BERICHT über das Thema „Jetzt aufs Tempo drücken – Ein Europa der unternehmerischen Initiative und des Wachstums schaffen“

27.10.2006 - (2006/2138(INI))

Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
Berichterstatterin: Pilar del Castillo Vera

Verfahren : 2006/2138(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0384/2006
Eingereichte Texte :
A6-0384/2006
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Thema „Jetzt aufs Tempo drücken - Ein Europa der unternehmerischen Initiative und des Wachstums schaffen“

(2006/2138 (INI))

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft – Eine zeitgemäße KMU-Politik für Wachstum und Beschäftigung“ (KOM(2005)0551),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Jetzt aufs Tempo drücken – Die neue Partnerschaft für Wachstum und Arbeitsplätze“ (KOM(2006)0030),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft für Wachstum und Beschäftigung – Unternehmensübertragung – Kontinuität durch Neuanfang“ (KOM(2006)0117),

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes, die auf den Tagungen des Europäischen Rates vom 23. und 24. März 2000 in Lissabon, 23. und 24. März 2001 in Stockholm und 15. und 16. März 2002 in Barcelona sowie den Tagungen des Europäischen Rates vom 22. und 23. März 2005, 15. und 16. Dezember 2005 und 23. und 24. März 2006 in Brüssel angenommen wurden,

–   unter Hinweis auf die Tagung des Europäischen Rates vom 15. und 16. Juni 2001 in Göteborg, auf der beschlossen wurde, die Lissabonner Strategie mit einer Strategie der nachhaltigen Entwicklung zu verbinden,

–   unter Hinweis auf die Ergebnisse der informellen Tagung der Staats- und Regierungschefs, die am 27. Oktober 2005 in Hampton Court abgehalten wurde,

–   unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates 2005/601/EG vom 12. Juli 2005 zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft (2005‑2008)[1],

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel: „Zusammenarbeit für Wachstum und Arbeitsplätze – Ein Neubeginn für die Strategie von Lissabon“ (KOM(2005)0024),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Integrierte Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung (2005-2008)“ (KOM(2005)0141),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Gemeinsame Maßnahmen für Wachstum und Beschäftigung: Das Lissabon-Programm der Gemeinschaft“ (KOM(2005)0330),

–   unter Hinweis auf die 25 Nationalen Reformprogramme (NRP), die von den Mitgliedstaaten vorgelegt wurden, und die Bewertung dieser Nationalen Reformprogramme durch die Kommission in Teil 2 ihrer oben genannten Mitteilung mit dem Titel „Jetzt aufs Tempo drücken – Die neue Partnerschaft für Wachstum und Arbeitsplätze“,

–   unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds[2] und auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Die Kohäsionspolitik im Dienste von Wachstum und Beschäftigung: Strategische Leitlinien der Gemeinschaft für den Zeitraum 2007-2013“ (KOM(2005)0299),

   unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das siebte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007 bis 2013) (KOM(2005)0119) sowie den diesbezüglichen Standpunkt des Parlaments vom 15. Juni 2006[3],

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft – Mehr Forschung und Innovation – In Wachstum und Beschäftigung investieren – Eine gemeinsame Strategie“ (KOM(2005)0488) sowie der ihr beigefügten Arbeitsdokumente der Kommissionsdienststellen (SEK(2005)1253 und SEK(2005)1289),

–   unter Hinweis auf den Europäischen Innovationsanzeiger (European Innovation Scoreboard) 2005 – Vergleichende Analyse der Innovationsleistungen,

–   in Kenntnis des Berichts vom Januar 2006 mit dem Titel „Ein innovatives Europa schaffen“ (Aho-Bericht), der von der unabhängigen Sachverständigengruppe für F&E und Innovation ausgearbeitet wurde, die im Anschluss an das Gipfeltreffen von Hampton Court eingesetzt wurde,

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission „Kenntnisse in die Praxis umsetzen: Eine breit angelegte Innovationsstrategie für die EU“ (KOM(2006)0502),

–   unter Hinweis auf die Empfehlung der Kommission 94/1069/EG vom 7. Dezember 1994 zur Übertragung von kleinen und mittleren Unternehmen[4] (KMU),

–   unter Hinweis auf den abschließenden Bericht der Sachverständigengruppe für das Programm BEST vom Mai 2002 über die Übertragung kleiner und mittlerer Unternehmen,

–   unter Hinweis auf Flash Eurobarometer Nr. 160: Erhebung über die unternehmerische Initiative und analytischer Bericht vom April bzw. Juni 2004,

–   in Kenntnis des Schlussberichts der Arbeitsgruppe für Risikokapital, die aus Vertretern der International Trade Administration des Handelsministeriums der Vereinigten Staaten und der Generaldirektion der Europäischen Kommission für Unternehmen und Industrie gebildet wurde, vom Oktober 2005,

–   unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (2007-2013) (KOM(2005)0121) sowie den diesbezüglichen Standpunkt des Parlaments vom 1. Juni 2006[5],

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft: Eine Strategie zur Vereinfachung des ordnungspolitischen Umfelds“ (KOM(2005)0535),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft: Förderung des Unternehmergeistes in Unterricht und Bildung“ (KOM(2006)0033),

–   in Kenntnis des Grünbuchs der Kommission über Energieeffizienz oder Weniger ist mehr (KOM(2005)0265),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Aktionsplan für Biomasse“ (KOM(2005)0628),

–   unter Hinweis auf die i2010-Initiative, insbesondere den E-Government-Aktionsplan im Rahmen der i2010-Initiative: Beschleunigte Einführung elektronischer Behördendienste in Europa zum Nutzen aller (KOM(2006)0173),

–   in Kenntnis des Grünbuchs der Kommission „Eine europäische Strategie für nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie“ (KOM(2006)0105),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 29. September 2005 zu dem Anteil der erneuerbaren Energieträger in der EU und Vorschlägen für konkrete Maßnahmen[6],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Januar 2006 zu der Umsetzung der Europäischen Charta für Kleinunternehmen[7],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. März 2006 zu einer europäischen Informationsgesellschaft für Wachstum und Beschäftigung [8],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. März 2006 zum Beitrag zur Frühjahrstagung 2006 des Europäischen Rates mit Blick auf die Lissabon-Strategie[9],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. März 2006 zur Sicherheit der Energieversorgung in der Europäischen Union[10],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 1. Juni 2006 zu dem Grünbuch „Energieeffizienz oder Weniger ist mehr“[11],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Juli 2006 zur Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft: Mehr Forschung und Innovation – In Wachstum und Beschäftigung investieren: Eine gemeinsame Strategie[12],

–   gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Kultur und Bildung und des Rechtsausschusses (A6‑0384/2006),

A. in der Erwägung, dass die EU als Reaktion auf die sich verändernden Regeln der neuen Weltwirtschaft und das wachsende Tempo der Weltmärkte ihre Position strategisch anpassen muss, um eine weitere Drosselung des langfristigen Wirtschaftswachstums zu verhindern,

B.  in der Erwägung, dass die EU und die Mitgliedstaaten zur Gewährleistung des langfristigen Wirtschaftswachstums die zwischen der Forschung und den Märkten in der EU bestehende Lücke schließen müssen,

C. in der Erwägung, dass der Zugang zum Weltmarkt den KMU neue Nischenmärkte, niedrigere F&E-Kosten, einen verbesserten Zugang zur Finanzierung, Größenvorteile und technologische Vorteile sowie Möglichkeiten der Risikostreuung bietet,

D. in der Erwägung, dass die Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele der Lissabonner Strategie innerhalb der EU nicht einheitlich sind und enorme Unterschiede hinsichtlich des Gesamtniveaus der technologischen Entwicklung und des Leistungsniveaus der Mitgliedstaaten bestehen,

E.  in der Erwägung, dass der Prozess der Vereinfachung der Rechtsvorschriften ernste Probleme der juristischen Korrektur aufwirft, weswegen Mechanismen oder Verfahren geschaffen werden müssen, um diese Korrektur rechtsgültig zu machen,

F.  in der Erwägung, dass die Nichtumsetzung wichtiger Rechtsvorschriften der EG und die daraus resultierende Marktfragmentierung wirtschaftliches Wachstum und die Entstehung von Wettbewerb verhindern, die zu den größenbedingten Kostenersparnissen führen, welche für eine hochwettbewerbsfähige Wirtschaft in der EU erforderlich sind,

G. in der Erwägung, dass die EU den Wandel zu einer modernisierten, wissensbasierten Wirtschaft vollziehen muss, da die Schaffung, Weitergabe und Anwendung neuen Wissens den Hauptfaktor für wirtschaftliches Wachstum und einen nachhaltigen Wettbewerbsvorteil darstellt,

H. in der Erwägung, dass sich die Mitgliedstaaten weiterhin den Herausforderungen im Zusammenhang mit dem soziodemographischen Wandel und tragfähigen Sozialmodellen stellen und diese Gelegenheit wahrnehmen müssen, um innovative Verfahren, Dienstleistungen und Produkte zu entwickeln,

I.   in der Erwägung, dass eine finanziell gut ausgestatte F&E zu Innovation, Wirtschaftswachstum, der Schaffung von Arbeitsplätzen und Spitzenforschung führt,

J.   in der Erwägung, dass die EU für eine dynamische Unternehmenskultur sorgen muss, indem sie aktive Maßnahmen wie lebenslanges Lernen, den Erwerb von Fertigkeiten, die individuelle berufliche Betreuung, die Arbeitsvermittlung für Jugendliche und die Berufsausbildung fördert,

K. in der Erwägung, dass der europäische Raum für Information und Kommunikation die unternehmerische Initiative und eine Kultur des Lernens auf sichtbarere und aktivere Weise fördern muss,

L.  in der Erwägung, dass der Anteil der KMU an der Gesamtbeschäftigung bei 70 % liegt und dass nur 44 % der KMU innerbetriebliche Innovationen vornehmen,

M. in der Erwägung, dass die KMU der wesentliche Faktor für den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt sind, da sie über 75 Millionen Menschen in der gesamten EU beschäftigen und in manchen Industriebranchen sogar bis zu 80 % der Arbeitsplätze stellen; in der Erwägung, dass es in Anbetracht ihrer Rolle für die Wirtschaftsentwicklung und die Innovation sowie ihres Gewichts am Markt unbedingt geboten ist, KMU umfassend zu unterstützen,

