BERICHT über den Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über das spezifische Programm „Zusammenarbeit“ zur Durchführung des siebten Rahmenprogramms (2007–2013) der Europäischen Gemeinschaft im Bereich Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration
26.10.2006 - (KOM(2005) 440 – C6‑0381/2005 – 2005/0185(CNS)) - *
Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
Berichterstatterin: Teresa Riera Madurell
- ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
- BEGRÜNDUNG
- STELLUNGNAHME des Haushaltsausschusses
- STELLUNGNAHME des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr
- STELLUNGNAHME des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
- STELLUNGNAHME des Ausschusses für Kultur und Bildung
- VERFAHREN
ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das spezifische Programm „Zusammenarbeit“ zur Durchführung des siebten Rahmenprogramms (2007–2013) der Europäischen Gemeinschaft im Bereich Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration
(KOM(2005)0440 – C6‑0381/2005 – 2005/0185(CNS))
(Verfahren der Konsultation)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (KOM(2005)0440)[1],
– gestützt auf Artikel 166 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6‑0381/2005),
– gestützt auf Artikel 51 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie sowie der Stellungnahmen des Haushaltsausschusses, des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr, des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung und des Ausschusses für Kultur und Bildung(A6‑0379/2006),
1. billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;
2. betont, dass der im Legislativvorschlag enthaltene vorläufige Referenzbetrag mit der Obergrenze der Rubrik 1a des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens in Einklang stehen muss, und stellt fest, dass der jährliche Betrag im Haushaltsverfahren des betreffenden Jahres gemäß Nummer 38 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 festgelegt wird;
3. fordert die Kommission auf, ihren Vorschlag gemäß Artikel 250 Absatz 2 des EG-Vertrags entsprechend zu ändern;
4. fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;
5. fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu ändern;
6. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
| Vorschlag der Kommission | Änderungen des Parlaments |
Änderungsantrag 1 Erwägung 4 | |
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(4) Das Rahmenprogramm sollte die Maßnahmen der Mitgliedstaaten sowie andere Maßnahmen der Gemeinschaft im Rahmen der Gesamtstrategie zur Umsetzung der Ziele von Lissabon, ferner insbesondere die Maßnahmen in den Bereichen Strukturfonds, Landwirtschaft, Bildung, Ausbildung, Wettbewerbsfähigkeit und Innovation, Industrie, Beschäftigung, Energie, Verkehr und Umwelt ergänzen. |
Dieses spezifische Programm sollte die Maßnahmen der Mitgliedstaaten sowie andere Maßnahmen der Gemeinschaft im Rahmen der Gesamtstrategie zur Umsetzung der Ziele von Lissabon ergänzen. Zu diesem Zweck muss durch Stärkung der gegenseitigen Ergänzung und der Synergie mit anderen Gemeinschaftsprogrammen und -aktionen die größtmögliche Effizienz der Maßnahmen angestrebt werden, insbesondere auch mit den Maßnahmen in den Bereichen Strukturfonds, Landwirtschaft, Bildung, Ausbildung, Kultur, Wettbewerbsfähigkeit und Innovation, Industrie, Beschäftigung, Energie, Verkehr, Umwelt und Informationsgesellschaft. |
Begründung | |
Die Maßnahmen, die innerhalb dieses spezifischen Programms finanziert werden, müssen in engem Zusammenhang mit den durch andere Programme und Maßnahmen geförderten Maßnahmen stehen, damit diese sich gegenseitig ergänzen und auch eine Koordinierung der verschiedenen mit diesem Thema verknüpften Politikbereiche der EU erfolgt. | |
Die die Informationsgesellschaft betreffenden Maßnahmen müssen an den Synergieprozessen des spezifischen Programms mit anderen Gemeinschaftsmaßnahmen teilhaben. | |
Änderungsantrag 2 Erwägung 4 a (neu) | |
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(4a) Der multi- und interdisziplinäre Ansatz muss im spezifischen Programm „Zusammenarbeit“ im Einklang mit den Empfehlungen des Forschungsbeirats der Europäischen Union (EURAB 04.009, von April 2004) und der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2005 zu Wissenschaft und Technologie – Leitlinien für die Forschungsförderung der Europäischen Union1 – besondere Beachtung finden.
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---------------- 1ABl. C 320 E vom 15.12.2005, S. 259. |
Begründung | |
Das spezifische Programm „Zusammenarbeit“ kann sich diesem besonderen Anliegen in wissenschaftlichen und technologischen Kreisen nicht entziehen, weshalb spezifische Maßnahmen erforderlich sind, um den inter- und multidisziplinären Ansatz in den Programmen und Projekten zu stärken. | |
Änderungsantrag 3 Erwägung 4 b (neu) | |
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In diesem spezifischen Programm müssen der Transfer von Wissen, Forschungsergebnissen und Technologie vom Sektor der öffentlichen Forschung zu den Unternehmen, vor allem den KMU, sowie die Mechanismen, die dazu dienen, dass die unternehmerische Nachfrage in wirksamer und klar formulierter Weise die Forscherteams erreicht, vorrangig behandelt werden. |
Begründung | |
Eine der Ziele des spezifischen Programms „Zusammenarbeit“ ist die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft. Daher ist es wichtig, dass die Ergebnisse der im Rahmen des Programms geförderten und von öffentlichen Einrichtungen durchgeführten Forschungsarbeiten von den Unternehmen tatsächlich zur Verbesserung ihrer Produkte, Herstellungsprozesse usw. eingesetzt werden. Daher müssen Mechanismen und Anreize vorgesehen und gefördert werden, damit dieser Transfer von Wissen, Fähigkeiten und Technologie dazu führt, dass die Ergebnisse der Forschung bekannt, übernommen und von den Unternehmen, besonders den KMU, angewandt werden. | |
Änderungsantrag 4 Erwägung 5 | |
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(5) Durch dieses Rahmenprogramm geförderte Maßnahmen im Bereich Innovation und KMU sollten die Maßnahmen des Rahmenprogramms „Wettbewerbsfähigkeit und Innovation“ ergänzen. |
(5) Im spezifischen Programm „Zusammenarbeit“ ist besonders darauf zu achten, dass eine angemessene Beteiligung der KMU an allen Maßnahmen und Projekten sichergestellt wird. Durch dieses spezifische Programm geförderte Maßnahmen im Bereich Innovation und KMU sollten auf die größtmögliche Synergie mit und Ergänzung zu den Maßnahmen des Rahmenprogramms „Wettbewerbsfähigkeit und Innovation“ und den übrigen Gemeinschaftsprogrammen und -aktionen ausgerichtet sein. |
Begründung | |
Die KMU sind das Kernelement der europäischen Wirtschaft. Es ist jedoch bekannt, wie schwierig es für diese Art von Unternehmen ist, im Bereich Innovation, insbesondere bei Forschung und Entwicklung, aktiv zu werden. Daher muss die Beteiligung der KMU am spezifischen Programm „Zusammenarbeit“ mit konkreteren und weitergehenden Maßnahmen gefördert werden. | |
Änderungsantrag 5 Erwägung 5 a (neu) | |
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(5a) Im spezifischen Programm „Zusammenarbeit“ muss der Bedeutung der Regionen bei der Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums Rechnung getragen werden, die von der Kommission in ihrer Mitteilung „Die regionale Dimension des Europäischen Forschungsraums“ (KOM(2001) 549) anerkannt wurde. |
Begründung | |
In der Mitteilung der Kommission KOM(2001) 549) heißt es, dass „Regionale Forschungs- und Innovationsstrategien und -initiativen die wesentlichen Grundelemente für die Entstehung von Agglomerationsvorteilen und erfolgreicher industrieller Cluster liefern“ können. Da die Schlüsselbotschaft dieser Mitteilung sich auf die einschlägigen politischen Maßnahmen der Gemeinschaft beziehen, unter denen die Forschung genannt wird, muss die Verknüpfung der Regionen mit dem Gefüge eines echtes Europäischen Forschungsraums erleichtert werden. | |
Änderungsantrag 6 Erwägung 7 | |
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(7) Mit diesem spezifischen Programm sollte ein Beitrag geleistet werden zum Zuschuss für die Europäische Investitionsbank für die Einrichtung einer „Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis“, um den Zugang zu EIB-Darlehen zu erleichtern. |
(7) Mit diesem spezifischen Programm sollte ein Beitrag geleistet werden zum Zuschuss für die Europäische Investitionsbank für die Einrichtung einer „Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis“, um den Zugang zu EIB-Darlehen zu erleichtern. Zu demselben Zweck sollte das spezifische Programm finanzielle Unterstützung in gleicher Höhe leisten mit dem Ziel, das mit der Beteiligung der KMU an Projekten verbundene Risiko zu decken, wodurch ihnen das Erfordernis von Bankgarantien erspart bleibt. |
Begründung | |
Durch ihre besonderen Gegebenheiten und Strukturen sind die KMU die Unternehmen, die am meisten auf eine Vereinfachung der Prozesse des Zugangs zu EIB-Darlehen angewiesen sind. | |
Änderungsantrag 7 Erwägung 8 | |
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(8) Nach Artikel 170 EG-Vertrag hat die Gemeinschaft mehrere internationale Forschungsabkommen abgeschlossen. Eine Verstärkung der internationalen Forschungszusammenarbeit soll mit dem Ziel einer weiteren Integration der Gemeinschaft in die globale Forschungsgemeinschaft angestrebt werden. Daher soll dieses spezifische Programm den Ländern zur Teilnahme offen stehen, die einschlägige Abkommen geschlossen haben, und auf Projektebene können sich - zum gegenseitigen Nutzen - auch Einrichtungen aus Drittländern und internationale Organisationen an der wissenschaftlichen Zusammenarbeit beteiligen. |
(8) Nach Artikel 170 EG-Vertrag hat die Gemeinschaft mehrere internationale Forschungsabkommen abgeschlossen. Eine Verstärkung der internationalen Forschungszusammenarbeit soll mit dem Ziel einer weiteren Integration der Gemeinschaft in die globale Forschungsgemeinschaft angestrebt werden. Daher soll dieses spezifische Programm den Ländern zur Teilnahme offen stehen, die einschlägige Abkommen geschlossen haben, und darüber hinaus auch die Zusammenarbeit mit Ländern stärken, die keine einschlägigen Abkommen unterzeichnet haben, und auf Projektebene können sich - zur Förderung des Allgemeinwohls und zum gegenseitigen Nutzen - auch Einrichtungen aus Drittländern und internationale Organisationen an der wissenschaftlichen Zusammenarbeit beteiligen. |
Änderungsantrag 8 Erwägung 9 | |
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(9) Bei den im Rahmen dieses Programms ausgeführten Forschungstätigkeiten sollen ethische Grundprinzipien beachtet werden, einschließlich derjenigen, die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union festgelegt sind. |
(9) Bei den im Rahmen dieses Programms ausgeführten Forschungstätigkeiten sollen ethische Grundprinzipien beachtet werden, einschließlich derjenigen, die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union festgelegt sind; außerdem ist unter Achtung der Verschiedenheit der ethischen Vorstellungen und der kulturellen Vielfalt Wert auf die zivilgesellschaftlichen und humanistischen Aspekte der Forschung zu legen. |
Änderungsantrag 9 Erwägung 9 a (neu) | |
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(9a) In diesem spezifischen Programm sollte dem wichtigen Beitrag der Hochschulen zu hervorragender wissenschaftlicher und technologischer Forschung, zyr Schaffung des Europäischen Forschungsraums, wie in der Mitteilung der Kommission „Die Rolle der Hochschulen im Europa des Wissens“ (KOM(2003)0058) dargelegt wurde, und ihrem Beitrag zum Aufbau einer Wissensgesellschaft gebührend Rechnung getragen werden. |
Änderungsantrag 10 Erwägung 10 | |
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(10) Das Rahmenprogramm soll einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten. |
Das spezifische Programm „Zusammenarbeit“ und das gesamte Siebte Rahmenprogramm sollen einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten. |
Begründung | |
Mit dieser Änderung soll ein horizontaler Ansatz eingebracht werden, damit alle aufgenommenen Aspekte, sowohl im spezifischen Programm als auch im siebten Rahmenprogramm, unter dem Gesichtspunkt der Förderung der nachhaltigen Entwicklung behandelt werden, wie es in der Strategie von Lissabon vorgesehen ist. | |
Änderungsantrag 11 Erwägung 10 a (neu) | |
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(10) Das spezifische Programm „Zusammenarbeit“ muss zur Verbreitung von wissenschaftlichen Erkenntnissen und Technologie beitragen, um auf diese Weise Wissenschaft und Technologie der Gesellschaft näher zu bringen. |
Begründung | |
Wissenschaft und Technologie sind wichtiger Bestandteil der Kultur des 21. Jahrhunderts, weshalb auch durch Aktionen im Rahmen dieses Programms dazu beigetragen werden muss, die Wissenschaft der Gesellschaft näher zu bringen. | |
Änderungsantrag 12 Erwägung 11 | |
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(11) Für das Rahmenprogramm sollen eine wirtschaftliche Haushaltsführung, eine möglichst effiziente und nutzerfreundliche Durchführung und leichte Zugänglichkeit für alle Teilnehmer sichergestellt werden im Einklang mit der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Haushaltsordnung sowie allen künftigen Änderungen derselben sichergestellt werden. |
(11) Die Kommission sollte sich verpflichten, für das Rahmenprogramm und für das spezifische Programm „Zusammenarbeit“ eine wirtschaftliche Haushaltsführung und die ihre Durchführung sowie die Transparenz, Klarheit und leichte Zugänglichkeit für alle Teilnehmer auf möglichst einfache und effiziente Weise sicherzustellen im Einklang mit der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Haushaltsordnung sowie allen künftigen Änderungen derselben sichergestellt werden. |
Begründung | |
Dieses Prinzip muss klarer in die Erwägungen zu diesem spezifischen Programm aufgenommen werden. | |
Änderungsantrag 13 Artikel 2 | |
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Mit dem spezifischen Programm „Zusammenarbeit“ wird das gesamte Spektrum der in grenzüberschreitender Zusammenarbeit durchgeführten Forschungsmaßnahmen folgender Themenbereiche unterstützt: |
Mit dem spezifischen Programm „Zusammenarbeit“ wird das gesamte Spektrum der in grenzüberschreitender Zusammenarbeit durchgeführten Forschungsmaßnahmen folgender Themenbereiche unterstützt: |
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(a) Gesundheit |
(a) Gesundheit |
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(b) Lebensmittel, Landwirtschaft und Biotechnologie |
(b) Lebensmittel, Landwirtschaft, Fischerei und Biotechnologie |
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(c) Informations- und Kommunikationstechnologien |
(c) Informations- und Kommunikationstechnologien |
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(d) Nanowissenschaften, Nanotechnologien, Werkstoffe und neue Produktionstechnologien |
(d) Nanowissenschaften, Nanotechnologien, Werkstoffe und neue Produktionstechnologien |
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(e) Energie |
(e) Energie |
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(f) Umwelt (einschließlich Klimaänderung) |
(f) Umwelt (einschließlich Klimaänderung) |
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(g) Verkehr (einschließlich Luftfahrt) |
(g) Verkehr (einschließlich Luftfahrt) |
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(h) Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften |
(h) Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften |
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(i) Sicherheit und Weltraum |
(i) Sicherheit (ia) Weltraum |
Änderungsantrag 14 Artikel 3 Absatz 1 (neu) | |
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1. Die Kommission unternimmt alle notwendigen Schritte, um zu prüfen, ob die finanzierten Maßnahmen mit Erfolg und in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Verordnung (EG/Euratom) Nr. 1605/2002 durchgeführt werden. |
Änderungsantrag 15 Artikel 3 Absatz 2 (neu) | |
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2. Der Gesamtbetrag der Ausgaben zur Verwaltung des Programms, einschließlich der internen Kosten und der Management-Ausgaben der durch das Programm zu schaffenden Exekutivagentur, sollte dem Umfang der im Rahmen des Programms durchgeführten Tätigkeiten proportional sein und unterliegt der Entscheidung der Haushaltsbehörde und der Rechtsetzungsorgane. |
Begründung | |
Die Mittel, die der Exekutivagentur zugewiesen werden, sollten in Einklang stehen mit dem Verhaltenskodex über die Einrichtung einer Exekutivagentur und der Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates zur Festlegung des Statuts der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen beauftragt werden. Auf diese Weise ist dafür gesorgt, dass die Maßnahmen des Programms angemessen finanziert werden. | |
Änderungsantrag 16 Artikel 3 a Absatz 3 (neu) | |
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3. Die Haushaltsmittel sind im Einklang mit dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung zu verwenden, das heißt im Einklang mit den Grundsätzen der Sparsamkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Wirksamkeit sowie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. |
Änderungsantrag 17 Artikel 4 Absatz 1 | |
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1. Bei allen Forschungstätigkeiten des spezifischen Programms müssen ethische Grundprinzipien eingehalten werden. |
1. Bei allen Forschungstätigkeiten des spezifischen Programms müssen ethische Grundprinzipien eingehalten werden, wobei die je nach Wissensgebiet und Art der Forschung geforderten wissenschaftlichen Garantien zu berücksichtigen sind. |
Änderungsantrag 18 Artikel 5 a (neu) | |
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Artikel 5a |
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Die Kommission informiert die Haushaltsbehörde im Voraus, wann immer sie beabsichtigt, von der in den Erläuterungen und im Anhang des jährlichen Haushaltsplans aufgeführten Aufteilung der Mittel abzuweichen. |
Begründung | |
Dieses Verfahren wurde aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem Haushaltsausschuss und der Kommission im Oktober 1999 eingeführt. Nach Auffassung der Verfasserin der Stellungnahme sollte das Verfahren beibehalten werden, um die spätere Überprüfung des Einsatzes der Mittel in den spezifischen Programmen des 7. RP zu verbessern. | |
Änderungsantrag 19 Artikel 6 Absatz 3 | |
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3. Im Arbeitsprogramm werden ferner die Kriterien angegeben, nach denen Vorschläge für indirekte Maßnahmen, die für bestimmte Förderformen eingereicht wurden, bewertet und ausgewählt werden. Die Kriterien hierfür sind herausragende Leistung, Auswirkungen und Durchführung, wobei innerhalb dieses Rahmens im Arbeitsprogramm zusätzliche Anforderungen, Gewichtungen und Schwellenwerte festgelegt bzw. ergänzt werden können. |
3. Im Arbeitsprogramm werden ferner die Kriterien angegeben, nach denen Vorschläge für indirekte Maßnahmen, die für bestimmte Förderformen eingereicht wurden, bewertet und ausgewählt werden, wobei die Möglichkeit gegeben sein muss, dass einzelne Forscher und Forschergruppen sich gleichzeitig an nationalen und europäischen Programmen beteiligen. Die Kriterien hierfür sind herausragende Leistung, Auswirkungen und Durchführung, wobei innerhalb dieses Rahmens im Arbeitsprogramm zusätzliche Anforderungen, Gewichtungen und Schwellenwerte festgelegt bzw. ergänzt werden können. |
Begründung | |
Forschungsgruppen müssen gleichzeitig Projekte auf nationaler und internationaler Ebene beantragen können, ohne deshalb ausgeschlossen zu werden; dies kann dem Europäischen Forschungsraum nur zugute kommen. | |
Änderungsantrag 20 Artikel 7 Absatz 2 | |
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2. Das in Artikel 8 Absatz 2 festgelegte Verfahren gilt für die Verabschiedung: |
2. Das in Artikel 8 Absatz 3 festgelegte Regelungsverfahren mit Kontrolle gilt für die Verabschiedung: |
Änderungsantrag 21 Artikel 8 | |
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1. Die Kommission wird von einem Ausschuss unterstützt. |
1. Die Kommission wird von einem Ausschuss unterstützt. |
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2. Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, so ist das in Artikel 4 des Beschlusses 1999/468/EG vorgesehene Verwaltungsverfahren unter Beachtung von Artikel 7 Absatz 3 jenes Beschlusses anzuwenden. |
2. Die Kommission unterrichtet den Ausschuss regelmäßig über die Gesamtentwicklung der Durchführung des spezifischen Programms und geht dabei auf alle im Rahmen dieses Programms finanzierten FTE-Aktionen ein. |
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3. Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, gelten die Artikel 5 und 7 des Beschlusses 1999/468/EG. |
3. Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, gelten Artikel 5a Absätze 1 bis 4 und Artikel 7 des Beschlusses 1999/468/EG unter Beachtung von dessen Artikel 8. |
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4. Der in Artikel 4 Absatz 3 und Artikel 5 Absatz 6 des Beschlusses 1999/468/EG genannte Zeitraum wird auf zwei Monate festgesetzt. |
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5. Die Kommission unterrichtet den Ausschuss regelmäßig über die Gesamtentwicklung der Durchführung des spezifischen Programms und geht dabei auf alle im Rahmen dieses Programms finanzierten FTE-Aktionen ein. |
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Änderungsantrag 22 Anhang I Einleitung Absatz 2 | |
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Das übergeordnete Ziel besteht darin, Forschung auf allerhöchstem Niveau zu fördern und damit zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen. |
Die Forschung muss vor allem dem Erwerb von Wissen dienen. Das übergeordnete Ziel besteht darin, Forschung auf allerhöchstem Niveau zu fördern und damit zum Erwerb von Wissen und zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen. Die Forschung ist ein entscheidendes Instrument zur Förderung der sozialen Integration, der Bürgerbeteiligung und eines aktiven Bürgersinns, des Wirtschaftswachstums, der Wettbewerbsfähigkeit, der Gesundheit und der Lebensqualität. |
Begründung | |
Forschung und Wissenschaft sind immer öfter mit der Wettbewerbsfähigkeit, der Wirtschaft oder den Leistungen und Gewinnen der Industrie verflochten. Die wissenschaftliche Forschung muss in erster Linie als Erwerb von Wissen verstanden werden. | |
Änderungsantrag 23 Anhang I Einleitung Absatz 2 a (neu) | |
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Bei Partnerschaften zwischen Hochschule und Wirtschaft verpflichtet sich die Kommission, die Ergebnisse der Grundlagenforschung und der angewandten Forschung zu verbreiten, wenn diese von öffentlichem Interesse sind und dem Allgemeinwohl dienen. |
Begründung | |
Für die europäische Forschung sollte die Verbreitung und Demokratisierung des Wissens Priorität haben, damit die Verpflichtungen der Agenda von Lissabon erfüllt werden. Bei den durch das siebte Rahmenprogramm finanzierten Projekten, die die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und der Industrie vorsehen, sollte gewährleistet sein, dass sie sich mit der Erforschung von Themen befassen, die keine unmittelbare industrielle Anwendung haben, und dass die Ergebnisse der Forschung allen Bürgern zugänglich und von Nutzen sind, insbesondere wenn diese Ergebnisse einen Beitrag zur Verbesserung der gesellschaftlichen Verhältnisse und zur Entwicklung der Gesellschaft leisten. | |
Änderungsantrag 24 Anhang I Einleitung Absatz 3 Nummern 9 and 9 a (neu) | |
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(9) Sicherheit und Weltraum |
(9) Sicherheit |
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(9a) Weltraum |
Begründung | |
Trotz den Verbindungen zwischen Sicherheit und Weltraum sollten diese zwei Themen als zwei wohldefinierte Prioritäten behandelt werden. | |
Änderungsantrag 25 Anhang I Einleitung Absatz 5 | |
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Gebührende Berücksichtigung finden der Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung sowie die Gleichstellung von Frauen und Männern. Darüber hinaus werden die ethischen, sozialen, rechtlichen und umfassenderen kulturellen Aspekte der durchzuführenden Forschungsarbeiten und ihrer möglichen Anwendungen sowie die sozioökonomischen Auswirkungen wissenschaftlicher und technologischer Entwicklungen und Perspektiven einbezogen, soweit dies für die Tätigkeiten im Rahmen dieses spezifischen Programms relevant ist. |
Im gesamten siebten Rahmenprogramm muss der Grundsatz der wissenschaftlichen und technologischen Spitzenleistung zur Geltung kommen. Darüber hinaus werden die ethischen, sozialen, rechtlichen und umfassenderen kulturellen Aspekte der durchzuführenden Forschungsarbeiten und ihrer möglichen Anwendungen sowie die sozioökonomischen Auswirkungen wissenschaftlicher und technologischer Entwicklungen und Perspektiven einbezogen, soweit dies für die Tätigkeiten im Rahmen dieses spezifischen Programms relevant ist. |
Änderungsantrag 26 Anhang I Absatz 5 a (neu) | |
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Dem Zusammenhalt zwischen den Ländern und Regionen der Europäischen Union im Bereich Wissenschaft und Technologie ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen, insbesondere denMaßnahmen, die dazu dienen, das technologische Gefälle zwischen verschiedenen Gebieten zu verringern, und zwar mittels unterschiedlicher Anreize für die technologischen Kapazitäten der Unternehmen auf allen Ebenen. Hierzu werden die Maßnahmen des Rahmenprogramms mit Aktionslinien der übrigen Politikbereiche der Kommission, insbesondere der Regionalpolitik und der Politik im Bereich Wettbewerbsfähigkeit und Innovation, abgestimmt. |
Begründung | |
Die Politik des Zusammenhalts zwischen den verschiedenen Gebieten ist eine der grundlegenden politischen Ausrichtungen der Union, und als solche muss sie auf alle übrigen Politikbereiche der Union übertragen werden. Die Diskrepanz in Sachen Technologie, das technologische Gefälle zwischen Ländern und Regionen Europas sind im Allgemeinen noch größer als das Gefälle in der wirtschaftlichen Entwicklung und bei der Lebensqualität. Es ist unerlässlich, dass das Programm der Zusammenarbeit die Verringerung der Unterschiede bei den technologischen Kapazitäten der Unternehmen zwischen Ländern und Regionen der Union fördert und hierzu gemeinsame Maßnahmen mit den regionalpolitischen Maßnahmen abstimmt. | |
Änderungsantrag 27 Anhang I Abschnitt „Multidisziplinarität und Themen übergreifende Forschung einschließlich gemeinsamer Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen“ Absatz 1 | |
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Besonderes Augenmerk wird auf vorrangigen Wissenschaftsbereichen liegen, die mehrere Themen betreffen, wie zum Beispiel Meereswissenschaften und -technologien. Durch gemeinsame, Themen übergreifende Ansätze von Forschung und Technologie, die für mehr als ein Thema relevant sind, wird Multidisziplinarität gefördert. Diese Themen übergreifenden Ansätze werden u. a. umgesetzt: |
Besonderes Augenmerk wird auf vorrangigen Wissenschafts- und Technologiebereichen liegen, die mehrere Themen betreffen, wie zum Beispiel Meereswissenschaften, Technologien für den Tourismus, umweltfreundliche Technik und Chemie und Umweltmedizin. Durch gemeinsame, Themen übergreifende Ansätze für Forschungs- und Technologieaspekte, die für mehr als ein Thema relevant sind, wird Multidisziplinarität, einschließlich aufgabenorientierte Forschung, gefördert. Diese Themen übergreifenden Ansätze werden u. a. umgesetzt, |
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- indem gemeinsame Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für mehrere Themen veröffentlicht werden, sofern ein Forschungsthema auch von eindeutiger Relevanz für die jeweiligen anderen Themen ist,
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- indem gemeinsame Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für mehrere Themen veröffentlicht werden, sofern ein Forschungsthema auch von eindeutiger Relevanz für die jeweiligen anderen Themen ist, |
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- indem bei der interdisziplinären Forschung besonderer Wert auf die „sich abzeichnenden Erfordernisse“ gelegt wird,
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– indem bei der interdisziplinären Forschung besonderer Wert auf die „sich abzeichnenden Erfordernisse“ gelegt wird, |
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- indem bei der Ausarbeitung des Arbeitsprogramms externe Sachverständige hinzugezogen werden, um so auf eine breite Palette von Fachrichtungen und Erfahrungen zurückgreifen zu können,
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– indem bei der Ausarbeitung des Arbeitsprogramms renommierte Wissenschaftler hinzugezogen werden, um so auf eine breite Palette von Fachrichtungen und Erfahrungen zurückgreifen zu können, |
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- indem bei politisch relevanten Forschungsarbeiten die Kohärenz mit anderen Politikfeldern der EU sichergestellt wird.
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– indem bei politisch relevanten Forschungsarbeiten die Kohärenz mit anderen Politikfeldern der EU sichergestellt wird. |
Änderungsantrag 28 Anhang I Abschnitt „Multidisziplinarität und Themen übergreifende Forschung einschließlich gemeinsamer Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen“ Absatz 2 | |
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Die Europäische Kommission wird darauf achten, dass die Themen dieses spezifischen Programms und die auf der Grundlage anderer spezifischer Programme des siebten Rahmenprogramms ergriffenen Maßnahmen, etwa zu den Forschungsinfrastrukturen des spezifischen Programms "Kapazitäten", miteinander koordiniert werden. |
Die Europäische Kommission wird darauf achten, dass die Themen dieses spezifischen Programms und die auf der Grundlage anderer spezifischer Programme des siebten Rahmenprogramms ergriffenen Maßnahmen, etwa zu den Forschungsinfrastrukturen des spezifischen Programms "Kapazitäten", miteinander koordiniert werden. Das Arbeitsprogramm weist die Tätigkeiten aus, die einer besonderen Koordinierung mit den übrigen spezifischen Programmen unterliegen, und legt die geeigneten Mechanismen fest, damit diese Koordinierung auf effiziente Weise erfolgt. |
Begründung | |
Es muss besonders auf die Koordinierung zwischen den Forschungstätigkeiten des spezifischen Programms und jenen der übrigen spezifischen Programme, die ihre Ausführung, Verbreitung und Nutzung ermöglichen, geachtet werden. | |
Änderungsantrag 29 Anhang I Abschnitt „Anpassung an neue Erfordernisse und Möglichkeiten“ Absatz 1 | |
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Damit die Themen auch in Zukunft für die Industrie relevant sind, wird unter anderem auf die Arbeiten der verschiedenen „Europäischen Technologieplattformen“ zurückgegriffen. Damit trägt dieses spezifische Programm zur Umsetzung der von den Europäischen Technologieplattformen ausgearbeiteten und weiterentwickelten strategischen Forschungspläne bei, sofern diese einen echten europäischen Mehrwert erwarten lassen. Die in den strategischen Forschungsplänen dargelegten Grundzüge des Forschungsbedarfs fanden bereits Eingang in die neun nachstehend erläuterten Themen. Wie ihr fachlicher Inhalt im Einzelnen eingebunden wird, lässt sich dann an der detaillierten Ausformulierung der Arbeitsprogramme für die jeweiligen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ablesen. |
Damit die Themen auch in Zukunft für die Industrie relevant sind und diese sich entsprechend beteiligt, wird unter anderem auf die Arbeiten der verschiedenen „Europäischen Technologieplattformen“ zurückgegriffen. Damit trägt dieses spezifische Programm zusammen mit den Beiträgen der Industrie zur Umsetzung der von den Europäischen Technologieplattformen ausgearbeiteten und weiterentwickelten strategischen Forschungspläne bei, sofern diese einen echten europäischen Mehrwert erwarten lassen. Die in den strategischen Forschungsplänen dargelegten Grundzüge des Forschungsbedarfs fanden bereits Eingang in die neun nachstehend erläuterten Themen. Wie ihr fachlicher Inhalt im Einzelnen eingebunden wird, lässt sich dann an der detaillierten Ausformulierung der Arbeitsprogramme für die jeweiligen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ablesen. |
Begründung | |
Die Europäischen Technologieplattformen ermöglichen eine Bündelung der Anstrengungen. | |
Änderungsantrag 30 Anhang I Abschnitt „Anpassung an neue Erfordernisse und Möglichkeiten“ Absatz 2 | |
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Darüber hinaus wird sichergestellt, dass die Themen auch weiterhin in die Konzipierung, Umsetzung und Bewertung der Strategien und Vorschriften der EU einfließen. Hierunter fallen Gebiete wie Gesundheit, Sicherheit, Verbraucherschutz, Energie, Umwelt, Entwicklungshilfe, Fischerei, Seewirtschaft, Landwirtschaft, Tierschutz, Verkehr, allgemeine und berufliche Bildung, Informationsgesellschaft und Medien, Beschäftigung, soziale Angelegenheiten, Zusammenhalt sowie Justiz und Inneres ebenso wie die pränormative und Normen begleitende Forschung zur Verbesserung der Qualität von Normen und deren Umsetzung. Hier können sich Plattformen einbringen, die interessierte Kreise mit Wissenschaftlern zusammen bringen und prüfen, inwieweit strategische Forschungspläne für die Sozial- oder Umweltpolitik bzw. sonstige Politikbereiche aufgestellt werden sollten. |
Darüber hinaus wird sichergestellt, dass die Themen auch weiterhin in die Konzipierung, Umsetzung und Bewertung der Strategien und Vorschriften der EU einfließen. Hierunter fallen Gebiete wie Gesundheit, Sicherheit, Verbraucherschutz, Energie, Umwelt, Entwicklungshilfe, Fischerei, Seewirtschaft, Landwirtschaft, Tierschutz, Verkehr, allgemeine und berufliche Bildung, Informationsgesellschaft und Medien, Beschäftigung, soziale Angelegenheiten, Zusammenhalt sowie Justiz und Inneres ebenso wie die pränormative und Normen begleitende Forschung zur Verbesserung von Interoperabilität und Wettbewerb und zur Hebung der Qualität von Normen und deren Umsetzung. Hier können sich Plattformen einbringen, die interessierte Kreise mit Wissenschaftlern zusammen bringen und prüfen, inwieweit strategische Forschungspläne für die Sozial- oder Umweltpolitik bzw. sonstige Politikbereiche aufgestellt werden sollten. |
Begründung | |
Bei Normen muss Interoperabilität gegeben sein, damit mehr Wettbewerb entsteht. | |
Änderungsantrag 31 Anhang I Abschnitt „Anpassung an neue Erfordernisse und Möglichkeiten“ Punkt 1 Einleitung | |
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Sich abzeichnende Erfordernisse: durch die spezielle Unterstützung von Vorschlägen, mit denen auf einem bestimmten Gebiet und/oder im Querschnittsbereich mehrerer Fachbereiche neue wissenschaftliche und technologische Möglichkeiten - insbesondere solcher mit Potenzial für bedeutende Durchbrüche - ermittelt oder weiter erkundet werden sollen. Hierzu ist Folgendes geplant: |
Sich abzeichnende Erfordernisse: durch die spezielle Unterstützung von Vorschlägen, mit denen auf einem bestimmten Gebiet und/oder im Querschnittsbereich mehrerer Fachbereiche neue wissenschaftliche und technologische Möglichkeiten - insbesondere solcher mit Potenzial für bedeutende Durchbrüche oder unmittelbare Anwendung - ermittelt oder weiter erkundet werden sollen. Hierzu ist Folgendes geplant: |
Begründung | |
Wir müssen dafür sorgen, dass das Potenzial für innovative Nutzungen wissenschaftlicher und technologischer Chancen unmittelbar ausgeschöpft wird, sobald Ergebnisse laufender Forschungstätigkeiten vorliegen, ohne dass grundsätzlich auf den Abschluss des Forschungsprojekts gewartet wird. | |
Änderungsantrag 32 Anhang I Abschnitt „Anpassung an neue Erfordernisse und Möglichkeiten“ Punkt 1 Spiegelstrich 1 | |
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– Offene, „Bottom-up“-Forschungsarbeiten zu Themen, die von den Wissenschaftlern selbst vorgebracht werden, um sich neuen wissenschaftlichen und technologischen Herausforderungen stellen zu können („Adventure“- Maßnahmen), oder um neue Entdeckungen oder neu beobachtete Phänomene, die auf Gefahren oder Probleme für die Gesellschaft hinweisen könnten, einschätzen zu können („Insight“-Maßnahmen). |
– Offene, „Bottom-up“-Forschungsarbeiten zu Themen, die von den Wissenschaftlern selbst vorgebracht werden, um sich neuen wissenschaftlichen und technologischen Herausforderungen stellen zu können („Adventure“- Maßnahmen) oder um frühzeitig Entwicklungen und Tendenzen mit signifikanten, aussichtsreichen Nutzungsmöglichkeiten zu erkennen („Foresight“-Maßnahmen) oder um neue Entdeckungen oder neu beobachtete Phänomene, die auf Gefahren oder Probleme für die Gesellschaft hinweisen könnten, einschätzen zu können („Insight“-Maßnahmen). |
Begründung | |
„Foresight“-Forschungsmaßnahmen kommen immer stärker zur Geltung, weil die Wissenschaftler zunehmend die Notwendigkeit sehen, die Gesamtaspekte und die potenziellen Risiken und Auswirkungen ihrer Forschungstätigkeit zu berücksichtigen. Strategisches Denken der Wissenschaftler, das von den Grundlagen ausgeht („Bottom-up”) gilt es zu fördern, weil eine frühzeitige Klärung künftiger wissenschaftlicher und technologischer Entwicklungen und aussichtsreicher Nutzungen der EU einen ungeheuren Wettbewerbsvorteil verschaffen wird. | |
Änderungsantrag 33 Anhang I Abschnitt „Verbreitung und Transfer von Wissen sowie Einbeziehungen weiterer Kreise“ Absatz 1 Einleitung | |
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Um die Verbreitung und Nutzung der Ergebnisse der EU-Forschung zu stärken, werden in allen Themenbereichen die Weitergabe von Kenntnissen und der Transfer von Ergebnissen - auch an politische Entscheidungsträger - unterstützt. Dazu werden Vernetzungsinitiativen sowie Seminare und Veranstaltungen bezuschusst und die Unterstützung durch externe Sachverständige sowie elektronische Informationsdienste gefördert. Hierzu ist für jedes Thema Folgendes vorgesehen: |
Um die Verbreitung, Nutzung und Wirkung der Ergebnisse der EU-Forschung zu stärken, werden in allen Themenbereichen die Weitergabe und der Transfer von Kenntnissen und die Nutzung von Ergebnissen - auch die Weitergabe an politische Entscheidungsträger - unterstützt. Dazu werden Vernetzungsinitiativen sowie Seminare und Veranstaltungen bezuschusst und die Unterstützung durch externe Sachverständige sowie Informations- und Beratungsdienste gefördert. Hierzu ist für jedes Thema Folgendes vorgesehen: |
Begründung | |
Um den Forschungssaufwand effizient zu nutzen, müssen die Aussichten hinsichtlich der Nutzung der Ergebnisse der Forschungstätigkeiten einbezogen werden. | |
Änderungsantrag 34 Anhang I Abschnitt „Verbreitung und Transfer von Wissen sowie Einbeziehungen weiterer Kreise“ Absatz 1 Spiegelstrich 2 | |
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- Gezielte Hilfsangebote für Projekte und Konsortien, um ihnen den Rückgriff auf die für eine optimale Nutzung der Ergebnisse notwendigen Fähigkeiten zu erleichtern. |
- Gezielte Hilfsangebote für Projekte und Konsortien, um ihnen den Rückgriff auf die für eine optimale Nutzung der Ergebnisse notwendigen Fähigkeiten und Mittel, insbesondere finanzieller Art, zu erleichtern. |
Begründung | |
Es muss dazu beigetragen werden, die Hindernisse abzubauen, mit denen die Forscher bei ihren Bemühungen um die erforderlichen Finanzmittel für die Vermarktung ihrer Ergebnisse zu kämpfen haben. | |
Änderungsantrag 35 Anhang I Abschnitt „Verbreitung und Transfer von Wissen sowie Einbeziehungen weiterer Kreise“ Absatz 1 Spiegelstrich 3 | |
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– Proaktive Maßnahmen zur Verbreitung projektübergreifender Ergebnisse, auch solcher aus vorherigen Rahmenprogrammen and anderen Forschungsprogrammen, die sich speziell an bestimmte Sektoren oder interessierte Kreise als potenzielle Nutzer richten. |
– Proaktive Maßnahmen zur Verbreitung projektübergreifender Ergebnisse, auch solcher aus vorherigen Rahmenprogrammen and anderen Forschungsprogrammen, die sich speziell an bestimmte Sektoren oder interessierte Kreise als potenzielle Nutzer richten, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf den potenziellen Nutzern und den Lehrkräften an Bildungseinrichtungen unterhalb des Hochschulniveaus liegt. |
Begründung | |
Um mehr Jugendliche für eine Laufbahn als Forscher zu interessieren, sollten die wissenschaftlichen Ergebnisse denen näher gebracht werden, die positiv oder negativ auf sie einwirken können: die Lehrkräfte an Grundschulen und weiterführenden Schulen. | |
Änderungsantrag 36 Anhang I Abschnitt „Verbreitung und Transfer von Wissen sowie Einbeziehungen weiterer Kreise“ Absatz 1 Spiegelstrich 5 | |
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– Einsatz der CORDIS-Dienste für die Verbreitung von Wissen und die Nutzung der Forschungsergebnisse |
– Einsatz der CORDIS-Dienste für die benutzerfreundliche Verbreitung von Wissen und die Nutzung der Forschungsergebnisse |
Begründung | |
Der Zugriff auf CORDIS als Kommunikationsportal der Kommission muss für die Nutzer leicht zu bewerkstelligen sein. | |
Änderungsantrag 37 Anhang I Abschnitt „Verbreitung und Transfer von Wissen sowie Einbeziehungen weiterer Kreise“ Absatz 1 Spiegelstrich 6 | |
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– Initiativen zur Förderung der Gespräche und Debatten über wissenschaftliche Fragen und Forschungsergebnisse mit einer über die Wissenschaftskreise hinausgehenden breiteren Öffentlichkeit |
– Initiativen zur Förderung der Gespräche und Debatten über wissenschaftliche Fragen und Forschungsergebnisse mit einer über die Wissenschaftskreise hinausgehenden breiteren Öffentlichkeit, auch durch Forschungstätigkeit zu Gunsten von Organisationen der Zivilgesellschaft. |
Begründung | |
Dadurch, dass Organisationen der Zivilgesellschaft Zugang zu wissenschaftlichem Fachwissen erhalten, werden Akzeptanz und Verständnis für neue Technologien bei der Allgemeinheit gefördert. | |
Änderungsantrag 38 Anhang I Abschnitt „Gemeinsame Technologieinitiativen“ Absatz 1 | |
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In einer begrenzten Anzahl von Fällen rechtfertigen der Umfang eines FTE-Ziels und die Größenordnung der beteiligten Ressourcen die Einrichtung langfristiger öffentlich-privater Partnerschaften in Form von gemeinsamen Technologieinitiativen. Diese Initiativen, die in erster Linie auf die Arbeit europäischer Technologieplattformen zurückgehen und die einen Aspekt oder eine kleine Zahl ausgewählter Aspekte der Forschung in ihrem Bereich betreffen, kombinieren privatwirtschaftliche Investitionen mit einzelstaatlicher und europäischer Finanzierung durch die öffentliche Hand, worunter auch die Zuschussfinanzierung durch das Forschungsrahmenprogramm und die Darlehensfinanzierung durch die Europäische Investitionsbank fallen. Über gemeinsame Technologieinitiativen wird auf der Grundlage entsprechender Vorschläge (etwa auf der Grundlage von Artikel 171 EG-Vertrag) entschieden. |
In einer begrenzten Anzahl von Fällen rechtfertigen der Umfang eines FTE-Ziels und die Größenordnung der beteiligten Ressourcen die Einrichtung langfristiger öffentlich-privater Partnerschaften in Form von gemeinsamen Technologieinitiativen. Diese Initiativen, die in erster Linie auf die Arbeit europäischer Technologieplattformen zurückgehen und die einen Aspekt oder eine kleine Zahl ausgewählter Aspekte der Forschung in ihrem Bereich betreffen, kombinieren privatwirtschaftliche Investitionen mit einzelstaatlicher und europäischer Finanzierung durch die öffentliche Hand, worunter auch die Zuschussfinanzierung durch das Forschungsrahmenprogramm und die Darlehensfinanzierung durch die Europäische Investitionsbank fallen. Über gemeinsame Technologieinitiativen wird im Einzelfall auf der Grundlage entsprechender Vorschläge (etwa auf der Grundlage von Artikel 171 EG-Vertrag) entschieden. |
Begründung | |
Die Plattformen sind danach auszuwählen, ob jede einzelne als solche überhaupt notwendig ist. | |
Änderungsantrag 39 Anhang I Abschnitt „Koordinierung von Forschungsprogrammen außerhalb des Gemeinschaftsrahmens“ Absatz 1 | |
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Für diesen Bereich wird auf zwei wichtige Instrumente zurückgegriffen: das ERA-NET-Schema und die Beteiligung der Gemeinschaft an von mehreren Mitgliedstaaten gemeinsam durchgeführten Forschungsprogrammen (Artikel 169 EG-Vertrag). Darüber hinaus sollen mit diesem Maßnahmenbereich die Komplementarität und die Synergie zwischen dem Rahmenprogramm und den im Rahmen zwischenstaatlicher Strukturen wie EUREKA, EIROforum und COST durchgeführten Tätigkeiten verstärkt werden. Damit COST auch in Zukunft einen Beitrag zur Koordinierung und zum Austausch zwischen einzelstaatlich geförderten Forscherteams leisten kann, werden die Verwaltungs- und Koordinierungstätigkeiten von COST finanziell unterstützt. |
Für diesen Bereich wird auf zwei wichtige Instrumente zurückgegriffen: das Schema ERA-NET und die Beteiligung der Gemeinschaft an von mehreren Mitgliedstaaten gemeinsam durchgeführten Forschungsprogrammen (Artikel 169 EG-Vertrag). Darüber hinaus sollen mit diesem Maßnahmenbereich die Komplementarität und die Synergie zwischen dem Rahmenprogramm und den im Rahmen zwischenstaatlicher Strukturen wie EUREKA, EIROforum und COST durchgeführten Tätigkeiten verstärkt werden. In Anbetracht der Bedeutung der Fortentwicklung von KMU für die Wettbewerbsfähigkeit der EU gilt es die Förderung des Zugangs von KMU des Spitzentechnologiebereichs – im Sinn der Definition anhand von Artikel 169 des Vertrags (Programme Eureka und Eurostars) – zu Forschungstätigkeiten besonders wichtig zu nehmen. Damit COST auch in Zukunft einen Beitrag zur Koordinierung und zum Austausch zwischen einzelstaatlich geförderten Forscherteams leisten kann, werden die Verwaltungs- und Koordinierungstätigkeiten von COST finanziell unterstützt. |
Änderungsantrag 40 Anhang I Abschnitt „Internationale Zusammenarbeit“ Absatz 1 | |
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Mit den Maßnahmen zur internationalen Zusammenarbeit wird eine internationale Wissenschafts- und Technologiepolitik unterstützt, die die beiden folgenden, zusammenhängenden Ziele verfolgt: |
Mit den Maßnahmen zur internationalen Zusammenarbeit wird eine internationale Wissenschafts- und Technologiepolitik unterstützt, die die drei folgenden, zusammenhängenden Ziele verfolgt: |
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– Schaffung der Grundlagen für Forschungstätigkeiten und -kapazitäten in Entwicklungsländern und Konsolidierung und Stärkung der zuständigen Einrichtungen: Hochschulen und öffentliche und private Einrichtungen für die Ausbildung von Forschern; |
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– Förderung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit durch strategische wissenschaftlich-technologische Partnerschaften mit Drittländern, auch mit hoch industrialisierten Ländern und Schwellenländern, durch die Gewinnung der besten Wissenschaftler aus Drittländern für die Arbeit in und mit Europa |
– Förderung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit durch strategische wissenschaftlich-technologische Partnerschaften mit Drittländern, auch mit hoch industrialisierten Ländern und Schwellenländern, durch die Gewinnung der besten Wissenschaftler aus Drittländern für die Arbeit in und mit Europa |
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– Auseinandersetzung mit besonderen Problemen, mit denen Drittländer konfrontiert sind oder die einen globalen Charakter haben, auf der Grundlage gegenseitigen Interesses und gegenseitigen Nutzens |
– Auseinandersetzung mit besonderen Problemen, mit denen Drittländer konfrontiert sind oder die einen globalen Charakter haben, auf der Grundlage gegenseitigen Interesses und gegenseitigen Nutzens. |
Begründung | |
Die Konsolidierung und Verbesserung der zuständigen Forschungseinrichtungen ist notwendig, um ein für Forschung und Investitionen förderliches Klima zu schaffen. | |
Änderungsantrag 41 Anhang I Abschnitt Internationale Zusammenarbeit Absatz 1 Spiegelstrich 1 | |
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– Förderung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit durch strategische wissenschaftlich-technologische Partnerschaften mit Drittländern, auch mit hoch industrialisierten Ländern und Schwellenländern, durch die Gewinnung der besten Wissenschaftler aus Drittländern für die Arbeit in und mit Europa |
- Förderung von Forschungsprojekten von universaler Bedeutung durch strategische wissenschaftlich-technologische Partnerschaften mit Drittländern, auch mit hoch industrialisierten Ländern und Schwellenländern, durch Förderung der Mobilität der besten Wissenschaftler aus Drittländern, indem diesen optimale Bedingungen für die Arbeit in und mit Europa geboten werden und die anschließende Rückkehr in die Heimatländer erleichtert wird.
