BERICHT über den Beitritt Rumäniens zur Europäischen Union

27.11.2006 - (2006/2115(INI))

Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
Berichterstatter: Pierre Moscovici

Verfahren : 2006/2115(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0421/2006

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zum Beitritt Rumäniens zur Europäischen Union

(2006/2115(INI))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf den von der Republik Bulgarien und Rumänien am 25. April 2005 unterzeichneten Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union[1],

–   unter Hinweis auf seine sämtlichen früheren Entschließungen und Berichte vom Beginn des Erweiterungsprozesses bis heute und insbesondere seine jüngste Entschließung vom 14. Juni 2006 zum Beitritt Bulgariens und Rumäniens[2],

–   in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates in Brüssel vom 15./16. Juni 2006,

–   in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen zur Erweiterung vom 17. Oktober 2006,

–   in Kenntnis des Monitoring-Berichts der Kommission vom 26. September 2006 über Rumänien (KOM(2006)0549) und ihrer früheren Monitoring-Berichte,

–   in Kenntnis des Briefwechsels zwischen dem Präsidenten des Europäischen Parlaments und dem Präsidenten der Kommission über die volle Beteiligung des Europäischen Parlaments an allen Überlegungen über die mögliche Inanspruchnahme einer der Schutzklauseln des Beitrittsvertrags,

–   gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und der Stellungnahmen des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres sowie des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A6‑0421/2006),

A. in der Erwägung, dass der Beitritt Rumäniens zur Europäischen Union eine bedeutende historische Entwicklung darstellt, einhergehend mit einem tiefgreifenden wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Wandel in diesem Land, und dass dieser Beitritt positive Auswirkungen für die rumänische Bevölkerung wie auch für die Entwicklung und den Zusammenhalt der Europäischen Union haben wird,

B.  in der Erwägung, dass der Beitritt Rumäniens zur Europäischen Union zur Stabilität und zum Wohlstand Südosteuropas beitragen wird,

C. in der Erwägung, dass der Beitritt Rumäniens zur Europäischen Union die politische und kulturelle Dimension des europäischen Integrationsprozesses verstärken wird,

D. in der Erwägung, dass die erste Phase der fünften Erweiterung im Jahr 2004 positive Auswirkungen sowohl für die alten als auch für die neuen Mitgliedstaaten hatte, und dass dies zweifellos auch für die derzeitige Erweiterung zutreffen wird, die die fünfte Erweiterung zum Abschluss bringt,

E.  in der Erwägung, dass seit dem Bericht der Kommission vom Mai 2006 erneut erhebliche Verbesserungen festzustellen sind, wie der letzte Monitoring-Bericht vom 26. September 2006 zeigt,

F.  in der Erwägung, dass Rumänien seine Bemühungen zur Erfüllung der im Beitrittsvertrag genannten Bedingungen fortsetzt, um zum 1. Januar 2007 zusammen mit Bulgarien der Union beitreten zu können, und dass das Europäische Parlament durchweg seine Zustimmung zum gleichzeitigen Beitritt der beiden Länder bekundet hat,

1.  spricht der Kommission seine Anerkennung für die gewissenhafte und gründliche Arbeit aus, die sie bei der Beaufsichtigung der von Rumänien durchgeführten Reformen durchweg geleistet hat;

2.  beglückwünscht Rumänien und begrüßt seinen Beitritt zum 1. Januar 2007; sieht der Ankunft seiner 35 Mitglieder im Europäischen Parlament, seines Kommissionsmitglieds und seiner Beamtinnen und Beamten in den Institutionen der Europäischen Union mit Freude entgegen und erkennt den ausgezeichneten Beitrag an, den die rumänischen Beobachter seit September 2005 im Europäischen Parlament geleistet haben;

3.  betont, dass diese Erweiterung der Europäischen Union wie schon die vorangegangenen Erweiterungen auf dem Gedanken der europäischen Einheit und Solidarität beruht und in diesem Sinne allen Beteiligten Nutzen bringt und die Förderung und Verbreitung von Werten wie Demokratie, Gleichheit, Pluralismus und Nichtdiskriminierung ermöglicht;

4.  begrüßt, dass die Kommission in ihrem Bericht vom 26. September 2006 einen gleichzeitigen Beitritt Bulgariens und Rumäniens befürwortet hat;