N. in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten ein günstiges Umfeld für die Entwicklung der Privatwirtschaft schaffen und den besonderen Erfordernissen der KMU Rechnung tragen müssen, wozu förderliche Rahmenbedingungen und Regelungen für die Unternehmen, angemessene grundlegende Infrastrukturdienste, der Zugang zu kurz- und langfristiger Finanzierung mit angemessenen Zinssätzen, Beteiligungskapital und Risikokapital, beratende Unterstützung und die Kenntnis der Marktmöglichkeiten gehören,

O. in der Erwägung, dass öffentlich-private Partnerschaften ein wertvolles Instrument für die Qualität des öffentlichen Dienstes und die finanzielle Nachhaltigkeit sind,

P.  in der Erwägung, dass KMU unter mangelnden unternehmerischen Fertigkeiten wie auch unter Mängeln im Bereich der Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologien, der Buchhaltung, der Sprachkenntnisse, des Produktionsmanagements und der Unternehmensplanung, mangelnden Ressourcen und der mangelnden Fähigkeit, die kritische Masse zu erreichen, leiden können,

Q. in der Erwägung, dass sich eine Unterstützung der zwischengeschalteten Vertreterorganisationen von KMU in Anbetracht der wesentlichen Natur ihrer Tätigkeit im Bereich der Information, Unterstützung und Begleitung der KMU, insbesondere für die kleinsten unter ihnen, als unerlässlich erweist,

R.  in der Erwägung, dass KMU auf grenzüberschreitenden und internationalen Märkten tätig sind und dies strategische Bedeutung für ihre weitere Entwicklung gewonnen hat,

S.  in der Erwägung, dass eines der Haupthindernisse für erfolgreiche unternehmerische Initiative, Innovation und Produktentwicklung auf einer mangelnden Vielfalt der Finanzierungsformen auf allen Stufen der Finanzkette beruht,

T.  in der Erwägung, dass die EU die Ausarbeitung und Vorbereitung von Vorhaben für Unternehmensgründungen in einem marktorientierten akademischen Umfeld unterstützen sollte, damit mehr kritische Masse, höhere Bewertungen wie auch höhere Erstinvestitionen durch Risikokapitalgesellschaften erzielt werden können,

U. in der Erwägung, dass die Patentierung in der EU mit 46 700 EUR im Vergleich zu den USA (10 250 EUR) und Japan (5 460 EUR) sehr kostspielig ist und dass die dringende Notwendigkeit eines Gemeinschaftspatents besteht,

V. in der Erwägung, dass die Nationalen Reformprogramme (NRP) den Erfordernissen der KMU und der Großunternehmen in nachhaltiger Form Rechnung tragen müssen,

W. in der Erwägung, dass die 23 Millionen KMU in Europa effektiv eine sehr große Vielfalt unternehmerischer Situationen widerspiegeln, die es bei der Ausarbeitung und Umsetzung der Gemeinschaftspolitiken, vor allem im Rahmen der NRP, zu berücksichtigen gilt, insbesondere was die Besonderheiten der Kleinstunternehmen und der Handwerksbetriebe betrifft, die über 95% der europäischen KMU ausmachen,

X. in der Erwägung, dass klare Vorschriften über die staatlichen Beihilfen für die wirtschaftliche Entwicklung und die Unternehmensinnovation in benachteiligten Gemeinschaften und Regionen hilfreich sein könnten,

Y. in der Erwägung, dass ungefähr zwei Drittel der Arbeitsplätze in der EU auf die Familienbetriebe entfallen,

Z.  in der Erwägung, dass die Rolle und die Entwicklung bestehender EU-Programme wie z. B. Leonardo da Vinci, durch die Mobilität, Innovation und Qualität der Ausbildung im Rahmen transnationaler Partnerschaften (Unternehmen, Ausbildungsstätten, Verbindungsstellen, ...) gefördert werden, betont werden müssen,

Die EU als erfolgreicher Wettbewerber auf einem globalen Markt

1.  weist die Mitgliedstaaten darauf hin, dass der einzige Weg, sich im Wettbewerb auf einem globalen Markt erfolgreich zu behaupten, darin besteht, eine europäische wissensbasierte Gesellschaft zu schaffen, die sich auf Kompetenz gründet;

2.  ist sich bewusst, dass es wichtig ist, eine innovationsfreundliche Kultur zu fördern, und dass dies in alle Bereiche der nationalen Strategien für die Wettbewerbsfähigkeit Eingang finden muss;

3.  hebt mit Nachdruck hervor, dass die organisatorische Stärke in zunehmendem Maße nicht auf den Kernkompetenzen, sondern vielmehr auf den Kernkompetenzträgern beruhen wird;

4.  fordert die Mitgliedstaaten auf, bereits in den ersten Phasen der Ausbildung damit zu beginnen, den Unternehmergeist zu fördern, und ihre Unterstützung für das lebenslange Lernen zu verstärken;

5.  verweist mit Nachdruck auf die Verbesserung von Qualität und Effizienz der Aus- und Fortbildungssysteme durch einen wirksamen Einsatz der erforderlichen Ressourcen, insbesondere durch verstärkte Privatinvestitionen im Bereich der weiterführenden Ausbildung und bei der Fortbildung;

6.  fordert die Kommission mit Nachdruck auf, Maßnahmen zur Beseitigung der rechtlichen Unterschiede zwischen dem Handelsrecht der einzelnen Länder zu treffen, um einen offenen und wettbewerbsfähigen Markt zu gewährleisten;

7.  weist nachdrücklich auf die Notwendigkeit hin, die Zusammenarbeit einerseits zwischen den Regionen, die mit denselben Problemen und Herausforderungen konfrontiert sind, zu verstärken, indem die Schaffung von Netzen zwischen den in diesen Regionen ansässigen Unternehmen und andererseits den grenzübergreifenden Regionen gefördert wird, um die Entwicklung und Koordinierung geeigneter Politiken, die ihren spezifischen Erfordernissen gerecht zu werden vermögen, zu begünstigen; hebt die Bedeutung von KMU-Clustern im Umfeld von Technologieparks, öffentlichen Labors und Hochschulen hervor, die dynamische Umgebungen in Europa schaffen, welche in der Lage sind, wissenschaftliches Wissen zu nutzen und wissensbasierte Arbeitsplätze zu schaffen;

8.  betont die Notwendigkeit, mit Hilfe der europäischen Programme die Realität der Industrie-Cluster und der Industriedistrikte unter Berücksichtigung ihrer spezifischen Merkmale und unter Gewährleistung einer angemessenen Unterstützung für sie anzuerkennen und zu fördern; fordert die Kommission auf, den Austausch bewährter Praktiken zwischen den Mitgliedstaaten in Bezug auf die Schaffung von Unternehmens-Clustern und die Verbesserung der Verbindungen zwischen Unternehmen und Hochschulen zu fördern, die beide als hilfreich für die Förderung von Innovation und Unternehmensgründungen angesehen werden;

9.  fordert eindringlich, dass die transatlantischen Wirtschaftsbeziehungen im Hinblick auf die Schaffung einer Freihandelszone, die größer als der europäische Binnenmarkt ist, vorangetrieben werden;

10. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, eine weitere Marktöffnung vorzunehmen und die ausstehenden Rechtsvorschriften, die auf dieses Ziel gerichtet sind, anzuwenden und damit die Kohärenz und die europäische Wettbewerbsfähigkeit insgesamt zu verbessern;

11. fordert die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, den Dienstleistungssektor zu vollenden und zu integrieren und dadurch ihr Arbeitsproduktivitätswachstum zu fördern;

12. ist sich bewusst, dass Europa eine wirklich integrierte Energiepolitik benötigt, die die Versorgungssicherheit und eine minimale Umweltbeeinträchtigung gewährleistet;

13. unterstreicht die Tatsache, dass die Vereinfachung der Rechtsvorschriften ein wesentliches Ziel darstellt, das allerdings schwer zu erreichen ist, und dass sie in einigen Aspekten teilweise einer Kodifizierung gleichkommt; ersucht die Kommission nachdrücklich, zur Vereinfachung durch einen Vorschlag für einen einfachen Mechanismus beizutragen, durch den die juristische Korrektur derjenigen Änderungen rechtsgültig gemacht werden kann, die an den europäischen Rechtsvorschriften aus Gründen der Vereinfachung vorgenommen werden, und den Mitgliedstaaten vorzuschlagen, dass jeder, soweit er betroffen ist, einen entsprechenden Mechanismus einrichtet, was für jeden Einzelnen ein Anreiz sein wird, sich in diesem Sinne zu engagieren;

Der europäischen Kreativität zum Durchbruch verhelfen

14. hebt die Notwendigkeit hervor, dass die Mitgliedstaaten Wissen, Forschung und Innovation neuen Auftrieb geben; ist der Auffassung, dass die Forschung die Grundvoraussetzung für erfolgreiche Innovation und Wirtschaftswachstum ist; ist der Ansicht, dass es wichtig ist, eine europäische Wissensgesellschaft zu schaffen und mit Hilfe des lebenslangen Lernens, der Fremdsprachenausbildung und der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) die Qualifikationslücken und die Arbeitslosigkeit zu verringern und dadurch die Mobilität der Arbeitnehmer innerhalb der EU zu verbessern;

15. betont, dass Informations- und Kommunikationstechnologien, e-learning und e-business entscheidende Elemente für die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der KMU sind; ist der Auffassung, dass daher Vorhaben zur Förderung derartiger Möglichkeiten für die KMU weiter unterstützt werden sollten;

16. befürwortet den umfassendsten Gebrauch der „Schlüsselkompetenz für lebenslanges Lernen“, um den Erfordernissen der europäischen Lernenden gerecht zu werden, indem Gleichstellung und Zugang insbesondere für jene Gruppen gewährleistet werden, die für ihr Bildungspotential der Unterstützung bedürfen, wie Menschen mit geringen Grundfertigkeiten, Schulabbrecher, Langzeitarbeitslose, Migranten und Menschen mit Behinderungen;

