BERICHT über den Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über das von der Gemeinsamen Forschungsstelle innerhalb des 7. Rahmenprogramms (2007 bis 2011) der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) für Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen auf dem Gebiet der Kerntechnik durch direkte Maßnahmen durchzuführende spezifische Programm

13.10.2006 - (KOM(2005)0444 – C6‑0385/2005 –2005/0189(CNS)) - *

Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
Berichterstatter: Daniel Caspary

Verfahren : 2005/0189(CNS)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0357/2006
Eingereichte Texte :
A6-0357/2006
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über das von der Gemeinsamen Forschungsstelle innerhalb des 7. Rahmenprogramms (2007 bis 2011) der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) für Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen auf dem Gebiet der Kerntechnik durch direkte Maßnahmen durchzuführende spezifische Programm

(KOM(2005)0444 – C6‑0385/2005 –2005/0189(CNS))

(Verfahren der Konsultation)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (KOM(2005)0444)[1],

–   gestützt auf Artikel 7 des Euratom-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6‑0385/2005),

–   gestützt auf Artikel 51 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie und der Stellungnahme des Haushaltsausschusses (A6‑0357/2006),

1.  billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;

2.  betont, dass der im Legislativvorschlag enthaltene vorläufige Referenzbetrag mit der Obergrenze der Rubrik 1a des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens in Einklang stehen muss, und stellt fest, dass der jährliche Betrag im Haushaltsverfahren des betreffenden Jahres gemäß Nummer 38 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 festgelegt wird;

3.  fordert die Kommission auf, ihren Vorschlag gemäß Artikel 119 Absatz 2 des Euratom-Vertrags entsprechend zu ändern;

4.  fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

5.  fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu ändern;

6.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

Vorschlag der KommissionÄnderungen des Parlaments

Änderungsantrag 1

Erwägung 8 a (neu)

 

(8a) Die GFS beteiligt sich an den europäischen Netzen für die Sicherheit von Kernreaktoren, deren Ziel in der möglichst weitgehenden Harmonisierung der nationalen Sicherheitsnormen besteht. Es wäre im Zusammenhang mit diesem Rahmenprogramm angebracht, dass die GFS diese Beteiligung aufgrund ihrer Sachkenntnis intensiviert, damit die Sicherheitsstandards der Gemeinschaft für die Planung, den Bau und den Betrieb von Reaktoren und Wiederaufbereitungsanlagen in der Europäischen Union festgelegt werden können. Auf diese Weise würde ein Beitrag zur Festlegung eines Kodexes für nukleare Sicherheit innerhalb der Union geleistet, in dem die unterschiedlichen nationalen Normen im Interesse eines hohen Maßes an nuklearer Sicherheit in der Union harmonisiert werden könnten.

Begründung

Die Formulierung von Mindeststandards für den Betrieb und die Ausstattung von Kernreaktoren liegt im gemeinsamen Interesse der Europäischen Union. Diese Mindeststandards sollten in einem gemeinsamen, transparenten und auf Konsens ausgelegten Dialog nach Stand von Wissenschaft und Forschung erarbeitet werden. Der GFS würde dabei eine wichtige Moderatorenrolle zukommen. Die Formulierung dieser Mindeststandards dient den Sicherheitsinteressen aller Bürgerinnen und Bürger und kommt aufgrund der grenzübergreifenden Thematik auch jenen Mitgliedstaaten zugute, die Kraft ihrer Souveränität auf den Betrieb oder den Neubau von Kernreaktoren verzichten.

Änderungsantrag 2

Erwägung 9

(9) Bei den im Rahmen dieses Spezifischen Programms durchgeführten Forschungsaktivitäten sind ethische Grundprinzipien, darunter jene der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, zu beachten.

 

(9) Bei den im Rahmen dieses Spezifischen Programms durchgeführten Forschungsaktivitäten sind ethische Grundprinzipien, darunter jene der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, zu beachten. Außerdem ist die öffentliche Akzeptanz dieser Aktivitäten zu fördern.

Begründung

Die Forschungsbemühungen der GFS in diesem Bereich dienen einem gesamteuropäischen Sicherheitsinteresse, das an Ländergrenzen nicht halt macht. Die öffentliche Akzeptanz dieser Forschung ist aus demokratischen Gesichtspunkten wichtig und sollte dementsprechend gefördert werden.

Änderungsantrag 3

Erwägung 10

10. Die GFS sollte sich weiterhin bemühen, zusätzliche Ressourcen durch kompetitive Aktivitäten zu erzielen; dieses schließt eine Teilnahme an den indirekten Aktionen des Rahmenprogramms, Arbeit für Dritte sowie zu einem geringerem Ausmaß die Verwertung von geistigem Eigentum ein.

