BERICHT über den Entwurf des Gesamtshaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007

16.10.2006 - (C6‑0299/2006 – 2006/2018(BUD))und das Berichtigungsschreiben Nr. 1/0000 (00000/2006 – C6-0000/2006) zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007

Einzelplan III – Kommission
Haushaltsausschuss
Berichterstatter: James Elles

Verfahren : 2006/2018(BUD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0358/2006

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007 (C6‑0299/2006 – 2006/2018(BUD)) und zum Berichtigungsschreiben Nr. 1/0000 (00000/2006 – C6-0000/2006) zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007

Das Europäische Parlament,

–   gestützt auf Artikel 272 des EG-Vertrags und Artikel 177 des Euratom-Vertrags,

–   gestützt auf den Beschluss 2000/597/EG, Euratom des Rates vom 29. September 2000 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften[1],

–   gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[2],

–   gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[3],

–   gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 6. Mai 1999 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die Verbesserung des Haushaltsverfahrens[4],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. Mai 2006 zum Bericht der Kommission über die jährliche Strategieplanung (JSP)[5],

–   in Kenntnis des von der Kommission am 3. Mai 2006 vorgelegten Vorentwurfs des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007 (SEK(2006)0531),

–   in Kenntnis des vom Rat am 14. Juli 2006 aufgestellten Entwurfs des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007 (C6‑0299/2005),

–   unter Hinweis auf das Berichtigungsschreiben Nr. 1/0000 (00000/2006 - C6-0000/2006) zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007,

–   unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses vom 11. Juli 2006 zum Mandat für das Konzertierungsverfahren zum Haushaltsplan 2007 vor der ersten Lesung des Rates,

–   gestützt auf Artikel 69 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,

–   unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses und der Stellungnahmen der anderen betroffenen Ausschüsse (A6-0358/2006),

Allgemeine Überlegungen: Festlegung von Prioritäten, Kostenwirksamkeit, Vorbereitung der Überprüfung 2008/2009

1.   erinnert daran, dass seine politischen Prioritäten für den Haushaltsplan 2007 in der erwähnten Entschließung vom 18. Mai 2006 zur JSP erläutert wurden; weist darauf hin, dass in Ziffer 5 dieser Entschließung als die drei wesentlichen Elemente die Festlegung politischer Prioritäten, die Sicherstellung eines angemessenen Kosten-Nutzen-Verhältnisses und die Vorbereitungen für die Überprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) für 2007-2013 in den Jahren 2008 und 2009 genannt wurden;

2.   weist darauf hin, dass diese Strategie bei der Vorbereitung der ersten Lesung des Haushaltsplans 2007 im Parlament mit den in Ziffer 6 der Entschließung zur JSP aufgelisteten politischen Prioritäten in die Tat umgesetzt und in Ziffer 5 der Entschließung zum Mandat für das Konzertierungsverfahren mit dem Rat vom 14. Juli 2006 erneut bekräftigt wurde; stellt fest, dass diese Prioritäten Kernpunkt der Abänderungsentwürfe des Parlaments zu vorrangigen Programmen waren;

3.   stellt fest, dass dieser Haushaltsplan der erste Haushaltsplan unter dem neuen Finanzrahmen, unter einer neuen Interinstitutionellen Vereinbarung (IIV) und mit zahlreichen neuen mehrjährigen Programmen ist; stellt weiter fest, dass für die Ausführung des Haushaltsplans 2007 im Idealfall eine neue Haushaltsordnung gelten sollte;

4.   unterstreicht, dass im Einklang mit dem in Ziffer 7 der Entschließung zur JSP erwähnten Kosten-Nutzen-Ansatz durch politische Anhörungen im Haushaltsausschuss und eine eingehende Analyse einer Reihe von Informationsquellen über die Qualität der Ausgaben der EU-Mittel und über die Ausführung des Haushaltsplans mit einer Strategie zur Erzielung eines optimalen Kosten-Nutzen-Verhältnisses begonnen wurde; stellt fest, dass die Abänderungsentwürfe unter anderem auf der Grundlage der daraus gewonnenen Informationen vorbereitet wurden; begrüßt, dass Rat, Kommission und Parlament sich gemeinsam an den Bemühungen um Kostenwirksamkeit beteiligen;

5.   vertritt die Ansicht, dass der Umfang des vom Rat in seinem Haushaltsentwurf vorgeschlagenen Gesamtmittelansatzes weit hinter der Dotierung zurückbleibt, die die EU benötigt, um effizient auf die Herausforderungen der Globalisierung reagieren zu können, wodurch die Bedeutung der dritten Komponente der Strategie des Parlaments, nämlich der Vorbereitung der Überprüfung des MFR, nur noch deutlicher wird, die der EU eine besser auf politische Prioritäten ausgerichtete Ausgabentätigkeit ermöglichen sollte; vertritt die Ansicht, dass durch einen gezielteren Einsatz von Verpflichtungsermächtigungen für vorrangige Programme und durch Maßnahmen, mit denen sichergestellt wird, dass die Mittel korrekt ausgegeben werden, das Ausgabengebaren der EU den Interessen der Bürger besser gerecht wird;

6.   erwartet, dass alle in der neuen IIV vom 17. Mai 2006 enthaltenen neuen Elemente und Reformen im Zuge des Haushaltsplans 2007 vollständig umgesetzt werden, um rasche Auswirkungen auf die qualitative Ausführung des Haushaltsplans und die interinstitutionellen Beziehungen zeitigen zu können;

Horizontale Fragen

Konzentration auf Prioritäten

7.   vertritt im Einklang mit den Prioritäten des Parlaments die Ansicht, dass die Ausgaben der EU auf prioritäre Bereiche konzentriert werden und höhere Beträge veranschlagt werden sollten als im Haushaltsentwurf des Rates vorgeschlagen wurde, um eine wirksame Durchführung vorrangiger Programme für die Bürger zu gewährleisten; schlägt daher vor, die Mittel für Zahlungen im Haushaltsplan 2007 auf 1,04 % des BNE der EU anzuheben, indem die Mittel für die im Zusammenhang mit den politischen Prioritäten des Parlaments stehenden Haushaltslinien aufgestockt werden; stellt fest, dass die meisten Fachausschüsse des Parlaments vorgeschlagen haben, in Übereinstimmung mit den laufenden bzw. den 2007 beginnenden Legislativverfahren die Mittel des Haushaltsvorentwurfs wiedereinzusetzen;

Bewältigung der Herausforderungen der Globalisierung

8.   vertritt die Ansicht, dass die Europäische Union die sich unter anderem durch den anhaltenden Globalisierungsprozess ergebenden Herausforderungen in den Bereichen Wirtschaft, Politik, Gesellschaft, Umwelt und Entwicklung energisch angehen und effizienter bewältigen muss; schlägt daher Abänderungen zum Haushaltsplan 2007 vor, die auf eine Stärkung der Fähigkeit der Wirtschaft der EU abzielen, strategischer an diese Herausforderungen heranzugehen, und durch die die für die Entwicklungshilfe für Regionen wie Asien und Lateinamerika und den Mittelmeerraum verfügbaren Beträge erhöht werden;

Erzielung eines angemessenen Gegenwertes

9.   unterstreicht die Notwendigkeit einer besseren Kostenwirksamkeit im EU-Haushalt; schlägt Änderungen vor, durch die 30 % der Mittel in einer Reihe von Haushaltslinien in die Reserve eingestellt werden, bis die Kommission dem Parlament zusichern kann, dass diese Gelder so ausgegeben werden, dass ein angemessener Gegenwert für den europäischen Steuerzahler erzielt wird;

10. erinnert daran, dass diese Haushaltslinien auf der Grundlage einer eingehenden Prüfung der Sonderberichte des Rechnungshofs, der „Syntheseberichte“ über die Verwaltung der Finanzmittel durch die Kommission, des von der Kommission vorbereiteten Frühwarnsystems für die Haushaltsausführung („Budget Forecast Alert“) und der auf Ersuchen des Haushaltsausschusses hin durchgeführten Kosten-Nutzen-Analysen und unter Berücksichtigung der von den Kommissionsdienststellen vorbereiteten Tätigkeitsübersichten ausgewählt wurden;

11. begrüßt insbesondere die Forderung nach einer Anhörung Mitte November, in der die Kommission auf die in diesen Abänderungen zum Haushalt angesprochenen Anliegen eingehen soll; legt den Mitgliedern der Fachausschüsse nahe, an dieser Anhörung teilzunehmen;

12. kürzt die Mittel für unmittelbar programmgebundene Verwaltungsausgaben generell um 10 %; sieht keinen Widerspruch für Haushaltslinien, bei denen das Parlament sowohl angesichts gewisser Besorgnis um die Qualität der Ausführung Beträge in die Reserve einstellt als auch Mittel mit Blick auf politische Prioritäten aufstockt; bekräftigt in diesem Zusammenhang erneut, dass es in allen Ausgabenbereichen der EU ein optimales Kosten-Nutzen-Verhältnis erreichen möchte;

13. erinnert daran, dass das Parlament einer positiven Zuverlässigkeitserklärung für gemeinsam verwaltete Mittel große Bedeutung beimisst; bekräftigt seine Absicht, dafür zu sorgen, dass die zuständigen Rechnungsprüfungsinstanzen in den Mitgliedstaaten im Einklang mit der IIV von 2006 eine Bewertung darüber vorlegen, ob die Management- und Kontrollsysteme mit den Gemeinschaftsvorschriften übereinstimmen; wiederholt seine Forderung, dass sich die Mitgliedstaaten deshalb verpflichten, auf der geeigneten einzelstaatlichen Ebene jährlich eine Übersicht über die verfügbaren Rechnungsprüfungen und Erklärungen vorzulegen;

Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen

14. stellt hinsichtlich der Pilotprojekte und der vorbereitenden Maßnahmen fest, dass durch die Interinstitutionelle Vereinbarung (IIV) vom 17. Mai 2006 die Obergrenzen für neue Projekte angehoben wurden; schlägt eine Reihe neuer Projekte vor, die weitgehend mit den in Ziffer 6 der Entschließung zur JSP aufgelisteten Prioritäten in Einklang stehen;

Agenturen

15. schlägt für die bisherigen Agenturen – bei einer geringen Zahl spezifischer Ausnahmen – generell vor, die Mittel des HVE wieder einzusetzen, jedoch die über einen Referenzbetrag hinausgehenden Mittel in die Reserve einzustellen, bis eine positive Bewertung der Leistungen der Agenturen vorliegt, die an deren endgültigem Arbeitsprogramm gemessen wird, das eine vollständige Liste der für 2007 vorgesehenen Aufgaben sowie die neuen personalpolitischen Pläne der Kommission enthält; schlägt hinsichtlich der neuen Agenturen (Agentur für chemische Stoffe, Gender-Institut, Agentur für Grundrechte) zur Sicherstellung der Anwendung von Nummer 47 der IIV vom 17. Mai 2006 vor, die im Haushaltsplan veranschlagten Mittel zu streichen, insbesondere angesichts dessen, dass für diese Agenturen bisher noch keine Rechtsgrundlage besteht; erwartet, dass der Rat klärt, welche Beiträge die Gastländer zu den bereits bestehenden Agenturen leisten, und dass er eine Reihe verbindlicher gemeinsamer Standards festlegt;

Konkretes Vorgehen für die einzelnen Rubriken

Teilrubrik 1a – Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung

16. bekräftigt seine in der Entschließung zur JSP zum Ausdruck gebrachte Überzeugung, dass Wissen, Fertigkeiten, Forschung und Entwicklung, Innovation, Technologien der Informationsgesellschaft, und eine nachhaltige Verkehrs- und Energiepolitik die Grundlage einer gesunden modernen Wirtschaft bilden und für die Schaffung von Arbeitsplätzen von wesentlicher Bedeutung sind; hat daher beschlossen, die Kürzungen des Rates in einer Reihe von für die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft der EU wichtigen Haushaltslinien abzulehnen; hat beschlossen, die Zahlungsermächtigungen für vorrangige Programme im Zusammenhang mit der Lissabon-Agenda wie das Programm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation und das 7. Forschungsrahmenprogramm aufzustocken;

17. bedauert, dass die Mittel für die transeuropäischen Verkehrsnetze für den MFR 2007-2013 stärker gekürzt wurden als erwartet; unterstreicht die Bedeutung einer klaren Aussage der Kommission zu ihren geplanten Prioritäten betreffend die Investitionen in die transeuropäischen Verkehrsnetze; erwartet eine zufrieden stellende Einigung mit dem Rat und der Kommission über eine Regelung der Finanzhilfe im Bereich der transeuropäischen Verkehrsnetze und über vorrangige Projekte, für die Mittel bereitgestellt werden sollten;

18. ist davon überzeugt, dass die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der EU ein wesentlicher Aspekt der Reaktion der EU auf die Herausforderungen der Globalisierung ist; hält eine Aufstockung der Mittel der Teilrubrik 1a daher für ein eindeutiges Signal für die künftige angestrebte Entwicklung der Ausgaben der EU; erinnert daran, dass angemessene öffentliche Finanzmittel bereitgestellt werden müssen, um die Voraussetzungen für die von der Kofinanzierung durch die Europäische Investitionsbank erwartete stimulierende Wirkung zu schaffen; erwartet baldigst diesbezügliche Vorschläge der Kommission und des Rates; unterstreicht, dass eine Erhöhung des langfristig gezeichneten Kapitals für den Europäischen Investitionsfonds wünschenswert wäre, um die Einsetzung neuer Mandate (darunter das Programm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation CIP) 2007 zu unterstützen und gleichzeitig die neuen geplanten Technologietransfers wie vom Parlament, vom Rat und von der Kommission gewünscht zu finanzieren;

19. unterstreicht nachhaltig die außerordentliche technologische und wirtschaftliche Bedeutung des Programms Galileo; erinnert die Kommission daran, dass dieses Programm im neuen MFR über die Laufzeit unterfinanziert ist und fordert die Kommission auf, rechtzeitig nach einer tragfähigen und nachhaltigen Lösung zu suchen, damit der Erfolg dieses Programms sichergestellt wird;

Teilrubrik 1b – Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung

20. stellt fest, dass die Mittel für Struktur- und Kohäsionsfonds für den MFR 2007–2013 erheblich geringer ausfallen als erwartet, was hauptsächlich auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Dezember 2005 zurückzuführen ist; ist daher der Auffassung, dass der Mittelansatz des HVE wiederhergestellt werden sollte; unterstreicht, dass nach der Einigung über die neue IIV nun baldmöglichst nationale Programme aufgestellt und verabschiedet werden müssen; unterstreicht die Bedeutung der Kohäsion als einer der prioritären Politikbereiche der EU; hat beschlossen, die Zahlungsermächtigungen für Haushaltslinien im Zusammenhang mit der Kohäsion in Einklang mit seinen politischen Prioritäten aufzustocken;

21. fordert die Kommission auf, die notwendigen Texte vorzulegen und sobald wie möglich Verfahren einzuleiten, die die Bereitstellung von Mitteln für den Internationalen Fonds für Irland während des Haushaltsverfahrens 2007 ermöglichen; fordert die Kommission ferner auf, die Rechtsgrundlage für das Programm Peace zu klären;

Rubrik 2 – Bewirtschaftung und Schutz der natürlichen Ressourcen

22. stellt fest, dass die jüngste Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 2007 erstmals voll zum Tragen kommen wird; bedauert die drastischen generellen Kürzungen bei den Marktausgaben im Umfang von 525 Millionen Euro, die der Rat auf der Grundlage von Rechnungsführungskriterien und ohne Berücksichtigung der Prioritäten des Parlaments vorgenommen hat; fordert daher die Wiedereinsetzung der im HVE veranschlagten Beträge;

23. bedauert, dass trotz des erheblichen Bedarfs für die Umstrukturierung, Modernisierung und Diversifizierung der Wirtschaft in den ländlichen Gebieten Europas die für die Entwicklung des ländlichen Raumes veranschlagten Mittel real sinken werden; vertritt die Ansicht, dass eine freiwillige Übertragung von Mitteln von den Direktbeihilfen für die Landwirtschaft (GAP „erste Säule“) auf die Entwicklung des ländlichen Raums nicht das geeignete Mittel ist, um hierfür Abhilfe zu schaffen; äußert in diesem Zusammenhang starke Vorbehalte gegen den derzeitigen Vorschlag der Kommission betreffend die freiwillige Differenzierung von bis zu 20 % der Direktbeihilfen für die Landwirtschaft, die auf die ländliche Entwicklung übertragen werden sollen;

Rubrik 3a – Freiheit, Sicherheit und Recht

23a.    weist darauf hin, dass der Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, insbesondere die Förderung der Grundrechte, die Festlegung einer gemeinsamen Asyl- und Migrationspolitik und die Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität eine der wichtigsten Prioritäten der Union darstellt; beschließt daher, die Mittel für diesen Bereich, insbesondere für Eurojust, der einzigen Einrichtung für die justizielle Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten in Strafsachen, aufzustocken, deren zunehmende Effizienz noch weiter verbessert werden muss;

24. vertritt die Ansicht, dass der integrierte Grenzschutz an den Außengrenzen der Union eines der Ziele ist, die derzeit sofortige und stärkere Unterstützung erfordern; unterstützt deshalb die Aufstockung der Mittel für den Außengrenzenfonds; erhöht die Mittel für die Agentur FRONTEX; bekräftigt seine wiederholt vorgebrachte Forderung, dass Europol als Gemeinschaftseinrichtung verankert werden muss, um seine Effizienz zu steigern und die demokratische und justizielle Kontrolle zu verbessern, der Europol unterworfen werden muss;

Rubrik 3b – Unionsbürgerschaft

25. verweist auf die Bedeutung des Subsidiaritätsprinzips in den Bereichen Kultur, allgemeine und berufliche Bildung und Jugend, und glaubt, dass die Wahrung der Meinungsvielfalt die wichtigste Voraussetzung für eine effiziente Kommunikationspolitik ist, um die Bürgernähe der EU zu verbessern; vertritt die Ansicht, dass die neuen Kommunikationsmedien besser genutzt werden können, um die politischen Entscheidungsträger aller politischen Lager in Europa zu einem Gedankenaustausch zusammenzubringen; legt der Kommission nahe, hinsichtlich der nach Plan D für Demokratie, Dialog und Diskussion zu ergreifenden Maßnahmen und deren Auswirkungen auf den Haushalt für Klarheit zu sorgen; ersucht die Kommission, im Internet detailliert die gewährten Beihilfen (Beträge und Begünstigte) für sämtliche Maßnahmen zu veröffentlichen;

Rubrik 4 – Die EU als globaler Partner

26. vertritt die Ansicht, dass die EU rascher und strategischer an den Globalisierungsprozess herangehen sollte; schlägt für eine Reihe von Haushaltslinien die Wiedereinsetzung der Beträge des HVE sowie in einigen Bereichen bei den Zahlungen und den Verpflichtungen über den HVE hinausgehende Mittelansätze vor, um die Tätigkeiten der EU durch Gemeinschaftsprogramme in den Bereichen Außenpolitik, Entwicklung und humanitäre Hilfe sowie einen Austausch in den Bereichen Unternehmen und Forschung mit wichtigen Schwellenländern wie China und Indien anzukurbeln;

27. stellt fest, dass der neue Rechtsrahmen für die Maßnahmen im Außenbereich auch eine neue Haushaltsstruktur mit sich bringt; begrüßt im Allgemeinen die Vereinfachung des Instrumentariums und des in diesem Zuge vorgeschlagenen neuen Haushaltseingliederungsplans; begrüßt auch die Einführung eines gesonderten Instruments für Menschenrechte und Demokratie, was eine Änderung des Eingliederungsplans des HVE erforderlich macht; kann jedoch nicht akzeptieren, dass eine Reihe der vorgeschlagenen Änderungen zu Lasten der Transparenz für bestimmte Sektoren und/oder Regionen geht, und wird die notwendigen Änderungen vornehmen;

28. ist besorgt darüber, dass die Ausweitung der Aktivitäten im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) nicht mit einer stärkeren demokratischen Rechenschaftspflicht und parlamentarischen Kontrolle einherging; schlägt Abänderungen am Haushaltsplan vor, mit denen diesbezüglich ein größeres Maß an Transparenz und Zusammenarbeit gefördert werden soll;

Rubrik 5 – Verwaltung

29. lehnt den im Entwurf der Erklärungen in der Anlage zum Haushaltsentwurf zu den Verwaltungsmitteln verfolgten Ansatz des Rates entschieden ab, in dem der Abbau von 200 Planstellen in den EU-Organen, hauptsächlich in der Kommission, im Jahr 2008 sowie weiterer 500 Stellen zwischen 2008 und 2010 befürwortet wurde;

30. beschließt, die Kürzungen rückgängig zu machen, die der Rat bei den Verwaltungsausgaben der Kommission, einschließlich ihres Stellenplans, vorgenommen hat, um ihr ordnungsgemäßes Funktionieren zu ermöglichen; stellt jedoch unter folgenden Bedingungen 50 Millionen EUR in die Reserve ein:

· Verpflichtung zur Durchführung einer Überprüfung bis zum 30. April 2007 sowie zur Vorlage einer Halbzeitbewertung ihres Personalbedarfs und eines detaillierten Berichts über die personelle Ausstattung der Unterstützungs- und Koordinierungsfunktionen in der Kommission;

· Verpflichtung zur Festlegung eines verbesserten Verfahrens im Einklang mit dem Rahmenabkommen, um die Prioritäten des Parlaments im Legislativ- und Haushaltsbereich in ihr Gesetzgebungs- und Arbeitsprogramm aufzunehmen und die Vorstellung des Arbeitsprogramms der Union im Februar 2007 im Parlament zu ermöglichen;

· Einigung über ein gemeinsames Programm zur Vereinfachung des Regelungsumfelds der Union;

· Verpflichtung zur Lieferung von Informationen über den Stand der Überprüfung aller noch ausstehenden Regelungen, einschließlich eines Berichts über die Maßnahmen der Kommission zur Verbesserung der Umsetzung von EU-Recht in nationales Recht, um sicherzustellen, dass die Kriterien zur Stärkung des Wettbewerbs erfüllt werden;

31. vertritt die Ansicht, dass das Amt für Personalauswahl der Europäischen Gemeinschaften (EPSO) seine Arbeitsmethoden grundlegend ändern sollte, um den Organen schneller eine größere Zahl von Bewerbern anbieten zu können, die dem Bedarf der Organe besser gerecht werden;

32. nimmt die von den Fachausschüssen angenommenen Stellungnahmen im Anhang zu dieser Entschließung zur Kenntnis;

****

33. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung zusammen mit den Abänderungen und Änderungsvorschlägen zu Einzelplan III des Entwurfs des Gesamthaushaltsplans dem Rat und der Kommission sowie den anderen betroffenen Organen und Einrichtungen zu übermitteln.

  • [1]  ABl. L 253 vom 7.10.2000, S. 1.
  • [2]  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
  • [3]  ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.
  • [4]  ABl. C 172 vom 18.6.1999, S. 1. Zuletzt geändert durch den Beschluss 2005/708/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 269 vom 14.10.2005, S. 24).
  • [5]  Angenommene Texte dieses Datums, P6_TA(2006)0221.

BEGRÜNDUNG

Über den Kontext und die Aspekte des Verfahrens

Wenn es sich lohnt, eine Idee zu haben, dann lohnt es sich auch, sie ein zweites Mal zu haben“

Tom Stoppard

1. Sachstand

1. Am 15. Dezember 2005 wurde der Haushaltsplan 2006 mit der zweiten Lesung im Europäischen Parlament angenommen. Es handelte sich um den letzten Haushaltsplan während der Laufzeit der Finanziellen Vorausschau 2000‑2006.

2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen beläuft sich auf 121,190 Mrd. EUR, was gegenüber 2005 eine Zunahme um 4,5 % bedeutet. Die Zahlungsermächtigungen steigen um 5,9 % auf 111,969 Mrd. EUR, was einem Anteil von 1,01 % am BNE der EU entspricht.

Die Margen, die unterhalb der Obergrenzen der Finanziellen Vorausschau für das Jahr 2006 verbleiben, belaufen sich auf 2,505 Mrd. EUR bei den Verpflichtungen und 7,323 Mrd. EUR bei den Zahlungen.

3. Wie bei den meisten Haushaltsplänen im Rahmen der Finanziellen Vorausschau 2000‑2006 wurde das Flexibilitätsinstrument in Anspruch genommen. Die Obergrenze von Rubrik 4 (externe Politikbereiche) wurde um 275 Mio. EUR angehoben, insbesondere für den Wiederaufbau im Irak (100 Mio. EUR), die Wiederaufbauhilfe für die von dem Tsunami im Indischen Ozean heimgesuchten Ländern (95 Mio. EUR), die Stützungszahlungen im Zusammenhang mit dem Zuckerprotokoll (40 Mio. EUR) und die GASP (40 Mio. EUR).

4. Die erste Frage, mit der sich der Gesamtberichterstatter für den Haushaltsplan 2007 auseinandersetzen muss, gilt dem Kontext, in dem das Haushaltsverfahren 2007 abgewickelt werden sollte. Der gegenwärtige Sachstand ist Folgender:

Die Kommission hat im Juli 2004 einen ersten Katalog von Vorschlägen[1] für eine neue Finanzielle Vorausschau und eine neue Interinstitutionelle Vereinbarung vorgelegt; daran schloss sich eine Reihe von Legislativvorschlägen zur Verlängerung der Gemeinschaftsprogramme an, die Ende des Jahres 2006 auslaufen.

Das so genannte „Prodi-Paket“ wurde von der neuen „Barroso-Kommission“ bekräftigt.

· Am 8. Juni 2005 nahm das Europäische Parlament seine Verhandlungsposition für den nächsten Mehrjahresfinanzrahmen an[2].

Am 17. Dezember 2005 erzielte der Europäische Rat schlussendlich eine Einigung über den nächsten Mehrjahresfinanzrahmen 2007-2013. In seiner Entschließung vom 18. Januar 2006 „lehnt [das Europäische Parlament] die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates in ihrer jetzigen Form ab“, erklärt jedoch seine Bereitschaft, konstruktive Verhandlungen mit dem Rat auf der Grundlage der jeweiligen Standpunkte aufzunehmen.

· Am 1. Februar 2006 legte die Kommission entsprechend der vom Europäischen Parlament in seiner Entschließung vom 1. Dezember 2005 erhobenen Forderung einen überarbeiteten Vorschlag für die IIV vor. Dieser überarbeitete Vorschlag, in den einige Forderungen des Parlaments und die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates aufgenommen wurden, ist die neue Grundlage für die Verhandlungen über die nächste IIV. Er enthält keine Beträge.

Die drei Organe haben auf ihr gemeinsames Ziel verwiesen, während des Halbjahres der österreichischen Präsidentschaft und nach Möglichkeit im April‑Mai 2006 eine Einigung zu erzielen.

5. Der Berichterstatter ist sich des Umstands bewusst, dass es nicht nur ohne Zustimmung des Europäischen Parlaments keine Finanzielle Vorausschau geben kann, sondern dass auch die Einigung über die nächste Finanzielle Vorausschau mit der Einigung über die nächste IIV verknüpft ist.

Er stellt fest, dass der überarbeitete Vorschlag der Kommission auf dieser Stufe den Forderungen des Parlaments nicht uneingeschränkt Rechnung trägt, wie dies vor kurzem vom Haushaltsausschuss unterstrichen wurde, und dass das Mandat des Rates noch immer nicht klar ist.

2. Der erste Haushalt einer neuen Finanzperiode

6. Es sei daran erinnert, dass der Mehrjahresfinanzrahmen kein Mehrjahreshaushalt ist. In diesem Kontext – der dadurch geprägt wird, dass 90 % der Rechtsvorschriften der EU nach 2006 verlängert werden müssen, die meisten davon im Wege der Mitentscheidung – ist sich der Berichterstatter deshalb der Notwendigkeit bewusst, einen gewissen Handlungsspielraum im jährlichen Verfahren zu belassen.

7. Im Falle einer Einigung über die nächste FV-IIV werden die Legislativverfahren entsprechend den am 18. Oktober 2005 vom Europäischen Parlament und vom Rat verabschiedeten „Leitlinien für Legislativvorschläge in Verbindung mit dem Mehrjahresfinanzrahmen 2007-2013[3] abgeschlossen werden.

„Nach einer Einigung über die IIV vereinbaren das Europäische Parlament und der Rat auf der Grundlage von Vorschlägen der Kommission zur Anpassung der einschlägigen Rechtsgrundlagen die Finanzrahmen der einzelnen Legislativvorschläge, die vor dem Europäischen Parlament und dem Rat anhängig sind, und nehmen diese endgültig an.“

8. Auch wenn die wichtigsten politischen Programme, die in der nächsten Finanziellen Vorausschau vorgesehen sind, im Kontext der Legislativverfahren dargelegt werden, formuliert der Berichterstatter zum gegenwärtigen Zeitpunkt folgende Anmerkungen:

· glaubt, dass das Haushaltsverfahren 2007 in dem Maße, wie die Finanzrahmen vereinbart werden, eine wirkliche Gelegenheit für eine Feinabstimmung sowie einen Hebel für die Festlegung von Prioritäten bieten kann; ist der Auffassung, dass das jährliche Haushaltsverfahren vom Parlament als Instrument genutzt werden könnte, um seine Prioritäten in den laufenden Legislativverfahren sicherzustellen;

· ist davon überzeugt, dass der Haushalt nicht nur in den Augen der Bürger eine Frage der Verhältnisse zwischen reichen und armen Ländern im Zuge des immer größeren Einflusses des Phänomens der Globalisierung auf den Prozess der Politikgestaltung sein sollte, sondern als Instrument genutzt werden sollte, um den europäischen Zusatznutzen für moderne Politiken zu beweisen, welche den Erwartungen der Bürger entsprechen, die mit den neuen Herausforderungen in einer im zügigen Wandel begriffenen Welt konfrontiert sind;

· ist entschlossen, die quantitativen und qualitativen Aspekte der Ausführung des Haushaltsplans zu Gunsten der Steuerzahler mit Hilfe einer Kosten-Nutzen-Analyse bei einer Reihe von spezifischen Programmen zu optimieren; möchte außerdem die Gelegenheit des ersten Haushaltsplans einer neuen Finanzperiode ergreifen, um der Finanzplanung entsprechend der gemeinsamen Erklärung vom Juli 2004 eine wichtige Dimension zu geben;

· hält es für wahrscheinlich, dass der Haushaltsplan 2007 eine Gelegenheit bieten wird, die Fragen anzusprechen, die in der Finanziellen Vorausschau nicht vollständig angegangen worden sind, aber im Prozess der Überarbeitung uneingeschränkt geprüft werden müssen.

3. Konsequenzen für den Haushaltsplan 2007

Die Hauptzielrichtung: eine Einigung über die IIV und die Finanzielle Vorausschau im April/Mai 2006

9. Der Berichterstatter für den Haushaltsplan 2007 hofft, dass allen Bemühungen, die Reimer Böge, der Berichterstatter zur IIV und zur Finanziellen Vorausschau, und der Haushaltsausschuss zum Abschluss der Verhandlungen unternommen haben, Erfolg beschieden sein wird, doch diese Verhandlungen werden weitgehend von der Offenheit des Rates gegenüber den sorgfältig formulierten Forderungen des Europäischen Parlaments abhängen.

10. In dieser Hinsicht besteht zumindest auf Seiten des Europäischen Parlaments das Ziel darin, eine vernünftige IIV und Finanzielle Vorausschau zu erreichen, statt sehr zügig eine unbefriedigende IIV bzw. Finanzielle Vorausschau abzuschließen. Auch wenn es der Berichterstatter für wünschenswert hält, dass im April/Mai 2006 eine Einigung erzielt wird, kann dieses Szenario nicht das einzige sein, das geprüft werden muss. Wenn zu diesem Zeitpunkt Ungewissheiten über den Finanzrahmen verbleiben, sollte das jährliche Haushaltsverfahren dennoch über eine klare Grundlage verfügen, auf der man voranschreiten kann.

11. Entsprechend dem regulären Zeitplan, den die Organe für das jährliche Haushaltsverfahren vereinbart haben, laufen jetzt die Vorarbeiten für den Haushaltsplan 2007. Die Kommission plant, die Jährliche Strategieplanung (JSP) am 14. März und den Vorentwurf des Haushaltsplans (HVE) am 3. Mai anzunehmen.

Die alternative Zielrichtung: im Falle des Nichtzustandekommens einer Einigung im Mai 2006

12. Nummer 26 der Interinstitutionellen Vereinbarung enthält Vorschriften für den Fall, dass keine Einigung über eine neue FV-IIV erzielt wird.

„Falls eine Einigung über eine neue Finanzielle Vorausschau nicht zu Stande kommt und falls die geltende Finanzielle Vorausschau nicht von einer der an der Vereinbarung beteiligten Parteien ausdrücklich gekündigt wird, werden die Obergrenzen für das letzte Jahr der geltenden Vorausschau nach Nummer 15 jedes Jahr in der Weise angepasst, dass auf diese Beträge der im vorhergehenden Zeitraum festgestellte durchschnittliche Steigerungssatz – ohne Berücksichtigung der erweiterungsbedingten Anpassungen – angewandt wird. Dieser Steigerungssatz darf jedoch nicht höher sein als die für das betreffende Jahr vorgesehene Wachstumsrate des BSP der Gemeinschaft.“

13. Bei fehlender Einigung über eine neue Finanzielle Vorausschau kann die Kommission die Jährliche Strategieplanung annehmen, da ihr Ziel darin besteht, die wichtigsten Prioritäten für das kommende Jahr festzulegen und die für ihre Durchführung erforderlichen Mittel zu prognostizieren. Beim HVE ergibt sich jedoch eine andere Situation, weil es hier um Beschlüsse über Beträge geht.

14. Der Berichterstatter möchte unterstreichen, dass – weil die jährlichen und mehrjährigen Verfahren parallel geführt werden – im Falle des Nichtzustandekommens einer Einigung im April/Mai unterschiedliche Optionen geprüft werden sollten. Unter den gegenwärtigen Umständen bieten sich zwei Möglichkeiten:

a) Die Kommission sollte den HVE auf der Grundlage der bestehenden Obergrenzen (FV 2000-2006) vorbereiten und dabei den in Nummer 26 der IIV vorgesehenen Mechanismus anwenden[4].

b) Die gegenwärtige IIV wird vom Europäischen Parlament oder vom Rat aufgekündigt. In diesem Falle finden die Bestimmungen des Vertrags für die jährlichen Haushaltspläne (Artikel 272) Anwendung.

15. Unter politischem Blickwinkel ist Nummer 26 für das Europäische Parlament weder praktikabel noch akzeptabel, wie dies der Berichterstatter zur Finanziellen Vorausschau, Herr Reimer Böge, in seinem Arbeitsdokument Nr. 1 herausgestellt hat[5], weil:

a) die Anwendung dieses automatischen Mechanismus im Laufe der Jahre zu einer Verringerung der NOA führt,

b) die Struktur der geltenden Finanziellen Vorausschau nicht angemessen ist, um die von der Kommission festgelegten und vom Parlament übernommenen Prioritäten (z.B. Lissabon-Strategie) herauszustellen,

c) das EP die Mittel der Rubrik 7 (Heranführungshilfe) nicht verwenden kann,

d) der Ausgangspunkt für die Verlängerung – FV für das Jahr 2006 – die EU‑25 ist, während die Grundlage für die FV ab 2007 die EU‑27 sein wird.

16. Der Berichterstatter erkennt an, dass sich das Parlament in einer heiklen Position befindet, in der rechtliche Verpflichtungen und politische Beschlüsse von beträchtlicher Bedeutung sind, er glaubt jedoch, dass das Europäische Parlament nicht das Risiko eingehen kann, an die Vorschriften von Nummer 25 gebunden zu sein. Genauso wenig kann es dem Ergebnis der Verhandlungen über die nächste FV-IIV vorausgreifen.

17. In einer Aufzeichnung vom 7. Februar befasst sich der Juristische Dienst des Europäischen Parlaments mit dem Kontext der Unsicherheit über das Ergebnis der Verhandlungen. Der Auffassung des Juristischen Dienstes zufolge sollte die Aufkündigung der IIV unter Achtung des Grundsatzes der loyalen Zusammenarbeit zwischen den Organen „zu Beginn des Jahres 2006“ stattfinden. Eine späte Aufkündigung könnte eine implizite Billigung der künftigen IIV durch das Europäische Parlament bedeuten. Der Berichterstatter ist – wie auch das Gutachten des Juristischen Dienstes nahe legt – der Auffassung, dass sich das Europäische Parlament seinen Standpunkt zur Möglichkeit der Aufkündigung der laufenden IIV vor der Einigung über die neue IIV vorbehalten sollte.

18. Der Berichterstatter empfiehlt, dass – sobald bestätigt wird, dass Nummer 26 in seiner gegenwärtigen Form keine Option darstellt (automatische Verlängerung des Finanzrahmens von Teilrubrik 1b) – ein solcher Standpunkt vom Europäischen Parlament vor der Vorlage des HVE eingenommen werden sollte, vor allem dann, wenn die zweite Trilogsitzung am 21. März 2006 erkennen lässt, dass keine Einigung erzielt werden kann. Nach der Abstimmung über die Entschließung könnte der Präsident des Parlaments ein Schreiben an den Präsidenten der Kommission und den Präsidenten des Rates richten, um sie vom Beschluss des Europäischen Parlaments in Kenntnis zu setzen und die Bereitschaft zu bekräftigen, die laufenden Verhandlungen unbeschadet des Ergebnisses fortzusetzen. In Wirklichkeit würde dieser Beschluss die Ablehnung einer mechanischen Fortführung der laufenden FV durch das Parlament bestätigen.

Die Verbindung mit der Erweiterung

19. Zusätzlich zu dem Übergang über das Jahr 2006 hinaus möchte der Berichterstatter eine weitere Frage ansprechen, die sich auf den jährlichen Haushalt 2007 auswirkt und die Erweiterung betrifft.

Die Prognosen zum Beitritt Bulgariens und Rumäniens stützen sich auf einen politischen Beschluss, der (mit Zustimmung des Europäischen Parlaments) vor dem nächsten Sommer gefasst werden muss.

20. Obwohl die Kommission ihren Vorschlag auf eine EU mit 27 Ländern gestützt hat, kann keine Einigung über einen Haushalt für 27 Länder erzielt werden, ehe ein formeller Beschluss über die Erweiterung gefasst worden ist. Deshalb ist der Berichterstatter der Auffassung, dass die Kommission den HVE für 2007 – mit oder ohne eine neue Finanzielle Vorausschau – für eine EU‑25 vorlegen und – sobald der Beitritt wirksam wird – ein Berichtigungsschreiben für eine EU‑2 auf einer vergleichbaren Grundlage wie für die Erweiterung auf die EU‑10 im Jahre 2004 vorlegen sollte.

Schlussfolgerungen

21. Auf dieser Grundlage ersucht der Berichterstatter den Haushaltsausschuss:

· nachdrücklich zu betonen, dass die Kommission unbedingt einen Handlungsspielraum für das jährliche Verfahren belassen muss, und die Kommission dringend aufzufordern, einen HVE vorzulegen, der die im Rahmen der Mitentscheidung beschlossenen Rechtsakte achtet, jedoch einen ausreichenden Spielraum belässt, um die normale Entwicklung des jährlichen Verfahrens zu gestatten, sofern eine Einigung über die IIV/FV erzielt wird;

· sich darauf zu einigen, dass sich das Europäische Parlament seinen Standpunkt zu der Möglichkeit einer Aufkündigung der laufenden IIV und insbesondere von Nummer 26 der Vereinbarung vorbehalten sollte, um die automatische Verlängerung des gegenwärtigen Systems zu verhindern;

· die Kommission aufzufordern, im Falle des Nichtzustandekommens einer Einigung über die IIV vor April/Mai einen auf Artikel 272 des Vertrags gestützten HVE vorzulegen, ohne dass alternative Szenarien ausgeschlossen werden, wie es Herr Böge in seinem Arbeitsdokument Nr. 1 dargelegt hat;

· die Kommission aufzufordern, den HVE für 25 Mitgliedstaaten vorzulegen, bis der Beitritt Bulgariens und Rumäniens wirksam wird.

über die politischen Prioritäten für den Haushaltsplan 2007

„Vorstellungskraft ist wichtiger als Wissen.“

Albert Einstein

1.        KONTEXT

   In den 70er Jahren, den ersten Jahren des Haushaltsplans der Europäischen Union, wurden Ausgaben hauptsächlich für die Entwicklung der GAP getätigt. In den 80er Jahren dominierten die Strukturfonds, nicht zuletzt, um den neu aufgenommenen Mittelmeerländern den Übergang zu erleichtern. Der Rhythmus änderte sich mit dem Fall der Berliner Mauer und dem Zusammenbruch der Sowjetunion, als externe Programme entwickelt wurden, um die Infrastrukturen in Mittel- und Osteuropa mit Aktionen wie Phare und Tacis zu unterstützen.

 Im letztgenannten Zeitraum wurden ab 1984 riesige Schritte unternommen, bei denen auf den Grundlagen der Römischen Verträge von 1957 aufgebaut wurde, wobei es in den folgenden 20 Jahren nicht weniger als vier Vertragsänderungen – Einheitliche Europäische Akte, Maastricht, Amsterdam und dann Nizza – gab … was der schnellsten freiwilligen Teilung von Souveränität entspricht, die die Welt je erlebt hat. Durch die Änderungen wurden nicht nur umfangreiche neue Zuständigkeiten für die Europäische Union verankert, um Maßnahmen betreffend Binnenmarkt, einheitliche Währung, Umwelt und eine entstehende Außenpolitik zu verwalten. Auch die Finanzielle Vorausschau entwickelte sich als ein Mittel, ebenfalls beginnend 1984 einen Rahmen zu bieten, in dem die Ausgaben für die sich rasch entwickelnden europäischen Politiken über einen langen Zeitraum hinweg geplant werden konnten.

 In der Zwischenzeit stand die Welt nicht still. Mit dem Fall der Berliner Mauer im November 1989 begann der Prozess der mittel- und osteuropäischen Erweiterung der Europäischen Union, die noch zwei weitere östliche Länder, Bulgarien und Rumänien, die für Januar 2007 erwartet werden, aufnehmen wird. Darüber hinaus wurden riesige Technologiefortschritte verzeichnet, die derzeit den globalen Markt neu gestalten. Das seit der Einführung des Browser-Systems 1995 gerade erst ein Jahrzehnt alte Internet hat nicht nur grundlegende Änderungen in Bezug auf Erwerbstätigkeit und Geschäftsgebaren verursacht, sondern auch dem globalen Markt mehr als 2 Milliarden Verbraucher zugeführt. Damit fallen Schranken, und der Wettbewerb für die europäischen Länder ist konzentrierter und heftiger als in jeder anderen Phase der Geschichte der Europäischen Union.

 Die Globalisierung ist kein neues Phänomen, sondern inzwischen harte Realität. Wie es kürzlich ein führender europäischer Industrieller beschrieb, handelt es sich um das Phänomen des stufenweisen und weltweiten Abbaus physischer, politischer, gesellschaftlicher, kultureller, sprachlicher und anderer Grenzen, die wirtschaftliche Regionen, kulturelle oder wissenschaftliche Gemeinschaften, politische Regime und andere Einheiten trennen. Mit der daraus resultierenden Intensität des globalen Wettbewerbs stellt sich die zentrale Frage nach der Fähigkeit von Unternehmern und Gesellschaften, sich den aktuellen Veränderungen ausreichend anzupassen. Während die meisten Unternehmen die damit verbunden Herausforderungen bewältigen, ist es weniger sicher, dass die Gesellschaften eine erfolgreiche Anpassung vollziehen. Die Aussage, dass alles außer den Regierungen internationalisiert wird, hat zweifellos einen hohen Wahrheitsgehalt.

   Die politische Diskussion über die Anpassung Europas an diese Trends wird heftiger, insbesondere nach dem französischen und dem niederländischen Votum über den Verfassungsvertrag. Themen wie die unbedingte Notwendigkeit, in die Forschung zu investieren und Innovationen zu fördern, sowie die Schaffung des geeigneten Umfelds, in dem KMU gedeihen können, werden in zunehmendem Maße als wichtige Prioritäten für die Wettbewerbsfähigkeit Europas anerkannt. Die dringende Notwendigkeit, eine langfristige Energieversorgung sicherzustellen, und die damit verbundenen Umweltfaktoren werden weiterhin klare Lösungen erfordern. Nicht zuletzt die Auswirkungen des demographischen Wandels und der Einwanderung werden ein Thema von zunehmender Bedeutung für die europäischen Politiker sein. Europa sollte den Globalisierungsprozess nicht nur bewältigen, sondern versuchen, ihn anzuführen!

 Warum sollten diese Themen in einem Papier über die Prioritäten für den jährlichen Haushaltsplan erwähnt werden? Der Grund ist einfach. Jetzt, da die EU ihre Diskussionen über eine neue Finanzielle Vorausschau, die wahrscheinlich bis 2013 gelten wird, abschließt, ist es für die Politiker wesentlich, sich darauf zu konzentrieren, welche tatsächlichen Herausforderungen die EU in den kommenden Jahren bewältigen muss, und sich nicht auf alte Prioritäten von vor einem Jahrzehnt zu beschränken. Der erste Haushaltsplan der neuen FV sollte strategischer Natur sein und sich mit den externen und internen Politikbereichen befassen, in denen Finanzmittel einen bedeutenden Unterschied ausmachen können und die ein angemessenes Kosten/Nutzen-Verhältnis aufweisen. Das ist besonders wichtig, sollte die Union sich schließlich mit einer FV zufrieden geben müssen, die eher auf Bestandssicherung ausgelegt ist als eine grundlegende Politikverlagerung bedeutet.

 Eine kritische Bewertung der derzeitigen, für die nächsten sieben Jahre vorgeschlagenen FV offenbart, dass die globalen Herausforderungen nie größer waren und dass dennoch die zu ihrer Bewältigung wahrscheinlich verfügbaren Ressourcen nicht ausreichen, insbesondere im Bereich Forschung und Innovation. Es handelt sich eher um eine Finanzielle Vorausschau für die 90er Jahre als für das 21. Jahrhundert. Dies macht es umso wichtiger, dass gewährleistet wird, dass 2008/2009 eine detaillierte Überprüfung einschließlich einer angemessenen Vorbereitung der Ausgabenprioritäten für das nächste Jahrzehnt erfolgt.

  Die Debatte über den Haushaltsplan 2007 sollte daher auf der Grundlage der nachstehenden drei Elemente geführt werden:

 politische Prioritäten

 angemessenes Kosten/Nutzen-Verhältnis

 Beginn der Vorbereitung der Überprüfung.

2.        POLITISCHE PRIORITÄTEN FÜR DEN HAUSHALT 2007

 Für 2007, den ersten jährlichen Haushaltsplan der neuen Finanziellen Vorausschau, sieht der Berichterstatter folgende Prioritäten:

       Außenbeziehungen – die Rolle der Europäischen Union in einer globalisierten Welt

§ europäische Nachbarschaftspolitik und Heranführungsinstrumente

§ Entwicklungspolitik, Demokratisierung und Menschenrechte

§ Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik

       Sicherheitsdimension

§ externe Sicherheit, z.B. Energiesicherheit, terroristische Bedrohungen

§ interne Sicherheit, z.B. Grenzkontrollen, Einwanderung

       Interne Politikbereiche

§ Agenda von Lissabon einschließlich Forschung und Innovation

§ Umwelt

§ Bürger und Kommunikation

       Agenturen

2.1.     Außenbeziehungen

Einführung:

 Im Rahmen der die Außenbeziehungen der Europäischen Union betreffenden Maßnahmen war im Zeitraum 2000-2006 eine Reihe von Herausforderungen, nicht zuletzt finanzieller Natur, zu bewältigen. Nicht nur standen die verfügbaren Ressourcen unter starkem Druck aufgrund unerwarteter Anforderungen an den Haushaltsplan bei den traditionellen Maßnahmen, die mit der Zeit hinzukamen, als internationale Entwicklungen die Unterstützung der Europäischen Union erforderten. Vielmehr führten neue Herausforderungen zu neuen Maßnahmen, die zusätzliche Ausgaben in einer Welt erfordern, die sich in einem Jahrzehnt sehr stark verändert hat.

 Es erscheint ironisch, dass der Europäische Rat einen Gemeinsamen Standpunkt in Bezug auf die FV 2007-2013 erreicht haben soll, der gegenüber den ursprünglichen Vorschlägen der Kommission eine Kürzung für die externen Instrumente um ca. 20 % vorsieht, während er weiterhin erwartet, dass die Europäische Union endlich entscheidende Schritte unternimmt, der „Global Player“ zu werden, als den alle sie sehen wollen.

 Der Berichterstatter ist überzeugt, dass eine wesentliche Haushaltspriorität für 2007 darin bestehen muss, die Beziehungen Europas zum Rest der Welt durch aktives Engagement zu unterstützen. Es ist an der Zeit, dass die Europäische Union mehr ihrer Energie dafür aufwendet, herauszufinden, was jenseits ihrer Grenzen geschieht, und lernt, welche Konsequenzen damit für ihre Politik verbunden sind. Dabei muss die Botschaft an die anderen Länder, insbesondere an unsere Nachbarn, auf bereits bestehenden Abkommen (wie den Assoziierungsabkommen mit den Ländern Osteuropas und des Balkans und dem Barcelona-Prozess für den Süden oder der strategischen Partnerschaft für den Osten) aufbauen. Angesichts eines Sparhaushalts müssen Prioritäten gesetzt werden. In diesem Zusammenhang sind die nachstehenden vier Bereiche relevant:

Partnerschafts- und Kooperationsabkommen

 In den vergangenen Jahren war eine Vielfalt von strategischen Abkommen zwischen der Union und Drittländern oder -regionen zu verzeichnen. Diese Ausweitung des Geltungsbereichs und der Komplexität der Außenbeziehungen Europas spiegelt teilweise die anhaltenden Veränderungen und neuen Erfordernisse in einer globalisierten Welt wider. Damit die Europäische Union allerdings umfassend ihre Rolle als glaubwürdiger globaler Partner übernehmen kann, müssen ihre Außenbeziehungen zunächst und zuallererst auf einer kohärenten, übergreifenden Strategie basieren, die klar die Interessen und strategischen Prioritäten der Union im 21. Jahrhundert definiert. Ein erster Schritt hin zu solch einer weitreichenderen Strategie könnte eine Bewertung der bestehenden und geplanten Abkommen sein, wobei ihren Zielsetzungen, ihrer Effektivität und den damit verbundenen Interessen und strategischen Zielen der Union besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte.

    Vor diesem Hintergrund sollte die weitreichendste, umfassendste und strategisch wichtigste Partnerschaft der Europäischen Union, nämlich die mit den Vereinigten Staaten, auf eine neue strategische Grundlage gestellt werden, die es beiden transatlantischen Partnern erlaubt, ihre gemeinsamen Interessen zu verfolgen und gemeinsam und weitaus effizienter auf beide betreffende globale Herausforderungen zu reagieren. Trotz der neuen Entschlossenheit der Regierungen der Europäischen Union und der USA, eine gemeinsame Agenda zu entwerfen, sind bisher allerdings kaum Fortschritte bei der Anpassung der Beziehungen der Europäischen Union zu den Vereinigten Staaten an das 21. Jahrhundert zu verzeichnen. Wie im Bericht Böge zu den politischen Herausforderungen und Haushaltsmitteln vermerkt wird, „kommt dieser Ansatz in den Vorschlägen der Kommission nicht zum Ausdruck“ und wird „auf einer Beteiligung des Europäischen Parlaments an den Beschlüssen über diese Angelegenheiten“ bestanden, „falls sie Auswirkungen auf den Haushalt haben“.

Europäische Nachbarschaftspolitik und Heranführungsinstrument

    Diese Maßnahmen sollten 2007 unverändert hohe Priorität haben: Haushaltsmittel sollten zur Verfügung gestellt werden, um weiterhin Demokratie, Freihandel und Sicherheit, im Wesentlichen durch ein liberales Engagement unsererseits, Handel und wirtschaftliche Reformpolitiken sowie Finanzhilfeprogramme, zu fördern.

    Für die Mitentscheidungsinstrumente hat die Frage des politischen Einflusses des Parlaments ebenfalls große Bedeutung und wird derzeit in den zuständigen Ausschüssen behandelt. Der Berichterstatter unterstützt uneingeschränkt die Bemühungen der maßgeblichen Ausschüsse, die verfügbaren Mittel in prioritäre Bereiche zu lenken (statt dies voll und ganz Kommission und Rat im Rahmen von Komitologieverfahren zu überlassen). Allerdings ist es sehr wichtig, dass im Haushaltsverfahren ausreichend Spielraum bleibt für eine politische Bewertung: Die von der Kommission vorzuschlagende und möglicherweise vom Parlament geänderte Haushaltsstruktur ist daher relevant. Entscheidend dafür, wie die Mittel für die Nachbarschaftspolitik auf die einzelnen Länder, Maßnahmen und Regionen aufgeteilt werden sollten und wie dies im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens zu bewältigen sein wird, ist die Frage der politischen „Zuweisungskriterien“.

    Der Berichterstatter ist sich bewusst, dass einige dieser schwierigen Entscheidungen im Rahmen der derzeit laufenden Mitentscheidungsverfahren getroffen werden sollten und werden. Wie würde mit einer Kürzung von 20 % in Rubrik 4 umgegangen? Was wäre das Verhältnis zwischen den Finanzrahmen der drei wesentlichen Mitentscheidungsakte: Nachbarschaft, Instrument für Stabilität und Instrument für Entwicklung? Welches wären die daraus resultierenden Auswirkungen auf das Heranführungsinstrument und die humanitäre Hilfe, die nicht im Mitentscheidungsverfahren beschlossen werden? Dies sind schwierige Fragen, die erst beantwortet werden können, wenn die neue FV und ihre Bestimmungen zur Flexibilität bekannt sind.

Entwicklungspolitik, Demokratisierung und Menschenrechte

    Da sich die Zahl der in äußerster Armut lebenden Menschen in den vergangenen drei Jahrzehnten mehr als verdoppelt hat, muss eine wirksame und kohärente Entwicklungspolitik für die Union als ein entscheidendes Element des Engagements Europas gegenüber dem Rest der Welt betrachtet werden. Der Berichterstatter möchte die im Bericht Böge erhobene Forderung wiederholen, ausreichende Mittel zur Verfügung zu stellen, um die bestehenden Verpflichtungen zur Verringerung der Armut und insbesondere die Millenniums-Entwicklungsziele einzuhalten. Darüber hinaus sollte die Förderung der Demokratie, einer verantwortungsvollen Staatsführung und der Menschenrechte als integraler Bestandteil jedweder nachhaltigen Entwicklungspolitik und Voraussetzung für eine erfolgreiche Erfüllung der Millenniums-Entwicklungsziele angesehen werden. Dies sollte in den Prioritäten des Haushaltsplans zum Ausdruck kommen.