17. hebt hervor, dass der einzige Weg, einen Markt für die KMU und die Industrie der EU zu schaffen, darin besteht, die Lücke zu schließen, die in der EU zwischen der Forschung und der Vermarktung innovativer Verfahren, Dienstleistungen und Produkte besteht;

18. hebt die Notwendigkeit offener Innovationsmodelle hervor, die weniger linear und dynamischer sind und zu Mehrwert für die Unternehmen führen werden;

19. fordert die Mitgliedstaaten eindringlich auf, nicht nur den Einsatz von Computern, sondern auch von Softwarepaketen voranzutreiben, da diese geistigen Hilfsmittel die Effizienz verschiedener administrativer Aufgaben verbessern können;

20. betont die Notwendigkeit eines nutzerfreundlichen Gemeinschaftspatents und einer verbesserten Gegenseitigkeit zwischen den europäischen Patentsystemen und denen der Vereinigten Staaten und Japans, um einen optimalen Schutz der europäischen Wirtschaft und Ideen zu gewährleisten, insbesondere durch die Förderung ihrer Nutzung durch KMU;

21. begrüßt die Ziele der Marktzugangsstrategie der EU und fordert die EU auf, mehr für die Förderung der Nutzung ihrer Datenbank durch die KMU zu tun und sie auf dem neuesten Stand zu halten; empfiehlt den Mitgliedstaaten und den regionalen und kommunalen Behörden, gemeinsame zentrale Informationsanlaufstellen („one-stop information shops“) einzurichten und die Internet-Angebote von Behördendiensten zu fördern (e-Government);

22. fordert die Kommission nachdrücklich auf, über ihr Netz der Euro-Info-Zentren (EIC) einen stärkeren Zugang zu den internationalen Märkten zu fördern;

23. fordert die Kommission eindringlich auf, dieses Netz durch die Einbeziehung verschiedener Unternehmensunterstützungsstellen, die im Rahmen der nationalen Netze existieren und die in der Lage sind, den KMU umfassende und verlässliche Dienste bereitzustellen, umzugestalten und zu erweitern;

24. hält es daher für wesentlich, das EIC-Netz zu bewerten, zu verbessern und umzuorganisieren, damit es nicht nur effizient funktioniert und seine Arbeit Wirkung zeigt, sondern auch in der Lage ist, gezielter und schneller zu arbeiten, und diese Zentren jeweils zu gemeinsamen Problemlösungsstellen („one stop trouble shooting shops“) für KMU, die mit Hindernissen auf dem Binnenmarkt konfrontiert sind, umzugestalten; ist der Ansicht, dass die EIC sich zu echten Vermittlern zwischen KMU und den Mitgliedstaaten entwickeln sollten, die alle Probleme bei der Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften auf möglichst praktische und pragmatische Art und Weise angehen; räumt ein, dass die EIC zur Erreichung dieser Ziele mit mehr Finanzmitteln ausgestattet werden müssen;

25. fordert die Kommission auf, zielstrebig darauf hinzuwirken, dass die EIC besser wahrgenommen werden, und betont, dass alle KMU einfachen und kostenlosen Zugang zu den von den EIC angebotenen Informationen, Dienstleistungen und Ratschlägen haben sollten, unabhängig davon, ob sie den Organisationen, die die EIC-Funktionen ausüben, als Mitglied angehören oder nicht; fordert die Kommission auf, zu gewährleisten, dass zu den KMU-Foren, die von den EIC eingerichtet werden, auch KMU zugelassen werden, die nicht der Gastgeberorganisation angehören; hält es für entscheidend, dass die Kommission ehrgeizige Zielvorgaben festlegt, damit die EIC von allen KMU, nicht nur von denjenigen, die Mitglieder der Gastgeberorganisation sind, stärker in Anspruch genommen und besser wahrgenommen werden;

26. ist der Ansicht, dass eine Bündelung der von der Europäischen Union betriebenen und auf die Bedürfnisse von KMU zugeschnittenen Netzwerke (wie Euro-Info-Centres und Innovation-Relay-Centres) angestrebt werden sollte; vertritt die Auffassung, dass diese Einrichtungen beispielsweise den repräsentativen berufsständischen Vereinigungen der KMU angegliedert werden könnten;

Der Motor des Wettbewerbs: Die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Wettbewerb und die KMU

27. ersucht die Kommission und die Mitgliedstaaten eindringlich, den auf die Europäische Charta für Kleinunternehmen zurückgehenden Grundsatz „Zuerst in kleinen Dimensionen denken“, anzuwenden, wann immer dies möglich ist, um es insbesondere den Kleinstunternehmen und den Handwerksbetrieben zu ermöglichen, ihr Wachstums- und Entwicklungspotential unabhängig davon, ob es auf lokaler Ebene oder auf der Ebene der Exportmärkte angesiedelt ist, voll zu verwirklichen;

28. fordert die Mitgliedstaaten eindringlich auf, unternehmerische Initiative und Eigenverantwortung stärker in den Vordergrund zu rücken, indem Anstrengungen belohnt und die gesellschaftlichen Werte des unternehmerischen Risikos und der unternehmerischen Initiative gefördert werden;

29. stellt fest, dass technologische Fortschritte und technologische Kompetenz den eigentlichen Wettbewerbsvorteil in einer wissensbestimmten Gesellschaft ausmachen;

30. betrachtet es als wichtig, dass die KMU bzw. die Kleinstunternehmen nicht nur bezüglich der Information, sondern auch der Weitergabe bewährter Verfahren einen besonderen Stellenwert erhalten; hält in diesem Sinne die Vermittlung unternehmerspezifischer Kenntnisse einschließlich der für Ausschreibungen benötigten Kenntnisse für einen Bereich, der Vorrang verdient;

31. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, erfolgreiche Modelle für den elektronischen Handel zu fördern, um die Verbreitung der IKT zu erleichtern;

32. fordert die Mitgliedstaaten eindringlich auf, gemeinsame Normen oder freiwillige Vereinbarungen in Bereichen einzuführen, in denen ihr Fehlen dem Wachstum der KMU abträglich ist;

33. fordert die Mitgliedstaaten eindringlich auf, den europäischen Unternehmen durch den Abbau von Bürokratie, die Verbesserung der Regulierungsqualität, die Verringerung des administrativen Aufwands, eine Verbesserung der Beteiligung der KMU am Konsultationsprozess, eine Vereinfachung der Steuerbefolgungsvorschriften für KMU und eine Vereinfachung des Verwaltungsaufwands und der Systeme der sozialen Sicherheit für die Arbeitnehmer und die Unternehmer neuen Auftrieb zu geben; ersucht die Mitgliedstaaten, administrative Hemmnisse für die grenzübergreifende Zusammenarbeit zwischen KMU, der Industrie, Forschungsinstituten und Hochschulen zu beseitigen;

34. legt den Mitgliedstaaten nahe, mehr Unterstützung zur Behebung der unzureichenden Zahl von Unternehmensneugründungen bereitzustellen und dazu geeignete Anreize in Erwägung zu ziehen und zu schaffen und entsprechende spezifische Beihilferegelungen zur Förderung des Größenwachstums und des Beschäftigungswachstums einzuführen; weist auf die Bedeutung von Unternehmensübertragungen für die Erhaltung von Arbeitsplätzen und Kapital hin; begrüßt die neue Mitteilung über Unternehmensübertragungen „Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft für Wachstum und Beschäftigung – Unternehmensübertragung – Kontinuität durch Neuanfang“, die in Zusammenhang mit dem Ziel steht, das mit der unternehmerischen Tätigkeit verbundene Risiko zu verringern; stellt fest, dass in Anbetracht der alternden Bevölkerung Europas und der Tatsache, dass sich mehr als ein Drittel aller europäischen Unternehmer in den kommenden zehn Jahren aus dem Geschäftsleben zurückziehen werden, erfolgreiche Unternehmensübertragungen zunehmend an Bedeutung gewinnen; fordert die Mitgliedstaaten daher auf, Unternehmensneugründungen und Unternehmensübertragungen dieselbe politische Aufmerksamkeit zu schenken, indem konkrete Maßnahmen in die nationalen Politiken zur Verwirklichung der Lissabon-Strategie mit einem spezifischen Zeitplan einbezogen werden;

35. billigt die Vorschläge zur Vereinfachung der Gründung neuer Unternehmen und zur Verkürzung der Fristen und der Verringerung der Kosten für deren Gründung; merkt aber an, dass zwar die Steuererleichterungen keine Probleme bereiten, dass aber das Konzept zinsvergünstigter Darlehen nicht unbedingt in das Gemeinschaftsrecht passt, durch das im Gegenteil gleiche Marktbedingungen angestrebt werden; schlägt die Förderung geeigneter Maßnahmen vor, wie steuerliche Anreize und eine flexiblere Gestaltung des Gesellschaftsrechts, um die Fortführung der Unternehmen und insbesondere die Übertragung von Familienbetrieben auf Dritte oder Beschäftigte zu erleichtern;

Ein modernes System des sozialen Schutzes und ein moderner Arbeitsmarkt

36. fordert die Mitgliedstaaten eindringlich auf, ineffiziente Sozialmodelle unter Berücksichtigung ihrer finanziellen Tragfähigkeit, der sich verändernden Gesamtdynamik und der demografischen Strukturen zu überprüfen, um sie tragfähiger zu gestalten;

37. fordert die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, pragmatische politische Entscheidungen zu treffen, um einen Ausgleich zu ihrer alternden Bevölkerung und einer sinkenden Geburtenrate zu schaffen, wie eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit im Einklang mit den steigenden Standards der Gesundheitsfürsorge und die Einführung von Maßnahmen, die stärker auf die Familie ausgerichtet sind, mit Anreizen für Geburten und die Kinderbetreuung;

38. hebt mit Nachdruck die Notwendigkeit hervor, Unternehmerinnen insbesondere beim Zugang zur Finanzierung und zu Unternehmernetzwerken zu unterstützen;

39. betont die Notwendigkeit, dass die Mitgliedstaaten auf die uneingeschränkte Integration in die Informationsgesellschaft in ganz Europa hinarbeiten;

