BERICHT über die Strategie für Biomasse und Biokraftstoffe
12.10.2006 - (2006/2082(INI))
Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
Berichterstatter: Werner Langen
- ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
- BEGRÜNDUNG
- STELLUNGNAHME des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
- STELLUNGNAHME des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit
- STELLUNGNAHME des Ausschusses für internationalen Handel
- STELLUNGNAHME des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr
- VERFAHREN
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zur Strategie für Biomasse und Biokraftstoffe
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Aktionsplan für Biomasse“ (KOM(2005)0628),
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Eine EU-Strategie für Biokraftstoffe“ (KOM(2006)0034),
– unter Hinweis auf die Richtlinie 2001/77/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. September 2001 zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Elektrizitätsbinnenmarkt[1],
– unter Hinweis auf die Richtlinie 2003/30/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Mai 2003 zur Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen oder anderen erneuerbaren Kraftstoffen im Verkehrssektor[2],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Februar 2006 zu Heizen und Kühlen aus erneuerbaren Energiequellen[3],
– gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für internationalen Handel und des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (A6-0347/2006),
A. in der Erwägung, dass die Biomasse langfristig verstärkt als Energiequelle genutzt und zur Energiegewinnung weitestgehend Verwendung finden sollte, vor allem in der Forst- und Landwirtschaft sowie in der Abfallwirtschaft,
B. in der Erwägung, dass nachhaltige Lösungen für die Herausforderungen im Energiebereich gefunden werden müssen, indem die Energieeffizienz wesentlich verbessert wird, Energie eingespart wird und gleichzeitig erneuerbare Energieträger verstärkt genutzt werden,
C. in der Erwägung, dass die vorrangigen Nutzungsmöglichkeiten von Biomasse in der Verstromung, der Heizung und Kühlung, der Wasserstoff- und Methanherstellung, der Herstellung von Kraftstoffen sowie in der chemischen Industrie, der Nahrungsmittelindustrie sowie der Papier- und Holzverarbeitungsindustrie liegen,
D. in der Erwägung, dass die Biomasse der einzige Kohlenstoffträger unter den erneuerbaren Energien ist und deshalb sowohl für die Energiegewinnung als auch die Herstellung kohlenstoffhaltiger Produkte in Frage kommen könnte,
E. in der Erwägung, dass eine verstärkte Nutzung von Biomasse zu den drei Hauptzielen der Energiepolitik, nämlich Versorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und Umweltverträglichkeit, bei gleichzeitiger Verringerung der Treibhausgasemissionen beitragen kann,
F. in der Erwägung, dass die Art der Nutzung von Bioenergiequellen und die Wahl der Pflanzensorte ausschlaggebend dafür sein werden, ob der Einsatz von Bioenergie den Ausstoß von Treibhausgasen einschränkt,
G. in der Erwägung, dass der Verkehrssektor für mehr als 20 % der Treibhausgas-Emissionen verantwortlich ist, obgleich dieser Sektor nicht in den Mechanismus für den Emissionshandel einbezogen ist, dass diese Emissionen voraussichtlich in den nächsten Jahren noch zunehmen werden und Biokraftstoffe die Möglichkeit bieten, die Umweltleistung dieses Sektors zu verbessern,
H. in der Erwägung, dass durch die Biomasse die Abhängigkeit von externen Energiequellen verringert und in ländlichen Gebieten neue wirtschaftliche Entwicklungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten eröffnet werden könnten,
I. in der Erwägung, dass einige Mitgliedstaaten die Richtlinie 2003/30/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Mai 2003 zur Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen oder anderen erneuerbaren Kraftstoffen im Verkehrssektor nicht erfüllen und ausgesprochen dürftige Ziele festsetzen,
J. in der Erwägung, dass es beim Einsatz von Biomasse heute noch logistische und technische Hürden gibt, die im vergleichsweise niedrigen Energiegehalt, im dezentralen Aufkommen, in der Unterschiedlichkeit der Einsatzstoffe und in der Kraftstoffsynthese liegen,
K. in der Erwägung, dass Biokraftstoffe der zweiten Generation („Biomass-to-Liquid(BTL)-Kraftstoffe) ein erheblich höheres energetisches Nutzungspotenzial haben als die Biokraftstoffe der ersten Generation (Pflanzenöl, Biodiesel, Ethanol),
L. in der Erwägung, dass die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften über die Luftqualität Dieselmischungen mit mehr als 5 % Bioethanol verbieten,
M. in der Erwägung, dass die Technologie für die Herstellung von Biokraftstoffen der zweiten Generation zur Verfügung steht und der Bedarf an höherwertigen Kraftstoffen steigt sowie Infrastruktur und Antriebstechnik vorhanden sind,
N. in der Erwägung, dass weltweit der Einstieg in die Herstellung kohlenstoffhaltiger Produkte über Synthesekraftstoffe wirtschaftlich machbar ist, wie Beispiele in Südafrika und in Trinidad belegen, die Erzeugung von Biokraftstoffen der zweiten Generation jedoch nicht die Erzeugung der Kraftstoffe der ersten Generation behindern darf, die von den Mitgliedstaaten gemäß der Richtlinie 2003/30/EG angestoßen wurde,
O. in der Erwägung, dass bei der Festlegung einer EU-weiten Politik zur Förderung der Biomasse ein integrierter Ansatz erforderlich ist, der den Wettbewerb für alle Nutzungsarten öffnet,
P. in der Erwägung, dass der Aktionsplan für Biomasse nach dem Grundsatz der Subsidiarität den Mitgliedstaaten den notwendigen Entscheidungsspielraum und Flexibilität ermöglichen muss, um eigene Ziele und politische Maßnahmen sowie die Instrumente zur Förderung von Bioenergie selbst festlegen zu können, ohne dass diese Maßnahmen zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Mitgliedstaaten führen,
Q. in der Erwägung, dass auch die Kosteneffizienz und die Nachhaltigkeit wichtige Leitsätze für eine ökologisch vernünftige Förderung von Bioenergie sind, die hohe Umweltfreundlichkeit mit einer wirtschaftlich tragfähigen, langfristigen Finanzierungsgrundlage vereinbaren,
R. in der Erwägung, dass im Hinblick auf die Erreichung der Ziele in Bezug auf die ökologische Nachhaltigkeit und die Reduzierung der Treibhausgase zu gewährleisten ist, dass während des gesamten Lebenszyklus von Biokraftstoffen vom Feld bis zur Tankstelle einschließlich aller Verbringungen wesentlich niedrigere Kohlenstoffemissionen erzeugt werden als bei fossilen Brennstoffen,
S. in der Erwägung, dass die Frage der einheimischen Erzeugung und der Einfuhr von Biomasse unter dem Gesichtspunkt bewertet werden muss, dass die Entwicklung eines eigenständigen Biomassesektors in der Europäischen Union gefördert werden sollte, auch im Hinblick auf das eventuelle zusätzliche Einkommen in der Landwirtschaft,
T. in der Erwägung, dass die Entstehung eines europäischen Biokraftstoffsektors Möglichkeiten für einen Technologietransfer im Bereich der Biokraftstoffe an Entwicklungsländer bietet, die stark unter dem Ölpreisanstieg leiden,
U. in der Erwägung, dass das Fehlen von klaren Umweltstandards und -garantien, insbesondere im Fall von Biokraftstoffen, erhebliche negative Auswirkungen haben könnte, etwa eine verstärkte Abholzung der Tropenwälder, während bei der Verringerung der Treibhausgasemissionen keine bedeutenden Fortschritte gemacht werden,
V. in der Erwägung, dass die geltenden Rechtsvorschriften in der Europäischen Union im Hinblick auf die bessere Verwertung der Biomasse geprüft werden sollen,
W. in der Erwägung, dass ein ausgewogener Mix zwischen der Gütererzeugung und der Energiegewinnung gefunden werden muss und die energetische Verwertung nur eine von mehreren Nutzungsmöglichkeiten der Biomasse ist,
X. in der Erwägung, dass die chemische Nutzung von Produkten aus tierischen Fetten und pflanzlichen Ölen ein wettbewerbsfähiger Wirtschaftszweig ist, dessen Existenz nicht in Frage gestellt werden darf,
Y. in der Erwägung, dass die industrielle Verwendung von Holz und Holznebenprodukten als Werkstoffe ein wettbewerbsfähiger Sektor ist, der Arbeitsplätze schafft und der Wertschöpfung dient und dessen Bestehen daher nicht gefährdet werden sollte,
Z. unter Hinweis darauf, dass andere, außereuropäische Staaten bedeutende Maßnahmen zur Förderung von Biokraftstoffen getroffen und bereits ein hohes Maß an Durchdringung des Kraftstoffmarktes erreicht haben,
1. begrüßt die beiden Mitteilungen der Kommission zum Aktionsplan für Biomasse und für eine EU-Strategie für Biokraftstoffe;
2. teilt die Beurteilung der Kommission zum Stand der Biomassenutzung und zu den Hindernissen für ihre weitere Verbreitung im Energiesektor;
3. ist der Überzeugung, dass sich die Strategie der Europäischen Union zur Förderung von Biokraftstoffen gerade vor dem Hintergrund der Lissabon-Strategie an Effizienz und Nachhaltigkeit orientieren muss und die Maßnahmen nicht zu einem unverhältnismäßig hohen administrativen Aufwand führen dürfen;
4. ist der Ansicht, dass transparente und offene Märkte für Biomasse und Biokraftstoffe auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene geschaffen werden müssen, die nachhaltige Produktionsstandards erfüllen, und dass diese Märkte in das System der Welthandelsorganisation (WTO) integriert werden und mit einem gemeinsamen, transparenten und von Wettbewerb geprägten Energiemarkt kompatibel sein müssen;
5. vertritt die Auffassung, dass die Hersteller von Biokraftstoffen eine konsequente mittelfristige Investitions- und Preispolitik auf der Ebene der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union brauchen, damit sich ihre Investitionen in einem vertretbaren Zeitraum wieder amortisieren;
6. fordert die Kommission auf, auf einen gemeinsamen EU-Markt für Biomasse hinzuarbeiten, und fordert die Mitgliedstaaten auf, die Hindernisse auf der Ebene der Mitgliedstaaten und zwischen den Mitgliedstaaten zu beseitigen;
7. geht davon aus, dass der Aktionsplan für Biomasse und die vorgelegte Mitteilung über die Strategie für Biokraftstoffe Grundlagen für konkrete und wirksame Maßnahmen sind;
8. fordert die Kommission dringend auf, die im Biomasse-Aktionsplan festgelegten Ziele für die Erzeugung von Wärme, Strom und Biokraftstoffen im Hinblick auf die Kostenwettbewerbsfähigkeit, die Effizienz und die Energieleistung der einzelnen Sektoren zu überprüfen;
9. ist der Auffassung, dass die Kommission alle Aktionspläne und Richtlinien überprüfen sollte, damit eine rationelle Erzeugung und Nutzung von Bioenergie- und -kraftstoffen möglich wird, und dass diese Überprüfung vorrangig in den Bereichen Pflanzenerzeugung, Holzwirtschaft und Abfallwirtschaft erfolgen sollte;
10. stimmt mit der Kommission darin überein, dass der Einsatz von Biomasse in ortsfesten Anwendungen wie Strom, Heizung und Kühlung optimal zur Erreichung der erklärten Ziele der EU beitragen kann, wonach der Ausstoß von Treibhausgasen reduziert werden muss; fordert, dass die kosteneffiziente und nachhaltige Erzeugung und Nutzung von Biomasse in den Bereichen Stromerzeugung, Wasserstoff- und Methanerzeugung, Verkehr sowie Heizen und Kühlen, falls erforderlich, mit entsprechenden Maßnahmen unterstützt wird, die es ermöglichen, die Kyoto-Ziele sowie das langfristige Ziel, den Temperaturanstieg auf + 2°C zu beschränken, zu erreichen; verlangt, in diesem Zusammenhang auch die Umstellung von Fernwärmenetzen besonders wichtig zu nehmen;
11. ist der Ansicht, dass die Beihilfen und Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit erneuerbaren Energieträgern auf der Grundlage von Biomasse den Wettbewerb auf den Rohstoffmärkten langfristig nicht verzerren dürfen;
12. geht davon aus, dass eine schnellere Entwicklung und stärke Nutzung der Biomasse und der Biokraftstoffe auch auf der Grundlage freiwilliger Vereinbarungen erfolgen kann, und fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, Anreize zur Nutzung von Biomasse zur Energieerzeugung zu schaffen, und zwar unter anderem dadurch, dass sie Umweltschutzanforderungen mit der Art der Emission und nicht der Wahl des Brennstoffs verknüpfen;
13. ist der Ansicht, dass vor allem die forstliche Biomasse sich angesichts der Marktgröße und der vorhandenen Nutzungsmöglichkeiten dafür eignet, europaweit funktionierende Märkte aufzubauen, obgleich bereits Marktknappheiten und steigende Preise zu beobachten sind; unterstützt deshalb die Absicht der Kommission, baldmöglichst einen Aktionsplan für die Forstwirtschaft vorzulegen;
14. ist jedoch der Meinung, dass der Einsatz von forstlicher Biomasse weder zu einem verstärkten Druck auf natürliche Wälder noch zu einem Stillstand in Bezug auf die Erholung der traditionell übermäßig beanspruchten Wälder noch zur Verbreitung von Monokulturen oder von Pflanzungen exotischer Arten führen darf und stets auf eine Art und Weise zu fördern ist, die mit der Verbesserung der ökologischen Qualität der Wälder vereinbar ist;
15. fordert die Mitgliedstaaten auf, die finanzielle Unterstützung der Biomasse nicht von der Größe, sondern von der Effizienz der betreffenden Anlage, einer eindeutig positiven Bilanz bei den Treibhausgasen sowie von spürbaren Vorteilen für die Umwelt und die Versorgungssicherheit abhängig zu machen, und zwar entsprechend dem Grundsatz der Zusätzlichkeit und unter Berücksichtigung der Art und des Umfangs der Unterstützung, die erforderlich ist, um bei einem bestimmten Biomassetyp die Marktdurchdringung zu erreichen;