    Angesichts der derzeit vorgeschlagenen Kürzung in Rubrik 4 hält der Berichterstatter es für wichtiger denn je, zu gewährleisten, dass die Unterstützung der Union so effektiv wie möglich zugewiesen und ausgeführt wird. Die Aufmerksamkeit sollte sich insbesondere darauf konzentrieren, die Mechanismen zur Bewertung der Ergebnisse und der Auswirkungen der Außenhilfeprogramme zu verbessern, um die größtmögliche Qualität der EU-Hilfe sicherzustellen. Darüber hinaus sollte geprüft werden, wie der Mehrwert der Gemeinschaftshilfe maximiert werden kann, indem Koordinierung, Komplementarität und Kohärenz der Entwicklungspolitik und –hilfe der Mitgliedstaaten gestärkt werden. Dies sollte eine detaillierte Prüfung der Programme für Demokratisierung und Menschenrechte einschließen.

Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik

    Aktionen im Bereich der GASP sollten weiterhin eine hohe Priorität haben, um den Beitrag der Union zur Aufrecherhaltung von Frieden, Sicherheit und Demokratie, einschließlich Maßnahmen auf dem Gebiet der Konfliktverhütung und –lösung, auszuweiten. Der Berichterstatter unterstreicht die Bedeutung, die er den neuen Bestimmungen beimisst, die in der Gemeinsamen Erklärung vom November 2005 vorgesehen sind und die Konsultations- und Informationssitzungen mit dem Ratsvorsitzenden des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees einschließen, und erwartet, dass der Rat diese Bestimmungen uneingeschränkt einhält. Bezüglich der Konsultationen hebt er insbesondere den a priori-Ansatz hervor, der vom Europäischen Parlament im Bericht Brok über die GASP aus dem Jahr 2006 gefordert wird, und den der Rat beherzigen sollte. Zu betonen wäre ferner, wie wichtig eine ordnungsgemäße Verwaltung der GASP-Mittel ist, wobei derzeit festzustellen ist, dass der Rat gegenüber der Kommission die Rechtmäßigkeit (Rechtsgrundlagen) mehrerer Aktionen in Frage gestellt hat. Der Berichterstatter verweist daher auf die frühere Forderung des Parlaments, dass die „Grauzone“ zwischen Zuständigkeit und Ausgaben der Gemeinschaft – gegenüber Zuständigkeit und Ausgaben der Mitgliedstaaten – besser definiert werden muss, wobei zu beachten ist, was vertragsgemäß zulässig ist.

2.2.     Sicherheitsdimension

Diese Dimension gewinnt im Rahmen der neuen Finanziellen Vorausschau Bedeutung. Aus Gründen der Zweckmäßigkeit kann zwischen externen und internen Aspekten unterschieden werden.

Externe Aspekte: Energiesicherheit als Beispiel

    Die jüngsten Ereignisse haben uns daran erinnert, dass die Sicherheit der Energieversorgung nicht als selbstverständlich gelten kann. Die Europäische Union ist äußerst abhängig von ihren externen Energielieferungen, wobei die Einfuhren derzeit 50 % ihres Bedarfs decken. Diese Zahl wird 2030 wahrscheinlich 70 % betragen, wenn die derzeitigen Trends anhalten. 77 % des Ölbedarfs der Europäischen Union und 51 % ihres Gasbedarfs werden durch Importe gedeckt, und es wird eine steigende Nachfrage aus Drittländern geben, die um die von den EU-Mitgliedstaaten benötigte Energie konkurrieren werden. Gleichzeitig wird prognostiziert, dass der EU-Energieverbrauch im Zeitraum 1990-2020 um 22 % steigen wird.

    Darüber hinaus ist die EU mit Umweltherausforderungen wie der Kyoto-Zielsetzung einer Reduzierung des CO2 Ausstoßes um 8 % bis 2010 konfrontiert. Außerdem haben steigende Energiepreise direkte und wesentliche Konsequenzen für die Verbraucher und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft. Angesichts dieser Herausforderungen wird die Relevanz der Atomkraft neu bewertet werden müssen. Außerdem hat die Europäische Gemeinschaft legislative Maßnahmen in Bezug auf eine Reihe von Energieproblemen wie Sicherheit der Stromversorgung, Nutzung von Biokraftstoffen, Förderung erneuerbarer Energiequellen, Nachfragemanagement, Verbesserung der Energieeffizienz und Liberalisierung der Energiemärkte ergriffen. Die Umsetzung durch die Mitgliedstaaten ist allerdings nicht abgeschlossen. Das derzeitige Energieprogramm 2003-2006 „Intelligente Energie für Europa“[6] zielt darauf ab, einen Beitrag zu leisten zur Erreichung der drei wesentlichen Ziele der europäischen Energiepolitik: Versorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und Umweltschutz.

Interne Aspekte: Grenzkontrollen und Einwanderung

    Die europäischen Bürger brauchen Sicherheit in ihrem tagtäglichen Leben. Das neue Konzept der Kommission, die Vielfalt von Instrumenten und Haushaltslinien in diesem Bereich durch drei Rahmenprogramme[7] zu ersetzen, wird vom Berichterstatter uneingeschränkt begrüßt, da es für mehr Kohärenz und Einfachheit in diesem komplexen Bereich sorgt.

    Da der Rat den ursprünglichen Vorschlag der Kommission zur Finanzierung der neuen Rubrik 3 „Bürgerschaft, Freiheit, Sicherheit und Justiz“ allerdings um mehr als die Hälfte von 20,945 Mrd. Euro auf 10,270 Mrd. Euro gekürzt hat, wird zu entschieden sein, worauf die verfügbaren Mittel 2007 konzentriert werden sollten. Diese Entscheidung wird umso wichtiger sein, als sie die Grundlagen für die künftige Ausrichtung der internen Sicherheit der Union schaffen wird. Eine optimale Mittelverwendung wird ein maßgebliches Prinzip für die Bewertung der Zuweisung der knappen Mittel in diesem Bereich sein. Außerdem dürfen die Auswirkungen der Einwanderung auf die europäischen Bürger keinesfalls außer Acht gelassen werden, weshalb sie eine Priorität für die Berichterstatter darstellen werden.

2.3.     Interne Politikbereiche

Agenda von Lissabon – Forschung und Innovation

    Auch wenn entscheidende Teile der Agenda von Lissabon eindeutig Beschlüsse implizieren, die eher legislativer als budgetärer Natur sind, so z.B. die Dienstleistungsrichtlinie, und die Finanzierung auf EU-Ebene die nationale Finanzierung lediglich ergänzt, kann und sollte der Gemeinschaftshaushalt einen wichtigen Beitrag zu entscheidenden Bereichen wie Forschung und Innovation, innovativen Maßnahmen für KMU und lebensbegleitendem Lernen leisten.

    Der Berichterstatter ist der Auffassung, dass der Beitrag des Parlaments zum Frühjahrsgipfel 2006 des Rates, mit dem eine Bestandsaufnahme der Entwicklungen sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene erfolgen sollte, wie der Haushaltsausschuss in der Vergangenheit aufgezeigt hat, darauf abzielen sollte, Prioritäten in Bezug auf verschiedene Maßnahmen zu setzen, damit einzelne Mittelausstattungen nicht zu gering ausfallen. In diesem Zusammenhang muss auch die Kommission ihrer Verantwortung gerecht werden und – auch in Bezug auf den Haushaltsplan – klar angeben, welche Entscheidungen aus welchen Gründen für ihre Jährliche Strategieplanung und ihren Haushaltsplanvorentwurf getroffen wurden.

    Der Berichterstatter weist darauf hin, dass die finanziellen Ambitionen mit direkten Konsequenzen für die Ergebnisse, die wir zu erzielen hoffen, eng mit dem Resultat der laufenden Verhandlungen mit dem Rat über die Finanzielle Vorausschau zusammenhängen. Das wird besonders in Rubrik 1a deutlich, die ein zentraler Bestandteil des Beitrags der Gemeinschaft zu den Maßnahmen Europas in diesem Bereich sein sollte. Das Siebte Forschungsrahmenprogramm und das Programm für Wettbewerbsfähigkeit und Wettbewerb werden zweifellos im Verlauf des Haushaltsverfahrens zu prüfen sein. Außerdem wird die Frage zu stellen sein, ob das vorgeschlagene Europäische Technologieinstitut eine effektive Mittelverwendung sicherstellen oder einfach nur Aufmerksamkeit von bestehenden Projekten wie dem Europäischen Forschungsrat abziehen wird.

    Der Berichterstatter möchte ferner betonen, dass „Innovation“ bzw. „Vorstellungskraft“, wann immer möglich, durch den Haushaltsplan gefördert werden sollten. In diesem Zusammenhang sollte auch einschlägigen Pilotprojekten und vorbereitenden Maßnahmen weiterhin Vorrang eingeräumt werden.

Umwelt

    Im Rahmen der nächsten Finanziellen Vorausschau soll die Umweltpolitik in Rubrik 2 „Nachhaltige Bewirtschaftung und Schutz der natürlichen Ressourcen“ zusammen mit der GAP finanziert werden, im Einklang mit dem Kommissionsvorschlag, der eine thematischere und sichtbarere Struktur der Finanziellen Vorausschau schafft, die für die europäischen Bürger verständlich ist. In der Verhandlungsposition[8] des Europäischen Parlaments betreffend die Finanzielle Vorausschau wird die Umweltpolitik der Europäischen Union als ein wesentliches Instrument hervorgehoben, das zur Verwirklichung der Zielsetzungen von Lissabon und Göteborg beiträgt. Die vorgeschlagene Unterstützung der Umweltpolitik aus dem Haushaltsplan im nächsten Zeitraum wird der Europäischen Union weltweit eine führende Rolle in wichtigen Bereichen wie der Abmilderung der Effekte des Klimawandels oder der nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen verschaffen. Eine nachhaltige Umweltpolitik ist eine der wichtigsten Herausforderungen, für die ein echter europäischer Mehrwert gegeben ist.

Bürger und Kommunikation

    Bisher fiel die Reaktion auf diese „Vertrauenskrise“ eher vorhersehbar aus: Die Kommission legte neue Grundsatzpapiere für neue Kommunikationsstrategien vor, in denen neues Geld gefordert wurde, um sie in die Praxis umzusetzen. Der Rat kürzte die Mittel für diese Kommunikationslinien, und das Parlament setzte die Mittel wieder ein bzw. versuchte – manchmal erfolgreich –, sie zu erhöhen. Ziemlich regelmäßig war jedoch zu erkennen, dass die Ausführung der Kommunikationslinien in den jährlichen Haushaltsplänen eine Menge zu wünschen übrig ließ.

    Zweifellos ist die Kommunikation ein Schlüsselfaktor für die Umwandlung der Europäischen Union in ein Projekt ihrer Menschen. Statt ständig neue Konzepte auszuprobieren und neue kostspielige Strategien zu entwickeln, die dann sehr schlecht umgesetzt werden, hält es der Berichterstatter für wesentlich, eingehend zu analysieren, wie die Mittel optimal verwendet werden können.

    Mit der direkten Information der Bürger über ihre Rechte in der Europäischen Union, sei es als Arbeitnehmer, Student oder Rentner, ist es nicht weit her. Unsere Mitbürger müssen über die spezifischen Vorteile informiert werden, die der Gemeinsame Markt für ihr Alltagsleben bedeutet, über die Übertragung von Ruhegehaltsansprüchen, die Anerkennung von Berufsabschlüssen oder die Inanspruchnahme von in einem anderen Mitgliedstaat erworbenen Sozialleistungen. Statt abstrakte Hochglanzbroschüren zu produzieren, sollte die Union zunächst versuchen, diese grundlegenden Kommunikationsbedürfnisse ihrer Bürger zu erfüllen.

    Der Berichterstatter ist überzeugt, dass das Potenzial für Synergien zwischen den Kommunikationsaktivitäten der Kommission und des Parlaments noch nicht voll ausgeschöpft wurde. Der Wert der Häuser der Europäischen Union als Mittel, Ressourcen effizient zu verwenden, muss sorgfältiger geprüft werden.

Agenturen

Im Haushaltsplan 1996 erwähnte der Berichterstatter, dass das Parlament die politische und budgetäre Kontrolle über die dezentralen Einrichtungen sicherstellen müsse. Zehn Jahre später ist die Zahl der Einrichtungen von 5 auf 25 gestiegen, und es gibt inzwischen eine Vielfalt davon (dezentrale Einrichtungen, Regelungsagenturen, Exekutivagenturen). Auch wenn die Kontrollbefugnisse des Parlaments in der neuen Haushaltsordnung formalisiert wurden, vertritt der Berichterstatter die Auffassung, dass solch eine neue Form der EU-Verwaltung sich nicht dahingehend entwickeln sollte, dass operationelle Programme beeinträchtigt werden. Daher unterstützt er uneingeschränkt die Forderung des Berichterstatters für die FV-IIV, in jeder Rubrik des neuen Finanzrahmens über einen verbindlichen Mechanismus für die Agenturen zu verfügen.

    Der Berichterstatter verkennt nicht, dass die meisten der Gründungsverordnungen der Einrichtungen im Mitentscheidungsverfahren auf mehrjähriger Grundlage verabschiedet werden, während sie Zuschüsse erhalten, die auf einer jährlichen Grundlage im Kontext des Haushaltsverfahrens beschlossen werden. Angesichts strikter Obergrenzen und im Kontext der tätigkeitsbezogenen Budgetierung müssen die Fachausschüsse ihre Prioritäten hinsichtlich der Finanzierung von operationellen Programmen und der Finanzierung der dezentralen Einrichtungen angeben.

    Der Berichterstatter begrüßt den schließlich von der Kommission unterbreiteten Vorschlag für eine strikte Politik hinsichtlich der dezentralen Einrichtungen und erwartet, dass die Bestimmungen vor dem Haushaltsverfahren 2007 festgelegt werden. Er beabsichtigt, seine Auffassungen zu den bestehenden und künftigen Agenturen in einem spezifischen Arbeitsdokument darzulegen, das im Kontext des jährlichen Treffens des Haushalts- und des Haushaltskontrollausschusses mit den Direktoren der Agenturen vorgelegt werden soll.

3.        OPITMALE MITTELVERWENDUNG

    Die im Dezember im Europäischen Rat erzielte Einigung hat klargemacht, dass der Kampf um die Mittel begonnen hat. Die Zahlen des Rates würden im Vergleich zu dem, was die Kommission in ihrem ursprünglichen Vorschlag für notwendig hielt, eine Kürzung der zwischen 2007 und 2013 verfügbaren Mittel um über 15 % bedeuten. Der Berichterstatter hält es in dieser Situation für unbedingt notwendig, damit zu beginnen, die Qualität der Ausgaben der Europäischen Union zu überprüfen. Erreichen wir eine optimale Mittelverwendung?

    Nach Auffassung des Berichterstatters bietet der Beginn der neuen Finanziellen Vorausschau eine bedeutende Chance zur Neubewertung: Wenn ein Programm bekanntermaßen nicht erfolgreich oder nicht mehr prioritär ist, warum sollten wir es dann nicht beenden? Gleichzeitig sollten wir in Erwägung ziehen, neue Programme einzuführen, wenn sie benötigt werden, damit die EU mit dem Tempo der Globalisierung Schritt halten kann.

    Dem Berichterstatter zufolge sollte eine optimale Mittelverwendung die fehlende Quantität der Haushaltsmittel ausgleichen. Der europäische Haushalt wird von den europäischen Steuerzahlern finanziert, um Aktivitäten zu finanzieren, von denen erwartet wird, dass sie einen europäischen Mehrwert für die europäischen Bürger erbringen. In diesem Sinne ist der Berichterstatter der Auffassung, dass die Verantwortung für die qualitativen sowie die das Kosten/Nutzen-Verhältnis betreffenden Aspekte der Ausgaben bei der Haushaltsbehörde liegt. Angesichts einer strikten Finanziellen Vorausschau mit wenig Spielraum für neue Aktionen ist der Zeitpunkt gekommen, damit zu beginnen, die Qualität der europäischen Ausgaben und das Kosten/Nutzen-Verhältnis zu prüfen. Das wird Thema des nächsten Arbeitsdokuments Nr. 3 sein.

    Wie bereits angekündigt, als er seine Prioritäten für den Haushaltsplan 2007 erläuterte, ist der Berichterstatter bereit, eine Kosten/Nutzen-Analyse für bestimmte Programme zu fordern, um eine politische Bewertung der EU-Ausgaben in bestimmen Bereichen vorzunehmen. Ziel wird es sein, die Leistung dieser aus dem EU-Haushalt finanzierten Programme oder Aktionen auf der Grundlage folgender Kriterien zu bewerten:

      -   Wurden mit der Maßnahme die von der Haushaltsbehörde vorgegebenen Ziele erreicht?

      -   Wie sieht die Folgeabschätzung im Verhältnis zur Quantität der aufgewandten Finanzmittel aus?

      -   Welcher Teil der Finanzmittel wurde für Verwaltungsausgaben aufgewendet, welcher Teil für operative Ausgaben?

      -   Wurden die Human- und Finanzressourcen effizient verwendet?

      -   Welches war der europäische Mehrwert der Programme/Aktionen?

      Entsprechende Kosten/Nutzen-Analysen und Folgeabschätzungen sollten im ersten Halbjahr 2006 durchgeführt werden, um im Hinblick auf einen politischen Beschluss die Bewertungen vor der ersten Lesung des Haushaltsplanentwurfs 2007 im Europäischen Parlament vorzunehmen. Der Berichterstatter ist überzeugt, dass die neue Finanzielle Vorausschau eine Gelegenheit bietet, ein neues Konzept für eine optimale Mittelverwendung zu entwickeln.

4.        BEGINN DER VORBEREITUNG AUF DIE ÜBERPRÜFUNG

 Sowohl der Europäische Rat als auch das Europäische Parlament haben eine mittelfristige Überprüfung des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens gefordert. Teil III der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Dezember 2005 (Ziffer 79) lautet wie folgt:

Die europäischen Bürgerinnen und Bürger leben in einer Zeit immer schneller auftretender Veränderungen und Umbrüche. Die sich immer stärker beschleunigende Globalisierung und der schnelle technische Wandel bieten fortgesetzt neue Möglichkeiten und bringen neue Herausforderungen mit sich. Vor diesem Hintergrund kommt der Europäische Rat überein, dass die EU eine umfassende, die Einnahmen und die Ausgabenseite gleichermaßen einschließende Neubewertung des Finanzrahmens durchführen sollte, um den Modernisierungsprozess kontinuierlich zu unterstützen und zu stärken.

 Parlament und Rat teilen die Auffassung, dass der Finanzrahmen, der mittelfristige politische Prioritäten vorgibt, an eine sich rasch ändernde Welt angepasst werden muss, damit die EU intern ihre politische und wirtschaftliche Position wahren kann, um die Zielsetzungen von Lissabon zu erreichen, sowie extern, um die Millenniums-Ziele zu erfüllen, eine erfolgreiche Nachbarschaftspolitik zu betreiben und die Führung im Globalisierungsprozess zu übernehmen.

 Das Interesse des Europäischen Parlaments an einer Überprüfung steht in engem Zusammenhang mit der Laufzeit der Finanzplanung. Daher wird in Ziffer 3 der Verhandlungsposition des Parlaments[9] ausgeführt, dass es aus Gründen der demokratischen Verantwortung und Rechenschaftspflicht eine Entsprechung zwischen der Laufzeit der Finanziellen Vorausschau und den fünfjährigen Mandaten von Kommission und Europäischem Parlament geben sollte.

 Unbeschadet sowohl des Ergebnisses der künftigen IIV oder des Inhalts der nächsten Finanziellen Vorausschau vertritt der Berichterstatter die Auffassung, dass der Haushaltsplan 2007 als erster Haushaltsplan der nächsten Vorausschau eine Gelegenheit bietet, neue Programme im Rahmen der Anpassungen an neue Erfordernisse, die im ersten Teil des Zeitraums entstehen könnten, zu starten. Das wird Gegenstand eines ausführlicheren Arbeitsdokuments im weiteren Verlauf des Haushaltsverfahrens sein.

    Die Überprüfung aller Aspekte der EU-Ausgaben und –Einnahmen, die für 2008 geplant ist, wird eine echte Chance bieten, genau zu kontrollieren, wie unser Geld ausgegeben wird. Nie wird größere Bereitschaft herrschen, Veränderungen zu akzeptieren, als in Zeiten knapper Mittel. Nur eine umfassende Neubewertung der Einnahmen und Ausgaben wird uns in die Lage versetzen, das System von Grund auf zu verändern, um den Herausforderungen unserer sich rasch ändernden Welt zu begegnen.

zum Kosten-Nutzen-Verhältnis der EU-Politik

"Ein Zyniker ist ein Mensch, der von jedem Ding den Preis und von keinem den Wert kennt" Oscar Wilde

1.        In seinem Arbeitsdokument Nr. 2[10] über die politischen Prioritäten für den Haushaltsplan 2007 unterstrich der Berichterstatter, wie wichtig es sei, die quantitativen und qualitativen Aspekte der EU-Maßnahmen zu bewerten. In seinem Berichtsentwurf zur Jährlichen Strategieplanung der Kommission[11] identifizierte er eine optimale Mittelverwendung als eine der drei Prioritäten für den Haushaltsplan 2007:

               29.          schlägt vor, die Durchführung von Kosten-Nutzen-Studien zu bestimmten                                       Bereichen des Haushaltsplans unter Einsatz eines Teils der den parlamentarischen Ausschüssen   zugewiesenen Mittel zu beantragen, um die Ordnungsmäßigkeit (Einhaltung der Haushaltsordnung,   System der Finanzberichterstattung) und die Leistungsfähigkeit (Effizienz des Ressourceneinsatzes,   Wirksamkeit der Vorhaben, Verwaltungskosten) der durchgeführten Politiken zu bewerten und die   politischen Schlussfolgerungen aus solchen Bewertungen aufzustellen;

2.        In seinen Schlussfolgerungen vom 14. März 2006[12] wies der Rat ebenfalls darauf hin, „dass es unerlässlich ist, in Bezug auf Vorschläge für Ausgaben rechtzeitig über qualitativ hochwertige Tätigkeitsübersichten und Finanzinformationen zu verfügen“ […] und hielt „es für wichtig, dass im Jahr 2007 die Ausführung des EU-Haushaltsplans verbessert wird“.

Welche Ziele werden verfolgt?

3.        Die negativen Ergebnisse der Volksabstimmungen über den Verfassungsvertrag in Frankreich und den Niederlanden haben die Besorgnis der Bürger über die europäische Politik unterstrichen und Zweifel an den Kapazitäten und der Relevanz der europäischen Institutionen, die diese Politik verwirklichen, erweckt. In diesem Zusammenhang sind die Rolle des Europäischen Parlaments als der gewählten Vertretung und seine Verantwortlichkeiten als Teil der Haushaltsbehörde wesentlich.

4.        In einer Zeit, in der die Mittel für die Europäische Union proportional niedriger sind als in den vergangenen Jahren, müssen die Institutionen sicherstellen, dass die aus dem EU-Haushalt finanzierten Maßnahmen in quantitativer und qualitativer Hinsicht eine optimale Mittelverwendung liefern.

5.        Als erster Haushalt des neuen Zeitraums sollte der Haushalt 2007 den Weg für eine neue Kultur "qualitativer Ausgaben" bereiten. Die EU sollte mit weniger Mitteln besser handeln. Nach Auffassung des Berichterstatters sollte ein derartiges Konzept 2007 initiiert und über den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen hinweg als Mittel konsolidiert werden, niedrigere Obergrenzen und geringe Margen auszugleichen.

6.        Wie im Arbeitsdokument Nr. 1 erläutert, werden nach einer Einigung über den nächsten Finanzrahmen die Finanzmittel für die Mehrjahresprogramme, deren Start 2007 geplant ist und deren Legislativvorschläge im EP und im Rat anhängig sind, an die für die verschiedenen Rubriken festgesetzten Obergrenzen angepasst werden.

7.        Die EU-Rechtsvorschriften spiegeln die politischen Interessensbereiche in Bezug auf die im EG-Vertrag verankerten Subsidiaritäts- und Proportionalitätsgrundsätze wider. Der Berichterstatter ist der Auffassung, dass der neue Finanzrahmen und der jährliche Haushaltsplan die Chance bieten, die quantitativen und qualitativen Aspekte der Ausführung des Haushaltsplans durch gründliche Kosten-Nutzen-Analysen für eine Reihe von Programmen zu optimieren.

Welche Vorgehensweise sollte gewählt werden?

8.        Die Kommission definiert ihre verschiedenen Bewertungsaufgaben wie folgt:

           Bewertung von Maßnahmen nach den Auswirkungen ihrer Ergebnisse und den Anforderungen, die damit erfüllt werden sollen.

9.        Nach Ansicht des Berichterstatters sollte der Schwerpunkt weniger auf der Evaluierungsdimension und mehr auf der Bewertung der Auswirkung der Maßnahme liegen.

10.      Eine Bewertung kann - wie von der Kommission dargelegt - für verschiedene Aktivitäten erfolgen. Sie kann im Einklang mit dem Eingliederungsplan für das maßnahmenbezogene Management (ABB) eine Maßnahme, ein Programm oder ein Projekt betreffen. Eine Evaluierung sollte sich auf einige oder alle der nachstehenden entscheidenden Punkte konzentrieren:

· Relevanz: Inwieweit sind die Ziele einer öffentlichen Intervention (Projekt, Programm oder Maßnahme) im Verhältnis zu den festgestellten Anforderungen und den Problemen, die mit der Intervention gelöst werden sollten, angemessen?

· Effektivität: Welche Effekte (Auswirkungen) wurden durch die Intervention erzielt, und haben diese Effekte insbesondere zur Verwirklichung der Ziele der Intervention beigetragen?

· Effizienz (Kostenwirksamkeit): Wie rentabel wurden die verschiedenen Beiträge in Leistungen und Ergebnisse umgewandelt? Wurden die (erwarteten) Effekte zu vernünftigen Kosten erzielt?

· Nutzen: Entsprechen die durch eine Intervention erzielten Auswirkungen den ermittelten Anforderungen und den zu lösenden Problemen?

· Nachhaltigkeit: Werden die erzielten Effekte mittel- oder langfristig Bestand haben?

11.      Nach Auffassung des Berichterstatters sind diese in Absatz 10 genannten Kriterien die Mittel, mit denen angestrebt werden sollte, die politische Dimension einer Bewertung zu definieren, die sich auf eine optimale Mittelverwendung ebenso wie den europäischen Mehrwert gemäß der Verhandlungsposition des Europäischen Parlaments für die nächste Finanzielle Vorausschau (2007-2013)[13] konzentriert.

12.      In chronologischer Reihenfolge lassen sich folgende Bewertungen identifizieren:

●         Ex ante-Evaluierung: Die Bewertung erfolgt vor der Durchführung einer Intervention. Ihr Ziel besteht darin, Informationen zu sammeln und Analysen durchzuführen, die einen Beitrag zu der Bewertung leisten, ob diese Ziele mit den vorhandenen Finanzmitteln erreicht werden können und ob die Verwaltungskosten in einem angemessenen Verhältnis zu den Zielen stehen und die verwendeten Instrumente kostenwirksam sind.

●         Halbzeitüberprüfung: Diese Bewertung wird während der Durchführung einer Intervention vorgenommen. Bei einer derartigen Bewertung werden die ersten Ergebnisse kritisch geprüft, was es ermöglicht, die Qualität der Überwachung und Durchführung der Intervention zu bewerten. Hauptschwerpunkt ist ein Beitrag zur Vorbereitung von Anpassungen und einer Neuplanung.

●         Ex post-Evaluierung: Diese Bewertung erfolgt entweder bei oder nach dem Abschluss einer Intervention. Ziel ist es, die für Erfolg oder Misserfolg entscheidenden Faktoren sowie die Nachhaltigkeit der Ergebnisse und Effekte zu verstehen.

13.      Nach Ansicht des Berichterstatters sollte eine Mischung der drei Bewertungsformen für die politische Evaluierung in Betracht gezogen werden. Auch wenn sich die Struktur des nächsten Finanzrahmens erheblich ändern wird, insbesondere für die internen und externen Politikbereiche (Rubriken 1a-3a und b, 4), ist das Ergebnis einer Evaluierung eines vor 2007 durchgeführten Programms (ex post) nützlich, um die Eignung und Angemessenheit eines 2007 beginnenden Programms zu bewerten (ex ante). Die Beziehung zwischen beiden sollte betont werden.

Welche Bereiche sollten bewertet werden?

14.      In der Sitzung der Koordinatoren vom 15. März 2006 wurde für eine Reihe von Politikbereichen Einigung über den Grundsatz von Kosten-Nutzen-Studien erzielt. Diese Studien sollen entweder intern oder extern durchgeführt werden, und zwar unter Verwendung eines Teils des Sachverständigenetats für den Haushaltsausschuss. Eine ex-post-Analyse der Ergebnisse dieser Maßnahmen wird nützlich sein, um den Erfolg neuer Programme sicherzustellen.

●         Programm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation und Auswirkungen verschiedener Haushaltsinstrumente auf die Entwicklung von KMU (Rubrik 1a)

Fortführung des vorangegangenen Mehrjahresprogramms, das ein spezifisches Instrument insbesondere zur Unterstützung von KMU war (Mehrjahresprogramm für Unternehmen und unternehmerische Initiative 2001-2005). Das neue Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation wird ein bedeutender Fortschritt im Hinblick auf Vereinfachung und Rationalisierung der Gemeinschaftsinstrumente sein, insbesondere in Bezug auf die Verbesserung des geschäftlichen Umfelds von KMU, Innovationen auf Unternehmensebene und Politikanalyse, Entwicklung und Koordinierung von KMU.

●         LIFE (Rubik 2)

                       Neues Programm für die Umwelt, das ein einziges Finanzinstrument wird, das nur die Umwelt betrifft (zur Unterstützung der Prioritäten des sechsten Umweltaktionsprogramms, nämlich Bekämpfung von Klimawandel, Eindämmung des Niedergangs der biologischen Vielfalt, größtmögliche Verringerung negativer Umweltauswirkungen für die menschliche Gesundheit usw.).

           ●         Bürgerschaft (Rubrik 3b)

                       Umfasst ein breites Themenspektrum wie Gesundheit und Verbraucherschutz, Kultur, Jugend (Bildungsprogramme, ihre Bewertungen), Berufsausbildung, Kultur und Sprache, Dialog mit den Bürgern (z. B. Zuschüsse für Vereinigungen).

                      ●         Kommunikationspolitik der Europäischen Union (Rubik 3b):

                      Tragweite, Ziele, Fianzmittel und Ergebnisse.

●         Informationspolitik (Rubrik 3b)

Bewertung der Finanzmittel und Verfahren für die Verwirklichung der einschlägigen Ziele unter besonderer Konzentration auf Instrumente, Aufgaben und Personal der Europa-Häuser, Informationsvermittlung.

           ●         Bewertung der Haushaltsressourcen und Mittel zur Verwirklichung der                        Millenniums-Entwicklungsziele (Rubrik 4)

           ●         Reale Kosten der GASP (Rubrik 4)

                       Bewertung des Netzwerks von EU-Zentren in Drittländern, der EU-Beobachter, der EG-Unterstützung des MERCOSUR, thematische Bewertung von bevölkerungs- und entwicklungsorientierten Programmen in der Zusammenarbeit der EG mit Drittländern, verschiedene Länderstrategien der Europäischen Kommission.

           ●         OLAF

                       Nach mehr als fünfjähriger Tätigkeit und zu Beginn des Mandats des neu ernannten Direktors sollte der Haushaltsausschuss die Kostenwirksamkeit dieser Einrichtung zum Schutz der europäischen finanziellen Interessen bewerten.

15.      Derartigen Bewertungen liegt die Annahme zugrunde, dass Informationen über die Ergebnisse von EU-Maßnahmen zwar in vielen Formen verfügbar sind und aus vielen verschiedenen Quellen stammen, dass es allerdings mühsam und sehr zeitraubend ist, sich einen Überblick über alle verfügbaren Informationen zu verschaffen, und noch schwieriger, diese Informationen zu analysieren und die wichtigsten Feststellungen herauszufiltern, die für das Parlament bei dem Beschluss seines künftigen Standpunkts zu einem spezifischen Politikbereich, insbesondere im Haushalts- und Entlastungsverfahren, von Interesse sein könnten.

16.      Für die Mitglieder wäre es interessant, Mittel und Wege zu finden, um maßgeschneiderte Informationen auf der Grundlage einer Zusammenfassung der wichtigsten Daten betreffend die Ergebnisse der EU-Maßnahmen zu erhalten und einige Schlussfolgerungen zu ziehen.

Abschließende Erwägungen

17.      Der Gesamtberichterstatter vertritt die Auffassung, dass der Haushaltsausschuss erstmals versucht hat, seine Analyse einer Bewertung einiger der EU-Aktivitäten zu vertiefen. Der restriktive Finanzrahmen macht ein solches Vorgehen nur noch notwendiger.

18.      Der Berichterstatter ist sich bewusst, dass eine neue Kultur notwendig ist, um EU-Aktivitäten derart anzugehen, und beim ersten Mal bringt dieses Vorgehen vielleicht kein perfektes Ergebnis. Nichtsdestotrotz könnte dieses neue Konzept einen Wendepunkt für die Definition der politischen Priorität und Effizienz der EU-Politikbereiche darstellen.

19.      Um ihren Inhalt bestmöglich zu nutzen und Schlussfolgerungen für das Haushaltsverfahren 2007 zu ziehen, sollten die Kosten-Nutzen-Studien unter Bezugnahme auf die Bestimmungen der Haushaltsordnung, sofern möglich, Ende August zur Verfügung gestellt werden.

zu den auswärtigen Aspekten des Haushaltsverfahrens 2007

„Niemand ist eine Insel“, John Donne (1572 - 1631)

Einleitung

1. In diesem Arbeitsdokument sollen die Ressourcen untersucht werden, die der Europäischen Union für die Außenbeziehungen angesichts der internationalen Herausforderungen in einer Welt zur Verfügung stehen, die mehr und mehr von der Globalisierung erfasst wird. Dem Berichterstatter geht es dabei vor allem um zwei Fragen:

(a) Inwieweit entsprechen die Ausgaben, die die EU für die Außenbeziehungen veranschlagt hat, den internationalen Aufgabenstellungen, denen sie sich gegenübersieht?

(b) Welche Auswirkungen hat dies auf das Haushaltsverfahren 2007, mit dem über das erste Ausgabenjahr des neuen Mehrjahres-Finanzrahmens (MFR) 2007 – 2013 entschieden wird?

2. In dem Arbeitsdokument werden zunächst die internationalen Herausforderungen angesprochen, denen sich die Union gegenübersieht. Anschließend kommen die finanziellen Mittel zur Sprache, die innerhalb des neuen Mehrjahres-Finanzrahmens verfügbar sind, und die Art und Weise, in der diese Gelder wahrscheinlich ausgegeben werden. Den Abschluss bilden einige Fragen, die für die Mitglieder auf der für den 29. Mai geplanten Anhörung zu den auswärtigen Aspekten des Haushaltsverfahrens 2007 von Interesse sein dürften.

Was sind die Herausforderungen?

3. Da der Globalisierungsprozess weiter zügig voranschreitet, hat die EU mit sehr vielen äußeren Herausforderungen zu kämpfen. Hier kann unterschieden werden zwischen den „herkömmlichen“ Herausforderungen im Zusammenhang mit der EU-Erweiterung, den Ländern an den Außengrenzen der Union und den Ausgaben für Entwicklungszwecke sowie den „neuen“ Herausforderungen vor dem Hintergrund der Entwicklung aufstrebender Volkswirtschaften wie Indien und China und Fragen wie der nach der Abhängigkeit im Energiebereich und der Bedrohung durch den internationalen Terrorismus. Dabei möchte der Berichterstatter hervorheben, dass die außenpolitischen Aktivitäten der Europäischen Union nicht in einem leeren Raum stattfinden. In vielen Bereichen bedarf es der Zusammenarbeit mit anderen maßgeblichen internationalen Akteuren, allen voran den USA, um eine in sich schlüssige und abgestimmte Außenpolitik sicherzustellen.

„Herkömmliche“ Herausforderungen

4. Im Mittelpunkt der außenpolitischen Konzepte der EU und der Ausgaben für diese Zwecke standen bisher zumeist grundsätzliche Aufgabenstellungen im Zusammenhang mit der Erweiterung, den Nachbarregionen und der Entwicklungszusammenarbeit.

5. Der Prozess der EU-Erweiterung und die Bemühungen um Förderung von Stabilität in den Ländern entlang der EU-Außengrenze und stabiler Beziehungen mit ihnen bildeten in den vergangenen Jahrzehnten einen entscheidenden Schwerpunkt der Maßnahmen im Rahmen der EU-Außenbeziehungen und der entsprechenden Ausgaben. Die nachstehende Tabelle 1 macht deutlich, dass die Heranführungs- und Nachbarschaftspolitiken innerhalb des nächsten MFR einen großen Teil (etwa 40 %) der Ausgaben im Rahmen der EU-Außenbeziehungen ausmachen werden.

6. Die Entwicklungszusammenarbeit war und bleibt ein wichtiger Bestandteil der EU-Außenpolitik und der außenpolitischen Ausgaben. Aus Tabelle 1 geht hervor, dass auf das Instrument der Entwicklungszusammenarbeit innerhalb des nächsten MFR wahrscheinlich etwa 30 % der Ausgaben im Rahmen der EU-Außenbeziehungen entfallen werden. Es ist jedoch schwierig, die EU-Ausgaben für die Entwicklungszusammenarbeit mit nur einer Zahl zu erfassen. Beispielsweise werden jedes Jahr rund 500 Mio. EUR für humanitäre Hilfe ausgegeben. Außerhalb des MFR werden aus dem Neunten Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) in diesem Fünfjahreszeitraum 13,5 Mrd. EUR für die Partnerländer in Afrika, in der Karibik und im Pazifik (AKP) bereitgestellt. Darüber hinaus bringen die EU-Mitgliedstaaten auch über bilaterale Kanäle Entwicklungshilfe in großer Höhe auf.

7. Diese „herkömmlichen“ Herausforderungen schließen die EU-Beiträge auf außenpolitischem Gebiet, denen entscheidende Bedeutung zukommt, ein. Der Berichterstatter möchte in keiner Weise die Rolle in Frage stellen, die der Erweiterungsprozess auf dem europäischen Kontinent im Sinne von mehr Stabilität, Demokratie und Wohlstand gespielt hat und weiter spielt. Ebenso wenig stellt er den Wert der EU-Hilfen für die Entwicklungszusammenarbeit in Frage, mit denen vordringlichen Aufgaben wie den Millenniums-Entwicklungszielen begegnet werden soll.

„Neue“ Herausforderungen

8. Die zunehmend von der Globalisierung erfasste Weltwirtschaft bringt jedoch neue Herausforderungen hervor. Die EU-Außenpolitik muss mit der Zeit gehen und sich auf die in Veränderung begriffenen internationalen Tendenzen einstellen. Ohne eine klare Strategie, die auch die finanziellen Mittel zur Auseinandersetzung mit diesen Herausforderungen einschließt, läuft die Union Gefahr, an Bedeutung zu verlieren. In diesem Arbeitsdokument sollen drei dieser Herausforderungen kurz angesprochen werden:

(i) Die Rolle aufstrebender Volkswirtschaften wie China und Indien

9. Die chinesische Wirtschaft lässt sich heute von ihrer Größe her mit der des Vereinigten Königreichs oder Frankreichs vergleichen. Der Wettbewerbsvorteil Chinas im verarbeitenden Gewerbe, der sich aus seinem ungeheuer großen Arbeitskräftepotenzial ergibt, hat gravierende Auswirkungen auf die internationalen Handelsströme und die Standortverteilung der Produktion. Indien ist dabei, einen Dienstleistungssektor aufzubauen – insbesondere im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie -, der auch die Art und Weise verändert, in der viele Unternehmer in der EU und den USA ihre Unternehmen führen. Dieser Wandel zieht komplexe Auswirkungen nach sich. Häufig ist er zum Vorteil der Verbraucher in der EU, doch sehen sich die die Produzenten in Sektoren mit geringer Wertschöpfung einem stärkeren Wettbewerbsdruck ausgesetzt.

10. Über eine angemessene Antwort der EU-Politik auf die im Wandel begriffene internationale Rolle Chinas und Indiens nachzudenken würde den Rahmen dieses Arbeitsdokuments sprengen. Zum Teil dürften die politische Antworten eher „innenpolitischer Natur“ sein wie etwa der Fonds für die Anpassung an die Globalisierung. Unter außenpolitischen Gesichtspunkten ist der Berichterstatter jedoch der Auffassung, dass zusätzlich zu den derzeitigen Systemen bilateraler Gipfeltreffen und Dialoge zu den verschiedensten Themenstellungen auch die Bereitstellung ausreichender Finanzmittel für die Förderung einer wirksamen Partnerschaft mit diesen Ländern geprüft werden muss.

(ii) Sicherheit der Energieversorgung

11. Die Sicherheit der Energieversorgung ist eine Kernfrage der kommenden Jahrzehnte. Die hohen Ölpreise und die Verfügbarkeit der russischen Erdgaslieferungen waren zwei entscheidende Auslöser dafür, dass die Energiepolitik zu einem Hauptthema der Frühjahrstagung des Europäischen Rates erhoben wurde. Die Sicherheit der Energieversorgung steht natürlich im Zusammenhang damit, dass China und Indien sich zu Weltwirtschaftsmächten entwickelt haben. China und Indien stehen inzwischen mit der EU im Wettbewerb um die internationalen Energielieferungen.

12. Dieses Arbeitsdokument erhebt, wie gesagt, keinen Anspruch auf eine umfassende Analyse angemessener innen- wie außenpolitischer Antworten. Dennoch war die Sicherheit der Energieversorgung in der Vergangenheit kein Schwerpunkt der EU-Ausgaben im auswärtigen Bereich. Die Mitglieder des Haushaltsausschusses sollten darüber sprechen, inwieweit die finanzielle Ausstattung den Aufgabenstellungen der EU auf diesem Gebiet gerecht wird.

(iii) Die Gefahr des internationalen Terrorismus

13. Die Ereignisse vom 11. September 2001 und die nachfolgenden Terroranschläge auf dem europäischen Kontinent, insbesondere in Madrid und London, haben ein Schlaglicht auf Themen wie Freiheit, Sicherheit und Recht geworfen. Tabelle 1 macht deutlich, dass das ein Bereich ist, in dem die EU-Ausgaben während des nächsten MFR deutlich ansteigen dürften, wenn auch ausgehend von einer niedrigen Ausgangsbasis. Eine sehr wichtige Frage in diesem Zusammenhang lautet, auf welcher Ebene die Mittel ausgegeben werden sollten, damit sie den meisten Nutzen bringen. Ein Großteil der öffentlichen Mittel für Maßnahmen gegen den Terrorismus fließt über die nationalen Innenministerien und Sicherheitsdienste. Die Mitglieder sollten darüber nachdenken, in welchem Umfang in diesem Bereich auf europäischer Ebene ein Zusatznutzen erzielt werden könnte und inwieweit die Zusammenarbeit mit Drittstaaten gefördert werden sollte.

Niemand ist eine Insel

14. Diese „neuen“ Herausforderungen betreffen nicht nur die EU. Andere Industrieländer müssen sich ebenfalls mit der Änderung der Machtverhältnisse in der Weltwirtschaft und Themen wie Sicherheit der Energieversorgung und internationaler Terrorismus auseinandersetzen. Der Berichterstatter möchte betonen, dass eine wirksame Zusammenarbeit mit anderen Ländern, insbesondere mit den USA, einen wesentlichen Bestandteil einer effizienten Strategie der Europäischen Union für den Umgang mit diesen Herausforderungen ausmacht. Wirksame Zusammenarbeit setzt jedoch Ressourcen voraus. Wie der Berichterstatter feststellt, sind die Ausgaben für die „Zusammenarbeit mit industrialisierten Drittländern“ extrem niedrig. Im Jahr 2005 wurden im Rahmen der Haushaltslinie 19 05 02 insgesamt ungefähr 16 Mio. EUR ausgegeben.

Welche Mittel stehen zur Verfügung?

Tabelle 1: Veranschlagte Ausgaben für die Außenpolitik (Mio. EUR)

 Rubrik

 2007

 2007-2013

 Heranführungshilfeinstrument (IPA)

 1193

 10213

 Nachbarschafts- und

 Partnerschaftsinstrument (ENPI)

 1390

 10587

 Instrument für

 Entwicklungszusammenarbeit (DCECI)

 2000

 15103

 Stabilitätsinstrument

 232

 2531

 GSVP

 150

 1740

 Fonds für Darlehensgarantien

 188

 1244

 Reserve für Soforthilfen

 Herausgenommen aus

 dem MFR

 Sonstige

 1046

 8046

 Insgesamt

 6633

 49463

15. In dem neuen Mehrjahres-Finanzrahmen für 2007-2013, der vom Europäischen Parlament auf dessen Plenartagung im Mai verabschiedet werden soll, sind unter Rubrik 4: „Die EU als globaler Partner“ Mittel in Höhe von rund 50 Mrd. EUR für die Außenbeziehungen vorgesehen. Aus den Zahlen der Tabelle wird deutlich, dass im Mittelpunkt der Außenausgaben der EU nach wie vor die „herkömmlichen“ Herausforderungen stehen. Natürlich erscheinen Ausgaben für Politiken, die neuere Herausforderungen betreffen, unter anderen Rubriken. Beispielsweise besteht für „Freiheit, Sicherheit und Recht“ eine eigene Rubrik (3A), verbunden mit einer Mittelzuweisung von mehr als 6,5 Mrd. EUR innerhalb des Mehrjahres-Finanzrahmens. Ein weiteres Beispiel sind im Zusammenhang mit der Energiepolitik die Ausgaben für die Stilllegung kerntechnischer Anlagen unter der Rubrik „Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung“. Dafür werden im Laufe des MFR 1,3 Mrd. EUR zur Verfügung stehen.

Einige Fragen für die Anhörung

· Ist die Kommission der Ansicht, dass vor dem Hintergrund ihrer Beziehungen zu Drittstaaten und -regionen eine exaktere Definition dessen, was ein „strategisches Verhältnis“ ausmacht, erforderlich ist? Welche Rolle kommt in diesem Zusammenhang der transatlantischen Partnerschaft zu?

· Welche Bedeutung werden die „herkömmlichen“ und die „neuen“ Herausforderungen haben, denen die EU im Zeitraum 2007 – 2013 gegenübersteht? Mit welchen weiteren Akzentverschiebungen ist zu rechnen? Welche Entwicklung sollten die EU-Ausgaben für die Prioritäten im auswärtigen Bereich nehmen, beispielsweise im Bereich der Sicherheit der Energieversorgung?

· Welche Schritte können im Rahmen des Haushaltsverfahrens 2007 eingeleitet werden, um diesen sich verändernden Herausforderungen und Schwerpunktsetzungen einer Europäischen Union Rechnung zu tragen, die ihren Blick zunehmend nach außen richtet?

zur GASP und ESVP

"Das Leben gehört den Lebenden an, und wer lebt, muss auf Wechsel gefasst sein."

Johann Wolfgang von Goethe (1749 - 1832)

Hintergrund

1. Der säulenübergreifende Charakter dieses Bereichs besteht weiter, denn Fragen der GASP/ESVP sind teilweise der zweiten Säule zuzurechnen, teilweise den Gemeinschaftspolitiken (erste Säule). In den externen Politikbereichen berühren zahlreiche Maßnahmen sowohl den GASP-Bereich als auch eine Reihe von Tätigkeiten der ersten Säule, für die die Gemeinschaft zuständig ist. Dies ist einer der Hauptgründe dafür, dass es so schwer fällt, sich ein schlüssiges Bild von Maßnahmen zu machen, die in einem bestimmten Bereich oder gar in einer bestimmten Frage vielfach miteinander verwoben sind. Gemeinschaftliche und GASP-Maßnahmen können sich gegenseitig ergänzen, aber auch überschneiden.

2. Erschwerend kommt hinzu, dass selbst im konkreten Rahmen der GASP/ESVP mehrere Finanzierungsquellen vorhanden sind und ein Teil der Finanzmittel aus dem allgemeinen Haushalt stammt, ein anderer Teil aus den Mitgliedstaaten. Auch der Haushalt des Rates wird davon tangiert. Nach Ansicht des Berichterstatters ist es erforderlich, sich für das Haushaltsverfahren 2007 einen Gesamtüberblick über die Strukturen zu verschaffen, die gegenwärtig an GASP/ESVP-Maßnahmen bzw. deren Finanzierung beteiligt sind (darunter unterstützende Strukturen wie die Planungszellen des Rates und die zuständigen Ausschüsse).

Die aktuelle Lage

Demokratische Kontrolle unzureichend...

3. Das Europäische Parlament besitzt auf dem Gebiet der GASP/ESVP bescheidene politische Befugnisse. Durch das Recht auf „Unterrichtung“ und „Anhörung“, wie es in Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union verankert ist, übt es eine Kontrollfunktion aus. Allerdings lässt die Art und Weise, wie der Rat seiner Verpflichtung nachkommt, das EP zu den „grundlegenden Weichenstellungen“ der GASP anzuhören, sehr zu wünschen übrig. Seine Vorgehensweise wird seit Jahren heftig kritisiert, da beispielsweise der Jahresbericht des Rates fast gänzlich beschreibender Art ist.

4. In diesem Zusammenhang kann der Berichterstatter nur bekräftigen, dass das Parlament die vom Rat praktizierte „nachträgliche“ Anhörung zu politischen Fragen ablehnt, und mit Nachdruck die Forderung erheben, dass die dem Parlament laut Vertrag zustehenden Rechte eingehalten werden. „Der Vorsitz hört das Europäische Parlament zu den wichtigsten Aspekten und den grundlegenden Weichenstellungen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und achtet darauf, dass die Auffassungen des Europäischen Parlaments gebührend berücksichtigt werden...“ (Artikel 21 EUV)

5. Bei den jüngsten Verhandlungen zur neuen IIV gelang es dem Parlament, vom Rat (vorher) ein vorausschauendes Dokument „zu den wichtigsten Aspekten und den grundlegenden Weichenstellungen der GASP“ und eine Bewertung der im vorangegangenen Jahr eingeleiteten Maßnahmen zu erlangen. Innerhalb des derzeitigen Rahmens der Zusammenarbeit mit Rat und Kommission (dessen Kern die Bestimmungen der neuen IIV bilden) vertritt der Berichterstatter die Auffassung, dass diese Grundlage ausgebaut werden muss, um die Kontrollfunktion des Parlaments in politischen Angelegenheiten zu stärken.

6. Eine weitere bedeutsame Entwicklung in diese Richtung war die Einrichtung gemeinsamer Beratungssitzungen im Rahmen des politischen Dialogs über die GASP. Diese sollen jetzt mindestens fünfmal im Jahr stattfinden und bestehen seit 2004 aufgrund einer abschließenden Einigung, die auf der Konzertierungssitzung im November 2003 erzielt wurde. Diese Sitzungen sollten auch genutzt werden, um die demokratische Kontrolle zu stärken.

7. Das Europäische Parlament hat als Teil der Haushaltsbehörde auch weitreichende Befugnisse beim Haushalt der GASP, die sie nach Maßgabe von Artikel 28 des Vertrages über die Europäische Union ausübt.

8. Daher gilt die Finanzierung der GASP aus dem allgemeinen Haushalt, bei dem Parlament und Rat über die gleichen Rechte und Befugnisse verfügen, auch als ein sehr wichtiges Instrument, mit dem das Parlament die demokratische Kontrolle über diese Politik gewährleistet. Da die Ausgaben für die GASP als „nichtobligatorisch“ eingestuft sind, hat das Parlament sogar eine starke Position, denn es beschließt die endgültigen Mittel für das folgende Jahr.

9. Im Rahmen der neuen IIV haben EP und Rat dennoch eine Gesamteinigung über die Höhe der Finanzmittel für die GASP im Zeitraum 2007-2013 erzielt. Die Organe sind natürlich daran gebunden, solange sie Vertragspartei der IIV sind.

„Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission kommen überein, dass für die GASP im Zeitraum 2007-2013 ein Betrag von mindestens 1740 Mio. EUR bereitgestellt wird und dass die Mittel für Sofortmaßnahmen (dritter Gedankenstrich) 20 % der im GASP-Kapitel veranschlagten Gesamtmittel nicht übersteigen dürfen.“[14]

10. Es besteht ein deutlicher Zusammenhang zwischen der Finanzierungsstruktur von Maßnahmen und den Möglichkeiten zur Ausübung demokratischer Kontrolle. In manchen Fällen ist es heute so, dass ein bestimmter Teil einer Maßnahme aufgrund der vorgelegten Rechnungsabschlüsse vom Europäischen Parlament geprüft werden kann. Ein anderer Teil derselben Maßnahme könnte von den nationalen Parlamenten näher beleuchtet werden (sofern die erforderlichen Strukturen zwischen Rat/Regierungen/nationalen Parlamenten vorhanden sind). Wie aber sollen Abgeordnete diese GASP/ESVP-Maßnahmen in ihrem vollen Umfang beurteilen? Dies ist eine aktuelle und vielleicht nachdenklich stimmende Frage.

11. Der Berichterstatter unterstreicht, dass die Überprüfung der Finanzen durch die Vertreter der europäischen Steuerzahler gewährleistet sein muss – entweder auf nationaler Ebene, wenn die Finanzierung allein im innerstaatlichen Rahmen erfolgt, oder auf europäischer Ebene, wenn die Mittel für GASP-Maßnahmen teilweise oder in Gänze aus dem EU-Haushalt stammen.

Die neue interinstitutionelle Vereinbarung

12. Mit der neuen IIV wird ausgebaut und gefestigt, was bei der letzten IIV, der gemeinsamen Erklärung von 2002, sowie mit dem Briefwechsel zwischen dem Vorsitzenden des Haushaltsausschusses und dem Ratsvorsitz über die Einrichtung von „gemeinsamen Informationssitzungen“ im Haushaltsverfahren 2004 sowie der „Anhebung“ der Vertretung des Rates auf Botschafterrang im Verlauf des Haushaltsverfahrens 2006 erreicht wurde.

13. Diese Regelungen zur Anhörung und zum politischen Dialog sind für das Parlament von besonderer Bedeutung, denn damit könnte es zu einer verstärkten politischen Mitwirkung und demokratischen Kontrolle in einem Bereich kommen, in dem bisher finanzielle Angaben vielfach die einzige Informationsquelle darstellten. Man könnte sogar sagen, dass diese Politik häufig im Großen und Ganzen im intergouvernementalen Rahmen konzipiert und umgesetzt wurde, ohne dass wirklich auf nationaler oder EU-Ebene eine Kontrolle durch ein parlamentarisches Vertretungsorgan erfolgte.

