BERICHT zum Beitritt Bulgariens zur Europäischen Union

27.11.2006 - (2006/2114(INI))

Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
Berichterstatter: Geoffrey Van Orden

Verfahren : 2006/2114(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0420/2006

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zum Beitritt Bulgariens zur Europäischen Union

(2006/2114(INI))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf seine am 13. April 2005 erteilte Zustimmung zu dem Antrag der Republik Bulgarien auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union[1],

–   in Kenntnis des am 25. April 2005 unterzeichneten Vertrags über den Beitritt der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (der Beitrittsvertrag)[2],

–   unter Hinweis auf seine zahlreichen Entschließungen und Berichte über Bulgarien seit der Eröffnung der Beitrittsverhandlungen,

–   in Kenntnis der regelmäßigen Berichte der Kommission über den Stand der Vorbereitungen Bulgariens auf den Beitritt und insbesondere ihrer Mitteilung vom 26. September 2006 mit dem Titel „Monitoring-Bericht über den Stand der Beitrittsvorbereitungen Bulgariens und Rumäniens“ (KOM(2006)0549),

–   gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und der Stellungnahmen des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres sowie des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A6‑0420/2006),

A. in der Erwägung, dass das Parlament die Bestätigung der Kommission und des Rates begrüßt, wonach Bulgarien in ausreichender Weise auf den Beitritt zur Europäischen Union am 1. Januar 2007 vorbereitet ist,

B.  in der Erwägung, dass Bulgarien am 14. Dezember 1995 einen Antrag auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union stellte, dass es am 16. Juli 1997 förmlich als Beitrittskandidat anerkannt wurde, dass am 15. Februar 2000 die Verhandlungen mit Bulgarien eingeleitet wurden, dass Bulgarien seine Beitrittsverhandlungen am 14. Dezember 2004 erfolgreich beendete, den Beitrittsvertrag am 25. April 2005 unterzeichnete und ihn ratifizierte und gemeinsam mit Rumänien die historische fünfte Erweiterungsrunde der EU zum Abschluss bringen wird,

C. in der Erwägung, dass die Richtung, die Geschwindigkeit und der Rhythmus der Reformen stetig gewesen sind und dass der Modernisierungsprozess für sich allein als vorteilhaft und nicht nur als Vorbedingung für den Beitritt zur Europäischen Union betrachtet werden sollte,

D. in der Erwägung, dass die gewaltige Leistung Bulgariens während des Transformationsprozesses uneingeschränkte Anerkennung verdient, welche hauptsächlich den dort lebenden Menschen gebührt, die sich mit großer Geduld einer unvergleichlichen politischen und wirtschaftlichen Rosskur unterzogen haben,

E.  in der Erwägung, dass der Reformprozess in Bulgarien wie in vielen anderen Mitgliedstaaten viele Jahre nach dem Beitritt fortdauern wird, dass es jedoch Bereiche mit spezifischen Problemen gibt, in denen gewisse Begleitmaßnahmen ergriffen werden können, um zu einem rechtzeitigen Handeln zu ermuntern,

F.  in der Erwägung, dass es den nationalen Regierungen durch die Übergangsregelungen im Beitrittsvertrag und sonstige Befugnisse vorbehalten ist, Entscheidungen in Migrationsfragen, wie etwa Einschränkungen der Freizügigkeit für Arbeitnehmer, zu treffen, wobei die Tatsache nicht verkannt werden darf, dass diese Thematik sich zu einem besorgniserregenden Problem entwickelt hat, da in einigen Mitgliedstaaten – unabhängig von der Erweiterung der EU – eine chaotische Asyl- und Einwanderungspolitik betrieben wird,

1.  beglückwünscht Bulgarien und begrüßt seinen Beitritt am 1. Januar 2007, sieht der baldigen Ankunft der 18 bulgarischen Mitglieder des Europäischen Parlaments sowie des bulgarischen Kommissionsmitglieds und der bulgarischen Beamten in den EU-Institutionen erwartungsvoll entgegen und erkennt den hervorragenden Beitrag der bulgarischen Beobachter im Europäischen Parlament seit September 2005 an;

2.  beglückwünscht die Generaldirektion Erweiterung der Kommission für die sehr professionelle und engagierte Art, mit der sie ihr Monitoring, insbesondere im vergangenen Jahr, als sich die Fortschritte auf dem Weg zum Beitritt beschleunigten, durchgeführt hat, und begrüßt ihre ausgewogenen Beurteilungen der Vorbereitungen Bulgariens auf den Beitritt;