40. hebt die Notwendigkeit der Arbeitsmarktflexibilität hervor, um den sich verändernden Sozialstrukturen und den Problemen einer alternden Gesellschaft Rechnung zu tragen;

41. weist die Kommission und die Mitgliedstaaten darauf hin, dass die Lohnnebenkosten eines der Haupthindernisse sind, denen sich Ein-Mann-Unternehmen bei der Einstellung weiterer Arbeitnehmer gegenübersehen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten eindringlich auf, bei der Prüfung von arbeitsrechtlichen Vorschriften der EU den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und der Flexibilität zu wahren, und zwar in Anbetracht der hohen Arbeitslosigkeit, die in Europa, insbesondere unter den Jugendlichen, herrscht;

42. hält es für grundlegend, die Investitionen von KMU in die Humanressourcen zu fördern, um die Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer zu fördern und die Produktivität zu verbessern; erkennt an, dass im Rahmen von Ausbildungsprogrammen spezifische Konzepte für KMU entwickelt werden müssen, einschließlich der Ausbildung am Arbeitsplatz; unterstreicht die Notwendigkeit, den älteren Arbeitnehmern und den Behinderten eine angemessene berufliche Fortbildung (Schulung in neuen Technologien) anzubieten, damit sie im Beschäftigungsverhältnis verbleiben oder leichteren Zugang dazu haben und damit den Erfordernissen der Arbeitgeber und der Behinderten gerecht werden können;

43. schlägt vor, die Vermittlung entscheidender unternehmerischer Fähigkeiten in den Lehrplan der Sekundarstufe aufzunehmen und die Einbeziehung von KMU in Bildungsbereiche, in denen diese zusätzliche praktische Informationen und Empfehlungen geben können, zu unterstützen; unterstützt die Politik der Universitäten, die in ihren Ausbildungsprogrammen auch den Bedürfnissen der Wirtschaft Rechnung tragen;

44. betont die Notwendigkeit der Förderung solcher KMU, die im Rahmen der gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen und der EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung umweltfreundliche Methoden anwenden;

45. würdigt die Absicht der Kommission, den Dialog und den regelmäßigen Austausch mit den KMU und den sie vertretenden Organisationen zu suchen, und fordert, dass sie dies auch in der praktischen Umsetzung systematisch beherzigt und die europäischen Unternehmen über ihre berufständischen Vereinigungen nicht nur in die Umsetzung von Gemeinschaftsprogrammen, sondern bereits bei deren Ausarbeitung einbezieht; stellt fest, dass der Konsultationsprozess in seiner gegenwärtigen Form für KMU problematisch ist, da die Frist von acht Wochen den Vertretungsorganisationen der KMU nicht genügend Zeit für die Einholung und Vorlage von Stellungnahmen bietet; fordert die Kommission auf, diese Auflage dringend zu überprüfen;

46. tritt dafür ein, dass alle Unterstützungsmaßnahmen für KMU auch für Selbständige Geltung haben sollten, insbesondere was die Sozialversicherungssysteme mit ihren verschiedenen Ausprägungen und Leistungen sowie die Vorsorge im Zusammenhang mit Risiken am Arbeitsplatz betrifft;

47. empfiehlt den Mitgliedstaaten, sich möglichst weitgehend um die Schaffung eines rechtlichen Umfelds zu bemühen, das den KMU in Bezug auf die Beschäftigung Flexibilität gewährleistet, ohne dass Aspekte der sozialen Sicherheit beeinträchtigt werden;

48. bekräftigt, dass der Binnenmarkt vollendet werden muss, und fordert die Mitgliedstaaten auf, einen Beitrag zu diesem gemeinsamen Ziel zu leisten, indem sie die Freizügigkeit der Arbeitnehmer fördern;

49. weist darauf hin, dass die Bemühungen zur Förderung der unternehmerischen Initiativen insbesondere im Hinblick auf den demographischen Wandel wesentlich sind, in dessen Zuge sich ein Drittel der europäischen Unternehmer in den nächsten zehn Jahren zur Ruhe setzen wird; fordert die Kommission auf, den Austausch bewährter Praktiken zwischen den Mitgliedstaaten in diesem Bereich zu erleichtern und dabei etwa Konzepte wie das „Silberne Unternehmertum“ für ältere Menschen, Anreize zur Unternehmensgründung für jüngere Menschen sowie insbesondere die Förderung weiblicher Unternehmer zu prüfen, wobei auch Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familienleben zu untersuchen sind;

Finanzielle Tragfähigkeit

50. fordert die Mitgliedstaaten eindringlich auf, die Grundsätze der Haushaltsdisziplin zu beachten, um gesunde öffentliche Finanzen zu gewährleisten;

51. tritt für eine Überprüfung der Modelle des öffentlichen Dienstes, ihrer Finanzierung und Verwaltung, einschließlich einer Diskussion über die Funktionen und die Vorteile öffentlich-privater Partnerschaften, ein;

52. legt den Mitgliedstaaten nahe, öffentlich-private Partnerschaften als das geeignetste Modell für die Bereitstellung von Unternehmensunterstützungsdiensten für KMU, einschließlich der Schaffung von Risikokapitalfonds, zu fördern und damit eine ausreichende Hebelwirkung für eine größere Beteiligung der Privatwirtschaft zu erzielen;

53. fordert die Mitgliedstaaten eindringlich auf, den Zugang der KMU zum öffentlichen Beschaffungswesen zu verbessern, der ein bedeutendes Hindernis für das Wachstum darstellt; weist die Kommission und die Mitgliedstaaten auf die bisweilen unsinnigen Auswirkungen der Vergaberichtlinien hin, die beispielsweise dazu geführt haben, dass einige öffentliche Auftraggeber von potentiellen Auftragnehmern Gebühren für die Bearbeitung ihrer eingereichten Ausschreibungsbewerbungen verlangen; stellt fest, dass solche Gebühren für Kleinunternehmen unerschwinglich sein können, und fordert die Kommission auf, dies bei der noch in diesem Jahr erfolgenden Ausarbeitung ihres Leitfadens für die Durchführung der überarbeiteten Vergaberichtlinien zu berücksichtigen;

54. vertritt die Auffassung, dass die Öko-Innovation auch durch die Nutzung der Kaufkraft der öffentlichen Haushalte gefördert werden kann, da die ökologische Ausrichtung des öffentlichen Auftragswesens dazu beitragen könnte, eine kritische Masse zu schaffen, so dass es umweltfreundlichen Unternehmen möglich wird, in stärkerem Umfang in den Markt einzutreten, was europäischen KMU, die in diesem Sektor sehr aktiv sind, zugute kommen wird;

55. fordert nachdrücklich den Rückgriff auf steuerliche Anreize, durch die Investitionen in Risikokapital gefördert werden, und einen Rückgriff auf die im Rahmen des Europäischen Investitionsfonds und der Strukturfonds verfügbaren Mittel, was zur Schaffung einer einheimischen Investorenbasis bei Risikokapital beitragen könnte;

56. hält es für unbedingt geboten, dass die KMU im Bereich der durch Finanzierung oder Unternehmenstätigkeit bedingten Risiken umfassende und zuverlässige Informationen über die möglichen Formen der Risikoteilung erhalten;

57. ist der Auffassung, dass die KMU ein wesentlicher Bestandteil der europäischen Wirtschaft sind und dass zur Nutzung ihres Potentials im F+E-Bereich das Siebte Rahmenprogramm der EU vereinfacht werden muss, um die Beteiligung kleinerer Forschungseinrichtungen durch die Bereitstellung von Finanzmitteln für KMU und für Cluster kleiner Unternehmen und Labors zu erleichtern;

58. befürwortet den Ansatz, der vom Europäischen Rat im März 2006 in Brüssel beschlossen wurde, wonach der Zugang von Unternehmen zu Darlehen der Europäischen Investitionsbank, insbesondere für KMU, erweitert und erleichtert werden soll;

Durchführung der Nationalen Reformprogramme (NRP)

59. fordert alle Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, Maßnahmen für die KMU in ihren Nationalen Reformprogrammen besondere Aufmerksamkeit zu schenken, wobei der Erfolg von einer umfassenden Beteiligung und Konsultation der Unternehmensorganisationen der KMU zur Überprüfung ihrer Wirksamkeit abhängen wird;

60. bedauert es, dass die konkrete Dimension, wie sie bislang bei der Berichterstattung über die Europäische Charta für Kleinunternehmen vorhanden war, verloren gegangen ist, und fordert die Kommission eindringlich auf, den Mitgliedstaaten die Möglichkeit zu bieten, im Rahmen der Ausarbeitung der jährlichen NRP-Berichte bilaterale Treffen (unter Teilnahme der nationalen Beteiligten) über die Fortschritte bei konkreten Maßnahmen für die KMU abzuhalten;

61. bedauert das Fehlen einer Koordinierung zwischen den Nationalen Reformprogrammen der Mitgliedstaaten;

62. hebt den Nutzen einer Berichterstattung und Information über die Erfolge und Misserfolge der Nationalen Reformprogramme hervor;

63. fordert die Mitgliedstaaten eindringlich auf, konkret darzulegen, wie sie bei der Verwirklichung der Ziele, die sie sich in den NRP gesetzt haben, vorzugehen beabsichtigen;

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o o

64. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Parlamenten und den Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

BEGRÜNDUNG

Die Erkenntnis, dass Europa, was das BIP, die Arbeitsproduktivität, die Leistung im Bereich der Technologie und die Gesamtinvestitionen in F&E betrifft, hinter die USA zurückgefallen ist, war der Hauptanstoß für die Lissabonner Agenda und machte deren Neubelebung im vergangenen Jahr notwendig. Europa kann in der Weltwirtschaft nur dann eine führende Position einnehmen, wenn es ihm gelingt, seine Wettbewerbsfähigkeit durch die Einstellung auf den Wandel zu einer wissensgestützten Gesellschaft mit Schwerpunkt auf Forschung und IKT zu sichern, wobei sich jedoch die Frage stellt, wie Europa vorgehen sollte, um den Wandel zu einer wissensgestützten Wirtschaft zu vollziehen.

