BERICHT über die Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der EU und dem Mercosur im Hinblick auf den Abschluss eines Interregionalen Assoziationsabkommens
14.9.2006 - (2006/2035(INI))
Ausschuss für internationalen Handel
Berichterstatter: Daniel Varela Suanzes-Carpegna
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu den Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der EU und dem Mercosur im Hinblick auf den Abschluss eines Interregionalen Assoziationsabkommens
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 27. April 2006 zu einer festeren Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika[1], vom 15. November 2001 zu einer globalen Partnerschaft und einer gemeinsamen Strategie für die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika[2] und vom 26. September 2002 zum Mercosur[3],
– unter Hinweis auf die Erklärungen, die auf den bislang stattgefundenen vier Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs Lateinamerikas, der Karibik und der Europäischen Union in Rio de Janeiro (28. und 29. Juni 1999), Madrid (17. und 18. Mai 2002), Guadalajara (28. und 29. Mai 2004) und Wien (11.-13. Mai 2006) verabschiedet wurden,
– unter Hinweis auf die Luxemburger Erklärung, die auf der XII. Ministertagung zwischen der Rio-Gruppe und der Europäischen Union verabschiedet wurde, welche am 27. Mai 2005 in Luxemburg abgehalten wurde,
– unter Hinweis auf die strategische Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über eine verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika (KOM(2005)0636), die im Hinblick auf das IV. Gipfeltreffen EU-Lateinamerika/Karibik vorgelegt wurde, das am 12. und 13. Mai 2006 in Wien stattgefunden hat,
– unter Hinweis auf die Erklärung von Wien, die auf dem am 12. und 13. Mai 2006 in Wien abgehaltenen IV. Gipfeltreffen EU-Lateinamerika /Karibik verabschiedet wurde,
– unter Hinweis auf die Schlussakte der XVII. Interparlamentarischen Konferenz Europäische Union-Lateinamerika, die vom 14. bis 16. Juni 2005 in Lima abgehalten wurde,
– gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Berichts des Ausschusses für internationalen Handel sowie der Stellungnahme des Entwicklungsausschusses (A6-0302/2006),
A. in Erwägung der Besorgnis über den Mangel an Fortschritten, die sowohl hinsichtlich des derzeitigen Verhandlungsprozesses für ein Assoziationsabkommen mit dem Mercosur als auch hinsichtlich der Verhandlungen im Rahmen der Doha-Runde der WTO besteht,
B. in der Erwägung, dass die EU und der Mercosur die feste Überzeugung teilen, dass die regionale Integration die Grundlage für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung ihrer Völker sowie ein grundlegendes Instrument für die Festigung der Demokratie, die Verringerung der Armut und Ungleichheit und die Verstärkung des Gewichts beider Regionen auf der internationalen Bühne darstellt,
C. in der Erwägung, dass die EU und der Mercosour entschieden für ein multilaterales System des freien und gerechten Handels eintreten, das den Handel fördern und zur nachhaltigen Entwicklung und zur wirksamen Gestaltung der Globalisierung zum Nutzen aller beitragen soll;
D. in der Erwägung, dass die EU und der Mercosur zentale Akteure in der Doha-Runde der WTO sind und beide die auf der WTO-Ministerkonferenz in Hongkong eingegangene Verpflichtung gebilligt haben, die in Doha eingeleiteten Verhandlungen 2006 mit einem ehrgeizigen und ausgewogenen Ergebnis in allen Verhandlungsbereichen zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen,
E. in der Erwägung, dass die Verhandlungsgruppe für Regeln am 10. Juli 2006 einen neuen Transparenzmechanismus der WTO für alle regionalen Handelsabkommen angenommen hat, durch den diese zu tragenden Pfeilern des Welthandels werden sollen,
F. in der Erwägung, dass der Abschluss eines Assoziationsabkommens EU-Mercosur ein entscheidendes Element darstellt, um auf der Grundlage besonderer kultureller und historischer Bande in dem gemeinsamen Bemühen voranzuschreiten, gemeinsame Werte wie die Achtung der Menschenrechte, die Demokratie, den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt, den Frieden und die Stabilität durch eine biregionale strategische Partnerschaft zwischen der EU und Lateinamerika zu fördern und zu verstärken,
G. in der Erwägung, dass die Zunahme und die Verbesserung der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der EU und dem Mercosur durch ein Assoziierungsabkommen nach den Prinzipien der multilateralen Agenda der WTO die wechselseitige Verstärkung der zwei sich ergänzenden Prozesse bedingen können,
H. in der Erwägung, dass der erfolgreiche Abschluss der Doha-Runde und der Freihandelszone EU-Mercosur notwendig ist, um eine echte Marktöffnung zu bewirken, die multilateralen Normen zu verbessern und damit das Wirtschaftswachstum, die Entwicklung und die Beschäftigung weltweit anzukurbeln und auf wirksame Weise zur Integration der Entwicklungsländer in die Weltwirtschaft beizutragen,
I. in der Erwägung, dass der Abschluss und die erfolgreiche Umsetzung der Assoziationsabkommen zwischen der EU und Mexiko und zwischen der EU und Chile die strategische Bedeutung und das wirtschaftliche, politische und soziale Interesse biregionaler Beziehungen zwischen der EU und Lateinamerika dokumentieren, welche auf Assoziationsabkommen, die Freihandelszonen einschließen, basieren,
J. in der Erwägung, dass die Errichtung einer Freihandelszone (FHZ) mit dem Mercosur in einer Situation, die durch die Entstehung neuer Handelsinteressen, insbesondere auf dem asiatischen Kontinent, gekennzeichnet ist, ein Ziel von höchster Priorität darstellt,
K. in der Erwägung, dass die EU und der Mercosur im Unterschied zu den Verhandlungen über die Errichtung der Panamerikanischen Freihandelszone (FTAA) eine umfassende strategische Assoziation anstreben, die über die rein handelspolitischen Aspekte hinausgeht,
L. in der Erwägung, dass der künftige Beitritt Venezuelas zum Mercosur eine wesentliche Änderung in Bezug auf das künftige Assoziationsabkommen bedeuten wird, insbesondere was den Energiemarkt betrifft,
M. in der Erwägung, dass der erfolgreiche Abschluss des Assoziationsabkommens EU-Mercosur zu wirtschaftlichem Wachstum und zur Armutsminderung im Sinne der Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele beitragen muss, insbesondere jener, die die Armutsminderung, die gerechte und ausgewogene Umverteilung des Wohlstands, die Schaffung dauerhafter Arbeitsplätze von hoher Qualität und die soziale Integration ausgegrenzter Gruppen betreffen,
N. in der Erwägung, dass die EU der wichtigste Investitions- und Handelspartner des Mercosur ist und dass seit dem Jahr 2000 im Handel zwischen beiden Regionen nach einer Situation der Ausgewogenheit nach und nach ein Handelsüberschuss zugunsten des Mercosur entstanden ist, der sich im Jahr 2004 auf ca. 10 Mrd. EUR belief,
O. in der Erwägung, dass dem Mercosur gegenwärtig das Allgemeine Präferenzsystem zugute kommt, dass die EU einkommensschwächeren Ländern gewährt,
P. in der Erwägung, dass sich die Europäische Union und der Mercosur im Rahmen ihrer Assoziation wie auch im weitergefassten weltordnungspolitischen Rahmen für die Förderung internationaler und multilateraler Normen im Handels-, Sozial- und Umweltbereich einsetzen sollten,
Q. in der Erwägung, dass die Einbindung aller Mitgliedstaaten der WTO, insbesondere der G‑20, der die Mitgliedstaaten des Mercosur angehören, und der G-90, in den Entscheidungsprozess der WTO sinnvoll und notwendig ist,