5.  begrüßt die erheblichen Fortschritte, die das Land seit dem letzten Bericht vom Mai 2006 erzielt hat, und stimmt aufgrund dessen dem vorgeschlagenen Termin – 1. Januar 2007 – für den Beitritt Rumäniens zu, erinnert die rumänischen Behörden jedoch daran, dass sie das Tempo der Reformen nach dem Beitritt beibehalten müssen;

6.  begrüßt die von Rumänien unternommenen Anstrengungen, im Hinblick auf seinen Beitritt eine große Zahl von Reformen auf den Weg zu bringen, und beglückwünscht die rumänischen Behörden für die zahlreichen Fortschritte, die innerhalb kurzer Zeit erzielt wurden;

7.  stellt fest, dass der Reformprozess für Rumänien im Kontext des Beitritts zur Europäischen Union gewinnbringend ist, und dass er dazu beiträgt, den wirtschaftlichen Wohlstand und die Sicherheit des Landes zu stärken;

8.  stellt fest, dass in den Bereichen, für die die Kommission in ihrem Bericht vom Mai 2006 dringenden Handlungsbedarf festgestellt hat – Reform des Justizsystems, Bekämpfung von Korruption, Aufbau von Zahlstellen und des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems, TSE, Verbundfähigkeit der IT-Systeme für Steuern – erhebliche Fortschritte erzielt wurden;

9.  stellt mit Befriedigung fest, dass Rumänien über eine funktionsfähige Marktwirtschaft verfügt, mit einem Wachstum von nahezu 7 % des BNP und einer Arbeitslosenquote von rund 5,5 %;

10. ermutigt die Mitgliedstaaten, ihre Arbeitsmärkte ab dem 1. Januar 2007 für Arbeitnehmer aus Rumänien zu öffnen, in uneingeschränkter Achtung des Rechts der Arbeitnehmer auf Freizügigkeit, das durch das Gemeinschaftsrecht garantiert ist;

11. betont die Notwendigkeit, dass mit Blick auf die bevorstehenden Mitteltransfers durch die EU und die notwendige Kofinanzierung durch Rumänien die zu erwartenden Budgetumschichtungen nicht ausschließlich zu Lasten der Sozialausgaben gehen bzw. zu Kürzungen der Sozialausgaben führen dürfen;

12. ermutigt die rumänische Regierung, die begonnenen Reformen fortzusetzen, und fordert die rumänischen Behörden nachdrücklich auf, ihre Bemühungen vor allem in den Bereichen Kinderschutz, Integration von Minderheiten, besonders der Roma und der ungarischen Minderheit, sowie Versorgung psychisch Kranker zu intensivieren; fordert Rumänien in diesem Sinne auf, unverzügliche Schritte zur Behebung der Mängel zu unternehmen, die im Hinblick auf die Erfüllung der Kriterien festzustellen sind, welche in den umfassenden Monitoring-Berichten der Kommission von 2005 und 2006 und den Entschließungen des Parlaments aus den Jahren 2004 und 2005 angemahnt wurden;

13. stellt fest, dass seit dem Monitoring-Bericht der Kommission vom Mai 2006 Fortschritte in der Frage der Minderheiten in Rumänien erzielt wurden; erinnert daran, dass seine Haltung in dieser Frage auf den Grundsätzen der Achtung, Anerkennung und Unterstützung von Minderheiten und der Beseitigung aller gegen diese Minderheiten gerichteten Formen von Gewalt und Diskriminierung beruht; tritt dafür ein, dass das Gesetz über die Minderheiten unter Achtung der politischen Kriterien so bald wie möglich angenommen wird; stellt fest, dass die Europäische Beobachtungsstelle für Rassismus und Fremdenfeindlichkeit auch nach dem Beitritt ihrer Aufgabe entsprechend die Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und damit zusammenhängender Diskriminierung aufmerksam verfolgen wird, wie sie dies bei allen Mitgliedstaaten tut;

14. zur Minderheit der Roma:

     fordert die rumänischen Behörden nachdrücklich auf, die Reformen zu konsolidieren, die im Bereich des Schutzes gegen institutionelle Gewalt, der Verbesserung des Lebensstandards und im Wohnungsbereich sowie beim Zugang zu Beschäftigung und Gesundheitsversorgung auf den Weg gebracht wurden, indem sie eine ausreichende Finanzierung gewährleisten;