14. Die Hauptpunkte der IIV:

a)  Vereinbarung darüber, dass im Zeitraum 2007-2013 ein Betrag von mindestens 1740 Mio. EUR bereitgestellt wird (d. h. ca. 250 Mio. im Jahr).

b)  Das besondere Verfahren für die GASP-Ausgaben im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens wird beibehalten. EP und Rat bemühen sich um eine Einigung über die jährliche Höhe der GASP-Ausgaben und die Aufschlüsselung auf die in der IIV aufgeführten Haushaltsartikel. Dieser Betragt deckt den „tatsächlich vorhersehbaren Mittelbedarf“.

c)  Höchstens 20 % dieses Betrags dürfen für Sofortmaßnahmen (unvorhergesehene Maßnahmen) bestimmt sein.

d)  Übermittlung eines zukunftsorientierten Jahresberichts einschließlich der finanziellen Auswirkungen und einer Bewertung der eingeleiteten Maßnahmen durch den Ratsvorsitz bis zum 15. Juni des jeweiligen Jahres.

e) Festschreibung der gemeinsamen Beratungssitzungen in der neuen IIV. Neu daran ist u. a., dass der Rat auf Botschafterebene vertreten ist und dass im Jahr mindestens fünf Sitzungen stattfinden.

f) Beibehaltung der Regelungen zu den vierteljährlichen Berichten und zur Übermittlung der Finanzbogen (geplanten Kosten) innerhalb von fünf Tagen bei jedem kostenwirksamen Beschluss im GASP-Bereich.

Beibehaltung der Haushaltsstruktur (siehe Anhang 1).

Finanzierung der GASP

15. Der vielleicht bedeutsamste Trend betrifft die Zunahme der Krisenmanagement-Operationen mit ziviler und militärischer Komponente. Folglich ist es wichtiger denn je, Klarheit über die Finanzierung herzustellen.

Derzeitige Lage

16. Zivile Einsätze werden/wurden aus dem GASP-Haushalt finanziert, Einsätze mit militärischen oder verteidigungspolitischen Bezügen hingegen nach dem Grundsatz „die Kosten sind dort zu tragen, wo sie anfallen“, d. h. von den Mitgliedstaaten. Bestimmte Kosten, die als „gemeinsame Kosten“ bezeichnet werden, können über den so genannten Athena-Mechanismus finanziert werden.

17. Der Rat ist der Auffassung, dass die (aus dem Haushalt finanzierten) zivilen Komponenten flexibler gestaltet werden und schnellere Verfahren zulassen müssen, wozu auch die Möglichkeit einer effektiveren Finanzierung von Missionen zur Erkundung und Tatsachenermittlung gehört.

18. Das Parlament hat wiederholt darauf verwiesen, dass die denkbaren Finanzierungsvarianten sehr komplex sind und nur selten eine Bewertung der Kohärenz und Wirksamkeit ermöglichen. Kurzum: Die politische und haushaltstechnische Analyse ist schwierig. Auch muss man die Flexibilität der Verfahren gegen die Erfordernisse der Transparenz und Verantwortlichkeit abzuwägen.

19. Im Bericht des Parlaments über die wichtigsten Aspekte und grundlegenden Weichenstellungen der GASP (Brok-Bericht) wird gefordert, dass die “gemeinsamen Kosten” für militärische Operationen im Rahmen der ESVP aus dem EU-Haushalt und nicht mehr aus einem Nebenhaushalt oder einem Startfonds der Mitgliedstaaten finanziert werden.

Bringt die neue IIV Verbesserungen mit sich?

20. Die neue IIV enthält keine „automatisch“ wirkenden Bestimmungen, die das Problem von heute auf morgen lösen. Die Regelungen, die jetzt dank der konsequenten Bemühungen des Parlaments in den letzten drei oder vier Jahren unter Dach und Fach sind, dürften eine neue Phase der Vertrauensbildung zwischen den Organen und weitere Fortschritte ermöglichen.

21. Nach der gemeinsamen Erklärung vom 25. November 2002 soll der Rat im Rahmen des regelmäßigen politischen Dialogs frühzeitig über GASP-Maßnahmen informieren, die erhebliche finanzielle Auswirkungen haben könnten. Der Berichterstatter weist darauf hin, dass der Rat diese Bestimmung in den letzten Jahren nicht vollständig eingehalten hat, und hält Verbesserungen für erforderlich. Natürlich sollten die fünfmal im Jahr durchzuführenden Beratungssitzungen dafür genutzt werden.

22. Im Übrigen könnte der Text der IIV im Hinblick auf die Verpflichtung, dem Europäischen Parlament Finanzbogen vorzulegen, für alle kostenwirksamen Beschlüsse im GASP-Bereich gelten, d. h. nicht nur für Ausgaben aus dem EU-Haushalt. Die beiden Organe legen den Text unterschiedlich aus, denn der Rat stellte sich (2002) auf den Standpunkt, dass dies nur Ausgaben aus dem EU-Haushalt betrifft. Es heißt aber wörtlich: „Der Rat teilt dem Europäischen Parlament bei jedem kostenwirksamen Beschluss im Bereich der GASP unverzüglich, spätestens jedoch binnen 5 Arbeitstagen nachdem der endgültige Beschluss gefasst wurde, in jedem Einzelfall mit…“ Daraus folgt zweifelsfrei, dass auch Beschlüsse/Ausgaben der Mitgliedstaaten berücksichtigt werden sollten, um ein umfassenderes Bild zu vermitteln.

23. Auch unter dem Gesichtspunkt der Finanzierung ergeben sich immer mehr Bezüge zu den größten Interventionen der Union, d. h. ihren Hilfsprogrammen und sonstigen Gemeinschaftsinstrumenten im auswärtigen Bereich. Es ist aber nicht immer offensichtlich, ob eine Maßnahme über ein Instrument der ersten Säule oder im Rahmen der zweiten Säule zu finanzieren ist (z. B. Minenräumung, zivile Soforthilfe, Menschenrechte, Aufbau von Verwaltungsstrukturen, Wahlbeobachtung, Festigung der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit). Angesichts dieser operativen und haushaltsrechtlichen „Grauzone“ rechtfertigen die Verbindungen zwischen der GASP und den „traditionellen“ externen Maßnahmen eindeutig die Forderung nach einer besseren Abstimmung der Politiken und Maßnahmen, die im Rahmen der ersten und zweiten Säule konzipiert werden.

24. Es ist sicher aufschlussreich zu untersuchen, wie sich das vorgeschlagene neue Instrumentarium für auswärtiges Handeln hierbei auf das GASP-Kapitel auswirkt. Es geht dabei auch um wirtschaftliche Haushaltsführung und den optimalen Einsatz der Mittel. Bereits 2001 kritisierte der Europäische Rechnungshof unumwunden die Tatsache, dass ähnliche GASP-Maßnahmen aus unterschiedlichen Haushaltslinien und Teileinzelplänen finanziert wurden, und empfahl eine transparentere Gestaltung der Finanzierung von GASP-Maßnahmen.

25. Der Berichterstatter hofft aufrichtig, dass der neue mehrjährige Finanzrahmen (MFF) dabei einen „Neuanfang“ ermöglicht, und unterstreicht, dass diese Frage in den nächsten Jahren und mit Blick auf die 2008/2009 stattfindende Überprüfung des MFF gebührend zu berücksichtigen ist.

Der Fall der EU-Sonderbeauftragten

26. Anfang 2006 beschloss der Rat, das Mandat von acht EU-Sonderbeauftragten (Bosnien und Herzegowina, Mittelasien, Nahost-Friedensprozess, Moldau, Südkaukasus, Region der Großen Seen, FYROM und Afghanistan) bis zum 28. Februar 2007 zu verlängern.

27. Im Einklang mit der derzeitigen IIV vom 6. Mai 1999 erhielt das Europäische Parlament Kopien der Finanzbogen für die gemeinsamen Maßnahmen des Rates zur Verlängerung dieser Mandate. Auf der letzten gemeinsamen Sitzung mit dem Rat waren die Abgeordneten des Parlaments eindeutig der Auffassung, dass diese Texte keine Bewertung der Tätigkeit dieser EU-Sonderbeauftragten enthielten.

28. Es besteht die Notwendigkeit, die Kriterien für die Ernennung von EU-Sonderbeauftragten, die Festlegung ihrer Aufgaben, die Länge ihres Mandats, die Komplementarität und Abstimmung mit den Delegationen der Kommission und die Tätigkeit/Instrumente im Rahmen der ersten Säule weiter zu erörtern. Während des Haushaltsverfahrens 2006 ersuchte der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten den Rat um präzise Leitlinien für die Schaffung von Planstellen für EU-Sonderbeauftragte. Diese Leitlinien sollten Kriterien zur Bewertung des zusätzlichen Nutzens enthalten, der mit der Einsetzung von Sonderbeauftragten verbunden ist. Wie bestimmt man eigentlich die Notwendigkeit und den Erfolg eines Mandats?

29. Auf der besagten gemeinsamen Sitzung erklärte der Ratsvorsitz, dass:

(a) EU-Sonderbeauftragte Ausdruck der politischen Schwerpunkte der EU sind und ein wichtiges Instrument der GASP zur Gewährleistung eines einheitlichen politischen Vorgehens in einem bestimmten geographischen Gebiet darstellen;

(b) sie GASP/ESVP-Missionen eine politische Orientierung geben;

(c) (sofern keine GASP/ESVP-Mission besteht) sie der Union ein schärferes Profil verleihen und ein abgestimmtes Vorgehen in der Region fördern (z. B. in Mittelasien).

30. Zu der konkreten Frage, warum nicht die Delegationen der Kommission diese Aufgaben erfüllen könnten, äußerte sich der Ratsvorsitz wie folgt:

(a) Wenn EU-Sonderbeauftragte es mit einer ganzen Region zu tun haben, müssen sie viel herumreisen (was aber kaum mit den Aufgaben von EU-Botschaftern vereinbar wäre, die gegenüber einem bestimmten Land für die Gemeinschaftshilfe und die Zusammenarbeit zuständig sind).

(b) Würde eine GASP/ESVP-Mission unter ihrer Leitung stattfinden, könnten sie nicht durch Beamte der Kommission ersetzt werden, da für diese Missionen verschiedene Unterstellungsverhältnisse gelten (EU-Sonderbeauftragte sind dem Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee und Herrn Solana rechenschaftspflichtig, nicht der Kommission).

31. Die Hinweise seitens des Rates ändern nichts daran, dass objektive Mechanismen erforderlich sind, um die Zweckmäßigkeit des Einsatzes von EU-Sonderbeauftragten einzuschätzen und eine gründlichere/objektivere Beurteilung ihrer Tätigkeit und des angemeldeten Finanzbedarfs vorzunehmen.

32. Was die Kosten anbelangt, so wurden 2004 fünf der Sonderbeauftragten aus EU-Haushaltsmitteln mit einem Gesamtumfang von 3,1 Mio. EUR finanziert. Im Jahre 2006 waren es acht, für die 7,5 Mio. EUR veranschlagt wurden. Die Durchschnittskosten pro Kopf und Jahr sind folglich von 0,6 Mio. auf 0,9 Mio. gestiegen, was eine Steigerung um 50 % bedeutet. Lässt sich dies allein damit begründen, dass bei bestimmten Kosten ein Wechsel von der Finanzierung durch die Mitgliedstaaten zur Finanzierung aus dem EU-Haushalt erfolgt ist? Welche Kosten sind dies?

33. Der Haushaltsvorentwurf 2007 sieht eine Verdoppelung der Mittel für EU-Sonderbeauftragte vor. Vorgeschlagen wird ein Betrag von 14 Mio. EUR, womit wir innerhalb von zwei Jahren einen Zuwachs von 448 % zu verzeichnen hätten.

Einige Fragen für die Anhörung

· Die GASP/ESVP-Operationen entwickeln sich in raschem Tempo und werden auch politisch an Bedeutung und Profil gewinnen, zumal sich die dafür vorgesehenen Finanzmittel mehr als verdoppeln sollen (Durchschnittswert für 2007-2013: ca. 250 Mio. pro Jahr). Ist damit zu rechnen, dass der Rat zunehmend die Unterstützung des Parlaments wünscht und benötigt, nicht nur, um ihm hier und dort eine Million abzutrotzen, sondern auch im politischen Sinne?

· Es ist eine Tendenz zur verstärkten Durchführung von gemischten Einsätzen, d. h. teilweise zivilen und teilweise militärischen Operationen, zu erkennen. Ist es nicht unabdingbar, dass wir unsere Strukturen zur demokratischen Kontrolle derartiger Maßnahmen und ihrer Finanzierung weiter ausgestalten? Sollten sie nicht auch die Finanzierung aus Haushaltsmitteln der Mitgliedstaaten einschließen?

· Wie kann der zwischen Parlament und Rat bestehende Rahmen für die Anhörung/Unterrichtung (dessen Kern die Bestimmungen der neuen IIV bilden) am besten genutzt werden, um bei der Vertrauensbildung zwischen den Organen im GASP-Bereich einen „Neuanfang“ zu fördern?

· Wie können wir darüber hinaus die demokratische Kontrolle auf politischer Ebene fortentwickeln? Wie lässt sich dies innerhalb des bestehenden Rahmens am besten erreichen? Könnten Rat und Kommission in Erwägung ziehen, für vorgeschlagene Maßnahmen reale „Bedarfsschätzungen“ vorzulegen?

· Die Notwendigkeit eines neuen und planvolleren Ansatzes bei den EU-Sonderbeauftragten ist unübersehbar. In den beiden letzten Jahren hat sich der angemeldete Finanzbedarf dramatisch erhöht. Was ist zu tun, um das Parlament besser in die Lage zu versetzen, den Sinn und die Zahl der Ernennungen auf diesem Gebiet objektiv einzuschätzen?

· Wie kann man die Anstrengungen bündeln, um eine koordinierte und einheitliche Ausgestaltung der Gemeinschaftsinstrumente und der im GASP/ESVP-Bereich verfügbaren Instrumente zu gewährleisten, um für eine bessere Abstimmung und für Gleichlauf innerhalb der Gesamtstrategie für auswärtiges Handeln zu sorgen.

zu entwicklungspolitischen Themen

Einleitung

„Armut ist die Mutter von Gewalt und Verbrechen“

Aristoteles (384 – 322 v. Chr.)

1. In diesem Arbeitsdokument werden die Ziele der Entwicklungshilfe der EG und die dafür zur Verfügung stehenden Mittel dargelegt, vor allem im Hinblick auf den neuen Mehrjahres-Finanzrahmen (MFR), der auf der Plenartagung des Europäischen Parlaments im Mai verabschiedet werden soll. In dem Arbeitsdokument wird erläutert, wie die Entwicklungshilfe der EG bislang vergeben wurde, und es werden einige Themen aus diesem Bereich in Betracht gezogen, die näher analysiert werden sollen. Diese Punkte können bei der Anhörung über externe Aspekte des Haushaltsverfahrens 2007 am 29. Mai erörtert werden.

Hintergrund

Welche Ziele hat die multilaterale Entwicklungshilfe?

2. Die im Jahre 2000 von den UNO-Mitgliedstaaten in der Millenniumserklärung vereinbarten Millenniums-Entwicklungsziele (MDG) bilden eine überwölbende Gruppe von Zielen für die multilaterale Entwicklungspolitik. Die MDG lauten wie folgt:

(a)  Ziel 1: Beseitigung von extremer Armut und Hunger

(b)  Ziel 2: Grundschulbildung für alle

(c)  Ziel 3: Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und stärkere Beteiligung der Frauen

(d)  Ziel 4: Verringerung der Kindersterblichkeit

(e)  Ziel 5: Verbesserung der Gesundheit der Mütter

(f)  Ziel 6: Bekämpfung von HIV/Aids, Malaria und anderen Krankheiten

(g)  Ziel 7: Sicherung der Umweltnachhaltigkeit

(h)  Ziel 8: Aufbau einer weltweiten Entwicklungspartnerschaft

Welche Ziele hat die Entwicklungshilfe der EG?

3. In Artikel 177 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG) werden der Entwicklungspolitik der EG drei Ziele gesetzt:

· die nachhaltige wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Entwicklungsländer, insbesondere der am meisten benachteiligten Entwicklungsländer;

· die harmonische, schrittweise Eingliederung der Entwicklungsländer in die Weltwirtschaft;

· und die Bekämpfung der Armut in den Entwicklungsländern.

Die EU hat sich auch bei einer Reihe von Anlässen zu den obigen MDG bekannt.

Welche Mittel stehen für die Entwicklungshilfe der EG zur Verfügung?

4. Die EU insgesamt (die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten) leistet über die Hälfte der gesamten offiziellen Entwicklungshilfe weltweit: mehr als 34,5 Mrd. EUR im Jahre 2004, was einem Anteil von 0,36 % des BNE entspricht. Ein Fünftel des derzeitigen Entwicklungshilfehaushalts der EU –6,9 Mrd. EUR im Jahre 2004 – wird im Namen der Gemeinschaft von der Europäischen Kommission verwaltet. Dazu gehört auch der Europäische Entwicklungsfonds (EEF), der nicht in den Gemeinschaftshaushalt eingestellt ist. Im 9. EEF sind 13,5 Mrd. EUR für die afrikanischen, karibischen und pazifischen Partnerländer vorgesehen. Die geographische Spannweite der Hilfeprogramme der Gemeinschaft erstreckt sich über die ganze Welt, von den unmittelbaren Nachbarn der EU bis hin zu Entwicklungsländern in allen Weltgegenden.

Wie verteilt sich die Entwicklungshilfe der EG geographisch?

5. Es ist nicht einfach, genau festzustellen, wie viel Entwicklungshilfe in die einzelnen geographischen Regionen fließt, aber eine ungefähre Aufschlüsselung findet sich im Jahresbericht 2005 der Kommission über „Die Entwicklungspolitik der Europäischen Gemeinschaft und die Umsetzung der Außenhilfe im Jahr 2004“. Diesem Bericht zufolge ergab sich 2004 auf der Grundlage der Haushaltszahlungen folgende Aufschlüsselung:

Region

Zahlungen (Mio. EUR)

Anteil an den Zahlungen

AKP

2464

40 %

Mittelmeerraum

1125

18 %

„Thematisch“

797

13 %

Asien

526

8 %

Balkan

510

8 %

Neue Unabhängige Staaten

359

6 %

Lateinamerika

314

5 %

Südafrika

116

2 %

Gesamt

6211

100 %

6. Die Höhe der Zahlungen lag in den vergangenen Jahren bei spezifischen Programmen infolge des Programms zur „Dekonzentration“ der Art und Weise, in der die Entwicklungshilfe der EG ausgezahlt wird (dabei werden den EG-Delegationen in Drittländern größere Befugnisse eingeräumt), näher an der Höhe der Mittelbindungen. Selbstverständlich lassen Zahlungen, die näher an der Obergrenze der Mittelbindungen liegen, weniger Spielraum für eine Umverteilung der Mittel zwischen den Regionen und Programmen.

7. Die dritte Zeile der Tabelle ist den „thematischen“ Ausgaben zugeordnet. Sie bezieht sich eindeutig nicht auf irgendeine bestimmte geographische Region, sondern auf Entwicklungshilfe für thematische Programme, in deren Mittelpunkt Querschnittsthemen wie etwa die Menschenrechte, die Erhaltung der Naturschätze und gute Staatsführung stehen.

Hilfe für den Handel – die 1-Mrd.-Euro-Zusage

8. Im Zusammenhang mit dem G8-Gipfel 2005 sagte EU-Kommissionspräsident Barroso zu, dass die Kommission bis zum Jahre 2010 aus der Entwicklungshilfe der EG 1 Mrd. EUR zur Förderung des Handels bereitstellen werde. Hierzu könnte argumentiert werden, dass zur korrekten Rechenschaftslegung über diese Verpflichtung eine thematische Haushaltslinie für handelsbezogene Hilfe eingerichtet werden müsse. In Ermangelung einer entsprechenden Haushaltslinie ergibt sich die Gesamthöhe der jährlichen handelsbezogenen Hilfe der EG aus einer Zusammenrechnung, der die Ausgaben für Handelshilfe in den nationalen Länderprogrammen zugrunde liegen.

9. Die Zusage der Hilfe für den Handel wirft zwei interessante Fragen auf. Erstens ruft die Diskussion über die Notwendigkeit, im Interesse einer korrekten Rechenschaftslegung über die Hilfe zur Förderung des Handels eine thematische Haushaltslinie einzurichten, einen Zielkonflikt zwischen der Transparenz politischer Zusagen einerseits und den in immer größerer Zahl hinzukommenden thematischen Haushaltslinien für die verschiedenen horizontalen Ziele der Entwicklungspolitik andererseits hervor. Zweitens geht es um die Frage der Kohärenz zwischen den Ausgaben der Gemeinschaft und den Ausgaben anderer bilateraler und multilateraler Geber. Das Schwergewicht, das die Weltbank auf Pläne zur Armutsbekämpfung (PRSP) legt, die auf nationaler Ebene mit Entwicklungsländern vereinbart werden, ist in dieser Hinsicht von besonderer Bedeutung.

Die nächsten Schritte

Wie wirkt sich der neue Mehrjahres-Finanzrahmen auf die entwicklungspolitischen Ausgaben der EG aus?

10. Durch die Neustrukturierung der Rubriken für die neue Finanzielle Vorausschau ist es einigermaßen schwierig, direkte Vergleiche zwischen den künftigen Ausgaben für die Entwicklungshilfe im Mehrjahres-Finanzrahmen 2007–2013 und der Finanziellen Vorausschau 2000–2006 anzustellen. Als allgemeine Richtschnur sind 50 Mrd. EUR für die Rubrik 4 „Die EU als globaler Partner“ im Zeitraum 2007–2013 vorgesehen. Für die Entwicklungszusammenarbeit sind rund 15 Mrd. EUR angesetzt (ca. 30 %). Dabei ist jedoch zu beachten, dass der EEF und die Reserve für Soforthilfen nicht in den Mehrjahres-Finanzrahmen 2007-2013 eingestellt sind. Darüber hinaus leistet das Europäische Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument, für das durch den Mehrjahres-Finanzrahmen über 10 Mrd. EUR bereitgestellt werden, ärmeren Ländern an den Außengrenzen der EU oder in ihrer Nähe Hilfe.

Die Zukunft der Instrumente der wirtschaftlichen und entwicklungspolitischen Zusammenarbeit der EG

11. Zwischen dem Parlament, dem Rat und der Kommission wird derzeit über die neuen externen Instrumente Heranführung (IPA), Nachbarschaft und Partnerschaft (ENPI) sowie wirtschaftliche und entwicklungspolitische Zusammenarbeit (DCEC) verhandelt. Eine der Schlüsselfragen bildet dabei die Rechtsgrundlage für die wirtschaftliche und entwicklungspolitische Zusammenarbeit. Das Parlament beabsichtigt, dieses Programm so zu ändern, dass es alle Entwicklungsländer (entsprechend der Definition der OECD/DAC gelten auch China, Indien und Brasilien als „Entwicklungsländer“) umfasst, auf die die Instrumente ENPI (Nachbarschaft) und IPA (Heranführung) nicht anwendbar sind. Eine Schlüsselfrage lautet, ob die Rechtsgrundlage nur die Entwicklungszusammenarbeit (Artikel 179 des Vertrags) oder auch die wirtschaftliche, finanzielle und technische Zusammenarbeit (Artikel 181 des Vertrags) abdecken soll. Eine doppelte Rechtsgrundlage würde der Kommission freiere Hand lassen, um Hilfsgelder für die wirtschaftliche, finanzielle und technische Zusammenarbeit mit (z. B.) China auszugeben, könnte dadurch aber auch zu einer Kürzung der für die Entwicklungshilfe zur Verfügung stehenden Mittel führen.

Kernthemen

12. Wie in diesem Arbeitsdokument bereits erwähnt, hat die Europäische Kommission in den letzten Jahren erhebliche Bemühungen zur „Dekonzentration“ der Ebene unternommen, auf der die Entwicklungshilfegelder ausgegeben werden. Dadurch haben die EG-Delegationen in Drittländern eine gewichtigere Rolle erhalten. Durch die höhere Quote der Ausgaben für die Entwicklungshilfe im Vergleich zu den Verpflichtungsermächtigungen wird natürlich auch der Spielraum für die Übertragung von Zahlungen zwischen den Haushaltslinien für verschiedene Regionen/Vorhaben entsprechend den sich ergebenden Notwendigkeiten geringer.

13. Mit der Kohärenz-Agenda soll erreicht werden, dass sich die Bemühungen der Beteiligten gegenseitig ergänzen und verstärken. Das Ziel besteht also darin, Doppelarbeit oder nicht miteinander zu vereinbarende Zielvorgaben zu vermeiden. Die Kohärenz zwischen den Beteiligten lässt sich auf einer Reihe von Ebenen und über Politikbereiche und politisch Handelnde hinweg bewerten.

Einige Fragen für die Anhörung

· Wie wirksam wurden die Mittel für die Entwicklungshilfe während der Finanziellen Vorausschau 2000-2006 ausgegeben? Welche Verbesserungen sollten vorgenommen und bei künftigen Entwicklungshilfeprogrammen berücksichtigt werden?

· In welchem Maße hat die Dekonzentration zur Verbesserung der Effektivität und Effizienz der Ausgaben der EG für die Entwicklungshilfe beigetragen?

· Was muss noch getan werden, um die Kohärenz der EG-Entwicklungshilfe mit der der nationalen (insbesondere der EU-Mitgliedstaaten) und der multinationalen Geber (insbesondere des UNO-Systems) zu gewährleisten? Welche Möglichkeiten bestehen für die Geber, voneinander empfehlenswerte Verfahrensweisen zu übernehmen, und welche Möglichkeiten bestehen für eine wirkungsvolle Zusammenarbeit, z. B. zwischen der EU und den USA?

· Was kann noch getan werden, um dafür zu sorgen, dass die öffentliche und die private (NRO, Wohlfahrtsverbände) Hilfe so geleistet wird, dass sie sich gegenseitig ergänzt, z. B. in der Bildungspolitik?

· Wie kann die Art und Weise optimiert werden, in der die Politiker und Beamten in den Entwicklungsländern, in die die Hilfe fließt, mit den Politikern und Beamten in den Geberregierungen und –organisationen zusammenwirken? Wie kann also die verantwortungsvolle Verwaltung des Gesamtsystems verbessert werden?

· Wie lässt sich Kohärenz zwischen der Entwicklungspolitik und der Politik in anderen Bereichen, wie etwa Handel oder Umweltschutz, gewährleisten?

über die Förderung der Demokratie und der Menschenrechte

Mit Energie und Beharrlichkeit lässt sich alles erreichen.“

Benjamin Franklin (1706 - 1790)

Hintergrund

1. Seit den späten 1980er Jahren, als in verschiedenen Teilen der Welt der Übergang zur Demokratie vollzogen wurde, sind die von der Europäischen Union und anderen wichtigen Gebern finanzierten Hilfsprogramme zur Förderung der Menschenrechte und der Demokratie sehr rasch und in erheblichem Umfange ausgebaut worden. Gleichzeitig wurde dieses Anliegen als ein spezielles Ziel in die EU-Verträge aufgenommen. Die Programme dienen generell einem doppelten Zweck, nämlich

(a) der Förderung der Menschenrechte und der Demokratie an sich, die ein politisches Gut darstellen, das das Leben der Bürger verbessert, da es eine Ausweitung der Freiheit, der politischen Vertretung und der Rechenschaftspflicht seitens der Regierungen mit sich bringt;

(b) Verbreitung des Konzepts, wonach die Förderung von Menschenrechten und Demokratie ein wesentlicher Teil des Prozesses der Unterstützung einer nachhaltigen sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung ist.

2. Die meisten Ratsverordnungen im Bereich der Außenhilfe schlossen Ziele in Bezug auf Menschenrechte und Demokratie ein. Im Jahr 1994 wurde auf Anregung des EP die Europäische Initiative für Menschenrechte (EIDHR) ins Leben gerufen, wobei alle ausdrücklich der Förderung der Menschenrechte und der Demokratie gewidmeten Mittel zusammengeführt wurden (hauptsächlich aus den nach geographischen Gesichtspunkten ausgerichteten Verordnungen, wie Phare, Tacis, ALA, MEDA).

3. Zur Schaffung der erforderlichen Rechtsgrundlage für außenpolitische Maßnahmen und die Durchführung der Haushaltsmittel verabschiedete der Rat 1999 zwei Verordnungen (975/1999 für Entwicklungsländer, 976/1999 für Drittländer). Diese liefen Ende 2004 aus, wurden jedoch bis Ende 2006 verlängert, eine davon (Entwicklungsländer) im Mitentscheidungsverfahren.

4. In der Vergangenheit (seit 1980) hatte die Kommission eine externe Stiftung, die Europäische Stiftung für Menschenrechte (EHRF), mit der technischen Hilfe bei der Verwaltung mehrerer der auf die Förderung der Menschenrechte ausgerichteten Haushaltslinien beauftragt. Als das Parlament 1992 das Phare-Demokratieprogramm ins Leben rief, zu dem später noch das Tacis-Demokratieprogramm hinzukam, wurde ein Beirat gegründet, dem Vertreter der Kommission, des Parlaments, des Europarates und der G24 (eine zwischenstaatliche Gruppierung von Entwicklungs‑ und Drittländern) angehörten.

5. Nach dem Inkrafttreten der Verordnungen von 1999, mit dem die Einsetzung eines Verwaltungsausschusses der Mitgliedstaaten (Komitologie) verbunden war, schaffte die Kommission den Beirat ab. Die EHRF war nach wie vor damit beauftragt, dem „Gemeinsamen Dienst“ (der nachfolgend in EuropeAid umgewandelt wurde) technische Hilfe bei der Verwaltung aller auf die Förderung der Menschenrechte ausgerichteten Haushaltslinien innerhalb von Kapitel B7-7 (etwa 100 Mio. EUR jährlich) zu leisten, und zwar von April 1999 bis Mai 2001. Zu diesem Zeitpunkt dann wurde die Verwaltung auf die interne Ebene von EuropeAid verlagert und die Kommission beendete die Zusammenarbeit mit der EHRF.

Das heutige Programm

6. Maßnahmen zur Förderung der Demokratie und der Menschenrechte im Rahmen des EU-Haushalts werden nach wie vor auf verschiedene Art und Weise realisiert. Einerseits gibt es für die Europäische Initiative für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) ein gesondertes Kapitel im Haushaltsplan (19 04, Ex-B7-70), wobei dafür 2006 Finanzmittel in Höhe von 123 Mio. EUR zur Verfügung stehen.

7. Andererseits werden verschiedene Maßnahmen in Bezug auf Demokratie und Menschenrechte im Rahmen der Programme zur Zusammenarbeit in bestimmten geographischen Gebieten durchgeführt. Diese sind für das Parlament nicht in gleichem Maße transparent und einsehbar, zumindest was die Haushaltsmittel anbetrifft.

8. Die EIDHR ist generell ein Programm zur Unterstützung der Aktionen der Zivilgesellschaft, die nicht unbedingt von den Drittstaatenbehörden offiziell genehmigt werden müssen (obwohl dies auch der Fall sein kann). Die Programme zur Zusammenarbeit in bestimmten geographischen Gebieten operieren innerhalb eines mit dem betreffenden Land festgelegten Rahmens, wobei es oftmals darum geht, die Institutionen dieses Landes bei der Entwicklung einer guten Staatsführung, der Stärkung des Justizsystems und des Polizeiapparates usw. finanziell zu unterstützen.

9. Das Problem der mangelnden Koordinierung zwischen diesen beiden Schienen ist oft angesprochen worden, ebenso wie das Problem der unzulänglichen Abstimmung mit den EU-Mitgliedstaaten sowie anderen Gebern und internationalen Organisationen.

10. Was die EIDHR anbetrifft, so hat es nach der Verabschiedung der Rechtsgrundlagen im Jahre 1999[15] eine Haushaltskonsolidierung im Hinblick auf Haushaltslinien und Eingliederungsplan gegeben. Seither verzeichnet die EIDHR eine ziemlich stabile Budgetentwicklung und im Haushaltsverfahren wurde das Programm sehr stark transparent gemacht und mit hoher Priorität behandelt. Die Verpflichtungsermächtigungen für Kapitel 19 04 wurden wie folgt festgestellt (ohne nachfolgende Übertragungen). Es ist anzumerken, dass die HVE-Angabe für 2007 mit der früherer Jahre nicht direkt vergleichbar sein dürfte, da es Änderungen im Eingliederungsplan gibt.

(Mio. EUR)

 HVE 2007

 2006

 2005

 2004

 2003

 2002

 2001

 2000

 130,7

 122,7

 120,4

 125,6

 106,0

 104,0

 102,0

 94,8

 Sind abgesehen von der EIDHR der vergangenen Jahre neue Maßnahmen inbegriffen?

2006 fließen davon mehr als 105 Mio. EUR in die Haupthaushaltslinie 19 04 03 „Entwicklung und Festigung der Demokratie und des Rechtsstaats – Wahrung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten“[16].

11. Die Höhe der Finanzmittel entsprach mit knapp über 100 Mio. EUR dem in den beiden Ratsverordnungen festgelegten finanziellen Bezugsrahmen. Der „Sprung“ im Jahre 2004 wurde vom Parlament beschlossen (gegen die Vorschläge von Rat und Kommission) und war eigentlich nur möglich, weil das Programm nicht vollständig im Mitentscheidungsverfahren angenommen wurde.

12. Die Haupthaushaltslinie der EIDHR (19 04 03) wird nach Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen durchgeführt und konzentriert sich auf vier „Hauptkampagnen“. Es wurde auch eine Reihe von Empfängerländern ausgewählt, jedoch ist nicht klar, nach welchen Kriterien dabei vorgegangen wurde.

13. Die EIDHR stellt auch, was vielleicht weniger bekannt ist, direkte Finanzhilfen für internationale Organisationen zur Verfügung, was von den NRO häufig kritisiert wird. Sie fragen, warum ein Instrument wie die EIDHR für die Kernfinanzierung des Büros des Hochkommissars für Menschenrechte in Genf (UN) aufkommen soll. Oder für einzelne Projekte zur Unterstützung von UN-Projekten.

14. Es sei noch einmal betont, dass auf Drängen des Parlaments für den Zeitraum 2007-2013 ein gesonderter Legislativvorschlag für ein Instrument für Demokratie und Menschenrechte vorgelegt werden muss. Die Finanzierung wird im Rahmen der allgemeinen Übereinkunft für Rubrik 4 des neuen Mehrjahres-Finanzrahmens (MFR) erfolgen müssen, auf den sich die Haushaltsbehörde geeinigt hat.

15. Im HVE der Kommission für 2007 werden die Maßnahmen zur Förderung der Menschenrechte nach Eingliederungsplan separat aufgeführt (Kapitel 19 04), in legislativer Hinsicht jedoch werden sie den vier Hauptinstrumenten zugeordnet (entsprechend dem ursprünglichen Vorschlag der Kommission für die neuen außenpolitischen Instrumente). Der Gesamtbetrag beläuft sich auf 130,7 Mio. EUR.

Stärken und Schwächen der EIDHR

16. Der Berichterstatter möchte auf einige Aspekte hinweisen, die immer wieder im Zusammenhang mit der EIDHR genannt werden, ohne dass Anspruch auf Vollständigkeit erhoben wird.

Positive Aspekte

17. Generell wird es als ein starkes Merkmal des Programms angesehen, dass damit (potenziell) Maßnahmen unterstützt werden können, die nicht unbedingt die Zustimmung der „lokalen“ Gebietskörperschaften haben. Das wird natürlich oftmals in solchen Ländern der Fall sein, in denen möglicherweise bereits die Arbeit für Demokratie und Menschenrechte verboten oder massiv behindert wird. Dieses positive Element kommt jedoch in der Praxis offenbar nicht sehr oft zum Tragen.

18. Die vorherige Neuordnung der Haushaltslinien und die Forderung des EP nach einer separaten Verordnung würden eine größere Transparenz in diesem Bereich ermöglichen, der traditionell eine politische Priorität des Parlaments darstellt.

19. Eine größere Effizienz und mehr relevante Projekte lassen sich möglicherweise erreichen, wenn es gelingt, den „Dekonzentrationsprozess“ bei der Kommission zum Erfolg zu führen. Daher sollten Projekte verstärkt auf der Ebene der EK-Delegationen (statt zentral in Brüssel) festgelegt und genehmigt werden, wodurch auch eine bessere lokale Koordinierung zwischen den Gebern und eine Verringerung des Verwaltungsaufwandes möglich sein dürfte.

Negative Aspekte

20. Unter strategischen Gesichtspunkten gibt es immer wieder Fragen zur langfristigen Auswirkung der Finanzierung (Nachhaltigkeit im Zeitverlauf), da die Finanzmittel vorwiegend für Einzelprojekte über einen kurzen Zeitraum zur Verfügung gestellt werden. In mehreren Einschätzungen wurde festgestellt, dass sich nur schwerlich eine in sich schlüssige Strategie erkennen lässt und die Finanzmittel viel zu breit gestreut werden, als dass eine „kritische Masse“ an tatsächlichen Auswirkungen erzielt werden könnte.

21. Erschwerend wirken sich auf das Programm ernste Probleme bei den Verwaltungsverfahren aus, insbesondere im Zusammenhang mit Ausschreibungsverfahren und Verzögerungen. In Anbetracht der Situation, dass bei den Haushaltsmitteln eine Verzögerung von nahezu zwei Jahren eintreten könnte (d. h. für ein bestimmtes Jahr, sagen wir 2003; bewilligte Mittel würden bestenfalls erstmals Ende 2004 abgewickelt werden), traf die Kommission die (ungewöhnliche) Entscheidung, im Interesse eines „Neustarts“ im Jahre 2007 die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für die Haupthaushaltslinie von 2005 und 2006 „zusammenzulegen“. Das hing offenbar mit größeren Verzögerungen beim Aufruf 2005 zusammen. Irgendwie hat es den Anschein, dass mehrere kommissionsinterne Umstrukturierungen bislang noch keine positive Wirkung gezeigt haben.

22. Die Kommission scheint in diesem Bereich in ihrer allgemeinen haushaltspolitischen Arbeit Nachholebedarf zu haben, was die Anwendung modernerer Formen der Bewertung von Aktivitäten (Indikatoren zur Messung der Leistung und des Kosten-Nutzen-Verhältnisses) anbetrifft. Es wurde immer wieder danach gefragt, wie gewonnene Erkenntnisse für die qualitative Verbesserung des Programms genutzt werden.

Mögliche Verbindung zur Änderung der Haushaltsordnung

23. Der Berichterstatter fragt sich, ob die Reform der Haushaltsordnung möglicherweise die Chance bietet, sich mit bestimmten Verwaltungsproblemen und Verzögerungen bei der EIDHR zu befassen.

24. Das EP verabschiedete am 15. März 2006 mehrere Änderungsanträge, die von Bedeutung sein könnten.

Generell wird auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit von Verwaltungspraktiken hingewiesen (die geforderten Kontrollen sollten in einem angemessenen Verhältnis zu den jeweiligen Beträgen und Risiken stehen). Eine Reihe spezifischer Änderungsanträge gibt es auch zum allgemeinen Kapitel Finanzhilfen.

25. Die GD Haushalt der Kommission arbeitet gegenwärtig an einem geänderten Vorschlag, bei dem allem Anschein nach die Änderungsanträge des Parlaments entweder vollständig oder teilweise Berücksichtigung finden.

26. Es wäre interessant zu wissen, welche Haltung die Kommission zu den Regeln bei heiklen Finanzierungsentscheidungen in diesem Bereich vertritt. Dies könnte Organisationen betreffen, die verboten sind oder von ihren jeweiligen Regierungen massiv bedroht werden. Wäre die Kommission bereit, unter solch schwierigen Umständen zu handeln?

Die Zukunft

27. Der Berichterstatter betont, dass es die legislative Aufgabe der zuständigen Ausschüsse sein wird, über die künftigen Merkmale eines neuen Instruments in diesem Bereich zu entscheiden, mit dem es möglich sein muss, im neuen Finanzierungszeitraum 2007-2013 auf wachsende außenpolitische Herausforderungen zu reagieren.

28. Zweifellos sind dabei einige der Prioritäten eng an andere außenpolitische Instrumente gekoppelt. Es stellen sich verschiedene Fragen, etwa wie sich Verfahren und Flexibilität verbessern lassen, um die Durchführung der Programme noch effektiver zu machen, wie das EP sicherstellen kann, dass seine Gesetzgebungsbefugnisse nicht untergraben werden, und wie es bei der Festlegung von Prioritäten und der Zuweisung von Mitteln eine strategische Rolle spielen kann.

29. Gleichzeitig werden Vorschläge im Zusammenhang damit diskutiert, ob es machbar/wünschenswert wäre, eine „Europäische Stiftung“ einzurichten, wobei möglicherweise Erfahrungen der US-amerikanischen Organisation „National Endowment for Democracy“ genutzt werden könnten. Eine solche Stiftung würde vermutlich selbständig und unabhängig von dem zu verabschiedenden Rechtsinstrument (Verordnung) tätig sein. Die Funktionsweise und Finanzierung einer solchen Stiftung ist daher mit einem Fragezeichen versehen.

30. Verfrühte Kommentare zu inhaltlichen Aspekten sollen an dieser Stelle unterbleiben, es scheint jedoch wichtig, einige haushaltsbezogene Fragen anzubringen:

- Würde eine solche Finanzierung aus dem Gesamthaushaltsplan der EU erfolgen?

- Würde sie durch die neue Verordnung geregelt?

- Wenn ja, könnte angesichts der Regeln der Haushaltsverordnung die Zweckbestimmung der Finanzmittel auf diese Weise erfolgen?

- Welche Auswirkungen würden sich bezüglich der im Vertrag festgelegten Verantwortung der Kommission für die Ausführung des Haushaltsplans ergeben?

- Welche Auswirkungen ergeben sich für das Entlastungsverfahren für den EU-Haushalt?

- Wie könnte gewährleistet werden, dass die Haushaltskontrollfunktion des Parlaments nicht beeinträchtigt wird?

- Würden die allgemeinen Regeln für Agenturen auch für eine „Stiftung“ gelten? Würde die Stiftung als „Durchführungsorgan“ des EU-Haushaltsplans fungieren?

31. Außerdem wurde ein weiterer, separater Aspekt im Zusammenhang mit der Einrichtung einer anderen Art von „Stiftung“ im Bereich der Menschenrechte diskutiert. Hier sollte der Erfahrungsschatz der MdEP besser für Wahlbeobachtungsmissionen, Delegationen, parlamentarische Versammlungen usw. genutzt werden. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Initiative entwickelt und wie die Auswirkungen auf den Haushalt berücksichtigt werden.

Einige Fragen für die Anhörung

Welche besonderen Maßnahmen sollten ergriffen werden, um die Menschenrechtsaktionen im Rahmen der vorhandenen Finanzmittel erheblich zu verbessern, insbesondere im Hinblick auf die Abstimmung der Aktionen mit den Gebern?

Stimmt es, dass die EIDHR nicht auf einer übergreifende Strategie basiert, sondern vielmehr eine Vielzahl individueller Projekte finanziert und damit die knappen Haushaltsmittel viel zu breit streut?

Wie kann die erforderliche finanzielle Rechenschaftspflicht mit dem ebenfalls dringend erforderlichen Bürokratieabbau in diesem Bereich in Einklang gebracht werden, wobei gelegentlich Demokratieorganisationen/Organisationen der Zivilgesellschaft finanziert werden, die in ihren jeweiligen Ländern nicht anerkannt sind?

Wie kann die Wirkung der für die Förderung der Menschenrechte und der Demokratie eingesetzten Finanzmittel innerhalb des neuen Mehrjahres-Finanzrahmens verbessert und dabei ein besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis gewährleistet werden?

Sollte die Idee von einer Europäischen Stiftung weiter verfolgt werden? Ist sie mit der derzeit geltenden Haushaltsordnung vereinbar?

zum HVE 2007 – Erste Analyse

„Das Beste an der Zukunft ist, dass sie sich immer nur Tag für Tag ereignet“ – Abraham Lincoln

Einführung

1.      Der von der Kommission am 3. Mai angenommene Haushaltsvorentwurf (HVE) für 2007 ist der erste HVE für den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2007-2013. Der HVE 2007 bezieht sich auf eine EU mit 27 Mitgliedern, einschließlich Rumäniens und Bulgariens. Verzögert sich der Beitritt eines dieser beiden Beitrittsländer, muss ein Berichtigungsschreiben vorgelegt werden. Dieses Arbeitsdokument liefert eine erste Zusammenfassung der wichtigsten Punkte des Kommissionsvorschlags. Das Dokument konzentriert sich auf Änderungen bei den geplanten Ausgaben zwischen dem Haushaltsplan 2006 und dem HVE 2007, sowie auf neue Programme in diesem MFR und in diesem HVE.

Schlüsselzahlen für die jeweiligen Rubriken des mehrjährigen Finanzrahmens 2007-2013

2.      Das Arbeitsdokument ist entsprechend den neuen Rubriken im Haushaltsplan 2007 aufgebaut. Diese Rubriken wurden im MFR 2007-2013 beschlossen. Die Rubriken werden in den Tabellen 1a und 1b unten aufgeführt. Diese neuen Rubriken unterscheiden sich von den Rubriken der vorangegangenen Finanziellen Vorausschau (FV) 2000-2006. Dies erschwert häufig einen direkten Vergleich zwischen den Zahlen des HVE 2007 und denen des Haushaltsplans 2006. Außerdem umfasst der neue MFR viele neue Programme. Diese neuen Programme werden manchmal zu „Dachprogrammen”, die Ausgaben unter bereits vorher bestehenden Programmen abdecken. Wie in früheren Haushaltsplänen wird mit dem „Activity-based budgeting“ (ABB) versucht, eine Gesamtschau der Kosten der verschiednen Politikbereiche zu geben. Die Haushaltstitel, -kapitel und -linien sind für das jährliche Haushaltverfahren von wesentlicher Bedeutung. Ausgaben in einem bestimmten Haushaltskapitel bzw. Politikbereich können sich jedoch auch über eine ganze Reihe von Rubriken erstrecken.

Übersicht über die Beträge für den HVE 2007 nach Rubriken des MFR

Tabelle 1a – Überblick über den HVE 2007 – Mittel für Verpflichtungen (in Mio. Euro zu laufenden Preisen)

Rubrik

Verpflich-

tungen 2007

(EU 27)

Prozentuale Ver­änderung gegenüber 2006 (EU 25)

Obergrenze MFR

Marge

a. Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung

8 796,1

+11,5%

8 918

121,9

b. Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung

45 486,6

+14,8%

45 487

0,4

Bewahrung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen

57 217,6

+1,2%

58 351

1 133,4

a. Freiheit, Sicherheit und Recht

571.3

+4%

637

65,7

b. Unionsbürgerschaft

603,1

-1,4%

636

32,9

Die EU als globaler Partner

6 702,5

-20,2%

6 578

110*

Verwaltung

7 002,3

+6%

7 039

112,7*

Ausgleichszahlungen

444,6

-58,6%

445

0,4

Insgesamt

126 824,1

+4,6%

128 091

1 577,4*

Quelle: auf der Grundlage von Daten der Dokumente der Europäischen Kommission zum HVE 2007

3.      Angesichts dieser sich überschneidenden Rubriken muss bei der Prüfung des HVE darauf geachtet werden, dass bei den Vergleichen zwischen den einzelnen Jahren und zwischen den neuen und alten Programmen „Gleiches mit Gleichem verglichen wird“. Dieses Arbeitsdokument liefert lediglich einen Überblick. Für eine umfassende Erklärung der Verbindungen zwischen dem HVE 2007, dem Haushaltsplan 2006 und den neuen Rubriken des MFR sind weitere Arbeiten erforderlich.

4.      In Tabelle 1a sind die im HVE ausgewiesenen Verpflichtungsermächtigungen für 2007 aufgelistet. Diese belaufen sich insgesamt auf 126.824 Mio. Euro, was eine Zunahme von 4,6% gegenüber dem Haushaltsplan 2006 bedeutet. Diese Zahlen basieren auf einer von der Kommission vorgenommenen Schätzung der Mittelansätze des Haushaltsplans 2006, bezogen auf die neuen Rubriken des MFR. Nach den Daten der Kommission entsprechen die Mittel für Verpflichtungen insgesamt 1,08% des BNE der EU. In Anhang I zur neuen Interinstitutionellen Vereinbarung (IIV), die aufgrund des am 17. Mai 2006 im Plenum angenommenen Berichts Böge verabschiedet wurde, wird eine Obergrenze der Verpflichtungsermächtigungen von 1,10% des BNE der EU festgelegt.

5.      Die Kommission erklärt im HVE, dass die innerhalb der Obergrenzen des MFR verbleibende Marge 1.577 Mio. Euro beträgt. Die Beträge der Margen für die Rubriken 4 und 5 wurden in der Tabelle mit Sternen (*) versehen, weil in beiden Rubriken eine auffällige Diskrepanz zwischen den Mitteln für Verpflichtungen, der Obergrenze und der Marge besteht. Bei der Marge für Rubrik 4 sind die Mittel für die Soforthilfereserve in Höhe von 234,5 Millionen nicht berücksichtigt, die nicht vom MFR erfasst werden. In der Marge unter der Obergrenze für Rubrik 5 sind auch 76 Mio. Euro aus Beiträgen des Personals zur Versorgungsordnung enthalten.

Tabelle 1b – Überblick über den HVE 2007 – Mittel für Zahlungen (in Mio. EURO)

Rubrik

Zahlungen (EU 27)

Prozentuale Veränderung gegen-

über 2006 (EU 25)

a. Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung

6 943,5

-6,5%

b. Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung

37 790,3

+19,1%

Bewahrung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen

55 683,4

+0,4%

a. Freiheit, Sicherheit und Recht

427,0

-19,9%

b. Unionsbürgerschaft

679,6

+8,9%

Die EU als globaler Partner

7 447,5

-13,8%

Verwaltung

7 002,1

+6,0%

Ausgleichszahlungen

444,6

-58,6%

Insgesamt

116 418,1

3,9%

Quelle: auf der Grundlage von Daten der Dokumente der Europäischen Kommission zum HVE 2007

6.      In Tabelle 1b sind die Mittel für Zahlungen im HVE 2007 aufgelistet. Die Zahlungsermächtigungen belaufen sich auf insgesamt 116.418 Mio. Euro, was einen Anstieg von 3,9% gegenüber 2006 bedeutet. Dies entspricht 0,99% des BNE der EU. Für die Zahlungsermächtigungen wird in Anhang I zur IIV eine Obergrenze von 1,06% des BNE der EU festgelegt. Bei den Haushaltsmitteln für die Zahlungen verbleibt daher eine beträchtliche Marge.

7.      Das Arbeitsdokument umfasst folgende Aspekte: Die Auswirkungen der neuen interinstitutionellen Vereinbarung (IIV) auf den Haushaltspan 2007; die allgemeinen Anmerkungen des Berichterstatters zum HVE 2007; eine Übersicht über den HVE, aufgeschlüsselt nach Rubriken des MFR; einen abschließenden Abschnitt über horizontale Fragen wie Agenturen, Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen.

Die Auswirkungen der neuen IIV auf den Haushaltsplan 2007

8.      Die am 17. Mai 2006 unterzeichnete IIV zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung macht den Weg frei für eine geordnete Entwicklung der Ausgaben der EU über die kommenden Jahre. Obwohl für Verpflichtungen und für Zahlungen feste jährliche Obergrenzen vorgesehen sind, ist der MFR kein mehrjähriger Haushaltsplan. Es muss ein ausreichender Spielraum für die normale Entwicklung des jährlichen Verfahrens bewahrt werden.

9.      90% der gesetzlich geregelten Ausgabenprogramme der EU laufen Ende 2006 aus, jedoch nicht alle künftigen Programme werden 2007 festgelegt. Es sollte ein gewisser Raum für neue Initiativen, jährliche Aktionen, Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen sowie für die Unterstützung der Prioritäten des EP vorbehalten werden. Die meisten Mitentscheidungsverfahren, in deren Zuge die neue Generation von Programmen festgelegt wird, werden Ende 2006 oder Anfang 2007 zum Abschluss gebracht: Der Haushaltsplan 2007 wird Gelegenheit zur Feinabstimmung bieten und dem EP als Hebel für die Sicherung seiner Prioritäten bei laufenden Legislativverfahren dienen.

10.    Einige der durch die neue IIV geschaffenen Bestimmungen werden im Laufe des Haushaltsverfahrens 2007 angewendet. Die im Legislativbereich nunmehr zulässige Abweichung von der Finanzausstattung um 5% (Nummer 37) könnte auf der Grundlage einer Bewertung durch die Kommission zur Ankurbelung von Programmen genutzt werden, denen das EP Priorität beimisst. Der Berichterstatter vertritt die Ansicht, dass ein Teil der Marge zu diesem Zweck verwendet werden könnte, insbesondere in den Rubriken 1a, 3b und 4. Der Berichterstatter weist darauf hin, dass die für mehrjährige Programme in den HVE eingesetzten Beträge Richtbeträge bleiben, bis die Legislativbehörde die Verfahren abgeschlossen hat. Daher müssen die verbleibenden Margen der verschiedenen Rubriken nach Abschluss der Legislativverfahren vielleicht erheblich geändert werden.

11.    Der Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Nummer 28) ist ein neues Instrument, mit dem bis zu 500 Mio. Euro pro Jahr (zu jeweiligen Preisen) durch Mittel, die unter der Gesamtausgabenobergrenze des Vorjahres verfügbar sind, und/oder durch in den beiden vorausgegangenen Jahren in Abgang gestellte Mittel bereitgestellt werden können, mit Ausnahme der Mittel für Rubrik 1b. Dies wird direkte Auswirkungen auf den Haushaltsplan 2007 hinsichtlich der Verwendung der nach Annahme des Haushalts noch verfügbaren Marge sowie für die Inanspruchnahme des Fonds im Rahmen des Haushaltsverfahrens haben. Verfügbare Spielräume werden sich nach Ansicht des Berichterstatters vermutlich nur bei den Agrarausgaben ergeben, d.h. bei Rubrik 1a bis 2006 und bei Rubrik 2 ab 2007.

12.    Es gibt neue Verfahren zur Stärkung der Transparenz und der wirtschaftlichen Haushaltsführung im Bereich der GASP (Nummer 42 und 43 der IIV), zur Finanzierung des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (Erklärung Nr. 13), sowie zur Verbesserung der Folgemaßnahmen der Finanzplanung (Nummer 46). Über das gesamte jährliche Verfahren wird ein eingehendes Follow-up der Finanzplanung sichergestellt, und es könnten gegebenenfalls auf Haushaltsebene Schlussfolgerungen daraus gezogen werden.

13.    Gemäß der IIV berichtet die Kommission während des Haushaltsverfahrens der Haushaltsbehörde über von der EIB, dem EIF und der EBWE finanzierte investitionsfördernde Maßnahmen in den Bereichen Forschung und Entwicklung, TEN und KMU.

Allgemeine Bemerkungen des Berichterstatters

14.    Der Berichterstatter möchte daran erinnern, dass die Debatte über den Haushaltsplan 2007, wie bereits im Arbeitsdokument 2 (Abschnitt 8) ausgeführt und im Plenum am 18. Mai 2006 (A6-0154/2006) unterstützt wurde, auf der Grundlage von drei Hauptachsen geführt werden sollte: der Festlegung politischer Prioritäten in den externen und internen Politikbereichen, der Sicherstellung eines angemessenen Kosten-Nutzen-Verhältnisses, zusammen mit Kosten-Nutzen-Studien, und der Vorbereitung auf die Überprüfung 2008/2009.

15.    Eine bessere Abstimmung zwischen der Legislativplanung und dem EU-Haushalt für 2007 wird eine weitere Priorität für den Berichterstatter sein, der für eine Klärung und Verbindung der Verfahren zur Festlegung der Prioritäten im Legislativ- und im Haushaltsbereich eintritt. Eine Kosten-Nutzen-Analyse sollte integraler Bestandteil dieses besser abgestimmten Prozesses sein und wirksame Ausgaben für tatsächliche politische Prioritäten erleichtern. Der Berichterstatter ist außerdem entschlossen, alle sich ihm im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens sowie durch die neue IIV bietenden Möglichkeiten zu nutzen, um die Halbzeitüberprüfung 2008-2009 vorzubereiten.

16.    Zu den Gesamtzahlen stellt der Berichterstatter fest, dass gemäß den Bestimmungen der IIV (Nummer 16) die jährliche technische Anpassung für den Gesamtzeitraum auf der Grundlage eines Deflators von jährlich 2% festgelegt wurde. Die Kommission hat dem HVE eine Vorstellung des neuen MFR zu laufenden Preisen beigefügt. In Einklang mit den im Rahmen des MFR festgelegten Obergrenzen ist das Ausgabenprofil der EU so angelegt, dass die Mittel für Verpflichtungen über den gesamten MFR konsistent ansteigen. Bei den Zahlungen ist das Ausgabenprofil jedoch viel unregelmäßiger, insbesondere für die Kohäsionspolitik, bei der 2008 ein Höchstwert erreicht wird. Der Berichterstatter betont, dass ein niedrigeres Volumen bei den Zahlungen in einem bestimmten Haushaltsjahr zu Verzögerungen bei der Ausführung führen kann.

17.    Hinsichtlich der für die einzelnen Rubriken aufgeschlüsselten Zahlen des HVE 2007 (Tabellen 1a und 1b) sowie der in seinem Arbeitsdokument Nr. 2 (Abschnitt 9) hervorgehobenen politischen Prioritäten stellt der Berichterstatter fest, dass die Mittelansätze einiger Rubriken niedrig und vielleicht unzureichend erscheinen. Der Berichterstatter nimmt den Anstieg der Mittel für Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung (Rubrik 1b) um 14,8% zur Kenntnis und begrüßt den Anstieg der Mittel für Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung (Rubrik 1a) um 11,5%, da die Lissabon-Agenda als eine Priorität im Arbeitsdokument Nr. 2 hervorgehoben wurde. Der Berichterstatter ist jedoch besorgt über den Rückgang der Mittel in Rubrik 4 (die EU als globaler Partner) um 20,2%. Er stellt ferner fest, dass offenbar kaum Mittel zur Bewältigung der in seinem Arbeitsdokument Nr. 4 umrissenen Herausforderungen umgeleitet wurden. Die Sicherheitsdimension und die Notwendigkeit einer effizienteren Kommunikationspolitik waren als weitere Prioritäten im Arbeitsdokument Nr. 2 genannt: Diese Ausgabenbereiche ändern sich im HVE 2007 gegenüber dem Haushaltsplan 2006 insgesamt nur unwesentlich. Nach Ansicht des Berichterstatters erscheinen die in den verschiedenen Rubriken verbleibenden Margen zur Erreichung der ehrgeizigen Ziele der Union in diesen Bereichen, insbesondere für Rubrik 3b und 4, bereits jetzt als unzureichend.

18.    Die Kommission hat den HVE auf der Grundlage einer aus 27 Ländern bestehenden EU im Einklang mit dem nächsten MFR vorgelegt, doch wurde bisher noch kein formeller Beschluss zum Beitritt Bulgariens und Rumäniens gefasst. Nach Ansicht des Berichterstatters sollte der Haushaltsplan nicht politischen Entscheidungen vorgreifen, sondern diese vielmehr unterstützen. Daher sollte die Kommission die geplanten Ausgaben für die beiden neuen Mitgliedsländer (EU-2) getrennt angeben, um die Rechte der Haushaltsbehörde im Rahmen eines etwaigen Berichtigungsschreibens zu wahren, das die Kommission dann vorzulegen hat, wenn die Erweiterung vor der zweiten Lesung des Parlaments beschlossene Sache werden sollte.

Rubrik 1a – Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung

Überblick

19.    Diese Teilrubrik umfasst die wesentlichen politischen Maßnahmen zur Umsetzung der Strategie von Lissabon, mit einem Schwerpunkt auf dem Wirtschaftswachstum und mehr und besseren Arbeitsplätzen für die Unionsbürger: Dies ist eine Priorität dieses MFR. Man würde daher im HVE eigentlich eine Erhöhung der Ausgaben für diesen Bereich erwarten. Die vorgeschlagenen Verpflichtungsermächtigungen für diese Rubrik (8.796 Mio. Euro) sind im Vergleich zum Haushaltsplan 2006 in der Tat um 11,5% gestiegen, die Zahlungsermächtigungen (6.944 Mio. Euro) sind jedoch gegenüber 2006 um 6,5% zurückgegangen.

20.    Die Hauptgründe für diese Diskrepanz zwischen dem Anstieg der Mittel für Verpflichtungen und dem Rückgang der Mittel für Zahlungen liegen wohl in den Bereichen Forschung und Transeuropäische Netze (TEN). In beiden Bereichen besteht im HVE eine große Kluft zwischen den Verpflichtungsermächtigungen und den geplanten Zahlungen. So belaufen sich beispielsweise in der von den Parlamentsdiensten ausgearbeiteten Übersicht über den Haushaltsvorentwurf 2007 die Mittel für Verpflichtungen für das Siebte Forschungsprogramm auf 5.486 Mio. Euro, die entsprechenden Mittel für Zahlungen jedoch auf lediglich 3.977 Mio. Euro. Dies rührt vermutlich daher, dass die Mittel erst mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung tatsächlich gebunden werden, da eine bestimmte Zeit erforderlich ist, um innerhalb neuer Programme Ausgabenpläne festzulegen. Die Fachausschüsse werden sich wohl eingehender mit diesem Thema befassen.

21.    Die Mittel in Rubrik 1a verteilen sich über eine ganze Reihe von Politikbereichen (die manchmal auch als „Haushaltstitel“ bezeichnet werden). Im HVE beziehen sich die Mittel für Rubrik 1a unter anderem auf folgende Bereiche: Wirtschaft und Finanzen; Unternehmen; Beschäftigung und Soziales; Forschung; Informationsgesellschaft und Medien; direkte Forschung; Fischerei und maritime Angelegenheiten; Binnenmarkt; Steuern und Zollunion; Bildung und Kultur; Betrugsbekämpfung; Verwaltung und Statistik. Ferner gibt es einige Erinnerungsvermerke und mit „p.m.“ versehene Linien, sodass Mittel auch für Regionalpolitik, Handel und Haushalt veranschlagt werden könnten. Der restliche Teil dieses Abschnitts beschäftigt sich mit den wichtigsten Programmen und Ausgabenbereichen.

Wettbewerbsfähigkeit und Innovation

22.    Im HVE wird ein Betrag von insgesamt 388 Mio. Euro für das neue Programm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) vorgeschlagen. Die unter diesem Programm finanzierten Aktionen zielen hauptsächlich ab auf:

- Förderung unternehmerischer Initiativen/Innovationen und Entwicklung kleiner Unternehmen;

- Vollendung, Verbesserung und Steuerung des Binnenmarkts;

- Wahrung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie;

- Informationsgesellschaft;

- Dauerhaftes Wirtschaftswachstum, einschließlich des Energiesektors.

23.    Die Mittel verteilen sich auf Unternehmertum und Innovation (268 Mio. Euro), die Maßnahmen im Rahmen des CIP zur Unterstützung der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) (54,7 Mio. Euro) und das CIP für intelligente Energie (65 Mio. Euro). Das vorher bereits bestehende Programm Intelligente Energie für Europa ist nun im CIP inbegriffen. Es konzentriert sich auf Energieversorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit, korrekte Umsetzung der energiepolitischen Rechtsvorschriften, Investitionsförderung, Energieeffizienz, erneuerbare Energiequellen, Diversifizierung der Energieversorgung, Verkehrswesen und Sensibilisierung.

Forschung

24.    Die Forschung war einer der Bereiche, in dem die Mittel während der Verhandlungen über dem MFR 2007-2013 aufgestockt wurden. Das Siebte Forschungsrahmenprogramm ist ein Schlüsselaspekt dieser Teilrubrik. 2007 ist das erste Haushaltsjahr des Siebten Forschungsrahmenprogramms, dessen Hauptziele sich in verschiedenen spezifischen Programmen widerspiegeln:

                   Zusammenarbeit (Forschungsaktivitäten in grenzüberschreitender Zusammenarbeit);

                   Ideen (neu – Spitzenleistungen durch Wettbewerb);

                   Menschen (Berufliche Fertigkeiten und Laufbahnentwicklung);

                   Kapazitäten (Nutzung und Weiterentwicklung von Forschungsinfrastrukturen).

25.    Wie bereits erwähnt, besteht im HVE 2007 eine große Diskrepanz zwischen den Verpflichtungs- und den Zahlungsermächtigungen für den Forschungsbereich. Es ist eine eingehendere Analyse erforderlich, um ganz zu verstehen, wie sich die Ausgabenstruktur im Forschungsbereich 2007 infolge des Beginns des Siebten Rahmensprogramms und der Änderungen an der Haushaltsrubrik im Rahmen des MFR wohl verändern wird.

Bildung

26.    Das neue Programm Lebenslanges Lernen umfasst: Comenius (sekundärer Bildungssektor), Erasmus (tertiärer Bildungssektor / Hochschulbildung), Leonardo da Vinci (Berufsbildung) und Grundtvig (Erwachsenenbildung), zusätzlich zum Sprachenlernen und zu IKT-Projekten und dem Jean-Monnet-Programm. Für 2007 ist eine erhebliche Aufstockung der Mittel gegenüber 2006 geplant. Die Mittel für Verpflichtungen stiegen im HVE um 29,6% auf ungefähr 904 Mio. Euro an.

Transeuropäische Netze

27.    Im HVE ist eine Aufstockung der Verpflichtungsermächtigungen (+ 17,7% gegenüber dem Haushaltspan 2006) auf 853 Mio. Euro für die Transeuropäischen Netze als ein Schlüssel zu einer stärkeren Integration und Wettbewerbsfähigkeit vorgesehen. Als Prioritäten werden vorgeschlagen: Europäisches Eisenbahnverkehrsleitsystem, Masterplan für das Europäische Flugverkehrsmanagement, Binnenschifffahrtsinformationsdienste und Kreditgarantie­instrument für TEN-Verkehrsprojekte. Daneben wird ein neues mehrjähriges Richtprogramm gestartete, das sich auf die Entwicklung grenzübergreifender Abschnitte konzentriert.

Galileo

28.    Im HVE sind auch Mittel im Umfang von 100 Mio. Euro für das Satellitenprogramm Galileo veranschlagt. Dies ist ein neuer Ausgabenbereich, den es in der FV 6 noch nicht gab.

Sozialpolitik

29.    Für die sozialpolitische Agenda wurde die Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel vorgeschlagen. Die Kommission hat eine Anhebung der Verpflichtungsermächtigungen um 8,4% gegenüber 2006 auf ein Niveau von 156,8 Mio. Euro 2007 gefordert. Ein neues Programm für Beschäftigung und soziale Solidarität (PROGRESS 2007-2013), das bestehende Programme in diesem Bereich einbezieht, zeichnet größtenteils für diesen Anstieg verantwortlich. Nach Angaben der Kommission (Dokument II zum HVE, S. 19) sollen die Mittel unter dem Titel 04 „Beschäftigung und Soziales“, Kapitel 04 „Beschäftigung und soziale Solidarität“ um 11,75% auf 125 Mio. Euro ansteigen.

Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung

30.    Es sei auch auf die geplante Schaffung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung hingewiesen (Haushaltslinie 04 05 01). Damit sollen einige der negativen Auswirkungen des Globalisierungsprozesses bewältigt werden. Die Mittel des Fonds sollen durch Berichtigungshaushaltspläne ausgeführt werden. Gemäß den Ergebnissen der Verhandlungen über die IIV ist geplant, den neuen Fonds außerhalb des MFR durch nicht ausgegebene Mittel zu finanzieren.

Rubrik 1b – Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung

Überblick

31.     Rubrik 1b umfasst die Strukturfonds: den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Europäischen Sozialfonds (ESF) plus den Kohäsionsfonds. Sie bezieht sich auf folgende Politikbereiche: Regionalpolitik, Beschäftigung und Soziales. Die Kommission legt den Schwerpunkt auf den Beitrag, den die neuen Struktur- und Kohäsionsprogramme zur Erreichung der Lissabon-Ziele leisten können.

32.    Gemäß dem HVE verteilt sich die Finanzierung in dieser Rubrik wie folgt: Bei den Strukturfonds sind 38.365 Mio. Euro für Verpflichtungen und 32.843 Mio. Euro für Zahlungen vorgesehen. Beim Kohäsionsfonds sind 7.122 Mio. Euro für Verpflichtungen sowie 4.947 Mio. Euro für Zahlungen geplant. Wegen eines klar festgelegten Ausgabenziels wird in Teilrubrik 1b im Wesentlichen kein Spielraum verfügbar sein.

33.    Für den Zeitraum 2007-2013 wird die Gesamtausstattung der Fonds auf drei Ziele aufgeteilt:

· Konvergenz: Dieses Ziel umfasst Regionen, deren BIP pro Kopf unter 75% des EU-Durchschnitts liegt.

· Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung: Dieses Ziel umfasst alle Ziel-1-Regionen, die nicht unter das Konvergenzziel fallen.

· Territoriale Zusammenarbeit: Dieses Ziel ist auf die Finanzierung grenzüberschreitender und transnationaler Zusammenarbeit bei einer Reihe von Aktionen in Verbindung mit der Lissabon- und der Göteborg-Agenda gerichtet (einschließlich Netzwerken für Austauschmaßnahmen, Analysen und Studien zwischen Regionen und Gebietskörperschaften).

34.    Die Kommission unterstreicht, dass die vorgeschlagene Aufteilung der Verpflichtungsermächtigungen auf die beiden Fonds für 2007 noch nicht definitiv ist, da sie auf Erfahrungswerten des laufenden Programmplanungszeitraums beruht. Sie kann entsprechend den Ergebnissen der Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten über deren einzelstaatliche strategische Rahmenpläne für den Zeitraum 2007-2013 angepasst werden.

Strukturfonds

35.    Ein direkter Vergleich zwischen den Strukturfonds 2006 und 2007 ist wegen der Änderungen im Finanzrahmen nicht einfach: Die Strukturfonds umfassen nun lediglich den EFRE und den ESF, während 2006 auch der EAGFL, Ausrichtung und das Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei darin enthalten waren (letztere gehören nun zu Rubrik 2).

Kohäsionsfonds

36.    Der Anstieg der Verpflichtungsermächtigungen für den Kohäsionsfonds (insgesamt 18%) ist voll und ganz auf eine Erhöhung der Mittel für Verpflichtungen für die neuen Mitgliedstaaten und die Mittelansätze für Bulgarien und Rumänien zurückzuführen. Für die EU-15 ist die Mittelausstattung für den Kohäsionsfonds sogar um 24% verringert. Etwa 70% der Kohäsionsfondsmittel entfallen nun auf die neuen Mitgliedstaaten zusammen mit Bulgarien und Rumänien.

Prioritäten für 2007

37.    Die Prioritäten für Finanzierungsmaßnahmen aus Mitteln der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds für 2007 in den Entwürfen der Strukturfondsverordnungen und den strategischen Leitlinien der Gemeinschaft dargelegt, die regeln, welche Arten von Interventionen für eine Finanzierung aus Gemeinschaftsmitteln in Frage kommen. Die konkrete Mittelzuweisung für die verschiedenen Prioritäten und Projekte richtet sich allerdings nach der tatsächlichen Planung der Mitgliedstaaten für die Jahre 2006 und 2007. Daher vertritt die Kommission die Ansicht, dass 2007 die Festlegung und Vereinbarung von Programmen für diesen Zeitraum oberste Priorität genießt, auf der Grundlage der Leitlinien der Gemeinschaft und der einzelstaatlichen strategischen Strategieplanung, die die Mitgliedstaaten gemeinsam mit der Kommission für den Zeitraum 2007-2013 abstimmen werden. Abgesehen davon wird ein Hauptziel in der Vorbereitung des Abschlusses der Programme für den Zeitraum 2000-2006 bestehen. Die GD Regionalpolitik wird die Implementierung der europäischen Programme für regionale Entwicklung für 2000-2006 (etwa 380 Programme und 215 größere Projekte) und der Projekte des Kohäsionsfonds fortführen. Die Auszahlung der Mittel dieser Programme wird sich bis Ende 2008 und die damit verbundene Berichterstattung bis 2010 hinziehen.

Rubrik 2 – Bewahrung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen

38.    Diese Rubrik umfasst den Großteil der Ausgaben in den Politikbereichen Landwirtschaft, Fischerei und Umwelt sowie einen Großteil der für Gesundheit und Verbraucherschutz bereitgestellten Gelder. Hinsichtlich des Geldvolumens ist Rubrik 2 die umfangreichste Rubrik im HVE 2007. Die Mittel für Verpflichtungen (57.218 Mio. Euro) und für Zahlungen (55.683 Mio. Euro) ändern sich insgesamt gegenüber dem Haushaltsplan 2006 nur geringfügig: Der Mittelanstieg beträgt 1,2% für die Verpflichtungsermächtigungen und 0,4% für die Zahlungsermächtigungen. Innerhalb dieser Gesamtzahlen gibt es jedoch einige erhebliche Änderungen.

39.    Ein großer Teil der Ausgaben in dieser Rubrik sind obligatorische Ausgaben, bei denen der Rat im jährlichen Haushaltsverfahren das letzte Wort hat. Eine von den Dienststellen des Parlaments durchgeführte Kurzanalyse für die einzelnen Haushaltslinien hat ergeben, dass ungefähr 78,25% der beantragten Ausgaben in Rubrik 2 im HVE 2007 obligatorische Ausgaben sind. Es sind weitere Analysen erforderlich, um genau festzulegen, wo das Parlament die stärkste politische Handhabe innerhalb dieser Rubrik hat. Jedenfalls trifft die Feststellung nicht zu, dass alle Ausgaben in Rubrik 2 „obligatorisch“ sind.

40.    Die Gesamtmarge in dieser Rubrik zwischen der Obergrenze für den MFR und den Verpflichtungsermächtigungen für 2007 beträgt 1.113 Mio. Euro. Wenn die Kommission dieses Volumen überschreiten oder den HVE im Laufe des Jahres wegen Marktentwicklungen wesentlich ändern will, muss sie ein Berichtigungsschreiben vorlegen.

Agrarausgaben

41.    Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) hat in den letzten Jahren erhebliche Veränderungen erfahren, und die Unterstützung für die Landwirte hat sich weg von den am stärksten marktverzerrenden Maßnahmen und hin zu Direktzahlungen verlagert. Die Struktur der Agrarausgaben hat sich erheblich verändert. Die Kommission stellt im HVE fest, dass 90% der Direktzahlungen an die Landwirte nun von der Produktion abgekoppelt sind.

42.    Das Gesamtvolumen ist jedoch weiterhin sehr hoch. In dem Dokument II zum HVE, in dem die vorgeschlagenen Ausgaben für die einzelnen Politikbereiche analysiert werden, erklärt die Kommission, dass (Seite 21) die marktbezogenen Maßnahmen (Kapitel 02) und die Direktbeihilfen (Kapitel 03) insgesamt 43,7 Mrd. Euro ausmachen sollen. Dies sind 35% der Gesamtmittel des HVE 2007. Die Entwicklung des ländlichen Raums (Kapitel 04) macht weitere 12,3 Mrd. Euro aus. Diese drei Kapitel absorbieren faktisch im HVE 2007 die gesamten Ausgaben des Titels 05: Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums.

43.    Interessanterweise ist – in Einklang mit der Verlagerung von den Marktinterventionen zu den Direktbeihilfen – zwischen dem Haushaltsplan 2006 und dem HVE 2007 ein ganz erheblicher prozentualer Rückgang bei den Mitteln für marktbezogene Maßnahmen (Kapitel 02) festzustellen: Das Volumen verringert sich um fast ein Drittel von 8.508 Mio. Euro auf 5.698 Mio. Euro. Die Kommission erklärt im HVE, dass dies hauptsächlich auf Änderungen der Marktvorkehrungen für Milch und Zucker zurückzuführen ist. Dieser Rückgang wird jedoch hinsichtlich der absoluten Beträge mehr oder weniger exakt ausgeglichen durch den Anstieg der Direktbeihilfen (Kapitel 03) von 34.817 Mio. Euro auf 37.661 Mio. Euro, was eine Zunahme von etwas über 8% bedeutet. Dies ist hauptsächlich auf die weitere schrittweise Einführung von Beihilfen für die jüngsten Mitgliedstaaten (EU-10) zurückzuführen.

44.    Alle Direktbeihilfen in der EU-15 mit Ausnahme der Beihilfen für Regionen in äußerster Randlage werden durch die Modulation um 4% (gegenüber 3% 2006) gekürzt. Der Modulationsnettobetrag beläuft sich auf 984 Mio. Euro.

45.    Als wichtigster Punkt für die Entwicklung des ländlichen Raums (Titel 05, Kapitel 04) ist festzuhalten, dass die Ausgaben über den Zeitraum 2007-2013 aus einem einzigen Fonds aufgebracht werden, dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für ländliche Entwicklung (EAFRD). Die Kommission erklärt, dass dies gegenüber früheren Vorkehrungen eine Vereinfachung darstellt.

Fischerei

46.    In der Finanziellen Vorausschau war die Fischereipolitik ein klassisches Beispiel für eine Tätigkeit, die sich über nahezu alle Rubriken erstreckte. Im neuen MFR ist die Fischereipolitik fast vollständig in Rubrik 2 enthalten, mit Ausnahme eines kleinen Betrages (30 Mio.), der im Rahmen der GAP ausgegeben wird. Die Struktur wurde in zwei Hauptinstrumente rationalisiert, den Europäischen Fischereifonds (EFF), der das frühere FIAF (Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei) ersetzt, und ein zweites Instrument, das alle anderen Bereiche der Fischereipolitik, einschließlich der Internationalen Fischereiabkommen abdeckt.

47.    Insgesamt wird im HVE für die Fischereipolitik ein Mittelansatz von 955 Mio. Euro vorgeschlagen, was gegenüber den im Haushaltsplan 2006 veranschlagten 1.062 Mio. Euro eine Verringerung um 10% bedeutet. Dieser Rückgang ist im Wesentlichen auf einen im Vergleich zu 2006 geringeren Betrag für den EFF zurückzuführen. Für den EFF werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 571 Mio. Euro vorgeschlagen (-18%), wodurch Fortschritten bei in dieser neuen Verordnung vorgesehenen neuen Programmen Rechnung getragen wird.

48.    Die Mittel für Verpflichtungen für Internationale Fischereiabkommen steigen um 3,8%. Die in die Reserve eingestellten Beträge tragen der Tatsache Rechnung, dass über die Erneuerung bestehender Abkommen noch verhandelt wird oder dass neue Abkommen vorbereitet werden (dies entspricht einer normalen Haushaltspraxis für noch nicht unterzeichnete Abkommen).

Tabelle 2

Internat. Fischereiabkommen

Haushalt 2006

HVE 2007

Differenz

11 03 01 (Haushaltslinie)

62 112 000

59 221 500

- 2 890 500

11 03 01 (Reserve)

124 849 000

134 778 500

+9 929 500

Insgesamt

186 961 000

194 000 000

+ 7 039 000

Quelle: auf der Grundlage der Daten aus den Dokumenten der Europäischen Kommission zum HVE 2007

49.    Der Berichterstatter weist darauf hin, dass die Kommission diese Zahlen in ihrem traditionellen Berichtigungsschreiben im Herbst aktualisieren wird, in dem sich der derzeitige Stand der laufenden Verhandlungen für diese Abkommen widerspiegelt.

Umwelt

50.    Die vier wichtigsten Ausgabenposten in diesem Bereich sind: Klimawandel; Natur und biologische Vielfalt; nachhaltige Bewirtschaftung und Nutzung der Ressourcen; Umwelt und Gesundheit.

51.    Die wichtigsten Neuerungen hinsichtlich der Struktur des Haushaltsplans in diesem Bereich besteht darin, dass das Programm LIFE+ für 2007-2013 zu einem einzigen Finanzierungsinstrument für die Umwelt werden und sämtliche Programme von vor 2007 ersetzen wird. Das im HVE für 2007 vorgesehene Budget für LIFE+ sieht gemäß Dokument II des HVE der Kommission Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 241 Mio. Euro vor.

52.    In ihrem Dokument I vom HVE stellt die Kommission jedoch fest (Seite 23), dass „der Anstieg des Mittelbedarfs von 234 Mio. auf 270 Mio. Euro vor allem mit der Erweiterung und …. der Umsetzung der EU-Umweltpolitik in den neuen Mitgliedstaaten sowie mit …dem Ausbau des Systems für den Handel mit Emissionszertifikaten zusammenhängt“. Es wäre interessant, genauere Erläuterungen darüber zu erhalten, welche politischen Maßnahmen in diesem Zusammenhang die meisten zusätzlichen Mittel erfordern.

Gesundheit und Verbraucherschutz

53.    Gesundheit und Verbraucherschutz ist ein horizontaler Politikbereich bzw. Haushaltstitel im Haushaltsplan. Gemäß Dokument II der Kommission zum HVE werden ungefähr 309 Mio. Euro der für diesen Politikbereich veranschlagten Gesamtmittel in Höhe von 544 Mio. Euro innerhalb von Rubrik 2 ausgegeben. Der HVE 2007 enthält jedoch nur sehr wenige Einzelheiten über die Ausgaben für Gesundheit und Verbraucherschutz innerhalb von Rubrik 2.

Rubrik 3a – Freiheit, Sicherheit und Recht

Wichtigste Zahlen und Vergleich mit 2006

54.    Die operativen Ausgaben in Rubrik 3a Freiheit, Sicherheit und Recht (nicht zu verwechseln mit Politikbereich 18 desselben Namens) belaufen sich auf 571,3 Mio. Euro. Für den entsprechenden Abschnitt „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts" innerhalb der Rubrik „Interne Politikbereiche" der Finanziellen Vorausschau 2000-2006 waren 549,1 Mio. veranschlagt, was bei einem Vergleich zwischen dem Haushaltsplan 2006 und dem HVE 2007 eine Zunahme von 4% bedeutet. Es ist jedoch nicht klar, ob diese beiden Beträge überhaupt verglichen werden können, da im Rahmen des Haushaltsplans 2007 drei neue Rahmenprogramme im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht lanciert werden: Grundrechte und Justiz; Solidarität und Steuerung der Migrationsströme; und Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte[17].

55.    Auf jeden Fall macht die strikte Eingrenzung der für den Bereich Justiz, Freiheit und Sicherheit veranschlagten Beträge auf eine spezielle Teilrubrik im MFR die diesem Bereich beigemessene Priorität deutlich und sorgt für eine größere Außenwirkung und eine stabile finanzielle Grundlage der politischen Maßnahmen, da die Kommission die Haushaltsmittel nicht so leicht anderen Politikbereichen zuschlagen kann.

56.    Die neuen Programme (für die ein direkter Vergleich mit dem Jahr 2006 nicht möglich ist, so dass insbesondere die Spalte mit den Prozentangaben mit einer gewissen Vorsicht zu genießen ist) verteilen sich wie folgt:

Tabelle 3

 

HVE 2007

 

Rahmenprogramm/andere Programme/Agenturen

EUR

%

Grundrechte und Justiz

71 510 000

12,5%

Solidarität und Steuerung der Migrationsströme

291 300 000

10,1%

Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte

57 490 000

51,0%

Sonstige Maßnahmen

78 400 000

13,7%

Dezentrale Agenturen und Einrichtungen

72 639 000

12,7%

Insgesamt

571 339 000

100,0%

           Quelle: Dokumente der Europäischen Kommission zum HVE 2007

57.    Bei der Darstellung des Mittelansatzes für das allgemeine Programm „Solidarität und Steuerung der Migrationsströme“ ist es etwas verwirrend festzustellen, dass im HVE 2007 60 Mio. Euro für die Haushaltslinie 18 03 03 vorgesehen waren, obwohl das neue spezifische Programm „Europäischer Flüchtlingsfonds“ erst ab dem Haushaltsplan 2008 wirksam werden wird.

Pilotprogramme in Rubrik 3a

58.    Nach dem Dokument zum HVE ersetzen die drei neuen Rahmenprogramme eine Reihe kleinerer Finanzierungsinstrumente, vorbereitender Maßnahmen und Pilotprojekte. Leider wird nicht darauf eingegangen, welche Maßnahmen in welchem spezifischen Programm aufgehen. Die politisch sensibelsten Maßnahmen erscheinen auf jeden Fall immer noch im HVE 2007:

Tabelle 4

Titel

Kapitel

Artikel

Posten

Vorbereitende Maßnahme

Finanz-

rahmen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausführung 2005

Verpflich-

tungen

Zahlungen

Verpflich-

tungen

Zahlungen

Verpflich-

tungen

Zahlungen

18 05 04

Abschluss vorbereitender Maßnahmen für die Opfer von Terroranschlägen

3.1

p.m.

1 200 000

2 000 000

1 200 000

2 000 000,—

931 036,77

18 05 06

Abschluss der Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus

3.1

p.m.

6 000 000

9 000 000

7 000 000

7 000 000,—

0,—

Quelle: Dokumente der Europäischen Kommission zum HVE 2007

Andere Themen

59.    Das Siebte Forschungsrahmenprogramm umfasst im Teil „Zusammenarbeit“ eine Haushaltslinie mit der Bezeichnung „Sicherheit und Weltraum“. 2007 sind dafür Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 171,7 Mio. Euro vorgesehen (Haushaltslinie 02 04 01). Obwohl sie Teil eines Rahmenprogramms sind, werden mit den Forschungsarbeiten im Bereich Sicherheit im Vorschlag zum Siebten Rahmenprogramm folgende Ziele verfolgt:

· Entwicklung von Technologien und Know-how, die benötigt werden, um die Sicherheit der Bürger vor Bedrohungen wie dem Terrorismus und dem organisierten Verbrechen zu gewährleisten, bei gleichzeitiger Achtung der grundlegenden Menschenrechte;

· Gewährleistung der bestmöglichen Nutzung verfügbarer Technologien in zivilen und verteidigungsrelevanten Bereichen;

· Förderung der Zusammenarbeit zwischen Anbietern und Nutzern von Sicherheitslösungen.

Rubrik 3b: Unionsbürgerschaft

60.    Die Verpflichtungsermächtigungen im HVE belaufen sich auf insgesamt 603 Mio. Euro (-1,4%). Die Mittelansätze sind im Vergleich zum Haushaltsplan 2006 also weitgehend stabil. Die Ausgaben in dieser Teilrubrik verteilen sich auf eine ganze Reihe von Politikbereichen. Die Hauptausgabenbereiche sind Bildung und Kultur, Gesundheit und Verbraucherschutz, Informationsgesellschaft und Medien, Erweiterung und Kommunikation. Diese Teilrubrik deckt also eine ganze Reihe von Problembereichen und Programmen ab, die wesentliche Anliegen der Bürger sind.

61.    Die Programme in dieser Teilrubrik umfassen einen Vorschlag für ein Programm für Gesundheit und Verbraucherpolitik (Mittelansatz 79,1 Mio. Euro), das sich auf den Zugang der Bürger zu Gesundheits- und Verbraucherinformationen konzentrieren und die „Schaffung eines Netzes hochrangiger Beamter, die für Grippepandemien zuständig sind“, einschließen soll. Auf den ersten Blick scheint der Vorschlag eine ganze Reihe von Fragen abzudecken. Der zuständige Ausschuss wird sich zweifellos eingehend mit diesem Vorschlag befassen.

62.    Kultur 2007 (Mittelansatz 41,8 Mio. Euro) ist ein neues Programm zur Förderung des interkulturellen Dialogs. Media 2007 (Mittelansatz 96,3 Mio. Euro) ist auf die Wahrung und Stärkung der kulturellen Vielfalt Europas ausgerichtet. Mit Jugend in Aktion (Mittelansatz 116 Mio. Euro) soll eine aktive Staatsbürgerschaft bei jungen Menschen gefördert werden.

63.    Diese Rubrik umfasst auch Mittel in Höhe von 15,4 Mio. Euro für ein Krisenreaktions- und Bereitschaftsinstrument für Katastrophenfälle, das 2007 in Kraft treten soll. Ziel dieses Instruments ist es, die Frühwarnmechanismen bei Naturkatastrophen wie Erdbeben, Überschwemmungen und Waldbränden zu verbessern und die Wirksamkeit und Leistungsfähigkeit von Zivilschutzmaßnahmen zu verbessern. Die betroffenen Fachausschüsse werden wohl prüfen, ob 15,4 Mio. Euro genug sind, um einen wesentlichen Mehrwert zu erzielen.

64.    Für diese Rubrik sei erwähnt, dass mit dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union Hilfe bei einer größeren Naturkatastrophe in der EU bereitgestellt werden soll. Es würde jährlich bis zu 1 Mrd. Euro zur Verfügung stehen, dieser Betrag ist jedoch bei der Obergrenze des MFR nicht berücksichtigt.

65.    Für Presse- und Kommunikationsmaßnahmen zur Verbesserung des Informationsflusses zwischen den EU-Organen und der Bevölkerung Europas wurden im HVE 69,1 Mio. Euro veranschlagt. Mit den möglichen Ausgaben würden auch Anstrengungen zur Vertiefung der Debatte über Europa im Rahmen von „Plan D“ finanziert.

66.    Schließlich ergibt sich aus Seite 10 von Dokument II zum HVE der Kommission, dass in Rubrik 3b 87 Mio. Euro für den Institutionenaufbau im Politikbereich Erweiterung veranschlagt wurden. Die entsprechende Tätigkeitsübersicht sollte weitere Informationen über diesbezüglich geplante Ausgaben enthalten.

Rubrik 4 – Die EU als globaler Partner

Allgemeine Aspekte

–          Die neue Rubrik 4 umfasst zusätzlich zur Rubrik 4 der früheren Jahre die alte Rubrik 7 (Heranführungshilfe) sowie die alte Rubrik 6 (Soforthilfereserve und Mittel für den Garantiefonds im Zusammenhang mit den Maßnahmen im Außenbereich).

–          Der HVE spiegelt den neuen Gesetzgebungsrahmen wider, der aus drei politisch ausgerichteten Instrumenten besteht: Nachbarschaft (ENPI), Heranführungshilfe (IPA), Entwicklungszusammenarbeit und wirtschaftliche Zusammenarbeit (DCECI), sowie den drei spezifischen Instrumenten, die diese ergänzen (Stabilität, humanitäre Hilfe und makrofinanzielle Hilfe). Die GASP bleibt ein eigener Bereich.

67.    Hinsichtlich des Eingliederungsplans hat sich die Kommission manchmal für eine Beibehaltung bestimmter eigener Kapitel und/oder Haushaltslinien entschieden, die einen “politischen Teilbereich” bilden, vermutlich aus Gründen der Transparenz. So wird beispielsweise Kapitel 19 04 (Europäische Initiative für Demokratie und Menschenrechte) als eigener Abschnitt beibehalten, doch beziehen sich die einzelnen Haushaltslinien in ihren Bezeichnungen auf das Hauptinstrument, zu dem sie „gehören“. So lautet beispielsweise die Bezeichnung von Haushaltlinie 19 04 02 01 nun “Menschenrechte und Demokratie – Maßnahmen im Rahmen des … Instruments der Europäischen Nachbarschaftspolitik”.

68.    Die Kommission schlägt generell vor, die wichtigsten geographischen Regionen weiterhin voneinander getrennt zu halten. Dies ist jedoch für Länder und für einige thematische Politikbereiche normalerweise nicht der Fall. In einigen Fällen ist die Außenwirkung nicht mehr erkennbar. So kann man beispielsweise aus dem HVE nicht mehr erkennen, wie viel Hilfe für den Irak oder Afghanistan im Haushalt veranschlagt wurde.

69.    Insgesamt werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 6,7 Mrd. Euro vorgeschlagen, gegenüber 8,4 Mrd. Euro im Haushaltsplan 2006 (-20,2%). Die Differenz von 1,7 Mrd. Euro lässt sich erklären mit den Mitteln für Bulgarien und Rumänien (Rubrik 7 im Haushaltsplan 2006), die nun unter den internen Rubriken (mit viel höheren Beträgen) in Einklang mit den geplanten Beitritten zum 1. Januar 2007 verbucht wurden. Die Zahlungen für diese Rubrik werden mit insgesamt 7,4 Mio. Euro veranschlagt, was einen Rückgang von 13,8% bedeutet. Nach Neutralisierung der Auswirkungen der Überführung der Mittel für Bulgarien und Rumänien schlägt sich dies 2006 für die Rubrik als Ganzes praktisch mit +/– nieder. Die Situation stellt sich jedoch komplizierter dar.

70.    Die Mittel für den Garantiefonds (200 Mio.) sind nun in Rubrik 4 enthalten, während sie in der Finanziellen Vorausschau 2000-2006 in Rubrik 6 veranschlagt waren. Sie müssen im Rahmen der Obergrenze finanziert werden (200 Mio. weniger Spielraum für andere Politikbereiche im Vergleich zu 2006). Die Soforthilfereserve (234,5 Mio.) ist im Gesamtbetrag für Rubrik 4 enthalten, die Finanzierung erfolgt jedoch (falls sie in Anspruch genommen wird) nicht im Rahmen der Obergrenze. Es ergeben sich daher keine Auswirkungen auf den für andere Politikbereiche verbleibenden Spielraum. Dies erklärt auch, weshalb es eine Gesamtmarge von 110 Mio. Euro gibt, obwohl die Verpflichtungsermächtigungen tatsächlich insgesamt um 125 Mio. über der Obergrenze liegen. Die Mittel für Nordzypern sind nicht mehr im HVE erfasst, und die Internationalen Fischereiabkommen wurden in Rubrik 2 überführt.

Außenbeziehungen

71.    Dieser Bereich bleibt insgesamt praktisch unverändert mit einem Mittelansatz von 3,41 Mrd. Euro (-0,71%). Für die Europäische Nachbarschaftspolitik und die Beziehungen zu Russland wurden 1,34 Mrd. Euro veranschlagt, 8% mehr als 2006. Es gibt weiter eigene Haushaltslinien auf geographischer Basis für die Mittelmeerländer mit 750 Mio. Euro (‑0,7% gegenüber 2006), Osteuropa mit 367 Mio. Euro (+0,7% gegenüber 2006) sowie für die Finanzhilfe für Palästina und den Friedensprozess mit 158 Mio. Euro (+34,8%). Der Berichterstatter ersucht die Kommission, anzugeben, ob in diesem Betrag alle Gelder für Palästina enthalten sind, auch die Hilfen, die in den vergangenen Jahren aus der Haushaltslinie für MEDA finanziert wurden.

72.    Die Mittel für Lateinamerika werden im HVE nur geringfügig erhöht, und zwar auf 326 Mio. Euro gegenüber 318 Mio. Euro im Haushaltsplan 2006. Beziehungen zu Asien, Zentralasien und die Länder östlich von Jordanien: Die Mittel verringern sich hier von 1.084 Mio. Euro im Haushaltsplan 2006 auf 771 Mio. im HVE. Dies rührt von der Beendigung der Sonderhilfen für die Opfer des Tsunami im Jahr 2005 her, und nach der Kommission kann ".... die Hilfe für andere Empfänger in der Region aufgestockt werden“. Es sind genauere Informationen erforderlich.

73.    Die Mittel für die Europäische Initiative für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) werden um etwa 8 Mio. auf insgesamt 130,7 Mio. Euro erhöht. Diese Initiative behält eigene Haushaltslinien bei, die Titel dieser Initiativen spiegeln nunmehr jedoch den Vorschlag der Kommission wider, die Menschenrechte in die vier wichtigsten Instrumente einzubeziehen. Das EP fordert die Vorlage eines Vorschlags für eine eigene Rechtsgrundlage, was Anpassungen der Titel dieser Linien erfordern würde.

74.    Für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) werden im HVE 159 Mio. Euro veranschlagt, was einen Anstieg von 55% bedeutet (102 Mio. 2006). Der im MFR vereinbarte durchschnittliche Jahresbetrag für 2007-2013 liegt bei 250 Mio. Euro.

Entwicklung und Beziehungen zu AKP-Ländern

75.    Die erhebliche Zahl spezifischer themenbezogener Verordnungen in diesem Bereich wurde durch neue Instrumente in den neuen Rechtsrahmen integriert. Dies schlägt sich in der Struktur des Haushaltsplans nieder, die sich erheblich verändert.

76.    Die Mittel dieses Titels erhöhen sich im HVE um insgesamt 14% auf 1,23 Mrd. Euro (1,08 Mrd. im Haushaltsplan 2006). Die wichtigste Zunahme betrifft die Zusammenarbeit mit den AKP-Ländern, deren Mittel von 202 Mio. auf 326 Mio. Euro erhöht wurden. Es sei daran erinnert, dass die Finanzierung für den Großteil der Zusammenarbeit mit den AKP-Ländern aus dem EEF, also außerhalb des Haushaltsplans erfolgt, bestimmte Teile werden jedoch auch aus dem Haushaltsplan finanziert. Eine spezifische Aufstockung betrifft die Unterstützung für die Zucker erzeugenden Länder, die 165 Mio. Euro erhalten werden (im Vergleich zu 40 Mio. 2006).

77.    Die Mittel für nichtstaatliche Akteure verringern sich geringfügig auf 206 Mio. Euro, im Vergleich zu 210 Mio. 2006. Die thematische Linie „Kofinanzierung zusammen mit NRO“ verschwindet und wird durch zwei neue Linien ersetzt, die unter ihrem jeweiligen Hauptinstrument (in diesem Falle Entwicklung und Nachbarschaftspolitik) auszuführen sind.

78.    Die Mittel für Ernährungssicherheit gehen um 4,4% auf 198 Mio. Euro zurück. Die Zuständigkeiten innerhalb der Kommission für Nahrungsmittelhilfe und Ernährungssicherheit werden zwischen der GD Entwicklung und der GD ECHO neu organisiert.

79.    Menschliche und soziale Entwicklung (neue Linien, die auch mit den geographischen Instrumenten verbunden sind) ersetzt einige der früheren Linien, die sich hauptsächlich auf die Millennium-Entwicklungsziele bezogen. Die Mittel dafür gehen von 132 Mio. Euro 2006 auf 117 Mio. im HVE zurück (-11%). Dieselbe neue Struktur wird für Umwelt und nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen, einschließlich Energie vorgeschlagen; die Mittel in diesem Bereich steigen von 57 Mio. Euro auf 74 Mio. Euro an (+31%).

Erweiterung

80.    Die Mittel dieses Titels verringern sich von 2,2 Mrd. Euro 2006 auf insgesamt 1,1 Mrd. Euro im HVE, was dadurch zu erklären ist, dass der Anteil für Bulgarien und Rumänien früher hieraus finanziert wurde. Wenn man dies berücksichtigt, bleiben die Mittel dieses Titels weitgehend auf demselben Niveau wie 2006.

81.    Die Ausgaben in Verbindung mit den Verhandlungen mit der Türkei und Kroatien werden in den kommenden Haushaltsplänen ansteigen. Obwohl man aus den Haushaltslinien im HVE nicht mehr erkennen kann, wie viel Hilfen tatsächlich dafür veranschlagt wurden, deutet die Kommission in ihrem Arbeitsdokument an, dass bei der Erhöhung der Mittel für die Türkei 2006 die Intensivierung der Tätigkeiten noch nicht berücksichtigt wurde. Im HVE 2007 ist dies zwar wohl geschehen, doch würde der Berichterstatter eine weitere Klärung begrüßen. Für Kroatien bleibt die Mittelausstattung nach Angaben der Kommission im Wesentlichen unverändert.

82.    Auch bei den westlichen Balkanländern ist schwer zu erkennen, wie viel für jedes einzelne Land veranschlagt wurde. Es ist festzuhalten, dass die Tätigkeiten der Europäischen Agentur für Wiederaufbau ab 2007 nach und nach eingestellt werden, da die Delegationen der EG nun die Verantwortung für das Instrument für Heranführungshilfe übernehmen sollen. Es sind zusätzliche Informationen über die Finanzierung dieser Agentur erforderlich.

Humanitäre Hilfe

83.      Dieser Politikbereich blieb in den letzten drei Jahren hinsichtlich der Mittel für ECHO mehr oder weniger konstant, wobei sich die Mittel für humanitäre Hilfe und Katastrophenvorsorge auf insgesamt etwa 500 Mio. Euro beliefen. Dies hat sich im HVE nicht geändert. Neu ist, dass die Nahrungsmittelhilfe im Umfang von 218 Mio. Euro auf ECHO überführt wurde (vormals unter der Verantwortung der GD Entwicklung). Die Soforthilfereserve, die früher in der alten Rubrik 6 angesiedelt war, ist nunmehr auch hier enthalten und im HVE mit Mitteln in Höhe von 234 Mio. Euro ausgestattet.

Rubrik 5 – Verwaltung

84.      Diese Rubrik betrifft Aspekte im Zusammenhang mit den Humanressourcen und sonstigen Verwaltungsausgaben. Es besteht eine gewisse Kontinuität in Rubrik 5 zwischen dem neuen MFR und der früheren FV. Der HVE für 2007 weist ein Budget von 7.002 Mio. Euro auf, womit nach Berücksichtigung der Beiträge des Personals zur Versorgungsordnung in Höhe von 76 Mio. Euro noch eine Marge von 112,7 Mio. Euro verbleibt.

85.      Der Verwaltungshaushalt der Kommission für 2007 beläuft sich auf schätzungsweise 4.360 Mio. Euro, wobei die Ruhegehälter und die Kosten der europäischen Schulen im Gesamtbetrag enthalten sind. Dies bedeutet eine Erhöhung von 5,2% gegenüber dem Haushaltsplan von 2006. Ungefähr 4% des gesamten Verwaltungshaushalts entfallen auf die Einstellung neuer Mitarbeiter.

86.      Der Anstieg der Mittel ist hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass zur Bewältigung der gestiegenen Arbeitsbelastung infolge der Erweiterung zusätzliches Personal eingestellt wurde. 840 neue Planstellen sind direkt mit der Erweiterung verbunden (610 für EU-10 und 230 für die geplanten Beitritte Bulgariens und Rumäniens (EU-2) am 1. Januar 2007). Dazu kommen gemäß dem Dokument I zum HVE (Seite 41) 50 externe Mitarbeiter (30 für EU-10 und 20 für EU-2). Die beantragten Stellen stehen in Einklang mit dem von der Kommission in ihrer Mitteilung „Tätigkeiten und Humanressourcen der Kommission in der erweiterten Europäischen Union“[18] vorgelegten Mehrjahresplan für den Erweiterungsbedarf für den Zeitraum 2003-2008 (700 Stellen 2006, 700 Stellen 2005 und 780 Stellen 2004). Darüber hinaus werden 13 neue Planstellen für die Einstellung von Spezialisten in den Rechts- und Sprachabteilungen nach der Änderung des Status der irischen Sprache beantragt.

87.      Was den sonstigen Personalbedarf betrifft, hat die Kommission wie letztes Jahr Anstrengungen zur Begrenzung der finanziellen Auswirkungen durch eine Umschichtung von Stellen zwischen den Generaldirektionen (245 Stellen) sowie innerhalb der Generaldirektionen (340 Stellen) unternommen.

88.      Die Verstärkung der Sicherheit in den Gebäuden der Kommission in Brüssel und in den Delegationen macht den Löwenanteil der übrigen geforderten Mittelaufstockungen in Rubrik 5 aus (+10,6% gemäß dem Dokument I zum HVE, Seite 44). Der Einbau von Sicherheitstüren in allen Gebäuden der Kommission in Brüssel ist für das erste Jahr eines Vierjahresprogramms geplant; dadurch sollten sich erhebliche Einsparungen bei den Versicherungskosten und den Kosten für Sicherheitspersonal ergeben. In den Delegationen müssen die Sicherheitsvorkehrungen je nach den Risiken verstärkt werden, die dem jeweiligen Land, in dem die Delegation angesiedelt ist, zugeschrieben werden. Dieses Risiko ist besonders hoch im Balkanraum sowie potenziell auch im Irak, wo die Kommission bis Ende 2006 eine Delegation eröffnen will. Die allein für diese Delegation im HVE veranschlagten Kosten belaufen sich auf etwa 7 Mio. Euro, einschließlich der Miete für Büros und der Einstellung von Leibwächtern für das Personal.

89.      Um das Personal der Kommission zu ermutigen, öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen, hat die Kommission beschlossen, Pendlern, die keinen Parkraum in Anspruch nehmen, die Hälfte des Fahrpreises öffentlicher Verkehrsmittel zu erstatten. Dies hat einen Anstieg der Ausgaben von 622,2% gegenüber den diesbezüglich minimalen Ausgaben in früheren Haushaltsplänen zur Folge.

Rubrik 6 - Ausgleichszahlungen

90.      Im HVE wird vorgeschlagen, fast den gesamten verfügbaren Betrag zu verbuchen, d.h. 444,6 Mio. Euro von insgesamt 445 Mio. Euro. Für 2007 umfasst Rubrik 6 die Cash-Flow-Fazilität und die Schengen-Fazilität (zur Finanzierung von Kontrollmaßnahmen an den neuen Außengrenzen der Union), die während der Beitrittsverhandlungen mit Bulgarien und Rumänien vereinbart wurden.

Horizontale Fragen

Agenturen

91.      Im HVE wurden Mittel für 23 dezentrale Gemeinschaftseinrichtungen[19] in Höhe von insgesamt 417,6 Mio. Euro veranschlagt, was einen Anstieg von fast 18% gegenüber dem Budget der Agenturen für 2006 in Höhe von 342,7 Mio. Euro bedeutet. Der Großteil der Ausgaben für Agenturen fällt unter Rubrik 1, wo sich etwa 50% des gesamten Haushalts der Agenturen für 2007 konzentriert. 37% der Gesamtmittel für die Agenturen sind in Rubrik 3 veranschlagt, während auf Rubrik 2 mit 8% sowie auf Rubrik 4 mit 5% lediglich ein geringerer Anteil entfällt.

92.      Die Aufstockung der Mittel der Agenturen um 18% gegenüber 2006 ist teilweise auf die Einrichtung neuer Agenturen wie der Agentur für chemische Stoffe und dem Institut für Gleichstellungsfragen zurückzuführen. Die Zuwachsraten in den Haushaltsplänen der einzelnen Agenturen sind jedoch alles andere als homogen. Der Berichterstatter wird nach dem jährlichen Treffen mit den Agenturen am 12. Juli eine umfassende Evaluierung der Lage vornehmen.

Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen

93.      Die Kommission legt in der Regel zusammen mit dem HVE ein erstes Arbeitsdokument über Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen vor. 2007 wird dieses Dokument jedoch erst später als geplant vorliegen; es stand dem Berichterstatter zum Zeitpunkt der Ausarbeitung dieses Dokuments nicht zur Verfügung. Die Anmerkungen und Vorschläge der Kommission werden rechtzeitig geprüft.

94.      Die wichtigsten Bestimmungen des neuen MFR sollten nochmals in Erinnerung gerufen werden:

"... Außerdem kommen die Organe überein, den Gesamtbetrag der Mittel für Pilotprojekte auf 40 Mio. Euro je Haushaltsjahr zu begrenzen. Des Weiteren kommen sie überein, den Gesamtbetrag der Mittel für neue vorbereitende Maßnahmen auf 50 Mio. Euro je Haushaltsjahr und den Gesamtbetrag der effektiv für vorbereitende Maßnahmen gebundenen Mittel auf 100 Mio. Euro zu begrenzen“ (Anhang 2, D).

95.      Es ergeben sich zwei Probleme. Zunächst ist gemäß den Bestimmungen der derzeitigen Finanziellen Vorausschau die Anzahl der Jahre, für die Verpflichtungsermächtigungen für ein Pilotprojekt in den Haushaltsplan eingesetzt werden können, eindeutig begrenzt. Diese Bestimmung ist – zumindest nicht ausdrücklich – nicht im MFR enthalten. Man könnte argumentieren, dass zum 1. Januar 2007 keine derartige zeitliche Einschränkung bestehen wird. Ähnlich ist auch die frühere Regel einer Höchstzahl von drei Jahren für vorbereitende Maßnahmen nicht mehr erwähnt. Der Berichterstatter wird sich um eine diesbezügliche Klarstellung bemühen.

96.      Zweitens sollte natürlich darauf hingewiesen werden, dass sich der Spielraum des Parlaments vergrößern sollte. Hinsichtlich der Pilotprojekte wird die jährliche Grenze bei 40 Mio. Euro anstatt derzeit 36 Mio. Euro liegen. Für neue vorbereitende Maßnahmen wird die jährliche Grenze bei 50 Mio. Euro anstatt derzeit 30 Mio. Euro liegen. Der Gesamtbetrag der in Auftrag gegebenen vorbereitenden Maßnahmen wird höchstens um 25 Mio. Euro ansteigen können (mit einer Begrenzung auf 100 Mio. Euro anstatt derzeit 75 Mio. Euro). Gleichwohl unterstreicht der Berichterstatter, dass das EP angesichts der Margen im neuen MFR seinen eigenen Ansatz für Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen genau wird überprüfen müssen.

97.      In der allgemeinen Darstellung des HVE durch die Kommission heißt es, dass sich die Mittel für Pilotprojekte auf Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1 Mio. Euro und Zahlungsermächtigungen in Höhe von 22,7 Mio. Euro bzw. für vorbereitende Maßnahmen auf 3,3 Mio. bzw. 47 Mio. Euro belaufen. Der Berichterstatter betont, dass im Arbeitsdokument der Kommission eine klare Analyse darüber enthalten sein sollte, entweder wie frühere Projekte in die neuen ab 2007 verabschiedeten Rechtsvorschriften integriert wurden oder ob irgendwelche Projekte ganz einfach vollständig eingestellt werden sollen. Auf jeden Fall lassen die im HVE vorgeschlagenen minimalen Mittel für Verpflichtungen dem Parlament großen Spielraum zum Eingreifen.

über Forschung, Innovation und Energie

„Manche Menschen sehen die Dinge wie sie sind und fragen: „Warum?“

Ich träume von Dingen, die es noch nie gegeben hat, und frage: „Warum nicht?“

George Bernard Shaw

Einleitung

1. In diesem Arbeitsdokument werden die Finanzmittel analysiert, die die Europäische Union für Forschung und Innovation aufwendet. Einen Schwerpunkt bildet auch die Energie, da dieses Thema von Natur aus nicht nur mit anderen wichtigen Politikbereichen wie den Außenbeziehungen verknüpft ist, sondern auch durch die technologische Entwicklung stark beeinflusst wird.

2. Dieses Arbeitsdokument befasst sich mit den Herausforderungen, denen sich die Europäische Union in diesen Politikbereichen gegenübersieht. Vor diesem Hintergrund werden die Auswirkungen auf das Haushaltsverfahren 2007 geprüft, wobei zu bedenken ist, dass es sich hierbei um das erste Jahr handelt, in dem die Ausgaben innerhalb des neuen mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2007-2013 getätigt werden und in dem somit eine Reihe von neuen Programmen erst anlaufen werden. Der Berichterstatter möchte zu Beginn herausstellen, dass die Mittel für Forschung nicht dem entsprechen, was angestrebt worden war. Der ursprüngliche Vorschlag der Kommission sah für das 7. Forschungsrahmenprogramm (RP7) eine finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft in einer Gesamthöhe von 72 726 Mio. Euro für den Zeitraum 2007-2013 vor. Das Europäische Parlament hat diese Position nachdrücklich unterstützt. Der jetzt im MFR vorgesehene Betrag ist jedoch erheblich niedriger: der maximale Richtbetrag beträgt 50 524 Mio. Euro.

Forschung und Innovation

Herausforderungen

3. Wie die Kommission auf ihrer Website erklärt, ist „Forschung eine Investition in den Wohlstand von morgen. Die Früchte der Anstrengungen, die heute unternommen werden, können vielleicht erst in einigen Jahren geerntet werden. Doch wenn wir heute nicht investieren, müssen künftige Generationen dies teuer bezahlen“. Die Europäische Union hat den Ehrgeiz, bis 2010 zum dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum zu werden. Das FuE-Ziel sieht vor, dass die FuE-Investitionen bis zu diesem Zeitpunkt eine Höhe von 3% des BIP erreichen. Derzeit geben sowohl die Vereinigten Staaten als auch Japan im Verhältnis mehr für FuE aus als die EU und ihre Mitgliedstaaten.

4. Das Europäische Parlament fordert in seiner Entschließung vom 18. Mai 2006 zur jährlichen Strategieplanung „die Mitgliedstaaten und die Kommission dringend auf, den Bereichen, die die Grundlage einer gesunden modernen Wirtschaft bilden, wie Wissen, Fertigkeiten, Forschung und Entwicklung … besondere Aufmerksamkeit zu widmen; … fordert eine Ausrichtung aller Politiken in den Mitgliedstaaten und auf EU-Ebene auf die Unterstützung von Forschung und Innovation überall dort, wo dies möglich ist …“.[20]

5. Die Innovationspolitik der EU und die Forschung sind seit jeher miteinander verknüpft. Der MFR 2007 – 2013 sieht ein neues Programm vor (das Programm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation - CIP), dessen Schwerpunkt die Innovation angesichts der Notwendigkeit einer Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und des wirtschaftlichen Umfelds der EU bildet. Ziel der Tätigkeit der EU im Forschungsbereich ist es, die nationalen Forschungsanstrengungen durch die Schaffung eines grenzüberschreitenden europäischen Forschungsraums zu unterstützen, in dem Wissenschaftler aus der ganzen EU ihre Kräfte im Streben nach Spitzenleistungen bündeln.

Wichtige haushaltsrelevante Aspekte

6. Der ursprüngliche Vorschlag der Kommission für das 7. Forschungsrahmenprogramm (RP7) sah für den Zeitraum 2007-2013 einen Finanzbeitrag der Gemeinschaft in einer Gesamthöhe von 72 726 Mio. Euro vor. Das Europäische Parlament hat dieses vorgeschlagene Budget in seiner Entschließung zu den politischen Herausforderungen und Haushaltsmitteln der erweiterten Union 2007-2013 (Bericht Böge)[21] nachdrücklich unterstützt. Nach der Annahme des neuen MFR ist das endgültige Budget nun erheblich niedriger: Der maximale Richtbetrag für den Finanzbeitrag der Gemeinschaft zum RP7 (ohne Euratom) beträgt für den am 1. Januar 2007 beginnenden 7-jährigen Zeitraum 50 524 Mio. Euro.

7. Für 2007 schlägt die Kommission für das RP7 Verpflichtungsermächtigungen in einer Gesamthöhe von 5 486 Mio. Euro vor.

7. Rahmenprogramm: Aufteilung auf die einzelnen Politikbereiche

(in 1000 Euro zu laufenden Preisen)

Politikbereich

Haushalt 2006

Haushaltsvorentwurf 2007

Unternehmen (*)

118 064

191 017

Energie und Verkehr

224 028

248 424

Forschung

3 475 735

3 549 874

Informationsgesellschaft und Medien

1 162 898

1 174 213

Fischerei

14 900

1 200

Direkte Forschung

310 600

321 472

Insgesamt (*)

5 306 225

5 486 200

(*) Zu den Beträgen für den Haushaltsplan 2006 sollten 15 Mio. Euro für die vorbereitende Maßnahme zur Förderung der europäischen Forschung im Bereich der Sicherheit hinzugerechnet werden, die im 7. Forschungsrahmenprogramm enthalten ist.

Quelle: Europäische Kommission

8. Die wichtigsten Merkmale des RP7 werden in 4 der 7 spezifischen Programme deutlich:[22]

§ Zusammenarbeit (3 468,6 Mio. Euro im HVE 2007): Dies ist das wichtigste spezifische Programm, was den Haushalt betrifft. Sein Ziel ist die Förderung der Spitzenforschung. Unterstützung für transnationale Zusammenarbeit wird in neun Themenbereichen gewährt: Gesundheit, Lebensmittel, Landwirtschaft und Biotechnologie, Informations- und Kommunikationstechnologien, Nanowissenschaften, Nanotechnologien, Werkstoffe und neue Produktionstechnologien, Energie, Umwelt (einschließlich Klimaänderung), Verkehr (einschließlich Luftfahrt), Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften, Sicherheit und Weltraum.

§ Ideen (260,8Mio. Euro im HVE 2007): Ziel dieses spezifischen Programm ist es, herausragende Leistungen, Dynamik und Kreativität in der europäischen Forschung zu stärken und die Attraktivität Europas für Spitzenforscher aus Europa und Drittländern und für Forschungsinvestitionen der Industrie zu stärken, indem eine europaweite, wettbewerbsorientierte Förderung für die durch einzelne Teams betriebene „Forschung an den Grenzen des Wissens“ vorgesehen wird.

§ Menschen (430,2 Mio. Euro im HVE 2007): Ziel dieses Programms ist die Stärkung des Humanpotenzials in Forschung und Technologie in Europa, indem Ausbildung und Laufbahnentwicklung von Forschern durch so genannte „Marie-Curie-Aktionen“ gefördert werden und größeres Schwergewicht auf die Schlüsselaspekte Fertigkeiten und Laufbahnentwicklung und intensivere Verbindungen zu einzelstaatlichen Systemen gelegt wird.

§ Kapazitäten (407,8 Mio. Euro im HVE 2007): Ziel dieses spezifischen Programms ist die Förderung der Forschungs- und Innovationskapazitäten in ganz Europa durch

- Optimierung der Nutzung und der Entwicklung der Forschungs­infrastruktur;

- Stärkung der innovativen Kapazitäten von KMU und ihrer Fähigkeit, von der Forschung zu profitieren;

- Förderung der Entwicklung regionaler forschungsorientierter Cluster;

- Förderung der internationalen Zusammenarbeit.

9. Eine Neuerung im RP7 stellt die Einrichtung des Europäischen Forschungsrats dar, der die Grundlagenforschung auf europäischer Ebene auf der Grundlage wissenschaftlicher Spitzenleistungen unterstützen und durch europaweiten Wettbewerb und die Förderung wissenschaftlicher Spitzenleistungen einen Mehrwert für Europa schaffen wird. Der Forschungsrat wird Forschungsprojekte unterstützen, die aufgrund ihres wissenschaftlichen Werts ausgewählt werden und Themen betreffen, die von den Wissenschaftlern selbst im Wege eines „Bottom-up“-Ansatzes ausgewählt werden. In diesem Zusammenhang möchte der Berichterstatter auf die Entschließung des Europäischen Parlaments zur jährlichen Strategieplanung verweisen, in der es bezüglich des Europäisches Technologieinstituts heißt: „… die Errichtung eines neuen Europäischen Technologieinstituts kann bestehende Strukturen untergraben oder sich mit ihnen überschneiden und stellt deshalb in diesem Kontext möglicherweise nicht den effizientesten Einsatz von Mitteln dar …“.

Regeln für die Beteiligung an den Forschungsprogrammen - Verbesserungsmöglichkeiten

10. Es wurde viel über die Notwendigkeit diskutiert, mehr Mittel für die Forschung bereitzustellen. Es wurden jedoch auch Vorschläge unterbreitet, wie das Kosten-Nutzen-Verhältnis insgesamt verbessert werden könnte. Der Rechnungshof hat sich mit der Durchführung der laufenden Forschungsprogramme befasst und Empfehlungen zur Verbesserung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses ausgesprochen. Folgende Hauptprobleme wurden ausgemacht:

§ Beim derzeitigen Rahmenprogramm (RP6) dauern die Finanzierungsverfahren sehr lange.

§ Zwischen dem Eingang der Unterlagen bei der Kommission und der Vertragsunterzeichnung vergehen bis zu 263 Kalendertage.

§ Die Teilnehmer müssen häufig über einen langen Zeitraum vorfinanzieren (schwierig für KMU).

§ Eine Vereinfachung des gesamten Verfahrens ist dringend notwendig (z.B. durch die Einrichtung einer integrierten Datenbank).

§ Die Verwaltungskosten müssen gesenkt werden.

11. Das EP befasst sich derzeit mit diesen Fragen. Die erste Lesung der Verordnungen über die Regeln für die Beteiligung an Maßnahmen im Rahmen des RP7 wird noch vor der Sommerpause abgeschlossen. Der Haushaltsausschuss beabsichtigt, Änderungsanträge zur Verbesserung des derzeitigen Systems vorzuschlagen.[23]

12. Es darf nicht außer Acht gelassen werden, dass die Mitgliedstaaten ebenfalls Forschungstätigkeiten finanzieren und der Finanzbeitrag der EU nur einen (wenn auch wichtigen) Beitrag von vielen zum allgemeinen Ziel der Forschungsförderung darstellt. Haushaltsrelevante Aspekte sind nur ein Teil der Forschungspolitik. Andere Faktoren wie der kulturelle Hintergrund, das wirtschaftliche Umfeld (Kräfte des Marktes), Schutz des geistigen Eigentums (Bedingungen für die Anmeldung von Patenten) usw. spielen ebenfalls eine wichtige Rolle. Alle diese Fragen beeinflussen die Bereitschaft von Forschern und privaten Unternehmen, Zeit und Geld zu investieren. Die europäischen Forschungsprogramme können daher nur ein Teil der Lösung sein.

Energie

Herausforderungen

13. Energie ist eines der Themenbereiche, auf die sich die spezifischen Forschungsprogramme erstrecken. Das Ziel ist durchaus ehrgeizig: „Umwandlung der derzeitigen, auf fossilen Brennstoffen beruhenden Energiewirtschaft in eine stärker nachhaltig ausgerichtete, auf einem breiteren Energieträgermix basierende Energiewirtschaft in Verbindung mit einer verbesserten Energieeffizienz, um den dringlichen Herausforderungen der Versorgungssicherheit und des Klimawandels zu begegnen und zugleich die Wettbewerbsfähigkeit der im Energiesektor tätigen europäischen Unternehmen zu erhöhen.“[24] Der Berichterstatter möchte den wichtigen potenziellen Beitrag unterstreichen, den die Fusionstechnologie zu den Anstrengungen leisten kann, indem sie eine sichere Energieversorgung ermöglicht.

14. In der Tat sieht sich die Energiepolitik der EU einer Vielzahl von Herausforderungen gegenüber. Es braucht nicht noch einmal unterstrichen zu werden, dass die jüngsten Ereignisse das Problem der starken Abhängigkeit von Einfuhren aus Drittländern besonders deutlich gemacht haben (derzeit decken Importe 50% des Gesamtbedarfs der EU – wenn die derzeitige Entwicklung anhält, wird sich dieser Anteil bis zum Jahr 2030 auf 70% erhöhen). Die Reserven konzentrieren sich auf einige wenige Länder. Derzeit stammt rund die Hälfte des Erdgases, das in der EU verbraucht wird, aus nur drei Ländern (Russland, Norwegen und Algerien). Wenn die derzeitige Entwicklung anhält, dürften die Gaseinfuhren in den nächsten 25 Jahren auf 80% steigen. Die Versorgungssicherheit ist somit zu einem der wichtigsten Ziele der Energiepolitik der EU geworden.

15. Angesichts der großen Bedeutung des Energiesektors für die Wettbewerbsfähigkeit und das Wirtschaftswachstum der EU tragen alle Tätigkeiten in diesem Bereich unmittelbar zur Erreichung der Ziele der Lissabon-Strategie bei, beispielsweise die Vollendung des Gas- und Strombinnenmarkts, die Förderung der Ökoinnovation und die Förderung europäischer Initiativen im Bereich umweltfreundlicher Technologien.

16. Es besteht auch hoher Investitionsbedarf. Allein in Europa werden in den nächsten 20 Jahren Investitionen in Höhe von rund einer Billion Euro zur Deckung des erwarteten Energiebedarfs und zur Erneuerung veralteter Infrastrukturen benötigt.

Wichtige haushaltsrelevante Aspekte

17. Im HVE 2007 schlägt die Kommission Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 120,42 Mio. Euro für die Forschung im Energiebereich vor.

18. Das RP7 schließt eine Reihe von Forschungsbereichen ein, die die Energie betreffen:

§ Wasserstoff und Brennstoffzellen: Ziel ist ein strategisches integriertes Programm für Verkehrsanwendungen und stationäre und tragbare Anwendungen, um eine wettbewerbsfähige Industrie für die Lieferung von Brennstoffzellen und Wasserstoff und entsprechenden Anlagen aufzubauen.

§ Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (Photovoltaik, Wind, Biomasse, Erdwärme, Meeresenergie und kleine Wasserkraftwerke): Die Forschung sollte darauf abzielen, den Gesamtwirkungsgrad zu steigern, die Kosten der Stromerzeugung erheblich zu senken, die Systemsicherheit zu verbessern und die Auswirkungen auf die Umwelt noch weiter zu verringern.

§ Herstellung von Brennstoffen aus erneuerbaren Energien („Biokraftstoffe“): Verbesserung der Technologien für nachhaltige Produktions- und Versorgungsketten für feste, flüssige und gasförmige Brennstoffe aus Biomasse, insbesondere Biokraftstoffe für den Verkehrssektor. Derzeit wird viel über das noch nicht genutzte Potenzial der Biomasse diskutiert (d.h. Abfälle und Rückstände aus der Landwirtschaft einschließlich pflanzlicher und tierischer Stoffe, Abfälle aus der Forstwirtschaft und verwandten Industrien sowie Industrie- und Siedlungsabfälle). Aus Biomasse kann Strom und Biogas erzeugt werden (z.B. aus Holzabfällen, die bei der Holzverarbeitung anfallen).

§ erneuerbare Energien zu Heiz- und Kühlzwecken (ein wachsender Teil des Energieverbrauchs in der EU dient Heiz- und Kühlzwecken)

§ CO2-Abscheidung und –lagerung für emissionsfreie Stromerzeugung: Unter diesem ehrgeizigen Titel will die Kommission Projekte finanzieren, deren Ziel die Verringerung der ökologischen Auswirkungen der Nutzung fossiler Brennstoffe ist, auf die in den kommenden Jahrzehnten zwangsläufig weiterhin ein erheblicher Anteil des Energiemix entfallen wird.

§ saubere Kohletechnologien: Kohlekraftwerke bleiben weltweit der wichtigste Stromlieferant, doch besteht bei ihnen erhebliches Potenzial für eine weitere Verbesserung des Wirkungsgrads und für eine Verringerung der Emissionen, insbesondere was CO2.betrifft.

§ intelligente Energienetze: FuE-Anstrengungen sind erforderlich zur Erhöhung der Effizienz, Flexibilität, Sicherheit und Zuverlässigkeit der europäischen Strom- und Gaswirtschaft und –netze (siehe jüngste Stromausfälle in einigen Mitgliedstaaten der EU). Die ordnungsgemäße Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften für den Energiebinnenmarkt seitens der Mitgliedstaaten und der Abschluss einiger TEN-Energieprojekte werden diese Entwicklung unterstützen.

§ Energieeffizienz und Energieeinsparung: In diesem Bereich besteht ein riesiges Potenzial. Hier bietet sich wahrscheinlich abgesehen von der Diversifizierung der Energieträger eine der vielversprechendsten Strategien an.

§ Wissen für die energiepolitische Entscheidungsfindung: Aufbau von Datenbanken und Entwicklung von Szenarien für eine erweiterte EU und Bewertung der Auswirkungen energiepolitischer Massanahmen auf die Versorgungssicherheit, die Umwelt, die Gesellschaft und die Wettbewerbsfähigkeit.

§ Fusionstechnologie: Die EU bereitet sich darauf vor, mit anderen globalen Volkswirtschaften beim Kernfusionsprojekt ITER zusammenzuarbeiten. Mit einer entsprechenden Anschubfinanzierung besteht bei der Fusionstechnologie ein enormes Potenzial für die praktische Nutzung einer Energie durch die Gesellschaft, die nur geringe Abfallprobleme verursacht. Die Frage der Finanzierung ist umso wichtiger als die globale FuE im Bereich der Energietechnologie auf lediglich 0,3% des weltweiten jährlichen Energiemarktes in Höhe von 4 Billionen Euro geschätzt wird.

19. Abgesehen vom RP7 gibt es andere energierelevante Programme außerhalb des Forschungsbereichs, die unter der Bezeichnung „Intelligente Energie - Europa“ laufen. Sie zielen auf die Förderung erneuerbarer Energien und der Energieeffizienz sowie auf die Förderung der Nutzung sauberer Nahverkehrsmittel und alternativer Kraftstoffe ab. Dieses Programm ist inzwischen im Programm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) enthalten: 20% des Gesamtbudgets für das CIP-Programm[25] sind für die Energie bestimmt. Im HVE 2007 schlägt die Kommission Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 58,9 Mio. Euro für das IEE-Programm vor, was in etwa dem für 2006 veranschlagten Betrag entspricht.

20. Was die Kernenergie betrifft, so lauten die Prioritäten für 2007 Erweiterung (Mittel für Stilllegungen, die zum Teil von der EBWE verwaltet werden), Sicherheit von Kernkraftwerken und sichere und effiziente Entsorgung nuklearer Abfälle sowie Schutz der Öffentlichkeit (nukleare Sicherheit und Strahlenschutz). Andere Tätigkeitsbereiche schließen die Zusammenarbeit mit der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA) ein.

21. Im HVE 2007 ist eine erhebliche Aufstockung der Verpflichtungsermächtigungen für nukleare Sicherheit einschließlich Stilllegungen vorgesehen: 244 Mio. Euro (was bei den Verpflichtungsermächtigungen einer Erhöhung um 70% gegenüber 2006 entspricht). Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die EU erhebliche Mittel für die Stilllegung der Kernkraftwerke in Ignalina (Lirauen), Bohunice VI (Slowakei) und Kozloduy (Bulgarien) bereitstellt.

Vor uns liegt noch ein weiter Weg

22. Europa hat noch keine voll wettbewerbsorientierten internen Energiemärkte entwickelt. Erst wenn diese Märkte verwirklicht sind, werden die Bürger und Unternehmen in der EU in den vollen Genuss der Vorteile kommen, die Versorgungssicherheit und niedrigere Preise bieten. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen Netze zusammengeschaltet werden, ein wirksamer Rechtsrahmen geschaffen werden, der uneingeschränkt in der Praxis umgesetzt wird, und die Wettbewerbsvorschriften der Kommission strikt durchgesetzt werden. Die Konsolidierung des Energiesektors sollte marktgeführt sein, wenn Europa den zahlreichen Herausforderungen, denen es sich gegenübersieht, erfolgreich begegnen und entsprechend in die Zukunft investieren will.

23. Es sollte auch nicht außer Acht gelassen werden, dass es ein riesiges, noch weitgehend ungenutztes Potenzial zur Steigerung der Energieeffizienz gibt. Es ist dringend notwendig, dass sich die Energieverbraucher stärker bewusst werden und besser darüber aufgeklärt werden, wie mit weniger Energie das gleiche Ergebnis erzielt werden kann. Nach Meinung einiger Energieexperten finden derartige Maßnahmen noch nicht genügend Aufmerksamkeit (und werden hierfür noch nicht genügend Mittel zur Verfügung gestellt). Es gibt auch eine neue Richtlinie über „Energiedienstleistungen“, durch die ein Markt für Dienstleistungen geschaffen werden soll, die darauf abzielen, die Energiekosten des Verbrauchers zu verringern.

24. Eine effiziente Energiepolitik der EU besteht nicht nur aus haushaltsrelevanten Maßnahmen. Auch die auswärtigen Beziehungen spielen eine entscheidende Rolle. Die Kommission hat daher die Absicht, den so genannten Energiedialog mit Erzeugerländern wie Russland und anderen wichtigen Energieverbrauchern wie China und Indien, die bei der Energieversorgung zu wichtigen Konkurrenten geworden sind, auszuweiten. Die weltweite Nachfrage nach Energie steigt. Es wird damit gerechnet, dass der weltweite Energiebedarf – und die CO2-Emissionen – bis 2030 um rund 60% steigen werden. Es steht außer Frage, dass die EU mit über 450 Millionen Verbrauchern als zweitgrößter Energiemarkt der Welt mit einer Stimme sprechen und beim Handel und bei Investitionen im Energiebereich die bestmöglichen Konditionen aushandeln muss.

25. Mit Hilfe der Steuerpolitik, die nach wie vor weitgehend in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt, können Anreize zur Nutzung neuer und alternativer Brennstoffe und erneuerbarer Energieträger geschaffen werden.

26. Schließlich sollte nicht außer Acht gelassen werden, dass die EU bereits eine Vielzahl von Rechtsvorschriften im Energiebereich erlassen hat (z.B. Förderung von Biokraftstoffen, erneuerbare Energie, Vollendung des Gas- und Strombinnenmarkts, Energieeffizienz usw.) In diesem Sinne ist eine effiziente Energiepolitik auch eine Frage der ordnungsgemäßen Umsetzung der Rechtsvorschriften der EU seitens der Mitgliedstaaten, wie dies vom Europäischen Parlament in seiner Entschließung zur jährlichen Strategieplanung für 2007 betont wurde.

Fragen für die Anhörung

1. Inwieweit werden die im HVE 2007 für Forschung und Innovation vorgesehenen Ausgaben der EU den ehrgeizigen Zielen der Lissabon-Strategie gerecht?

2. Verfügt die EU-Wirtschaft über eine genügend starke Basis an wissenschaftlichen Kompetenzen, um einen noch höheren Forschungshaushalt zu rechtfertigen?

3. Bietet das 7. Forschungsrahmenprogramm (RP7) genügend Flexibilität, um neue Herausforderungen zu meistern und sich auf künftige Herausforderungen, mit denen sich die EU konfrontiert sehen wird, einzustellen?

4. Um es präziser zu formulieren, inwieweit wird das RP7 den immer größer werdenden Herausforderungen gerecht, denen sich die EU im Bereich der Energiepolitik gegenübersieht, wo der technische Fortschritt für die Zukunft der EU und ihrer Wirtschaft von entscheidender Bedeutung ist? Welche Maßnahmen können im Rahmen des Haushaltsverfahrens 2007 ergriffen werden, um dieser neuen Priorität Rechnung zu tragen?

5. Wo sehen Sie Verbesserungsmöglichkeiten bei den derzeitigen Regeln für die Beteiligung an Forschungsprogrammen der EU?

6. Wie können die begrenzten Mittel des RP7 unter Berücksichtigung der bei der Durchführung des RP6 gewonnenen Erfahrungen effizienter verwendet werden? Welche Rolle kommt in diesem Zusammenhang einer Kosten-Nutzen-Analyse zu?

zu Freiheit, Sicherheit und Justiz

"Der verlässlichste Prüfstein der Freiheit eines Landes ist das Maß an Sicherheit, dessen sich Minderheiten erfreuen“, Lord Acton

Einführung

1.  In diesem Arbeitsdokument werden die Finanzmittel analysiert, die die Europäische Union 2007 im Rahmen von Titel 18 „Freiheit, Sicherheit und Justiz“ in ihrem Gesamthaushaltsplan bereitstellen soll[26]. Dieser Politikbereich wurde im Rahmen des Vertrags von Amsterdam geschaffen und bezieht sich im Großen und Ganzen auf Maßnahmen, die auf der Ebene der Mitgliedstaaten als „intern“ oder „innenpolitisch“ eingestuft werden könnten. Ein Vergleich mit den Ausgaben in den vorangegangenen Haushaltsjahren ist angesichts eines Eingliederungsplans, der in den letzten Jahren häufigen Änderungen unterzogen wurde, äußerst schwierig. Darüber hinaus wurde für sechs Haushaltslinien/Aktivitäten in Titel 18 zwischen dem Haushaltsplan 2006 und dem Haushaltsplanvorentwurf (HVE) 2007 die Bezeichnung geändert[27].

2.  Rubrik 3 im Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2007-2013 trägt nun die Bezeichnung „Unionsbürgerschaft, Freiheit, Sicherheit und Recht“, der Bereich „Inneres" fällt aber erstmals in eine neu geschaffene Teilrubrik „Freiheit, Sicherheit und Recht“: Rubrik 3a. „Unionsbürgerschaft“ fällt in Rubrik 3b[28]. Das zuständige Kommissionsmitglied, Vizepräsident Frattini, hat das Portefeuille „Justiz, Freiheit und Sicherheit“. Das ist auch die Bezeichnung der zuständigen Generaldirektion der Kommission, die bis August 2004 die Bezeichnung „Justiz und Inneres“ trug[29].

3.  Dieses Arbeitsdokument wird sich daher auf Titel 18 konzentrieren. Nicht analysiert werden die Mittel für Bereiche wie die „Sicherheitsforschung“ im 7. Forschungsrahmenprogramm[30] (worauf in Teilrubrik 1a verwiesen wird). Nicht analysiert werden außerdem die Ausgaben der Teilrubrik 3b „Unionsbürgerschaft“, die die Vermittlung der EU-Politiken gegenüber den Bürgern der Europäischen Union betreffen.

Herausforderungen

Gesamtmittel der Rubrik 3a

4.  In seiner Entschließung zur Jährlichen Strategieplanung der Kommission stellte das Parlament Folgendes fest[31]: „Die europäischen Bürger brauchen in ihrem tagtäglichen Leben Sicherheit“, und „angesichts der modernen globalisierten Kriminalität ist ein konzertiertes Vorgehen der Europäischen Union ein notwendiger Bestandteil von Politiken, um eine sichere und auf rechtsstaatlichen Grundsätzen beruhende Gesellschaft zu gewährleisten“[32]. Was die Gesamtmittel zur Bewältigung der politischen Herausforderungen in diesem Bereich betrifft, so vermerkt die Kommission in ihrem Haushaltsplanvorentwurf (HVE) eine Anhebung der Beträge für 2007 (619 Mio. Euro) gegenüber denjenigen für 2006 (588,2 Mio. Euro) um 5,24%.[33]. Der entsprechenden Übersicht im Haushaltsplan 2006[34] ist zu entnehmen, dass die Haushaltsbehörde für Titel 18 590,4 Mio. Euro zugewiesen hatte, was eine Anhebung um nur 4,84% bedeuten würde. Selbstverständlich umfassen die im HVE veranschlagten Mittelansätze von 619 Mio. Euro sowohl administrative als auch operative Ausgaben. Gemäß dem HVE der Kommission belaufen sich die operativen Ausgaben in Titel 18 auf insgesamt 571,3 Mio. Euro. Das impliziert 47,7 Mio. Euro für Verwaltungsausgaben. Leider entspricht das nicht Haushaltslinie 1801 „Verwaltungsausgaben des Politikbereichs Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“, für die 51,47 Mio. Euro beantragt werden.

5.  Die Kommission nimmt folgende Aufschlüsselung auf die einzelnen Maßnahmen (Rahmenprogramme, sonstige Maßnahmen und Programme, dezentrale Einrichtungen) im HVE 2007 vor:

Tabelle 1

 

HVE 2007

 

Rahmenprogramm / Sonstige Programme / Agenturen

EUR

%

Grundrechte und Justiz

71 510 000

12,5%

Solidarität und Steuerung der Migrationsströme

291 300 000

51,0%

Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte

57 490 000

10,1%

Sonstige Maßnahmen und Programme

78 400 000

13,7%

Dezentrale Einrichtungen

72 639 000

12,7%

Insgesamt

571 339 000

100,0%

Quelle: Europäische Kommission

Es ist aber nicht klar, ob diese beiden Zahlenangaben überhaupt vergleichbar sind, da mit dem Haushaltsplan 2007 drei neue Rahmenprogramme „Grundrechte und Justiz“, „Solidarität und Steuerung der Migrationsströme“ und „Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte“ gestartet werden[35].

Die Integration von Migranten und Grenzschutz

6.  Die Steuerung der Migrationsströme ist ein globales politisches Thema. Veröffentlichungen wie der Weltmigrationsbericht[36], der alle zwei Jahre von der Internationalen Organisation für Migration vorgelegt wird, verweist auf die wichtigsten Entwicklungen bei Migrationstrends. Im neuesten Bericht von 2005 wird hervorgehoben, dass die geschätzten 175 Millionen internationaler Migranten ca. 2,9% der Weltbevölkerung ausmachen. In der aktuellen Debatte in Europa ist die Lage in Bezug auf Migranten insbesondere in Spanien ein wichtiges Thema, da sich die Aufmerksamkeit dort auf Bewegungen von Menschen vom afrikanischen Kontinent konzentriert.

7.  In der Entschließung zur Jährlichen Strategieplanung heißt es: [Das Europäische Parlament] „unterstreicht, dass die Zielvorgabe der Integration der Migranten und der Verwaltung der Grenzen in den kommenden Jahren von Bedeutung ist; beabsichtigt, im Jahre 2007 ausreichende Mittel bereitzustellen, um zu gewährleisten, dass die Ausweitung des Schengen-Raums vom Grundsatz der gemeinschaftlichen Solidarität bei der Verwaltung der Außengrenzen der Europäischen Union flankiert wird“ (Ziffer 23).

8.  Für den umfangreichsten Ausgabenposten „Solidarität und Steuerung der Migrationsströme“ wurden im HVE 2007 für Haushaltslinie 18 03 03 60 Mio. Euro veranschlagt[37], obwohl das neue spezifische Programm „Europäischer Flüchtlingsfonds" erst mit dem Haushalt 2008 wirksam werden wird. Das neue, der Mitentscheidung unterliegende Programm hat im Parlament noch nicht einmal das Stadium der ersten Lesung erreicht. Die „alte“ Rechtsgrundlage, Entscheidung 2004/904/EG, soll am 1. Januar 2008 aufgehoben und ab diesem Datum durch das neue Programm ersetzt werden.

9.  In Anbetracht der Bedeutung, die der Integration von Migranten und einem wirksamen Grenzschutz in der Entschließung zur Jährlichen Strategieplanung beigemessen wird, und im Lichte der politischen Aufmerksamkeit, die Migrationsthemen häufig auf sich ziehen, sollte möglicherweise detaillierter geprüft werden, inwieweit die Haushaltslage in Bezug auf Solidarität und Steuerung der Migrationsströme sowie den Europäischen Flüchtlingsfonds zufrieden stellend ist.

Weitere Ausgabenbereiche in Rubrik 3a und damit zusammenhängende Fragen

10.  Verwirrend ist die Feststellung, dass die Kommission im Rahmenprogramm „Grundrechte und Justiz“ ein spezifisches Programm „Grundrechte und Unionsbürgerschaft[38] vorschlägt, das nicht aus Teilrubrik 3b – Unionsbürgerschaft, sondern aus Teilrubrik 3a finanziert wird.

11.  Bei einer näheren Prüfung der „Sonstigen Maßnahmen und Programme“ stellt sich heraus, dass 68 Mio. Euro von 78,4 Mio. Euro für die Haushaltslinien 18 02 04 und 05 bestimmt sind, nämlich das Schengener Informationssystem (SIS II)[39] und das VISA-Informationssystem (VIS)[40]. SIS II besteht im Grunde aus einem großen PC in Straßburg, der den Mitgliedstaaten die Möglichkeit bietet, nach der Abschaffung der internen Grenzkontrollen gesuchte Personen aufzufinden. VIS ist ebenfalls eine Datenbank, die den Austausch von Daten betreffend die gemeinsame Visapolitik und die konsularische Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei Anträgen erleichtert, um Gefahren für die innere Sicherheit in den Mitgliedstaaten zu verhüten, die Umgehung der Antragskriterien zu verhindern sowie die Betrugsbekämpfung zu erleichtern und bei der Identifizierung und Rückführung illegaler Einwanderer behilflich zu sein. Zwar können die Ziele dieser beiden Maßnahmen uneingeschränkt unterstützt werden, wichtige finanzielle Fragen bleiben jedoch. So sind z.B. im Finanzbogen des Vorschlags 14,4 Mio. Euro bzw. 24 Mio. Euro für SIS II bzw. VIS veranschlagt. Im HVE 2007 weisen die Haushaltslinien 18 02 04 und 18 02 05 allerdings 20 Mio. Euro bzw. 48 Mio. Euro aus. Weitere Informationen, wie diese Differenzen zu erklären sind, wären interessant.

12.  Was Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen[41] angeht, so belaufen sich der Kommission zufolge die Mittelansätze für Pilotprojekte im HVE 2007 auf 1 Mio. Euro an Verpflichtungen und 22,7 Mio. Euro an Zahlungen. Für vorbereitende Maßnahmen lauten die Zahlen 3,3 Mio. Euro bzw. 47 Mio. Euro (Dokument I, S. 8). Das könnte die Integration mehrerer der vorhergehenden Pilotprojekte und vorbereitenden Maßnahmen in eine neue Generation von Programmen (z.B. Kampf gegen den Terrorismus) widerspiegeln. Die Kommission ist der Auffassung, dass dies breiten Raum für neue Aktionen lässt.

a.  Das einzige Pilotprojekt in Rubrik 3a ist „Terrorismusbekämpfung“. Die Zahlen sind folgende:

Tabelle 2

 Haushalts-linie

 Zustän-dige GD

 2005

 2006

 2007

 Bezeich-

 nung

 Haushalts-plan2005

 Haushalts-plan 2006

 Haushalts-plan 2007

 VE

 ZE

 VE

 ZE

 VE

 ZE

 RUBRIK 3a

 18 05 06

 JLS

 PP1

 PP2

 – 

 Terroris-musbe-

 kämpfung

 7,0

 4,0

 9,0

 7,0

 p.m.

 6,0

 Zwischensumme Rubrik 3a

 7,0

  

 9,0

  

  

  

Quelle: Europäische Kommission

13.  Hauptziel dieser Aktion ist die Steigerung der Effektivität der Europäischen Union bei der Verhütung von Terrorakten durch eine Verbesserung der Zusammenarbeit und Koordinierung von Anti-Terror-Maßnahmen zwischen den Nachrichten- und Sicherheitsdiensten sowie den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten, Europol und der Task Force der EU-Polizeichefs, insbesondere mit Bezug auf die Umsetzung der einschlägigen Elemente des EU-Aktionsplans zur Terrorismusbekämpfung und des Haager Mehrjahresprogramms zur Stärkung von Freiheit, Sicherheit und Justiz in der Europäischen Union. Eine Fortführung dieser vorbereitenden Maßnahme 2007 ist offensichtlich nicht geplant, da sie in das Rahmenprogramm „Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte“ einbezogen werden sollte, das vom Parlament mitentschieden wurde[42].

14.  Bezüglich des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts existieren sieben vorbereitende Maßnahmen:

Tabelle 3

 Haushalts-linie

 ZuständigeGD

 2005

 2006

 2007

 Bezeichnung

 Haushalts-plan 2005

 Haushalts-plan 2006

 Haushalts-plan 2007

 VE

 ZE

 VE

 ZE

 VE

 ZE

 Rubrik 3a

 18 03 05

 JLS

 AP3

 -

  -

 Europäische Beobach-tungsstelle für Migra- tion

 3,0

 3,8

 p.m.

 1,8

 p,m.

 2,0

 18 03 06

 JLS

 AP2

 AP3

 – 

 Abschluss der Integration von Dritt-

 Staatsange-hörigen

 5,0

 6,0

 5,0

 5,75

 p.m.

 6,45

 18 03 08

 JLS

 AP1

 AP2

 – 

 Abschluss der Organisation der Rück- kehr im Bereich Migration

 15,0

 8,0

 15,0

 10,0

 p.m.

 12,5

 18 04 03

 JLS

 AP2

 AP3

 – 

 Abschluss des Programms zur Erforschung und Bewertung der Achtung der Grund- rechte

 1,0

 1,4

 0,5

 1,0

 p.m.

 0,8

 18 04 04

 JLS

 AP2

 AP3

 – 

 Abschluss der vorbereiten-den Maßnahmen zur Unterstüt-zung der Zivilgesell- schaft in den neuen EU-Mitglied-staaten

 2,0

 2,0

 1,0

 1,0

 p.m.

 2,8

 18 05 01 03

 JLS

 PP2

 AP1

 – 

 Abschluss des Austausch-programms für Justizbehör-den

 (3,0)

 2,5

 3,0

 2,8

 p.m.

 1,0

 18 05 04

 JLS

 PP2

 AP1

 – 

 Abschluss der vorbereiten-den Maßnah- men für die Opfer von Terroran-schlägen

 (2,0)

 1,0

 2,0

 1,2

 p.m.

 1,2

 Zwischensumme Rubrik 3a

 26,00

  

 26,5

  

 -

  

Quelle: Europäische Kommission

Es ist unklar, inwieweit diese vorbereitenden Maßnahmen fortgesetzt oder in weitreichendere Programme einbezogen werden sollen. Weitere Informationen darüber wären nützlich.

Fragen für die Anhörung:

1. Rubrik 3a ist ein relativ neuer Ausgabenbereich auf EU-Ebene. Werden die Mittel im Großen und Ganzen, nachdem nun mehrere Jahre Erfahrungen in diesem Politikbereich gesammelt wurden, zweckmäßig ausgegeben? Welches ist auf EU-Ebene der Mehrwert der in diesem Bereich ausgegebenen Gelder?

2. Welche sind in Anbetracht der Bedeutung, die der wirksamen Integration von Migranten und dem Grenzschutz in der Entschließung des Europäischen Parlaments zur Jährlichen Strategieplanung der Kommission beigemessen wird, die wirksamsten auf europäischer Ebene zu ergreifenden Maßnahmen? Inwieweit werden die für Maßnahmen im Rahmen von „Solidarität und Steuerung der Migrationsströme“ zugewiesenen Mittel Lösungen herbeiführen?

3. Welche nächsten Schritte sind hinsichtlich der vorbereitenden Maßnahmen mit Bezug auf den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts geplant?

4. Die Finanzbögen der Vorschläge für SIS II und VIS weichen erheblich von dem im HVE ausgewiesenen Beträgen ab: Welche werden die tatsächlichen Kosten der beiden Maßnahmen betreffend SIS II und VIS sein?

5. Stehen die im 7. Rahmenprogramm vorgeschlagenen Maßnahmen zur Sicherheitsforschung in eindeutigem Zusammenhang mit Fragen des Rechts, der Freiheit und der Sicherheit (neben Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum), beabsichtigt die GD JSL, das Ergebnis dieser Forschungsmaßnahmen in irgendeiner Weise zu überwachen?

zum Entwurf des Haushaltsplans 2007 und zu den Ergebnissen der Konzertierungssitzung vom 14. Juli 2006

„Dem edleren Gemüte verarmt die Gabe mit des Gebers Güte“, William Shakespeare

Einleitung

1. Das vorliegende Arbeitsdokument besteht aus drei Teilen. Zum Ersten enthält es einen Überblick über die wichtigsten Elemente des vom Rat aufgestellten Entwurfs des Haushaltsplans (HE) für 2007. Zum Zweiten werden die wichtigsten Änderungen im HE gegenüber dem von der Europäischen Kommission vorbereiteten Vorentwurf des Haushaltsplans (VEH) für 2007 dargelegt. Zum Dritten wird über die Konzertierungssitzung berichtet, die am 14. Juli 2006 zwischen dem Rat und dem Europäischen Parlament in Brüssel stattgefunden hat.

I - Wichtigste Elemente des vom Rat aufgestellten Haushaltsentwurfs

2. Tabelle 1 enthält eine Aufschlüsselung der Gesamtbeträge im HE des Rates nach den Rubriken des neuen Mehrjahresfinanzrahmens (MJF).

Tabelle 1: Zusammenfassung des HE 2007

Rubrik

Rat - Erste Lesung

Differenz gegenüber dem VEH 2007

Differenz gegenüber dem Haushaltsplan 2006 in %

Marge unterhalb des jetzigen Finanzrahmens

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

 

1. Nachhaltiges Wachstum

 

 

 

 

 

 

 

1a. Wettbewerbsfähig-keit für Wachstum und Beschäftigung

8 782 328 511

6 767 676 511

-13 775 000

-175 848 000

+11,31

-8,91

135 671 489

1b. Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung

45 486 558 504

37 365 265 808

0

-425 000 000

+14,81

+17,75

441 496

Insgesamt

54 268 887 015

44 132 942 319

-13 775 000

-600 848 000

+14,23

+12,69

136 112 985

2. Bewahrung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen

56 471 146 036

54 895 811 736

-746 430 000

-787 570 000

-0,14

-0,98

1 879 853 964

davon marktbezogene Ausgaben und Direktzahlungen 1

42 954 007 000

42 677 987 756

-730 000 000

-730 000 000

-0,84

-1,48

1 798 993 000

3.  Unionsbürgerschaft, Freiheit, Sicherheit und Recht

 

 

 

 

 

 

 

3a. Freiheit, Sicherheit und Recht

561 695 000

400 145 000

-9 644 000

-26 844 000

+2,24

-24,98

75 305 000

3b.Unionsbürgerschaft

586 645 000

648 042 652

-16 410 000

-31 590 000

-4,06

+3,79

49 355 000

Insgesamt

1 148 340 000

1 048 187 652

-26 054 000

-58 434 000

-1,08

-9,46

124 660 000

4. Die EU als globaler Akteur

6 358 339 000

7261 521 578

-109 661 000

-185 948 000

-22,19

-13,66

219 661 0002

Soforthilfereserve

234 527 000

0

0

0

-2,41

-100,00

 

Insgesamt

6 592 866 000

7 261 521 578

-109 661 000

-185 948 000

-21,52

-15,95

 

5. Verwaltung

6 829 809 929

6 829 709 929

-124 436 044

-124 436 044

+3,43

+3,43

285 190 071

6.  Ausgleichszahlungen

444 646 152

444 646 152

0

0

-58,58

-58,58

353 848

GESAMT

125 755 695 132

114 612 819 366

-1 020 356 044

-1 757 236 044

+3,68

+2,26

2 645 831 8682

Zahlungsermächtigungen in % des BNE

 

0,98

 

 

 

 

 

1      Nach Übertragung auf die Linie "Entwicklung des ländlichen Raums" nach Modulation und nach Übertragung von "Beihilfe für Baumwolle" auf "Umstrukturierung in den Baumwollregionen"

2      In dem Spielraum sind die Mittel für die Soforthilfereserve (234,5 Mio. EUR) nicht berücksichtigt

Quelle: Begründung des Rates zum Haushaltsentwurf

3. Der Berichterstatter macht darauf aufmerksam, dass die Angaben in den Spalten mit der Überschrift „Differenz gegenüber dem Haushaltsplan 2006 in %“ in Tabelle 1 nicht auf einem exakten Vergleich beruhen, da der HE 2007 für die EU-27 (unter Einschluss Rumäniens und Bulgariens) aufgestellt wurde, während der Haushaltsplan 2006 für die derzeitige EU-25 gilt. Damit wird die Transparenz bei den im Haushaltsplan 2007 veranschlagten Ausgaben verringert. Der Berichterstatter fordert, dass die Kommission die Angaben zum Bedarf Bulgariens und Rumäniens an Haushaltsmitteln getrennt vorlegt, um einen fairen und genauen Vergleich mit früheren Haushaltsplänen zu erleichtern.

4. Im HE hat der Rat den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 125 756 Millionen €[43] gekürzt. Dies bedeutet im Vergleich zu dem Betrag von 126 776 Millionen € im aktualisierten VEH 2007 eine Kürzung um 1 020 Millionen €. Wie üblich hat sich der Rat in seiner ersten Lesung insbesondere darauf konzentriert, die Zahlungen im Vergleich zum VEH zu kürzen. Während sich der Gesamtbetrag der Zahlungen im revidierten VEH auf 116 370 Millionen € belief, werden im HE nur 114 613 Millionen € veranschlagt. Der Gesamtbetrag der Zahlungen sinkt also um 1,5 % auf einen Satz von 0,98 % des BNE der EU. Da in Anhang I der Interinstitutionellen Vereinbarung (IIV) vom 17. Mai 2006 eine Obergrenze von 1,06 % des BNE der EU festgelegt wird, besteht bei den Zahlungen im Hinblick auf die Beträge des HE ein beträchtlicher Spielraum. Der Berichterstatter ist nicht der Auffassung, dass die Höhe der Zahlungen im HE ausreichend sein wird, um die politischen Herausforderungen zu bewältigen, mit denen sich die EU konfrontiert sieht.

5. In Tabelle 2 werden die im HE unter den Obergrenzen des MFR verbleibenden Margen mit den Margen verglichen, die im revidierten VEH verfügbar waren. Die Obergrenzen sind Tabelle 2 des Anhangs zu der Mitteilung der Kommission (2006)0327 vom 22.6.2006 entnommen; darin werden die Beträge des MFR entsprechend Nummer 16 der IIV vom 17. Mai 2006 aktualisiert.

Tabelle 2: Margen unter den neuen MFR-Obergrenzen für Verpflichtungen (Millionen €)

 Rubrik

 Obergrenze im MFR

 VEH 2007

 Marge im VEH

 HE 2007

 Marge im HE

 Rubrik 1a

 8 918

 8 796

 122

 8 782

 136

 Rubrik 1b

 45 487

 45 487

 441

 45 487

 441

 Rubrik 2

 58 351

 57 218

 1 133

 56 471

 1 880

 Rubrik 3a

 637

 571

 66

 562

 75

 Rubrik 3b

 636

 603

 33

 587

 49

 Rubrik 4*

 6 578

 6 468

 110

 6 358

 220

 Rubrik 5**

 7 039

  6 954

 161

 6 830

 285

 Rubrik 6

 445

 445

 0

 445

 0

 Insgesamt

 128 167

 126 776

 1 625

 125 756

 2 646

* In den Beträgen für Rubrik 4 ist die Reserve für Soforthilfe (234,5 Millionen €) nicht enthalten.

** Die Obergrenze für Rubrik 5 wird angepasst, um die Ausgaben für die Ruhegehälter abzudecken. Der Betrag des VEH für Rubrik 5 hat sich gegenüber Arbeitsdokument 8 infolge der überarbeiteten Voranschläge für die „übrigen Organe“ verändert.

6. Der Berichterstatter verweist darauf, dass in seinem Arbeitsdokument Nr. 8 eine umfassende Analyse des VEH 2007 vorgenommen und die Notwendigkeit unterstrichen wurde, dass sich die Ausgaben der EU angesichts der begrenzten Ressourcen, die unter dem neuen MFR verfügbar sind, auf politische Prioritäten stützen. Um einen wirklichen Gegenwert für die im EU-Haushalt eingesetzten Mittel zu erzielen, ist nach Auffassung des Berichterstatters der Beitrag wichtig, den Kosten-Nutzen-Analysen bei dem Bemühen leisten können, die Mittel auf prioritäre Bereiche zu konzentrieren. Die Festlegung politischer Prioritäten und die Erzielung eines besseren Gegenwertes für die eingesetzten Mittel mithilfe von Kosten-Nutzen-Analysen können ebenfalls zur Vorbereitung der für 2008-2009 ins Auge gefassten Revision des MFR beitragen. Dieser umfassende Ansatz wurde in der Entschließung des Parlaments zur jährlichen Strategieplanung der Kommission (JSP) dargelegt und in dem Mandat, das der Haushaltsausschuss am 11. Juli für die Konzertierungssitzung am 14. Juli verabschiedete, bekräftigt.

7. Der Berichterstatter hält im Zuge der Vorbereitung der ersten Lesung des Haushaltsplans 2007 im Europäischen Parlament weiterhin Rücksprache mit anderen Ausschüssen. Generell erinnert der Berichterstatter an die in Ziffer 6 der JSP-Entschließung dargelegten Prioritäten, die in Ziffer 5 des Berichts über das Mandat für die Konzertierungssitzung bekräftigt werden. Diese Prioritäten werden sich in dem Ansatz widerspiegeln, den das Parlament im Zusammenhang mit dem Haushaltsverfahren für 2007 einnimmt. Der Berichterstatter ist – angesichts der in Tabelle 2 dargelegten Margen – insbesondere der Auffassung, dass die den Rubriken 1a und 4 zugewiesenen Haushaltsmittel in keiner Weise ausreichen, um die politischen Herausforderungen zu bewältigen, mit denen sich die EU in den genannten Bereichen konfrontiert sieht. Der Berichterstatter verweist ebenfalls auf die beträchtliche Marge, die diesbezüglich bei den Zahlungen verfügbar ist.

II - Wichtigste Veränderungen im Haushaltsentwurf: spezifische Aspekte und Analyse nach Rubriken des MFR

8. Ehe er die wichtigsten Veränderungen im HE – aufgeschlüsselt nach Rubriken des MFR – skizziert, möchte der Berichterstatter drei spezifische Aspekte des HE besonders herausstellen. Dabei handelt es sich um: (i) horizontale Kürzungen, die mit der Qualität der Tätigkeitsübersichten zusammenhängen; (ii) Pilotvorhaben und vorbereitende Maßnahmen und (iii) Verwaltungsmittel. Diese Fragen wurden in der Konzertierungssitzung erörtert (siehe Teil III).

Horizontale Kürzungen in Verbindung mit Tätigkeitsübersichten

9. Die Kommission legt in Verbindung mit dem VEH Tätigkeitsübersichten vor, in denen die Gründe für die Ausgaben und Schlüsselziele für jeden einzelnen Politikbereich dargelegt werden. Die Tätigkeitsübersichten werden von der Generaldirektion der Kommission vorbereitet, die für den jeweiligen Politikbereich verantwortlich ist. Auf der Grundlage detaillierter Analysen dieser Tätigkeitsübersichten nach Mitgliedstaaten hat der Rat die Mittel für bestimmte Politikbereiche im HE um einen Satz gekürzt, der zwischen 2 und 3 % liegt. Dieser Ansatz weist offensichtlich Gemeinsamkeiten mit dem Kosten-Nutzen-Ansatz auf, den der Berichterstatter befürwortet. Es besteht jedoch ein beträchtlicher Unterschied zwischen den von den Generaldirektionen der Kommission vorbereiteten Tätigkeitsübersichten und den vom Europäischen Parlament oder von externen Beratern in seinem Namen durchgeführten externen Bewertungen, in denen der von spezifischen Politiken bewirkte qualitative Gesamtnutzen geprüft wird. Dem Berichterstatter ist an einer Verbesserung beim Kosten-Nutzen-Verhältnis im EU-Haushalt gelegen, er möchte jedoch keinen Ansatz unterstützen, nach dem Politikbereiche, die keine politischen Prioritäten darstellen, und/oder Programme, bei denen nicht der gewünschte Leistungsgrad erzielt wird, zusätzliche Mittel alleine deshalb zugewiesen bekommen, weil die einschlägigen Tätigkeitsübersichten gut ausgearbeitet sind. In dem Bestreben nach einem besseren Kosten-Nutzen-Verhältnis im EU-Haushalt würde sich der Berichterstatter eine eingehendere Diskussion mit der Kommission und dem Rat darüber wünschen, wie die Analyse der Tätigkeitsübersichten durchgeführt wurde und wie dies mit der Setzung von politischen Prioritäten innerhalb des EU-Haushalts vereinbar ist. Der Berichterstatter bemüht sich um ein koordiniertes Vorgehen der EU-Institutionen bei diesen Fragen.

Pilotvorhaben und vorbereitende Maßnahmen

10. Der HE enthält zwei Haushaltslinien für Pilotvorhaben:

· Ausbau des Potenzials des Wissensdreiecks von Ausbildung, Forschung und Innovation
(Haushaltslinie: 02 02 09, Mittel für Verpflichtungen: 5 Millionen €, Mittel für Zahlungen 2 Millionen €)

· Sicherheit der Energieversorgung – Förderung der Selbstversorgung der EU mit erneuerbarer Energie
(Haushaltslinie: 06 04 07, Mittel für Verpflichtungen: 5 Millionen €, Mittel für Zahlungen: 2 Millionen €)

11. Der Berichterstatter stellt fest, dass diese Pilotvorhaben zwar für das Europäische Parlament prioritäre Bereiche abdecken, er möchte jedoch zwei Befürchtungen äußern. Was den Inhalt betrifft, befürchtet er, dass diese Pilotvorhaben keine neuen Bereiche der EU-Politik darstellen, sondern offensichtlich Themen abdecken, die bereits von bestehenden Programmen erfasst werden. Was das Verfahren betrifft, behält er sich ungeachtet des Umstands, dass in der neuen IIV eine frühzeitige Bewertung von neuen Pilotvorhaben und vorbereitenden Maßnahmen vorgesehen ist, seinen Standpunkt zu den Pilotvorhaben und vorbereitenden Maßnahmen vor. Er beabsichtigt, seinen Standpunkt unter Berücksichtigung der Vorschläge anderer EP-Ausschüsse Mitte September vorzulegen. Wie bereits in Ziffer 23 des Mandatsberichts ausgeführt wurde, ist er der Auffassung, dass eine rationellere Gestaltung und Konzentration von Vorschlägen ein Ziel für den Haushaltsplan 2007 sein sollte.

Verwaltungsmittel

12. Parallel zum HE nahm der Rat eine einseitige Erklärung zu den Verwaltungsmitteln an. Darin konzentrierte er sich auf Stellen in der Kommission: Die Hälfte der Stellen, die im Jahr 2007 durch Versetzungen in den Ruhestand freiwerden (etwa 200 Stellen), soll im Haushaltsplan 2008 gestrichen werden. In der Erklärung ist ferner von der Streichung von weiteren 500 Stellen zwischen 2008 und 2010 die Rede; als Grund hierfür wird die Konzentration von Programmen unter dem neuen MFR genannt. Der Berichterstatter kann eine solche Position in der gegenwärtigen Phase nicht unterstützen. Er beabsichtigt, in der ersten Lesung im EP Vorschläge zu unterbreiten, die sich auf den Bericht über den tatsächlichen mittelfristigen Personalbedarf stützen, den die Kommission gemäß der im Bericht über das Mandat für die erste Konzertierung erhobenen Forderung bis zum 1. September vorbereiten soll. Er unterstreicht die Notwendigkeit einer Umschichtung von Personal innerhalb der Kommission hin zu prioritären Bereichen, und er hält außerdem den Personalbestand in den Agenturen in diesem Kontext für einen wichtigen Punkt.

Veränderungen im Haushaltsentwurf nach Rubriken des MFR

13. Im restlichen Teil des vorliegenden Abschnitts des Arbeitsdokuments werden die wichtigsten Veränderungen im VEH nach Rubriken des MFR dargelegt. Die Beträge für die einzelnen Rubriken – einschließlich von Änderungen an den Gesamtbeträgen und den Margen – werden in den vorstehenden Tabellen 1 und 2 dargelegt.

Rubrik 1a – Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung

14. Im HE werden die Zahlungen unter der Haushaltslinie 09 04 03 02 – Abschluss des sechsten Rahmenprogramms für Forschung im Bereich der Informationsgesellschaft und der Medien – um 48 Millionen € gekürzt. Die Zahlungen für die Bereiche Sicherheit und Weltraumforschung (Haushaltslinie 02 04 01) werden um 50 Millionen € gekürzt. Die Zahlungsermächtigungen für die TEN-Vorhaben von gemeinsamem Interesse werden um 30 Millionen € gekürzt (diese Kürzung betrifft die Vollendung des bestehenden transeuropäischen Verkehrsnetzes; die TEN-Energie sind nicht betroffen). Der Rat hat in Erwartung der Verabschiedung einer Rechtsgrundlage für den Internationalen Fonds für Irland einen Betrag von 15 Millionen € in die Reserve eingestellt.

15. Wie vorstehend bereits dargelegt wurde, enthält der HE zwei Pilotvorhaben: „Wissensdreieck“ (Haushaltslinie 02 02 09) und „Sicherheit der Energieversorgung – Förderung der Selbstversorgung der EU mit erneuerbarer Energie, insbesondere mit Biokraftstoff“ (Haushaltslinie 06 04 07). Parallel dazu werden im HE die Zahlungen für das Programm „Intelligente Energie – Europa“ (2003-2006) um einen Betrag von 10 Millionen € gekürzt. Dies ist insofern etwas überraschend, als es bei diesem Programm um die Sicherheit der Energieversorgung durch Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien einschließlich von Biokraftstoffen geht (siehe Haushaltslinie 06 04 01). Daraus lässt sich schließen, dass die entsprechenden Pilotvorhaben möglicherweise keine neuen Aktivitäten abdecken, für die es gegenwärtig keine Haushaltslinie gibt.

Rubrik 1b – Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung

16. Im HE werden die Verpflichtungsermächtigungen im Vergleich zum VEH nicht verändert. Die Zahlungsermächtigungen sind um einen Betrag von 425 Millionen € gekürzt worden; die Kürzung betrifft insbesondere die Haushaltslinien, die sich auf den Abschluss der Programme für den Zeitraum 2000-2006 beziehen
(-355 Millionen €; auf 220 Millionen € belief sich die Kürzung bei den Zahlungen für den Abschluss des Europäischen Sozialfonds – Ziel 3 – Haushaltslinie 04 02 06). Die Zahlungen für die Programme vor 2000 wurden um 70 Millionen € gekürzt. Als Begründung nennt der Rat „den jeweiligen Stand dieser Programme“. Dies sollte sehr sorgfältig geprüft werden. Im Falle des Kohäsionsfonds sind keine Kürzungen vorgenommen worden.

Rubrik 2 – Bewahrung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen

17. Die beiden größten Kürzungen betreffen die Erstattungen bei Milch und Milcherzeugnissen (Zusatzabgabe – 05 02 12 01) (Kürzung um 150 Millionen € bei Verpflichtungen und Zahlungen) und den Rechnungsabschluss (Kürzung um 205 Millionen € bei Verpflichtungen und Zahlungen). Verpflichtungen und Zahlungen in Höhe von 10 Millionen € für internationale Fischereiabkommen sind in die Reserve eingestellt worden, da Unwägbarkeiten hinsichtlich des Abschlusses neuer Abkommen bestehen. Der Berichterstatter erinnert daran, dass ein Bericht über die Begünstigten dieser Abkommen angefordert worden ist und dass die betreffenden Ausgaben so lange nicht obligatorisch sind, bis die entsprechenden Abkommen unterzeichnet worden sind. Außerdem haben die Beträge in Erwartung des Berichtigungsschreibens, das die Kommission im Oktober vorlegt, vorläufigen Charakter.

Rubrik 3a – Freiheit, Sicherheit und Recht

18. Im HE werden die Verpflichtungen für den Außengrenzenfonds (18 02 06) angesichts der politischen Bedeutung dieses Fonds um einen Betrag von 7,7 Millionen € aufgestockt, doch die Aufstockung bei den Verpflichtungen für das Visa-Informationssystem (18 02 05) wird in Anbetracht der begrenzten Aufnahmekapazität um 7 Millionen € gekürzt. Bei den dezentralen Agenturen in dieser Rubrik wurden die Verpflichtungen um insgesamt 9,18 Millionen € gekürzt, was laut den Angaben im HE auf die Prüfung der jeweiligen Tätigkeitsübersichten und „die besondere Situation der Frontex-Agentur“ (18 02 03 01 und 18 02 03 02) zurückzuführen ist.

Rubrik 3b – Unionsbürgerschaft

19. Die Mittel für die dezentralen Agenturen unter dieser Rubrik werden nach Prüfung der jeweiligen Tätigkeitsübersichten und in Anbetracht der „besonderen Situation der Behörde für Lebensmittelsicherheit“ (17 04 08 01, 17 04 08 02) um einen Betrag von insgesamt 9,43 Millionen € gekürzt.

Rubrik 4 – Die EU als globaler Akteur

20. Im HE ist eine Aufstockung der Verpflichtungsermächtigungen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit (19 08 02 01) um einen Betrag von 3 Millionen € und für die Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern östlich von Jordanien (19 10 03) um 17 Millionen € vorgesehen. Bei dem letztgenannten Betrag handelt es sich im Wesentlichen um eine Aufstockung der Mittel für die Aktivitäten im Irak. Es gibt ferner Kürzungen bei der makroökonomischen Unterstützung (01 03 02) um 22,39 Millionen € bei den Verpflichtungen und 23,12 Millionen € bei den Zahlungen, wobei die Durchführungsquote der Vergangenheit berücksichtigt wird. Die Verpflichtungen für den Übergang und den Institutionenaufbau in gegenwärtigen (22 02 01) und potenziellen (22 02 02) Kandidatenländern werden in Anbetracht der Aufnahmekapazitäten um insgesamt 30 Millionen € gekürzt.

21. Generell wird bei den Mitteln für einige geographische Programme und für das Zuckerprotokoll eine Kürzung um 2 % „zur Sicherstellung eines ausreichenden Spielraums für unvorhergesehene Ereignisse“ vorgenommen. Weitere geringfügige Kürzungen werden in Verbindung mit der Prüfung der Tätigkeitsübersichten erreicht.

22. Der Berichterstatter nimmt die vom Rat vorgenommenen Änderungen des Eingliederungsplans und die Tatsache zur Kenntnis, dass der Rat die im VEH für die GASP geplanten Ausgaben nicht geändert hat, er verweist jedoch darauf, dass das Parlament eine Kosten-Nutzen-Studie zu den Ausgaben in diesem Bereich erstellen will.

Rubrik 5 – Verwaltungsausgaben

23. Zusätzlich zu den vorstehenden Ausführungen zu den Verwaltungsausgaben ist darauf hinzuweisen, dass im HE für die Kommission die bereits traditionelle pauschale Kürzung bei den Gehältern um 3,6 % vorgenommen wird und dass beim Rat die Produktivitätssteigerungen und die Auswirkungen der interinstitutionellen Zusammenarbeit mit 1,7 % angesetzt werden.

III - Die Konzertierungssitzung vom 14. Juli

24. Die Konzertierungssitzung deckte Folgendes ab: die Vorstellung des HE des Rates und eine Aussprache über die Verwaltungsausgaben; die traditionellen „Ad-hoc-Themen“ aus den Bereichen Landwirtschaft, Fischerei und GASP; Pilotvorhaben und vorbereitende Maßnahmen und – als weiteren Tagesordnungspunkt – die Haushaltsordnung. Bei keinem der Beträge gab es nennenswerte Fortschritte, und es wurden keine gemeinsamen Erklärungen vereinbart. Im Anschluss an die Konzertierungssitzung nahm der Rat den vom Coreper vorbereiteten Haushaltsentwurf an. Der Berichterstatter gab eine Presseerklärung zum Thema eines angemessenen Kosten-Nutzen-Verhältnisses im jährlichen Haushaltsverfahren ab; dabei stützte er sich auf den im COBU verabschiedeten Bericht über das Mandat für die Konzertierung.

Vorstellung des Haushaltsentwurfs durch den Rat und Verwaltungsausgaben

25. Die finnische Ministerin Wideroos (Vorsitz im Rat ECOFIN und Haushalt) stellte den HE vor und bemühte sich um die Unterstützung des EP für vier Entwürfe von Erklärungen des Rates, insbesondere für den Entwurf einer Erklärung zu den Produktivitätssteigerungen für 2007-2013. Wie in Ziffer 12 festgestellt wurde, wird in dieser Erklärung die Streichung von 200 Stellen im Jahre 2008 zuzüglich weiterer 500 Stellen zwischen 2008 und 2010 in der Europäischen Kommission befürwortet. Die Delegation des EP unterstützte die Erklärungen des Rates nicht.

26. Im Namen des Haushaltsausschusses bemühte sich der Berichterstatter um die Unterstützung des Rates für den Entwurf einer Erklärung zur Verbesserung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses im jährlichen Haushaltsverfahren der EU. Der Text des Entwurfs einer Erklärung wird als Anlage 1 beigefügt. Ministerin Wideroos führte aus, der Rat könne die Erklärung in dieser Phase des Haushaltsverfahrens nicht unterstützen. Kommissionsmitglied Grybauskaite erklärte, sie könne den Entwurf einer Erklärung des EP unterstützen.

27. Kommissionsmitglied Grybauskaite führte aus, die Kommission halte an ihren im VEH 2007 vorgelegten Vorschlägen fest. Sie konzentrierte ihre allgemeinen Ausführungen auf die Frage der Verwaltungsmittel. Sie erklärte, unabhängig von der Erklärung des Rates zu Produktivitätssteigerungen werde der Ansatz des Rates im Zusammenhang mit dem Haushaltsplan für 2007 bedeuten, dass nächstes Jahr 56 Millionen € weniger für Gehälter ausgegeben werden. Dies würde bedeuten, dass 801 Bedienstete nicht eingestellt würden. Weitere vom Rat im HE vorgeschlagene Kürzungen würden die Nichtwiederbesetzung von 419 Stellen bedeuten, die derzeit mit Beamten besetzt sind, die im Jahre 2007 in den Ruhestand treten sollen. Diese 419 Stellen waren mit Beamten aus der EU-15 besetzt (EU-25 abzüglich der 10 Mitgliedstaaten, die im Mai 2004 beigetreten sind). Die vorgeschlagenen Kürzungen beim Personal würden beträchtliche negative Auswirkungen auf die Fähigkeit der Kommission haben, die nächste Generation der Ausgabenprogramme der EU auszuführen.

Ad-hoc-Verfahren: Landwirtschaft, Fischerei, GASP

28. Ministerin Wideroos erläuterte die Beträge im HE. Der Berichterstatter und einige Kollegen aus dem Haushaltsausschuss legten ihren Standpunkt auf der Grundlage des Berichts über das Mandat für die Konzertierungssitzung dar. Was die Landwirtschaft betrifft, wurden Befürchtungen über eine freiwillige Modulation geäußert. Zum Thema Fischerei wurde ein Bericht über die Begünstigten der Politik angefordert; der Bericht soll dem im Herbst von der Kommission vorzulegenden Berichtigungsschreiben beigefügt werden. Was die GASP betrifft, sind bei den Beträgen im HE keine Änderungen im Vergleich zum VEH festzustellen: Der Berichterstatter stellte fest, dass in diesem Bereich eine interne Kosten-Nutzen-Studie durchgeführt werden wird.

Pilotvorhaben und vorbereitende Maßnahmen

29. Ministerin Wideroos bemühte sich um die Unterstützung des EP zu einer Erklärung zu den prioritären Bereichen für entsprechende Initiativen. Was die Erklärung in Abschnitt II des vorliegenden Arbeitsdokuments betrifft, behielt sich der Berichterstatter den Standpunkt des EP vor und warf die Frage auf, ob diese Vorhaben nicht bereits im Rahmen bestehender Programme durchgeführt werden könnten. In diesem Bereich wurden keinerlei Erklärungen vereinbart.

Haushaltsordnung

30. Für das EP unterstrich Frau Gräßle (Berichterstatterin zum Thema Haushaltsordnung) die Bedeutung einer zügigen Annahme der neuen Haushaltsordnung mit den notwendigen Verbesserungen in der vom Europäischen Parlament im Juli verabschiedeten Fassung. Dies sei wichtig, nicht zuletzt um zu gewährleisten, dass die Ausgaben unter den neuen Programmen rechtzeitig im Jahre 2007 operationell werden können. Ministerin Wideroos erklärte, der Rat engagiere sich, die neue Haushaltsordnung so zügig wie möglich – mit Sicherheit bis zum 1. Januar 2007– zu verabschieden, wie dies in der am 17. Mai 2006 angenommenen Interinstitutionellen Vereinbarung (IIV) vereinbart worden sei, sie sehe jedoch keine Notwendigkeit, sich auf eine gemeinsame Erklärung zu einigen, in der dieses Engagement dargelegt wird, und einen indikativen Zeitplan, wie er vom EP vorgeschlagen worden sei. Frau Grybauskaite unterstützte den Standpunkt des Parlaments und wies darauf hin, dass das Personal nach der Annahme des neuen Texts mit Blick auf die Anwendung der neuen Vorschriften fortgebildet werden muss. Deshalb würde die Annahme des Texts zum 1. Januar 2007 ohnehin zu einer Verzögerung bei der Durchführung der Programme führen. Es wurde keine gemeinsame Erklärung vereinbart.

Anlage I:

Entwurf einer gemeinsamen Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission

zu einem angemessenen Kosten-Nutzen-Verhältnis

im Kontext des jährlichen Haushaltsverfahrens

Die drei Organe sind sich über die Notwendigkeit einig, das tatsächliche Kosten-Nutzen-Verhältnis zu verbessern. In diesem Kontext sollte die Bewertung von EU-Programmen zu einem zentralen Bestandteil des jährlichen Haushaltsverfahrens werden.

Das Ziel dieser Vereinbarung besteht in einer Bewertung der quantitativen und qualitativen Aspekte jedes Programms. Dabei sollten die unten stehenden Punkte beachtet werden.

· Der quantitative Aspekt dieser Bewertung stützt sich auf die Warnmeldung zu den Haushaltsprognosen, die die Kommission zweimal jährlich der Haushaltsbehörde unterbreitet.

· Die qualitativen Aspekte werden anhand der von der Kommission gelieferten Tätigkeitsübersichten sowie der zwischen den Organen koordinierten Kosten-Nutzen-Analysen zu spezifischen EU-Programmen bewertet.

Die drei Organe kommen überein, dass sie bis Ende November 2006 spezifische Beschlüsse über weitere einschlägige Schritte fassen werden.

zu den im Rahmen des Haushaltsverfahrens 2007 veranstalteten Anhörungen

„Wenn sich die Fakten ändern, ändere ich meine Einstellung. Was tun Sie, Sir?“

John Maynard Keynes

Einleitung

1. Bisher war ein innovatives Element des Haushaltsverfahrens 2007 der Beschluss, in der frühen Phase des Verfahrens zwei Anhörungen zu spezifischen Bereichen der EU-Politik abzuhalten. Am 29. Mai wurde eine Anhörung zu den externen Aspekten des Haushaltsverfahrens 2007 veranstaltet. Sie deckte die Themen Handel und Erweiterung sowie Außenbeziehungen und GASP ab. Daran schloss sich am 20. Juni eine Anhörung zu den internen Aspekten ab. Diese Anhörung wurde von Kommissionsmitglied Grybauskaite eröffnet und anschließend in drei Teile unterteilt, die folgende Themen abdeckten: Forschung, Innovation und Energie; Freiheit, Sicherheit und Recht und Kommunikationspolitik.

2. Im vorliegenden Arbeitsdokument werden der Hintergrund der Anhörungen erläutert und die wichtigsten zur Sprache gebrachten Vorstellungen zusammengefasst. Im ersten Teil werden die Argumente für die Veranstaltung von Anhörungen im Haushaltsausschuss sowie die Themen dargelegt, die für die Debatte gewählt wurden, und der Beitrag, den Anhörungen zur Verbesserung des Gegenwertes der EU-Ausgaben und zur Vorbereitung der für 2008/2009 ins Auge gefassten Überprüfung des Mehrjahres-Finanzrahmens (MFR) für den Zeitraum 2007-2013 leisten können. Im zweiten und dritten Abschnitt werden die wichtigsten Punkte in den Ausführungen der Redner dargelegt, die zu den Anhörungen zu den externen und internen Politikbereichen eingeladen wurden.

I - Die Gründe für die Veranstaltung von Anhörungen im Haushaltsausschuss

Anhörungen als Instrument zur Prüfung der Ausgabenprioritäten

3. In Erwägung E der Entschließung des Parlaments zur jährlichen Strategieplanung (JSP) der Kommission heißt es, dass der Haushalt 2007 „zweifellos einen strategischen Effekt mit Blick auf künftige Jahre haben wird“. In diesem Kontext waren die Anhörungen dazu bestimmt, den Mitgliedern eine Gelegenheit zum Nachdenken darüber zu geben, ob – um ein Zitat von Keynes frei wiederzugeben – sich die Fakten geändert haben, was die politischen Herausforderungen betrifft, mit denen die EU konfrontiert ist, d. h. ob sich die Ausgabenprioritäten nicht auch ändern sollten. Dies passt mit dem Umstand zusammen, dass eine Setzung von Prioritäten bei den Ausgaben ebenfalls erforderlich ist, um angesichts der begrenzten Ressourcen für die EU-Ausgaben im MFR für den Zeitraum 2007-2013 ein optimales Kosten-Nutzen-Verhältnis zu gewährleisten: Dies war in der JSP-Entschließung unterstrichen und im Bericht über das Mandat für die Konzertierungssitzung am 14. Juli wiederholt worden.

Eingehende Debatten über die prioritären Themen für das Europäische Parlament

4. Die Anhörung zu den Aspekten der Außenpolitik wurde zuerst abgehalten. Dies entsprach der Entschließung des Europäischen Parlaments zur jährlichen Strategieplanung (JSP) der Kommission, die im Plenum von einer breiten Mehrheit unterstützt wurde. In Ziffer 4 der Entschließung wurde die Kommission wegen ihrer „unzureichenden Aufmerksamkeit … für die umfassenden und sehr schnellen Veränderungen in der Weltwirtschaft“ kritisiert. Die zweite Anhörung konzentrierte sich auf bedeutende Herausforderungen im Bereich der internen Politikbereiche. Die Themen für die Anhörungen wurden so gewählt, dass sie die prioritären Anliegen widerspiegeln sollten, die in der JSP-Entschließung (Ziffer 6) dargelegt wurden. Die Mischung von externen Rednern und hochrangigen Teilnehmern aus den EU-Institutionen unter Einschluss von Vorsitzenden parlamentarischer Ausschüsse sollte die Relevanz der Debatten für die Politikgestaltung in der EU maximieren. In den Abschnitten II und III werden ausführlichere Einzelheiten zu Themen und Rednern für jede Anhörung geliefert und die wichtigsten Punkte der Ausführungen jedes Redners dargelegt.

Hin zu einem besseren Kosten-Nutzen-Verhältnis und Revision des MFR in den Jahren 2008/2009

5. Die Anhörungen boten den politischen Entscheidungsträgern in der EU und den Meinungsbildnern eine Gelegenheit, vor dem Hintergrund der Notwendigkeit, politische Prioritäten zu setzen und im EU-Haushalt ein optimales Kosten-Nutzen-Verhältnis bei den eingesetzten Mitteln zu gewährleisten, aktuelle und wichtige Themen zu erörtern. Der Berichterstatter stellt fest, dass die Anhörungen auch dazu dienten, den übrigen EU-Organen vor Augen zu führen, dass das Parlament in diesem Jahr Kosten-Nutzen-Analysen zu einer Reihe von Ausgabenbereichen durchführt, welche zur Festlegung künftiger Prioritäten beitragen werden.

6. Augrund der kurzen Vorbereitungszeit entschied man sich für eine breit angelegte Herangehensweise an Fragen der EU-Politik. Allerdings werden die Anhörungen dann besonders wirksam sein, wenn sie zum Bestandteil eines Prozesses der strategischen Überprüfung der EU-Ausgaben werden, der zu Erzielung eines besseren Gegenwertes für die eingesetzten Mittel und zur Festlegung politischer Prioritäten führt. Der Berichterstatter ist der Auffassung, dass die Anhörungen jedes Jahr in einer frühen Phase des jährlichen Haushaltsverfahrens veranstaltet werden sollten, um bestimmte Ausgabenbereiche zu prüfen und das Nachdenken über die Prioritäten für das kommende Haushaltsverfahren anzuregen. Zu diesem Prozess sollte die aktive Mitwirkung der Fachausschüsse des EP gehören. Außerdem könnten die Anhörungen dabei helfen, eine stärker strategisch orientierte Sichtweise des EU-Haushalts unter den Mitgliedern zu fördern, damit das EP eine effizientere Rolle übernehmen könnte, wenn es sicherstellen will, dass seinen Prioritäten bei der bevorstehenden Revision des MFR uneingeschränkt Rechnung getragen wird. Auf der Grundlage der Ausführungen von Kommissionsmitglied Grybauskaite in der Anhörung zu den internen Politikbereichen und von Ministerin Wideroos für die Ratspräsidentschaft in der COBU-Sitzung vom 30. Mai kann man darauf schließen, dass es in der Kommission, im Rat und im Parlament beträchtliche Unterstützung für eine stärkere Orientierung an einem optimalen Kosten-Nutzen-Verhältnis im jährlichen Haushaltsverfahren gibt.

II - Zusammenfassung der in der Anhörung zu den externen Politikbereichen am 29. Mai erörterten Themen

7. In diesen Abschnitt werden kurz die wichtigsten Argumente und Vorstellungen zusammengefasst, die von den eingeladenen Sachverständigen in den einzelnen Teilen der Anhörung vorgetragen wurden. Die Zusammenfassung deckt ihre Redebeiträge und ihre Antworten auf Fragen der Mitglieder ab[44].

Handel und Entwicklung

8. David O'Sullivan, Generaldirektor, GD Handel, Europäische Kommission:

· Eine offene Handelspolitik kann einen bedeutenden Beitrag zu wirtschaftlichem Wachstum und zur Entwicklung leisten. Protektionismus ist nicht die richtige Antwort auf die wirtschaftlichen Herausforderungen der Globalisierung. Eine Steigerung der Ausgaben für Forschung und Entwicklung kann ebenfalls das Wirtschaftswachstum fördern.

· Erleichterungen im Handel sind ein Bereich, in dem entwicklungspolitische Ziele durch Senkung der Kosten kostspieliger Verfahren an den Grenzen gefördert werden können. Die Kommission hat auf dem G8-Gipfel im Jahre 2005 zugesagt, bis zum Jahre 2010 einen jährlichen Betrag von 1 Milliarde € an Zuschüssen für den Handel auszugeben.

· Die bevorstehende Mitteilung der Kommission über die externen Aspekte der Wettbewerbsfähigkeit muss im Lichte der gegenwärtigen schwierigen Phase der DDA-Verhandlungen sorgfältig ausgewogen werden.

9. Athanissios Theodorakis, Generaldirektor, GD Entwicklung, Europäische Kommission:

· Der „Europäische Entwicklungskonsens“, den der Rat, das Parlament und die Kommission im Dezember 2005 verabschiedet haben, enthält als mittelfristigen Zielwert für die offizielle Entwicklungshilfe (ODA) der EU bis zum Jahre 2010 0,56 % des BNE; langfristig – bis zum Jahre 2015 – soll das von den Vereinten Nationen vorgegebene Ziel von 0,7 % des BNE, dem sich die EU verpflichtet sieht, verwirklicht werden.

· Auf einander abgestimmte gemeinsame Zielvorgaben sind wichtig, wenn die verschiedenen Geber effizient zusammenarbeiten sollen. Dazu gehört eine verbesserte Koordinierung zwischen den Planungen der EU-Mitgliedstaaten für die Entwicklungshilfe.

· Die entwicklungspolitischen Elemente des Vorentwurfs des Haushaltsplans (VEH) sind von der Kommission anhand einer stark vereinfachten Struktur vorgeschlagen worden, die sich auf eine verringerte Zahl von geographischen und thematischen Instrumenten stützt.

10.  Ashraf Ghani, Rektor der Universität Kabul (Redezettel in Anlage I):

· Der Aufbau von Staaten und Märkten ist die wichtigste Herausforderung, die bewältigt werden muss, um in das globale System die Entwicklungsländer zu integrieren, die gegenwärtig effektiv davon ausgeschlossen sind. Die Entwicklungshilfe sollte über das Empfängerland kanalisiert werden, wenn sie so effizient wie möglich sein soll.

· Der Aufbau eines institutionellen Rahmens, der den Spielraum für Korruption beseitigt und die Entwicklung einer Mittelklasse fördert, ist wichtig für eine erfolgreiche Entwicklung und den Aufbau des Staates.

· Die Überhandnahme von regierungsunabhängigen Organisationen (NRO), über die die Hilfsgelder häufig fließen, kann zu Verschwendung aufgrund von Überschneidung – statt zur Ergänzung – von Vorhaben führen und vom Primat des Staates ablenken.

· Die internationale Koordinierung sollte verbessert werden, um vereinbarte Regeln für die Wahrnehmung der Aufgabe aufzustellen, die Effizienz des Staatsapparates in Entwicklungsländern zu gewährleisten.

11.  Mirian Van Reisen, Direktorin, Europe External Policy Advisors, in Beantwortung der Fragen, die in den Arbeitsdokumenten zur Anhörung formuliert wurden:

· Rubrik 4 (Europa als globaler Akteur) ist im Haushaltsvorentwurf (VEH) der Kommission für 2007 nicht mit genügend Mitteln ausgestattet worden. Kürzungen bei den Mitteln der Entwicklungshilfe für Asien sind ein negatives Element des VEH.

· Es müssen Mechanismen entwickelt werden mit dem Ziel, dass die gemeinschaftliche Entwicklungshilfe, die als direkte Unterstützung aus dem Haushalt an die Empfängerländer fließt, angemessen und transparent eingesetzt wird.

· Das Europäische Parlament sollte sich seine Mitentscheidungsbefugnis im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit bewahren und darauf bestehen, dass an spezifischen Haushaltslinien festgehalten wird und sie nicht ausnahmslos zu breit angelegten Programmen verschmolzen werden, auf die das EP keinen politischen Einfluss hat.

Außenbeziehungen und GASP

12.  Benita Ferrero-Waldner, Mitglied der Europäischen Kommission mit Zuständigkeit für die Außenbeziehungen:

· Der Gesamtbetrag der Verpflichtungen für Rubrik 4 ist für sie eine „persönliche Enttäuschung“, sie sind jedoch das Optimum dessen, was im Anschluss an die Vereinbarung über den neuen Mehrjahresfinanzrahmen (MFR) bei der Vorbereitung des HEV erreicht werden konnte.

· Der höhere Betrag an Mitteln, der im GASP-Haushalt infolge der kürzlich verabschiedeten Interinstitutionellen Vereinbarung (IIV) verfügbar ist, wird es der EU gestatten, eine Reihe von neuen Vorhaben in Angriff zu nehmen, die die Sichtbarkeit des außenpolitischen Vorgehens der EU verstärken werden.

· Es ist eine stärkere Schwerpunktsetzung auf Fragen wie die Beziehungen zu China und Indien und die Sicherheit der Energieversorgung erforderlich. Die Kommission arbeitet derzeit für den Europäischen Rat ein Papier zur Sicherheit der Energieversorgung aus, und demnächst wird ein Strategiedokument zu den Beziehungen zu China vorgelegt werden.

13.  Elmar Brok, Vorsitzender des AFET-Ausschusses:

· Die alljährliche Kürzung der Beträge der Rubrik 4 im HEV der Kommission um 20 % ist enttäuschend. Das EP sollte jetzt allmählich beginnen, sich auf die Wahrnehmung einer umfassenden Rolle im Hinblick auf die Ausgaben für die Außenbeziehungen anlässlich der für 2008/2009 anstehenden Revision des MFR vorzubereiten.

· Die rationellere Gestaltung der Instrumente im Bereich der Außenbeziehungen ist insgesamt gesehen eine gute Idee; damit muss ein Beitrag zu mehr Transparenz im Haushaltsplan geleistet werden.

· Der GASP-Haushalt war der „große Gewinner“ im MFR, doch der gegenwärtige Zustand, der dadurch geprägt ist, dass das EP oftmals konkrete Informationen erst dann erhält, wenn die Beschlüsse gefasst worden sind, muss ein Ende haben. Die gemeinsamen Informationssitzungen zur GASP sind positiv, jedoch letztlich nur eine Übergangslösung.

· Die für die GASP verantwortlichen Personen im Rat/in den Reihen der Präsidentschaft sollten vor den verantwortlichen Ausschüssen des EP erscheinen, um diese Fragen zu erörtern. Es sollte größere Synergien zwischen den Maßnahmen der GASP und der ESVP geben.

14. Robert Cooper, Generaldirektor, Außenbeziehungen, Sekretariat des Ministerrates (er äußert sich nicht offiziell im Namen des Rates):

· Der GASP-Haushalt bietet aus drei Gründen ein optimales Kosten-Nutzen-Verhältnis. Zum Ersten ist er ein Instrument zur Mobilisierung der Ressourcen der Mitgliedstaaten. Zum Zweiten ist er ein Instrument zur Koordinierung dieser Ressourcen. Zum Dritten bringt er Sichtbarkeit in das außenpolitische Vorgehen der EU.

· Es sollte ein „vertrauensvolleres“ Verhältnis zwischen dem Ministerrat und dem Europäischen Parlament geben, was Fragen der Außenpolitik und die Ausgaben aus dem Haushalt betrifft.

· Die Sondervertreter der EU nehmen eine wertvolle Rolle wahr. Die Risiken, dass die EU-Sondervertreter Aufgaben wahrnehmen, die von den Delegationen der Kommission übernommen werden könnten, und Verwirrung in Bezug auf die externe Vertretung der EU in Drittländern stiften, sollten nicht übertrieben dargestellt werden.

III - Zusammenfassung der Vorschläge, die während der Anhörung zu den internen Aspekten am 20. Juni erörtert wurden

15. In diesem Abschnitt werden kurz die wichtigsten Argumente und Vorschläge zusammengefasst, die die eingeladenen Sachverständigen während der einzelnen Teile der Anhörung vorgetragen haben. Die Zusammenfassung deckt ihre zur Eröffnung der Anhörung vorgetragenen Ausführungen und die Antworten auf Fragen von Mitgliedern ab[45].

Einführung zum VEH 2007 – Interne Politikbereiche

16. Dalia Grybauskaite, Mitglied der Europäischen Kommission mit Zuständigkeit für die Finanzplanung und den Haushalt:

· Im EU-Haushalt findet eine Verlagerung des Schwerpunkts hin zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit im Dienste von Wachstum und Beschäftigung statt. Der Anteil des EU-Haushalts, der in diesem Bereich ausgegeben wird, soll von 6,5 % im Jahre 2006 auf einen prognostizierten Wert von 10,2 % im Jahre 2013 steigen.

· Die Ausgaben für den Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht sollen im Zuge des neuen MFR verdoppelt werden.

· Die jährliche Politikplanung der EU und die Haushaltszyklen sollten in sich schlüssig sein.

· Das Mitglied der Kommission begrüßt den Vorschlag, den Kosten-Nutzen-Ansatz zu verbessern, und weist darauf hin, dass die Kommission ein Frühwarnsystem praktizieren wird, um bei einer Reihe von Programmen die Wirksamkeit der Ausgaben zu analysieren.

Forschung, Innovation und Energie

17.  Iain Begg, London School of Economics:

· Der EU-Haushalt für die Forschung macht etwa ein Sechzigstel des Gesamtbetrags aus, der erforderlich wäre, um die im Rahmen der Strategie von Lissabon festgelegte Zielvorgabe von 3 % des BIP der EU für die Forschungs- und Entwicklungsausgaben zu verwirklichen.

· Exzellenz sollte das Kriterium sein, anhand dessen die EU-Forschungsmittel zugewiesen werden; bei anderen Elementen des Haushalts kann es um eine Umverteilung gehen.

· Der Grad der wirtschaftlichen Innovation in der EU könnte ebenfalls durch Schaffung eines Umfelds verbessert werden, das Innovation und Kreativität belohnt; dies könnte beispielsweise durch die Schaffung von mehr Preisen für Innovation und Forschung und mithilfe von mehr Material für die Öffentlichkeitsarbeit erreicht werden.

· Die Regeln für den Einsatz von EU-Forschungsmitteln sind derzeit zu beschwerlich und sollten vereinfacht werden, wo immer dies möglich ist.

· Die Energieforschung ist ein Bereich, in dem sich die EU darum bemühen könnte, ihre vorhandenen Stärken im Bereich der Forschung auszuspielen, einschließlich der Windenergie und der Technologie der erneuerbaren Energien.

18.  Giles Chichester, Vorsitzender des ITRE-Ausschusses:

· Es ist enttäuschend, dass die von der Kommission ursprünglich vorgeschlagenen Forschungsmittel in dem endgültigen MFR-Paket für den Zeitraum 2007-2013 beträchtlich gekürzt wurden.

· Der Europäische Forschungsrat sollte eine wichtige Rolle bei der Verbesserung der Koordinierung des Einsatzes von EU-Forschungsmitteln übernehmen.

· Exzellenz sollte das Kriterium sein, auf dessen Grundlage die Forschungsmittel zugewiesen werden.

· Die Forschung im Energiesektor sollte sich ebenfalls auf die Effizienz des Energieeinsatzes und die Nachfragesteuerung erstrecken.

· Für den Einsatz von EU-Forschungsmitteln sind einfachere Regeln erforderlich, und ein vereinfachtes Regelungsumfeld für die KMU könnte dabei helfen, der Innovation Impulse zu geben.

19.  Jose-Manuel Silva Rodriguez, Generaldirektor für Forschung, Europäische Kommission:

· Der Privatsektor bringt etwa zwei Drittel der Mittel auf, die jedes Jahr in der EU für die Forschung ausgegeben werden.

· Es wird häufig auf die Notwendigkeit verwiesen, die Verfahren für die Beantragung und Vergabe von EU-Forschungsmitteln zu vereinfachen.

· Die laufende Revision der Finanziellen Vorausschau ist sehr wichtig, um die bürokratischen Verfahren für den Zugang zu EU-Mitteln zu vereinfachen.

· Innerhalb der EU-Forschungsprogramme gibt es genügend Flexibilität für eine Neuzuweisung von Mitteln, die notwendig ist, weil sich die Prioritäten der Forschung im Laufe der Zeit ändern.

Freiheit, Sicherheit und Recht

20.  Fernando Reinares, Elcano Royal Institute:

· Die EU sollte intensiver darauf hinwirken, die Bemühungen zur Bekämpfung des Terrorismus zu koordinieren.

· Der kurzfristige Schwerpunkt sollte auf dem Umgang mit vorhandenen Bedrohungen und der Vorbeugung des Auftauchens neuer Bedrohungen liegen.

· Die Vorbereitung der EU auf eine schnelle Reaktion nach einem Terroranschlag könnte verbessert und besser koordiniert werden.

· Längerfristig sollte die Priorität der Politik auf das Verständnis der Ursachen und Motive für Terrorhandlungen ausgerichtet werden.

21.  Luciano Scagliotti, Europäisches Netzwerk gegen Rassismus:

· Es ist eine gemeinsame Migrationspolitik der EU erforderlich, da ohne eine solche Politik ein koordinierter Ansatz der EU nicht möglich ist.

· Man sollte sich intensiv darum bemühen, die Fähigkeiten von Migranten in der EU auf dem EU-Arbeitsmarkt zu nutzen.

· Es ist enttäuschend, dass praktisch keine EU-Mittel für die Unterstützung der Integration von Drittstaatsangehörigen in die EU zweckbestimmt werden.

Kommunikationspolitik

22.  Claus Sorensen, Generaldirektor für Kommunikation, Europäische Kommission:

· Er konzentriert seine Ausführungen auf die Notwendigkeit, die Strategie der Kommission für die Beziehungen zur Presse zu verbessern, und hebt das Erfordernis einer verbesserten Zusammenarbeit auf den einzelnen Politikfeldern hervor.

· Nach Darstellung vieler Leiter von Delegationen der Kommission in EU-Mitgliedstaaten muss die Medienberichterstattung über Europa einen „lokalen Bezug“ haben, damit sich die Menschen leichter damit identifizieren können.

· Beim System „Europe by satellite” (EbS) besteht eine gute Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament.

Anlage I: Redezettel von Ashraf Ghani

Ausführungen vor dem Haushaltsausschuss des Europäischen Parlaments

I – Kontext

· Der Kontext hat sich – ebenso wie die Chancen und die Bedrohungen – verändert. Die Herausforderung für die privilegierte Hälfte der Welt besteht darin, über die weniger privilegierte Hälfte nachzudenken.

· Die Globalisierung macht sowohl das befreiende Potenzial des Marktes für die Schaffung von unbegrenztem Wohlstand als auch die Blindheit des Marktes als Mechanismus für die Verteilung der Früchte dieses Wohlstands deutlich. Wenn Wohlstand und Sicherheit in der Welt davon abhängen, den Globalisierungsprozess in Richtung auf die Herstellung von Chancengleichheit zu steuern, muss die Schaffung von Mechanismen, mit deren Hilfe alle Menschen am weltweiten Wohlstand teilhaben können, auf der internationalen Agenda an die vorderste Stelle rücken.

· Vor zehn Jahren bestand ein Konsens über die Bedeutung von Demokratie und Markt; dieser Konsens wird jetzt in Frage gestellt (von Lateinamerika bis hin zu den Maoisten in Indien und Nepal); festzustellen ist eine zunehmende Welle der Gewalt.

· Deshalb ist es dringend notwendig, über verschiedene Formen der Intervention und unterschiedliche Zeithorizonte nachzudenken. Es ist notwendig, Wege zu finden, die aus der Ungewissheit herausführen, und Krisen zu bewältigen. Erforderlich ist ein Gleichgewicht zwischen der Verfolgung einer gemeinsamen Vision einerseits und einer flexiblen Kapazität im Bereich der Krisenreaktion andererseits. Notwendig sind Harmonisierung, Koordinierung und Koproduktion auf der internationalen Seite, wobei die Hilfe in den breiteren Kontext des Handels gerückt werden muss, sowie der politische Dialog.

· Die Erfahrung in einer der schwierigsten Regionen der Welt und die Management- und Beratungstätigkeit in zwei Regionen machen die Notwendigkeit deutlich, den Schwerpunkt im Inneren auf den Aufbau von Staat und Markt zu legen, und auf internationaler Seite eine eingehende Analyse vorzunehmen.

II – Schwerpunktsetzung auf die Regionen, die Hilfsempfänger sind – Aufbau von Staat und Markt

· Das internationale politische System stützt sich auf ein System von Staaten; die Globalisierung wird dann möglich, wenn es einen funktionierenden Staat und ein Minimum an Institutionen des Marktes gibt.

· Die Realität in 40-60 Ländern ist von einem Souveränitätsdefizit (Staaten, die zum privaten Eigentum einer kleinen Elite werden, die die Grundversorgung für die Bürger nicht gewährleistet) und einem Versagen des Marktes geprägt (Illegalität, Kriminalität und informeller Sektor).

· Wenn man diese Länder sich selbst überlässt, kommt es zu Krisen, die kostspielige Fehlschläge zur Folge haben; die andere Option besteht darin, den Schwerpunkt nachhaltig auf eine Strategie zum Aufbau des Staates und des Marktes zu legen.

· Entscheidet man sich für die erstgenannte Strategie, kommt es zu einer zunehmenden Beanspruchung der europäischen Ressourcen für das Krisenmanagement; zu berücksichtigen sind ferner die Kosten an Menschenleben und das zeitgleiche Ressentiment gegen eine Intervention; im letztgenannten Falle ist eine Koordinierung mit dem Schwerpunkt auf einheitlichen Zielvorgaben für den Aufbau von Staat und Markt erforderlich.

· Die letztgenannte Option macht ein Umdenken bei Werten, Zielen, Mechanismen, Zeithorizonten, Modalitäten der Zusammenarbeit und Fertigkeiten erforderlich.

III – Von Werten hin zu Mechanismen

Werte

· Rechtsstaatlichkeit, repräsentatives Regierungssystem, Regeln für die Rechte und Pflichten der Bürger und Wahrnehmung der Rechte und Verpflichtungen, die sich aus der staatlichen Souveränität ergeben. Erforderlich ist eine Neufestlegung der rechtlichen Verpflichtungen, die aus der Staatlichkeit erwachsen. Internationale Verträge, Friedensabkommen und Verfassungen enthalten Bestimmungen, die keinen Niederschlag in Inkraftsetzungs- bzw. Durchführungsmechanismen finden.

· Der Grund dafür ist zum Teil darin zu suchen, dass das politische Engagement und der politische Dialog ein Eigenleben gegenüber humanitären Fragen und Fragen der Entwicklung führen und Sicherheitsinstrumente der beide Bereiche umfasse Aspekt sind.

Ziele

· Zur Erreichung von Kohärenz sind überspannende Zielvorgaben erforderlich – Aufbau funktionsfähiger Staaten und Märkte.

· Schwerpunktsetzung auf den Staat als rechtliche und politische Struktur, die an Gesetze gebunden ist (Einsatz von Regeln zur Verwirklichung einer nach oben gerichteten sozialen, politischen und wirtschaftlichen Mobilität,

· Erfahrung Europas – Beitritt – ungeheurer Erfolg.

Mechanismus

· Konzeptionelle Schwerpunktsetzung auf eine langfristige Vision und einen langfristigen Plan für die Umsetzung, die zweifach verankert werden (internationale Gemeinschaft einerseits und gesellschaftlicher Dialog mit den Bürgern). Für das Regierungshandeln müssen Benchmarks vorgegeben werden, um einen irreversiblen Wandel zu bewirken.

· Es ist ein pragmatisches Vorgehen erforderlich, und der Schwerpunkt muss auf 10 Aufgaben und die Art ihrer Wahrnehmung gelegt werden.

Zeitrahmen

· 10 bis 15 Jahre.

Modalitäten der Zusammenarbeit

· Die Hilfe ist von einer Elite im jeweiligen Land und einer Reihe von privaten Unternehmen in Europa missbraucht worden; dies schafft Ablehnung statt Dankbarkeit.

· Sachzwänge bei den Instrumenten – bei den Projekten sind eine in sich schlüssige, an nationalen Gegebenheiten orientierte Strategie und kohärente Programme erforderlich.

· Die Instrumente müssen neu gestaltet werden.

· Statt kleinschaliger Interventionen muss über die umfassendere Stabilität des Systems nachgedacht werden.

· Anstatt sich ausschließlich auf die Hilfe zu konzentrieren, muss über umfassendere Instrumente nachgedacht werden, die der Union und ihren Mitgliedern zu Gebote stehen (Handel, Garantien, Initiativkraft) Europa verfügt über ein beträchtliches Gewicht in multilateralen Institutionen.

· Das Gewicht und die Initiativkraft müssen genutzt werden, um Änderungen bei den multilateralen Instrumenten der Intervention herbeizuführen, die unzeitgemäß bzw. unflexibel geworden sind.

· Die Mittel müssen so eingesetzt werden, dass sie die zweifache Verankerung stützen und auf das Finden von Lösungsstrategien ausgerichtet sind.

· Die Interventionen in Europa müssen in sich schlüssig gestaltet werden.

· Einsatz von Partnerschaften; es müssen Modalitäten gefunden werden, auf deren Grundlage Eliten und die Öffentlichkeit von Ländern interagieren und die Modalitäten des Regierens begreifen.

· Angesichts ihrer besonderen Beziehungen ist eine Koordinierung zwischen den USA und der EU erforderlich.

IV – Nächste Schritte

· Verschiedene Modalitäten des Vorgehens: schrittweise oder grundlegend.

· Wenn die Harmonisierung in die Praxis umgesetzt werden soll, ist der Aufbau von lokalen Systemen erforderlich: Beschaffung, Rechnungswesen, Rechnungsprüfung. Derzeit stehen die Regeln der EG im Widerspruch zu den nationalen Systemen.

· Der Haushalt muss in den betreffenden Ländern ebenso wie in der EU als Instrument der Politikgestaltung und der Rechenschaftslegung verstanden werden.

· Multilaterale Treuhandfonds sind als Mechanismus der Rechenschaftslegung und Vorhersehbarkeit einzusetzen.

· Es muss auf den mit dem Beitritt gewonnenen Erfahrungen aufgebaut werden; gleichzeitig muss der systematische Versuch unternommen werden, mithilfe eines kontinuierlichen Benchmarking Kapazitäten für die Wahrnehmung einschlägiger Aufgaben aufzubauen.

· Die betroffenen Länder suchen nach Beispielen für einen erfolgreichen Einsatz der Hilfe; Pilotprojekte werden wichtig, um eine Schwerpunktsetzung zu ermöglichen und erfolgreiche Initiativen auf den Weg zu bringen.

· Es müssen Länder für die Erprobung dieser Art von Modell ausgewählt werden; Mittel müssen gepoolt werden, und es sind in Partnerschaft mit den USA und multilateralen Gebern Überwachungsinstrumente zum Vergleich mit fragmentierteren Vorgehensweisen zu schaffen; im Rahmen der genannten Partnerschaft können Schlüsselfragen von Selektivität und Koordinierung angesprochen werden.

· System der Berichterstattung – statt Tausende von Berichten zu verfassen muss ein einheitlicher Index für die Effizienz des Staates als Instrument des System-Audits eingeführt werden (gemeinsames Audit, gemeinsame Formulierung von Strategien und gemeinsame Festlegung von Benchmarks für die Durchführung).

V – Schlussfolgerung

Notwendig ist eine Verlagerung von der Projektdurchführung zu einem Fächer von Aufgaben – Betreuer, Partner, Katalysator, Koproduzent und Überwachung des Entwicklungsprozesses – bei der Verwirklichung des Ziels des Staatsaufbaus. Notwendig ist die Ausarbeitung einer detaillierten Vision. Vor sechzig Jahren konnten Sicherheit und Entwicklung für eine Hälfte der Welt geschaffen werden; jetzt muss die gesamte Welt sicher gemacht werden.

Der Vorteil Europas besteht darin, dass es die Souveränität als kritisches Hindernis für die Zusammenarbeit neu ausgerichtet und den Weg für die systematische, jedoch schrittweise Suche nach kollektiven Lösungen abgesteckt hat. Diese Erfahrung und diese Vorstellungskraft muss Europa sowohl in seine partnerschaftlichen Beziehungen zu den Nationen auf der anderen Seite des Atlantik als auch in sein Verhältnis zu anderen Teilen der Welt einbringen.

zu Pilotprojekten und vorbereitenden Maßnahmen

„Kleine Gelegenheiten sind oft der Anfang zu großen Unternehmungen.(Demosthenes)

Arbeitsdokument zu Pilotprojekten und vorbereitenden Maßnahmen

Einführung

1.      In diesem Arbeitsdokument wird die Lage bezüglich der Pilotprojekte (PP) und vorbereitenden Maßnahmen (VM) für das Haushaltsverfahren 2007 erläutert sowie eine Verbindung hergestellt zu den für 2006 beschlossenen PP und VM. Dies geschieht im Kontext der neuen Interinstitutionellen Vereinbarung (IIV) vom 17. Mai 2006 und vor dem Hintergrund des Haushaltsplanentwurfs 2007 des Rates.

2.      Das Arbeitsdokument ist wie folgt gegliedert: In Teil I wird der Rechtsrahmen dargelegt. Teil II behandelt die PP und VM im Haushaltsverfahren 2007. Teil III befasst sich mit den PP und VM aus dem Haushaltsplan 2006 und früheren Verfahren. Die Anlage enthält einen Überblick über die Zahlen für aktuelle und vorgeschlagene PP und VM auf der Grundlage des Haushaltsplanentwurfs 2007 des Rates. Teil I und Teil II unterliegen der Verantwortung von James Elles, Gesamtberichterstatter für den Haushaltsplan 2007. Teil III unterliegt der Verantwortung von Giovanni Pittella, Gesamtberichterstatter für den Haushaltsplan 2006.

I – Der Rechtsrahmen für Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen

3.      PP und VM sind ein wichtiges Instrument für das Parlament, um seine politischen Prioritäten darzulegen und neue Initiativen außerhalb der bestehenden Legislativprogramme einzuführen. Für PP und VM erfolgt der einschlägige Haushaltsbeschluss üblicherweise vor dem betreffenden Legislativbeschluss, den er später nach sich ziehen kann, womit die übliche Reihenfolge umgekehrt wird. Artikel 49 der Haushaltsordnung vom 25. Juni 2002 nennt die Ausnahmen vom allgemeinen Haushaltserfordernis, dass ein Basisrechtsakt erlassen werden muss, bevor Haushaltsmittel, die für eine Maßnahme der Gemeinschaften in den Haushaltsplan eingesetzt sind, verwendet werden. Die Abschnitte von Artikel 49, die PP und VM betreffen, sind Absatz 2 Buchstaben a) und b).

4.      Die Haushaltsordnung definiert ein Pilotprojekt als eine Maßnahme „experimenteller Art, mit denen Durchführbarkeit und Nutzen einer Maßnahme bewertet werden“. Außerdem heißt es in der Haushaltsordnung: „Die diesbezüglichen Mittelbindungen dürfen nur für zwei aufeinander folgende Haushaltsjahre in den Haushaltsplan eingesetzt werden“.

5.      Vorbereitende Maßnahmen werden von der Haushaltsordnung als Maßnahmen definiert, „die auf die Erarbeitung von Vorschlägen für künftige Maßnahmen abstellen … Die diesbezüglichen Mittelbindungen dürfen nur für höchstens drei aufeinander folgende Haushaltsjahre in den Haushaltsplan eingesetzt werden. Das Rechtsetzungsverfahren müsste vor Ablauf des dritten Haushaltsjahrs abgeschlossen werden“.

6.      Artikel 49 der Haushaltsordnung basiert uneingeschränkt auf Nummer 37 der Interinstitutionellen Vereinbarung (IIV) vom 6. Mai 1999, worin außerdem ein jährlicher Höchstbetrag von 32 Mio. € für PP und 75 Mio. € für VM festgesetzt wurde. Der Haushaltsplan 2007 wird allerdings im Kontext der neuen IIV vom 17. Mai 2006 erstellt. Die vorgenannte Vereinbarung tritt offiziell am 1. Januar 2007 in Kraft. Dieses Arbeitsdokument basiert jedoch auf der Grundlage, dass die IIV vom 17. Mai 2006 die entsprechenden Obergrenzen für die PP und VM für das Haushaltsverfahren 2007 festsetzt. In Anhang II Abschnitt D der IIV von 2006 heißt es wie folgt: „Außerdem kommen die Organe überein, den Gesamtbetrag der Mittel für Pilotprojekte auf 40 Mio. € je Haushaltsjahr zu begrenzen. Des weiteren kommen sie überein, den Gesamtbetrag der Mittel für neue vorbereitende Maßnahmen auf 50 Mio. € je Haushaltsjahr und den Gesamtbetrag der effektiv für vorbereitende Maßnahmen gebundenen Mittel auf 100 Mio. € zu begrenzen“.

7.      Bezüglich des Beschlusses neuer PP und VM im jährlichen Haushaltsverfahren beinhaltet Abschnitt D des Anhangs II der IIV von 2006 ein neues Element. Die entsprechende Passage lautet wie folgt: „Damit die Kommission die Durchführbarkeit der von der Haushaltsbehörde geplanten Abänderungen, mit denen neue vorbereitende Maßnahmen bzw. Pilotprojekte ins Leben gerufen oder bereits bestehende verlängert werden, rechtzeitig beurteilen kann, setzen die beiden Teile der Haushaltsbehörde die Kommission bis Mitte Juni von ihren diesbezüglichen Absichten in Kenntnis, so dass eine erste Erörterung hierüber bereits in der Konzertierungssitzung der ersten Lesung im Rat erfolgen kann.

8.      In Anbetracht der kurzen Zeit zwischen der Einigung über die IIV 2006 und der oben genannten Frist von Mitte Juni konnte das Parlament in diesem Zeitraum keine Vorschläge für neue Projekte für das Haushaltsverfahren 2007 vorlegen. Wie im Arbeitsdokument Nr. 11 des Berichterstatters zum Haushaltsplanentwurf (HE) 2007 und den Ergebnissen der Konzertierungssitzung vom 14. Juli 2006 erläutert, umfasst der HE des Rates Vorschläge für zwei PP, über die in der Konzertierungssitzung keine Einigung erzielt wurde.