Erstens muss die Europäische Union die regionalen Diskrepanzen verringern, um einen größeren europäischen wissenschaftlichen und technologischen Raum zu schaffen. Die Mitgliedstaaten müssen dafür sorgen, dass die öffentliche Politik Rahmenbedingungen schafft, die der Förderung der Wettbewerbsfähigkeit des IKT-Sektors und der Verbreitung der IKT in Europa dienlich sind.

Die Energieversorgung, die für das Funktionieren dieser wissensgestützten Wirtschaft erforderlich ist, muss gesichert sein, und die Europäische Union muss alles in ihrer Macht Stehende tun, um zu einer sicheren Energieversorgung zu gelangen. Zwar könnte unsere Abhängigkeit im Bereich der Energieversorgung durch konkrete Energieeffizienzmaßnahmen etwas verringert werden, jedoch braucht Europa langfristig gesehen Investitionen in die Schaffung innovativer Technologien, die eine sauberere und sicherere Energieversorgung zu vernünftigen Kosten bieten.

Zweitens besteht, wie eine Vielzahl von Studien mehrfach gezeigt hat, die Notwendigkeit, dass die Mitgliedstaaten mit Hilfe der erforderlichen Ressourcen und politischen Maßnahmen ihr Bemühen verstärken, Innovation und Kompetenzerwerb durch lebenslanges Lernen und eine angemessene Schulung der IKT-Fertigkeiten voranzutreiben. Solche Maßnahmen werden die Entstehung eines hochkompetenten und hochqualifizierten Arbeitskräftepotentials bewirken und einen Kreativitätsfluss in Europa ermöglichen, der den Ideenstrom darstellt, der notwendig ist, um überholte Praktiken zu überwinden und das Wissen zu schaffen, das die Unternehmen benötigen, um wettbewerbsfähig zu sein.

Die Zusammenarbeit zwischen der Wirtschaft, dem Staat und den Hochschulen sollte verstärkt werden, um einen solchen Fluss zu fördern, wodurch es Europa wiederum möglich sein wird, durch eine Spezialisierung in den Hochtechnologiebranchen eine wirklich führende Position einzunehmen. Es ist festzustellen, dass derzeit nur 5 % der europäischen Unternehmen, die über eine Innovationstätigkeit verfügen, Universitäten oder staatliche Forschungseinrichtungen als maßgebende Innovationsquellen angeben.

Drittens ist es kein Zufall, dass die meisten Europäer eine nichtselbständige Tätigkeit einer selbständigen Tätigkeit vorziehen; dies wurde von den europäischen Mitgliedstaaten sowohl aktiv als auch passiv gefördert. Es ist jedoch an der Zeit, eine Wende herbeizuführen und den Unternehmergeist und die Bereitschaft zum unternehmerischen Risiko neu zu beleben, was der Schaffung einer wettbewerbsfähigen Wissenschaftsgesellschaft förderlich und nicht abträglich sein wird. Die Mitgliedstaaten müssen darauf hinarbeiten, den unternehmerischen Misserfolg von seinem Makel zu befreien, insbesondere bei den Jugendlichen, die die Zukunft einer erfolgreichen europäischen Unternehmenskultur darstellen. Gleichzeitig sollten die Mitgliedstaaten alles in ihrer Macht Stehende tun, um Unternehmensneugründungen durch eine Verringerung des Zeit- und Kostenaufwands, der mit der Gründung eines Unternehmens auf ihrem Gebiet verbunden ist, zu unterstützen.

Die Förderung einer Kultur des Unternehmertums, insbesondere unter den europäischen Jugendlichen, war ein Kernelement des Europäischen Pakts für die Jugend, der vom Europäischen Rat im März 2005 verabschiedet wurde. Die Bildungsministerien einiger Mitgliedstaaten sind sich dieser Notwendigkeit in den vergangenen Jahren bewusst geworden und haben aus eigener Initiative verbindliche Elemente der Unternehmerausbildung in die Schullehrpläne aufgenommen, wobei den Lehrern die erforderliche Unterstützung dafür bereitgestellt wurde. Dies ist zu begrüßen, und es wird den anderen Mitgliedstaaten nahe gelegt, diesem Beispiel zu folgen.

Der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und zwischen den Menschen in der gesamten Europäischen Union kommt ganz entscheidende Bedeutung im Hinblick darauf zu, dass Europa einen wirklichen Nutzen aus den Vorteilen eines echten europäischen Binnenmarktes ziehen kann. Allerdings stehen der Zusammenarbeit der Europäer und einer optimalen Nutzung der Größenvorteile viele Hindernisse im Wege. Dazu gehören z.B. Mängel hinsichtlich der Infrastruktur und der öffentlichen Dienste, der Arbeitsflexibilität und der Kapital- und Produktmärkte, sprachliche Barrieren, steuerliche Hindernisse und Hindernisse beim Zugang zu Finanzierung, wobei von all diesen Hindernissen die KMU als Motor unserer gegenwärtigen Wirtschaft am stärksten in Mitleidenschaft gezogen sind.

Die Einführung eines EU-Patents stellt eine zwingende Notwendigkeit dar. Patente stehen für erfinderische und innovative Tätigkeiten, die in erster Linie für gewerbliche Zwecke erfolgen, wobei jedoch feststeht, dass viele Europäer es vorziehen, ihre Patente in den USA anzumelden und den dortigen Markt zu nutzen, anstatt sie im eigenen Land anzumelden.

Außerdem sieht sich Europa vor enorme demographische Herausforderungen gestellt, und die Sozialpolitiken und Sozialmodelle müssen sich darauf einstellen und schlanker und flexibler werden oder sie werden schließlich ihre Tragfähigkeit verlieren. Die Menschen leben aufgrund der Verbesserungen im Gesundheitswesen länger, und die Geburtenraten sinken. Es müssen geeignete Anreize geschaffen werden, um diese Veränderungen zu bewältigen, insbesondere zugunsten der Familien, um ihnen die Unterstützung zuteil werden zu lassen, die sie benötigen, um mehr Kinder in die Welt zu setzen und sie versorgen zu können, ohne jedoch die Frauen zu benachteiligen, die Familie und Beruf vereinen wollen.

Schließlich müssen die Regierungen, damit die Mitgliedstaaten die Lissabon-Ziele erreichen, ihr finanzielles Engagement verstärken. Dieses sollte aufgrund der Maastricht-Parameter für die öffentlichen Ausgaben nicht nur seitens des öffentlichen Sektors erfolgen, sondern die Mitgliedstaaten müssen mehr zur Förderung der Finanzierung durch die Privatwirtschaft tun, wie dies in den USA und Japan der Fall ist. Es gibt eine Vielzahl von potenziellen privatwirtschaftlichen Finanzierungsquellen.

Das Risikokapital stellt einen Weg dar, die Finanzierung der KMU sicherzustellen und zu einer Wissensgesellschaft beizutragen. Im Jahr 2003 wurden von europäischen Risikokapitalgesellschaften 377 Startkapitalinvestitionen, die sich durchschnittlich auf ca. 420.000 € beliefen, getätigt, während in den USA ansässige Risikokapitalgesellschaften nur 181 Startkapitalinvestitionen tätigten, die sich im Durchschnitt auf ca. 1.680.000 € beliefen. Was das Risikokapital, gemessen am BSP, betrifft, ist die Situation mit 0,79 % in Schweden, 0,60 % im Vereinigten Königreich, 0,44 % in Frankreich und 0,24 % in Deutschland zwischen den Mitgliedstaaten recht unterschiedlich. Die Mitgliedstaaten müssen die Unterschiede, was die rechtlichen Erfordernisse für die Risikokapitalmärkte betrifft, weiter verringern, damit grenzüberschreitende Investitionen nicht verhindert werden.

All dem muss Rechnung getragen werden, damit die Lissabon-Ziele erreicht werden.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (20.9.2006)

für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie

zum Thema „Jetzt aufs Tempo drücken – Ein Europa der unternehmerischen Initiative und des Wachstums schaffen“
(2006/2138(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Patrizia Toia

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  betont, dass die kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) in der europäischen Wirtschaft eine tragende Rolle spielen und die Stabilität der Gesellschaft fördern, und das KMU verstärkt und dauerhaft Wachstum, mehr Flexibilität und mehr und bessere Arbeitsplätze sowie die meisten Ausbildungsplätze schaffen; betont, dass diese Unternehmen zugleich ein entscheidendes Bindeglied zwischen den Herstellern und ihrem Standort bilden mit Blick auf die Bewältigung der Produktionsverlagerung, die häufig Arbeitslosigkeit verursacht;

2.  vertritt in diesem Zusammenhang die Auffassung, dass Unternehmensverlagerungen, die zu einem Abbau von Arbeitsplätzen führen, nicht mit Gemeinschaftsmitteln gefördert werden dürfen;

3.  betont, dass die neue Partnerschaft für Wachstum und Beschäftigung vor allem deutlich macht, dass es dringend notwendig ist, das Umfeld für Unternehmen zu verbessern, indem – auch durch gemeinschaftliche Programme – vorhandene Industrieparks und Cluster anerkannt und gefördert und ihre spezifischen Merkmale, Probleme und Erwartungen ernsthaft berücksichtigt werden und ihnen eine angemessene Unterstützung gewährt wird, allerdings weniger in Form von Subventionen als vielmehr durch Hilfe zur Selbsthilfe;

4.  weist darauf hin, dass die KMU der wesentliche Faktor für den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt sind, da sie über 75 Millionen Menschen in der gesamten EU beschäftigen und in manchen Industriebranchen sogar bis zu 80 % der Arbeitsplätze stellen; betont, dass der Zugang von KMU zu Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen verbessert werden sollte, um Wirtschaftswachstum und Innovationen anzukurbeln, mehr qualifizierte Arbeitsplätze zu schaffen und die Arbeitslosigkeit, vor allem die Jugendarbeitslosigkeit, zu bekämpfen; fordert die Kommission auf, den Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten im Bereich der Gründung von Unternehmensparks zu fördern; betont in diesem Zusammenhang, dass die Zusammenarbeit zwischen KMU und Universitäten und (privaten) Forschungseinrichtungen unbedingt verbessert werden muss und dass mehr und bessere Investitionen in den Technologietransfer sowie in die Ausbildung notwendig sind;

