BERICHT über das Thema „Eine europäische Strategie für nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie“ – Grünbuch

28.11.2006 - (2006/2113(INI))

Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
Berichterstatterin: Eluned Morgan

Verfahren : 2006/2113(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0426/2006
Eingereichte Texte :
A6-0426/2006
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Thema „Eine europäische Strategie für nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie“ – Grünbuch

(2006/2113(INI))

Das Europäische Parlament,

–       unter Hinweis auf das Grünbuch der Kommission „Eine europäische Strategie für nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie“ (KOM (2006) 0105)[1],

–       unter Hinweis auf das gemeinsame Dokument der Kommission und des Hohen Vertreters über die Außenbeziehungen im Energiebereich, das dem Europäischen Rat auf der Tagung am 15./16. Juni unterbreitet wurde,

–       unter Hinweis auf seinen in zweiter Lesung am 8. März 2005 festgelegten Standpunkt im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EG) Nr. .../2005 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen[2],

–       unter Hinweis auf seinen in erster Lesung am 26. Oktober 2005 festgelegten Standpunkt im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EG) Nr. …/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Grundregeln für die Gewährung von Gemeinschaftszuschüssen für transeuropäische Netze im Bereich Transport und Energie und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2236/95 des Rates[3],

–       unter Hinweis auf seinen in zweiter Lesung am 13. Dezember 2005 festgelegten Standpunkt im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie 2006/…/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen und zur Aufhebung der Richtlinie 93/76/EWG des Rates[4],

–       unter Hinweis auf seinen in zweiter Lesung am 4. April 2006 festgelegten Standpunkt im Hinblick auf den Erlass der der Entscheidung Nr. .../2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Leitlinien für die transeuropäischen Energienetze und zur Aufhebung der Entscheidung 96/391/EG und der Entscheidung Nr. 1229/2003/EG[5],

–       unter Hinweis auf seine legislative Entschließung vom 18. Mai 2006 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Vertrags zur Gründung der Energiegemeinschaft durch die Europäische Gemeinschaft[6],

–       unter Hinweis auf seine legislative Entschließung vom 16. November 2005 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Durchführung des Protokolls Nr. 9 über das Kernkraftwerk Bohunice V1 in der Slowakischen Republik zur Akte über die Bedingungen des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik[7],

–       unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. November 2005 zu der Verwendung der finanziellen Ressourcen für die Stilllegung von Leistungsreaktoren[8],

–       unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. November 2005 zu der Strategie für eine erfolgreiche Bekämpfung der globalen Klimaänderung[9]

–       unter Hinweis auf seine legislative Entschließung vom 14. Dezember 2004 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Mindestvorräte an Erdöl und/oder Erdölerzeugnissen zu halten (kodifizierte Fassung)[10],

–       unter Hinweis auf seinen in erster Lesung am 5. Juli 2005 festgelegten Standpunkt im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie 2005/…/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Elektrizitätsversorgung und von Infrastrukturinvestitionen[11],

–       unter Hinweis auf seine legislative Entschließung vom 5. Juli 2006 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Überwachung und Kontrolle der Verbringungen radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente[12],

–       unter Hinweis auf seine Entschließung vom14. Februar 2006 mit Empfehlungen an die Kommission zu Heizen und Kühlen aus erneuerbaren Energiequellen[13]

–       unter Hinweis auf seine Entschließung vom 29. September 2005 zu dem Anteil der erneuerbaren Energieträger in der EU und Vorschlägen für konkrete Maßnahmen[14],

–       unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. März 2006 zur Sicherheit der Energieversorgung in der Europäischen Union[15],

–       unter Hinweis auf seine Entschließung vom 1. Juni 2006 zu dem Grünbuch „Energieeffizienz oder weniger ist mehr“[16],

–       unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates vom 23./24. März 2006 zur Billigung des Grünbuchs der Kommission „Eine europäische Strategie für nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie“ sowie vom 15./16. Juni 2006 zum gemeinsamen Dokument der Kommission und des Hohen Vertreters über die Außenbeziehungen im Energiebereich,

–       unter Hinweis auf die Überlegungen der vom Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie am 12. September 2006 veranstalteten öffentlichen Anhörung zu dem oben genannten Thema,

–       unter Hinweis auf den Vertrag über eine Verfassung für Europa, gemäß dem die Energiepolitik in die gemeinsame Zuständigkeit der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten fällt,

–       gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

–       in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, des Entwicklungsausschusses, des Ausschusses für internationalen Handel, des Ausschusses für Wirtschaft und Währung, des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr und des Ausschusses für regionale Entwicklung (A6‑0000/2006),

1.  begrüßt das Grünbuch der Kommission „Eine europäische Strategie für nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie“, weist aber auf die Notwendigkeit hin, den sich ständig ändernden Gegebenheiten des gesamten Weltenergiemarktes Rechnung zu tragen, und betont die Bedeutung der Ausdehnung der Erzeugerperspektive auf einen systematischen Ansatz, bei dem Erzeugung, Verteilung und Verbrauch berücksichtigt werden, um eine europäische Energiepolitik zu entwickeln, die unter Beachtung der Marktmechanismen möglichst weit gehend eine Energieversorgung zu erschwinglichen Preisen aus kohlenstoffarmen und einheimischen Quellen gewährleistet und zugleich die Umwelt schont, der Klimaänderung entgegenwirkt und Energieeffizienz fördert;

2.  betont, dass die Kommission in ihrem Grünbuch festgestellt hat, dass eine Trillion Euro in den europäischen Energiemarkt investiert werden müsste, um die Energieversorgung in Europa dauerhaft zu sichern; stellt fest, dass nicht davon auszugehen ist, dass diese Mittel aus öffentlichen Haushalten finanziert werden können, und es daher wichtig ist, die Energieversorgungsunternehmen in der Europäischen Union in die Weiterentwicklung des energiepolitischen Konsenses einzubinden;