9.      Bevor in einem jährlichen Haushaltsverfahren beschlossene PP oder VM durchgeführt werden können, sind bestimmte in der Haushaltsordnung vorgegebene Verfahren zu absolvieren. Die Bestimmungen für öffentliche Auftragsvergabe und Finanzhilfen gelten für PP und VM. In Artikel 49 der Haushaltsordnung wird ferner gefordert, dass die Kommission mit dem HVE „der Haushaltsbehörde einen Bericht … unterbreitet, der eine Bewertung der erzielten Ergebnisse sowie eine Einschätzung der in Aussicht genommenen Folgemaßnahmen enthält“. Dieses Erfordernis wird mit dem von der Kommission im Mai 2006 vorgelegten „Arbeitsdokument Teil III – Andere Arbeitsdokumente“ erfüllt. Folgende Elemente aus der Einführung in dieses Dokument liefern den klarsten verfügbaren Leitfaden für den Ausgabenzyklus für PP und VM:

         … Zunächst analysiert die Kommission die spezifischen Ziele sowie die Form der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahme, um sie dann auf dieser Grundlage der zuständigen Generaldirektion zuzuweisen. Manchmal können mehrere Wochen vergehen, bevor ein endgültiger Beschluss gefasst wird, insbesondere wenn die Maßnahme im Grenzbereich mehrerer Politikbereiche angesiedelt ist. Der zuständige Anweisungsbefugte und der für die Durchführung Verantwortliche müssen dann wie in der Haushaltsordnung vorgesehen einen ausreichend detaillierten Rahmen ausarbeiten, auf dessen Grundlage schließlich der endgültige Beschluss gefasst wird. Erst wenn all diese Phasen abgeschlossen sind, kann die finanzielle Ausführung beginnen.

         … Die als Richtschnur dienenden Fristen lassen sich wie folgt zusammenfassen.

         Im Falle der Auftragsvergabe beträgt die Frist für die Ausarbeitung und Veröffentlichung der Vorinformation mindestens 32 Tage bis höchstens 63 Tage. Die Ausschreibungsphase umfasst einen Zeitraum von mindestens 85 Tagen bis höchstens 195 Tage. Die Vergabe- bzw. Vertragsabschlussphase umfasst einen Zeitraum von mindestens 55 Tagen bis höchstens 203 Tage.

         Bei der Gewährung von Finanzhilfen sind keine Fristen vorgeschrieben, ausgenommen das jährliche Arbeitsprogramm, das bis zum 31. Januar des jeweiligen Haushaltsjahres angenommen werden muss. Wenn das jährliche Arbeitsprogramm vorliegt, beträgt die Frist für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Durchschnitt 30 Tage; die Antworten sind in der Regel zwei Monate nach Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zu erwarten. Die für die Bewertung der Vorschläge benötigte Zeit hängt von der Zahl der eingegangenen Antworten ab und kann wenige bis mehr als 60 Tage bei einem hohen Aufkommen betragen. Nach Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung innerhalb einer Frist von maximal 30 Tagen erfolgt die Zahlung, sobald die Kommission die erforderliche Information vom Auftragnehmer erhalten hat.

         Die Kommission möchte das Parlament auch darauf hinweisen, dass die Bewertung des Erfolgs eines Pilotprojekts oder einer vorbereitenden Maßnahme weitaus weniger von der raschen Abwicklung der Verpflichtungen oder Zahlungen abhängt als von der Nachhaltigkeit der erzielten Ergebnisse. Nach einer sorgfältigen und erfolgreichen ersten Analyse erfordert der Prozess eine ständige Überwachung des gesamten Zyklus der PP/VM und die Einhaltung der Verfahren.

10.    Schließlich stellt die Kommission fest, dass an vorbereitenden oder Pilotstudien kein Bedarf mehr bestehen sollte, da sie nicht mehr in der IIV oder der Haushaltsordnung vorgesehen sind.

II – Das Haushaltsverfahren 2007

11.    In diesem Abschnitt werden die für neue PP und VM verfügbaren Beträge mit Bezug auf die Obergrenzen in der IIV 2006 und vor dem Hintergrund der Entwicklungen betreffend PP und VM aus früheren Haushaltsverfahren dargelegt, die detaillierter in Abschnitt III analysiert werden. Die Tabellen in der Anlage enthalten die Zahlen im Einzelnen. Schließlich werden einige Vorschläge für PP und VM für die erste Lesung des Haushaltsplans 2007 im Parlament kurz erläutert.

Verfügbare Mittel – Pilotprojekte

12.    Wie in Absatz 6 ausgeführt, wird in der IIV 2006 eine Obergrenze von 40 Mio. € für Verpflichtungsermächtigungen für Pilotprojekte in jedem Haushaltsjahr festgesetzt. Die Tabelle in der Anlage zeigt, dass der HVE 1 Mio. € an Verpflichtungen für das zweite Jahr des Pilotprojekts „Herausragende europäische Reiseziele“ (02 02 08) umfasst. Das würde 39 Mio. € für Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsplan 2007 belassen.

13.    Allerdings schlug der Rat 10 Mio. € an Verpflichtungen für zwei neue Pilotprojekte im HE 2007 vor. Für das vorgeschlagene Pilotprojekt „Neue Konzepte zum Ausbau des Potenzials des Wissensdreiecks von Ausbildung, Forschung und Innovation“ (02 02 09) und das vorgeschlagene Pilotprojekt „Energieversorgung – Biokraftstoff“ (06 04 07) wurden jeweils 5 Mio. € an Verpflichtungen veranschlagt. Unter Berücksichtigung dieser beiden Vorschläge würden 29 Mio. € für Pilotprojekte im Haushaltsplan 2007 verbleiben.

14.    Das Europäische Parlament stimmte in der Konzertierungssitzung vom 14. Juli 2006 keinem der Ratsvorschläge zu. Darüber hinaus kritisieren die Berichterstatter den Rat nachdrücklich dafür, dass er Vorschläge unterbreitet, die einen so umfangreichen Teil der für einen Aspekt des Haushaltsverfahrens verfügbaren Verpflichtungsermächtigungen betreffen, der traditionell dem Europäischen Parlament Spielraum ließ, eigene Vorschläge zu unterbreiten.

Verfügbare Mittel – vorbereitende Maßnahmen

15.    Für VM setzt die IIV eine Obergrenze von 50 Mio. € für Verpflichtungen für neue VM in jedem Haushaltsjahr sowie eine Gesamtobergrenze von 100 Mio. € für die gesamten jährlichen Verpflichtungen fest. Im HE des Rates wurde der HVE 2007 bezüglich der VM nicht geändert. Die Verpflichtungsermächtigungen für VM belaufen sich insgesamt auf 3,3 Mio. €. Das belässt 46,7 Mio. € für neue VM im Haushaltsplan 2007 sowie eine Marge von 96,7 Mio. € unter der Gesamtobergrenze für Verpflichtungen.

Vorschläge für das Haushaltsverfahren 2007

16.    Was den Ansatz für PP und VM für den Haushaltsplan 2007 angeht, so wird in Ziffer 23 des im Haushaltsausschuss für die Konzertierungssitzung am 14. Juli 2006 angenommenen Berichts über ein Mandat die Auffassung vertreten, dass „Rationalisierung und Konzentration ein Ziel für den Haushaltsplan 2007 sein sollten“, um seitens der Kommission eine bessere Ausführungsrate für die Vorschläge des EP sicherzustellen. Außerdem erscheint es gemäß den in Ziffer 6 der Entschließung zur Jährlichen Strategieplanung (A6-0154/2006) genannten Prioritäten logisch, bei der Auswahl bestimmter PP und VM einen thematischen Ansatz zu verfolgen.

III – PP und VM aus früheren Haushaltsverfahren

17.    Wie in der Einführung vermerkt, wurde dieser Abschnitt des Arbeitsdokuments unter der Verantwortung von Giovanni Pittella, Gesamtberichterstatter für den Haushalt 2006, ausgearbeitet. Der Haushaltsplan 2006 umfasst ca. 35 Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen, wobei einige von 2005 weitergeführt werden und andere 2006 geschaffen wurden. Selbstverständlich ist es nicht möglich, in diesem Bericht Kommentare zu allen Projekten abzugeben. Der Berichterstatter möchte daher auf die in der Anlage enthaltenen Tabellen der Kommission und des Sekretariats des Parlaments verweisen und sich auf einige ausgewählte Projekte konzentrieren, die im Haushaltsverfahren 2006 lebhaft diskutiert wurden.

18.    Anlage I enthält die von der Kommission übermittelte Tabelle über PP/VM. Zu beachten ist, dass für die meisten PP/VM die Vorbereitungen im Hinblick auf die Zahlung einer Finanzhilfe im Anschluss an eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen mindestens ca. sechs Monate in Anspruch nehmen. Im Fall von Auftragsvergaben (Ausschreibungen) dauern die Verfahren sogar noch länger und bewirken selten irgendwelche Zahlungen oder überhaupt Verpflichtungen im ersten Jahr. Allerdings verweist der Berichterstatter auf die frühzeitige Zusammenarbeit mit der Kommission über PP/VM im Haushaltsverfahren 2006 und erwartet, dass dies in den Ergebnissen und Ausführungszahlen am Ende des Jahres zum Ausdruck kommen wird.

19.    Ziel dieses Dokuments ist es nicht, die PP/VM für 2007 zu erörtern, aus Kohärenzgründen hält der Berichterstatter es aber für wichtig, darauf hinzuweisen, dass die Kommission vorschlägt, ab 2007 in Bezug auf die Verpflichtungen fast keine der Aktionen fortzuführen. Im gesamten HVE 2007 wurden nur die Zahlungen zur Abrechnung früherer Verpflichtungen aufrechterhalten. Alle Projekte mit Zahlungen würden damit „fortbestehen“, aber nur solange bis diese in Bezug auf frühere Verpflichtungen ausgeführt sind. Danach müssten alle Aktionen, falls sie weiterhin relevant wären, im Rahmen der neuen Generation von Rechtsgrundlagen durchgeführt werden bzw. abgedeckt sein.

Pilotprojekt zur individuellen Mobilität von Schülern der Sekundarstufe II (15 02 02 06)

20.    Die 2,5 Mio. €, die für dieses Pilotprojekt 2006 bewilligt wurden, sollen verwendet werden, um eine offene Ausschreibung zu finanzieren, um die individuelle Mobilität von Schülern im Rahmen des Programms für lebenslanges Lernen der neuen Generation (Unterprogramm von Comenius) vorzubereiten. Der Berichterstatter wurde von der Kommission über den Zeitplan und die endgültige Ausrichtung des Projekts informiert, und seitens der Kommission wurde eine gute Zusammenarbeit verzeichnet. Im Anschluss an die Ausschreibung und die Bewertung sollen der Finanzierungsbeschluss und die Unterzeichnung im September/Oktober 2006 erfolgen. Die ersten Zahlungen sollten Ende 2006 vorgenommen und im gesamten Jahr 2007 fortgeführt werden. Die letzte Zahlung sollte 2008 erfolgen. 2007 sind drei Zwischenberichte geplant, die endgültige Bewertung ist für die erste Hälfte 2008 vorgesehen.

21.    Die Aktion konzentriert sich hauptsächlich auf die Bewältigung einer Reihe von Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dem Austausch von Schülern, so der Analyse von Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Mobilität von Minderjährigen, der Anerkennung von Studienaufenthalten im Ausland und der Festlegung von Mindestanforderungen für Ausbildung und Unterstützung für Lehrer, Gastfamilien und Mentoren. Ferner zielt das Projekt darauf ab, echte Austauschprogramme zwischen Schulen für das akademische Jahr 2007-2008 in einer Testphase zu begründen, um diese Aktionen ab 2008-2009 vollständig in das neue Programm Comenius zu integrieren.

22.    Die Kommission erwartet, die Verpflichtungen 2006 vollständig auszuführen, sieht in dieser Phase jedoch keine Notwendigkeit für zusätzliche Verpflichtungsermächtigungen 2007. Folglich wird für 2007 nur ein p.m.-Vermerk vorgeschlagen. Der Berichterstatter wird diesen Punkt vor der ersten Lesung weiter prüfen.

Pilotprojekt zur Sicherheit im transeuropäischen Straßenverkehrsnetz (06 07 02)

23.    Externe Berater haben im Frühjahr 2006 einen ersten Kosten-Nutzen-Bericht mit Empfehlungen erstellt, dessen Ergebnisse genutzt werden, um die Projektvorgaben für eine Ausschreibung zu formulieren. Die Ausschreibung wurde im Juni 2006 mit einer Frist Mitte August gestartet. Derzeit bewertet die Kommission die Vorschläge, die wahrscheinlich ca. drei endgültige Verträge nach sich ziehen werden.

24.    Ein globaler Finanzierungsbeschluss wurde für den gesamten verfügbaren Betrag (5,5 Mio. €) gefasst, und sobald die Bewertung fertig gestellt ist, sollen die abschließenden Diskussionen über die gebilligten Vorschläge stattfinden, wobei eine Unterzeichnung der Verträge Ende des Jahres erwartet wird. Die Projekte als solche sollten daher 2007 durchgeführt werden. Die Kommission möchte 2007 keine zusätzlichen Verpflichtungsermächtigungen veranschlagen, in Abhängigkeit von den Ergebnissen könnte dies jedoch 2008 der Fall sein.

Pilotprojekt: An Erasmus orientiertes Programm für Auszubildende (15 02 23)

25.    Nach aus dem Haushaltsplan 2005 finanzierten Durchführbarkeitsstudien wurde im Juli 2006 eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht. Die Frist ist der 28. September, die Unterzeichnung der Verträge wird für Dezember erwartet. Die Kommission rechnet damit, 10 bis 12 Verträge für jeweils 150.000 € unterzeichnen zu können. Begünstigte könnten Handels- und Handwerkskammern und ähnliche Einrichtungen sein.

26.    Zusätzlich wurde eine gesonderte Ausschreibung für einen Dienstleistungsvertrag (mit einem Höchstbetrag von 400.000 €) gestartet, um eine externe Einrichtung zu nutzen, um die Bewertung durchzuführen und die nachfolgenden Tätigkeiten zu koordinieren. Dieses externe Unternehmen wird gegenüber der Kommission eine Empfehlung abgeben, welche Projekte den vorgegebenen Standards entsprechen und gebilligt werden sollten.

27.    Insgesamt erwartet die Kommission, die gesamten an Verpflichtungen bewilligten 2 Mio. € auszuführen.

28.    Hauptschwerpunkt der Projekte wird es sein, Modelle/Netzwerke für künftige Austauschprogramme für Lehrlinge zu entwerfen, wobei Fragen wie die Anerkennung in den einzelnen Ländern, gemeinsame Standards, Rechtsfragen usw. berücksichtigt werden sollen.

29.    Es ist möglich, dass auch tatsächlich einige Austauschprogramme stattfinden könnten, diese wären jedoch zahlenmäßig sehr begrenzt und experimentell. Die Ergebnisse sollten der Kommission zufolge jedoch als Katalysator genutzt werden, um die praktische Durchführung des neuen Programms lebenslanges Lernen zu verbessern, das die Möglichkeit von Maßnahmen für die Mobilität von Lehrlingen abdecken wird. Für die Projekte soll ein sektorbezogenes Konzept verfolgt werden, d.h. jedes gebilligte Projekt wird einen spezifischen Arbeitsbereich abdecken. Die Projekte sollten vom ersten Halbjahr 2007 bis 2008 (maximal 21 Monate) laufen.

Pilotprojekt grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Naturkatastrophen (07 04 02)

30.    Eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen wurde im Juli 2006 mit Frist 25. September gestartet. Nach der Bewertungsphase wird erwartet, dass die Verträge im Dezember 2006/Januar 2007 unterzeichnet werden. Vor Ablauf des Jahres sollen insgesamt 6,5 Mio. € an Verpflichtungen in den Haushaltsplan eingesetzt werden.

31.    Die Kommission hofft, 4 bis 5 umfassende Verträge zu unterzeichnen, die sowohl an öffentliche als auch an private Einrichtungen vergeben werden könnten. Praktisch gesehen sollen die Aktionen die Kluft überbrücken zwischen dem derzeitigen Rahmen für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Katastrophenschutzes und der Überprüfung des „Gemeinschaftsverfahrens für den Katastrophenschutz“. Der Vorteil bestünde also darin, den neuen Rechtsrahmen „vorzuziehen“ und es den Mitgliedstaaten und der Kommission zu gestatten, von operationeller Seite praktische Erfahrung beim Einsatz multinationaler Teams bei der Reaktion auf Naturkatastrophen zu sammeln. Die Bedeutung dieser Aktion ist, wenn man davon ausgeht, dass von der Kommission im Juli ein Informationstag organisiert wurde, sehr groß, eine erhebliche Zahl von Vorschlägen ist möglicherweise zu erwarten.

Vorbereitende Maßnahme für Natura 2000 (07 03 10)

32.    Die Kommission rechnet mit der vollständigen Verwendung der für diese Linie bewilligten 2 Mio. €. Die vorbereitende Maßnahme wird insbesondere genutzt werden, um die Integration des Netzwerks Natura 2000 in die zentralen Politikbereiche der Gemeinschaft zu integrieren. Die vorbereitende Maßnahme wird drei Elemente umfassen:

         a) „Vernetzung des Managements und Finanzierung von Natura 2000“. Im Mai wurde eine offene Ausschreibung (im Umfang von 0,5 Mio. €) gestartet. Leider ging nur ein Vorschlag ein, der nun von den Dienststellen bewertet wird. Ziel dieser Ausschreibung war die Organisation von Workshops mit den Mitgliedstaaten, um den Leitfaden für Natura 2000 zu überprüfen und neue IT-Instrumente vorzubereiten.

         b) Für „vorbereitende Maßnahmen“ im Rahmen von Natura 2000 ist 1 Mio. € veranschlagt. Auf die Ausschreibung wurden viele Vorschläge eingereicht. Die betreffenden Maßnahmen werden wahrscheinlich die Weiterentwicklung der Natura 2000-Standorte, ein Pilotprojekt für einen Natura 2000-„Helpdesk“ (in Form der Erstellung einer Internetseite), eine Sensibilisierungskampagne und neues Material für Veröffentlichungen umfassen.

         c) „Networking-Programm“ für Natura 2000 (0,5 Mio. €).

Pilotprojekt herausragende europäische Reiseziele (02 02 08)

33.    Dieses Projekt mit Mittelansätzen von 1 Mio. € im (ersten) Jahr 2006 soll mit den für den Fremdenverkehr zuständigen nationalen Behörden durchgeführt werden. Ziel ist die Auszeichnung von bis zu 25 „herausragenden Reisezielen“, womit das Ziel verfolgt wird, den Fremdenverkehr in Europa zu fördern. Geplant ist, dass die ersten Auszeichnungen im Rahmen des Europäischen Tourismusforums 2007 vergeben werden sollen, künftig sollen regelmäßig jedes Jahr Auszeichnungen verliehen werden. Die Projektmittel sollen verwendet werden, um die einzelstaatlichen Ausleseverfahren zur Nominierung der Kandidaten mitzufinanzieren sowie eine Kommunikationskampagne und die Sitzungen eines Lenkungsausschusses zu finanzieren. Eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen erging am 10. August (an die einzelstaatlichen Fremdenverkehrsämter) mit Frist 6. Oktober. Die Kommission wird die Vorschläge im November analysieren und erwartet, bis Ende des Jahres die Mittel vollständig zu binden und die Verträge zu unterzeichnen. Die vollständige Verwendung der Mittel wird allerdings davon abhängen, ob auch jeder Mitgliedstaat tatsächlich reagiert. Falls nicht, könnte der diesem/n Mitgliedstaat/en zustehende Anteil nicht gebunden werden. Darüber hinaus wurde im HVE 2007 ein Betrag von 1 Mio. € beantragt, um diese Maßnahme zumindest ein zweites Jahr lang als Pilotprojekt fortzuführen. Längerfristig möchte der Berichterstatter, dass die Kommission erklärt, welche Form diese Maßnahme annehmen könnte.

Unterstützung von KMU im neuen finanziellen Umfeld (Posten 02 02 03 02)

34.    Im Juni 2006 sollte eine Ausschreibung gestartet werden, wobei Beschluss und Mittelbindung Ende des Jahres erwartet werden. Die Kommission schlägt weder vor, weitere Mittel in den Haushaltsplan 2007 einzusetzen noch Folgemaßnahmen in Form einer neuen Rechtsgrundlage zu treffen. Sie erklärt, Effizienz und Effektivität der Betreuung müssten nachgewiesen werden. Der Berichterstatter hebt hervor, dass genau dies durch das Pilotprojekt erreicht werden soll, und fordert die Kommission auf, das Parlament während der Ausführungsphase 2007 umfassend zu informieren. Er verweist auch auf die vom EP im Haushaltsplan 2006 angenommene Erläuterung und fordert die Kommission auf, zu überprüfen, wie dies bei der geplanten Ausführung berücksichtigt wurde:

         … Ziel des Pilotprojekts ist es ferner, den Erfahrungsaustausch zwischen jungen Unternehmern (Eigentümer oder Geschäftsführer von KMU, Kleinstunternehmen oder Handwerksbetrieben) auf europäischer Ebene durch die Durchführung von Praktika und Fortbildungen innerhalb von KMU in den Schlüsselsektoren oder benachbarten Sektoren sicherzustellen. Die Organisationen, die diese Unternehmen vertreten (Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern), sind für die Unterstützung und Förderung dieses Programms zuständig. Zielgruppe sind junge Unternehmer (Eigentümer oder Geschäftsführer von KMU, Kleinstunternehmen und Handwerksbetrieben), die sich in der Betriebsgründungsphase befinden oder die kurz- oder mittelfristig eine Übergabe ihres Betriebs planen …

Anlage

Table 1: Summary table on Pilot projects

ABB
Nomenclature

DG responsible

2005

2006

2007

Heading

Budget 2005

Budget 2006

PDB 2007

C.A.

P.A.

C.A.

P.A.

C.A.

P.A.

HEADING 1a

02 02 03 01[46]

ENTR

PP1

PP2

 

Consolidation of internal market – pilot project for cooperation and cluster-building among small and medium-sized enterprises (SMEs)

6.00

5.00

3.00

4.50

p.m.

2.00

02 02 03 03

ENTR

PP1

PP2

 

Transfer of expertise through mentoring in SMEs

2.00

2.00

3.00

3.00

p.m.

2.00

02 02 08[47]

ENTR

 

PP1

PP2

Pilot project on European Destination of Excellence

-

-

1.00

0.50

1.00

0.85

04 04 05[48]

EMPL

PP2

 

 

Mainstreaming of disability actions

3.00

3.00

p.m.

1.50

p.m.

2.00

06 07 02

TREN

 

PP1

 

Pilot project on security along the trans-European road network

 

 

5.50

5.50

p.m.

3.60

15 02 02 06

EAC

 

PP1

 

Pilot project on upper secondary pupil’s individual mobility

 

 

2.50

2.00

p.m.

0.50

15 02 23[49]

EAC

PP1

PP2

 

Erasmus-style programme for apprentices

2.00

2.00

2.00

1.70

p.m.

1.80

Sub-total Heading 1a

13.00

 

17.00

 

1.00

 

HEADING 2

05 01 04 06

AGRI

PP2

 

 

Pilot project on quality promotion

0.50

0.50

p.m.

p.m.

p.m.

p.m.

05 01 04 07

AGRI

 

PP1

 

Pilot project on security fund in the fruit and vegetables sector

-

-

0.50

0.50

p.m.

p.m.

Sub-total Heading 2

0.50

-

0.50

 

-

 

HEADING 3a

18 05 06

JLS

PP1

PP2

 

Fight against terrorism

7.00

4.00

9.00

7.00

p.m.

6.00

Sub-total Heading 3a

7.00

 

9.00

 

-

 

HEADING 3b

07 04 02[50]

ENV

 

PP1

 

Pilot project on cross border cooperation in fight against natural disasters

 

 

6.50

6.50

p.m.

3.90

15 06 01[51]

EAC

 

PP1

 

Pilot project in favour of citizenship

 

 

0.50

0.50

p.m.

p.m.

Sub-total Heading 3b

 

 

7.00

 

-

 

TOTAL Pilot Projects

28.50[52]

 

33.50

 

1.00

 

Annual ceiling Pilot Projects

32.00

 

32.00

 

40.00[53]

 

Margin left

3.50

 

-1.50

 

39.00

 

Table 2: Summary table on Preparatory actions

ABB
Nomenclature

DG responsible

2005

2006

2007

Heading

Budget 2005

Budget 2006

PDB 2007

C.A.

P.A.

C.A.

P.A.

C.A.

P.A

HEADING 1a

02 02 03 02

ENTR

AP2

AP3

 

Support for SMEs in the new financial environment

8.00

8.00

7.00

7.00

p.m.

7.00

02 04 02

ENTR

AP2

AP3

 

Preparatory action for research in the field of security

15.00

8.00

15.00

19.00

p.m.

6.00

04 03 06[54]

EMPL

 

AP1

 

ENEA preparatory action on active ageing and mobility of elder people

(p.m.)

(3.00)

1.50

0.75

-

-

06 04 03 01

TREN

AP2

AP3

 

Security of conventional energy supplies

p.m.

p.m.

0.50

0.90.

p.m.

0.70

09 03 03[55]

INFSO

 

AP1

AP2

Preparatory action for the creation of an Internet-based system for better legislation and for public participation

 

 

2.00

2.00

2.30

1.80

Sub-total Heading 1a

23.00

 

26.00

 

2.30

 

HEADING 1b

05 04 03 01

AGRI

AP2

 

 

Preparatory action for the development of an European Forest Information and Communication Platform (EFICP)

0.50

0.50

p.m.

0.34

p.m.

0.38

05 08 03

AGRI

AP3

 

 

Restructuring of systems for agricultural surveys

0.90

0.90

p.m.

0.50

-.

-

Sub-total Heading 1b

1.40

 

-

 

-

 

HEADING 3a

18 03 05[56]

JLS

AP3

 

 

European Migration Monitoring Centre

3.00

3.80

p.m[57].

1.80

p.m.

2.00

18 03 06

JLS

AP2

AP3

 

Integration of nationals of non-members countries

5.00

6.000

5.00

5.75

p.m.

6.45

18 03 08

JLS

AP1

AP2

 

Financial instrument for return management in the area of migration

15.00

8.00

15.00

10.00

p.m.

12.50

18 04 03

JLS

AP2

AP3

 

Research and evaluation programme on respect for fundamental rights

1.00

1.40

0.50

1.00

p.m.

0.80

18 04 04

JLS

AP2

AP3

 

Support of Civil society in the new Member States

2.00

2.00

1.00

1.00

p.m.

2.80

18 05 01 03

JLS

PP2

AP1

 

Exchange programme for judicial authorities

(3.00)

2.50

3.00

2.80

p.m.

1.00

18 05 04

JLS

PP2

AP1

 

Preparatory action in favor of the victims of terrorist acts

(2.00)

1.00

2.00

1.20

p.m.

1.20

Sub-total Heading 3a

26.00

 

26.50

 

-

 

HEADING 3b

07 03 10[58]

ENV

 

AP1

AP2

NATURA 2000 preparatory action

 

 

2.00

2.00

1.00

1.60

17 03 04

SANCO

 

AP1

 

Preparatory action – Public Health

 

 

2.00

1.04

p.m.

0.96

19 04 04[59]

AIDCO

PP2

AP1

 

Preparatory action to establish a conflict prevention network

p.m.

0.90

1.50

1.13

p.m.

1.25

19 06 02 02[60]

AIDCO

PP2

AP1

 

Preparatory action to reduce NBC weapons and small arms

(3.00)

3.00

3.00

2.50

p.m.

2.00

22 02 05 05[61]

ELARG

AP3

 

 

Impact of enlargement in EU border regions

4.00

16.98

p.m.

0.40

p.m.

3.00

22 02 05 06[62]

ELARG

PP2

AP1

 

Completion of preparatory action on demining activities in Cyprus

p.m.

p.m.

1.00

1.00

p.m.

0.40

Table 2: Summary table on Preparatory actions (continued)

Sub-total Heading 3b

14.00

 

19.50

 

1.00

 

TOTAL Preparatory Actions

64.40[63]

 

72.00

 

3.30

 

Annual ceiling Preparatory Actions

75.00

 

75.00

 

100.00[64]

 

Margin left

10.60

 

3.00

 

96.70

 

Source: European Commission

über die Rolle der NRO bei der Durchführung der EU-Entwicklungspolitik

„Wie zerstückelt die Welt auch immer sein mag, wie stark die nationalen Rivalitäten, es ist eine unerbittliche Tatsache, dass unsere gegenseitige Abhängigkeit jeden Tag wächst.“

Jacques Yves Cousteau

Einleitung

1.  Dieses Arbeitsdokument besteht aus drei Teilen. Der erste Abschnitt enthält Angaben zur Beteiligung der Nichtregierungsorganisationen (NRO) an der Durchführung der EU-Entwicklungspolitik im Zusammenhang mit den früheren Arbeiten, die vom Europäischen Parlament auf diesem Gebiet durchgeführt wurden. Im zweiten Abschnitt wird kurz die Verbindung dieser Frage mit dem Haushaltsverfahren 2007 dargelegt, insbesondere der Ansatz eines optimalen Kosten-Nutzen-Verhältnisses und die Anhörung über die externen Politikbereiche, die am 30. Mai im Haushaltsausschuss stattfand und bei der auch Ashraf Ghani, Kanzler der Universität Kabul und ehemaliger afghanischer Finanzminister, einen Vortrag hielt. Im dritten Abschnitt werden Optionen für die weiteren Arbeiten und Analysen des Europäischen Parlaments und des Haushaltsausschusses in diesem Bereich vorgestellt.

Abschnitt I – Die NRO und die EU-Entwicklungspolitik

2.  Bezieht man die bilaterale Entwicklungshilfe der EU-Mitgliedstaaten und die vom Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) ausgezahlten Gelder mit ein, so ist die Europäische Union der größte Entwicklungshilfegeber der Welt. Die NRO sind bei jedem dieser Kanäle an der Durchführung der EU-Entwicklungshilfe beteiligt. Dieses Arbeitsdokument beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit der über die Kanäle der Europäischen Gemeinschaft bereitgestellten Entwicklungshilfe, für die das Europäische Parlament Mitentscheidungsbefugnis besitzt und Entlastungsbehörde ist und damit zur Kontrolle der Durchführung verpflichtet ist. Die NRO sind umfassend an der Durchführung der EU-Progamme im Bereich auswärtige Beziehungen und Entwicklung beteiligt. Von den insgesamt rund 5,1 Milliarden €, die im Rahmen der Rubrik 4 im EU-Haushaltsplan 2005 ausgewiesen waren, wurden schätzungsweise rund 800 € bis 900 € an NRO vergeben, das entspricht rund 15-18%[65].

3.  Es sollte jedoch darauf hingewiesen werden, dass die vorausgegangene Kommission diesen Wert einmal sogar mit rund 1,6 Milliarden € beziffert hat. Im Anschluss an verschiedene Klarstellungsersuchen des Haushaltsausschusses wurden diese Zahlen schließlich nach unten korrigiert, da darin auch verschiedene andere „nichtstaatliche Akteure“, wie z. B. Universitäten, Kirchen, Stiftungen, Gewerkschaften usw., enthalten waren. Im Haushaltverfahren 2004 gelangte der Generalberichterstatter (Herr Mulder, ALDE) zu dem Schluss, dass ein Betrag von schätzungsweise 1 Milliarde € an NRO fließt.

4.  Wenn alle nichtstaatlichen Akteure einschließlich „internationaler Organisationen“ wie der VN-Agenturen und der Rot-Kreuz-Familie mit eingerechnet werden, beläuft sich die entsprechende Zahl wahrscheinlich auf über 2 Milliarden €, möglicherweise sogar auf bis zu 2,5 Milliarden €, d.h. die Hälfte des Gesamtbetrags der im Rahmen der Rubrik 4 des Haushaltsplans ausgezahlten Hilfe.

5.  Der Anteil der Finanzmittel, der im Rahmen des Etats für die externen Politikbereiche an NRO geflossen ist, scheint während der Laufzeit der Finanziellen Vorausschau 2000-2006 relativ stabil und relativ hoch gewesen zu sein.

6.  Die wichtigsten Ausgabenbereiche für NRO im Rahmen der Rubrik 4 sind folgende (umstrukturierter Haushaltseingliederungsplan des HVE 2007):

· Nichtstaatliche Akteure in der Entwicklungszusammenarbeit (21 03), was den beiden früheren Haushaltslinien für die Kofinanzierung mit NRO und die dezentralisierte Zusammenarbeit entspricht (Änderung des Haushaltseingliederungsplans im HVE 2007)

· Interventionen im Rahmen thematischer Programme/Haushaltslinien (wie z.B. Menschenrechte und Demokratie)

· Interventionen im Rahmen geografischer Programme

· Interventionen durch ECHO (humanitäre Hilfe)

Der überwiegende Teil der Interventionen entfällt auf die thematischen Maßnahmen und die Kofinanzierung mit den NRO, während die Beteiligung der NRO an den geografischen Programmen offenbar eine geringere Rolle spielt.

7.  Der Haushaltsausschuss hat verschiedene haushaltstechnische und die Rechenschaftspflicht betreffende Aspekte der NRO in diesem Zeitraum untersucht. Dabei hat er z.B. folgende Aspekte unter die Lupe genommen:

· Gesamtanteil der an NRO fließenden Mittel innerhalb der Rubrik 4;

· Finanzierungsbereiche, in denen die normalen Ausschreibungsregeln angewandt werden;

· Finanzierungsbereiche, in denen von der in der Haushaltsordnung vorgesehenen Ausnahme der „freihändigen Vergabe“ Gebrauch gemacht wird;

· Angaben zu den Verwaltungskosten der von der Kommission finanzierten NRO-Projekte;

· Tätigkeiten der Kommission zur Überwachung der Einhaltung der Rechenschaftspflicht der begünstigten NRO;

· generelle Finanzierungsstruktur der NRO (Anteil der Finanzmittel von staatlicher bzw. nichtstaatlicher Seite).

8.  Dies führte insbesondere in den Haushaltplänen für 2004 und 2005 in verschiedenen Fällen zur Einstellung von Mitteln in die Reserve, was im Haushaltsausschuss auf breite Zustimmung stieß. Die Kommission wurde aufgefordert, dem Ausschuss umfassende Auskünfte zu erteilen. Es sollte darauf hingewiesen werden, dass die Kommission den Ersuchen nachkam und sehr umfangreiche Berichte vorlegte. Die in die Reserve eingestellten Mittel wurden schließlich in der zweiten Lesung oder durch Mittelübertragungen im Laufe des Haushaltsjahres freigegeben.

9.  Während des Haushaltsverfahrens 2006 wurden ähnliche Reserve gebildet, wobei das Ziel dieses Mal darin bestand, mehr Licht in die Finanzmittel zu bringen, die an internationale Organisationen, insbesondere das System der Vereinten Nationen, die Weltbank und die Rot-Kreuz-Familie, fließen. Die Kommission legte wiederum recht detaillierte Antworten in Form eines erneuten Berichts vor, den sie dem EP im November unterbreitete und aufgrund dessen die in die Reserve eingestellten Mittel in der zweiten Lesung freigegeben werden konnten.

10.  Der Haushaltsausschuss hat sich somit sehr eingehend mit der Organisation der NRO-Finanzierung und der von der Kommission bewiesenen Kontrolle über diese Finanzierung auseinandergesetzt. Zu Beginn dieses Prozesses gab es keine angemessenen Systeme und Verfahren zur Erstellung von Gesamtzahlen. In den letzten Jahren hat sich die Situation, zumindest unter dem Aspekt der Haushaltsinformationen, deutlich verbessert, und die Kommission hat sich kooperativ gezeigt.

Abschnitt II – Von verbesserten Haushaltsinformationen zu einem optimalen Kosten-Nutzen-Verhältnis

11.  Die drei zentralen Themen des Ansatzes des Europäischen Parlaments für das Haushaltsverfahren 2007 sind, wie aus seiner Entschließung zur Jährlichen Strategieplanung der Kommission hervorgeht, die Festlegung politischer Prioritäten, ein optimales Kosten-Nutzen-Verhältnis und die Vorbereitung auf die Halbzeitüberprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens 2007-20113 im Jahr 2008/2009. Der Haushaltsausschuss hat bei der Prüfung des Haushaltsplans 2007 eine Reihe innovativer Methoden angewandt, um ein besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis zu erzielen. Dazu gehörten Anhörungen zu den Politikbereichen, die Erstellung von Kosten-Nutzen-Studien in zahlreichen Politikfeldern der EU einschließlich der Entwicklungspolitik und eine stärkere Verbindung zwischen dem jährlichen Haushalts- und Entlastungsverfahren durch eine Reihe von Abänderungsentwürfen zum Haushaltsplan, die mit einer gründlichen Prüfung von Dokumenten, in denen die Durchführung der EU-Politiken untersucht wird, wie z.B. den Sonderberichten des Rechnungshofs, in Zusammenhang standen.

12.  Der Ausschuss hat im Mai 2006 eine Anhörung zu Fragen der externen Politikbereiche veranstaltet. Eine der politischen Schlussfolgerungen aus dieser Anhörung über die Maßnahmen im Außenbereich für den Haushaltsplan 2007 war, dass die Rolle der NRO mit dem Ziel der „Eigenverantwortung“ der Empfängerländer für die Programme der externen Hilfe vereinbar sein muss. Es ist darauf zu achten, dass die NRO (und das internationale Hilfssystem insgesamt) nicht direkt Aufgaben übernehmen, die eigentlich von den Staaten selbst geleistet werden sollten. Die Länder müssen die Verantwortung für ihre eigene Entwicklung übernehmen, und die internationale Hilfe sollte die Stärkung der hierfür erforderlichen einheimischen Kapazitäten fördern, anstatt sie zu ersetzen. Es ist wichtig, dass die Maßnahmen der NRO die Anstrengungen der aufstrebenden demokratischen Staaten nicht außer Acht lassen oder ihnen zuwiderlaufen. Dieser Punkt wurde insbesondere von Ashraf Ghani unterstrichen, der nachdrücklich dafür eintrat, dass der Staat der primäre Kanal sein müsse, über den die Entwicklungshilfe geleitet werde, um starke einheimische Institutionen zu fördern. Starke Institutionen seien, wie er erklärte, eine notwendige Voraussetzung dafür, dass die Entwicklungshilfe ihren Niederschlag in dauerhaften wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und demokratischen Fortschritten finden könne.

13.  Der nächste Schritt für das Parlament wäre folgerichtig der, dass aufbauend auf den früheren Arbeiten des Haushaltsausschusses zur NRO-Finanzierung und auf der Anstoßwirkung der Anhörung zu den externen Politikbereichen eine Untersuchung durchgeführt wird, die sich auf ein optimales Kosten-Nutzen-Verhältnis bei den von der EU für die Entwicklungshilfe bereitgestellten Mittel konzentriert. Die Kosten-Nutzen-Analyse von Economisti Associati über die „Bewertung der Haushaltmittel und Möglichkeiten im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit“, die im Zusammenhang mit dem Haushaltsverfahren 2007 im Auftrag des Haushaltsausschusses durchgeführt wurde, könnte als ein erster Schritt in diesem Prozess gesehen werden.

14.  Die Notwendigkeit eines solchen Ansatzes und weiterer Arbeiten in diesem Bereich scheint durch die Ergebnisse der genannten Studie unterstrichen zu werden, deren Hauptelemente sich wie folgt zusammenfassen lassen:

· große Unterschiede zwischen den NRO (gute Durchführer und schlechte Durchführer), aber in vielen Bereichen unzureichende Bewertungen zur angemessenen Beurteilung der Kostenwirksamkeit;

· starke Abweichungen zwischen den NRO in Bezug auf die Unterstützungskosten, wobei einige über 80% und andere nur 30% der Mittel an die Endbegünstigten weiterleiten können;

· kein systematischer Beweis dafür, dass die NRO kostenwirksamer als staatliche Institutionen sind.

Abschnitt III – Optionen für die weiteren Arbeiten im Haushaltsausschuss

15.  Auf der Grundlage der vorstehenden Analyse der bisherigen Arbeiten in diesem Bereich und der im Rahmen des Haushaltsverfahrens 2007 durchgeführten Untersuchung möchte der Berichterstatter für die weiteren Arbeiten auf diesem Gebiet drei Vorschläge unterbreiten.

16.  Erstens ist der Berichterstatter der Auffassung, dass der Ausschuss angesichts des Erfolgs der Anhörungen zu den Politikbereichen im Mai und Juni 2006 (die im Arbeitsdokument Nr. 12 des Berichterstatters zusammengefasst sind) im Jahr 2007 die Abhaltung weiterer Anhörungen erwägen könnte. Die Rolle der NRO bei der Durchführung der Entwicklungshilfe könnte Anfang 2007 Gegenstand einer Anhörung sein, die sich auf die externen Politikbereiche konzentriert und aus der das Parlament Informationen für seinen Ansatz bezüglich der Prioritäten der externen Politikbereiche im Haushaltsplan 2008 beziehen könnte. Alle derartigen Anhörungen sollten nach Ansicht des Berichterstatters in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachausschüssen abgehalten werden.

17.  Zweitens vertritt der Berichterstatter die Ansicht, dass weitere Analysen vorgenommen werden könnten, bei denen spezieller die Rolle der NRO bei der Sicherstellung eines optimalen Kosten-Nutzen-Verhältnisses im Rahmen der externen Entwicklungshilfe der EU untersucht wird. Dies könnte unter Zuhilfenahme des Forschungsetats geschehen, auf den der Haushaltsausschuss Anspruch hat. Die Analyse könnte aus einem qualitativen Vergleich der Wirksamkeit der über eine Vielzahl von Kanälen geleiteten Hilfe bestehen. Um zu begründeten Schluss­folgerungen zu gelangen, dürfte es notwendig sein, eine solche Analyse auf detaillierte Fallstudien einer kleinen Auswahl von Programmen zu stützen. Der geografische und sektorale Umfang der zu analysierenden Programme müsste wahrscheinlich sorgfältig ausgewählt und kontrolliert werden, um zu gewährleisten, dass die Ergebnisse ein angemessenes Maß an Vergleichbarkeit aufweisen.

18.  Drittens schlägt der Berichterstatter vor, dass der Haushaltsausschuss über die Instrumente nachdenken könnte, die im Rahmen des jährlichen Haushalts- und Entlastungsverfahrens zur Verfügung stehen, um hinsichtlich der Beteiligung der NRO an der Entwicklungshilfe ein optimaleres Kosten-Nutzen-Verhältnis zu erreichen. Wo es geeignete und zuverlässige Informationen aus Kosten-Nutzen-Studien, Berichten des Rechnungshofs und anderen Quellen gibt, könnten diese als Grundlage für Abänderungsentwürfe zum Haushaltsplan dienen, durch die erreicht werden soll, dass die Gelder angesichts der schwierigen Bedingungen, die oft in ärmeren Ländern herrschen, so wirksam und effizient wie möglich ausgegeben werden.

on delivering value for money

Introduction

1. This working document provides further information on the rapporteur's strategy as regards delivering value for money in the 2007 budget procedure. The first section provides an overview of the value for money amendments proposed by the rapporteur. The second section makes suggestions on process as to how Parliament might effectively scrutinise information provided by the Commission in advance of the second reading on the 2007 budget and regarding the release of amounts placed in reserve. The annex provides detailed information about the problems identified on each budget line for which a value for money amendment is proposed and the conditions for release.

I - Overview of the value for money amendments and proposals for follow-up

2. Delivering value for money has been one of the three key pillars of the Parliament's strategy as regards the 2007 budget procedure.  The rapporteur has prepared four blocks of horizontal amendments on the value for money approach.  These are based on information provided in: the Court of Auditors Special reports; the synthesis reports of the Commission's management of financial resources; the cost-benefit studies produced at the request of the committee on budgets; the Budget Forecast Alert produced by the Commission.

· Special reports of the Court of Auditors

3. In its Special Reports, the Court of Auditors examines whether financial operations related to particular programmes and activities have been properly recorded, legally and regularly executed and managed so as to ensure economy, efficiency and effectiveness. The horizontal amendments were based on the problems and weaknesses identified in the special reports examined during the 2004 discharge exercise and those released since. The Commission's replies to the observations of the Court are included in each report. The Commission's 2004 follow-up report, responding to the remarks made by the European Parliament in the 2004 discharge report, arrived after the submission of these amendments.

· Synthesis reports of the Commission's management of financial resources

4. The annual synthesis report contains a summary and overview of the state of management in the Commission based on the Annual Activities Reports (AAR) prepared by the various D-Gs. Each AAR contains a declaration of assurance signed by the director-general concerning the sound financial management and control of the resources for which they are responsible, and the legality and regularity of the underlying transactions. Particular problems, for which it is not proved possible to give such assurances, are subject to reservations. The AAR sets out the action planned by the Commission to address such weaknesses.

· Cost-benefit studies

5. Cost-benefit studies were carried out on behalf of the committee on budgets in the context of the 2007 budget procedure, further to paragraph 36 of Parliament's resolution on the Commission's APS resolution, which "proposes to ask for cost-benefit studies to be carried out on specific areas of the budget using part of the resources allocated to the parliamentary committees ". Amendments were proposed based on an analysis of the studies on: LIFE; Lifelong learning; Citizenship; Information Policy; Development co-operation.

· Budget Forecast Alert

6. The Budget Forecast Alert is a new tool prepared by the Commission to assess the quality of implementation and therefore qualitative value for money for particular areas of EU spending. The rapporteur has made use of this information to propose amendments on 7 budget lines on which implementation rates appear unsatisfactory.

7. For each of these sets of amendments, the rapporteur proposes to place 30% of the relevant commitment and payment appropriations in reserve for the related budget lines, pending information and improvements regarding the problems identified.

II - Suggested process for scrutinising Commission responses and releasing funds

8. In line with the approach set out above, the rapporteur has placed amounts in reserve on a number of lines in order to clarify whether spending in these areas is delivering effective qualitative and quantitative value for money. The rapporteur proposes that the amounts in reserve should be released in the following way:

(i) The Commission should provide a response, including a calendar for redressing problems wherever necessary, for each of the problems identified;

(ii) A COBU hearing, possibly held jointly with COCOBU, would allow the Commission to present publicly the information relating to the release of the reserve. In light of the timetable for the second reading, this meeting should take place at the latest on the afternoon of 16 November.

(iii) On the basis of its assessment of the information provided by the Commission, Parliament would then be in a position to lift the relevant reserves before the second reading on the 2007 budget;

9. In order to improve the level of detail available to members regarding this approach, the annex sets out details on the specific problems identified for each budget line on which horizontal amendments are proposed, and a greater degree of detail regarding the conditions for releasing amounts placed in reserve in the horizontal amendments proposed by the rapporteur.

ANNEX

VALUE FOR MONEY - AMENDMENTS BASED ON COURT OF AUDITORS SPECIAL REPORTS

(30% in reserve for CAs and PAs for budget lines where weaknesses have been identified by the CoA)

Amendment 3814 : budget line 04 02 19 : European Social Fund (ESF) — Regional competitiveness and employment

Justification for placing 30% of appropriations in reserve and conditions for release:

In line with paragraphs 5 and 7 of the APS resolution (P6_TA-PROV(2006)0221), adopted by the European Parliament on 18 May 2006, relating to value for money and cost-effectiveness, 30% of the resources for this budget line are placed in reserve until the Commission addresses the weaknesses in management and implementation highlighted in Special report no 1/2006 of the Court of Auditors, which include an inadequate analysis of problems in Member States before ESF funding decisions are taken, poorly justified overall funding levels and regional allocations, and insufficient information to allow an assessment of the impact of spending.

Before Parliament's second reading, the Commission should provide information on:

- measures taken and/or envisaged by the Commission in co-operation with the Member States in order to better assess the needs and the situation prior to funds´ allocation and to ensure that clear and well-justified criteria for allocation of funds between regions and between different activities are applied,

- measures taken and/or envisaged by the Commission in order to address the need for a coherent and consistent strategy, including such elements as a common definition of ESL, more consistent criteria for identifying target groups, more specific quantitative goals along with reasonable annual targets, etc.,

- measures taken and/or envisaged as concerns better use of information in the monitoring and control of the financial management by the Member States.

Amendment 3813 : budget line 06 03 03 : Financial support for projects of common interest in the trans-European transport network

Justification for placing 30% of appropriations in reserve and conditions for release:

According to Special Report 6/2005 of the Court of Auditors, 14 TEN-T priority projects are currently behind schedule. Problems with cross-border sections are particularly acute and financial aid is not sufficiently focussed on cross-border projects. Evaluations and selections of proposals were carried out by the Commission in an ad hoc manner, and in the absence of documented and publicly available guidelines. The coordination of Community funding of transport infrastructure within the European Union does not allow the Commission to identify all cases of over- or even double-funding. Appropriations should be placed in reserve until the Commission addresses these weaknesses.

Before Parliament's second reading, the Commission should provide:

- confirmation that specific evaluation guidelines have been established, especially for TEN-T;

- confirmation that external experts/firms are extensively used for evaluations since it is not credible that they are carried out by the same people who are implementing the programme;

- confirmation that the first major ex-post evaluation planned for TENs, i.e for the 2000-2006 programme, will be carried out by independent experts;

- a clear description of how the Commission, in collaboration with Member States, intends to work to detect and minimise the risk of over - or double-funding

Amendment 3815 :

budget line 05 02 08 01 : Export refunds for fruit and vegetables

budget line 05 02 08 02 : Compensation for withdrawals and buying-in

budget line 05 02 08 03 : Operational funds for producer organisations

budget line 05 02 08 04 : Production aid for processed tomato products

budget line 05 02 08 05 : Production aid for fruit-based products

budget line 05 02 08 06 : Intervention for dried grapes and figs

budget line 05 02 08 07 : Compensation to encourage processing of citrus fruits

budget line 05 02 08 08 : Free distribution of fruit and vegetables

budget line 05 02 08 09 : Aid to producer groups for preliminary recognition

Justification for placing 30% of appropriations in reserve and conditions for release:

According to Special Report 8/2006 of the Court of Auditors, the Commission's target of 60 % of supply concentrated in producer organisations by 2013 will not be reached: producer organisations account for only about one-third of the EU's fruit and vegetable production and they have grown at a lower rate than the sector as a whole.

Appropriations should be placed in reserve until the Commission addresses these weaknesses.

Before Parliament's second reading, the Commission should report on:

- improvements in achieving the objectives set for the aid scheme and in the Commission's monitoring of the effectiveness of the aid:

- the reasons for the relative lack of progress by producer organisations, particularly in those Member States where the fruit and vegetables sector represents the highest proportion of agricultural output.

Amendment 3800 : budget line 05 04 05 01 : Rural development programmes

Justification for placing 30% of appropriations in reserve and conditions for release:

According to Special Report 9/2004 of the Court of Auditors, the impact of measures for afforestation of agriculture land has been low: the degree of afforestation is not significant and the result could be obtained more cheaply. The projects financed lead to dispersed and uncoordinated implementation in rural areas. Overall forestry action is not sufficiently targeted. Paying agencies in some new Member States are still not accredited. According to Special Report 3/2005 of the Court of Auditors, the Commission has not sufficiently verified the correct functioning of agri-environment support control systems in the Member States, particularly concerning organic farming. According to Special Report 7/2006 of the Court of Auditors, support for rural areas has decreased markedly compared to the previous programming period (1994-1999) and funds have not been targeted on the most needy geographical areas and beneficiaries.

Appropriations should be placed in reserve until the Commission addresses these weaknesses.

Before Parliament's second reading, the Commission should provide information on:

- how it intends to improve the targeting and cost-efficiency of forestry measures within rural development policy and a timetable for the completion of the accreditation process for the paying agencies in the new Member States;

- how it intends to work with the Member States to improve the verification of agri-environment expenditure.

Amendment 3801 : budget line 19 08 01 01 : European Neighbourhood and Partnership (ENP) financial cooperation with Mediterranean countries

Justification for placing 30% of appropriations in reserve and conditions for release:

According to Special Report 5/2006 of the Court of Auditors, Commission management of MEDA has improved since the early years and can now be considered satisfactory but many projects are still not completed and concrete results remain, after more than 10 years of MEDA, limited.

According to Special Report 10/2004 of the Court of Auditors on the devolution of external aid, better indicators of speed and quality of aid delivery are needed and delays in project implementation should be reduced. Given the completely new landscape of implementation of external aid following devolution over the course of the current financial perspective, there is a need to take stock of results before fully authorising the funds requested for external programmes from 2007 and onwards. This is also the case since the Court of Auditors has previously pointed out the need to monitor the costs of devolution to delegations against the results.

Appropriations should therefore be placed in reserve until the Commission:

 - explains the reasons for and indicate the measures taken as regards unfinished projects;

 - clarifies how the balance between budget support funding, which has been increasing, and traditional project funding is decided;

- explains the inter-relationship between devolution of aid programmes to the EC delegations and the trends in expenditure observed. This shall include an analysis of operational vs. administrative costs and the split between headquarters and delegations, including aspects of staff, temporary staff, and other types of support expenditure;

- clarifies whether it now considers the working relationship between headquarters and delegations as satisfactory or which additional measures will still need to be put in place;

- clarifies whether the need for simplification with regard to delegation procedures has now been completed. If not, what new measures have been proposed, i.e. within the framework of the new regulation?

Amendment 3802 : budget line 19 08 01 02 : European Neighbourhood and Partnership (ENP) financial assistance to Palestine and to the peace process

According to Special Report 10/2004 of the Court of Auditors on the devolution of external aid, better indicators of speed and quality of aid delivery are needed and delays in project implementation should be reduced. Given the completely new landscape of implementation of external aid following devolution over the course of the current financial perspective, there is a need to take stock of results before fully authorising the funds requested for external programmes from 2007 and onwards. This is also the case since the Court of Auditors has previously pointed out the need to monitor the costs of devolution to delegations against the results.

Appropriations should be placed in reserve until the Commission addresses these weaknesses.

Before Parliament's second reading, the Commission should:

- explain the inter-relationship between devolution of aid programmes to the EC delegations and the trends in expenditure observed. This shall include an analysis of operational vs. administrative costs and the split between headquarters and delegations, including aspects of staff, temporary staff, and other types of support expenditure;

- clarify whether it now considers the working relationship between headquarters and delegations as satisfactory or which additional measures will still need to be put in place;

- clarify whether the need for simplification with regard to delegation procedures has now been completed. If not, what new measures have been proposed, i.e. within the framework of the new regulation?