3.  nimmt diejenigen Bereiche, in denen weitere Fortschritte erforderlich sind, die dringende und anhaltende Notwendigkeit, greifbare Ergebnisse zu erzielen, und die verschiedenen Schutzmaßnahmen und sonstigen Begleitmaßnahmen, die verfügbar sind, um erforderlichenfalls fortbestehende Mängel zu beseitigen, zur Kenntnis; fordert die bulgarischen Behörden auf, mit Dringlichkeit und Gründlichkeit tätig zu werden, um die Notwendigkeit solcher Maßnahmen zu vermeiden oder zu minimieren; besteht darauf, dass das Parlament an der Überwachung der weiteren Entwicklung fortlaufend beteiligt wird, und besteht darauf, dass die Kommission das Parlament weiterhin umfassend in die Überwachung der weiteren Entwicklung einbezieht und in jede Überlegung, Schutzklauseln zu aktivieren, in vollem Umfang einbindet, da der Präsident der Kommission zugestimmt hat, das Parlament im Falle einer Aktivierung der Schutzklausel in Artikel 39 der Akte über die Bedingungen des Beitritts betreffend die Verschiebung des Beitritts auf 2008 mit einzubeziehen;

4.  fordert eine rasche Ratifizierung des Beitrittsvertrags durch diejenigen Mitgliedstaaten, die dies noch nicht getan haben;

Politische Kriterien

5.  fordert nachdrücklich ein Höchstmaß an Transparenz in allen Bereichen, einschließlich der Abwicklung von Privatisierungen, der öffentlichen Ausschreibungen und des öffentlichen Auftragswesens, der Ernennungen und Beförderungen im öffentlichen Dienst und im Justizwesen sowie bei Gerichtsverfahren auf allen Ebenen, um eine verantwortungsvolle Staatsführung, Effizienz und das Vertrauen der Öffentlichkeit zu fördern;

6.  fordert, dass die Rolle des Bürgerbeauftragten Bulgariens gestärkt wird, damit er Verwaltungsfehler korrigiert und im Sinne eines Antikorruptionsmechanismus wirkt, der die Transparenz der Verfahren öffentlicher Einrichtungen erhöhen könnte;

7.  begrüßt die stetigen Anstrengungen der bulgarischen Behörden, die im Bereich Justiz und Inneres eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen, sowie die zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und Korruption und zum Abschluss der Justizreform ergriffenen Maßnahmen; erwartet, dass Maßnahmen wie eine intensivere und bessere Ausbildung für Ermittlungsbeamte der Polizei im Hinblick auf die vorgerichtlichen Ermittlungen, eine bessere Abstimmung der Strategie zur Bekämpfung der Korruption zwischen den beteiligten Behörden und die Stärkung der institutionellen Zuständigkeiten der Aufsichtsbehörden innerhalb der öffentlichen Verwaltung mit Nachdruck umgesetzt werden und dass sie greifbare und sichtbare Ergebnisse zeitigen, einschließlich erfolgreicher Anklageerhebungen und Verurteilungen der an schwerwiegenden Straftaten Beteiligten;

8.  erwartet, dass den im letzten Monitoring-Bericht der Kommission aufgeführten Benchmarks dringende und gezielte Aufmerksamkeit gewidmet wird, damit die Aktivierung des Schutzmechanismus vermieden wird; fordert wirksamere Maßnahmen zur Feststellung, Verfolgung und Einziehung der Vermögenswerte der an der organisierten Kriminalität Beteiligten und fordert nachdrücklich greifbare Ergebnisse bei der Vollstreckung von Urteilen und der Strafverfolgung im Bereich der Geldwäsche;

9.  begrüßt die Verbesserungen bei der Organisation und der Leitung der Polizei- und Sicherheitsdienste im Rahmen der Umsetzung des neuen Gesetzes über das Innenministerium; fordert den Ausbau der auf die Bekämpfung der organisierten Kriminalität, der Korruption - insbesondere an den Grenzen - und des Drogen- und Menschenhandels spezialisierten Polizeieinheiten und fordert ferner Verbesserungen in Bezug auf deren Bezahlung und Arbeitsbedingungen, eine schnelle Beförderung von herausragenden Beamten und die Bereitstellung einer Ausrüstung, die auf dem neuesten Stand ist; gleichzeitig werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, der bulgarischen Polizei Spezialausbildungen und die Unterstützung von Polizeibeamten mit besonderem Sachverstand anzubieten, um den Rückstand bei der Bearbeitung von spektakulären Verbrechen abzubauen und die Machenschaften von Bandenchefs zu bekämpfen;