3.  fordert, auf der Frühjahrstagung des Europäischen Rates 2007 einen Aktionsplan zu verabschieden, der mindestens die folgenden Elemente enthalten sollte: der Verbraucher als Mittelpunkt der Energiepolitik, eine radikale Reform des EU-Systems für den Handel mit Emissionsberechtigungen, um den Markt zu Investitionen in eine Wirtschaft mit geringen CO2-Emissionen zu bewegen, die sich an einem festgelegten Ziel für die CO2-Emissionen der EU bis 2020 orientieren sollte, einschließlich eines Ziels von 25 % sauberer erneuerbarer Energie bis 2020 und eines verbindlichen Ziels für Kraftfahrzeugemissionen, eine bedeutende Verbesserung der Energieeffizienz, wirksamere Rechtsvorschriften im Hinblick auf die Wettbewerbspolitik und die vollständige eigentumsrechtliche Entflechtung der Energienetze, verbindliche Mindestleitlinien für die Regulierungseinrichtungen, einschließlich des Verfahrens für die Ernennung von Regulierern, Unabhängigkeit, Transparenz und Kontrolle, eine ambitionierte FuE-Strategie auf dem Gebiet der sauberen Energietechnologien, eine gemeinsame Strategie für Energie-Außenpolitik und die vollständige Umsetzung aller gegenwärtigen EU-Rechtsvorschriften im Energiebereich;

Nachhaltigkeit

Klimaänderung

4.  weist darauf hin, dass die Klimaänderung erhebliche Umweltprobleme verursacht, die ein umgehendes Tätigwerden auf EU-Ebene und internationaler Ebene erfordern; ist der Auffassung, dass bis 2050 der allergrößte Teil des Energiebedarfs der EU aus kohlenstofffreien Quellen oder durch Technologien, die Treibhausgasemissionen unterbinden, gedeckt werden muss, und dass deshalb ein genauer Fahrplan für das Erreichen dieses Ziels aufgestellt werden sollte; fordert die Entscheidungsträger in der Europäischen Union auf, vor Ende des nächsten Jahres ein verbindliches Ziel für CO2-Emissionen im Jahr 2020 und ein Richtziel für CO2-Emissionen im Jahr 2050 zu vereinbaren, und vertritt die Auffassung,

a)    dass die Kommission eine Überarbeitung des Systems für den Handel mit Emissionsberechtigungen vorschlagen sollte, das eine wirtschaftlich vertretbare Bewirtschaftung der Gutschriften dieses Systems mit sich bringt, etwa durch stufenweisen Übergang zur Versteigerung oder durch die Festlegung von Zielvorgaben anhand des Emissionsaufkommens, wobei das genannte System auf einer sorgfältigen Bewertung der wirtschaftlichen und ökologischen Folgen, einer umfassenden Begutachtung der Zuteilungsmethoden, der allgemeinen Heranziehung von Flexibilitätsmechanismen und einem überprüften Sanktionssystem basieren sollte;

b)    dass im zweiten Finanzierungszeitraum (2008–2012) bei der Zuteilung von Finanzmitteln darauf geachtet werden sollte, dass dabei Maßnahmen zur Reduzierung der CO2-Emissionen und des Energieverbrauchs durch die Modernisierung von Kraftwerken eingeleitet werden;

c)    dass das System zur Emissionsbegrenzung und zum Handel mit Emissionsberechtigungen international ausgedehnt werden und eine längere als die gegenwärtig vorgesehene Laufzeit haben sollte;

d)    dass das System für weitere Sektoren mit umfangreichen Emissionen, einschließlich sämtlicher Frachtverkehrsarten, gelten sollte und dass aufgrund einer Folgenabschätzungen eine Strategie zur Verringerung der Emissionen des Schiffsverkehrs ausgearbeitet und möglichst rasch ein eigenes System für den Luftverkehr eingeführt werden sollte;

e)    dass die Kommission angesichts der Fluktuation bei den Preisen für Emissionszertifikate bestimmte mäßigend wirkende Optionen in Erwägung ziehen sollte und dass dazu die Förderung des Vertrauens in den Markt durch erhöhte Markttransparenz gehören sollte, z.B. durch rechtzeitige und einheitliche Veröffentlichung von Emissionsdaten in der gesamten EU, sowie eine ausgedehnte Anwendung der Flexibilitätsmechanismen des Kyoto-Protokolls (gemeinsame Durchführung und saubere Entwicklung) zur Erhöhung der Marktliquidität;

f)     dass die Kommission bis 2007 prüfen sollte, auf welche Weise einzelstaatliche Zuteilungsverfahren weiter harmonisiert und wie die Methoden des Systems nach dem Muster der Wertpapiermarktregeln vereinfacht und transparenter gemacht werden sollten;

5.  verweist auf die genannte Entschließung zur Strategie für eine erfolgreiche Bekämpfung der globalen Klimaänderung, worin wesentliche Emissionsreduzierungen – 30% bis 2020 bzw. 60-80% bis 2050 – gefordert werden, und betont, dass die EU-Strategie zur Klimaänderung auf verbindlichen Treibhausgas-Emissionszielen aufbauen sollte; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die externen Kosten, einschließlich der durch den Klimawandel bedingten, in die Energiepreise zu internalisieren und widersinnige Anreize, wie Subventionen für fossile Brennstoffe, abzuschaffen;

Forschung und Entwicklung und Innovation

6.  fordert den Europäischen Rat auf, auf seiner Frühjahrstagung im März 2007 dafür zu sorgen, dass die künftige Energiepolitik für Europa wirksam von einer ehrgeizigen FuE-Strategie im Energiebereich unterstützt wird, die angemessenere öffentliche Mittel und starke Anreize für eine verstärkte private FuE-Finanzierung – zur Erfüllung von Verpflichtungen im Rahmen der sozialen Verantwortung von Unternehmen – umfasst; fordert die Mitgliedstaaten auf, eine Strategie zur Erhöhung der Mittel für den Bereich Energieforschung auszuarbeiten, insbesondere anlässlich der Halbzeitüberprüfung der EG-Haushaltsmittel im Siebten Rahmenprogramm Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration und im spezifischen Programm „Intelligente Energie“; verlangt einen europäischen strategischen Plan für Energietechnologien und wünscht, dass darin die Bereiche der mittel- und langfristigen Erforschung der neuen Energietechnologien abgedeckt werden, besonders Energiespeicherung;

