Austausch, Unterstützung und Ausbildung zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung (Pericles-Programm), auf die nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten

14.9.2006 - (KOM(2006)0243 – C6‑0180/2006 – 2006/0079(CNS)) - *

Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
Berichterstatter: Augustín Díaz de Mera García Consuegra

Verfahren : 2006/0079(CNS)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0277/2006
Eingereichte Texte :
A6-0277/2006
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Ausdehnung der Anwendbarkeit des Beschlusses 2006/…/EG zur Änderung und Verlängerung des Beschlusses 2001/923/EG über ein Aktionsprogramm in den Bereichen Austausch, Unterstützung und Ausbildung zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung (Pericles-Programm), auf die nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten

(KOM(2006)0243 – C6‑0180/2006 – 2006/0079(CNS))

(Verfahren der Konsultation)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (KOM(2006)0243)[1],

–   gestützt auf Artikel 308 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6‑0180/2006),

–   gestützt auf Artikel 51 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A6‑0277/2006),

1.  billigt den Vorschlag der Kommission;

2.  fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

3.  fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu ändern;

4.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

  • [1]  Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

BEGRÜNDUNG

Das Programm „Pericles“, Programm der Gemeinschaft in den Bereichen, Austausch, Unterstützung und Ausbildung zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung wurde durch einen Beschluss des Rates vom 17. September 2001 festgelegt und zielt darauf ab, die von den Mitgliedstaaten und im Rahmen der bestehenden Programme ergriffenen Maßnahmen zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung zu unterstützen und zu ergänzen. Zu diesen Maßnahmen gehören im Wesentlichen Informationsaustausch (Seminare, Workshops, Begegnungen und Konferenzen), Praktika und Personalaustauschmaßnahmen sowie technische, wissenschaftliche und operative Unterstützung.

Artikel 13 Absatz 3 Buchstabe a des Beschlusses über das Programm „Pericles“ sah die Vorlage eines Evaluierungsberichts über das Programm sowie eines entsprechenden Vorschlags über die Fortführung und Anpassung des Programms vor. Dieser erste Bericht wurde am 30 November 2004 veröffentlicht und dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt. Am 8. April 2005 legte die Kommission einen Vorschlag vor, auf dessen Grundlage der Rat das Programm für das Haushaltsjahr 2006 verlängerte und mit Mitteln in Höhe von 1 Mio. Euro in Erwartung einer endgültigen Einigung über die Finanzielle Vorausschau 2007-2013 ausstattete.

Dieser Artikel sah auch vor, dass dem Europäischen Parlament und dem Rat bis spätestens 30. Juni 2006 ein ausführlicher Bericht über die Umsetzung und die Ergebnisse des Programms vorgelegt wird: Die Kommission kam dieser Verpflichtung mit ihrem Bericht vom 23. Mai 2006 nach, aus dem sich ein positives Gesamtbild mit einer minimalen Fälschungsrate ergibt, was Ergebnis der gründlichen Vorarbeiten und eines hohen Maßes an Zusammenarbeit der betreffenden Dienste ist.

Das Programm „Pericles“ hat unbestritten einen wertvollen Beitrag für den Schutz des Euro und die Bekämpfung der Geldfälschung geleistet, der seine Fortführung auf den derzeitigen Grundlagen rechtfertigt. Es verbesserte insbesondere das Bewusstsein für die Gemeinschaftsdimension des Euro und ermöglichte es den Teilnehmern die damit verbundenen Rechtsvorschriften und Instrumente wie z.B. die maßgeblichen Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts und des europäischen Rechts im Allgemeinen besser zu verstehen. Einige geringfügige Änderungen – auf der Grundlage der Empfehlungen des Evaluierungsberichts – könnten dennoch weitergeleitet werden, um die Beteiligung anderer Sektoren als der Strafverfolgungsbehörden (Bankensektor, Handelskammern, Fachanwälte) zu erhöhen, die sich ständig weiterentwickelt, jedoch immer noch unzureichend ist.

Mit einer Verwendungsrate der für den Zeitraum 2002-2006 vorgesehenen Mittel von insgesamt 80% des ursprünglichen Referenzbetrages jedoch, aufgeteilt auf 64 Projekte unter Beteiligung von nicht weniger als 76 Ländern, bei deren eingehender Prüfung die Komplementarität der nationalen gemeinschaftlichen Ebene hervorsticht (48 Initiativen, die auf die Mitgliedstaaten zurückgehen, 16 Initiativen der Kommission und/oder von OLAF), erreichte „Pericles“ die ihm gesteckten Ziele bei weitem: Es ist ganz besonders hervorzuheben, dass es das Programm ermöglichte, außer den Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder den Beitrittskandidaten (Bulgarien, Rumänien) ebenfalls sensible Gebiete zu benennen, die hauptsächlichen Einfluss auf die Herstellung falscher Geldscheine hatten, wie z.B. Kolumbien. Diese internationale Orientierung des Programms ermöglichte erhebliche strukturelle Verbesserungen, insbesondere mit der Schaffung und Einrichtung von nationalen Zentralstellen in verschiedenen Ländern, die für die Bekämpfung der Geldfälschung zuständig sind.

