EMPFEHLUNG FÜR DIE ZWEITE LESUNG betreffend den Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass eines Beschlusses des Europäischen Parlaments und des Rates über das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ zur Förderung einer aktiven europäischen Bürgerschaft (2007-2013)
11.10.2006 - (9575/1/2006 – C6‑0316/2006 – 2005/0041(COD)) - ***II
Ausschuss für Kultur und Bildung
Berichterstatter: Hannu Takkula
ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass eines Beschlusses des Europäischen Parlaments und des Rates über das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ zur Förderung einer aktiven europäischen Bürgerschaft (2007-2013)
(9575/1/2006 – C6‑0316/2006 – 2005/0041(COD))
(Verfahren der Mitentscheidung: zweite Lesung)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Gemeinsamen Standpunkts des Rates (9575/1/2006 – C6‑0316/2006),
– unter Hinweis auf seinen Standpunkt aus erster Lesung[1] zu dem Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM2005)0116[2],
– gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 des EG-Vertrags,
– gestützt auf Artikel 62 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für Kultur und Bildung für die zweite Lesung (A6‑0342/2006),
1. billigt den Gemeinsamen Standpunkt in der geänderten Fassung;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
Gemeinsamer Standpunkt des Rates | Abänderungen des Parlaments |
Änderungsantrag 1 Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe d) | |
d) das Verständnis der europäischen Bürger füreinander vergrößern, dabei die kulturelle und sprachliche Vielfalt achten und fördern und zugleich zum interkulturellen Dialog beitragen. |
d) die Toleranz und das Verständnis der europäischen Bürger füreinander vergrößern, dabei die kulturelle und sprachliche Vielfalt achten und fördern und zugleich zum interkulturellen Dialog beitragen. |
Änderungsantrag 2 Artikel 16 Absatz 1 | |
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft |
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft |
Änderungsantrag 3 Anhang, Aktion 1 Absatz 6 | |
Für diese Aktion werden etwa 47 % (Richtwert) des gesamten Programmbudgets angesetzt. |
Für diese Aktion werden etwa 45 % (Richtwert) des gesamten Programmbudgets angesetzt. |
Änderungsantrag 4 Anhang, Aktion 2 Absatz 6 | |
Für diese Aktion werden etwa 29 % (Richtwert) des gesamten Programmbudgets angesetzt. |
Für diese Aktion werden etwa 31 % (Richtwert) des gesamten Programmbudgets angesetzt. |
- [1] Angenommene Texte vom 5.4.2006, P6_TA(2006)0127
- [2] Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.
BEGRÜNDUNG
Das Europäische Parlament nahm seine Entschließung zu diesem Programm in erster Lesung am 5. April 2006 an. Im September 2006 verabschiedete der Rat seinen Gemeinsamen Standpunkt. In vielerlei Hinsicht stimmen die Vorstellungen des Parlaments und des Rates überein. Es zeigte sich jedoch, dass einige Änderungsanträge eingereicht werden sollten, um bestimmte zusätzliche Punkte aus der erster Lesung des Parlaments wieder einzuführen. Die vom Berichterstatter in dieser Empfehlung vorgelegten Änderungsanträge wurden mit der finnischen Ratspräsidentschaft ausgehandelt und vereinbart. Ein rascher Abschluss des Verfahrens in der zweiten Lesung wird deshalb möglich sein. Dadurch ist die Kommission in der Lage, rechtzeitig mit der Durchführung des Programms zu beginnen.
Haushalt
Auf der Grundlage der Vereinbarung über die Finanzielle Vorausschau 2007-2013 ist der Gesamthaushalt für das Programm auf 190 Mio. EUR (Angaben für das Jahr 2004) festgelegt. Der Berichterstatter empfiehlt eine Änderung der im Gemeinsamen Standpunkt vorgeschlagenen Finanzausstattung. Er möchte den für die Aktion 1 vorgesehenen Betrag für eine etwas bessere Finanzierung der Aktion 2 von 47% auf 45% herabsetzen; für Aktion 2 könnten dann 31% anstelle von 29% vorgesehen werden. Das Parlament hatte in seiner ersten Lesung 40% für Aktion 1 und 38% für Aktion 2 vorgeschlagen.
Projekte in den Bereichen Bildung und Amateursport
Da sich Aktion 2 besonders für die Finanzierung pädagogischer Projekte über Europa, seine Werte und seine Kulturen eignet, erachtet es der Berichterstatter als wichtig, das Budget für diese Aktion aufzustocken. Die Einbeziehung solcher pädagogischer Projekte, die sich auch gezielt an Einrichtungen der informellen Bildung ohne akademischen Abschluss richten können, ist ein neues Element des Programms und wird seine Effizienz steigern, da solche Projekte sich an die Frau und den Mann auf der Straße richten, die nicht am formellen Bildungssystem teilnehmen und nicht an anderen formelleren im Rahmen dieses Programms finanzierten Tätigkeiten interessiert sind.