Energieeffizienz und ‑einsparung

7.  fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass der Beitrag von Wasserstoff- und Brennstoffzellenanwendungen zur Beschleunigung des Übergangs von dem auf fossilen Brennstoffen beruhenden zu einem effizienten und CO2-armen Energie- und Verkehrssystem bei den kurzfristigen energie- und verkehrspolitischen Maßnahmen und in den unterstützenden Gremien erörtert wird;

8.  verweist darauf, dass die EU ein wichtiger Akteur in Initiativen wie der Internationalen Partnerschaft für eine Wasserstoffwirtschaft (IPHE)[17] und dem Internationalen Thermonuklearen Versuchsreaktor (ITER)[18] bleiben muss;

9.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, einen Fahrplan zur klima- und umweltfreundlichen Innovation zu schaffen, der nicht nur auf technischer Innovation, sondern auch auf der Entwicklung von Strategien zur Erhöhung der Marktdurchdringung der besten verfügbaren Technologien und organisatorischen Verbesserungen, z.B. im Logistiksektor, beruht;

10.  fordert die Kommission auf, die bestehenden Energieplattformen einer Energieprüfung zu unterziehen, um die Koordinierung und den Austausch von Fachkenntnissen zu verbessern;

11.  stellt fest, dass Forschung im Bereich der Energietechnologien ein wichtiger Baustein zur Erschließung von Exportmärkten ist; fordert die Kommission daher auf, die Erforschung sämtlicher Energieträger (konventioneller, kerntechnischer und erneuerbarer) weiter zu unterstützen, um Europa neben einer möglichen selbstbestimmten Nutzung in den einzelnen Mitgliedstaaten der EU auch die Erschließung von Exportmärkten zu ermöglichen;

Investitionen

12.  erinnert an die Notwendigkeit bedeutender Investitionen in die Strom- und Erdgasinfrastruktur, um die Energieversorgung in Europa sicherzustellen; fordert die Kommission auf,

       a)  zur Schaffung eines positiven Investitionsklimas beizutragen,

            b)  sicherzustellen, dass die Märkte den Investoren die richtigen Investitionssignale geben können;

13.  fordert, da die Stromnetze an den zunehmenden Anteil der erneuerbaren Energieträger und der dezentralisierten Erzeugung angepasst werden müssen, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Forschung im Bereich der erforderlichen Informations- und Kommunikationstechnologien weiter zu fördern;

14.  befürwortet die Mitwirkung der regionalen Beteiligten an der energiepolitischen Debatte, weil viele Probleme durch Investitionen auf regionaler und kommunaler Ebene gelöst werden können, insbesondere durch Förderung der Nutzung unterschiedlicher und erneuerbarer Energiequellen; betont die Möglichkeiten für Unternehmer des Bereichs der KMU bei Energieinvestitionen sowie die Rolle, die Investitionen in erneuerbare Energiequellen (d.h. in Biomasse und Biotreibstoffe sowie Fernwärme) für die regionale und kommunale Entwicklung spielen können; fordert daher die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, regionale und örtliche Behörden an diesen Debatten zu beteiligen, damit sie sich stärker auf die Förderung von erneuerbaren Energiequellen im allgemeinen Energiemix festlegen;

15.  macht auf die Probleme aufmerksam, denen sich Grenzregionen aufgrund der Unterschiede in der Energiepolitik der einzelnen Staaten, des Mangels an Information zwischen den Energieversorgern der Mitgliedstaaten und des Fehlens einer harmonisierten gemeinschaftlichen Energiepolitik gegenüber sehen;

16.  betont den positiven Effekt, den die Förderung und der Ausbau von Technologien für regenerative Energieträger auf die Schaffung neuer dauerhafter und hoch qualifizierter Arbeitsplätze hat;

Energieversorgungssicherheit

Energieeffizienz und Energieeinsparung

17.  fordert den Rat und die Kommission auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die EU bis 2020 zu der energieeffizientesten Gesamtwirtschaft der Welt zu machen und Energieeffizienzmaßnahmen zu einer horizontalen Priorität für alle EU-Politikbereiche zu erklären; fordert die Kommission auf, für die rechtzeitige Umsetzung der einschlägigen Richtlinien zu sorgen, legt dem Rat nahe, die Vorschläge im Aktionsplan zur Energieeffizienz zu billigen, und fordert die Mitgliedstaaten auf, bewährte Praxis als Grundlage für die einzelstaatlichen Aktionspläne zur Energieeffizienz heranzuziehen, die bis Juni 2007 unterbreitet werden sollen; fordert die Kommission auf, ausreichend Personal auf allen Ebenen bereitzustellen, um die in dem Aktionsplan vorgeschlagenen Maßnahmen in konkrete Aktionen umzusetzen; weist darauf hin, dass das EU-Ziel, bis 2020 20 % Energie einzusparen, bereits zu 50 % erreicht wäre, wenn die Mitgliedstaaten die geltenden EU-Rechtsvorschriften in vollem Umfang anwenden würden; fordert den Präsidenten der Kommission auf, sich für ein weltweites Übereinkommen über Energieeffizienz einzusetzen;

18.  weist darauf hin, dass sehr viel versprechende Technologien für den Einsatz in Verfahren der Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung zur Verfügung stehen und dass Fernwärme auch für künftige erneuerbare Energiequellen eine Infrastruktur bietet;