Schließlich ist die systematische Einbeziehung der EZB, von Europol und anderen europäischen Einrichtungen in die „Pericles“-Maßnahmen“ zu begrüßen, und zwar sowohl während der Evaluierungs- und Durchführungsphase des Programms (EUROPOL und OLAF) als auch seiner Koordinierung mit anderen von der Sachverständigengruppe „Fälschung des Euro“ durchgeführten Schulungsmaßnahmen, die sich aus Sachverständigen aus allen Mitgliedstaaten und Kandidatenländern zusammensetzt (EUROPOL, INTERPOL und OLAF).

Der Rat, der während seiner Tagung vom 15.-16. Dezember 2005 eine endgültige Einigung über die Finanzielle Vorausschau für den Zeitraum 2007-2013 erzielte schlägt derzeit vor, dass der Beschluss „Pericles“ des Rates vom 17. September 2001 nun bis zum 31. Dezember 2013 verlängert wird, um ihn mit der Dauer dieser Finanziellen Vorausschau der Gemeinschaft in Einklang zu bringen, wodurch die Koordinierung der Verabschiedung der Programme ermöglicht und Verfahren vermieden werden, mit denen die Zeiträume ausgefüllt werden sollen. Der Jahresbetrag in Höhe von 1 Mio. Euro bleibt unverändert, diese Verlängerung entspricht einem Gesamtbudget von 7 Millionen, um den Bedarf bis Ende 2013 zu decken.

Der Berichterstatter schlägt vor, dass das Europäische Parlament unter diesen Voraussetzungen den Vorschlag der Kommission für einen Beschluss des Rates zur Änderung und Verlängerung des Beschlusses 2001/923/EG über ein Aktionsprogramm in den Bereichen Austausch, Unterstützung und Ausbildung zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung (Pericles-Programm) einerseits und den Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Ausdehnung der Anwendbarkeit des oben genannten Beschlusses auf die nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten andererseits annimmt.

VERFAHREN

Titel

Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Ausdehnung der Anwendbarkeit des Beschlusses 2006/…/EG zur Änderung und Verlängerung des Beschlusses 2001/923/EG über ein Aktionsprogramm in den Bereichen Austausch, Unterstützung und Ausbildung zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung (Pericles-Programm), auf die nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten

Bezugsdokumente – Verfahrensnummer

KOM(2006)0243 – C7‑0180/2006 – 2006/0479(CNS)

Datum der Konsultation des EP

12.6.2006

Federführender Ausschuss
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

LIBE

15.6.2006                                             

Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

ECON

15.6.2006

BUDG

15.6.2006

               

                 

                 

Nicht abgegebene Stellungnahme(n)
  Datum des Beschlusses

ECON

5.9.2006 

BUDG

5.7.2006

 

 

               

Verstärkte Zusammenarbeit
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

 

 

 

 

Berichterstatter(-in/-innen)
  Datum der Benennung

Agustín Díaz de Mera

García Consuegra

20.6.2006

 

Ersetzte(r) Berichterstatter(-in/-innen)

                                             

 

Anfechtung der Rechtsgrundlage
  Datum der Stellungnahme JURI

                 

 

 

Änderung der Mittelausstattung
  Datum der Stellungnahme BUDG

 

 

 

Prüfung im Ausschuss

13.9.2006

               

               

                 

                 

Datum der Annahme

13.9.2006                                                            

Ergebnis der Schlussabstimmung

+: 39

– :1

0: 0

 

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Alexander Alvaro, Alfredo Antoniozzi, Mihael Brejc, Michael Cashman, Jean-Marie Cavada, Charlotte Cederschiöld, Carlos Coelho, Fausto Correia, Panayiotis Demetriou, Agustín Díaz de Mera García Consuegra, Kinga Gál, Patrick Gaubert, Lilli Gruber, Timothy Kirkhope, Ewa Klamt, Magda Kósáné Kovács, Wolfgang Kreissl-Dörfler, Barbara Kudrycka, Stavros Lambrinidis, Henrik Lax, Sarah Ludford, Jaime Mayor Oreja, Claude Moraes, Lapo Pistelli, Martine Roure, Ioannis Varvitsiotis, Donato Tommaso Veraldi, Stefano Zappalà, Tatjana Ždanoka

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(-innen)

Marco Cappato, Bárbara Dührkop Dührkop, Maria da Assunção Esteves, Anne Ferreira, Roland Gewalt, Ignasi Guardans Cambó, Sophia in 't Veld, Hubert Pirker, Antonio Tajani, Kyriacos Triantaphyllides

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Thomas Wise

Datum der Einreichung

14.9.2006

Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar)

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