15. zur ungarischen Minderheit:

     fordert die rumänischen Behörden auf, den Erwartungen der ungarischen Minderheit in Einklang mit den Grundsätzen der Subsidiarität und kulturellen Eigenständigkeit zu entsprechen und besonders dafür zu sorgen, dass ausreichende Mittel zur Verbesserung der Qualität des Bildungsangebots bereitgestellt werden;

16. schlägt vor, dass der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres ab 1. Januar 2007 eine Beaufsichtigung der Reformen übernimmt, die auf dem Gebiet der Adoption und des Kinderschutzes in Rumänien durchgeführt werden;

17. äußert Besorgnis über das gravierende und fortbestehende Problem der Gewalt gegen Frauen, das besonders massiv im Zusammenhang mit dem Frauenhandel und der sexuellen Ausbeutung von Frauen innerhalb und außerhalb des Landes (800 000 Opfer jährlich nach den vom Ministerium für Justiz und Inneres vorgelegten Statistiken) sowie mit häuslicher Gewalt auftritt, und fordert die Regierung auf, entschiedene Maßnahmen zur Prävention und Bewusstseinsbildung und zur Bekämpfung dieses Verbrechens in Zusammenarbeit mit der allgemeinen Öffentlichkeit, den einschlägigen NRO sowie den Justiz- und Polizeibehörden auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene zu ergreifen;

18. betont, dass Rumänien die Bearbeitung von Anträgen auf Rückgabe von unter dem kommunistischen Regime beschlagnahmten Eigentum beschleunigen muss, besonders im Hinblick auf Kirchen- und Gemeindeeigentum, damit es nicht beim Erlass von Gesetzen bleibt; betont, dass zu diesem Zweck ein funktionsfähiger Eigentumsfonds errichtet werden muss;

19. fordert die rumänischen Behörden auf, weitere Bemühungen zur Durchführung der Rechtsvorschriften im Bereich Umweltschutz zu unternehmen und fordert Konsultationen mit den Nachbarländern sowie eine strikte Anwendung der Normen gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften (z.B. Richtlinie 2006/21/EG des Europäischen Parlament und des Rates vom 15. März 2006 über die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie[3]), unter besonderer Berücksichtigung umfangreicher Bergbauprojekte mit erheblichen Umweltauswirkungen wie etwa der Mine von Rosia Montana;

20. stellt fest, dass die Kommission drei Bereiche genannt hat, in denen seit ihrem Bericht vom Mai 2006 zwar erhebliche Fortschritte erzielt wurden, aber nach wie vor Anstrengungen unternommen werden müssen;

     –   Reform des Justizsystems und Bekämpfung von Korruption;

     –   Verwendung und Verwaltung der Beihilfen der Union im Bereich der Landwirtschaft     und der Strukturfonds;

     –   Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstands in bestimmten Bereichen der    Lebensmittelsicherheit;

21. betont, dass von diesen drei Bereichen die Vollendung der Reform des Justizsystems und die Bekämpfung der Korruption von wesentlicher Bedeutung sind und dass die rumänische Regierung ihnen folglich ganz besondere Aufmerksamkeit widmen muss;

22. begrüßt, dass die Kommission Mechanismen zur Prüfung und Begleitung der Fortschritte in diesen Bereichen geschaffen hat, die sich besonders auf die Identifizierung spezifischer Kriterien stützen, und fordert die rumänische Regierung nachdrücklich auf, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den diesbezüglichen Erwartungen zu entsprechen, damit eine Inanspruchnahme der Schutzklausel vermieden werden kann;

23. weist darauf hin, dass für die drei ersten Jahre nach dem Beitritt zwar befristete Maßnahmen angewandt werden können, entsprechende Regelungen aber schon beim letzten Erweiterungsprozess zum Nutzen aller Beteiligten getroffen wurden; spricht sich dafür aus, diese Maßnahmen nur in ganz spezifischen, von der Kommission vorab festgelegten Bereichen und für einen begrenzten Zeitraum anzuwenden; weist darauf hin, dass geeignete Maßnahmen zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Funktionsweise der EU-Politiken erst dann aufgehoben werden können, wenn die von der Kommission festgelegten Zielvorgaben vollständig erreicht wurden;