10. begrüßt die Veränderungen, zu denen es im Bereich der Strafverfolgung unter der Leitung des neuen Generalstaatsanwalts gekommen ist, einschließlich der Schnellverfahren und Maßnahmen zur Verhinderung einer verfrühten Einstellung der Ermittlungen; fordert Rechtsvorschriften für die Suspendierung von Richtern, gegen die ein internes Disziplinarverfahren anhängig ist, von ihrem Amt und durchgreifende Maßnahmen gegen Staatsanwälte, die die Strafverfolgung behindert oder Verfahren aus unlauteren Gründen eingestellt haben;

11. begrüßt die Entscheidung, Zugang zu den Akten des Geheimdienstes zu gewähren, eine Maßnahme, die das Vertrauen der Öffentlichkeit stärken und einen klaren Bruch mit der Vergangenheit zum Ausdruck bringen wird, und empfiehlt, dass dieser Zugang von einer unparteiischen und respektierten Kommission kontrolliert wird;

12. wiederholt seine Forderung, die Lebensbedingungen und hygienischen Verhältnisse in Kinderheimen und Heimen für geistig und körperlich Behinderte zu verbessern, und verkennt dabei nicht die Tatsache, dass bestehende Projekte und Prioritäten den Bedürfnissen derjenigen, die in den Einrichtungen leben, nicht gerecht werden, und fordert daher, dass den Problemen bei der Betreuung von Menschen in öffentlichen Einrichtungen mit verbesserten und gut durchdachten Programmen zur Deinstitutionalisierung und Mitteln des Kohäsionsfonds, die darauf abzielen, umfangreiche und sichtbare Verbesserungen in Bezug auf die Gebäude, die Lebensbedingungen und die Betreuung herbeizuführen, nationale Priorität eingeräumt wird; wiederholt seine Forderung, Reformen der Rechtsvorschriften für Adoptionsverfahren zu fördern;

13. verkennt nicht die zahlreichen Schritte, die unternommen wurden, um die Roma zu integrieren, und fordert noch stärker aufeinander abgestimmte Anstrengungen, um deren sprachliche Fähigkeiten zu verbessern, ihnen einen besseren Zugang zu weiterführenden Schulen, zu einer Berufsausbildung und zu Beschäftigungsverhältnissen zu ermöglichen und ihnen eine bessere gesundheitliche Versorgung und Familienplanung zu gewährleisten und sie gleichzeitig zu ermutigen, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um sich an die übrige Gesellschaft anzupassen und die ihnen eröffneten Möglichkeiten zu nutzen;

14. fordert die Kommission auf, die Umsetzung der Verpflichtungen Bulgariens in Bezug auf den Schutz von Minderheiten vor und nach dem Beitritt eingehend zu überwachen und diese Frage daher nach dem Beitritt in das neu eingerichtete Verfahren der Zusammenarbeit und Kontrolle aufzunehmen;

Wirtschaftliche Kriterien

15. beglückwünscht Bulgarien zu seinen stetigen wirtschaftlichen Fortschritten, die zu einem Wachstum des BIP von 6,1%, gestiegenen Reallöhnen, einer sinkenden Arbeitslosigkeit (8,7%) und hervorragenden ausländischen Direktinvestitionen geführt haben; betont, wie wichtig eine umsichtige makroökonomische Politik und Strukturreformen sind, um Stabilität zu wahren, das Handels- und Leistungsbilanzdefizit weiter abzubauen und Wachstum und Beschäftigung zu fördern;

16. fordert verstärkte Anstrengungen zur Verbesserung der mikroökonomischen Rahmenbedingungen in Bulgarien, um die Entwicklung des Privatsektors und namentlich der KMU auf der Grundlage transparenter rechtlicher, verwaltungstechnischer und ordnungspolitischer Vorschriften und eines flexibleren Arbeitsrechts zu unterstützen;

