BERICHT über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 104/2000 über die gemeinsame Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur

4.10.2006 - (KOM(2006)0233 – C6‑0202/2006 – 2006/0081(CNS)) - *

Fischereiausschuss
Berichterstatter: Philippe Morillon

Verfahren : 2006/0081(CNS)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0311/2006
Eingereichte Texte :
A6-0311/2006
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 104/2000 über die gemeinsame Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur

(KOM(2006)0233 – C6‑0202/2006 – 2006/0081(CNS))

(Verfahren der Konsultation)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (KOM(2006)0233)[1],

–   gestützt auf Artikel 37 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6‑0202/2006),

–   gestützt auf Artikel 51 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Fischereiausschusses (A6‑0311/2006),

1.  billigt den Vorschlag der Kommission;

2.  fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

3.  fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu ändern;

4.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

  • [1]  Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

BEGRÜNDUNG

Der neue Europäische Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL), der durch die Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik eingeführt wurde, wird gemäß Artikel 3 Absatz 2 dieser Verordnung ab dem 16. Oktober 2006 an die Stelle der Abteilung Garantie des EAGFL treten. Aus dem EGFL werden die Marktmaßnahmen im Zusammenhang mit der Fischerei finanziert.

Bislang hat die Kommission den Etat für diese Ausgaben im Rahmen einer gemeinsamen Verwaltung mit den Mitgliedstaaten ausgeführt. Die mit der Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 104/2000 des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur verbundenen Ausgaben werden aus der Abteilung „Garantie“ des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) finanziert, der durch die Verordnung (EG) Nr. 1258/1999 des Rates über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik geschaffen wurde. Es handelt sich um folgende Ausgaben:

-          Beihilfen für die Erzeugerorganisationen als Ausgleich für die Kosten im Zusammenhang mit den operationellen Programmen für das jeweilige Fischwirtschaftsjahr

-          finanzieller Ausgleich für Rücknahmen

-          Beihilfen für die Übertragung

-          von den Erzeugerorganisationen eigenständig durchgeführte Rücknahmen und Übertragungen

-          Beihilfen für die private Lagerhaltung

-          Entschädigungen für die Erzeuger für Thunfisch, der für die Verarbeitungsindustrie bestimmt ist.

Für diese Maßnahmen steht ein Finanzbetrag von etwa 15 Mio. EUR jährlich zur Verfügung.

Diese Maßnahmen, die die Fischereimärkte ab Inkrafttreten dieser Änderung der Verordnung (EG) Nr. 104/2005 betreffen, werden von der Generaldirektion Fischerei zentral verwaltet.

Die Verordnung (EG) Nr. 104/2000 des Rates muss geändert werden, damit der EGFL zur Finanzierung der Ausgaben für die Fischereimärkte in Anspruch genommen werden kann.

VERFAHREN

Titel

Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 104/2000 über die gemeinsame Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur

Bezugsdokumente – Verfahrensnummer

KOM(2006)0233 – C6‑0202/2006 – 2006/0081(CNS)

Datum der Konsultation des EP

27.6.2006

Federführender Ausschuss
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

PECH
4.7.2006

Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

BUDG
4.7.2006

 

 

 

 

Nicht abgegebene Stellungnahme(n)
  Datum des Beschlusses

BUDG
5.7.2006

 

 

 

 

Verstärkte Zusammenarbeit
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

 

 

 

 

 

Berichterstatter(-in/-innen)
  Datum der Benennung

Philippe Morillon
21.6.2006

 

Ersetzte(r) Berichterstatter(-in/-innen)

 

 

Vereinfachtes Verfahren – Datum des Beschlusses

 

Anfechtung der Rechtsgrundlage
  Datum der Stellungnahme JURI

 

 

 

Änderung der Mittelausstattung
  Datum der Stellungnahme BUDG

 

 

 

Konsultation des Eur. Wirtschafts- und Sozialausschusses durch das EP – Datum des Beschlusses des Plenums

 

Konsultation des Ausschusses der Regionen durch das EP – Datum des Beschlusses des Plenums

 

Prüfung im Ausschuss

11.7.2006

28.8.2006

 

 

 

Datum der Annahme

3.10.2006

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

18

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Stavros Arnaoutakis, Elspeth Attwooll, Iles Braghetto, David Casa, Paulo Casaca, Zdzisław Kazimierz Chmielewski, Carmen Fraga Estévez, Alfred Gomolka, Pedro Guerreiro, Ian Hudghton, Rosa Miguélez Ramos, Philippe Morillon, Seán Ó Neachtain, Catherine Stihler, Margie Sudre, Daniel Varela Suanzes-Carpegna.

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(-innen)

Josu Ortuondo Larrea, Carl Schlyter.

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

 

Datum der Einreichung

4.10.2006

Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar)

...