24. erwartet den für Juni 2007 angekündigten Bericht der Kommission über die von Rumänien erzielten Fortschritte bei der Reform des Justizwesens und bei der Korruptionsbekämpfung; appelliert an Rumänien, alle seine Mittel auszuschöpfen, um diesbezügliche geeignete Maßnahmen zu ergreifen;

25. fordert nachdrücklich, dass die Kommission dem Parlament systematisch über die von Rumänien in den nächsten Monaten erzielten Fortschritte Bericht erstattet, und dass das Parlament nach dem Beitritt eng in den von der Kommission vorgeschlagenen Monitoring-Prozess einbezogen wird;

26. betont, dass die rumänische Regierung sich der Notwendigkeit bewusst sein muss, die verbleibende Zeit voll zu nutzen, um ihre Bemühungen zur Konsolidierung des bisher Erreichten fortzusetzen;

27. fordert die beiden Mitgliedstaaten, die den Beitrittsvertrag noch nicht ratifiziert haben, auf, dies unverzüglich nachzuholen;

28. fordert die Kommission auf, angemessene Mittel für Informationskampagnen vorzusehen, um den Wissensstand der Öffentlichkeit in Bezug auf den Beitritt Rumäniens (und Bulgariens) zu verbessern;

29. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und Rumäniens zu übermitteln.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (22.11.2006)

für den Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

zum Beitritt Rumäniens
(2006/2115(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Kinga Gál

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres ersucht den federführenden Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  nimmt mit Befriedigung die erheblichen Fortschritte zur Kenntnis, die Rumänien seit den Monitoring-Berichten über den Stand der Beitrittsvorbereitungen Bulgariens und Rumäniens vom Mai 2006 in den Bereichen Justiz und Inneres erzielt hat;

2.  stellt fest, dass ungeachtet der ernsthaften Bemühungen, die Rumänien in den letzten Monaten unternommen hat, um die Kriterien für den EU-Beitritt zu erfüllen, die Fortschritte in einigen Bereichen nicht rundum überzeugend waren, und fordert Rumänien auf, unverzüglich tätig zu werden, um die noch bestehenden Mängel zu beheben; vertritt die Ansicht, dass die Annahme eines Rechtsrahmens nicht ausreicht, und mit einer ausreichenden Umsetzung auf allen Ebenen einhergehen muss;

3.  fordert die rumänische Regierung und die rumänischen Behörden auf, die Monate vor dem Beitritt voll zu nutzen, um unverzüglich alle übernommenen Verpflichtungen einzulösen und diese Bemühungen nach dem Beitritt fortzusetzen, um konkrete Ergebnisse insbesondere in folgenden Bereichen zu erzielen:

- Rumänien muss bei der Reform des Justizwesens das derzeitige Tempo der Durchführung beibehalten, um weitere spürbare Ergebnisse, Transparenz und Effizienz im Justizsystem zu erreichen, besonders durch Stärkung der Kapazität und Rechenschaftspflicht des Obersten Richterrates; weitere Fortschritte sind nötig, um eine konsequente Auslegung und Anwendung des Rechts in allen Gerichten zu gewährleisten; darüber hinaus sollten die Auswirkungen der neuen Zivil- und Strafprozessordnungen überwacht und die Verwaltungsmängel in den öffentlichen Ministerien behoben werden;

- im Bereich der öffentlichen Verwaltung sollte nur unter außergewöhnlichen Umständen auf Notverordnungen zurückgegriffen werden; diese sollten durch Gesetze ersetzt werden, um die Legislativ- und Kontrollfunktion des Parlaments zu wahren und den nichtdiskriminierenden Charakter der Wahlgesetze zu gewährleisten;

- Rumänien muss seine Bemühungen zur Bekämpfung der Korruption besonders auf lokaler Ebene fortsetzen, um die Nachhaltigkeit und Unumkehrbarkeit der bisher erzielten Fortschritte unter Beweis zu stellen;

- weitere Bemühungen sind erforderlich, um das integrierte System zur Verwaltung der Grenzen funktionsfähig zu machen, die Schaffung des Rechtsrahmens für die Bekämpfung von Geldwäsche fortzusetzen und die soziale Wiedereingliederung der Opfer des Menschenhandels zu erleichtern; darüber hinaus ist es notwendig, Misshandlungen in Polizeigewahrsam und Haft zu bekämpfen und abzustellen und die Anwendung der Gesetze, einschließlich des neuen Strafrechts und des neuen Strafverfahrensrechts, zu überwachen;