5.  hält es für grundlegend, die Investitionen von KMU in die Humanressourcen zu fördern, um die Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer zu fördern und die Produktivität zu verbessern; erkennt an, dass im Rahmen von Ausbildungsprogrammen spezifische Konzepte für KMU entwickelt werden müssen, einschließlich der Ausbildung am Arbeitsplatz;

6.  betont die Notwendigkeit der Förderung solcher KMU, die im Rahmen der gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen und der europäischen Strategie für nachhaltige Entwicklung umweltfreundliche Methoden anwenden;

7.  hebt hervor, dass der Beschluss, kleinen und mittleren Unternehmen grundsätzlich Vorrang einzuräumen („think small first“), in alle politischen Maßnahmen der Gemeinschaft übernommen werden muss, und fordert, dass dieses Kriterium strikt und transparent eingehalten wird, gerade weil 99 % der Unternehmen in der Europäischen Union KMU sind; ist der Auffassung, dass es in Anbetracht ihrer Rolle für die Wirtschaftsentwicklung und die Innovation sowie ihres Gewichts am Markt unbedingt geboten ist, KMU umfassend zu unterstützen;

8.  erkennt an, dass Informationen von großer Relevanz sind; weist darauf hin, dass die KMU häufig wenig und schlecht über die EU und ihre Tätigkeiten informiert sind (oder dass sie nur ungefähr Bescheid wissen) und dass die KMU sich über die „Fehlinformationen“ sowie über manche Auswirkungen der EU-Politik, über die sie nicht rechtzeitig informiert wurden, zu Recht beklagen; schlägt in diesem Zusammenhang vor, dass dem Netz der Euro-Info-Centres (EIC) eine wichtige Aufgabe zukommen sollte, die bislang aber leider nicht in der Lage waren, Dienstleistungen zu erbringen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der europäischen Unternehmen entsprechen, insbesondere weil die große Mehrheit der KMU sie nicht einmal kennt;

9.  hält es daher für wesentlich, das EIC-Netz zu bewerten, zu verbessern und umzuorganisieren, damit es nicht nur effizient funktioniert und seine Arbeit Wirkung zeigt, sondern auch in der Lage ist, gezielter und schneller zu arbeiten, und diese Zentren jeweils zur einzigen Anlaufstelle („one stop trouble shooting shops“) für KMU, die mit Hindernissen auf dem Binnenmarkt konfrontiert sind, umzugestalten; ist der Ansicht, dass die EIC sich zu echten Vermittlern zwischen KMU und den Mitgliedstaaten entwickeln sollten, die alle Probleme bei der Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften auf möglichst praktische und pragmatische Art und Weise angehen; räumt ein, dass die EIC zur Erreichung dieser Ziele mit mehr Finanzmitteln ausgestattet werden müssen;

10. fordert die Kommission auf, zielstrebig darauf hinzuwirken, dass die EIC besser wahrgenommen werden, und betont, dass alle KMU einfachen und kostenlosen Zugang zu den von den EIC angebotenen Informationen, Dienstleistungen und Ratschlägen haben sollten, unabhängig davon, ob sie den Organisationen, die die EIC-Funktionen ausüben, als Mitglied angehören oder nicht; fordert die Kommission auf, zu gewährleisten, dass zu den KMU-Foren, die von den EIC eingerichtet werden, auch KMU zugelassen werden, die nicht der Gastgeberorganisation angehören; hält es für entscheidend, dass die Kommission ehrgeizige Zielvorgaben festlegt, damit die EIC von allen KMU, nicht nur von denjenigen, die Mitglieder der Gastgeberorganisation sind, stärker in Anspruch genommen und besser wahrgenommen werden;

11. ist der Ansicht, dass eine Bündelung der von der Europäischen Union betriebenen und auf die Bedürfnisse von KMU zugeschnittenen Netzwerke (wie Euro-Info-Centres und Innovation-Relay-Centres) angestrebt werden sollte; vertritt die Auffassung, dass diese Einrichtungen beispielsweise den repräsentativen berufsständigen Vereinigungen der KMU angegliedert werden könnten;

12. betrachtet es als wichtig, dass die KMU bzw. die Kleinstunternehmen nicht nur bezüglich der Information, sondern auch der Weitergabe bewährter Verfahren besonders wichtig genommen werden; hält mit Blick hierauf die Vermittlung unternehmerspezifischer Kenntnisse einschließlich der für Ausschreibungen benötigten Kenntnisse für einen Bereich, der Vorrang verdient;

13. hält es für unbedingt geboten, dass die KMU im Bereich der durch Finanzierung oder Unternehmenstätigkeit bedingten Risiken umfassende und zuverlässige Informationen über die möglichen Formen der Risikoteilung erhalten;

14. ist der Auffassung, dass KMU beträchtlich und unverhältnismäßig unter den bürokratischen und anderen Hindernissen des Binnenmarktes leiden; fordert die Kommission auf, diese Hindernisse weiter abzubauen; hält es daher für geboten, dass die Kommission systematisch und unverzüglich das Verstoßverfahren gemäß Artikel 226 EGV gegen jeden Mitgliedstaat einleitet, der gegen eine der Verpflichtungen aus dem EG-Vertrag verstoßen hat, insbesondere gegen die Artikel über den Binnenmarkt, den gemeinschaftlichen Zolltarif, den freien Dienstleistungsverkehr und die Besteuerungsvorschriften der Gemeinschaft;

15. stellt fest, dass die Information über und der Zugang zu Verstoßverfahren für KMU verbessert werden müssen, und fordert die Kommission auf, zu bewerten, inwieweit KMU und große Unternehmen sowie die maßgeblichen Beteiligten Zugang zu Verstoßverfahren haben und davon Gebrauch machen; fordert die Kommission auf, dem Parlament über die Ergebnisse dieser Bewertung Bericht zu erstatten;

16. fordert die Kommission auf, KMU und Kleinstunternehmen besseren Zugang zu den Rahmenprogrammen und den Strukturfonds zu verschaffen, da diese Instrumente in vielen Regionen bei der Förderung des Unternehmertums und der Qualifikationen eine wichtige Rolle spielen; fordert die Kommission auf, den Zugang von KMU zur Gemeinschaftsfinanzierung im Auge zu behalten und dem Parlament darüber Bericht zu erstatten; weist darauf hin, dass die Zielvorgaben für die Beteiligung von KMU z. B. am Forschungsrahmenprogramm verfehlt worden sind; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eine höhere Beteiligung von KMU an Gemeinschaftsprogrammen zu gewährleisten, die Antragsverfahren zu vereinfachen und die Wartezeiten zu verkürzen; hält es für erforderlich, bei den von der Kommission festzulegenden spezifischen Zielen u. a. der Beschäftigung von Arbeitnehmern mit besonderen Bedürfnissen, Frauen und Langzeitarbeitslosen Vorrang einzuräumen; empfiehlt hierzu, dass die genannten Programme gezielte Finanzierung für die Ausbildung der genannten benachteiligten Gruppen von Arbeitnehmern vorsehen;

17. betont, dass die Finanzierung und der Zugang von KMU zu Kapital verbessert werden müssen, und zwar sowohl über die Strukturfonds als auch über die Kapitalströme zu ihrer Förderung, vor allem jenen, die eine flexible Mikrofinanzierung für FTE-Tätigkeiten sowie für neu gegründete Unternehmen, für von Frauen gegründete Unternehmen oder für Familienbetriebe ermöglichen; ist der Ansicht, dass auch die Beihilfen aufgestockt werden müssen, die eine wirksame Umsetzung der immer strengeren Rechtsvorschriften im Umwelt- und Sozialbereich ermöglichen;

18. vertritt die Auffassung, dass der neue Ansatz zu einer Politik für KMU Initiativen und Maßnahmen vorsehen muss, die besonders auf die Stärkung von neu gegründeten Unternehmen, Familienunternehmen und Frauenunternehmen ausgerichtet sind, vor allem soweit diese Unternehmen in benachteiligten Regionen, Bergregionen, Inselregionen oder dünn besiedelten Regionen der EU ihren Standort haben;

19. erinnert daran, dass Kleinunternehmen erheblich unter Bürokratie leiden; begrüßt das diesbezüglich von der Kommission vorgegebene Ziel, die Bürokratie in Europa um 25 Prozent zu reduzieren, mahnt allerdings eine zügige Umsetzung an und dringt auf die rasche Konzipierung einer Methodik zur Abschätzung der Folgen und der Folgekosten von EU-Rechtsvorschriften; weist darauf hin, dass der Verwaltungsaufwand für KMU verhältnismäßig sein und im Rahmen des Notwendigen bleiben muss und dass gemäß der Interinstitutionellen Vereinbarung über bessere Rechtsetzung für alle auf Gemeinschaftsebene verabschiedeten Rechtsvorschriften eine Folgenabschätzung durchzuführen ist;

20. weist darauf hin, dass die Lohnnebenkosten eines der größten Hindernisse für Ein-Personen-Unternehmen und Kleinstunternehmen darstellen, die oft deshalb keine Arbeitsplätze schaffen, weil sie die damit verbundenen Verwaltungsanforderungen nicht erfüllen können; erinnert daran, dass laut Artikel 137 Absatz 2 des EG-Vertrags Richtlinien im Bereich des Sozialschutzes und des Schutzes der Arbeitnehmer „keine verwaltungsmäßigen, finanziellen oder rechtlichen Auflagen vorschreiben [sollen], die der Gründung und Entwicklung von kleinen oder mittleren Unternehmen entgegenstehen“; fordert Kommission und Rat auf, diese Betriebe stärker von bestimmten Anforderungen wie Berichts- und Dokumentationspflichten auszunehmen;

21. ist sich der Tatsache bewusst, dass Bürokratieabbau großenteils in der Verantwortung der Mitgliedstaaten liegt, und ermutigt die Kommission, den Mitgliedstaaten die Notwendigkeit von Deregulierungsmaßnahmen anhand von Beispielen bewährter Verfahren und Vergleichswerten stärker aufzuzeigen;

22. betrachtet den Markt für öffentliche Aufträge als einzigartige Chance für KMU und fordert deshalb die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Möglichkeit zu prüfen, künftig den KMU, besonders den in der Landwirtschaft tätigen KMU, die Einreichung gemeinsamer Angebote zu ermöglichen;

