BERICHT über den Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Rumänien über die Beteiligung der Republik Rumänien an der Arbeit der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht
10.10.2006 - (KOM(2006)0256 – C6-0321/2006 – 2006/0087(CNS)) - *
Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
Berichterstatter: Jean-Marie Cavada
(Vereinfachtes Verfahren Artikel 43 Absatz 1 der Geschäftsordnung)
ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Rumänien über die Beteiligung der Republik Rumänien an der Arbeit der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht
(KOM(2006)0256 – C6-0321/2006 – 2006/0087(CNS))
(Verfahren der Konsultation)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Vorschlags für einen Beschluss des Rates (KOM(2006)0256)[1],
– in Kenntnis des Entwurfs eines Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Rumänien über die Beteiligung der Republik Rumänien an der Arbeit der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht,
– gestützt auf Artikel 152 und 300 Absatz 2 erster Unterabsatz des EG-Vertrags,
– gestützt auf Artikel 300 Absatz 3 erster Unterabsatz des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6-0321/2006),
– gestützt auf Artikel 51, 83 Absatz 7 und 43 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A6-0326/2006),
1. billigt den Abschluss des Abkommens;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Republik Rumänien zu übermitteln.
- [1] Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.
BEGRÜNDUNG
Der Europäische Rat vom Dezember 1997 in Luxemburg machte die Beteiligung an Programmen und Agenturen der Gemeinschaft zum Bestandteil einer verbesserten Heranführungsstrategie; die Beitrittskandidaten sollten im Einzelfall die Möglichkeit erhalten, an Agenturen und sonstigen Einrichtungen der Gemeinschaft mitzuwirken, woran die Kommission in ihrer Mitteilung erinnert.
So hat die Kommission mit Bulgarien, Rumänien und der Türkei bilaterale Abkommen ausgehandelt, die zahlreiche Vorteile bieten, insbesondere den Vorteil, sich mit den Entscheidungsprozessen der Beobachtungsstelle vertraut zu machen und an der Festlegung des Arbeitsprogramms der Beobachtungsstelle mitzuwirken.
Der Berichterstatter ist mit den Modalitäten für die finanzielle und technische Mitwirkung Bulgariens, Rumäniens und der Türkei an den Arbeiten der Beobachtungsstelle einverstanden. Er empfiehlt deshalb, den Abschluss der bilateralen Abkommen mit Bulgarien, Rumänien und der Türkei ohne Änderungen zu billigen, um sie an der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht beteiligen zu können.
VERFAHREN
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Titel |
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Rumänien über die Beteiligung der Republik Rumänien an der Arbeit der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht |
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Bezugsdokumente |
KOM(2006)0256 – C6-0321/2006 – 2006/0087(CNS) |
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Datum der Konsultation des EP |
27.9.2006 |
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Federführender Ausschuss |
LIBE |
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Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse |
BUDG |
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Nicht abgegebene Stellungnahme(n) |
BUDG |
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Berichterstatter(-in/-innen) |
Jean-Marie Cavada |
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Vereinfachtes Verfahren – Datum des Beschlusses |
Artikel 43 Absatz 1 12.9.2006 |
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Aussprache im Ausschuss |
12.7.2006 |
4.10.2006 |
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Datum der Annahme |
4.10.2006 |
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Datum der Einreichung |
10.10.2006 |
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