BERICHT über die Umsetzung der europäischen Sicherheitsstrategie im Kontext der ESVP
18.10.2006 - (2006/2033(INI))
Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
Berichterstatter: Karl von Wogau
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
über die Umsetzung der europäischen Sicherheitsstrategie im Kontext der ESVP
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die vom Europäischen Rat am 12. Dezember 2003 verabschiedete Europäische Sicherheitsstrategie,
– gestützt auf den am 29. Oktober 2004 in Rom unterzeichneten Vertrag über eine Verfassung für Europa,
– in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates vom 16./17. Juni 2005 und vom 15./16. Dezember 2005 und insbesondere der Berichte des Vorsitzes über die ESVP,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. April 2005 zur Europäischen Sicherheitsstrategie[1],
– unter Hinweis auf die EU-Strategie gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, die vom Rat am 9. Dezember 2003 bestätigt wurde,
– in Kenntnis des Berichts "Für eine europäische Katastrophenschutztruppe: europe aid" des ehemaligen Mitglieds der Kommission Michel Barnier vom Mai 2006,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 2. Februar 2006 zu dem Jahresbericht des Rates an das Europäische Parlament über die Hauptaspekte und grundlegenden Optionen der GASP, einschließlich der finanziellen Auswirkungen für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften - 2004[2]
– gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A6-0366/2006),
Allgemeine Überlegungen
A. in der Erwägung, dass die Europäische Sicherheitsstrategie Teil der umfassenden GASP und ESVP ist, in denen das gesamte Spektrum politischer - einschließlich diplomatischer, ökonomischer und entwicklungspolitischer - Aktionsmöglichkeiten der Europäischen Union zur Anwendung kommen kann,
B. in der Erwägung, dass in den Meinungsumfragen der letzten zehn Jahre eine kontinuierlich hohe Zustimmung gemessen wurde und sich gezeigt hat, dass über 60% der EU-Bürger eine gemeinsame Außenpolitik der Europäischen Union und über 70% eine gemeinsame Verteidigungspolitik der Europäischen Union befürworten; ferner in der Erwägung, dass anderen Umfragen zufolge eine Erhöhung der Militärausgaben nicht unterstützt wird,
C. in der Erwägung, dass die Sicherheit und die Bekämpfung des internationalen Terrorismus als vorrangige Aufgaben der EU betrachtet werden und eine gemeinsame Antwort und Strategie im Rahmen der ESVP notwendig ist,
D. in der Erwägung, dass die Kontrolle der Waffenausfuhren durch die Europäische Union sowie auf weltweiter Ebene verstärkt werden muss,
1. stellt fest, dass die Europäische Sicherheitsstrategie vom Dezember 2003, die auf einer Initiative des griechischen Vorsitzes beruht, eine ausgezeichnete Analyse der Gefahren für die moderne Welt und die Grundprinzipien der Gemeinschaftlichen Außenpolitik enthält; betont jedoch die Notwendigkeit, deren Umsetzung regelmäßig zu beobachten, um in der Lage zu sein, auf geopolitische Entwicklungen reagieren zu können;
2. stellt fest, dass, wie in der Europäischen Sicherheitsstrategie dargelegt, der internationale Terrorismus, die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, regionale Konflikte, das Scheitern von Staaten und die organisierte Kriminalität in der Gegenwart die größten Bedrohungen sind, denen die Europäische Union und ihre Bürger gegenüber stehen; betont, dass die Bewältigung geopolitischer und geo-ökonomischer Herausforderungen wie der zunehmende weltweite Wettbewerb um Wasser- und Energiequellen, wie auch Naturkatastrophen und die Sicherheit der Außengrenzen der Gemeinschaft bei der weiteren Entwicklung der Europäischen Sicherheitsstrategie als strategisches Ziel berücksichtigt werden müssen; ist besorgt über die Perspektive eines neuerlichen Wettrüstens auf globaler und regionaler Ebene und über die immer weitere Verbreitung konventioneller Waffen;
3. erkennt an, dass die Bekämpfung des internationalen Terrorismus jedoch nicht allein mit militärischen Mitteln erfolgen kann, und dass die Prävention und Bekämpfung des Terrorismus eine ganze Bandbreite nichtmilitärischer Maßnahmen wie Austausch von Informationen und polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit erfordern, die einer umfassenden interinstitutionellen Zusammenarbeit und Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Pfeilern bedarf, und dass der Aufbau von demokratischen Institutionen und Infrastruktureinrichtungen sowie einer Zivilgesellschaft in zerfallenen oder vom Zerfall bedrohten Staaten erforderlich ist; betont, dass der größte Beitrag der EU zur Verhütung des internationalen Terrorismus ihre Fähigkeit ist, wirksam zum Aufbau oder Wiederaufbau demokratischer Institutionen und der sozialen und wirtschaftlichen Infrastruktur sowie zu verantwortungsvoller Staatsführung und zur Zivilgesellschaft beizutragen und Rassismus und Fremdenfeindlichkeit erfolgreich zu bekämpfen;
4. unterstreicht, dass die Aufgabe der Europäischen Außen- und Sicherheitspolitik darin besteht, die Bürger der Europäischen Union vor diesen Gefahren zu schützen, die berechtigten Interessen der Gemeinschaft zu verteidigen und die Ziele der Charta der Vereinten Nationen zu unterstützen, indem die Union sich weltweit für Frieden und Demokratie engagiert; befürwortet entschieden den Gedanken der Europäischen Sicherheitsstrategie, dass das beste Mittel zur Erreichung dieser Ziele ein „wirksamer Multilateralismus" ist, im Sinne von internationalen Institutionen und Völkerrecht;
5. bekräftigt seinen Standpunkt, dass die Union über die ESVP ihre Aufgaben, zunächst mit friedlichen Mitteln erreichen muss, und militärische Mittel erst dann eingesetzt werden sollten, wenn alle Möglichkeiten für Verhandlungen ausgeschöpft wurden und die diesbezüglichen Bemühungen gescheitert sind; vertritt die Ansicht, dass bei der Verfolgung dieser legitimen Ziele die eindeutige Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten aller Bürgerinnen und Bürger innerhalb und außerhalb der Grenzen der Union Vorrang haben muss;
6. ist der Auffassung, dass sich die geopolitischen Herausforderungen seit der Annahme der Europäischen Sicherheitsstrategie 2003 erheblich weiterentwickelt haben, wodurch spätestens 2008 deren Überarbeitung erforderlich wird; ist der Auffassung, dass die Strategie alle 5 Jahre überarbeitet und im Europäischen Parlament sowie den Parlamenten der Mitgliedstaaten erörtert werden sollte;
7. weist darauf hin, dass es von größter Bedeutung ist, die zivilen und militärischen Elemente der Reaktionen der internationalen Gemeinschaft auf eine Krise wirksam zu koordinieren; vertritt die Ansicht, dass EU in diesem Sinne insbesondere auf ihrer strategischen Partnerschaft mit der NATO aufbauen und die Mittel für eine Kooperation mit der NATO bei Operationen und Missionen auf der Grundlage eines intensiven politischen Dialogs über ein weites Spektrum von Themen stärken sollte;
8. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die parlamentarische Dimension der ESVP zu unterstützen, bei der Entwicklungen auf institutioneller und finanzieller Ebene mit einer Ausweitung der parlamentarischen Kontrollbefugnisse einhergehen; erinnert daran, dass die Zuständigkeit für die parlamentarische Kontrolle der ESVP vom Europäischen Parlament und den Parlamenten der Mitgliedstaaten auf der Grundlage ihrer jeweiligen Rechte und Pflichten gemäß den einschlägigen Verträgen und Verfassungen gemeinsam wahrgenommen wird;
9. befürwortet Initiativen für engere Beziehungen und einen intensiveren Informationsaustausch zwischen dem Europäischen Parlament und den Parlamenten der Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit Fragen betreffend die ESVP, um einen strukturierteren und regelmäßigen Dialog zwischen den Parlamenten zu ermöglichen;
10. betont, dass die Europäische Union in der Lage sein muss, einen substantiellen Beitrag zu leisten, um:
(a) sich gegen jede reale und eindeutige Bedrohung ihrer Sicherheit zu verteidigen;
(b) vor allem und hauptsächlich in ihrer geografischen Nachbarschaft und in anderen Regionen der Welt, in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der UN-Charta, Frieden und Stabilität zu sichern;
(c) humanitäre Einsätze und Rettungsaktionen durchzuführen;
(d) Konflikte zu verhüten und zu bewältigen sowie Demokratie und Achtung der Menschenrechte zu fördern;
(e) regionale und globale Abrüstung zu fördern;
11. betont, dass im Falle eines Angriffs durch bewaffnete Kräfte eines Drittlandes auf das Territorium der Europäischen Union die NATO Garant für die kollektive Verteidigung bleiben wird; begrüßt die zunehmende Fähigkeit der NATO, eine Rolle in Einsätzen außerhalb ihres Bündnisgebiets zu übernehmen; betrachtet ferner die NATO als ein angemessenes Forum für den transatlantischen Dialog in Sicherheitsfragen;
12. stellt fest, dass die Kapazitäten der Streitkräfte der Mitgliedstaaten und ihre Verfügbarkeit für die EU durch den Umstand beeinflusst werden, dass die meisten Mitgliedstaaten Mitglied sowohl der EU als auch der NATO sind und beiden Organisationen einen Teil ihrer Streitkräfte zur Verfügung gestellt haben; fordert deshalb, dass die Europäische Union weiterhin intensiv mit der NATO zusammenarbeitet, besonders im Bereich der Entwicklung von Kapazitäten;
13. warnt vor unnötigen Duplikationen der Bemühungen der NATO und der EU sowie zwischen denn Mitgliedstaaten der Europäischen Union;
14. ist der Auffassung, dass die ESVP derzeit nur begrenzte Ressourcen für zivile und militärische Operationen zur Verfügung hat; fordert deshalb, dass die Europäische Union, um ihre Glaubwürdigkeit als globaler Akteur zu stärken, ihre Kapazitäten auf ihre geografische Nachbarschaft, insbesondere den Balkan konzentriert;
Integrierte zivil-militärische Zusammenarbeit
15. begrüßt die Tatsache, dass die Europäische Union ihren Schwerpunkt auf die Stärkung der zivilen und militärischen Zusammenarbeit im Krisenmanagement gelegt hat und stellt fest, dass die Entwicklung von Kapazitäten für das zivile Krisenmanagement eine Besonderheit darstellt, die für die Entwicklung der ESVP sowie im gesamten Spektrum der Konfliktprävention, der humanitären Intervention, des Wiederaufbaus nach Konflikten und der friedensschaffenden Maßnahmen zusätzlichen Nutzen bringt;
16. ist ermutigt durch die im Rahmen des zivilen Planziels 2008 unternommenen Bemühungen, die bisherigen Mängel bei der Entwicklung ziviler Kapazitäten und Möglichkeiten auszugleichen; ist ferner ermutigt durch das Potenzial des zivil-militärischen Zelle und des Operationszentrums, eine entscheidende Rolle bei der Entwicklung einer Strategie der Union für integrierte zivil-militärische Zusammenarbeit und Koordinierung zu übernehmen; empfiehlt deshalb, dass die zivil-militärischen Zelle und das Operationszentrum zu einem europäischen Hauptquartier weiterentwickelt werden, das für die Durchführung ziviler und militärischer Aufgaben zuständig ist;
17. erkennt an, dass die Fähigkeiten im Bereich der satellitengestützten und luftgestützten Aufklärungssysteme, der integrierten Telekommunikationssysteme und des strategischen Luft- und Seetransports sowohl für zivile als auch für militärische Operationen des Krisenmanagements von wesentlicher Bedeutung sind; fordert, dass die Europäische Verteidigungsagentur und die Kommission gemeinsam integrierte Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen in Bereichen einleiten, die integrierte und koordinierte zivil-militärische Lösungen stärken, insbesondere im Bereich der satellitengestützten und luftgestützten Aufklärungssysteme und integrierten Telekommunikationssysteme;
Krisenmanagement
18. begrüßt die Einrichtung des "Global Disaster Alert and Coordination System", das von der Kommission in enger Zusammenarbeit mit der Vereinten Nationen finanziert wurde; weist darauf hin, dass dieses System die Reaktionsfähigkeit der Europäischen Union erheblich verbessern sollte;
19. nimmt die Tätigkeiten des von der Kommission eingerichteten Zentrums für das Management von gesundheitlichen Krisensituationen zur Kenntnis; unterstreicht die Wichtigkeit dieses Zentrums sowohl hinsichtlich seines Informations- und Datenbestands als auch seiner Fähigkeiten, Warnhinweise auf Pandemien und Epidemien sowie Bedrohungen durch biologische und chemische Stoffe zu geben; fordert den Rat und die Kommission deshalb auf, Vorkehrungen zu treffen, damit die Kommission in die Koordinierung der Maßnahmen im Falle von Gesundheitskrisen und grenzübergreifenden bioterroristischen Anschlägen eingebunden wird;
20. begrüßt die Bemühungen der Kommission, ein Gemeinschaftsverfahren für den Katastrophenschutz - einschließlich des Falles eines schweren Terroranschlags - einzurichten; nimmt zur Kenntnis, dass dieses Verfahren sich in erster Linie auf den Informationen einer Datenbank stützt, die Angaben zu den auf nationaler Ebene für Hilfseinsätze verfügbaren Ressourcen enthält; stellt fest, dass die zeitsparende und Synergie fördernde Wirkung dieser Datenbank durch die Übernahme des Inhalts der vom EU-Militärstab erstellten Datenbank, die Angaben über alle für das Krisenmanagement verfügbaren Ressourcen enthält, erheblich verbessert werden könnte; fordert den Rat und die Kommission infolgedessen auf, die notwendigen Gespräche zu führen und die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit diese Übernahme ermöglicht wird;
21. begrüßt die Bemühungen des Rates, einen schnellen und effektiven Einsatz der vielfältigen verfügbaren Ressourcen der ESVP im Fall einer Katastrophe zu gewährleisten; betont in diesem Zusammenhang, wie dringend die Lücken im Bereich der strategischen (Luft-)Transportkoordinierung beseitigt werden müssen; ermahnt deshalb die Mitgliedstaaten, so schnell wie möglich die notwendigen Finanzmittel zur Lösung dieses Problems zur Verfügung zu stellen; fordert den Rat des weiteren auf, die Vorschläge aus dem im Mai 2006 vorgelegten Bericht des ehemaligen Mitgliedes der Kommission, Barnier, sehr ernsthaft zu überprüfen;
22. ist der Auffassung, dass die Entwicklung der ESVP zur Entstehung von "Grauzonen" hinsichtlich der Kompetenzen des Rates bzw. der Kommission für die Ausführung von Einsätzen mit einem hauptsächlich zivilen Charakter beigetragen hat; erwartet, dass die Annahme des Stabilitätsinstruments etwas Klarheit schaffen wird, ohne dass die bisher in der Praxis erwiesene Flexibilität des Krisenmanagements dadurch beeinträchtigt wird;