16. fordert die Mitgliedstaaten auf, vorrangig die Formen der Energieerzeugung zu fördern, die gemäß den Sektorvereinbarungen zwischen landwirtschaftlichen Unternehmern und den Unternehmen, die die Biomasse zu Energiezwecken nutzen, umgesetzt werden;
17. erwartet von den Mitgliedstaaten eine mit den struktur- und agrarpolitischen Regelungen zu vereinbarende Investitionsförderung zur Erzeugung und Verwendung von Biomasse und Biokraftstoffen, die im Hinblick auf die Klimapolitik am wirksamsten ist und umweltschonende, regional angepasste und traditionelle Arten besonders berücksichtigt; ist der Ansicht, dass diese Investitionsförderung unter keinen Umständen zur Verdrängung der nachhaltigen lokalen Erzeugung von Nahrungsmitteln führen darf;
18. erwartet von den Mitgliedstaaten, dass sie nationale Aktionspläne für Biomasse entwickeln, sie in absehbarer Zeit auch mit ihrer Struktur- und Agrarpolitik verknüpfen und diese nationalen Aktionspläne zu festgelegten Zeitpunkten aktualisieren; erwartet ferner von ihnen, dass sie alles Erdenkliche unternehmen, um die Ziele der Richtlinie 2003/30/EG zu erreichen;
19. fordert die Kommission auf, auf der Grundlage wissenschaftlicher Vergleiche verschiedener Arten von eingeführter und in der EU hergestellter Biomasse – vom Feld bis zum Tank – die umweltbezogene, klimatische und soziale Nachhaltigkeit der Biomasse und von Biokraftstoffen in allen Verwendungsbereichen zu prüfen und eine Bilanz der Vereinbarkeit mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand vorzulegen und dem Parlament sowie dem Rat bis Ende 2007 einen diesbezüglichen Bericht zu übermitteln;
20. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, beim vermehrten Einsatz von Biomasse zu energiewirtschaftlichen Zwecken für die Beachtung der Belange und Erfordernisse des Naturschutzes, der Landschaftspflege, der Erhaltung des ländlichen Raums und der Waldbewirtschaftung Sorge zu tragen;
21. erwartet, dass die Kommission im Anschluss an eine strategische Umweltbewertung Vorschläge zur Förderung der kosteneffizienten und nachhaltigen Nutzung von Biomasse zu Heiz- und Kühlzwecken sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor vorlegt;
22. ist der Auffassung, dass es angesichts der widersprüchlichen Beanspruchung von Biomasse aus Abfall von wesentlicher Bedeutung ist, dass Bioenergie kein Vorwand sein darf, um der Verbrennung von Abfällen vor Ressourcen schonenden Optionen wie Wiederverwendung, Recycling oder Kompostierung den Vorzug zu geben;
23. erwartet, dass im Zusammenhang mit der Überprüfung des rechtlichen Rahmens für Abfälle unter Berücksichtigung der Energieeffizienz die Nutzung von stofflich nicht mehr verwertbarem Abfall als Brennstoff erleichtert wird; dazu gehören auch Nebenprodukte der landwirtschaftlichen Lebensmittelproduktion mit Ausnahme jener aus Regionen, die von der Wüstenbildung betroffen sind; stellt jedoch fest, dass dies nur unter der Voraussetzung möglich sein sollte, dass daraus kein Hindernis für die Wiederverwendung oder das Recycling von rezyklierbaren Stoffen entsteht;
24. ersucht die Kommission, alle eventuellen Hindernisse, die sich aus gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften ergeben, zu beseitigen, um die Vergärung von Mist und organischen Abfällen zur Erzeugung von Biogas zu ermöglichen und zu fördern;
25. fordert die Öffnung der Gasnetze für die Einspeisung und den diskriminierungsfreien Transport von Biogas, soweit es technisch machbar ist, es sicher in ein Gasnetz einzuspeisen und in diesem zu transportieren;
26. erwartet, dass im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik die Verwaltungsverfahren für die Bioenergieproduktion und -nutzung vereinfacht und auf alle Mitgliedstaaten ausgedehnt werden;
27. betont, dass die Unterstützung für die Förderung von Energiepflanzen als Teil der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik eingeführt wurde;
28. betont, dass bei der Nutzung der Biomasse im Interesse der Nachhaltigkeit die Nutzung zu fördern ist, die dem Entstehungsort der landwirtschaftlichen Ausgangsmaterialien am nächsten liegt, sodass transportbedingte Energieverluste vermieden werden; fordert deshalb die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Finanzhilfen zur Entwicklung des ländlichen Raums zu dem Zweck zu gewähren, dass öffentliche Einrichtungen des ländlichen Raums ihre Heizungen auf Bioenergie umstellen;
29. fordert die Anerkennung und Förderung von Ganzpflanzenverbrennung, wie z. B. der Verbrennung von Getreide;
30. begrüßt es, dass die Kommission Wert auf die Nutzung der Interventionsgetreidebestände der Gemeinschaft zur Erzeugung von Bioenergie legt; weist darauf hin, dass sich dadurch die zum Export gelangende Menge an Interventionsgetreide verringern lässt und die EU auf diese Weise leichter ihre im WTO-Rahmen übernommenen Verpflichtungen einhalten kann; fordert deshalb die Kommission auf, entsprechende Förderungsinstrumente zu konzipieren, damit die größtmögliche Menge an Interventionsgetreide diesem Zweck zugeführt werden kann;
31. begrüßt das der Kommissionsmitteilung zugrunde liegende Ziel, die Nutzung erneuerbarer Energien einschließlich Biokraftstoffen und einschließlich deren Verwendung im Verkehr weiterhin zu fördern, ohne dadurch jedoch die Freiheit der Mitgliedstaaten einzuschränken, sich für andere Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien zu entscheiden und den Sektor sowie die Anwendung zu wählen, durch die Biomasse den größten Nutzen in Bezug auf die Treibhausgase und die Energieerzeugung erbringt;
32. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Verwendung von Biokraftstoffen zu fördern, indem sie über das Steuer- und Verbrauchsteuersystem die Herstellung und Verwendung dieser Kraftstoffe attraktiver machen; fordert die Kommission auf, den Mitgliedstaaten nahe zu legen, eine koordinierte Politik auf diesem Gebiet zu unterstützen;
33. fordert die Kommission auf, im Dialog mit den Öl- und Erdgasunternehmen und den Kraftfahrzeugherstellern den Zugang zu umweltfreundlichen Kraftfahrzeugen sowie den Vertrieb von Biokraftstoffen und den Zugang der Verbraucher zu diesen Kraftstoffen zu verbessern;
34. fordert die Kommission auf, alle ungerechtfertigten Hindernisse auf dem Markt für Biomasse und Biokraftstoffe zu beseitigen, ohne jedoch die Überlegungen im Hinblick auf die Umwelt, die Gesundheit und die Nachhaltigkeit, auf denen diese Maßnahmen beruhen, außer Acht zu lassen;
35. unterstützt die Absicht der Kommission, Forschung und Entwicklung, insbesondere auf dem Feld der Biokraftstoffe der zweiten Generation, nachhaltig zu fördern und ihre großtechnische Umsetzung zu erleichtern; verweist auf das siebte Rahmenprogramm Forschung und fordert den Rat und die Kommission dringend auf, den Vorschlag des Parlaments zu billigen, wonach zwei Drittel der im Bereich der Energie bereitgestellten Forschungsmittel der Erforschung erneuerbarer Energien gewidmet werden sollte;
36. ist der Auffassung, dass Biokraftstoffe der zweiten Generation (BTL-Kraftstoffe) ein erheblich höheres energetische Nutzungspotenzial haben als Biokraftstoffe der ersten Generation;
37. hält es für dringend erforderlich, baldmöglichst die technischen Normen für Biokraftstoffe festzulegen und die Richtlinie 98/70/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 1998 über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen und deren Beziehung zum Einsatz von Biokraftstoffen zu überprüfen, ohne die umwelt- und gesundheitspolitischen Überlegungen, auf die sich diese Maßnahmen stützen, außer Acht zu lassen; betont, dass die bestehenden Standards erst angepasst werden sollten bzw. die Richtlinie 98/70/EG erst abgeändert werden sollte, nachdem die Kommission ihre Abschätzung der Auswirkungen des Einsatzes von Benzin- und Dieselmischungen mit einem höheren Anteil an Biokraftstoffen auf die Luftqualität abgeschlossen hat;
38. fordert insbesondere die Überarbeitung der derzeitigen Norm EN 14214, um weitere Formen von Biomasse aufzunehmen;
39. fordert, dass eine Definition der verschiedenen Arten von Biokraftstoffen der zweiten Generation vorgenommen wird, um angesichts der Auswirkungen auf die Umwelt zwischen forstwirtschaftlich gewonnenen Kraftstoffen und Kraftstoffen, die aus holzzellulosehaltigem Abfall, organischen Deponieabfällen sowie pflanzlichen und tierischen Rohstoffen gewonnen werden, zu unterscheiden;
40. unterstützt die Gründung einer Technologie-Plattform für Biokraftstoffe gemeinsam mit allen Anbietern von Technologien, die an der Entwicklung, Erzeugung, Verarbeitung und endgültigen Verwendung von Energiepflanzen beteiligt sind; fordert die Kommission auf, die Einrichtung einer Europäischen Exekutivagentur für Biomasse zu prüfen;
41. erwartet von der Kommission, dass sie bei der Forschungsförderung die angestrebte verstärkte Nutzung von Biomasse in Verbindung mit Fernkühlungs- und Fernwärmesystemen – entsprechend dem vom Europäischen Parlament in erster Lesung angenommenen Standpunkt zum Siebten Forschungsrahmenprogramm – angemessen berücksichtigt;
42. fordert die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, ihre nationalen Ziele für Bioenergie baldmöglichst anzugeben, die im Einklang mit ihren nationalen Kyoto-Zielen sowie mit dem langfristigen Ziel der EU, den Temperaturanstieg auf +2°C zu beschränken, stehen sollten;
43. ersucht die Kommission, eine obligatorische und umfassende Zertifizierung einzuführen, die eine in allen Phasen nachhaltige Erzeugung von Biokraftstoffen erlaubt und Standards für den Anbau und die Verarbeitung sowie für die Bilanz der Treibhausgase während des gesamten Lebenszyklus umfasst und die für die innerhalb der Europäischen Union erzeugten als auch eingeführten Biokraftstoffe gilt;
44. fordert die Kommission auf, die Entwicklung und den Einsatz des GMES-Systems der globalen Umwelt- und Sicherheitsüberwachung zur Überwachung der Flächennutzung für die Erzeugung von Bioethanol zu unterstützen, um die Vernichtung der Regenwälder und andere negative Umweltfolgen zu verhindern;
45. räumt ein, dass ein weiterer Anstieg der Palmölerzeugung natürliche Wälder und die herkömmliche Nahrungsmittelerzeugung beeinträchtigen und somit zu einem Verlust der Artenvielfalt, Landkonflikten und erheblichen Freisetzungen von Treibhausgasen führen könnte; fordert die Kommission daher auf, die Verwendung von aus Palmöl gewonnenen Biokraftstoffen in der EU zu verbieten;
46. erwartet, dass alle europaweiten Ziele für den Einsatz von Biomasse im Einklang mit dem von der EU vereinbarten Ziel gesetzt werden, wonach bis spätestens 2020 25 % der Energie aus erneuerbaren Energieträgern gewonnen werden sollen;
47. setzt im Verkehrssektor auf Politiken und Maßnahmen sowie alternative Technologien, die mit den EU-Klimazielen vereinbar sind;
48. fordert die Kommission auf, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um zum frühestmöglichen Zeitpunkt im Biokraftstoffsektor einen Kompromiss zwischen der Automobilindustrie und der Ölindustrie nach dem Prinzip „Biokraftstoffe für Fahrzeuge und nicht Fahrzeuge für Biokraftstoffe“ herbeizuführen;
49. fordert, dass die achte Empfehlung der Gruppe CARS 21 umgesetzt wird, die in den Biokraftstoffen der zweiten Generation eine besonders viel versprechende Technologie zur Verringerung der CO2-Emissionen im Verkehrsbereich sieht;
50. empfiehlt, im Rahmen der Produkt- und Technologieförderung den möglichen Einsatz von Biokraftstoffen für alle Verkehrsträger zu berücksichtigen;
51. ist der Ansicht, dass es für den Einsatz von Biokraftstoffen in ausgewählten Sektoren wie der Land- und Forstwirtschaft, der Schifffahrt und dem öffentlichen Personennahverkehr sinnvoll sein kann, ihren Einsatz auf der Grundlage eines geeigneten Zertifizierungssystems durch längerfristige steuerliche Anreize für Reinkraftstoffe zu fördern;
52. fordert die Kommission auf, durch Änderung des gemeinschaftlichen Verbrauchsteuersystems in den einzelnen Mitgliedstaaten die Beimischung von Biokraftstoffen in herkömmlichen Kraftstoffen zu fördern;
53. betont, dass steuerliche Maßnahmen, wie beispielsweise Steuerbefreiungen, durchaus große Bedeutung haben, fordert die Kommission jedoch auf, auf eventuelle Marktverzerrungen zu achten;
54. unterstützt die Kommission in ihrer Absicht, im Rahmen der Verhandlungen der WTO klare Regelungen zu schaffen, die die Entwicklung eines europäischen Biotreibstoffsektors ermöglichen, insbesondere durch die Einrichtung eines angemessenen und kohärenten handelspolitischen und zolltechnischen Rahmens;
55. fordert die Kommission auf, der Anerkennung von nicht handelsbezogenen Aspekten in einer neuen WTO-Vereinbarung höhere Priorität einzuräumen; stellt fest, dass die EU dadurch sicherstellen könnte, dass importierte Biokraftstoffe, insbesondere unter ökologischen Gesichtspunkten, bestimmte Nachhaltigkeitskriterien erfüllen;
56. stellt fest, dass Biokraftstoffe inzwischen auf dem Weltmarkt gehandelt werden und dass die EU sich noch nicht autonom versorgen kann; ist allerdings der Meinung, dass die Förderung inländischer Erzeugung absolute Priorität haben sollte;
57. ist der Ansicht, dass für einen bestimmten Zeitraum eine akzeptable Penetrationsrate für Bioethanoleinfuhren in die EU festgelegt werden sollte, die mit der schrittweisen Entwicklung einer Gemeinschaftsproduktion im Einklang mit der europäischen Strategie für nachhaltige Entwicklung, insbesondere im Energiesektor, vereinbar ist, und dass die Vereinbarkeit der Handels- und Zollpolitik mit der Einhaltung dieser Rate unter Berücksichtigung der zwingenden Erfordernisse der Entwicklungspolitik sichergestellt werden sollte;