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Begründung | |
Das europäische Forschungssystems muss für Forscher aus dem Ausland weiter geöffnet werden, indem optimale Bedingungen geschaffen werden, damit diese nach ihrer Rückkehr in ihre Ursprungsländer die Zusammenarbeit mit Europa fortsetzen und die Ergebnisse der gemeinsamen Forschung erfolgreich anwenden. Bei den Projekten der internationalen Zusammenarbeit zwischen Ländern oder Forschergruppen müssen die Prioritäten beider Seiten in einem ausgewogenen und fairen Verhältnis stehen. | |
Änderungsantrag 42 Anhang I Abschnitt „Internationale Zusammenarbeit“ Absatz 1 Spiegelstrich 2 | |
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- Auseinandersetzung mit besonderen Problemen, mit denen Drittländer konfrontiert sind oder die einen globalen Charakter haben, auf der Grundlage gegenseitigen Interesses und gegenseitigen Nutzens |
- Auseinandersetzung mit besonderen Problemen, mit denen Drittländer konfrontiert sind oder die einen globalen Charakter haben, durch Stärkung des Konzepts der weltweiten Zusammenarbeit und der gemeinsamen Nutzung von Wissen und Informationen. |
Änderungsantrag 43 Anhang I Abschnitt „Internationale Zusammenarbeit“ Absatz 2 | |
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Die Politik der EU auf dem Gebiet der internationalen wissenschaftlichen Zusammenarbeit legt besonderen Wert auf deren Weiterentwicklung, damit im Hinblick auf die beteiligten Länder, Regionen, sozioökonomischen Bedingungen und den Kenntnisstand ausgewogene Partnerschaften entstehen, die neue Erkenntnisse hervorbringen und diese Erkenntnisse gemeinsam nutzen und anwenden können. Mit diesem strategischen Ansatz sollen die Wettbewerbsfähigkeit der EU und die globale nachhaltige Entwicklung gestärkt werden, indem, gestützt auf gegenseitiges Interesse und gegenseitigen Nutzen, bilaterale, regionale und globale Partnerschaften zwischen der EU und Drittländern entstehen. Daher sollte die Rolle der EU als globaler Akteur auch mit Hilfe multilateraler internationaler Forschungsprogramme untermauert werden. Die Maßnahmen zur internationalen Zusammenarbeit werden so zusammenwirken, dass die internationalen Verpflichtungen der EU ebenso berücksichtigt werden wie, unter dem Dach der nachhaltigen Entwicklung, ihr Beitrag zu europäischen Werten, zur Wettbewerbsfähigkeit, zum sozioökonomischen Fortschritt, zu Umweltschutz und Wohlstand. |
Die Politik der EU auf dem Gebiet der internationalen wissenschaftlichen Zusammenarbeit legt besonderen Wert auf deren Weiterentwicklung, damit im Hinblick auf die internationalen Priritäten, die beteiligten Länder, Regionen, sozioökonomischen Bedingungen, den Kenntnisstand, die europäischen Prioritäten und die Partnerländer ausgewogene Partnerschaften entstehen, die neue Erkenntnisse hervorbringen und diese Erkenntnisse gemeinsam nutzen und anwenden können. Mit diesem strategischen Ansatz sollen die Wettbewerbsfähigkeit der EU und die globale nachhaltige Entwicklung gestärkt werden, indem, gestützt auf das öffentliche und gesellschaftliche Interesse, bilaterale, regionale und globale Partnerschaften zwischen der EU und Drittländern entstehen. Daher sollte die Rolle der EU als globaler Akteur auch mit Hilfe multilateraler internationaler Forschungsprogramme untermauert werden. Die Maßnahmen zur internationalen Zusammenarbeit werden so zusammenwirken, dass die internationalen Verpflichtungen der EU ebenso berücksichtigt werden wie, unter dem Dach der nachhaltigen Entwicklung, ihr Beitrag zur gemeinsamen Nutzung von Forschungsergebnissen, damit Wettbewerbsfähigkeit, sozioökonomischer Fortschritt, Umweltschutz und Wohlstand gefördert werden. |
Änderungsantrag 44 Anhang I Abschnitt „Internationale Zusammenarbeit“ Absatz 3 Punkt 2 | |
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• Durch besondere, auf Drittländer zugeschnittene Kooperationsmaßnahmen innerhalb jedes Themas, falls beiderseitiges Interesse an der Zusammenarbeit bei Einzelthemen besteht. Die Festlegung des Bedarfs und der Schwerpunkte steht in engem Zusammenhang mit den jeweiligen bilateralen Abkommen über die Zusammenarbeit und mit den laufenden multilateralen und bi-regionalen Gesprächen zwischen der EU und diesen Ländern oder Ländergruppen. Über die Schwerpunkte wird anhand des jeweiligen Bedarfs, Potenzials und der Wirtschaftsentwicklung der Region bzw. des Landes entschieden. Hierzu werden eine internationale Strategie für die Zusammenarbeit und ein Umsetzungsplan aufgestellt, die spezielle gezielte Maßnahmen zu einzelnen oder übergreifend zu mehreren Themen enthalten, wie zu Gesundheit, Landwirtschaft, Hygiene, Wasser, Lebensmittelsicherheit, sozialer Zusammenhalt, Energie, Umwelt, Fischerei, Aquakultur und natürliche Ressourcen, nachhaltige Wirtschaftspolitik und Informations- und Kommunikationstechnologien. Diese Maßnahmen stehen bei der Umsetzung der Zusammenarbeit zwischen der EU und diesen Ländern im Vordergrund. Hierzu gehören insbesondere Maßnahmen zum Ausbau der Forschungs- und Kooperationskapazitäten von Bewerberländern, Anrainerstaaten, Entwicklungs- und Schwellenländern. Durchgeführt werden diese Maßnahmen mittels gezielter Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, wobei besonderer Wert darauf gelegt wird, den jeweiligen Drittländern, insbesondere den Entwicklungsländern, den Zugang zu diesen Maßnahmen zu erleichtern. |
• Durch besondere, auf Drittländer zugeschnittene Kooperationsmaßnahmen innerhalb jedes Themas, falls beiderseitiges Interesse an der Zusammenarbeit bei Einzelthemen besteht Die Festlegung des Bedarfs und der Schwerpunkte steht in engem Zusammenhang mit den jeweiligen bilateralen Abkommen über die Zusammenarbeit und mit den laufenden multilateralen und biregionalen Gesprächen zwischen der EU und diesen Ländern oder Ländergruppen. Über die Schwerpunkte wird auf der Basis des gemeinsamen Interesses und des beiderseitigen Nutzens sowie anhand des jeweiligen Bedarfs, Potenzials und der Wirtschaftsentwicklung der Region bzw. des Landes entschieden. Hierzu werden eine internationale Strategie für die Zusammenarbeit und ein Umsetzungsplan aufgestellt, die spezielle gezielte Maßnahmen zu einzelnen oder übergreifend zu mehreren Themen enthalten, wie zu Gesundheit Gesundheit – insbesondere vernachlässigte Krankheiten –, Landwirtschaft, Hygiene, Wasser, Lebensmittelsicherheit, sozialer Zusammenhalt, Energie, Umwelt, Fischerei, Aquakultur und natürliche Ressourcen, nachhaltige Wirtschaftspolitik und Informations- und Kommunikationstechnologien. Diese Maßnahmen stehen bei der Umsetzung der Zusammenarbeit zwischen der EU und diesen Ländern im Vordergrund. Abgesehen von Gebieten gemeinsamen Interesses sind bei solchen Maßnahmen auch vorzusehen: Maßnahmen zum Ausbau der Forschungs- und Kooperationskapazitäten von Bewerberländern, Anrainerstaaten, Entwicklungs- und Schwellenländern. Durchgeführt werden diese Maßnahmen mittels gezielter Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, wobei besonderer Wert darauf gelegt wird, den jeweiligen Drittländern, insbesondere den Entwicklungsländern, den Zugang zu diesen Maßnahmen zu erleichtern. |
Begründung | |
Es gilt klarzustellen, dass internationale Maßnahmen der spezifischen Zusammenarbeit im Rahmen des Programms Zusammenarbeit vor allem Forschungsgebiete betreffen müssen, die für die EU und die Drittstaaten von gemeinsamem Interesse sind. | |
Änderungsantrag 45 Anhang I Themen Nummer 1 „Gesundheit“ „Ansatz“ Absatz 1 a (neu) | |
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Zu diesem Zweck wird die größtmögliche Komplementarität und Synergie mit anderen Programmen und Maßnahmen der Gemeinschaft sowie mit nationalen und regionalen Forschungsprogrammen in den einzelnen Mitgliedstaaten angestrebt. |
Begründung | |
Alle Programme (auf Gemeinschafts- wie auf Mitgliedstaatsebene) müssen zur gegenseitigen Ergänzung der Anstrengungen anstelle von Doppelarbeit gut koordiniert werden. | |
Änderungsantrag 46 Anhang I Themen Nummer 1 „Gesundheit“ „Ansatz“ Absatz 3 | |
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Wann immer es sich anbietet, werden bei den Forschungsprojekten geschlechtsspezifische Fragen berücksichtigt und einbezogen. Insbesondere wird darauf Wert gelegt, dass zu einem möglichst frühen Zeitpunkt die Ergebnisse neuer Entwicklungen aus der biomedizinischen und genetischen Forschung verbreitet und ein Dialog mit der Zivilgesellschaft, vor allem mit Patientengruppen, aufgenommen werden. Sichergestellt werden soll eine weite Verbreitung und Anwendung der Ergebnisse. |
Gegebenenfalls werden geschlechterspezifische Angelegenheiten in den Vorhaben berücksichtigt und behandelt. Oft sind die Risikofaktoren, biologischen Prozesse, Ursachen, klinischen Symptome, Folgen und Behandlungen von Krankheiten bei Männern und Frauen verschieden. Außerdem gibt es geschlechtsspezifische Krankheiten sowie Krankheiten mit großen Unterschieden bei der Verteilung der Geschlechterhäufigkeit (z.B. Fibromyalgie bzw. Syndrom der chronischen Erschöpfung, die weitaus mehr Frauen als Männer betreffen). Deshalb sollte bei allen unter diesem Thema finanzierten Tätigkeiten die Möglichkeit gelassen werden, im Rahmen der einschlägigen Forschungsprotokolle, Methoden und Ergebnisauswertungen einen Unterschied zwischen den Geschlechtern zu machen. Insbesondere wird darauf Wert gelegt, dass zu einem möglichst frühen Zeitpunkt die Ergebnisse neuer Entwicklungen aus der biomedizinischen und genetischen Forschung verbreitet und ein Dialog mit der Zivilgesellschaft, vor allem mit Patientengruppen, aufgenommen werden. Sichergestellt werden soll eine weite Verbreitung und Anwendung der Ergebnisse. |
Begründung | |
Geschlechtsspezifische Aspekte müssen bei der Formulierung und Durchführung der Gesundheitspolitik dringend berücksichtigt werden. Fibromyalgie und chronische Erschöpfung sind unsichtbare Krankheiten, weil ihre Diagnose schwierig ist und wenig Mittel zu ihrer Erforschung und Behandlung bereitgestellt werden. 90 % der Betroffenen sind Frauen, sodass man hier von geschlechtsspezifischen Krankheiten sprechen kann. | |
Es müssen dringend die Ursachen und Gründe dieser Krankheiten erforscht und ihre Behandlung verbessert werden. Deshalb müssen die einschlägigen Forschungsmittel unbedingt aufgestockt werden. | |
Änderungsantrag 47 Anhang I Themen Nummer 1 „Gesundheit“ Maßnahmen Punkt 1 „Biotechnologie, generische Instrumente und Technologien für die menschliche Gesundheit“ Spiegelstrich 1 | |
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– Hochdurchsatzforschung: Entwicklung neuer Forschungsinstrumente für die moderne Biologie, die die Datengenerierung sowie die Standardisierung, Beschaffung und Analyse von Daten und Proben (Biobanken) deutlich verbessern. Schwerpunkt sind die neuen Technologien wie zum Beispiel für die Sequenzierung, die Genexpression, Genotypisierung und Phänotypisierung, Strukturgenomik, Bioinformatik und Systembiologie, andere „-omik“. |
– Hochdurchsatzforschung: Entwicklung neuer Forschungsinstrumente für die moderne Biologie, die die Datengenerierung sowie die Standardisierung, Beschaffung und experimentelle und bioinformatische Analyse von Daten und Proben (Biobanken) deutlich verbessern. Schwerpunkt sind die neuen Technologien wie zum Beispiel für die Sequenzierung mit schnellen, wirtschaftlich effizienten und breit zugänglichen Methoden, die Genexpression, Genotypisierung und Phänotypisierung, Strukturgenomik, Bioinformatik und Systembiologie einschließlich Großrechner für Computersimulationen, andere „-omik“ |
Begründung | |
Die Daten müssen experimentell und mit Hilfe aller verfügbaren Methoden und Ressourcen der Bioinformatik ausgewertet werden, sodass sich gänzlich neue Perspektiven auftun. | |
Die Strukturbiologie befasst sich bislang hauptsächlich mit „Momentaufnahmen“ biologischer Moleküle. Diese Moleküle sind aber überaus dynamisch, und ihre innere Beweglichkeit ist weitgehend die Basis ihrer biologischen Funktion. Die Modellierung der Dynamik von Makromolekülen erfordert erhebliche Rechnerkapazität, die sich nur mit Superrechnern und in großem Umfang parallel durchgeführter Rechenarbeit erreichen lässt. | |
Das Potenzial der Biotechnologie kann nur dann vollständig ausgeschöpft werden, wenn die dafür zur Verfügung stehenden Instrumente keine übermäßige finanzielle Belastung mit sich bringen und für die Entwicklung der Forschung zugänglich sind. Durch neue Ansätze zur raschen Entschlüsselung der DNS können die Kosten, die durch die Kartierung von Millionen Molekülen entstehen, gesenkt und wertvolle Fakten zur Bekämpfung von Krankheiten, insbesondere auf individueller Ebene, gewonnen werden. Mit den diesbezüglichen Forschungen sollte unverzüglich begonnen werden. | |
Änderungsantrag 48 Anhang I Themen Nummer 1 „Gesundheit“ Maßnahmen Punkt 1 „Biotechnologie, generische Instrumente und Technologien für die menschliche Gesundheit“ Spiegelstrich 4 | |
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– Prognosen zur Eignung, Sicherheit und Wirksamkeit von Therapien: Entwicklung und Validierung von Parametern, Instrumenten, Verfahren und Normen zur Versorgung des Patienten mit sicheren und wirksamen neuen Arzneimitteln aus der Biomedizin [bei herkömmlichen Arzneimitteln werden diese Fragen im Rahmen der Gemeinsamen Technologieinitiative zur Innovativen Medizin behandelt]. Schwerpunkt sind Konzepte wie die Pharmakogenomik, In-silico-, In-vitro- (auch Alternativen zu Tierversuchen) und In-vivo-Verfahren und Modelle. |
– Prognosen zur Eignung, Sicherheit und Wirksamkeit von Therapien: Entwicklung und Validierung von Parametern, Instrumenten, Verfahren und Normen zur Versorgung des Patienten mit sicheren und wirksamen neuen Arzneimitteln aus der Biomedizin [bei herkömmlichen Arzneimitteln werden diese Fragen im Rahmen der Gemeinsamen Technologieinitiative zur Innovativen Medizin behandelt]. Schwerpunkt sind Konzepte wie die Pharmakogenomik, In-silico-, In-vitro- (auch Alternativen zu Tierversuchen) und In-vivo-Verfahren und Modelle, immunologische Überwachung (Immune Monitoring). |
Begründung | |
Diese Phase ist unverzichtbar, um die Wirkung der Therapie auf das Immunsystem zu messen. Von ihr hängt die Wirksamkeit der Therapien von autoimmunen Krankheiten und Erkrankungen des Immunsystems ab. Außerdem ermöglicht sie zu ermitteln, inwieweit Arzneimittel für das Immunsystem unbedenklich sind. | |
Änderungsantrag 49
Anhang I „Themen“ Nummer 1 „Gesundheit“ Maßnahmen Punkt 2 Abs. 1 Spiegelstrich 1
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Großmaßstäbliche Datenerhebung: Einsatz von Hochdurchsatztechnologien zur Generierung von Daten, mit denen sich die Funktion von Genen und Genprodukten sowie deren Wechselwirkungen in komplexen Netzen erhellen lassen. Schwerpunkt sind Genomik, Proteomik, Populationsgenetik, komparative und funktionelle Genomik. |
Großmaßstäbliche Datenerhebung: Einsatz von Hochdurchsatztechnologien zur Generierung von Daten, mit denen sich die Funktion von Genen, Genprodukten und Zellsystemen sowie deren Wechselwirkungen in komplexen Netzen und in grundlegenden biologischen Prozessen (z.B. bei der Reorganisation auf der synaptischen und der zellulären Ebene) und Mutationsprozessen erhellen lassen. Schwerpunkt sind Genomik einschließlich Ribonukleinsäure, Proteomik, Populationsgenetik sowie komparative und funktionelle Genomik. |
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Änderungsantrag 50 Anhang I Themen Nummer 1 „Gesundheit“ Maßnahmen Punkt 2 Abs. 2 Spiegelstrich 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Erkrankungen des Gehirns und verwandte Krankheiten: bessere Erforschung der integrierten Struktur und Dynamik des Gehirns, von Hirnerkrankungen und neuen Therapien. Schwerpunkte sind die Untersuchung der Hirnfunktion, von den Molekülen bis zur Wahrnehmung, sowie die Behandlung neurologischer und psychiatrischer Erkrankungen und Dysfunktionen, einschließlich regenerative und restaurative therapeutische Ansätze. |
Erkrankungen des Gehirns und verwandte Krankheiten: bessere Erforschung der integrierten Struktur und Dynamik des Gehirns, von Hirnerkrankungen, einschließlich geschlechtsspezifischer Aspekte, und einschlägigen altersbedingten Krankheiten (wie Demenz, Alzheimer und Parkinson) und neuen Therapien. Schwerpunkte sind die Untersuchung der Hirnfunktion, von den Molekülen bis zur Wahrnehmung, und der Hirnfunktionsstörung, von der synaptischen Aktivität bis zur Neurodegeneration, und das umfassende Verständnis des Gehirns. Ziel der Forschung ist die Behandlung neurologischer und psychiatrischer Erkrankungen und Dysfunktionen, einschließlich regenerativer und restaurativer therapeutischer Ansätze und Technologien. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 51 Anhang I Themen Nummer 1 „Gesundheit“ Maßnahmen Punkt 2 Abs. 2 Spiegelstrich 2 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Humanentwicklung und Altern: bessere Erforschung der lebenslangen Entwicklungsprozesse und des Alterns in Gesundheit. Schwerpunkt ist die Untersuchung von Human- und Modellsystemen, auch der Wechselwirkungen mit Faktoren wie Umwelt, Verhalten und Geschlecht. |
Humanentwicklung und Altern: bessere Erforschung der lebenslangen Entwicklungsprozesse und des Alterns in Gesundheit. Schwerpunkt sind die Untersuchung von Human- und Modellsystemen und Zellsystemen, auch der Wechselwirkungen mit Faktoren wie Umwelt, Verhalten, Kultur und Geschlecht, mit dem Ziel der Milderung von Problemen des täglichen Lebens im Alter, und zwar von der synaptischen Aktivität bis zur Neurodegeneration, auch unter Heranziehung von Methoden der klinischen oder vorklinischen funktionalen bzw. molekularen Bildgebung. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 52 Anhang I Themen Nummer 1 „Gesundheit“ Maßnahmen Punkt 2 Absatz 4 Spiegelstriche 1 und 1 a (neu) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Krebs. Schwerpunkte sind die Ätiologie der Erkrankung, die Ermittlung und Validierung von Zielstrukturen und biologischen Markern für Arzneimittel für die Prävention, Frühdiagnose und Behandlung, sowie die Bewertung von Prognose, Diagnose und therapeutischen Maßnahmen. |
Krebs. Schwerpunkte sind die Ätiologie der Erkrankung, epidemiologische Forschung, neue Arzneimittel bzw. Therapien und Risikofaktoren, die Ermittlung und Validierung von Umweltfaktoren, Zielstrukturen und biologischen Markern für Arzneimittel für die Prävention, Frühdiagnose und Behandlung, die Bewertung von Prognose, Diagnose und therapeutischen Maßnahmen sowie altersbedingte degenerative Störungen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 53 Anhang I Themen Nummer 1 „Gesundheit“ Maßnahmen Punkt 2 „Forschung zur Übertragung grundlegender Erkenntnisse im Dienst der menschlichen Gesundheit“ Absatz 4 Spiegelstrich 3 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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• Diabetes und Adipositas: Der Diabetes-Schwerpunkt liegt bei der Ätiologie der verschiedenen Diabetesarten und ihrer jeweiligen Prävention und Behandlung. Der Adipositas-Schwerpunkt liegt bei multidisziplinären Konzepten, wie Genetik, Lebensstil und Epidemiologie. |
• Diabetes und Adipositas: Der Diabetes-Schwerpunkt liegt bei der Ätiologie der verschiedenen Diabetesarten und ihrer jeweiligen Prävention und Behandlung, zu der die Zellersatztherpie gehört. Der Adipositas-Schwerpunkt liegt bei multidisziplinären Konzepten, wie Genetik, Biochemie und Physiologie (Auswertung mit nichtinvasiven Methoden wie molekularer und funktionaler Bildgebung), Lebensstil und Epidemiologie. Sowohl bei Diabetes als auch bei Adipositas liegt der Schwerpunkt auf den Erkrankungen von Jugendlichen und den in der Kindheit wirksamen Faktoren. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zelluläre Bildgebung mit genauer Überwachung des Werdegangs und der Funktionalität von Zellen hat hohe Priorität im Bereich der Zelltransplantation (Stammzellen) und in Bezug auf die vorklinische Phase bestimmter Krankheiten. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Zellersatz ist derzeit die einzige Methode, die bei Diabetes des Typs 1 eine völlige Unabhängigkeit von Insulin zur Folge hat. Die Entwicklung versuchsweiser Eingriffe im Kindesalter zu dem Zweck, Diabetes des Typs 1 zu verhindern bzw. zu heilen, hat oberste Priorität in der Erforschung von Maßnahmen gegen Diabetes des Typs 1. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 54 Anhang I Themen Nummer 1 „Gesundheit“ Maßnahmen Punkt 2 „Forschung zur Übertragung grundlegender Erkenntnisse im Dienst der menschlichen Gesundheit“ Absatz 4 Spiegelstrich3 a (neu) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Rheumatische Erkrankungen: Schwerpunkte sind die Ätiologie, die Früherkennung, biologische Marker und die Behandlung unter besonderer Berücksichtigung rheumatischer Entzündungskrankheiten. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Etwa ein Drittel der europäischen Bevölkerung (rund 100 Millionen Personen) leidet zu einem bestimmten Zeitpunkt des Lebens an rheumatischen Erkrankungen. Es muss dringend die einschlägige Forschung angekurbelt und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit unterstützt werden, um die Ursachen dieser Krankheiten besser zu verstehen und neuartige bessere Therapien zu entwickeln. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
In seiner Erklärung zu rheumatischen Erkrankungen vom 13. Oktober 2005 hat das Europäische Parlament auf die notwendigen Forschungsanstrengungen hingewiesen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 55 Anhang I Themen Nummer 1 „Gesundheit“ Maßnahmen Punkt 2 „Forschung zur Übertragung grundlegender Erkenntnisse im Dienst der menschlichen Gesundheit“ Absatz 4 Spiegelstrich 5 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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• Sonstige chronische Krankheiten: Schwerpunkte sind nicht tödlich verlaufende Krankheiten, die sich jedoch erheblich auf die Lebensqualität im Alter auswirken, wie funktionelle und sensorische Beeinträchtigungen, und sonstige chronische Krankheiten (wie rheumatische Erkrankungen). |
• Sonstige chronische Krankheiten: Schwerpunkte sind nicht tödlich verlaufende Krankheiten, die sich jedoch erheblich auf die Lebensqualität im Alter auswirken, wie funktionelle und sensorische Beeinträchtigungen, und sonstige chronische Krankheiten vor allem Entzündungen (wie rheumatische Erkrankungen, z.B. rheumatoide Arthritis, Osteoporose, Demenz und neurodegenerative Erkrankungen). | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Europa tritt in eine Periode des beschleunigten Alterns der Bevölkerung ein. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Immer mehr Menschen leben länger, und die Zahl der von altersbedingten Krankheiten einschließlich Alzheimer betroffenen Personen wird zunehmen; gegenwärtig wird geschätzt, dass fast die Hälfte aller Personen ab 85 Jahren unter einer Form der Demenz leidet. Angesichts des Alterns unserer Bevölkerung nimmt die Bedeutung von Alzheimer als europäischem Gesundheitsproblem stetig zu. Dadurch wird diese Krankheit zu einer dringlichen Forschungspriorität. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Eingriffe, die den Beginn von Alzheimer und anderen Arten der Demenz verzögern können, würden sich ungeheuer günstig auf die Gesundheit der Allgemeinheit auswirken, weil sie die Zahl der Erkrankten erheblich verringern würden. Dadurch würden wiederum die gesellschaftlichen, persönlichen und finanziellen Belastungen als Folge der Betreuung der Patienten sinken. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 56 Anhang I Themen Nummer 1 „Gesundheit“ Maßnahmen Punkt 2 „Forschung zur Übertragung grundlegender Erkenntnisse im Dienst der menschlichen Gesundheit“ Absatz 4 Spiegelstrich 5 a (neu) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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• Sonstige Krankheiten: Erkrankungen der Atemwege, vernachlässigte Krankheiten und Studien an der Bevölkerung zur Ermittlung aufkommender Risikofaktoren. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 57 Anhang I Themen Nummer 1 „Gesundheit“ Maßnahmen Punkt 2 „Forschung zur Übertragung grundlegender Erkenntnisse im Dienst der menschlichen Gesundheit“ Absatz 4 Spiegelstrich 5 b (neu) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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• Forschungen über die Regeneration von Gewebe: Der Schwerpunkt liegt bei Forschungen zur Regeneration von Gewebe wie Haut- und Herzgewebe, mit dem Ziel, die Mechanismen regenerativer Prozesse zu verstehen und innovative Ansätze zur Gen- und Zelltherapie zu ermitteln. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
In den letzten Jahren haben sich experimentelle Erkenntnisse ergeben, die zeigten, dass Stammzellen und Geweberegeneration (wenn auch in begrenztem Umfang) an Geweben vorkommt, bei denen diese Eigenschaft zuvor nicht vermutet wurde, etwa Hirn- und Herzgewebe. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Es wird ausgesprochen wichtig, die Forschungstätigkeit in dieser Richtung zu stimulieren, um den gegenwärtigen Vorsprung Europas gegenüber konkurrierenden Ländern zu halten. Wenn man auf der molekularen Ebene zum Verständnis der Geweberegeneration bei Säugetieren gelangt, ergeben sich daraus in kurzer Zeit neue Protokolle der Zellulartherapie bei weitverbreiteten Krankheiten, die bislang noch mit hoher Sterblichkeit und hoher Krankheitsanfälligkeit einhergehen sowie entsprechend hohen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Kosten. Außerdem werden Forschungen auf diesem Gebiet die Entwicklung neuer Biomaterialien ankurbeln, die auch ein sehr wichtiger Bereich der biomedizinischen Forschung sind. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 58 Anhang I Themen Nummer 1 „Gesundheit“ Maßnahmen Punkt 3 „Optimierung der Gesundheitsfürsorge für die europäischen Bürger“ Spiegelstrich 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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– Bessere Gesundheitsförderung und Prävention: Bereitstellung von Nachweisen zur Optimierung der Maßnahmen, die das öffentliche Gesundheitswesen auf unterschiedlichen Ebenen und in verschiedenen Zusammenhängen, auch mit Blick auf die Lebensstile, ergreifen kann. Schwerpunkte bilden gesundheitsrelevante Faktoren im weitesten Sinne und deren Wechselwirkung bei Individuen und Gruppen (wie Ernährung, Tabak und andere Suchtstoffe, körperliche Betätigung, kultureller Hintergrund, sozioökonomische und ökologische Faktoren). Besonderes Augenmerk gilt der mentalen Gesundheit unter dem Gesichtspunkt ihrer lebenslangen Erhaltung. |
– Bessere Gesundheitsförderung und Prävention: Bereitstellung von Nachweisen zur Optimierung der Maßnahmen, die das öffentliche Gesundheitswesen auf unterschiedlichen Ebenen und in verschiedenen Zusammenhängen, auch mit Blick auf die Lebensstile, ergreifen kann. Schwerpunkte bilden gesundheitsrelevante Faktoren im weitesten Sinne und deren Wechselwirkung bei Individuen und Gruppen (wie Ernährung, Tabak und andere Suchtstoffe, körperliche Betätigung, Lebensqualität, kultureller Hintergrund, sozioökonomische, ernährungsbedingte und ökologische Faktoren). Besonderes Augenmerk gilt der mentalen Gesundheit unter dem Gesichtspunkt ihrer lebenslangen Erhaltung. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Faktoren wie die Lebensqualität oder die individuellen und kollektiven Ernährungsgewohnheiten haben einen entscheidenden Einfluss auf die menschliche Gesundheit und positive oder negative Wechselwirkungen mit anderen Faktoren. Deshalb muss die gesundheitsbezogene Forschung sie unbedingt berücksichtigen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 59 Anhang I Themen Nummer 1 „Gesundheit“ Maßnahmen Punkt 3 „Optimierung der Gesundheitsfürsorge für die europäischen Bürger“ Spiegelstrich 2 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Übertragung klinischer Erkenntnisse auf die klinische Praxis: Verbesserter Einsatz von Arzneimitteln, Anpassung von Verhalten und Organisation, verbesserte Gesundheitstherapien und Technologien. Besonderes Augenmerk gilt der Patientensicherheit: Optimierung der klinischen Praxis, Gewinnung von Erkenntnissen über die klinische Entscheidungsfindung in der Erbringung primärer und spezialisierter Leistungen, verstärkte Anwendung evidenzbasierter Medizin und Stärkung der Patientenrechte. Schwerpunkte sind das Benchmarking von Strategien, die Auswertung der Ergebnisse unterschiedlicher Maßnahmen, einschließlich Arzneimittel und deren Überwachung, spezielle Merkmale der Patienten (wie genetische Dispositionen, Alter, Geschlecht und Befolgung der Anweisungen) sowie Kostenfragen. |
– Übertragung der Ergebnisse klinischer Forschung auf die klinische Praxis: verbesserter Einsatz von Arzneimitteln (z.B. zur Vermeidung von Antibiotikaresistenzen), Anpassung von Verhalten, Organisation und Gesundheitswesen, verbesserte Gesundheitstherapien und Technologien. Besonderes Augenmerk gilt der Patientensicherheit einschließlich der Nebenwirkungen von Arzneimitteln: Optimierung der klinischen Praxis, Gewinnung von Erkenntnissen über die klinische Entscheidungsfindung in der Erbringung primärer und spezialisierter Leistungen, verstärkte Anwendung evidenzbasierter Medizin und Stärkung der Patientenrechte mit dem Ziel der Verbesserung der persönlichen und sozialen Autonomie der Patienten. Schwerpunkte sind das Benchmarking von Strategien, die Auswertung der Ergebnisse unterschiedlicher Maßnahmen, einschließlich Arzneimittel und neue Technologien im Gesundheitswesen, Arzneimittelüberwachung, spezielle Merkmale der Patienten (wie genetische Dispositionen, Alter, Geschlecht und Befolgung der Anweisungen) sowie Kostenfragen in Verbindung mit Gesundheit, Lebensqualität und vorbildlichen Verfahren. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 60 Anhang I Themen Nummer 1 „Gesundheit“ Maßnahmen Punkt 3 „Optimierung der Gesundheitsfürsorge für die europäischen Bürger“ Spiegelstrich 3 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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– Qualität, Solidarität und Nachhaltigkeit von Gesundheitssystemen: Bereitstellung von Grundlagen für die Anpassung der nationalen Gesundheitssysteme angesichts der Erfahrungen anderer Länder, unter Berücksichtigung der nationalen Zusammenhänge und Bevölkerungsmerkmale (wie Alter, Mobilität, Migration, Bildung, sozioökonomischer Status und veränderte Arbeitswelt). Schwerpunkte sind die organisatorischen, finanziellen und rechtlichen Aspekte der Gesundheitssysteme, deren Umsetzung und Ergebnisse in Bezug auf Effizienz, Wirksamkeit und Gleichbehandlung. Besonderes Augenmerk gilt den Investitionen und Humanressourcen. |
– Qualität, Solidarität und Nachhaltigkeit von Gesundheitssystemen: Bereitstellung von Grundlagen für die Anpassung der nationalen Gesundheitssysteme angesichts der Erfahrungen anderer Länder, unter Berücksichtigung der nationalen Zusammenhänge und Bevölkerungsmerkmale (wie Alter, Mobilität, Migration, Bildung, sozioökonomischer Status und veränderte Arbeitswelt). Schwerpunkte sind die organisatorischen, finanziellen und rechtlichen Aspekte der Gesundheitssysteme, deren Umsetzung und Ergebnisse in Bezug auf Effizienz, Wirksamkeit und Gleichbehandlung. Besonderes Augenmerk gilt den Investitionen und Humanressourcen sowie dem Zugang benachteiligter Bevölkerungsgruppen, einschließlich Personen mit Behinderungen, zur Gesundheitsfürsorge. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Forschungen darüber, wie gesundheitliche Fürsorge benachteiligte Gruppen erreicht, sind notwendig. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 61 Anhang I Themen Nummer 1 „Gesundheit“ Maßnahmen Punkt 3 „Optimierung der Gesundheitsfürsorge für die europäischen Bürger“ Spiegelstrich 3 a (neu) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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– Angemessene Nutzung neuer Technologien und Therapien. Langfristige Sicherheit und Überwachung der breit angelegten Nutzung neuer Technologien in der Medizin (einschließlich Geräte) und fortschrittlicher Therapien zur Sicherstellung eines hohen Niveaus für den Schutz der öffentlichen Gesundheit. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Im Einklang mit dem Rahmenprogramm sollte in diesem spezifischen Programm auch die angemessene Nutzung neuer Technologien und Therapien zur Geltung kommen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 62 Anhang I Themen Nummer 2 „Lebensmittel, Landwirtschaft und Biotechnologie“ „Ansatz“ Absatz 2 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Vor allem die Unternehmen des Agro-Lebensmittelbereichs, zu 90 % KMU, werden von vielen Forschungstätigkeiten profitieren, so von den gezielten Maßnahmen für die Verbreitung und den Technologietransfer, vor allem mit Blick auf die Einbeziehung und Übernahme moderner umweltfreundlicher Technologien und Verfahren und die Ausarbeitung von Normen. Von den High-Tech-Neugründungen im Bio-, Nano- und IKT-Bereich wird ein beträchtlicher Beitrag zur Pflanzenzüchtung, Verbesserung der Kulturpflanzen und zum Pflanzenschutz sowie zu modernen Nachweis- und Überwachungstechnologien erwartet, mit denen die Lebensmittelsicherheit und ‑qualität sichergestellt und neue industrielle Bioverfahren entwickelt werden sollen. |
Vor allem die Unternehmen des Agro-Lebensmittelbereichs, zu 90 % KMU, werden von vielen Forschungstätigkeiten profitieren (was sich in erster Linie in kleinen Betrieben bemerkbar macht), so von den gezielten Maßnahmen für die Verbreitung und den Technologietransfer, vor allem mit Blick auf die Einbeziehung und Übernahme moderner umweltfreundlicher Technologien und Verfahren und die Ausarbeitung von Normen. Von den High-Tech-Neugründungen im Bio-, Nano- und IKT-Bereich wird ein beträchtlicher Beitrag zur Pflanzenzüchtung, Verbesserung der Kulturpflanzen und zum Pflanzenschutz sowie zu modernen Nachweis- und Überwachungstechnologien erwartet, mit denen die Lebensmittelsicherheit und ‑qualität sichergestellt und neue industrielle Bioverfahren entwickelt werden sollen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 63 Anhang I Themen Nummer 2 „Lebensmittel, Landwirtschaft und Biotechnologie“ Maßnahmen Absatz1 Spiegelstrich 1 a (neu) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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– Die Erforschung der biologischen Vielfalt und ihrer Merkmale auf der molekularen Ebene soll dem Schutz dieser Vielfalt dienen und nicht nur der Ermittlung neuer Möglichkeiten ihrer Nutzung. Der Schutz und die Erhaltung der Umwelt ist entscheidender Bestandteil der nachhaltigen Bewirtschaftung biologischer Ressourcen. Die Integration in das Anliegen „Umweltschutz“ sollte angestrebt werden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Schwund der Artenvielfalt schreitet zügig voran, und die Fabriken des Menschen können nicht das ersetzen, was wir verlieren. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Es ist wichtig, DNA-Taxonomie in Labors mit moderner Biotechnologie- und Bioinformatik-Ausrüstung zu entwickeln und zu verwirklichen; das würde die Inventarisierung der biologischen Vielfalt beschleunigen, neue Chancen für ökologische Forschung eröffnen und den Schutz der Artenvielfalt begünstigen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 64 Anhang I Themen Nummer 2 „Lebensmittel, Landwirtschaft und Biotechnologie“ Maßnahmen Punkt 1 Spiegelstrich 2 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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– Stärkung der Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit bei verringerten Umweltauswirkungen in der Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur durch die Entwicklung neuer Technologien, Geräte, Überwachungssysteme, neuartiger Pflanzen und Produktionssysteme, bessere wissenschaftliche und technologische Grundlagen für die Fischereiwirtschaft sowie durch ein besseres Verständnis der Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Systemen (Landwirtschaft und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur) durch die ganzheitliche Betrachtung von Ökosystemen. Bei den biologischen Bodenressourcen wird auf organische Produktionssysteme mit geringen Einträgen, eine bessere Ressourcenbewirtschaftung und neuartige Futtermittel und Pflanzen (Kulturen und Bäume) mit besserer Zusammensetzung, Stressresistenz, effizienterer Nährstoffverwertung und einem besseren Pflanzenaufbau besonderer Wert gelegt. Hierzu werden Forschungsarbeiten zur biologischen Sicherheit, Koexistenz und Rückverfolgbarkeit neuartiger Pflanzensysteme und Produkte durchgeführt. Zur Verbesserung der Pflanzengesundheit sollen Ökologie und Biologie von Seuchen, Krankheiten und anderen Bedrohungen näher erforscht und die Bekämpfung von Krankheitsausbrüchen sowie Instrumente und Techniken für eine nachhaltigere Seuchenbekämpfung unterstützt werden. Bei biologischen Ressourcen der aquatischen Umwelt wird besonderer Wert auf die wesentlichen biologischen Funktionen, sichere und umweltfreundliche Produktionssysteme und Futtermittel für kultivierte Arten sowie auf die Fischereibiologie, die Dynamik gemischter Fischereien, die Wechselwirkungen zwischen Fischereiaktivitäten und dem marinen Ökosystem und die regionalen und mehrjährigen Bewirtschaftungssysteme unter Einsatz der Fangflotten gelegt |
– Stärkung der Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit unter Erhaltung der Gesundheit der Verbraucher und bei verringerten Umweltauswirkungen in der Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur durch die Entwicklung neuer Technologien, Geräte, Überwachungssysteme, neuartiger Pflanzen und Produktionssysteme, bessere wissenschaftliche und technologische Grundlagen für die Fischereiwirtschaft und die Ernteerträge durch selektiven Anbau, Pflanzenschutz und optimierte Produktionssysteme sowie durch ein besseres Verständnis der Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Systemen (Landwirtschaft und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur) durch die ganzheitliche Betrachtung von Ökosystemen. Die Erhaltung der einheimischen Ökosysteme, die Entwicklung biologischer Pflanzenschutzmittel und die mikrobiologischen Aspekte der biologischen Vielfalt und der Metagenomik werden zur Geltung gebracht. Bei den biologischen Bodenressourcen wird auf organische Produktionssysteme mit geringen Einträgen, auf die Überwachung und Bewertung der Auswirkungen genetisch veränderter Organismen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit sowie auf eine nachhaltige, wettbewerbsfähige und multifunktionelle Land- und Forstwirtschaft besonderer Wert gelegt. Es werden auch eine bessere Ressourcenbewirtschaftung und neuartige Futtermittel und Pflanzen (Kulturen und Bäume) mit besserer Zusammensetzung, Stressresistenz, effizienterer Nährstoffverwertung und einem besseren Pflanzenaufbau gefördert. Hierzu werden Forschungsarbeiten zur biologischen Sicherheit, Koexistenz und Rückverfolgbarkeit neuartiger Pflanzensysteme und Produkte durchgeführt. Zur Verbesserung der Pflanzengesundheit und des Pflanzenschutzes sollen Ökologie und Biologie von Seuchen, Krankheiten, Unkraut und anderen Bedrohungen näher erforscht und die Bekämpfung von Krankheitsausbrüchen sowie Instrumente und Techniken für eine nachhaltigere Seuchen- und Unkrautbekämpfung unterstützt werden. Es werden verbesserte Methoden zur Überwachung, Erhaltung und Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit entwickelt. Bei biologischen Ressourcen der aquatischen Umwelt wird besonderer Wert auf die wesentlichen biologischen Funktionen, sichere und umweltfreundliche Produktionssysteme und Futtermittel für kultivierte Arten sowie auf die Fischereibiologie, die Dynamik gemischter Fischereien, die Wechselwirkungen zwischen Fischereiaktivitäten und dem marinen Ökosystem und die regionalen und mehrjährigen Bewirtschaftungssysteme unter Einsatz der Fangflotten gelegt. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 65 Anhang I Themen Nummer 2 „Lebensmittel, Landwirtschaft und Biotechnologie“ Maßnahmen Punkt 1 „Nachhaltige Erzeugung und Bewirtschaftung der biologischen Ressourcen aus Böden, Wäldern und der aquatischen Umwelt“ Spiegelstriche 3 und 3 a (neu) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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– Optimierung der Tiererzeugung und des Tierschutzes in Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur, u. a. durch die Anwendung von Wissen aus der Genetik sowie neuer Erkenntnisse über Zuchtverfahren, die Tierphysiologie, das Verhalten von Tieren und die Bekämpfung von ansteckenden Tierkrankheiten, wie Zoonosen. Letztere sind Gegenstand von Hintergrundforschung und angewandter Forschung mit dem Ziel, Instrumente für ihre Überwachung, Prävention und Bekämpfung sowie Impfstoffe und Diagnoseverfahren zu entwickeln und die Ökologie bekannter und neu auftretender Krankheitserreger sowie andere Gefahren, wie kriminelle Handlungen und die Auswirkungen unterschiedlicher Anbausysteme und des Klimas zu untersuchen. Erforscht werden soll auch die sichere Entsorgung von Tierabfällen und eine bessere Handhabung der Nebenprodukte. |
– Optimierung der Tiererzeugung, der Tiergesundheit und des Tierschutzes in Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur, u. a. durch die Anwendung von Wissen aus der Genetik sowie neuer Erkenntnisse über Zuchtverfahren, die Tierphysiologie, das Verhalten von Tieren und die Bekämpfung von ansteckenden Tierkrankheiten, wie Zoonosen und deren pathogenen Mechanismen sowie mit Tierfutter verbundene Krankheiten. Letztere sind Gegenstand von Hintergrundforschung und angewandter Forschung mit dem Ziel, Instrumente für ihre Überwachung, Prävention und Bekämpfung sowie Impfstoffe und Diagnoseverfahren zu entwickeln und die Ökologie bekannter und neu auftretender Krankheitserreger sowie andere Gefahren, wie kriminelle Handlungen und die Auswirkungen unterschiedlicher Anbausysteme und des Klimas zu untersuchen. In diesem Zusammenhang gilt es die Anpassung der Landwirtschaft an die Verschiebung der Klimazonen zu untersuchen. Erforscht werden soll auch die sichere Entsorgung von Tierabfällen und eine bessere Handhabung der Nebenprodukte. Andere Bedrohungen für die Nachhaltigkeit und Sicherheit der Lebensmittelproduktion, wie etwa die möglichen Auswirkungen des Klimawandels auf die Produktionsverfahren, werden berücksichtigt. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zur Überwachung von Zoonosen ist es äußerst nützlich, die Faktoren und Mechanismen der Krankheitsherde und -verhütung sowie der Entwicklung pathogener Viren zu kennen. Deshalb sind spezifische Maßnahmen zur Erforschung der Entwicklung und des Verhaltens von Krankheitserregern mehr als gerechtfertigt. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Mit Tierfutter verbundene Krankheiten wie BSE sollten nicht von der Forschung ausgenommen werden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Es ist wichtig, die Auswirkungen der globalen Veränderungen wie der Verschiebung der Klimazonen zu untersuchen und Forschungen über Maßnahmen zur Anpassung der landwirtschaftlichen Produktion anzustrengen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 66 Anhang I Themen Nummer 2 „Lebensmittel, Landwirtschaft und Biotechnologie“ Maßnahmen Punkt 1 Spiegelstrich 4 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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– Bereitstellung der Instrumente, die politische Entscheidungsträger und andere Akteure für die Umsetzung entsprechender Strategien, politischer Maßnahmen und Vorschriften benötigen, und die vor allem für den Aufbau der europäischen wissensgestützten Biowirtschaft sowie für die Entwicklung des ländlichen Raums und der Küstengebiete notwendig sind. Die Gemeinsame Fischereipolitik wird durch die Entwicklung anpassungsfähiger Konzepte unterstützt, die die ganzheitliche Betrachtung von Ökosystemen bei der Nutzung mariner Ressourcen zum Ziel haben. Die Forschungstätigkeiten umfassen sozioökonomische Studien, komparative Untersuchungen verschiedener Anbausysteme, kosteneffiziente Systeme für die Fischereiwirtschaft, die Aufzucht von Tieren, die nicht für die Lebensmittelerzeugung vorgesehen sind, Wechselwirkungen mit der Forstwirtschaft und Untersuchungen zur Verbesserung der Lebensgrundlagen in ländlichen Gebieten und in Küstengebieten. |
– Bereitstellung der Instrumente, die politische Entscheidungsträger und andere Akteure für die Umsetzung entsprechender Strategien, politischer Maßnahmen und Vorschriften benötigen, und die vor allem für den Aufbau der europäischen wissensgestützten Biowirtschaft sowie für die Entwicklung des ländlichen Raums und der Küstengebiete und für die Entwicklung von innovativen Mechanismen für die Forstwirtschaft, von Methoden zur Verhütung und Bekämpfung von Waldbränden und von Maßnahmen zur Bekämpfung der landwirtschaftlich bedingten Erosion und der Dürre notwendig sind. Unterstützt werden die Gemeinsame Agrarpolitik, die Tiergesundheitspolitik der Gemeinschaft, die forstwirtschaftliche Strategie der EU und die Gemeinsame Fischereipolitik. Die Gemeinsame Fischereipolitik wird durch die Entwicklung anpassungsfähiger Konzepte unterstützt, die die ganzheitliche Betrachtung von Ökosystemen bei der Nutzung mariner Ressourcen zum Ziel haben. Die Forschungstätigkeiten umfassen sozioökonomische Studien, auf den ländlichen Raum bezogene sozialwissenschaftliche Forschung, komparative Untersuchungen verschiedener Anbausysteme, kosteneffiziente Systeme für die Fischereiwirtschaft, die Aufzucht von Tieren, die nicht für die Lebensmittelerzeugung vorgesehen sind, Wechselwirkungen mit der Forstwirtschaft und Untersuchungen zur Verbesserung der Lebensgrundlagen in ländlichen Gebieten und in Küstengebieten. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
In Anbetracht der tragischen Ereignisse in Südeuropa während der letzten zwei Jahre, besonders der extremen Dürre und der Waldbrände, gilt es im internationalen Rahmen die Forschung und die wissenschaftliche Zusammenarbeit in den Bereichen Forstwirtschaft, Verhütung und Bekämpfung von Waldbränden und Minimierung der Auswirkungen von Dürre und landwirtschaftlich bedingter Erosion voranzutreiben. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Kommission muss konsequent sein und konkrete Tätigkeiten mit dem vorgesehenen Konzept verbinden. Wenn im Teil „Ansatz“ von Thema 2 speziell auf die Beiträge der Forschung zur GAP, der Tiergesundheitspolitik der Gemeinschaft, der forstwirtschaftlichen Strategie der EU und der GFP hingewiesen wird, müssen auch damit konkrete Tätigkeiten verbunden werden und nicht nur mit der GFP. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 67 Anhang I Themen Nummer 2 „Lebensmittel, Landwirtschaft und Biotechnologie“ Maßnahmen Punkt 2 „Vom Tisch bis zum Bauernhof: Lebensmittel, Gesundheit und Wohlergehen“ Überschrift | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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• „Vom Tisch bis zum Bauernhof“: Lebensmittel, Gesundheit und Wohlergehen. |
(Betrifft nicht die deutsche Fassung) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
(Betrifft nicht die deutsche Fassung) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 68 Anhang I Themen Nummer 2 „Lebensmittel, Landwirtschaft und Biotechnologie“ Maßnahmen Punkt 2 „’Vom Tisch bis zum Bauernhof’: Lebensmittel, Gesundheit und Wohlergehen“ Spiegelstrich 2 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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– Erforschung von Ernährungsfaktoren und -gewohnheiten als wichtiger kontrollierbarer Faktor bei der Entwicklung und Abnahme ernährungsbedingter Krankheiten und Dysfunktionen. Dies beinhaltet die Entwicklung und Anwendung der Nutrigenomik und Systembiologie sowie die Untersuchung der Wechselwirkungen zwischen Ernährung, physiologischen und psychologischen Funktionen. Es könnte auch zur Neuzusammensetzung verarbeiteter Lebensmittel sowie zur Entwicklung neuartiger Lebensmittel, diätetischer Lebensmittel und von Lebensmitteln mit Ernährungs- und Gesundheitsansprüchen führen. Von Bedeutung kann auch die Untersuchung herkömmlicher, lokaler und saisonbedingter Lebensmittel und Ernähungsgewohnheiten sein, um die Auswirkungen bestimmter Lebensmittel auf die Gesundheit feststellen und integrierte Ernährungsleitfäden ausarbeiten zu können. |
– Erforschung von Ernährungsfaktoren und -gewohnheiten als wichtiger kontrollierbarer Faktor bei der Entwicklung und Abnahme ernährungsbedingter Krankheiten und Dysfunktionen einschließlich Adipositas (bei Kindern und Erwachsenen) und Allergien sowie des Zusammenhangs zwischen Ernährung und Krankheitsverhütung einschließlich der Kenntnis der gesundheitlichen Auswirkungen, Eigenschaften und Inhaltsstoffe von Lebensmitteln. Dies beinhaltet die Entwicklung und Anwendung der Nutrigenomik und Systembiologie Systembiologie. Ein besonderer Schwerpunkt innerhalb eines integrierten Ansatzes muss gelegt werden auf die Untersuchung der Wechselwirkungen zwischen Ernährung, physiologischen und psychologischen Funktionen. Es könnte auch zur Neuzusammensetzung verarbeiteter Lebensmittel sowie zur Entwicklung neuartiger Lebensmittel, diätetischer Lebensmittel und von Lebensmitteln mit Ernährungs- und Gesundheitsansprüchen führen. Von Bedeutung kann auch die Untersuchung herkömmlicher, lokaler und saisonbedingter Lebensmittel und Ernähungsgewohnheiten sein, um die Auswirkungen bestimmter Lebensmittel auf die Gesundheit feststellen und integrierte Ernährungsleitfäden ausarbeiten zu können. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Diese Änderung stellt eine Verbindung zwischen dem siebten Rahmenprogramm und den verschiedenen im Rahmen anderer Instrumente, z.B. den Programmen zur Förderung der öffentlichen Gesundheit, durchgeführten Gemeinschaftsinitiativen im Bereich der gesunden Ernährung her. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 69 Anhang I Themen Nummer 2 „Lebensmittel, Landwirtschaft und Biotechnologie“ Maßnahmen Punkt 2 „Vom Tisch bis zum Bauernhof: Lebensmittel, Gesundheit und Wohlergehen“ Spiegelstrich 3 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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– Optimierung der Innovation in der europäischen Lebensmittelindustrie durch die Einbeziehung moderner Technologien in die herkömmliche Lebensmittelproduktion, durch Schlüsseltechnologien zur Verbesserung der Funktion von Lebensmitteln, durch die Entwicklung und Demonstration hoch technisierter und umweltfreundlicher Verarbeitung und Verpackung, intelligente Kontrollen und die effizientere Bewirtschaftung von Nebenprodukten, Abfall und Energie. Aus den neuen Forschungstätigkeiten werden auch nachhaltige und neuartige Technologien für Futtermittel, auch für deren sichere Verarbeitung, sowie für die Qualitätskontrolle von Futtermitteln hervorgehen. |
– Optimierung der Innovation in der europäischen Lebensmittelindustrie durch die Einbeziehung moderner Technologien in die herkömmliche Lebensmittelproduktion, durch Schlüsseltechnologien zur Verbesserung der Funktion von Lebensmitteln, durch die Entwicklung neuer Inhaltsstoffe und Produkte, durch Verfahren und Technologien der Haltbarmachung und organoleptische Aspekte der Herstellung von Lebensmitteln und ihrer Bestandteile, durch die Entwicklung und Demonstration hoch technisierter und umweltfreundlicher Verarbeitung und Verpackung, intelligente Kontrollen und die effizientere Bewirtschaftung von Nebenprodukten, Abfall und Energie. Aus den neuen Forschungstätigkeiten werden auch nachhaltige und neuartige Technologien für Futtermittel, auch für deren sichere Verarbeitung, sowie für die Qualitätskontrolle von Futtermitteln hervorgehen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Innovationen in der Lebensmittelproduktion dürfen sich nicht auf den Anbau und die Herstellung neuer Produkte beschränken. Die Konzipierung der grundlegenden Lebensmittel und Lebensmittelbestandteile kann und muss durch die Entwicklung neuer Formeln verbessert werden. Gleichzeitig muss die Entwicklung der Produktverfahrenstechnologien fortgesetzt werden (um bessere Verpackungs- und Lagermethoden zu entwerfen usw.). | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 70 Anhang I Themen Nummer 2 „Lebensmittel, Landwirtschaft und Biotechnologie“ Maßnahmen Punkt 2 Spiegelstrich 5 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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– Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt durch eine bessere Erforschung der Umweltauswirkungen auf und von Lebensmittel(n) bzw. Lebensmittelketten. Dies beinhaltet die Untersuchung von Lebensmittelkontaminierungen und deren gesundheitlichen Folgen, die Entwicklung besserer Instrumente und Verfahren für die Bewertung der Auswirkungen von Lebensmitteln und Lebensmittelketten auf die Umwelt. Die Gewährleistung der Qualität und Integrität der Lebensmittelkette erfordert neue Modelle für die Auswertung von Warenketten und Konzepte für die totale Kontrolle der Lebensmittelkette, einschließlich Verbraucheraspekte. |
– Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt durch eine bessere Erforschung der Umweltauswirkungen auf und von Lebensmittel(n) bzw. Lebensmittelketten. Dies beinhaltet die Untersuchung von Lebensmittelkontaminierungen und deren gesundheitlichen Folgen, die Entwicklung besserer Instrumente und Verfahren für die Bewertung der Auswirkungen von Lebensmitteln und Lebensmittelketten auf die Umwelt. Die Gewährleistung der Qualität und Integrität der Lebensmittelkette erfordert neue Modelle für die Auswertung von Warenketten und Konzepte für die totale Kontrolle der Lebensmittelkette, einschließlich Verbraucheraspekte; Entwicklung von neuartigen Methoden zur Rückverfolgbarkeit in Bezug auf GVO und Nicht- GVO sowie Auswirkungen von Tierfuttermitteln und Tiermedikation auf die menschliche Gesundheit. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Entwicklung von neuartigen Methoden zur Rückverfolgbarkeit ist notwendig, um das Vertrauen der Verbraucher zu stärken. Gleiches gilt für die Auswirkungen, die der Einsatz von Tierfuttermitteln und Tiermedikation auf die menschliche Gesundheit haben kann. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 71 Anhang I Themen Nummer 2 „Lebensmittel, Landwirtschaft und Biotechnologie“ „Internationale Zusammenarbeit“ Absatz 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die internationale Zusammenarbeit ist ein wichtiger Aspekt der Forschungsgebiete Lebensmittel, Landwirtschaft und Biotechnologie und wird im gesamten Maßnahmenbereich gefördert. Unterstützt werden Forschungsarbeiten, die von besonderem Interesse für Entwicklungsländer sind und die die Milleniums-Entwicklungsziele und bereits laufende Aktivitäten berücksichtigen. Zur Stärkung der Zusammenarbeit mit prioritären Partnerregionen und -ländern werden besondere Maßnahmen ergriffen, insbesondere für die Länder und Regionen, die sich an biregionalen Gesprächen und Wissenschafts- und Technologieabkommen beteiligen, sowie für Nachbarländer, Schwellenländer und Entwicklungsländer. |
Die internationale Zusammenarbeit ist ein wichtiger Aspekt der Forschungsgebiete Lebensmittel, Landwirtschaft und Biotechnologie und wird im gesamten Maßnahmenbereich gefördert. Unterstützt werden Forschungsarbeiten, die von besonderem Interesse für Entwicklungsländer sind und die die Milleniums-Entwicklungsziele und bereits laufende Aktivitäten (z.B. Vernetzung zur Verbesserung der Boden- und Wasserbewirtschaftung) berücksichtigen. Zur Stärkung der Zusammenarbeit mit prioritären Partnerregionen und -ländern werden besondere Maßnahmen ergriffen, insbesondere für die Länder und Regionen, die sich an biregionalen Gesprächen und Wissenschafts- und Technologieabkommen beteiligen, sowie für Nachbarländer, Schwellenländer und Entwicklungsländer. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Im Hinblick auf die Solidarität und die entwicklungspolitische Komponente dieses Absatzes sollte die Bedeutung des Exports der europäischen Erkenntnisse und Technologien im Bereich der Boden- und Wasserbewirtschaftung hervorgehoben werden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 72 Anhang I Themen Nummer 2 „Lebensmittel, Landwirtschaft und Biotechnologie“ „Internationale Zusammenarbeit“ Absatz 2 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Darüber hinaus werden in multilateraler Zusammenarbeit Fragen behandelt, die sich entweder mit Herausforderungen befassen, die breit angelegter internationaler Anstrengungen bedürfen, wie die Dimension und Komplexität der Systembiologie bei Pflanzen und Mikroorganismen, oder mit globalen Herausforderungen und den internationalen Verpflichtungen der EU (Sicherheit von Lebensmitteln und Trinkwasser, globale Ausbreitung von Tierkrankheiten, gleichberechtigte Nutzung der biologischen Vielfalt, die Wiederherstellung des höchstmöglichen Dauerertrags bis 2015 für die weltweite Fischerei und Einflüsse durch/auf den Klimawandel). |
Darüber hinaus werden in multilateraler Zusammenarbeit Fragen behandelt, die sich entweder mit Herausforderungen befassen, die breit angelegter internationaler Anstrengungen bedürfen, wie die Dimension und Komplexität der Systembiologie bei Pflanzen und Mikroorganismen, oder mit globalen Herausforderungen und den internationalen Verpflichtungen der EU (Sicherheit von Lebensmitteln und Trinkwasser, globale Ausbreitung von Tierkrankheiten, gleichberechtigte Nutzung der biologischen Vielfalt, die Wiederherstellung des höchstmöglichen Dauerertrags bis 2015 für die weltweite Fischerei, und zwar in Zusammenarbeit mit der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen, und Einflüsse durch/auf den Klimawandel). | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Das Ziel der Wiederauffüllung der weltweiten Fischbestände bis 2015 ist lobenswert, aber äußerst hoch gesteckt. Deshalb sollte der Zusammenarbeit und der Koordinierung mit internationalen Stellen wie der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation Vorrang eingeräumt werden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 73 Anhang I Themen Nummer 3 „Informations- und Kommunikationstechnologien“ Abschnitt „Ziel“ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie soll verbessert und Europa soll in die Lage versetzt werden, die künftige Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) zu beherrschen und zu gestalten, sodass seine gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedürfnisse erfüllt werden. Die Maßnahmen sollen Europas wissenschaftliche und technologische Grundlagen auf dem Gebiet der IKT stärken, seine einschlägige globale Führungsrolle gewährleisten, durch Nutzung der IKT die Innovation anregen und sicherstellen, dass sich Fortschritte der IKT rasch durch Vorteile für Europas Bürger, Unternehmen, Industrie und Regierungen bemerkbar machen. |
Die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie soll verbessert und Europa soll in die Lage versetzt werden, die künftige Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) zu beherrschen und zu gestalten, sodass seine gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedürfnisse erfüllt werden. Die Maßnahmen sollen Europas wissenschaftliche und technologische Grundlagen auf dem Gebiet der IKT stärken, seine einschlägige globale Führungsrolle gewährleisten, durch Nutzung der IKT die Innovation anregen und sicherstellen, dass sich Fortschritte der IKT rasch durch Vorteile für alle Bürger Europas – und insbesondere für ältere Menschen und die, bei denen die Gefahr der sozialen Ausgrenzung besteht, wie etwa bei Personen mit Behinderungen und mit Schwierigkeiten beim Zugang zu IKT – sowie für Unternehmen, Industrie und Regierungen bemerkbar machen. Der Abbau der digitalen Kluft und des Informationsausschlusses sind ein vorrangiges Ziel dieser Maßnahmen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Abbau der digitalen Kluft ist eine Herausforderung für die im Entstehen begriffene neue wissensbasierte Gesellschaft. Es ist die Aufgabe der öffentlichen Hand, dafür zu sorgen, dass sich die Informationsgesellschaft ohne jedwede Gefahr einer digitalen Kluft entwickelt. Die verschiedenen Gemeinschaftsinstrumente und -programme müssen zur Erreichung dieses Ziels genutzt werden, sodass eines der vorrangigen Ziele der Maßnahmen des siebten Rahmenprogramms der Abbau der digitalen Kluft sein muss. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 74 Anhang I Themen Abschnitt 3 „Einleitung“ Absatz 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) spielen eine einzigartige, vielfach bestätigte Rolle bei der Förderung von Innovation, Kreativität und Wettbewerbsfähigkeit in allen Bereichen der Industrie und des Dienstleistungsgewerbes. Ohne sie lassen sich die wichtigsten gesellschaftlichen Herausforderungen nicht bewältigen und die öffentlichen Dienste nicht modernisieren, und sie untermauern die Fortschritte in allen Bereichen der Wissenschaft und Technologie. Daher muss Europa die künftige Entwicklung der IKT beherrschen und gestalten und sicherstellen, dass auf IKT gestützte Dienste und Produkte eingeführt und genutzt werden, um Bürgern und Unternehmen den größtmöglichen Nutzen zu bringen. |
Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) spielen eine einzigartige, vielfach bestätigte Rolle bei der Förderung von Innovation, Kreativität und Wettbewerbsfähigkeit in allen Bereichen der Industrie und des Dienstleistungsgewerbes. Außerdem können die IKT eine wichtige Rolle bei der Verbreitung von und dem Zugang zu Kenntnissen, Wissen und Forschungsergebnissen spielen. Ohne sie lassen sich die wichtigsten gesellschaftlichen Herausforderungen nicht bewältigen und die öffentlichen Dienste nicht modernisieren, und sie untermauern die Fortschritte in allen Bereichen der Wissenschaft und Technologie. Sie tragen zur Verbesserung und Ausweitung des Zugangs zu Informationen bei und müssen die Bürger zu aktiver Beteiligung anregen. Daher muss Europa die künftige Entwicklung der IKT in Richtung Offenheit und Integration lenken und sicherstellen, dass interoperable und zuverlässige auf IKT gestützte Dienste und Produkte eingeführt und genutzt werden, um Bürgern und Unternehmen den größtmöglichen Nutzen zu bringen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 75 Anhang I Themen Abschnitt 3 „Einleitung“ Absatz 4 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Beim Thema IKT wird die strategische Forschung um wichtige Säulen der Technologie herum in den Vordergrund gestellt, die durchgehende Integration von Technologien gewährleistet und das Wissen und die Mittel zu Entwicklung eines breiten Spektrums innovativer IKT-Anwendungen bereitgestellt. Die Maßnahmen werden industrielle und technologische Fortschritte im Bereich IKT und die Wettbewerbsvorteile wichtiger IKT-intensiver Branchen verstärken - sowohl durch innovative, hochwertigere, auf IKT gestützte Produkte und Dienste als auch durch verbesserte organisatorische Abläufe in Unternehmen und Verwaltungen. Außerdem unterstützt dieses Thema durch Mobilisierung der IKT zur Erfüllung öffentlicher und gesellschaftlicher Bedürfnisse auch andere Politikbereiche der Europäischen Union. |
Beim Thema IKT wird die strategische Forschung um wichtige Säulen der Technologie herum in den Vordergrund gestellt, die vollständigee Integration der IKT gewährleistet und das Wissen und die Mittel zur Entwicklung eines breiten Spektrums innovativer IKT-Anwendungen bereitgestellt. Die Maßnahmen werden industrielle und technologische Fortschritte im Bereich IKT und die Wettbewerbsvorteile wichtiger IKT-intensiver Branchen verstärken – sowohl durch innovative, hochwertigere, auf IKT gestützte Produkte und Dienste als auch durch neue bzw. verbesserte organisatorische Abläufe in Unternehmen und Verwaltungen. Außerdem unterstützt dieses Thema durch Mobilisierung der IKT zur Erfüllung öffentlicher und gesellschaftlicher Bedürfnisse, beispielsweise auf den Gebieten Gesundheit und Umweltschutz, auch andere Politikbereiche der Europäischen Union. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 76 Anhang I Themen Nummer 3 „Informations- und Kommunikationstechnologien“ „Einleitung“ Absatz 5 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die Maßnahmen werden Kooperations- und Vernetzungsmaßnahmen, die Unterstützung gemeinsamer Technologieinitiativen - auch ausgewählte Aspekte der Forschung in den Bereichen Nanoelektronik und eingebettete IKT-Systeme - sowie nationale Initiativen zur Programmkoordinierung - darunter solche auf dem Gebiet des umgebungsunterstützten Lebens - umfassen. Die vorrangigen Maßnahmen werden sich unter anderem auf die Arbeiten europäischer Technologieplattformen stützen. Auch werden thematische Synergien mit verwandten Maßnahmen im Rahmen anderer spezifischer Programme entwickelt. |
Die Maßnahmen werden Kooperations- und Vernetzungsmaßnahmen umfassen und können gemeinsame Technologieinitiativen sowie nationale Initiativen zur Programmkoordinierung (auch Nanotechnologie, eingebettete Systeme und umgebungsunterstütztes Leben) begünstigen. Die vorrangigen Maßnahmen werden sich unter anderem auf die Arbeiten europäischer Technologieplattformen stützen. Auch werden thematische Synergien mit verwandten Maßnahmen im Rahmen anderer spezifischer Programme entwickelt. Zudem wird die größtmögliche Komplementarität und Synergie mit anderen Programmen und Maßnahmen der Gemeinschaft, insbesondere den Strukturfonds, dem Programm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation, der Initiave i-2010 und den nationalen und regionalen IKT-Programmen der Mitgliedstaaten, angestrebt. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Alle Programme (auf der Ebene der Gemeinschaft oder der Mitgliedstaaten) müssen zur Bündelung der Anstrengungen und zur Vermeidung von Doppelarbeit wirksam koordiniert werden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 77 Anhang I Themen Nummer 3 „Informations- und Kommunikationstechnologien“ Maßnahmen Punkt 1 Spiegelstrich 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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– Nanoelektronik, Fotonik und integrierte Mikro-/Nano-Systeme: Prozess-, Geräte- und Entwurfstechnologien zur Verbesserung der Größe, Dichte, Leistung, Energieeffizienz, Fertigung und Kostengünstigkeit von Bausteinen, Ein-Chip-Systemen, gepackten Komplettsystemen und integrierten Systemen; fotonische Grundbausteine für ein breites Spektrum von Anwendungen; Datenspeichersysteme hoher Leistung/hoher Dichte; sehr großflächige/hoch integrierte Anzeigeschirme; Sensoren, Aktoren, Sichtgeräte und bildgebende Geräte; Systeme mit extrem niedriger Leistungsaufnahme, alternative Energiequellen bzw. speicher; heterogene Technologien/Systemintegration; multifunktionelle integrierte Mikro-Nano-Bio-Info-Systeme; großflächige Elektronik; Integration in unterschiedlichen Werkstoffen/Objekten; Schnittstellen mit lebenden Organismen; (Selbst)Anordnung von Molekülen oder Atomen in stabile Strukturen. |
– Nanoelektronik, Fotonik und integrierte Mikro-/Nanosysteme: Prozess-, Geräte-, Auslegungs- und Prüfungstechnologien und Methoden zur Verbesserung der Größe, Dichte, Leistung, Energieeffizienz, Fertigung und Kostengünstigkeit von Bausteinen, Ein-Chip-Systemen, gepackten Komplettsystemen und integrierten Systemen; fortgeschrittene drahtlose Komponenten und Teilsysteme; fotonische Grundbausteine zur Erzeugung, Beeinflussung und Aufspürung von Licht für ein breites Spektrum von Anwendungen einschließlich ultraschneller Bauteile; RF-Systeme; Datenspeichersysteme hoher Leistung/hoher Dichte; sehr großflächige/hoch integrierte Anzeigeschirme; Sensoren, Aktoren, Sichtgeräte und bildgebende Geräte; Systeme mit extrem niedriger Leistungsaufnahme, alternative Energiequellen bzw. -Speicher; heterogene Technologien/Systemintegration; intelligente Systeme; multifunktionelle integrierte Mikro-Nano-Bio-Info-Systeme; großflächige Elektronik; Integration in unterschiedlichen Werkstoffen/Objekten; Schnittstellen mit lebenden Organismen; (Selbst)Anordnung von Molekülen oder Atomen in stabile Strukturen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 78 Anhang I Themen Nummer 3 „Informations- und Kommunikationstechnologien“ Maßnahmen Punkt 1 „Säulen der IKT-Technologien“ Spiegelstrich 2 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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– Allgegenwärtige Kommunikationsnetze unbeschränkter Kapazität: kostengünstige Mobil- und Breitbandnetztechnologien und -systeme einschließlich terrestrischer und satellitengestützter Netze; Konvergenz unterschiedlicher Netze (Festnetze, Mobilfunknetze, drahtlose und Rundfunknetze), die sich vom persönlichen Bereich bis zur regionalen und globalen Ebene erstrecken; Interoperabilität verdrahteter und drahtloser Kommunikationsdienste und -anwendungen, Verwaltung vernetzter Ressourcen, Rekonfigurierbarkeit von Diensten; komplexe Vernetzung spontan intelligenter multimedialer Geräte, Sensoren und Mikrochips. |
– Allgegenwärtige Kommunikationsnetze hoher Kapazität: neukonfigurierbare und flexible Systeme für Mobil- und Breitbandnetztechnologien und ‑architekturen einschließlich terrestrischer und satellitengestützter Netze; Konvergenz unterschiedlicher Netze (Festnetze, Mobilfunknetze, drahtlose und Rundfunknetze) und Dienste, die sich vom persönlichen Bereich bis zur regionalen und globalen Ebene erstrecken; Dienstleistungsinfrastruktur und -architektur; Interoperabilität verdrahteter und drahtloser Kommunikationsdienste und -anwendungen, Verwaltung vernetzter Ressourcen (einschließlich Effizienz und Qualität der Dienste), Rekonfigurierbarkeit von Diensten; komplexe Vernetzung spontan intelligenter multimedialer Geräte, Sensoren und Mikrochips. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Konvergenz sollte nicht nur die Netze, sondern auch die Dienste betreffen, da die Nutzer die Dienste unabhängig von der verwendeten Infrastruktur empfangen wollen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Im Hinblick auf die Netzressourcenbewortschaftung muss sichergestellt werden, dass im Fall gemäßigter Netzüberlastung die Strategie der Qualität der Dienste verfolgt wird. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
In jeder Lage ist Effizienz wünschenswert, sodass ihr besonderes Augenmerk gelten sollte. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 79 Anhang I Themen Nummer 3 „Informations- und Kommunikationstechnologien“ Maßnahmen Punkt 1 Spiegelstrich 3 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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– Eingebettete Systeme, Rechen- und Steuersysteme: leistungsfähigere, sichere, verteilte, zuverlässige und effiziente Hardware-/Software-Systeme, die bei optimaler Ressourcennutzung ihre Umgebung wahrnehmen, steuern und sich an sie anpassen können; Methoden und Werkzeuge für die Modellierung, den Entwurf und den Bau von Systemen zur Beherrschung der Komplexität; offene, zusammensetzbare Architekturen und maßstabsfreie Plattformen, Middleware und verteilte Betriebssysteme zur Ermöglichung wahrhaft nahtloser kooperativer intelligenter Umgebungen für Erkennung, Antrieb, Berechnung, Kommunikation, Speicherung und Dienstbereitstellung; Rechnerarchitekturen unter Einbezug heterogener, vernetzter und rekonfigurierbarer Komponenten, einschließlich der Übersetzung (Compilierung), Programmierung und Laufzeitunterstützung; Steuerung großer, verteilter, unbestimmter (uncertain) Systeme. |
– Eingebettete Systeme, Rechen- und Steuersysteme: leistungsfähigere, sichere, verteilte, zuverlässige und effiziente Hardware-/Software-Systeme, die bei optimaler Ressourcennutzung ihre Umgebung wahrnehmen, steuern und sich an sie anpassen können; Methoden und Werkzeuge für die Modellierung, die Analyse, den Entwurf, den Bau und die Validierung von Systemen zur Beherrschung der Komplexität; offene, zusammensetzbare Architekturen und maßstabsfreie Plattformen, Middleware und verteilte Betriebssysteme zur Ermöglichung wahrhaft nahtloser kooperativer intelligenter Umgebungen für Erkennung, Antrieb, Berechnung, Kommunikation, Speicherung und Dienstbereitstellung; Rechnerarchitekturen unter Einbezug heterogener, vernetzter und rekonfigurierbarer Komponenten, einschließlich der Übersetzung (Compilierung), Programmierung und Laufzeitunterstützung; Steuerung großer, verteilter, unbestimmter (uncertain) Systeme, Hochleistungsrechnen (Hardware und Software). | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 80 Anhang I Themen Nummer 3 „Informations- und Kommunikationstechnologien“ Maßnahmen Punkt 1 „Säulen der IKT-Technologien“ Spiegelstrich 4 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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– Software, Gitternetze (Grids), Sicherheit und Zuverlässigkeit: Technologien, Werkzeuge und Methoden für dynamische und vertrauenswürdige Software, Architekturen und Middlewaresysteme, die wissensintensive Dienste unterstützen, einschließlich ihrer Bereitstellung als Hilfsinstrumente; dienstorientierte, interoperable und maßstabsfreie Infrastrukturen, gitternetzähnliche Virtualisierung von Ressourcen, netzzentrierte Betriebssysteme; offene Plattformen und kooperative Ansätze für die Entwicklung von Software, Diensten und Systemen; Werkzeuge für den Zusammenbau; Beherrschung neu aufkommenden Verhaltens komplexer Systeme; Verbesserung der Zuverlässigkeit und Robustheit großer, verteilter und vorübergehend verbundener Systeme und Dienste; sichere und vertrauenswürdige Systeme und Dienste, einschließlich den Schutz personenbezogener Daten berücksichtigender Zugangskontrolle und Authentifizierung, dynamischer Konzepte für Sicherheit und Vertrauen sowie Metamodelle für Zuverlässigkeit und Vertrauen. |
– Software, Gitternetze (Grids), Dienstverteilungsarchitektur, Sicherheit und Zuverlässigkeit: Technologien, Werkzeuge und Methoden für die Entwicklung und Validierung hochwertiger dynamischer und vertrauenswürdiger SoftwareArchitekturen und Middlewaresysteme, die wissensintensive Dienste unterstützen, einschließlich ihrer Bereitstellung als Hilfsinstrumente, und für hochwertige Verteilungsdienste und -technologien, Instrumente und Methoden der Entwicklung und Validierung; dienstorientierte, interoperable und maßstabsfreie Infrastrukturen, gitternetzähnliche Virtualisierung von Ressourcen (auch bereichsspezifische Plattformen), netzzentrierte Betriebssysteme; quelloffene Software; offene Plattformen und kooperative Ansätze für die Entwicklung und Validierung von Software, auch freier bzw. quelloffener Software, Diensten und Systemen; Werkzeuge für den Zusammenbau einschließlichProgrammiersprachen; Beherrschung neu aufkommenden Verhaltens komplexer Systeme; Verbesserung der Zuverlässigkeit und Robustheit großer, verteilter und vorübergehend verbundener Systeme und Dienste; sichere und vertrauenswürdige Systeme und Dienste, einschließlich den Schutz personenbezogener Daten berücksichtigender Zugangskontrolle und Authentifizierung, dynamischer Konzepte für Sicherheit und Vertrauen sowie Metamodelle für Zuverlässigkeit und Vertrauen; Einführung von Softwaremodellen in der Industrie. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ein brandaktuelles Problem der Softwareentwicklung ist die für Qualitätsmessungen bei Software-Anwendungen notwendige Metrik, welche somit in diesem Forschungsbereich berücksichtigt werden muss. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der theoretische Aspekt der genannten Themen, aber auch die Übertragung der einschlägigen Fortschritte in die Industrie sind wichtig. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 81 Anhang I Themen Nummer 3 „Informations- und Kommunikationstechnologien“ Maßnahmen Punkt 1 „Säulen der IKT“ Spiegelstrich 5 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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– Wissenssysteme, kognitive und lernende Systeme: Methoden und Techniken, um Wissen zu erwerben und zu interpretieren, darzustellen und zu personalisieren, zu durchsuchen und zu finden, zu teilen und weiterzugeben, unter Erkennung der semantischen Beziehungen zwischen Inhalten, zur Nutzung durch Menschen und Maschinen; künstliche Systeme, die Informationen wahrnehmen, interpretieren und auswerten und die zusammenarbeiten, selbständig handeln und lernen können; Theorien und Experimente, die über inkrementelle Fortschritte hinausgehen, indem sie Einsichten über das natürliche Erkennen, insbesondere Lernen und Gedächtnis, nutzen, und zwar auch, um Systeme für das menschliche Lernen voranzubringen. |
– Wissenssysteme, kognitive und lernende Systeme: Methoden und Techniken, um Wissen zu erwerben und zu interpretieren, darzustellen und zu personalisieren, zu durchsuchen und zu finden, zu teilen und weiterzugeben, unter Erkennung der semantischen Beziehungen zwischen Inhalten, zur Nutzung durch Menschen und Maschinen mittels aufgeteiltem Wissensmanagement; künstliche Systeme, die Informationen wahrnehmen, interpretieren und auswerten und die zusammenarbeiten, selbständig handeln und lernen können; Theorien und Experimente, die über inkrementelle Fortschritte hinausgehen, indem sie Einsichten über das natürliche Erkennen, insbesondere Lernen und Gedächtnis, nutzen, und zwar auch, um Systeme für das menschliche Lernen voranzubringen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Angesicht einer aufgeteilten Kommunikationsinfrastruktur muss auch das Wissensmanagement aufgeteilt werden, was in diesem Punkt ausdrücklich erwähnt werden sollte. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 82 Anhang I Themen Nummer 3 „Informations- und Kommunikationstechnologien“ Maßnahmen Punkt 1 „Säulen der IKT“ Spiegelstrich 6 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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– Simulation, Visualisierung, Interaktion und gemischte Realitäten: Werkzeuge für die Modellierung, Simulation, Interaktion, die virtuelle, erweiterte und gemischte Realität und ihre Einbeziehung in durchgehende Umgebungen; Werkzeuge für innovativen Entwurf und für Kreativität bei Produkten, Diensten und digitalen audiovisuellen Medien; natürlichere, intuitivere und leichter nutzbare Schnittstellen und neue Arten der Interaktion mit der Technologie, mit Maschine, Geräten und anderen Gebrauchsgegenständen; mehrsprachige und automatische Maschinenübersetzungssysteme. |
– Simulation, Visualisierung, Interaktion und gemischte Realitäten: Werkzeuge für die Modellierung, Simulation, Interaktion, die virtuelle, erweiterte und gemischte Realität und ihre Einbeziehung in durchgehende Umgebungen; Werkzeuge für innovativen Entwurf und für Kreativität bei Produkten, Diensten und digitalen audiovisuellen Medien; natürlichere, intuitivere und leichter nutzbare Schnittstellen und neue Arten der Interaktion mit der Technologie, mit Maschine, Geräten und anderen Gebrauchsgegenständen; sprachenbezogene Technologie einschließlich mehrsprachige und automatische Maschinenübersetzungssysteme. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 83 Anhang I Themen Nummer 3 „Informations- und Kommunikationstechnologien“ Maßnahmen Punkt 1 „Säulen der IKT“ Spiegelstrich 6 a (neu) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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– Mobile Systeme: Übergang zu mobilen Systemen der vierten Generation und darüber hinaus gehende Systeme und abgestimmte innovative Technologien im Bereich der digitalen Übertragungswege und Antennen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Systeme der vierten Generation haben in Studien und bei der Festlegung in Japan ein gutes Niveau erreicht. Europa befindet sich auf dem Weg zur vierten Generation im Rückstand. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 84 Anhang I Themen Nummer 3 „Informations- und Kommunikationstechnologien“ Maßnahmen Punkt 2 „Integration der Technologien:“ Spiegelstrich 2 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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– Heimumgebungen: Kommunikation, Überwachung, Steuerung, Hilfe zuhause, in Gebäuden und an öffentlichen Orten; nahtlose Interoperabilität und Nutzung aller Geräte unter Berücksichtigung von Kosteneffizienz, Erschwinglichkeit und Nutzbarkeit; neue Dienste und neue Formen interaktiver digitaler Inhalte und Dienste; Zugang zu Informationen und zur Verwaltung des Wissens. |
– Heimumgebungen: Kommunikation, Überwachung, Steuerung, Hilfe zuhause, in Gebäuden und an öffentlichen Orten; nahtlose Interoperabilität und Nutzung aller Geräte unter Berücksichtigung von Kosteneffizienz, Erschwinglichkeit und Nutzbarkeit; und Sicherheit, neue Dienste (einschließlich Unterhaltungsdienste) und neue Formen interaktiver digitaler Inhalte und Dienste; Zugang zu Informationen und zur Verwaltung des Wissens. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Unterhaltungsinhalte dürfen in diesem Punkt nicht vergessen werden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 85 Anhang I Themen Nummer 3 „Informations- und Kommunikationstechnologien“ Maßnahmen Punkt 3 „Anwendungsforschung“ Spiegelstrich 1 Unterabsatz 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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– zugunsten der Gesundheit: persönliche, unauffällige Systeme, mit deren Hilfe Bürger für ihr eigenes Wohlergehen sorgen können, wie in die Kleidung integrierte oder implantierbare Überwachungsgeräte und autonome Systeme zur Unterstützung der Gesundheit; neue Techniken wie molekulare Bildgebung für eine bessere Vorbeugung und eine personalisierte Medizin; Aufspüren von Gesundheitswissen und seine Anwendung in der klinischen Praxis; Modellierung und Simulation von Organfunktionen; mikro- und nanorobotische Geräte für minimal invasive chirurgische und therapeutische Anwendungen. |
– zugunsten der Gesundheit: persönliche, unauffällige Systeme, mit deren Hilfe Bürger für ihr eigenes Wohlergehen sorgen können, wie in die Kleidung integrierte oder implantierbare kommunikationsfähige Überwachungsgeräte und autonome Systeme zur Unterstützung der Gesundheit; neue Techniken wie molekulare Bildgebung für eine bessere Vorbeugung und eine personalisierte Medizin; Aufspüren von Gesundheitswissen und seine Anwendung in der klinischen Praxis; Modellierung und Simulation von Organfunktionen; mikro- und nanorobotische Geräte für minimal invasive chirurgische und therapeutische Anwendungen; Fernbetreuungs- und Fernüberwachungstechnologien für chronisch Kranke und ältere Menschen. Systeme zur computergestützten Diagnose und zur Unterstützung klinischer Entscheidungen, aus denen sich zuverlässigere Diagnosen und verbesserte Arbeitsabläufe und letztlich krankheitsspezifische Expertensysteme mit Ansätzen zum integrierten Behandlungszyklus ergeben; Verwertung akkumulierter Patientendaten, modellgestütztes krankheitsspezifisches Wissen aufgrund von gezielter Datensuche, Bioinformatik und Systembiologie; Systeme der IT für Unternehmen, die in Krankenhäusern und Einrichtungen der sekundären Gesundheitsfürsorge mehr Effizienz und weniger medizinische Fehler bewirken; | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Messergebnisse müssen vertraulich an ein Überwachungszentrum übermittelt werden, wo sie der zuständige Angehörige eines Gesundheitsberufs bewerten kann. Deshalb muss der Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationszyklus vervollständigt werden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Das Altern der Bevölkerung erfordert die Erforschung und Entwicklung neuer Methoden, um den Druck auf die Krankhäuser zu senken und gleichzeitig die Lebensqualität der Betroffenen ohne irgendwelche Einschränkungen der ihnen gewährten Hilfe zu verbessern. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 86 Anhang I Themen Nummer 3 „Informations- und Kommunikationstechnologien“ Maßnahmen Punkt 3 „Anwendungsforschung:“ Spiegelstrich 1 Unterabsatz 2 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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– für Regierungen: interdisziplinäre Nutzung der IKT in öffentlichen Verwaltungen zusammen mit organisatorischen Veränderungen und neuen Qualifikationen, um innovative, auf den Bürger gerichtete Dienste für alle anzubieten; fortgeschrittene, auf IKT gestützte Forschungsarbeiten und Lösungen zur Verbesserung der demokratischen Beteiligungsprozesse und der Leistung und Qualität öffentlicher Dienste sowie der Interaktion mit und zwischen Verwaltungen und Regierungen, und zur Unterstützung der Gesetzgebung und der Entwicklung der Politik auf allen Stufen der Demokratie. |
– für Regierungen: interdisziplinäre Nutzung der IKT in öffentlichen Verwaltungen zusammen mit organisatorischen Veränderungen, Umstrukturierungsprozessen und neuen Qualifikationen, um innovative, auf den Bürger gerichtete Dienste für alle anzubieten; fortgeschrittene, auf IKT gestützte Forschungsarbeiten und Lösungen zur Verbesserung der demokratischen Beteiligungsprozesse (einschließlich der elektronischen Demokratie) und der Leistung und Qualität öffentlicher Dienste sowie der Interaktion mit und zwischen Verwaltungen und Regierungen, und zur Unterstützung der Gesetzgebung und der Entwicklung der Politik auf allen Stufen der Demokratie. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die IKT können und sollen zur Unterstützung der Demokratie genutzt werden. Die elektronische Demokratie erleichtert die Beteiligung der Öffentlichkeit, hat eine unbegrenzte Reichweite, ermöglicht eine schnellere Datenerfassung und einen schnelleren Informationsaustausch und bedarf keiner Bürokratie. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 87 Anhang I Themen Nummer 3 „Informations- und Kommunikationstechnologien“ Maßnahmen Punkt 3 Spiegelstrich 1 Unterabsatz 3 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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– zugunsten der sozialen Einbeziehung: zur Verbesserung der gleichberechtigten Teilhabe aller Bürger (Einzelpersonen und ihre Gemeinschaften) an der Informationsgesellschaft unter Vermeidung einer digitalen Kluft aufgrund von Behinderung, geringer Qualifikation, Armut, geografischer Abgeschiedenheit, Kultur, Geschlecht oder Alter, u. a. durch Förderung von Unterstützungstechnologie, unabhängigem Leben, besseren IT-Qualifikationen sowie durch Entwicklung von Produkten und Diensten, die „für alle“ entworfen sind. |
– zugunsten der sozialen Einbeziehung: zur Verbesserung der gleichberechtigten Teilhabe aller Bürger (Einzelpersonen und ihre Gemeinschaften) an der Informationsgesellschaft unter Vermeidung einer digitalen Kluft aufgrund von Behinderung, geringer Qualifikation, Armut, geografischer Abgeschiedenheit, Kultur, Geschlecht oder Alter, u. a. durch Förderung von Unterstützungstechnologie, unabhängigem Leben (beispielsweise durch Technologien und Dienstleistungen der ambulanten Gesundheitsversorgung), besseren IT-Qualifikationen sowie durch Entwicklung von Produkten und Diensten, die „für alle“ entworfen sind. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 88 Anhang I Themen Nummer 3 „Informations- und Kommunikationstechnologien“ Maßnahmen Punkt 3 Spiegelstrich 1 Unterabsatz 4 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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– für die Mobilität: integrierte, auf IKT gestützte Sicherheitssysteme für Kfz auf der Grundlage offener, sicherer und zuverlässiger Architekturen und Schnittstellen; interoperable kooperative Systeme für einen effizienten und sicheren Verkehr auf der Grundlage der Kommunikation zwischen Kfz sowie zwischen Kfz und Verkehrsinfrastruktur, und der Integration genauer und robuster Technologien zur Standortbestimmung; personalisierte, multimodale Mobilitätsinformationsdienste mit Standortkenntnis, einschließlich intelligenter Dienstleistungen für den Fremdenverkehr. |
– für die Mobilität: integrierte, auf IKT gestützte Sicherheitssysteme für Kfz auf der Grundlage offener, sicherer und zuverlässiger Architekturen und Schnittstellen; interoperable kooperative Systeme für einen effizienten, sicheren und umweltverträglichen Verkehr auf der Grundlage der Kommunikation zwischen Kfz sowie zwischen Kfz und Verkehrsinfrastruktur, und der Integration genauer und robuster Technologien zur Standortbestimmung und zur Navigation; personalisierte, multimodale Mobilitätsinformationsdienste mit Standortkenntnis, einschließlich intelligenter Dienstleistungen für den Fremdenverkehr. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 89 Anhang I Themen Nummer 3 „Informations- und Kommunikationstechnologien“ Maßnahmen Punkt 3 Spiegelstrich 1 Unterabsatz 5 a (neu) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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– Kultur: Übertragung von IKT-Lösungen zur Ausschöpfung des wirtschaftlichen Potenzials im kulturellen Bereich (einschließlich kulturelles Erbe, Regionalentwicklung und Fremdenverkehr) und zur Förderung der Beschäftigung in diesen Bereichen; Partnerschaften zwischen öffentlichen Einrichtungen (auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene) und privaten Einrichtungen (insbesondere KMU) werden in Betracht gezogen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Dieser Änderungsantrag ersetzt Änderungsantrag 680 zum Berichtsentwurf von Jerzy Buzek über das siebte Rahmenprogramm. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 90 Anhang I Themen Nummer 3 „Informations- und Kommunikationstechnologien“ Maßnahmen Punkt 3 Spiegelstrich 1 a (neu) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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‑ Neue IKT-Einsatzmodelle: Konzeption und Definition von neuen Einsatzmodellen für IKT unter Einbeziehung der Themenbereiche, in denen die IKT entscheidenden Einfluss darauf nehmen, wie in Zukunft an Produktion und Dienstleistungen (z. B. Verkehr, Gesundheit, Energie, Umwelt) herangegangen wird. Die dank dieser gemeinsamen Forschung bereits eingeleiteten Projekte müssen in konkreten Situationen erprobt werden. Die gemeinsamen Anstrengungen sind durch den thematischen Querschnittsansatz gemäß Anhang I zu unterstützen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Für IKT ergeben sich gleichzeitig mit neu auftretenden Problemen in Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt neue Möglichkeiten. Insbesondere die Bereiche Verkehr, Gesundheit und Energie könnten von einer weit verbreiteten Anwendung der IKT profitieren. Um solche neuen Anwendungen zu ermöglichen, sind neue Einsatzmodelle und Wertketten festzulegen, damit überhaupt Investitionen in die einschlägigen Initiativen für Innovationen getätigt werden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 91 Anhang I Themen Nummer 3 „Informations- und Kommunikationstechnologien“ Maßnahmen Punkt 3 Spiegelstrich 2 Unterabsatz 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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– neue Formen interaktiver, nicht linearer und sich selbst anpassender Inhalte; Kreativität und reichere Erlebenseindrücke für die Nutzer; medienübergreifende individuelle Aufbereitung von Inhalten und deren Bereitstellung; Kombination rein digitaler Produktion und Verwaltung von Inhalten mit neu entstehenden semantischen Technologien; Verwendung von, Zugang zu und Erzeugung von Inhalten unter Berücksichtigung des Nutzers. |
– neue Formen interaktiver, nicht linearer und sich selbst anpassender Inhalte, auch für Zwecke der Unterhaltung und des Designs; Kreativität und reichere Erlebenseindrücke für die Nutzer; Kreativität und reichere Erlebenseindrücke für die Nutzer; medienübergreifende individuelle Aufbereitung von Inhalten und deren Bereitstellung; Kombination rein digitaler Produktion und Verwaltung von Inhalten mit neu entstehenden semantischen Technologien; Verwendung von, Zugang zu und Erzeugung von Inhalten unter Berücksichtigung des Nutzers. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 92 Anhang I Kapitel Themen Abschnitt 3 „Anwendungsforschung“ Punkt 2 Spiegelstrich 2 a (neu) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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– Schutz, Erhaltung und Aufwertung des kulturellen Erbes, einschließlich des menschlichen Lebensraums: Technologien für eine umweltgerechte und nachhaltige Bewirtschaftung der Umwelt des Menschen, einschließlich der bebauten Umwelt, städtischer Gebiete, der Landschaft, und für den Schutz, die Erhaltung, die optimale Nutzung und die Integration des kulturellen Erbes, einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfungen, Modelle und Instrumente für die Risikobewertung, fortgeschrittene zerstörungsfreie Methoden zur Feststellung von Schäden, neue Produkte und Methoden für die Restaurierung sowie Strategien zur Schadensbegrenzung und Anpassung für die nachhaltige Pflege beweglicher und unbeweglicher Kulturgüter.
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Änderungsantrag 93 Anhang I Kapitel Themen Abschnitt 3 „Anwendungsforschung“ Maßnahmen Abschnitt 3 Punkt 2 Spiegelstrich 3 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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– intelligente Dienste für den Zugang zum kulturellen Erbe in digitaler Form; Instrumente, die Gemeinschaften bei der Schaffung neuer ‚kultureller Gedächtnisse’ auf der Grundlage des lebenden Erbes helfen; Methoden und Werkzeuge für die Bewahrung digitaler Inhalte; Nutzbarmachung digitaler Objekte für künftige Nutzer, ohne ihre ursprüngliche Authentizität und Integrität oder ihren Nutzungshintergrund zu verändern. |
– intelligente Dienste für den Zugang zur Kultur und die Kulturförderung (einschließlich kulturelles Erbe, regionale Entwicklung und Fremdenverkehr); Instrumente, die Gemeinschaften bei der Erfassung und Erhaltung ihrer ‚kulturellen Gedächtnisse’ auf der Grundlage des lebenden Erbes helfen; Methoden und Werkzeuge für die Bewahrung und Diversifizierung digitaler Inhalte; Nutzbarmachung digitaler Objekte für künftige Nutzer, ohne ihre ursprüngliche Authentizität und Integrität oder ihren Nutzungshintergrund zu verändern. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 94 Anhang I Themen Abschnitt “Informations- und Kommunikationstechnologien” “Maßnahmen” Punkt 3 Spiegelstrich 3 Spiegelstrich 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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– dynamische, netzorientierte Geschäftssysteme für die Herstellung und Auslieferung von Produkten und Diensten; dezentrale Überwachung und Verwaltung intelligenter Elemente; digitale Wirtschaftssysteme (DBE), insbesondere Softwarelösungen, die sich an die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen anpassen lassen; Kooperationsdienste für verteilte Arbeitsbereiche; erweiterte Gruppenpräsenz-Funktionen, Verwaltung von Gruppen und Werkzeuge zur Unterstützung der Zusammenarbeit; |
– dynamische, netzorientierte Geschäftssysteme für die Herstellung und Auslieferung von Produkten und Diensten; dezentrale Überwachung und Verwaltung intelligenter Elemente; digitale Wirtschaftssysteme (DBE), insbesondere Softwarelösungen, die sich an die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen anpassen lassen; Kooperationsdienste für verteilte kontextsensitive Arbeitsbereiche; erweiterte Gruppenpräsenz-Funktionen, Verwaltung von Gruppen und Werkzeuge zur Unterstützung der Zusammenarbeit; gemeinsame Nutzung von Wissen und interaktive Dienste; | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 95 Anhang I Themen Abschnitt „Informations- und Kommunikationstechnologien“ Maßnahmen Punkt 3 Spiegelstrich 3 Spiegelstrich 2 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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– Fertigung: vernetzte intelligente Steuerung für eine sehr genaue Fertigung und einen geringen Ressourcenverbrauch; drahtlose Automatisierung und Logistik für eine rasche Rekonfigurierung von Anlagen; integrierte Umgebungen für die Modellierung, Simulation und Darstellung sowie virtuelle Produktion; Fertigungstechnologien für IKT-Systeme im Kleinmaßstab und für Systeme, die mit Werkstoffen und Objekten aller Art verflochten sind. |
– Fertigung einschließlich traditioneller Industriezweige: vernetzte intelligente Steuerung für eine sehr genaue Fertigung und einen geringen Ressourcenverbrauch; drahtlose Automatisierung und Logistik für eine rasche Rekonfigurierung von Anlagen; integrierte Umgebungen für die Modellierung, Simulation, Optimierung und Darstellung sowie virtuelle Produktion; Fertigungstechnologien für IKT-Systeme im Kleinmaßstab und für Systeme, die mit Werkstoffen und Objekten aller Art verflochten sind. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 96 Anhang I Themen Abschnitt „Informations- und Kommunikationstechnologien“ Maßnahmen Punkt 3 Spiegelstrich 2 a (neu) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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– Echtzeitüberwachung des Managements und der Leistung von Unternehmen: effektive und produktive Unterstützung der Entscheidungen des Managements sowie Datenüberwachung, -erfassung und -verarbeitung; | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Es ist wichtig, den IKT-Einsatz im Unternehmensmanagement zu fördern. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 97 Anhang I Themen „Informations- und Kommunikationstechnologien“ Maßnahmen Punkt 3 Spiegelstrich 4 Spiegelstrich 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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– Werkzeuge zur Förderung des Vertrauens in die IKT und ihre Anwendungen; mehrfache und miteinander verbundene Identitätsmanagementsysteme; Authentifizierungs- und Autorisierungstechniken; Systeme, die dem Bedürfnis nach Schutz der Privatsphäre nachkommen, das sich aus neuen technologischen Entwicklungen ergibt; Verwaltung von Rechten und Eigentum; Instrumente zum Schutz gegen Online-Bedrohungen. |
– Werkzeuge zur Förderung des Vertrauens in die IKT und ihre Anwendungen; mehrfache und miteinander verbundene Identitätsmanagementsysteme; Authentifizierungs- und Autorisierungstechniken; Systeme, die dem Bedürfnis nach Schutz der Privatsphäre nachkommen, das sich aus neuen technologischen Entwicklungen ergibt; Verwaltung von Rechten und Eigentum; Instrumente zum Schutz gegen Spam und Online-Bedrohungen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Spam hat sich von einer gelegentlichen Belästigung zu einem enormen Problem entwickelt, denn es hat in den letzten Jahren gigantisch an Volumen und Komplexität gewonnen. Die den daraus entstehenden Kosten für die Unternehmen und Beeinträchtigungen der elektronischen Kommunikation sind dabei zu explodieren. Maßnahmen zur Bekämpfung von Spam sind in kürzester Zeit wieder veraltet. Deshalb muss die Gemeinschaft die Entwicklung geeigneter Anti-Spam-Technologien fördern. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 98 Anhang I Themen „Informations- und Kommunikationstechnologien“ „Reaktion auf sich abzeichnende oder unvorhergesehene Erfordernisse der Politik“ Absatz 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Eine Maßnahme „neue und künftige Technologien“ wird herausragende interdisziplinäre Arbeiten auf künftigen, mit IKT zusammenhängenden Forschungsgebieten anregen und fördern. Schwerpunkte sind u. a.: Untersuchung der neuen Grenzen der Miniaturisierung und der Datenverarbeitung einschließlich etwa der Ausnutzung von Quanteneffekten; Beherrschung der Komplexität vernetzter DV- und Kommunikationssysteme; Untersuchung neuer Konzepte für intelligente Systeme für neue personalisierte Produkte und Dienste und Experimente damit. |
Eine Maßnahme „neue und künftige Technologien“ wird herausragende interdisziplinäre Arbeiten auf künftigen, mit IKT zusammenhängenden Forschungsgebieten anregen und fördern. Schwerpunkte sind u. a.: Untersuchung der neuen Grenzen der Miniaturisierung und der Datenverarbeitung einschließlich etwa der Ausnutzung von Quanteneffekten; Beherrschung der Komplexität vernetzter DV- und Kommunikationssysteme einschließlich Software; Untersuchung neuer Konzepte für intelligente Systeme für neue personalisierte Produkte und Dienste und Experimente damit. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 99 Anhang I „Themen“ Nummer 4 „Nanowissenschaften, Nanotechnologien, Werkstoffe und neue Produktionstechnologien“ „Ansatz“ Absatz 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Zur Stärkung seiner Wettbewerbsfähigkeit benötigt Europa radikale Innovationen. Es muss sich auf Produkte und Technologien mit hohem Mehrwert konzentrieren, um die Anforderungen der Verbraucher sowie Erwartungen in Bezug auf Umwelt, Gesundheit und Gesellschaft zu erfüllen. Ohne Forschung lassen sich diese miteinander konkurrierenden Herausforderungen nicht bewältigen. |
Zur Stärkung seiner Wettbewerbsfähigkeit benötigt Europa radikale Innovationen. Es muss sich auf Produkte, Prozesse und Technologien mit hohem Mehrwert konzentrieren, um die Anforderungen der Verbraucher sowie Erwartungen in Bezug auf Umwelt, Gesundheit und Gesellschaft zu erfüllen. Ohne Forschung lassen sich diese miteinander konkurrierenden Herausforderungen nicht bewältigen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 100 Anhang I Themen Nummer 4 „Nanowissenschaften, Nanotechnologien, Werkstoffe und neue Produktionstechnologien“ „Ansatz“ Absatz 2 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Ein Schlüsselelement dieses Themas ist die echte Integration von Nanotechnologie, Werkstoffwissenschaften und neuen Produktionsverfahren, um – bei gleichzeitiger Unterstützung nachhaltiger Produktions- und Verbrauchsmuster – zu einem industriellen Wandel mit größtmöglichen Auswirkungen zu gelangen. Im Rahmen dieses Themas werden alle industriellen Maßnahmen unterstützt, bei denen Synergien mit anderen Themen vorliegen. Es werden Anwendungen in allen Bereichen gefördert. Dazu zählen Werkstoffwissenschaften, Hochleistungstechnologien für die Fertigung und Verarbeitung, Nanobiotechnologie und Nanoelektronik. |
Die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie der Zukunft hängt in starkem Maße von den Nanotechnologien und ihren Anwendungen ab. Die FuE-Tätigkeiten auf verschiedenen Gebieten der Nanowissenschaften und -technologien können den Wandel in der europäischen Industrie beschleunigen. Die Europäische Union verfügt anerkanntermaßen über einen Vorsprung in Bereichen wie Nanowissenschaften und -technologien, Werkstoffe und neue Produktionstechnologien, den es auszubauen gilt, um die europäische Position in einem durch starken Wettbewerb gekennzeichneten weltweiten Umfeld zu sichern und weiter zu verbessern. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Dieses Thema hat eine enorme Reichweite. Die Erfahrungen mit dem sechsten Rahmenprogramm haben gezeigt, dass der Schwerpunkt stärker auf die Nanowissenschaften und -technologien gelegt werden muss, um sich nicht zu verzetteln. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 101 Anhang I Themen Nummer 4 „Nanowissenschaften, Nanotechnologien, Werkstoffe und neue Produktionstechnologien“ Maßnahmen Punkt 2 Absatz 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Neue fortgeschrittene Werkstoffe mit höherem Wissensinhalt, neuen Funktionalitäten und besserer Leistung werden für die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und die nachhaltige Entwicklung immer wichtiger. Nach der neuen Modellen der verarbeitenden Industrie sind es die Werkstoffe selbst und nicht die Verfahrensschritte, die in erster Linie für den höheren Wert der Produkte und ihre Leistung verantwortlich sind. |