17. bringt seine Besorgnis über die weiterhin bestehenden unsichtbaren Hindernisse für ausländische Investoren zum Ausdruck; besteht darauf, dass öffentliche Ausschreibungen und Durchführungsvorschriften transparent, unparteiisch und leicht verständlich sein müssen; drängt die bulgarische Regierung, die Mängel zu beheben, die dazu führen, dass Verwaltungsentscheidungen nicht rechtzeitig getroffen werden, da dies die Entwicklung eines positiven Investitionsklimas beeinträchtigen könnte; empfiehlt, dass steuerliche Anreize geschaffen werden, um ausländische Direktinvestitionen zu fördern und die Kommunikation und Offenheit zwischen der öffentlichen Verwaltung und der Wirtschaft zu verbessern;

Gemeinschaftlicher Besitzstand

18. beglückwünscht die bulgarischen Behörden zum Abschluss einer Vielzahl komplexer Maßnahmen in der Landwirtschaft; erkennt die beachtlichen Fortschritte an, die beim Handel mit lebenden Tieren und beim Tierschutz erzielt wurden, wo die höchsten Standards eingehalten werden müssen, beispielsweise beim Transport und bei der Schlachtung von Tieren und bei der Beseitigung von tierischen Nebenprodukten; betont, wie wichtig es ist, dass das Tierkörperbeseitigungssystem beim Beitritt in vollem Umfang funktionsfähig ist, und erwartet, dass dies der Fall sein wird; fordert, dass die Einrichtung der erforderlichen Grenzkontrollstellen zum Abschluss gebracht wird und durchgreifende Maßnahmen getroffen werden, um die klassische Schweinepest und andere Tierseuchen zu bekämpfen, insbesondere wenn die öffentliche Gesundheit oder die Lebensmittelsicherheit gefährdet sind;

19. besteht darauf, dass Bulgarien angesichts der Art der terroristischen Bedrohung, die es mit sich bringt, dass ein Anschlag auf ein Land durch Schwachstellen in den Sicherheitssystemen in einem anderen Land erleichtert werden könnte, die Chance nutzt, die höchsten Standards bei der Flughafen- und Flugzeugsicherheit einzuführen; drängt auf den raschen und nachprüfbaren Abschluss aller Korrekturmaßnahmen zur Behebung von Mängeln bei der Lufttüchtigkeit und Wartung von Flugzeugen, dem Flugbetrieb und den Genehmigungen für Luftfahrtpersonal;

20. erkennt an, dass nicht nur Bulgarien, sondern Länder in ganz Europa in den kommenden Jahren mit einer Energielücke konfrontiert sein werden, wobei die Abhängigkeit von Energieeinfuhren aus Russland und instabilen Regionen zunehmen wird; betont, wie wichtig es für Bulgarien ist, die Energiesicherheit zu gewährleisten, die dem künftigen Bedarf sowohl auf nationaler als auch auf regionaler Ebene gerecht wird, und von welch ausschlaggebender Bedeutung die Unterstützung neuer Energieerzeugungs- und Energieübertragungskapazitäten aus wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Energiequellen bei gleichzeitiger Verbesserung der Anstrengungen zur Energieeinsparung und Einhaltung der Ziele des Kyoto-Protokolls ist; erkennt das Opfer an, das Bulgarien erbringen musste, um das Erfordernis der endgültigen Abschaltung der Blöcke 3 und 4 des Kernkraftwerks Koslodui im Jahre 2006 und der anschließenden Stilllegung dieser Blöcke zu erfüllen; fordert den Rat erneut auf, sich bereit zu erklären, die Termine für die Abschaltung dieser Blöcke 3 und 4 flexibel zu handhaben, was eine Verschiebung der Abschaltung um acht Monate zur Folge haben könnte, um eine Überprüfung zu ermöglichen, ohne dabei die Sicherheitsanforderungen in Frage zu stellen, die eine absolute Priorität bleiben;

21. unterstreicht, wie wichtig es ist, dass die EU-Mittel ordnungsgemäß verwaltet und kontrolliert werden, um die finanzielle Redlichkeit zu gewährleisten und die Mittel möglichst effizient einzusetzen, indem Verfahren angewendet werden, die für Personen, die nicht in der Verwaltung tätig sind, zugänglich und leicht verständlich sind;

