ZWEITER BERICHT betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004

15.9.2006

(N6-0027/2005 - C6-0357/2002 - 2005/2091(DEC))
Einzelplan I – Europäisches Parlament
Haushaltskontrollausschuss
Berichterstatter: Markus Ferber

Verfahren : 2005/2091(DEC)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0280/2006
Eingereichte Texte :
A6-0280/2006
Angenommene Texte :

VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004, Einzelplan I - Europäisches Parlament

(N6-0027/2005 - C6‑0357/2005 - 2005/2091(DEC))

Das Europäische Parlament,

-    in Kenntnis des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004[1],

–     in Kenntnis der Haushaltsrechnung und der Vermögensübersicht für das Haushaltsjahr 2004 (C6-0357/2005),

     in Kenntnis des Jahresberichts des Internen Prüfers,

–     in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofes über die Ausführung des Haushaltsplans zusammen mit den Antworten der Organe[2],

-    unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge[3],

–     gestützt auf Artikel 272 Absatz 10 und Artikel 275 des EG-Vertrags sowie Artikel 179a des Euratom-Vertrags,

-    gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[4], insbesondere deren Artikel 145, 146 und 147,

–     gestützt auf Artikel 13 der Internen Vorschriften für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Parlaments[5],

–     gestützt auf Artikel 147 Absatz 1 der Haushaltsordnung, dem zufolge die Organe alle zweckdienlichen Maßnahmen treffen, um den im Entlastungsbeschluss des Europäischen Parlaments enthaltenen Bemerkungen Folge zu leisten,

-    gestützt auf Artikel 71 und Artikel 74 Absatz 3 seiner Geschäftsordnung sowie deren Anlage V,

-    gestützt auf Anlage V Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a) zweiter Unterabsatz seiner Geschäftsordnung,

-    in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A6-0119/2006),

-    in Kenntnis des Ergebnisses der Abstimmung im Plenum vom 27. April 2006 über den oben erwähnten Bericht des Hauhaltskontrollausschusses, bei der die Entlastung - auf Antrag des Berichterstatters - mit überwältigender Mehrheit (3 Stimmen für die Annahme, 591 dagegen und 13 Enthaltungen) abgelehnt wurde, wodurch diese gemäß Anlage V Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a) zweiter Unterabsatz der Geschäftsordnung als aufgeschoben gilt[6],

-    in Kenntnis des zweiten Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A6-0280/2006),

A.   in der Erwägung, dass der Rechnungshof auf Schwächen bei den Überwachungs- und Kontrollsystemen hingewiesen hat (Ziffer 9.16 des Jahresberichts des Rechnungshofes), die jedoch meist formaler Art gewesen seien; die Fehler hätten sich nicht wesentlich auf die Recht- und Ordnungsmäßigkeit der den Verwaltungsausgaben zugrunde liegenden Vorgänge ausgewirkt (Ziffer 9.27 des Jahresberichts des Rechnungshofes),

B.   in der Erwägung, dass die Haushaltsordnung und die Geschäftsordnung des Parlaments in der am 23. Oktober 2002[7] geänderten Fassung ab 1. Januar 2003 als Verfahrensregeln für das Entlastungsverfahren gelten,

C.   in der Erwägung, dass die Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments am 23. Oktober 2002 dahingehend abgeändert wurde, dass die Entlastung dem Präsidenten und nicht dem Generalsekretär erteilt wird,

1.    erteilt seinem Präsidenten die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2004;

2.    legt seine Bemerkungen in der dazugehörigen Entschließung dar;

3.    beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die Entschließung, die integraler Bestandteil des Beschlusses ist, dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof, dem Rechnungshof und dem Europäischen Bürgerbeauftragten zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

  • [1]  ABl C 105 vom 30.4.2004.
  • [2]  ABl C 301 vom 30.11.2005 S. 1.
  • [3]  ABl. C 302 vom 30.11.2005, S. 100.
  • [4]  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
  • [5]  BUR/Anl./endg. – PE 349.540.
  • [6]  Angenommene Texte, P6_TA(2006)0158.
  • [7]  ABl. C 300 E vom 11.12.2003, S. 303.

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004, Einzelplan I - Europäisches Parlament sind

(N6-0027/2005 - C6‑0357/2005 - 2005/2091(DEC))

Das Europäische Parlament,

-    in Kenntnis des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004[1],

–     in Kenntnis der Haushaltsrechnung und der Vermögensübersicht für das Haushaltsjahr 2004 (C6-0357/2005),

     in Kenntnis des Jahresberichts des Internen Prüfers,

–     in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofes zum Haushaltsjahr 2004 und der Antworten der Organe[2],

-    unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge[3],

–     gestützt auf Artikel 272 Absatz 10 und 275 des EG-Vertrags sowie Artikel 179a des Euratom-Vertrags,

-    gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[4], insbesondere deren Artikel 145, 146 und 147,

–     gestützt auf Artikel 13 der Internen Vorschriften für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Parlaments[5],

–     gestützt auf Artikel 147 Absatz 1 der Haushaltsordnung, dem zufolge die Organe alle zweckdienlichen Maßnahmen treffen, um den im Entlastungsbeschluss des Europäischen Parlaments enthaltenen Bemerkungen Folge zu leisten,

-    gestützt auf Artikel 71 und Artikel 74 Absatz 3 seiner Geschäftsordnung sowie deren Anlage V,

-    gestützt auf Anlage V Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a) zweiter Unterabsatz seiner Geschäftsordnung,

-    in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A6-0119/2006),

-    in Kenntnis des Ergebnisses der Abstimmung im Plenum vom 27. April 2006 über den oben erwähnten Bericht des Hauhaltskontrollausschusses, bei der die Entlastung - auf Antrag des Berichterstatters - mit überwältigender Mehrheit (3 Stimmen für die Annahme, 591 dagegen und 13 Enthaltungen) abgelehnt wurde, wodurch diese gemäß Anlage V Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a) zweiter Unterabsatz der Geschäftsordnung als aufgeschoben gilt[6],

-    in Kenntnis des zweiten Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A6-0280/2006),

A.   in der Erwägung, dass der Rechnungshof auf Schwächen bei den Überwachungs- und Kontrollsystemen hingewiesen hat (Ziffer 9.16 des Jahresberichts des Rechnungshofes), die jedoch meist formaler Art gewesen seien; die Fehler hätten sich nicht wesentlich auf die Recht- und Ordnungsmäßigkeit der den Verwaltungsausgaben zugrunde liegenden Vorgänge ausgewirkt (Ziffer 9.27 des Jahresberichts des Rechnungshofes),

B.   in der Erwägung, dass die Haushaltsordnung und die Geschäftsordnung des Parlaments in der am 23. Oktober 2002[7] geänderten Fassung ab 1. Januar 2003 als Verfahrensregeln für das Entlastungsverfahren gelten,

C.   in der Erwägung, dass die Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments am 23. Oktober 2002 dahingehend abgeändert wurde, dass die Entlastung dem Präsidenten und nicht dem Generalsekretär erteilt wird,

D.   in der Erwägung, dass seine Entschließung vom 12. April 2005[8] zur Entlastung für 2003 weiterverfolgt werden sollte und die Fortschritte bei der Umsetzung ihrer Empfehlungen bewertet werden sollten,

E.   in der Erwägung, dass das Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments vom 28. September 2005, nach Zustimmung des Rates vom 19. Juli 2005, am ersten Tag der 2009 beginnenden Wahlperiode in Kraft treten wird,

1.    unterstreicht, dass 2004 in mehrfacher Hinsicht ein besonderes Jahr war, da eine Anzahl von Ereignissen fast zeitgleich stattfanden, die unmittelbare Auswirkungen auf die Haushaltsführung des Parlaments hatten: der Beitritt von zehn neuen Mitgliedstaaten, die Wahlen zum Parlament, das Inkrafttreten des neuen Beamtenstatuts, die weitere Umsetzung der neuen Haushaltsordnung sowie die Umsetzung parlamentsinterner Reformbemühungen („Raising the Game“);

Rechnungslegung des Parlaments

2.    nimmt die Beträge zur Kenntnis, mit denen die Rechnungslegung des Parlaments für das Haushaltsjahr 2004 abgeschlossen wurde:

(in EUR)

Verwendung der Mittel

Mittel des Haushaltsjahres 2004

Aus dem Haushaltsjahr 2003 übertragene Mittel

Mittel 2004

Mittel aus übertragenen Einnahmen

Artikel 9.1 & 9.4 der Haushalts­ordnung

Verfügbare Mittel

1 231 000 000

31 335 112

213 477 855

Eingegangene Verpflichtungen

1 203 370 074

31 328 642

-

-

Geleistete Zahlungen

921 908 371

3 248 540

197 455 018

Auf das Haushaltsjahr 2005 übertragene Mittel

 

. Artikel 9 der Haushaltsordnung

. Artikel 10 der Haushaltsordnung

 

 

 

281 461 343

 

-

 

 

 

-

 

6 470

 

In Abgang zu stellende Mittel

27 629 926

-

16 022 837

Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2004: 1 451 967 061

3.    stellt fest, dass 2004 97,76% der in den Haushaltsplan des Parlaments eingesetzten Mittel – mit einer Annullierungsrate von 2,24% - gebunden wurden und wie in den Vorjahren ein sehr hohes Niveau bei der Ausführung des Haushaltsplans erreicht wurde;