23. begrüßt den Fortschritt im Rahmen des zivilen Planziels 2008 und insbesondere die Entwicklung der Konzepte für den Einsatz von zivilen Krisenreaktionsteams und integrierten Polizeigruppen; nimmt auch die Entwicklung von Expertisen zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens sowie Menschenhandels zur Kenntnis; begrüßt ebenfalls die Einrichtung einer Krisenplattform bei der Kommission, die sich zum Ziel gesetzt hat, das Anlaufen von ESVP-Einsätzen vor Ort weiter zu beschleunigen; fordert den Rat und die Kommission auf, ihre Bemühungen gemeinsam zu koordinieren, und schlägt deshalb vor, ein gemeinsames Trainingprogramm für sämtliches Personal einzurichten, das mit der Planung dieser Einsätze beschäftigt ist;
Innere Sicherheit
24. unterstreicht, dass die erste Aufgabe jeder Sicherheitspolitik darin besteht, das eigene Territorium zu schützen; anerkennt, dass die Bürger Europas von einer Europäischen Verteidigungspolitik zuerst und hauptsächlich einen wesentlichen Beitrag zum Schutz ihrer persönlichen Sicherheit einhergehend mit der Achtung ihrer grundlegenden Menschenrechte erwarten;
25. unterstreicht, dass die EU ihre Außengrenzen sichern, ihre lebenswichtigen Infrastrukturen schützen, die Finanzierungsnetze des internationalen Terrorismus zerstören und gegen das organisierte Verbrechen kämpfen muss; fordert in diesem Zusammenhang die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ein System zur integrierten Verwaltung der gemeinschaftlichen Außengrenzen zu entwickeln, ohne die Achtung der Menschenrechte und Grundrechte sowie des humanitären Rechts insbesondere im Hinblick auf Flüchtlinge einzuschränken;
26. stellt fest, dass die EU:
– die unbehinderte Versorgung der Industrie und der individuellen Verbraucher mit Gütern, insbesondere mit Kraftstoffen sicherstellen muss, was auch die Sicherheit des Schiff- und Flugverkehrs und der Pipelines einschließt;
– sich gegen einen Angriff auf ihre Datennetze schützen muss, der lebenswichtige Kommunikations-, Finanz- oder Energiesysteme empfindlich stören könnte;
Rechtzeitiges Handeln der Grundlage der UN-Charta
27. nimmt zur Kenntnis, dass die Europäische Sicherheitsstrategie zwar davon ausgeht, dass die Union angesichts der neuen Bedrohungen bereit sein muss, vor Ausbruch von Krisen zu handeln und Konflikten und Bedrohungen früh vorzubeugen, sich aber dabei uneingeschränkt auf die Charta der Vereinten Nationen als den grundlegenden Rahmen für die internationalen Beziehungen stützt;
Verhaltensregeln/Training
28. stellt fest, dass das Verhalten von Personal bei allen ESVP-Operationen einer Reihe von in Dokumenten erfassten Leitlinien und allgemeinen Verhaltensregeln unterliegt; begrüßt die Ansätze dieser Leitlinien und Regeln hinsichtlich deren Respekt vor menschenrechtlichen Normen und Regeln; nimmt ebenfalls wohlwollend die Bemühungen zur Kenntnis, die geschlechterspezifischen Aspekte bei den verschiedenen Politiken, Programmen und Initiativen der ESVP in der Zukunft stärker zum Ausdruck kommen zu lassen;
29. nimmt die Bestrebungen des Rates zur Kenntnis, die gezielten ESVP-Trainingsprogramme - sowohl auf strategischer als auch auf operationeller Ebene - für das Personal im diplomatischen, militärischen und zivilen Bereich weiterzuentwickeln; erwartet, dass die Teilnahme von Fachkräften des Parlaments an diesen Programmen ermöglicht wird; stimmt dem Ansatz zu, Mindeststandards beim Training von an ESVP-Einsätzen beteiligten Personen vor Ort festzulegen, und fordert den Rat auf, gemeinsam mit der Kommission und den Mitgliedstaaten auf eine Standardisierung aller Trainingsbemühungen auf allen Ebenen hinzuarbeiten;
30. ist der Auffassung, dass Soldaten unnötigen Gefahren ausgesetzt werden, wenn Führungsstruktur, Ausrüstung oder Bewaffnung nicht den Anforderungen der Operation entsprechen; erachtet es deshalb als besonders wichtig, zu gewährleisten, dass die unter dem Kommando der EU stehenden Verbände adäquat ausgerüstet sind;
31. vertritt die Ansicht, dass die wirksame Nutzung der militärischen Kapazitäten nicht möglich sein wird ohne eine erhebliche Stärkung der Einsatzkapazitäten Europas, einschließlich des Luft- und Seetransports; erkennt in diesem Zusammenhang die Bemühungen verschiedener Länder an, ihre Lufttransport- und amphibischen Kapazitäten auszubauen, und begrüßt ihre Pläne für den Bau weiterer Flugzeugträger;
32. nimmt zur Kenntnis, dass bei multinationalen Einsätzen zusätzliche Kosten und Effizienzverminderungen dadurch entstehen, dass Ausrüstung und Bewaffnung der teilnehmenden Verbände unterschiedlich und oft auch nicht miteinander kompatibel sind; vertritt deshalb die Ansicht, dass die Europäische Union Maßnahmen für die Harmonisierung bei Ausrüstung und Bewaffnung ergreifen sollte, um die Ressourcen und die Wirksamkeit der multinationalen Aktionen zu optimieren;
Aufklärung
33. kritisiert den besonders ernsten Zustand, dass die derzeit im Aufbau befindlichen Gefechtsverbände nicht den gleichen Zugang zur luft- und weltraumgestützten Aufklärung haben und bedauert, dass die Ergebnisse der nationalen Satellitenaufklärungssysteme Helios, SAR–Lupe und Cosmo-Skymed nicht allen Mitgliedsstaaten gemeinsam zur Verfügung stehen;
34. fordert, um dieses Defizit zu überwinden,
(a) dass die im Aufbau befindlichen Gefechtsverbände einheitliche oder zumindest kompatible Ausrüstungen in den Bereichen Aufklärung und Telekommunikation erhalten;
(b) dass die nächste Generation von weltraumgestützten Aufklärungssystemen in ein Europäisches System integriert wird, dessen Ergebnisse für militärische, polizeiliche und für Maßnahmen des Katastrophenschutzes zur Verfügung stehen, wofür das Satellitenzentrum in Torrejón genutzt werden sollte;
35. stellt klar, dass die Nato derzeit das luftgestützte Aufklärungssystem AGS (Airborne Ground Surveillance) neben den bereits bestehenden beziehungsweise in Entwicklung befindlichen nationalen Systemen entwickelt; besteht darauf, dass dieses System für alle EU-Mitgliedstaaten, besonders im Kontext der EU-Gefechtsverbände zur Verfügung gestellt wird;
36. ist der Auffassung, dass es im Bereich der Telekommunikation notwendig ist, ein gemeinsames System für die Führung multinationaler Verbände zu entwickeln; ist der Auffassung, dass die Ausrüstung der militärischen Kräfte, der Polizei und der Katastrophenschutzeinrichtungen derselben technischen Norm entsprechen sollte, wie es beispielsweise in Finnland der Fall ist;
Grenzüberwachung
37. ist weiterhin besonders besorgt hinsichtlich der Inkompatibilität und Qualität der Ausrüstung zur Grenzüberwachung und wiederholt seine Forderung an die Industrie, einen kohärenten Vorschlag zur Lösung dieser Situation zu unterbreiten;
Transport
38. vertritt in Anbetracht der Tatsache, dass der Transport, besonders der strategische Transport, eine entscheidende Schwachstelle bei allen Aktionen des Krisenmanagements der EU darstellt, die Ansicht, dass ein eigenständiger Mechanismus der EU, der den Zugang zu konventionellen zivilen multimodalen Beförderungswegen gewährleisten und auf einem integrierten zivil-militärischen Ansatz beruhen würde, und der sowohl für die Zwecke der ESVP als auch der Katastrophenhilfe für alle am Krisenmanagement beteiligten europäischen Akteure größenbedingte Kosteneinsparungen gewährleisten würde, von großem Interesse wäre;