1. weist mit Nachdruck darauf hin, dass der Abschluss eines Assoziationsabkommens mit dem Mercosur, durch das die größte interregionale Freihandelszone der Welt geschaffen würde, ein vorrangiges strategisches Ziel für die Außenbeziehungen der EU in einer internationalen Situation darstellt, die durch zunehmende Interdependenz, Wirtschaftswachstum und das Aufstreben neuer Wirtschaftsmächte sowie eine zunehmende Zahl globaler Herausforderungen gekennzeichnet ist, die über die nationalen Grenzen hinausreichen und zu denen die Sicherheit, die Gestaltung der Weltwirtschaft, die Umwelt und die Armutsminderung gehören;
2. bekräftigt erneut, dass die EU so rasch wie möglich ein umfassendes, weitreichendes und ausgewogenes Assoziationsabkommen mit dem Mercosur schließen muss, das auf drei Säulen beruht: einem politischen und institutionellen Kapitel zur Verstärkung des demokratischen Dialogs und der politischen Konzertierung, einem Kapitel „Zusammenarbeit“ zur Förderung der nachhaltigen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung und einem handelspolitischen Kapitel zur Errichtung einer fortgeschrittenen Freihandelszone, welche eine weitreichende Agenda umfasst, die sich neben der gegenseitigen Liberalisierung des Handels mit Gütern und Dienstleistungen auch auf die Fragen erstreckt, die die Investitionen, die öffentlichen Aufträge, den Schutz der Rechte an geistigem Eigentum, die Zusammenarbeit im Wettbewerbsbereich sowie die handelspolitischen Schutzinstrumente, die Handelserleichterungen und einen verbindlichen Streitbeilegungsmechanismus betreffen;
3. bedauert es, dass auf dem Wiener Gipfeltreffen kein ehrgeiziges Mandat für die Neubelebung und den Abschluss der Verhandlungen zwischen der EU und dem Mercosur erzielt wurde; hebt daher mit Nachdruck die Notwendigkeit hervor, einen umfassenden, wirksamen und transparenten Verhandlungsprozess zu fördern, und fordert ein stärkeres Engagement und stärkere politische Impulse auf höchster Ebene sowie die Festlegung eines endgültigen Zeitplans, der es ermöglichen soll, die Verhandlungen so rasch wie möglich abzuschließen;
4. ist der Ansicht, dass vom Abschluss des Assoziationsabkommens EU-Mercosur ein bedeutender Impuls für die mittelfristige Schaffung der europäisch-lateinamerikanischen Zone der umfassenden interregionalen Partnerschaft ausgehen würde, die vom Parlament in seiner oben genannten Entschließung vom 27. April 2006 vorgeschlagen wird;
5. betont, dass der Handel und die Aushandlung einer fortgeschrittenen Freihandelszone, die eine weitreichende Agenda umfasst, nicht nur ein wirksamer Weg zu wirtschaftlichem Wachstum sind, sondern auch ein wirksames Mittel, um eine stärkere Interdependenz und engere Zusammenarbeit auf allen Ebenen zu erreichen;
6. begrüßt es, dass die Kommission in ihrer oben genannten Mitteilung über eine verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika die regionale Integration weiterhin als prioritären Aspekt der Unterstützung für die Entwicklung in Lateinamerika ansieht; fordert, damit die Dynamik der Prozesse der regionalen Integration nicht gemindert wird, dass durch die differenzierten Mechanismen des Dialogs die Gesamtvision, die mit der regionalen Integration verbunden ist, insbesondere im Falle des Mercosur nicht beeinträchtigt wird;
Interessen der EU an einer Freihandelszone mit dem Mercosur
7. weist darauf hin, dass der Mercosur eine Region ist, die große Möglichkeiten des Wachstums und der Handelsöffnung bietet und die 45% der Bevölkerung Lateinamerikas umfasst und mit einem BIP-Anteil von 45% den größten Markt Lateinamerikas darstellt; betont daher, dass eine Freihandelszone (FHZ) EU-Mercosur, die die größte interregionale Freihandelszone der Welt darstellen würde, große Möglichkeiten für den Handel und das Wirtschaftswachstum eröffnen würde und die internationale Wettbewerbsfähigkeit beider Märkte verbessern würde;
8. weist mit Nachdruck darauf hin, dass eine Freihandelszone EU-Mercosur von ausschlaggebender Bedeutung ist, um die führende Position der EU als wichtigster Investitions- und Handelspartner des Mercosur zu verstärken und die interkontinentale Integration zu intensivieren, weshalb sie in Anbetracht der im Rahmen der FTAA vorgeschlagenen Option der kontinentalen Integration dringend verwirklicht werden muss; weist darauf hin, dass die FTAA-Initiatve der Handelsliberalisierung auf dem amerikanischen Kontinent und die Expansion und Öffnung des Mercosur gegenüber den asiatischen und den südafrikanischen Märkten oder den Märkten des Golfkooperationsrates für beide Kontinente ein gemeinsames geopolitisches Interesse darstellen;
9. weist darauf hin, dass im Gegensatz zu der Situation, die für das gesamte Lateinamerika besteht, wo die Einfuhren aus den USA dreimal so hoch sind wie die Einfuhren aus der EU, im Mercosur der Anteil der EU bei etwa 25 % gegenüber einem Anteil der USA von 20 % liegt;
10. hält ferner den entscheidenden Beitrag für wichtig, den eine Freihandelszone EU-Mercosur für die Festigung des Mercosur als gemeinsamer Markt, Zollunion, globaler Integrationsprozess und Modell für andere Integrationsprozesse in Lateinamerika bewirken würde;
Kosten eines Nichtabschlusses des Abkommens
11. hebt hervor, dass in den Studien über die Auswirkungen der Errichtung einer Freihandelszone EU-Mercosur, die vom Fachbereich Mercosur des Pariser Instituts für Politische Studien für das MEBF („Mercosur-EU-Business-Forum“) erstellt wurden, die durch einen Nichtabschluss des Abkommens entstehenden Mindestkosten auf ca. 3,7 Mrd. Euro jährlich für den Warenhandel und bei Einbeziehung der Investitionen und Dienstleistungen auf über 5 Mrd. Euro geschätzt werden;
Die Verhandlungen über eine Freihandelszone mit dem Mercosur
Grundsätze, Tragweite und Bezug zur Doha-Runde
12. bekräftigt erneut die Notwendigkeit, zu einem einheitlichen und unteilbaren Handelsabkommen zu gelangen, das über die jeweiligen Verpflichtungen im Rahmen der WTO hinausgeht und das, ohne einen Sektor auszuklammern, der besonderen Sensibilität bestimmter Produkte in einer Weise Rechnung trägt, die so wenig restriktiv wie möglich ist;
13. bedauert es, dass trotz seiner Empfehlungen für eine Abkoppelung der Verhandlungen über das Abkommen mit dem Mercosur von den Verhandlungen der Doha-Runde der WTO die bei den Verhandlungen mit dem Mercosur eingetretenen Verzögerungen doch dazu geführt haben, dass diese Verhandlungen zeitlich vom Verlauf und Abschluss der Doha-Runde abhängig gemacht wurden; vertritt diesbezüglich die Ansicht, dass die beiden Prozesse einander nicht ausschließen, sondern ergänzen;
14. hebt mit Nachdruck hervor, dass die Freihandelszone mit dem Mercosur wie auch der Abschluss der Doha-Runde der WTO nicht allein vom Abschluss der Verhandlungen über die Agrarfragen abhängig gemacht werden dürfen und dass alle Bereiche Gegenstand von Verhandlungen sein müssen und in ihnen parallele Fortschritte mit einem hohen Ambitionsgrad erzielt werden müssen, darunter beim Warenhandel, Dienstleistungshandel wie auch bei den Investitionen, dem öffentlichen Beschaffungswesen und anderen Schranken, die den Handel behindern;
15. ist der Ansicht, dass die EU und der Mercosur als privilegierte Handelspartner bei multilateralen Handelsverhandlungen stärker zusammenarbeiten müssen, insbesondere in der WTO, wo sie häufig gemeinsame Interessen im Sinne der weiteren Liberalisierung des Welthandels haben;
Differenzierte Sonderbehandlung
16. vertritt die Auffassung, dass die Verhandlungen nur auf der Grundlage eines tragfähigen gemeinsamen Nenners bezüglich des Wertes der jeweiligen Zugeständnisse vorankommen können, und betont daher, dass es notwendig ist, die Grundsätze der „nicht ganz vollständigen Gegenseitigkeit“ und der „differenzierten Sonderbehandlung“ entsprechend dem jeweiligen Entwicklungsniveau und Grad der sektoralen Wettbewerbsfähigkeit der beiden Regionen wirksam anzuerkennen und nicht in einer globalen oder absoluten Form, die den spezifischen Gegebenheiten des jeweiligen Marktes nicht Rechnung tragen würde;