4.    fordert die bevollmächtigten Anweisungsbefugten auf, in ihren jährlichen Tätigkeitsberichten – wie bereits teilweise geschehen – die Gründe darzulegen, warum Haushaltsmittel nicht ausgeschöpft wurden; ist der Auffassung, dass diese Gründe bei den Haushaltsberatungen des Folgejahres berücksichtigt werden müssen;

5.    stellt fest, dass das Europäische Parlament im Jahr 2004 Einnahmen in Höhe von 117 409 824 EUR zu verzeichnen hatte (2003: 98 545 334 EUR);

Die Immobilienpolitik des Parlaments unter besonderer Berücksichtigung der Gebäude "Winston Churchill"(WIC) und "Salvador de Madariaga"(SDM)

       Rechnungslegung

6.    erinnert daran, dass die hohe Ausführungsrate des Haushalts 2004 teilweise auf die seit 1992 übliche Praxis der "Sammelmittelübertragungen“ zurückzuführen ist, mit denen alle am Jahresende verfügbaren Mittel auf die für die Gebäude vorgesehenen Haushaltslinien übertragen werden, insbesondere für Kapitalvorauszahlungen zur Verringerung künftiger Zinszahlungen: so wurden für den Kauf des Gebäudes "Louise Weiss" in Straßburg durch eine Sammelmittelübertragung am Ende des Jahres 2003 über 70.000.000 EUR bereitgestellt; für den Kauf der Gebäude D4 und D5 in Brüssel erbrachte die Sammelmittelübertragung am Ende des Jahres 2004 über 150.000.000 EUR, was 12% der Haushaltsmittel entspricht;

7.    ist der Auffassung, dass Rückzahlungen für Gebäude eine bedeutende Einsparung für den Steuerzahler darstellen und deshalb im Rahmen der Haushaltsstrategie festgelegt werden sollten;

8.    fordert die Haushaltsbehörde zum wiederholten Male auf, eine Haushaltsplanung auszuweisen, die gewährleistet, dass die in den Entwurf des Haushaltsplans eingesetzten Beträge den tatsächlichen Bedarf der jeweiligen Politikbereiche des Parlaments widerspiegeln, damit nicht systematisch enorme Mittelübertragungen am Jahresende zugunsten der Immobilienpolitik vorgenommen werden;

9.    fordert transparente und faire Ausschreibungsverfahren für den Ausbau des KAD-Gebäudes in Luxemburg, da es sich hierbei um die ersten vom Parlament selbst abzuwickelnden Ausschreibungsverfahren für ein Bauvorhaben handelt;

10.  begrüßt die Antwort, die der Generalsekretär auf den Fragebogen im Zusammenhang mit der Entlastung für 2004 zur Nutzung des LOW-Gebäudes in Straßburg durch das Parlament erteilt hat, wonach das Parlament „Alleineigentümer des LOW-Gebäudes in Straßburg ist und dieses Gebäude nach seinem Gutdünken nutzen bzw. darüber verfügen kann“, was im Einklang mit der Vorstellung steht, dass das Parlament als das repräsentative demokratische Organ in der Europäischen Union das Recht und die Pflicht hat, darüber zu befinden, wie es seine Arbeitsweise – auch in Bezug auf seinen Sitz – am kostengünstigsten und effizientesten gestalten kann;

       Die Gebäude WIC und SDM

11.  erinnert daran, dass der Haushaltskontrollausschuss als Reaktion darauf, dass der Bericht an diesen zurückverwiesen wurde, im Mai 2006 eine informelle Arbeitsgruppe eingesetzt hat, deren Aufgabe darin bestand, dem Berichterstatter in Verbindung mit Behauptungen zu den bestehenden Mietvereinbarungen und dem künftigen Erwerb der Gebäude WIC und SDM in der Stadt Straßburg durch das Europäische Parlament beratend zur Seite zu stehen;

12.  bedauert zutiefst, dass der Ausschuss ungeachtet seiner Zuständigkeit für die Haushaltskontrolle erst aus Medienberichten von den Behauptungen über die genannten Vereinbarungen erfahren hat und nicht – wie hätte erwartet werden können – von der Verwaltung bzw. vom Präsidium des Europäischen Parlaments, denen die Behauptungen mehrere Wochen zuvor in vollem Umfang bekannt geworden waren;

13.  stellt fest, dass seine zuständigen Generaldirektionen der Arbeitsgruppe alle erbetenen Dokumente, einschließlich einer außerordentlichen externen Rechnungsprüfung sowie eines internen Audits und eines Rechtsgutachtens, zur Verfügung gestellt haben; stellt ferner fest, dass die Stadt Straßburg auf Antrag ebenfalls Dokumente bereitstellte, auch wenn einige Nachfragen nach diesen Dokumenten unzureichend beantwortet wurden; bedauert zutiefst, dass seinen Forderungen nach Vorlage aller einschlägigen Unterlagen von SCI-Erasme, dem privaten Investor und Eigentümer der Gebäude, nicht entsprochen worden ist; fordert die Stadt Straßburg und SCI-Erasme auf, alle ausstehenden und künftigen Fragen zügig und mit der größtmöglichen Transparenz zu beantworten, damit diese Angaben im Entlastungsverfahren für das Haushaltsjahr 2005 mit berücksichtigt werden können;

14.  stellt fest, dass die genannte Arbeitsgruppe zur Gewährleistung einer uneingeschränkten Transparenz unverzüglich den öffentlichen Zugang zu sämtlichen im Besitz der Verwaltung des Parlaments befindlichen Unterlagen über diese Gebäude gefordert und durchgesetzt hat;

15.  ist sich des Umstands bewusst, dass der Entlastungsbericht die finanzielle Situation des Jahres 2004 widerspiegelt; betont jedoch, dass in einem solchen Bericht nicht nur Fehler oder Fehlhandlungen der Vergangenheit herausgestellt werden, sondern dass darin auch Empfehlungen formuliert werden sollten, wie sie in Zukunft vermieden werden können;

16.  verweist auf die Existenz der Mietvereinbarung zwischen SCI-Erasme und der Stadt Straßburg, die im Jahr 2010 ausläuft; ist der festen Überzeugung, dass die vorstehend genannte Vereinbarung im Falle eines Beschlusses des EP, die Gebäude WIC/SDM zu kaufen, auf keinen Fall finanzielle Folgen für das Parlament haben kann; ist daher der Auffassung, dass die Vereinbarung in einem solchen Falle nichtig werden sollte;

17.  weist darauf hin, dass das Parlament – sollte es die Absicht haben, die Gebäude zu erwerben – gleichzeitig auch das Grundstück erwerben sollte; unterstreicht, dass es in dieser Phase offenkundig ist, dass das Parlament nur den langfristigen Mietvertrag von SCI-Erasme übernehmen kann; glaubt daher, dass der definitive Erwerb des Grundstücks zwischen dem Parlament und der Stadt Straßburg und erforderlichenfalls mit den staatlichen Stellen Frankreichs geregelt werden muss;

18.  erinnert jedoch daran, dass der Europäische Rechnungshof vor kurzem ein Audit zur Immobilienpolitik durchgeführt hat; verweist darauf, dass der ERH in seiner Stellungnahme Besorgnisse über die Verwendung von Indexierungssätzen zum Ausdruck gebracht hat, die für die Berechnung des Gesamtbetrags der für zwei Jahre fälligen Miete herangezogen werden; zieht außerdem den Schluss, dass der ERH klargestellt hat, dass die Indexierung unter Umständen für das Europäische Parlament nachteilig sein könnte;

19.  stellt fest, dass der von der Arbeitsgruppe auf der Grundlage der ihr verfügbar gemachten Informationen festgestellte Sachverhalt folgender ist:

- Der Mietvertrag, kraft dessen das Europäische Parlament die beiden genannten Gebäude mietet, begründet ein Dreiecksverhältnis zwischen erstens dem Parlament selbst als Mieter der Gebäude WIC und SDM, zweitens der Stadt Straßburg als Vermieter und drittens SCI-Erasme als privatem Investor und Eigentümer der Gebäude;

- es liegen offensichtlich keine Hinweise darauf vor, dass es bei dem Abschluss und der Handhabung der Miet- und Zusatzverträge zu ungesetzlichen Handlungen gekommen ist, auch wenn es noch Zweifel gibt, ob der in der Haushaltsordnung verankerte Grundsatz der „wirtschaftlichen Haushaltsführung“ uneingeschränkt beachtet worden ist;

- es gibt keine absolut verlässliche Grundlage für die Fixierung eines angemessenen Mietpreises für die Gebäude WIC und SDM, wenn das Parlament, wie in Straßburg, der einzige Interessent ist, und es gibt ebensowenig einen Vergleich mit den Kosten von Büroflächen in verschiedenen Ländern und Städten, die im vorliegenden Fall angemessen wären; dies erschwerte verständlicherweise die Festlegung eines „fairen Preises“ für die fragliche Miete und damit die Bewertung der Frage, ob das Parlament im Laufe der Jahre eine wirklich faire Miete gezahlt hatte;