10. Die GFS sollte sich weiterhin bemühen, zusätzliche Ressourcen durch kompetitive Aktivitäten zu erzielen; neben der Arbeit für Dritte schließt dieses eine Teilnahme an den indirekten Aktionen des Rahmenprogramms – wobei man sich bemühen sollte, in hohem Maße auf den bisherigen Aktivitäten aufzubauen sowie zu einem geringerem Ausmaß die Verwertung von geistigem Eigentum ein.

Begründung

Es sollte der GFS auch künftig unbedingt möglich sein, sich bei Ausschreibungen im Bereich der indirekten Maßnahmen zu beteiligen. Hier sollte es zu einer Verdopplung der bisherigen Bemühungen kommen. Auch das zusätzliche Einwerben von Drittmitteln und die Verwertung von geistigem Eigentum sollten weiterhin zulässig sein. Dies sorgt für eine automatische Qualitätskontrolle und weiterhin hohe Exzellenz und Effizienz innerhalb der GFS.

Änderungsantrag 4

Erwägung 10 a (neu)

 

(10a) Die GFS sollte dafür sorgen, dass ihr ausgezeichnetes wissenschaftliches Niveau gehalten wird, um ihre Aufgaben immer besser wahrzunehmen, und sollte deshalb ihre eigentlichen Forschungsaktivitäten, unbeschadet der Tätigkeiten, die unmittelbar auf die Deckung der Erfordernisse der Gemeinschaftspolitiken ausgerichtet sind, intensivieren.

Begründung

Wie dies bereits mehrfach vom Bewertungsausschuss unterstrichen wurde, muss die GFS ein Gleichgewicht zwischen ihrer Dienstleistungsfunktion für die Nutzer und ihren eigentlichen Forschungsaufgaben finden, die unverzichtbar sind, um ihr wissenschaftliches Niveau zu halten; siehe auch den Änderungsantrag 6.

Änderungsantrag 5

Erwägung 10 b (neu)

 

(10b) Die GFS sorgt dafür, dass im Rahmen ihrer Arbeit die Stellung und die Rolle beider Geschlechter in Wissenschaft und Forschung gleichermaßen Berücksichtigung finden. Dadurch soll die Beachtung des Grundsatzes der Chancengleichheit unabhängig vom Geschlecht gewährleistet werden.

Begründung

Die GFS diskriminiert bei ihrer Arbeit selbstverständlich nicht aufgrund des Geschlechts. Die Beachtung des Grundsatzes der Chancengleichheit unabhängig vom Geschlecht muss gewährleistet sein.

Änderungsantrag 6

Artikel 3 Absatz 1 a (neu)

 

Die Kommission unternimmt alle notwendigen Schritte, um zu prüfen, ob die finanzierten Maßnahmen mit Erfolg und in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Verordnung (EG/Euratom) Nr. 1605/2002 durchgeführt werden.

Änderungsantrag 7

Artikel 3 Absatz 1 b (neu)

 

Der Gesamtbetrag der Ausgaben zur Verwaltung des spezifischen Programms, einschließlich der internen Kosten und der Management-Ausgaben der Gemeinsamen Forschungsstelle, sollte dem Umfang der in dem Programm vorgesehenen Maßnahmen proportional sein und unterliegt der Entscheidung der Haushaltsbehörde und der Rechtsetzungsorgane.

Begründung

Die Mittel, die der Exekutivagentur zugewiesen werden, sollten in Einklang stehen mit dem Verhaltenskodex über die Einrichtung einer Exekutivagentur und der Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates zur Festlegung des Statuts der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen beauftragt werden. Auf diese Weise ist dafür gesorgt, dass die Maßnahmen des Programms angemessen finanziert werden.

Änderungsantrag 8

Artikel 3 Absatz 1 c (neu)

 

Die Haushaltsmittel sind im Einklang mit dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung zu verwenden, das heißt im Einklang mit den Grundsätzen der Sparsamkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Wirksamkeit sowie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Änderungsantrag 9

Artikel 5 a (neu)

 

Artikel 5a

 

Die Kommission informiert die Haushaltsbehörde im Voraus, wann immer sie beabsichtigt, von der in den Erläuterungen und im Anhang des jährlichen Haushaltsplans aufgeführten Aufteilung der Mittel abzuweichen.

Begründung

Dieses Verfahren wurde aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem Haushaltsausschuss und der Kommission im Oktober 1999 eingeführt. Nach Auffassung der Verfasserin sollte das Verfahren beibehalten werden, um die spätere Überprüfung des Einsatzes der Mittel in den spezifischen Programmen des 7. RP zu verbessern.

Änderungsantrag 10

Artikel 7 Absatz 1 a (neu)

 

Die Bewertung umfasst eine Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und eine Bewertung der Effizienz und der Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung in Bezug auf das Programm.

Änderungsantrag 11

Anhang Abschnitt 2 „Ansatz“ Absatz 4 a (neu)

 

Die GFS sorgt dafür, dass ihr ausgezeichnetes wissenschaftliches Niveau gehalten wird, um ihre Aufgaben immer besser wahrzunehmen, und intensiviert deshalb ihre eigentlichen Forschungsaktivitäten, unbeschadet der Tätigkeiten, die unmittelbar auf die Deckung der Erfordernisse der Gemeinschaftspolitiken ausgerichtet sind.