Neue fortgeschrittene - insbesondere zusammengesetzte - Werkstoffe mit höherem Wissensinhalt, neuen Funktionalitäten und besserer Leistung werden für die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und die nachhaltige Entwicklung immer wichtiger. Nach der neuen Modellen der verarbeitenden Industrie sind es die Werkstoffe selbst und nicht die Verfahrensschritte, die in erster Linie für den höheren Wert der Produkte und ihre Leistung verantwortlich sind. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Es gibt genauso viele Forschungstätigkeiten im Bereich der zusammengesetzten Werkstoffe wie im Bereich der Metalle; die zusammengesetzten Werkstoffe werfen spezifische Probleme (Haften usw.) auf, die nicht Metallverbindungen betreffen (Schweißen usw.). | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 102 Anhang I „Themen“ Nummer 4 „Nanowissenschaften, Nanotechnologien, Werkstoffe und neue Produktionstechnologien“ Maßnahmen Punkt 2 Absatz 2 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die Forschungsarbeiten werden sich auf die Entwicklung neuer wissensgestützter Werkstoffe mit auf ihre Verwendung zugeschnittenen Eigenschaften konzentrieren. Dies erfordert eine intelligente Steuerung der ihnen innewohnenden Eigenschaften, der Verarbeitung und der Produktion, wobei während ihres gesamten Lebenszyklus die möglichen Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt berücksichtigt werden müssen. Der Schwerpunkt wird auf neuen fortgeschrittenen Werkstoffen liegen, die durch Ausschöpfung des Potenzials der Nanotechnologien und Biotechnologien bzw. durch das „Lernen von der Natur“ gewonnen wurden - insbesondere also Nanowerkstoffen, Biowerkstoffen und hybriden Werkstoffen höherer Leistung. |
Die Forschungsarbeiten werden sich auf die Entwicklung neuer wissensgestützter Werkstoffe mit auf ihre Verwendung zugeschnittenen Eigenschaften konzentrieren. Dies erfordert eine intelligente Steuerung der ihnen innewohnenden Eigenschaften, der Verarbeitung und der Produktion, wobei während ihres gesamten Lebenszyklus die möglichen Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt berücksichtigt werden müssen. Der Schwerpunkt wird auf neuen fortgeschrittenen Werkstoffen liegen, die durch Ausschöpfung des Potenzials der Nanotechnologien und Biotechnologien bzw. durch das „Lernen von der Natur“ gewonnen wurden - insbesondere also Nanowerkstoffen, Biowerkstoffen, Metawerkstoffen und hybriden Werkstoffen höherer Leistung. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Metawerkstoffe sind eine neue Klasse von Werkstoffen, die Eigenschaften besitzen, die in der Natur nicht vorkommen und die aufgrund ihrer innovativen Bedeutung und ihrer Zukunftsaussichten nicht außer Acht gelassen werden dürfen; eine der gängigsten Anwendungen von Metawerkstoffen besteht derzeit in der Herstellung von Flachlinsen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 103 Anhang I „Themen“ Nummer 4 „Nanowissenschaften, Nanotechnologien, Werkstoffe und neue Produktionstechnologien“ Maßnahmen Punkt 3 Absatz 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Um die Industrie der EU von einer ressourcenintensiven zu einer wissensgestützten Industrie umzuwandeln, sind neue Fertigungskonzepte erforderlich. Diese hängen davon ab, dass eine völlig neue Haltung im Hinblick auf den fortlaufenden Erwerb, den Einsatz und Schutz und die Finanzierung neuen Wissens und seiner Nutzung - auch hin zu nachhaltigen Produktions- und Verbrauchsmustern - Einzug hält. Nötig sind dazu die richtigen Voraussetzungen für eine ständige Innovation (bei Tätigkeiten der Industrie und Produktionssystemen einschließlich Bau, Geräten und Diensten) und für die Entwicklung grundlegender „Produktionswerte“ (Technologien, Organisation und Produktionseinrichtungen) unter Einhaltung der Sicherheits- und Umweltauflagen. |
Um die Industrie der EU von einer ressourcenintensiven zu einer wissensgestützten Industrie umzuwandeln, sind neue Fertigungskonzepte erforderlich. Diese hängen davon ab, dass eine völlig neue Haltung im Hinblick auf den fortlaufenden Erwerb, den Einsatz und Schutz und die Finanzierung neuen Wissens und seiner Nutzung - auch hin zu nachhaltigen Produktions- und Verbrauchsmustern - Einzug hält. Nötig sind dazu die richtigen Voraussetzungen für eine ständige Innovation (bei Tätigkeiten der Industrie und Produktionssystemen einschließlich Bau, Geräten und Diensten) und für die Entwicklung grundlegender „Produktionswerte“ (Technologien, Automation, Organisation von Ressourcen/Ausrüstungen und Produktionseinrichtungen) durch eine Förderung der Modernisierung der grundlegenden Industrieunternehmen in Europa und unter Einhaltung der Sicherheits- und Umweltauflagen, auch in Bezug auf Verbundwerkstoffe. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Es sollte etwas präziser dargelegt werden, was unter den grundlegenden Produktionswerten zu verstehen ist. Es geht letztlich um das Ziel, die europäische Industrie zu modernisieren. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 104 Anhang I Themen Nummer 4 „Nanowissenschaften, Nanotechnologien, Werkstoffe und neue Produktionstechnologien“ Maßnahmen Punkt 3 Absatz 2 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Schwerpunkte der Forschungsarbeiten sollten sein: Entwicklung und Validierung neuer industrieller Modelle und Strategien, die alle Aspekte des Lebenszyklus von Produkten und Prozessen abdecken; anpassungsfähige Produktionssysteme, die bestehende Beschränkungen von Prozessen überwinden und neue Fertigungs- und Verarbeitungsverfahren ermöglichen; vernetzte Produktion zur Entwicklung von Werkzeugen und Methoden für kooperative, Mehrwert schaffende Tätigkeiten in globalem Maßstab; Instrumente für den raschen Transfer und die Einbeziehung neuer Technologien in den Entwurf und die Praxis von Fertigungsprozessen sowie die Ausnutzung der Konvergenz der Nano-, Bio-, Info- und kognitiven Technologien zur Entwicklung neuer Produkte und technischer Konzepte einschließlich der Möglichkeit neuer Wirtschaftszweige. |
Schwerpunkte der Forschungsarbeiten sollten sein: Entwicklung und Validierung neuer industrieller Modelle und Strategien, die alle Aspekte des Lebenszyklus von Produkten und Prozessen abdecken; anpassungsfähige Produktionssysteme, die bestehende Beschränkungen von Prozessen überwinden und neue Fertigungs- und Verarbeitungsverfahren ermöglichen; vernetzte Produktion zur Entwicklung von Werkzeugen und Methoden für kooperative, Mehrwert schaffende Tätigkeiten in globalem Maßstab; Instrumente für den raschen Transfer und die Einbeziehung neuer Technologien in den Entwurf und die Praxis von Fertigungsprozessen sowie die Ausnutzung multidisziplinärer Forschungsnetze und der Konvergenz der Nano-, Bio-, Info- und kognitiven Technologien zur Entwicklung neuer Hybridtechnologien, Produkte und technischer Konzepte einschließlich der Möglichkeit neuer Wirtschaftszweige. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Nanowissenschaften und -technologien sind naturgemäß multidisziplinär, sodass die Entwicklung multidisziplinärer Forschungs-, Bildungs- und Ausbildungsnetze eine der wesentlichen Voraussetzungen für Innovationen im Bereich der Forschung ist. Diese Netze sollten eine breite Palette wissenschaftlicher Fachbereiche wie Nanotechnologien, Werkstoffwissenschaften, Ingenieurwesen, Informations- und Kommunikationstechnologien, Biotechnologien, Geowissenschaften sowie Umweltwissenschaften integrieren, um neue Hybridtechnologien zu entwickeln und eine enge Verzahnung der einzelnen wissenschaftlichen Fachbereiche herzustellen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 105 Anhang I Themen Nummer 4 „Nanowissenschaften, Nanotechnologien, Werkstoffe und neue Produktionstechnologien“ Maßnahmen Punkt 4 Absatz 2 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Schwerpunkte der Forschungsarbeiten wird auf neuen Anwendungen und neuartigen schrittweisen Lösungen wichtiger Probleme liegen sowie auf der Erfüllung der FTE-Anforderungen, die von den verschiedenen europäischen Technologieplattformen herausgestellt wurden. Unterstützt wird die Integration neuer Kenntnisse und der Nano-, Werkstoff- und Produktionstechnologien in Anwendungen für einzelne oder mehrere Sektoren, wie zum Beispiel in den Bereichen Gesundheit, Bau, Weltraumindustrie, Verkehr, Energie, Chemie, Umwelt, Textilien und Kleidung, Zellstoff und Papier, Maschinenbau sowie im übergreifenden Bereich der industriellen Sicherheit. |
Schwerpunkte der Forschungsarbeiten wird auf neuen Anwendungen und neuartigen schrittweisen Lösungen wichtiger Probleme liegen sowie auf der Erfüllung der FTE-Anforderungen, die von den verschiedenen europäischen Technologieplattformen herausgestellt wurden. Unterstützt wird die Integration neuer Kenntnisse und der Nano-, Werkstoff- und Produktionstechnologien in Anwendungen für einzelne oder mehrere Sektoren, wie zum Beispiel in den Bereichen Gesundheit, Lebensmittelverarbeitung, Bau (einschließlich öffentliche Arbeiten), Luft- und Raumfahrtindustrie, Verkehr, Energie, Chemie, Umwelt, Textilien und Kleidung, Fußbekleidung, Zellstoff und Papier, Maschinenbau sowie im übergreifenden Bereich der industriellen Sicherheit. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die genannten Industriezweige, die von der Forschung in diesem Bereich profitieren können, sollten nicht vergessen werden. Klärung des alten Änderungsantrags 103 zur Raum- und Luftfahrtindustrie. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 106 Anhang I Themen Nummer 5 „Energie“ „Ansatz“ Absatz 3 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Energiebranche ist angesichts des harten globalen Wettbewerbs ein wichtiges Ziel dieses Themas und soll die europäische Industrie dazu befähigen, bei zentralen Energietechnologien weltweit führend zu werden oder ihre führende Position zu behaupten. Vor allem KMU bilden das Rückgrat des Energiesektors; sie spielen eine entscheidende Rolle in der Energieversorgungskette und ihnen wird bei der Innovationsförderung eine Schlüsselfunktion zukommen. Ihre starke Beteiligung an Forschungs- und Demonstrationstätigkeiten ist von grundlegender Bedeutung und wird aktiv gefördert werden. |
Die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Energiebranche ist angesichts des harten globalen Wettbewerbs ein wichtiges Ziel dieses Themas und soll die europäische Industrie dazu befähigen, bei zentralen Energietechnologien weltweit führend zu werden oder ihre führende Position zu behaupten. Diese führende Position kann in Anbetracht der starken Konkurrenz nur durch hohe Investitionen in Forschung und Entwicklung gesichert werden. Vor allem KMU bilden das Rückgrat des Energiesektors; sie spielen eine entscheidende Rolle in der Energieversorgungskette und ihnen wird bei der Innovationsförderung eine Schlüsselfunktion zukommen. Ihre starke Beteiligung an Forschungs- und Demonstrationstätigkeiten ist von grundlegender Bedeutung und wird aktiv gefördert werden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Es soll deutlich gemacht werden, dass hohe Investitionen in Forschung und Entwicklung dazu beitragen, die führende Position Europas im weltweiten Wettbewerb zu sichern. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 107 Anhang I Themen Nummer 5 „Energie“ „Ansatz“ Absatz 5 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Um die Verbreitung und Nutzung der Forschungsergebnisse zu stärken, werden in allen Bereichen die Weitergabe von Kenntnissen und der Transfer von Ergebnissen auch an politische Entscheidungsträger unterstützt. Dadurch werden die Maßnahmen des Programms „Intelligente Energie – Europa“, einer Komponente des Programms „Wettbewerbsfähigkeit und Innovation“, zur Förderung der Innovationstätigkeit und zur Beseitigung nichttechnischer Hemmnisse für die umfassende Markteinführung demonstrierter Energietechnologien ergänzt werden. |
Um die Verbreitung und Nutzung der Forschungsergebnisse zu stärken, werden in allen Bereichen die Weitergabe von Kenntnissen und der Transfer von Ergebnissen auch an politische Entscheidungsträger unterstützt. Es werden konkret die Multidisziplinarität und die Interdisziplinarität gefördert und die größtmögliche Synergie und Komplementarität mit anderen Gemeinschaftsprogrammen und ‑maßnahmen, wie „Intelligente Energie – Europa“ im Rahmen des Programms „Wettbewerbsfähigkeit und Innovation“, angestrebt. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die im Rahmen des Siebten Programms finanzierten Tätigkeiten müssen in engem Zusammenhang mit den durch andere Programme geförderten Tätigkeiten stehen, damit sie sich gegenseitig ergänzen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 108 Anhang I Themen Nummer 5 „Energie“ Maßnahmen Absatz -1 (neu) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die Kriterien für die Gewährung von Forschungsgeldern im Energiesektor müssen erlauben zu beurteilen, inwieweit die betreffenden Technologien zur Erreichung der energiepolitischen Ziele der EU – Aufbau eines von Wettbewerk gekennzeichneten, nachhaltigen und sicheren Energiesektors – beitragen. Die relativ begrenzten Gemeinschaftsmittel für Forschung und Entwicklung in diesem Abschnitt müssen auf Technologien konzentriert werden, die rasch zu einer Senkung der CO2-Emissionen führen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die relativ begrenzten Gemeinschaftsmittel für Forschung und Entwicklung im Bereich der nichtnuklearen Energie müssen auf Technologien konzentriert werden, die strenge und objektive wissenschaftliche Kriterien erfüllen. Es geht darum, innerhalb eines kurzen Zeitraums die Energieabhängigkeit und die Energieeinfuhren der EU zu senken, eine Reihe energiepolitischer Probleme zu lösen, die CO2-Emissionen rasch zu senken, die globale Wettbewerbsfähigkeit der EU zu erhöhen sowie Arbeitsplätze zu schaffen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 109 Anhang I Themen Nummer 5 „Energie“ Maßnahmen Punkt 2 „Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien“ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Entwicklung und Demonstration integrierter Technologien für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, die für unterschiedliche regionale Bedingungen geeignet sind, zwecks Bereitstellung der Mittel für eine nennenswerte Steigerung des Anteils der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien in der EU. Die Forschung sollte den Gesamtwirkungsgrad erhöhen, die Stromkosten signifikant senken, die Prozesszuverlässigkeit verbessern und die Umweltfolgen weiter verringern. Der Schwerpunkt wird auf der Photovoltaik, der Windenergie und der Biomasse (einschließlich der biologisch abbaubaren Abfallanteile) liegen. Ein weiteres Ziel der Forschung wird die umfassende Nutzung des Potenzials anderer erneuerbarer Energiequellen – Geothermie, thermische Solarenergie, Meeresenergie und kleine Wasserkraftwerke sein. |
Erforschung, Entwicklung und Demonstration integrierter Technologien für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, die für unterschiedliche regionale Bedingungen geeignet sind, zwecks Bereitstellung der Mittel für eine nennenswerte Steigerung des Anteils der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien in der EU. Die Forschung sollte den Gesamtwirkungsgrad erhöhen, die bestehenden Hindernisse beseitigen und dadurch die Stromkosten signifikant senken, die Prozesszuverlässigkeit verbessern und die Umweltfolgen weiter verringern. Der Schwerpunkt wird auf der Photovoltaik und der solaren Wärmeenergie, der Windenergie und der Biomasse (einschließlich des Pflanzenanbaus zur Energieerzeugung und der biologisch abbaubaren Abfallanteile) liegen. Ein weiteres Ziel der Forschung wird die umfassende Nutzung des Potenzials anderer erneuerbarer Energiequellen – Geothermie, thermische Solarenergie, Meeresenergie und kleine Wasserkraftwerke sein. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Es wird vorgeschlagen, den einleitenden Satzteil der verschiedenen Punkte dahingehend einheitlich zu gestalten, dass die drei wissenschaftlichen Komponenten Forschung, Entwicklung und Demonstration angeführt werden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Nutzung der Solarenergie für die Stromerzeugung darf sich nicht auf die Photovoltaik beschränken; es müssen auch die Möglichkeiten der Wärmekrafterzeugung mit Hilfe von thermischen Solarkollektoren mittlerer und hoher Temperatur ausgebaut werden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Es erscheint zweckmäßig, das Ziel, die Tätigkeiten im Zusammenhang mit Energiepflanzen und deren Möglichkeiten zu verstärken und verbessern, querschnittsmäßig anzugehen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 110 Anhang I Themen Nummer 5 „Energie“ Maßnahmen Punkt 3 „Herstellung von Brennstoffen aus erneuerbaren Energien“ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Entwicklung und Demonstration verbesserter Umwandlungstechnologien für nachhaltig ausgerichtete Produktions- und Versorgungsketten für feste, flüssige und gasförmige Biokraftstoffe aus Biomasse (einschließlich der biologisch abbaubaren Abfallanteile), insbesondere für Biokraftstoffe für den Verkehr. Der Schwerpunkt sollte auf neuen Biokraftstoffarten und auf neuen Produktions- und Vertriebswegen für die vorhandenen Biokraftstoffe, auch auf der integrierten Energieerzeugung und der Erzeugung anderer Mehrwertprodukte durch Bioraffinerien, liegen. Um eine positive Kohlenstoffbilanz „von der Quelle bis zum Nutzer“ zu erzielen, wird die Forschung sich auf die Verbesserung der Energieeffizienz, der Technologieintegration und der Nutzung von Ausgangsstoffen konzentrieren. Fragen wie die Logistik der Ausgangsstoffe, die pränormative Forschung und die Normung für eine sichere und zuverlässige Nutzung für Transportanwendungen und stationäre Anwendungen werden ebenfalls behandelt werden. Zur Nutzung des Potenzials der Wasserstofferzeugung aus erneuerbaren Energien werden Verfahren auf der Basis von Biomasse, Ökostrom und Sonnenenergie gefördert werden. |
Erforschung, Entwicklung und Demonstration verbesserter Umwandlungstechnologien für nachhaltig ausgerichtete Produktions- und Versorgungsketten für feste, flüssige und gasförmige Biokraftstoffe aus Biomasse und dem Pflanzenanbau zur Energieerzeugung (einschließlich der biologisch abbaubaren Abfallanteile), insbesondere für Biokraftstoffe für den Verkehr. Der Schwerpunkt sollte auf neuen Biokraftstoffarten und auf neuen Produktions- und Vertriebswegen für die vorhandenen Biokraftstoffe, auch auf der integrierten Energieerzeugung und der Erzeugung anderer Mehrwertprodukte durch Bioraffinerien, liegen. Um eine positive Kohlenstoffbilanz „von der Quelle bis zum Nutzer“ zu erzielen, wird die Forschung sich auf die Verbesserung der Energieeffizienz, der Technologieintegration und der Nutzung von Ausgangsstoffen konzentrieren. Fragen wie die Energiepflanzen, die Logistik der Ausgangsstoffe, die pränormative Forschung und die Normung für eine sichere und zuverlässige Nutzung für Transportanwendungen und stationäre Anwendungen werden ebenfalls behandelt werden. Zur Nutzung des Potenzials der Wasserstofferzeugung aus erneuerbaren Energien werden Verfahren auf der Basis von Biomasse, Ökostrom und Sonnenenergie gefördert werden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Es wird vorgeschlagen, den einleitenden Satz der verschiedenen Punkte dahingehend einheitlich zu gestalten, dass die drei wissenschaftlichen Komponenten Forschung, Entwicklung und Demonstration angeführt werden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Es erscheint zweckmäßig, das Ziel, die Tätigkeiten im Zusammenhang mit Energiepflanzen und deren Möglichkeiten zu verstärken und verbessern, querschnittsmäßig anzugehen. Deshalb wird vorgeschlagen, sie in diesem Absatz, wie im vorhergehenden Absatz, anzuführen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 111 Anhang I Themen Nummer 5 „Energie“ Maßnahmen Punkt 4 „Erneuerbare Energien zu Heiz- und Kühlzwecken“ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Entwicklung und Demonstration vielfältiger Technologien zur Steigerung des Potenzials der Nutzung erneuerbarer Energiequellen zu Heiz- und Kühlzwecken als Beitrag zu einer nachhaltigen Energiewirtschaft. Erreicht werden sollen nennenswerte Kostensenkungen, Effizienzsteigerungen, eine weitere Verringerung der Umweltfolgen und eine optimierte Nutzung von Technologien unter unterschiedlichen regionalen Bedingungen. Forschung und Demonstration sollten neue Systeme und Komponenten für industrielle Anwendungen (einschließlich thermischer Meereswasserentsalzung), für Anwendungen im Bereich der Fernheizung und/oder speziellen Raumheizung und ‑kühlung, der konstruktiven Einbeziehung dieser Energien und der Energiespeicherung einbeziehen. |
Erforschung, Entwicklung und Demonstration vielfältiger Technologien zur Steigerung des Potenzials der Nutzung erneuerbarer Energiequellen für die aktive Heizung und zu Kühlzwecken sowie im Hinblick auf Verbesserungen der Systeme zur Nutzung der passiven oder natürlichen Heizung als Beitrag zu einer nachhaltigen Energiewirtschaft. Erreicht werden sollen nennenswerte Kostensenkungen, Effizienzsteigerungen, eine weitere Verringerung der Umweltfolgen und eine optimierte Nutzung von Technologien unter unterschiedlichen regionalen Bedingungen. Forschung und Demonstration sollten neue Systeme und Komponenten für industrielle Anwendungen (einschließlich thermischer Meereswasserentsalzung), für Anwendungen im Bereich der Fernheizung und/oder speziellen Raumheizung und ‑kühlung, der konstruktiven Einbeziehung dieser Energien und der Energiespeicherung einbeziehen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Es wird vorgeschlagen, den einleitenden Satz der verschiedenen Punkte dahingehend einheitlich zu gestalten, dass die drei wissenschaftlichen Komponenten Forschung, Entwicklung und Demonstration angeführt werden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Europäische Union muss mit Hilfe legislativer Instrumente, die die Energieeffizienz beim Bau von Gebäuden betreffen, mehr Forschung über die Möglichkeiten des Einsatzes von Systemen für die Nutzung der passiven oder natürlichen Heizung betreiben. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 112 Anhang I Themen Nummer 5 „Energie“ Maßnahmen Punkt 6 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Der Großteil der Stromerzeugung erfolgt weltweit nach wie vor durch kohlegefeuerte Kraftwerke, bei denen jedoch ein erhebliches Potenzial für weitere Effizienzsteigerungen und Emissionssenkungen (vor allem der CO2-Emissionen) besteht. Zur Aufrechterhaltung der Wettbewerbsfähigkeit und als Beitrag zur Bewältigung der CO2-Emissionen werden die Entwicklung und die Demonstration sauberer Kohleumwandlungstechnologien gefördert werden; Ziel dabei ist es, die Kraftwerkseffizienz und -zuverlässigkeit signifikant zu erhöhen, die Schadstoffemissionen zu minimieren und die Kosten unter verschiedenen Betriebsbedingungen insgesamt zu senken. Diese Maßnahmen sollten mit Blick auf die künftige emissionsfreie Stromerzeugung Entwicklungen bei den CO2-Abscheidungs- und -Speichertechnologien vorbereiten, sie ergänzen und mit ihnen in Zusammenhang stehen. |
Der Großteil der Stromerzeugung erfolgt weltweit nach wie vor durch kohlegefeuerte Kraftwerke, bei denen jedoch ein erhebliches Potenzial für weitere Effizienzsteigerungen und Emissionssenkungen (vor allem der CO2-Emissionen) besteht. Zur Aufrechterhaltung der Wettbewerbsfähigkeit und als Beitrag zur Erhaltung der Ressourcen und zur Bewältigung der CO2-Emissionen werden die Entwicklung und die Demonstration sauberer Kohleumwandlungstechnologien gefördert werden; Ziel dabei ist es, die Kraftwerkseffizienz und -zuverlässigkeit signifikant zu erhöhen, die Schadstoffemissionen einschließlich feiner Partikel, Spurenelemente, Quecksilber und organischer Verbindungen zu minimieren und die Kosten unter verschiedenen Betriebsbedingungen insgesamt zu senken. Diese Maßnahmen sollten mit Blick auf die künftige emissionsfreie Stromerzeugung Entwicklungen bei den CO2-Abscheidungs- und -Speichertechnologien vorbereiten, sie ergänzen und mit ihnen in Zusammenhang stehen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Es ist wichtig, alle möglichen Verbesserungen der bestehenden oder künftigen Kohlekraftwerke zu erforschen. Diese Änderung will die Bandbreite der Forschung in der EU erweitern, nicht nur um die Energieeffizienz zu steigern und die CO2-Emissionen zu senken, sondern auch um Emissionen (feine Partikel, Spurenelemente, Quecksilber und organische Verbindungen) vollständig zu vermeiden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 113 Anhang I Themen Nummer 5„Energie“ Maßnahmen Punkt 7 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Um den Übergang zu einem stärker nachhaltig ausgerichteten Energiesystem zu erleichtern, sind weit reichende FuE-Anstrengungen erforderlich, damit die Effizienz, Flexibilität, Sicherheit und Zuverlässigkeit der europäischen Strom- und Gassysteme und -netze verbessert werden. Was die Stromnetze betrifft, so werden das Ziel der Umwandlung der derzeitigen Stromnetze in ein belastbares interaktives (Kunden-/Betreiber-) Dienstleistungsnetz und das Ziel der Beseitigung der Hemmnisse für den großtechnischen Einsatz und für die tatsächliche Integration erneuerbarer Energieträger und der dezentralen Erzeugung (z. B. Brennstoffzellen, Mikroturbinen, Kolbenmaschinen) auch die Entwicklung und die Demonstration wichtiger Basistechnologien (z. B. innovative IKT-Lösungen, Speichertechnologien für erneuerbare Energien, Leistungselektronik und Vorrichtungen auf der Basis von Hochtemperatur-Supraleitern) erfordern. Bei den Gasnetzen sollen intelligentere und effizientere Verfahren und Systeme für den Gastransport und die Gasverteilung unter Einbeziehung der erneuerbaren Energieträger demonstriert werden. |
Um den Übergang zu einem stärker nachhaltig ausgerichteten Energiesystem zu erleichtern, sind weit reichende FuE-Anstrengungen erforderlich, damit die Effizienz, Flexibilität, Sicherheit und Zuverlässigkeit der europäischen Strom- und Gassysteme und -netze verbessert werden. Was die Stromnetze betrifft, so werden das Ziel der Umwandlung der derzeitigen Stromnetze in ein belastbares interaktives (Kunden-/Betreiber-) Dienstleistungsnetz und das Ziel der Beseitigung der Hemmnisse für den großtechnischen Einsatz und für die tatsächliche Integration erneuerbarer Energieträger und der dezentralen Erzeugung (z. B. Brennstoffzellen, Mikroturbinen, Kolbenmaschinen) sowie der Verbesserung der Versorgungsqualität (in Bezug auf die Spannung und die gelieferte Energie) auch die Entwicklung und die Demonstration wichtiger Basistechnologien (z. B. innovative IKT-Lösungen, Speichertechnologien für erneuerbare Energien, elektronische Messung und automatisiertes Zählermanagement, Leistungselektronik und Vorrichtungen auf der Basis von Hochtemperatur-Supraleitern, IKT-Kontrollsysteme für aktives Netzmanagement, effizientes Personalmanagement usw.) erfordern. Bei den Gasnetzen sollen intelligentere und effizientere Verfahren und Systeme für den Gastransport und die Gasverteilung unter Einbeziehung der erneuerbaren Energieträger demonstriert werden. Die Erforschung der Integration von Strom- und Gasnetzen (z.B. integrierte Kontrollzentren, Multimessung und gemeinsamer Einsatz von Personal) zielt auf die Effizienz beider Sektoren ab. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
The integration of distributed generation is one of the biggest challenges for electricity networks of the future in order to promote the growth of RES, improve quality of supply and satisfy users needs. The users will be more and more involved in the electricity market through innovative technologies (e.g. Electronic Metering, Automated Meter Management, pre-paid energy, broadband services, etc.), also generating electric energy locally (Distributed Generation). Research for the management and integration of DG in distribution networks is welcome. ICT systems will play a leading role. For efficient management of distribution networks, organizational skills must be improved: work force management, integration of power and gas operation, shared work force for gas and electricity networks may improve efficiency levels. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 114 Anhang I Themen Nummer 5 „Energie“ Maßnahmen Punkt 8 „Energieeffizienz und Energieeinsparung“ Absatz 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die umfassenden Möglichkeiten, Energie einzusparen und die Energieeffizienz zu verbessern, müssen durch die Optimierung, Validierung und Demonstration neuer Konzepte und Technologien für Gebäude, Dienstleistungen und Industrie nutzbar gemacht werden. Dazu gehören die Kombination von nachhaltigen Strategien und Technologien für mehr Energieeffizienz, die Verwendung erneuerbarer Energien und der Polygeneration und die großflächige Einbeziehung von Energienachfragesteuerungssystemen in Städten und Gemeinden. Diese groß angelegten Maßnahmen können durch innovative Forschung und Entwicklung, die auf spezielle Komponenten oder Technologien, z. B. auf die Polygeneration und umweltfreundliche Gebäude, abstellen, unterstützt werden. Ein zentrales Ziel besteht darin, die Energiesysteme in den Gemeinden dadurch zu optimieren, dass eine nennenswerte Senkung der Energienachfrage mit der erschwinglichsten und am stärksten nachhaltig ausgerichteten Energieversorgungslösung, zu der auch die Nutzung neuer Kraftstoffe in speziellen Fahrzeugflotten gehört, gekoppelt wird. |
Die umfassenden Möglichkeiten, Energie einzusparen und die Energieeffizienz zu verbessern, müssen durch die Optimierung, Validierung, Erforschung, Entwicklung und Demonstration neuer Konzepte und Technologien für Gebäude, Transport, Dienstleistungen und Industrie nutzbar gemacht werden. Dazu gehören die Kombination von nachhaltigen Strategien und Technologien für mehr Energieeffizienz, die Verwendung erneuerbarer Energien und der Polygeneration und die großflächige Einbeziehung von Energienachfragesteuerungssystemen in Städten und Gemeinden. Diese groß angelegten Maßnahmen können durch innovative Forschung und Entwicklung, die auf spezielle Komponenten oder Technologien, z. B. auf die Polygeneration und umweltfreundliche Gebäude, abstellen, unterstützt werden. Ein zentrales Ziel besteht darin, die Energiesysteme in den Gemeinden dadurch zu optimieren, dass eine nennenswerte Senkung der Energienachfrage mit der erschwinglichsten und am stärksten nachhaltig ausgerichteten Energieversorgungslösung, zu der auch die Nutzung neuer Kraftstoffe in speziellen Fahrzeugflotten gehört, gekoppelt wird. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Es wird vorgeschlagen, den einleitenden Satz der verschiedenen Punkte dahingehend einheitlich zu gestalten, dass die drei wissenschaftlichen Komponenten Forschung, Entwicklung und Demonstration angeführt werden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Transportsektor darf von den in diesem Absatz vorgesehenen Tätigkeiten nicht ausgeschlossen werden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 115 Anhang I Themen Nummer 6 „Umwelt (einschließlich Klimaänderung)“ Abschnitt „Ziel“ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Förderung eines nachhaltigen Managements der natürlichen und vom Menschen geschaffenen Umwelt und ihrer Ressourcen durch die Erweiterung unserer Kenntnisse über die Wechselwirkungen zwischen Biosphäre, Ökosystemen und menschlichen Tätigkeiten und die Entwicklung neuer Technologien, Werkzeuge und Dienstleistungen, um Umweltprobleme mit einem integrierten Ansatz lösen zu können. Der Schwerpunkt wird auf der Vorhersage von Veränderungen beim Klima sowie bei Umwelt-, Erd- und Ozeansystemen und auf Werkzeugen und Technologien für die Überwachung, Verhütung und Eindämmung von Umweltbelastungen und -risiken - u. a. für die Gesundheit und die dauerhafte Erhaltung der natürlichen und vom Menschen geschaffenen Umwelt - liegen. |
Förderung eines nachhaltigen Managements der natürlichen und vom Menschen geschaffenen Umwelt und ihrer Ressourcen durch die Erweiterung unserer Kenntnisse über die Wechselwirkungen zwischen Biosphäre, Ökosystemen und menschlichen Tätigkeiten, über die biologische Vielfalt und ihre nachhaltige Nutzung und durch die Entwicklung neuer Technologien, Werkzeuge und Dienstleistungen, um Umweltprobleme mit einem integrierten Ansatz lösen zu können. Der Schwerpunkt wird auf der Vorhersage von Veränderungen beim Klima sowie bei Umwelt-, Erd- und Ozeansystemen und auf Werkzeugen und Technologien für die Überwachung, Verhütung, Eindämmung und Bewältigung von Umweltbelastungen und -risiken - u. a. für die Gesundheit und die dauerhafte Erhaltung der natürlichen und vom Menschen geschaffenen Umwelt - liegen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bestimmte Umweltbelastungen oder -risiken können nur schwer umkehrbar sein. Daher müssen die Möglichkeiten ihrer Bewältigung untersucht werden, um die Folgen, die sie für den Menschen und seine Umwelt haben, zu mindern. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 116 Anhang I Themen Nummer 6 “Umwelt (einschließlich Klimaänderung)“ „Ansatz“ Absatz 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Für die Lebensqualität der heutigen und künftiger Generationen sowie für das Wirtschaftswachstum ist Umweltschutz von grundlegender Bedeutung. Da die natürlichen Ressourcen der Erde und die vom Menschen geschaffene Umwelt Belastungen durch Bevölkerungswachstum, Urbanisierung, ein stetiges Wachstum der Bereiche Landwirtschaft, Verkehr und Energie sowie durch Klimaschwankungen und Erwärmungsprozesse auf lokaler, regionaler und globaler Ebene ausgesetzt sind, steht die EU vor der Herausforderung, ein kontinuierliches und nachhaltiges Wachstum bei gleichzeitiger Eindämmung negativer Umweltauswirkungen sicherstellen zu müssen. Eine EU-weite Zusammenarbeit bietet sich deshalb an, weil Länder, Regionen und Städte vor den gleichen Umweltproblemen stehen und angesichts der Größenordnung, des Umfangs und der hohen Komplexität der Umweltforschung eine kritische Masse erforderlich ist. Eine solche Zusammenarbeit erleichtert auch die gemeinsame Planung, die Nutzung vernetzter und interoperabler Datenbanken sowie die Entwicklung von gemeinsamen Indikatoren, Beurteilungsverfahren und kohärenten und großmaßstäblichen Beobachtungs- und Vorhersagesystemen. Die internationale Zusammenarbeit ist ferner zur Erweiterung des Wissensstandes und zur Förderung eines besseren Managements auf globaler Ebene notwendig. |
Für die Lebensqualität der heutigen und künftiger Generationen sowie für das Wirtschaftswachstum ist Umweltschutz von grundlegender Bedeutung. Da die natürlichen Ressourcen der Erde und die vom Menschen geschaffene Umwelt Belastungen durch Bevölkerungswachstum, Urbanisierung, Bebauung und ein stetiges Wachstum der Bereiche Landwirtschaft, Viehzucht, Aquakultur und Fischerei, Verkehr und Energie sowie durch Klimaschwankungen und Erwärmungsprozesse auf lokaler, regionaler und globaler Ebene ausgesetzt sind, steht die EU vor der Herausforderung, ein kontinuierliches und nachhaltiges Wachstum bei gleichzeitiger Eindämmung negativer Umweltauswirkungen sicherstellen zu müssen. Eine EU-weite Zusammenarbeit bietet sich deshalb an, weil Länder, Regionen und Städte vor den gleichen Umweltproblemen stehen und angesichts der Größenordnung, des Umfangs und der hohen Komplexität der Umweltforschung eine kritische Masse erforderlich ist. Eine solche Zusammenarbeit erleichtert auch die gemeinsame Planung, die Nutzung vernetzter und interoperabler Datenbanken sowie die Entwicklung von gemeinsamen Indikatoren, Beurteilungsverfahren und kohärenten und großmaßstäblichen Beobachtungs- und Vorhersagesystemen. Die internationale Zusammenarbeit ist ferner zur Erweiterung des Wissensstandes und zur Förderung eines besseren Managements auf globaler Ebene notwendig. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Umweltauswirkungen der Viehzucht (z.B. durch die Produktion von Gülle und deren Beeinträchtigung des Grundwassers), der Fischerei (z.B. was die Erhaltung der Ressourcen oder die Einführung neuer, umweltschonenderer Fanggeräte betrifft) und der Aquakultur (z.B. durch die Küstenreusen und ihren Einfluss auf die Umwelt) müssen erwähnt werden, da sie speziell unter die in diesem Absatz genannten Tätigkeiten fallen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 117 Anhang I Themen „Umwelt (einschließlich Klimaänderung)“ „Ansatz“ Absatz 4 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die Koordinierung der nationalen Programme soll durch die Ausweitung der bestehenden ERA-NETs in der Umweltforschung und die Vertiefung ihrer Zusammenarbeit verstärkt werden, u. a. durch eine gemeinsame Durchführung der Ostseeforschungsprogramme und neue ERA-NETs. |
Die Koordinierung der nationalen Programme soll durch die Ausweitung der bestehenden ERA-NETs in der Umweltforschung und die Vertiefung ihrer Zusammenarbeit verstärkt werden, u. a. durch eine gemeinsame Durchführung der Ostseeforschungsprogramme und neue ERA-NETs. Die Multidisziplinarität und die Interdisziplinarität sollen durch „gemeinsame Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen“ im Fall der Themen gefördert werden, bei denen zahlreiche Disziplinen klar ineinander übergreifen, wie den Meereswissenschaften und -technologien. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bei den Aspekten, die die Erhaltung der Meeresumwelt betreffen, ist es unbedingt erforderlich, neben der Tätigkeit und der Zusammenarbeit zwischen den betreffenden Akteuren und Ländern auch multidisziplinäre und interdisziplinäre Ansätze voranzutreiben. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 118 Anhang I Themen „Umwelt (einschließlich Klimaänderung)“ „Ansatz“ Absatz 6 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Besondere Aufmerksamkeit gilt einer verstärkten Verbreitung der Ergebnisse der EU-Forschung - auch durch die Nutzung von Synergien mit anderen Finanzierungsmechanismen auf EU-Ebene oder in den Mitgliedstaaten – sowie der Förderung ihrer Übernahme durch die jeweiligen Endnutzer, insbesondere die politischen Entscheidungsträger. |
Besondere Aufmerksamkeit gilt einer verstärkten Verbreitung der Ergebnisse der EU-Forschung wie auch der Information und der Bekanntmachung wissenschaftlicher Inhalte zu dem Zweck, Wissenschaft und Technologie der Allgemeinheit näher zu bringen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Es soll die größtmögliche Synergie und Komplementarität mit anderen Finanzierungsmechanismen auf EU-Ebene oder in den Mitgliedstaaten, wie dem Sechsten Umweltaktionsprogramm, dem Programm URBAN oder den LIFE+-Fonds, angestrebt werden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Es sollen Verbreitungsmaßnahmen erfolgen mit dem Ziel, die Übernahme dieser Maßnahmen durch die Endnutzer und insbesondere die politischen Entscheidungsträger zu fördern. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die im Rahmen des Siebten Rahmenprogramms finanzierten Tätigkeiten müssen in engem Zusammenhang mit den durch andere Programme geförderten Maßnahmen stehen, damit sie sich gegenseitig ergänzen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 119 Anhang I Themen Nummer 6 “Umwelt (einschließlich Klimaänderung)“ Maßnahmen Punkt 1 „Klimaänderung, Umweltverschmutzung und Risiken“ Spiegelstrich 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Zur Funktionsweise des Klimas und des Systems Erde sind integrierte Forschungsarbeiten erforderlich. Die Entwicklung dieser Systeme soll beobachtet und analysiert und künftige Entwicklungen sollen vorhergesagt werden. Dies soll die Entwicklung effizienter Maßnahmen zur Begrenzung der Klimaänderungen und ihrer Folgen und zur Anpassung daran ermöglichen. Fortgeschrittene Modelle für die Klimaänderung sollen - vom globalen bis zum subregionalen Maßstab - entwickelt und angewendet werden, um Veränderungen, potenzielle Auswirkungen und kritische Schwellenwerte zu ermitteln. Es werden Veränderungen bei der Zusammensetzung der Atmosphäre und beim Wasserkreislauf untersucht. Risikobezogene Konzepte sollen entwickelt werden, bei denen Veränderungen bei den Mustern für das Auftreten von Dürre, Sturm und Flut berücksichtigt werden. Ferner werden die Belastungen, denen die Umweltqualität und das Klima durch Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung ausgesetzt sind, erforscht, außerdem die Wechselwirkungen zwischen Atmosphäre, Ozonschicht der Stratosphäre, Erdboden, Eis und Meeren. Berücksichtigt werden u. a. Feedback-Mechanismen und abrupte Veränderungen (z. B. bei den Meeresströmungen) sowie die Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und die Ökosysteme. |
Zur Funktionsweise des Klimas und des Erd- und des Meeressystems (einschließlich der Polargebiete) sind integrierte Forschungsarbeiten erforderlich. Die Veränderung dieser Systeme in der Vergangenheit und ihre derzeitige Entwicklung sollen beobachtet und analysiert und künftige Entwicklungen vorhergesagt werden. Dies soll die Entwicklung effizienter Maßnahmen zur Begrenzung der Klimaänderungen und ihrer Folgen und zur Anpassung daran ermöglichen. Fortgeschrittene Modelle für die Klimaänderung sollen - vom globalen bis zum subregionalen Maßstab - entwickelt und angewendet werden, um Veränderungen, potenzielle Auswirkungen und kritische Schwellenwerte zu ermitteln. Es werden Veränderungen bei der Zusammensetzung der Atmosphäre und beim Wasserkreislauf untersucht. Risikobezogene Konzepte sollen entwickelt werden, bei denen Veränderungen bei den Mustern für das Auftreten von Dürre, Sturm und Flut berücksichtigt werden. Ferner werden die Belastungen, denen die Umweltqualität und das Klima durch Luft-, Wasser- (Oberflächenwasser- und Grundwasser-) und Bodenverschmutzung ausgesetzt sind, erforscht, außerdem die Wechselwirkungen zwischen Atmosphäre, Ozonschicht der Stratosphäre, Erdboden, Eis und Meeren, einschließlich der Auswirkungen der Veränderungen des Meeresspiegels in Küstengebieten. Berücksichtigt werden u.a. Feedback-Mechanismen und abrupte Veränderungen (z. B. bei den Meeresströmungen) sowie die Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und die Ökosysteme einschließlich der Auswirkungen auf besonders empfindliche Gebiete wie Küsten- und Gebirgsregionen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Aus der Untersuchung der Veränderungen im Erd- und im Meeressystem, die in der Vergangenheit stattgefunden haben, können wichtige Daten für die Erklärung derzeitiger Veränderungen und die Vorhersage künftiger Veränderungen gewonnen werden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Außerdem wird durch diesen Änderungsantrag die Beschreibung der Belastungen, denen unsere terrestrische und maritime Umwelt ausgesetzt ist, aktualisiert, und es werden Themen wie das Schmelzen der Pole, die Veränderungen des Meeresspiegels oder die Beeinträchtigungen des Grundwassers einbezogen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 120 Anhang I Themen Nummer 6 „Umwelt (einschließlich Klimaänderung)“ Maßnahmen Punkt 1 Spiegelstrich 2 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Zur Unterstützung des Aktionsplans für Umwelt und Gesundheit und im Hinblick auf die Berücksichtigung von Fragen des öffentlichen Gesundheitswesens und der Charakterisierung von Krankheiten im Zusammenhang mit neuen Umweltrisiken sind multidisziplinäre Forschungsarbeiten zu den Wechselwirkungen zwischen umweltbezogenen Risikofaktoren und menschlicher Gesundheit erforderlich. Der Schwerpunkt liegt auf der Mehrfachbelastung über unterschiedliche Übertragungswege, der Ermittlung der Verschmutzungsquellen und neuer bzw. sich abzeichnender Umweltstressoren (Innen- und Außenluft, elektromagnetische Felder, Lärm, toxische Substanzen etc.) und ihrer potenziellen gesundheitlichen Auswirkungen. Ferner sollen die Forschungsmaßnahmen zur biologischen Überwachung des Menschen im Hinblick auf die Entwicklung eines koordinierten und kohärenten Konzepts in Bezug auf wissenschaftliche Aspekte, Verfahren und Instrumente integriert werden. Es sollen europäische Kohortenstudien unter Berücksichtigung gefährdeter Bevölkerungsgruppen durchgeführt werden, außerdem geht es um Verfahren und Instrumente, mit denen Risikocharakterisierung, Risikobewertung und der Vergleich von Risiken und gesundheitlichen Auswirkungen verbessert werden. Im Rahmen der Forschungsarbeiten sollen Biomarker und Modellierungsinstrumente entwickelt werden, die Kombinationen von Umweltbelastungen, unterschiedliche Anfälligkeiten und den Unsicherheitsfaktor berücksichtigen. Ferner sollen Verfahren und Entscheidungshilfeinstrumente (Indikatoren, Kosten-Nutzen- und Mehrfachkriterienanalysen, Abschätzung von Gesundheitsfolgen, Analyse der Belastung durch Krankheit und der Nachhaltigkeit) für die Analyse, Bewältigung und Bekanntgabe von Risiken und für die Formulierung und Analyse politischer Maßnahmen entwickelt werden. |
Zur Unterstützung des Aktionsplans für Umwelt und Gesundheit und im Hinblick auf die Berücksichtigung von Fragen des öffentlichen Gesundheitswesens und der Charakterisierung von Krankheiten im Zusammenhang mit neuen Umweltrisiken sind multidisziplinäre Forschungsarbeiten zu den Wechselwirkungen zwischen auf die Umwelt und weltweite Veränderungen bezogenen Risikofaktoren und menschlicher Gesundheit erforderlich, besonders in der städtischen Umwelt (einschließlich aufgelassener Industriegebiete). Der Schwerpunkt liegt auf den Auswirkungen der weltweiten Veränderungen (Klimaänderung, Landnutzung, Globalisierung), der Mehrfachbelastung über unterschiedliche Übertragungswege, der Speziation und Toxikologie, auf der Ermittlung der Verschmutzungsquellen und neuer bzw. sich abzeichnender Umweltstressoren, ihrer Wechselwirkung mit natürlichen Stressfaktoren und ihren Bestandteilen (schädliche Gase, feine und ultrafeine Partikel der belebten und unbelebten Natur, Innen- und Außenluft, elektromagnetische Felder, Lärm, toxische Substanzen, Gase und Kraftfahrzeugabgase, Exposition gegenüber der Sonneneinstrahlung) und ihrer potenziellen gesundheitlichen Auswirkungen sowie auf der Analyse von Syndromen und chronischer Exposition, Wechselwirkungen zwischen Giftstoffen bzw. Giftstoffmischungen, der Analyse von genetischem Polymorphismus und Immuntests einschließlich Tests für die lymphozytische Umwandlung und Aktivierung. Gefördert wird die Erforschung von neuen oder bereits bestehenden chemischen Stoffen, wie in der [REACH-Verordnung] vorgesehen, und von Alternativen zu Tierversuchen. Ferner sollen neuartige und verbesserte Methoden der Ermittlung von Belastungsquellen und ihrer Synergiewirkungen entwickelt und die epidemiologischen Forschungsmaßnahmen zur biologischen Überwachung des Menschen im Hinblick auf die Entwicklung eines koordinierten und kohärenten Konzepts in Bezug auf wissenschaftliche Aspekte, Verfahren und Instrumente integriert werden. Es sollen europäische Kohortenstudien unter Berücksichtigung gefährdeter Bevölkerungsgruppen durchgeführt werden, außerdem geht es um Verfahren und Instrumente, mit denen Risikocharakterisierung und die Weiterbeobachtung von Risiken, Risikobewertung und der Vergleich von Risiken und gesundheitlichen Auswirkungen verbessert werden. Im Rahmen der Forschungsarbeiten sollen Biomarker, Modellierungsinstrumente und Instrumente zur Weiterbeobachtung entwickelt werden, die Kombinationen von Umweltbelastungen, unterschiedliche Anfälligkeiten und den Unsicherheitsfaktor berücksichtigen. Ferner sollen Verfahren und Entscheidungshilfeinstrumente (Indikatoren, Kosten-Nutzen- und Mehrfachkriterienanalysen, Abschätzung von Gesundheitsfolgen, Analyse der Belastung durch Krankheit und der Nachhaltigkeit) für die Analyse, Bewältigung und Bekanntgabe von Risiken und für die Formulierung und Analyse politischer Maßnahmen entwickelt werden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 121 Anhang I Themen Nummer 6 „Umwelt (einschließlich Klimaänderung)“ Maßnahmen Punkt 1 Spiegelstrich 3 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die Beherrschung von Naturkatastrophen erfordert ein Mehrfachrisikokonzept. Kenntnisse und Verfahren müssen verbessert werden und es ist ein einheitlicher Rahmen für die Bewertung von Gefahren, Anfälligkeit und Risiken erforderlich. Ferner sind Kartierungs-, Vermeidungs- und Eindämmungsstrategien zu entwickeln, wobei auch wirtschaftliche und gesellschaftliche Faktoren zu berücksichtigen sind. Klimabedingte Naturkatastrophen (Stürme, Dürren, Waldbrände, Erdrutsche, Fluten) und geologische Gefahren (Erdbeben, Vulkane, Tsunamis) werden ebenfalls untersucht. Dies wird ein besseres Verständnis der zu Grunde liegenden Prozesse und bessere Vorhersagemethoden – auf der Grundlage eines probabilistischen Konzepts – zur Folge haben. Die Entwicklung von Frühwarn- und Informationssystemen wird hierdurch ebenfalls unterstützt. Außerdem sollen die gesellschaftlichen Auswirkungen großer Naturkatastrophen quantifiziert werden. |
Die Beherrschung von Naturkatastrophen erfordert ein Mehrfachrisikokonzept, bei dem der Schwerpunkt auf einer Kombination spezifischer Risikostrategien mit umfassenden Plänen, Verfahren und Protokollen liegt. Kenntnisse und Verfahren müssen verbessert werden und es ist ein einheitlicher Rahmen für die Bewertung von Gefahren, Anfälligkeit und Risiken erforderlich. Ferner sind Kartierungs-, Vermeidungs-, Ermittlungs- und Eindämmungsstrategien zu entwickeln, wobei auch wirtschaftliche und gesellschaftliche Faktoren zu berücksichtigen sind. Klimabedingte Naturkatastrophen (Stürme, Dürren, Frost, Waldbrände, Lawinen, Erdrutsche, natürliche Emissionen, Überschwemmungen und andere Extremphänomene) und geologische Gefahren (Erdbeben, Vulkane, Tsunamis) werden ebenfalls untersucht. Dies wird ein besseres Verständnis der zu Grunde liegenden Prozesse und bessere Vorhersagemethoden – auf der Grundlage eines probabilistischen Konzepts – zur Folge haben. Forschungen über die Bewältigung von natürlichen Risiken und Naturkatastrophen, die Entwicklung von Frühwarn-, Informations- und Schnellreaktionssystemen und ihrer Steuerung sowie Untersuchungen über die Art der Bewältigung von natürlichen Risiken und Naturkatastrophen werden hierdurch ebenfalls unterstützt. Besonders wichtig zu nehmen sind Muster gesellschaftlichen Verhaltens gegenüber natürlichen Risiken und die Beurteilung ihrer Auswirkungen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 122 Anhang I Themen „Umwelt (einschließlich Klimaänderung)“ Maßnahmen Punkt 2 Spiegelstrich 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Mit den Forschungsmaßnahmen sollen die Wissensbasis erweitert und fortgeschrittene Modelle und Instrumente für ein nachhaltiges Management der Ressourcen und die Förderung nachhaltiger Verbrauchsmuster entwickelt werden. Dies soll die Vorhersage des Verhaltens von Ökosystemen und ihre Wiederherstellung sowie eine geringere Schädigung bzw. geringere Verluste an wichtigen strukturellen und funktionalen Elementen der Ökosysteme in Bezug auf biologische Vielfalt, Wasser, Boden und Meeresressourcen ermöglichen. Die Arbeiten zur Modellierung von Ökosystemen berücksichtigen die Vorgehensweisen im Naturschutz. Innovative Konzepte zur Entwicklung von Wirtschaftstätigkeiten auf der Grundlage der Leistungen von Ökosystemen werden gefördert. Es sollen Konzepte zur Vermeidung von Desertifikation, Bodenverschlechterung und Erosion sowie eines weiteren Verlustes an biologischer Vielfalt entwickelt werden. Weitere Forschungsthemen sind die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder und ein nachhaltiges Management der städtischen Umwelt, einschließlich Planung und Abfallentsorgung. Die Arbeiten sollen von der Entwicklung offener, verteilter und interoperabler Datenverwaltungs- und Informationssysteme profitieren und einen Beitrag dazu leisten. Sie sollen Einschätzungen, Vorhersagen und Dienste im Zusammenhang mit natürlichen Ressourcen und deren Nutzung unterstützen. |