19.  erinnert daran, dass 40 % aller Energie in der EU in Gebäuden verbraucht wird und dort ein riesiges Potenzial zur Senkung dieses Verbrauchs bei der Planung neuer und der Modernisierung bestehender Gebäude gegeben ist; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die derzeitige Gebäuderichtlinie zu revidieren, um auch Gebäude unter 1000 m² einzubeziehen; fordert die Kommission auf, darauf hinzuwirken, dass in allen Gebäuden der EU-Institutionen ein Beispiel gegeben und bis 2012 Kohlenstoffneutralität erreicht wird; ist der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten sich verpflichten sollten, dafür zu sorgen, dass dies auch bei allen Gebäuden ihrer nationalen Regierungen der Fall ist, und dass dieses Ziel bis 2015 auf Gebäude der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften ausgedehnt werden sollte; fordert die Kommission auf, ein Programm im Hinblick auf die groß angelegte Verwirklichung von Häusern und Gebäuden in der EU, die keine Energie verbrauchen oder sogar Energie abgeben, durchzuführen;

20.  fordert den Präsidenten der Kommission auf, eine Zusammenkunft von Vertretern der größten Städte der Mitgliedstaaten einzuberufen zum Zweck des Austauschs von Erfahrungen über kommunale Energieeinsparungsprojekte und im Bemühen darum, die Energienutzung in Städten effizienter zu machen; ist der Auffassung, dass ernst zu nehmende Anstrengungen zum Ausbau der Stromerzeugung mit Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung und der Fernwärme unternommen werden sollten; fügt hinzu, dass diese Technologien sehr viel versprechend im Hinblick auf eine verstärkte Nutzung von Biomasse und Biokraftstoffen sind, und betont, dass Fernwärme auch für künftige erneuerbare Energiequellen eine Infrastruktur bietet; ist der Auffassung, dass die Kommission in diesen Angelegenheiten eng mit dem Ausschuss der Regionen zusammenarbeiten sollte;

21.  fordert die Kommission auf, bis spätestens Frühjahr 2007 Durchführungsmaßnahmen in Bezug auf energieeffiziente Produkte im Sinn der Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2005 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte [19] vorzulegen;

22.  fordert die Kommission auf, die Industrie darin zu unterstützen, intelligente Mess- und Entgeltsysteme zu entwickeln und zu verbreiten, und zwar möglicherweise in Form von intelligenten Verbrauchsmesssystemen mit Fernsteuerung (AMM); fordert die Kommission auf, eine gründliche Kosten-Nutzen-Analyse dieser Maßnahmen durchzuführen und dabei Veränderungen im Verbraucherverhalten zu berücksichtigen;

23.  ist der Auffassung, dass die Besteuerung eine wichtige Rolle bei der Verbesserung der Energieeffizienz spielt; ist der Auffassung, dass Anstrengungen unternommen werden müssen, damit in den Steuersystemen der Mitgliedstaaten Unterschiede zu Gunsten energieeffizienter Praxis gemacht werden;

24.  weist die Kommission auf die Notwendigkeit hin, die Strukturfonds der EU für eine umfassende Modernisierung der Wärmeisolierungen in Wohngebäuden heranzuziehen, insbesondere in den neuen Mitgliedstaaten, wodurch der Energieverbrauch erheblich gesenkt und CO2-Emissionen verringert werden können;

25.  fordert eine umfassende EU-Strategie im Verkehrssektor, die auf die schrittweise Abkehr von fossilen Brennstoffen, die Verringerung der Abhängigkeit der EU von Öl und die allmählich zunehmende Nutzung umweltfreundlicher Energieträger im Verkehr ausgerichtet ist; spricht sich für eine Umstellung auf die energieeffizientesten und saubersten Verkehrsmittel aus, die insbesondere aufgrund neuer Rechtsvorschriften herbeigeführt werden sollte, einschließlich Rechtsvorschriften für die Automobilindustrie und einschließlich der Förderung der Markteinführung von ans Stromnetz anschließbaren Hybridautos und vollelektrischen Fahrzeugen;

26.  weist darauf hin, dass zahlreiche Gebiete in Randlage und äußerster Randlage aufgrund ihrer geografischen oder klimatischen Besonderheiten (Sonneneinstrahlung, Wind, Biomasse, Wellenkraft usw.) ein beträchtliches Potenzial zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen aufweisen, das hoffentlich stärker genutzt wird, insbesondere im Hinblick auf die Erreichung der Ziele von Kyoto;

27.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von kleinen und mittleren Unternehmen zu treffen, wozu insbesondere bewusstseinsbildende Maßnahmen und die Erleichterung des Zugangs zu finanziellen Mitteln, unter anderem der Strukturfonds, der EBRD und der EIB, gehören, damit solche Unternehmen Investitionen zur Senkung des Energieverbrauchs tätigen können;

28.  verlangt die Förderung von mehr Energieeffizienz in Drittstaaten und befürwortet die Absicht der Kommission, die Verabschiedung eines internationalen Übereinkommens über Energieeffizienz voranzutreiben;

29.  betrachtet das in der Richtlinie zur Erreichung von Energieeffizienz vereinbarte Benchmarking-System als ein wirtschaftlich vernünftiges, unbürokratisches und wirksames Mittel zur Erhöhung der Energieeffizienz und schlägt vor, dass dieses System in größerem Umfang in anderen Energiesektoren verwendet wird; fordert die Kommission auf, sich um beschleunigte Einführung gemeinsamer Benchmarks in der EU in allen relevanten Bereichen auf der Grundlage sektoraler Energieeffizienzindikatoren gemäß Artikel 16 der Richtlinie 2006/32/EG über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen zu bemühen;

Energieträgermix

30.  ist der Auffassung, dass die Diversifizierung der Energiequellen, gemeinsam mit der verstärkten Nutzung heimischer Energiequellen und dezentraler Energieerzeugung, die Versorgungssicherheit erhöhen wird, räumt jedoch ein, dass sich Entscheidungen über den Energiefächer in einem Mitgliedstaat auf die Versorgungssicherheit in anderen Mitgliedstaaten auswirken können; betrachtet die Abhängigkeit der EU von einer begrenzten Zahl von Energieerzeugern und Versorgungswegen als erhebliches Risiko für die Stabilität und den Wohlstand der EU; begrüßt die Einführung eines Mechanismus, der rasche Solidarität und Hilfe für Mitgliedstaaten ermöglicht, die mit Schwierigkeiten aufgrund von Schäden an ihren Infrastrukturen konfrontiert sind;