58. ersucht die Kommission, mit größter Entschiedenheit alle Vorschläge zurückzuweisen, die im Rahmen der WTO-Verhandlungen über Handel und Umwelt darauf gerichtet sind, Bioethanol in eine Liste von „Umweltgütern“ aufzunehmen, die Gegenstand einer Zollbefreiung oder einer Zollsenkung sein können;
59. hält es für wesentlich, dass die Kommission bis Ende 2007 einen Bericht über die Produktions- und Ausfuhrbedingungen für Biokraftstoffe in den wichtigsten Erzeugerländern vorlegt;
60. fordert die Kommission auf, im Rahmen des Aktionsplan für Biomasse weitere Untersuchungen und Forschungsarbeiten über Kunststoffe auf der Grundlage von Biomasse zu fördern, um bessere Kenntnisse über ihren Beitrag zu Einsparungen von fossilen Brennstoffen, zur Verringerung der Treibhausgas-Emissionen und zu Energieeinsparungen während ihres gesamten Lebenszyklus in anderen Verwertungsverfahren als der Kompostierung zu gewinnen;
61. fordert die Kommission auf, zu prüfen, ob Industrieparks, die mit erneuerbaren Energien arbeiten und in denen der Energiebedarf durch eine Kombination zwischen verschiedenen erneuerbaren Energieträgern, z. B. Biomasse, Windenergie und Solarenergie, gedeckt wird, als Pilotprojekt eingerichtet werden könnten;
62. ist davon überzeugt, dass die öffentliche Unterstützung von Biokraftstoffen wesentlich ist, und stellt fest, dass in der Öffentlichkeit die Besorgnis hinsichtlich der grünen Gentechnologie weit verbreitet ist; ist der Ansicht, dass die Entwicklung energieintensiver Biomasse umweltschonend erfolgen muss und keine echte Bedrohung der Erzeugung von nicht genetisch veränderten Nahrungsmitteln darstellen bzw. so wahrgenommen werden darf; ist davon überzeugt, dass die markerunterstützte Auswahl (MAS), die durch „intelligente Züchtung“ – also die Kreuzung von Pflanzen ähnlicher Familien und nicht ihre genetische Veränderung durch die Einpflanzung fremder Gene – eine Verbesserung der Pflanzen ermöglicht, bei der Entwicklung energieintensiver und zugleich umweltfreundlicher Biomasse einen wesentlichen Beitrag leisten muss;
63. fordert alle Mitgliedstaaten dringend auf, angemessene Anreize zum nachhaltigen Anbau von Energiepflanzen zu schaffen, ohne die Nahrungsmittelerzeugung zu gefährden, und den nachhaltigen Zugang dazu zu fördern sowie weitere Biomasse aus der Land- und Forstwirtschaft zu erschließen;
64. fordert die Kommission auf, im primären Agrarsektor kleinen Biokraftstoff-Projekten wie mobiler Destillation und Vergärung besondere Beachtung zu schenken, da sie für die künftige Verarbeitung von primären Nebenprodukten von großer Bedeutung sein können;
65. ist der Ansicht, dass auch die im Haushalt unter Kapitel 2 Säule 1 der Gemeinsamen Agrarpolitik (§ 60) sowie im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums bereitgestellten Mittel für die energetische Nutzung von Biomasse veranschlagt werden sollten;
66. ist der Auffassung, dass dies dadurch bewerkstelligt werden sollte, dass der Forschung, der Entwicklung und der Demonstration bei jenen Anwendungen von Biomasse und Biokraftstoffen, die erwiesenermaßen die beste und wirtschaftlichste Leistung im Hinblick auf die Reduzierung von Treibhausgasemissionen und auf Energieeinsparungen erbringen, Vorrang eingeräumt wird und durch Informationskampagnen ein eigener Markt geschaffen wird, um die Rentabilität zu verbessern; regt an, der Entwicklung und Förderung von Lösungen, bei denen die Erzeugung von Biomasse mit der Wiederherstellung von Lebensräumen, extensiver Landwirtschaft und umweltfreundlicher Bodenbewirtschaftung kombiniert werden kann und die für alle Beteiligten vorteilhaft sind, besondere Aufmerksamkeit zu widmen;
67. fordert, dass die auf 1,5 Mio. ha festgelegte Garantiehöchstfläche der Beihilferegelung für Energiepflanzen erheblich ausgeweitet und keine Kultur aus der Beihilferegelung für Energiepflanzen ausgeschlossen wird, während jedoch Pflanzen mit einem hohen Energieeffizienzfaktor der Vorzug gegeben werden sollte;
68. fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Flächenstilllegung abzuschaffen und neue Anreize für Energiepflanzen zu entwickeln;
69. weist darauf hin, dass auch der Anbau nachwachsender Rohstoffe nach guter fachlicher Praxis zu erfolgen hat und dass die Regeln der Auflagenbindung für den Anbau gelten;
70. fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Liste der beihilfefähigen Anbaupflanzen für die Gewinnung von Biokraftstoffen innerhalb der Beihilfesysteme zu erweitern, die Auswahl der geeignetsten Energiepflanzen auf lokaler und regionaler Ebene sicherzustellen und die Vergärung von Mist zu fördern;
71. fordert die Kommission auf, die Hindernisse für die Ausweitung des Anbaus von Energiepflanzen in den neuen Mitgliedstaaten, die das vereinfachte System einheitlicher Flächenzahlung anwenden, abzubauen;
72. fordert, dass auf europäischer Ebene ein einheitlicher Rahmen angenommen wird, damit der Bereitstellung von Biomasse für Energiezwecke auch in den Ländern Vorrang gegeben wird, in denen die Bioenergie noch keine Rolle spielt;
73. ist der Überzeugung, dass die nachhaltige Erzeugung und Nutzung von Biomasse, einschließlich des Anbaus in kleinem Maßstab und als Teil der Politik der integrierten Entwicklung des ländlichen Raums, für Entwicklungsländer und für den Technologietransfer mit diesen Drittländern erhebliche Vorteile bietet und dass der Export von Bioenergietechnologien durch die Europäische Union unterstützt werden sollte; ist dennoch der Ansicht, dass diese Politik ausgewogen sein sollte und dass diese Anstrengungen vorrangig der Deckung des eigenen Energiebedarfs und nicht so sehr der ausschließlichen Steigerung der Ausfuhrkapazitäten gelten sollten;
74. fordert die Kommission auf, eine spezifische Initiative zur (stärkeren) Aufklärung und Sensibilisierung in Bezug auf die Verwendung von Biomasse und Biokraftstoffen einzuleiten, die sich an die ländliche Bevölkerung, die Bürger und die lokalen Verwaltungsbehörden richtet;
75. ist der Ansicht, dass die Produktion von Biomasse und Biokraftstoffen einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der europäischen Ziele hinsichtlich der Eindämmung des Klimawandels leisten kann;
76. fordert die Kommission auf, schnellstmöglich einen Vorschlag für eine Richtlinie über Heizen und Kühlen mit erneuerbaren Energiequellen vorzulegen, und verweist auf seine Entschließung vom 14. Februar 2006 mit Empfehlungen an die Kommission zu Heizen und Kühlen mit erneuerbaren Energiequellen[4];
77. betont, dass eine EU-weite Informationspolitik im Bereich Biomasse und Biokraftstoffe erforderlich ist;
78. fordert, dass im Interesse einer langfristig angelegten Strategie zur Förderung eines von Wettbewerb geprägten Marktes für Biokraftstoffe in der Europäischen Union verlässliche Rahmenbedingungen für Investoren und Hersteller festgelegt werden, insbesondere was die steuerlichen Anreize betrifft;
79. fordert, dass die Kooperation und Integration zwischen den Biokraftstoffmärkten in der EU und den europäischen Nachbarstaaten, insbesondere im Rahmen der besonderen Partnerschaftsabkommen, erhöhte politische und wirtschaftliche Beachtung finden sollte;
80. ist der Auffassung, dass das Programm „Intelligente Energie für Europa“ einen Beitrag zur Förderung lokaler Projekte zur Energieeinsparung und nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen leisten wird;
81. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
- [1] ABL. L 283 vom 27.10.2001, S. 33.
- [2] ABL. L 123 vom 17.5.2003, S. 42.
- [3] Angenommene Texte, P6_TA-PROV(2006)0058.
- [4] Angenommene Texte, P6-_TA(2006)0058.
BEGRÜNDUNG
Im Frühjahr 2006 hat die EU-Kommission ein Grünbuch zur Energiepolitik in der EU vorgelegt. Hauptziele darin sind: Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Versorgungssicherheit.
In diesem größeren Zusammenhang sind auch der Aktionsplan für Biomasse und die EU-Strategie für Biokraftstoffe zu sehen. Als wichtiger Faktor zur Erreichung dieser Ziele ist zweifellos die Biomasse zu nennen. Derzeit wird schon ungefähr die Hälfte der in der EU genutzten erneuerbaren Energien aus Biomasse erzeugt.
Im Aktionsplan für Biomasse werden Maßnahmen zur Förderung der Biomassenutzung, der Stromerzeugung, der Wärmeerzeugung, Maßnahmen im Verkehrsbereich, weitere Maßnahmen in Bezug auf die Gewinnung von Biomasse sowie Forschung und finanzielle Aspekte beschrieben.
Eine Folgenabschätzung erfolgt zeitgleich. Schließlich soll die Kommission im Einklang mit der spezifischen Folgenabschätzung und der Position des Parlaments ihre Vorschläge vorlegen.
Derzeit deckt die EU 4 % ihres Energiebedarfs durch Biomasse. Dieser Anteil soll von 69 mtoe[1] im Jahr 2003 bis zum Jahr 2010 mehr als verdoppelt werden, d. h. dass nach Einschätzung der Kommission bis 2010 ein Anstieg der Biomassenutzung auf ca. 150-187 mtoe möglich ist.
Die Förderung der Nutzung von Biomasse steht im Einklang mit dem Ziel, dass im Jahr 2010 in der EU der Anteil der erneuerbaren Energien 12 % – 21 % im Stromsektor – und der Anteil der Biokraftstoffe 5,75 % betragen soll.
Kosten und Nutzen der Biomassenutzung
Biomasse ist der einzige Kohlenstoffträger unter den erneuerbaren Energien und daher besonders wichtig für die Herstellung kohlenstoffhaltiger Produkte. Deshalb ist die energetische Nutzung dieser Alternative abzuwägen. Eine energetische Nutzung trägt zur Diversifizierung der Energieversorgung in Europa bei und kann Abhängigkeiten gegenüber Importen reduzieren. Zudem ist von einer spürbaren Verringerung der Treibhausgasemission auszugehen, wenn Biomasse zur Nutzung in den Bereichen Heizen- und Kühlen, Verkehr und Stromerzeugung eingesetzt wird. Damit ist die Schaffung von Arbeitsplätzen sicher möglich, allerdings variieren die Schätzungen dieses Effekts von 200.000-300.000 Arbeitsplätzen. Besonders die ländlichen Gebiete können von einer stärkeren Nutzung profitieren. Auch auf der Grundlage freiwilliger Vereinbarungen mit der Energiewirtschaft, der Mineralölindustrie, der Automobilindustrie, der Agrarwirtschaft, der Abfallwirtschaft und der Forstwirtschaft ist eine schnellere Entwicklung und stärkere Nutzung der Biomasse möglich. Konkrete Zielvorgaben und gesetzlichen Vorschriften wirken nach aller Erfahrung erst nach einer langen Umsetzungsphase in den Mitgliedstaaten.
Biomasse zur Wärmeerzeugung
Der Einsatz von Biomasse beim Heizen von Wohn- und Industriegebäuden ist einfach umsetzbar und verglichen mit anderen Heizstoffen kostengünstig, sowohl in der Anschaffung von Anlagen als auch des Heizstoffes. Inzwischen sind Techniken zur Umwandlung von Holz und sauberen Abfällen in genormte Pellets möglich, die entsprechende Versorgung der Verbraucher sichern. Im Bereich der Wärmeerzeugung liegen Entwicklungschancen die sich schon heute im Wachstum des Biomassemarktes abzeichnen. Die Kommission muss daher sicherstellen, dass in den Mitgliedstaaten eine Umsetzung des Gemeinschaftsrechts zur Kraft-Wärme-Kopplung 2004/8/EG forciert wird. Die Verbesserung der Leistung von Biomassekesseln in Haushalten geht mit einer Anpassung der Richtlinie zur Umweltgerechten Gestaltung 2005/32/EG einher.
Biomasse bei Fernwärme
Mio. EU-Bürger sind an Fernwärmenetze angebunden. Ziel ist der Ausbau von neuen Fernwärmeanlagen. Die EU-Kommission appelliert zu Recht an die Mitgliedstaaten, die Bereitstellung von Fernwärmeleistungen in das Verzeichnis von Dienstleistungen und Waren mit einem verringerten MwSt.-Satz (KOM (2003) 397) aufzunehmen, wie beispielsweise bei der Besteuerung von Erdgas und Strom durch verringerte MwSt.-Sätze. Darüber hinaus müssen die Möglichkeiten einer Biogaseinspeisung in die Gasversorgungsnetze geschaffen werden, um den Vertrieb und den Ausbau von Biogasanlagen zu fördern.
Strom aus Biomasse
Mittels Biomasse kann durch unterschiedliche Technologien Strom erzeugt werden. So kann Biomasse als ergänzendes Feuerungsmittel zu Kohle oder Gas zugegeben werden. Zentrale Groß-Energiekraftwerke, wie in Dänemark oder Finnland, sind dabei sehr kosteneffizient. Allerdings sollte bei der Elektrizitätserzeugung entstandene Wärme durch Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung genutzt werden. Dieser doppelte Ertrag muss daher von den Mitgliedstaaten und der Kommission gefördert werden. Grundsätzlich gibt die Richtlinie zu Erneuerbaren Energien für die Stromerzeugung den Rahmen für die Biomasse zur Verstromung vor (2001/77/EG).
Biokraftstoffe
Die Biokraftstoffrichtlinie 2003/30/EG legt Anteile der Biokraftstoffe von 2% im Jahr 2005 und von 5,75% im Jahr 2010 als Ziel für alle Mitgliedstaaten in der EU fest.
Derzeit werden etwa 90% der Biokraftstoffe durch heimische Rohmaterialen produziert, lediglich 10% werden durch Importe abgedeckt. Von den 97 Mio. ha. möglicher Anbaufläche innerhalb der EU25 werden lediglich 1,8 Mio. ha genutzt, um Rohmaterial für die Biotreibstoffproduktion herzustellen (2005). Der Biodieselanteil des gesamten Biokraftstoffverbrauchs liegt bei 70-80%.
Bemerkenswert sind die großen Unterschiede bei der Marktdurchdringung der Biokraftstoffe in den einzelnen Mitgliedstaaten. Wobei grundsätzlich anzumerken ist, dass der Marktanteil von Biokraftstoffen in allen EU25 unter 2% im Jahr 2005 gelegen hat.