22. weist darauf hin, dass in den Bereichen, in denen während der ersten drei Jahre nach dem Beitritt vorübergehende Maßnahmen ergriffen werden konnten, nach der letzten Erweiterungsrunde ähnliche Maßnahmen zum Nutzen aller Beteiligten ergriffen wurden; bringt den Wunsch zum Ausdruck, dass solche Mechanismen nur in spezifischen Bereichen angewendet werden; weist darauf hin, dass angemessene Maßnahmen zur Gewährleistung eines reibungslosen Funktionierens der EU-Politiken nur dann aufgehoben werden können, wenn die von der Kommission festgesetzten Benchmarks vollständig erfüllt worden sind;

23. beglückwünscht Bulgarien zu dem Beitrag, den es zur regionalen und internationalen Stabilität und Sicherheit geleistet hat, insbesondere als NATO-Mitglied, und betrachtet seine Vereinbarung mit den USA über die Nutzung von Militäreinrichtungen als ein deutliches Bekenntnis zum transatlantischen Bündnis;

24. bekundet seine weitere Unterstützung für die bulgarischen Krankenschwestern und den palästinensischen Arzt, die seit 1999 in Libyen in Gewahrsam sind; fordert nachdrücklich, dass das derzeit laufende Wiederaufnahmeverfahren rasch zu einem zufrieden stellenden Abschluss gebracht wird und die libyschen Behörden dann eine angemessene Entschädigung für das Leid leisten werden, das diesen unschuldigen Menschen bereitet wurde;

°

°         °

25. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Regierung und der Nationalversammlung der Republik Bulgarien zu übermitteln.

  • [1]  ABl. C 33 E vom 9.2.2006, S. 409.
  • [2]  ABl. L 157 vom 21.6.2005, S. 11.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (22.11.2006)

für den Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

zum Beitritt Bulgariens
(2006/2114(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Hartmut Nassauer

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres ersucht den federführenden Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  erkennt die Anstrengungen Bulgariens an, sein Recht und seine Verwaltung im Allgemeinen an die Rechtsvorschriften und Normen der Europäischen Union anzupassen, und im Besonderen seit die Kommission im Mai 2006 ihren vorangegangenen Bericht vorlegte;

2.  unterstreicht die Tatsache, dass die bislang erzielten Fortschritte bei der Reform des Justizsystems begrenzt sind, und fordert Bulgarien auf, weitere Verbesserungen bei den erforderlichen Verfassungsänderungen, der Fähigkeit des Obersten Gerichtshofs, glaubwürdig und effizient zu arbeiten, der Anwendung der neuen Strafprozessordnung, der Zuverlässigkeit der vorgerichtlichen Ermittlungen und der Annahme der neuen Zivilprozessordnung zu erzielen;

3.  ist zutiefst besorgt angesichts der Tatsache, dass die zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der Korruption ergriffenen Maßnahmen und ins Leben gerufenen Institutionen nicht zu zufrieden stellenden Ergebnissen geführt haben mit der Folge, dass die öffentliche Verwaltung, die Gebietskörperschaften und Finanzbehörden nach wie vor höchst gefährdet sind; betont daher nachdrücklich, dass Bulgarien seine Anstrengungen bei der Verbesserung und Umsetzung seiner Strategie für die Bekämpfung der Korruption auf hoher Ebene und der organisierten Kriminalität erhöhen muss;

4.  unterstreicht, dass trotz des positiven Umstands, dass das bulgarische Recht im Bereich der Geldwäsche inzwischen weitgehend im Einklang mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand steht, beträchtliche Mängel bei der Durchführung der Rechtsvorschriften bestehen und es daher an sichtbaren Ergebnissen fehlt; fordert Bulgarien auf, diese unzufrieden stellende Situation zu überwinden;

5.  betont, wie wichtig es ist, die Lage der ethnischen Minderheiten in Bulgarien, wie der Roma und der Türken, zu verbessern, und fordert die bulgarische Regierung auf, dafür Sorge zu tragen, dass diese Gruppen nicht beim Zugang zum nationalen Bildungswesen, zur Sozialversicherung, zur Gesundheitsfürsorge und zu Beschäftigungsverhältnissen diskriminiert werden, und dezidiert gegen diskriminierende Äußerungen oder Handlungen gegen sie vorzugehen;