31.  hält es für entscheidend, dass die europäische Energiestrategie auf größtmöglicher Subsidiarität beruht und Entscheidungen über den Energieträgermix weiterhin Angelegenheit der EU-Mitgliedstaaten sind;

32.  begrüßt das von der GD TREN der Kommission im Juli 2006 vorgelegte offizielle Szenario zur Effizienz und zu erneuerbaren Energiequellen sowie die vom Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie in Auftrag gegebene und ihm am 9. Oktober unterbreitete Untersuchung zur Energieversorgungssicherheit; fordert die Kommission nachdrücklich auf, beide Szenarien als Grundlage für die für Januar 2007 geplante Überprüfung im Energiebereich zu nehmen;

33.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ohne die kurz- und mittelfristigen Kosten zu übersehen, jenen Formen von Energie Priorität einzuräumen, die die Abhängigkeit von Importen, insbesondere fossilen Brennstoffen, reduzieren, die Umwelt schonen, nachhaltig sind und die Gefahr der Unterbrechung einer kontinuierlichen Belieferung, nicht zuletzt dank einer dezentralisierten Erzeugung, senken;

34.  fordert den Präsidenten der Kommission auf, das Vorhaben der monatlichen Veröffentlichung der europäischen Bestände an Erdöl und Erdölprodukten sowie der eingeführten und ausgeführten Mengen, aufgeschlüsselt nach Produktart (Rohöl, Benzin, Dieselöl, Heizöl, sonstige), zu Ende zu führen; stellt fest, dass diese Daten (wenn sie allgemein bekannt gemacht werden, wie in den USA) die Möglichkeit gäben, Spannungen auf dem Weltmarkt besser abzuschätzen, davon den voraussichtlichen Verbrauch in Europa abzuleiten und die bevorzugte Ausrichtung der Marktteilnehmer auf amerikanische Bestände zu reduzieren, und dass sie dadurch einen Beitrag zur Dämpfung der Schwankungen der Erdölpreise leisten würden;

35.  fordert die Kommission auf, eine transparente und objektive Debatte über den künftigen Energieträgermix zu führen, wobei die Vor- und Nachteile aller Energieträger einschließlich der ökonomischen und ökologischen Kosten und der Folgewirkungen berücksichtigt werden sollten;

36.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, bis spätestens Ende 2008 ein neues Modell für die EU im Bereich Energie und Verkehr auszuarbeiten; ist der Auffassung, dass ein solches grundlegendes Modell in enger Zusammenarbeit zwischen den Dienstsstellen der Kommission, der IEA und den einzelstaatlichen Regierungen entwickelt werden und sich auf Vereinheitlichung aller statistischen Energie- und Verkehrsdaten in Europa richten sollte; ist der Ansicht, dass das Modell anschließend die Vielfalt der bestehenden Modelle in den einzelnen Kommissionsdienststellen ersetzen und auch die Energiestatistiken in ganz Europa harmonisieren wird; stellt fest, dass das Modell frei verfügbar sein sollte und auf Verlangen von den verschiedenen Interessenten zur Entwicklung verschiedener Szenarien für die künftige Energieversorgung in der EU genutzt werden könnte, wie es derzeit in den Vereinigten Staaten der Fall ist;

37.  empfiehlt, dass die EU mit Blick auf die erhöhte Diversifizierung der Energiequellen einen langfristig stabilen politischen Rahmen festlegt, um das erforderliche Investitionsklima zu schaffen; ist der Auffassung, dass dieser Rahmen das EU-Ziel einer mindestens 20-prozentigen Verbesserung der Energieeffizienz bis 2020 vorgeben sollte, und fordert die Kommission auf, einen Rahmen für harmonisierte Stützungsregelungen für erneuerbare Energiequellen als Teil des Fahrplans für erneuerbare Energiequellen vorzulegen, verbindliche sektorale Ziele im Hinblick auf einen Anteil von 25 % an erneuerbaren Energiequellen im Primärenergiebereich bis 2020 sowie einen Fahrplan auf der Ebene des Rates und der Kommission aufzustellen für das Erreichen eines Anteils der erneuerbaren Energiequellen von 50 % bis 2040, des Zielwertes von 30 % weniger CO2 in der EU bis 2020 und von 60–80 % weniger bis 2050;

38.  betont, dass in dem Zwang zur Änderung des gegenwärtigen Energieerzeugungsfächers keine Belastung sondern eine Chance liegt; ist der Auffassung, dass die Nutzung von Sonnenergie, Windenergie, Biomasse, Wasserkraft und Erdwärme und die verstärkte Nutzung von Energieeffizienztechnologien dazu beitragen werden, den Verpflichtungen von Kyoto und aus dem UN-Rahmenübereinkommen zur Klimaänderung zu entsprechen und zudem die Innovation zu stärken, Arbeitsplätze zu schaffen und die Wettbewerbsfähigkeit in Europa zu erhöhen;