Mit den Forschungsmaßnahmen sollen die Wissensbasis erweitert und fortgeschrittene Modelle und Instrumente für ein nachhaltiges Management der Ressourcen und die Förderung nachhaltiger Verbrauchsmuster entwickelt werden. Dies soll die Vorhersage des Verhaltens von Ökosystemen und ihre Wiederherstellung sowie eine geringere Schädigung bzw. geringere Verluste an wichtigen strukturellen und funktionalen Elementen der Ökosysteme in Bezug auf biologische Vielfalt, Wasser, Boden und Meeresressourcen ermöglichen. Die Arbeiten zur Modellierung von Ökosystemen berücksichtigen die Vorgehensweisen im Naturschutz sowie den Erosionsschutz, insbesondere in Gebirgsregionen. Innovative Konzepte zur Entwicklung von Wirtschaftstätigkeiten auf der Grundlage der Leistungen von Ökosystemen werden gefördert. Es sollen Konzepte zur Vermeidung von Desertifikation, Bodenverschlechterung und Erosion sowie eines weiteren Verlustes an biologischer Vielfalt entwickelt werden. Weitere Forschungsthemen sind die Entwicklung einer Gesamtstrategie für die nachhaltige Bewirtschaftung und die Erhaltung der ländlichen Gebiete, auch der Waldökosysteme und ähnlicher Systeme unter sich verändernden Umweltbedingungen einschließlich sich häufender und immer schlimmerer Katastrophen sowie der Wälder, und ein nachhaltiges Management der städtischen Umwelt unter Berücksichtigung des kulturellen Erbes, die Planung und Abfallentsorgung. Die Arbeiten sollen von der Entwicklung offener, verteilter und interoperabler Datenverwaltungs- und Informationssysteme profitieren und einen Beitrag dazu leisten. Sie sollen Einschätzungen, Vorhersagen und Dienste im Zusammenhang mit natürlichen Ressourcen und deren Nutzung unterstützen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Erhaltung der natürlichen Ressourcen erfordert die systematische Untersuchung der Erhaltungs- und Managementsysteme, was die Schwierigkeiten bei der Schaffung des Netzes Natura 2000 vor Augen führen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 123 Anhang I Themen „Umwelt (einschließlich Klimaänderung)“ Maßnahmen Punkt 3 Spiegelstrich 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Es sind neue bzw. verbesserte Umwelttechnologien notwendig, um die Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten auf die Umwelt einzudämmen, die Umwelt zu schützen und die Ressourcen effizienter zu verwalten, ferner um neue, umweltfreundlichere Produkte, Verfahren und Dienstleistungen zu entwickeln. Ergebnis der Forschungsarbeiten sollen insbesondere sein: Technologien zur Vermeidung bzw. Verringerung von Umweltrisiken, zur Eindämmung von Gefahren und Katastrophen und zur Begrenzung der Klimaänderung und des Verlusts an biologischer Vielfalt; Technologien zur Förderung einer nachhaltigen Produktion und eines nachhaltigen Verbrauchs; Technologien für ein effizienteres Ressourcenmanagement und eine effizientere Behandlung der Umweltverschmutzung in Bezug auf Wasser, Boden, Luft, marine und sonstige natürliche Ressourcen sowie Abfälle; Technologien für ein umweltgerechtes und nachhaltiges Management der Umwelt des Menschen einschließlich der bebauten Umwelt, städtischer Gebiete, der Landschaft und für den Erhalt bzw. die Wiederherstellung des kulturellen Erbes. |
Es sind neue bzw. verbesserte Umwelttechnologien notwendig, um die Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten auf die Umwelt einzudämmen, die Umwelt zu schützen und die Ressourcen effizienter zu verwalten, ferner um neue, umweltfreundlichere Produkte, Verfahren und Dienstleistungen zu entwickeln. Ergebnis der Forschungsarbeiten sollen insbesondere sein: Technologien zur Vermeidung bzw. Verringerung von Umweltrisiken, zur Eindämmung von Gefahren und Katastrophen und zur Begrenzung der Klimaänderung und des Verlusts an biologischer Vielfalt; Technologien zur Förderung einer nachhaltigen Produktion und eines nachhaltigen Verbrauchs; Technologien für ein effizienteres Ressourcenmanagement und eine effizientere Behandlung der Umweltverschmutzung in Bezug auf Wasser, Boden, Luft, marine und sonstige natürliche Ressourcen sowie Abfälle, insbesondere Abfallaufbereitung; Technologien für die Behandlung und die Wiederverwendung der Rückstände und Abfallstoffe aus der Energieerzeugung; Technologien für ein umweltgerechtes und nachhaltiges Management der Umwelt des Menschen einschließlich der bebauten Umwelt, städtischer Gebiete, der Landschaft und für den Erhalt bzw. die Wiederherstellung des kulturellen Erbes. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Abfallaufbereitung ist ein wichtiger Aspekt der Lösung der Abfallprobleme, insbesondere in Bezug auf die Energieerzeugung. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 124 Anhang I Themen Nummer 6 „Umwelt (einschließlich Klimaänderung)“ Maßnahmen Punkt „Umwelttechnologien“ Spiegelstrich 2 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Der Schwerpunkt der Forschungsarbeiten liegt auf der Risiko- und Leistungsbewertung von Technologien, einschließlich Prozessen und Produkten, sowie der Weiterentwicklung entsprechender Verfahren (z. B. Lebenszyklusanalyse). Weitere wichtige Themen sind: langfristige Möglichkeiten, Marktpotenzial und sozioökonomische Aspekte von Umwelttechnologien; Risikobewertung von Chemikalien, intelligente Versuchsstrategien und Verfahren zur Minimierung von Tierversuchen, Verfahren zur Risikoquantifizierung; wissenschaftliche Unterstützung der Entwicklung eines europäischen Prüf- und Erprobungssystems für Umwelttechnologien. |
Der Schwerpunkt der Forschungsarbeiten liegt auf der Risiko- und Leistungsbewertung von Technologien, einschließlich Prozessen, Produkten und Dienstleistungen, sowie der Weiterentwicklung entsprechender Verfahren (z. B. Lebenszyklusanalyse). Weitere wichtige Themen sind: langfristige Möglichkeiten, Marktpotenzial und sozioökonomische Aspekte von Umwelttechnologien; Risikobewertung von Chemikalien, intelligente Versuchsstrategien und Verfahren zur Minimierung von Tierversuchen, Verfahren zur Risikoquantifizierung; wissenschaftliche Unterstützung der Entwicklung eines europäischen Prüf- und Erprobungssystems für Umwelttechnologien. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Dienstleistungen werden hiermit Produkten und Prozessen gleichgestellt. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 125 Anhang I Themen Nummer 6 „Umwelt (einschließlich Klimaänderung)“ „Internationale Zusammenarbeit“ Absatz 2 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Wissenschaftliche und technologische Partnerschaften mit Entwicklungsländern sollen zu den Millenniums-Entwicklungszielen in mehreren Bereichen beitragen (z. B. Umkehrung des Trends zum Verlust an Umweltressourcen, bessere Wasserbewirtschaftung, Wasserversorgung und Sanitärtechnologien, Bewältigung der mit der Urbanisierung verbundenen Umweltprobleme), in denen auch KMU eine wichtige Rolle spielen könnten. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Beziehung zwischen globalen Umweltfragen und regionalen bzw. lokalen Entwicklungsproblemen im Zusammenhang mit natürlichen Ressourcen, biologischer Vielfalt, Landnutzung, natürlichen und anthropogenen Gefahren und Risiken, Klimaänderung, Umwelttechnologien, Umwelt und Gesundheit sowie Instrumenten für die politische Analyse. Die Zusammenarbeit mit den Industrieländern wird einen leichteren Zugang zur internationalen Spitzenforschung ermöglichen. |
Wissenschaftliche und technologische Partnerschaften mit Entwicklungsländern sollen zu den Millenniums-Entwicklungszielen in mehreren Bereichen beitragen (z. B. Prävention und Eindämmung der Auswirkungen der Klimaänderung und von Naturkatastrophen, Umkehrung des Trends zum Verlust an Umweltressourcen, bessere Wasserbewirtschaftung, Wasserversorgung und Sanitärtechnologien, Bodenbewirtschaftung und -hygiene, Verhütung und Bekämpfung der Wüstenbildung, Bewältigung der mit der Urbanisierung verbundenen Umweltprobleme und der Probleme der biologischen Vielfalt sowie Nachhaltigkeit in Produktion und Konsum), in denen auch KMU eine wichtige Rolle spielen könnten. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Beziehung zwischen globalen Umweltfragen und regionalen bzw. lokalen Entwicklungsproblemen im Zusammenhang mit natürlichen Ressourcen, biologischer Vielfalt, Landnutzung, natürlichen und anthropogenen Gefahren und Risiken, Klimaänderung, Umwelttechnologien, Umwelt und Gesundheit sowie Instrumenten für die politische Analyse. Die Zusammenarbeit mit den Industrieländern wird einen leichteren Zugang zur internationalen Spitzenforschung ermöglichen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Europäische Union kann entscheidend dazu beitragen, dass in den ärmsten Ländern eine vernünftige Entwicklung stattfindet, indem sie ihnen Techniken zur Verhütung und Bewältigung von Naturkatastrophen, zum vernünftigen Umgang mit den Ressourcen Wasser und Boden, zur nachhaltigen Stadtplanung und -entwicklung zur Verfügung stellt. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 126 Anhang I Themen Nummer 6 „Umwelt (einschließlich Klimaänderung)“ „Internationale Zusammenarbeit“ Absatz 3 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die Einrichtung von GEOSS für die Erdbeobachtung soll die internationale Zusammenarbeit bei der Erforschung des Erdsystems und der Untersuchung von Fragen der Nachhaltigkeit sowie eine koordinierte Sammlung von Daten für wissenschaftliche und politische Zwecke fördern. |
Die Einrichtung von GEOSS für die Erdbeobachtung soll die internationale Zusammenarbeit bei der Erforschung des Erdsystems und der Untersuchung von Fragen der Nachhaltigkeit sowie eine koordinierte Sammlung von Daten für wissenschaftliche und politische Zwecke fördern und das Interesse des öffentlichen und des privaten Sektors steigern. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Es liegt auf der Hand, dass die vom Makrosystem GEOSS ermittelten Daten dazu dienen, das Bewusstsein der öffentlichen und privaten Akteure für die umweltpolitischen Erfordernisse des Planeten so zu schärfen, dass sie handeln. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 127 Anhang I Themen Nummer 6 „Umwelt (einschließlich Klimaänderung)“ Abschnitt „Reaktion auf sich abzeichnende oder unvorhergesehene Erfordernisse der Politik“ Absatz 2 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die Unterstützung für Maßnahmen aufgrund unvorhergesehener Erfordernisse der Umweltpolitik könnte z. B. Nachhaltigkeitsprüfungen für neue politische Maßnahmen der EU betreffen (z. B. in den Bereichen Umwelt, Meeresumwelt, Normen und Vorschriften). |
Die Unterstützung für Maßnahmen aufgrund unvorhergesehener Erfordernisse der Umweltpolitik könnte z. B. Nachhaltigkeitsprüfungen für neue politische Maßnahmen der EU betreffen (z. B. in den Bereichen nachhaltige Produktion und nachhaltiger Konsum, Umwelt, Klimaänderung, natürliche Ressourcen, Meeresumwelt, Normen und Vorschriften). | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die in diesem Absatz erwähnte ständige Überprüfung auf Nachhaltigkeit muss auch für die Politik der Gemeinschaft in Bezug auf Produktion und Konsum, natürliche Ressourcen und Klimaänderung gelten, zumal davon bei diesem vorrangigen Thema an mehreren Stellen die Rede ist. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 128 Anhang I Themen Nummer 7 „Verkehr (einschließlich Luftfahrt)“ „Ziel“ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Entwicklung integrierter, umweltfreundlicher, intelligenter und sicherer gesamteuropäischer Verkehrssysteme zum Nutzen der Bürger und der Gesellschaft unter Schonung der Umwelt- und Naturressourcen auf der Grundlage technologischer Fortschritte; und Sicherung und weiterer Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit und der führenden Rolle der europäischen Industrie auf dem Weltmarkt. |
Entwicklung integrierter, umweltfreundlicher, intelligenter und sicherer gesamteuropäischer Verkehrssysteme zum Nutzen der Bürger und der Gesellschaft unter Schonung der Umwelt- und Naturressourcen auf der Grundlage technologischer Fortschritte; und Sicherung und weiterer Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit und der führenden Rolle der europäischen Industrie auf dem Weltmarkt, sodass sich technologische Kluft gegenüber Nordamerika schließt. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
In bestimmten Luftverkehrssegmenten hat Europa seine führende Rolle eingebüßt (z.B. regionaler Luftverkehr, der zurzeit von Kanada und Brasilien beherrscht wird). In anderen Segmenten (z.B. Kipprotoren) läuft Europa ohne geeignete Investitionen Gefahr, an den Rand gedrängt zu werden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 129 Anhang I Themen Nummer7 Verkehr (einschließlich Luftfahrt) „Ansatz“ Absatz 3 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Im Rahmen der verschiedenen in diesem Bereich eingerichteten Technologieplattformen (ACARE für Luftfahrt und Luftverkehr, ERRAC für den Schienenverkehr, ERTRAC für den Straßenverkehr, WATERBORNE für die Schifffahrt, Wasserstoff und Brennstoffzellen) wurden langfristige Visionen und strategische Forschungspläne ausgearbeitet, die nützliche Beiträge für die Definition dieses Themas darstellen und den Informationsbedarf politischer Entscheidungsträger und die Erwartungen der Gesellschaft ergänzen. Einzelne Aspekte der strategischen Forschungspläne können unter Umständen gemeinsame Technologieinitiativen rechtfertigen. ERA-NET-Maßnahmen bieten Möglichkeiten zur Vereinfachung der grenzübergreifenden Koordinierung für bestimmte Themen im Verkehrsbereich und werden vorgesehen, wann immer dies zweckmäßig ist. |
Im Rahmen der verschiedenen in diesem Bereich eingerichteten Technologieplattformen (ACARE für Luftfahrt und Luftverkehr, ERRAC für den Schienenverkehr, ERTRAC für den Straßenverkehr, WATERBORNE für die Schifffahrt und die Seeverkehrstechnik, Wasserstoff und Brennstoffzellen) wurden langfristige Visionen und strategische Forschungspläne ausgearbeitet, die nützliche Beiträge für die Definition dieses Themas darstellen und den Informationsbedarf politischer Entscheidungsträger und die Erwartungen der Gesellschaft ergänzen. Einzelne Aspekte der strategischen Forschungspläne können unter Umständen gemeinsame Technologieinitiativen rechtfertigen. ERA-NET-Maßnahmen bieten Möglichkeiten zur Vereinfachung der grenzübergreifenden Koordinierung für bestimmte Themen im Verkehrsbereich und werden vorgesehen, wann immer dies zweckmäßig ist. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Europa muss seinen Vorsprung im Bereich der Seeverkehrstechnologieforschung behalten. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 130 Anhang I Themen Nummer 7 „Verkehr (einschließlich Luftfahrt)“ „Ansatz“ Absatz 5 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Auf bestehende Erfordernisse der Politik sowie auf Entwicklung, Bewertung und Umsetzung neuer Politiken (beispielsweise für den Seeverkehr) wird im Rahmen der verschiedenen Maßnahmepakete auch themenübergreifend eingegangen. Die Arbeiten umfassen Studien, Modelle und Instrumente für strategische Überwachung und Vorhersage und führen Kenntnisse in Bezug auf die wichtigsten wirtschaftlichen, sozialen, sicherheitsrelevanten und ökologischen Probleme des Verkehrs zusammen. Die Maßnahmen zur Unterstützung bereichsübergreifender Themen werden gezielt auf Besonderheiten des Verkehrs ausgerichtet, beispielsweise Aspekte der Gefahrenabwehr, die sich aus dem Wesen des Verkehrssystems ergeben; Einsatz alternativer Energiequellen im Verkehr; und Überwachung der Umweltauswirkungen des Verkehrs, unter anderem der Klimaänderung. |
Auf bestehende Erfordernisse der Politik sowie auf Entwicklung, Bewertung und Umsetzung neuer Politiken (beispielsweise für den Seeverkehr) wird im Rahmen der verschiedenen Maßnahmepakete auch themenübergreifend eingegangen. Die Arbeiten umfassen Studien, Modelle und Instrumente für strategische Überwachung und Vorhersage und führen Kenntnisse in Bezug auf die wichtigsten wirtschaftlichen, sozialen, sicherheitsrelevanten und ökologischen Probleme des Verkehrs zusammen. Die Maßnahmen zur Unterstützung bereichsübergreifender Themen werden gezielt auf Besonderheiten des Verkehrs ausgerichtet, beispielsweise Aspekte der Gefahrenabwehr, die sich aus dem Wesen des Verkehrssystems ergeben; Einsatz alternativer Energiequellen im Verkehr; Überwachung der Umweltauswirkungen des Verkehrs, unter anderem der Klimaänderung, sowie Maßnahmen zur Milderung der nachteiligen Folgen bleibender geografischer Zwänge. Die Forschungstätigkeiten auf dem Sektor Umweltschutz sollten auch die Vermeidung, Verringerung und Optimierung von Verkehr umfassen. Die Umweltforschung muss sich auch auf mehr Effizienz im Verkehr ausrichten. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Aufbauend auf dem von Verfasser der Stellungnahme vorgeschlagenen Text zielt die Textänderung auf die Ausarbeitung von Maßnahmen im Bereich der Kooperation ab, die geeignet sind, die nachteiligen Folgen bleibender geografischer Zwänge zu mildern. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 131 Anhang I Themen Nummer 7 „Verkehr (einschließlich Luftfahrt)“ „Ansatz“ Absatz 5 a (neu) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Besonderes Augenmerk gilt der verstärkten Verbreitung der Ergebnisse der gemeinschaftlichen Forschung. Es werden nicht nur Impulse für Multidisziplinarität und Interdisziplinarität gegeben, sondern es wird auch darauf geachtet, dass größtmögliche Synergie und Komplementarität mit anderen Finanzierungsmechanismen auf Gemeinschaftsebene und auf der Ebene der Mitgliedstaaten erzielt wird, z. B. Instrumente des Programms Marco Polo oder transeuropäische Netze. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Maßnahmen, die mit diesem spezifischen Programms finanziert werden, müssen in engem Zusammenhang mit den durch andere Programme geförderten Maßnahmen stehen, damit sie sich gegenseitig ergänzen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 132 Anhang I Themen Nummer 7 „Verkehr (einschließlich Luftfahrt)“ Maßnahmen „Luftfahrt und Luftverkehr“ Absatz 2 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Umweltfreundlicherer Luftverkehr: Entwicklung von Technologien zur Verringerung der Umweltauswirkungen des Flugverkehrs mit dem Ziel, das freigesetzte Kohlendioxid (CO2) um die Hälfte zu reduzieren, bestimmte Emissionen von Stickstoffoxiden (NOx) um 80 % zu verringern und den empfundenen Lärmpegel auf den halben Wert zu senken. Forschungsschwerpunkte sind die Förderung von Technologien im Bereich umweltfreundlicher Triebwerke einschließlich alternativer Kraftstoffe sowie verbesserte Fahrzeugeffizienz von Festflügel- und Drehflügel-Flugzeugen, neue intelligente leichte Strukturen und verbesserte Aerodynamik. Dies schließt Themen wie Verbesserung des Flugzeugabfertigungsbetriebs im Flughafen (luft- und landseitig) und Flugverkehrsmanagement, Herstellungs-, Wartungs- und Recyclingvorgänge ein. |
Umweltfreundlicherer Luftverkehr: Entwicklung von Technologien zur Verringerung der Umweltauswirkungen des Flugverkehrs mit dem Ziel, das freigesetzte Kohlendioxid (CO2) um die Hälfte zu reduzieren, bestimmte Emissionen von Stickstoffoxiden (NOx) um 80 % zu verringern und den empfundenen Lärmpegel auf den halben Wert zu senken. Forschungsschwerpunkte sind die Förderung von Technologien im Bereich umweltfreundlicher Triebwerke einschließlich alternativer Kraftstoffe sowie verbesserte Fahrzeugeffizienz von Festflügel- und Drehflügel-Flugzeugen (Hubschrauber und Kipprotoren), neue intelligente leichte Strukturen und verbesserte Aerodynamik. Dies schließt Themen wie Verbesserung des Flugzeugabfertigungsbetriebs im Flughafen (luft- und landseitig) und Flugverkehrsmanagement, Herstellungs-, Wartungs-, Überholungs- und Recyclingvorgänge ein. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Hubschrauber und Kipprotoren gehören zu den rotierenden Motoren, haben aber jeweils spezifische Merkmale. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 133 Anhang I Themen Nummer 7 „Verkehr (einschließlich Luftfahrt)“ Maßnahmen „Luftfahrt und Luftverkehr“ Absatz 4 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Kundenzufriedenheit und Sicherheit: Erzielung eines Qualitätssprungs hinsichtlich der Wahlmöglichkeiten der Passagiere und der Flexibilität der Flugpläne bei gleichzeitiger Senkung der Unfallrate auf ein Fünftel. Neue Technologien werden eine größere Auswahl von Flugzeug/Triebswerkskonfigurationen, vom Großraumflugzeug bis zu kleinen Luftfahrzeugen, und ein höheres Maß an Automation in allen Elementen des Systems, einschließlich der Flugführung, ermöglichen. Ein weiterer Schwerpunkt sind Verbesserungen in den Bereichen Komfort, Wohlbefinden und neue Dienste für Passagiere sowie Maßnahmen für die aktive und passive Sicherheit mit besonderer Berücksichtigung des Faktors Mensch. Die Forschungsarbeiten umfassen die Anpassung der Flughafen- und Luftverkehrsoperationen für verschiedene Arten von Fahrzeugen und die Nutzung rund um die Uhr mit vertretbaren gemeinschaftsweit festgelegten Lärmpegeln. |
Kundenzufriedenheit und Sicherheit: Erzielung eines Qualitätssprungs hinsichtlich der Wahlmöglichkeiten der Passagiere und der Flexibilität der Flugpläne bei gleichzeitiger Senkung der Unfallrate auf ein Fünftel. Neue Technologien werden eine größere Auswahl von Flugzeug/Triebswerkskonfigurationen, vom Großraumflugzeug bis zu kleineren Luftfahrzeugen für Intercity-Strecken und regionale Anwendungen (z.B. Kipprotoren), und ein höheres Maß an Automation in allen Elementen des Systems, einschließlich der Flugführung, ermöglichen und bei nationalen Informations- und Buchungssystemen auf europäischer Ebene zwischen den einzelnen Anbietern und Verkehrsträgern Interoperabilität schaffen. Ein weiterer Schwerpunkt sind Verbesserungen in den Bereichen Komfort Gesundheitsbedingungen, z.B. durch eine bessere Kabinenausstattung, Wohlbefinden und neue Dienste für Passagiere sowie Maßnahmen für die aktive und passive Sicherheit mit besonderer Berücksichtigung des Faktors Mensch. Die Forschungsarbeiten umfassen die Anpassung der Flughafen- und Luftverkehrsoperationen für verschiedene Arten von Fahrzeugen und die Nutzung rund um die Uhr mit vertretbaren gemeinschaftsweit festgelegten Lärmpegeln. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Formulierung „kleinere Luftfahrzeuge“ macht die Notwendigkeit deutlicher, die gesamte Bandbreite von Großraumflugzeugen zu berücksichtigen. Auch die Verbindungen zwischen Stadtzentren und regionale Verbindungen ohne angemessene Infrastrukturen sollten verbessert werden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 134 Anhang I Themen Nummer 7 „Verkehr (einschließlich Luftfahrt)“ Maßnahmen „Luftfahrt und Luftverkehr“ Absatz 5 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Steigerung der Kosteneffizienz: Förderung einer wettbewerbsfähigen Lieferkette, die in der Lage ist, die Marktreife in der Hälfte der Zeit zu erreichen, und Reduzierung der Produktentwicklungs- und Betriebskosten, sodass die Beförderung für den Bürger leichter zu finanzieren ist. Die Forschung wird gezielt auf Verbesserungen des gesamten Geschäftsvorgangs ausgerichtet, von der Konzeption bis zur Produktentwicklung, Fertigung und Inbetriebnahme einschließlich der Integration der Lieferkette. Dazu gehören Verbesserung der Simulationsmöglichkeiten und Erhöhung des Automatisierungsgrads, Technologien und Verfahren für den Bau von wartungsfreien Luftfahrzeugen sowie Verschlankung von Flugzeug- und Flughafenbetrieb und Flugverkehrsmanagement. |
Steigerung der Kosteneffizienz: Förderung einer wettbewerbsfähigen Lieferkette, die in der Lage ist, die Marktreife in der Hälfte der Zeit zu erreichen, und Reduzierung der Produktentwicklungs- und Betriebskosten, zum Beispiel durch Nutzung der Ergebnisse des in Echtzeit zugänglichen mobilen Instandhaltungssystems (SMMART), sodass die Beförderung für den Bürger leichter zu finanzieren ist. Die Forschung wird gezielt auf Verbesserungen des gesamten Geschäftsvorgangs ausgerichtet, von der Konzeption bis zur Produktentwicklung, Fertigung und Inbetriebnahme einschließlich der Integration der Lieferkette. Dazu gehören Verbesserung der Simulationsmöglichkeiten und Erhöhung des Automatisierungsgrads, Technologien und Verfahren für den Bau von wartungsfreien Luftfahrzeugen sowie Verschlankung von Flugzeug- und Flughafenbetrieb und Flugverkehrsmanagement. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Es wird angestrebt, die potenziellen Errungenschaften des sechsten Rahmenprogramms, von dem SMMART (in Echtzeit zugängliches mobiles Instandhaltungssystem) ein Teil ist, zu nutzen. Ziel der Forschung bei SMMART ist es, die Lieferkette für Ersatzteile in der Flugzeugindustrie effizienter zu gestalten und zu verkürzen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 135 Anhang I Themen Nummer 7 „Verkehr (einschließlich Luftfahrt)“ Maßnahmen „Luftfahrt und Luftverkehr“ Absatz 6 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Schutz von Luftfahrzeugen und Fluggästen: Verhinderung feindlicher Maßnahmen jeder Art, bei denen Reisenden oder Bürgern durch den missbräuchlichen Einsatz von Luftfahrzeugen Verletzungen, Verluste, Schäden oder eine Reiseunterbrechung entstehen. Die Forschungsmaßnahmen konzentrieren sich auf die relevanten Elemente des Luftverkehrssystems einschließlich Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bei der Kabinen- und Cockpitauslegung, automatischer Steuerung und Landung im Falle der nicht autorisierten Nutzung des Flugfahrzeugs, Schutz gegen Angriffe von außen, sowie Aspekte der Gefahrenabwehr bei der Verwaltung des Luftraums und beim Flughafenbetrieb. |
Schutz von Luftfahrzeugen und Fluggästen: Verhinderung feindlicher Maßnahmen jeder Art, bei denen Reisenden oder Bürgern durch den missbräuchlichen Einsatz von Luftfahrzeugen Verletzungen, Verluste, Schäden oder eine Reiseunterbrechung entstehen. Die Forschungsmaßnahmen konzentrieren sich auf die relevanten Elemente des Luftverkehrssystems einschließlich Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bei der Kabinen- und Cockpitauslegung, automatischer Steuerung und Landung im Falle der nicht autorisierten Nutzung des Flugfahrzeugs, Schutz gegen Angriffe von außen, sowie Aspekte der Gefahrenabwehr bei der Verwaltung des Luftraums und beim Flughafenbetrieb und Aspekte, die mit physischen Beschränkungen oder schwierigen Wettersituationen zusammenhängen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Durch diese Änderung soll eine möglichst große Zahl denkbarer Bereiche künftiger Forschungstätigkeiten zusammengestellt werden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 136 Anhang I Themen Nummer 7 „Verkehr (einschließlich Luftfahrt)“ Maßnahmen „Luftfahrt und Luftverkehr“ Absatz 7 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Luftverkehr der Zukunft: Prüfung radikalerer, umweltfreundlicher und innovativer Technologien, die den Tempowechsel erleichtern könnten, den der Luftverkehr in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts und darüber hinaus vollziehen muss. Die Forschungsarbeiten betreffen Aspekte wie neue Antriebs- und Auftriebskonzepte, neue Ideen für den Innenraum von Luftfahrzeugen, neue Flughafenkonzepte, neue Leit- und Kontrollverfahren für Flugzeuge, alternative Konzepte für das Funktionieren des Luftverkehrs und seine Einbindung in den Betrieb anderer Verkehrsträger. |
Luftverkehr der Zukunft: Prüfung radikalerer, umweltfreundlicher und innovativer Technologien, die den Tempowechsel erleichtern könnten, den der Luftverkehr in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts und darüber hinaus vollziehen muss. Die Forschungsarbeiten betreffen Aspekte wie neue Antriebs- und Auftriebskonzepte, neue Konzeptionen für den Innenraum von Luftfahrzeugen, neue Flughafenkonzepte, neue Leit- und Kontrollverfahren für Flugzeuge, Alternativmethoden für das Funktionieren des Luftverkehrs und seine Einbindung in den Betrieb anderer Verkehrsträger sowie neue Anstöße zur Minimierung der nachteiligen Folgen geografischer Zwänge. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Im Verkehr der Zukunft gilt es unbedingt neue Wege zur Minimierung der Folgen bleibender geografischer Einschränkungen in Bezug auf die Region oder den Staat, in dem der Verkehr stattfindet, zu konzipieren. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 137 Anhang I Themen Nummer 7 „Verkehr (einschließlich Luftfahrt)“ Maßnahmen Punkt 2 Absatz 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Umweltfreundlicher Landverkehr: Entwicklung von Technologien und Aufbau von Kenntnissen im Hinblick auf die Reduzierung der Verschmutzung (Luft, Wasser und Böden) und der Umweltauswirkungen wie Klimaänderung, Gesundheit, Artenvielfalt und Lärm. Die Forschungsmaßnahmen dienen der Verbesserung der Umweltverträglichkeit und Energieeffizienz von Antrieben und der Förderung des Einsatzes alternativer Kraftstoffe, unter anderem Wasserstoff und Brennstoffzellen. Die Maßnahmen umfassen Infrastrukturen, Fahrzeuge, Schiffe und Komponententechnologien einschließlich der Optimierung des Gesamtsystems. Die Forschung im Bereich verkehrsspezifischer Entwicklungen bezieht Fertigung, Konstruktion, Betrieb, Wartung, Reparatur, Inspektion, Recycling, Strategien für Altfahrzeuge und -geräte und das Eingreifen auf See bei Unfällen ein. |
Umweltfreundlicher Landverkehr: Verbesserung der Methoden zur Berechnung der externen sozialen und ökologischen Kosten; Entwicklung von Technologien und Aufbau von Kenntnissen im Hinblick auf die Reduzierung der Verschmutzung (Luft, Wasser und Böden) und der Umweltauswirkungen wie Klimaänderung, Gesundheit, Artenvielfalt und Lärm. Die Forschungsmaßnahmen dienen der Verbesserung der Umweltverträglichkeit, der Kosten- und Energieeffizienz von Antrieben (z.B. Hybridlösungen) und der Förderung des Einsatzes alternativer Kraftstoffe, unter anderem Wasserstoff und Brennstoffzellen sowie Zügen mit alternativen Hybridmotoren, mit dem Ziel, kohlenstofffreie Verkehrsmittel zu schaffen. Die Maßnahmen umfassen Infrastrukturen, Fahrzeuge, Schiffe und Komponententechnologien einschließlich der Optimierung des Gesamtsystems. Die Forschung im Bereich verkehrsspezifischer Entwicklungen bezieht Fertigung, Konstruktion, Betrieb, Wartung, Diagnose, Reparatur, Inspektion, Demontage, Entsorgung, Recycling, Strategien für Altfahrzeuge und -geräte und das Eingreifen auf See bei Unfällen ein. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 138 Anhang I Themen Nummer 7 „Verkehr (einschließlich Luftfahrt)“ Maßnahmen „Landverkehr (Schiene, Straße, Schifffahrt)“ Absatz 3 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Gewährleistung einer nachhaltigen innerstädtischen Mobilität: Ausrichtung auf die Mobilität von Menschen und Gütern durch Forschung zum „Fahrzeug der nächsten Generation“, bei der alle Elemente eines sauberen, energieeffizienten, sicheren und intelligenten Straßenverkehrs zusammengeführt werden, und seine Einführung in den Markt. Durch Forschungsarbeiten zu neuen Mobilitätskonzepten, innovativen Organisations- und Mobilitätsmanagementsystemen und einem qualitativ hochwertigen öffentlichen Verkehr sollen der Zugang für alle und ein hohes Maß an intermodaler Integration gewährleistet werden. Es werden innovative Strategien für einen sauberen städtischen Nahverkehr entwickelt und getestet. Besonderes Augenmerk wird auf saubere Verkehrsträger, Nachfragesteuerung, Rationalisierung des Individualverkehrs sowie auf Informations- und Kommunikationsstrategien, -dienste und -infrastrukturen gelegt. Zu den Instrumenten zur Unterstützung der Entwicklung und der Umsetzung von Politiken gehören Verkehrs- und Raumplanung. |
Gewährleistung einer nachhaltigen innerstädtischen Mobilität für alle Bürger einschließlich behinderter Menschen: Ausrichtung auf die Mobilität von Menschen und Gütern durch Forschung zum „Fahrzeug der nächsten Generation“, bei der alle Elemente eines sauberen, energieeffizienten, sicheren und intelligenten Straßenverkehrs zusammengeführt werden, und seine Einführung in den Markt. Durch Forschungsarbeiten zu neuen Verkehrs- und Mobilitätskonzepten, innovativen Organisations- und Mobilitätsmanagementsystemen und einem qualitativ hochwertigen öffentlichen Verkehr sollen der Zugang für alle und ein hohes Maß an intermodaler Integration gewährleistet werden. Es werden innovative Strategien für einen sauberen städtischen Nahverkehr entwickelt und getestet. Besonderes Augenmerk wird auf saubere Verkehrsträger, Nachfragesteuerung, Rationalisierung des Individualverkehrs sowie auf Informations- und Kommunikationsstrategien, -dienste und -infrastrukturen gelegt. Ein Schwerpunkt wird auch auf der Qualität der Mobilität und der Kundenzufriedenheit, insbesondere bei Personen mit eingeschränkter Mobilität und bestimmten Gruppen wie Senioren und Frauen, liegen. Zu den Instrumenten und Modellen zur Unterstützung der Entwicklung und der Umsetzung von Politiken gehören Verkehrs- und Raumplanung. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 139 Anhang I Themen Nummer 7 „Verkehr (einschließlich Luftfahrt)“ Maßnahmen „Landverkehr (Schiene, Straße, Schifffahrt)“ Absatz 4 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Erhöhung der technischen Sicherheit und verbesserte Gefahrenabwehr: Entwicklung von Technologien und intelligenten Systemen zum Schutz gefährdeter Personen wie Fahrer, Zweiradbenutzer, Fahrgäste, Mannschaften und Fußgänger. Es werden fortschrittliche Techniken und Methoden der Risikoanalyse für den Bau von Fahrzeugen, Schiffen und Infrastrukturen entwickelt. Der Schwerpunkt liegt auf integrativen Ansätzen, die den Faktor Mensch, strukturelle Integrität, Vorbeugung, passive und aktive Sicherheit, Rettungsmaßnahmen und Krisenmanagement gleichermaßen berücksichtigen. Sicherheit gilt als Vorgabe für das gesamte Verkehrssystem, das Infrastrukturen, Güter und Container, Nutzer und Betreiber von Verkehrsdiensten, Fahrzeuge und Schiffe sowie Maßnahmen auf politischer und gesetzgeberischer Ebene, einschließlich Unterstützung von Entscheidungen und Validierungsinstrumente umfasst. Die Gefahrenabwehr wird stets dann behandelt, wenn es sich aus dem Wesen des Verkehrssystems ergibt. |
Erhöhung der technischen Sicherheit und verbesserte Gefahrenabwehr: Entwicklung von Technologien und intelligenten Systemen zum Schutz gefährdeter Personen wie Fahrer, Zweiradbenutzer, Fahrgäste, Mannschaften und Fußgänger. Es werden fortschrittliche Techniken und Methoden der Risikoanalyse für den Bau von Fahrzeugen, Schiffen und Infrastrukturen entwickelt. Der Schwerpunkt liegt auf integrativen Ansätzen, die den Faktor Mensch, strukturelle Integrität, Vorbeugung, passive und aktive Sicherheit, Rettungsmaßnahmen und Krisenmanagement gleichermaßen berücksichtigen. Sicherheit gilt als Vorgabe für das gesamte Verkehrssystem, das terrestrische und marine Infrastrukturen, Güter (einschließlich LNG) und Container, Nutzer und Betreiber von Verkehrsdiensten, Fahrzeuge und Schiffe sowie Maßnahmen auf politischer und gesetzgeberischer Ebene, einschließlich Unterstützung von Entscheidungen und Validierungsinstrumente umfasst. Die Gefahrenabwehr wird stets dann behandelt, wenn es sich aus dem Wesen des Verkehrssystems ergibt. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 140 Anhang I Themen Nummer 7 „Verkehr (einschließlich Luftfahrt)“ Maßnahmen „Landverkehr (Schiene, Straße, Schifffahrt)“ Absatz 5 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit: Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Verkehrsgewerbes, Gewährleistung nachhaltiger, effizienter und bezahlbarer Verkehrsdienste, Aufbau neuer Fachkenntnisse und Schaffung von Arbeitsplätzen durch Forschung und Entwicklung. Die Technologien für fortschrittliche industrielle Prozesse umfassen Entwurf, Fertigung, Montage, Konstruktion und Wartung und zielen darauf ab, Lebenszykluskosten und Vorlaufzeiten bei der Entwicklung zu reduzieren. Der Schwerpunkt liegt auf innovativen Produktkonzepten und verbesserten Verkehrsdiensten, die eine größere Kundenzufriedenheit gewährleisten. Es werden neue Produktionsorganisationen einschließlich des Lieferkettenmanagements und der Verteilungssysteme entwickelt. |
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit: Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Verkehrsgewerbes, Gewährleistung nachhaltiger, effizienter und bezahlbarer Verkehrsdienste, Aufbau neuer Fachkenntnisse und Schaffung von Arbeitsplätzen durch Forschung und Entwicklung. Die Technologien für fortschrittliche industrielle Prozesse umfassen Entwurf, Fertigung, Montage, Konstruktion und Wartung und zielen darauf ab, Lebenszykluskosten und Vorlaufzeiten bei der Entwicklung zu reduzieren. Der Schwerpunkt liegt auf innovativen Produkt- und Systemkonzepten und verbesserten Verkehrsdiensten, die eine größere Kundenzufriedenheit gewährleisten. Es werden neue Produktionsorganisationen einschließlich des Lieferkettenmanagements und der Verteilungssysteme entwickelt. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 141 Anhang I Themen Nummer 7 „Verkehr (einschließlich Luftfahrt)“ Maßnahmen „Unterstützung des europäischen globalen Satellitennavigationssystems (Galileo)” Absatz 3 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Bereiststellung der Instrumente und Schaffung der geeigneten Rahmenbedingungen: Gewährleistung der sicheren Nutzung der Dienste, vor allem durch die Zertifizierung in wichtigen Anwendungsbereichen; Vorbereitung und Tests, um zu gewährleisten, dass die Dienste neuen Politiken und Rechtsvorschriften, auch den entsprechenden Durchführungsvorschriften, entsprechen; Inanspruchnahme öffentlicher regulierter Dienste entsprechend der vereinbarten Zugangsmodalitäten; Entwicklung der wesentlichen digitalen Topologie-, Kartographie-, Geodäsiedaten und -systeme für Navigationsanwendungen; Erfordernisse und Anforderungen in Bezug auf Sicherheit und Gefahrenabwehr. |
Bereiststellung der Instrumente und Schaffung der geeigneten Rahmenbedingungen: Gewährleistung der sicheren Nutzung der Dienste, vor allem durch die Zertifizierung in wichtigen Anwendungsbereichen; Vorbereitung und Tests, um zu gewährleisten, dass die Dienste neuen Politiken und Rechtsvorschriften, auch den entsprechenden Durchführungsvorschriften, entsprechen; Inanspruchnahme öffentlicher regulierter Dienste entsprechend der vereinbarten Zugangsmodalitäten; Entwicklung der wesentlichen digitalen Topologie-, Kartographie-, Geodäsiedaten und -systeme für Navigationsanwendungen; Erfordernisse und Anforderungen in Bezug auf Sicherheit und Gefahrenabwehr. Im Bereich der Sicherheit werden Durchführbarkeitsstudien und Demonstrationen durchgeführt, um größtmögliche Wechselwirkungen mit GMES-bezogenen Systemen sowie Kompatibilität und Konvergenz in allen Phasen zwischen GMES und Galileo als Teil eines GMES-Supersystems zu erreichen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 142 Anhang I Themen Nummer 8 „Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften“ „Ansatz“ Absatz 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die Forschungsschwerpunkte orientieren sich an den wesentlichen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Herausforderungen, denen sich Europa und die ganze Welt heute bzw. in Zukunft zu stellen haben. Der vorgeschlagene Forschungsplan stellt einen kohärenten Ansatz dar, mit dem diesen Herausforderungen begegnet werden kann. Der Aufbau einer Wissensgrundlage auf dem Gebiet der Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften im Zusammenhang mit diesen wesentlichen Herausforderungen ist ein wichtiger Beitrag zur Förderung eines gemeinsamen Verständnisses in Europa und zur Lösung größerer Probleme im internationalen Rahmen. Die Forschungsschwerpunkte sind ein Schritt zu einer besseren Konzipierung, Durchführung, Wirksamkeit und Beurteilung politischer Maßnahmen in praktisch allen Bereichen der Gemeinschaftspolitik auf europäischer, nationaler, regionaler und kommunaler Ebene, wobei beim Großteil der Forschungsarbeiten internationale Aspekte umfassend berücksichtigt werden. |
Die Forschungsschwerpunkte orientieren sich an den wesentlichen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Herausforderungen, denen sich Europa und die ganze Welt heute bzw. in Zukunft zu stellen haben. Der vorgeschlagene Forschungsplan stellt einen kohärenten Ansatz dar, mit dem diesen Herausforderungen begegnet werden kann. Der Aufbau einer Wissensgrundlage auf dem Gebiet der Sozial-, Wirtschafts-, Kultur- und Geisteswissenschaften im Zusammenhang mit diesen wesentlichen Herausforderungen ist ein wichtiger Beitrag zur Förderung eines gemeinsamen Verständnisses in Europa und zur Lösung größerer Probleme im internationalen Rahmen. Die Forschungsschwerpunkte sind ein Schritt zu einer besseren Konzipierung, Durchführung, Wirksamkeit und Beurteilung politischer Maßnahmen in praktisch allen Bereichen der Gemeinschaftspolitik auf europäischer, nationaler, regionaler und kommunaler Ebene, wobei beim Großteil der Forschungsarbeiten internationale Aspekte umfassend berücksichtigt werden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Auch die Kulturwissenschaften sind einzubeziehen, wenn der Blick auf die Probleme in Europa und der Welt geweitet und geschärft werden soll. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 143 Anhang I Themen Nummer 8 „Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften“ Maßnahmen „Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit in der Wissensgesellschaft“ Absatz 1 Einleitung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Hier geht es darum, dass Forschung zu den Fragen, die sich auf Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit auswirken, aufgebaut und zusammengeführt wird, um ein besseres und umfassendes Verständnis dieser Problematik für die weitere Entwicklung der Wissensgesellschaft zu erzielen. Daraus erwachsen Impulse für politische Maßnahmen ebenso wie für die Verwirklichung der genannten Ziele. Die folgenden Aspekte dieser Thematik werden Gegenstand der Forschung sein: |
Hier geht es darum, dass Forschung zu den Fragen, die sich auf Wachstum, die sozioökonomische Stabilität, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit, die technologische Kohärenz und den Aufbau der Informationsgesellschaft auswirken, aufgebaut und zusammengeführt wird, um ein besseres und umfassendes Verständnis dieser Problematik für die weitere Entwicklung der Wissensgesellschaft zu erzielen. Daraus erwachsen Impulse für politische Maßnahmen ebenso wie für die Verwirklichung der genannten Ziele. Die folgenden Aspekte dieser Thematik werden Gegenstand der Forschung sein: | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Probleme in Verbindung mit der sozioökonomischen Stabilität und die informelle Bildung (und nicht nur die formelle) sind zu berücksichtigen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Dieser Änderungsantrag ersetzt teilweise den Änderungsantrag zu dem von Jerzy Buzek ausgearbeiteten Entwurf eines Berichts über das siebte Rahmenprogramm. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 144 Anhang I Themen Nummer 8 „Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften“ Maßnahmen „Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit in der Wissensgesellschaft“ Absatz 1 Spiegelstrich 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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– die sich wandelnde Rolle des Wissens in der Wirtschaft unter Berücksichtigung der Bedeutung, die den verschiedenen Arten von Wissen und Kompetenz, der Bildung und dem lebenslangen Lernen sowie immateriellen Investitionen zukommt; |
– die sich wandelnde Rolle des Wissens in der Wirtschaft unter Berücksichtigung der Bedeutung, die den verschiedenen Arten von Wissen und Kompetenz, Unternehmergeist und Kreativität, kulturellen Faktoren, Werten, der Bildung einschließlich der außerschulischen Bildung und dem lebenslangen Lernen sowie immateriellen Investitionen zukommt; der Beitrag von Wissen und geistigen Gütern zur Erzeugung von wirtschaftlichem, sozialem und kulturellem Wohlstand sowie zur Qualität des gesellschaftlichen Lebens und der Umwelt. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 145 Anhang I Themen Nummer 8 „Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften“ Maßnahmen „Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit in der Wissensgesellschaft“ Absatz 1 Spiegelstrich 2 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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– Wirtschaftsstrukturen, Strukturwandel und produktivitätsbezogene Belange einschließlich der Rolle des Dienstleistungs- und des Finanzsektors, demographischer Faktoren, der Nachfrage und langfristiger Veränderungsprozesse; |
– Wirtschaftsstrukturen, Strukturwandel, sektorübergreifende Beziehungen und produktivitätsbezogene Belange einschließlich der Rolle des Dienstleistungssektors, der Auslagerung von Dienstleistungen, der Informations- und Kommunikationstechnologien, des Finanzsektors, demographischer Faktoren, der Nachfrage und langfristiger Veränderungsprozesse; | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
In der heutigen globalisierten Welt bekommen die sektorübergreifenden Beziehungen immer größere Bedeutung und müssen bei den Wirtschaftstrukturen ebenso erwähnt werden wie die Auslagerung von Dienstleistungen und die Informations- und Kommunikationstechnologien, ohne die die heutigen Wirtschaftssysteme nicht mehr zu denken sind. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 146 Anhang I Themen „Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften“ Maßnahmen „Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit in der Wissensgesellschaft“ Absatz 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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– institutionelle und politische Fragen wie z. B. die makroökonomische Politik, Arbeitsmärkte, institutionelle Gegebenheiten sowie die Kohärenz und Koordinierung politischer Maßnahmen. |
institutionelle und politische Themen wie z. B. die makroökonomische Politik, Arbeitsmärkte, Sozial- und Versorgungssysteme, nationale und regionale institutionelle Gegebenheiten, die sich verändernde Rolle wissenschaftlicher Kompetenzen in politischen Entscheidungen sowie die Kohärenz und Koordinierung politischer Maßnahmen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 147 Anhang I Themen Nummer 8 „Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften“ Maßnahmen „Wichtigste gesellschaftliche Tendenzen und ihre Auswirkungen“ Absatz 1 Spiegelstrich 1 a (neu) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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– Fortentwicklung der auf Städte bezogenen Forschung mit dem Ziel eines besseren Verständnisses thematischer (ökologischer, verkehrstechnischer, sozialer, wirtschaftlicher, demografischer) und räumlicher (stadt- und raumplanerischer) Wechselwirkungen in den Städten; Entwicklung 1. innovativer Planungssysteme für integrierte und nachhaltige Problemlösungen und 2. stadtpolitischen Handelns, Aufbau innovativer Instrumente und Ansätze für eine verstärkte Bürgerbeteiligung und die Zusammenarbeit der öffentlichen und privaten Akteure mit Blick auf ein besseres Verständnis der Rolle der europäischen Städte im weltweiten Kontext (Wettbewerbsfähigkeit von Städten), die Unterstützung der Gebietskörperschaften bei der Verbesserung des sozialen Zusammenhalts und im Kampf gegen Ausgrenzung in Städten, in denen die Ungleichheiten trotz wirtschaftlicher Aufwärtsentwicklung zunehmen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 148 Anhang I Themen Nummer 8 „Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften“ Maßnahmen „Wichtigste gesellschaftliche Tendenzen und ihre Auswirkungen“ Absatz 1 Spiegelstriche 3 a und 3 b (neu) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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- Wettbewerb zwischen Städten: Rolle der europäischen Städte im globalen Kontext, Lokalpolitik zur Verbesserung des Zusammenhalts. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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- Urbane Forschung: Schwerpunkt auf thematischen Wechselwirkungen (ökologischen, verkehrstechnischen, sozialen, wirtschaftlichen und demografischen) und räumlichen Wechselwirkungen in den Städten zwecks Entwicklung integrierter und nachhaltiger Verwaltungsprozesse. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Kommissionsvorschlag sieht keine spezifischen Forschungstätigkeiten im Bereich der Stadtentwicklung vor, obwohl die Mehrheit der EU-Bürger in Städten lebt. Ziel dieses Änderungsantrags ist die Wiedereinführung der Erforschung der städtischen Dimension. Angesichts der Krawalle in den französischen Vorstädten im vergangenen Jahr muss diese Art von Forschung ins Rahmenprogramm aufgenommen werden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 149 Anhang I Themen Nummer 8 „Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften“ Maßnahmen „Wichtigste gesellschaftliche Tendenzen und ihre Auswirkungen“ Absatz 1 Spiegelstrich 3 c (neu) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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- Untersuchung der Auswirkungen von Kultur, kulturellem Erbe sowie kreativen und kulturbezogenen Sektoren auf die sozioökonomische Entwicklung und den Arbeitsmarkt. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Das kulturelle Umfeld ist ein wichtiger und europaspezifischer Faktor, weshalb sein Mehrwert genau untersucht werden sollte. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 150 Anhang I Themen Nummer 8 „Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften“ Maßnahmen „Europa in der Welt“ Absatz 1 Spiegelstrich 2 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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– Konflikte, deren Ursachen und Lösung; die Beziehung zwischen Sicherheit und destabilisierenden Faktoren wie Armut, Kriminalität, Zerstörung der Umwelt und Ressourcenknappheit; Terrorismus, seine Ursachen und Folgen; sicherheitsbezogene politische Maßnahmen und Wahrnehmung von Unsicherheit sowie Beziehungen zwischen Zivilsektor und Militär. |
– Konflikte, deren Ursachen und Lösung; die Beziehung zwischen Sicherheit und destabilisierenden Faktoren wie Armut, Migration, Kriminalität, Zerstörung der Umwelt und Ressourcenknappheit; Terrorismus, seine Ursachen und Folgen; sicherheitsbezogene politische Maßnahmen und Wahrnehmung von Unsicherheit sowie Beziehungen zwischen Zivilsektor und Militär. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Migration ist als destabilisierender Faktor ausdrücklich zu erwähnen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 151 Anhang I Themen Nummer 8 „Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften“ Maßnahmen „Zukunftsforschung“ Absatz 1 Spiegelstrich 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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– umfassende sozioökonomische Zukunftsforschung zu einer begrenzten Anzahl bedeutender Herausforderungen und Möglichkeiten für die EU unter Einbeziehung von Fragen wie der künftigen Entwicklung und der Auswirkungen von Überalterung, Migration, Globalisierung des Wissens, Veränderungen in der Kriminalität und größeren Risiken; |
– umfassende sozioökonomische Zukunftsforschung zu einer begrenzten Anzahl bedeutender Herausforderungen und Möglichkeiten für die EU unter Einbeziehung von Fragen wie der künftigen Entwicklung und der Auswirkungen von Überalterung, Migration, Globalisierung und Verbreitung des Wissens, Veränderungen in der Kriminalität und größeren Risiken; | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Angesichts der Globalisierung von Wissen ist das Verständnis der Mechanismen der Wissensverbreitung unverzichtbar. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 152 Anhang I Themen Nummer 8 „Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften“ Maßnahmen „Zukunftsforschung“ Absatz 1 Spiegelstrich 4 a (neu) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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- Geisteswissenschaften: Sprache, ihre Strukturen und ihr Erwerb; Geschichte, Kunstgeschichte, Geografie, Erdkunde, Regionalgeschichte. Philosophie, kulturelle und religiöse Geschichte. Das kulturelle Erbe im Bereich der visuellen Kunst, der traditionellen Kunst, des Kunsthandwerks, der Architektur und der Städte. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die umfassende Kenntnis des allgemeinen kulturellen Erbes ist notwendig. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 153 Anhang I Themen Nummer 9 „Sicherheit und Weltraum“ Titel | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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9. Sicherheit und Weltraum Unterstützung eines europäischen Raumfahrtprogramms, das sich auf Anwendungen wie GMES konzentriert und sowohl den Bürgern als auch der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Raumfahrtindustrie nutzt. Dies wird zur Entwicklung einer europäischen Raumfahrtpolitik beitragen und die Anstrengungen der Mitgliedstaaten und anderer maßgebender Beteiligter, unter anderem der Europäischen Weltraumorganisation, ergänzen.