6.  verkennt nicht die Tatsache, dass bei der externen Dimension des Kapitels Justiz und Inneres Fortschritte in den Bereichen Asyl und justizielle Zusammenarbeit erzielt wurden, betont allerdings, dass Mängel bei den Vorbereitungen auf die Anwendung des Schengen-Besitzstands und auf die Verwaltung der künftigen EU-Außengrenzen bestehen, weshalb der Menschenhandel und der Drogenschmuggel weiterhin schwerwiegende Probleme darstellen;

7.  betont, dass die Durchführung von Reformen aufgrund ineffizienter Strukturen, einer unzureichenden Sensibilisierung und ineffizienten Schulung der zuständigen Einrichtungen ein allgemeines Problem bleibt; drängt die bulgarischen Behörden, eine sichtbare Entschlossenheit bei der Verbesserung dieser Situation zu zeigen und somit die Gefahr abzuwenden, dass die finanzielle Unterstützung der EU nach dem Beitritt der Korruption zum Opfer fallen könnte;

8.  begrüßt und unterstützt die von der Kommission vorgesehenen Begleitmaßnahmen, wie das vorgeschlagene Verfahren der Zusammenarbeit und Kontrolle der erforderlichen Fortschritte nach dem Beitritt und die Festlegung spezifischer Benchmarks, die erreicht werden müssen; vertritt die Auffassung, dass jede von der Kommission in Bezug auf diese politischen Maßnahmen festzulegende Benchmark öffentlich sein und die durchschnittliche Lage in den anderen EU-Mitgliedstaaten als einen objektiven Bezugspunkt und als ein schrittweise zu verwirklichendes Ziel widerspiegeln sollte;

9.  begrüßt die Schutzklausel in Artikel 38 der Akte über die Bedingungen des Beitritts, insbesondere bezüglich der gegenseitigen Anerkennung im Bereich des Strafrechts nach Titel VI des Vertrags über die Europäische Union und in Zivilsachen nach Titel IV des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, und drängt die Kommission, nicht zu zögern, strengen Gebrauch von der Schutzklausel zu machen, wenn die Begleitmaßnahmen nicht zu zufrieden stellenden Ergebnissen führen oder wenn schwerwiegende Mängel oder die unmittelbare Gefahr des Entstehens solcher Mängel bei der Umsetzung, Durchführung oder Anwendung von EU-Normen bestehen, bis Abhilfe geschaffen ist;

10. fordert die Kommission auf, das Parlament und seine einschlägigen Ausschüsse in jede Überlegung, diese Schutzklausel zu aktivieren, in vollem Umfang einzubinden, da der Präsident der Kommission zugestimmt hat, das Parlament im Falle einer Aktivierung der Schutzklausel in Artikel 39 der Akte über die Bedingungen des Beitritts betreffend die Verschiebung des Beitritts auf 2008 mit einzubeziehen.

VERFAHREN

Titel

Beitritt Bulgariens

Verfahrensnummer

2006/2114(INI)

Federführender Ausschuss

AFET

Stellungnahme von
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

LIBE
18.5.2006

Verstärkte Zusammenarbeit – Datum der Bekanntgabe im Plenum

 

Verfasser(in) der Stellungnahme
  Datum der Benennung

Hartmut Nassauer
20.6.2006

Ersetzte(r) Verfasser(in) der Stellungnahme

 

Prüfung im Ausschuss

12.9.2006

5.10.2006

6.11.2006

22.11.2006

 

Datum der Annahme

22.11.2006

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

40

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Roberta Angelilli, Edit Bauer, Johannes Blokland, Mihael Brejc, Giusto Catania, Carlos Coelho, Fausto Correia, Panayiotis Demetriou, Agustín Díaz de Mera García Consuegra, Kinga Gál, Elly de Groen-Kouwenhoven, Lilli Gruber, Lívia Járóka, Timothy Kirkhope, Ewa Klamt, Magda Kósáné Kovács, Barbara Kudrycka, Stavros Lambrinidis, Claude Moraes, Inger Segelström, Ioannis Varvitsiotis, Donato Tommaso Veraldi, Manfred Weber, Stefano Zappalà, Tatjana Ždanoka

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(in/innen)

Bárbara Dührkop Dührkop, Ignasi Guardans Cambó, Sophia in 't Veld, Sylvia-Yvonne Kaufmann, Vincent Peillon, Marie-Line Reynaud

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Pilar Ayuso, Iratxe García Pérez, Esther Herranz García, Mary Honeyball, Antonio López-Istúriz White, Ana Mato Adrover, Manolis Mavrommatis, María Isabel Salinas García, Alejo Vidal-Quadras

Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar)

...