39.  ist der Auffassung, dass in die geplante Überprüfung der Energiestrategie die Arbeit der geplanten europäischen Stelle zur Beobachtung der Energieversorgung (die nicht unabhängig sein sollte) integriert werden sollte und dass diese Stelle regelmäßig die Versorgungssicherheit analysieren sollte; ist der Auffassung, dass die Überprüfung der Energiestrategie eine strategische Analyse der Probleme der EU im Energiesektor, einschließlich der außenwirtschaftlichen Aspekte, umfassen sollte; fordert die Kommission auf, im Rahmen der Überprüfung der Energiestrategie eine Methode auszuarbeiten, die den Mitgliedstaaten die Möglichkeit gibt, das Für und Wider verschiedener politischer Optionen in Bezug auf Umweltschutz, Versorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und Schaffung von Arbeitsplätzen zu analysieren, und die dadurch zur Begrenzung von Risiken beiträgt; begrüßt das Bemühen der Kommission, die Subventionen und Kosten aller Energiequellen eingehend zu untersuchen, einschließlich der Internalisierung externer Kosten im Rahmen der Überprüfung der Energiestrategie, unter Anwendung des Lebenszyklus- und des Well-to-Wheel-Ansatzes; empfiehlt, auf europäischer Ebene eine mittel- und langfristige Analyse der künftigen Entwicklung von Angebot und Nachfrage durchzuführen, durch die der Investitionsbedarf, besonders im Bereich Energieerzeugung, ermittelt werden kann und die die Unternehmen mehr in den Vordergrund rückt; empfiehlt, eine Kosten-Nutzen-Analyse des Beitrags der einzelnen Energieträger zu den drei energiepolitischen Zielen der EU vorzunehmen: Versorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit;

40.  ist der Auffassung, dass die Überprüfung der Energiestrategie auch handelspolitische Probleme betreffen sollte, d.h., dass die Auswirkungen der internationalen Zusammenarbeit und bereits unterschriebener und unterschriftsreifer langfristiger Verträge analysiert und die Übereinstimmung der Politik der Unternehmen mit der Politik der Mitgliedstaaten und der EU einer Beurteilung unterzogen werden sollten;

41.  erinnert daran, dass Erdöl in der EU noch immer die wichtigste Primärenergiequelle ist und hier die EU nahezu völlig auf Einfuhren angewiesen ist; bedauert, dass sich die Kommission mit dieser Tatsache im Grünbuch nicht befasst; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, der Notwendigkeit einer Verringerung der Verwendung von Erdöl, einer Verringerung der Importabhängigkeit und eines Beitrags zur Senkung der CO2-Emissionen Rechnung zu tragen;

42.  fordert von den Mitgliedstaaten nachdrücklich, einen systematischen Ansatz zu wählen, der wirtschaftliche, ökologische und technische Aspekte der Erzeugung, der Verteilung und des Verbrauchs von flüssigen und gasförmigen Biokraftstoffen, insbesondere im Verkehr, umfasst, damit ein besserer Zugang zu Biokraftstoffen besteht und der Handel mit ihnen begünstigt wird; verlangt die uneingeschränkte Umsetzung bereits bestehender verbindlicher Rechtsakte; fordert die Kommission auf, die technischen und administrativen Hemmnisse zu beseitigen, die den Grad der Beimischung festschreiben, und für Einheitlichkeit in den einzelnen Politikbereichen, wie Verkehr, Landwirtschaft und Handel, und dafür zu sorgen, dass flüssige und gasförmige Biokraftstoffe als Option im Verkehrsbereich und nicht nur als Brennstoffe zur Stromerzeugung anerkannt werden; legt den Mitgliedstaaten nahe, ein von der Kommission einzuführendes verbindliches, umfassendes Zertifizierungssystem in Betracht zu ziehen, das die in allen Phasen nachhaltige Erzeugung von Biokraftstoffen und die Aufstellung einer Treibhausgasbilanz von in der EU erzeugten ebenso wie eingeführten Biokraftstoffen während des gesamten Lebenszyklus ermöglicht;

43.  fordert die Kommission auf, möglichst bald einen Vorschlag für eine Richtlinie über Heizen und Kühlen mit erneuerbaren Energiequellen vorzulegen, und verweist auf seine Entschließung vom 14. Februar 2006 mit Empfehlungen an die Kommission und den Rat zu Heizen und Kühlen mit erneuerbaren Energiequellen;

44.  fordert die Kommission auf, mittelfristig der wichtigen Rolle fossiler Kraftstoffe und der Möglichkeit weiterer Studien im Hinblick auf die Senkung ihrer Kohlenstoffintensität – entsprechend dem 2°C-Ziel im Zusammenhang mit der Senkung der CO2-Mengen – Rechnung zu tragen; ist der Auffassung, dass dabei die stetige Modernisierung, die Steigerung der Effizienz von Anlagen, die Entwicklung neuer Generationen von Anlagen, die mit Vergasung arbeiten und neben Strom chemische Stoffe erzeugen, die Weiterentwicklung einer wirtschaftlichen Methode der Kohlendioxidabscheidung und ‑speicherung bei Kohle, Erdgas und Erdöl – entsprechend den Entscheidungen der Europäischen Technologieplattform für fossile Brennstoffe einsetzende emissionsfreie Kraftwerke – und die Beseitigung von durch Gemeinschaftsrecht geschaffenen Schranken gefördert werden sollten;

45.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, zu erkennen, wie wichtig lokale einheimische Energiequellen in der EU in soziökonomischer Hinsicht sind, und den Ausbau dieser Energiequellen als Beitrag zur Sicherung der Energieversorgung in Europa zu fördern;

46.  bedauert, dass im Grünbuch die Verringerung der Abhängigkeit vom Öl nicht wichtig genug genommen wird, wo Erdölerzeugnisse doch noch immer die wichtigste Primärenergiequelle in der EU sind und die EU fast vollständig von Einfuhren abhängig ist;

47.  fordert die Kommission auf, die transeuropäischen Energienetze zu verwirklichen und einen vorrangigen Verbundplan aufgrund des kürzlich geänderten Beschlusses zur Festlegung der Leitlinien für die transeuropäischen Energienetze aufzustellen, dabei aber auch die Infrastrukturen für die Abnahme bzw. Wiedervergasung von Flüssiggas und die Speicheranlagen zu berücksichtigen; ist der Überzeugung, dass für alle, auch die erneuerbaren Energiequellen, ein gleicher, diskriminierungsfreier Zugang zu den Stromnetzen bestehen sollte, damit die weitere Integration der Märkte begünstigt und die Versorgungssicherheit gewährleistet wird; ist der Auffassung, dass Offshore-Windenergieanlagen zuerst in das regionale Stromnetz und erst im Endergebnis in die transeuropäischen Energienetze eingebunden werden sollten;