Begründung

Damit wird die neue Erwägung 10 b in den Text der Entscheidung übernommen.

Änderungsantrag 12

Anhang Abschnitt 2 „Ansatz“ Absatz 4 b (neu)

 

Ein weiteres Ziel ist die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit durch Vernetzung, damit auf europäischer und weltweiter Ebene ein weitreichender Konsens über eine Vielzahl von Fragen erreicht wird. Die Möglichkeit für die GFS, an den internationalen Spitzenforschungsnetzen und den integrierten Projekten teilzunehmen, bekommt unter diesem Aspekt eine ganz besondere Bedeutung. Die Anwendung von Sicherungsmaßnahmen durch das Amt für Euratom-Sicherheitsüberwachung (ESO) und die Internationale Atomenergieorganisation (IAEO) bedarf F&E-Unterstützung und direkter Hilfe. Besondere Aufmerksamkeit wird der Zusammenarbeit mit künftigen EU-Mitgliedstaaten geschenkt werden.

Begründung

Diese Beteiligung ermöglicht es der GFS, eine Vielzahl von Partnern, insbesondere aus den Beitrittsländern, an ihrem Beitrag zu diesen sehr sensiblen Themen zu beteiligen.

Änderungsantrag 13

Anhang Abschnitt 3.1.1 „Charakterisierung, Zwischen- und Endlagerung von abgebranntem Brennstoff“ Absatz -1 (neu)

 

Bei der weltweit weiter steigenden Anzahl von Kernkraftwerksblöcken gewinnen die Themen Abfallentsorgung und Umweltauswirkungen zunehmend an Bedeutung. Auch die Union hat hier Nachholbedarf und muss bislang unbeantwortet gebliebene Fragen auf diesem Gebiet schnell und nachhaltig beantworten.

Begründung

Die Themen Abfallentsorgung und Umweltauswirkungen stellen sich unabhängig von der Position zur Nutzung der friedlichen Kernkraft und verlangen angesichts der großen Zahl an Kernkraftwerksblöcken weltweit nach einer baldigen Lösung, zu der die GFS unbedingt ihren Beitrag leisten sollte.

Änderungsantrag 14

Anhang Abschnitt 3.1.7 „Wissensmanagement, Aus- und Fortbildung“

Es ist wichtig, dass die neuen Generationen von Forschern und Technikern im Nuklearbereich den Wissensstand der kerntechnischen Forschung durch die in der Vergangenheit durchgeführten Experimente und gewonnenen Ergebnisse, Interpretationen und Fähigkeiten aufrechterhalten und ausbauen. Dies gilt insbesondere für die Gebiete, auf denen die drei Jahrzehnte überspannende Erfahrung in der Analyse von Reaktorleistung und -sicherheit sich in komplexen analytischen Instrumenten wie Modellen und Computercodes konzentriert niedergeschlagen hat. Der GFS wird einen Beitrag dazu leisten, dass dieses Wissen rasch verfügbar, in zweckmäßiger Weise organisiert und gut dokumentiert ist; daneben wird sie Maßnahmen im Rahmen der Hochschulausbildung in Europa unterstützen. Ferner wird die GFS dazu beitragen, bessere Kommunikation über kerntechnische Fragen, insbesondere im Zusammenhang mit der öffentlichen Akzeptanz, und Strategien zur allgemeinen Sensibilisierung für Energiefragen zu entwickeln.

 

Es ist wichtig, dass die neuen Generationen von Forschern und Technikern im Nuklearbereich den Wissensstand der kerntechnischen Forschung durch die in der Vergangenheit durchgeführten Experimente und gewonnenen Ergebnisse, Interpretationen und Fähigkeiten aufrechterhalten und ausbauen. Dies gilt insbesondere für die Gebiete, auf denen die drei Jahrzehnte überspannende Erfahrung in der Analyse von Reaktorleistung und -sicherheit sich in komplexen analytischen Instrumenten wie Modellen und Computercodes konzentriert niedergeschlagen hat. Angesichts des drohenden Wissensverlusts und des fehlenden Nachwuchses im Bereich der Kerntechnik könnte sich die GFS als europäisches Zentrum für die Informationsverbreitung sowie für die Aus- und Fortbildung etablieren. Die GFS wird ein Programm zum Wissenserhalt umsetzen, das sicherstellt, dass dieses Wissen rasch verfügbar, in zweckmäßiger Weise organisiert und gut dokumentiert ist; des Weiteren wird sie ein Programm zur Nachwuchsförderung umsetzen, das darlegen soll, wie Nachwuchskräfte für die Forschung im Bereich der Kernenergie gewonnen und ausgebildet werden können; daneben wird sie Maßnahmen im Rahmen der Hochschulausbildung in Europa unterstützen. Ferner wird die GFS dazu beitragen, bessere Kommunikation über kerntechnische Fragen, insbesondere im Zusammenhang mit der öffentlichen Akzeptanz, und Strategien zur allgemeinen Sensibilisierung für Energiefragen zu entwickeln.