- ein wesentlicher Grund für die über Jahre ansteigenden Mietpreise liegt darin, dass die beschlussfassenden Organe des Parlaments 1985 dem Vorschlag der Stadt Straßburg, die jährlichen Beträge zu indexieren, zugestimmt haben, wobei sie sich über ablehnende Stellungnahmen der Quästoren und des Haushaltsausschusses aus dem Jahr 1980 hinweggesetzt haben;

- es besteht ein erheblicher Unterschied zwischen der Miete, die es für die Nutzung der Gebäude WIC und SDM an die Stadt Straßburg entrichtet, einerseits und den monatlichen Rückzahlungen der Stadt Straßburg an den privaten Investor andererseits: nach Berechnungen seiner Verwaltung haben sich die Mehrzahlungen über 25 Jahre Vertragslaufzeit - nach Abzug der Investitionskosten und der Kosten für ausgeführte Arbeiten - auf mindestens 32 Millionen EUR summiert; zum jetzigen Zeitpunkt, da zusätzliche Informationen der Stadt Straßburg und von SCI-Erasme noch ausstehen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Mehrzahlungen auch auf mindestens 46 Millionen EUR (internes Audit) oder knapp 60 Millionen EUR (externe Rechnungsprüfung) belaufen könnten;

- erst im März 2006 wurden Hinweise bekannt, dass seine Mietzahlungen an die Stadt Straßburg deren Rückzahlungen an den privaten Investor übersteigen; bis dahin war das Parlament irrtümlicherweise davon ausgegangen, dass seine Mietzahlungen an die Stadt Straßburg in voller Höhe an die SCI-Erasme abgeführt würden, während dies tatsächlich nicht der Fall war;

- die Verwaltung des Parlaments hat während dieses langen Zeitraums niemals die Frage aufgeworfen, ob die Mietzahlungen „fair“ waren, und hat niemals überprüft, ob seine Mietzahlungen in voller Höhe an die SCI-Erasme abgeführt wurden; ebenso wenig wurde sie jemals von der Stadt Straßburg selbst über diese Angelegenheit unterrichtet;

- nur die Stadt Straßburg hatte Kenntnis von der Existenz von zwei unterschiedlichen Vertragsverhältnissen zwischen den drei beteiligten Parteien, und nur der Stadt Straßburg war die Differenz zwischen den beiden Beträgen seit 1981 bekannt;

- die Verwaltung des Europäischen Parlaments wurde mit Schreiben vom 29. November 2005 von der Stadt Straßburg davon in Kenntnis gesetzt, dass die Verhandlungen mit dem privaten Investor nicht abgeschlossen waren; spätestens daraus hätte die Verwaltung des Europäischen Parlaments erkennen müssen, dass es Verhandlungen zwischen der Stadt Straßburg und dem privaten Investor gegeben hatte;

- die Miete, die das Parlament für seine Dienstgebäude entrichtet, sollte die Kosten für den Bau, den Unterhalt und die Nutzung decken, jedoch keineswegs eine Gewinnmarge für das Gastgeberland einer EU-Institution oder die lokalen oder regionalen Körperschaften des betreffenden Landes beinhalten; ebenso entspricht es der Gepflogenheit, dass jedes öffentliche Grundstück, das von einem Mitgliedstaat, der eine EU-Institution aufnimmt, zur Verfügung gestellt wird, der betreffenden Institution frei und unbelastet abgetreten wird; es muss allerdings eingeräumt werden, dass dies wegen des seinerzeit guten Verhältnisses zur Stadt Straßburg als vermeintlich nicht an der Erzielung von Gewinn ausgerichteter öffentlicher Körperschaft vertraglich nicht festgelegt wurde; darüber hinaus gibt es keinerlei Rechtsvorschrift, die es einem Staat oder einer Gebietskörperschaft untersagt, einen Gewinn zu erzielen; das Parlament ist jedoch der Auffassung, dass die Vorgehensweise der Stadt Straßburg zumindest taktlos ist, da sie den üblichen Regeln der Gastfreundschaft gegenüber internationalen Institutionen widerspricht;

- der Stadt Straßburg war bekannt, dass das Parlament Entschädigungsklauseln in Immobilienverträgen immer ausgeschlossen hatte, was sie jedoch bewusst ignorierte; dies hat das Vertrauensverhältnis zwischen Stadt und Parlament erschüttert;

- das Parlament bedauert den Rückzug der Stadt Straßburg aus den Dreierverhandlungen mit dem Parlament, in deren Verlauf bekräftigt worden war, dass eine Entschädigung für den Verlust des langfristigen Mietvertrags zwischen der Stadt Straßburg und SCI-Erasme ausgeschlossen sei; diese Position wurde dann in den anschließenden bilateralen Verhandlungen der Stadt Straßburg mit SCI-Erasme ignoriert;

20.  leitet aus den gewonnenen Erfahrungen die folgenden Schlussfolgerungen ab:

- bedauert zutiefst den Mangel an Aufrichtigkeit, den sowohl die Stadt Straßburg als auch der private Investor SCI-Erasme in ihrem Verhältnis zum Parlament gezeigt haben; bedauert ebenfalls die mangelnde Entschlossenheit der Verwaltung des Parlaments selbst;

- fordert das Präsidium auf, den Mietvertrag mit der Stadt Straßburg zum 31. Oktober 2006 zu kündigen, um - sollte sich der Kauf der Gebäude verzögern - einen neuen und angemessenen Mietpreis auszuhandeln;

- fordert das Präsidium auf, zu prüfen, ob es zweckmäßig sein könnte, der Stadt Straßburg für das erste Halbjahr 2006 zunächst lediglich einen Mietbetrag anzuweisen, der es ihr erlaubt, die Rückzahlungen an die SCI-Erasme zu decken, nicht jedoch die gesamte Miete;

- ist der Auffassung, dass es vernünftig sein könnte, den Kauf der Gebäude WIC und SDM weiter zu verfolgen, wenn dabei folgende Elemente berücksichtigt werden: die Höhe einer angemessenen Miete und somit auch eines zukünftigen Kaufpreises bleibt unklar; das Alter der Gebäude; es können grundsätzlich keine Entschädigungen gezahlt werden; die in 25 Jahren geleisteten und nicht zu rechtfertigenden Mehrzahlungen des Parlaments sollten mit dem Kaufpreis verrechnet werden; Grundstück und Gebäude sollten gleichzeitig erworben werden;

- vertritt die Auffassung, dass das im vorliegenden Fall bestehende Dreiecksverhältnis nicht zu vollständiger Transparenz oder zu Garantien für eine wirtschaftliche Haushaltsführung geführt hat, und ist daher der Ansicht, dass dies im Zusammenhang mit der Immobilienpolitik der Organe und Einrichtungen der EU vermieden werden sollte;

- fordert seine zuständigen Organe auf, Artikel 16 der Internen Vorschriften für die Ausführung des Haushaltsplans des Parlaments dahingehend zu ändern, dass der Haushaltsausschuss seine Zustimmung zu Immobilienprojekten mit erheblichen finanziellen Auswirkungen auf den Haushaltsplan des Parlaments geben muss;

- fordert seine Verwaltung auf, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um langjährige Vertragsverpflichtungen gegenüber Dritten, etwa Miet- oder Dienstleistungsverträge, regelmäßig und mindestens alle fünf Jahre zu überprüfen; die Ergebnisse dieser Prüfungen sollten auch Eingang in den Tätigkeitsbericht der Generaldirektoren finden; fordert, dass der erste Bericht dieser Art rechtzeitig zum Entlastungsverfahren für den Haushalt 2005 fertig gestellt und anschließend alljährlich in einen Ad-hoc-Abschnitt des jährlichen Tätigkeitsberichts einbezogen wird;

- fordert seine Verwaltung auf, in Absprache mit den anderen Organen der Union einen Bericht auszuarbeiten, in dem geprüft wird, ob es praktikabel wäre, ein Europäisches Bauamt zu schaffen, dem die Verantwortung für den Bau und den Unterhalt der Gebäude der Organe und Einrichtungen der EU übertragen wird; fordert, dass dem Haushaltskontrollausschuss spätestens zum 1. Oktober 2007 ein solcher Bericht zugeleitet wird;

- stellt fest, dass die Stadt Straßburg, insbesondere jedoch die SCI-Erasme, noch nicht allen Informationswünschen des Europäischen Parlaments nachgekommen sind; wird diesen Punkt daher im Rahmen des Entlastungsverfahrens 2005 erneut prüfen;

- fordert den Haushaltskontrollausschuss auf, die Immobilienpolitik des Parlaments im Haushaltsentlastungsverfahren für 2005 erneut zu untersuchen und danach regelmäßig zu überprüfen;

21.  erwartet, dass das Parlament weiterhin die Mietverträge und vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Stadt Straßburg, der SCI-Erasme und dem Parlament sowie die damit zusammenhängenden Dokumente prüft, um den gesamten Sachverhalt festzustellen;

22.  begrüßt den Bericht über das vom Europäischen Rechnungshof durchgeführte zusätzliche Audit zur Anmietung der Gebäude WIC und SDM durch das Parlament und unterstützt die darin enthaltenen Schlussfolgerungen;  