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9. Sicherheit entfällt | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Trotz den Verbindungen zwischen Sicherheit und Weltraum sollten diese zwei Themen als zwei wohldefinierte Prioritäten behandelt werden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 154 Anhang I Themen Nummer 9.1 „Sicherheit“ Überschrift | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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9.1 Sicherheit |
entfällt | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Trotz den Verbindungen zwischen Sicherheit und Weltraum sollten dies zwei Themen als zwei wohldefinierte Prioritäten behandelt werden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 155 Anhang I Themen Nummer 9.1 „Sicherheit“ „Ansatz“ Absatz 2 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene betreffen vier große Sicherheitsbereiche, die als Reaktion auf spezifische Herausforderungen hoher politischer Relevanz und hinsichtlich des Mehrwertes für Europa in Bezug auf Bedrohungen und potenzielle sicherheitsrelevante Zwischenfälle identifiziert wurden. Außerdem betreffen diese Aktivitäten drei weitere Bereiche mit Querschnittscharakter. Jeder Bereich besteht aus den folgenden sechs Phasen unterschiedlicher Dauer und Schwerpunkte: Feststellung der Lage (bei Zwischenfall), Vermeidung (bei Bedrohung), Schutz (eines Ziels), Vorbereitung (einer Operation), Reaktion (auf Krise) und Bewältigung (der Folgen); sie enthalten die Maßnahmen, die in der jeweiligen Phase zu ergreifen sind. Die ersten vier Phasen beziehen sich auf die Maßnahmen, die zur Vermeidung eines Zwischenfalles und der Abmilderung seiner potenziellen negativen Auswirkungen zu ergreifen sind; die letzten beiden beziehen sich auf die Maßnahmen, die zur Bewältigung eines tatsächlichen Zwischenfalles und seiner längerfristigen Folgen zu ergreifen sind. |
Die Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene betreffen vier große Sicherheitsbereiche, die als Reaktion auf spezifische Herausforderungen hoher politischer Relevanz und hinsichtlich des Mehrwertes für Europa in Bezug auf Bedrohungen und potenzielle sicherheitsrelevante Zwischenfälle identifiziert wurden. Die besonderen Anforderungen an die Geheimhaltung sind sicherzustellen; die Transparenz von Forschungsergebnissen ist allerdings nicht ohne Notwendigkeit einzuschränken. Dazu sind Bereiche zu identifizieren, in denen derzeit die Transparenz von Forschungsergebnissen möglich ist. Außerdem betreffen diese Aktivitäten drei weitere Bereiche mit Querschnittscharakter. Jeder Bereich besteht aus den folgenden sechs Phasen unterschiedlicher Dauer und Schwerpunkte: Feststellung der Lage (bei Zwischenfall), Vermeidung (bei Bedrohung), Schutz (eines Ziels), Vorbereitung (einer Operation), Reaktion (auf Krise) und Bewältigung (der Folgen); sie enthalten die Maßnahmen, die in der jeweiligen Phase zu ergreifen sind. Die ersten vier Phasen beziehen sich auf die Maßnahmen, die zur Vermeidung eines Zwischenfalles und der Abmilderung seiner potenziellen negativen Auswirkungen zu ergreifen sind; die letzten beiden beziehen sich auf die Maßnahmen, die zur Bewältigung eines tatsächlichen Zwischenfalles und seiner längerfristigen Folgen zu ergreifen sind. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Im Entwurf für "Zusammenarbeit" stellt die Kommission fest: "Um die Verbreitung und Nutzung der Ergebnisse der EU-Forschung zu stärken, werden in allen Themenbereichen die Weitergabe von Kenntnissen und der Transfer von Ergebnissen … unterstützt." Als Fußnote findet sich die Bemerkung "Gemäß der Teilnahme- und Verbreitungsregeln können für die Sicherheitsforschung unter Umständen Beschränkungen gelten." Mit dem Antrag soll den besonderen Anforderungen der Sicherheitsforschung Rechnung getragen werden. Das Parlament bekräftigt mit der Annahme die bereits formulierte Position. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 156 Anhang I Themen Nummer 9.1 „ Sicherheit“ „Ansatz“ Absatz 6 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) an den Aktivitäten wird in demselben Maße gefördert wie die von Behörden und Organisationen, die für die Sicherheit der Bürger verantwortlich sind. Die vom Europäischen Beirat für Sicherheitsforschung ausgearbeitete Forschungsagenda wird zur inhaltlichen und strukturellen Definition der Forschung in diesem Bereich beitragen. |
Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) - wobei bei der KMU-Definition für den Bereich Sicherheitsforschung eine Anpassung der Beschäftigungs- und Umsatzzahlen vorzunehmen ist bzw. alternativ Unternehmen als KMU eingestuft werden, wenn Einheit von Eigentum, Haftung, Leitung, Risikodeckung sowie verantwortlicher Mitwirkung in der Leitung des Unternehmens gegeben ist - an den Aktivitäten wird in demselben Maße gefördert wie die von Behörden und Organisationen, die für die Sicherheit der Bürger verantwortlich sind. Die vom Europäischen Beirat für Sicherheitsforschung ausgearbeitete Forschungsagenda wird zur inhaltlichen und strukturellen Definition der Forschung in diesem Bereich beitragen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Während die Wirtschaft in den verschiedensten Sektoren so strukturiert ist, dass der Motor für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit die KMU - nach EU-KMU-Definition - sind, stellt der Bereich der Sicherheit eine Ausnahme dar. Unverzichtbare Träger von Innovation sind - u.a. durch den nicht realisierten Binnenmarkt und den eingeschränkten Wettbewerb - Unternehmen, die oft nicht ausschließlich im Bereich der SF tätig sind und dadurch nicht mehr - nach der europäischen KMU-Definition - dem Mittelstand zugerechnet werden können. Die Strukuriertheit muss berücksichtigt werden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 157 Anhang I Themen Nummer 9.1 „ Sicherheit“ Maßnahmen Punkt 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Schutz vor Terrorismus und Kriminalität. Der Schwerpunkt der Maßnahmen liegt auf den drei folgenden Aspekten potenzieller Zwischenfälle: den Tätern, dem Material, das von ihnen verwendet wird sowie den sonstigen Ressourcen, die bei der Ausführung von Anschlägen zum Einsatz kommen. Eine Reihe an Fähigkeiten ist für die Bewältigung dieses Bereiches erforderlich. Viele dieser Fähigkeiten betreffen in erster Linie die Phasen „Feststellung der Lage“ „Vermeidung“, „Vorbereitung“ und „Reaktion“. Im Mittelpunkt steht dabei das Bestreben, einen Zwischenfall zu vermeiden und seine möglichen Folgen einzudämmen. Zur Entwicklung der erforderlichen Fähigkeiten wird der Schwerpunkt auf folgenden Aspekten liegen: Bedrohung (z. B. chemischer, biologischer, radiologischer und nuklearer Art), Feststellen einer Bedrohungssituation (z. B. durch nachrichtendienstliche Beschaffung von Erkenntnissen, Datensammlung, -auswertung und -austausch; Warnung), Bedrohungserkennung (z. B. gefährlicher Substanzen, Personen oder Personengruppen, verdächtigen Verhaltens), Identifizierung (z. B. von Personen, Art und Menge der Substanzen), Vorbeugung (z. B. Kontrolle des Zugangs zu und der Bewegungen von Finanzmitteln, Kontrolle finanzieller Strukturen), Vorbereitung (z. B. Risikobewertung; Kontrolle vorsätzlich freigesetzter biologischer und chemischer Stoffe; Bewertung der strategischen Reserven, beispielsweise beim Personal, den Fähigkeiten, der Ausrüstung, dem Verbrauchsmaterial; im Hinblick auf Großveranstaltungen usw.), Neutralisierung und Eindämmung der Folgen von Terroranschlägen und Kriminalität, Bearbeitung von Daten der Vollzugsbehörden. |
Schutz vor Terrorismus und Kriminalität. Der Schwerpunkt der Maßnahmen liegt auf den drei folgenden Aspekten potenzieller Zwischenfälle: den Tätern, dem Material, das von ihnen verwendet wird sowie den sonstigen Ressourcen, die bei der Ausführung von Anschlägen zum Einsatz kommen. Eine Reihe an Fähigkeiten ist für die Bewältigung dieses Bereiches erforderlich. Viele dieser Fähigkeiten betreffen in erster Linie die Phasen „Feststellung der Lage“ „Vermeidung“, „Vorbereitung“ und „Reaktion“. Im Mittelpunkt steht dabei das Bestreben, einen Zwischenfall zu vermeiden und seine möglichen Folgen einzudämmen. Zur Entwicklung der erforderlichen Fähigkeiten wird der Schwerpunkt auf folgenden Aspekten liegen: Bedrohung (z. B. chemischer, biologischer, radiologischer und nuklearer Art), Feststellen einer Bedrohungssituation (z. B. durch nachrichtendienstliche Beschaffung von Erkenntnissen, Datensammlung, -auswertung und -austausch; Warnung), Bedrohungserkennung (z. B. gefährlicher Substanzen, Personen oder Personengruppen, verdächtigen Verhaltens), Identifizierung (z. B. von Personen, Art und Menge der Substanzen), Vorbeugung (z. B. Kontrolle des Zugangs zu und der Bewegungen von Finanzmitteln, Kontrolle finanzieller Strukturen), Vorbereitung (z. B. Risikobewertung; Kontrolle vorsätzlich freigesetzter biologischer und chemischer Stoffe; Bewertung der strategischen Reserven, beispielsweise beim Personal, den Fähigkeiten, der Ausrüstung, dem Verbrauchsmaterial; im Hinblick auf Großveranstaltungen usw.), Neutralisierung und Eindämmung der Folgen von Terroranschlägen und Kriminalität, Bearbeitung von Daten der Vollzugsbehörden, Friedensforschung sowie Erforschung der friedlichen Konfliktverhütung und -bewältigung. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Das Rahmenprogramm zielt auch auf die Unterstützung der EU-Politiken ab. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 158 Anhang I Themen Nummer 9.1 „Sicherheit“ MaßnahmenPunkt 2 „Sicherheit von Infrastrukturen und Versorgungseinrichtungen“ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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• Sicherheit von Infrastrukturen und Versorgungseinrichtungen: Der Schwerpunkt der Maßnahmen liegt auf den Zielen eines Zwischenfalles. Die Infrastrukturen umfassen z. B. für Großveranstaltungen vorgesehene Orte bzw. Orte von besonderer politischer (z. B. Parlamentsgebäude) oder symbolischer (z. B. bestimmte Denkmäler) Bedeutung; Versorgungseinrichtungen beziehen sich auf Anlagen zur Versorgung mit Energie (Öl, Strom, Gas) und Wasser, auf Verkehrsmittel (Luft, See, Land), auf Kommunikationsmittel (einschließlich des Rundfunks), auf Finanz- und Verwaltungsmittel, auf das öffentliche Gesundheitswesen usw. Eine Reihe an Fähigkeiten, die in erster Linie die Phasen „Schutz“ und „Vorbereitung“ betreffen, ist für die Bewältigung dieses Bereiches erforderlich. Im Mittelpunkt steht dabei das Bestreben, einen Zwischenfall zu vermeiden und seine möglichen Folgen einzudämmen. Beim Aufbau der erforderlichen Fähigkeiten liegt der Schwerpunkt beispielsweise in folgenden Bereichen: Feststellen und Bewerten der Schwachstellen der physischen Infrastruktur und ihres Betriebes; Sicherung bestehender und künftiger öffentlicher und privater kritischer vernetzter Infrastrukturen, Systeme und Dienste in physischer und funktionaler Hinsicht; Kontroll- und Warnsysteme für eine schnelle Reaktion bei Eintreten eines Ernstfalls; Schutz vor nachfolgenden Kettenreaktionen bei den Auswirkungen eines Zwischenfalls. |
• Sicherheit von Infrastrukturen und Versorgungseinrichtungen: Der Schwerpunkt der Maßnahmen liegt auf Katastrophen und den Zielen eines Zwischenfalles. Die Infrastrukturen umfassen z. B. für Großveranstaltungen vorgesehene Orte bzw. Orte von besonderer politischer (z. B. Parlamentsgebäude) oder symbolischer (z. B. bestimmte Denkmäler) Bedeutung; Versorgungseinrichtungen beziehen sich auf Anlagen zur Versorgung mit Energie (Öl, Strom, Gas) und Wasser, auf Verkehrsmittel (Luft, See, Land), auf Kommunikationsmittel (einschließlich des Rundfunks), auf Finanz- und Verwaltungsmittel, auf das öffentliche Gesundheitswesen usw. Eine Reihe an Fähigkeiten, die in erster Linie die Phasen „Schutz“ und „Vorbereitung“ betreffen, ist für die Bewältigung dieses Bereiches erforderlich. Im Mittelpunkt steht dabei das Bestreben, einen Zwischenfall zu vermeiden und seine möglichen Folgen einzudämmen. Beim Aufbau der erforderlichen Fähigkeiten liegt der Schwerpunkt beispielsweise in folgenden Bereichen: Feststellen und Bewerten der Schwachstellen der physischen Infrastruktur und ihres Betriebes; Sicherung bestehender und künftiger öffentlicher und privater kritischer vernetzter Infrastrukturen, Systeme und Dienste in physischer und funktionaler Hinsicht; Kontroll- und Warnsysteme für eine schnelle Reaktion bei Eintreten eines Ernstfalls; Schutz vor nachfolgenden Kettenreaktionen bei den Auswirkungen eines Zwischenfalls. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Als erstes sollten Katastrophenfälle genannt werden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 159 Anhang I Themen Nummer 9.1 „Sicherheit“ Maßnahmen „Integration und Interoperabilität von Sicherheitssystemen“ Überschrift | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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• Integration und Interoperabilität von Sicherheitssystemen: |
Integration, Verbund und Interoperabilität von Sicherheitssystemen: | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Damit die wünschenswerte Interoperabilität der Sicherheitssysteme funktionieren kann, ist zu gewährleisten, dass sie miteinander verbunden sind. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 160 Anhang I Themen Nummer 9.1 „Sicherheit“ „Internationale Zusammenarbeit“ Absatz 2 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Besondere Maßnahmen im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit finden bei Vorliegen eines gegenseitigen im Einklang mit der EU-Sicherheitspolitik stehenden Nutzens Berücksichtigung, z. B. Forschung im Bereich von Sicherheitsmaßnahmen mit weltweiter Anwendungsmöglichkeit. |
Besondere Maßnahmen im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit finden bei Vorliegen eines gegenseitigen im Einklang mit der EU-Sicherheitspolitik stehenden Nutzens Berücksichtigung, z. B. Forschung im Bereich von Sicherheitsmaßnahmen und Maßnahmen bei Katastrophen mit weltweiter Anwendungsmöglichkeit. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Auch im Bereich der internationalen Zusammenarbeit sollten die beiden Hauptpunkte des Absatzes ausdrücklich erwähnt werden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 161 Anhang I Themen Nummer 9.1 „Sicherheit“ „Reaktion auf sich abzeichnende oder unvorhergesehene Erfordernisse der Politik“ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Der Themenbereich der Sicherheitsforschung ist naturgemäß und vom Ansatz her flexibel. Durch diese Maßnahmen wird die Miteinbeziehung von bisher noch nicht bekannten, künftigen Sicherheitsbedrohungen und den damit zusammenhängenden, möglicherweise entstehenden politischen Erfordernissen ermöglicht. Diese Flexibilität ergänzt den aufgabenbezogenen Charakter der oben beschriebenen Forschungsmaßnahmen. |
Der Themenbereich der Sicherheitsforschung ist naturgemäß und vom Ansatz her flexibel. Durch diese Maßnahmen wird die Miteinbeziehung von bisher noch nicht bekannten, künftigen Katastrophen und Sicherheitsbedrohungen und den damit zusammenhängenden, möglicherweise entstehenden politischen Erfordernissen ermöglicht. Diese Flexibilität ergänzt den aufgabenbezogenen Charakter der oben beschriebenen Forschungsmaßnahmen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Auch die Vorbereitung auf Katastrophen sollte erwähnt werden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 162 Anhang I Themen Nummer 9.2 „Weltraum“ Überschrift und Abschnitt „Ziel“ (neu) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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9.2 Weltraum |
10. Weltraum | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Ziel Unterstützung eines europäischen Raumfahrtprogramms, das auf Anwendungen wie GMES konzentriert ist und sowohl den Bürgern als auch der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Raumfahrtindustrie nutzt. Das Programm wird zur Entwicklung einer europäischen Raumfahrtpolitik beitragen und die Anstrengungen der Mitgliedstaaten und anderer maßgebender Beteiligter, unter anderem der Europäischen Weltraumorganisation, ergänzen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Trotz den Verbindungen zwischen Sicherheit und Weltraum sollten diese zwei Themen als zwei wohldefinierte Prioritäten behandelt werden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 163 Anhang I Themen Nummer 9.2 „Weltraum“ Maßnahmen „Weltraumgestützte Anwendungen im Dienste der europäischen Gesellschaft“ Punkt 1 „Globale Umwelt- und Sicherheitsüberwachung (GMES)“ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Das Ziel besteht darin, geeignete satellitengestützte Überwachungs- und Frühwarnsysteme als einzigartige und weltweit verfügbare Datenquellen zu entwickeln und den weiteren Ausbau ihres operationellen Einsatzes zu fördern. Dieses Programm unterstützt darüber hinaus die Entwicklung einsatzfähiger GMES-Dienste, die es Entscheidungsträgern erleichtern sollen, potenzielle Krisen frühzeitig zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen und Umwelt- und Sicherheitsfragen angemessen zu behandeln. Die Forschungsaktivitäten sollten vorwiegend dazu beitragen, einen möglichst großen Nutzen aus den GMES-Daten, die mittels raumgestützter Quellen gesammelt wurden, zu erzielen und diese Daten zusammen mit Daten aus anderen Beobachtungssystemen in komplexe Produkte zu integrieren. Deren Zweck ist die Bereitstellung von Informationen und kundenspezifischer Dienstleistungen für den Endanwender mittels einer effizienten Integration von Daten und eines Informationsmanagements. Die Forschungsaktivitäten sollten auch zu einer Verbesserung von Überwachungstechniken und damit in Zusammenhang stehenden Instrumententechnologien, zur Entwicklung gegebenenfalls notwenig werdender neuer raumgestützter Systeme oder zur Verbesserung der Interoperabilität bestehender derartiger Systeme beitragen sowie deren Verwendung in (vor)operationellen Diensten als Reaktion auf spezifischen Bedarf ermöglichen. |
Das Ziel besteht darin, geeignete satellitengestützte Überwachungs- und Frühwarnsysteme als einzigartige und weltweit verfügbare Datenquellen zu entwickeln und den weiteren Ausbau ihres operationellen Einsatzes zu fördern. . Dieses Programm unterstützt darüber hinaus die Entwicklung einsatzfähiger GMES-Dienste, die es Entscheidungsträgern erleichtern sollen, potenzielle Krisen frühzeitig zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen und Umwelt- und Sicherheitsfragen sowie die Bewältigung von Naturkatastrophen angemessen zu behandeln. Die Forschungsaktivitäten sollten vorwiegend dazu beitragen, einen möglichst großen Nutzen aus den GMES-Daten, die mittels raumgestützter Quellen gesammelt wurden, zu erzielen und diese Daten zusammen mit Daten aus anderen Beobachtungssystemen in komplexe Produkte zu integrieren. Deren Zweck ist die Bereitstellung von Informationen und kundenspezifischer Dienstleistungen für den Endanwender mittels einer effizienten Integration von Daten und eines Informationsmanagements. Die Forschungsaktivitäten sollten auch zu einer Verbesserung von Überwachungstechniken und damit in Zusammenhang stehenden Instrumententechnologien, zur Entwicklung gegebenenfalls notwenig werdender neuer raumgestützter Systeme oder zur Verbesserung der Interoperabilität bestehender derartiger Systeme beitragen sowie deren Verwendung in (vor)operationellen Diensten als Reaktion auf spezifischen Bedarf ermöglichen. Die Forschung sollte die Entwicklung nachhaltiger weltraumgestützer und standortinterner Systeme (auch am Boden und in der Luft) unterstützen im Hinblick auf die Landüberwachung und das Krisenmanagement mit häufiger hochauflösender Bildgebung in wichtigen Gebieten einschließlich sensibler städtischer oder einem starken Wandel unterworfener Gebiete; erhöhte Konvergenz mit nicht weltraumgestützten Systemen zur Risikovermeidung und zur Bewältigung von Risiken sowie für alle Arten von Notfällen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Satellitenüberwachung und -beobachtung hat sich für die Verhütung und die Bewältigung von Naturkatastrophen als sehr effizient erwiesen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 164 Anhang I Themen Nummer 9.2 „Weltraum“ Maßnahmen Punkt 6 a (neu) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Bewertung und Überwachung der Europa betreffenden internationalen Verpflichtungen außerhalb Europas. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Beobachtung außerhalb Europas ist sehr wichtig und sollte ganz klar aufgeführt werden. Sie erfordert spezifische Forschung und Technologie. Das Kyoto-Protokoll und sonstige umweltrechtliche Verpflichtungen (siehe Kapitel 6 „Umwelt“) und wirtschaftspolitische Übereinkünfte erfordern, dass Dritte beobachtet werden. Hier geht es um verbotene Anbaupflanzen, verbotene kerntechnische Aktivitäten und die Unterstützung von Gremien der VN, die im allgemeinen keine eigenen Mittel haben, um Überwachung durchzuführen, und häufig ganz auf Informationen aus den USA angewiesen sind. Das Endziel besteht darin, Forschungen zu fördern, die dazu beitragen, für die Zukunft unabhängige europäische Beobachtungskapazitäten aufzubauen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 165 Anhang I Themen Nummer 9.2 „Weltraum“ „Reaktion auf sich abzeichnende oder unvorhergesehene Erfordernisse der Politik“ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die Forschung in Bezug auf sich abzeichnende Erfordernisse wird zu innovativen Lösungen bei den technologischen Entwicklungen in der Weltraumforschung und zu möglichen Anpassungen und Anwendungen in anderen Bereichen (z. B. in der Ressourcenbewirtschaftung, bei biologischen Prozessen und bei neuartigen Materialien) führen. Die Forschung hinsichtlich der Reaktion auf unvorhergesehene politische Erfordernisse betrifft beispielsweise folgende Aspekte: Bereitstellung weltraumgestützter Lösungen zur Unterstützung von Entwicklungsländern, Entwicklung neuer weltraumgestützter Mittel und Methoden zur Beobachtung und Kommunikation für spezifische Politikbereiche der Gemeinschaft sowie Mitwirkung im Bereich der gesellschaftlichen Integration. |
Die Forschung in Bezug auf sich abzeichnende Erfordernisse wird zu innovativen Lösungen bei den technologischen Entwicklungen in der Weltraumforschung und zu möglichen Anpassungen und Anwendungen in anderen Bereichen (z. B. in der Ressourcenbewirtschaftung, bei biologischen Prozessen und bei neuartigen Materialien) führen. Die Forschung hinsichtlich der Reaktion auf unvorhergesehene politische Erfordernisse betrifft beispielsweise folgende Aspekte: Bereitstellung weltraumgestützter Lösungen zur Unterstützung von Entwicklungsländern, Entwicklung neuer weltraumgestützter Mittel und Methoden zur Beobachtung und Kommunikation für spezifische Politikbereiche der Gemeinschaft sowie Mitwirkung im Bereich der gesellschaftlichen Integration. Der Forschung zur Verbesserung der Weltraumkomponente der Überwachungssysteme für sensible Infrastrukturen wird besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Zu diesen Infrastrukturen gehören unter anderem die Telekommunikationsnetze, der Verkehr auf dem Land- und Seeweg, die Energieinfrastrukturen sowie Anwendungen in europäischen Netzen, vor allem außerhalb Europas. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Erforschung der Sicherheit kritischer Infrastrukturen ist äußerst unzufrieden stellend, obwohl diese Infrastrukturen gegenwärtig weltweit überlastet und überdehnt sind. Immer häufiger werden beispielsweise strategische Entscheidungen über die europäische Energieversorgung unter möglichst weit gehender Berücksichtigung der Sicherheitsbedürfnisse und -erfordernisse getroffen. Eine Verbesserung der Forschungstätigkeiten in diesem Bereich, insbesondere bei der Komponente Raumfahrt, ist deshalb dringend geboten. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 166 Anhang II Tabelle | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Änderungen des Parlaments | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 167 Anhang III „Gemeinsame Technologieinitiativen“ Punkt 5 Absatz 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Europa muss bei den Schlüsseltechnologien weiterhin führend bleiben, will es auch in Zukunft eine umweltverträgliche, innovative und wettbewerbsfähige Luftfahrt- und Luftverkehrsindustrie besitzen. Die heutige Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Luftfahrt- und Luftverkehrsunternehmen - ein FTE-intensiver Wirtschaftszweig - ist nur durch erhebliche private Forschungsinvestitionen (typischerweise 13-15 % des Umsatzes) über Jahrzehnte hinweg zustande gekommen. Wegen der besonderen Merkmale dieser Branche sind neue Entwicklungen oft auf eine wirksame Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor angewiesen. |
Europa muss bei den Schlüsseltechnologien weiterhin führend bleiben, will es auch in Zukunft eine umweltverträgliche, innovative und wettbewerbsfähige Luftfahrt- und Luftverkehrsindustrie besitzen. Auf bestimmten Sektoren, etwa regionaler Luftverkehr, muss Europa wieder wettbewerbsfähig werden, auch durch technologisch innovative Lösungen; auf anderen Sektoren nimmt der Wettbewerbsdruck zu. Insbesondere die Entwicklung umweltfreundlicher Technologien ist wesentlich für die Wettbewerbsfähigkeit des gesamten Sektors (einschließlich Drehflügelflugzeuge und regionale Flugzeuge). Die heutige Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Luftfahrt- und Luftverkehrsunternehmen - ein FTE-intensiver Wirtschaftszweig - ist nur durch erhebliche private Forschungsinvestitionen (typischerweise 13-15 % des Umsatzes) über Jahrzehnte hinweg zustande gekommen. Wegen der besonderen Merkmale dieser Branche sind neue Entwicklungen oft auf eine wirksame Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor angewiesen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Umweltfreundlicherer Luftverkehr ist eine zentrale technologische Priorität für den gesamten Luftfahrtsektor (einschließlich Drehflügelflugzeuge und regionaler Luftverkehr). | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 168 Anhang III „Gemeinsame Technologieinitiativen“ Punkt 5 Absatz 3 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Auf dem Gebiet der Luftfahrt und des Luftverkehrs würden verschiedene Themen angepackt, wie etwa umweltverträgliche und kostengünstige Luftfahrzeuge (das „grüne Flugzeug“) sowie das Flugverkehrsmanagement zur Unterstützung der Politik des „einheitlichen europäischen Luftraums“ und der Initiative SESAME. |
Auf dem Gebiet der Luftfahrt und des Luftverkehrs würden verschiedene Themen angepackt, wie etwa umweltverträgliche und kostengünstige Luftverkehrssysteme (das „grüne Luftverkehrssystem“) sowie das Flugverkehrsmanagement zur Unterstützung der Politik des „einheitlichen europäischen Luftraums“ und der Initiative SESAME. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Begriff „Luftfahrzeug“ ist einschränkend. In der Industrie zieht man heutzutage den Ausdruck „Luftverkehrssystem“ vor. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 169 Anhang III Abschnitt „Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis“ Absatz 2 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Entsprechend ihrer Satzung, ihren Vorschriften und Verfahren verleiht die EIB Mittel, die sie an den internationalen Kapitalmärkten aufgenommen hat. Neben ihren Eigenmitteln dient der Zuschuss als Rückstellung und Kapitalzuweisung innerhalb der Bank, um damit einen Teil der Risiken, die der Bank bei der Darlehensfinanzierung europäischer FTE‑Großprojekte entstehen, abzudecken. |
Entsprechend ihrer Satzung, ihren Vorschriften und Verfahren verleiht die EIB Mittel, die sie an den internationalen Kapitalmärkten aufgenommen hat. Neben ihren Eigenmitteln dient der Zuschuss als Rückstellung und Kapitalzuweisung innerhalb der Bank, um damit einen Teil der Risiken, die der Bank bei der Darlehensfinanzierung europäischer FTE‑Projekte entstehen, abzudecken. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 170 Anhang III „Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis“ Absatz 4 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Der Zuschuss wird jährlich gezahlt. Der jährliche Betrag ist im Arbeitsprogramm unter Berücksichtigung des Tätigkeitsberichts und der Prognosen festzulegen, die die EIB der Gemeinschaft vorlegen wird. |
Der Gesamtbetrag des Zuschusses für den gesamten Zeitraum und die jährlichen geschätzten Beträge werden im Voraus vorgeschlagen. Der Zuschuss wird jährlich gezahlt, und sein Betrag kann im Arbeitsprogramm unter Berücksichtigung des Tätigkeitsberichts und der Prognosen geändert werden, die die EIB der Gemeinschaft vorlegen wird. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 171 Anhang III „Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis“ Absatz 5 Punkt 2 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die Förderwürdigkeit umfangreicher europäischer FTE-Maßnahmen. Grundsätzlich sind „Gemeinsame Technologieinitiativen“ und große Verbundprojekte, die die Gemeinschaft im Rahmen der an der Fazilität beteiligten Themen und Maßnahmen dieses spezifischen Programms fördert, automatisch förderwürdig. In Frage kommen auch andere europäische Verbund-Großprojekte wie EUREKA. Gemäß der nach Artikel 167 EG-Vertrag zu erlassenden Verordnung werden mit der Zuschussvereinbarung auch die Verfahrensmodalitäten festgelegt und der Gemeinschaft das Recht eingeräumt, unter bestimmten Umständen die Verwendung des Zuschusses für ein von der EIB vorgeschlagenes Darlehen abzulehnen. |
Die Förderwürdigkeit umfangreicher europäischer FTE-Maßnahmen und von KMU vorgeschlagenen Projekten. Grundsätzlich sind „Gemeinsame Technologieinitiativen“ und große Verbundprojekte, die die Gemeinschaft im Rahmen der an der Fazilität beteiligten Themen und Maßnahmen dieses spezifischen Programms fördert, automatisch förderwürdig. In Frage kommen auch andere europäische Verbund-Großprojekte wie EUREKA. Zudem sind die Zulassungsbedingungen für KMU sehr deutlich festzulegen. Gemäß der nach Artikel 167 EG-Vertrag zu erlassenden Verordnung werden mit der Zuschussvereinbarung auch die Verfahrensmodalitäten festgelegt und der Gemeinschaft das Recht eingeräumt, unter bestimmten Umständen die Verwendung des Zuschusses für ein von der EIB vorgeschlagenes Darlehen abzulehnen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
- [1] Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.
BEGRÜNDUNG
Wege zu einem Europa der Innovation und des Wissens
Die EU muss Spitzenleistungen anstreben und sich deshalb unbedingt auf ein ambitioniertes System für Forschung, Entwicklung und Innovation festlegen.
Der Europäische Rat von Lissabon hat eine Strategie für ein neues Wirtschaftswachstumsmodell vorgeschlagen, das umweltfreundlich und fortschrittlich ist und dessen wichtigsten Instrumente wissenschaftliche Forschung, technologische Entwicklung und Innovation sind. Auf der Tagung des Europäischen Rates von Barcelona wurde später als Ziel festgeschrieben, dass die Gesamtausgaben für Forschung, Entwicklung und Innovation bis zum Jahr 2010 auf 3 % des BIP der EU gesteigert werden sollten (davon sollten zwei Drittel aus dem Privatsektor und ein Drittel aus dem öffentlichen Sektor kommen).
Gestützt auf den Bericht Kok[1] wird im Bericht Locatelli[2] festgestellt, was erforderlich ist, damit die EU die für 2010 angepeilten Ziele erreicht: Anreize für Investitionen der Privatwirtschaft in die Forschung, Steigerung der Humanressourcen bis auf acht Forscher pro 1000 Erwerbstätige (das entspricht 700 000 neuen Forschern), Förderung hochqualifizierter Grundlagenforschung, Verbesserung der Beziehungen zwischen Forschungs- und Unternehmenskreisen, insbesondere zu den KMU, bessere Koordinierung zwischen der Forschungspolitik auf europäischer Ebene (einschließlich der Europäischen Investitionsbank), der nationalen und der regionalen Ebene sowie Abbau von Bürokratie und Vereinfachung der Verfahren.
Auf dieser Basis legte die Europäische Kommission im April 2005 ihren Vorschlag für das Siebte Rahmenprogramm (7. RP) mit einem Mittelansatz von 72,7 Mrd. Euro für den Zeitraum 2007–2013 vor (das entspricht einer Verdoppelung des Budgets für das 7. RP), entsprechend dem Bericht Böge, der vom Europäischen Parlament mit großer Mehrheit unterstützt wurde.
Inhaltlich ist das Europäische Parlament generell mit dem Vorschlag der Kommission für das 7. RP einverstanden und weist ganz unmissverständlich darauf hin, dass die Zielvorgaben nur dann erreicht werden können, wenn die Finanzierung auf dem Niveau bleibt, das von der Kommission und vom Parlament vorgeschlagen wurde.
Allerdings liegt infolge der Einigung des Europäischen Rates vom Dezember 2005 und der Vereinbarung zwischen Rat und Parlament über die Finanzielle Vorausschau für die Jahre 2007–2013 die Mittelausstattung für das 7. RP um etwa 30 % unter dem Mittelansatz im ursprünglichen Kommissionsvorschlag, obschon in der Vereinbarung von Rat und Parlament eine radikale Überprüfung des Gemeinschaftshaushalts im Jahr 2009 ins Auge gefasst wird. Zu diesem Zeitpunkt werden sich Kommission und Rat mit dem Parlament einigen müssen, um eine wesentliche Anhebung der Mittel entsprechend den Erfordernissen des 7. RP zu ermöglichen, insbesondere für dieses spezifische Programm, wenn sie ihre Ziele erreichen wollen.
Auf das spezifische Programm „Zusammenarbeit“ entfallen gemäß dem ursprünglichen Vorschlag der Kommission 61 % der gesamten Mittel für das 7. RP. Der EU soll in bestimmten wissenschaftlichen und technologischen/strategischen Bereichen dadurch eine Führungsposition verschafft werden, dass die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, Forschungseinrichtungen, der Industrie und weiteren Institutionen innerhalb der EU wie auch in Drittländern unterstützt wird. Der Kommissionsvorschlag enthält neun prioritäre Themenbereiche, die weitgehend eine Fortführung des 6. RP darstellen und bei denen die Kommission Verbesserungen für einen einfacheren Zugang der Forscher zu den Programmen vorschlägt.
Grundsätzlich ist die Berichterstatterin mit der Struktur und mit dem Inhalt des Vorschlags der Kommission einverstanden. Indessen bedürfen die folgenden Fragen unbedingt einer weiteren Klärung:
Multidisziplinarität und Interdisziplinarität: Um große wissenschaftliche Fortschritte zu erzielen, ist es äußerst wirksam, wenn für technologische und wissenschaftliche Themen gemeinsame Vorschläge vorgelegt werden, die mehr als ein Thema betreffen. Interdisziplinarität soll vor allem bei komplexen Problemen walten, die im Rahmen der thematischen Prioritäten gleichzeitig von verschiedenen Disziplinen angegangen werden.
Stärkung der Rolle der Industrie durch die Technologieplattformen. Um die Ziele des Rates von Barcelona zu erreichen und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, kommt es entscheidend darauf an, mit und in der Industrie und den Forschungseinrichtungen einen strukturierten Dialog zu führen und eine Zusammenarbeit aufzunehmen.
Gemeinsame Technologieinitiativen. Damit soll hauptsächlich die Fortführung der Technologieplattformen gewährleistet werden, aus denen sich in bestimmten Fällen öffentlich-private Partnerschaften mit höherem Integrationsgrad, größerer Reichweite und längerer Dauer entwickeln könnten, die von gemeinsamen Unternehmen gemanagt werden. Für den Kapitalinput der Kommission zu derartigen gemeinsamen Unternehmen gemäß Artikel 171 ist im Übrigen die Stellungnahme des Parlaments erforderlich.
Da hierfür neue Instrumente für die technische und finanzielle Verwaltung und die Beteiligung am spezifischen Programm „Zusammenarbeit“ notwendig sind, muss die Kommission Verwaltungsmechanismen einrichten, mit denen gewährleistet ist, dass die Kriterien eingehalten werden, dass Transparenz bezüglich der Prioritäten besteht und dass die Verwaltung angemessen und effizient ist. Außerdem muss sie über all diese Aspekte dem Parlament regelmäßig Bericht erstatten.
Beteiligung von KMU. Es sind Mechanismen einzurichten, die eine wirksame Beteiligung der KMU an den Maßnahmen und den Vorhaben der prioritären Themen des Programms „Zusammenarbeit“ gewährleisten. Der Vorschlag der Kommission muss genauere Definitionen der folgenden Aspekte enthalten:
a) Festlegung konkreter Ziele für die Beteiligung und für den Mittelansatz des Programms „Zusammenarbeit“ (20 %),
b) Bemühen um den größtmöglichen Beitrag aller Gemeinschaftsfonds, einschließlich der EIB (Europäische Investitionsbank) und des EIF (Europäischer Investitionsfonds) zur Finanzierung von Projekten, an denen sich KMU beteiligen können,
c) Festlegung von Mechanismen für die Bildung von regionalen, thematischen oder territorialen Gruppierungen, mit denen ihre Beteiligungsfähigkeit verbessert wird,
d) Verbesserung und Vereinfachung der Verwaltungsverfahren.
Was diesen Punkt betrifft, ist es wichtig, gezielte Mechanismen für die Abstimmung mit dem spezifischen Programm „Kapazitäten“ und mit dem Programm Wettbewerbsfähigkeit und Innovation vorzusehen.
Komplementarität und Synergie. Es kommt darauf an, dass Komplementarität und Synergie zwischen dem spezifischen Programm „Zusammenarbeit“ und anderen Gemeinschaftsprogrammen und Aktionen gestärkt werden, etwa dem Programm Wettbewerbsfähigkeit und Innovation, den Strukturfonds und anderen, die als Finanzquellen für Maßnahmen, Infrastrukturen oder Projekte in Forschung, Entwicklung und Innovation in Frage kommen.
In der Praxis wird dies nicht leicht sein, vor allem wegen der Beschränkungen, die wir uns durch die Regeln für die Verwendung dieser Mittel und die Verwaltung dieser Programme selbst auferlegt haben. Es sollten integrierte Vorschläge vorgelegt werden können; mit einem solchen Vorgehen sollen die Anstrengungen gebündelt werden, ohne dass es jedoch zu Doppelarbeit kommt. Dies ist in den Beteiligungsregeln festzuschreiben.
Überprüfung des Mittelansatzes. Da laut der zwischen Parlament und Rat über die Finanzielle Vorausschau für die Jahre 2007–2013 erzielten Vereinbarung keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen, um die Ziele des 7. RP, vor allem aber die des Programms „Zusammenarbeit“, voll und ganz zu erreichen, schlägt die Berichterstatterin vor, anlässlich der für 2009 geplanten Revision des Finanzrahmens einen den Ambitionen der EU in diesem Bereich tatsächlich entsprechenden Vorschlag vorzulegen.
Reaktion auf neue Erfordernisse und Chancen. Das spezifische Programm „Zusammenarbeit“ muss offen und flexibel genug sein, dass damit nicht nur auf Erfordernisse in Bereichen reagiert werden kann, in denen rasche und sich ständig wandelnde Fortschritte gemacht werden, die sich nur sehr bedingt für die nächsten sieben Jahre vorhersagen lassen, sondern auch auf politische Erfordernisse infolge unerwarteter Ereignisse, die eine rasche Reaktion erfordern, etwa im Fall von Epidemien usw.
Koordination mit den Mitgliedstaaten. Die Mechanismen für die Koordinierung der Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprogramme der Mitgliedstaaten und der Regionen mit dem Rahmenprogramm und insbesondere mit diesem spezifischen Programm müssen gestärkt werden, wenn die finanziellen Mittel optimal genutzt, die Bemühungen gebündelt und nicht etwa verdoppelt werden sollen und wenn ein echter europäischer Forschungsraum aufgebaut werden soll.
Der europäische Forschungsraum
Anders als bei der zwischenstaatlichen Methode kommt es darauf an, den Grundsatz der Vorrangigkeit der Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene zu stärken, d.h. die zwischenstaatliche Zusammenarbeit beispielsweise im Zusammenhang mit ERA NET zu fördern, aber nur, wenn die Maßnahmen mit den im 7. RP festgelegten Zielen übereinstimmen und die Befürworter dafür sorgen, dass andere Akteure aus anderen Mitgliedstaaten zu gleichen Bedingungen teilnehmen können.
Die Hochschulen als hochwichtiges Netz von Forschungs- und Bildungseinrichtungen. In der EU findet mehr als 60 % der Forschung an den Hochschulen statt, an denen gleichzeitig auch die überwiegende Mehrheit der Forscher ausgebildet wird. Dies ist ein weiteres wichtiges Element, das im Bericht hervorzuheben ist und das es zu bedenken gilt, wenn in Zukunft möglicherweise im Zusammenhang mit der Organisation der Wissenschaft und der Technologie in der EU sowie der Schaffung möglicher neuer Spitzenforschungseinrichtungen, etwa einem künftigen europäischen Technologieinstitut, Beschlüsse getroffen werden.
Technologietransfer. Die Schwierigkeiten (in beiden Richtungen) im Zusammenhang mit der Herstellung von Kontakten zwischen Wissenschaftlern und Unternehmen sind hinlänglich bekannt. Um hier Abhilfe zu schaffen, müssen Mechanismen und Anreize eingeführt und ausgebaut werden, damit Wissen, Fähigkeiten und Technologien auf eine Art und Weise weitergegeben werden, dass den Unternehmen nicht nur Kenntnis von den Forschungsergebnissen haben, sondern siese auch aufgreifen und verwenden können. Dies gilt besonders für KMU.
Internationale Zusammenarbeit: Die Zusammenarbeit mit Ländern außerhalb der EU muss vor allem auf der Grundlage der Themen stattfinden, für die diese Zusammenarbeit einen wichtigen Mehrwert darstellt, und sich auf zwei Aspekte konzentrieren: mit Industrieländern ist eine Zusammenarbeit bei spezifischen Themen von gemeinsamem Interesse angebracht, vor allem im Rahmen der Themen dieses Programms, und mit Entwicklungsländern bei Projekten, mit denen die wirtschaftliche Entwicklung vor Ort, die Gesundheit und das Wohlergehen der Bevölkerung sowie die ökologische Nachhaltigkeit verbessert werden sollen.
Verringerung der digitalen Kluft. Aus statistischen Daten geht hervor, dass die technologische Kluft zwischen einzelnen Ländern und Regionen der EU größer ist als die Kluft im Bereich der Wirtschaft oder der Lebensqualität. Deshalb muss im spezifischen Programm „Zusammenarbeit“ besonderes Augenmerk dem Bestreben gelten, für größere Konvergenz zwischen den Ländern und Regionen der EU im Bereich der Wissenschaft und Technologie zu sorgen und die technologische Kluft zwischen einzelnen Gebieten mit wirksamen Maßnahmen zu verringern.
Verbreitung wissenschaftlicher Erkenntnisse: Das spezifische Programm „Zusammenarbeit“ muss auch dazu beitragen, dass wissenschaftliche Ergebnisse verbreitet werden, um Wissenschaft und Technologie der Gesellschaft einander näher zu bringen. Dies gilt es nicht nur bei der Ausarbeitung, sondern mehr noch bei der Ausführung der Programme zu berücksichtigen.
Die Rolle des Parlaments: Das EP muss bei der Weiterverfolgung und der Überwachung der Ausführung des Rahmenprogramms eine größere Rolle spielen, insbesondere, was dieses spezifische Programm betrifft. Das EP muss über das in Artikel 6 erwähnte Arbeitsprogramm auf dem Laufenden gehalten werden und hierzu sowie zu jeder Änderung hieran und an der Zuteilung der Haushaltsmittel seine Stellungnahme abgeben können.
Gemeinsame Finanzierungsinstrumente mit der EIB: Im Kommissionsvorschlag wird eine EIB-Subvention festgelegt. Deren Ziel muss es sein, weitgehend dazu beizutragen, dass Investitionen des Privatsektors in Forschung und Entwicklung erleichtert und gefördert werden. Der Mechanismus für Risikoteilung kann in Bezug auf den Geltungsbereich (nur Mittel) und in Bezug auf den Umfang (nur Großvorhaben) beschränkt sein, weshalb alle Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit der EIB und dem EIF ausgelotet werden sollten, damit im jeweiligen Fall proportional zu den Finanzierungsbemühungen der öffentlichen Hand – und nichts anderes stellt dieses Rahmenprogramm ja dar – das vom Gipfel von Barcelona festgelegte Ziel eingehalten wird, d.h., dass zwei Drittel der Investitionen aus dem Privatsektor kommen. Es ist mit allen Mitteln sicherzustellen, dass das Finanzierungsangebot der EIB in diesem neuen Bereich dem Bedarf entspricht und diesen unterstützt, und dass dieser Bedarf durch die Arbeit mit den Technologieplattformen und den gemeinsamen Technologieinitiativen stimuliert werden muss.
STELLUNGNAHME des Haushaltsausschusses (22.6.2006)
für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
zu dem Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über das spezifische Programm „Zusammenarbeit“ zur Durchführung des siebten Rahmenprogramms (2007–2013) der Europäischen Gemeinschaft im Bereich Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration
(KOM(2005)0440 – C6‑0381/2005 – 2005/0185(CNS))
Verfasserin der Stellungnahme: Marilisa Xenogiannakopoulou
am
KURZE BEGRÜNDUNG
1. Hauptelemente des Vorschlags
Der Vorschlag für die spezifischen Programme stützt sich auf Titel XVIII Artikel 163 bis 173 des Vertrags und insbesondere auf Artikel 166 Absatz 3 über die Durchführung des Rahmenprogramms durch spezifische Programme.
Die Kommission plant die Schaffung einer Exekutivagentur, die mit bestimmten Aufgaben betraut wird, die zur Durchführung der spezifischen Programme „Zusammenarbeit“, „Menschen“ und „Kapazitäten“ erforderlich sind. Dieses Konzept wird auch der Durchführung des Programmes „Ideen“ zugrunde gelegt.
Das spezifische Programm „Zusammenarbeit“ soll es ermöglichen, eine Führungsstellung in wissenschaftlichen und technologischen Schlüsselbereichen einzunehmen; zu diesem Zweck wird die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, Wirtschaft, Forschungseinrichtungen und Behörden in der gesamten Europäischen Union sowie dem Rest der Welt unterstützt. Frühere Rahmenprogramme zeigten, dass solche Maßnahmen sich positiv auf die Umstrukturierung der Forschung in Europa, die Bündelung der Ressourcen und die Entfaltung von Katalysatorwirkungen auswirken
Durch das 7. Rahmenprogramm werden diese Auswirkungen noch breiter gestreut; die neun vorgeschlagenen Themen decken die großen Gebiete ab, auf denen Fortschritte hinsichtlich Erkenntnissen und Technologie erzielt werden können und auf denen die Spitzenforschung weiter verstärkt werden muss, um soziale, wirtschaftliche, gesundheitliche, ökologische und industrielle Herausforderungen in Europa anzugehen.
Bei diesem spezifischen Programm gibt es einige wichtige Neuheiten, die besondere Überlegungen hinsichtlich der Durchführung erfordern:
· Deckung des Bedarfs an ambitionierten, europaweiten öffentlich-privaten Partnerschaften mit dem Ziel, die Entwicklung wichtiger Technologien durch gemeinsame Technologieinitiativen zu beschleunigen;
· Verstärkte Koordinierung der nationalen Forschungsprogramme (Modell ERA–NET);
· Initiativen auf den Gebieten umgebungsunterstütztes Leben, Ostseeforschung und Metrologie (so genannte Initiativen gemäß Artikel 169);
· internationale Zusammenarbeit (im Wege politischer Dialoge und Netze unter Beteiligung verschiedener Regionen von Partnerländern;
· flexible Reaktion auf neuen Bedarf und unerwartete politische Bedürfnisse.
2. Empfehlungen der Verfasserin der Stellungnahme
Aus Gründen der Kohärenz schlägt die Verfasserin eine Serie gleich lautender Änderungsanträge vor, die alle sieben spezifischen Programme auf dem Gebiet der Forschung betreffen.
Ein Standard-Änderungsantrag betrifft den mehrjährigen Finanzrahmen und die Notwendigkeit, sich an die Obergrenze der Rubrik 1a zu halten.
Die anschließenden Änderungsanträge bringen den Gedanken der wirtschaftlichen Haushaltsführung und der effizienten Ausführung der aus den spezifischen Programmen finanzierten Maßnahmen ins Spiel.
Um die finanzielle Kontrolle der von der Gemeinschaft finanzierten Forschungsmaßnahmen zu verbessern, sollte die Kommission nach Auffassung der Verfasserin die Haushaltsbehörde regelmäßig über die Durchführung der spezifischen Programme unterrichten und vorab Informationen übermitteln, sobald sie beabsichtigt, von der im Gesamthaushaltsplan enthaltenen Ausgabenaufschlüsselung abzuweichen.
ÄNDERUNGSANTRÄGE
Der Haushaltsausschuss ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Änderungsanträge in seinen Bericht zu übernehmen:
Entwurf einer legislativen Entschließung
Änderungsantrag 1 Ziffer 1 a (neu) | |
1a. betont, dass der im Legislativvorschlag enthaltene vorläufige Referenzbetrag mit der Obergrenze der Rubrik 1a des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens in Einklang stehen muss, und stellt fest, dass der jährliche Betrag im Haushaltsverfahren des betreffenden Jahres gemäß Nummer 38 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 festgelegt wird; | |
Begründung | |
Standard-Änderungsantrag. |
Vorschlag für eine Entscheidung
| Vorschlag der Kommission[1] | Änderungen des Parlaments |
Änderungsantrag 2 Artikel 3 Absatz 1 a (neu) | |
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Die Kommission unternimmt alle notwendigen Schritte, um zu prüfen, ob die finanzierten Maßnahmen mit Erfolg und in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Haushaltsordnung durchgeführt werden. |
Änderungsantrag 3 Artikel 3 Absatz 1 b (neu) | |
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Der Gesamtbetrag der Ausgaben zur Verwaltung des Programms, einschließlich der internen Kosten und der Management-Ausgaben der Exekutivagentur, sollte dem Umfang der in dem jeweiligen Programm vorgesehenen Aufgaben proportional sein und unterliegt der Entscheidung der Haushaltsbehörde und der Rechtsetzungsorgane. |
Begründung | |
Die Mittel, die der Exekutivagentur zugewiesen werden, sollten in Einklang stehen mit dem Verhaltenskodex über die Einrichtung einer Exekutivagentur und der Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates zur Festlegung des Statuts der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen beauftragt werden. Auf diese Weise ist dafür gesorgt, dass die Maßnahmen des Programms angemessen finanziert werden. | |
Änderungsantrag 4 Artikel 3 Absatz 1 c (neu) | |
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Die Haushaltsmittel sind im Einklang mit dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung zu verwenden, das heißt im Einklang mit den Grundsätzen der Sparsamkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Wirksamkeit sowie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. |
Änderungsantrag 5 Artikel 5 a (neu) | |
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Artikel 5a |
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Die Kommission informiert die Haushaltsbehörde im Voraus, wann immer sie beabsichtigt, von der in den Erläuterungen und im Anhang des jährlichen Haushaltsplans aufgeführten Aufteilung der Mittel abzuweichen. |
Begründung | |
Dieses Verfahren wurde aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem Haushaltsausschuss und der Kommission im Oktober 1999 eingeführt. Nach Auffassung der Verfasserin sollte das Verfahren beibehalten werden, um die spätere Überprüfung des Einsatzes der Mittel in den spezifischen Programmen des 7. RP zu verbessern. | |
Änderungsantrag 6 Artikel 8 Absatz 5 a (neu) | |
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5a. Der Bewertungsbericht umfasst eine Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung. Er umfasst zudem eine Bewertung der Effizienz und der Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung in Bezug auf das Programm. |
VERFAHREN
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Titel |
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über das spezifische Programm „Zusammenarbeit“ zur Durchführung des siebten Rahmenprogramms (2007–2013) der Europäischen Gemeinschaft im Bereich Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration |
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Bezugsdokumente |
KOM(2005)0440 – C6-0381/2005 – 2005/0185(CNS) |
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Federführender Ausschuss |
ITRE |
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Stellungnahme von |
BUDG |
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Verstärkte Zusammenarbeit – Datum der Bekanntgabe im Plenum |
0.0.0000 |
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Verfasser(-in) der Stellungnahme |
Marilisa Xenogiannakopoulou |
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Prüfung im Ausschuss |
22.6.2006 |
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Datum der Annahme |
22.6.2006 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
16 0 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Herbert Bösch, Simon Busuttil, Bárbara Dührkop Dührkop, Markus Ferber, Ingeborg Gräßle, Nathalie Griesbeck, Anne E. Jensen, Wiesław Stefan Kuc, Janusz Lewandowski, Vladimír Maňka, Antonis Samaras, Esko Seppänen, Nina Škottová, Helga Trüpel, Yannick Vaugrenard und Ralf Walter. |
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- [1] ABl. C 49 vom 28.2.2006, S. 37.
STELLUNGNAHME des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (28.2.2006)
für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
zu dem Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über das spezifische Programm „Zusammenarbeit“ zur Durchführung des siebten Rahmenprogramms (2007-2013) der Europäischen Gemeinschaft im Bereich Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration
(KOM(2005)0440 – C6‑0381/2005 – 2005/0185(CNS))
Verfasser der Stellungnahme: Jaromír Kohlíček
KURZE BEGRÜNDUNG
Das 7. Rahmenprogramm: Stand der Arbeiten
Am 6. April 2005 legte die Kommission ihren Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das 7. Rahmenprogramm (7. RP) 2007-2013 im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration vor. Am 11. Oktober 2005 nahm der TRAN-Ausschuss eine Stellungnahme zu diesem Vorschlag mit Änderungen zum thematischen Teil Verkehr und Luftfahrt an, die dem ITRE-Ausschuss übermittelt wurde. Der ITRE-Ausschuss entschied, auch im Hinblick auf die Ungewissheit mit der Finanziellen Vorausschau für den Zeitraum 2007-2013, seinem Bericht zwei Arbeitsdokumente vorauszuschicken, die im Juni und im Oktober 2005 vorgelegt wurden. Der Berichtsentwurf des ITRE-Ausschusses wird im Januar 2006 vorliegen. Ihr Verfasser schlug dem Berichterstatter des ITRE-Ausschusses, Herrn Buzek, vor, alle Änderungsanträge des TRAN-Ausschusses zu berücksichtigen und die Annahme von Änderungsanträgen, die im Widerspruch zu denen des TRAN-Ausschusses stehen, zu vermeiden.
Inzwischen legte die Kommission am 21. September 2005 einen neuen Vorschlag für eine Entscheidung des Rates vor, der sich ausschließlich mit dem spezifischen Programm „Zusammenarbeit“ des 7. Rahmenprogramms befasst. Das Programm „Zusammenarbeit“ stellt den Teil des 7. Rahmenprogramms dar, in dem die neun Themenbereiche der Forschung, darunter Verkehr und Luftfahrt, festlegt werden. Der ITRE-Ausschuss wird einen weiteren Bericht zu diesem Vorschlag ausarbeiten, wobei anzumerken ist, dass das Parlament lediglich konsultiert wird.
Verkehr und Luftfahrt im Programm „Zusammenarbeit“: Unterschiede zum allgemeinen RP7-Vorschlag
Der Vorschlag für das Programm „Zusammenarbeit“ stellt in vielerlei Hinsicht eine Spezifizierung des bereits im allgemeinen RP-Vorschlag Erwähnten dar. Im Hinblick auf Verkehr und Luftfahrt folgt der Vorschlag der gleichen Struktur, indem er zunächst das Ziel sowie den Ansatz und anschließend Maßnahmen in den Bereichen Luftfahrt und Luftverkehr, Landverkehr und Galileo vorstellt.
Es wird auf die folgenden Unterschiede oder Ergänzungen zum allgemeinen RP7-Vorschlag hingewiesen:
Ziel und Ansatz:
Die Verbesserung der Verkehrssicherheit wurde als Ziel einbezogen. Der Ansatz des Programms „Zusammenarbeit“ wird als „integrierter“ Ansatz charakterisiert, der alle Verkehrsträger umfasst. Bereichsübergreifende Themen sollen gezielt auf Besonderheiten des Verkehrs, wie zum Beispiel die Sicherheit, ausgerichtet werden. Anstatt vom „sauberen und sicheren Fahrzeug der Zukunft“ zu sprechen, werden allgemeine Formulierungen wie „alternative Energiequellen im Verkehr“ oder „Umweltauswirkungen...einschließlich Klimaänderung“ verwendet. Ein größeres Gewicht wird auf die Arbeit von Technologieplattformen und deren strategische Forschungspläne gelegt, die unter Umständen die Schaffung gemeinsamer Technologieinitiativen rechtfertigen können. Weiterhin finden Maßnahmen, die von besonderer Bedeutung für KMU sind, sowie die Folgenabschätzung Beachtung.
Maßnahmen im Bereich Luftfahrt und Luftverkehr:
Es wurden einige quantitative Ziele hinzugefügt, wie die Verringerung von Emissionen (CO2 und Lärmpegel um 50 %, NOx um 80 %), die Senkung der Unfallrate auf ein Fünftel und die Markteinführung neuer Produkte in der Hälfte der Zeit. Unter dem Punkt Kundenzufriedenheit und Sicherheit werden Forschungsarbeiten angesprochen, die die Anpassung der Flughafen- und Luftverkehrsoperationen für verschiedene Arten von Fahrzeugen und die Nutzung rund um die Uhr mit vertretbaren gemeinschaftsweit festgelegten Lärmpegeln umfassen. Im Punkt Steigerung der Zeiteffizienz richtet sich das Hauptaugenmerk auf die SESAME-Initiative. Unter dem Punkt Luftverkehr der Zukunft wurden neue Konzepte wie neue Antriebs- und Auftriebskonzepte sowie neue Leitverfahren für Flugzeuge hinzugefügt.
Maßnahmen im Bereich Landverkehr (Schiene, Straße und Schifffahrt):
Die Begründungen sind detaillierter und einige neue Schwerpunkte wurden hinzugefügt. So werden zum Beispiel Brennstoffzellen (für den Umweltschutz), Be- und Entladevorgänge (zur Verkehrsverlagerung), Nachfragesteuerung (für die innerstädtische Mobilität), Risikoanalyse (für Sicherheit und Gefahrenabwehr) und Verringerung der Lebenszykluskosten (für die Wettbewerbsfähigkeit) genannt.
Maßnahmen im Bereich Galileo:
Dieser Abschnitt wurde erheblich ausführlicher gestaltet, indem alle möglichen Anwendungsbereiche des Galileo-Systems (z.B. Kartographie und Navigation) und wichtige Aspekte genannt werden, die in Betracht gezogen werden müssen (z.B. Öffnung für eine kommerzielle Nutzung oder Gewährleistung der sicheren Nutzung durch Zertifizierung).
Weitere Ergänzungen:
Zwei neue Unterrubriken wurden hinzugefügt: die eine soll die Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit hervorheben und eine andere weist darauf hin, dass die Forschung in der Lage sein sollte, auf unvorhergesehene politische Erfordernisse zu reagieren.
Änderungsanträge
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Kommissionsvorschlags für das Programm „Zusammenarbeit“ hatte das Parlament seinen Bericht über den allgemeinen RP7-Vorschlag noch nicht angenommen. Aus diesem Grund berücksichtigt dieser Kommissionsvorschlag die Änderungsanträge des Parlaments zu dem allgemeinen Vorschlag (noch) nicht. Da dieser Vorschlag zum spezifischen Programm dem allgemeinen PR7-Vorschlag sehr ähnlich ist, schlägt Ihr Verfasser Änderungsanträge vor, die den zum allgemeinen Vorschlag eingereichten Änderungsanträgen ähnlich sind.