Landwirtschaft
17. betont, dass die Kommission darauf hingewiesen hat, dass das Angebot, das dem Mercosur im Agrarbereich unterbreitet wurde, das weitreichendste ist, dass je in bilateralen Verhandlungen erfolgt ist, und dass die EU der größte Importeur von Agrarprodukten des Mercosur ist, auf die im Jahr 2005 48% der Gesamteinfuhren aus dieser Region entfielen; vor diesem Hintergrund kann die Europäische Union mit Recht von ihrem Partner, dem Mercosur, ein ebenso weitreichendes Angebot erwarten;
18. weist darauf hin, dass die EU bei der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) im Jahr 2003 die handelsverzerrenden innerstaatlichen Subventionen erheblich verringert hat und diesbezüglich im Rahmen der Doha-Runde konkrete Verpflichtungen von Seiten anderer Handelspartner gefordert hat;
19. hebt als ein Element, dass für den Mercosur von großem Interesse ist, nachdrücklich das bedeutende Angebot hervor, das von der Europäischen Union im Rahmen der Doha-Runde dahingehend unterbreitet wurde, ihr Ausfuhrerstattungssystem bis spätestens 2013 abzuschaffen, und weist mit Nachdruck auf die Notwendigkeit hin, dass andere WTO-Mitglieder in den Bereichen Ausfuhrkredite, staatliche Handelsunternehmen und Nahrungsmittelhilfe in gleicher Weise verfahren; betont allerdings, dass in den Bereichen interne Stützung und Marktzugang noch vergleichbare Fortschritte erzielt werden müssen;
20. vertritt die Auffassung, dass die Flexibilität der EU bei ihrer Reaktion auf die Forderungen des Mercosur im Bereich des Marktzugangs für dessen Agrarprodukte abhängig gemacht werden muss von Fortschritten in anderen Bereichen, wie Marktzugang für Nicht-Agrarerzeugnisse (NAMA) und Dienstleistungen, wie auch in anderen Agrarfragen wie dem Übereinkommen über Weine und Spirituosen, dem wirksamen Schutz der geografischen Angaben, der Aufhebung ungerechtfertigter Handelsschutzmaßnahmen und der Anwendung von Gesundheits-, Pflanzenschutz- und Tierschutznormen;
21. fordert die Kommission auf, bei den Forderungen nach präferenziellem Zugang zum Gemeinschaftsmarkt für Bioethanol, die von unseren Mercosur-Partnern im Rahmen der biregionalen Verhandlungen der EU mit dieser Region gestellt werden, wachsam zu sein;
22. unterstützt die Absicht der Kommission, einen ausgewogenen Ansatz bei den Handelsverhandlungen mit Ethanol erzeugenden Ländern zu verfolgen und die Bedingungen für die Einfuhr von Biokraftstoffen in die Union aufrechtzuerhalten, um die Interessen der europäischen Industrie und der Handelspartner der Union sowie die Ziele der Gemeinschaftspolitiken, insbesondere die Verringerung der Energieabhängigkeit von außen, miteinander in Einklang zu bringen;
NAMA
23. fordert weitreichende und ausgewogene Ergebnisse bei den NAMA-Verhandlungen, die neue, reale Möglichkeiten des Marktzugangs für den gesamten Handelsverkehr mit den erforderlichen Flexibilitäten beim Zeitplan für den Zollabbau gewährleisten; dabei muss auch die Aufrechterhaltung und Ausweitung der die Fischerei betreffenden Tätigkeiten sichergestellt werden;
24. weist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung hin, die dem Fischereisektor und dessen Verarbeitungserzeugnissen, wie Thunfischkonserven, für die EU zukommt;
Dienstleistungen
25. hebt hervor, dass sich sowohl für den Mercosur als auch für die EU, in der der Dienstleistungssektor den größten Anteil am BIP erwirtschaftet, große Vorteile aus einem weitreichenden und umfassenden Abkommen ergeben würden, das sich sowohl auf die sektoralen Liberalisierungsverpflichtungen, einschließlich Modus 4, als auch auf den Grad der Rechtssicherheit und Berechenbarkeit bei der Erbringung von Dienstleistungen erstreckt;
26. ist der Ansicht, dass vor allem im Dienstleistungssektor das Wachstumspotential der wechselseitigen Handelsbeziehungen am größten ist, wobei die Mitglieder des Mercosur sich langsam aber sicher von einer tiefen wirtschaftlichen Krise erholen, wie sie durch eine dauerhafte wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den beiden Handelsblöcken in Zukunft vermieden werden kann;
27. hebt insbesondere hervor, dass es wichtig ist, konkrete Verbesserungen bei den bisher eingegangenen und umgesetzten Liberalisierungsverpflichtungen zu erzielen, und dass die Notwendigkeit klarer und fester Regulierungsrahmen im Bereich des freien Kapitalverkehrs und insbesondere des freien Finanzdienstleistungsverkehrs wie auch bei den Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Telekommunikation und dem See- und Luftverkehr besteht;
28. weist auf das wachsende Potenzial des Fremdenverkehrssektors innerhalb der Wirtschaft der Mitgliedstaaten des Mercosur hin und betont, dass es wichtig ist, den Tourismus zwischen beiden Regionen zu fördern;
Investitionen
29. hebt hervor, dass sich die europäischen Investitionen auf Dienstleistungsbereiche, die für die wirtschaftliche Entwicklung des Mercosur von grundlegender Bedeutung sind, und auf zukunftsfähige Produktionssektoren als Grundlage für die Schaffung von Beschäftigung und Wohlstand konzentriert haben;
30. hebt mit Nachdruck hervor, dass es wichtig ist, ein Kapitel über Investitionen auszuhandeln, das einen klaren und stabilen Regulierungsrahmen zur Förderung und zum Schutz ausländischer Investitionen, und zwar ohne Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit und mit der angemessenen Rechtssicherheit bei der Umsetzung der Investitionsvereinbarungen, gewährleistet;
31. betont die Notwendigkeit von Begleitmaßnahmen für Infrastrukturinvestitionen als den Triebfedern für wirtschaftliche Entwicklung;
32. betont, dass die schrittweise Festigung und Vertiefung des Mercosur, hauptsächlich durch die Vollendung der Zollunion und den Ausbau des gemeinsamen Marktes, einschließlich der Schaffung einer gemeinsamen Außenhandelspolitik und eines wirklich freien Warenverkehrs für Einfuhrgüter, von grundlegender Bedeutung sind, um die Schranken für die Wirtschaftsakteure abzubauen und den Handels- und Investitionsverkehr zwischen beiden Regionen zu fördern;
33. macht auf die Notwendigkeit aufmerksam, die Harmonisierung der Buchführungs- und Rechnungsprüfungsstandards entschieden voranzutreiben, um den Handelsverkehr zu steigern;
34. hebt hervor, dass die Verschuldungs- und die Kreditfrage weiterhin eines der größten Hindernisse für die Sanierung der öffentlichen Verwaltung und den wirtschaftlichen Fortschritt des Mercosur darstellt und ein wesentliches Kapitel bei der Zusammenarbeit zwischen beiden Regionen bilden sollte;
35. stellt fest, dass die Schwäche im währungspolitischen Bereich durch die verschiedenen lateinamerikanischen Währungen und ihre schwache Stellung, namentlich ihre starke Abhängigkeit vom Dollar, oft ein Hindernis für europäische Investitionen darstellt; dringt auf eine stärkere Stellung des Euro und eine umfassendere Verwendung des Euro im Zahlungsverkehr bei den wechselseitigen Ein- und Ausfuhren;
Öffentliche Aufträge
36. betont, da keiner der Mitgliedstaaten des Mercosur dem plurilateralen WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen beigetreten ist, dass eine Übereinkunft über das öffentliche Beschaffungswesen von wesentlicher Bedeutung für die Schaffung eines weitaus sichereren, berechenbareren, transparenteren und diskriminationsfreien Umfeldes für die Wirtschaftsakteure ist;
Geistiges Eigentum
37. fordert, dass das Handelsabkommen zwischen der EU und dem Mercosur über das WTO-Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums hinausgeht (TRIPS Plus-Abkommen); erklärt jedoch, dass etwaige TRIPS-Plus-Abkommen nicht den Schutzmaßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit entgegenstehen dürfen, welche die WTO-Mitglieder nach dem TRIPS-Übereinkommen treffen können, da dies den Zugang zu erschwinglichen Arzneimitteln in den Entwicklungsländern einschränken würde;
Gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen
38. ist der Ansicht, dass die Aufnahme eines Kapitels über gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen in das Abkommen dazu beitragen würde, eine Anwendung dieser Maßnahmen als verdeckte Handelsschutzinstrumente zu verhindern, und somit den Zugang zu den jeweiligen Märkten verbessern würde;
Andere Handelshemmnisse
39. betont, dass die Angleichung der Normen- und Zertifizierungssysteme zwischen beiden Regionen zu einem verbesserten gegenseitigen Marktzugang, insbesondere beim Handel mit Industriegütern, führen wird;
40. empfiehlt eine verstärkte und engere Zusammenarbeit zwischen den jeweiligen Stellen, die für die Normung, Akkreditierung, Zertifizierung und das Messwesen zuständig sind, sowie eine besondere technische Unterstützung seitens der EU, um die Kapazitäten des Mercosur in diesem Bereich zu verbessern und die Harmonisierung dieser technischen Aspekte zwischen den verschiedenen Ländern des Mercosur so weit wie möglich voranzutreiben;
Streitbeilegung
41. weist darauf hin, dass das Abkommen ein institutionalisiertes Streitbeilegungsinstrument beinhalten muss, das für die Beilegung von Konflikten verbindlich ist, die in den von der FHZ betroffenen Bereichen auftreten können;
Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Mercosur
42. weist darauf hin, dass die EU mit großem Abstand der wichtigste Entwicklungshilfegeber für den Mercosur ist und auch der einzige, der eine Strategie der Zusammenarbeit festgelegt hat, die auf die Stärkung der regionalen Integration gerichtet ist;
43. weist darauf hin, dass den Mitgliedstaaten des Mercosur neben der regionalen Zusammenarbeit auch die bilaterale Zusammenarbeit mit der EU zugute kommt und sie die Hauptbegünstigten der Darlehen der Europäischen Investitionsbank (EIB) sowie der horizontalen Kooperationsprogramme für Lateinamerika @LIS, ALBAN, AL-INVEST, URB-AL, ALURE und ALFA sind;
44. betont, dass die Strategie der Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Mercosur auf den gemeinsamen Werten der Förderung der Demokratie, der Achtung der Rechtstaatlichkeit, des Schutzes der Grundrechte und Grundfreiheiten und der Solidarität zwischen beiden Regionen beruht; weist mit Nachdruck darauf hin, dass die geostrategische Bedeutung der wirtschaftlichen Assoziation zwischen beiden Regionen zur Verbreitung dieser gemeinsamen Werte in den anderen Teilen der Welt beitragen wird und dadurch der Multilateralismus als einziger Weg zur Bewältigung der Herausforderungen der Sicherheit, der politischen Stabilität und des wirtschaftlichen Wachstums, denen sich die internationale Gemeinschaft gegenübersieht, gefördert wird;
45. ist der Auffassung, dass das gegenwärtige Kooperationsabkommen den politischen Dialog mit präziseren Mechanismen stärkt und die Notwendigkeit der Achtung der Menschenrechte und der verantwortungsvollen Staatsführung dabei betont wird; besteht jedoch darauf, dass es nach wie vor erforderlich ist, sicherzustellen, dass das Kooperationskapitel effiziente Wirkung bei der Beseitigung der Armut zeigt und mit anderen EU-Instrumenten für die Entwicklungspolitik in Lateinamerika in Einklang steht; betont die Notwendigkeit, ein Gleichgewicht zwischen Handel und Entwicklung im endgültigen Abkommen beizubehalten, so dass die Handelskapitel nicht im Widerspruch zu den Entwicklungskapiteln stehen;
46. betont, dass verantwortungsvolle Staatsführung, Menschenrechte und Demokratie wesentliche Bestandteile der gemeinsamen Erklärung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und der Kommission zur Entwicklungspolitik der Europäischen Union: „Der Europäische Konsens“[4] sind und dass weitere Bemühungen erforderlich sind, um die Problematik der schlechten Staatsführung im Bereich der kommerziellen und öffentlichen Dienstleistungen in Angriff zu nehmen;
47. betont die Notwendigkeit, sicherzustellen, dass die übliche Menschenrechtsklausel Bestandteil des Abkommens wird;
48. ersucht die Kommission, für die neue Strategie der regionalen Zusammenarbeit mit dem Mercosur für den Zeitraum 2007-2013 mehr Finanzmittel vorzusehen, damit die Institutionalisierung und Vertiefung des Mercosur, die rasche und vollständige Durchführung des künftigen Assoziationsabkommens, und zwar unter besonderer Berücksichtigung der Vollendung der Zollunion und des gemeinsamen Marktes, und die Verstärkung der Beteiligung der Zivilgesellschaft durch eine Verbesserung der gegenseitigen Kenntnis und der Sichtbarkeit der Zusammenarbeit erfolgreich bewerkstelligt werden können;
49. weist darauf hin, dass die EU, wie es im „Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik“ zum Ausdruck kommt, dank ihrer eigenen Erfahrung und ihrer ausschließlichen Zuständigkeit im Handelsbereich über einen komparativen Vorteil bei der Bereitstellung von Hilfe an die Partnerländer verfügt, die der Einbeziehung des Handels in die nationalen Entwicklungsstrategien dieser Länder und deren Unterstützung der regionalen Zusammenarbeit dienen soll;
50. fordert die Kommission auf, für die Einrichtung einer Unterstützungsstruktur für Unternehmen und ihre Arbeitnehmer sowie deren Vertreter in beiden Regionen, namentlich für die kleinen und mittleren Unternehmen, zur Beratung über die wirtschaftlichen und sozialen Beziehungen zwischen der EU und dem Mercosur zu sorgen;
51. hält es für unerlässlich, dass dem Mercosur eine Zusammenarbeit und Entwicklungshilfe zuteil wird, deren Schwerpunkt auf der Bekämpfung der Armut und Ungleichheit liegt und die gleichzeitig auch der grundlegenden Aufgabe der wirtschaftlichen Zusammenarbeit Rechnung trägt, die Entwicklungsziele und eine gerechtere Verteilung des Wohlstands zu erreichen und einen Beitrag dazu zu leisten, dass die Mercosur-Länder wettbewerbsfähige Volkswirtschaften entwickeln und sich wirksam in das multilaterale Handelssystem integrieren;
52. betont, dass sowohl das Kooperationskapitel des Assoziationsabkommens mit dem Mercosur als auch das neue Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit in diesem Zusammenhang die Zusammenarbeit mit den Ländern des Mercosur fördern und erleichtern müssen, und zwar durch weitreichende Maßnahmen für die Erleichterung und Förderung des Handels und der Investitionen, die Unterstützung des privaten Sektors und der KMU, die Verbesserung des wissenschaftlichen und technologischen Potenzials und des institutionellen und wirtschaftlichen Rahmens und den Schutz der Umwelt sowie durch Maßnahmen zur Herstellung von Kontakten zwischen Unternehmen und nichtstaatlichen Organisationen;
Umwelt
53. hebt hervor, dass die Zusammenarbeit mit dem Mercosur die Durchführung der wichtigsten internationalen Übereinkommen im Umweltbereich, insbesondere des Übereinkommens über Klimaänderungen, des Kyoto-Protokolls und des Übereinkommens über die biologische Vielfalt, fördern muss;
54. unterstützt daher nachdrücklich die Auffassung, dass die Kooperations- und Wirtschaftsinstrumente auch für die Sicherstellung des Umweltschutzes in den Mercosur-Staaten genutzt werden sollten, und dies unter besonderer Berücksichtigung des Amazonas-Regenwalds; betont, dass die Entwicklung einer nachhaltigen Landwirtschaft in den Mercosur-Staaten ebenfalls im Mittelpunkt europäischer Zusammenarbeit stehen sollte und der faire Handel sowie die Herstellung ökologischer Produkte gefördert werden sollten, zum Beispiel durch die Aushandlung eines speziellen EU-Zolls für fair gehandelte und/oder ökologische Produkte;
Energie