Anmerkung des Rechnungshofes zum Haushaltsjahr 2004

23.  stellt fest, dass der Rechnungshof auf Schwächen bei den Überwachungs- und Kontrollsystemen hingewiesen hat (Ziffer 9.16 des Jahresberichts des Rechnungshofes), die jedoch meist formaler Art gewesen seien; stellt ferner fest, dass sich die Fehler dem Rechnungshof zufolge nicht wesentlich auf die Recht- und Ordnungsmäßigkeit der den Verwaltungsausgaben zugrunde liegenden Vorgänge ausgewirkt haben (Ziffer 9.27);

24.  nimmt zur Kenntnis, dass es 2004 bei der nahezu gleichzeitigen Einführung des neuen Beamtenstatuts und einer neuen EDV-Anwendung für die Berechnung der Beamtengehälter zu Fehlern gekommen ist, die nicht nur durch das EDV-System, sondern auch durch Schwierigkeiten bei der Auslegung des Beamtenstatuts verursacht wurden; stellt fest, dass diesen durch eine Verstärkung der Ex-post-Kontrollen begegnet wurde;

25.  nimmt zur Kenntnis, dass 2005 ein neues Reisekostenabrechnungsverfahren eingeführt wurde, um der Haushaltsordnung Rechnung zu tragen;

26.  misst den Anmerkungen des Rechnungshofes, die sich teilweise mit Feststellungen des Internen Prüfers decken, große Bedeutung bei: demnach bestehen Schwachstellen bei den Überwachungs- und Kontrollsystemen fort; ist der Auffassung, dass der Beseitigung dieser Schwachstellen höchste Priorität zukommt, und ersucht den Rechnungshof und den Internen Prüfer, im nächsten Jahresbericht ausdrücklich auf systemische Verbesserungen einzugehen;

Haushaltsführung des Parlaments

27.  stellt fest, dass die der Haushaltsrechnung 2004 beigefügte Analyse der Haushaltsführung einen guten Überblick über die wichtigsten finanziellen Entwicklungen des zur Prüfung anstehenden Jahres sowie eine kurze Zusammenfassung der Tätigkeitsberichte der Generaldirektoren gibt; ist der Auffassung, dass diese jedoch durch eine einheitlichere Darstellung der Tätigkeiten der Generaldirektionen weiter gewinnen würde;

28.  fordert den Generalsekretär auf, unverzüglich und wie längst zugesagt ein kurzes, zugängliches und attraktives Dokument zu erarbeiten, um der Öffentlichkeit mehr Informationen über die Haushaltsführung im Parlament zu geben [9];

29.  weist darauf hin, dass ein Teil der Verwaltungstätigkeit der Institution im Jahr 2004 unverändert darauf ausgerichtet war, sich an die neuen Vorschriften der Haushaltsordnung anzupassen, und zwar durch die Einführung neuer Kontrollsysteme, Vorgehensweisen und Arbeitsmethoden, die Erstellung von Fortbildungsprogrammen und die Festlegung neuer Verantwortungsbereiche;

30.  stellt fest, dass die ersten Erfahrungen mit der Anwendung der neuen Haushaltsordnung in einer Institution wie dem Parlament, das einen Verwaltungshaushalt auszuführen hat, darauf hinweisen, dass in einigen Fällen allzu komplexe Systeme und finanzielle Kreisläufe geschaffen wurden;

31.  fordert den Generalsekretär auf, mitzuteilen, wie viele Mitarbeiter zum jetzigen Zeitpunkt mit Kontrollaufgaben betraut sind (Ex-ante-Kontrolle, Internal Audit) und wie viele Mitarbeiter dazu im Vergleich die frühere Direktion Finanzkontrolle umfasste; fordert den Generalsekretär in diesem Zusammenhang auf, eine Analyse und eine Bewertung des neuen Systems gegenüber dem System der früheren Finanzkontrolle zu erstellen, welche eine Aussage darüber erlauben, ob sich der Mehreinsatz an personellen Ressourcen rechtfertigen lässt;

32.  bekräftigt zum wiederholten Male die in Ziffer 34 seiner oben erwähnten Entschließung vom 12. April 2005 und in seinen Entschließungen vom 21. April 2004[10] und vom 8. April 2003[11] zum Ausdruck gebrachte Auffassung, "dass der Geltungsbereich des Entlastungsverfahrens nicht nur die Managementtätigkeiten des Generalsekretärs des Parlaments und die Verwaltung abdecken sollte, sondern auch die Beschlüsse, die die Entscheidungsgremien des Organs, nämlich sein Präsident, das Präsidium und die Konferenz der Präsidenten, gefasst haben“;

33.  kritisiert sein Präsidium und den zuständigen Ausschuss scharf für ihre Untätigkeit; fordert diese auf, umgehend den in den Ziffern 16 und 17 seiner oben genannten Entschließung vom 21. April 2004 erhobenen Forderung nachzukommen, Vorschläge auszuarbeiten, um die genaue praktische Bedeutung der politischen Verantwortung der Mitglieder der Lenkungsorgane des Parlaments in Bezug auf die Ausübung von Befugnissen und das Fassen von Beschlüssen mit erheblichen finanziellen Auswirkungen zu definieren;

34.  fordert das Präsidium auf, die Personen, die von seinen Entscheidungen betroffen sind, vorab umfassend zu konsultieren, um Entscheidungsabläufe transparent zu gestalten; fordert das Präsidium darüber hinaus auf, einen jährlichen Tätigkeitsbericht vorzulegen, der - im Sinne der demokratischen Rechenschaftspflicht - in das Haushaltsentlastungsverfahren einfließen sollte;

35.  unterstreicht, dass das Parlament nicht dem Generalsekretär die Entlastung erteilt, sondern dem Präsidenten; erwartet deshalb, dass dieser dem Haushaltskontrollausschuss im Rahmen des Entlastungsverfahren für einen Dialog zur Verfügung steht;

Die Tätigkeitsberichte der Generaldirektoren

36.  weist darauf hin, dass der Generalsekretär des Parlaments die Tätigkeitsberichte der Generaldirektoren aus dem Jahr 2004 am 21. April 2005 dem Haushaltskontrollausschuss übermittelt hat; weist ferner darauf hin, dass in diesem Zusammenhang der Generalsekretär als bevollmächtigter Anweisungsbefugter erklärt hat, dass er über hinreichende Garantien verfüge, denen zufolge der Haushaltsplan des Parlaments gemäß den Grundsätzen der wirtschaftlichen Haushaltsführung ausgeführt worden war und der eingeführte Kontrollrahmen die notwendigen Garantien bezüglich der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrundeliegenden Vorgänge bot;

37.  stellt fest, dass die verschiedenen Tätigkeitsberichte bezüglich ihres Umfangs, ihrer Länge, ihrer Form und des Grads der Einbeziehung der Informationen der Dienststellen in den Generaldirektionen sehr unterschiedlich sind; ersucht den Generalsekretär, wie vom Rechnungshof im vergangenen Jahr (in Ziffer 9.16 des Jahresberichts 2003 des Rechnungshofes) vorgeschlagen, die Darstellung und Struktur der Tätigkeitsberichte in Zukunft zu harmonisieren, um eine bessere Les- und Vergleichbarkeit der Berichte zu erreichen;

38.  fordert die Parlamentsverwaltung auf, die Endfassung der Tätigkeitsberichte, einschließlich der Erklärung des Anweisungsbefugten, zukünftig mit allen Anhängen dem Haushaltskontrollausschuss zu übermitteln;

39.  begrüßt, dass alle Generaldirektoren eine Zuverlässigkeitserklärung für die finanziellen Transaktionen ihrer Dienststelle abgeben haben; stellt fest, dass nur in einem Fall, bei dem öffentlichen Vergabeverfahren der DG "Information", auf Schwächen hingewiesen wurde, die jedoch keinen Vorbehalt darstellen;

40.  erinnert an den in Ziffer 30 seiner oben erwähnten Entschließung vom 12. April 2005 enthaltenen Vorschlag, dass es für ein besseres Verständnis des wirklichen Nutzens der von den Anweisungsbefugten unterzeichneten Erklärungen in Zukunft erstrebenswert wäre, ein standardisiertes Format zu wählen, bei dem zwischen den Punkten, die eine "Bemerkung“ seitens des Generaldirektors erfordern (wobei seine Zuverlässigkeitserklärung nicht in Frage gestellt wird) und anderen weiterreichenden Fragen, die einen "Vorbehalt“ rechtfertigen, eine eindeutige Unterscheidung getroffen wird;

41.  stellt fest, dass aus den Schlussfolgerungen der Tätigkeitsberichte folgende allgemeine Herausforderungen hervorgehen:

- die Umsetzung des internen Kontrollrahmens nimmt mehr Zeit in Anspruch als ursprünglich angenommen,

- Schwierigkeiten bei öffentlichen Ausschreibungsverfahren,

- die bleibende Notwendigkeit, nach qualifiziertem Fachpersonal für die Finanzabteilungen in den Generaldirektionen zu suchen und vorhandenes Personal weiterzubilden;

- zusätzliche Schwierigkeiten bei Umzug und/oder Umstrukturierung von Generaldirektionen,

Der Jahresbericht des Internen Prüfers

42.  hebt hervor, dass der Jahresbericht des Internen Prüfers und die Erklärung sowie die Tätigkeitsberichte des Generalsekretärs und der Generaldirektoren einen wichtigen Teil der Bewertung durch den Rechnungshof und durch die Entlastungsbehörde des Parlaments darstellen;