Einige Mitgliedstaaten nutzen zur Förderung von Biokraftstoffen die Möglichkeit der Kraftstoffsteuerbefreiung, wobei dies der Kontrolle als staatliche Beihilfen unterliegt. Zudem haben eine Reihe von MS Verpflichtungen gegenüber den Mineralölunternehmen erlassen, die den normalen Kraftstoffen einen höheren Prozentsatz von Biokraftstoffen zusetzen müssen. Dies zeigt, dass die MS zwei Mechanismen nutzen, um die Biokraftstoffrichtlinie umzusetzen. 1.) Steuerausnahmen, 2.) Zumischungspflicht von Biokraftstoffen zu gewöhnlichen Kraftstoffen
Die Beimischung von Biokraftstoffen zu konventionellen Kraftstoffen zu einem bestimmten Prozentsatz kann eine Lösung für die Schwierigkeiten bei der Steuerbefreiung sein und sollte daher in der gesamten EU Anwendung finden. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Biokraftstoffe der 2. Generation auf lange Frist zu bevorzugen sind. Die Gründung einer Technologie-Plattform zu Biokraftstoffen gemeinsam mit der Industrie ist zu begrüßen.
Ausgewogenheit zwischen Importen und Exporten
Biokraftstoffe werden inzwischen auf dem gesamten Weltmarkt gehandelt. Die EU kann sich nicht autark versorgen. Allerdings ist festzuhalten, dass die Förderung der inländischen Erzeugung absolute Priorität haben soll.
Um einen höheren Marktanteil von Biokraftstoffen von 5,75 % im Jahr 2010 zu erreichen, gibt es unterschiedliche Ansätze.
Folgende Maßnahmen können getroffen werden:
1. Änderung der Norm EN14214, sodass eine größere Bandbreite von Pflanzenölen für die Produktion von Biodiesel zugelassen wird;
2. Marktzugangsbedingungen für Bioethanoleinfuhren sind so auszugestalten, dass die Entwicklung einer eigenen europäischen Industrie ermöglicht wird;
3. Änderung der Biokraftstoffrichtlinie und Anpassung an den Entwicklungsstand in der Forschung;
4. Entwicklungsländer sind zu unterstützen (im WTO-Rahmen sowie durch einen europäischen Technologietransfer).
Zudem muss die Überprüfung entsprechender Normen in Bezug auf die Kraftstoffqualität erfolgen. Des Weiteren müssen technische Hemmnisse beseitigt werden (Problematik bei Ölpipelines mit einem Ethanol-Ölkraftstoff-Gemisch).
Langfristig muss in Betracht gezogen werden, dass Ethanol zur Senkung der Dieselnachfrage innerhalb Europas beitragen kann. Dies würde insbesondere auch dem Europäischen Markt zugute kommen, da die Kapazitäten zur Erzeugung von Bioethanol vergleichsweise höher sind als bei der Produktion von Biodiesel. Daher ist die Nutzung von Ethanol zur Ergänzung der Dieselnachfrage zu fördern. Entsprechend kann ein Dieselmotor umgerüstet werden, um einen Einsatz von 95% Ethanol in solchen Motoren zu gewährleisten. Dafür ist eine Überprüfung der Norm EN 14214 nötig.
Grundsätzlich ist darüber nachzudenken, den Ersatz von Methanol durch Ethanol bei der Biodieselherstellung zu erlauben, dies würde mit einer entsprechenden Normanpassung möglich.
Die Kommission soll ein Zertifizierungsverfahren entwickeln, um eine nachhaltige Erzeugung von Biokraftstoffen zu sichern, unabhängig ob diese in der EU erzeugt wurden oder eingeführt werden. Darüber hinaus muss die Kommission bis Ende 2007 einen Bericht vorlegen, der die Produktions- und Ausfuhrbedingungen für Biokraftstoffe in den wichtigsten Erzeugerländern analysiert und bewertet.
Gemeinsame Agrarpolitik (GAP)
Mit der Reform wurde auch die Förderung von der Erzeugung von Energiepflanzen (Non-Food-Pflanzen) ermöglicht. Solche Non-Food-Pflanzen sind künftig noch stärker zu erforschen, um eine effizientere Nutzung von Anbauflächen zu gewährleisten (Gentechnologie). Der verstärkte Anbau von Energiepflanzen kann für Landwirte zusätzliche Einnahmenmöglichkeiten ergeben, er ersetzt aber nicht den Nahrungs- oder Futtermittelproduzenten. Auf regionaler und lokaler Ebene muss entschieden werden, welche Energiepflanzen angebaut werden.
Der Europäische Landwirtschaftsfonds ist für die Förderung von Biomasse zu energetischer Nutzung zu öffnen und die festgelegte Garantiehöchstfläche bei den Beihilferegelungen für Energiepflanzen sollte auf über 1,5 Mio. ha erhöht werden.
Forstwirtschaft
Derzeit bleiben 35% des heranwachsenden Holzes in der EU ungenutzt. Der Aktionsplan zur Forstwirtschaft sollte daher baldmöglichst von der EU-Kommission vorgelegt werden.
Abfälle
Die Abfallrahmenrichtlinie wird derzeit überprüft. Die Förderung von Abfallverwertungstechniken sowie von Rückgewinnungstechniken ist dringend notwendig. Zudem muss sichergestellt werden, dass die Nutzung von verwertbaren Abfällen als Brennstoff erleichtert wird. Dies gilt auch für die Nebenprodukte der landwirtschaftlichen Lebensmittelproduktion.
Logistik
Mit der Verbesserung der Lieferkette, insbesondere des Handels mit Pellets und Spänen, wurde bisher bereits mit Unterstützung des Programms "Intelligente Energien" begonnen. Allerdings besteht hier noch erheblicher Handlungsbedarf in den Mitgliedstaaten, um dauerhaft einen funktionierenden Markt in der EU zu etablieren.
Die Mitgliedstaaten sollten einzelstaatliche Aktionspläne für Biomasse vorlegen, um sicherzustellen, dass jeder einen Beitrag zu den Zielen der europäischen Energiepolitik, nämlich Versorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit, leistet.
Förderung
Die finanzielle Förderung der Biomasse durch die EU kann durch die Struktur- und den Kohäsionsfonds in geförderten Regionen erfolgen. Es ist ein integrierter Ansatz erforderlich, der die Fördermöglichkeiten der EU mit denen in den Mitgliedstaaten optimal zusammenführt.
Insbesondere die Förderung in Forschung und Entwicklung muss sichergestellt werden, damit langfristig die Biomasse als Brennstoff, zur Elektrizitätserzeugung, für Heiz- und Kühlzwecke, in intelligenten Energienetzen, im Bereich Biowissenschaften und Biotechnologie bei Non-Food-Verfahren, bei Bioraffineriekonzepten und zur Herstellung von Biokraftstoffen der zweiten Generation besser und effizienter genutzt werden kann.
Fazit
Die Förderung und der Ausbau der Biomassenutzung in der Europäischen Union bergen sehr viele Chancen. Ein Allheilmittel für die Fragen der künftigen Energieversorgung in der EU kann Biomasse allerdings nicht sein.
Neben der Verwendung zur Energiegewinnung sind alle anderen Nutzungsarten zu ermöglichen. Einen einzigen Weg zur stärkeren Nutzung von Biomasse und Biotreibstoffen gibt es nicht. Deshalb ist es Aufgabe der EU und der Mitgliedstaaten, die optimale Nutzung dem Wettbewerb zu überlassen und dafür einheitliche Rahmenbedingungen zu schaffen.
- [1] Millionen Tonnen Öläquivalent
STELLUNGNAHME des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (13.9.2006)
für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
zur EU-Strategie im Bereich Biomasse und Biokraftstoffe
(2006/2082(INI))
Verfasser der Stellungnahme: Willem Schuth
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. ist der Auffassung, dass die Erzeugung von Energie aus Biomasse und erneuerbaren Quellen zur Verringerung der Energieabhängigkeit (im Hinblick auf die Einfuhr von Erdöl und Biomasse) und zur Förderung der Diversifizierung der Energiequellen gemäß den Vorgaben des Grünbuchs der Kommission „Hin zu einer europäischen Strategie für Energieversorgungssicherheit“ (KOM(2000)0769) beiträgt, dass aber gleichzeitig eine umfassendere Diskussion über unseren Energieverbrauch und somit über unseren Lebensstil und über unsere Produktionsverfahren im Sinne eines effizienteren (durch die verstärkte Nutzung von erneuerbarer Energie), aber vor allem geringeren Verbrauchs an Energie geführt werden muss; betont, dass das Ziel bei allen Maßnahmen im Bereich der Bioenergie die Bewältigung des Klimawandels sein muss;
2. ist der Ansicht, dass der Ersatz von fossilen Brennstoffen wirtschaftliche Chancen mit sich bringt und ökologische und soziale Aspekte umfasst;
3. ist der Ansicht, dass die Produktion von Biomasse und Biokraftstoffen einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der europäischen Ziele hinsichtlich der Eindämmung der Klimaveränderungen leisten kann;
4. betont, dass die Unterstützung für die Förderung von Energiepflanzen als Teil der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) eingeführt wurde;
5. verweist nachdrücklich auf das Potenzial, das die Nutzung von landwirtschaftlichen Nebenprodukten, forstwirtschaftlichen Produkten und Abfällen für die Energieerzeugung zu Heiz- und Kühlzwecken sowie für Kraftstoffe und Elektrizität bietet; ist jedoch der Ansicht, dass die Produktion von Biomasse und von Biokraftstoffen die Hauptfunktion der Landwirtschaft, nämlich die Erzeugung von Lebensmitteln, nicht verdrängen darf;
6. hält es für notwendig, dass die Kommission die Förderung von Biomasse und Biokraftstoffen, die aus verschiedenen organischen Abfällen gewonnen werden, unterstützt, namentlich aus Abfällen aus der Forstwirtschaft, Abfällen aus der Behandlung von Abwässern, aus Haushaltsmüll und aus Speiseölen;
7. ersucht die Kommission, alle eventuellen Hindernisse, die sich aus Gemeinschaftsrechtsvorschriften ergeben, zu beseitigen, um die Vergärung von Mist und organischen Abfällen zur Erzeugung von Biogas zu ermöglichen und zu fördern;
8. betont, dass bei der Nutzung von Nebenprodukten der Landwirtschaft, Energiepflanzen sowie Erzeugnissen und Abfällen der Forstwirtschaft auf die Aspekte der Energieeffizienz und der nachhaltigen Entwicklung zu achten ist; stellt fest, dass diese Erzeugnisse deshalb mit Vorrang in der effizientesten Weise zu Heizzwecken genutzt werden müssen und dass sie zur Stromerzeugung nur dann genutzt werden dürfen, wenn eine effizientere Nutzung nicht möglich ist;
9. betont die Bedeutung von Marktmechanismen, die die Wettbewerbsfähigkeit der Energieerzeugung aus Biomasse dauerhaft sicherstellen;
10. fordert die Kommission auf, weitere Anstrengungen zu unternehmen, um Produktnormen in der gesamten EU mit Fördermaßnahmen für nachwachsende Rohstoffe zu koppeln und somit den Binnenmarkt für erneuerbare Energiequellen zu fördern;
11. ist der Auffassung, dass die Qualität von Biokraftstoffen, namentlich solcher, die anstelle von Erdölerzeugnissen im Verkehrssektor eingesetzt werden, durch kompetente Laboratorien überwacht werden muss und dass auf europäischer Ebene in die technologische Modernisierung der Infrastruktur der Laboratorien investiert werden muss, die dazu dienen, die Qualität der Kraftstoffe in neutraler und unvoreingenommener Weise zu überwachen;
12. betont, dass für Biokraftstoffe spezifische Tests erforderlich sind, die Investitionen erfordern, weshalb Mittel aus den Strukturfonds und dem Kohäsionsfonds für Investitionen, nicht nur in Investitionsvorhaben, sondern auch in Infrastrukturen zur Gewährleistung der Qualität dieser Erzeugnisse eingesetzt werden müssen;
13. fordert die Kommission auf, schnellstmöglich einen Vorschlag für eine Richtlinie über Heizen und Kühlen mit erneuerbaren Energiequellen vorzulegen und verweist auf seine Entschließung vom 14. Februar 2006 mit Empfehlungen an die Kommission zu Heizen und Kühlen mit erneuerbaren Energiequellen[1] sowie auf die Entscheidung des Rates „Wirtschaft und Finanzen“, die Mitgliedstaaten zu ermächtigen, auf Brennstoffe zu Heizzwecken aus erneuerbaren Quellen einen reduzierten Mehrwertsteuersatz zu erheben;
14. betont, dass die bestmöglichen rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung von Biomasse geschaffen werden sollten, um eine im Hinblick auf Ökologie, Wirtschaftlichkeit und internationale Ernährungssicherheit nachhaltige Erzeugung von Biomasse voranzutreiben und ihre effektivere Nutzung sicherzustellen, beispielsweise durch Förderung der Kraft-Wärme-Koppelung;
15. ist der Ansicht, dass die für die gemeinschaftlichen Prioritäten bei der Entwicklung des ländlichen Raums bereitgestellten Mittel dazu beitragen könnten, die Nutzung erneuerbarer Energieträger zu fördern und den Klimawandel zu bekämpfen; betont jedoch, dass die Gelder für die ländliche Entwicklung für einen ganzheitlichen Ansatz der wirtschaftlichen Belebung und ökologischen Sicherung der ländlichen Räume und ihrer natürlichen Ressourcen zur Verfügung stehen; betont, dass die Mitgliedstaaten Vorkehrungen für die Bereitstellung von Unterstützung im Rahmen ihrer nationalen Programme zur ländlichen Entwicklung und anderer Haushaltsmittel oder steuerliche Anreize prüfen müssen;
16. unterstützt die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom März 2006, wonach eine Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energien auf 15 % und des Anteils der Biokraftstoffe auf 8 % bis 2015 angestrebt werden soll;
17. fordert die Kommission auf, im primären Agrarsektor kleinen Biokraftstoff-Projekten wie mobiler Destillation und Vergärung besondere Beachtung zu schenken, da sie für die künftige Verarbeitung von primären Nebenprodukten von großer Bedeutung sein können;
18. vertritt die Auffassung, dass im Zusammenhang mit Raffinerien für Biokraftstoffe Mechanismen zur Förderung des Aufbaus von Infrastrukturen geschaffen werden müssen, die es ermöglichen, die Ressourcen zu rasch in Konversionsanlagen einsetzen, oder, wo Bioraffination mit dem Anbau von Energiepflanzen verbunden wird, Mechanismen, um die Produkte rasch für den Endverbraucher verfügbar zu machen;