Schwachstellen im Rahmen des ESVP-Entscheidungsverfahrens
39. ist der Auffassung, dass das politische Entscheidungsverfahren im Vorfeld der Entscheidung über einen Einsatz im Rahmen der ESVP, wie im Fall des Einsatzes in die Demokratische Republik Kongo offenbar wurde, einige Schwachstellen aufweist; fordert deshalb den Rat auf, die verschiedenen Etappen dieses Verfahrens zu überprüfen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Beseitigung dieser Schwachstellen zu ergreifen; erinnert den Rat und insbesondere sein Politisches und Sicherheitspolitisches Komitee in diesem Zusammenhang an seine Berichterstattungspflicht gegenüber dem Parlament;
40. bekräftigt seine Forderung nach uneingeschränkter Beteiligung sowie sein Recht, wie in den geltenden Verträgen vorgesehen, jährlich im voraus zu bevorstehenden Aspekten und Optionen der ESVP konsultiert zu werden; fordert den Rat mit Nachdruck auf, eine sehr viel offenere und transparentere Informationspolitik im Bereich der GASP und der ESVP gegenüber dem Parlament zu praktizieren; kritisiert in diesem Zusammenhang das jetzige Verfahren für den Zugang des Parlaments zu den "vertraulichen Dokumenten" des Rates, die in den meisten Fällen nur sehr allgemeine Information beinhalten;
41. fordert, dass Ausgaben für militärische Ausrüstung und Bewaffnung in Haushalten beschlossen werden müssen, die einer parlamentarischen Kontrolle unterliegen; ist deshalb der Auffassung, dass parallele Haushalte und Mechanismen, die weder von den nationalen noch vom Europäischen Parlament wirksam kontrolliert werden können, zu vermeiden sind;
42. stellt fest, dass der EU-Haushalt mehrere Titel mit Sicherheitsaspekten enthält, wie die Haushaltsmittel für Kriseneinsätze, zur Sicherung der Außengrenzen und lebenswichtiger Infrastrukturen, zur Sicherheitsforschung und zur Umsetzung der Programme Galileo und GMES;
43. fordert insbesondere, dass die Haushaltsmittel für Kriseneinsätze, für die Sicherheit der Außengrenzen, für die Sicherheitsforschung und für Galileo weiter erhöht werden; wobei sich der Bereich der Sicherheitsforschung langfristig an dem Finanzbedarf orientieren sollte, der von der Gruppe hochrangiger Persönlichkeiten im Bereich der Sicherheitsforschung ermittelt wurde;
44. fordert ferner, dass militärische Krisenmanagementeinsätze aus dem Gemeinschaftshaushalt finanziert werden und dass die Mitgliedstaaten zu diesem Zweck zusätzliche EU-Mittel zur Verfügung stellen;
45. kritisiert, dass aufgrund des ATHENA-Mechanismus und anderer Ad-hoc-Mechanismen, die von den Mitgliedstaaten oder aus dem Europäischen Entwicklungsfonds finanziert werden, das Europäische Parlament nicht in der Lage ist, eine Kontrolle über die Ausführung des Haushaltsplans im Bezug auf ESVP-Militäroperationen auszuüben; unterstreicht, dass sehr wohl ein Bedarf an Transparenz bei zivil-militärischen Operationen (wie polizeiliche Operationen), die in eine Grauzone zwischen Ad-hoc Vorkehrungen und Finanzierung aus dem GASP-Haushalt fallen, besteht;
46. fordert schließlich eine neue Haushaltsmethodik, um Transparenz in den ESVP-Ausgaben zu erhöhen und die Entwicklung der militärischen und zivilen Fähigkeiten, die erforderlich sind, um die Ziele der Europäischen Sicherheitsstrategie zu erreichen, zu unterstützen.
(a) in einer ersten Phase, die 2007 beginnen und nicht länger als zwei Jahre anhalten sollte, sollte der Rat ein Haushaltsdokument erarbeiten, das die Zusagen der Mitgliedstaaten zur Erfüllung des zivilen Planziels 2008 und des militärischen Planziels 2010 aufzeigt und von den bereits bestehenden Katalogen (Bedarfskatalog, Streitkräftekatalog und Fortschrittskatalog) ausgeht;
(b) in einer zweiten Phase sollten sich die Mitgliedstaaten selbst gegenüber der ESVP durch einen „virtuellen“ Haushalt verpflichten, in dem sie auf Mehrjahresbasis die für die Finanzierung der Ausrüstung und des Personals für die ESVP-Operationen erforderlichen Mittel zusagen würden; dieses Dokument würde, obwohl es rechtlich nicht verbindlich wäre, ein den EU/EG-Haushalt flankierendes politisches Dokument von Bedeutung werden, und die Mittel ausweisen, die die Mitgliedstaaten bereit sind, für die ESVP bereitzustellen; dadurch sollte eine „Lastenaufteilung“ zwischen den Mitgliedstaaten ermöglicht werden, die eine bessere Transparenz bezüglich der militärischen Ausgaben gewährleisten würde und die jährlich gemeinsam vom Europäischen Parlament und den Parlamenten der Mitgliedstaaten erörtert werden sollte;
Europäischer Verteidigungsgütermarkt und kooperative Forschung
47. ist der Auffassung, dass es zur Entwicklung eines tatsächlich integrierten Europäischen Verteidigungsgütermarktes notwendig ist, die im Artikel 296 des EG-Vertrags enthaltene Ausnahmenbestimmung für den Bereich der Verteidigung weniger extensiv anzuwenden; erwartet die Mitteilung zu Auslegungsfragen der Kommission über die Anwendung des Artikels 296 und den Vorschlag einer Richtlinie über die Beschaffung von Verteidigungsgütern; begrüßt den Verhaltenskodex der Europäischen Verteidigungsagentur für die Beschaffung von Verteidigungsgütern und fordert alle Mitgliedstaaten auf, ihn anzuerkennen; fordert die Praxis der Ausgleichsmaßnahmen und des juste retour-Prinzips (Prinzip einer angemessenen Rendite) zu beenden; erachtet es als notwendig, die Arbeit der Europäischen Verteidigungsagentur im Zusammenhang mit der ESVP zu intensivieren;
48. anerkennt die Bedeutung der kooperativen Forschung für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie; fordert deshalb größere Komplementarität zwischen der Tätigkeit der Kommission und der Europäischen Verteidigungsagentur durch einen effizienteren Dialog über die Zivil-, Sicherheits- und Verteidigungsforschung in Europa; weist nachdrücklich darauf hin, dass die Nutzung von Technologien mit doppeltem Verwendungszweck und der multifunktionelle Charakter der Kapazitäten sowie die Überwindung der Trennung zwischen ziviler und militärischer Forschung Aufgabenbereiche und Ziele der EU sein sollten; hält es für erforderlich, auf Grund der Verschiedenheit der Unternehmensstruktur in diesem Sektor in Vergleich zu anderen Forschungsfeldern im Bereich der europäischen Sicherheitsforschung die Mittelstandsdefinition anzupassen,
49. fordert, dass der Verhaltenskodex für Waffenausfuhren von 1998 in allen Mitgliedstaaten gesetzliche Verbindlichkeit erlangt und effizient angewandt und umgesetzt wird; ist der Auffassung, dass die Beurteilung, welche Empfängerländer die Voraussetzungen des Kodex erfüllen, in einem gemeinsamen Gremium erfolgen sollte; fordert ferner die Vereinfachung der innergemeinschaftlichen Versendung von Rüstungsgütern; fordert die Kommission nachdrücklich auf, ihre Anstrengungen in diesem Bereich zu verstärken;
MVW/Iran