43.  weist darauf hin, dass die von den bevollmächtigten Anweisungsbefugten eingeführten Kontrollsysteme die folgenden Kontrollziele haben: Übereinstimmung mit geltenden Rechtsvorschriften, Regelungen und Praktiken, die Verlässlichkeit der Management-Informationen und der Aufzeichnungen sowie die Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit und Effizienz der Vorgänge;

44.  weist ferner darauf hin, dass Anweisungsbefugte 22 Mindestnormen einhalten müssen, um diese Kontrollziele zu erreichen; stellt fest, dass sich diese Normen in fünf Kontrollkomponenten zusammenfassen lassen: Kontrollumfeld, Leistung und Risikomanagement, Information und Kommunikation, Kontrolltätigkeiten sowie Überwachung (Prüfung und Bewertung);

45.  stellt fest, dass die Dienststelle Interne Prüfung 2004 13 Berichte über den internen Überwachungs- und Kontrollrahmen der Generaldirektionen angefertigt sowie das Finanzmanagement von vier Informationsbüros des Parlaments untersucht hat;

46.  hebt hervor, dass die auf der Grundlage der Prüfberichte angenommenen Aktionspläne die folgenden Rückschlüsse zulassen:

- bei der Einhaltung der internen Kontrolle wurden erhebliche Fortschritte erzielt, jedoch wird die vollständige Umsetzung des neuen internen Kontrollrahmens mehr Zeit in Anspruch nehmen,

- in jeder Dienststelle sollten interne Kontrollsysteme voll entwickelt und dokumentiert sein; dafür muss jede Dienststelle über ausreichende Ressourcen für die Funktion der Einleitung von Vorgängen und die Überprüfungsfunktion verfügen;

- es besteht ein genereller Bedarf an Personal mit entsprechenden Fachkenntnissen im Bereich des Finanzmanagements und der Finanzkontrolle, dessen Deckung als vorrangig betrachtet werden muss;

- ferner sollten angemessene Mechanismen für Planung, Programmierung und Zielsetzung, von Risikobewertungsinstrumenten und optimalen Managementinformationssystemen entwickelt werden[12];

47.  ist der Auffassung, dass die zuständigen bevollmächtigten Anweisungsbefugten auf der Grundlage der gewonnenen Erfahrungen sicherzustellen haben,

- dass die internen Kontrollsysteme eine regelmäßige Prüfung des Inhalts langfristig bindender Rechtsgeschäfte vorsehen und

- dass die internen Kontrollsysteme sicherstellen, dass langfristig bindende Rechtsgeschäfte Klauseln über eine wirtschaftlich sinnvolle Anpassungsmöglichkeit enthalten;

       ist der Auffassung, dass der Interne Prüfer bei seiner Überprüfung des internen Kontrollrahmens die korrekte Umsetzung dieser Maßnahmen untersuchen sollte;

48.  nimmt zur Kenntnis, dass sich diese Schwerpunktbereiche im Aktionsplan des Generalsekretärs, vorbehaltlich der Ziffer 47, widerspiegeln;

49.  stellt fest, dass die Abwicklung von Vergabeverfahren und die Zulagen der Mitglieder für parlamentarische Assistenz derzeit Gegenstand laufender Prüfungen sind; ist der Auffassung, dass diese Prüfberichte im Haushaltsentlastungsverfahren 2005 evaluiert werden sollten;

50.  ersucht den Internen Prüfer, bei der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit und Rechtmäßigkeit der Ausgabenvorgänge auch das Prinzip der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Mittelverwaltung als einen Aspekt zu berücksichtigen;

51.  ersucht den Internen Prüfer, seine Jahresberichte dem Haushaltskontrollausschuss nicht nur zuzuleiten, sondern sie auch mündlich zu erläutern;

Auftragsvergabe

52.  erinnert daran, dass durch die Haushaltsordnung und ihre am 1. Januar 2003 in Kraft getretenen Durchführungsbestimmungen[13] die Verfahren für die Planung, Veröffentlichung und Vergabe geändert wurden; erinnert ferner daran, dass die Institutionen der Haushaltsbehörde Berichte über Verhandlungsverfahren und über Aufträge, die nicht unter Richtlinien über öffentliche Aufträge fallen, zuleiten, dass eine Liste mit Auftragnehmern bei Verträgen über 50 000 EUR, aber unterhalb der Schwelle obiger Richtlinien, im Amtsblatt veröffentlicht wird und Verträge in Höhe zwischen 13 800 EUR und 50 000 EUR auf den Internetseiten der Institution veröffentlicht werden; stellt zusätzlich fest, dass das Parlament seinen Generalsekretär 2003 aufgefordert hat, jährlich über die abgeschlossenen Aufträge zu berichten[14];

53.  stellt fest, dass der Jahresbericht die folgenden Informationen über die 2004 abgeschlossenen Verträge enthält:

Art des Vertrags

Anzahl

Prozentsatz

Betrag in EUR

Prozentsatz

Dienstleistungen

229

58%

180 927 304

75%

Lieferungen

99

25%

26 500 867

11%

Arbeiten

60

15%

18 876 271

8%

Gebäude

4

2%

15 593 025

6%

Insgesamt

392

100%

241 897 467

100%

Art des Verfahrens

Anzahl

Prozentsatz

Betrag in EUR

Prozentsatz

durchschnitt­licher Betrag

offenes Verfahren

95

24%

157 909 034

70%

1 662 200

nicht offenes Verfahren

110

28%

39 897 441

18%

362 704

Verhandlungs­verfahren

183

48%

28 497 967

12%

155 727

Insgesamt

388

100%

226 304 442

100%

585 259

54.  stellt fest, dass der Interne Prüfer derzeit eine institutionsweite Überprüfung der Vergabeverfahren abschließt; fordert den Generalsekretär auf, den Haushaltskontrollausschuss in geeigneter Weise über den Inhalt des Berichts zu unterrichten;

55.   bedauert, dass 2004 die Zahl und das Volumen der durch offene Verfahren vergebenen Aufträge stark abgenommen haben; fordert den Generalsekretär auf, dies zu begründen;

56.  fragt, ob die gemäß Artikel 95 der Haushaltsordnung verlangte Datenbank für die Auftragsvergabe bereits eingerichtet und einsatzbereit ist;

57.  fragt, ob die Anregungen der Verwaltung für Änderungen an der Haushaltsordnung[15] (Vergabe im Wettbewerbsverfahren bei geringem Vertragswert, Informationsaustausch bei Ausschreibungen auf elektronischem Wege) aus dem vergangenen Jahr aufgegriffen wurden;

Aktivitäten der parlamentarischen Ausschüsse

58.  erinnert daran, dass es gemäß Artikel 276 des EG-Vertrags die Aufgabe des Parlaments ist, der Kommission Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans zu erteilen, wobei dies sämtliche Ausgabenbereiche umfasst; bedauert deshalb, dass es dem Haushaltskontrollausschuss aufgrund der bestehenden parlamentsinternen Bestimmungen über die Organisation von Delegationen in Drittstaaten nicht möglich war, den geplanten Besuch der Ad-hoc-Delegation bei der Europäischen Agentur für den Wiederaufbau im Kosovo zeitgerecht durchzuführen;

59.  fordert deshalb seine zuständigen Gremien auf, die Möglichkeit zu schaffen, dass der Haushaltskontrollausschuss in Ausübung seiner parlamentarischen Pflichten im Rahmen des Haushaltsentlastungsverfahrens gegebenenfalls rasch und unbürokratisch kleine Delegationen in Mitglied- und Drittstaaten entsenden kann, um die notwendigen Kontrollen vor Ort durchzuführen;

Fraktionen (Überprüfung der Haushaltsrechnungen und Verfahren – Haushaltslinie 3701)

60.  erinnert daran, dass gemäß Ziffer 2.7.3 der Regelung[16] für die Verwendung der Mittel der Haushaltslinie 3701 das Präsidium und der Haushaltskontrollausschuss die geprüften jährlichen Haushaltsrechnungen der Fraktionen nach Maßgabe der ihnen durch die Geschäftsordnung des Parlaments übertragenen Befugnisse zu behandeln haben;

61.  wiederholt, dass die Fraktionen selbst für die Verwaltung und Verwendung der ihnen aus dem Haushaltsplan des Parlaments zustehenden Mittel verantwortlich sind und sich der Aufgabenbereich der Dienststelle Interne Prüfung der Institution nicht auf die Bedingungen erstreckt, unter denen die in die Haushaltslinie 3701 eingesetzten Mittel (ca. 3,2% der gesamten Haushaltsmittel des Parlaments) verwendet werden;

62.  begrüßt, dass die Fraktionen ihre internen Finanzvorschriften und ihre Haushaltsführung 2004 auf der Internetseite des Parlaments veröffentlicht haben;

63.  fragt, ob die Fraktionen bei der Anwendung der Grundsätze der neuen Haushaltsordnung und ihrer Durchführungsbestimmungen auf Probleme gestoßen sind;

64.  stellt fest, dass im Jahr 2004 die unter der Haushaltslinie 3701 eingesetzten Mittel wie folgt ausgeführt wurden:

(in 1 000 EUR)

Verfügbarer Gesamtbetrag im Haushalt

43 250

Fraktionslose Mitglieder

1 246

Für die Fraktionen verfügbarer Betrag

42 004

Fraktion

zugewiesene Mittel aus dem EP-Haushalt

Eigenmittel und übertragene Mittel der der Fraktionen

Ausgaben 2004

Verwen­dungsrate

Obergrenze für Mittelüber-tragungen*)