- in den Bereichen Kinderschutz, Behandlung von Menschen mit Behinderungen und Fürsorgeeinrichtungen für psychisch kranke und behinderte Menschen muss die Förderung qualitativ hochwertiger Dienste und verstärkter Zugang zu Bildung und Beschäftigung eine Priorität sein, um die Lebensbedingungen und die Behandlung von Kindern und solcher Menschen im Alltag zu verbessern;

- hinsichtlich der Rückerstattung von Gütern, die während des kommunistischen Regimes beschlagnahmt wurden, muss Rumänien die Bearbeitung von Anträgen beschleunigen, ein stärkerer politischer Wille muss bezüglich der Rückgabe von Eigentum, besonders bei Kirchen- und Gemeindeeigentum, gezeigt werden, damit es nicht beim Erlass von Gesetzen bleibt; zur Erreichung dieses Ziels ist die Einrichtung eines funktionsfähigen Eigentumsfonds erforderlich;

4.  erkennt die erheblichen Fortschritte an, die Rumänien auf dem Gebiet des Kinderschutzes erzielt hat, gibt jedoch erneut seiner Besorgnis Ausdruck über die große Zahl von Kindern, die jedes Jahr zurückgelassenen werden, viele von ihnen in Kinderkliniken, diese Kinder sind vor dem Gesetz unsichtbar und deshalb in hohem Maße der Gefahr ausgesetzt, Opfer des Menschenhandels zu werden; fordert die rumänische Regierung auf, das Erforderliche zu veranlassen, um eine systematische Registrierung der Geburten zu gewährleisten; ist der Ansicht, dass alle verlassenen Kinder das Recht auf die Möglichkeit einer eigenen Familie haben und fordert die rumänischen Behörden auf, gegebenenfalls internationale Adoptionen gemäß der Haager Konvention über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption zu genehmigen; bekräftigt seine wiederholten Forderungen, im Fall der 1092 verlassenen Kinder, für die ein Antrag auf Adoption gestellt wurde, eine Entscheidung zum Wohle des Kindes zu treffen und dabei die Gefühlsbindungen, die sich zwischen diesen Kindern und ihren zukünftigen Adoptiveltern entwickelt haben, gebührend zu berücksichtigen;

5.  fordert die rumänische Regierung auf, weitere Schritte zum Schutz von Minderheiten zu unternehmen, da nach Angaben des Monitoring-Berichts der Kommission vom September 2006 nur geringe Fortschritte in diesem Bereich festzustellen sind und die Umsetzung nicht zufrieden stellend ist; stellt fest, dass im Bericht der Kommission erwähnt wird, dass die Europäische Beobachtungsstelle für Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (EUMC – (die voraussichtliche künftige Agentur der EU für Grundrechte) ihre Überwachungsaufgaben nach dem Beitritt Bulgariens und Rumäniens im Hinblick auf die Bekämpfung von Rassismus und damit zusammenhängender Diskriminierung und die Unterstützung der positiven Integration von Minderheiten weiter fortführen wird; in diesem Zusammenhang,

- sollte der Gesetzesentwurf über den Status nationaler Minderheiten, der derzeit im rumänischen Parlament beraten wird, so bald wie möglich gemäß den maßgeblichen europäischen Standards in einer Form angenommen werden, die für die nationalen Minderheiten annehmbar ist, dabei sollte der Schutz, die Entfaltung und der Ausdruck der ethnischen, kulturellen, sprachlichen und religiösen Identität der nationalen Minderheiten gewährleistet werden;

- sind bezüglich der Situation der Minderheit der Roma sind weitere Bemühungen erforderlich, um ihre Lebensbedingungen zu verbessern, die Rassentrennung für die Roma-Siedlungen aufzuheben sowie Chancengleichheit im Bereich der Beschäftigung durch strenge Anwendung einer Politik der Nichtdiskriminierung zu fördern, um den Zugang zum Arbeitsmarkt zu verbessern; wurden einzelne Fälle von institutioneller Gewalt gegen Roma und Übergriffe gegen diese Bevölkerungsgruppe, wie etwa bei Polizeirazzien, die von den zuständigen Behörden untersucht werden sollten, weiterhin auch wenige Monate vor dem Beitritt gemeldet; sind ferner Bemühungen zur Verbesserung des gleichberechtigten Zugangs zu nichtdiskriminierender und angemessener Bildung und medizinischer Versorgung erforderlich;