STELLUNGNAHME des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (5.10.2006)

für den Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

zum Beitritt Bulgariens
(2006/2114(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Lidia Joanna Geringer de Oedenberg

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter ersucht den federführenden Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  begrüßt die Umsetzung der Strategie zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung (2003-2006), besteht aber darauf, dass sie mit Blick auf das Konzept der durchgängigen Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bewertet werden muss, um die Stellung der Frauen zu verbessern und die Behörden der Zentralregierung und der örtlichen Regierungen dabei zu unterstützen, Fragen der Gleichstellung der Geschlechter zu berücksichtigen, wenn sie ihre Tätigkeiten entwickeln und umsetzen;

2.  betont, dass geschlechtsbezogene Daten und Statistiken in vielen Bereichen, in denen geschlechtsspezifische Risiken bestehen, und sofern sie Bedeutung für Armut und soziale Ausgrenzung haben, vorgelegt werden müssen, um dazu beizutragen, dass das Konzept der durchgängigen Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts umgesetzt werden kann;

3.  fordert die zuständigen bulgarischen Stellen auf, die Einrichtung von Diensten in den Bereichen Soziales, Bildung und Gesundheit zu beschleunigen, die die Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung ermöglichen und die wirksame Einbeziehung gefährdeter Gruppen wie Minderheiten und Behinderter in die Gesellschaft erleichtern; fordert die zuständigen Stellen eindringlich auf, zusätzliche Maßnahmen und Aktionen einzuleiten, um die Lebensbedingungen von Kindern sowie körperlich und geistig Behinderten, die in Heimen untergebracht sind, zu verbessern;

4.  betont, dass die Anstrengungen zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Roma-Bevölkerung, die darauf gerichtet sind, ihre Besonderheiten zu achten und ihnen einen gleichberechtigten Zugang zu Schulbildung, Ausbildung, Beschäftigung und Gesundheit zu gewähren, verstärkt werden müssen;

5.  erwartet von Bulgarien, dass es aufmerksam die besondere Situation der Frauen von Minderheiten, insbesondere der Roma-Frauen, beobachtet, die in zweifacher Weise diskriminiert werden: aufgrund ihres Geschlechts und aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer Minderheit;

6.  fordert die zuständigen bulgarischen Stellen auf, durch Aufstockung der zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Mittel die volle Arbeitsfähigkeit der neuen Kommission zum Schutz vor Diskriminierung herzustellen;

7.  verweist darauf, dass Bulgarien das Haager Übereinkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption ratifiziert hat, das für die Bekämpfung des Kinderhandels unerlässliche Schutzvorschriften vorsieht und dem Wohl des Kindes Vorrang einräumt;

8.  macht den bulgarischen Stellen nachdrücklich deutlich, dass die Grundrechte, die im Haager Übereinkommen über internationale Adoption verankert sind, strikt respektiert werden müssen und dass dies eine der Voraussetzungen für die Aufnahme in die Europäische Union darstellt;

9.  unterstreicht die Bedeutung der Sozialpartner für den sozialen Dialog sowie des Sektors der Zivilgesellschaft und der Nichtregierungsorganisationen, insbesondere hinsichtlich der Förderung der Geschlechtergleichstellung und der Bekämpfung jeder Form der Diskriminierung, und fordert die bulgarischen Behörden und die EU auf, für angemessene finanzielle Unterstützung der Strukturen der Zivilgesellschaft im Allgemeinen und der auf dem Gebiet der Gleichstellungspolitik tätigen NRO im Besonderen zu sorgen;

10. unterstreicht die Bedeutung der Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung und fordert die bulgarischen Behörden auf, angemessene Maßnahmen zur stärkeren Einbindung von Frauen in den Arbeitsmarkt zu ergreifen, wobei Frauen denselben Zugang wie Männer zur beruflichen Bildung und zu Führungspositionen haben und in den Genuss von Maßnahmen kommen müssen, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gewährleisten;

11. erwartet greifbare Ergebnisse bei der Bekämpfung des Menschenhandels, vor allem des Frauenhandels, sowie bei der Bekämpfung von Verbrecherringen; legt den zuständigen bulgarischen Stellen eindringlich nahe, die existierenden nationalen und europäischen rechtlichen Instrumente anzuwenden, was den Bereich der Ermittlungen, der Strafverfolgung und des Opferschutzes angeht, und die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und den einschlägigen europäischen und internationalen Organisationen zu verstärken;

12. betont, dass die Verabschiedung von Rechtsvorschriften nur der erste wichtige Schritt ist, und dass ihm die gewissenhafte Umsetzung der Rechtsvorschriften folgen muss.