48.  fordert die Kommission auf, den Ausbau von auf dem Meer beruhenden erneuerbaren Energiequellen (Offshore-Windkraftanlagen, Wellen- und Gezeitenkraftwerke), vor allem in der Nordsee, der Ostsee, der Irischen See und im Mittelmeer, und von Sonnenenergie, gerade im Mittelmeerraum, besonders wichtig zu nehmen, um sicherzustellen, dass diese Energiequellen in den Fahrplan für erneuerbare Energiequellen von 2007 aufgenommen und ihre Nutzung rasch voll ausgebaut wird;

49.  betrachtet die Kernenergie als Element der politischen Debatte in Europa über den Energiemix; würdigt die Rolle, die die Kernenergie derzeit in einigen Mitgliedstaaten bei der Aufrechterhaltung der Stromversorgungssicherheit, als Teil des Energiefächers und als eine Möglichkeit der Vermeidung von CO2-Emissionen spielt; vertritt die Auffassung, dass Entscheidungen darüber, ob die nukleare Energieerzeugung in bestimmten Mitgliedstaaten weiterhin eine Rolle spielen soll, entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip nur auf der Ebene der Mitgliedstaaten getroffen werden können;

50.  fordert die Kommission auf, das Thema des Ausbaus der Kernenergie in den Mitgliedstaaten zu erörtern und dabei die Vorteile dieser Technologie (geringe Kostenvolatilität bei der Stromerzeugung, hohe Versorgungssicherheit, keine CO2-Emissionen) und Risiken, die aus dem Betrieb von Kernkraftwerken resultieren (Unfälle, Lagerung von Abfällen) zu berücksichtigen;

51.  weist darauf hin, dass es in Anbetracht der starken Abhängigkeit der Europäischen Union von Einfuhren besonders wichtig ist, die Vielfalt an Lieferländern und Transitwegen zu erhöhen;

52.  stellt fest, dass Entscheidungen über die Zusammensetzung des Energieträgermix den spezifischen nationalen und regionalen Gegebenheiten Rechnung tragen müssen; ist daher der Auffassung, dass sich die Förderung erneuerbarer Energieträger an den jeweiligen geografischen, klimatischen und wirtschaftlichen Bedingungen auszurichten hat;

Infrastruktur und Investitionen auf dem Gebiet der Energieversorgungssicherheit

53.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die politischen Verpflichtungen zum Aufbau der fehlenden Energieverbindungen unter besonderer Berücksichtigung der entlegenen Regionen und der Grenzregionen in der EU, wie den baltischen Ländern, umzusetzen; verweist auf die Notwendigkeit von Investitionen zur Verwirklichung dieses Ziels und fordert die Kommission auf, ein günstiges Investitionsklima zu schaffen, damit von den Märkten die richtigen Signale an Investoren ausgehen; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, gründlich die Umweltaspekte zu prüfen, bevor größeren Infrastrukturinvestitionen zugestimmt wird, beispielsweise der geplanten nordeuropäischen Fernleitung North Stream;

54.  ist der Auffassung, dass für die Förderung erneuerbarer Energieträger neben dem ökologischen Nutzen auch die wirtschaftliche Effizienz ausschlaggebend sein soll, damit die finanzielle Belastung für Endverbraucher möglichst gering gehalten werden kann;

Außenbeziehungen

55.  ist der Auffassung, dass die Formulierung einer gemeinsamen Haltung der EU im Dialog mit Drittstaaten ihre Fähigkeit zu Verhandlungen mit energieerzeugenden und energieverbrauchenden Ländern verbessern wird und dass das für Energie zuständige Mitglied der Kommission sich an ein genau festgelegtes Mandat halten sollte, in dem eine europäische Vorstellung zur langfristigen energiewirtschaftlichen Planung dargelegt wird;

56.  fordert die Mitgliedstaaten auf, zur Verbesserung der Zusammenarbeit mit den Organen der EU eine Liste vorrangiger Bereiche der Energie-Außenpolitik aufzustellen, in denen sie Einigung erzielt haben, und zwar unter anderem:

         a)   Zielvorgaben in Bezug auf Klimaänderung, Energieeffizienz und Energieeinsparung, Fortentwicklung von Technologien für erneuerbare Energiequellen,

         b)   Menschenrechte und sozialer Dialog im Hinblick auf die Festlegung von Maßstäben für die soziale Verantwortung von Unternehmen vor Ort, und zwar sowohl auf EU- als auch auf VN-Ebene,

         c)   Aufnahme eines auf Energie bezogenen Vertragsteils in alle neuen Handelsabkommen und internationalen Abkommen der EU, unter Beachtung der Grundsätze der Gegenseitigkeit, der Transparenz und der Rechtsstaatlichkeit,

         d)   auf EU-Ebene Einführung eines Austauschs von Informationen über umfangreiche Erdgaslieferaufträge oder Aufträge zur Lieferung von Energieinfrastruktur an Drittstaaten,

         e)   Diversifizierung der Lieferungen und Transitwege für Erdöl und Erdgas unter Berücksichtigung der EU-Nachbarschaftspolitik;

57.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Investitionen und Marktteilnahmen von Unternehmen aus Energie liefernden Ländern in der Europäischen Union nur unter der Bedingung der Reziprozität, also der Investitionssicherheit in diesen Ländern, zu unterstützen, wobei eine Strategie zu verfolgen ist, in der die Weitergabe der besten verfügbaren Technologien kombiniert wird mit der Schaffung eines auf internationalen Regeln beruhenden stabilen Rahmens für Investitionen, dem das WTO-Übereinkommen und bilaterale Wirtschaftsabkommen zugrunde liegen;