55. vertritt die Auffassung, dass das Kapitel „Zusammenarbeit“ des Assoziationsabkommens mit dem Mercosur eine engere regionale Zusammenarbeit im Energiesektor, insbesondere im Hinblick auf den künftigen Beitritt Venezuelas, mit dem Ziel herbeiführen sollte, Energiesicherheit und Energieeffizienz zu fördern und den Rückgriff auf erneuerbare Energieträger zu verstärken;
Informations- und Kommunikationstechnologien
56. empfiehlt im Einklang mit den Vorschlägen der Generaldirektion „Informationsgesellschaft und Medien“ der Kommission, dass die Zusammenarbeit mit den Ländern des Mercosur im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien verstärkt wird, bei dem es sich um einen Sektor handelt, der große Möglichkeiten zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und des sozialen Zusammenhalts beider Regionen bietet;
Sonstige Elemente der Zusammenarbeit
57. hebt mit Nachdruck die Bedeutung von Kernarbeitsnormen und menschenwürdigen Arbeitsplätzen für die Entwicklung des Mercosur hervor; erklärt daher, dass das Abkommen auch eine auf die Mitgliedstaaten des Mercosur zugeschnittene spezifische Agenda für menschenwürdige Arbeit sowie eine Verpflichtung seitens der EU beinhalten muss, die notwendige Unterstützung für die Verwirklichung dieser Agenda bereitzustellen;
58. ist der Ansicht, dass das Abkommen zusätzlich zu dem repressiven Aspekt hinsichtlich der Drogenbekämpfung auch Unterstützung für Landwirte bieten sollte, um diesen den Neubeginn mit alternativen Anbaukulturen zu ermöglichen;
59. ist sich dessen bewusst, dass im Zusammenhang mit der illegalen Einwanderung nicht nur Vorkehrungen für Rückübernahmeabkommen getroffen werden sollten, sondern auch die gegenwärtigen Überlegungen der internationalen Gemeinschaft berücksichtigt werden müssen;
60. ist der Auffassung, dass nach dem Inkrafttreten des Abkommens auch die Dreieckszusammenarbeit und die biregionale Zusammenarbeit – insbesondere mit dem Karibischen Raum – sowie die Politik der Süd-Süd-Abkommen der Mercosur-Staaten gefördert werden sollten;
61. erinnert daran, dass das Parlament bereits in seiner obengenannten Entschließung vom 15. November 2001 die Einrichtung eines biregionalen Solidaritätsfonds nachdrücklich gefordert hat und dass diese Forderung mehrfach bekräftigt wurde, zuletzt in seiner Entschließung vom 27. April 2006;
62. ist der Ansicht, dass ein solcher Fonds unter anderem ein nützliches Instrument für die biregionale Zusammenarbeit sein würde, das sich auch positiv auf die Beziehungen EU–Mercosur auswirken könnte, eine konkrete Umsetzung der EU-Verpflichtung zur Aufstockung und besseren Organisation ihrer externen Kooperationshilfe darstellen würde und als Instrument zur Bekämpfung der Armut konzipiert würde und den Schwerpunkt der EU-Zusammenarbeit auf Schlüsselfragen wie soziale Kohäsion und regionale Integration lenken würde;
Die Rolle des Parlaments
63. bestärkt den Mercosur darin, die Vorbereitungen für die Schaffung des künftigen Mercosur-Parlaments, dem Abgeordnete aus den verschiedenen nationalen Parlamenten angehören, erfolgreich abzuschließen;ist der Auffassung, dass die Einrichtung einer aus Mitgliedern des Mercosur-Parlaments und Mitgliedern des Europäischen Parlaments gebildeten interparlamentarischen Delegation dazu beitragen könnte, eine größere Mitwirkung des Europäischen Parlaments beim Voranbringen dieser Verhandlungen zu erreichen; weist ferner darauf hin, dass auf diese Weise die Kontakte zwischen der EU und dem Mercosur intensiviert würden und der Integrationsprozess mit der erforderlichen Beteiligung der Zivilgesellschaft, u.a. über die Sozialpartner, die Wirtschaftsakteure und die sozialen Akteure beider Regionen, vorangetrieben würde, wodurch dem Prozess größere Legitimität verliehen würde;
64. hält die enge Zusammenarbeit aller europäischen Institutionen für erforderlich, um bei den Verhandlungen mit dem Mercosur zufriedenstellende Ergebnisse zu erzielen, und fordert daher den Rat und die Kommission auf, es zu der Strategie der EU bei den Verhandlungen mit dem Mercosur angemessen und rechtzeitig zu konsultieren und zu informieren; ersucht die Kommission, dem Parlament nach jeder Verhandlungsrunde bzw. nach jedem bedeutenden Verhandlungstreffen im Einklang mit den geltenden Vertraulichkeitsregeln ein erläuterndes Dokument über die jeweiligen Ergebnisse zu übermitteln;
o
o o
65. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie dem amtierenden Vorsitz des Mercosur zu übermitteln.
- [1] Angenommene Texte, P6_TA(2006)0155.
- [2] ABl. C 140 E vom 13.6.2002, S. 569.
- [3] ABl. C 273 vom 14.11.2003, S. 293.
- [4] ABl. C 46 vom 24.2.2006, S. 1.
BEGRÜNDUNG
Einleitung
Den Abschluss der Verhandlungen über ein Assoziationsabkommen mit dem Mercosur, das die Errichtung der größten interregionalen Freihandelszone der Welt beinhaltet, nach jahrelangen Verhandlungen, die über viele Monate ins Stocken geraten sind, voranzutreiben, ist das Hauptziel des vorliegenden Berichts, der sich in vier Teile gliedert.
Im ersten Teil werden die Gründe für das Assoziationsabkommen unter besonderer Berücksichtigung der Interessen der EU an einer Freihandelszone (FHZ) mit dem Mercosur sowie des derzeitigen Stands der Verhandlungen und ihres Bezugs zur Doha-Runde analysiert. Im zweiten Teil werden insbesondere die Hauptkomponenten der Handelsverhandlungen untersucht, während sich im dritten Teil die Aufmerksamkeit auf das Kapitel „Zusammenarbeit“ des künftigen Abkommens und insbesondere den Bereich der wirtschaftlichen Zusammenarbeit richtet. Wenngleich das Kapitel „Zusammenarbeit“ des künftigen Assoziationsabkommens praktisch abgeschlossen ist, bleibt die Zusammenarbeit weiterhin ein sehr sensibles Thema zu einem Zeitpunkt, da über die neuen finanziellen Instrumente der Zusammenarbeit verhandelt wird und die Kommission dabei ist, die neuen Strategiedokumente für die Zusammenarbeit mit Drittländern im Zeitraum 2007-2013 fertigzustellen. Der vierte Teil befasst sich schließlich mit der Rolle des Parlaments im Verhandlungsprozess für das Abkommen.
Vorgeschichte der Verhandlungen über ein Assoziationsabkommen und Hintergrundelemente
Die Bewertung der laufenden Verhandlungen mit dem Mercosur muss, über die rein handelspolitischen Aspekte hinausgehend, zunächst vor allem unter Betonung der strategischen Bedeutung erfolgen, die der Assoziation mit dem Mercosur für die Außenbeziehungen der EU in einer internationalen Gesamtsituation zukommt, die durch eine wachsende Interdependenz, das Aufstreben neuer Wirtschaftsmächte und eine zunehmende Zahl globaler Herausforderungen gekennzeichnet ist, die über die nationalen Grenzen hinausgehen und zu denen die Sicherheit, die Gestaltung der Weltwirtschaft, die Umwelt und die Armutsminderung gehören.
Die EU und der Mercosur teilen neben diesen gemeinsamen Herausforderungen die feste Überzeugung, dass die regionale Integration die Grundlage für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung ihrer Völker wie auch ein grundlegendes Instrument für die Festigung der Demokratie, die Verringerung der Armut und Ungleichheit und die Stärkung des Gewichts beider Regionen auf der Weltbühne darstellt.
Die kulturellen und historischen Bande sowie das strategische Potential dieser Beziehungen waren ausschlaggebend dafür, dass auf dem I. Gipfeltreffen zwischen Staats- und Regierungschefs der EU und des Mercosur, dass im Juni 1999 in Rio de Janeiro abgehalten wurde, der Gedanke, ein globales Assoziationsabkommen EU-Mercosur, das eine Freihandelszone (FHZ) umfassen soll, entstanden ist. Ein Assoziationsabkommen EU-Mercosur würde außerdem eine ganz wichtige Grundlage darstellen, um in dem gemeinsamen Bemühen um eine Verstärkung der biregionalen strategischen Partnerschaft EU-Lateinamerika voranzuschreiten, die vom Parlament befürwortet wurde und auf den verschiedenen Gipfeltreffen EU-Lateinamerika Zustimmung und Billigung fand.