VERFAHREN

Titel

Beitritt Bulgariens

Verfahrensnummer

2006/2114(INI)

Federführender Ausschuss

AFET

Stellungnahme von
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

FEMM
18.5.2006

Verfasserin der Stellungnahme
  Datum der Benennung

Lidia Joanna Geringer de Oedenberg
22.6.2006

Ersetzte(r) Verfasser(in) der Stellungnahme

 

Prüfung im Ausschuss

12.9.2006

4.10.2006

 

 

 

Datum der Annahme

4.10.2006

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

16

1

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Emine Bozkurt, Hiltrud Breyer, Edite Estrela, Věra Flasarová, Lissy Gröner, Zita Gurmai, Rodi Kratsa-Tsagaropoulou, Urszula Krupa, Siiri Oviir, Marie Panayotopoulos-Cassiotou, Amalia Sartori, Eva-Britt Svensson, Corien Wortmann-Kool, Anna Záborská

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(in/innen)

Lidia Joanna Geringer de Oedenberg, Anna Hedh, Bernadette Vergnaud

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

-

Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar)

-

VERFAHREN

Titel

Beitritt Bulgariens zur Europäischen Union

Verfahrensnummer

2006/2114(INI)

Federführender Ausschuss
Datum der Bekanntgabe der Genehmigung im Plenum

AFET
18.05.2006

Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

LIBE


18.5.2006

FEMM


18.5.2006

 

 

 

Nicht abgegebene Stellungnahme(n)
  Datum des Beschlusses

PETI

20.11.2006

AFCO

18.5.2006

JURI

21.6.2006

CULT

29.5.2006

PECH

13.6.2006

 

AGRI

30.5.2006

REGI

30.5.2006

TRAN

15.5.2006

IMCO

12.7.2006

ITRE

30.5.2006

 

ENVI

16.5.2006

EMPL

21.6.2006

ECON

15.5.2006

CONT

20.6.2006

BUDG

5.7.2006

 

INTA

30.5.2006

DEVE

28.8.2006

 

 

 

Verstärkte Zusammenarbeit
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

 

 

 

 

 

Berichterstatter(in/innen)
  Datum der Benennung

Geoffrey Van Orden
18.01.05

 

Ersetzte(r) Berichterstatter(in/innen)

-

 

Prüfung im Ausschuss

13.11.06

22.11.06

 

 

 

Datum der Annahme

23.11.06

Ergebnis der Schlussabstimmung

+

-

0

44

0

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Panagiotis Beglitis, Bastiaan Belder, André Brie, Elmar Brok, Philip Claeys, Véronique De Keyser, Giorgos Dimitrakopoulos, Alfred Gomolka, Klaus Hänsch, Richard Howitt, Anna Ibrisagic, Georgios Karatzaferis, Helmut Kuhne, Vytautas Landsbergis, Francisco José Millán Mon, Pierre Moscovici, Pasqualina Napoletano, Baroness Nicholson of Winterbourne, Tobias Pflüger, Paweł Bartłomiej Piskorski, Bernd Posselt, Raül Romeva i Rueda, Jacek Emil Saryusz-Wolski, György Schöpflin, Gitte Seeberg, Marek Siwiec, István Szent-Iványi, Charles Tannock, Paavo Väyrynen, Jan Marinus Wiersma, Luis Yañez-Barnuevo García, Josef Zieleniec

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(in/innen)

Carlos Carnero González, Alexandra Dobolyi, Árpád Duka-Zólyomi, Kinga Gál, Milan Horáček, Tunne Kelam, Jaromír Kohlíček, Alexander Lambsdorff, Doris Pack, Aloyzas Sakalas, Csaba Sándor Tabajdi

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Adamos Adamou, Marios Matsakis, Kyriacos Triantaphyllides

Datum der Einreichung

27.11.2006

Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar)