BERICHT über den Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Erneuerung des Kooperationsprogramms im Bereich der Hochschul- und Berufsbildung
11.10.2006 - (KOM(2006)0180 – C6‑0174 – 2006/0061(CNS)) - *
Ausschuss für Kultur und Bildung
Berichterstatterin: Marie-Hélène Descamps
ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Erneuerung des Kooperationsprogramms im Bereich der Hochschul- und Berufsbildung
(KOM(2006)0180 – C6‑0174 – 2006/0061(CNS))
(Verfahren der Konsultation)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Vorschlags für einen Beschluss des Rates (KOM(2006)0180)[1],
– gestützt auf Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 und die Artikel 149 und 150 des EG-Vertrags,
– gestützt auf Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6‑0174/2006),
– gestützt auf Artikel 51 und Artikel 83 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Kultur und Bildung (A6‑0339/2006),
1. stimmt dem Abschluss des Abkommens zu;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika zu übermitteln.
- [1] Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.
BEGRÜNDUNG
Die Europäische Union und die Vereinigten Staaten führen seit 1995 ein gemeinsames Kooperationsprogramm im Bereich der Hochschul- und Berufsbildung durch.
Mit diesem Abkommen wird das ursprünglich durch das Abkommen von 1995 eingerichtete und im Jahr 2000 beschlossene Kooperationsprogramm im Bereich der Hochschul- und Berufsbildung für den Zeitraum 2006-2013 erneuert.
Dieses neue Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten, das während des bilateralen Gipfeltreffens vom 21. Juni 2006 in Wien unterzeichnet wurde, fügt sich ein in die Lissabon-Strategie, die vorsieht, dem Bildungswesen in der Europäischen Union bis zum Jahr 2010 weltweit eine Spitzenstellung zu verschaffen.
Dieses neue Programm, das spezifisch konzipiert wurde, um die Ziele der bilateralen Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten zu erreichen, ergänzt perfekt die von anderen Gemeinschaftsinstrumenten vorgesehenen Programme (wie z.B. "Sokrates", "Leonardo da Vinci" oder "Erasmus Mundus") sowie die bilateralen Programme zwischen den Mitgliedstaaten und den Vereinigten Staaten.
Unter Berücksichtigung der vorgenommenen Bewertungen und der gewonnenen Erfahrungen zielt es darauf ab, das gegenseitige Verständnis zwischen den Völkern der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten zu fördern, einschließlich umfassenderer Kenntnisse ihrer Sprachen, ihrer Kulturen und ihrer Institutionen. Dieses Programm soll ferner die Öffnung und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Hochschulsysteme sowie die Qualität der Humanressourcenentwicklung auf beiden Seiten des Atlantiks verbessern.
Ausgestattet mit Haushaltsmitteln in Höhe von 46 Mio. Euro für eine Laufzeit von 8 Jahren wird dieses Abkommen innovative Programme auflegen, die zur Einführung transatlantischer Diplome (gemeinsame oder doppelte Studienabschlüsse) führen, den Austausch und die Mobilität von Studierenden, Lehrkräften und anderen Fachkräften intensivieren, das Schuman-Fulbright-Programm mit der Zielgruppe Fachkräfte verstärken sowie eine engere institutionelle Zusammenarbeit im Hochschulbereich fördern.
Um diese Ziele zu verwirklichen und der Zusammenarbeit im Bildungswesen neuen Schwung zu verleihen, sind eine Reihe von Maßnahmen vorgesehen, die unter dem Titel ATLANTIS zusammengefasst sind, im Einzelnen Projekte im Rahmen von Zusammenschlüssen, die auf die Bereiche ausgerichtet sind, die für die Kooperation von zentraler Bedeutung sind, Mobilitätsprojekte, die den Schwerpunkt auf Exzellenz legen, und strategieorientierte Maßnahmen.
Die Umsetzung dieses Programms sollte es ermöglichen, ungefähr 274 Projekte zu fördern, die 6000 Europäern und Amerikanern zugute kommen.
VERFAHREN
Titel |
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Erneuerung des Kooperationsprogramms im Bereich der Hochschul- und Berufsbildung |
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Bezugsdokumente – Verfahrensnummer |
KOM(2006)0180 – C6‑0174/2006 – 2006/0061(CNS) |
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Datum der Konsultation des EP |
9.6.2006 |
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Federführender Ausschuss |
CULT |
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Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse |
EMPL |
BUDG |
AFET |
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Nicht abgegebene Stellungnahme(n) |
EMPL |
BUDG |
AFET |
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Verstärkte Zusammenarbeit |
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Berichterstatter(-in/-innen) |
Marie-Hélène Descamps |
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Ersetzte(r) Berichterstatter(-in/-innen) |
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Vereinfachtes Verfahren – Datum des Beschlusses |
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Anfechtung der Rechtsgrundlage |
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Änderung der Mittelausstattung |
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Konsultation des Eur. Wirtschafts- und Sozialausschusses durch das EP – Datum des Beschlusses des Plenums |
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Konsultation des Ausschusses der Regionen durch das EP – Datum des Beschlusses des Plenums |
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Prüfung im Ausschuss |
11.9.2006 |
9.10.2006 |
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Datum der Annahme |
9.10.2006 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
26 1 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Maria Badia I Cutchet, Christopher Beazley, Ivo Belet, Guy Bono, Marie-Hélène Descamps, Jolanta Dičkutė, Hanna Foltyn-Kubicka, Milan Gaľa, Vasco Graça Moura, Lissy Gröner, Luis Herrero-Tejedor, Ruth Hieronymi, Manolis Mavrommatis, Ljudmila Novak, Doris Pack, Zdzisław Zbigniew Podkański, Pál Schmitt, Nikolaos Sifunakis, Hannu Takkula, Thomas Wise, Tomáš Zatloukal |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(-innen) |
Gyula Hegyi, Mary Honeyball, Reino Paasilinna, Sérgio Sousa Pinto, Grażyna Staniszewska |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
Harald Ettl |
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Datum der Einreichung |
11.10.2006 |
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Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar) |
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