23. ist der Auffassung, dass eine politische Rückendeckung von KMU einem echten Zusammenhalt und der Integration in der Union förderlich wäre, zumal es sich bei diesen europäischen Unternehmen häufig um kleine Familienbetriebe handelt, die auch Arbeitsplätze für Geringqualifizierte schaffen; betont deshalb, dass in der Rechtsetzungstätigkeit der EU die Rolle, die die KMU bei der Sicherstellung von Einkommen, der Bekämpfung der Abwanderung von Bevölkerung, der Stärkung der Kommunen und der Milderung der Armut spielen, gebührend berücksichtigt werden sollten; hält es demnach für notwendig, in Zukunft neben dem Wirtschaftsrecht gemeinsame europäische Leitlinien zu konzipieren, um die KMU bei ihrer Aufgabe der Stärkung des sozialen Zusammenhalts zu unterstützen; stellt fest, dass im Zuge dieser Leitlinien die Gründung und Erhaltung von Kleinstunternehmern besonders begünstigt werden sollte, um die Integration von unter Diskriminierung und Benachteiligung leidenden Gruppen und von bestimmten ethnischen Gruppierungen sowie die Reintegration von aus der Gesellschaft ausgegrenzten Gruppen zu fördern und so zur Bekämpfung der Armut beizutragen;

24. würdigt die Absicht der Kommission, den Dialog und den regelmäßigen Austausch mit den KMU und den sie vertretenden Organisationen zu suchen, und fordert, dass sie dies auch in der praktischen Umsetzung systematisch beherzigt und die europäischen Unternehmen über ihre berufständischen Vereinigungen nicht nur in die Umsetzung von Gemeinschaftsprogrammen, sondern bereits schon bei deren Festlegung einbezieht; stellt fest, dass der Konsultationsprozess in seiner gegenwärtigen Form für KMU problematisch ist, da die Frist von acht Wochen den Vertretungsorganisationen der KMU nicht genügend Zeit für die Einholung und Vorlage von Stellungnahmen bietet; fordert die Kommission auf, diese Auflage dringend zu überprüfen;

25. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, für eine stärkere Beteiligung der Vertretungsorganisationen von KMU am Europäischen Sozialen Dialog zu sorgen; hält es für notwendig, die besonderen Merkmale der KMU im sozialen Dialog stärker zu berücksichtigen, der derzeit auf die großen Unternehmen und deren Beschäftigte ausgerichtet ist; weist darauf hin, dass es auch wichtig ist, dass die Mitgliedstaaten den KMU Anreize bieten, unabhängige Vertretungsorgane zu schaffen;

26. hält eine bessere Vernetzung der Unternehmen auf einer Plattform für Prozess- und Produktinnovationen für unbedingt notwendig, wenn mehr Arbeitsplätze und Ausbildungsplätze geschaffen werden sollen; ist der Ansicht, dass dieses Netz mit Maßnahmen in die Tat umzusetzen ist, die den Schwierigkeiten der KMU beim Zugang zu Krediten und Förderprogrammen Rechnung tragen;

27. tritt dafür ein, dass alle Unterstützungsmaßnahmen für KMU auch für Selbständige Geltung haben sollten, insbesondere was die Sozialversicherungssysteme mit ihren verschiedenen Ausprägungen und Leistungen sowie die Vorsorge im Zusammenhang mit Risiken am Arbeitsplatz betrifft;

28. empfiehlt den Mitgliedstaaten, sich möglichst weitgehend um die Schaffung eines rechtlichen Umfelds zu bemühen, das den KMU in Bezug auf die Beschäftigung Flexibilität gewährleistet, ohne dass Aspekte der sozialen Sicherheit beeinträchtigt werden;

29. bekräftigt, dass der Binnenmarkt vollendet werden muss, und fordert die Mitgliedstaaten auf, einen Beitrag zu diesem gemeinsamen Ziel zu leisen, indem sie die Freizügigkeit der Arbeitnehmer fördern;

30. weist darauf hin, dass die Zusammenarbeit zwischen Regionen mit gemeinsamen Problemen und Herausforderungen gestärkt werden muss, indem die Vernetzung zwischen den in diesen Regionen ansässigen Unternehmen gefördert wird, um die Konzipierung und Koordinierung von Maßnahmen zu fördern, die ihren besonderen Bedürfnissen gerecht werden;

31. weist darauf hin, dass die Bemühungen zur Förderung der unternehmerischen Initiativen insbesondere im Hinblick auf den demographischen Wandel wesentlich sind, in dessen Zuge sich ein Drittel der europäischen Unternehmer in den nächsten zehn Jahren zur Ruhe setzen wird; fordert die Kommission auf, den Austausch über bewährte Methoden zwischen den Mitgliedstaaten in diesem Bereich zu erleichtern und dabei etwa Konzepte wie das „Silberne Unternehmertum“ für ältere Menschen, Anreize zur Unternehmensgründung für jüngere Menschen sowie insbesondere die Förderung weiblicher Unternehmer zu prüfen, wobei auch Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familienleben zu untersuchen sind.

VERFAHREN

Titel

„Jetzt aufs Tempo drücken – Ein Europa der unternehmerischen Initiative und des Wachstums schaffen“

Verfahrensnummer

2006/2138(INI)

Federführender Ausschuss

ITRE

Stellungnahme von
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

EMPL
15.6.2006

Verstärkte Zusammenarbeit – Datum der Bekanntgabe im Plenum

 

Verfasserin der Stellungnahme
  Datum der Benennung

Patrizia Toia
23.11.2005

Ersetzte(r) Verfasser(-in) der Stellungnahme

 

Prüfung im Ausschuss

22.6.2006

10.7.2006

12.9.2006

 

 

Datum der Annahme

13.9.2006

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

40

4

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Jan Andersson, Roselyne Bachelot-Narquin, Jean-Luc Bennahmias, Emine Bozkurt, Iles Braghetto, Philip Bushill-Matthews, Milan Cabrnoch, Alejandro Cercas, Ole Christensen, Derek Roland Clark, Luigi Cocilovo, Harald Ettl, Richard Falbr, Carlo Fatuzzo, Ilda Figueiredo, Joel Hasse Ferreira, Roger Helmer, Stephen Hughes, Karin Jöns, Jan Jerzy Kułakowski, Sepp Kusstatscher, Jean Lambert, Raymond Langendries, Bernard Lehideux, Elizabeth Lynne, Thomas Mann, Mario Mantovani, Jan Tadeusz Masiel, Maria Matsouka, Ria Oomen-Ruijten, Pier Antonio Panzeri, Jacek Protasiewicz, José Albino Silva Peneda, Jean Spautz, Anne Van Lancker und Gabriele Zimmer.

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(-innen)

Mihael Brejc, Udo Bullmann, Françoise Castex, Jamila Madeira, Dimitrios Papadimoulis, Leopold Józef Rutowicz, Gabriele Stauner und Patrizia Toia.

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Bairbre de Brún

Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar)

...

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Kultur und Bildung (9.10.2006)

für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie

zu Jetzt aufs Tempo drücken – Schaffung eines Europas des Unternehmertums und des Wachstums
(2006/2138(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Gyula Hegyi

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Kultur und Bildung ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  unterstreicht die Bedeutung und die Entwicklung bestehender EU-Programme wie z. B. Leonardo da Vinci, das Mobilität, Innovation und Qualität der Ausbildung im Rahmen transnationaler Partnerschaften (Unternehmen, Ausbildungsstätten, Verbindungsstellen, ...) fördert;

2.  schlägt vor, dass die EURES-Datenbank (EURES = European Employment Services) auch aktuelle Informationen über Praktikumsmöglichkeiten enthalten sollte, um zu den Zielen beizutragen, die in den Schlussfolgerungen des Vorsitzes anlässlich der Frühjahrstagung des Europäischen Rates vom 23./24. März 2006 festgelegt wurden;

3.  betont die Notwendigkeit einer klaren Definition des Begriffs „unternehmerische Initiative“, um späteren Missverständnissen vorzubeugen;

4.  fordert die Mitgliedstaaten auf, bereits in den ersten Phasen der Ausbildung damit zu beginnen, den Unternehmergeist zu fördern, und ihre Unterstützung für das lebenslange Lernen zu verstärken;

5.  unterstreicht die Notwendigkeit, den älteren Arbeitnehmern eine angemessene berufliche Fortbildung (Schulung in neuen Technologien) anzubieten, damit sie im Beschäftigungsverhältnis verbleiben oder leichteren Zugang dazu haben und damit den Erfordernissen der Arbeitgeber gerecht werden können;

6.  hält es für wichtig, eine Kultur zu fördern, die einen positiven Einfluss auf Innovation und Forschung hat;

7.  fordert, Praktika in KMU in die Berufsausbildung und die Hochschulausbildung zu integrieren, um den Auszubildenden die Möglichkeit zu bieten, Praxiserfahrungen zu sammeln und eingehende Kenntnisse über ihren gewählten Beruf zu erlangen;

8.  schlägt vor, die Vermittlung entscheidender unternehmerischer Fähigkeiten in den Lehrplan der Sekundarstufe aufzunehmen und die Einbeziehung von KMU in Bildungsbereichen, in denen diese zusätzliche praktische Informationen und Empfehlungen geben können, zu unterstützen;

9.  schlägt vor, dass im Rahmen der Schulpflicht und der Hochschulausbildung sowie im Rahmen der beruflichen Fortbildung Geschäftsterminologie in der Sprachausbildung berücksichtigt werden sollte, um KMU zu unterstützen, die durch die mangelnden Kenntnisse der Sprache ihrer Kunden in den anderen Mitgliedstaaten häufig daran gehindert werden, alle Vorzüge des Binnenmarktes zu nutzen;

10. betont, dass Informations- und Kommunikationstechnologien, e-learning und e-business entscheidende Elemente für die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der KMU sind; ist der Auffassung, dass daher Vorhaben zur Förderung derartiger Möglichkeiten für die KMU weiter unterstützt werden sollten;

11. fordert, die Zahl der Auszubildenden, die an grenzüberschreitenden Berufsausbildungsmaßnahmen teilnehmen, durch eine verstärkte Förderung ihrer Beteiligung am Programm Leonardo da Vinci zu erhöhen, um ihnen damit unabhängig von ihrer Nationalität zu ermöglichen, bei den qualifiziertesten Fachleuten zu lernen und Erfahrungen zu sammeln;

12. verweist mit Nachdruck auf die Verbesserung von Qualität und Effizienz der Aus- und Fortbildungssysteme durch einen wirksamen Einsatz der erforderlichen Ressourcen, insbesondere durch verstärkte Privatinvestitionen im Bereich der weiterführenden Ausbildung und bei der Fortbildung;

13. unterstützt die Politik der Universitäten, die in ihren Ausbildungsprogrammen auch den Bedürfnissen der Wirtschaft Rechnung tragen;

KURZE BEGRÜNDUNG

Die Mitteilung der Kommission behandelt viele Aspekte der Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft. Bedauerlicherweise stammt ein Großteil der angeführten Daten aus den „alten Mitgliedstaaten“, lediglich einige wenige Referenzen beziehen sich auf die neuen Mitgliedstaaten, und die „möglichen Mitgliedstaaten/Kandidatenländer“ finden überhaupt keine Berücksichtigung.