Auch die Einbeziehung von Amateursportorganisationen wird dazu beitragen, den Anwendungsbereich des Programms zu erweitern und Menschen zu erreichen, die an den anderen Teilen des Programms nicht interessiert sein könnten. Der Amateursport verbindet die Menschen in der ganzen EU durch gemeinsame sportliche Aktivitäten. Neben den sportlichen Aspekten solcher Veranstaltungen lernen die Teilnehmer eine Menge übereinander, über die kulturellen Unterschiede sowie über ihre gemeinsamen Werte. Solche Veranstaltungen ermöglichen es, das Zusammenleben in Europa besonders emotional zu erleben.
Beide Aspekte waren vom Parlament in seiner ersten Lesung befürwortet worden.
Ziele des Programms und Zugang
Im Zusammenhang mit der Zielsetzung des Programms möchte der Berichterstatter durch Hinzufügung der Stärkung der Toleranz in Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe d und zusammen mit Erwägung 5 sicherstellen, dass die im Rahmen dieses Programms finanzierten Projekte zu einer aktiven Bürgerschaft beitragen, die die gegenseitige Achtung und den interkulturellen Dialog fördert und Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung bekämpft.
Der Rat kam mit Erwägung 7 der Forderung des Parlaments in erster Lesung nach, dass dieses Programm allen Staatsangehörigen der Teilnehmerländer und allen Personen mit rechtmäßigem Aufenthalt aus Drittländern offen stehen soll. Dies ist ein wichtiger Punkt für die Unterstützung von Integration und gegenseitigem Verstehen.
Gedenkstätten
Der Berichterstatter möchte hervorheben, dass die Aufnahme der neuen Aktion 4 in das Programm, die vom Parlament in seiner ersten Lesung eingeführt wurde und die Erinnerung an die von dem Nazi-Regime und dem stalinistischem Regime begangenen Verbrechen wach halten soll, vom Rat befürwortet wurde. Nach Ansicht des Berichterstatters stellt diese Aktion eine wichtige Verbindung mit den Grundwerten Toleranz und Demokratie her, auf die sich die EU stützt.
Designierte Organisationen
Der Rat führte in seinem Gemeinsamen Standpunkt ein, dass die finanzielle Unterstützung für die neun Organisationen, die bisher ein Anrecht auf eine dauerhafte Strukturförderung hatten, ausläuft. Nach drei Jahren werden diese Organisationen im Rahmen von Ausschreibungen mit anderen Kandidaten konkurrieren müssen, die finanzielle Mittel für ihre Organisationen und Projekte beantragen. Der Berichterstatter befürwortet diesen Ansatz, da er zu mehr Transparenz beim Auswahlverfahren und faireren Chancen für alle führt. Künftig wird die Auswahl mehr denn je aufgrund des Verdienstes stattfinden. Gleichzeitig räumt dieses Auslaufen den betroffenen Organisationen genug Zeit ein, um alternative Finanzierungssysteme zu finden.
VERFAHREN
Titel |
Gemeinsamer Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass eines Beschlusses des Europäischen Parlaments und des Rates über das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ zur Förderung einer aktiven europäischen Bürgerschaft (2007-2013) |
|||||||
Bezugsdokumente – Verfahrensnummer |
9575/1/2006 – C6-0316/2006 – 2006/0041(COD) |
|||||||
Datum der 1. Lesung des EP – |
5.4.2006 |
|||||||
Vorschlag der Kommission |
KOM(2005)0116 – C6-0101/2005 |
|||||||
Geänderter Vorschlag der Kommission |
|
|||||||
Datum der Bekanntgabe der Übermittlung des Gemeinsamen Standpunkts im Plenum |
28.9.2006 |
|||||||
Federführender Ausschuss |
CULT |
|||||||
Berichterstatter(in/innen) |
Hannu Takkula |
|
||||||
Ersetzte(r) Berichterstatter(in/innen) |
|
|
||||||
Prüfung im Ausschuss |
9.10.2006 |
|
|
|
|
|||
Datum der Annahme |
10.10.2006 |
|||||||
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: 0: |
22 1 0 |
||||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Maria Badia I Cutchet, Christopher Beazley, Ivo Belet, Guy Bono, Marie-Hélène Descamps, Věra Flasarová, Hanna Foltyn-Kubicka, Vasco Graça Moura, Lissy Gröner, Ruth Hieronymi, Bernat Joan i Marí, Manolis Mavrommatis, Ljudmila Novak, Doris Pack, Zdzisław Zbigniew Podkański, Christa Prets, Pál Schmitt, Nikolaos Sifunakis, Hannu Takkula, Henri Weber, Thomas Wise, Tomáš Zatloukal |
|||||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Reino Paasilinna |
|||||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
|
|||||||
Datum der Einreichung |
11.10.2006 |
|
||||||
Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar) |
... |
|||||||