ÄnderungsantrÄgE
Der Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Änderungsanträge in seinen Bericht zu übernehmen:
| Vorschlag der Kommission | Änderungen des Parlaments |
Änderungsantrag 1 Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe g | |
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g) Verkehr (einschließlich Luftfahrt) |
g) Verkehr (einschließlich Luftfahrt und Seeverkehrstechnologie), insbesondere Galileo, SESAR und ERTMS *; _____________________ * Galileo ist das Europäische Satellitennavigationsprogramm, SESAR das Forschungsprogramm zum Flugverkehrsmanagement für einen einheitlichen europäischen Luftraum und ERTMS das Europäische Eisenbahnverkehrsleitsystem. |
Begründung | |
Europa muss seinen Vorsprung im Bereich der Seeverkehrstechnologieforschung behalten. Für Galileo, SESAR und ERTMS wurde diese Anpassung vorgenommen, um den Beschluss des Rates über die neue Finanzielle Vorausschau zu berücksichtigen. | |
Änderungsantrag 2 Anhang I Teil 7 Verkehr (einschließlich Luftfahrt) Titel | |
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Verkehr (einschließlich Luftfahrt) |
Verkehr (einschließlich Luftfahrt und Seeverkehrstechnologie), insbesondere Galileo, SESAR und ERTMS |
Begründung | |
Europa muss seinen Vorsprung im Bereich der Seeverkehrstechnologieforschung behalten. Für Galileo, SESAR und ERTMS wurde diese Anpassung vorgenommen, um den Beschluss des Rates über die neue Finanzielle Vorausschau zu berücksichtigen. | |
Änderungsantrag 3 Anhang I Abschnitt 7 Verkehr (einschließlich Luftfahrt) Ziel | |
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Entwicklung integrierter, umweltfreundlicher, intelligenter und sicherer gesamteuropäischer Verkehrssysteme zum Nutzen der Bürger und der Gesellschaft unter Schonung der Umwelt- und Naturressourcen auf der Grundlage technologischer Fortschritte; und Sicherung und weiterer Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit und der führenden Rolle der europäischen Industrie auf dem Weltmarkt. |
Ständige Weiterentwicklung wettbewerbsfähiger und fahrgastfreundlicher europäischer Verkehrssysteme zum Nutzen der europäischen Bürger und der europäischen Industrie auf dem Weltmarkt. Technologische Fortschritte, nachhaltige Entwicklung, umweltfreundlichere, intelligentere, preisgünstigere und bessere sowie sicherere und fahrgastfreundlichere gesamteuropäische und globale Verkehrs- und Logistiksysteme sind die Ziele für das siebte Rahmenprogramm im Verkehrs- und Logistiksektor. |
Begründung | |
Das erste und wichtigste Ziel ist die Schaffung von Wettbewerbsfähigkeit, gefolgt vom Forschungshintergrund, der dazu dient, das Hauptziel zu erreichen. Die Einbeziehung von Kundenzufriedenheit steht im Einklang mit dem Kommissionsvorschlag. Angesichts der weltweiten Verkehrsbeziehungen der EU und der Entwicklung ihrer Verkehrssysteme ist es unverzichtbar, verstärkt neue und bessere Logistiksysteme zu entwickeln, die der Mobilität förderlich sind und die Auswirkungen des Verkehrs auf die Umwelt verringern. | |
Änderungsantrag 4 Anhang I Abschnitt 7 Verkehr (einschließlich Luftfahrt) Ansatz Absatz 1 | |
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Das europäische Verkehrssystem ist ein wesentliches Element des wirtschaftlichen und sozialen Wohlstands in Europa. Es spielt eine Schlüsselrolle für die Beförderung von Menschen und Gütern auf lokaler, regionaler, nationaler, europäischer und internationaler Ebene. In diesem Zusammenhang werden einige der noch immer aktuellen Herausforderungen aufgegriffen, die bereits im Verkehrsweißbuch aufgeführt sind; die Verkehrssysteme in der erweiterten EU sollen einen größeren Beitrag für die Gesellschaft und zur Wettbewerbsfähigkeit der Industrie leisten, die negativen Auswirkungen des Verkehrs für Umwelt, Energieverbrauch, Sicherheit und öffentliche Gesundheit dabei aber möglichst gering gehalten werden. |
Die europäischen und globalen Verkehrssysteme sind ein wesentliches Element des wirtschaftlichen und sozialen Wohlstands in Europa. Es gibt nicht nur einen beträchtlichen Verkehr der Mitgliedstaaten untereinander und bedeutende Verkehrsverbindungen zu Drittländern, sondern europäische Unternehmen, insbesondere im Luft- und Seeverkehr, haben in vielen Bereichen, auch beim Verkehr zwischen Drittländern – sowohl bei Verkehrsdienstleistungen als auch Lieferungen modernen Materials –, eine dominierende Stellung. In diesem Zusammenhang werden einige der noch immer aktuellen Herausforderungen aufgegriffen, die bereits im Verkehrsweißbuch aufgeführt sind; die Verkehrssysteme in der erweiterten EU sollen einen größeren Beitrag für die Gesellschaft und zur Wettbewerbsfähigkeit der Industrie leisten, die negativen Auswirkungen des Verkehrs für Umwelt, Energieverbrauch, Sicherheit und öffentliche Gesundheit dabei aber möglichst gering gehalten werden. Die Aufteilung der Finanzmittel für Verkehrsforschung orientiert sich an der wirtschaftlichen Bedeutung der jeweiligen Verkehrsträger. |
Begründung | |
Der europäische Verkehrssektor muss in einem globalen Kontext betrachtet werden. Da in wirtschaftlicher Hinsicht der Anteil des Land- und Seeverkehrs größer ist als der des Luftverkehrs, sollte dieser Umstand bei der Aufteilung der Finanzmittel und bei den Forschungsplänen berücksichtigt werden. Die Kommission selbst weist im allgemeinen Vorschlag für das siebte Rahmenprogramm darauf hin, dass auf den Land- und Seeverkehr 11 % des BIP der EU und 16 Millionen Beschäftigte entfallen, auf den Luftverkehr hingegen lediglich 2,6 % des BIP und 3,1 Millionen Beschäftigte. | |
Änderungsantrag 5 Anhang I Abschnitt 7 Verkehr (einschließlich Luftfahrt) Ansatz Absatz 3 | |
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Im Rahmen der verschiedenen in diesem Bereich eingerichteten Technologieplattformen (ACARE für Luftfahrt und Luftverkehr, ERRAC für den Schienenverkehr, ERTRAC für den Straßenverkehr, WATERBORNE für die Schifffahrt, Wasserstoff und Brennstoffzellen) wurden langfristige Visionen und strategische Forschungspläne ausgearbeitet, die nützliche Beiträge für die Definition dieses Themas darstellen und den Informationsbedarf politischer Entscheidungsträger und die Erwartungen der Gesellschaft ergänzen. Einzelne Aspekte der strategischen Forschungspläne können unter Umständen gemeinsame Technologieinitiativen rechtfertigen. ERA-NET-Maßnahmen bieten Möglichkeiten zur Vereinfachung der grenzübergreifenden Koordinierung für bestimmte Themen im Verkehrsbereich und werden vorgesehen, wann immer dies zweckmäßig ist. |
Im Rahmen der verschiedenen in diesem Bereich eingerichteten Technologieplattformen (ACARE für Luftfahrt und Luftverkehr, ERRAC für den Schienenverkehr, ERTRAC für den Straßenverkehr, WATERBORNE für die Schifffahrt und die Seeverkehrstechnik, Wasserstoff und Brennstoffzellen) wurden langfristige Visionen und strategische Forschungspläne ausgearbeitet, die nützliche Beiträge für die Definition dieses Themas darstellen und den Informationsbedarf politischer Entscheidungsträger und die Erwartungen der Gesellschaft ergänzen. Einzelne Aspekte der strategischen Forschungspläne können unter Umständen gemeinsame Technologieinitiativen rechtfertigen. ERA-NET-Maßnahmen bieten Möglichkeiten zur Vereinfachung der grenzübergreifenden Koordinierung für bestimmte Themen im Verkehrsbereich und werden vorgesehen, wann immer dies zweckmäßig ist. |
Begründung | |
Europa muss seinen Vorsprung im Bereich der Seeverkehrstechnologieforschung behalten. | |
Änderungsantrag 6 Anhang I Abschnitt 7 Verkehr (einschließlich Luftfahrt) Ansatz Absatz 5 | |
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Auf bestehende Erfordernisse der Politik sowie auf Entwicklung, Bewertung und Umsetzung neuer Politiken (beispielsweise für den Seeverkehr) wird im Rahmen der verschiedenen Maßnahmepakete auch themenübergreifend eingegangen. Die Arbeiten umfassen Studien, Modelle und Instrumente für strategische Überwachung und Vorhersage und führen Kenntnisse in Bezug auf die wichtigsten wirtschaftlichen, sozialen, sicherheitsrelevanten und ökologischen Probleme des Verkehrs zusammen. Die Maßnahmen zur Unterstützung bereichsübergreifender Themen werden gezielt auf Besonderheiten des Verkehrs ausgerichtet, beispielsweise Aspekte der Gefahrenabwehr, die sich aus dem Wesen des Verkehrssystems ergeben; Einsatz alternativer Energiequellen im Verkehr; und Überwachung der Umweltauswirkungen des Verkehrs, unter anderem der Klimaänderung. |
Auf bestehende Erfordernisse der Politik sowie auf Entwicklung, Bewertung und Umsetzung neuer Politiken (beispielsweise für den Seeverkehr) wird im Rahmen der verschiedenen Maßnahmepakete auch themenübergreifend eingegangen. Die Arbeiten umfassen Studien, Modelle und Instrumente für strategische Überwachung und Vorhersage und führen Kenntnisse in Bezug auf die wichtigsten wirtschaftlichen, sozialen, sicherheitsrelevanten und ökologischen Probleme des Verkehrs zusammen. Die Maßnahmen zur Unterstützung bereichsübergreifender Themen werden gezielt auf Besonderheiten des Verkehrs ausgerichtet, beispielsweise Aspekte der Gefahrenabwehr, die sich aus dem Wesen des Verkehrssystems ergeben; Einsatz alternativer Energiequellen im Verkehr; Überwachung der Umweltauswirkungen des Verkehrs, unter anderem der Klimaänderung, sowie Maßnahmen zur Milderung der nachteiligen Folgen bleibender geografischer Zwänge. Die Forschungstätigkeiten auf dem Sektor Umweltschutz sollten auch die Vermeidung, Verringerung und Optimierung von Verkehr umfassen. Die Erforschung von Umweltfragen muss sich auch auf die effektivere Gestaltung des Verkehrs richten. |
Begründung | |
Aufbauend auf dem von Verfasser der Stellungnahme vorgeschlagenen Text zielt die Textänderung auf die Ausarbeitung von Maßnahmen im Bereich der Kooperation ab, die geeignet sind, die nachteiligen Folgen bleibender geografischer Zwänge zu mildern. | |
Änderungsantrag 7 Anhang I Abschnitt 7 Verkehr (einschließlich Luftfahrt) Maßnahmen, Unterabschnitt Luftfahrt und Luftverkehr | |
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Luftfahrt und Luftverkehr |
Luftfahrt und nachhaltiger Luftverkehr |
Begründung | |
Steht in Einklang mit Artikel 2 EGV und dem Ergebnis der Tagung des Europäischen Rates von Göteborg. | |
Änderungsantrag 8 Anhang I Abschnitt 7 Verkehr (einschließlich Luftfahrt) Maßnahmen, Unterabschnitt Luftfahrt und Luftverkehr Absatz 4 | |
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Kundenzufriedenheit und Sicherheit: Erzielung eines Qualitätssprungs hinsichtlich der Wahlmöglichkeiten der Passagiere und der Flexibilität der Flugpläne bei gleichzeitiger Senkung der Unfallrate auf ein Fünftel. Neue Technologien werden eine größere Auswahl von Flugzeug/Triebswerkskonfigurationen, vom Großraumflugzeug bis zu kleinen Luftfahrzeugen, und ein höheres Maß an Automation in allen Elementen des Systems, einschließlich der Flugführung, ermöglichen. Ein weiterer Schwerpunkt sind Verbesserungen in den Bereichen Komfort, Wohlbefinden und neue Dienste für Passagiere sowie Maßnahmen für die aktive und passive Sicherheit mit besonderer Berücksichtigung des Faktors Mensch. Die Forschungsarbeiten umfassen die Anpassung der Flughafen- und Luftverkehrsoperationen für verschiedene Arten von Fahrzeugen und die Nutzung rund um die Uhr mit vertretbaren gemeinschaftsweit festgelegten Lärmpegeln. |
Kundenzufriedenheit und Sicherheit: Erzielung eines Qualitätssprungs hinsichtlich der Wahlmöglichkeiten der Passagiere und der Flexibilität der Flugpläne bei gleichzeitiger Senkung der Unfallrate auf ein Fünftel. Neue Technologien werden eine größere Auswahl von Flugzeug/Triebswerkskonfigurationen, vom Großraumflugzeug bis zu kleinen Luftfahrzeugen, und ein höheres Maß an Automation in allen Elementen des Systems, einschließlich der Flugführung, ermöglichen und bei nationalen Informations- und Buchungssystemen auf europäischer Ebene zwischen den einzelnen Verkehrsträgern Interoperabilität schaffen. Ein weiterer Schwerpunkt sind Verbesserungen in den Bereichen Komfort, Wohlbefinden und neue Dienste für Passagiere sowie Maßnahmen für die aktive und passive Sicherheit mit besonderer Berücksichtigung des Faktors Mensch. Die Forschungsarbeiten umfassen die Anpassung der Flughafen- und Luftverkehrsoperationen für verschiedene geografische Gegebenheiten, Arten von Fahrzeugen und die Nutzung rund um die Uhr mit vertretbaren gemeinschaftsweit festgelegten Lärmpegeln. |
Begründung | |
Die bessere Integration der Buchungssysteme steigert nicht nur die Kundenzufriedenheit, sondern auch die Effizienz des gesamten Systems unter allen geografischen Bedingungen. | |
Änderungsantrag 9 Anhang I Abschnitt 7 Verkehr (einschließlich Luftfahrt) Maßnahmen, Unterabschnitt Luftfahrt und Luftverkehr Absatz 5 | |
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Steigerung der Kosteneffizienz: Förderung einer wettbewerbsfähigen Lieferkette, die in der Lage ist, die Marktreife in der Hälfte der Zeit zu erreichen, und Reduzierung der Produktentwicklungs- und Betriebskosten, sodass die Beförderung für den Bürger leichter zu finanzieren ist. Die Forschung wird gezielt auf Verbesserungen des gesamten Geschäftsvorgangs ausgerichtet, von der Konzeption bis zur Produktentwicklung, Fertigung und Inbetriebnahme einschließlich der Integration der Lieferkette. Dazu gehören Verbesserung der Simulationsmöglichkeiten und Erhöhung des Automatisierungsgrads, Technologien und Verfahren für den Bau von wartungsfreien Luftfahrzeugen sowie Verschlankung von Flugzeug- und Flughafenbetrieb und Flugverkehrsmanagement. |
Steigerung der Kosteneffizienz: Förderung einer wettbewerbsfähigen Lieferkette, die in der Lage ist, die Marktreife in der Hälfte der Zeit zu erreichen, und Reduzierung der Produktentwicklungs- und Betriebskosten, zum Beispiel durch Nutzung der Ergebnisse des in Echtzeit zugänglichen mobilen Instandhaltungssystems (SMMART), sodass die Beförderung für den Bürger leichter zu finanzieren ist. Die Forschung wird gezielt auf Verbesserungen des gesamten Geschäftsvorgangs ausgerichtet, von der Konzeption bis zur Produktentwicklung, Fertigung und Inbetriebnahme einschließlich der Integration der Lieferkette. Dazu gehören Verbesserung der Simulationsmöglichkeiten und Erhöhung des Automatisierungsgrads, Technologien und Verfahren für den Bau von wartungsfreien Luftfahrzeugen sowie Verschlankung von Flugzeug- und Flughafenbetrieb und Flugverkehrsmanagement. |
Begründung | |
Es wird angestrebt, die potentiellen Errungenschaften des sechsten Rahmenprogramms, von dem SMMART (in Echtzeit zugängliches mobiles Instandhaltungssystem) ein Teil ist, zu nutzen. Ziel der Forschung bei SMMART ist es, die Lieferkette für Ersatzteile in der Flugzeugindustrie effizienter zu gestalten und zu verkürzen. | |
Änderungsantrag 10 Anhang I Abschnitt 7 Verkehr (einschließlich Luftfahrt) Maßnahmen, Unterabschnitt Luftfahrt und Luftverkehr Absatz 6 | |
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Schutz von Luftfahrzeugen und Fluggästen: Verhinderung feindlicher Maßnahmen jeder Art, bei denen Reisenden oder Bürgern durch den missbräuchlichen Einsatz von Luftfahrzeugen Verletzungen, Verluste, Schäden oder eine Reiseunterbrechung entstehen. Die Forschungsmaßnahmen konzentrieren sich auf die relevanten Elemente des Luftverkehrssystems einschließlich Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bei der Kabinen- und Cockpitauslegung, automatischer Steuerung und Landung im Falle der nicht autorisierten Nutzung des Flugfahrzeugs, Schutz gegen Angriffe von außen, sowie Aspekte der Gefahrenabwehr bei der Verwaltung des Luftraums und beim Flughafenbetrieb. |
Schutz von Luftfahrzeugen und Fluggästen: Verhinderung feindlicher Maßnahmen jeder Art, bei denen Reisenden oder Bürgern durch den missbräuchlichen Einsatz von Luftfahrzeugen Verletzungen, Verluste, Schäden oder eine Reiseunterbrechung entstehen. Die Forschungsmaßnahmen konzentrieren sich auf die relevanten Elemente des Luftverkehrssystems einschließlich Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bei der Kabinen- und Cockpitauslegung, automatischer Steuerung und Landung im Falle der nicht autorisierten Nutzung des Flugfahrzeugs, Schutz gegen Angriffe von außen, sowie Aspekte der Gefahrenabwehr bei der Verwaltung des Luftraums und beim Flughafenbetrieb und Aspekte, die mit physischen Beschränkungen oder schwierigen Wettersituationen zusammenhängen. |
Begründung | |
Durch diese Änderung soll eine möglichst große Zahl denkbarer Bereiche künftiger Forschungstätigkeiten zusammengestellt werden. | |
Änderungsantrag 11 Anhang I Abschnitt 7 Verkehr (einschließlich Luftfahrt) Maßnahmen, Unterabschnitt Luftfahrt und Luftverkehr Absatz 7 | |
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Luftverkehr der Zukunft: Prüfung radikalerer, umweltfreundlicher und innovativer Technologien, die den Tempowechsel erleichtern könnten, den der Luftverkehr in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts und darüber hinaus vollziehen muss. Die Forschungsarbeiten betreffen Aspekte wie neue Antriebs- und Auftriebskonzepte, neue Ideen für den Innenraum von Luftfahrzeugen, neue Flughafenkonzepte, neue Leit- und Kontrollverfahren für Flugzeuge, alternative Konzepte für das Funktionieren des Luftverkehrs und seine Einbindung in den Betrieb anderer Verkehrsträger. |
Luftverkehr der Zukunft: Prüfung radikalerer, umweltfreundlicher und innovativer Technologien, die den Tempowechsel erleichtern könnten, den der Luftverkehr in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts und darüber hinaus vollziehen muss. Die Forschungsarbeiten betreffen Aspekte wie neue Antriebs- und Auftriebskonzepte, neue Konzeptionen für den Innenraum von Luftfahrzeugen, neue Flughafenkonzepte, neue Leit- und Kontrollverfahren für Flugzeuge, Alternativwege für das Funktionieren des Luftverkehrs und seine Einbindung in den Betrieb anderer Verkehrsträger sowie neue Anstöße zur Minimierung der nachteiligen Folgen geografischer Zwänge. |
Begründung | |
Im Verkehr der Zukunft gilt es unbedingt neue Wege zur Minimierung der Folgen bleibender geografischer Einschränkungen in Bezug auf die Region oder den Staat, in dem der Verkehr stattfindet, zu konzipieren. | |
Änderungsantrag 12 Anhang I Abschnitt 7 Verkehr (einschließlich Luftfahrt) Maßnahmen Unterabschnitt Landverkehr Überschrift | |
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Landverkehr (Schiene, Straße, Schifffahrt) |
Nachhaltiger Landverkehr (Schiene, Straße, Schifffahrt) |
Begründung | |
Wie auch im 6. Rahmenprogramm sollte die Überschrift den Ausdruck „nachhaltig” enthalten, da nach Artikel 6 des Vertrags die nachhaltige Entwicklung beispielsweise in die Bereiche Forschung und Verkehr einzubeziehen ist. | |
Änderungsantrag 13 Anhang I Abschnitt 7 Verkehr (einschließlich Luftfahrt) Maßnahmen Unterabschnitt Landverkehr (Schiene, Straße, Schifffahrt) Absatz 1 | |
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Umweltfreundlicher Landverkehr: Entwicklung von Technologien und Aufbau von Kenntnissen im Hinblick auf die Reduzierung der Verschmutzung (Luft, Wasser und Böden) und der Umweltauswirkungen wie Klimaänderung, Gesundheit, Artenvielfalt und Lärm. Die Forschungsmaßnahmen dienen der Verbesserung der Umweltverträglichkeit und Energieeffizienz von Antrieben und der Förderung des Einsatzes alternativer Kraftstoffe, unter anderem Wasserstoff und Brennstoffzellen. Die Maßnahmen umfassen Infrastrukturen, Fahrzeuge, Schiffe und Komponententechnologien einschließlich der Optimierung des Gesamtsystems. Die Forschung im Bereich verkehrsspezifischer Entwicklungen bezieht Fertigung, Konstruktion, Betrieb, Wartung, Reparatur, Inspektion, Recycling, Strategien für Altfahrzeuge und -geräte und das Eingreifen auf See bei Unfällen ein. |
Umweltfreundlicher Land- und Schiffsverkehr: Verbesserung der Methoden zur Berechnung von externen sozialen und ökologischen Kosten und Entwicklung von Technologien und Aufbau von Kenntnissen im Hinblick auf die Reduzierung der Verschmutzung (Luft, Wasser und Böden) und der Umweltauswirkungen wie Klimaänderung, Gesundheit, Artenvielfalt und Lärm. Die Forschungsmaßnahmen dienen der Verbesserung der Umweltverträglichkeit und Energieeffizienz von Antrieben und der Förderung des Einsatzes alternativer Kraftstoffe, unter anderem Wasserstoff, Brennstoffzellen und Biomasse. Die Maßnahmen umfassen Infrastrukturen, Fahrzeuge, Schiffe und Komponententechnologien einschließlich der Optimierung des Gesamtsystems. Die Forschung im Bereich verkehrsspezifischer Entwicklungen bezieht Fertigung, Konstruktion, Betrieb, Wartung, Reparatur, Inspektion, Recycling, Strategien für Altfahrzeuge und -geräte und das Eingreifen auf See bei Unfällen ein. Die Forschung soll die Grundlage für Ziel/Risiko-basierte Planung und somit für Verbesserung von Sicherheit und Effektivität bei Schiffen und Offshore-Strukturen schaffen, die Verwendbarkeit und Unterhaltung von Schiffen verbessern und sich auf die Entwicklung neuer Systeme für sichere maritime Operationen richten. Zugleich sollen die Umweltbelastungen weiter reduziert werden, damit bei der zu erwartenden Zunahme des Seeverkehrs eine akzeptable Entwicklung im Umweltbereich gewährleistet werden kann. |
Begründung | |
Der Beschluss über die Richtlinie zur Eurovignette 2 umfasst auch das Ziel, Methoden zur Berechnung externer sozialer und ökologischer Kosten zu entwickeln. Biomasse gilt als eine mögliche alternative Energiequelle für die Zukunft; deshalb darf diese Energiequelle bei künftigen auf Antriebe bezogenen Forschungstätigkeiten nicht ausgeschlossen werden. Zudem ist es nötig, die Forschung im Bereich des Seeverkehrs in die umweltfreundlichere Gestaltung des Landverkehrs einzubeziehen. | |
Änderungsantrag 14 Anhang I Abschnitt 7 Verkehr (einschließlich Luftfahrt) Maßnahmen Unterabschnitt Landverkehr (Schiene, Straße, Schifffahrt) Absatz 2 | |
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Förderung der Verkehrsverlagerung und Entlastung der Verkehrskorridore : Entwicklung und Demonstration von Systemen für die nahtlose Tür-zu-Tür-Beförderung von Personen und Gütern sowie Technologien zur Gewährleistung einer effektiven Intermodalität, auch unter Berücksichtigung der Wettbewerbsfähigkeit des Schienenverkehrs. Dazu gehören Maßnahmen in Bezug auf die Interoperabilität und die Optimierung des Betriebs lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Verkehrsnetze, -systeme und -dienste und ihre intermodale Integration. Die Maßnahmen zielen ab auf die optimierte Nutzung der Infrastrukturen einschließlich Terminals und Spezialnetze, Verbesserungen bei der Beförderung, Verkehrs- und Informationsmanagement, verbesserte Frachtlogistik und Intermodalität im Personenverkehr. Es werden intelligente Systeme, neue Fahrzeug/Schiffskonzepte und -technologien einschließlich der Be- und Entladevorgänge entwickelt. Zur Wissensgrundlage für politische Entscheidungen gehören Infrastrukturkosten und -gebühren, Bewertungen der verkehrspolitischen Maßnahmen der EU sowie die Politik der transeuropäischen Netze und entsprechende Vorhaben. |
Förderung der Verkehrsverlagerung und Entlastung der Verkehrskorridore: Entwicklung und Demonstration von Systemen für die nahtlose Tür-zu-Tür-Beförderung von Personen und Gütern sowie Technologien zur Gewährleistung einer effektiven Intermodalität, auch unter Berücksichtigung der Wettbewerbsfähigkeit des Schienenverkehrs. Das bedeutet die Entwicklung eines „Ein-System-Ansatzes“ mit einer Ausgewogenheit zwischen den Verkehrsträgern, einschließlich der Förderung des Schienenverkehrs, der Binnenschifffahrt und des Kurzstreckenseeverkehrs als Alternativen zum Straßenverkehr und zum Kurzstreckenluftverkehr, was ebenfalls ein Ziel der Marco Polo-Programme ist. Dazu gehören Maßnahmen in Bezug auf die Interoperabilität und die Optimierung des Betriebs lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Verkehrsnetze, -systeme und -dienste und ihre intermodale Integration sowie das weitere Sammeln von Erfahrung mit dem Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystem und dessen Weiterentwicklung. Die Maßnahmen zielen ab auf die optimierte Nutzung der Infrastrukturen einschließlich Terminals und Spezialnetze, Verbesserungen bei der Beförderung, Verkehrs- und Informationsmanagement, verbesserte Frachtlogistik und Intermodalität im Personenverkehr. Es werden intelligente Systeme, neue Fahrzeug/Schiffskonzepte und -technologien einschließlich der Be- und Entladevorgänge entwickelt. Zur Wissensgrundlage für politische Entscheidungen gehören Infrastrukturkosten und -gebühren, Bewertungen der verkehrspolitischen Maßnahmen der EU sowie die Politik der transeuropäischen Netze und entsprechende Vorhaben. |
Begründung | |
„Ein-System-Ansatz“ bedeutet, dass der Verkehr in einem bestimmten Gebiet als ein einheitliches System betrachtet wird und die Verkehrsbedürfnisse dieses Gebietes in einer Weise erfüllt werden können, die am besten die spezifischen Belange der Verbraucher, der Anbieter und des Umweltschutzes berücksichtigt. Die Forschung kann zur Entwicklung von Technologien und Nutzeranwendungen beitragen, mit denen sich dieser Ansatz verwirklichen lässt und somit dem umweltfreundlichen Schienen-, Binnenschiffs- und Kurzstreckenseeverkehr förderlich ist. ERTMS spielt innerhalb des TEN-Verkehrs eine bedeutende Rolle. Flankierende Forschungsarbeiten zu Normierung, Stabilisierung und neuen Erfahrungen sollten durchgeführt werden. | |
Änderungsantrag 15 Anhang I Abschnitt 7 Verkehr (einschließlich Luftfahrt) Maßnahmen Unterabschnitt Landverkehr Absatz 3 | |
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Gewährleistung einer nachhaltigen innerstädtischen Mobilität: Ausrichtung auf die Mobilität von Menschen und Gütern durch Forschung zum „Fahrzeug der nächsten Generation“, bei der alle Elemente eines sauberen, energieeffizienten, sicheren und intelligenten Straßenverkehrs zusammengeführt werden, und seine Einführung in den Markt. Durch Forschungsarbeiten zu neuen Mobilitätskonzepten, innovativen Organisations- und Mobilitätsmanagementsystemen und einem qualitativ hochwertigen öffentlichen Verkehr sollen der Zugang für alle und ein hohes Maß an intermodaler Integration gewährleistet werden. Es werden innovative Strategien für einen sauberen städtischen Nahverkehr entwickelt und getestet. Besonderes Augenmerk wird auf saubere Verkehrsträger, Nachfragesteuerung, Rationalisierung des Individualverkehrs sowie auf Informations- und Kommunikationsstrategien, -dienste und ‑infrastrukturen gelegt. Zu den Instrumenten zur Unterstützung der Entwicklung und der Umsetzung von Politiken gehören Verkehrs- und Raumplanung. |
Gewährleistung einer nachhaltigen innerstädtischen Mobilität: Ausrichtung auf die Mobilität von Menschen und Gütern durch Forschung zum „Fahrzeug der nächsten Generation“, bei der alle Elemente eines sauberen, energieeffizienten, sicheren und intelligenten Straßenverkehrs zusammengeführt werden, und seine Einführung in den Markt. Durch Forschungsarbeiten zu neuen Mobilitätskonzepten, innovativen Organisations- und Mobilitätsmanagementsystemen und einem qualitativ hochwertigen öffentlichen Verkehr sollen der Zugang für alle und ein hohes Maß an intermodaler Integration gewährleistet werden. Es werden innovative Strategien für einen sauberen städtischen Nahverkehr entwickelt und getestet. Besonderes Augenmerk wird auf saubere Verkehrsträger, Nachfragesteuerung, Rationalisierung des Individualverkehrs sowie auf Informations- und Kommunikationsstrategien, -dienste und ‑infrastrukturen gelegt. Ein Schwerpunkt wird auch auf der Qualität der Mobilität und der Kundenzufriedenheit insbesondere bei Personen mit eingeschränkter Mobilität und bestimmten Gruppen wie Senioren und Frauen liegen. Zu den Instrumenten zur Unterstützung der Entwicklung und der Umsetzung von Politiken gehören Verkehrs- und Raumplanung. |
Begründung | |
Angesichts des demographischen Wandels und des neuen Mobilitätsbedarfs in der heutigen europäischen Gesellschaft muss im Voraus erkannt werden, wie sich die Sensibilität und die Wahrnehmung der Nutzer von Landverkehrswegen (Bequemlichkeit, Vorlieben usw. ) ändert. Die Bedeutung der Zugänglichkeit, insbesondere für Personen mit eingeschränkter Mobilität, wird zwar immer mehr anerkannt, doch dieses Thema muss verstärkt erforscht werden. Besondere Aufmerksamkeit kann dabei Maßnahmen gelten, die auch auf andere Verkehrsteilnehmer positive Auswirkungen haben. Beispielsweise profitieren nachweislich alle Fahrgäste von niedrigeren Türstufen und dem zusätzlichen Platzangebot für Rollstühle in Bussen (leichterer Einstieg, Zeitgewinn an der Bushaltestelle, vielfältige Raumnutzung). | |
Änderungsantrag 16 Anhang I Abschnitt 7 Verkehr (einschließlich Luftfahrt) Maßnahmen Unterabschnitt Landverkehr Absatz 5 | |
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Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit: Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Verkehrsgewerbes, Gewährleistung nachhaltiger, effizienter und bezahlbarer Verkehrsdienste, Aufbau neuer Fachkenntnisse und Schaffung von Arbeitsplätzen durch Forschung und Entwicklung. Die Technologien für fortschrittliche industrielle Prozesse umfassen Entwurf, Fertigung, Montage, Konstruktion und Wartung und zielen darauf ab, Lebenszykluskosten und Vorlaufzeiten bei der Entwicklung zu reduzieren. Der Schwerpunkt liegt auf innovativen Produktkonzepten und verbesserten Verkehrsdiensten, die eine größere Kundenzufriedenheit gewährleisten. Es werden neue Produktionsorganisationen einschließlich des Lieferkettenmanagements und der Verteilungssysteme entwickelt. |
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit: Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Verkehrsgewerbes, Gewährleistung nachhaltiger, effizienter und bezahlbarer Verkehrsdienste, Aufbau neuer Fachkenntnisse und Schaffung von Arbeitsplätzen durch Forschung und Entwicklung. Die Technologien für fortschrittliche industrielle Prozesse umfassen Entwurf, Fertigung, Montage, Konstruktion und Wartung und zielen darauf ab, Lebenszykluskosten und Vorlaufzeiten bei der Entwicklung zu reduzieren. Der Schwerpunkt liegt auf innovativen Produktkonzepten und verbesserten Verkehrsdiensten, die eine größere Kundenzufriedenheit gewährleisten. Es werden neue Produktionsorganisationen einschließlich des Lieferkettenmanagements und der Verteilungssysteme entwickelt. Die Forschung sollte sich auch auf neue Systeme zur Verbesserung der Effizienz und Gewährleistung der Finanzierung der TEN und anderer europäischer Mobilitäts- und Verkehrsprojekte konzentrieren, indem innovative Anleiheformen und öffentlich-private Partnerschaften auf europäischer Ebene unterstützt werden. |
Begründung | |
Eine erhöhte Wettbewerbsfähigkeit kann nicht nur durch den Bau und die Wartung von Fahrzeugen erzielt werden, sondern auch durch neue Wege der Infrastrukturförderung. | |
Änderungsantrag 17 Anhang I Abschnitt 7 Verkehr (einschließlich Luftfahrt) Unterabschnitt Unterstützung des europäischen globalen Satellitennavigationssystems (Galileo) Absatz 2 | |
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Ausschöpfung des gesamten Potenzials: Förderung der zunehmenden Nutzung der offenen beziehungsweise kommerziellen „Safety-of-life“-, „Search-and-rescue“- und öffentlichen regulierten Dienste; Anwendungen des Frachtverkehrsmanagements; Nutzung von Diensten als Nebenprodukt; Demonstration von Nutzen und Leistungsfähigkeit der Satellitennavigation. |
Ausschöpfung des gesamten Potenzials: Förderung der zunehmenden Nutzung der offenen beziehungsweise kommerziellen „Safety-of-life“-, „Search-and-rescue“- und öffentlichen regulierten Dienste, besonders in den vom europäischen Festland am weitesten entfernten Regionen; Anwendungen des Frachtverkehrsmanagements; Nutzung von Diensten als Nebenprodukt; Demonstration von Nutzen und Leistungsfähigkeit der Satellitennavigation. |
Begründung | |
Der Einsatz des europäischen globalen Satellitennavigationssystems (Galileo) in den vom europäischen Festland am weitesten entfernten Regionen wird mit Nachdruck zur Entwicklung eines Verkehrssystems beitragen, das geeignet ist, effizient auf die Beschränkungen zu reagieren, die durch die geografische Lage bestimmter europäischer Regionen bedingt sind. | |
Änderungsantrag 18 Anhang I Abschnitt 7 Verkehr (einschließlich Luftfahrt) Maßnahmen Unterabschnitt Internationale Zusammenarbeit | |
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Die internationale Zusammenarbeit ist ein wichtiges Element der FuE-Maßnahmen in diesem Bereich und wird gefördert, wenn dies im Interesse der Industrie und der politischen Entscheidungsträger liegt. Besondere Maßnahmen mit breiter Themenfächerung können in Bereichen durchgeführt werden, in es Marktanreize gibt (beispielsweise globale Entwicklung des Handels und Verbindung von Netzen und Diensten auf kontinentaler und interkontinentaler Ebene); Möglichkeiten für den Zugang zu wissenschaftlichen und technologischen Erkenntnissen und deren Erwerb bestehen, die das derzeit in Europa vorhandene Wissen ergänzen und von gegenseitigem Nutzen sind; und in denen Europa einem globalen Erfordernis nachkommt (beispielsweise Klimaänderung) oder einen Beitrag zu internationalen Standards und globalen Systemen leistet (beispielsweise angewandte Logistik und Satellitennavigationsinfrastrukturen). |
Die internationale Zusammenarbeit ist ein wichtiges Element der FuE-Maßnahmen in diesem Bereich und wird gefördert, wenn dies im Interesse der Industrie und der politischen Entscheidungsträger liegt. Besondere Maßnahmen mit breiter Themenfächerung können in Bereichen durchgeführt werden, in denen es Anreize auf dem an den europäischen Kernraum angrenzenden oder dem weiter von ihm entfernten Markt gibt (beispielsweise globale Entwicklung des Handels und Verbindung von Netzen und Diensten auf kontinentaler und interkontinentaler Ebene); Möglichkeiten für den Zugang zu wissenschaftlichen und technologischen Erkenntnissen und deren Erwerb bestehen, die das derzeit in Europa vorhandene Wissen ergänzen und von gegenseitigem Nutzen sind; und in denen Europa einem globalen Erfordernis nachkommt (beispielsweise Klimaänderung) oder einen Beitrag zu internationalen Standards und globalen Systemen leistet (beispielsweise angewandte Logistik und Satellitennavigationsinfrastrukturen). |
Begründung | |
Bessere sprachliche (semantische) Klarheit. | |
Änderungsantrag 19 Anhang I Abschnitt 7 Verkehr (einschließlich Luftfahrt) Unterabschnitt Sich abzeichnende Erfordernisse oder unvorhergesehene politische Erfordernisse Absatz 1 | |
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Im Rahmen der Maßnahmen, die aufgrund neuer Erfordernisse durchgeführt werden, wird Forschung gefördert, die auf kritische Vorkommnisse und auf die Herausforderungen künftiger Beförderungssysteme reagiert, beispielsweise neue Verkehrs- und Fahrzeugkonzepte, Automation, Mobilität oder Organisation. |
Im Rahmen der Maßnahmen, die aufgrund neuer Erfordernisse durchgeführt werden, wird Forschung gefördert, die auf kritische Vorkommnisse und auf die Herausforderungen künftiger Beförderungssysteme reagiert, beispielsweise neue Verkehrs- und Fahrzeugkonzepte, Automation, Mobilität oder Organisation sowie das Konzept einer innovativen und nachhaltigen europäischen Logistik, die als Faktor für Wachstum und Zusammenhalt dient. |
Begründung | |
Es geht um die Anstöße, die die Kommission in nächster Zukunft dem Sektor Logistik geben wird, und zwar in dem Bewusstsein, dass es die europäischen Kapazitäten auf diesem Sektor zu verbessern und auszubauen gilt, der entscheidende Bedeutung für die Rationalisierung des Verkehrs und des Energieeinsatzes und für die Wirkung auf die Umwelt hat und der dem räumlichen Zusammenhalt und der Wettbewerbsfähigkeit der Dienstleistungen für die Nutzer dient. | |
Änderungsantrag 20 Anhang I Abschnitt 7 Verkehr (einschließlich Luftfahrt) Maßnahmen Unterabschnitt Fremdenverkehr (neu) | |
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Fremdenverkehr |
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Durchführung von Studien über die Auswirkungen des Fremdenverkehrs auf den Verkehr und über die Auswirkungen eines sauberen und effizienten Verkehrs auf eine nachhaltige Entwicklung des Fremdenverkehrs; Entwicklung eines nachhaltigen Fremdenverkehrs ohne übermäßige Nachfrage nach Beförderung; innovative Konzepte für die Nutzung der Verkehrsträger im touristischen Umfeld, einschließlich elektronischer Reservierung und Tarifverbund. |
Begründung | |
Da Tourismus und Verkehr eng zusammenhängen, sollten Studien über die Verbindungen zwischen den beiden Sektoren durchgeführt werden. Innovative Lösungen wie elektronische Reservierung und Tarifverbund können für den touristischen Markt von erheblicher Bedeutung sein. | |
Änderungsantrag 21 Anhang II Spalte 9 | |
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Verkehr (einschließlich Luftfahrt) |
Verkehr (einschließlich Luftfahrt und Seeverkehrstechnologie) |
Begründung | |
Europa muss seinen Vorsprung im Bereich der Seeverkehrstechnologieforschung behalten. | |
Änderungsantrag 22 Finanzbogen Teil 3.1. Haushaltslinien | |
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02 04 01 Weltraum; 02 04 02 vorbereitende Maßnahme zur Verbesserung der Europäischen Sicherheitsforschung; 08 02 01 Genomik und Biotechnologie für Gesundheit; 08 05 01 Lebensmittelsicherheit und -qualität; 09 04 01 Technologien für die Informationsgesellschaft; 08 03 01 Nanotechnologien, intelligente Werkstoffe, neue Produktionsverfahren und -geräte; 08 06 01 01 nachhaltige Energiesysteme; 06 06 02 01 nachhaltige Energiesysteme; 08 06 01 03 globale Veränderungen und Ökosysteme; 08 04 01 Luftfahrt; 08 06 01 02 nachhaltiger Landverkehr; 06 06 01 Luft- und Raumfahrt; 06 06 02 02 nachhaltiger Landverkehr; 08 07 01 Bürger und Regieren in einer wissensgestützten Gesellschaft; 08 08 01 01 – 06 06 03 – 09 04 02 – 11 05 01 – Unterstützung der Politik und Vorausschau auf den wissenschaftlichen und technologischen Bedarf |
02 04 01 Weltraum; 02 04 02 vorbereitende Maßnahme zur Verbesserung der Europäischen Sicherheitsforschung; 08 02 01 Genomik und Biotechnologie für Gesundheit; 08 05 01 Lebensmittelsicherheit und -qualität; 09 04 01 Technologien für die Informationsgesellschaft; 08 03 01 Nanotechnologien, intelligente Werkstoffe, neue Produktionsverfahren und -geräte; 08 06 01 01 nachhaltige Energiesysteme; 06 06 02 01 nachhaltige Energiesysteme; 08 06 01 03 globale Veränderungen und Ökosysteme; 08 04 01 Luftfahrt; 08 06 01 02 nachhaltiger Landverkehr; 06 06 01 Luft- und Raumfahrt; 06 06 02 02 nachhaltiger Landverkehr; 06 03 01 TEN-Verkehr (nur Galileo, „zweite spezifische Maßnahme“); 08 07 01 Bürger und Regieren in einer wissensgestützten Gesellschaft; 08 08 01 01 – 06 06 03 – 09 04 02 – 11 05 01 – Unterstützung der Politik und Vorausschau auf den wissenschaftlichen und technologischen Bedarf |
Begründung | |
Diese Anpassung wurde vorgenommen, um den Beschluss des Rates über die neue Finanzielle Vorausschau zu berücksichtigen. | |
Änderungsantrag 23 Finanzbogen Teil 5.3 Punkt 7 | |
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(7) Verkehr (einschließlich Luftfahrt) |
(7) Verkehr (einschließlich Luftfahrt und Seeverkehrstechnologie), insbesondere Galileo, SESAR und ERTMS |
Begründung | |
Für Galileo, SESAR und ERTMS wurde diese Anpassung vorgenommen, um den Beschluss des Rates über die neue Finanzielle Vorausschau zu berücksichtigen. Europa muss seinen Vorsprung im Bereich der Seeverkehrstechnologieforschung behalten. | |
VERFAHREN
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Titel |
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über das spezifische Programm „Zusammenarbeit“ zur Durchführung des siebten Rahmenprogramms (2007-2013) der Europäischen Gemeinschaft im Bereich Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration |
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Bezugsdokumente |
KOM(2005)0440 – C6-0381/2005 – 2005/0185(CNS) |
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Federführender Ausschuss |
ITRE |
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Stellungnahme von |
TRAN |
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Verstärkte Zusammenarbeit – Datum der Bekanntgabe im Plenum |
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Verfasser der Stellungnahme |
Jaromír Kohlíček |
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Ersetzte(r) Verfasser(in) der Stellungnahme: |
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Prüfung im Ausschuss |
24.01.2006 |
21.02.2006 |
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Datum der Annahme |
22.02.2006 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
37 0 1 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Margrete Auken, Inés Ayala Sender, Philip Bradbourn, Paolo Costa, Michael Cramer, Arūnas Degutis, Armando Dionisi, Petr Duchoň, Saïd El Khadraoui, Emanuel Jardim Fernandes, Roland Gewalt, Luis de Grandes Pascual, Jeanine Hennis-Plasschaert, Stanisław Jałowiecki, Georg Jarzembowski, Dieter-Lebrecht Koch, Jaromír Kohlíček, Rodi Kratsa-Tsagaropoulou, Jörg Leichtfried, Bogusław Liberadzki, Eva Lichtenberger, Erik Meijer, Michael Henry Nattrass, Seán Ó Neachtain, Janusz Onyszkiewicz, Josu Ortuondo Larrea, Willi Piecyk, Luís Queiró, Reinhard Rack, Luca Romagnoli, Ulrich Stockmann, Marta Vincenzi, Corien Wortmann-Kool, Roberts Zīle |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Zsolt László Becsey, Den Dover, Zita Gurmai, Anne E. Jensen, Jelko Kacin, Zita Pleštinská, Rosa Miguélez Ramos, Vladimír Remek, Hannu Takkula |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
Anna Hedh |
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Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar) |
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STELLUNGNAHME des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (23.2.2006)
für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
zu dem Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über das spezifische Programm „Zusammenarbeit“ zur Durchführung des siebten Rahmenprogramms (2007-2013) der Europäischen Gemeinschaft im Bereich Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration
(KOM(2005)0440 – C6‑0381/2005 –2005/0185 (CNS))
Verfasser der Stellungnahme: Markus Pieper
KURZE BEGRÜNDUNG
Die Landwirtschaft und die Agrar- und Lebensmittelindustrie in der EU müssen gemäß der Strategie von Lissabon nun darauf abzielen, durch Innovation weltweit wettbewerbsfähiger zu werden, indem der technologische Fortschritt genutzt und die Qualitätsstandards weiter verbessert werden. Die Forschung hat bereits einen erheblichen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums geleistet und hat die Landwirte und die Agrar- und Lebensmittelindustrie dabei unterstützt, die wachsende Nachfrage der Bürger in der EU nach vielfältigen und gesunden Erzeugnissen zu decken. Die Forschung hat durch Innovation dazu beigetragen, dass die Agrar- und Lebensmittelindustrie einen entscheidenden Platz in der europäischen Wirtschaft und der Weltwirtschaft erringen konnte.
Der Beitrag der Forschung ist heute notwendiger als je zuvor, damit die nachhaltige Landwirtschaft in der Europäischen Union beibehalten und verstärkt werden kann. Wenn die Forschung in der Europäischen Union die Landwirte dabei unterstützen soll, die Herausforderungen der neuen GAP zu bewältigen und zur Schaffung eines stetigen Wachstums in einer zunehmend globalisierten Welt beizutragen, so muss sie mit den laufenden internationalen Forschungstätigkeiten und technologischen Entwicklungen Schritt halten.
Im sechsten Rahmenprogramm (2002-2006) war die Agrarforschung fast ausschließlich auf Lebensmittelqualität und -sicherheit beschränkt. Im siebten Rahmenprogramm (2007-2013) sieht die Kommission ein wesentlich breiteres Konzept vor, indem sie den „Aufbau einer europäischen wissensgestützten Bio-Wirtschaft zur Erkundung neuer und sich abzeichnender Forschungsmöglichkeiten, die sich mit den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen befassen“ vorschlägt. In dem Vorschlag ist ein Kapitel dem Thema „Lebensmittel, Landwirtschaft und Biotechnologie“ (Thema 2) gewidmet. Darüber hinaus wird die Agrarforschung auch im Rahmen von Thema 5 „Energie“ und Thema 6 „Umwelt“ behandelt.
Der Verfasser der Stellungnahme begrüßt die umfassendere Vision der Kommission und kann den Beschluss, die für das siebte Rahmenprogramm verfügbaren Haushaltsmittel gegenüber dem vorherigen Programmplanungszeitraum zu erhöhen, nur gutheißen.
Zur Durchführung des siebten Rahmenprogramms legt die Kommission fünf „spezifische Programme“ vor. Das erste bezieht sich unmittelbar auf Maßnahmen, die im Rahmen der Gemeinsamen Forschungsstelle finanziert werden. Die übrigen vier tragen die folgenden Bezeichnungen: „Zusammenarbeit“, „Ideen“, „Menschen“ und „Kapazitäten“. Hier geht es um das spezifische Programm „Zusammenarbeit“.
Das spezifische Programm „Zusammenarbeit“ zielt hauptsächlich darauf ab, eine europäische Führungsstellung in Schlüsselbereichen durch Zusammenarbeit von Industrie und Forschungseinrichtungen zu erlangen. Unterstützt wird das gesamte Spektrum der in grenzüberschreitender Zusammenarbeit durchgeführten Forschungsmaßnahmen, von Kooperationsvorhaben und Netzen bis hin zur Koordinierung von Forschungsprogrammen.
Das Programm „Zusammenarbeit“ gliedert sich in neun Teilprogramme, die in operationeller Hinsicht eigenständig und gleichzeitig kohärent und folgerichtig sind und gemeinsame themenübergreifende Ansätze für Forschungsthemen von gemeinsamem Interesse ermöglichen. Der veranschlagte Haushaltsrahmen für das Thema 2 „Lebensmittel, Landwirtschaft und Biotechnologie“ im Programm „Zusammenarbeit“ beträgt 2,45 Mrd. Euro. Dieser veranschlagte Haushaltsrahmen ist notwendig im Hinblick auf die zahlreichen Ansätze, die in dieses Thema einbezogen wurden (Landwirtschaft, Fischerei, Fortwirtschaft usw.).
Der Verfasser der Stellungnahme ist im Großen und Ganzen zufrieden mit dem Vorschlag der Kommission. Die wichtigsten Ideen, die hervorgehoben werden, scheinen der Auffassung des Verfassers der Stellungnahme zu entsprechen, zumal die Landwirtschaft als einer der neun Themenbereiche anerkannt wird, in denen die Europäische Union tätig wird.
Er vertritt jedoch die Ansicht, dass noch einige Differenzierungen notwendig sind und schlägt daher mehrere Änderungen vor, die sich hauptsächlich auf Thema 2 „Lebensmittel, Landwirtschaft und Biotechnologie“ beziehen.
· Es sollte betont werden, dass die multifunktionale Rolle der Landwirtschaft stärker herausgestellt werden muss. Die Forschung sollte die Umsetzung von Produktionssystemen fördern, die ökonomische, ökologische und soziale Leistung miteinander verbinden können.
· Außerdem müssen Forschungsarbeiten zum Klimawandel in die Tätigkeiten im Rahmen von Thema 2 einbezogen werden, da eine Anpassung der Landwirtschaft an den Klimawandel unerlässlich ist.
· Eine bessere Koordinierung zwischen Forschern in Europa sowie eine bessere Mitteilung von Forschungsergebnissen sollten unterstützt werden.
· Es sollte betont werden, dass die Kommission konsequent sein muss und konkrete Tätigkeiten mit dem vorgesehenen Konzept verbinden muss. Wenn im Teil „Ansatz“ des Themas 2 speziell auf die Beiträge der Forschung zur GAP, der gemeinsamen Tiergesundheitspolitik, der forstwirtschaftlichen Strategie der EU und der GFP hingewiesen wird, so müssen damit auch konkrete Tätigkeiten verbunden werden.
Schließlich ist der Verfasser der Stellungnahme der Ansicht, dass auf eine effektive Koordinierung des Themas „Lebensmittel, Landwirtschaft und Biotechnologie“ mit anderen Themenbereichen, die sich möglicherweise überlappen, besonders geachtet werden muss. Daher spricht er sich für gemeinsame themenübergreifende Ansätze aus und fordert eine themenübergreifende Zusammenarbeit.
ÄNDERUNGSANTRÄGE
Der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Änderungsanträge in seinen Bericht zu übernehmen:
| Vorschlag der Kommission | Änderungen des Parlaments |
Änderungsantrag 1 Anhang I Themen 2. Lebensmittel, Landwirtschaft und Biotechnologie | |
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Aufbau einer europäischen wissensgestützten Bio-Wirtschaft durch die Zusammenführung von Wissenschaft, Industrie und anderen Interessengruppen zur Erkundung neuer und sich abzeichnender Forschungsmöglichkeiten, die sich mit den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen befassen: die wachsende Nachfrage nach sichereren, gesünderen und hochwertigeren Lebensmitteln, deren Erzeugung dem Tierschutz und dem ländlichen Umfeld Rechnung trägt, die nachhaltige Produktion und Verwendung nachwachsender Bio-Rohstoffe, die wachsende Gefahr von Epizoonosen und Zoonosen sowie von lebensmittelbedingten Dysfunktionen, Gefährdung der Nachhaltigkeit und Sicherheit der landwirtschaftlichen Erzeugung und der Fischerei insbesondere aufgrund der Klimaänderungen. |
Aufbau einer europäischen wissensgestützten Bio-Wirtschaft durch die Zusammenführung von Wissenschaft, Industrie und anderen Interessengruppen zur Erkundung neuer und sich abzeichnender Forschungsmöglichkeiten, die sich mit den gesellschaftlichen, ökologischen und wirtschaftlichen Herausforderungen befassen: die wachsende Nachfrage nach sichereren, gesünderen und hochwertigeren Lebensmitteln, deren Erzeugung der multifunktionalen Rolle der Landwirtschaft, dem Tierschutz und dem ländlichen Umfeld Rechnung trägt, die nachhaltige Produktion und Verwendung nachwachsender Bio-Rohstoffe, die wachsende Gefahr von Epizoonosen und Zoonosen sowie von lebensmittelbedingten Dysfunktionen und weiterhin Bemühungen, um mit Tierfutter verbundene Krankheiten auszuschließen, Gefährdung der Nachhaltigkeit und Sicherheit der landwirtschaftlichen Erzeugung und der Fischerei sowie Widerstandsfähigkeit und Anpassung der Nahrungsmittelkette als Folge weltweiter Veränderungen (Klimaänderungen, Energiekosten usw.). |
Begründung | |
Die Forschung sollte die Umsetzung von Produktionssystemen fördern, die ökonomische, ökologische und soziale Leistung miteinander verbinden können. Die multifunktionale Rolle der Landwirtschaft muss stärker herausgestellt werden. | |
Die nachhaltige Entwicklung stützt sich auf drei Säulen: gesellschaftliche, ökologische und wirtschaftliche Herausforderungen. | |
Die Auswirkungen von Tierfutter sowie die dadurch entstehenden Krankheiten wie BSE sind weiterhin ein wichtiger Bereich der Agrarforschung. | |
Die Erforschung der Auswirkungen weltweiter Veränderungen (besonders der Klimaänderung) auf die Nahrungsmittelkette ist wichtig. | |
Änderungsantrag 2 Anhang I Themen 2. Lebensmittel, Landwirtschaft und Biotechnologie | |
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Mit diesem Thema werden die Wissensgrundlagen verbreitert, Innovationen gefördert und die Politik beim Auf- und Ausbau einer europäischen wissensgestützten Bio-Wirtschaft unterstützt. Schwerpunkte sind die nachhaltige Bewirtschaftung, Erzeugung und Nutzung biologischer Ressourcen, vor allem durch den Einsatz der Biowissenschaften und der Biotechnologien im Zusammenspiel mit anderen Technologien, die Bereitstellung neuer, umweltfreundlicher und wettbewerbsfähiger Produkte durch die europäische Landwirtschaft, Fischerei, Aquakultur, Lebensmittel-, Gesundheits- und Forstindustrie sowie verwandte Industriezweige. Die Forschungsarbeiten werden einen wichtigen Beitrag dazu leisten, EU-Strategien und Vorschriften insbesondere für folgende Bereiche auszuarbeiten und umzusetzen: gemeinsame Agrarpolitik, Fragen von Landwirtschaft und Handel, Lebensmittelsicherheit, gemeinsame Tierschutzpolitik, Standards für Krankheitsbekämpfung und Wohlergehen der Tiere, Umwelt und biologische Vielfalt, forstwirtschaftliche Strategie der EU, gemeinsame Fischereipolitik im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung von Fischerei und Aquakultur. Zur Auswertung, Weiterentwicklung und Überwachung dieser Strategien sollen mit den Forschungsarbeiten auch neue Indikatoren entwickelt und bereits vorhandene angepasst werden. |
Mit diesem Thema werden die Wissensgrundlagen verbreitert, Innovationen gefördert und die Politik beim Auf- und Ausbau einer europäischen wissensgestützten Bio-Wirtschaft unterstützt. Schwerpunkte sind die nachhaltige Bewirtschaftung, Erzeugung und Nutzung biologischer Ressourcen, unter anderem durch den Einsatz der Biowissenschaften und der Biotechnologien im Zusammenspiel mit anderen Technologien, die Bereitstellung neuer, umweltfreundlicher und wettbewerbsfähiger Produkte durch die europäische Landwirtschaft, Fischerei, Aquakultur, Lebensmittel-, Gesundheits- und Forstindustrie sowie verwandte Industriezweige. Die Forschungsarbeiten werden einen wichtigen Beitrag dazu leisten, EU-Strategien und Vorschriften insbesondere für folgende Bereiche auszuarbeiten und umzusetzen: gemeinsame Agrarpolitik, Fragen von Landwirtschaft und Handel, Lebensmittelsicherheit, gemeinsame Tierschutzpolitik, Standards für Krankheitsbekämpfung und Wohlergehen der Tiere, Entwicklung des ländlichen Raums, Umwelt und biologische Vielfalt, forstwirtschaftliche Strategie der EU, gemeinsame Fischereipolitik im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung von Fischerei und Aquakultur. Zur Auswertung, Weiterentwicklung und Überwachung dieser Strategien sollen mit den Forschungsarbeiten auch neue Indikatoren entwickelt und bereits vorhandene angepasst werden. |
Begründung | |
Es ist für die Umsetzung einer umfassenden Agrarforschung wichtig, den Ansatz des Kapitels Lebensmittel, Landwirtschaft und Biotechnologie breit zu fassen und ihn nicht auf einzelne Methoden zu beschränken. Das Thema Biotechnologie wird in diesem Kapitel an anderer Stelle detailliert behandelt. | |
Die Gewinnung und gemeinsame Nutzung von innovativen Erfahrungen in dem strategischen Bereich der Entwicklung des ländlichen Raums ist von entscheidender Bedeutung. | |
Änderungsantrag 3 Anhang I Themen 2. Lebensmittel, Landwirtschaft und Biotechnologie | |
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Vor allem die Unternehmen des Agro-Lebensmittelbereichs, zu 90 % KMU, werden von vielen Forschungstätigkeiten profitieren, so von den gezielten Maßnahmen für die Verbreitung und den Technologietransfer, vor allem mit Blick auf die Einbeziehung und Übernahme moderner umweltfreundlicher Technologien und Verfahren und die Ausarbeitung von Normen. Von den High-Tech-Neugründungen im Bio-, Nano- und IKT-Bereich wird ein beträchtlicher Beitrag zur Pflanzenzüchtung, Verbesserung der Kulturpflanzen und zum Pflanzenschutz sowie zu modernen Nachweis- und Überwachungstechnologien erwartet, mit denen die Lebensmittelsicherheit und ‑qualität sichergestellt und neue industrielle Bioverfahren entwickelt werden sollen. |
Vor allem die Unternehmen des Agro-Lebensmittelbereichs, zu 90 % KMU, werden von vielen Forschungstätigkeiten profitieren, so von den gezielten Maßnahmen für die Verbreitung und den Technologietransfer, vor allem mit Blick auf die Einbeziehung und Übernahme moderner umweltfreundlicher Technologien und Verfahren und die Ausarbeitung von Normen. Von den High-Tech-Neugründungen im Bio-, Nano- und KT-Bereich sowie im Bereich der Roboter- und Satelliten-Technologie wird ein beträchtlicher Beitrag zur Pflanzenzüchtung, Verbesserung der Kulturpflanzen und zum Pflanzenschutz sowie zu modernen Nachweis- und Überwachungstechnologien erwartet, mit denen die Lebensmittelsicherheit und ‑qualität sichergestellt und neue industrielle Bioverfahren entwickelt werden sollen. Diese neu gegründeten Unternehmen können außerdem entscheidend zur Entwicklung des ländlichen Raums in Europa beitragen, zumal dann, wenn sie Netze für den Austausch von Know-how und innovativen Erfahrungen im Bereich der Entwicklung des ländlichen Raums bilden. |
Begründung | |
Die Roboter- und die Satelliten-Technologie sind Instrumente, die sowohl bei Produktions- als auch bei Überwachungsverfahren nützlich sind. | |
Die ländlichen Gebiete in Europa, die zumeist sozioökonomisch gesehen sehr schwach sind, haben innovative Unternehmen am nötigsten, weil diese sie näher an den europäischen Entwicklungsstand und die europäische Wettbewerbsfähigkeit bringen können. | |
Änderungsantrag 4 Anhang I Themen 2. Lebensmittel, Landwirtschaft und Biotechnologie | |
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Mehrere europäische Technologieplattformen, die sich mit Fragen der Pflanzengenomik, Biotechnologie, Forstwirtschaft und forstwirtschaftlichen Unternehmen, der globalen Tiergesundheit, der Tierzucht, Lebensmittel, Aquakultur und der industriellen Biotechnologie befassen, werden dazu beitragen, gemeinsame Forschungsschwerpunkte für dieses Thema festzulegen, etwaige künftige groß angelegten Initiativen, wie etwa Demonstrationsprojekte zur Erzeugung von chemischen Grundprodukten aus Biomasse (pflanzliche Zellwand, Biokraftstoffe, Biopolymere) zu ermitteln und für eine breite Teilnahme und Einbindung sämtlicher interessierten Kreise sorgen. Gegebenenfalls werden in enger Zusammenarbeit mit den ERA-NET-Projekten, den Technologieplattformen und anderen in Frage kommenden Akteuren, wie dem ständigem Agrarforschungsausschuss oder eine künftige europäische Struktur zur Koordinierung der Meeresforschung, Maßnahmen ergriffen, um die Koordinierung nationaler Forschungsprogramme zu verbessern.