Allgemeine und berufliche Bildung spielen in diesem Bereich eine sehr bedeutende Rolle. In der Mitteilung werden zu Recht KMU behandelt, jedoch wurde versäumt, deren Rolle im Bereich der beruflichen Bildung zu erwähnen. Früher lernten die meisten Menschen ihren Beruf von Meistern in kleinen Werkstätten. Heutzutage ist die Existenz der staatlichen Berufsausbildung unerlässlich. Jedoch benötigen die Auszubildenden auch praktische Erfahrungen. KMU sollten in die berufliche Ausbildung miteinbezogen werden, indem sie den Auszubildenden Teilzeitjobs und Berufserfahrung anbieten.

Die KMU sollten zudem in die Vermittlung allgemeiner unternehmerischer Fähigkeiten eingebunden werden. Die Vermittlung von Fachgebieten wie Makroökonomie kann sicherlich sehr interessant sein, doch in Anbetracht der Tatsache, dass die meisten Auszubildenden Angestellte oder Unternehmer von KMU werden, könnte sich herausstellen, dass diese Kenntnisse nicht sehr wichtig oder nützlich für die zukünftige Karriere sind. Ein guter theoretischer Unterricht an der Schule sollte mit praktischen Erfahrungen in Unternehmen verbunden werden.

In der heutigen Geschäftswelt sind Fremdsprachenkenntnisse unerlässlich. Der traditionelle Fremdsprachenunterricht beinhaltet jedoch nicht die Terminologie, die im Geschäftsumfeld und im Beruf verwendet wird. Die Sprachkurse müssen so angepasst werden, dass den Auszubildenden diese praktischen Ausdrücke vermittelt werden.

Millionen Studenten studieren im Rahmen von EU-Projekten an ausländischen Universitäten, aber nur wenige Auszubildende absolvieren eine berufliche Ausbildung bei ausländischen Unternehmen. Die Industriekultur Europas basierte früher auf einer ständigen Wanderung der Auszubildenden von einem Meister zum anderen. Diese Tradition muss wiederbelebt werden.

VERFAHREN

Titel

Jetzt aufs Tempo drücken – Schaffung eines Europas des Unternehmertums und des Wachstums

Verfahrensnummer

2006/2138(INI)

Federführender Ausschuss

ITRE

Stellungnahme von
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

CULT
15.6.2006

Verfasser(in) der Stellungnahme
  Datum der Benennung

Gyula Hegyi
8.6.2006

Prüfung im Ausschuss

28.8.2006

9.10.2006

 

 

 

Datum der Annahme

9.10.2006

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

29

1

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Maria Badia I Cutchet, Christopher Beazley, Ivo Belet, Guy Bono, Marielle De Sarnez, Marie-Hélène Descamps, Jolanta Dičkutė, Hanna Foltyn-Kubicka, Milan Gaľa, Vasco Graça Moura, Lissy Gröner, Luis Herrero-Tejedor, Ruth Hieronymi, Bernat Joan i Marí, Manolis Mavrommatis, Ljudmila Novak, Doris Pack, Zdzisław Zbigniew Podkański, Pál Schmitt, Nikolaos Sifunakis, Hannu Takkula, Thomas Wise, Tomáš Zatloukal

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Gyula Hegyi, Mary Honeyball, Reino Paasilinna, Sérgio Sousa Pinto, Grażyna Staniszewska

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Harald Ettl, Gérard Onesta

STELLUNGNAHME des Rechtsausschusses (4.10.2006)

für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie

zu dem Thema „Jetzt aufs Tempo drücken – Ein Europa der unternehmerischen Initiative und des Wachstums schaffen“
(2006/2138(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Michel Rocard

VORSCHLÄGE

Der Rechtsausschuss ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

A. in der Erwägung, dass der Prozess der Vereinfachung der Rechtsvorschriften ernste Probleme der juristischen Korrektur aufwirft, weswegen Mechanismen oder Verfahren geschaffen werden müssen, um diese Korrektur zu authentisieren,

1.  begrüßt die Schritte der Kommission zur umfassenderen Einbeziehung der 23 Millionen europäischen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und ihrer 75 Millionen Beschäftigten in die Strategie von Lissabon, um das Wachstum zu fördern und das Beschäftigungsniveau zu erhöhen;

2.  unterstreicht die Tatsache, dass die Vereinfachung der Rechtsvorschriften ein wesentliches Ziel darstellt, das allerdings schwer zu erreichen ist, und dass sie in einigen Aspekten teilweise einer Kodifizierung gleichkommt; ersucht die Kommission nachdrücklich, zur Vereinfachung durch einen Vorschlag für einen einfachen Mechanismus beizutragen, durch den die juristische Korrektur derjenigen Änderungen authentisiert werden kann, die an den europäischen Rechtsvorschriften aus Gründen der Vereinfachung vorgenommen werden, und den Mitgliedstaaten vorzuschlagen, dass jeder, soweit er betroffen ist, einen entsprechenden Mechanismus einrichtet, was für jeden Einzelnen ein Anreiz sein wird, sich in dieser Bewegung zu engagieren;

3.  billigt die Vorschläge zur Vereinfachung der Gründung neuer Unternehmen und zur Verkürzung der Fristen und der Verringerung der Kosten für deren Gründung; merkt aber an, dass zwar die Steuererleichterungen keine Probleme bereiten, dass aber das Konzept zinsvergünstigter Darlehen nicht unbedingt in das Gemeinschaftsrecht passt, durch das im Gegenteil gleiche Marktbedingungen angestrebt werden;

4.  betont, dass das Problem der Interessen der Beschäftigten von KMU und ihrer Verteidigung zur Sprache gebracht werden muss, und schlägt hierfür als mögliche Antwort die Benennung eines territorialen Gewerkschaftsvertreters vor.

VERFAHREN

Titel

„Jetzt aufs Tempo drücken – Ein Europa der unternehmerischen Initiative und des Wachstums schaffen“

Verfahrensnummer

2006/2138(INI)

Federführender Ausschuss

ITRE

Stellungnahme von
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

JURI
15.6.2006

Verstärkte Zusammenarbeit – Datum der Bekanntgabe im Plenum

 

Verfasser(in) der Stellungnahme
  Datum der Benennung

Michel Rocard

11.9.2006

Ersetzte(r) Verfasser(in) der Stellungnahme:

 

Prüfung im Ausschuss

3.10.2006

 

 

 

 

Datum der Annahme

3.10.2006

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

13

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Maria Berger, Rosa Díez González, Bert Doorn, Giuseppe Gargani, Klaus-Heiner Lehne, Aloyzas Sakalas, Rainer Wieland, Jaroslav Zvěřina.

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Eva Lichtenberger, Manuel Medina Ortega, Alexander Radwan, Michel Rocard, József Szájer.

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

 

Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar)

...

VERFAHREN

Titel

„Jetzt aufs Tempo drücken – Ein Europa der unternehmerischen Initiative und des Wachstums schaffen“

Verfahrensnummer

2006/2138(INI)

Federführender Ausschuss
  Datum der Bekanntgabe der Genehmigung im Plenum

ITRE
15.6.2006

Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

FEMM
15.6.2006

JURI
15.6.2006

CULT
15.6.2006

IMCO
15.6.2006

ENVI
15.6.2006

 

EMPL
15.6.2006

ECON
15.6.2006

 

 

 

Nicht abgegebene Stellungnahme(n)
  Datum des Beschlusses

FEMM
11.7.2006

IMCO
4.9.2006

ENVI
14.6.2006

ECON
5.7.2006

 

Verstärkte Zusammenarbeit
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

Nein

 

 

 

 

Berichterstatter(in/innen)
  Datum der Benennung

Pilar del Castillo Vera
20.3.2006

 

Ersetzte(r) Berichterstatter(in/innen)

 

 

Prüfung im Ausschuss

12.9.2006

23.10.2006

 

 

 

Datum der Annahme

23.10.2006

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

37

3

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

John Attard-Montalto, Jan Březina, Jerzy Buzek, Joan Calabuig Rull, Pilar del Castillo Vera, Jorgo Chatzimarkakis, Giles Chichester, Den Dover, Lena Ek, Nicole Fontaine, Norbert Glante, Umberto Guidoni, András Gyürk, Fiona Hall, David Hammerstein Mintz, Rebecca Harms, Erna Hennicot-Schoepges, Ján Hudacký, Romana Jordan Cizelj, Pia Elda Locatelli, Eluned Morgan, Reino Paasilinna, Miloslav Ransdorf, Vladimír Remek, Herbert Reul, Teresa Riera Madurell, Paul Rübig, Andres Tarand, Britta Thomsen, Patrizia Toia, Catherine Trautmann, Claude Turmes, Nikolaos Vakalis, Alejo Vidal-Quadras, Dominique Vlasto

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(in/innen)

Jan Christian Ehler, Lambert van Nistelrooij, Vittorio Prodi

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Iles Braghetto, Carlo Casini

Datum der Einreichung

27.10.2006

Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar)

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