19. ist der Ansicht, dass die Schaffung eines EU-Binnenmarktes für Biokraftstoffe die Abhängigkeit der europäischen Energieversorgung mindern und sowohl für die Landwirte als auch für die Wirtschaft des ländlichen Raums in Europa Möglichkeiten zur Entwicklung alternativer Einnahmequellen bieten würde;
20. betont, dass bei der Nutzung der Biomasse im Interesse der Nachhaltigkeit die Nutzung zu fördern ist, die dem Entstehungsort der landwirtschaftlichen Ausgangsmaterialien am nächsten liegt, sodass transportbedingte Energieverluste vermieden werden; fordert deshalb die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Finanzhilfen zur Entwicklung des ländlichen Raums zu dem Zweck zu gewähren, dass öffentliche Einrichtungen des ländlichen Raums ihre Heizungen auf Bioenergie umstellen;
21. hält es für wichtig, die Umsetzung der Richtlinie 2003/30/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Mai 2003 zur Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen oder anderen erneuerbaren Kraftstoffen im Verkehrssektor[2] (Biokraftstoff-Richtlinie) in allen Mitgliedstaaten zu harmonisieren;
22. unterstützt die Ankündigung der Kommission, die Grenzwerte für den Gehalt von Biokraftstoffen in Otto- und Dieselkraftstoffen, die einer breiteren Verwendung von Biokraftstoffen im Wege stehen, im Rahmen der Richtlinie 98/70/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 1998 über die Qualität von Kraftstoffen[3] bis Ende 2006 zu überprüfen;
23. betont die Bedeutung einer verbindlichen Festlegung der in der Biokraftstoff-Richtlinie festgesetzten Richtziele und fordert, langfristig (bis 2020) neue, weiter gehende Ziele festzulegen, um das Vertrauen der Anleger zu gewinnen und den Landwirten und Unternehmern, die in diesen Sektor investieren, langfristige Unterstützung zu gewährleisten; stellt fest, dass die Richtziele auf sorgfältigen Analysen des nachhaltigen Produktionspotenzials von Biokraftstoffen basieren sowie mit effizienten Umweltschutzmaßnahmen verbunden sein müssen;
24. betont, dass es wichtig ist, dass die in der Biokraftstoff-Richtlinie festgesetzten Richtziele von 5,74 % bis 2010 verbindlich festgelegt werden;
25. ist der Ansicht, dass die EU bei der Förderung von Biokraftstoffen eher ein obligatorisches als ein freiwilliges System anstreben sollte und schlägt die Einführung eines obligatorischen Mindestanteils von 5,74 % an Biokraftstoffen vor, der fossilen Brennstoffen beigemischt werden sollte;
26. betont, dass die Einführung eines obligatorischen Anteils nicht zur Abschaffung oder Verringerung der bestehenden Anreize für die Produktion von Biokraftstoffen in der EU führen darf;
27. betrachtet Maßnahmen wie zum Beispiel weitere Steueranreize, Investitionsbeihilfen und Abgaben als viel versprechende Mittel zur Förderung von Biokraftstoffen; fordert, dass die Förderung von Energiepflanzen von der Überwachung ihrer Auswirkungen auf die Agrarumwelt und die biologische Vielfalt abhängig gemacht wird und dass diese Maßnahmen über einen ausreichend langen Zeitraum durchgeführt werden, um das Vertrauen der Industrie zu gewinnen und Investitionen anzuregen;
28. ist der Auffassung, dass in erster Linie die technischen Spezifikationen der Richtlinie 98/70/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 1998 über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen und zur Änderung der Richtlinie 93/12/EWG des Rates[4] – insbesondere die Grenzwerte für Äthanol, Äther, Sauerstoffverbindungen, Dampfdruck und Volumengehalt von Biodiesel – geändert werden müssen, damit Beimischungen von Biotreibstoffen zu konventionellen Treibstoffen von über fünf Prozent möglich werden;
29. fordert die Kommission auf, durch Änderung des gemeinschaftlichen Verbrauchsteuersystems in den einzelnen Mitgliedstaaten die Beimischung von Biokraftstoffen in die herkömmlichen Kraftstoffe zu stimulieren;
30. betont die Wichtigkeit der Anwendung steuerlicher Maßnahmen, wie beispielsweise Steuerbefreiungen, fordert die Kommission jedoch auf, über eventuelle Marktverzerrungen zu wachen und dagegen vorzugehen;
31. fordert die Kommission auf, die Schaffung einer transparenten und öffentlich zugänglichen Datenbank auf EU-Ebene in Erwägung zu ziehen, die Daten über bewährte Methoden im Hinblick auf die Verwendung von Biomasse (nachwachsende Rohstoffe und organische Materialien aus der Forst- und Landwirtschaft) zur Herstellung von Biokraftstoffen und zur Erzeugung von Wärme und Elektrizität und im Hinblick auf die Klimawirksamkeit der Verfahren sowie Daten über Herkunft und ökologische Auswirkungen des Anbaus der verwendeten Rohstoffe enthalten sollte, um den Nutzen der Verfahren prüfen zu können und die Initiativen mit erwiesenem Nutzen europaweit propagieren zu können;
32. begrüßt die Initiative der Kommission zur Entwicklung einer „Biokraftstoff-Technologieplattform“ und die Unterstützung der Kommission für Projekte wie BioXchange, einen Biomasse-Handelsplatz im Internet, der Angebot und Nachfrage in Europa miteinander verbindet;
33. ist der Ansicht, dass zu Forschung und Entwicklung im Bereich Biomasse und Biokraftstoffe große Projekte gehören müssen, die auf die mittelfristige Einrichtung oder Demonstration dienender Einheiten abzielen, aber auch eine Forschungslinie eröffnet werden muss für grundlegendere Bereiche der Natur in weniger erforschten Gebieten, die aber als viel versprechend angesehen werden, namentlich im Bereich Pyrolyse und Biotechnologie mit Genmutation;
34. fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Flächenstilllegung abzuschaffen und neue Anreize für Energiepflanzen zu entwickeln;
35. weist darauf hin, dass auch der Anbau nachwachsender Rohstoffe nach guter fachlicher Praxis zu erfolgen hat und dass die Regeln der Cross Compliance für den Anbau gelten;
36. fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Liste der beihilfefähigen Anbaupflanzen für die Gewinnung von Biokraftstoffen innerhalb der Beihilfesysteme zu erweitern, die Auswahl der geeignetsten Energiepflanzen auf lokaler und regionaler Ebene sicherzustellen und die Vergärung von Mist zu fördern;
37. ist der Ansicht, dass in diesem Bereich eine Strategie zur Förderung der Energiepflanzen ausgearbeitet werden muss, die die Einführung von Anreizen für die Verwendung von sinnvoll ausgewählten Pflanzensorten umfasst, die mit den besonderen Gegebenheiten der Böden und des Klimas und mit raschem Fruchtwechsel vereinbar sind, um die Diversifizierung der Bodennutzung gewährleisten und somit die Grundsätze der Multifunktionalität der Landwirtschaft wahren zu können;
38. begrüßt die Initiative der Kommission, die Erzeugung von Zucker zur Bioethanolproduktion in die Beihilferegelung der GAP einzubeziehen;
39. fordert die Kommission auf, die Hindernisse für die Ausweitung des Anbaus von Energiepflanzen in den neuen Mitgliedstaaten, die das vereinfachte System einheitlicher Flächenzahlung anwenden, abzubauen;
40. fordert die Kommission nachdrücklich auf sicherzustellen, dass sowohl die Forschung und Entwicklung im Bereich Biokraftstoffe der zweiten Generation als auch die Forschung in Bereichen wie der Pflanzenveredlung und der Verbesserung der Anbaumethoden für Biokraftstoffe der ersten Generation volle Unterstützung erhalten;
41. hält es angesichts der Aussicht, dass Wasserstoff langfristig durch Verwendung in Brennstoffzellen zur Erzeugung von Strom und als Rohstoff bei der Herstellung von Flüssigkraftstoffen eine Alternative sein wird, für sinnvoll, Optionen in die Technologieplattformen aufzunehmen, die verschiedene Arten von Ressourcen berücksichtigen;
42. unterstützt die Einführung eines EU-Zertifizierungssystems, um nicht nur die Qualität der Produkte, sondern auch Mindestnormen für ökologische und soziale Verantwortung sicherzustellen; schlägt vor, dass ein Zertifizierungssystem unterschiedslos sowohl auf im Inland erzeugte Biokraftstoffe als auch auf Einfuhren angewandt werden sollte, und dass die Erzeugung und Verwendung von Biokraftstoffen weltweit positive Auswirkungen auf die Umwelt haben sollten;
43. fordert die Kommission nachdrücklich auf sicherzustellen, dass bewährte soziale Praktiken in Drittländern streng eingehalten werden, namentlich was die Ausbeutung von Arbeitskräften und von Kindern auf den Zuckerrohrplantagen anbelangt;
44. hält es für besonders wichtig, dass bewährte ökologische Praktiken in Drittländern wie Brasilien angewandt werden, wo weite Gebiete natürlicher Lebensräume durch den Anbau von Zuckerrohr zerstört werden, beispielsweise in den gefährdeten Ökosystemen des Cerrado und der Mata Atlântica, die als äußerst wichtig für die Erhaltung der Artenvielfalt angesehen werden;
45. fordert die Kommission auf, der Anerkennung von nicht handelsbezogenen Aspekten in einer neuen WTO-Vereinbarung höhere Priorität einzuräumen; stellt fest, dass die EU dadurch sicherstellen könnte, dass importierte Biokraftstoffe, insbesondere unter Umweltgesichtspunkten, bestimmte Nachhaltigkeitskriterien erfüllen;
46. betont die Notwendigkeit einer angemessenen gemeinschaftlichen Steuerung der Biokraftstoffeinfuhren und fordert die Kommission auf, die Einführung eines qualifizierten Marktzugangs für Biokraftstoffeinfuhren aus Drittstaaten in Erwägung zu ziehen, um die Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Biokraftstoffindustrie bei gleichzeitiger Einhaltung hoher Umweltstandards zu fördern;
47. hält eine gemeinschaftliche Steuerung der Biokraftstoffeinfuhren nur dann für erforderlich, wenn die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Biokraftstoffindustrie durch Umwelt- und Sozialdumping gefährdet wird;
48. fordert die Kommission auf, die Auswirkungen der Nachfrage nach Biokraftstoffen, nach grünem Strom, nach Heiz- und Kühlenergie auf die Preise von Grundprodukten und Nebenerzeugnissen, deren Verfügbarkeit für konkurrierende Branchen und die Auswirkung auf die Lebensmittelversorgung und die Lebensmittelpreise in der EU und in den Entwicklungsländern zu beobachten und im Falle von Verteuerungen, die zu Nahrungsmittelknappheit in ärmeren Ländern bzw. Bevölkerungsgruppen führen, unverzüglich regulierend einzugreifen;
49. fordert die Kommission auf, die Einspeisung von Biogas in das Gasnetz sowie die Verwendung von Biogas als Treibstoff durch entsprechende Anreizelemente zu forcieren und somit einen weiteren Beitrag zur Verringerung der Energieimportabhängigkeit zu leisten;
50. ersucht die Kommission generell, keine Anreize zur Entwicklung eines intensiven und auf hohe Erträge ausgerichteten Anbaus von Energiepflanzen zu geben, da dies nachteilige ökologische, wirtschaftliche und soziale Auswirkungen hätte und nicht der europäischen Strategie einer nachhaltigen Entwicklung entspräche;
51. betont die Notwendigkeit einer EU-weiten Informationspolitik im Bereich Biomasse und Biokraftstoffe;
52. fordert die Kommission auf, ein Pilotprogramm zur Einführung von Biokraftstoffen der ersten und zweiten Generation auszuarbeiten und durchzuführen;
53. ist der Ansicht, dass angesichts der Zuckermarktreform und der Drosselung des Zuckerrübenanbaus in der Europäischen Gemeinschaft die Möglichkeiten einer Erhöhung des derzeitigen Potenzials zur Erzeugung von Biokraftstoffen aus Zuckerrüben und anderen alternativ nutzbaren Anbaupflanzen sorgfältig geprüft werden müssen;
54. fordert die Kommission auf, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um zum frühestmöglichen Zeitpunkt im Biokraftstoffsektor einen Kompromiss zwischen der Automobilindustrie und der Ölindustrie nach dem Prinzip „Biokraftstoffe für Fahrzeuge und nicht Fahrzeuge für Biokraftstoffe“ herbeizuführen.
VERFAHREN
Titel |
EU-Strategie im Bereich Biomasse und Biokraftstoffe |
||||||
Verfahrensnummer |
|||||||
Federführender Ausschuss |
ITRE |
||||||
Stellungnahme von |
AGRI |
||||||
Verfasser der Stellungnahme |
Willem Schuth |
||||||
Prüfung im Ausschuss |
25.4.2006 |
21.6.2006 |
12.9.2006 |
|
|
||
Datum der Annahme |
12.9.2006 |
||||||
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
38 0 0 |
|||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Vincenzo Aita, Marie-Hélène Aubert, Peter Baco, Thijs Berman, Niels Busk, Luis Manuel Capoulas Santos, Giuseppe Castiglione, Joseph Daul, Albert Deß, Gintaras Didžiokas, Carmen Fraga Estévez, Duarte Freitas, Jean-Claude Fruteau, Ioannis Gklavakis, Lutz Goepel, Bogdan Golik, Friedrich-Wilhelm Graefe zu Baringdorf, Esther Herranz García, Elisabeth Jeggle, Heinz Kindermann, Stéphane Le Foll, Kartika Tamara Liotard, Albert Jan Maat, Mairead McGuinness, Rosa Miguélez Ramos, Neil Parish, María Isabel Salinas García, Agnes Schierhuber, Willem Schuth, Czesław Adam Siekierski, Csaba Sándor Tabajdi, Marc Tarabella, Kyösti Virrankoski, Janusz Wojciechowski, Andrzej Tomasz Zapałowski |
||||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(-innen) |
Bernadette Bourzai, Zdzisław Zbigniew Podkański, Armando Veneto |
||||||
- [1] Angenommene Texte, P6_TA(2006)0058.
- [2] ABl. L 123, 17.5.2003, S. 42–46
- [3] ABl. L 350 vom 28.12.1998, S. 58. Richtlinie geändert durch die Richtlinie 2000/71/EG (ABl. L 287 vom 14.11.2000, S. 46).
- [4] ABl. L 350 vom 28.12.1998, S. 58. Richtlinie zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2003/1882 (ABl. L 284 vom 31.10.2003, S. 1).