Die institutionellen Beziehungen zwischen der EU und dem Mercosur werden derzeit noch durch das interregionale Rahmenabkommen über Zusammenarbeit geregelt, das im Dezember 1995 unterzeichnet wurde. In diesem Abkommen wird die „schrittweise, auf Gegenseitigkeit beruhende Liberalisierung des gesamten Handels“ angestrebt, was beide Vertragsparteien dazu veranlasste, die Errichtung einer Freihandelszone (FHZ) im Rahmen eines Assoziationsabkommens in Aussicht zu nehmen.
Seit der Festlegung des entsprechenden Verhandlungsmandats im Juni 1999 haben bislang 16 Verhandlungsrunden stattgefunden. Nach mehrjährigen Verhandlungen, als alles auf einen möglichen Abschluss der Verhandlungen im September 2004 hindeutete, konnten sich die Vertragsparteien allerdings auf kein Abkommen verständigen, und die Verhandlungen gerieten auf „technischer Ebene“ ins Stocken.
Der Präsident Brasiliens und der Präsident der Europäischen Kommission bekundeten auf dem Weltwirtschaftsforum in Davos (Januar 2005) ihr gemeinsames Interesse daran, die Verhandlungen über das Assoziationsabkommen noch vor Beendigung der Doha-Runde abzuschließen. Dazu ist es allerdings nicht gekommen. Auf der Ministertagung EU-Mercosur, die während des Gipfeltreffens EU-Lateinamerika/Karibik am 12.-13. Mai 2006 in Wien abgehalten wurde, wurde offensichtlich der Zeitplan für die Handelsverhandlungen mit dem Mercosur vom Abschluss der Doha-Runde abhängig gemacht. Angesichts der Verzögerungen, die bei den Verhandlungen eingetreten sind, möchte der Berichterstatter in Anbetracht der Dringlichkeit, zu brauchbaren und gemeinsamen Parametern bei den sensiblen Fragen des Abkommens gelangen, mit Nachdruck die Notwendigkeit eines stärkeren Engagements und eines stärkeren politischen Impulses auf höchster Ebene sowie die Notwendigkeit der Festlegung eines endgültigen Zeitplans hervorheben, der es ermöglichen soll, die Verhandlungen so bald wie möglich zum Abschluss zu bringen.
Die Interessen der EU an einer Freihandelszone mit dem Mercosur
Bevor auf den derzeitigen Stand der Handelsverhandlungen über das Abkommen mit dem Mercosur eingegangen wird, möchte der Berichterstatter, über die strategischen außenpolitischen Elemente hinausgehend, die wesentlichen Interessen der EU an einer FHZ sowie die Grundsätze, die für die Verhandlungen maßgebend sein sollten, hervorheben.
Durch eine FHZ mit dem Mercosur, dem größten Markt Lateinamerikas, auf den 45% des BIP entfallen, würde die größte interregionale Freihandelszone der Welt mit großen Handelsmöglichkeiten und Möglichkeiten des wirtschaftlichen Wachstums für beide Seiten entstehen und gleichzeitig die internationale Wettbewerbsfähigkeit beider Märkte verbessert werden. Eine FHZ würde außerdem die führende Position der EU als wichtigster Investitions- und Handelspartner des Mercosur stärken, auch in Anbetracht der FTAA-Initiative der Handelsliberalisierung auf dem amerikanischen Kontinent und der Möglichkeit, dass der Mercosur seine Expansion und Öffnung gegenüber den asiatischen Märkten verstärkt. Im Gegensatz zu dem Sachverhalt, der für das gesamte Lateinamerika besteht, wo die Einfuhren aus den Vereinigten Staaten dreimal so hoch sind wie die Einfuhren aus der EU, liegt im Mercosur der Anteil der EU, der gefestigt und ausgeweitet werden muss, bei etwa 25% gegenüber dem Anteil der USA von 20%. Der Berichterstatter hebt daher aufgrund der Erfahrungen mit den Assoziationsabkommen mit Mexiko und Chile mit Nachdruck hervor, dass eine FHZ von entscheidender Bedeutung ist, um die europäische Präsenz zu verbessern und eine Neuausrichtung des Mercosur auf andere Märkte zu vermeiden.
Um konkrete Zahlen zu nennen: In den Studien über die Auswirkungen der Errichtung einer Freihandelszone EU-Mercosur, die vom Fachbereich Mercosur des Pariser Instituts für Politische Studien für das MEBF durchgeführt wurden, werden die Mindestkosten eines Nichtabschlusses des Abkommens auf ca. 3,7 Mrd. Euro jährlich im Güterhandel und auf über 5 Mrd. bei Einbeziehung der Investitionen und Dienstleistungen geschätzt.
Die Verhandlungen über eine Freihandelszone mit dem Mercosur
Das Handelsabkommen mit dem Mercosur, das weitreichend und umfassend sein muss, muss über die jeweiligen Verpflichtungen im Rahmen der WTO hinausgehen und, ohne irgendwelche Sektoren auszuschließen, der spezifischen Sensibilität bestimmter Erzeugnisse in einer Weise Rechnung tragen, die so wenig restriktiv wie möglich ist.
Trotz der Empfehlungen des Parlaments für eine Abkoppelung der Verhandlungen über das Abkommen mit dem Mercosur von den Verhandlungen der Doha-Runde der WTO haben die Verzögerungen bei den Verhandlungen mit dem Mercosur doch dazu geführt, dass diese Verhandlungen zeitlich vom Verlauf und vom Abschluss der Doha-Runde abhängig gemacht wurden. Es ist dennoch wichtig, hervorzuheben, dass die Verhandlungen über eine FHZ EU-Mercosur und die Doha-Runde Prozesse sind, die einander nicht ausschließen, sondern ergänzen.
Der Berichterstatter betont, dass, um die Verhandlungen wieder in Gang zu bringen oder erfolgreich fortzusetzen, diese auf ihrem höchsten Stand von 2004 wieder aufgenommen werden müssen, und zwar mit den mündlichen Nachbesserungen zu den Angeboten vom Mai 2004 und nicht auf der Grundlage der enttäuschenden Angebote vom September 2004. Gleichzeitig dürfen sich die Verhandlungen mit dem Mercosur, um einen erfolgreichen Ausgang zu gewährleisten, nicht nur auf die Agrarfragen konzentrieren, sondern es muss über alle Bereiche verhandelt werden, und es müssen in diesen parallele Fortschritte erzielt werden.
Nach Präzisierung der Grundsätze, der Tragweite und des Bezugs des Abkommens EU-Mercosur zur Doha-Runde geht der Berichterstatter konkret auf die Hauptkapitel der Verhandlungen ein, wobei er spezifische Empfehlungen für das Zustandekommen eines umfassenden Abkommens in folgenden Bereichen ausspricht: Besondere und differenzierte Behandlung, Landwirtschaft, NAMA, Dienstleistungen, Investitionen, öffentliches Beschaffungswesen, geistiges Eigentum, gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen, andere Handelshemmnisse und Streitbeilegungsmechanismus.
Was das Kapitel Landwirtschaft betrifft, das in Anbetracht des Interesses des Mercosur an der Verbesserung seines Zugangs zum europäischen Markt von ausschlaggebender Bedeutung für den Erfolg der Verhandlungen ist, hielt es der Berichterstatter für notwendig, auf die Verpflichtungen hinzuweisen, die die EU im Rahmen ihrer Reform der GAP und bei den Verhandlungen der Doha-Runde eingegangen ist, und zwar angesichts der Bedeutung dieser Verpflichtungen. Ausgehend von den in der WTO getroffenen Übereinkünften schlägt der Berichterstatter vor, dass die EU auf die Forderungen des Mercosur im Bereich der Liberalisierung des Handels mit Agrarerzeugnissen dergestalt reagieren soll, dass gleichzeitig eine bedeutende reale und wirksame Verstärkung des Zugangs von Agrarerzeugnissen des Mercosur zum europäischen Markt und Fortschritte in anderen Bereichen wie NAMA und Dienstleistungen sowie bei anderen Agrarfragen, wie dem Übereinkommen über Weine und Liköre und dem wirksamen Schutz der geografischen Angaben, sichergestellt werden.