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Mehrere europäische Technologieplattformen, die sich mit Fragen der Pflanzengenomik, Biotechnologie, Forstwirtschaft und des Forstsektors, der globalen Tiergesundheit, der Tierzucht, Lebensmittel, Aquakultur und der industriellen Biotechnologie befassen, werden dazu beitragen, gemeinsame Forschungsschwerpunkte für dieses Thema festzulegen, etwaige künftige groß angelegten Initiativen, wie etwa Demonstrationsprojekte zur Erzeugung von chemischen Grundprodukten aus Biomasse (pflanzliche Zellwand, Biokraftstoffe, Biopolymere) zu ermitteln und für eine breite Teilnahme und Einbindung sämtlicher interessierten Kreise sorgen. Ein Schwerpunkt hierbei ist die bessere Verbreitung der Erkenntnisse der angewandten Forschung im Agrarsektor. Gegebenenfalls werden in enger Zusammenarbeit mit den ERA-NET-Projekten, den Technologieplattformen und anderen in Frage kommenden Akteuren, wie dem ständigem Agrarforschungsausschuss oder eine künftige europäische Struktur zur Koordinierung der Meeresforschung, Maßnahmen ergriffen, um die Koordinierung nationaler Forschungsprogramme zu verbessern. Um Kommunikationslücken zu schließen und die Kooperation in der Agrarforschung der EU zu verbessern, werden außerdem der Auf- und Ausbau internetgestützter Plattformen unterstützt. |
Begründung | |
Forschungsergebnisse sollten besser koordiniert werden, indem der Dialog zwischen den Forschungsstellen wie auch zwischen Forschern, Anwendern und Verbrauchern verbessert wird. | |
Oftmals fehlt es an grenzüberschreitenden Kontakten. Um die Zusammenarbeit auf EU-Ebene zu verbessern und Synergien besser zu nutzen, ist eine gemeinsam eingerichtete Internetplattform ein geeignetes Mittel zur Kontaktaufnahme. | |
Der Forstsektor schließt die europäische papier- und holzverarbeitende Industrie mit ein. | |
Änderungsantrag 5 Anhang I Themen 2. Lebensmittel, Landwirtschaft und Biotechnologie | |
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– Stärkung der Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit bei verringerten Umweltauswirkungen in der Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur durch die Entwicklung neuer Technologien, Geräte, Überwachungssysteme, neuartiger Pflanzen und Produktionssysteme, bessere wissenschaftliche und technologische Grundlagen für die Fischereiwirtschaft sowie durch ein besseres Verständnis der Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Systemen (Landwirtschaft und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur) durch die ganzheitliche Betrachtung von Ökosystemen. Bei den biologischen Bodenressourcen wird auf organische Produktionssysteme mit geringen Einträgen, eine bessere Ressourcenbewirtschaftung und neuartige Futtermittel und Pflanzen (Kulturen und Bäume) mit besserer Zusammensetzung, Stressresistenz, effizienterer Nährstoffverwertung und einem besseren Pflanzenaufbau besonderer Wert gelegt. Hierzu werden Forschungsarbeiten zur biologischen Sicherheit, Koexistenz und Rückverfolgbarkeit neuartiger Pflanzensysteme und Produkte durchgeführt. Zur Verbesserung der Pflanzengesundheit sollen Ökologie und Biologie von Seuchen, Krankheiten und anderen Bedrohungen näher erforscht und die Bekämpfung von Krankheitsausbrüchen sowie Instrumente und Techniken für eine nachhaltigere Seuchenbekämpfung unterstützt werden. Bei biologischen Ressourcen der aquatischen Umwelt wird besonderer Wert auf die wesentlichen biologischen Funktionen, sichere und umweltfreundliche Produktionssysteme und Futtermittel für kultivierte Arten sowie auf die Fischereibiologie, die Dynamik gemischter Fischereien, die Wechselwirkungen zwischen Fischereiaktivitäten und dem marinen Ökosystem und die regionalen und mehrjährigen Bewirtschaftungssysteme unter Einsatz der Fangflotten gelegt. |
– Stärkung der Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit bei verringerten Umweltauswirkungen in der Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur durch die Erforschung und Weiterentwicklung landwirtschaftlicher Produktionssysteme, die Entwicklung neuer Technologien, Geräte, Forschungen zu neuartigen, verbesserten Überwachungssystemen, die Entwicklung neuartiger Pflanzen und Produktionssysteme, bessere wissenschaftliche und technologische Grundlagen für die Fischereiwirtschaft sowie durch ein besseres Verständnis der Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Systemen (Landwirtschaft und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur) durch die ganzheitliche Betrachtung von Ökosystemen. Bei den biologischen Bodenressourcen wird auf organische Produktionssysteme mit geringen Einträgen, eine bessere Ressourcenbewirtschaftung und neuartige Futtermittel und Pflanzenkultursysteme mit besserer Standorteignung, Zusammensetzung, Stressresistenz, effizienterer Nährstoffverwertung und einem besseren Pflanzenaufbau besonderer Wert gelegt. Hierzu werden Forschungsarbeiten und Kosten-Nutzen-Analysen zur biologischen Sicherheit, Koexistenz und Rückverfolgbarkeit neuartiger Pflanzensysteme und Produkte durchgeführt. Zur Verbesserung der Pflanzengesundheit sollen Ökologie und Biologie von Seuchen, Krankheiten und anderen Bedrohungen näher erforscht und die Bekämpfung von Krankheitsausbrüchen sowie Instrumente und Techniken für eine nachhaltigere Seuchenbekämpfung unterstützt werden, insbesondere die Entwicklung von integriertem Pflanzenschutz, biologischer Schädlingsbekämpfung und Pestiziden, die für die Umwelt und die menschliche Gesundheit weniger schädlich sind. Besonders wichtig zu nehmen sind die Auswirkungen der Klimaänderung auf die räumliche Verteilung von Schädlingen für die Landwirtschaft; deshalb gilt es, die Schaffung von Beobachtungsnetzen zwischen den europäischen Regionen nachhaltig auszubauen. Bei biologischen Ressourcen der aquatischen Umwelt wird besonderer Wert auf die wesentlichen biologischen Funktionen, sichere und umweltfreundliche Produktionssysteme und Futtermittel für kultivierte Arten sowie auf die Fischereibiologie, die Dynamik gemischter Fischereien, die Wechselwirkungen zwischen Fischereiaktivitäten und dem marinen Ökosystem und die regionalen und mehrjährigen Bewirtschaftungssysteme unter Einsatz der Fangflotten gelegt. |
Begründung | |
Neben wichtigen Maßnahmen zur Stärkung der Nachhaltigkeit und der Wettbewerbsfähigkeit wie der Biotechnologie sollte auch die Erforschung und Weiterentwicklung der landwirtschaftlichen Produktionssysteme ihren Platz finden. | |
Es hat sich gezeigt, dass die derzeit praktizierten Überwachungssysteme die Lebensmittelsicherheit nicht sicherstellen können. Es wäre sinnvoll, auf europäischer Ebene nach neuen Modellen zu forschen. | |
Gegenstand der Forschung müssen nicht nur die Pflanzen selbst, sondern vor allem auch die Anbausysteme sein, um die vorab genannten Ziele zu erreichen. In der Forschung über die Koexistenz von gentechnisch veränderten und konventionellen Pflanzen müssen Fragen der Wirtschaftlichkeit mit einbezogen und der Wille der Verbraucher berücksichtigt werden. | |
Hier muss auf die Instrumente für eine nachhaltige Bekämpfung von Schädlingen in der Landwirtschaft verwiesen werden. Der integrierte Pflanzenschutz und die biologische Schädlingsbekämpfung, Bereiche, in denen noch mehr geforscht werden muss, sind wesentliche Faktoren für den Ausbau der Multifunktionalität der Landwirtschaft, insbesondere der ökologischen Landwirtschaft. | |
Darüber hinaus vollzieht sich derzeit eine Veränderung des Klimas, die berücksichtigt werden muss, weil sich an den Verbreitungsgebieten von Schädlingen in der Landwirtschaft etwas ändern kann, etwa in Form der Ausbreitung von Schädlingen der südlichen Länder auf europäische Gebiete. Es gilt ein europäisches Beobachtungsnetz aufzubauen, das dazu dient, den Verlauf dieser Änderungen im Auge zu behalten. | |
Änderungsantrag 6 Anhang I Themen 2. Lebensmittel, Landwirtschaft und Biotechnologie | |
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– Optimierung der Tiererzeugung und des Tierschutzes in Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur, u. a. durch die Anwendung von Wissen aus der Genetik sowie neuer Erkenntnisse über Zuchtverfahren, die Tierphysiologie, das Verhalten von Tieren und die Bekämpfung von ansteckenden Tierkrankheiten, wie Zoonosen. Letztere sind Gegenstand von Hintergrundforschung und angewandter Forschung mit dem Ziel, Instrumente für ihre Überwachung, Prävention und Bekämpfung sowie Impfstoffe und Diagnoseverfahren zu entwickeln und die Ökologie bekannter und neu auftretender Krankheitserreger sowie andere Gefahren, wie kriminelle Handlungen und die Auswirkungen unterschiedlicher Anbausysteme und des Klimas zu untersuchen. Erforscht werden soll auch die sichere Entsorgung von Tierabfällen und eine bessere Handhabung der Nebenprodukte.
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– Optimierung der Tiererzeugung und des Tierschutzes in Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur, u. a. durch die Anwendung von Wissen aus der Genetik sowie neuer Erkenntnisse über Zuchtverfahren, die Tierphysiologie, das Verhalten von Tieren und die Bekämpfung von ansteckenden Tierkrankheiten, wie Zoonosen sowie mit Tierfutter verbundene Krankheiten. Letztere sind Gegenstand von Hintergrundforschung und angewandter Forschung mit dem Ziel, Instrumente für ihre Überwachung, Prävention und Bekämpfung sowie Impfstoffe und Diagnoseverfahren zu entwickeln und die Ökologie bekannter und neu auftretender Krankheitserreger sowie andere Gefahren, wie kriminelle Handlungen und die Auswirkungen unterschiedlicher Anbausysteme und des Klimas zu untersuchen. In diesem Zusammenhang gilt es, die Anpassung der Landwirtschaft an die Verschiebung der Klimazonen zu untersuchen. Erforscht werden sollen auch die sichere Entsorgung von Tierabfällen und eine bessere Handhabung der Nebenprodukte. |
Begründung | |
Mit Tierfutter verbundene Krankheiten wie BSE sollten nicht von der Forschung ausgenommen werden. | |
Es ist wichtig, die Auswirkungen der globalen Veränderungen wie der Verschiebung der Klimazonen zu untersuchen und Forschungen über Maßnahmen zur Anpassung der landwirtschaftlichen Produktion anzustrengen. | |
Änderungsantrag 7 Anhang I Themen 2. Lebensmittel, Landwirtschaft und Biotechnologie | |
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– Bereitstellung der Instrumente, die politische Entscheidungsträger und andere Akteure für die Umsetzung entsprechender Strategien, politischer Maßnahmen und Vorschriften benötigen, und die vor allem für den Aufbau der europäischen wissensgestützten Biowirtschaft sowie für die Entwicklung des ländlichen Raums und der Küstengebiete notwendig sind. Die Gemeinsame Fischereipolitik wird durch die Entwicklung anpassungsfähiger Konzepte unterstützt, die die ganzheitliche Betrachtung von Ökosystemen bei der Nutzung mariner Ressourcen zum Ziel haben. Die Forschungstätigkeiten umfassen sozioökonomische Studien, komparative Untersuchungen verschiedener Anbausysteme, kosteneffiziente Systeme für die Fischereiwirtschaft, die Aufzucht von Tieren, die nicht für die Lebensmittelerzeugung vorgesehen sind, Wechselwirkungen mit der Forstwirtschaft und Untersuchungen zur Verbesserung der Lebensgrundlagen in ländlichen Gebieten und in Küstengebieten. |
– Bereitstellung der Instrumente, die politische Entscheidungsträger und andere Akteure für die Umsetzung entsprechender Strategien, politischer Maßnahmen und Vorschriften benötigen, und die vor allem für den Aufbau der europäischen wissensgestützten Biowirtschaft sowie für die Entwicklung des ländlichen Raums und der Küstengebiete und für die Entwicklung von innovativen Mechanismen für die Forstwirtschaft, von Methoden zur Verhütung und Bekämpfung von Waldbränden und von Maßnahmen zur Bekämpfung der landwirtschaftlich bedingten Erosion und der Dürre notwendig sind. Unterstützt werden die Gemeinsame Agrarpolitik, die Tiergesundheitspolitik der Gemeinschaft, die forstwirtschaftliche Strategie der EU und die Gemeinsame Fischereipolitik. Insbesondere die Gemeinsame Fischereipolitik wird durch die Entwicklung anpassungsfähiger Konzepte unterstützt, die die ganzheitliche Betrachtung von Ökosystemen bei der Nutzung mariner Ressourcen zum Ziel haben. Die Forschungstätigkeiten umfassen sozioökonomische Studien, auf den ländlichen Raum bezogene sozialwissenschaftliche Forschung, komparative Untersuchungen verschiedener Anbausysteme, kosteneffiziente Systeme für die Fischereiwirtschaft, die Aufzucht von Tieren, die nicht für die Lebensmittelerzeugung vorgesehen sind, Wechselwirkungen mit der Forstwirtschaft und Untersuchungen zur Verbesserung der Lebensgrundlagen in ländlichen Gebieten und in Küstengebieten. |
Begründung | |
In Anbetracht der tragischen Ereignisse in Südeuropa während der letzten zwei Jahre, besonders der extremen Dürre und der Waldbrände, gilt es im internationalen Rahmen die Forschung und die wissenschaftliche Zusammenarbeit in den Bereichen Forstwirtschaft, Verhütung und Bekämpfung von Waldbränden und Minimierung der Auswirkungen von Dürre und landwirtschaftlich bedingter Erosion voranzutreiben. | |
Die Kommission muss konsequent sein und konkrete Tätigkeiten mit dem vorgesehenen Konzept verbinden. Wenn im Teil „Ansatz“ von Thema 2 speziell auf die Beiträge der Forschung zur GAP, der Tiergesundheitspolitik der Gemeinschaft, der forstwirtschaftlichen Strategie der EU und der GFP hingewiesen wird, so müssen auch damit konkrete Tätigkeiten verbunden werden und nicht nur mit der GFP. | |
Änderungsantrag 8 Anhang I Themen 2. Lebensmittel, Landwirtschaft und Biotechnologie | |
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– Erforschung von Ernährungsfaktoren und ‑gewohnheiten als wichtiger kontrollierbarer Faktor bei der Entwicklung und Abnahme ernährungsbedingter Krankheiten und Dysfunktionen. Dies beinhaltet die Entwicklung und Anwendung der Nutrigenomik und Systembiologie sowie die Untersuchung der Wechselwirkungen zwischen Ernährung, physiologischen und psychologischen Funktionen. Es könnte auch zur Neuzusammensetzung verarbeiteter Lebensmittel sowie zur Entwicklung neuartiger Lebensmittel, diätetischer Lebensmittel und von Lebensmitteln mit Ernährungs- und Gesundheitsansprüchen führen. Von Bedeutung kann auch die Untersuchung herkömmlicher, lokaler und saisonbedingter Lebensmittel und Ernähungsgewohnheiten sein, um die Auswirkungen bestimmter Lebensmittel auf die Gesundheit feststellen und integrierte Ernährungsleitfäden ausarbeiten zu können. |
– Erforschung von Ernährungsfaktoren und ‑gewohnheiten als wichtiger kontrollierbarer Faktor bei der Entwicklung und Abnahme ernährungsbedingter Krankheiten und Dysfunktionen. Dies beinhaltet die Entwicklung und Anwendung der Nutrigenomik und Systembiologie; ein besonderer Schwerpunkt im Sinne eines integrierten Ansatzes muss gelegt werden auf die Untersuchung der Wechselwirkungen zwischen Ernährung, physiologischen und psychologischen Funktionen. Es könnte auch zur Neuzusammensetzung verarbeiteter Lebensmittel sowie zur Entwicklung neuartiger Lebensmittel, diätetischer Lebensmittel und von Lebensmitteln mit Ernährungs- und Gesundheitsansprüchen führen. Von wachsender Bedeutung ist die Untersuchung ursprünglicher, lokaler und saisonbedingter Lebensmittel und Ernähungsgewohnheiten, um die Auswirkungen bestimmter Lebensmittel auf die Gesundheit feststellen und integrierte Ernährungsleitfäden ausarbeiten zu können. |
Begründung | |
Gesunde Ernährung kann nicht nur als Zusammenstellung notwendiger Nährstoffe und Vitamine behandelt werden, sondern ist Teil der Kultur. Damit ist eine gesunde Ernährung nicht nur über die Zutaten, sondern vor allem auch über das Verständnis und eine Verbesserung der Esskultur zu erreichen. | |
Änderungsantrag 9 Anhang I Themen 2. Lebensmittel, Landwirtschaft und Biotechnologie | |
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– Gewährleistung der chemischen und mikrobiellen Sicherheit und Verbesserung der Qualität in der Lebensmittelversorgung in Europa. Dies beinhaltet die Erforschung der Zusammenhänge zwischen mikrobieller Ökologie und Lebensmittelsicherheit, die Entwicklung von Verfahren und Modellen zur Integrität der Lebensmittelketten, neue Nachweisverfahren sowie Technologien und Instrumente für die Abschätzung Beherrschung, Mitteilung und verbesserte Wahrnehmung von Risiken.
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– Gewährleistung und Verbesserung der chemischen, mikrobiellen, sensorischen und ernährungsphysiologischen Qualität und Sicherheit sowie Verbesserung der Qualität in der Lebensmittelversorgung in Europa. Dies beinhaltet die Erforschung der Zusammenhänge zwischen mikrobieller Ökologie und Lebensmittelsicherheit, die Entwicklung von Verfahren und Modellen zur Integrität der Lebensmittelketten, die Ausarbeitung eines harmonisierten Konzepts für den Austausch von Lebensmitteldaten sowie für die Rückverfolgung und Herkunftssicherung von Lebensmitteln, neue Nachweisverfahren sowie Technologien und Instrumente für die Abschätzung Beherrschung, Mitteilung und verbesserte Wahrnehmung von Risiken. |
Begründung | |
Durch die "sensorische und ernährungsphysiologische Qualität" soll der positive Einfluss auf die Gesundheit und das Wohlergehen hervorgehoben werden. | |
Eine Verbesserung von Datenverarbeitung und -austausch, Rückverfolgung und Herkunftssicherung führt zu mehr Transparenz und Wettbewerbsfähigkeit im Lebensmittelsektor. | |
Änderungsantrag 10 I Themen 2. Lebensmittel, Landwirtschaft und Biotechnologie | |
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– Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt durch eine bessere Erforschung der Umweltauswirkungen auf und von Lebensmittel(n) bzw. Lebensmittelketten. Dies beinhaltet die Untersuchung von Lebensmittelkontaminierungen und deren gesundheitlichen Folgen, die Entwicklung besserer Instrumente und Verfahren für die Bewertung der Auswirkungen von Lebensmitteln und Lebensmittelketten auf die Umwelt. Die Gewährleistung der Qualität und Integrität der Lebensmittelkette erfordert neue Modelle für die Auswertung von Warenketten und Konzepte für die totale Kontrolle der Lebensmittelkette, einschließlich Verbraucheraspekte. |
– Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt durch eine bessere Erforschung der Umweltauswirkungen auf und von Lebensmittel(n) bzw. Lebensmittelketten. Dies beinhaltet die Untersuchung von Lebensmittelkontaminierungen und deren gesundheitlichen Folgen, die Entwicklung besserer Instrumente und Verfahren für die Bewertung der Auswirkungen von Lebensmitteln und Lebensmittelketten auf die Umwelt. Die Gewährleistung der Qualität und Integrität der Lebensmittelkette erfordert neue Modelle für die Auswertung von Warenketten und Konzepte für die totale Kontrolle der Lebensmittelkette, einschließlich Verbraucheraspekte, beispielsweise Zugang zu verständlichen und zuverlässigen Informationen. |
Änderungsantrag 11 Anhang I Themen 2. Lebensmittel, Landwirtschaft und Biotechnologie | |
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Darüber hinaus werden in multilateraler Zusammenarbeit Fragen behandelt, die sich entweder mit Herausforderungen befassen, die breit angelegter internationaler Anstrengungen bedürfen, wie die Dimension und Komplexität der Systembiologie bei Pflanzen und Mikroorganismen, oder mit globalen Herausforderungen und den internationalen Verpflichtungen der EU (Sicherheit von Lebensmitteln und Trinkwasser, globale Ausbreitung von Tierkrankheiten, gleichberechtigte Nutzung der biologischen Vielfalt, die Wiederherstellung des höchstmöglichen Dauerertrags bis 2015 für die weltweite Fischerei und Einflüsse durch/auf den Klimawandel). |
Darüber hinaus werden in multilateraler Zusammenarbeit Fragen behandelt, die sich entweder mit Herausforderungen befassen, die breit angelegter internationaler Anstrengungen bedürfen, wie die Dimension und Komplexität der Systembiologie bei Pflanzen und Mikroorganismen, oder mit globalen Herausforderungen und den internationalen Verpflichtungen der EU (Sicherheit von Lebensmitteln und Trinkwasser, globale Ausbreitung von Tierkrankheiten, gleichberechtigte Nutzung der biologischen Vielfalt, die Wiederherstellung des höchstmöglichen Dauerertrags bis 2015 für die weltweite Fischerei, und zwar in Zusammenarbeit mit der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen, und Einflüsse durch/auf den Klimawandel). |
Begründung | |
Das Ziel der Wiederauffüllung der weltweiten Fischbestände bis 2015 ist lobenswert, aber äußerst hoch gesteckt. Deshalb sollte der Zusammenarbeit und der Koordinierung mit internationalen Stellen wie der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation Vorrang eingeräumt werden. | |
VERFAHREN
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Titel |
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über das spezifische Programm „Zusammenarbeit“ zur Durchführung des siebten Rahmenprogramms (2007-2013) der Europäischen Gemeinschaft im Bereich Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration |
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Bezugsdokumente – Verfahrensnummer |
KOM(2005)0440 – C6-0381/2005 – 2005/0185(CNS) |
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Federführender Ausschuss |
ITRE |
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Stellungnahme von |
AGRI |
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Verstärkte Zusammenarbeit – Datum der Bekanntgabe im Plenum |
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Verfasser der Stellungnahme |
Markus Pieper |
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Ersetzte(r) Verfasser(in) der Stellungnahme: |
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Prüfung im Ausschuss |
25.1.2006 |
21.2.2006 |
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Datum der Annahme |
21.2.2006 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
31 0 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Thijs Berman, Niels Busk, Luis Manuel Capoulas Santos, Giuseppe Castiglione, Joseph Daul, Albert Deß, Michl Ebner, Carmen Fraga Estévez, Duarte Freitas, Jean-Claude Fruteau, Ioannis Gklavakis, Lutz Goepel, Friedrich-Wilhelm Graefe zu Baringdorf, Elisabeth Jeggle, Heinz Kindermann, Stéphane Le Foll, Albert Jan Maat, Diamanto Manolakou, Rosa Miguélez Ramos, Neil Parish, María Isabel Salinas García, Agnes Schierhuber, Willem Schuth, Czesław Adam Siekierski, Marc Tarabella, Jeffrey Titford, Kyösti Virrankoski, Andrzej Tomasz Zapałowski. |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Bernadette Bourzai, Markus Pieper, Zdzisław Zbigniew Podkański. |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
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Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar) |
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STELLUNGNAHME des Ausschusses für Kultur und Bildung (21.3.2006)
für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
zu dem Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über das spezifische Programm „Zusammenarbeit“ zur Durchführung des siebten Rahmenprogramms (2007-2013) der Europäischen Gemeinschaft im Bereich Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration
(KOM(2005)0440 – C6‑0381/2005 – 2005/0185(CNS))
Verfasser der Stellungnahme: Giovanni Berlinguer
KURZE BEGRÜNDUNG
1. Mit dem spezifischen Programm sollen hervorragende Leistungen der europäischen Forschung gefördert und unterstützt werden, indem Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Behörden und die Industrie, einschließlich KMU, enger zusammenarbeiten. Die Zusammenarbeit und der Austausch von Informationen und Wissen sind wesentliche Faktoren, um der Forschung ausreichend Kreativität, Freiheit und Entwicklung zu gewährleisten, die für neue Entdeckungen erforderlich sind. Es ist wichtig, dass bei Projekten, die eine Zusammenarbeit zwischen der Industrie und den Hochschulen bzw. Forschungseinrichtungen vorsehen, nicht das Profitstreben im Vordergrund steht. Den Universitäten muss gewährleistet werden, dass sie ihre Forschungsprioritäten frei festlegen können und sich dabei nicht den Bedürfnissen der Industrie unterordnen müssen.
2. Die Grundlagenforschung, die von Unternehmen häufig vernachlässigt wird, obgleich sie für die angewandte Forschung unerlässlich ist, muss auch im Rahmen der Partnerschaften mit der Industrie und den KMU angeregt werden und für alle Bürger zugänglich und von Nutzen sein.
3. Auch wenn Patente Investitionen in die Forschung ermöglichen und die Rechte zum Schutz des geistigen Eigentums zur Finanzierung von Forschungsvorhaben beitragen können, ist es dringend erforderlich, in bestimmten Sektoren Monopolstellungen zu verhindern, die Anzahl allumfassender Patente zu beschränken und die Laufzeit von Patenten für Erfindungen zu kürzen. Außerdem muss sich die Europäische Union auf internationaler Ebene dafür einsetzen, dass der Patentierbarkeit Grenzen gesetzt werden (bei lebenden Organismen, DNA und dem menschlichen Genom). Im Bereich der Arzneimittel dürfen die Patente und Preise nicht dem gerechteren Zugang zu medizinischer Behandlung im Wege stehen, und im Fall von schweren Epidemien sollte es möglich sein, Patente außer Kraft zu setzen, wie es aufgrund von WTO-Übereinkommen bereits für Krankheiten wie AIDS beschlossen worden ist.
4. Die Ergebnisse der durch das siebte Rahmenprogramm finanzierten Forschung und der an Hochschulen oder mit öffentlichen Mitteln durchgeführten Forschung müssen öffentlich zugänglich sein, verbreitet werden und dem Grundsatz der gemeinsamen Nutzung von Wissen und Informationen unterliegen. Die europäische Forschung muss die Erweiterung des Wissens anstreben und somit dem Allgemeinwohl dienen.
5. Bei den im siebten Rahmenprogramm vorgesehenen Projekten der internationalen Zusammenarbeit sind die wichtigsten Faktoren der wissenschaftlichen Zusammenarbeit der zusätzliche Nutzen, der sich aus dem Austausch von Erfahrungen und dem gegenseitigen Kennenlernen ergibt, und die Einleitung und Durchführung gemeinsamer Forschungsprojekte.
6. Die neuen Kommunikations- und Informationstechnologien können ein hervorragendes Instrument für die Stärkung des Rechts auf Kommunikation, Beteiligung und Zugang zu Informationen sein. Die im siebten Rahmenprogramm vorgesehenen Projekte im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) müssen zur Überwindung der digitalen Kluft beitragen, die aufgrund der unterschiedlichen Zugangsmöglichkeiten zu den für die Nutzung der IKT erforderlichen Technologien und Kenntnissen zwischen Ländern, innerhalb der Länder und zwischen der nördlichen und südlichen Hemisphäre besteht.
ÄNDERUNGSANTRÄGE
Der Ausschuss für Kultur und Bildung ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Änderungsanträge in seinen Bericht zu übernehmen:
| Vorschlag der Kommission[1] | Änderungen des Parlaments |
Änderungsantrag 1 Erwägung 4 | |
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(4) Das Rahmenprogramm sollte die Maßnahmen der Mitgliedstaaten sowie andere Maßnahmen der Gemeinschaft im Rahmen der Gesamtstrategie zur Umsetzung der Ziele von Lissabon, ferner insbesondere die Maßnahmen in den Bereichen Strukturfonds, Landwirtschaft, Bildung, Ausbildung, Wettbewerbsfähigkeit und Innovation, Industrie, Beschäftigung, Energie, Verkehr und Umwelt ergänzen. |
(4) Das Rahmenprogramm soll die Maßnahmen der Mitgliedstaaten sowie andere Maßnahmen der Gemeinschaft im Rahmen der Gesamtstrategie zur Umsetzung der Ziele von Lissabon, ferner insbesondere die Maßnahmen in den Bereichen Strukturfonds, Landwirtschaft, Bildung, Ausbildung, Kultur, Wettbewerbsfähigkeit und Innovation, Industrie, Beschäftigung, Energie, Verkehr und Umwelt ergänzen. |
Änderungsantrag 2 Erwägung 8 | |
|
(8) Nach Artikel 170 EG-Vertrag hat die Gemeinschaft mehrere internationale Forschungsabkommen abgeschlossen. Eine Verstärkung der internationalen Forschungszusammenarbeit soll mit dem Ziel einer weiteren Integration der Gemeinschaft in die globale Forschungsgemeinschaft angestrebt werden. Daher soll dieses spezifische Programm den Ländern zur Teilnahme offen stehen, die einschlägige Abkommen geschlossen haben, und auf Projektebene können sich - zum gegenseitigen Nutzen - auch Einrichtungen aus Drittländern und internationale Organisationen an der wissenschaftlichen Zusammenarbeit beteiligen. |
(8) Nach Artikel 170 EG-Vertrag hat die Gemeinschaft mehrere internationale Forschungsabkommen abgeschlossen. Eine Verstärkung der internationalen Forschungszusammenarbeit soll mit dem Ziel einer weiteren Integration der Gemeinschaft in die globale Forschungsgemeinschaft angestrebt werden. Daher soll dieses spezifische Programm den Ländern zur Teilnahme offen stehen, die einschlägige Abkommen geschlossen haben, und darüber hinaus auch die Zusammenarbeit mit Ländern stärken, die keine einschlägigen Abkommen unterzeichnet haben, und auf Projektebene können sich - zur Förderung des Allgemeinwohls und zum gegenseitigen Nutzen - auch Einrichtungen aus Drittländern und internationale Organisationen an der wissenschaftlichen Zusammenarbeit beteiligen. |
Änderungsantrag 3 Erwägung 9 | |
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(9) Bei den im Rahmen dieses Programms ausgeführten Forschungstätigkeiten sollen ethische Grundprinzipien beachtet werden, einschließlich derjenigen, die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union festgelegt sind. |
(9) Bei den im Rahmen dieses Programms ausgeführten Forschungstätigkeiten sollen ethische Grundprinzipien beachtet werden, einschließlich derjenigen, die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union festgelegt sind; außerdem ist unter Achtung der verschiedenen ethischen Vorstellungen und der kulturellen Vielfalt Wert auf die zivilgesellschaftlichen und humanistischen Aspekte der Forschung zu legen. |
Begründung
Wie niemals zuvor steht die Forschung in einem sowohl positiven als auch destruktiven Spannungsverhältnis zwischen ihren beeindruckenden Forschritten und den Anforderungen der Gesellschaft und ihren wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Strukturen. Es ist notwendig, sich den ethischen Fragen und vielfältigen kulturellen Standpunkten zu widmen, die sich im Zusammenhang mit der Forschung stellen.
Änderungsantrag 4 Erwägung 10 | |
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(10) Das Rahmenprogramm soll einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten. |
(10) Das Rahmenprogramm muss einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten. |
Änderungsantrag 5 Erwägung 11 a (neu) | |
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(11a) Zur Vereinfachung und Kostensenkung bei Ausschreibungen sollte die Kommission die Voraussetzung für eine Notifizierung der Ausschreibungs-beteiligten in einer Datenbank schaffen. |
Begründung
Erleichterung des Zugangs zu dem Programm für die europäischen Forschungseinrichtungen und an der Ausschreibung Interessierten.
Änderungsantrag 6 Artikel 7 Absatz 3 a (neu) | |
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3a. Die Kommission stellt die Auswertung der Forschungsergebnisse sicher und berichtet über ihren Beitrag für eine dynamische Wissensgesellschaft in Europa. |
Begründung
Die Kommission soll zeigen, dass das Programmziel einer dynamischen Wissensgesellschaft in Europa tatsächlich erreicht wurde.
Änderungsantrag 7 Artikel 8 Absatz 5 | |
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5. Die Kommission unterrichtet den Ausschuss regelmäßig über die Gesamtentwicklung der Durchführung des spezifischen Programms und geht dabei auf alle im Rahmen dieses Programms finanzierten FTE - Aktionen ein. |
5. Die Kommission unterrichtet den Ausschuss und den federführenden Ausschuss des Europäischen Parlaments regelmäßig über die Gesamtentwicklung der Durchführung des spezifischen Programms und geht dabei auf alle im Rahmen dieses Programms finanzierten FTE - Aktionen ein. |
Begründung
Die Kommission legt hier Vorschriften zu einem Komitologieverfahren im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Rat vor. Es ist angemessen, auch den zweiten Arm der Haushaltsbehörde von der Programmdurchführung zu unterrichten.
Änderungsantrag 8 Artikel 8 Absatz 5 a (neu) | |
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|
5a. Die Kommission legt den zuständigen Organen diesen Rechtsakt sowie einen Bericht über die Durchführung des spezifischen Programms zur erneuten Behandlung so rechtzeitig vor, dass das Verfahren zur Änderung dieses Rechtsakts zum Ende des Jahres 2010 abgeschlossen sein kann. |
Begründung
Durch die Überprüfung des Rechtsakts während seiner vorgesehenen Laufzeit (Mid-term Review) wird die Möglichkeit geschaffen, im Rahmen einer Evaluierung und gegebenenfalls Korrektur auf Hindernisse bei der Umsetzung sowie sonstige Entwicklungen zu reagieren. Der Überprüfungszeitpunkt liegt aufgrund der in der Praxis bestehenden Anlaufphase des Programms dabei ein Jahr nach der Mitte des Programmzeitraums. Hierdurch soll eine zuverlässigere Evaluierung ermöglicht werden.
Änderungsantrag 9 Anhang I Wissenschaftliche und technologische Ziele, Grundzüge der Themen und Maßnahmen Absatz 2 | |
|
Das übergeordnete Ziel besteht darin, Forschung auf allerhöchstem Niveau zu fördern und damit zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen. |
Die Forschung muss vor allem dem Erwerb von Wissen dienen. Das übergeordnete Ziel besteht darin, Forschung auf allerhöchstem Niveau zu fördern und damit zum Erwerb von Wissen und zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen. Die Forschung ist ein entscheidendes Instrument zur Förderung der sozialen Integration, der Bürgerbeteiligung und eines aktiven Bürgersinns, des Wirtschaftswachstums, der Gesundheit und der Lebensqualität. |
Begründung
Forschung und Wissenschaft sind immer öfter mit der Wettbewerbsfähigkeit, der Wirtschaft oder den Leistungen und Gewinnen der Industrie verflochten. Die wissenschaftliche Forschung muss in erster Linie als Erwerb von Wissen verstanden werden.
Änderungsantrag 10 Anhang I Wissenschaftliche und technologische Ziele, Grundzüge der Themen und Maßnahmen Absatz 2 a (neu) | |
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Bei Partnerschaften zwischen Hochschulen und der Industrie verpflichtet sich die Kommission, die Ergebnisse der Grundlagenforschung und der angewandten Forschung zu verbreiten, wenn diese von öffentlichem Interesse sind und dem Allgemeinwohl dienen. |
Begründung | |
Für die europäische Forschung sollte die Verbreitung und Demokratisierung des Wissens Priorität haben, damit die Verpflichtungen der Agenda von Lissabon erfüllt werden. Bei den durch das siebte Rahmenprogramm finanzierten Projekten, die die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und der Industrie vorsehen, sollte gewährleistet sein, dass sie sich mit der Erforschung von Themen befassen, die keine unmittelbare industrielle Anwendung haben, und dass die Ergebnisse der Forschung allen Bürgern zugänglich und von Nutzen sind, insbesondere wenn diese Ergebnisse einen Beitrag zur Verbesserung der gesellschaftlichen Verhältnisse und zur Entwicklung der Gesellschaft leisten. | |
Änderungsantrag 11 Anhang I Wissenschaftliche und technologische Ziele, Grundzüge der Themen und Maßnahmen Spiegelstrich 4 a (neu) | |
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- Spezifische Initiativen im Bereich des Lernens, die in Zusammenarbeit mit bestehenden Netzen von Interessensgruppen (öffentliche Verwaltung, Verbraucher, Industrie, Zivilgesellschaft) organisiert werden und dazu dienen sollen, sowohl positive Erfahrungen zu sammeln und weiterzugeben als auch negative Erfahrungen, die eine unvermeidliche Begleiterscheinung bei der Umsetzung von Projekten sind und aus denen unbedingt Lehren gezogen werden müssen. |
Änderungsantrag 12 Anhang I Wissenschaftliche und technologische Ziele, Grundzüge der Themen und Maßnahmen Rubrik Internationale Zusammenarbeit Absatz 1 | |
|
Mit den Maßnahmen zur internationalen Zusammenarbeit wird eine internationale Wissenschafts- und Technologiepolitik unterstützt, die die beiden folgenden, zusammenhängenden Ziele verfolgt: |
Mit den Maßnahmen zur internationalen Zusammenarbeit wird eine internationale Wissenschafts- und Technologiepolitik unterstützt, die die drei folgenden, zusammenhängenden Ziele verfolgt: |
Änderungsantrag 13 Anhang I Wissenschaftliche und technologische Ziele, Grundzüge der Themen und Maßnahmen Rubrik Internationale Zusammenarbeit Absatz 1 Spiegelstrich 1 | |
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– Förderung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit durch strategische wissenschaftlich-technologische Partnerschaften mit Drittländern, auch mit hoch industrialisierten Ländern und Schwellenländern, durch die Gewinnung der besten Wissenschaftler aus Drittländern für die Arbeit in und mit Europa |
- Förderung von Forschungsprojekten von universaler Bedeutung durch strategische wissenschaftlich-technologische Partnerschaften mit Drittländern, auch mit hoch industrialisierten Ländern und Schwellenländern, durch Förderung der Mobilität der besten Wissenschaftler aus Drittländern, indem diesen optimale Bedingungen für die Arbeit in und mit Europa geboten werden und die anschließende Rückkehr in die Heimatländer erleichtert wird.
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Begründung | |
Das europäische Forschungssystems muss für Forscher aus dem Ausland weiter geöffnet werden, indem optimale Bedingungen geschaffen werden, damit diese nach ihrer Rückkehr in ihre Ursprungsländer die Zusammenarbeit mit Europa fortsetzen und die Ergebnisse der gemeinsamen Forschung erfolgreich anwenden. Bei den Projekten der internationalen Zusammenarbeit zwischen Ländern oder Forschergruppen müssen die Prioritäten beider Seiten in einem ausgewogenen und fairen Verhältnis stehen. | |
Änderungsantrag 14 Anhang I Wissenschaftliche und technologische Ziele, Grundzüge der Themen und Maßnahmen Rubrik Internationale Zusammenarbeit Absatz 1 Spiegelstrich 1 a (neu) | |
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- Gewährleistung, dass die Ergebnisse und Leistungen der Forschung von universaler Bedeutung weitgehend zugänglich und verwendbar sind. |
Änderungsantrag 15 Anhang I Wissenschaftliche und technologische Ziele, Grundzüge der Themen und Maßnahmen Rubrik Internationale Zusammenarbeit Absatz 1 Spiegelstrich 2 | |
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- Auseinandersetzung mit besonderen Problemen, mit denen Drittländer konfrontiert sind oder die einen globalen Charakter haben, auf der Grundlage gegenseitigen Interesses und gegenseitigen Nutzens |
- Auseinandersetzung mit besonderen Problemen, mit denen Drittländer konfrontiert sind oder die einen globalen Charakter haben, durch Stärkung des Konzepts der weltweiten Zusammenarbeit und der gemeinsamen Nutzung von Wissen und Informationen. |
Änderungsantrag 16 Anhang I Wissenschaftliche und technologische Ziele, Grundzüge der Themen und Maßnahmen Rubrik Internationale Zusammenarbeit Absatz 2 | |
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Die Politik der EU auf dem Gebiet der internationalen wissenschaftlichen Zusammenarbeit legt besonderen Wert auf deren Weiterentwicklung, damit im Hinblick auf die beteiligten Länder, Regionen, sozioökonomischen Bedingungen und den Kenntnisstand ausgewogene Partnerschaften entstehen, die neue Erkenntnisse hervorbringen und diese Erkenntnisse gemeinsam nutzen und anwenden können. Mit diesem strategischen Ansatz sollen die Wettbewerbsfähigkeit der EU und die globale nachhaltige Entwicklung gestärkt werden, indem, gestützt auf gegenseitiges Interesse und gegenseitigen Nutzen, bilaterale, regionale und globale Partnerschaften zwischen der EU und Drittländern entstehen. Daher sollte die Rolle der EU als globaler Akteur auch mit Hilfe multilateraler internationaler Forschungsprogramme untermauert werden. Die Maßnahmen zur internationalen Zusammenarbeit werden so zusammenwirken, dass die internationalen Verpflichtungen der EU ebenso berücksichtigt werden wie, unter dem Dach der nachhaltigen Entwicklung, ihr Beitrag zu europäischen Werten, zur Wettbewerbsfähigkeit, zum sozioökonomischen Fortschritt, zu Umweltschutz und Wohlstand. |
Die Politik der EU auf dem Gebiet der internationalen wissenschaftlichen Zusammenarbeit legt besonderen Wert auf deren Weiterentwicklung, damit im Hinblick auf die beteiligten Länder, Regionen, sozioökonomischen Bedingungen, den Kenntnisstand, die europäischen Prioritäten und die Partnerländer ausgewogene Partnerschaften entstehen, die neue Erkenntnisse hervorbringen und diese Erkenntnisse gemeinsam nutzen und anwenden können. Mit diesem strategischen Ansatz sollen die Wettbewerbsfähigkeit der EU und die globale nachhaltige Entwicklung gestärkt werden, indem, gestützt auf das öffentliche und gesellschaftliche Interesse, bilaterale, regionale und globale Partnerschaften zwischen der EU und Drittländern entstehen. Daher sollte die Rolle der EU als globaler Akteur auch mit Hilfe multilateraler internationaler Forschungsprogramme untermauert werden. Die Maßnahmen zur internationalen Zusammenarbeit werden so zusammenwirken, dass die internationalen Verpflichtungen der EU ebenso berücksichtigt werden wie, unter dem Dach der nachhaltigen Entwicklung, ihr Beitrag zur gemeinsamen Nutzung von Forschungsergebnissen, damit Wettbewerbsfähigkeit, sozioökonomischer Fortschritt, Umweltschutz und Wohlstand gefördert werden. |
Änderungsantrag 17 Anhang I Kapitel Themen Abschnitt 1 Rubrik Maßnahmen Absatz 4 a (neu) | |
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4a. Vorbeugung und Aufklärung im gesamten Bereich der öffentlichen Gesundheit dürfen nicht der alleinigen Zuständigkeit der Gesundheitsminister, Forschungseinrichtungen und Krankenhäuser unterliegen. Vielmehr müssen Synergieeffekte mit dem Schulsektor entwickelt werden, damit zielgerichtete Maßnahmen auf dem Gebiet der Gesundheitserziehung und Verhütung von Krankheiten ergriffen werden können (Kurse, Filme, Broschüren . |
Änderungsantrag 18 Anhang I Kapitel Themen Abschnitt 3 Rubrik Ziel | |
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Die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie soll verbessert und Europa soll in die Lage versetzt werden, die künftige Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) zu beherrschen und zu gestalten, sodass seine gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedürfnisse erfüllt werden. Die Maßnahmen sollen Europas wissenschaftliche und technologische Grundlagen auf dem Gebiet der IKT stärken, seine einschlägige globale Führungsrolle gewährleisten, durch Nutzung der IKT die Innovation anregen und sicherstellen, dass sich Fortschritte der IKT rasch durch Vorteile für Europas Bürger, Unternehmen, Industrie und Regierungen bemerkbar machen. |
Die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Sektors für Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) soll verbessert und Europa soll in die Lage versetzt werden, eine offene und integrative Informationsgesellschaft zu schaffen, in der die Menschenrechte, die Meinungsfreiheit sowie die kulturelle und sprachliche Vielfalt gewahrt werden, so wie es auf der internationalen Konferenz von Tunis über IKT festgelegt wurde, und die dazu beiträgt, die großen Unterschiede bei der IKT-Entwicklung zwischen den Ländern und innerhalb der Länder zu beseitigen. Die Maßnahmen sollen Europas wissenschaftliche und technologische Grundlagen auf dem Gebiet der IKT stärken, seine einschlägige globale Führungsrolle gewährleisten, durch Nutzung der IKT die Innovation und Entwicklung anregen und sicherstellen, dass sich Fortschritte der IKT rasch durch Vorteile für Europas Bürger, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen, Industrie und Regierungen bemerkbar machen, wie auch für die Schwellen- und Entwicklungsländer, mit denen bereits vernetzte Kooperationsprojekte bestehen (EUMEDIS und EUMEDCONNECT für den Mittelmeerraum, @LIS für Lateinamerika und ASI@ICT für Asien). |
Begründung | |
Die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) spielen eine fast schon dominierende Rolle in der heutigen Gesellschaft. Sie beeinflussen das staatliche Handeln, das Bildungswesen, die Informationsvermittlung, die industrielle Entwicklung, die Umwelt und das tägliche Leben mehrerer Milliarden Menschen. Die Europäische Union muss dazu beitragen, dass eine Informationsgesellschaft entsteht, in der die Technologien, Infrastrukturen und Dienstleistungen als Instrumente betrachtet werden, die im Dienst der Bürger stehen. Mit der Schaffung einer offenen und integrativen Informationsgesellschaft kann die große Kluft zwischen Regionen (ländlichen Gebieten), sozialen Schichten (benachteiligten Bevölkerungsgruppen) und der nördlichen und südlichen Hemisphäre überwunden werden. | |
Änderungsantrag 19 Anhang I Kapitel Themen Abschnitt 3 Rubrik Einleitung Absatz 1 | |
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Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) spielen eine einzigartige, vielfach bestätigte Rolle bei der Förderung von Innovation, Kreativität und Wettbewerbsfähigkeit in allen Bereichen der Industrie und des Dienstleistungsgewerbes. Ohne sie lassen sich die wichtigsten gesellschaftlichen Herausforderungen nicht bewältigen und die öffentlichen Dienste nicht modernisieren, und sie untermauern die Fortschritte in allen Bereichen der Wissenschaft und Technologie. Daher muss Europa die künftige Entwicklung der IKT beherrschen und gestalten und sicherstellen, dass auf IKT gestützte Dienste und Produkte eingeführt und genutzt werden, um Bürgern und Unternehmen den größtmöglichen Nutzen zu bringen. |
Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) spielen eine einzigartige, vielfach bestätigte Rolle bei der Förderung von Innovation, Kreativität und Wettbewerbsfähigkeit in allen Bereichen der Industrie und des Dienstleistungsgewerbes. Außerdem können die IKT eine wichtige Rolle bei der Verbreitung von und dem Zugang zu Kenntnissen, Wissen und Forschungsergebnissen spielen. Ohne sie lassen sich die wichtigsten gesellschaftlichen Herausforderungen nicht bewältigen und die öffentlichen Dienste nicht modernisieren, und sie untermauern die Fortschritte in allen Bereichen der Wissenschaft und Technologie. Sie tragen zur Verbesserung und Ausweitung des Zugangs zu Informationen bei und müssen die Bürger zu aktiver Beteiligung anregen. Daher muss Europa die künftige Entwicklung der IKT in Richtung Offenheit und Integration lenken und sicherstellen, dass auf IKT gestützte Dienste und Produkte eingeführt und genutzt werden, um Bürgern und Unternehmen den größtmöglichen Nutzen zu bringen. |
Änderungsantrag 20 Anhang I Kapitel Themen Abschnitt 3 Rubrik Maßnahmen Punkt Anwendungsforschung Unterpunkt IKT zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen Spiegelstrich 3 | |
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– für Regierungen: interdisziplinäre Nutzung der IKT in öffentlichen Verwaltungen zusammen mit organisatorischen Veränderungen und neuen Qualifikationen, um innovative, auf den Bürger gerichtete Dienste für alle anzubieten; fortgeschrittene, auf IKT gestützte Forschungsarbeiten und Lösungen zur Verbesserung der demokratischen Beteiligungsprozesse und der Leistung und Qualität öffentlicher Dienste sowie der Interaktion mit und zwischen Verwaltungen und Regierungen, und zur Unterstützung der Gesetzgebung und der Entwicklung der Politik auf allen Stufen der Demokratie. |
– für Regierungen: interdisziplinäre Nutzung der IKT in öffentlichen Verwaltungen zusammen mit organisatorischen Veränderungen, Umstrukturierungsprozessen und neuen Qualifikationen, um innovative, auf den Bürger gerichtete Dienste für alle anzubieten; fortgeschrittene, auf IKT gestützte Forschungsarbeiten und Lösungen zur Verbesserung der demokratischen Beteiligungsprozesse und der Leistung und Qualität öffentlicher Dienste sowie der Interaktion mit und zwischen Verwaltungen und Regierungen, und zur Unterstützung der Gesetzgebung und der Entwicklung der Politik auf allen Stufen der Demokratie. |
Änderungsantrag 21 Anhang I Kapitel Themen Abschnitt 3 Rubrik Maßnahmen Punkt Anwendungsforschung Unterpunkt IKT für Inhalte, Kreativität und persönliche Entwicklung Spiegelstrich 2 a (neu) | |
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– Schutz, Erhalt und Aufwertung des kulturellen Erbes, einschließlich des menschlichen Lebensraums: Technologien für ein umweltgerechtes und nachhaltiges Management der Umwelt des Menschen einschließlich der bebauten Umwelt, städtischer Gebiete, der Landschaft und für den Schutz, den Erhalt, die optimale Nutzung und die Integration des kulturellen Erbes, wie auch Umweltverträglichkeitsprüfungen, Modelle und Instrumente für die Risikobewertung, fortgeschrittene zerstörungsfreie Techniken zur Feststellung von Schäden, neue Produkte und Methoden für die Restaurierung sowie Strategien zur Schadensbegrenzung und Anpassung für die nachhaltige Pflege beweglicher und unbeweglicher Kulturgüter. |
VERFAHREN
|
Titel |
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über das spezifische Programm „Zusammenarbeit“ zur Durchführung des siebten Rahmenprogramms (2007–2013) der Europäischen Gemeinschaft im Bereich Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration |
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|
Bezugsdokumente |
KOM(2005)0440 – C6‑0381/2005 – 2005/0185(CNS) |
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Federführender Ausschuss |
ITRE |
||||||
|
Stellungnahme von |
CULT |
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|
Verstärkte Zusammenarbeit – Datum der Bekanntgabe im Plenum |
|
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|
Verfasser der Stellungnahme |
Giovanni Berlinguer |
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|
Ersetzte(r) Verfasser(in) der Stellungnahme: |
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|
Prüfung im Ausschuss |
23.1.2006 |
23.2.2006 |
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|
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|
Datum der Annahme |
21.3.2006 |
||||||
|
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: 25 –: 1 0: 0 |
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|
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Maria Badia I Cutchet, Christopher Beazley, Ivo Belet, Giovanni Berlinguer, Guy Bono, Marie-Hélène Descamps, Claire Gibault, Vasco Graça Moura, Lissy Gröner, Luis Herrero-Tejedor, Ruth Hieronymi, Manolis Mavrommatis, Marianne Mikko, Ljudmila Novak, Doris Pack, Rolandas Pavilionis, Zdzisław Zbigniew Podkański, Christa Prets, Karin Resetarits, Nikolaos Sifunakis, Helga Trüpel, Henri Weber, Thomas Wise |
||||||
|
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Gyula Hegyi, Mario Mauro, Jaroslav Zvěřina |
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|
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
|
||||||
|
Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar) |
... |
||||||
- [1] Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.
VERFAHREN
|
Titel |
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über das spezifische Programm „Zusammenarbeit“ zur Durchführung des siebten Rahmenprogramms (2007–2013) der Europäischen Gemeinschaft im Bereich Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration |
||||||
|
Bezugsdokumente – Verfahrensnummer |
KOM(2005)0440 – C6-0381/2006 – 2005/0185(CNS) |
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|
Datum der Konsultation des EP |
14.11.2005 |
||||||
|
Federführender Ausschuss |
ITRE |
||||||
|
Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse |
BUDG |
ECON |
EMPL |
ENVI 17.11.2005 |
TRAN 17.11.2005 |
||
|
|
AGRI 17.11.2005 |
CULT 17.11.2205 |
|
|
|
||
|
Nicht abgegebene Stellungnahme(n) |
ECON |
EMPL 5.10.2005 |
ENVI 29.11.2005 |
|
|
||
|
Berichterstatter(-in/-innen) |
Teresa Riera Madurell |
|
|||||
|
Prüfung im Ausschuss |
31.1.2006 |
21.2.2006 |
4.5.2006 |
30.5.02006 |
19.6.2006 |
||
|
|
4.10.2005 |
|
|
|
|
||
|
Datum der Annahme |
10.10.2006 |
||||||
|
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
43 1 0 |
|||||
|
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Šarūnas Birutis, Jerzy Buzek, Joan Calabuig Rull, Pilar del Castillo Vera, Giles Chichester, Den Dover, Adam Gierek, Norbert Glante, András Gyürk, Fiona Hall, David Hammerstein Mintz, Rebecca Harms, Ján Hudacký, Romana Jordan Cizelj, Werner Langen, Anne Laperrouze, Vincenzo Lavarra, Pia Elda Locatelli, Nils Lundgren, Eugenijus Maldeikis, Eluned Morgan, Reino Paasilinna, Miloslav Ransdorf, Herbert Reul, Teresa Riera Madurell, Mechtild Rothe, Paul Rübig, Britta Thomsen, Patrizia Toia, Catherine Trautmann, Claude Turmes, Nikolaos Vakalis, Alejo Vidal-Quadras Roca, Dominique Vlasto |
||||||
|
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(-innen) |
Alexander Alvaro, Daniel Caspary, Jan Christian Ehler, Cristina Gutiérrez-Cortines, Lambert van Nistelrooij, Francisca Pleguezuelos Aguilar, Vittorio Prodi, Esko Seppänen |
||||||
|
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
Albert Deß, Rosa Miguélez Ramos |
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Datum der Einreichung |
26.10.2006 |
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|
Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar) |
... |
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