Mittelüber­tragungen nach

2005

PPE

16 077

2 912

14 828

78%

8 038

4 160

PSE

12 204

3 775

10 952

69%

6 102

5 027

ELDR/

ALDE

4 525

1 192

3 612

63%

2 263

2 106

Verts/ALE

2 785

998

3 156

83%

1 393

628

GUE/NGL

2 976

1 217

3 018

72%

1 488

1 175

UEN

1 687

426

1 840

87%

844

273

EDD **)

650

605

1 225

98%

nicht anwendbar

nicht anwendbar

IND/DEM

1 100

4

452

41%

550

653***)

GESAMT

42 004

11 130

39 083

74%

 

 

*) gemäß den Durchführungsbestimmungen für die Haushaltslinie 3701

**) Mittelzuweisungen lediglich für das erste Halbjahr 2004

***) Beschluss des Präsidiums vom 29. September 2005

65.  stellt fest, dass die externen Rechnungsprüfer der Fraktionen bestätigt haben, dass die Rechnungsführung in Übereinstimmung mit den geltenden Regeln und internationalen Rechnungslegungsnormen ausgeführt wurde;

66.  bedauert, dass bis Juli 2004 die Verträge mit Praktikanten und Dienstleistungsverträge mit unabhängigen Personen, Unternehmen oder Stiftungen mit demselben Code in das EDV-System des Parlaments eingegeben wurden, ohne dass die Art des Vertrags beachtet oder berücksichtigt wurde, ob der Vertrag einen Assistenten oder Praktikanten betraf;

67.  bedauert, dass dem Generalsekretär unzureichende Informationen über die Zahlungen vorgelegt wurden, die an den hohen Anteil von Assistenten geflossen sind, die über Dienstleistungserbringer beschäftigt werden; begrüßt die beim Generalsekretär eingegangenen Informationen über die Beträge, die den von den Mitgliedern direkt beschäftigten oder durch eine Zahlstelle bezahlten Assistenten gezahlt wurden;

68.  nimmt zur Kenntnis, dass das Präsidium über die Berichte der Fraktionen zur Haushaltsausführung sowie die Berichte der Rechnungsprüfer am 29. September 2005 beraten und ihnen zugestimmt hat;

69.  stellt fest, dass die Fraktionen die ihnen zur Verfügung gestellten Mittel in der Regel nicht vollständig ausgeschöpft haben;

70.  fordert Kommission und Rat auf, in den anstehenden Verhandlungen über die Reform der Haushaltsordnung die rechtliche Behandlung der den Fraktionen aus dem Haushalt des Parlaments zur Verfügung gestellten Mittel abschließend und umfassend zu regeln, wie dies das Parlament in seiner Entschließung vom 15. März 2006[17] gefordert hat;

Vergütungen für die Mitglieder

71.  begrüßt die Tatsache, dass das oben erwähnte Statut für die Mitglieder des Europäischen Parlaments nach der Zustimmung des Rates vom 19. Juli 2005 am ersten Tag der 2009 beginnenden Wahlperiode in Kraft treten wird;

72.  weist darauf hin, dass im Mai 2004 die Bestimmungen der Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder an die Haushaltsordnung angepasst wurden;

73.  erinnert an den Beschluss des Präsidiums vom 28. Mai 2003, in dem dieses entschied, "(...) nach Annahme des Statuts der Mitglieder des Europäischen Parlaments im Plenum und gemäß dem Zeitplan für das Inkrafttreten des Statuts das Verfahren für die im Präsidium vorgesehene Annahme der neuen Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für Mitglieder (...) einzuleiten; (...)"; fordert den Generalsekretär auf, den Haushaltskontrollausschuss darüber zu unterrichten, welche Maßnahmen das Präsidium bisher ergriffen hat;

74.  fordert das Präsidium auf, die im Abgeordnetenstatut bereits vorgesehenen und vom Parlament gebilligten Pläne umzusetzen, für diejenigen Mitglieder, die dies wünschen, ein System einzuführen, nach dem den Mitgliedern nur die tatsächlichen Reisekosten erstattet werden;

Sekretariatszulage

75.  nimmt zur Kenntnis, dass das Präsidium am 13. Dezember 2004 Änderungen an der Regelung[18] über die Sekretariatszulage angenommen hat, durch die unter anderem eine größere Übereinstimmung zwischen dieser Regelung und den Vorschriften der Haushaltsordnung gewährleistet werden sollte;

76.  bedauert, dass bis zum 20. Februar 2006 87,2% der Mitglieder dem Parlament keine Ausgabenerklärungen für ihre Vergütung für parlamentarische Assistenz vorgelegt hatten, die gemäß Artikel 15 Absatz 5 Buchstabe e) und Artikel 14 Absatz 6 Buchstaben b) und c) der Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder zum 1. November 2005 fällig waren und die auch Erklärungen über den Abschluss einer Sozialversicherung für ihre Assistenten für den Fall, dass der Assistent im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags angestellt ist, umfassen sollen; bedauert ferner, dass das Parlament bislang noch keine Rahmenverträge mit Firmen abgeschlossen hat, die gemäß dem anwendbaren nationalen Recht auf die Abwicklung steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Aspekte von Arbeitsverträgen spezialisiert sind, wie dies in Artikel 14 Absatz 5 Buchstabe f) der Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder vorgesehen ist und zumindest seit Juli 2004 verlangt wird;

77.  vertritt nachdrücklich die Auffassung, dass die Übermittlung individueller Mitteilungen an diejenigen Mitglieder, die noch keine Unterlagen eingereicht haben, der effizienteste Weg wäre, das Problem der fehlenden Unterlagen über die Ausgaben im Rahmen der Vergütung für parlamentarische Assistenz, die von den Mitgliedern eingereicht werden müssen, zu lösen;

78.  fordert das Präsidium auf, die Beratungen über die Ergebnisse der Tätigkeit der parlamentarischen Arbeitsgruppe "Parlamentarische Assistenz" zügig abzuschließen; fordert den Generalsekretär auf, den Haushaltskontrollausschuss über die Vorschläge der Arbeitsgruppe und die Entscheidung des Präsidiums zu unterrichten;

79.  fordert das Präsidium auf, ein Statut für die Assistenten der Abgeordneten zu schaffen, in dem unter anderem Anstellungs- und Arbeitsbedingungen sowie Sozialversicherungs- und Steuerbestimmungen geregelt werden; fordert nachdrücklich, dass dies so bald wie möglich in Kraft tritt;

Freiwillige Ruhegehaltsregelung

80.  erinnert daran, dass der Rechnungshof in seinen Jahresberichten für die vergangenen drei Jahre darauf hingewiesen hat, dass für die zusätzliche Ruhegehaltsregelung des Parlaments eine ausreichende Rechtsgrundlage geschaffen werden muss; erinnert daran, dass nach Auffassung des Rechnungshofes ferner eindeutige Regeln für den Fall eines Defizits festzulegen sind[19]; stellt jedoch fest, dass der Juristische Dienst des Parlaments die Auffassung vertritt, dass es bereits „eine ausreichende Rechtsgrundlage für die Zusatzversorgung“ gibt, und zwar aufgrund „der verwaltungspolitischen Autonomie des Europäischen Parlaments, die sich aus Artikel 199 EGV (ex-Artikel 142 EWG) ergibt, welche das Europäische Parlament ermächtigt, die Maßnahmen für seine interne Arbeitsweise zu ergreifen“[20], und dass außerdem „ab dem Inkrafttreten des Abgeordnetenstatuts Artikel 27 des Statuts die Rechtsgrundlage für den Pensionsfonds bilden“ wird;

81.  weist ferner auf den diesjährigen Tätigkeitsbericht der Generaldirektion „Finanzen“ hin, die für das Jahr 2004 in Bezug auf die zusätzliche Ruhegehaltsregelung Folgendes aufführt:

–    fehlende vertragliche Basis, die das Verhältnis zwischen dem Parlament und dem Pensionsfonds regelt,

–    fehlende Regeln für den Fall eines Überschusses bzw. Defizit des Fonds,

–    Unklarheiten betreffend die haushaltstechnische Verankerung der Ansprüche der Mitglieder des Fonds;

82.  stellt fest, dass der zusätzliche Pensionsfonds im November 2005 475 Mitglieder hatte: diese zahlten einen monatlichen Beitrag - aus der allgemeinen Kostenvergütung - von 948 EUR (1/3); das Parlament zahlte monatlich 1 896 EUR (2/3); für die freiwillige Ruhegehaltsregelung wurde 2004 ein Betrag in Höhe von 10 300 000 EUR in den Haushalt eingestellt;

83.  stellt fest, dass der Pensionsfonds am 31. Dezember 2004 eine versicherungstechnische Unterdeckung von 43 756 745 EUR und einen Finanzierungssatz von 76,8 % aufwies und dass das Defizit zum 31. Dezember 2005 beträchtlich auf 28 875 417 EUR gefallen und der Finanzierungssatz auf 86,1 % angestiegen war[21];

84.  nimmt zur Kenntnis, dass ein Mitglied ab dem 60. Lebensjahr und nach nur fünf Beitragsjahren von Januar 2005 an ein monatliches Ruhegehalt von 1 276 EUR beziehen kann;