- müssen im Hinblick auf die ungarische Minderheit zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, wie in früheren Entschließungen des Europäischen Parlaments gefordert, um sicher zu stellen, dass diese Minderheit in Einklang mit den Grundsätzen der Subsidiarität, kulturellen Eigenständigkeit und Eigenverantwortung der Verwaltung geschützt wird, wobei letztere für alle Bürgerinnen und Bürger örtlicher Gemeinschaften ohne Unterschiede hinsichtlich der ethnischen Zugehörigkeit gelten muss; sollten die rumänischen Behörden die höhere Schulbildung für die ungarische Minderheit uneingeschränkt unterstützen, indem sie die notwendigen finanziellen Mittel bereitstellen;

6.  fordert die Kommission auf, vor und nach dem Beitritt aufmerksam zu prüfen, inwieweit Rumänien seinen Verpflichtungen im Bereich des Minderheitenschutzes nachkommt;

7.  begrüßt die Initiative der Kommission, die Umsetzung der von Rumänien übernommenen Verpflichtungen aufmerksam zu überwachen; fordert die Kommission auf, das Europäische Parlament über das Funktionieren des Mechanismus für Zusammenarbeit und Überprüfung in den Bereichen Justiz und Korruptionsbekämpfung und über die Fortschritte Rumäniens bei der Erreichung der entsprechenden Zielvorgaben in diesem Bereich und allen anderen von der Kommission geprüften Bereichen zu informieren;

8.  fordert die Kommission auf, das Europäische Parlament und seine zuständigen Ausschüsse uneingeschränkt in eventuelle Überlegungen zur Aktivierung der Sicherheitsklausel nach Artikel 38 der Akte über die Beitrittsbedingungen im Zusammenhang mit der gegenseitigen Anerkennung im Bereich des Strafrechts gemäß Titel VI des Vertrags über die Europäische Union und des Zivilrechts gemäß Titel IV des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft einzubeziehen.

VERFAHREN

Titel

Beitritt Rumäniens

Verfahrensnummer

2006/2115(INI)

Federführender Ausschuss

AFET

Stellungnahme von
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

LIBE
18.5.2006

Verstärkte Zusammenarbeit – Datum der Bekanntgabe im Plenum

 

Verfasser(in) der Stellungnahme
  Datum der Benennung

Kinga Gál
20.6.2006

Ersetzte(r) Verfasser(in) der Stellungnahme:

 

Prüfung im Ausschuss

12.9.2006

5.10.2006

6.11.2006

22.11.2006

 

Datum der Annahme

22.11.2006

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

39

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Roberta Angelilli, Edit Bauer, Johannes Blokland, Mihael Brejc, Giusto Catania, Carlos Coelho, Fausto Correia, Panayiotis Demetriou, Agustín Díaz de Mera García Consuegra, Kinga Gál, Elly de Groen-Kouwenhoven, Lilli Gruber, Lívia Járóka, Timothy Kirkhope, Ewa Klamt, Magda Kósáné Kovács, Barbara Kudrycka, Stavros Lambrinidis, Claude Moraes, Inger Segelström, Ioannis Varvitsiotis, Donato Tommaso Veraldi, Stefano Zappalà, Tatjana Ždanoka

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Ignasi Guardans Cambó, Bárbara Dührkop Dührkop, Sophia in 't Veld, Sylvia-Yvonne Kaufmann, Vincent Peillon, Marie-Line Reynaud

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Pilar Ayuso, Iratxe García Pérez, Esther Herranz García, Mary Honeyball, Antonio López-Istúriz White, Ana Mato Adrover, Manolis Mavrommatis, María Isabel Salinas García, Alejo Vidal-Quadras

Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar)

...