Begründung

Die Förderung von Nachwuchsforschern ist auf dem Gebiet der Kernforschung dringend zu intensivieren, da sich allein durch die bestehende Zahl an Kernkraftwerken wichtige Zukunftsfragen ergeben, die dringend weiterer Forschungsbemühungen bedürfen. Die Europäische Union kann es sich nicht leisten, dass die Wissensvermittlung an künftige Forschergenerationen abreißt.

Änderungsantrag 15

Anhang Abschnitt 3.2.3 „Sicherer Betrieb fortgeschrittener Kernenergiesysteme“ Absatz 2

Es ist für die GFS von zentraler Bedeutung, in diesen weltweiten Anstrengungen, an denen die wichtigsten Forschungsorganisationen beteiligt sind, unmittelbar und durch die

Koordinierung der europäischen Beiträge eine Rolle zu spielen. Dies schließt in erster Linie die Aspekte der kerntechnischen Sicherheit und der Sicherheitsüberwachung in innovativen Kernbrennstoffzyklen und insbesondere die Charakterisierung, Erprobung und Analyse neuer Brennstoffe ein. Die GFS wird sich mit der Entwicklung von Sicherheits- und Qualitätszielen, Sicherheitsanforderungen und fortgeschrittenen Evaluierungsmethoden für Reaktoren befassen. Die entsprechenden Informationen werden systematisch an die betreffenden Behörden der Mitgliedstaaten und die Kommissionsdienststellen weitergeleitet, insbesondere durch regelmäßige Koordinierungssitzungen.

 

Es ist für die GFS von zentraler Bedeutung, in diesen weltweiten Anstrengungen, an denen die wichtigsten Forschungsorganisationen beteiligt sind, unmittelbar und durch die Koordinierung der europäischen Beiträge eine Rolle zu spielen. Hier wird die GFS künftig eine entscheidende Rolle bei der Koordinierung und Integration der europäischen Beiträge zukommen. Dies schließt in erster Linie die Aspekte der kerntechnischen Sicherheit und der Sicherheitsüberwachung in innovativen Kernbrennstoffzyklen und insbesondere die Charakterisierung, Erprobung und Analyse neuer Brennstoffe ein. Die GFS wird sich mit der Entwicklung von Sicherheits- und Qualitätszielen, Sicherheitsanforderungen und fortgeschrittenen Evaluierungsmethoden für Reaktoren befassen. Die entsprechenden Informationen werden systematisch an die betreffenden Behörden der Mitgliedstaaten und die Kommissionsdienststellen weitergeleitet, insbesondere durch regelmäßige Koordinierungssitzungen.

Begründung

Die GFS sollte dazu beitragen, dass die Beiträge der Mitgliedstaaten zu den Forschungsaktivitäten im Bereich Generation IV künftig besser integriert und koordiniert werden.

Änderungsantrag 16

Anhang Abschnitt 3.3.1 „Sicherungsmaßnahmen im Nuklearbereich“ Absatz 1 a (neu)

 

Bezüglich der Weiterverbreitung von Kernwaffen oder zumindest der Bestrebungen einzelner Staaten in dieser Richtung hat sich der internationale Kontext in jüngster Zeit bedauerlicherweise verändert. Die Dimension der Nichtverbreitung gewinnt neben anderen Sicherheitsfragen wieder an Bedeutung. Es ist vor diesem Hintergrund für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union unverzichtbar, dass die notwendigen Kapazitäten auf diesem Gebiet in der GFS vorrätig gehalten werden.

Begründung

Die Nicht-Proliferation von Atomwaffen gewinnt leider immer mehr an Aktualität. Es ist deshalb von außerordentlichem Interesse für die EU, dass durch die GFS die notwendigen technischen Kapazitäten zur Beurteilung und dem Umgang mit dieser Bedrohung erhalten bleiben und ständig aktualisiert werden.

  • [1]  Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

BEGRÜNDUNG

Kerntechnische Sicherheit: Angesichts der weltweit weiter steigenden Anzahl von Kernkraftwerksblöcken ist die kerntechnische Sicherheit bereits jetzt ein Zukunftsthema, das aufgrund von Klimaschutzüberlegungen vermutlich eher noch an Bedeutung zunehmen wird. Unbeschadet der Tatsache, dass einige Mitgliedstaaten kraft ihrer Souveränität keine Kernkraftwerke auf ihrem Staatsgebiet betreiben wollen, müssen wir konstatieren, dass andere Mitgliedstaaten mit gleicher Berechtigung sich anders orientieren und die friedlich genutzte Kernkraft mittelfristig aus verschiedenen Gründen ein nicht negierbarer Faktor in einem ausgewogenen Energiemix darstellen wird. Damit verbunden müssen wir uns mit den Themen Abfallentsorgung und Umweltauswirkungen künftig verstärkt auseinandersetzen, da auch in der Europäischen Union hier noch Nachholbedarf besteht. Der GFS wird dabei eine entscheidende Moderatorenfunktion zukommen.

Die so genannten Generation IV-Reaktoren werden derzeit weltweit erforscht. Unabhängig davon, ob wir diese Reaktoren künftig in einigen Mitgliedstaaten einsetzen werden oder nicht, muss die Europäische Union sich in diesem Bereich unbedingt an der Spitze dieser Forschungsbemühungen orientieren und die weitere Entwicklung eng begleiten. Wenn wir als Europäische Union bei künftigen Diskussionen über Sicherheit und Einsatz dieser Reaktoren mitentscheiden wollen, dann geht das nur, wenn die Europäische Union als solche die notwendigen Kapazitäten vorrätig hält. Die GFS wird sich bemühen müssen, bei den bestehenden Forschungsaktivitäten im Bereich Generation IV künftig eine bessere Integration und Koordination der Beiträge der Mitgliedstaaten zu erreichen.

Sicherheitsüberwachung: Die GFS arbeitet seit Jahren erfolgreich auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit und hat ihre Kompetenz in der Vergangenheit bereits wiederholt auch dem Amt für EURATOM-Sicherheitskontrollen zur Verfügung gestellt. Auch hier müssen wir als EU weiterhin die entsprechenden Kapazitäten vorhalten. Vor allem das Thema „Nichtverbreitung von Atomwaffen“ gewinnt vor dem Hintergrund jüngster internationaler Entwicklungen immer mehr Aktualität. Die Kontrolle und Sicherheit von Kernbrennstoffen wird in Zukunft aus sicherheitspolitischen Überlegungen eine wichtige Rolle spielen. Die Europäische Union kann hier nicht abseits stehen und muss sich an der internationalen Diskussion in der Wissenschaft beteiligen und die weitere politische Entwicklung wissenschaftlich begleiten. Daneben stellen die Erweiterung der Europäischen Union und die sich daraus ergebenden Fragen für neue und alte Mitgliedstaaten für die GFS weiterhin Aktionsfelder dar, bei der sie durch ihre erworbene Kompetenz einen wichtigen Beitrag zu leisten hat.

Erhalt, Transfer und Verbreitung von Kenntnissen: Im Bereich der Nuklearenergie konnte die Europäische Union in der Vergangenheit bislang immer auf die große Kompetenz der europäischen Forschungslandschaft zurückgreifen. Insbesondere die GFS hat sich auf diesem Gebiet international einen Namen gemacht und bislang immer ausgezeichnete Ergebnisse geliefert. Diese Kompetenz muss unbedingt für künftige Forschergenerationen erhalten werden. Angesichts eines drohenden Wissensverlusts und des fehlenden Nachwuchses im Bereich der Kerntechnik könnte sich die GFS als europäisches Zentrum für die Informationsverbreitung sowie für Aus- und Fortbildung etablieren. Wichtig ist zudem, dass sich die GFS weiterhin systematisch um die Intensivierung ihrer Beziehungen zu den Universitäten und Forschungseinrichtungen der Mitgliedstaaten kümmert und den Europäischen Wissenschaftsraum auch in diesem Themenbereich voranbringt.

Wissenschaftliche Exzellenz und Beteiligung an indirekten Aktionen: Als in erster Linie seinen Auftraggebern verpflichtete, aber gleichzeitig um wissenschaftliche Exzellenz und Unabhängigkeit bemühte Organisation muss die GFS immer bemüht sein, einen ausgewogenen Mittelweg zwischen den Erfordernissen dieser Arbeitsweisen zu beschreiten. Es sollte der GFS auch unbedingt künftig gestattet sein, sich bei Ausschreibungen im Bereich der indirekten Maßnahmen zu beteiligen. Hier wäre eine Verdopplung der bisherigen Bemühungen wünschenswert. Auch das zusätzliche Einwerben von Drittmitteln und die Verwertung von geistigem Eigentum sollten weiterhin zulässig sein. Dies sorgt für eine automatische Qualitätskontrolle und weiterhin hohe Exzellenz und Effizienz innerhalb der GFS.

Exekutivagentur: Der Berichterstatter legt Wert auf die Feststellung, dass es zur Durchführung der Maßnahmen, die der GFS übertragen werden, nicht der externen Koordinierung durch eine weitere Exekutivagentur bedarf. Die Verwaltung ihrer eigenen Arbeit liegt im genuinen Aufgabenbereich der GFS und wird im Sinne einer flexiblen und effizienten Organisationsstruktur auch weiterhin dort angesiedelt sein. Mögliche Interessenskonflikte lassen sich über die Einrichtung von so genannten „Chinese walls“ lösen, wie man sie beispielsweise aus dem Investmentbanking kennt. Der Berichterstatter begrüßt deshalb ausdrücklich die Tatsache, dass die Kommission lediglich die Einrichtung einer Exekutivagentur zur Durchführung des spezifischen Programms für indirekte Maßnahmen in Betracht zieht. Im Bereich der direkten Maßnahmen bedarf es zur Sicherstellung von Effizienz und Transparenz nicht einer zusätzlichen Agentur, sondern einer weiterhin schlanken Organisation.

(CNS)

STELLUNGNAHME des Haushaltsausschusses (23.6.2006)

für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie

zu dem Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über das von der Gemeinsamen Forschungsstelle innerhalb des 7. Rahmenprogramms (2007 bis 2011) der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) für Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen auf dem Gebiet der Kerntechnik durch direkte Maßnahmen durchzuführende spezifische Programm
(KOM(2005)0444 – C6‑0385/2005 – 2005/0189(CNS))

Verfasserin der Stellungnahme: Marilisa Xenogiannakopoulou

am

KURZE BEGRÜNDUNG

1. Hauptelemente des Vorschlags

Dieser Vorschlag für ein spezifisches Programm deckt den gleichen Zeitraum ab wie das Rahmenprogramm (2007–2011), das seinerseits auf Artikel 7 des Euratom-Vertrags gestützt ist. Entsprechend diesem Artikel (Absatz 2) werden Forschungsprogramme für höchstens fünf Jahre festgelegt. Daher entspricht der Zeitraum, für den dieser Vorschlag vorgelegt wird, nicht dem der spezifischen EG-Programme.

Die Kommission schlägt vor, die spezifischen Euratom-Programme nach den vorgesehenen Legislativverfahren um den Zeitraum 2012–2013 zu verlängern, sofern die Umstände dem nicht entgegenstehen.

Der diesem Beschluss beigefügte „Finanzbogen für Rechtsakte“ erläutert die Haushaltsauswirkungen und den Bedarf an personellen und administrativen Ressourcen und enthält auch als Anhaltspunkt dienende Zahlen für den Zeitraum 2012 bis 2013.

Die Kommission plant die Schaffung einer Exekutivagentur, die mit bestimmten Aufgaben betraut wird, die zur Durchführung des spezifischen Programms erforderlich sind.

Dieses spezifische Programm umfasst folgende zwei vorrangige Themenbereiche:

· Kernfusionsforschung: Schaffung der Wissensgrundlage für den Bau von Prototypreaktoren für sichere, nachhaltige, umweltverträgliche und wirtschaftliche Kraftwerke und Bau des ITER als wichtigsten Schritt im Hinblick auf dieses Ziel. Dieser Themenbereich umfasst folgende Maßnahmenbereiche:

 Den Bau des ITER

 FuE zur Vorbereitung der Betriebsphase des ITER

 Technologische Maßnahmen zur Vorbereitung des Kraftwerks DEMO

 Langfristige FuE-Maßnahmen

 Humanressourcen, Aus- und Weiterbildung

 Infrastrukturen

 Reaktion auf sich abzeichnende oder unvorhergesehene politische Erfordernisse

· Kernspaltung und Strahlenschutz: Förderung der sicheren Nutzung der Kernspaltung und anderer Einsatzmöglichkeiten von Radioaktivität in Industrie und Medizin. Dieser Themenbereich umfasst folgende Maßnahmenbereiche:

 Entsorgung radioaktiver Abfälle

 Reaktorsysteme

 Strahlenschutz

 Unterstützung von und Zugang zu Forschungsinfrastrukturen

 Humanressourcen und Ausbildung (einschließlich Mobilität).

Bei diesem spezifischen Programm gibt es zudem einige wichtige Neuheiten, die besondere Überlegungen hinsichtlich der Durchführung erfordern:

 ein verbessertes Konzept für die Koordinierung nationaler Forschungsprogramme im Bereich Kernspaltung und Strahlenschutz;

 die gemeinsame Realisierung des ITER in einem internationalen Rahmen, die Schaffung eines gemeinsamen Unternehmens für ITER und eine verstärkte Koordinierung der integrierten europäischen Maßnahmen in der Fusionsenergieforschung;

 ein gezielter Ansatz im Hinblick auf die internationale Zusammenarbeit in den einzelnen Themenbereichen, wobei in den Arbeitsprogrammen spezifische Kooperationsmaßnahmen angegeben werden sollen, im Einklang mit dem geplanten strategischen Konzept für die internationale Zusammenarbeit;

 ein Bestandteil, der eine flexible Reaktion auf sich abzeichnende und unvorhergesehene politische Erfordernisse ermöglicht, und zwar für jeden Themenbereich; bei der Umsetzung wird man sich auf die Erfahrungen mit den Maßnahmen zur wissenschaftlichen Unterstützung der Gemeinschaftspolitik und für neue und sich abzeichnende wissenschaftliche und technologische Entwicklungen des sechsten Rahmenprogramms stützen, außerdem auf den Bereich „neue und künftige Technologien“ im Bereich der IKT.

Während der Laufzeit dieses spezifischen Programms und seiner geplanten Verlängerung bis 2013 können sich Möglichkeiten zur Schaffung sinnvoller gemeinsamer Unternehmen ergeben, z. B. im Bereich der Entsorgung radioaktiver Abfälle[1] Die Kommissionsdienststellen werden zum gegebenen Zeitpunkt dem Rat Vorschläge für solche gemeinsame Unternehmen vorlegen.

Die GFS wird ihren Auftrag unter Berücksichtigung der internen Entwicklung bei den Kommissionsdienststellen sowie des europäischen und weltweiten Kontextes im Nuklearbereich erfüllen.

Im Hinblick darauf wird sie sich systematisch um die Intensivierung ihrer Beziehungen mit den Forschungseinrichtungen in den Mitgliedstaaten bemühen.

Im Zusammenhang mit der Agenda von Lissabon und auf Wunsch der meisten ihrer Auftraggeber wird die GFS beträchtliche Anstrengungen im Hinblick auf Ausbildung und Wissensmanagement unternehmen. Sie wird ihre FuE-Maßnahmen in den Bereichen fortsetzen, die mit Abfallentsorgung und Umweltauswirkungen zusammenhängen.

Im Zusammenhang mit der Sicherheit in der Kerntechnik betreffen die wichtigsten neuen Aspekte die Reaktion auf Entwicklungen in der Gemeinschaftspolitik, auf neue Erfordernisse der Kommissionsdienststellen und die Beteiligung der Gemeinschaft an internationalen Initiativen. Die GFS arbeitet nun seit 30 Jahren im Bereich Sicherheit der Kerntechnik.

2. Empfehlungen der Verfasserin der Stellungnahme

Aus Gründen der Kohärenz schlägt die Verfasserin eine Serie gleich lautender Änderungsanträge vor, die alle sieben spezifischen Programme auf dem Gebiet der Forschung betreffen.

Ein Standard-Änderungsantrag betrifft den mehrjährigen Finanzrahmen und die Notwendigkeit, sich an die Obergrenze der Rubrik 1a zu halten.

Die anschließenden Änderungsanträge bringen den Gedanken der wirtschaftlichen Haushaltsführung und der effizienten Ausführung der aus den spezifischen Programmen finanzierten Maßnahmen ins Spiel.

Um die finanzielle Kontrolle der von der Gemeinschaft finanzierten Forschungsmaßnahmen zu verbessern, sollte die Kommission nach Auffassung der Verfasserin die Haushaltsbehörde regelmäßig über die Durchführung der spezifischen Programme unterrichten und vorab Informationen übermitteln, sobald sie beabsichtigt, von der im Gesamthaushaltsplan enthaltenen Ausgabenaufschlüsselung abzuweichen.

ÄNDERUNGSANTRÄGE

Der Haushaltsausschuss ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Änderungsanträge in seinen Bericht zu übernehmen:

Entwurf einer legislativen Entschließung

Änderungsantrag 1

Ziffer 1 a (neu)

1a. betont, dass der im Legislativvorschlag enthaltene vorläufige Referenzbetrag mit der Obergrenze der Rubrik 1a des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens in Einklang stehen muss, und stellt fest, dass der jährliche Betrag im Haushaltsverfahren des betreffenden Jahres gemäß Nummer 38 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 festgelegt wird;

Begründung

Standard-Änderungsantrag.

Vorschlag für eine Entscheidung

Vorschlag der Kommission[2]Änderungen des Parlaments

Änderungsantrag 2

Artikel 3 Absatz 1 a (neu)

 

Die Kommission unternimmt alle notwendigen Schritte, um zu prüfen, ob die finanzierten Maßnahmen mit Erfolg und in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Haushaltsordnung durchgeführt werden.

Änderungsantrag 3

Artikel 3 Absatz 1 b (neu)

 

Der Gesamtbetrag der Ausgaben zur Verwaltung des Programms, einschließlich der internen Kosten und der Management-Ausgaben der Exekutivagentur, sollte dem Umfang der in dem jeweiligen Programm vorgesehenen Aufgaben proportional sein und unterliegt der Entscheidung der Haushaltsbehörde und der Rechtsetzungsorgane.

Begründung

Die Mittel, die der Exekutivagentur zugewiesen werden, sollten in Einklang stehen mit dem Verhaltenskodex über die Einrichtung einer Exekutivagentur und der Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates zur Festlegung des Statuts der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen beauftragt werden. Auf diese Weise ist dafür gesorgt, dass die Maßnahmen des Programms angemessen finanziert werden.

Änderungsantrag 4

Artikel 3 Absatz 1 c (neu)

 

Die Haushaltsmittel sind im Einklang mit dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung zu verwenden, das heißt im Einklang mit den Grundsätzen der Sparsamkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Wirksamkeit sowie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Änderungsantrag 5

Artikel 5 a (neu)

 

Artikel 5a

 

Die Kommission informiert die Haushaltsbehörde im Voraus, wann immer sie beabsichtigt, von der in den Erläuterungen und im Anhang des jährlichen Haushaltsplans aufgeführten Aufteilung der Mittel abzuweichen.

Begründung

Dieses Verfahren wurde aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem Haushaltsausschuss und der Kommission im Oktober 1999 eingeführt. Nach Auffassung der Verfasserin sollte das Verfahren beibehalten werden, um die spätere Überprüfung des Einsatzes der Mittel in den spezifischen Programmen des 7. RP zu verbessern.

Änderungsantrag 6

Artikel 7 Absatz 1 a (neu)

 

Der Bewertungsbericht umfasst eine Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung. Er umfasst zudem eine Bewertung der Effizienz und der Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung in Bezug auf das Programm.

VERFAHREN

Titel

Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über das von der Gemeinsamen Forschungsstelle innerhalb des 7. Rahmenprogramms (2007 bis 2011) der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) für Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen auf dem Gebiet der Kerntechnik durch direkte Maßnahmen durchzuführende spezifische Programm

Bezugsdokumente

KOM(2005)0444 – C6-0385/2005 – 2005/0189(CNS)

Federführender Ausschuss

ITRE

Stellungnahme von
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

BUDG
17.11.2005

Verstärkte Zusammenarbeit – Datum der Bekanntgabe im Plenum

 

Verfasser(-in) der Stellungnahme
  Datum der Benennung

Marilisa Xenogiannakopoulou
20.9.2004

Prüfung im Ausschuss

22.6.2006

 

 

 

 

Datum der Annahme

22.6.2006

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

14

2

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Herbert Bösch, Simon Busuttil, Bárbara Dührkop Dührkop, Markus Ferber, Ingeborg Gräßle, Nathalie Griesbeck, Anne E. Jensen, Wiesław Stefan Kuc, Janusz Lewandowski, Vladimír Maňka, Antonis Samaras, Esko Seppänen, Nina Škottová, Helga Trüpel, Yannick Vaugrenard und Ralf Walter.

  • [1]  S. Begründung des überarbeiteten Vorschlags der Kommission für ein „Nuklearpaket“ – KOM(2004)0526 vom 8.9.2004.
  • [2]  ABl. C 49 vom 28.2.2006, S. 37.

VERFAHREN

Titel

Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über das von der Gemeinsamen Forschungsstelle innerhalb des 7. Rahmenprogramms (2007 bis 2011) der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) für Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen auf dem Gebiet der Kerntechnik durch direkte Maßnahmen durchzuführende spezifische Programm

Bezugsdokumente – Verfahrensnummer

KOM(2005)0444 – C6-0385/2005 – 2005/0189(CNS)

Datum der Konsultation des EP

14.11.2005

Federführender Ausschuss
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

ITRE
17.11.2005

Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

BUDG
17.11.2005

EMPL
17.11.2005

ENVI
17.11.2005

 

 

Nicht abgegebene Stellungnahme(n)
  Datum des Beschlusses

EMPL
5.10.2005

ENVI

29.11.2005

 

 

 

Verstärkte Zusammenarbeit
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

 

 

 

 

 

Berichterstatter(-in/-innen)
  Datum der Benennung

Daniel Caspary
5.10.2005

 

Ersetzte(r) Berichterstatter(-in/-innen)

 

 

Vereinfachtes Verfahren – Datum des Beschlusses

 

Anfechtung der Rechtsgrundlage
  Datum der Stellungnahme JURI

 

 

 

Änderung der Mittelausstattung
  Datum der Stellungnahme BUDG

 

 

 

Konsultation des Eur. Wirtschafts- und Sozialausschusses durch das EP – Datum des Beschlusses des Plenums

 

Konsultation des Ausschusses der Regionen durch das EP – Datum des Beschlusses des Plenums

 

Prüfung im Ausschuss

31.1.2006

21.2.2006

3.5.2006

30.5.2006

 

Datum der Annahme

10.10.2006

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

28

2

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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Šarūnas Birutis, Joan Calabuig Rull, Pilar del Castillo Vera, Giles Chichester, Adam Gierek, Fiona Hall, David Hammerstein Mintz, Rebecca Harms, Ján Hudacký, Romana Jordan Cizelj, Werner Langen, Anne Laperrouze, Pia Elda Locatelli, Nils Lundgren, Eugenijus Maldeikis, Eluned Morgan, Miloslav Ransdorf, Herbert Reul, Mechtild Rothe, Paul Rübig, Britta Thomsen, Patrizia Toia, Catherine Trautmann, Claude Turmes, Nikolaos Vakalis, Alejo Vidal-Quadras Roca, Dominique Vlasto

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(-innen)

Vittorio Prodi, Esko Seppänen

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Rosa Miguélez Ramos

Datum der Einreichung

13.10.2006

 

Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar)

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