STELLUNGNAHME des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (18.9.2006)
für den Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie
zur Strategie für Biomasse und Biokraftstoffe
(2006/2082(INI))
Verfasser der Stellungnahme: Liam Aylward
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit ersucht den federführenden Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. begrüßt den Aktionsplan für Biomasse und die EU-Strategie für Biokraftstoffe; betont, dass rentable Möglichkeiten für den verstärkten Einsatz von Biomasse in Energieanwendungen entwickelt werden müssen, um den Klimawandel und die Treibhausgasemissionen zu bekämpfen, einen Beitrag zur Verringerung der Abhängigkeit von der endlichen Ressource Öl zu leisten, eine nachhaltige und bezahlbare Energieversorgung zu fördern sowie die Versorgungssicherheit und die Technologie und die wirtschaftliche Entwicklung innerhalb der EU zu verbessern;
2. ist der festen Überzeugung, dass durch Produktion und Fortentwicklung der Biomasse und der Biokraftstoffe positive Impulse für die Wettbewerbsfähigkeit und den Arbeitsmarkt in Europa entstehen;
3. betont, dass die Förderung der Biomasse und der Biokraftstoffe zur Stärkung des ländlichen Raumes beiträgt; unterstreicht, dass insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmensstrukturen in der Land- und Forstwirtschaft die Nutzung von Biomasse zur Energiegewinnung neue Perspektiven neben der Nahrungsmittelerzeugung eröffnet;
4. ist der Auffassung, dass dies dadurch bewerkstelligt werden sollte, dass der Forschung, der Entwicklung und der Demonstration bei jenen Anwendungen von Biomasse und Biokraftstoffen, die erwiesenermaßen die beste und wirtschaftlichste Leistung im Hinblick auf die Reduzierung von Treibhausgasemissionen und auf Energieeinsparungen erbringen, Vorrang eingeräumt wird und durch Informationskampagnen ein eigener Markt geschaffen wird, um die Rentabilität zu verbessern; ist der Ansicht, dass die Entwicklung und Förderung von Lösungen, bei denen die Erzeugung von Biomasse mit der Wiederherstellung von Lebensräumen, extensiver Landwirtschaft und umweltfreundlicher Bodenbewirtschaftung kombiniert werden kann und die für alle Beteiligten vorteilhaft sind, im Mittelpunkt stehen sollte;
5. stimmt mit der Kommission darin überein, dass der Einsatz von Biomasse in ortsfesten Anwendungen wie Strom, Heizung und Kühlung optimal zur Erreichung der erklärten Ziele der EU beitragen kann, die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern und der Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren;
6. betont, dass durch den Anbau von Energiepflanzen Europa und Drittländer nicht Gefahr laufen dürfen, ihre vorrangigen Umweltziele nicht mehr zu erreichen, wie beispielsweise den Verlust an Artenvielfalt einzudämmen, ihre Wälder zu schützen, der Bodenverschlechterung vorzubeugen und einen guten ökologischen Zustand bei den Gewässerkörpern zu erreichen;
7. befürchtet, dass die Gefahr einer gestiegenen Nachfrage nach den billigsten derzeit auf dem Weltmarkt verfügbaren Rohstoffpflanzen besteht, was dazu führen könnte, dass die Entwaldung in den Tropen erheblich ansteigt und Ökosysteme mit einer reichen Artenvielfalt in anderer Form dezimiert werden; fordert daher die Einführung einer obligatorischen Umweltzertifizierung für den nachhaltigen Anbau und die Produktion sowohl von importierten als auch von heimischen Rohstoffen für Biokraftstoffe;
8. betont, dass die Produktion von Bioenergie stets mit der guten landwirtschaftlichen Praxis in Einklang stehen sollte und die einheimische Nahrungsmittelproduktion innerhalb der EU und in Drittländern nicht beeinträchtigen darf; ist der Auffassung, dass Anreize sich auf die Anwendungen von Biomasse mit der höchsten Effizienz und den größten Vorteilen für Umwelt und Klima beschränken sollten;
9. fordert die Kommission auf, vor dem Erlass von Vorschriften über die Herstellungsverfahren für eingeführte Biokraftstoffe deren Übereinstimmung mit den WTO-Regeln zu untersuchen;
10. weist darauf hin, dass der Einsatz von forstlicher Biomasse nicht zu einem verstärkten Druck auf natürliche Wälder führen darf und stets auf eine Art und Weise zu fördern ist, die mit der Verbesserung der ökologischen Qualität der Wälder vereinbar ist; betont, dass Nachhaltigkeit in der Forstwirtschaft nicht darauf beschränkt werden darf, dass weniger abgeholzt wird, als von Natur aus nachwächst, wobei die Artenvielfalt jedoch vernachlässigt wird; ist der Ansicht, dass die Erzeugung von Biomasse nicht zur Zunahme künstlich angelegter Forstplantagen auf Kosten von Lebensräumen mit einem hohen Landschaftswert wie Feuchtwiesen, Sumpfgebiete, naturnahe Steppen und mediterrane Macchia führen darf;
11. fordert die Kommission mit Nachdruck auf, diejenigen Biokomponenten auszuwählen und zu fördern, die sich wegen ihrer Effizienz optimal auf die CO2-Bilanz auswirken und das höchste Energieeinsparungspotenzial aufweisen; hält es für dringend notwendig, dass die Kommission eine Studie über deren energetischen Lebenszyklus „von der Aussaat bis zum Tanken“ erstellt und vorrangig Forschung in den Bereichen Bioraffinerie, Biokraftstoffe der zweiten Generation und Optimierung der Energiepflanzen betreibt, ohne den Fortbestand und die Weiterentwicklung der Biokraftstoffe der ersten Generation einzuschränken;
12. betont die Notwendigkeit einer größtmöglichen Nutzung der Erzeugnisse von Bioenergie, sowohl der thermischen als auch der elektrischen Energieproduktion im Sinne eines hohen Wirkungsgrades, welcher der Umwelt zugute kommt;
13. fordert die Kommission auf, alle erwarteten Kosten und Vorteile der Förderung der Biomasseerzeugung innerhalb und außerhalb der EU zu erläutern;
14. ist der Auffassung, dass es angesichts der Konflikte auslösenden Nachfrage nach Biomasse aus Abfall von wesentlicher Bedeutung ist, dass Bioenergie kein Vorwand sein darf, um der Verbrennung von Abfällen vor Ressourcen schonenden Optionen wie Wiederverwendung, Recycling oder Kompostierung den Vorzug zu geben;
15. ist der Auffassung, dass Biokraftstoffe kein Ersatz für Normen für die Effizienz von Kraftstoffen in Fahrzeugen sein dürfen; erwartet von der Autoindustrie, ihr Äußerstes zu tun, damit der Ausstoß von CO2/km bis zum Jahr 2008/2009 lediglich 140 g beträgt; fordert die Kommission auf, die Fortschritte zu überwachen und weitere Maßnahmen zu treffen, um das Ziel der EU von 120g/km bis 2010 zu erreichen;
16. betont, dass eine wirksame und erfolgreiche Energiepolitik, die mit einer Öffnung der nationalen Energiemärkte verbunden ist, nur in europäischer und internationaler Abstimmung möglich ist; begrüßt die Tatsche, dass die Kommission signalisiert hat, sie werde koordiniert vorgehen; unterstreicht, dass die Mitgliedstaaten Flexibilität an den Tag legen müssen, um ihre eigene Politik innerhalb eines EU-Rahmens zu entwickeln; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Entwicklung nationaler Biomasse-Aktionspläne zu fördern, die sämtliche Optionen der Umwandlung von Biomasse in Energie umfassen, Biomasse-Kesselhäuser zu errichten und vorrangig energiebezogene Investitionen im Rahmen der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds zu tätigen; erkennt an, dass das öffentliche Beschaffungswesen und Steuerbefreiungen für die Förderung von Biomasse und Biokraftstoffen eine enorme Bedeutung haben;
17. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, basierend auf der offenen Methode der Koordinierung zu ermitteln und zu vergleichen, welche Verfahren sich im Hinblick auf die Förderung der Erzeugung und des Einsatzes von Biomasse und Biokraftstoffen am besten bewährt haben;
18. fordert die Kommission auf, die notwendigen legislativen und ordnungspolitischen Maßnahmen vorzuschlagen, um das von der EU vereinbarte Ziel von 25 % erneuerbare Energieträger bis 2020 zu erreichen und alle ungerechtfertigten Hindernisse auf dem Markt für Biomasse und Biokraftstoffe zu beseitigen, ohne jedoch die Überlegungen im Hinblick auf die Umwelt, die Gesundheit und die Nachhaltigkeit, auf denen diese Maßnahmen beruhen, außer Acht zu lassen;
19. ist der Auffassung, dass das Programm „Intelligente Energie für Europa“ einen Beitrag zur Förderung lokaler Projekte zur Energieeinsparung und nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen leisten wird.
BEGRÜNDUNG
Um den Anteil erneuerbarer Energieträger in Europa zu erhöhen und die Abhängigkeit vom Öl zu verringern, drängt die Kommission mit dem Aktionsplan für Biomasse (KOM(2005)628) sowie ihrer Mitteilung über eine EU-Strategie für Biokraftstoffe (KOM(2006)34) darauf, die Erzeugung und die Verwendung von Bioenergie in Europa und in Drittländern zu verbessern.
Mit dem Aktionsplan für Biomasse soll hauptsächlich eine Verdoppelung des Biomasseeinsatzes bis 2010 von 69 mtoe im Jahr 2003 auf ca. 150 mtoe erreicht werden.
Die Entwicklung dieses Energieträgers, der hauptsächlich aus Getreide, Zucker, Ölsaaten, Altöl, Holz und Holzabfällen gewonnen wird, wird dem Aktionsplan zufolge dazu führen, dass der Anteil der erneuerbaren Energien am Energieverbrauch in der EU steigt und die Abhängigkeit von importierter Energie um 6% verringert wird. Außerdem würde dadurch eine Verringerung der CO2-Emissionen um 209 Mio. Tonnen pro Jahr möglich, mit großen Vorteilen für die Luftqualität.
Die Nutzung und die Erzeugung von Biomasse sollen hauptsächlich in ländlichen Gebieten eine stark beschäftigungsfördernde Rolle spielen (250 000 Beschäftigte) und sich auch auf die Senkung der Energiepreise auswirken.
Der EU-Plan sieht eine ganze Palette von Maßnahmen (31 Aktionen) vor, um die Entwicklung der Biomasseproduktion sowie deren Nutzung hauptsächlich in drei Bereichen zu verbessern: Verkehr, Elektrizität und Heizung.
Die Mitgliedstaaten haben die wichtige Aufgabe, die Nutzung der Biomasse auszuweiten, indem sie nationale Aktionspläne für Biomasse auflegen, Steuerbefreiungen einführen und die öffentlichen Beschaffungsverfahren entsprechend anpassen.
Was die Biokraftstoffe betrifft, wird in der EU-Strategie vorgeschlagen, die Produktion eines breiten Spektrums von Erzeugnissen, die aus biologischem Material gewonnen werden (Pflanzenöle und Tierfette), das in flüssiger Form insbesondere als Ersatz für fossile Brennstoffe verwendet wird, innerhalb der EU und in Drittländern zu fördern (auch als Alternative für Entwicklungsländer, die von den Einschnitten bei der Zuckerregelung betroffen sind). Vorgesehen ist eine Reihe von Maßnahmen zu Verbesserung der kostenwirksamen Produktion insbesondere von Rohstoffen der zweiten Generation für Biokraftstoffe sowie die Finanzierung von Forschung in die Optimierung der Erzeugung von Energiepflanzen. Die Initiative der Kommission konzentriert sich hauptsächlich auf die Steigerung der Nachfrage nach Biokraftstoffen, indem den Brennstoffversorgungsunternehmen als Auflage vorgegeben wird, einen bestimmten Teil ihres Marktangebots für Biokraftstoffe zu reservieren. Die nationalen Ziele für den Marktanteil von Biokraftstoffen in den Mitgliedstaaten und striktere Verfahren bei Verstößen werden aus dem gleichen Grund eingeführt.
Der Verfasser begrüßt den Ansatz, den die Kommission in Bezug auf das Ziel und die Maßnahmen der Strategie für Biokraftstoffe und den Aktionsplan für Biomasse gewählt hat, und begrüßt insbesondere, dass die EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, zusammenzuarbeiten und ihren Bürgern, in einer Zeit, die von Instabilität bei der Energieversorgung und durch den Klimawandel geprägt ist, Führungsqualitäten zu beweisen.
Ein echtes Eingreifen ist nunmehr notwendig, damit Europa eine wirksame Alternative und saubere Energiepolitik bekommt, einschließlich der Nutzung effizienter Bioenergie.
Dadurch würden sich für die Umwelt wichtige Vorteile ergeben, beispielsweise die Senkung der Treibhausgasemissionen und die Senkung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen. Ein weiterer wichtiger Aspekt in dieser Art der Energieerzeugung besteht darin, dass sie in kleinen Anlagen in Städten und auf dem Lande erzeugt werden kann. Aufgrund dieses wesentlichen Merkmals können kleine Gemeinden in Europa und in Drittländern ihre eigene Energie erzeugen, indem sie natürliche Ressourcen verwenden, die auf ihrem eigenen Gebiet wachsen. Diese dezentralen Anlagen ermöglichen wichtige Einsparungen bei den Transportkosten, die in einigen Entwicklungsländern ziemlich unnachhaltig sind und indirekt auch zur Luftverschmutzung durch Verkehrsmittel beitragen.
Wie die Kommission vorschlägt, ist es wichtig, auf der Nachfrageseite anzusetzen und den Bedarf an Bioenergie dadurch zu erhöhen, dass Vorgaben und Ziele gesetzt werden, anstatt Beihilfen für Energiepflanzen nach dem Gießkannenprinzip zu gewähren.
Um eine effizientere Erzeugung und Verwendung sicherzustellen, sollte die Erforschung von Biokraftstoffen der zweiten Generation verbessert werden. Diese neuen Technologien bieten die Möglichkeit, ein breiteres Spektrum an landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Abfällen als Rohmaterial einzusetzen, und könnten den Druck auf den Boden verringern und bewirken, dass weniger Biokraftstoffe importiert werden müssen. Deshalb sollten für solche kostengünstigeren Produktionsweisen Anreize und Steuererleichterungen geboten werden.