85.  stellt fest, dass das Präsidium zwischen 2002 und 2005 den Bemerkungen des Hofes nicht Rechnung getragen hat; stellt fest, dass das Präsidium am 30. November 2005 folgende Maßnahmen gebilligt hat:

– eine Erhöhung der monatlichen Beitragssätze ab 2006: 1 094 EUR für die Mitglieder und 2 088 EUR für das Parlament;

– eine Arbeitsgruppe soll einen Bericht über die finanzielle Situation des Pensionsfonds anfertigen,

86.  ist der Auffassung, dass das Verhältnis zwischen Parlament und Pensionsfonds noch in diesem Jahr auf eine vertragliche Grundlage gestellt werden sollte; fordert den Generalsekretär auf, dem Haushaltskontrollausschuss im Dezember 2006 einen Bericht über die erzielten Fortschritte zuzuleiten;

87.  ist ferner der Auffassung, dass die Beiträge der Mitglieder zur freiwilligen Ruhegehaltsregelung direkt vom persönlichen Einkommen und nicht von der parlamentarischen Vergütung abgezogen werden sollten; stellt jedoch fest, dass der Rechnungshof in Bezug auf das gegenwärtige Beitragssystem in seiner Stellungnahme Nr. 5/99 zu der Schlussfolgerung gekommen ist, dass „das System aus Sicht des Fonds und aus Sicht der Mitglieder effizient gearbeitet hat; außerdem hat es dem Parlament die Möglichkeit gegeben, seine eigenen Zahlungsverpflichtungen korrekt zu berechnen, da das Parlament der Regelung zufolge das Doppelte des von den Mitgliedern tatsächlich gezahlten Betrags einzahlen muss; stellt fest, dass der Rechnungshof auch keine Probleme darin sah, dieses System beizubehalten, sofern es genauer definiert und sein Funktionieren in einem entsprechenden Dokument festgehalten würde;“

88.  stellt mit Besorgnis fest, dass der Abzug der Beiträge zu dem Versorgungssystem von der allgemeinen Kostenerstattung die Mitglieder weiterhin Behauptungen aussetzt, dass öffentliche Mittel möglicherweise zur Deckung der Kosten privater Versorgungsbeiträge verwendet werden, und fordert deshalb das Präsidium des Parlaments auf, bis zum 31. März 2007 Maßnahmen vorzuschlagen, um zu gewährleisten, dass solche Zahlungen von dem Versorgungssystem angeschlossenen Mitgliedern über direkte Abbuchungsaufträge getätigt werden;

89.  stellt fest, dass nach Inkrafttreten des Statuts für die Abgeordneten des Europäischen Parlaments 2009 die Mitglieder gleich behandelt werden und der zusätzliche Pensionsfonds keine neuen Mitglieder mehr aufnehmen darf; ist darüber hinaus der Auffassung, dass ab dem Inkrafttreten des Abgeordnetenstatuts

– die freiwillige Ruhegehaltsregelung nur noch abgewickelt werden sollte,

– Abgeordnete nicht mehr Mitglied des freiwilligen Pensionsfonds seien können; bis dahin erworbene Ansprüche bleiben jedoch erhalten;

Europäische politische Parteien

90.  stellt fest, dass sich die Rechnungsführung der politischen Parteien auf europäischer Ebene im Jahr 2004 wie folgt dargestellt hat:

Im Rahmen der Vereinbarung akzeptierter Haushaltsplan 2004 (in EUR)

Partei

Zuschussfähige Aus­gaben gemäß dem dem Antrag auf Finanzhilfe beigefügten Haushaltsvoranschlag

beantragte Finanzhilfe

Eigenmittel

endgültiger Betrag der Finanzhilfe

in Prozent der bean­tragten Finanz­hilfe

PPE

2 116 783,00

1 587 587,00

517 555,63

1 051 469,44

66%

PSE

1 676 000,00

1 257 000,00

447 780,45

1 093 853,21

87%

ELDR

825 194,00

618 896,00

156 156,24

462 661,31

75%

EFGP

408 000,00

307 500,00

77 371,36

171 460,56

56%

AEN

215 000,00

161 250,00

28 000,00

83 964,01

52%

PDE

453 900,00

340 425,00

23 509,72

69 861,91

21%

GE

280 366,00

210 275,00

69 800,00

120 895,22

58%

EFA

222 024,00

165 724,00

54 407,34

163 222,02

99%

Total

6 197 267,00

4 648 657,00

1 374 940,74

3 217 387,68

69%

PPE: Europäische Volkspartei; PSE: Sozialdemokratische Partei Europas; ELDR: Liberale und Demokratische Partei Europas; EFPG: Europäische Föderation Grüner Parteien; AEN: Union für das Europa der Nationen; PDE: Europäische Demokratische Partei; GE: Partei der Europäischen Linken, EFA: Europäische Freie Allianz

91.  unterstreicht, dass externe Rechnungsprüfer den Parteien bestätigt haben, dass die Rechnungsführung in Übereinstimmung mit den geltenden Regeln und internationalen Rechnungslegungsnormen ausgeführt wurde;

92.  hebt hervor, dass die Parteien auf europäischer Ebene die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel noch nicht in vollem Maße ausschöpfen konnten;

93.  weist darauf hin, dass es in seiner Entschließung vom 15. März 2006[22] zur Reform der Haushaltsordnung einen Vorschlag zur rechtlichen Behandlung der Eigenmittel der politischen Parteien auf europäischer Ebene im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 2004/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über die Regelungen für die politische Parteien auf europäischer Ebene und ihre Finanzierung[23] formuliert hat;

94.  erinnert daran, dass sein zuständiger Ausschuss in naher Zukunft einen Bericht über die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 2004/2003 vorlegen wird und dass diese Verordnung 2004 erstmalig angewandt wurde;

95.  fordert das Präsidium auf, folgende Überlegungen für eine effizientere Anwendung dieser Verordnung zu berücksichtigen:

- 15% der gebundenen, aber noch nicht ausgegebenen Finanzhilfen sollten auf das nächstfolgende Haushaltsjahr übertragen werden können,

- Parteien auf europäischer Ebene sollte es gestattet werden, eine Reserve aus Eigenmitteln zu bilden, die es ihnen erlaubt, im Falle der Auflösung der Partei den gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber ihren Angestellten und Vertragspartnern nachzukommen,

- es sollte ein mehrjähriger Finanzrahmen (z. B. für eine Legislaturperiode) geschaffen werden, der den Parteien mehr Planungssicherheit gibt;

Anstellung von Bediensteten aus den neuen Mitgliedstaaten

96.  fordert den Generalsekretär auf, bis Ende Dezember 2006 darüber zu berichten, welche Fortschritte bei der Einstellung von Bediensteten aus den neuen Mitgliedstaaten, aufgefächert nach Kategorien (Dolmetscher, Übersetzer, Verwaltungsbeamte etc.), erzielt wurden;

Ausgaben für Dolmetschleistungen (Sonderbericht 5/2005 des Rechnungshofes)

97.  unterstreicht, dass die Mehrsprachigkeit eines der charakteristischsten Merkmale der Europäischen Union und Ausdruck der kulturellen und sprachlichen Vielfalt der Union ist und die Gleichbehandlung ihrer Bürger gewährleistet; unterstreicht die Tatsache, dass die Mehrsprachigkeit das Recht der Bürger garantiert, mit den Organen der Europäischen Union in einer der Amtssprachen der Union zu kommunizieren, und den Bürgern damit die Möglichkeit gibt, ihr Recht auf demokratische Kontrolle auszuüben;

98.  weist darauf hin, dass es in einer gesonderten Entschließung ausführlich auf den Sonderbericht 5/2005 des Rechnungshofes eingegangen ist;

99.  erkennt an, dass seine häufigen Reisen zwischen seinen Sitzen in einer Reihe seiner Tätigkeitsbereiche erheblich höhere Kosten verursacht, was auch für den Dolmetschdienst gilt, wie der Rechnungshof in seinem Sonderbericht 5/2005 feststellt;

Interinstitutionelle Vereinbarung über bessere Rechtsetzung: Folgenabschätzung

100. weist auf seinen Beschluss vom 9. Oktober 2003 über den Abschluss der Interinstitutionellen Vereinbarung über bessere Rechtsetzung[24] hin und nimmt die Schlussfolgerungen der Arbeitsgruppe über Folgenabschätzung zur Kenntnis[25]; demnach

- sollte jede Institution für die Folgenabschätzung ihrer eigenen Vorschläge verantwortlich sein,

- sollte die Folgenabschätzung alle Texte von großer politischer Tragweite betreffen und folgende Bereiche abdecken: die Regulierungsfolgen, einschließlich der Folgen einer Nicht-Regulierung, sowie wirtschaftliche, umweltpolitische, soziale und haushaltstechnische Folgen,

- sollte das Parlament die Folgenabschätzung von Dritten vornehmen lassen und nur die Qualität ihrer Beurteilungen sicherstellen,

- sollte die Entscheidung darüber, ob eine Folgenabschätzung eingeholt wird, bzw. über die darin enthaltene Beurteilung bei den politischen Koordinatoren und/oder den Vorsitzenden der Fachausschüsse liegen;