STELLUNGNAHME des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (9.10.2006)

für den Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

zum Beitritt Rumäniens
(2006/2115(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Rodi Kratsa-Tsagaropoulou

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter ersucht den federführenden Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

–    unter Hinweis auf seine Erklärung vom 5. September 2006 zur internationalen Adoption in Rumänien[1],

1.   äußert Besorgnis über die Verschlechterung der Situation im Hinblick auf die Gleichstellung der Geschlechter, auf die die Kommission in ihrem Bericht vom Mai 2006 über die Fortschritte Rumäniens auf dem Weg zum Beitritt hingewiesen hat;

2.   begrüßt die Einsetzung eines parlamentarischen Ausschusses für Chancengleichheit in Rumänien (Beschluss 39/2004), der für die Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichstellung im rumänischen Gesetz sorgen, seine Einhaltung überwachen und seine Umsetzung in allen Bereichen der staatlichen Politik fördern soll;

3.   begrüßt die positiven Schritte, die kürzlich in Bezug auf die Umsetzung der Richtlinie 2002/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 zur Änderung der Richtlinie 76/207/EWG des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen[2] unternommen wurden, und fordert die Behörden nachdrücklich auf, die Übernahme aller gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Gleichbehandlung zu beschleunigen und sie effizient und vollständig umzusetzen;

4.   erinnert daran, dass Rumänien das Haager Übereinkommen über internationale Adoption ratifiziert hat, das für die Bekämpfung des Kinderhandels unerlässliche Schutzvorschriften vorsieht und dem Wohl des Kindes Vorrang einräumt und betont, dass die rumänischen Behörden im Juni 2001 ein Moratorium für internationale Adoptionen verkündet haben, an dessen Stelle 1. Januar 2005 ein Gesetz über den Schutz des Kindes getreten ist, dass dieses Moratorium rückwirkend ab dem 1. Dezember 2000 galt und damit die Prüfung mehrerer tausend Adoptionsanträge abrupt unterbrochen wurde;

5.   erinnert die rumänischen Behörden daran, dass

1. das Parlament in Ziffer 23 seiner Entschließung vom 15. Dezember 2005 über den Stand der Vorbereitungen Rumäniens auf den Beitritt zur Europäischen Union die rumänische Regierung nachdrücklich aufgefordert hat, die Anträge auf internationale Adoption zu regeln, die während des Moratoriums vom Juni 2001 eingereicht wurden,

2. das Parlament eine schriftliche Erklärung mit 408 Unterschriften angenommen hat, in der die rumänischen Behörden aufgefordert werden, die Prüfung der unerledigten Akten zum Wohl der Kinder wieder aufzunehmen;

fordert die rumänischen Behörden nachdrücklich auf, die Stellungnahmen des Parlaments gebührend zu berücksichtigen;

6.   begrüßt die zunehmende Beteiligung von Frauen im öffentlichen Leben, sowohl in der rumänischen Regierung als auch bei den ins Europäische Parlament entsandten Beobachtern, fordert jedoch, dass diese Anstrengungen verstärkt werden; betont die Notwendigkeit, die Vertretung von Frauen auf allen politischen Ebenen zu verbessern (der Frauenanteil bei den letzten Parlamentswahlen betrug nur 10,66%) und fordert alle politischen Parteien, Organisationen auf Staats- und Regierungsebene sowie die Sozialpartner auf, die Beteiligung von Frauen an allen Entscheidungsverfahren und in allen Organisationen zu fördern;

7.   äußert Besorgnis über das gravierende und fortbestehende Problem der Gewalt gegen Frauen, das besonders massiv im Zusammenhang mit dem Frauenhandel und der sexuellen Ausbeutung von Frauen innerhalb und außerhalb des Landes (800 000 Opfer jährlich nach den vom Ministerium für Justiz und Inneres vorgelegten Statistiken) sowie mit häuslicher Gewalt auftritt, und fordert die Regierung auf, entschiedene Maßnahmen zur Prävention und Bewusstseinsbildung und zur Bekämpfung dieses Verbrechens in Zusammenarbeit mit der allgemeinen Öffentlichkeit, den einschlägigen NRO sowie den Justiz- und Polizeibehörden auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene zu ergreifen;

8.   betont, welche wichtige Aufgabe dem Nationalen Amt für Gleichstellung zukommt, und unterstreicht, dass das Amt einen eigenen Haushalt und eigene Zuständigkeiten erhalten muss und dass es auch personell angemessen ausgestattet sein muss; stellt fest, dass die Koordinierung zwischen dem Amt und den übrigen beteiligten Stellen verbessert werden muss;

9.   betont die Notwendigkeit, Gender-Statistiken zu führen, indem nach Geschlechtern getrennte Daten in allen Tätigkeitsbereichen erhoben werden, um diese zur Grundlage einer nationalen Gender-Politik zu machen;

10. betont die Notwendigkeit, Abhilfemaßnahmen für die Situation der Roma-Frauen und Mädchen zu schaffen, die in besonderem Maße von gesellschaftlicher Ausgrenzung und Benachteiligung betroffen sind, besonders im Bereich der Gesundheitsversorgung, Beschäftigung, Wohnung, Bildung und der Beteiligung am politischen und gesellschaftlichen Leben.