50. ist sich bewusst, dass es keine Erfolgsgarantie für das Bemühen gibt, den Iran von der Produktion waffenfähigen angereicherten Urans abzuhalten; hält jedoch das gemeinsame Verhandlungsangebot der EU-3, der USA sowie Russlands und Chinas für den aussichtsreichsten Weg; begrüßt das diesem Angebot zugrunde liegende multilaterale Vorgehen; nimmt erfreut den europäischen Anteil an dessen Zustandekommen zur Kenntnis; begrüßt die Bereitschaft der USA zur Teilnahme an den selben Verhandlungen mit dem Iran;
Auf dem Weg zu einer Union für Sicherheit und Verteidigung
51. weist darauf hin, dass die Union auf dem Weg ist, sich auch zu einer Sicherheits- und Verteidigungsunion zu entwickeln, die sowohl die äußere Sicherheit als auch verschiedene Aspekte der inneren Sicherheit, die Bekämpfung aller Arten von Terrorismus und die Bewältigung von Naturkatastrophen mit den folgenden Elementen umfasst:
(a) die Zusage der Mitgliedstaaten, in der Lage zu sein:
- innerhalb von 60 Tagen 60 000 Soldaten bereit zu stellen und sie für die Dauer eines Jahres für friedenserhaltende und friedensschaffende Maßnahmen zu unterhalten, wie auf der Tagung des Europäischen Rates von Helsinki beschlossen wurde, sowie 13 kurzfristig einsetzbare Gefechtsverbände aufzubauen, von denen zwei ab 2007 ständig abrufbereit sind;
- Möglichkeiten für das zivile Krisenmanagement in den Bereichen von Polizeioperationen, rechtsstaatliche Ordnung, zivile Verwaltung und Zivilschutz zu entwickeln, wie auf der Tagung des Europäischen Rates von Feira beschlossen wurde;
(b) eine europäische Kommandostruktur bestehend aus dem Politischen und Sicherheitspolitischen Ausschuss, dem Militärausschuss, dem Militärstab (alle seit 2001 operationell) und einer im Aufbau begriffenen zivil-militärischen Zelle mit einem Operationszentrum;
(c) die „Europäische Gendarmerietruppe“ mit Hauptquartier in Vicenza, die für den künftigen Polizeieinsatz im Kosovo herangezogen werden sollte;
(d) die vom Europäischen Rat vorgeschlagene Europäische Verteidigungsagentur, die seit 2004 operationell ist;
(e) Europol und der Europäische Haftbefehl;
(f) gemeinsame Regelungen für das Waffenbeschaffungswesen und den Waffenhandel;
(g) Europäische Sicherheitsforschung als eigenständige thematische Priorität im Rahmen des 7. Forschungsrahmenprogramms;
52. ist der Auffassung, dass dieser Prozess durch die folgenden Elemente gestärkt werden sollte:
(a) die Schaffung eines gemeinsamen Marktes im Bereich der Verteidigung als Mittel zur Schaffung einer tatsächlich integrierten europäischen technologischen Verteidigungsbasis in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Interdependenz und Spezialisierung zwischen den Mitgliedstaaten;
(b) ein gemeinsames System luft- und weltraumgestützter Aufklärung und gemeinsame Normen für die Telekommunikation, die dem Militär, der Polizei und den Katastrophennotfalldiensten zur Verfügung stehen;
(c) Aufstellung einer ständigen Europäischen Marineeinheit im Mittelmeer, um einen Europäische Präsenz zu demonstrieren und das EU-Krisenmanagementspotential in dieser Region mit äußerster Bedeutung für ihre Sicherheitsinteressen zu verbessern
(d) einen Gemeinschaftshaushalt, der nicht nur die zivilen sondern auch die militärischen Sicherheitsaspekte abdeckt;
(e) einen für Sicherheits- und Verteidigungspolitik zuständigen stellvertretenden Außenminister;
(f) häufigere Treffen der EU-Verteidigungsminister;
(g) eine europäische Katastrophenschutztruppe, wie sie im Bericht von Michel Barnier im Mai 2006 vorgeschlagen wurde sowie ein Europäisches Ziviles Friedenskorps und eine Partnerschaft zur Friedensbildung;
(h) europäische Möglichkeiten für Luft- und Seetransport im Falle von Soforthilfeaktionen im Katastrophenfall, Rettungsaktionen und Verteidigungsoperationen (multimodaler Transport, der die geeignetesten Ressourcen miteinander verbindet);
(i) eine angemessene parlamentarische Kontrolle durch die Parlamente der Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament;
53. unterstreicht die Bedeutung des Vertrags über eine Verfassung für Europa, der wesentliche Fortschritte zu einer Union für Sicherheit und Verteidigung erbringen wird, insbesondere durch
(a) das Amt eines europäischen Außenministers, der zugleich Vizepräsident der Europäischen Kommission ist;
(b) die Solidaritätsklausel für den Fall, dass ein Mitgliedstaat von einem Terroranschlag, einer Naturkatastrophe oder einer vom Menschen verursachten Katastrophe betroffen ist;
(c) eine Klausel für gegenseitigen Beistand der Mitgliedstaaten im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates;
°
° °
54. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, der NATO und der OSZE sowie dem Präsidenten des Europarates zu übermitteln.
- [1] ABl. C 33 E vom 09.02.2006, S. 580.
- [2] . Angenommene Texte, P6_TA(2006)0037.
BEGRÜNDUNG
Am 12. Dezember 2003 nahm der Europäische Rat die von Herrn Javier Solana, Hoher Vertreter für die GASP, vorgelegte Europäische Sicherheitsstrategie "Ein sicheres Europa in einer besseren Welt", an. Die Strategie ist eine kompetente Analyse der Gefahren für die moderne Welt und enthält die Grundprinzipien der Gemeinschaftlichen Außen- und Sicherheitspolitik. Sie ist Teil der umfassenden gemeinschaftlichen Außenbeziehungen, Außen- und Sicherheitspolitik und schließt das gesamte Spektrum politischer - einschließlich diplomatischer, ökonomischer und entwicklungspolitischer - Aktionsmöglichkeiten der Europäischen Union ein. Da sich die geopolitischen Herausforderungen seit der Annahme der Sicherheitsstrategie geändert haben, ist es wichtig, dass sie alle fünf Jahre mit einer Prüfung im Europäischen Parlament und in den Parlamenten der Mitgliedstaaten überarbeitet wird.
Öffentliche Unterstützung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik
Laut dem Eurobarometer, wird die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik von 70% der EU-Bürger unterstützt, da sie sich bewusst sind, dass sie alle den gleichen Bedrohungen wie Terrorismus, organisierte Kriminalität oder regionale Konflikte ausgesetzt sind und sie glauben, dass die einzige Antwort nur eine gesamteuropäische sein kann. Diese Unterstützung muss in einer effizienteren Weise mit den derzeit zur Verfügung stehenden Mitteln und Ressourcen geleistet werden, da es kein Unterstützung der Öffentlichkeit für steigende Militärausgaben in Europa gibt.
Bedrohungen für die Europäischen Union
Die Welt ist heute gefährlicher als vor 10 Jahren. Die Europäische Union muss bereit sein, ihren Teil der Verantwortung zum Schutz ihrer Werte und Interessen zu übernehmen und hauptsächlich in ihrer geografischen Nachbarschaft sowie in anderen Regionen der Welt, in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der UN-Charta, Frieden und Stabilität zu sichern.
Wie in der Strategie dargelegt wurde, sind der internationale Terrorismus, die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, regionale Konflikte, Scheitern von Staaten und organisierte Kriminalität in der Gegenwart die größten Bedrohungen, denen die Europäische Union und ihre Bürger gegenüber stehen. Der zunehmende weltweite Wettbewerb um Wasser- und Energiequellen, Gefahren für die Sicherheit der Außengrenzen der Gemeinschaft, die Verbreitung konventioneller Waffen, wie auch Naturkatastrophen müssen bei der weiteren Entwicklung der Strategie berücksichtigt werden.
Bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus ist ein Erfolg nicht mit militärischen Mitteln allein erreichbar. Der Aufbau oder Wiederaufbau demokratischer Institutionen, sozialer und wirtschaftlicher Infrastruktur, einer guten Regierungsführung und einer Zivilgesellschaft, eine erfolgreiche Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit verbunden mit einer ganzen Bandbreite nichtmilitärischer Maßnahmen, wie Austausch von nachrichtendienstlichen Informationen und polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit ist genauso erforderlich, wie der Aufbau demokratischer Institutionen, von Infrastruktureinrichtungen und Zivilgesellschaften in zerfallenen oder vom Zerfall bedrohten Staaten in gebraucht wird.
Zur Sicherung ihrer Außengrenzen muss die Europäische Union ein System zur integrierten Verwaltung der gemeinschaftlichen Außengrenzen entwickeln, ohne die Achtung der Menschenrechte und Grundrechte sowie des humanitären Rechts einzuschränken;
Ziele und Mittel der Strategie
Die Aufgabe der Europäischen Außen- und Sicherheitspolitik darin besteht, die Bürger der Europäischen Union vor diesen Bedrohungen zu schützen, die berechtigten Interessen der Gemeinschaft zu verteidigen und die Ziele der Charta der Vereinten Nationen zu unterstützen, indem die Union sich weltweit für Frieden und Demokratie engagiert.
Um diese Aufgabe zu erfüllen, muss die Europäische Union in der Lage sein, einen substanziellen Beitrag zu leisten, um sich gegen jede reale und eindeutige Bedrohung ihrer Sicherheit zu verteidigen, Frieden und Stabilität vor allem in ihrer geografischen Nachbarschaft und in anderen Regionen der Welt in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der UN-Charta zu sichern , humanitäre Einsätze und Rettungsaktionen durchzuführen, Konflikte zu verhüten und zu bewältigen und Demokratie und Achtung der Menschenrechte sowie regionale und globale Abrüstung zu fördern.
Die Union muss bereit sein, vor Ausbruch von Krisen zu handeln und Konflikten und Bedrohungen früh vorzubeugen. Dabei stützt sie sich uneingeschränkt auf die Charta der Vereinten Nationen als den grundlegenden Rahmen für die internationalen Beziehungen.
Wie in der Strategie hervorgehoben wird, ist das beste Mittel zur Erreichung dieser Ziele ein „wirksamer Multilateralismus", im Sinne von internationalen Institutionen und Völkerrecht. Die Union muss ihre Aufgaben, zunächst mit friedlichen Mitteln erreichen und militärische Mittel erst dann einsetzen, wenn alle Möglichkeiten für Verhandlungen ausgeschöpft wurden und die diesbezüglichen Bemühungen gescheitert sind. Bei der Verfolgung dieser legitimen Ziele muss die eindeutige Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten aller Bürgerinnen und Bürger innerhalb und außerhalb der Grenzen der Union Vorrang haben.
Parlamentarische Kontrolle über Europäische Sicherheit und Verteidigung
Es besteht ein Mangel an parlamentarischer Kontrolle über GASP und ESVP sowohl durch die Parlamente der Mitgliedstaaten als auch durch das Europäische Parlament. Mit Blick auf eine anhaltende europäische Unterstützung der Idee eine Europäischen Sicherheit und Verteidigung, ist es erforderlich, die demokratische Kontrolle über GSAP und ESVP durch die Parlamente der Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament zu verstärken.
Die Mitgliedstaaten sollten die parlamentarische Dimension der ESVP unterstützen, bei der Entwicklungen auf institutioneller und finanzieller Ebene mit einer Ausweitung der parlamentarischen Kontrollbefugnisse einhergehen.
Das Europäische Parlament sollte Initiativen für engere Beziehungen und einen intensiveren Informationsaustausch zwischen den Parlamenten der Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit Fragen betreffend die ESVP einleiten, um eine angemessene Kontrolle der ESVP zu gewährleisten.
zivil-militärische Zusammenarbeit
Die Entwicklung eines zivilen Krisenmanagements und die Stärkung der zivilen und militärischen Zusammenarbeit im Krisenmanagement bringt für die Entwicklung der ESVP sowie bei Konfliktprävention, humanitärer Intervention, Wiederaufbau nach Konflikten und friedensschaffenden Maßnahmen zusätzlichen Nutzen. Die jüngsten im Rahmen des zivilen Planziels 2008 unternommenen Bemühungen, die bisherigen Mängel bei der Entwicklung ziviler Kapazitäten auszugleichen, sind ein Schritt in die richtige Richtung.
Das das Potenzial der zivil-militärischen Zelle und des Operationszentrums, die Ihre Tätigkeiten am 1. Januar 2007 aufnehmen werden, wird eine entscheidende Rolle bei der Entwicklung des Herangehens der Union für integrierte zivil-militärische Zusammenarbeit und Koordinierung spielen. Es ist deshalb angemessen, dass die zivil-militärische Zelle und das Operationszentrum modernisiert werden, um sich zu einem europäischen Hauptquartier für die Durchführung ziviler und militärischer Aufgaben weiter zu entwickeln.
Die zentralen Einsatzkapazitäten im Bereich der satellitengestützten und luftgestützten Aufklärungssysteme, der integrierten Telekommunikationssysteme und des strategischen Luft- und Seetransports sind sowohl für zivile als auch für militärische Operationen des Krisenmanagements von wesentlicher Bedeutung.
Krisenmanagement
Auf Bitte des Präsidenten des Europäischen Rates und des Präsidenten der Europäischen Kommission hat Herr Michel Barnier, ehemaliger Minister für auswärtige Angelegenheiten Frankreichs und ehemaliges Mitglied der Europäischen Kommission, im Mai 2006 einen Bericht über die Bildung einer Europäischen Katastrophenschutztruppe vorgelegt. Dieser Bericht ist ein entscheidender Schritt vorwärts zur Verbesserung der Reaktion Europas auf internationale Krisen im Fall von Naturkatastrophen, schweren Angriffen und Pandemien. Neben der Bildung einer Europäischen Katastrophenschutztruppe, werden im Bericht die Bildung eines Europäischen Zivilen Sicherheitsrates, ein integriertes europäisches Herangehen zur Vorhersage von Krisen, die Zusammenlegung bestehender nationaler Ressourcen und die Einrichtung europäischer Konsulate zur Unterstützung von EU-Bürgern in Drittstaaten unterstützt. Ihr Berichterstatter vertritt die Auffassung, dass die in dem Bericht enthaltenen Vorschläge von den Mitgliedstaaten und der Kommission im Hinblick auf seine schrittweise Umsetzung als Schwerpunkte betrachtet werden sollten.
Weitere Initiativen zur Verbesserung der Reaktionskapazitäten der Europäischen Union sind das "Global Disaster Alert and Coordination System", das von der Kommission in enger Zusammenarbeit mit der Vereinten Nationen finanziert wird, und das von der Kommission eingerichtete Zentrums für das Management von gesundheitlichen Krisensituationen, das Warnhinweise auf Pandemien und Epidemien sowie Bedrohungen durch biologische und chemische Stoffe geben soll; die Bemühungen der Kommission, ein Gemeinschaftsverfahren für den Katastrophenschutz - einschließlich den Fall eines schweren Terroranschlags - einzurichten, die Bemühungen des Rates, den schnellen und effektiven Einsatz der verfügbaren Ressourcen der ESVP im Fall einer Katastrophe zu gewährleisten, und die Einrichtung der Krisenplattform durch die Kommission, die sich das Ziel gesetzt hat, das Anlaufen von ESVP-Missionen vor Ort weiter zu beschleunigen.