101. ist der Auffassung, dass die Einbeziehung der Folgenabschätzung mit Risiken behaftet ist, die die parlamentarische Arbeit beeinträchtigen könnten; so könnte

- das Recht des Abgeordneten, Änderungsanträge einzureichen, beschnitten oder politisch kontrolliert werden,

- der Zeitdruck, unter dem die parlamentarische Arbeit bereits durch Einreichungs- und Übersetzungsfristen steht, weiter erhöht werden,

- sich die Einbeziehung des Expertenwissens von dritter Seite und dessen Beurteilung als höchst beschwerlich erweisen,

- es unmöglich werden, Kompromisse in letzter Minute auszuhandeln;

102. fordert daher den Generalsekretär und die zuständigen parlamentarischen Organe auf, zu erklären, wie sie diesen Aspekt der Interinstitutionellen Vereinbarung über bessere Rechtsetzung umzusetzen gedenken;

Weiterbehandlung der Entschließung betreffend die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2003

103. begrüßt die Tatsache, dass die Prüfberichte des Referats Interne Rechnungsprüfung ihren Niederschlag in dem überarbeiteten Aktionsplan des Generalsekretärs gefunden haben, den dieser den zuständigen Organen des Parlaments zusammen mit seiner Zuverlässigkeitserklärung übermittelt hat; erinnert daran, dass der Aktionsplan 47 Einzelmaßnahmen enthält, und fordert den Generalsekretär auf, zu erläutern, welche dieser Maßnahmen er als Prioritäten festgesetzt hat;

104. stellt fest, dass das Parlament die Ausführung der Haushaltslinie 3701 für die fraktionslosen Abgeordneten gewährleistet und die Zuverlässigkeit dieser Ausführung bestätigt hat; erinnert daran, dass die Dokumente im Zusammenhang mit diesem Haushaltsposten auf der Website des Parlaments veröffentlicht werden;

105. nimmt zur Kenntnis, dass die Vorschläge des Generalsekretärs einerseits für einen Musterbrief zur Auswahl der externen Prüfer der Fraktionen und andererseits für den Finanzbericht der Fraktionsvorsitzenden dem Präsidium zur Diskussion und Abstimmung unterbreitet wurden; stellt fest, dass eine Entscheidung noch nicht gefallen ist, und fordert das Präsidium auf, den Haushaltskontrollausschuss über das Ergebnis der Beratungen zu unterrichten;

106. nimmt zur Kenntnis, dass das Parlament 2004 – in Vorbereitung der Anwendung des Statuts für die Mitglieder des Europäischen Parlaments – damit begonnen hat, die bis dahin unabhängig voneinander funktionierenden Verwaltungssysteme für die Erstattung von Vergütungen an Mitglieder des Parlaments technisch zusammenzuführen (Projekt PAM: Portail Applicatif des Membres);

107. nimmt zur Kenntnis, dass der Disziplinarrat seine Arbeit im Hinblick auf die Feststellung der Verantwortung für einen Differenzbetrag von 4 136 125 BEF zwischen dem Kassenbestand und den betreffenden Rechnungsbelegen von 1982 abgeschlossen hat; erwartet, dass der Betrag, einschließlich Sollzinsen, wiedereingezogen wird;

108. nimmt mit Zufriedenheit zur Kenntnis, dass das Präsidium am 12. Dezember 2005 den Abschlussbericht der Arbeitsgruppe EMAS ("Eco-Management and Audit System") angenommen hat und dass der Bericht über das Umweltmanagementsystem innerhalb der Institution ab Februar 2006 auf der Website des Parlaments veröffentlicht wird;

109. nimmt zur Kenntnis, dass informationstechnologische Dienstleistungen für Mitglieder weiter verbessert wurden, insbesondere durch:

- eine verbesserte IT-Ausstattung der Abgeordnetenbüros,

- die Einrichtung eines CyberLAN-Netzes, an das jeder Computer angeschlossen werden kann,

- den Start eines Pilotprojekts zur Einführung eines elektronischen Unterschriftensystems,

- verbesserte Maßnahmen zum Schutz der Server, Arbeitsstationen und Netzkomponenten,

- die Ausstattung des Parlaments mit drahtloser Kommunikationsstruktur ("Hotspots", "Wireless Fidelity");

110. drängt darauf, dass elektronische Unterschriften, für die derzeit ein Pilotvorhaben durchgeführt wird, so bald wie möglich eingeführt werden, damit die Mitglieder Dokumente wie Änderungsanträge und parlamentarische Anfragen, ohne auf die Übermittlung von Dokumenten in Papierform angewiesen zu sein, unterzeichnen können, wodurch sich die Effizienz der Arbeit der Mitglieder im Parlament erhöhen würde;

111. stellt fest, dass die Quästoren am 16. November 2005 beschlossen haben, dass die Dokumente der Ausschüsse deren Mitgliedern weiterhin zur Verfügung gestellt werden, dass jedoch die Verteilung der in Straßburg angenommenen Texte und der Pressemitteilungen in Papierform eingestellt wird.

  • [1]  ABl C 105 vom 30.4.2004.
  • [2]  ABl 301 vom 30.11.2005 S. 1.
  • [3]  ABl. C 302 vom 30.11.2005, S. 100.
  • [4]  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
  • [5]  BUR/Anl./endg. – PE 349.540
  • [6]  Angenommene Texte, P6_TA(2006)0158.
  • [7]  ABl. C 300 E vom 11.12.2003, S. 303.
  • [8]  ABl. L 196 vom 27.7.2005, S. 28.
  • [9]  Antwort des Generalsekretärs auf Ziffer 9 der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. April 2004 zur Entlastung für 2002 (ABl. L 330 vom 4.11.2004, S. 160)
  • [10]  ABl. L 330 vom 4.11.2004, S. 160.
  • [11]  ABl. L 148 vom 16.6.2003, S. 62.
  • [12]  Ziffer 40 seiner oben genannten Entschließung vom 12. April 2005.
  • [13]  Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1065/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 1), Verordnung geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1261/2005 (ABl. L 201 vom 2.8.2005, S. 3).
  • [14]  Ziffer 90 seiner oben genannten Entschließung vom 8. April 2003.
  • [15]  Ziffer 72 seiner oben erwähnten Entschließung vom 12. April 2005
  • [16]  Präsidiumsbeschluss vom 30. Juni 2003.
  • [17]  Angenommene Texte, P6_TA(2006)0085, Abänderung 63.
  • [18]  Artikel 14 bis 16 der Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder (PE 113.116).
  • [19]  ABl. C 301, 20.11.2005, Tabelle 9.2, ABl. C 293, 30.11.2004, Tabelle 9.3, ABl.. C 286, 28.11.2003, Ziffer 9.15.
  • [20]  Aufzeichnung des Generalsekretärs für die Mitglieder des Präsidiums – Verwaltung des zusätzlichen freiwilligen Altersversorgungssystems der Mitglieder, November 2005, PE 356.020/BUR/REV.
  • [21]  Quelle: ASBL Pensionsfonds – Jahresbericht und Rechnungslegung 2005.
  • [22]  Angenommene Texte, P6_TA(2006)0085, Abänderung 99.
  • [23]  ABl. L 297 vom 15.11.2003, S. 1.
  • [24]  ABl. C 81 E vom 31.3.2004, S. 84.
  • [25]  Adonis: 03-DGIII(04)D/19596.

VERFAHREN

Titel

Entlastung für 2004 – Europäisches Parlament

Bezugsdokumente – Verfahrensnummer

N6-0027/2005 - C6-0357/2002 - 2005/2091(DEC)

Datum der Vorlage der endgültigen Jahresabschlüsse

15.11.2005

Datum der Vorlage des Jahresberichts des Rechnungshofs

30.11.2005

Empfehlung des Rates
  Datum der Vorlage

C6-0092/2006
14.3.2006

Federführender Ausschuss
  Datum der Befassung

CONT
15.11.2005

Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse
  Datum der Befassung

Alle
15.11.2005

 

 

 

 

Berichterstatter(in/innen)
  Datum der Benennung

Markus Ferber
20.4.2005

 

Ersetzte(r) Berichterstatter(in/innen)

Ona Juknevičienė

 

Prüfung im Ausschuss

13.7.2006

 

 

 

 

Datum der Annahme

14.9.2006

Ergebnis der Schlussabstimmung

 

 

1.   Vorschlag für einen Beschluss betreffend die Entlastung

Ja-Stimmen: 25

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

2.   Entwurf einer Entschließung mit den Bemerkungen

Ja-Stimmen: 20

Nein-Stimmen: 1

Enthaltungen: 4

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Inés Ayala Sender, Herbert Bösch, Paulo Casaca, Petr Duchoň, Szabolcs Fazakas, Markus Ferber, Ingeborg Gräßle, Dan Jørgensen, Rodi Kratsa-Tsagaropoulou, Edith Mastenbroek, Véronique Mathieu, Jan Mulder, Borut Pahor, José Javier Pomés Ruiz, Brian Simpson, Bart Staes, Margarita Starkevičiūtė, Kyösti Virrankoski

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(in/innen)

Chris Davies, Salvador Garriga Polledo, Robert Goebbels, Ashley Mote, Bill Newton Dunn

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Reimer Böge, Astrid Lulling, Francisco José Millán Mon

Datum der Einreichung

15.9.2006

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