Bei den anderen Komponenten des Kapitels Handel weist der Berichterstatter auf die Notwendigkeit eines weitreichenden und umfassenden Abkommens hin, das über die Verpflichtungen im Rahmen der WTO hinausgeht und den wesentlichen Interessen beider Parteien (insbesondere Landwirtschaft und „Modus 4“ für den Mercosur und NAMA, Investitionen und Dienstleistungen, Telekommunikation und Seeverkehr für die EU) gerecht zu werden vermag, wobei die erforderlichen Flexibilitäten, z.B. in Bezug auf nichtgegenseitige Umsetzungszeitpläne, vorzusehen sind.
Der Berichterstatter vertritt außerdem die Auffassung, dass die Aspekte im Zusammenhang mit dem geistigen Eigentum und dem öffentlichen Beschaffungswesen einem Abkommen einen großen zusätzlichen Nutzen verleihen würden, da es sich um zwei Bereiche handelt, in denen die Liberalisierung und die bilaterale Zusammenarbeit dazu beitragen können, die der multilateralen Ebene innewohnenden Grenzen zu überwinden.
Neben den eigentlichen Aspekten, um die es bei bilateralen Verhandlungen geht, muss auch darauf hingewiesen werden, dass die schrittweise Festigung und Vertiefung des Mercosur, hauptsächlich durch die Vollendung der Zollunion und des gemeinsamen Marktes, einschließlich des effektiven freien Warenverkehrs für Einfuhrgüter, in sich von grundlegender Bedeutung für einen Abbau der Schranken und einen Aufschwung des Handels- und Investitionsverkehrs zwischen beiden Regionen sind.
Die Freihandelszone EU-Mercosur sollte schließlich auch über einen Streitbeilegungsmechanismus verfügen, durch den ein unnötiger Rückgriff auf die WTO vermieden und die Rechtssicherheit bei der Durchführung des Abkommens in allen seinen Bereichen gewährleistet wird.
Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Mercosur
In dem Abschnitt, der das Kapitel Zusammenarbeit EU-Mercosur betrifft, ersucht der Berichterstatter die Kommission, für die neue Strategie der regionalen Zusammenarbeit mit dem Mercosur für den Zeitraum 2007-2013 mehr Finanzmittel vorzusehen, damit die großen Herausforderungen, die sich vor allem im Bereich der Institutionalisierung und Vertiefung des Mercosur und bei der raschen und vollständigen Umsetzung des künftigen Assoziationsabkommens abzeichnen, unter besonderer Berücksichtigung der Vollendung der Zollunion und des gemeinsamen Marktes erfolgreich bewältigt werden können.
In einer Situation, die durch Ungewissheiten und Unklarheiten im Zusammenhang mit Reform der finanziellen Kooperationsinstrumente der EU für den Zeitraum 2007-2013 gekennzeichnet ist, hielt der Berichterstatter die Präzisierung für sehr zweckmäßig, dass die Strategie der Zusammenarbeit mit den Mercosur-Ländern sich auf die Bekämpfung der Armut und der Ungleichheit konzentrieren muss, wobei gleichzeitig der grundlegenden Aufgabe der wirtschaftlichen Zusammenarbeit Rechnung getragen werden muss, die Entwicklungsziele zu verwirklichen und dazu beizutragen, dass die Länder des Mercosur wettbewerbsfähige Volkswirtschaften schaffen und sich wirksam in das multilaterale Handelssystem integrieren.
Der Berichterstatter weist außerdem mit Nachdruck darauf hin, dass sowohl das Kapitel „Zusammenarbeit“ des Assoziationsabkommens mit dem Mercosur als auch das neue Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit in diesem Zusammenhang die Zusammenarbeit mit dem Mercosur vorantreiben und erleichtern müssen, und zwar durch weitreichende Maßnahmen in den Bereichen wirtschaftliche Zusammenarbeit, Energie, Forschung und Technologie.
Die Rolle des Parlaments
Im letzten Abschnitt wird auf die grundlegende Rolle hingewiesen, die den demokratisch gewählten Parlamentariern bei den Handelsverhandlungen generell und insbesondere den Verhandlungen mit dem Mercosur zukommt. Der Rat und die Kommission werden konkret aufgefordert, das Europäische Parlament angemessen und rechtzeitig zu konsultieren und zu informieren, und ersucht, dem Parlament nach jeder Verhandlungsrunde bzw. nach jedem bedeutenden Verhandlungstreffen im Einklang mit den geltenden Vertraulichkeitsregeln ein erläuterndes Dokument über die Verhandlungsergebnisse zu übermitteln.
STELLUNGNAHME des Entwicklungsausschusses (31.5.2006)
für den Ausschuss für internationalen Handel
zu den Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der EU und dem Mercosur im Hinblick auf den Abschluss eines Interregionalen Assoziationsabkommens
(2006/2035(INI))
Verfasser der Stellungnahme: Filip Andrzej Kaczmarek
VORSCHLÄGE
Der Entwicklungsausschuss ersucht den federführenden Ausschuss für internationalen Handel, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. begrüßt die Loslösung der Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen EU–Mercosur von den WTO-Verhandlungen der Doha-Runde, wie dies vom Parlament in seinem Vorschlag vom 1. März 2001[1] für eine Empfehlung zum Verhandlungsmandat für ein interregionales Assoziierungsabkommen mit dem Mercosur nachdrücklich gefordert und zwischen Ratspräsident Barroso und Präsident Lula im Januar 2005 in Davos vereinbart wurde;
2. ist der Auffassung, dass das gegenwärtige Kooperationsabkommen den politischen Dialog mit präziseren Mechanismen stärkt und die Notwendigkeit zur Achtung der Menschenrechte und zu verantwortungsvoller Staatsführung dabei betont wird; besteht jedoch darauf, dass es nach wie vor erforderlich ist, sicherzustellen, dass das Kooperationskapitel effiziente Wirkung bei der Beseitigung der Armut zeigt und mit anderen EU-Instrumenten für die Entwicklungspolitik in Lateinamerika in Einklang steht; betont die Notwendigkeit, ein Gleichgewicht zwischen Handel und Entwicklung im endgültigen Abkommen beizubehalten, so dass die Handelskapitel nicht im Widerspruch zu den Entwicklungskapiteln stehen;
3. stellt fest, dass die Parlamente durch ein Assoziierungsabkommen in den institutionellen Rahmen eingebunden sind und fordert daher die Schaffung eines parlamentarischen Assoziationsausschusses, der sich aus Mitgliedern des Europäischen Parlaments und Parlamentsmitgliedern der Mercosur-Staaten zusammensetzt;
4. verweist darauf, dass der Mercosur vom Standpunkt der Entwicklung gesehen erste Erfolge bei der Förderung des intraregionalen Wachstums verzeichnen konnte, in anderen Entwicklungsbereichen jedoch weniger erfolgreich war: die Wirtschaft der Mercosur-Staaten ist übereinstimmend mit dem Washingtoner Konsens, den diese Staaten strikt eingehalten haben, bereits relativ offen und liberalisiert; stellt fest, dass es das Ziel des Mercosur war, die wirtschaftliche Entwicklung gemeinsam mit der sozialen Gerechtigkeit voranzutreiben, und die Liberalisierung dazu dienen sollte, ein exportorientiertes Wirtschaftswachstum zu schaffen, das wiederum dabei helfen sollte, die Armut zu verringern, wobei die Bekämpfung der Armut jedoch einige Schwachstellen aufweist;
5. betont, dass verantwortungsvolle Staatsführung, Menschenrechte und Demokratie wesentliche Bestandteile der gemeinsamen Erklärung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und der Kommission zur Entwicklungspolitik der Europäischen Union: „Der Europäische Konsens“[2] sind und dass weitere Bemühungen erforderlich sind, um die Problematik der schlechten Staatsführung im Bereich der kommerziellen und öffentlichen Dienstleistungen (hauptsächlich Korruption und Ineffizienz) in Angriff zu nehmen und fordert die EU daher auf, das institutionelle und rechtliche Defizit anzugehen;
6. betont die Notwendigkeit, sicherzustellen, dass die übliche Menschenrechtsklausel Bestandteil des Abkommens wird;
7. begrüßt die Anerkennung der weltweiten Solidarität als ein Leitprinzip der verschiedenen EU-Politikbereiche und begrüßt ferner, dass diese weltweite Solidarität die Maßnahmen der EU im Bereich Entwicklungshilfe und humanitäre Hilfe prägen wird; glaubt, dass Solidarität auf globaler Ebene dazu beitragen wird, Frieden und Stabilität weltweit sicherzustellen;
8. betont, dass gemäß dem gegenwärtigen Abkommen die Institutionalisierung in den Mercosur-Staaten durch die EU-Zusammenarbeit unterstützt wird und ist der Auffassung, dass diese Institutionalisierung gefördert und verstärkt werden sollte;