Diese Entwicklungen haben zur Entstehung von "grauen Zonen" hinsichtlich der Kompetenzen des Rates bzw. der Kommission für die Ausführung von Missionen mit einem hauptsächlich zivilen Charakter beigetragen. Die Annahme des Stabilitätsinstruments sollte zu Klärung beitragen, ohne dem die Flexibilität des Krisenmanagements dadurch beeinträchtigt wird. Der Rat und die Kommission sollten ihre Bemühungen in diesem Bereich weiter koordinieren.
Verhaltensregeln/Training/Führungsstruktur
Das Verhalten von Personal bei allen ESVP-Operationen wird von einer Reihe von Leitlinien und allgemeinen Verhaltensregeln geregelt, in denen deren Respekt vor menschenrechtlichen Normen und Regeln umfassend berücksichtigt wird. Dank jüngster Bemühungen des Rates werden die geschlechterspezifischen Aspekte bei den verschiedenen Politiken, Programmen und Initiativen der ESVP künftig stärker zum Ausdruck kommen.
Gezielte ESVP-Trainingsprogramme - sowohl auf strategischer als auch auf operationeller Ebene - für das Personal im diplomatischen, militärischen und zivilen Bereich werden weiterentwickelt und es sollte Sachverständigen des Europäischen Parlaments ermöglicht werden, an diesen Programmen teilzunehmen. Es wurden Mindeststandards beim Training von ESVP-Missionspersonal vor Ort etabliert. Der Rat sollte gemeinsam mit der Kommission und den Mitgliedstaaten weiter auf eine Standardisierung aller Trainingsmaßnahmen auf allen Ebenen hinarbeiten.
Ihr Berichterstatter begrüßt die Einrichtung einer Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsakademie, die auf ein Netzwerk bestehender nationaler Verteidigungsakademien aufbaut und an der das Europäische Parlament aktiv beteiligt ist, und fordert den Rat auf diese „virtuelle“ Akademie in eine tatsächliche Europäische Akademie umzuwandeln.
Soldaten werden unnötigen Gefahren ausgesetzt, wenn deren Führungsstruktur, Ausrüstung oder Bewaffnung nicht den Anforderungen der Operation entsprechen. Die unter dem Kommando der EU stehenden Verbände sollten adäquat ausgerüstet sein.
Europäischer Verteidigungsgütermarkt, kooperative Forschung und Kontrolle von Waffenausfuhren
Bei multinationalen Einsätzen entstehen Kostensteigerungen und Effizienzverminderungen dadurch, dass Ausrüstung und Bewaffnung der teilnehmenden Verbände unterschiedlich und oft auch nicht miteinander kompatibel sind. Die Europäische Union sollte Maßnahmen für die Harmonisierung bei Ausrüstung und Bewaffnung ergreifen, um die Ressourcen und die Wirksamkeit der multinationalen Operationen zu optimieren;
Zur Entwicklung eines tatsächlich integrierten Europäischen Verteidigungsgütermarktes ist es notwendig, die in Artikel 296 des EG-Vertrags enthaltene Ausnahmenbestimmung für den Bereich der Verteidigung weniger extensiv anzuwenden. Die Mitteilung der Kommission mit auslegendem Charakter betreffend die Anwendung von Artikel 296 des EG-Vertrags, die Aktivitäten der Kommission zur Vereinfachung des innergemeinschaftlichen Transfers von Verteidigungsausrüstung. sowie der Verhaltenskodex der Europäischen Verteidigungsagentur für die Beschaffung von Verteidigungsgütern sind Schritte in die richtige Richtung. Die Mitgliedstaaten sollten diesen Verhaltenskodex anerkennen und die Praxis der Ausgleichsmaßnahmen und des juste retour-Prinzips (Prinzip einer angemessenen Rendite) beenden.
Eine kooperative Sicherheits- und Verteidigungsforschung ist für die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Industrie wesentlich. Durch einen effizienteren Dialog über die Zivil-, Sicherheits- und Verteidigungsforschung in Europa sollte größere Komplementarität zwischen der Tätigkeit der Kommission und der Europäischen Verteidigungsagentur erreicht werden. Die Trennung zwischen ziviler und militärischer Forschung sollte überwunden werden.
Der Verhaltenskodex für Waffenausfuhren von 1998 sollte in allen Mitgliedstaaten gesetzliche Verbindlichkeit erlangen und die Beurteilung, welche Empfängerländer die Voraussetzungen des Kodex erfüllen, sollte gemeinsamen erfolgen.
Aufklärung
Die derzeit im Aufbau befindlichen Gefechtseinheiten haben nicht alle den gleichen Zugang zur luft- und weltraumgestützten Aufklärung. Die Ergebnisse der nationalen Satellitenaufklärungssysteme Helios, SAR– Lupe und Cosmo-Skymed sollten allen Mitgliedsstaaten gemeinsam zur Verfügung gestellt werden. Die nächste Generation von weltraumgestützten Aufklärungssystemen sollte in ein Europäisches System integriert werden, deren Ergebnisse für militärische, polizeiliche und für Maßnahmen des Katastrophenschutzes zur Verfügung stehen, wofür das Satellitenzentrum in Torrejón genutzt werden sollte. Das luftgestützte Aufklärungssystem der NATO (Airborne Ground Surveillance) sollte auch allen Mitgliedstaaten insbesondere im Kontext der EU-Gefechtsverbände zugänglich gemacht werden.
Im Bereich der Telekommunikation ist es notwendig, ein gemeinsames System für die Führung multinationaler Verbände zu entwickeln. Die Ausrüstung der militärischen Kräfte, der Polizei und der Katastrophenschutzeinrichtungen sollten der selben technischen Norm entsprechen.
Schwachstellen im Rahmen des ESVP-Entscheidungsverfahrens und der Haushaltskontrolle
Das politische Entscheidungsverfahren im Vorfeld des Beschlusses über eine ESVP-Mission weist, wie es im Fall der Kongo-Mission offenbar wurde, einige Schwachstellen auf. Der Rat sollte die verschiedenen Etappen dieses Verfahrens überprüfen, erforderliche Maßnahmen zur Beseitigung dieser Schwachstellen ergreifen und das Europäische Parlament dementsprechend konsultieren.
Das Europäische Parlament sollte uneingeschränkt beteiligt werden und sein in den geltenden Verträgen vorgesehenes Recht, jährlich im voraus zu bevorstehenden Aspekten und Optionen der ESVP konsultiert zu werden, muss berücksichtigt werden. Der Rat sollte eine offene und transparente Informationspolitik im Bereich der GASP und der ESVP gegenüber dem Parlament praktizieren. In diesem Zusammenhang ist das jetzige Verfahren für den Zugang des Parlaments zu den "vertraulichen Dokumenten" des Rates, die in den meisten Fällen nur sehr allgemeine Information beinhalten, unbefriedigend.
Ausgaben für militärische Ausrüstung und Bewaffnung sollten in Haushalten beschlossen werden, die einer parlamentarischen Kontrolle unterliegen. Parallele Haushalte und Mechanismen, die weder von den nationalen noch von dem Europäischen Parlament wirksam kontrolliert werden können, sind zu vermeiden. Die Gemeinschaftlichen Haushaltsmittel für Kriseneinsätze, für die Sicherheit der Außengrenzen, für die Sicherheitsforschung und für Galileo sollten weiter erhöht werden. Militärische Krisenmanagementeinsätze sollten aus dem Gemeinschaftshaushalt finanziert werden und zu diesem Zweck sollten die Mitgliedstaaten zusätzliche EU-Mittel zur Verfügung stellen.