Amendment 3803 : budget line 19 08 01 03 : European Neighbourhood and Partnership (ENP) financial cooperation with eastern Europe

Justification for placing 30% of appropriations in reserve and conditions for release:

In its Special Report 2/2006 on TACIS, the Court of Auditors examines projects in Russia, which is the highest recipient of funds, and notes, inter alia, low effectiveness and objectives not achieved for a majority of projects examined, lack of dialogue with beneficiaries, lack of local ownership of programmes, no co-financing used, problems with terms of references and evaluations. Only 9 of 29 projects audited achieved their objectives, 8 achieved them partially and 12 failed to achieve them. The results of only 5 of the audited projects were found to be sustainable. The Court concluded that the effectiveness of the use of TACIS funds in the Russian Federation has been very low and it was therefore unable to give a positive assessment of performance.

According to Special Report 10/2004 of the Court of Auditors on the devolution of external aid, better indicators of speed and quality of aid delivery are needed and delays in project implementation should be reduced. Given the completely new landscape of implementation of external aid following devolution over the course of the current financial perspective, there is a need to take stock of results before fully authorising the funds requested for external programmes from 2007 and onwards. This is also the case since the Court of Auditors has previously pointed out the need to monitor the costs of devolution to delegations against the results.

Appropriations should be placed in reserve until the Commission addresses these weaknesses.

Before Parliament's second reading, the Commission should:

- clarify how the shortcomings noted have been addressed in the new Neighbourhood programme and any new country strategy proposed for Russia;

- clarify how the project cycle will be/has been improved to avoid the habitual delays associated with this programme;

- state the concrete measures taken to improve involvement of beneficiaries;

- explain the inter-relationship between devolution of aid programmes to the EC delegations and the trends in expenditure observed. This shall include an analysis of operational vs. administrative costs and the split between headquarters and delegations, including aspects of staff, temporary staff, and other types of support expenditure;

- clarify whether it now considers the working relationship between headquarters and delegations as satisfactory or which additional measures will still need to be put in place;

- clarify whether the need for simplification with regard to delegation procedures has now been completed. If not, what new measures have been proposed, i.e. within the framework of the new regulation?

Amendment 3804 : budget line 19 09 01 : Cooperation with developing countries in Latin America

Justification for placing 30% of appropriations in reserve and conditions for release:

According to its Special Report 6/2006, the Court of Auditors considers that reporting, monitoring and evaluation systems covering the environmental aspects of the Commission's development cooperation need to be strengthened. Almost all of the environment projects examined were relevant to beneficiary country needs, and frequently also addressed global conservation needs but outputs and results frequently fell short of objectives.

According to Special Report 10/2004 of the Court of Auditors on the devolution of external aid, better indicators of speed and quality of aid delivery are needed and delays in project implementation should be reduced. Given the completely new landscape of implementation of external aid following devolution over the course of the current financial perspective, there is a need to take stock of results before fully authorising the funds requested for external programmes from 2007 and onwards. This is also the case since the Court of Auditors has previously pointed out the need to monitor the costs of devolution to delegations against the results.

Appropriations should be placed in reserve until the Commission addresses these weaknesses.

Before Parliament's second reading, the Commission should:

- provide a clear overview of the new provisions/measures foreseen for the new generation of external programmes 2007-2013 to improve the integration of environmental aspects into development programmes;

 - list concrete measures already decided/implemented following the establishment of the Commission steering-group to improve quality and coordination of environmental aspects in external programmes;

- explain the inter-relationship between devolution of aid programmes to the EC delegations and the trends in expenditure observed. This shall include an analysis of operational vs. administrative costs and the split between headquarters and delegations, including aspects of staff, temporary staff, and other types of support expenditure;

- clarify whether it now considers the working relationship between headquarters and delegations as satisfactory or which additional measures will still need to be put in place;

- clarify whether the need for simplification with regard to delegation procedures has now been completed. If not, what new measures have been proposed, i.e. within the framework of the new regulation?

Amendment 3805 : budget line 19 10 01 : Cooperation with developing countries in Asia

Justification for placing 30% of appropriations in reserve and conditions for release:

According to Special Report 4/2005 of the Court of Auditors, application procedures for funding are excessively complex, delegations should assist applicants more and there should be a greater focus on sustainability of projects. According to its Special Report 6/2006, the Court of Auditors considers that reporting, monitoring and evaluation systems covering the environmental aspects of the Commission's development cooperation need to be strengthened. Almost all of the environment projects examined were relevant to beneficiary country needs, and frequently also addressed global conservation needs but outputs and results frequently fell short of objectives.

According to Special Report 10/2004 of the Court of Auditors on the devolution of external aid, better indicators of speed and quality of aid delivery are needed and delays in project implementation should be reduced. Given the completely new landscape of implementation of external aid following devolution over the course of the current financial perspective, there is a need to take stock of results before fully authorising the funds requested for external programmes from 2007 and onwards. This is also the case since the Court of Auditors has previously pointed out the need to monitor the costs of devolution to delegations against the results.

Appropriations should be placed in reserve until the Commission addresses these weaknesses.

Before Parliament's second reading, the Commission should:

- provide a clear overview of the new provisions/measures foreseen for the new generation of external programmes 2007-2013 to improve the integration of environmental aspects into development programmes;

 - list concrete measures already decided/implemented following the establishment of the Commission steering-group to improve quality and coordination of environmental aspects in external programmes;

- explain the inter-relationship between devolution of aid programmes to the EC delegations and the trends in expenditure observed. This shall include an analysis of operational vs. administrative costs and the split between headquarters and delegations, including aspects of staff, temporary staff, and other types of support expenditure;

- clarify whether it now considers the working relationship between headquarters and delegations as satisfactory or which additional measures will still need to be put in place;

- clarify whether the need for simplification with regard to delegation procedures has now been completed. If not, what new measures have been proposed, i.e. within the framework of the new regulation?

Amendment 3806 : budget line 19 10 02 : Cooperation with developing countries in Central Asia

Justification for placing 30% of appropriations in reserve and conditions for release:

According to Special Report 10/2004 of the Court of Auditors on the devolution of external aid, better indicators of speed and quality of aid delivery are needed and delays in project implementation should be reduced. Given the completely new landscape of implementation of external aid following devolution over the course of the current financial perspective, there is a need to take stock of results before fully authorising the funds requested for external programmes from 2007 and onwards. This is also the case since the Court of Auditors has previously pointed out the need to monitor the costs of devolution to delegations against the results.

Appropriations should be placed in reserve until the Commission addresses these weaknesses.

Before Parliament's second reading, the Commission should:

- explain the inter-relationship between devolution of aid programmes to the EC delegations and the trends in expenditure observed. This shall include an analysis of operational vs. administrative costs and the split between headquarters and delegations, including aspects of staff, temporary staff, and other types of support expenditure;

- clarify whether it now considers the working relationship between headquarters and delegations as satisfactory or which additional measures will still need to be put in place;

- clarify whether the need for simplification with regard to delegation procedures has now been completed. If not, what new measures have been proposed, i.e. within the framework of the new regulation?

Amendment 3807 : budget line 19 10 03 : Cooperation with developing countries east of Jordan

Justification for placing 30% of appropriations in reserve and conditions for release:

According to Special Report 10/2004 of the Court of Auditors on the devolution of external aid, better indicators of speed and quality of aid delivery are needed and delays in project implementation should be reduced. Given the completely new landscape of implementation of external aid following devolution over the course of the current financial perspective, there is a need to take stock of results before fully authorising the funds requested for external programmes from 2007 and onwards. This is also the case since the Court of Auditors has previously pointed out the need to monitor the costs of devolution to delegations against the results.

Appropriations should be placed in reserve until the Commission addresses these weaknesses.

Before Parliament's second reading, the Commission should:

- explain the inter-relationship between devolution of aid programmes to the EC delegations and the trends in expenditure observed. This shall include an analysis of operational vs. administrative costs and the split between headquarters and delegations, including aspects of staff, temporary staff, and other types of support expenditure;

- clarify whether it now considers the working relationship between headquarters and delegations as satisfactory or which additional measures will still need to be put in place;

- clarify whether the need for simplification with regard to delegation procedures has now been completed. If not, what new measures have been proposed, i.e. within the framework of the new regulation?

Amendment 3810 : budget line 21 06 02 : Relations with South Africa

Justification for placing 30% of appropriations in reserve and conditions for release:

According to Special Report 10/2004 of the Court of Auditors on the devolution of external aid, better indicators of speed and quality of aid delivery are needed and delays in project implementation should be reduced. Given the completely new landscape of implementation of external aid following devolution over the course of the current financial perspective, there is a need to take stock of results before fully authorising the funds requested for external programmes from 2007 and onwards. This is also the case since the Court of Auditors has previously pointed out the need to monitor the costs of devolution to delegations against the results.

Appropriations should be placed in reserve until the Commission addresses these weaknesses.

Before Parliament's second reading, the Commission should:

- explain the inter-relationship between devolution of aid programmes to the EC delegations and the trends in expenditure observed. This shall include an analysis of operational vs. administrative costs and the split between headquarters and delegations, including aspects of staff, temporary staff, and other types of support expenditure;

- clarify whether it now considers the working relationship between headquarters and delegations as satisfactory or which additional measures will still need to be put in place;

- clarify whether the need for simplification with regard to delegation procedures has now been completed. If not, what new measures have been proposed, i.e. within the framework of the new regulation?

Amendment 3808 : budget line 22 02 01 : Transition and institution-building assistance to candidate countries

Justification for placing 30% of appropriations in reserve and conditions for release:

According to Special Report 4/2006 of the Court of Auditors, projects audited were in line with PHARE investment objectives. However, for over half of them the assets were not, or were only partially, being used for the intended purpose, and outputs and results lagged considerably behind schedule due to the continuing lack of administrative capacity and national resources.

According to Special Report 10/2004 of the Court of Auditors on the devolution of external aid, better indicators of speed and quality of aid delivery are needed and delays in project implementation should be reduced. Given the completely new landscape of implementation of external aid following devolution over the course of the current financial perspective, there is a need to take stock of results before fully authorising the funds requested for external programmes from 2007 and onwards. This is also the case since the Court of Auditors has previously pointed out the need to monitor the costs of devolution to delegations against the results.

Appropriations should be placed in reserve until the Commission addresses these weaknesses.

Before Parliament's second reading, the Commission should:

- explain the inter-relationship between devolution of aid programmes to the EC delegations and the trends in expenditure observed. This shall include an analysis of operational vs. administrative costs and the split between headquarters and delegations, including aspects of staff, temporary staff, and other types of support expenditure;

- clarify whether it now considers the working relationship between headquarters and delegations as satisfactory or which additional measures will still need to be put in place;

- clarify whether the need for simplification with regard to delegation procedures has now been completed. If not, what new measures have been proposed, i.e. within the framework of the new regulation?

Amendment 3809 : budget line 22 02 01 : Transition and institution-building assistance to potential candidate countries

Justification for placing 30% of appropriations in reserve and conditions for release:

According to Special Report 10/2004 of the Court of Auditors on the devolution of external aid, better indicators of speed and quality of aid delivery are needed and delays in project implementation should be reduced. Given the completely new landscape of implementation of external aid following devolution over the course of the current financial perspective, there is a need to take stock of results before fully authorising the funds requested for external programmes from 2007 and onwards. This is also the case since the Court of Auditors has previously pointed out the need to monitor the costs of devolution to delegations against the results.

Appropriations should be placed in reserve until the Commission addresses these weaknesses.

Before Parliament's second reading, the Commission should:

- explain the inter-relationship between devolution of aid programmes to the EC delegations and the trends in expenditure observed. This shall include an analysis of operational vs. administrative costs and the split between headquarters and delegations, including aspects of staff, temporary staff, and other types of support expenditure;

- clarify whether it now considers the working relationship between headquarters and delegations as satisfactory or which additional measures will still need to be put in place;

- clarify whether the need for simplification with regard to delegation procedures has now been completed. If not, what new measures have been proposed, i.e. within the framework of the new regulation?

Amendment 3811 : budget line 24 01 06 : European Anti-fraud Office (OLAF)

Justification for placing 30% of appropriations in reserve and conditions for release:

According to Special Report 1/2005 of the Court of Auditors, investigations take too long, it is difficult to assess the results achieved and follow-up is rudimentary; OLAF's scarce resources should be targeted towards areas in which the risk of fraud detrimental to the Union's financial interests is greatest.

Appropriations should be placed in reserve until the Commission addresses these weaknesses.

Before Parliament's second reading, the Commission should:

- report on improvements in the office's managerial supervision and on how the serious delays in the processing of files and the lodging of inconclusive reports can be reduced.

Amendment 3812 : budget line 31 01 06 01 : Interpreting and conference expenditure

Justification for placing 30% of appropriations in reserve and conditions for release:

According to Special Report 5/2005 of the Court of Auditors, capacity for interpreting into and out of the languages of new Member States is insufficient and the cost of interpretation could be reduced with better management.

Appropriations should be placed in reserve until the Commission addresses these weaknesses.

Before Parliament's second reading, the Commission should provide a note explaining how it intends to reinforce cooperation with the new Member States with a view to training new interpreters in the new languages and an action plan for better management with a view to reducing costs, including the following elements:

- a reduction in the cost of 'standby' interpretation services that are paid for but not used, whilst ensuring that reserve interpreters can be found at short notice;

- a reduction in the cost of auxiliary conference interpreters through better coordination of travel and accommodation costs which are a large part of the cost of such interpreters.

Amendment 3816 : budget line 31 01 07 01 : Support services for the «Translation» Directorate-General

Justification for placing 30% of appropriations in reserve and conditions for release:

According to Special Report 9/2006 of the Court of Auditors, management of translation services should be improved in the face of steadily growing demand, internal capacity for translation of the languages of the new Member States is insufficient, better interinstitutional cooperation in terms of sharing spare capacity is needed, and the efficiency of the translation process should be improved. Appropriations should be placed in reserve until the Commission addresses these weaknesses.

Before Parliament's second reading, the Commission should:

- provide a note describing how it intends to streamline procedures for the management of translation services, scope for further interinstitutional cooperation and possibilities for improving the efficiency of the translation process;

- carry out a review of EPSO's inability to recruit sufficient translators for the languages of the new Member States in time, and prepare an action plan of the steps needed to rectify this problem and ensure that the same problem is not repeated for the candidate countries.

VALUE FOR MONEY: AMENDMENTS BASED ON THE 2005 SYNTHESIS OF COMMISSION MANAGEMENT

(30% in reserve for CAs and PAs for budget lines where weaknesses have been identified by the synthesis report)

Amendment 3831 : budget line 02 03 04 : Standardisation and approximation of legislation

Justification for placing 30% of appropriations in reserve and conditions for release:

DG ENTR is responsible for the management of the Internal Market for goods. This activity comprises the management of legislation (including infringements) in a range of technically complex areas, many of which have an impact on public health and consumer safety. The DG’s activities in this area are complemented by the work of the three recognised European Standardisation Organisations (ESOs) for which the Commission provides financial support.

In 2004, the ex-post control team confirmed some overpayments related to one of the

ESOs[66]. First corrective measures were taken already in 2004 and continued in 2005 aiming to reduce the risk of errors in the cost claims of the ESOs. These measures included discussion with ESOs, inter alia, of draft guidelines on the implementation of the framework partnership agreement.

­Appropriations should be placed in reserve until the Commission provides evidence that these weaknesses have been addressed.

Before Parliament's second reading, the Commission should:

- confirm that the beneficiaries have put in place the necessary systems and procedures to be able to produce the required documentation and justifications to the European Commission, in order to obtain assurance that the Commission and the ESOs share the same understanding of the agreed financial rules;

- provide evidence that the full application of the guidelines on the implementation of the Framework Partnership Agreement 2004-2007, issued in February 2006, is ensured and that transparency of the financial management of the grants for the ESOs has improved

- report on the envisaged revision of existing contracts with regards to the determination of eligible costs and on the control of real costs by means of on-site checks and desk checks when assessing cost claims and on the organisation of audits of the ESOs accounting systems.

Amendment 3832 : budget line 06 05 02 : Nuclear Safety

Justification for placing 30% of appropriations in reserve and conditions for release:

In its Annual Activity Report 2005, referred to in the Synthesis Report of the Commission (COM(2006)277final), DG TREN expresses a reservation concerning nuclear safety due to a lack of sufficient means in terms of legal instruments and staffing in order to evaluate the level of nuclear safety of the nuclear power stations in the enlarged European Union - the Commission risks not being in a position to ensure the application of high safety standards in the field of nuclear energy. The adoption of the relevant legislative instruments ("Nuclear Package") is a priority action needed in order to give the Commission the necessary legal instruments for ensuring a sufficient level of control.

Appropriations should be placed in reserve until the Commission addresses these weaknesses.

Before Parliament's second reading, the Commission should confirm that it has been granted sufficient specialised staff in order to be in a position to evaluate the level of nuclear safety of the nuclear power stations in the enlarged European Union.

Amendment 3839 : budget line 08 02 01 : Cooperation - Health

Amendment 3840 : budget line 08 03 01 : Cooperation - Food, agriculture and biotechnology

Amendment 3841 : budget line 08 04 01 : Cooperation - Nanosciences, nanotechnologies, materials and new production technologies

Amendment 3842 : budget line 08 05 01 : Cooperation - Energy

Amendment 3843 : budget line 08 06 01 : Cooperation - Environment (including climate change)

Amendment 3844 : budget line 08 07 01 : Cooperation - Transport (including aeronautics)

Amendment 3845 : budget line 08 08 01 : Cooperation - Socio-economic sciences and the humanities

Amendment 3846 : budget line 08 10 01 : Ideas

Amendment 3847 : budget line 08 11 01 : People

Amendment 3848 : budget line 08 12 01 : Capacities - Research infrastructures

Amendment 3849 : budget line 08 13 01 : Capacities - Research for the benefit of SMEs

Amendment 3850 : budget line 08 14 01 : Capacities - Regions of knowledge

Amendment 3851 : budget line 08 15 01 : Capacities - Research potential

Amendment 3852 : budget line 08 16 01 : Capacities - Science in society

Amendment 3853 : budget line 08 17 01 : Capacities - Activities of international cooperation

Amendment 3854 : budget line 08 19 01 : Euratom - Fusion energy

Amendment 3855 : budget line 08 19 02 : Euratom - Joint undertaking ITER

Amendment 3856 : budget line 08 20 01 : Euratom - Nuclear fission and radiation protection

Justification for placing 30% of appropriations in reserve and conditions for release:

In its Annual Activity Report 2005, referred to in the Synthesis Report of the Commission (COM(2006)277final), DG Research expresses a reservation concerning the verification of the exactitude of the costs as declared by beneficiaries concerning contracts under the 5th Framework Programme for Research. The exactitude of these costs, and their conformity with the provisions of the research contracts, cannot be completely and accurately verified by the Commission as part of its normal checks carried out prior to authorisation of payments.

Appropriations should be placed in reserve until the Commission addresses these weaknesses.

Before Parliament's second reading, the Commission should provide information on the steps taken to address this problem under the current 7th Framework Programme for Research.

Amendment 3834 : budget line 18 03 03 : European Refugee Fund

Justification for placing 30% of appropriations in reserve and conditions for release:

According to DG JSL[67], deficiencies in key elements of the United Kingdom's management of expenditure have been noted, including in the control by the Member State of the eligibility of expenditure and in the necessity of carrying out a minimum 20% audit of expenditure declared at final beneficiary level. It does not, therefore, have reasonable assurance as regards the effective operation of key elements of the management and control systems put in place by the UK National Authority to ensure legality and regularity of transactions at final beneficiary level.

Appropriations should be placed in reserve until the Commission addresses these weaknesses.

Before Parliament's second reading, the Commission should:

- reported on a reinforced monitoring by the unit responsible for this programme (regular follow-up by desk officer and access provided to the UK responsible authority for key questions on management and implementation to the desk officer);

- produce detailed guidance on the implementation of ERF II for the Member States (seminars planned on key topics, such as the role of the audit authority and eligibility of expenditure) and report back to Parliament.

Amendment 3833 : budget line 22 02 04 01 : Cross-border cooperation (CBC) between IPA countries

Justification for placing 30% of appropriations in reserve and conditions for release:

In its Annual Activity Report 2005, referred to in the Synthesis Report of the Commission (COM(2006)277final), DG Enlargement expresses a reservation related to the sharing of responsibilities between the Commission and the UN in the framework of the implementation of the EU contribution to UNMIK pillar IV in Kosovo. Clear irregularities have occurred in the use of the finances provided by the EU but the UN does not accept responsibility for the financial management of these funds and is not prepared to reimburse to the EU the amount affected by the irregularities.

Appropriations should be placed in reserve until the Commission addresses these weaknesses.

Before Parliament's second reading, the Commission should provide information on steps taken to clarify the allocation of responsibility for the financial management of the EU contribution to UNMIK pillar IV in Kosovo.

Amendment 3837 : budget line 16 01 01 01 : Expenditure related to staff in active employment of ‘Communication’ policy area: Headquarters

Justification for placing 30% of appropriations in reserve and conditions for release:

In its Annual Activity Report 2005, referred to in the Synthesis Report of the Commission (COM(2006)277final), DG Communication expresses a reservation on financial management related to the absence of an ex-post financial control system.

Appropriations should therefore be placed in reserve until the Commission provides a report on progress in the introduction of a structured ex-post control system in DG Communication.

Amendment 3835 : budget line 19 01 01 01 : Expenditure related to staff in active employment of «External relations» Directorates-General

Justification for placing 30% of appropriations in reserve and conditions for release:

In its Annual Activity Report 2005, referred to in the Synthesis Report of the Commission (COM(2006)277final), DG External Relation expresses a reserve due to insufficient implementation of internal control standards at headquarters, particularly concerning standards 12 (management information) and 17 (supervision).

Appropriations should be placed in reserve until the Commission addresses these weaknesses.

Before Parliament's second reading, the Commission should provide evidence that the internal control standards are in place at headquarters, particularly standards 12 and 17.

Amendment 3836 : budget line 19 01 01 02 : Expenditure related to staff in active employment of «External relations» delegations

Justification for placing 30% of appropriations in reserve and conditions for release:

In its Annual Activity Report 2005, referred to in the Synthesis Report of the Commission (COM(2006)277final), DG External Relation expresses a reserve due to insufficient implementation of internal control standards in the delegations, particularly concerning standard 16 concerning the segregation of duties (financial circuits).

Appropriations should be placed in reserve until the Commission addresses these weaknesses.

Before Parliament's second reading, the Commission should provide evidence that the internal control standards are in place in the delegations, particularly standard 16.

VALUE FOR MONEY: AMENDMENTS BASED ON COST BENEFIT STUDIES

(30% in reserve for CAs and PAs for budget lines where weaknesses have been identified)

Amendment 3150 : budget line 07 01 04 01 : LIFE+ (Financial Instrument for the Environment — 2007 to 2013) — Projects on Community territory — Part I (nature protection) — Expenditure on administrative management

Justification for placing 30% of appropriations in reserve and conditions for release:

In line with paragraphs 5 and 7 of the APS resolution  (P6_TA-PROV(2006)0221), adopted by the European Parliament on 18 May 2006, relating to value for money and cost-effectiveness, and the evaluation of a number of policies and programmes made in the studies commissioned by the Committee on Budgets, 30% of the resources for this budget line are placed in reserve until the Commission can provide clarification on the weaknesses identified in the European Parliament's internal study on LIFE programme (PE no 371.841), chapter 4.2, paragraph 4 - 5.

Before Parliament's second reading, the Commission should provide a satisfactory explanation of the reasons for the nearly double increase in staff dealing with the Life+ programme as compared to the Life III programme.

Amendment 3090 : budget line 15 02 22 Lifelong learning programme

Justification for placing 30% of appropriations in reserve and conditions for release:

In line with para 5 and 7 of the APS resolution  (P6_TA-PROV(2006)0221), adopted by the European Parliament on 18 May 2006, relating to value for money and cost-effectiveness, and the evaluation of a number of policies and programmes made in the studies commissioned by the Committee on Budgets, 30% of the resources for this budget line are placed in reserve until the Commission provide proposals for dealing with the problem of cumbersome and cost-intensive management process identified in chapter 3.1.2 of the CEPS study on education policy "Citizenship and Educations Policies - Value for Money?" of 12/09/2006.

Before Parliament's second reading, the Commission shall inform the Budgetary Authority of its efforts to further simplify procedures, reduce administrative costs and take due account of the legitimate interest of the beneficiaries of the programme while applying the provisions of the Financial Regulation.

Amendment 3091 : budget line 15 06 66 Citizens for Europe

Justification for placing 30% of appropriations in reserve and conditions for release:

In line with para 5 and 7 of the APS resolution  (P6_TA-PROV(2006)0221), adopted by the European Parliament on 18 May 2006, relating to value for money and cost-effectiveness, and the evaluation of a number of policies and programmes made in the studies commissioned by the Committee on Budgets, 30% of the resources for this budget line are placed in reserve.

Before Parliament's second reading, the Commission should provide information on measures taken to address the following weaknesses highlighted in the EP resolution on "Citizens for Europe" of 5 April 2006:

- cost effectiveness is not satisfactory as paperwork required is excessive. The Commission applies the rules of the financial regulation No 1605/2002/CE blindly, without taking into account the overriding principle of proportionality, especially when small amounts of funding are at stake or small beneficiaries are involved

- Commission staff implementing the programme change jobs too often, so that beneficiaries feel left alone in front of the paperwork required.

- no database of beneficiaries seems to be established at inter-DG level. In consequence, justifications and certificates are requested various times during the procedure, which involves considerable additional costs for beneficiaries.

and in the CEPs study on citizenship:

- objectives concerning Town twinning and support for Associations are not sufficiently structured in hierarchical terms

Amendment 3181 : budget line 16 03 02 : Local actions

Justification for placing 30% of appropriations in reserve and conditions for release:

The decentralised information has been established to be more adapted to the needs of national audiences. However there are a number of weaknesses in the way citizens are informed and on the contents of the information provided.

Appropriations should be placed in reserve until the Commission addresses these weaknesses.

Before Parliament's second reading, the Commission should present evidence of improvements in terms of projects, decentralisation, staff and flexibility in particular in the field of the administration

Amendment 3180 : budget line 16 03 04 : Specific actions on priority themes, of which PRINCE

Justification for placing 30% of appropriations in reserve and conditions for release:

The Prince program was the first to develop campaigns on the euro, enlargement and on the future of the EU to communicate with the public. However by multiplying the campaigns it missed its targets.

Appropriations should be placed in reserve until the Commission addresses these weaknesses.

Before Parliament's second reading, the Commission should present an action plan which defines realistic objectives, the number of actions and target groups, and gives more flexibility, in particular in the field of the administration.

Amendment 3183 : budget line 16 04 01 : Public opinion analysis

Justification for placing 30% of appropriations in reserve and conditions for release:

The cost-benefit study in the field of information shows that the Eurobarometer is extremely relevant in giving an overview of public opinion on key policy issues ad public opinion trends in the EU but it is essentially a passive information tool that does not seek to extend or increase public awareness and information.

Appropriations should be placed in reserve until the Commission addresses these weaknesses.

Before Parliament's second reading, the Commission should present a new strategy for the Eurobarometer more focused on accurate and policy-relevant questions and on how to raise the awareness of citizens.

Amendment 3182 : budget line 16 04 02 : Online information and communication tools

Justification for placing 30% of appropriations in reserve and conditions for release:

The EUROPA website is one of the most popular and most referenced public websites in the world . However it has as several weaknesses such as a non harmonised presentation, a lack of coherence amongst DGs and a non reliable search engine.

Appropriations should be placed in reserve until the Commission addresses these weaknesses.

Before Parliament's second reading, the Commission should present a new strategy more oriented to non-expert public and quickly implemented.

Amendment 3060 :

budget line 19 01 02 01 : External staff of «External relations» Directorates-General

budget line 19 01 02 02 : External staff of «External relations» delegations

budget line 19 01 02 11 : Other management expenditure of «External relations» Directorates-General

budget line 19 01 02 12 : Other management expenditure of «External relations» delegations

budget line 19 01 03 01 : Expenditure related to equipment and services of «External relations» Directorates-General

budget line 19 01 03 02 : Buildings and related expenditure of «External relations» delegations

Justification for placing 30% of appropriations in reserve and conditions for release:

According to the cost-benefit study on development cooperation, data published by the OECD and the Commission itself indicate that the administrative costs of development aid programmes have more than doubled over the current financial perspective. Having been a low-cost donor with less than 3% going towards administrative costs in 2000, it is claimed that the Commission is now a high-cost donor with administrative costs reaching 6 to 7% of operational expenditure. This is higher than practically any Member State. It is therefore proposed to put 30% of administrative costs of the DGs under heading 4 (external actions) in reserve pending further clarifications as to the amounts asked and the worrying trend observed.

In order to release the reserves, either fully or partially, before Parliament's second reading, the Commission shall:

- justify the administrative share compared to other EU donors

- explain the sharp rise in such costs over the current FP

- set out its reasons for requesting these appropriations in relation to the overall objective, i.e. to ensure high quality external programmes that contribute, inter alia, to the millennium development goals while ensuring that as high a proportion of funds as possible reach the final beneficiaries.

- set out any measures taken to halt this rise in administrative expenditure

Amendment 3061 :

budget line 20 01 02 01 : External staff of «Trade» Directorate-General

budget line 20 01 02 02 : External staff of «Trade» delegations

budget line 20 01 02 11 : Other management expenditure of «Trade» Directorate-General

budget line 20 01 02 12 : Other management expenditure of «Trade» delegations

budget line 20 01 03 01 : Expenditure related to equipment and services of «Trade» Directorate-General

budget line 20 01 03 02 : Buildings and related expenditure of «Trade» delegations

Justification for placing 30% of appropriations in reserve and conditions for release:

According to the cost-benefit study on development cooperation, data published by the OECD and the Commission itself indicate that the administrative costs of development aid programmes have more than doubled over the current financial perspective. Having been a low-cost donor with less than 3% going towards administrative costs in 2000, it is claimed that the Commission is now a high-cost donor with administrative costs reaching 6 to 7% of operational expenditure. This is higher than practically any Member State. It is therefore proposed to put 30% of administrative costs of the DGs under heading 4 (external actions) in reserve pending further clarifications as to the amounts asked and the worrying trend observed.

In order to release the reserves, either fully or partially, before Parliament's second reading, the Commission shall:

- justify the administrative share compared to other EU donors

- explain the sharp rise in such costs over the current FP

- set out its reasons for requesting these appropriations in relation to the overall objective, i.e. to ensure high quality external programmes that contribute, inter alia, to the millennium development goals while ensuring that as high a proportion of funds as possible reach the final beneficiaries.

- set out any measures taken to halt this rise in administrative expenditure

Amendment 3062:

budget line 21 01 02 01 : External staff of «Development» Directorates-General

budget line 21 01 02 02 : External staff of «Development» delegations

budget line 21 01 02 11 : Other management expenditure of «Development» Directorates-General

budget line 21 01 02 12 : Other management expenditure of «Development» delegations

budget line 21 01 03 01 : Expenditure related to equipment and services of «Development» Directorates-General

budget line 21 01 03 02 : Buildings and related expenditure of «Development» delegations

Justification for placing 30% of appropriations in reserve and conditions for release:

According to the cost-benefit study on development cooperation, data published by the OECD and the Commission itself indicate that the administrative costs of development aid programmes have more than doubled over the current financial perspective. Having been a low-cost donor with less than 3% going towards administrative costs in 2000, it is claimed that the Commission is now a high-cost donor with administrative costs reaching 6 to 7% of operational expenditure. This is higher than practically any Member State. It is therefore proposed to put 30% of administrative costs of the DGs under heading 4 (external actions) in reserve pending further clarifications as to the amounts asked and the worrying trend observed.

In order to release the reserves, either fully or partially, before Parliament's second reading, the Commission shall:

- justify the administrative share compared to other EU donors

- explain the sharp rise in such costs over the current FP

- set out its reasons for requesting these appropriations in relation to the overall objective, i.e. to ensure high quality external programmes that contribute, inter alia, to the millennium development goals while ensuring that as high a proportion of funds as possible reach the final beneficiaries.

- set out any measures taken to halt this rise in administrative expenditure

Amendment 3063 :

budget line 22 01 02 01 : External staff of «Enlargement» Directorate-General

budget line 22 01 02 02 : External staff of «Enlargement» delegations

budget line 22 01 02 11 : Other management expenditure of «Enlargement» Directorate-General

budget line 22 01 02 12 : Other management expenditure of «Enlargement» delegations

budget line 22 01 03 01 : Expenditure related to equipment and services of «Enlargement» Directorate-General

budget line 22 01 03 02 : Buildings and related expenditure of «Enlargement» delegations

Justification for placing 30% of appropriations in reserve and conditions for release:

According to the cost-benefit study on development cooperation, data published by the OECD and the Commission itself indicate that the administrative costs of development aid programmes have more than doubled over the current financial perspective. Having been a low-cost donor with less than 3% going towards administrative costs in 2000, it is claimed that the Commission is now a high-cost donor with administrative costs reaching 6 to 7% of operational expenditure. This is higher than practically any Member State. It is therefore proposed to put 30% of administrative costs of the DGs under heading 4 (external actions) in reserve pending further clarifications as to the amounts asked and the worrying trend observed.

In order to release the reserves, either fully or partially, before Parliament's second reading, the Commission shall:

- justify the administrative share compared to other EU donors

- explain the sharp rise in such costs over the current FP

- set out its reasons for requesting these appropriations in relation to the overall objective, i.e. to ensure high quality external programmes that contribute, inter alia, to the millennium development goals while ensuring that as high a proportion of funds as possible reach the final beneficiaries.

- set out any measures taken to halt this rise in administrative expenditure

Amendment 3066:

budget line 23 01 02 01 : External staff

budget line 23 01 02 11 : Other management expenditure

budget line 23 01 04 01 : Humanitarian aid — Expenditure on administrative management

Justification for placing 30% of appropriations in reserve and conditions for release:

According to the cost-benefit study on development cooperation, data published by the OECD and the Commission itself indicate that the administrative costs of development aid programmes have more than doubled over the current financial perspective. Having been a low-cost donor with less than 3% going towards administrative costs in 2000, it is claimed that the Commission is now a high-cost donor with administrative costs reaching 6 to 7% of operational expenditure. This is higher than practically any Member State. It is therefore proposed to put 30% of administrative costs of the DGs under heading 4 (external actions) in reserve pending further clarifications as to the amounts asked and the worrying trend observed.

In order to release the reserves, either fully or partially, before Parliament's second reading, the Commission shall:

- justify the administrative share compared to other EU donors

- explain the sharp rise in such costs over the current FP

- set out its reasons for requesting these appropriations in relation to the overall objective, i.e. to ensure high quality external programmes that contribute, inter alia, to the millennium development goals while ensuring that as high a proportion of funds as possible reach the final beneficiaries.

- set out any measures taken to halt this rise in administrative expenditure.

  • [1]  KOM(2004) 101 endg. und KOM (2004) 498 endg.
  • [2]  A6-0153/2005
  • [3]  SI(2005)961, Entwurf einer Gemeinsamen Erklärung “Leitlinien für Legislativvorschläge im Zusammenhang mit dem Mehrjahresfinanzrahmen 2007-2013”, von der britischen Präsidentschaft für die Tagung des Coreper am 25.10.2005 übermittelt.
  • [4]  In Falle einer Einigung im späteren Verlauf des Jahres sollte die Kommission ein Berichtigungsschreiben zur Anpassung der Beträge vorlegen, sobald die Einigung erzielt worden ist.
  • [5]  DT\589812
  • [6]  ABl. L 176 vom 15. Juli 2003, S. 29-37.
  • [7]  Freizügigkeit und Solidarität im Bereich der Außengrenzen, Asyl- und Einwanderungsprogramm KOM(2005)0123; Programm für Sicherheit KOM(2005)0124; Programm “Grundrechte und Justiz” KOM(2005)0122.
  • [8]  Angenommene Texte vom 8.6.2005, P6_TA-PROV(2005)0224.
  • [9]  Angenommene Texte vom 8.6.2005, P6_TA-PROV(2005)0224.
  • [10]  DT/605113DE, PE 370.292v01, Ziffern 39-40
  • [11]  PR/607623DE, PE 371.730v02, Ziffern 26-29
  • [12]  6671/06-FIN 68 Ziffern 6-8
  • [13]  Angenommene Texte, 8.6.2005, P6_TA-PROV(2005)0224
  • [14]  Dies macht im Durchschnitt ca. 250 Mio. EUR/Jahr aus. Im HVE für 2007 sind 159 Mio. EUR vorgesehen. Für 2006 wurden 102 Mio. in den Haushalt eingestellt.
  • [15]  Diese beiden Verordnungen sind eigentlich identisch, jedoch betrifft die eine „Entwicklungsländer“ (im Mitentscheidungsverfahren angenommen) und die andere „Drittländer“ (im Konsultationsverfahren angenommen).
  • [16]  Die anderen Haushaltslinien der EIDHR sind: 19 04 01: Europäisches Interuniversitäres Zentrum (Venedig), 19 04 02: Unterstützung für die Opfer von Menschenrechtsverletzungen, 19 04 04: Unterstützung der Tätigkeiten der internationalen Strafgerichtshöfe und der Einrichtung des Internationalen Strafgerichtshofs, 19 04 05: Vorbereitende Maßnahme zum Aufbau eines Netzwerks zur Konfliktverhütung.
  • [17]  Berichte SEGELSTRÖM (KOM(2005)0122), KUDRYCKA (KOM(2005)0123), LA RUSSA (KOM(2005)0124); die Stellungnahmen des Haushaltsausschusses wurden verfasst von Neena Gill, Kathelijne Buitenweg, Louis Grech, Simon Busuttil, Gerard Deprez, Yannick Vaugrenard, Ville Itälä.
  • [18]  KOM(2002) 311 endg. vom 5 Juni 2002
  • [19]  Für die Europäische Agentur für Wiederaufbau und das Übersetzungszentrum der EU wurden im HVE nur Erinnerungsvermerke eingesetzt; sie wurden bei diesem Vergleich nicht berücksichtigt.
  • [20]  Siehe Ziffer 28 der Entschließung.
  • [21]  Angenommene Texte P6_TA(2005)0224.
  • [22]  Die anderen 3 spezifischen Programme betreffen:
    * EURATOM
    * die Gemeinsame Forschungsstelle (EG)
    * die Gemeinsame Forschungsstelle (EURATOM)
  • [23]  Siehe Stellungnahmen von Frau Xenogiannakopoulou.
  • [24]  Anlage 1 des Vorschlags der Kommission für ein spezifisches Programm „Zusammenarbeit“ KOM (2005)440.
  • [25]  Im MFR 2007-2013 ist ein Höchstbetrag von 3 284 Mio. Euro für das CIP-Programm für den Zeitraum 2007‑2013 vorgesehen (Gesamthöhe der Verpflichtungsermächtigungen).
  • [26]  Zum Beispiel Europäisches Parlament 2006/179/EG, Euratom – Endgültige Annahme des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2006, ABl. 78 vom 15. März 2006, S. 935-1005 in Titel „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“
  • [27]  Siehe Anhang VI zu Dokument SEK(2006)231, Dokument II, Punkt 4.6, S. 100
  • [28]  Die erstmalige „Zweckbindung“ der für „Recht, Freiheit und Sicherheit“ zugewiesenen Mittel in einer spezifischen Teilrubrik des MFR zeigt die diesem Bereich im Vergleich zum Zeitraum 2000-2006 eingeräumte Priorität und gewährleistet mehr Sichtbarkeit und eine solide finanzielle Grundlage für die einschlägigen Maßnahmen, da die Kommission die betreffenden Mittel nicht einfach auf andere Politikbereiche umschichten kann.
  • [29]  Etwas verwirrend ist, dass für diese GD der Kommission zuweilen immer noch die Abkürzung GD JLS verwendet wird.
  • [30]  Im Kapitel „Zusammenarbeit“ wurde für 2007 eine Haushaltslinie 02 04 01 „Sicherheit und Weltraumforschung“ mit 171,7 Mio. Euro an Verpflichtungsermächtigungen geschaffen.
  • [31]  Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Mai 2006 zum Haushaltsplan 2007 – Jährliche Strategieplanung der Kommission, P6_TA-PROV(2006)0221
  • [32]  Ziffern 19 und 22 der Entschließung zur Jährlichen Strategieplanung
  • [33]  SEK(2006)231, Dokument II, Punkt 3.18, S.54
  • [34]  ABl. L 78 vom 15. März 2006, S. 935
  • [35]  Berichte SEGELSTRÖM (KOM(2005)0122), KUDRYCKA (KOM(2005)0123), LA RUSSA (KOM(2005)0124), die Stellungnahmen des Haushaltsausschusses wurden ausgearbeitet von Neena Gill, Kathalijne Buitenweg, Louis Grech, Simon Busuttil, Gerard Deprez, Yannick Vaugrenard und Ville Itälä.
  • [36]  Verfügbar unter http://www.iom.int/en/news/prwmr2005%5Fpresskit%5Fen.shtml
  • [37]  Die Kommission erklärt fälschlicherweise (SEK(2006)231, Dokument I, Punkt 3.4, S.26): „Im Bereich Migration wird ab 2007 das wichtigste Finanzierungsinstrument der Europäische Flüchtlingsfonds (im Umfang von 61,3 Mio. Euro) sein.“
  • [38]  CNS2005/0038
  • [39]  KOM(2005)236, Bericht COELHO
  • [40]  KOM(2004)835, Bericht LUDFORD
  • [41]  Die Kommission hat einen gesonderten „Bericht über Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen (Artikel 49 Absatz 2 Buchstabe b der Haushaltsordnung)“, KOM(2006)300, S. 40, vorgelegt.
  • [42]  KOM(2005)01242005/0034(CNS)
  • [43]  Unter Berücksichtigung der endgültigen Fassung des Entwurfs des Haushaltsvoranschlags der Organe (außer der Kommission) beläuft sich der berichtigte VEH auf einen Betrag von 126 776 Millionen € an Verpflichtungen und 116 370 Millionen € an Zahlungen.
  • [44]  Zusammenfassung anhand von Aufzeichnungen, die vom Sekretariat des Haushaltsausschusses erstellt wurden.
  • [45]  Auf der Grundlage von Aufzeichnungen des Sekretariats des Haushaltsausschusses.
  • [46]  Line 02 02 01 02 in 2006
  • [47]  Line 02 02 09 in 2006
  • [48]  Line 04 04 10 in 2006
  • [49]  Line 15 03 01 05 in 2006
  • [50]  Line 07 03 06 03 in 2006
  • [51]  Line 15 06 01 09 in 2006
  • [52]  This amount includes pilot project 17 01 04 04 (EUR 0.50), not confirmed in 2006, as well as pilot projects 18 05 01 03 (EUR 3.00 million), 18 05 04 (EUR 2.00 million) and 19 02 12 (EUR 3.00 million) all transformed in preparatory actions in 2006
  • [53]  Ceiling of the new IIA
  • [54]  Line 04 04 08 in 2006
  • [55]  Line 09 03 06 in 2006
  • [56]  A Green Paper on the future of the European Migration Network (COM (2005) 606 final) was published in November 2005 in order to seek views on the possible follow-up to this preparatory action.
  • [57]  An amount of EUR 3.00 million in CA and of EUR 1.00 million in PA were entered in reserve in the budget 2006
  • [58]  Line 07 03 03 02 in 2006
  • [59]  Line 19 04 05 in 2006
  • [60]  Line 19 02 12 in 2006
  • [61]  Line 22 02 07 in 2006
  • [62]  Line 22 02 09 in 2006
  • [63]  This amount includes preparatory action 04 04 02 03 (EUR 0.50 million) concluded in 2005
  • [64]  Ceiling of the new IIA, including EUR 50 million for new preparatory actions
  • [65]  Die Schätzung basiert auf Angaben der NRO, die von der Kommission 2004 zur Verfügung gestellt wurden, und der die Entwicklung betreffenden Kosten-Nutzen-Studie im Rahmen des Haushaltsverfahrens 2007.
  • [66]  CEN, CENELEC and ETSI http://ec.europa.eu/atwork/synthesis/doc/entr_aar.pdf
  • [67]  http://ec.europa.eu/atwork/synthesis/doc/jls_aar.pdf

STELLUNGNAHME des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (15.9.2006)

für den Haushaltsausschuss

zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007
(C6-0299/2006 – 2006/2018(BUD))

Verfasser der Stellungnahme: István Szent-Iványi

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  bedauert, dass die Gliederung des Haushaltsvorentwurfs 2007, die auf einer Verschmelzung mehrerer zuvor getrennter Haushaltslinien basiert, eine wirksame parlamentarische Kontrolle und die Festsetzung angemessener Prioritäten erschwert; begrüßt in diesem Zusammenhang die erzielte Einigung in der Frage des Heranführungs-, des neuen Nachbarschafts- und des Stabilitätsinstruments im Anschluss an einen Austausch von Schreiben zwischen den Organen, in denen unter anderem die Mechanismen für die Durchführung der der Interinstitutionellen Vereinbarung über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung beigefügten Erklärungen zur demokratischen Kontrolle und Kohärenz der Maßnahmen im Außenbereich umrissen werden, da durch diese Einigung eine bessere Einsicht in die Durchführung der Finanzhilfe der Gemeinschaft ermöglicht wird;

2.  weist darauf hin, dass die Kommission einen Vorschlag für ein getrenntes Instrument für Menschenrechte unterbreitet hat und dass daher der Haushaltseingliederungsplan der neuen Situation angepasst werden muss;

3.  ist der Ansicht, dass eine Inanspruchnahme des bei Rubrik 4 verfügbaren Spielraums von 110 Millionen EUR angesichts der Zahl der bereits erkennbaren Herausforderungen unvermeidlich ist;

4.  vertritt die Auffassung, dass die EU ihre begrenzten Mittel auf Regionen und Fragen konzentrieren sollte, für die ihre Hilfe einen wirklichen Unterschied bewirken kann;

5.  bekräftigt erneut die Notwendigkeit, genügend Mittel für die Umsetzung der Thessaloniki-Agenda der EU und die Erleichterung einer schrittweisen europäischen Integration der westlichen Balkanländer bereitzustellen, und besteht darauf, dass eine als Anhalt dienende Aufschlüsselung der Mittel nach Ländern in den Haushaltsplan aufgenommen wird, um eine bessere Kontrolle und einen Vergleich zu ermöglichen;

6.  erwartet, dass Rat und Kommission das Parlament umfassend über die Vorbereitungen für die künftige Mission der EU im Kosovo unterrichten; fordert beide Organe eindringlich auf, die Mechanismen der GASP/ESVP und die Gemeinschaftsmittel in abgestimmter und kohärenter Weise einzusetzen, um ihre Wirkung zu optimieren;

7.  wird einer deutlichen Erhöhung der GASP-Ausgaben nur dann zustimmen, wenn die Bestimmungen der Interinstitutionellen Vereinbarung über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung streng eingehalten werden;

8.  unterstreicht die Notwendigkeit, allmählich zu einer proportional gleichen Aufteilung der Mittel für die finanzielle Zusammenarbeit mit den Mittelmeerländern und den osteuropäischen Ländern im Rahmen der Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftspolitik (ENP) zu gelangen, um die Stabilität, die Sicherheit und die Demokratie in ganz Europa und darüber hinaus zu stärken;

9.  äußert erneut die Auffassung, dass den Regierungen mit Ausnahme der humanitären Hilfe keine Unterstützung gewährt werden sollte, wenn sie für eine eindeutige Verschlechterung der Situation im Bereich der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Achtung der Grundrechte und Grundfreiheiten verantwortlich sind;

10. ist der Ansicht, dass die Finanzierung von Tätigkeiten zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte in der Welt mit Hilfe des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte nicht zu Lasten der für diese Politiken im Rahmen der entsprechenden geografischen Instrumente vorzusehenden Mittel gehen darf;

11. ist der Ansicht, dass eine wirkliche interne und externe Kommunikation ein integraler Bestandteil der Außen- und Erweiterungspolitik der EU ist, und fordert, dass genügend Mittel für diesen Zweck bereitgestellt werden.

VERFAHREN

Titel

Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007 – Einzelplan III – Kommission

Verfahrensnummer

2006/2018(BUD)]

Federführender Ausschuss

BUDG

Stellungnahme von
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

AFET
26.9.2006

Verfasser(in) der Stellungnahme
  Datum der Benennung

István Szent-Iványi
25.1.2006

Prüfung im Ausschuss

20.6.2006

11.7.2006

12.9.2006

 

 

Datum der Annahme

12.9.2006

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

37

2

3

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Panagiotis Beglitis, Bastiaan Belder, Monika Beňová, Elmar Brok, Paul Marie Coûteaux, Simon Coveney, Véronique De Keyser, Giorgos Dimitrakopoulos, Maciej Marian Giertych, Jana Hybášková, Anna Ibrisagic, Toomas Hendrik Ilves, Ioannis Kasoulides, Bogdan Klich, Helmut Kuhne, Joost Lagendijk, Vytautas Landsbergis, Cecilia Malmström, Pasqualina Napoletano, Annemie Neyts-Uyttebroeck, Raimon Obiols i Germà, Vural Öger, Alojz Peterle, João de Deus Pinheiro, Mirosław Mariusz Piotrowski, Bernd Posselt, Raül Romeva i Rueda, Libor Rouček, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, György Schöpflin, Gitte Seeberg, István Szent-Iványi, Antonio Tajani, Charles Tannock, Paavo Väyrynen, Inese Vaidere, Geoffrey Van Orden, Josef Zieleniec

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Laima Liucija Andrikienė, Irena Belohorská, Alexandra Dobolyi, Lilli Gruber, Tunne Kelam, Csaba Sándor Tabajdi, Marcello Vernola

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

 

STELLUNGNAHME des Entwicklungsausschusses (4.10.2006)

für den Haushaltsausschuss

zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007
(C6-0299/2006 – 2006/2018 (BUD))Einzelplan III – Kommission

Verfasser der Stellungnahme: Jürgen Schröder

VORSCHLÄGE

Der Entwicklungsausschuss ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  macht auf die zentrale Rolle der Millennium-Entwicklungsziele (MEZ) für die Entwicklungspolitik der EU aufmerksam, insbesondere die Verpflichtung, die Zahl der in Armut lebenden Menschen bis zum Jahr 2015 zu halbieren; bedauert deshalb die im Vergleich zum Mittelvolumen für 2006 für Asien, wo weltweit die meisten Armen beheimatet sind, und für gezielte Aktionen in Verbindung mit der sozialen Grundversorgung vorgeschlagenen Kürzungen;

2.  verweist auf die vom Europäischen Rat am 15./16. Dezember 2005 ausgesprochene Empfehlung, dass mindestens 90 % des Gesamtvolumens der Außenhilfe im Finanzrahmen 2007–2013 als offizielle Entwicklungshilfe im Sinne der derzeit geltenden, vom OECD-Entwicklungshilfeausschuss festgelegten Begriffsbestimmung eingestuft werden können;

3.  unterstreicht, dass die Vereinfachung der Haushaltsstruktur in Rubrik 4 für den Zeitraum 2007–2013 nicht zu einem Verlust von Transparenz und von Mitspracherechten des Europäischen Parlaments beim Einsatz von Mitteln der Entwicklungspolitik führen darf und dass zumindest das gleiche Maß an Sichtbarkeit der geografischen und themenspezifischen Mittel wie im Haushaltsplan 2006 verbleiben muss; fordert insbesondere das Einhalten von Zielvorgaben und das Festhalten an getrennten Haushaltslinien und Themenbereichen, die für die MEZ Schlüsselfunktion haben;

4.  begrüßt die Tatsache, dass die Kommission die mit dem Parlament im Jahr 2001 vereinbarte Zielvorgabe akzeptiert, wonach 35 % der Entwicklungsausgaben für die soziale Infrastruktur und – entsprechend einer internationalen Vereinbarung – 20 % für grundlegende soziale Dienstleistungen zweckbestimmt werden; fordert einen anhaltenden interinstitutionellen Dialog über eine stärkere Förderung der Ausrichtung der Entwicklungsausgaben an den Belangen der Armen;

5.  fordert, dass Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen in den Entwicklungsländern besondere Aufmerksamkeit zuteil wird, da diese für die wirtschaftliche Entwicklung und die Beschäftigung von zentraler Bedeutung sind und einen Beitrag zu Initiativen nach dem Motto „Hilfe für Handel“ leisten; fordert außerdem, dass mindestens 10% der Mittel der Initiative “Hilfe für Handel” für die “Hilfe für fairen Handel” zweckbestimmt werden;

6.  unterstreicht die Notwendigkeit, ausreichende Beträge für die von der Reform der Gemeinsamen Marktordnung (GMO) für Zucker betroffenen AKP-Länder vorzusehen, was zumindest jedwede Kürzung der im Vorentwurf des Haushaltsplans der Kommission vorgesehenen Beträge ausschließt, es aber vor allem auch erforderlich macht, dass die wirklichen Bedürfnisse der betroffenen Länder berücksichtigt werden, die sie in den Aktionsplänen dargelegt haben, welche sie gemäß der Verordnung (EG) Nr. 266/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Februar 2006 zur Einführung von Begleitmaßnahmen für Staaten des AKP-Zuckerprotokolls, die von der Reform der EU-Zuckermarktordnung betroffen sind[1], an die Kommission gerichtet haben;

7.  fordert, dass das Wassermanagement und dabei insbesondere die Zusammenarbeit zwischen Entwicklungsländern, die sich grenzüberschreitende Gewässer teilen, stärker gefördert wird, da dies sowohl für die wirtschaftliche Entwicklung als auch für die Vorbeugung von Konflikten über Wasser förderlich ist;

8.  unterstreicht die Notwendigkeit, im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit der EU der Linderung der Auswirkungen des Klimawandels und der Anpassung an den Klimawandel die größtmögliche Aufmerksamkeit zukommen zu lassen, und unterstreicht die Notwendigkeit von Investitionen in eine nachhaltige Energiewirtschaft – Energieeffizienz wie erneuerbare Energiequellen – sowie Anpassungsmaßnahmen in Regionen, die in besonderem Maße von witterungsbedingten Katastrophen bedroht sind;

9.  unterstreicht, dass der Schutz und die Regenerierung lebenserhaltender Systeme – z.B. gesunde Böden, Wälder und Meeresressourcen – sowie ein vernünftiger Umgang mit den Frischwasserressourcen unerlässliche Bestandteile der Bemühungen um einen Abbau der Armut sind; besteht deshalb darauf, dass diesen Bereichen im Haushaltsplan der Europäischen Union eine hohe Priorität eingeräumt wird.

VERFAHREN

Titel

Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007 – Einzelplan III – Kommission

Verfahrensnummer

C6-0299/2006 – 2006/2018 (BUD)

Federführender Ausschuss

BUDG

Stellungnahme von
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

DEVE
26.9.2006

Verstärkte Zusammenarbeit – Datum der Bekanntgabe im Plenum

 

Verfasser(in) der Stellungnahme
  Datum der Benennung

Jürgen Schröder
25.1.2006

Ersetzte(r) Verfasser(in) der Stellungnahme:

 

Prüfung im Ausschuss

28.8.2006