9. begrüßt die Anwendung des politischen Dialogs als ein Instrument zur Streitbeilegung zwischen den Mercosur-Mitgliedern;
10. betont, dass die EU-Zusammenarbeit die Unterstützung der EU für die soziale Entwicklung der Mercosur-Mitglieder (vor allem durch Bildung) verstärken und somit einen Abbau von Ungleichheiten sicherstellen sollte: Die vier Mercosur-Staaten verzeichnen in wirtschaftlicher Hinsicht eine Verbesserung, jedoch sollte ihre soziale Entwicklung gefördert werden, da auf die wirtschaftlichen Erfolge dieser Staaten kein wesentlicher Abbau der Ungleichheiten folgte und die Armut weiterhin ein Problem darstellt, das es zu lösen gilt – vor allem in Anbetracht der Tatsache, dass die Einkommensverteilung nach wie vor das größte Gefälle weltweit aufweist und zu alldem Bildungs- und Sozialausgaben gekürzt wurden;
11. ist der Ansicht, dass durch die EU-Zusammenarbeit Kleinhersteller sowie kleine und mittlere Unternehmen im Allgemeinen unterstützt werden sollten und ermutigt zu Investitionen in kleine Unternehmen, da von der Öffnung der europäischen Märkte hauptsächlich die größten Hersteller profitieren werden, die in der Lage sind, die europäischen gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Normen (SPS) zu erfüllen;
12. betont die Notwendigkeit von Begleitmaßnahmen für Infrastrukturinvestitionen als den Triebfedern für wirtschaftliche Entwicklung;
13. unterstützt nachdrücklich die Auffassung, die Kooperations- und Wirtschaftsinstrumente auch für die Sicherstellung des Umweltschutzes in den Mercosur-Staaten zu nutzen, und dies unter besonderer Berücksichtigung des Amazonas-Regenwalds; betont, dass die Entwicklung einer nachhaltigen Landwirtschaft in den Mercosur-Staaten ebenfalls im Mittelpunkt europäischer Zusammenarbeit stehen und der faire Handel sowie die Herstellung ökologischer Produkte gefördert werden sollten, zum Beispiel durch die Aushandlung eines speziellen EU-Zolls für fair gehandelte und/oder ökologische Produkte;
14. betont, dass der Tourismus die weltweit wichtigste Wirtschaftstätigkeit und eine Triebfeder für wirtschaftliche Entwicklung ist; fordert die Kommission auf, Projekten in den Mercosur-Staaten besondere Aufmerksamkeit zu schenken, die die Entwicklung eines nachhaltigen Tourismus zum Ziel haben, von dem eine größtmögliche Zahl von Menschen profitiert;
15. ist der Ansicht, dass das Abkommen zusätzlich zu dem repressiven Aspekt hinsichtlich der Drogenbekämpfung auch Unterstützung für Landwirte bieten sollte, um diesen den Neubeginn mit alternativen Anbaukulturen zu ermöglichen;
16. ist sich dessen bewusst, dass im Zusammenhang mit der illegalen Einwanderung nicht nur Vorkehrungen für Rückübernahmeabkommen getroffen werden sollten, sondern auch die gegenwärtigen Überlegungen der internationalen Gemeinschaft über den Zusammenhang zwischen Migration und Entwicklung berücksichtigt werden müssen;
17. ist der Auffassung, dass nach dem Inkrafttreten des Abkommens auch die Dreieckszusammenarbeit und die biregionale Zusammenarbeit – insbesondere mit dem Karibischen Raum – sowie die Politik der Süd-Süd-Abkommen der Mercosur-Staaten gefördert werden sollten;
18. erinnert daran, dass das Parlament bereits in seiner Entschließung über eine globale Partnerschaft und eine gemeinsame Strategie für die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika vom 15. November 2001[3] die Einrichtung eines biregionalen Solidaritätsfonds nachdrücklich gefordert hat und dass diese Forderung mehrfach bekräftigt wurde, zuletzt in dem Bericht über eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika[4], der am 13. März 2006 vom Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten angenommen wurde;
19. ist der Ansicht, dass ein solcher Fonds unter anderem:
- ein nützliches Instrument für die biregionale Zusammenarbeit sein würde, das sich auch positiv auf die Beziehungen EU–Mercosur auswirken könnte;
- eine konkrete Umsetzung der EU-Verpflichtung zur Aufstockung und besseren Organisation ihrer externen Kooperationshilfe darstellen würde und als Instrument zur Bekämpfung der Armut konzipiert würde;
- den Schwerpunkt der EU-Zusammenarbeit auf Schlüsselfragen wie soziale Kohäsion und regionale Integration lenken würde.
VERFAHREN
Titel |
Die Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der EU und dem Mercosur im Hinblick auf den Abschluss eines Interregionalen Assoziationsabkommens |
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Verfahrensnummer |
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Federführender Ausschuss |
INTA |
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Stellungnahme von |
DEVE |
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Verstärkte Zusammenarbeit Datum der Bekanntgabe im Plenum |
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Verfasser der Stellungnahme |
Filip Andrzej Kaczmarek |
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Ersetzte(r) Verfasser(in) der Stellungnahme |
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Prüfung im Ausschuss |
24.4.2006 |
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Datum der Annahme |
30.5.2006 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
18 1 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Margrietus van den Berg, Danutė Budreikaitė, Michael Gahler, Hélène Goudin, Filip Andrzej Kaczmarek, Glenys Kinnock, Ģirts Valdis Kristovskis, Maria Martens, José Javier Pomés Ruiz, Horst Posdorf, Frithjof Schmidt, Mauro Zani. |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Marie-Hélène Aubert, John Bowis, Manolis Mavrommatis, Zbigniew Zaleski. |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
Sajjad Karim, Francisco José Millán Mon, Ralf Walter. |
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Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar) |
... |
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- [1] ABl. C 277 vom 1.10.2001, S. 21.
- [2] ABl. C 46 vom 24.2.2006, S. 1.
- [3] ABl. C 140 E vom 13.6.2002, S. 569.
- [4] A6-0047/2006.
VERFAHREN
Titel |
Die Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der EU und dem Mercosur im Hinblick auf den Abschluss eines Interregionalen Assoziationsabkommens |
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Verfahrensnummer |
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Federführender Ausschuss |
INTA |
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Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse |
DEVE |
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Nicht abgegebene Stellungnahme(n) |
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Verstärkte Zusammenarbeit |
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Berichterstatter(in/innen) |
Daniel Varela Suanzes-Carpegna |
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Ersetzte(r) Berichterstatter(in/innen) |
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Prüfung im Ausschuss |
21.3.2006 |
11.7.2006 |
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Datum der Annahme |
12.9.2006 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
23 4 1 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Kader Arif, Jean-Pierre Audy, Jean-Louis Bourlanges, Daniel Caspary, Françoise Castex, Béla Glattfelder, Luis de Grandes Pascual, Jacky Henin, Luis Herrero-Tejedor, Filip Andrzej Kaczmarek, Alain Lipietz, Caroline Lucas, Erika Mann, Helmuth Markov, Georgios Papastamkos, Godelieve Quisthoudt-Rowohl, Bogusław Rogalski, Tokia Saïfi, Peter Šťastný, Johan Van Hecke, Daniel Varela Suanzes-Carpegna, Zbigniew Zaleski |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(in/innen) |
Panagiotis Beglitis, Margrietus van den Berg, Danutė Budreikaitė, Eugenijus Maldeikis, Antolín Sánchez Presedo, Mauro Zani |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
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Datum der Einreichung |
21.9.2006 |
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Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar) |
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