Aufgrund des ATHENA-Mechanismus und anderer Ad-hoc-Mechanismen, die von den Mitgliedstaaten oder aus dem Europäischen Entwicklungsfonds finanziert werden, ist das Europäische Parlament nicht in der Lage, eine Kontrolle über die Ausführung des Haushaltsplans im Bezug auf ESVP-Militäroperationen auszuüben. Es herrscht sehr wohl ein Bedarf an Transparenz bei zivil-militärischen Operationen, die in eine Grauzone zwischen Ad-hoc Vorkehrungen und Finanzierung aus dem GASP-Haushalt fallen.
Eine neue Haushaltsmethodik sollte eingeführt werden, um Transparenz in den ESVP-Ausgaben zu erhöhen und die Entwicklung der militärischen und zivilen Fähigkeiten, die erforderlich sind, um die Ziele der Europäischen Sicherheitsstrategie zu erreichen, zu unterstützen.
Auf dem Weg zu einer Union für Sicherheit und Verteidigung
Die Europäische Union ist auf dem Weg, sich auch zu einer Sicherheits- und Verteidigungsunion zu entwickeln, die sowohl Aspekte der äußeren Sicherheit als auch der inneren Sicherheit, die Bekämpfung internationalen Terrorismus und die Bewältigung von Naturkatastrophen mit den folgenden Elementen umfasst: die Zusage der Mitgliedstaaten in der Lage zu sein, innerhalb von 60 Tagen 60 000 Soldaten bereit zu stellen und sie für die Dauer eines Jahres für friedenserhaltende und friedensschaffende Maßnahmen zu unterhalten, der Aufbau von 13 kurzfristig einsetzbaren Gefechtseinheiten, Möglichkeiten für das zivile Krisenmanagement in den Bereichen von Polizeioperationen, rechtsstaatliche Ordnung, zivile Verwaltung und Zivilschutz zu entwickeln, eine europäische Kommandostruktur bestehend aus einem sicherheitspolitischen Ausschuss, einem militärischen Ausschuss, einem Militärstab und einer zivil-militärischen Zelle mit einem Operationszentrum, die „Europäische Gendarmerietruppe“, die Europäische Verteidigungsagentur, Europol, der Europäische Haftbefehl, gemeinsame Regelungen für das Waffenbeschaffungswesen und den Waffenhandel und ein Europäisches Sicherheitsforschungsprogramm.
Der Vertrag über eine Verfassung für Europa, wird wesentliche Fortschritte zu einer Union für Sicherheit und Verteidigung bringen, insbesondere durch das Amt eines europäischen Außenministers, die Solidaritätsklausel für den Fall, dass ein Mitgliedstaat von einem Terroranschlag, einer Naturkatastrophe oder einer vom Menschen verursachten Katastrophe betroffen ist, sowie eine Klausel für gegenseitigen Beistand der Mitgliedstaaten im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates.
Dieser Prozess sollte durch die folgenden Elemente gestärkt werden: ein gemeinsamer Verteidigungsgütermarkt, ein gemeinsames System luft- und weltraumgestützter Aufklärung und gemeinsame Normen für die Telekommunikation, die dem Militär, der Polizei und den Katastrophennotfalldiensten zur Verfügung stehen, eine ständige Europäische Marineeinheit im Mittelmeer, einen Gemeinschaftshaushalt, der nicht nur die zivilen sondern auch die militärischen Sicherheitsaspekte abdeckt, ein für Sicherheit und Verteidigung zuständiger stellvertretender europäischer Außenminister, häufigere Treffen der EU-Verteidigungsminister, eine Europäische Katastrophenschutztruppe sowie ein Europäisches Ziviles Friedenskorps und europäische Möglichkeiten für Luft- und Seetransport im Falle von Soforthilfeaktionen im Katastrophenfall, Rettungsaktionen und Verteidigungsoperationen. Alle diese Elemente sollten einer angemessenen parlamentarischen Kontrolle durch die Parlamente der Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament unterliegen.
MINDERHEITENANSICHT DER GUE/NGL – KONFÖDERALE FRAKTION DER VEREINIGTEN EUROPÄISCHEN LINKEN / NORDISCHE GRÜNE LINKE
Dem Bericht fehlen die Bedingungen für Frieden und er konzentriert sich stattdessen auf die Vorbereitung der Militarisierung der EU. Wir verurteilen:
· die anhaltende Militarisierung der GASP, was eine globale Gefahr darstellt;
· den weltweiten Einfluss der ESS, die zu Strategien von Präventivkriegen anregt (wie im Entwurf gesagt)
· die bewusste Mischung von zivilen und militärischen Aufgaben;
· die Durchführung militärischer Operationen unter einem humanitären Vorwand;
· die Schaffung von EU-Gefechtsverbänden, Gendarmerietruppe, Interventionstruppen, autonomen EU-Komandostrukturen nach dem Vorbild des NATO Models;
· die Militarisierung der EU-Außengrenzen und den Einsatz von Militär bei Flüchtlingsproblematiken;
· das derzeitige System der versteckten Militärhaushalte in zivilen Haushaltstiteln;
· die Überweisung von Geldern in nicht bekannter Höhe an die NATO durch die EU für die Nutzung von NATO-Strukturen;
· die Schaffung des Europäischen Amtes für Wehrtechnik, um einen Gemeinsamen Verteidigungsgütermarkt schaffen, der dazu dient, einen militärisch-industriellen Komplex in der EU zu stärken;
· die Heranziehung des Wettbewerbs um Energiequellen als Begründung für militärische Interventionen;
wir fordern:
· eine zivile EU;
· eine strikte Einhaltung des Völkerrechts und der UN-Charta;
· die Einrichtung eines Gemeinschaftlichen Abrüstungsamtes;
· die Verwendung der militärischen Ausgaben für zivile Zwecke;
· einen verbindlichen Verhaltenskodex für Waffenausfuhren in der gesamten EU.
Tobias Pflüger, Athanasios Pafilis, Willy Meyer Pleite, Jaromír Kohlíček, Erik Meijer
VERFAHREN
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Titel |
Bericht über die Umsetzung der europäischen Sicherheitsstrategie im Kontext der ESVP |
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Verfahrensnummer |
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Federführender Ausschuss |
AFET 16.2.2006 |
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Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse |
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Nicht abgegebene Stellungnahme(n) |
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Verstärkte Zusammenarbeit |
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In den Bericht aufgenommene(r) Entschließungsantrag / -anträge |
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Berichterstatter(-in) |
Karl von Wogau 25.1.2006 |
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Ersetzte(r) Berichterstatter(-in/-innen) |
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Ersetzte(r) Berichterstatter(-in/innen) |
24.4.2006 |
4.5.2006 |
20.6.2006 |
12.7.2006 |
4.10.2006 |
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Prüfung im Ausschuss |
5.10.2006 |
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Datum der Annahme |
Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen: |
30 9 0 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
Bastiaan Belder, Elmar Brok, Simon Coveney, Véronique De Keyser, Giorgos Dimitrakopoulos, Camiel Eurlings, Alfred Gomolka, Richard Howitt, Ioannis Kasoulides, Bogdan Klich, Helmut Kuhne, Vytautas Landsbergis, Willy Meyer Pleite, Francisco José Millán Mon, Annemie Neyts-Uyttebroeck, Baroness Nicholson of Winterbourne, Raimon Obiols i Germà, Cem Özdemir, Tobias Pflüger, Hubert Pirker, Bernd Posselt, Michel Rocard, Raül Romeva i Rueda, György Schöpflin, Gitte Seeberg, Marek Siwiec, Hannes Swoboda, István Szent-Iványi, Charles Tannock, Geoffrey Van Orden, Ari Vatanen, Karl von Wogau, Luis Yañez-Barnuevo García |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Alexandra Dobolyi, Árpád Duka-Zólyomi, Jaromír Kohlíček, Erik Meijer, Jean Spautz |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
Viktória Mohácsi, José Javier Pomés Ruiz |
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Datum der Einreichung |
18.10.2006 |
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Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar) |
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