VERFAHREN

Titel

Beitritt Rumäniens

Verfahrensnummer

2006/2115(INI)

Federführender Ausschuss

AFET

Stellungnahme von
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

FEMM
18.5.2006

Verstärkte Zusammenarbeit – Datum der Bekanntgabe im Plenum

0.0.0000

Verfasserin
  Datum der Benennung

Rodi Kratsa-Tsagaropoulou
22.6.2006

Ersetzte(r) Verfasser(-in) der Stellungnahme

 

Prüfung im Ausschuss

12.9.2006

4.10.2006

 

 

 

Datum der Annahme

4.10.2006

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

17

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Emine Bozkurt, Hiltrud Breyer, Edite Estrela, Věra Flasarová, Lissy Gröner, Zita Gurmai, Rodi Kratsa-Tsagaropoulou, Urszula Krupa, Siiri Oviir, Marie Panayotopoulos-Cassiotou, Amalia Sartori, Eva‑Britt Svensson, Corien Wortmann-Kool und Anna Záborská.

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(-innen)

Lidia Joanna Geringer de Oedenberg, Anna Hedh und Bernadette Vergnaud.

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

 

Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar)

...

VERFAHREN

Titel

Beitritt Rumäniens zur Europäischen Union

Verfahrensnummer

2006/2115(INI)

Federführender Ausschuss
  Datum der Bekanntgabe der Genehmigung im Plenum

AFET
18.05.2006

Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

LIBE
18.05.2006

FEMM
18.05.2006

 

 

 

Nicht abgegebene Stellungnahme(n)
  Datum des Beschlusses

PETI

20.11.2006

AFCO

18.5.2006

JURI

21.6.2006

CULT

29.5.2006

PECH

13.6.2006

 

AGRI

30.5.2006

REGI 30.5.2006

TRAN

15.5.2006

IMCO

12.7.2006

ITRE

30.5.2006

 

ENVI

16.5.2006

EMPL

21.6.2006

ECON

15.5.2006

CONT

20.6.2006

BUDG

05.7.2006

 

INTA

30.5.2006

DEVE

28.8.2006

 

 

 

Berichterstatter(in/innen)
  Datum der Benennung

Pierre Moscovici
18.01.2005

 

Ersetzte(r) Berichterstatter(in/innen)

-

 

Prüfung im Ausschuss

13.11.2006

22.11.2006

 

 

 

Datum der Annahme

23.11.2006

Ergebnis der Schlussabstimmung

+

-

0

51

0

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Panagiotis Beglitis, Bastiaan Belder, André Brie, Elmar Brok, Philip Claeys, Véronique De Keyser, Giorgos Dimitrakopoulos, Alfred Gomolka, Klaus Hänsch, Richard Howitt, Anna Ibrisagic, Georgios Karatzaferis, Helmut Kuhne, Vytautas Landsbergis, Francisco José Millán Mon, Pierre Moscovici, Pasqualina Napoletano, Baroness Nicholson of Winterbourne, Tobias Pflüger, Paweł Bartłomiej Piskorski, Mirosław Mariusz Piotrowski, Bernd Posselt, Raül Romeva i Rueda, Jacek Emil Saryusz-Wolski, György Schöpflin, Gitte Seeberg, Marek Siwiec, István Szent-Iványi, Charles Tannock, Paavo Väyrynen, Jan Marinus Wiersma, Luis Yañez-Barnuevo García, Josef Zieleniec

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(in/innen)

Laima Liucija Andrikienė, Francisco Assis, Alexandra Dobolyi, Árpád Duka-Zólyomi, Kinga Gál, Milan Horáček, Tunne Kelam, Jaromír Kohlíček, Alexander Lambsdorff, Doris Pack, Aloyzas Sakalas, Csaba Sándor Tabajdi

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Adamos Adamou, Panayiotis Demetriou, Antonio López-Istúriz White, Marios Matsakis, Neil Parish, Luisa Fernanda Rudi Ubeda, Kyriacos Triantaphyllides

Datum der Einreichung

27.11.2006

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