Allerdings sollten die Kommission und alle einschlägigen Akteure die folgenden ernstzunehmenden Anliegen berücksichtigen, um die Bioenergie voll auszuschöpfen:
Erstens ist zu gewährleisten, dass die Bioenergieerzeugung keine Umweltschäden anrichtet. Diese Strategie und der sich daraus ergebende Anstieg der Nachfrage nach Bioenergie kann mit bestimmten Risiken behaftet sein, z.B. die Übernutzung von Böden, weil die gute landwirtschaftliche Praxis der Fruchtfolge aufgegeben wird, Zerstörung der Wälder und Ökosysteme insbesondere in Drittländern vor allem in tropischen Regionen. Monokulturen, die aufgrund externer Nachfragen in Entwicklungsländern entstehen, können dazu führen, dass Wälder in verheerendem Maße abgeholzt werden, was nicht nur zu Umweltzerstörung führt, sondern auch zu sozialen Verwerfungen, wie es beispielsweise von vielen NGOs über die Palmölindustrie in Südostasien berichtet wurde.
Um die Nachhaltigkeit der Erzeugung von Bioenergie sicherzustellen, ist daher zwingend eine Umweltzertifizierung notwendig, die sich als das angemessene Instrument zur Überwachung der Umweltauswirkungen von Plantagen erweisen könnte. Nur so können wir möglicherweise die Schaffung eines ausschließlich an den Kosten orientierten Marktes vermeiden, der vor allem in Drittländern zerstörerischen und nicht nachhaltigen Praktiken Vorschub leisten würde.
Außerdem darf nicht unterschätzt werden, dass eine Umweltzertifizierung die EU-Produktion vor unfairem Wettbewerb durch eine ökologisch nicht nachhaltige Produktion in Drittländern schützen könnte. Die EU sollte sich auf internationaler Ebene und insbesondere innerhalb der WTO stärker darum bemühen, dass eine derartige Zertifizierung als zulässig gilt.
Ein weiterer Anlass für Bedenken liegt darin, dass in den Vorschriften einiger Mitgliedstaaten die Biomasse nicht klar definiert ist. Beispielsweise kann anorganischer Abfall als Biomasse durchgehen. Es sollte klargemacht werden, dass ein simples Nebenprodukt der Abfallverbrennung nicht als Biomasse zu betrachten ist.
Drittens ist, was die Auswirkungen dieser Strategie auf die Landwirtschaft und die GAP-Reform betrifft, zu betonen, dass manche Maßnahmen getroffen werden, um Anbaupflanzen zu unterstützen, aus denen Biodiesel gewonnen werden soll: Insbesondere dürfen sie auf nicht stillgelegten Flächen angebaut werden und es werden Zahlungen für den Anbau für Energiepflanzen geleistet, als besondere Investition für Energiepflanzen, die auf nicht stillgelegten Flächen angebaut werden.
Jedoch darf die landwirtschaftliche Erzeugung von Biokraftstoffen die Bodenfruchtbarkeit nicht beeinträchtigen und sollte sich daher stets an die gute ökologische Praxis sowie an nachhaltige Anbaumethoden halten.
Der Verfasser begrüßt die geplante Veranstaltung der europäischen Biomassekonferenz und ‑ausstellung, die im Mai 2007 zum 15. Mal in Berlin stattfinden wird, und eine einzigartige Gelegenheit darstellt, alle an der Entwicklung einer nachhaltigen Produktion von Biomasse beteiligten Akteure zusammenzubringen. In diesem Zusammenhang möchten wir vorschlagen, dass der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit an diesem wichtigen Workshop teilnimmt, um sich über die jüngsten Entwicklungen in diesem Bereich zu informieren.
Abschließend sei noch hervorgehoben, dass das Projekt erneuerbarer Energie ein auf die Europäische Union zugeschnittenes Projekt darstellt. So wie der Binnenmarkt und die Einführung des Euro notwendig wurden, für viele aber damals ein Hirngespinst waren, so ist auch die gemeinsame Politik für eine erneuerbare Energie notwendig. In einer Welt hoher Ölpreise, zunehmender Abhängigkeit von wenigen externen unsicheren Lieferanten, neue Befürchtungen in Bezug auf die langfristige Verfügbarkeit von fossilen Brennstoffen und angesichts des drängenden Problems neuer Treibhausgasemissionen darf dies nicht länger ein Hirngespinst bleiben, sondern muss unverzüglich Realität werden. Wir brauchen eine langfristige, gut durchdachte nachhaltige Politik für erneuerbare Energien und wir müssen nun die Führung übernehmen.
VERFAHREN
Titel |
Strategie für Biomasse und Biokraftstoffe |
||||||
Verfahrensnummer |
|||||||
Federführender Ausschuss |
ITRE |
||||||
Stellungnahme von |
ENVI |
||||||
Verstärkte Zusammenarbeit – Datum der Bekanntgabe im Plenum |
|
||||||
Verfasser der Stellungnahme |
Liam Aylward |
||||||
Ersetzte(r) Verfasser(in) der Stellungnahme |
|
||||||
Prüfung im Ausschuss |
12.7.2006 |
|
|
|
|
||
Datum der Annahme |
13.9.2006 |
||||||
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: 49 –: 1 0: 0 |
|
|||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Adamos Adamou, Georgs Andrejevs, Liam Aylward, Irena Belohorská, John Bowis, Frieda Brepoels, Martin Callanan, Dorette Corbey, Chris Davies, Avril Doyle, Mojca Drčar Murko, Edite Estrela, Anne Ferreira, Matthias Groote, Françoise Grossetête, Gyula Hegyi, Caroline Jackson, Dan Jørgensen, Christa Klaß, Eija-Riitta Korhola, Holger Krahmer, Urszula Krupa, Aldis Kušķis, Marie-Noëlle Lienemann, Peter Liese, Jules Maaten, Linda McAvan, Marios Matsakis, Riitta Myller, Péter Olajos, Miroslav Ouzký, Dimitrios Papadimoulis, Vittorio Prodi, Dagmar Roth-Behrendt, Guido Sacconi, Richard Seeber, Kathy Sinnott, Jonas Sjöstedt, Bogusław Sonik, María Sornosa Martínez, Antonios Trakatellis, Thomas Ulmer, Anja Weisgerber, Anders Wijkman |
||||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Bairbre de Brún, Hélène Goudin, Rebecca Harms, Jutta D. Haug, Miroslav Mikolášik, Bart Staes, Claude Turmes, Thomas Wise |
||||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
|
||||||
Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar) |
... |
||||||
STELLUNGNAHME des Ausschusses für internationalen Handel (21.9.2006)
für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
zu einer Strategie für Biomasse und Biokraftstoffe
(2006/2082(INI))
Verfasser der Stellungnahme: Jean-Pierre Audy
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für internationalen Handel ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. stellt fest, dass die Europäische Union (EU) im Bereich sowohl der Nutzung als auch der Erzeugung von Biokraftstoffen, dem im Welthandel ganz entscheidende Bedeutung zukommt, einen erheblichen Rückstand aufweist;
2. hebt den entscheidenden Beitrag hervor, den eine echte Strategie für die Förderung nachhaltiger Biomassenutzungen leisten kann: Verringerung der Treibhausgasemissionen, Erschließung neuer Absatzmärkte durch die industrielle Verarbeitung von Agrarprodukten, insbesondere Biokraftstoffen der zweiten Generation, Minderung der Energieabhängigkeit der EU und Förderung von Wachstum und Beschäftigung sowohl in der EU als auch in anderen Teilen der Welt, insbesondere in den Entwicklungsländern;
3. ist der Auffassung, dass, um diese Ziele zu verwirklichen, eine Politik zur Schaffung einer europäischen Biokraftstoffindustrie entwickelt werden muss und die Nutzung dieser Produkte in der EU verstärkt werden muss; betont jedoch die Gefahr schädlicher Auswirkungen auf die Umwelt, die dadurch entstehen können, dass Biokraftstoffe rücksichtslos, unkontrolliert und in großem Umfang angebaut, hergestellt und eingeführt werden;
4. stellt fest, das importiertes Bioethanol unter dem Klimaschutzaspekt eine gute Alternative ist;
5. stellt fest, dass Biokraftstoffe inzwischen auf dem Weltmarkt gehandelt werden und dass die EU sich noch nicht autonom versorgen kann; allerdings sollte die Förderung inländischer Erzeugung absolute Priorität haben;
6. betont, dass bei den erforderlichen Voraussetzungen für den Aufbau einer starken und dynamischen europäischen Biokraftstoffindustrie die Schaffung eines geeigneten und kohärenten Handelsrahmens, eines Rahmens für die Verbrauchsbesteuerung, die die Wettbewerbsfähigkeit der in der EU hergestellten Biokraftstoffe gewährleistet, und eines entsprechenden Zollrahmens von wesentlicher Bedeutung zu sein scheint;
7. ist der Ansicht, dass für einen bestimmten Zeitraum eine akzeptable Penetrationsrate für Bioethanoleinfuhren in die EU festgelegt werden sollte, die mit der schrittweisen Entwicklung einer Gemeinschaftsproduktion im Einklang mit der europäischen Strategie für nachhaltige Entwicklung, insbesondere im Energiesektor, vereinbar ist, und dass die Vereinbarkeit der Handels- und Zollpolitik mit der Einhaltung dieser Rate unter Berücksichtigung der zwingenden Erfordernisse der Entwicklungspolitik sichergestellt werden sollte;
8. stellt fest, dass die Produktionskosten für Bioethanol in der EU beim gegenwärtigen Stand der Dinge höher sind als die in einer Reihe anderer großer Erzeugerländer wie Brasilien und den Vereinigten Staaten ; weist allerdings darauf hin, dass die Wettbewerbsfähigkeit dieser Länder auf Programme für eine massive Subventionierung und öffentliche Maßnahmen zurückzuführen ist, die schon seit vielen Jahren bestehen, und dass diese Wettbewerbsfähigkeit, wie z.B. im Falle Brasiliens, auch auf in sozialer wie in ökologischer Hinsicht fragwürdigen Praktiken beruht;
9. vertritt die Auffassung, dass die Förderung der Nachfrage nach Bioethanol in der EU durch Maßnahmen, von denen einige die Verwendung öffentlicher Mittel einschließen oder budgetäre Auswirkungen für die Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten haben, nicht ausschließlich zugunsten der eingeführten Erzeugnisse erfolgen darf;
10. weist mit Nachdruck auf die Notwendigkeit hin, die Zweckmäßigkeit zu prüfen, bei den Verhandlungen in der Welthandelsorganisation (WTO) über den Zugang zum Agrarmarkt Bioethanol als „sensibles Produkt“ zu behandeln, und es, falls dies zweckmäßig ist, von der Anwendung der geplanten Zollsenkungsformeln auszunehmen;
11. ersucht die Kommission, alle Vorschläge mit größter Entschiedenheit zurückzuweisen, die im Rahmen der WTO-Verhandlungen über Handel und Umwelt darauf gerichtet sind, Bioethanol in eine Liste von „Umweltgütern“ aufzunehmen, die Gegenstand eines Zollabbaus oder einer Zollsenkung sein können;
12. stellt fest, dass einige Entwicklungsländer hervorragende weltweite Wettbewerbschancen bei der Produktion und im Handel mit Biokraftstoffen haben, dass gleichzeitig aber eine gewisse Standardisierung der Normen in Bezug auf die Kraftstoffqualität erfolgen sollte; des Weiteren sollten technische und sonstige Handelsbarrieren beseitigt werden, damit ein echter Weltmarkt entstehen kann;
13. fordert die Kommission auf, über die Forderungen nach einem präferenziellen Zugang zum Gemeinschaftsmarkt für Bioethanol, die von unseren Mercosur-Partnern im Rahmen der bi-regionalen Verhandlungen der EU mit dieser Region erhoben werden, umsichtig zu verhandeln; vertritt die Auffassung, dass es unbedingt notwendig wäre, über alle Fragen im Zusammenhang mit den Energiemärkten auf internationaler Ebene in multilateralen Foren wie der WTO zu verhandeln, um die größtmögliche Transparenz zu gewährleisten, und dabei das gemeinsame Interesse der Union im Einklang mit der künftigen gemeinsamen Energiepolitik in den Vordergrund zu stellen;
14. ist der Auffassung, dass die Anwendung des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) und des APS-plus die wirtschaftliche Entwicklung der anfälligsten Länder zum Ziel hat und im Bereich der Bioethanolerzeugung im Einklang mit den Zielen einer künftigen gemeinsamen Energiepolitik stehen sollte, und fordert die Kommission auf, die geeigneten Graduierungsmechanismen anzuwenden, wann immer dies erforderlich ist, und zwar auf der Grundlage der Kriterien, die in der Verordnung (EG) Nr. 980/2005 des Rates vom 27. Juni 2005 über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen[1] vorgesehen sind;
15. billigt die Bemühungen der Kommission, die Biokraftstoffindustrie in den Entwicklungsländern und Entwicklungsregionen zu unterstützen, die über ein Potential in diesem Bereich verfügen und in denen eine lokale Produktion zur nachhaltigen Minderung der Armut beitragen kann ; ist allerdings der Ansicht, dass diese Politik ausgewogen sein sollte und dass diese Bemühungen vorrangig auf die Deckung des Energieeigenbedarfs dieser Länder und nicht ausschließlich auf die Entwicklung ihrer Ausfuhrkapazitäten gerichtet sein sollten;
16. ist der Auffassung, dass die EU verstärkt in allen Partnerschafts-, Freihandels- und Präferenzabkommen auf die Entstehung offener Biokraftstoffmärkte Wert legen sollte; transparente, integrierte und offene nationale, europäische und internationale Märkte werden für eine langfristige, nachhaltige Entwicklung des Sektors sorgen; fordert die Kommission auf, alle Präferenzabkommen vor diesem Hintergrund und für diesen Bereich zu evaluieren;
17. fordert, dass die Kooperation und Integration der Biokraftstoffmärkte in der EU und den europäischen Nachbarstaaten, insbesondere im Rahmen der besonderen Partnerschaftsabkommen, erhöhte politische und wirtschaftliche Beachtung finden sollte;
18. fordert die Kommission auf, ernsthaft die Möglichkeit zu prüfen, im Rahmen eines Agrarkapitels der kombinierten Nomenklatur eine spezifische Tarifposition oder Tarifunterposition für Bioethanol und Bioethanolprodukte zu schaffen, um insbesondere die Einfuhren statistisch besser zu erfassen und sicherzustellen, dass eine angemessene Zolltarifierung erfolgt;
19. legt der Kommission und den Mitgliedstaaten nahe, eine besondere Wachsamkeit gegenüber Betrugsversuchen oder der Umgehung von Zöllen bei Bioethanol an den Tag zu legen und dabei insbesondere für die Einhaltung der Ursprungsregeln und Bestimmungen für die tarifliche Einreihung Sorge zu tragen und den Missbrauch bestimmter Zollverfahren mit zollbefreiender Wirkung zu verhindern;
20. weist mit Nachdruck auf die Möglichkeit für die Industrie der Gemeinschaft hin, erforderlichenfalls auf die Handelsschutzinstrumente (Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen, Schutzklauseln) zurückzugreifen, um die Industrie gegen eine unlautere oder übermäßige Konkurrenz durch Einfuhren zu schützen; hebt die besondere Relevanz hervor, die dem Sachverhalt einer „erheblichen Verzögerung bei der Errichtung eines Wirtschaftszweigs“ für eine neu entstehende Industrie, wie die Bioethanol-Industrie, bei den Untersuchungen einer etwaigen Schädigung, die im Rahmen solcher Verfahren durchgeführt werden, zukommt;
21. fordert die Kommission auf, ihm bis zum 1. April 2007 einen Bericht über die Produktions- und Ausfuhrbedingungen für Bioethanol in den wichtigsten Erzeugerdrittländern vorzulegen, um es ihm zu ermöglichen, die Lauterkeit des Wettbewerbs, dem sich die Gemeinschaftserzeugung durch die Einfuhren aus diesen Ländern gegenübersieht, zu bewerten; fordert, dass in diesem Bericht insbesondere auch auf die Subventionsprogramme und andere Arten von öffentlichen Maßnahmen sowie auf die sozialen und umweltbezogenen Aspekte der Tätigkeit dieser Industrie eingegangen wird;
22. fordert die Kommission auf, ein Zertifizierungssystem für in der EU verwendete Biokraftstoffe einzuführen, damit gewährleistet wird, dass ihre Erzeugung den geltenden Umweltnormen entspricht, und insbesondere durch das europäische Programm „Globale Umwelt- und Sicherheitsüberwachung (GMES)“ sicherzustellen, dass diese Erzeugung keine negative Auswirkungen auf die Umwelt hat;
23. fordert die Kommission auf, ein Zertifizierungsverfahren zu entwickeln, das eine nachhaltige Erzeugung von Biokraftstoffen erlaubt, und zwar unabhängig davon, ob diese in der EU erzeugt oder in die EU eingeführt werden;
24. betont die vorrangige Rolle, die die EU weltweit durch die Schaffung von Umweltschutz- und Sozialschutznormen spielt, und fordert die Kommission auf, diese Normen auf der Ebene des Handels mit Drittstaaten zu propagieren, um die Zukunftsfähigkeit der Biokraftstoffproduktion in möglichst großem Umfang zu verbessern und die Kosten ihrer Produktion zu rationalisieren;
25. ist der Meinung, dass die Kommission dem Gesichtspunkt der Logistik, einschließlich der weltweiten Logistik und der Sicherheit, besondere Aufmerksamkeit widmen sollte; ist der Meinung, dass dies im Rahmen von EU-Nachhaltigkeitsprüfungen berücksichtigt werden muss; fordert von der Kommission eine rechtzeitige Bewertung;
26. fordert die Kommission auf, eine Präzisierung der Vorschriften über staatliche Beihilfen vorzunehmen und Steuerbefreiungen zu fördern, um die Entwicklung von Biokraftstoffen in der EU zu unterstützen;
27. begrüßt es, dass die Kommission Wert auf die Nutzung der Interventionsgetreidebestände der Gemeinschaft zur Erzeugung von Bioenergie legt; weist darauf hin, dass sich dadurch die zum Export gelangende Menge an Interventionsgetreide verringern lässt und die EU auf diese Weise leichter ihre im WTO-Rahmen übernommenen Verpflichtungen einhalten kann; fordert deshalb die Kommission auf, entsprechende Förderungsinstrumente zu konzipieren, damit um so größere Mengen an Interventionsgetreide diesem Zweck zugeführt werden;
28. ist der Auffassung, dass der Europäische Landwirtschaftsfond für die Förderung von Biomasse zu energetischen Zwecken zu öffnen ist und dass die festgelegte Garantiehöchstfläche bei den Beihilferegelungen für diese Produktion auf über 1,5 Mio. ha erhöht werden sollte;
29. ist der Auffassung, dass eine weitere Forschung im Bereich der sog. Non-Food-Pflanzen in der EU Priorität haben sollte, um eine effiziente und ressourcenschonende Nutzung von Anbauflächen zu gewährleisten;
30. ist der Auffassung, dass die Kommission alle Aktionspläne und Richtlinien überprüfen sollte, damit eine sinnvolle Erzeugung und Nutzung von Bioenergie- und -kraftstoffen möglich wird, und dass diese Überprüfung vorrangig in den Bereichen Pflanzenerzeugung, Holzwirtschaft und Abfallwirtschaft erfolgen sollte;
31. ist der Auffassung, dass die Notwendigkeit der Erzeugung von Biokraftstoffen nur in einem gesunden und realistischen Mix zwischen Nahrungsmittelerzeugung und energetischer Verwendung gesehen werden kann; dies ist besonders vor dem Hintergrund einer knappen weltweiten Nahrungsmittelproduktion in der Zukunft von erheblicher Relevanz; fordert die Kommission auf, dies zu einem internationalen Thema zu machen.
VERFAHREN
Titel |
Strategie für Biomasse und Biokraftstoffe |
||||||
Verfahrensnummer |
|||||||
Federführender Ausschuss |
ITRE |
||||||
Stellungnahme von Datum der Bekanntgabe im Plenum |
INTA |
||||||
Verfasser der Stellungnahme |
Jean-Pierre Audy |
|
|
|
|
||
Prüfung im Ausschuss |
3.5.2006 |
19.6.2006 |
11.7.2006 |
|
|
||
Datum der Annahme |
11.9.2006 |
|
|||||
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
20 3 1 |
|||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Jean-Pierre Audy, Daniel Caspary, Giulietto Chiesa, Christofer Fjellner, Béla Glattfelder, Jacky Henin, Alain Lipietz, Caroline Lucas, Erika Mann, Helmuth Markov, Georgios Papastamkos, Godelieve Quisthoudt-Rowohl, Tokia Saïfi, Peter Šťastný, Johan Van Hecke, Daniel Varela Suanzes-Carpegna, Zbigniew Zaleski |
||||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Jorgo Chatzimarkakis, Robert Goebbels, Maria Martens, Antolín Sánchez Presedo, Margrietus van den Berg, Mauro Zani |
|
|||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
Filip Kaczmarek (in Vertretung von Robert Sturdy) |
||||||
- [1] ABl. L 169 vom 30.6.2005, S. 1
STELLUNGNAHME des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (15.9.2006)
für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
zur Strategie für Biomasse und Biokraftstoffe
(2006/2082(INI))
Verfasserin der Stellungnahme: Marta Vincenzi
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr ersucht den federführenden Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
– vertritt die Auffassung, dass für die künftigen Entscheidungen in der Energiepolitik eine Orientierung vorgegeben werden sollte, wobei zu vermeiden ist, sektorspezifische Aktionen zu fördern und die Investitionen in widersprüchliche Richtungen zu lenken;
– betont, dass bei der Bewertung der Frage der einheimischen Erzeugung und der Einfuhr von Biomasse der Gesichtspunkt der Förderung der Entwicklung eines eigenständigen Biomassesektors in der Europäischen Union beachtet werden muss,
– fordert die Festlegung neuer langfristiger Ziele bis 2020 hinsichtlich des Einsatzes und der Förderung von Biokraftstoffen, um das Vertrauen von Investoren zu gewinnen;
– ist der Überzeugung, dass sich die Strategie der Europäischen Union zur Förderung von Biokraftstoffen gerade vor dem Hintergrund der Lissabon-Strategie an Effizienz und Nachhaltigkeit orientieren muss und Maßnahmen nicht zu einem unverhältnismäßig hohen administrativen Aufwand führen dürfen;
– wünscht, dass die achte Empfehlung der Gruppe CARS 21 umgesetzt wird, die in den Biokraftstoffen der zweiten Generation eine besonders viel versprechende Technologie sieht, um die CO2-Emissionen im Verkehrsbereich zu verringern;
– betont, dass weiterhin Handlungsbedarf hinsichtlich der Verbesserung der Energieeffizienz besteht;
– betont die Notwendigkeit, eine CO2-basierte Kraftstoffsteuer in der Europäischen Union einzuführen, um diejenigen Kraftstoffe steuerlich besser zu stellen, welche aufgrund einer besseren CO2-Bilanz einen größeren Beitrag zur Verringerung des CO2-Ausstoßes leisten;
– wünscht, dass eine Festlegung der verschiedenen Arten von Biokraftstoffen der zweiten Generation vorgenommen wird, um angesichts der Auswirkungen auf die Umwelt zu unterscheiden zwischen solchen Kraftstoffen, die aus der Forstwirtschaft gewonnen werden, und solchen, die aus holzzellulosehaltigem Abfall, organischen Deponieabfällen und pflanzlichen und tierischen Rohstoffen gewonnen werden;
– ist der Ansicht, dass baldmöglichst die technischen Normen für Biokraftstoffe festzulegen sind und die bestehende Richtlinie über die Kraftstoffqualität zu überprüfen ist, um eine höhere Beimischung von Biokraftstoffen in Benzin und Diesel zu ermöglichen;
– ist der Auffassung, dass Biokraftstoffe der zweiten Generation (BTL-Kraftstoffe) eine erheblich höhere energetische Nutzungskapazität ermöglichen als Biokraftstoffe der ersten Generation;
– ist der Auffassung, dass eine europäische Plattform über Biokraftstoffe für die Anwendung im Verkehrssektor angeregt werden sollte;
– erwartet, dass von den Mitgliedstaaten eine Investitionsförderung für die Erzeugung von Biomasse zur Herstellung von Treibstoffen für Kraftfahrzeuge ausgeht, die mit den struktur- und agrarpolitischen Regelungen vereinbar ist;
– empfiehlt, im Rahmen der Produkt- und Technologieförderung den möglichen Einsatz von Biokraftstoffen in allen Verkehrsträgern zu berücksichtigen;
– unterstreicht, dass ein stabiler Bezugsrahmen wünschenswert ist innerhalb einer mehrere Jahrzehnte umfassenden Übergangszeit, um die Biokraftstoffe wettbewerbsfähig zu machen und den Ausbau eines offenen Marktes zu ermöglichen, auf dem die Verbraucher ihre eigenen Entscheidungen geltend machen können;
– fordert im Sinne einer langfristig angelegten Strategie zur Förderung eines wettbewerbsfähigen Marktes für Biokraftstoffe in der Europäischen Union, insbesondere hinsichtlich steuerlicher Anreize, verlässliche Rahmenbedingungen für Investoren und Hersteller aufzustellen;
– empfiehlt abzuklären, welche Möglichkeiten der landwirtschaftlichen Erzeugung von alternativen Kraftstoffen bestehen und welche Auswirkungen eine intensivere Produktion hätte;
– unterstützt die Entwicklung und Einführung eines europäischen Zertifizierungssystems, um Mindestnormen in der Herstellung von Biokraftstoffen in den Bereichen Ökonomie, Ökologie und Soziales zu gewährleisten; betont, dass ein solches System sowohl auf in der Union hergestellte Biokraftstoffe als auch auf Importe aus Drittstaaten Anwendung finden sollte;
– betont die Notwendigkeit einer EU-weiten Informationspolitik im Bereich Biomasse und Biokraftstoffe.
VERFAHREN
Titel |
Strategie für Biomasse und Biokraftstoffe |
||||||
Verfahrensnummer |
|||||||
Federführender Ausschuss |
ITRE |
||||||
Stellungnahme von |
TRAN |
||||||
Verstärkte Zusammenarbeit – Datum der Bekanntgabe im Plenum |
|
||||||
Verfasserin der Stellungnahme |
Marta Vincenzi |
||||||
Ersetzte(r) Verfasser(in) der Stellungnahme: |
|
||||||
Prüfung im Ausschuss |
02.5.2006 |
20.6.2006 |
12.9.2006 |
|
|
||
Datum der Annahme |
13.9.2006 |
||||||
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
39 0 0 |
|||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Gabriele Albertini, Margrete Auken, Philip Bradbourn, Michael Cramer, Arūnas Degutis, Christine De Veyrac, Petr Duchoň, Saïd El Khadraoui, Robert Evans, Emanuel Jardim Fernandes, Luis de Grandes Pascual, Ewa Hedkvist Petersen, Jeanine Hennis-Plasschaert, Stanisław Jałowiecki, Georg Jarzembowski, Dieter-Lebrecht Koch, Jörg Leichtfried, Fernand Le Rachinel, Bogusław Liberadzki, Eva Lichtenberger, Erik Meijer, Robert Navarro, Seán Ó Neachtain, Janusz Onyszkiewicz, Josu Ortuondo Larrea, Willi Piecyk, Luís Queiró, Reinhard Rack, Gilles Savary, Renate Sommer, Dirk Sterckx, Ulrich Stockmann, Armando Veneto, Marta Vincenzi |
||||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Zsolt László Becsey, Helmuth Markov, Willem Schuth, Luis Yañez-Barnuevo García |
||||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
Brian Simpson |
||||||
Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar) |
... |
||||||
VERFAHREN
Titel |
Strategie für Biomasse und Biokraftstoffe |
|||||||||||
Verfahrensnummer |
2006/2082 (INI) |
|||||||||||
Federführender Ausschuss |
ITRE
|
|||||||||||
Mitberatende Ausschüsse |
AGRI |
ENVI |
INTA 6.4.2006 |
TRAN 6.4.2006 |
|
|||||||
Nicht abgegebene Stellungnahme(n) |
|
|
|
|
|
|||||||
Verstärkte Zusammenarbeit |
|
|
|
|
|
|||||||
Berichterstatter |
Werner Langen |
|
||||||||||
Ersetzte(r) Berichterstatter(in/innen) |
|
|
||||||||||
Prüfung im Ausschuss |
25.4.2006 |
13.7.2006 |
2.10.2006 |
|
|
|||||||
Datum der Annahme |
3.10.2006 |
|||||||||||
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+ - 0 |
28 0 0 |
||||||||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Pilar del Castillo Vera, Jorgo Chatzimarkakis, Giles Chichester, András Gyürk, David Hammerstein Mintz, Erna Hennicot-Schoepges, Fiona Hall, Rebecca Harms, Romana Jordan Cizelj, Werner Langen, Anne Laperrouze, Vincenzo Lavarra, Reino Paasilinna, Eugenijus Maldeikis, Miloslav Ransdorf, Vladimír Remek, Mechtild Rothe, Paul Rübig, Andres Tarand, Catherine Trautmann, Nikolaos Vakalis, Lambert van Nistelrooij, Alejo Vidal-Quadras |
|||||||||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(in/innen) |
Pilar Ayuso, Manuel António dos Santos, Satu Hassi, Peter Liese, John Purvis |
|||||||||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
|
|||||||||||
Datum der Einreichung |
12.10.2006 |
|||||||||||
Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar) |
|
|||||||||||