58.  hält es für wesentlich für die EU, weiterhin eine Vorreiterrolle im weltweiten Kampf gegen den Klimawandel einzunehmen und für die Einhaltung der Ziele des Kyoto-Protokolls einzutreten; erachtet es als notwendig, dass die Bemühungen der EU um die Entwicklung von erneuerbaren und sauberen Energieressourcen von Technologien zur Energieeinsparung und für eine bessere Energieeffizienz im Einklang mit der im Jahr 2002 in Johannesburg vereinbarten Agenda für eine globale nachhaltige Entwicklung in alle Außenbeziehungen aufzunehmen;

59.  betont die Notwendigkeit, eine gemeinsame Energiepolitik zu schaffen, die die Regulierung des Binnenmarktes und externe Aspekte betrifft und dabei den politischen und wirtschaftlichen Interessen aller Mitgliedstaaten Rechnung trägt;

60.  hebt die Konzipierung eines Vertrags zur Gründung einer europaweiten Energiegemeinschaft als wichtig hervor;

61.  begrüßt im Zusammenhang mit dem Grünbuch die neue Initiative der Kommission zur Untersuchung des Zusammenwirkens zwischen der Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen und Konflikten in den Außenbeziehungen der Kommission und hebt die Beziehungen zwischen Energiesicherheit und Klimaschutz besonders hervor;

62.  fordert die Kommission auf, die Verringerung der Abhängigkeit von durch wenige Großlieferanten bereitgestellten fossilen Brennstoffen und die Diversifizierung der Energiequellen zum vorrangigen Ziel der EU-Energieaußenpolitik zu erklären; stellt fest, dass hierzu dem Parlament und dem Rat ein langfristiger Plan mit vorläufig festgelegten Fristen vorgelegt werden sollte;

63.  betont, dass eine neue Form des politischen Dialogs und der politischen Zusammenarbeit zwischen Verbraucherländern – besonders mit den USA, China, Indien und Japan – unverzichtbar geworden ist; weist darauf hin, dass ein ähnlicher Dialog zwischen den wichtigen Energieverbraucher- und -erzeugerstaaten ebenfalls notwendig geworden ist, um einen weltweiten energiepolitischen Ansatz zu schaffen; stellt fest, dass diese neuen Formen eines weltweiten energiepolitischen Dialogs darauf abzielen sollten, die Weltenergiemärkte stabil, sicher und transparent zu machen, und zugleich einen anhaltenden Schub zugunsten von umweltfreundlichen Energiequellen und Energieeffizienz bewirken sollten;

64.  fordert die Kommission und den Rat auf, eine strategische Energiepartnerschaft mit Ländern wie China, Indien, Südafrika, Brasilien und Mexiko einzugehen, um sie bei der Entwicklung von Strategien für die Nutzung nachhaltiger Energien finanziell zu unterstützen und so ihre Beteiligung an den Bemühungen zur Bekämpfung des Klimawandels sicherzustellen;

65.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, sich nicht nur auf eine engere Zusammenarbeit mit Russland zu konzentrieren, sondern auch die Zusammenarbeit mit anderen Energie exportierenden Ländern, insbesondere OPEC-Ländern, zu intensivieren; begrüßt die beabsichtigte Entwicklung einer EU-weiten Energiegemeinschaft;

66.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Gefahr eines Einbruchs der russischen Erdgaslieferungen nach 2010 infolge u. a. unzureichender Investitionen, massiver Leckagen und Energieverschwendung auf dem russischen Markt sehr ernst zu nehmen; fordert die Mitgliedstaaten auf klarzumachen, dass die notwendigen Investitionen mit größerer Wahrscheinlichkeit bei mehr Investitionssicherheit getätigt werden, weil es ohne langfristige Verträge nicht zu Investitionen kommt; besteht darauf, dass die Mitgliedstaaten und die Union in ihren energiepolitischen Beratungen von Russland verlangen, dass es das Transitprotokoll und den Energiechartavertrag ratifiziert, die entscheidend dazu beitragen, dass künftig die dringend nötigen Auslandinvestitionen in die russische Energieinfrastruktur getätigt werden und dass eine ausreichende Erdgasversorgung der EU gewährleistet sein wird;

67.  weist daraufhin, dass der Europäische Rat auf seinem informellen Treffen in Lahti übereingekommen ist, dass die Grundsätze der Energiecharta und die Ergebnisse des Treffens der G8 in das bevorstehende Abkommen zwischen der EU und Russland aufgenommen werden, und dass dazu unter anderem Folgendes gehört:

         a)   ein Mechanismus wie die in der WTO üblichen, durch den in Streitfällen zwischen der EU und Russland und/oder den einzelnen Investoren eine Einigung herbeigeführt wird,

         b)   eine Bestimmung über die gegenseitige Gewährung von Zugang zu Infrastrukturen,

         c)   Wettbewerbsvorschriften zur Begrenzung der Macht von Quasi-Monopol-Unternehmen, die noch keiner Endbündelung unterzogen worden sind, in Bezug auf den Zugang zu den betreffenden Energiemärkten,

         d)   Maßnahmen gegen das Problem technischer Ausfälle in Drittstaaten, die grenzüberquerende Lieferungen in einen Mitgliedstaat beeinträchtigen;

68.  betont, dass die prekäre Lage in Bezug auf Energieversorgungssicherheit und Klimaschutz häufig Auslöser internationaler Krisen und Konflikte ist, die Auswirkungen auf Demokratie, Menschenrechte und Armut haben;

69.  stellt fest, dass die Versorgungsprobleme auf den Gasenergiemärkten verschiedener Mitgliedstaaten im vergangenen Winter bereits zur Standortverlagerung von Unternehmen energieintensiver Industriezweige geführt hat; hält es in diesem Zusammenhang für erforderlich, Möglichkeiten zu prüfen, um die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern und zu überlegen, wie dieses Problem vorrangig in Angriff zu nehmen wäre, um das ordnungsgemäße Funktionieren bestehender und künftiger Verbundnetze sicherzustellen;

70.  fordert die EU auf, sich um die Einbeziehung von Bestimmungen über auf den Energiehandel in die WTO-Regelungen zu bemühen, die ermöglichen, dass diese Organisation eine internationale Schlichtungsstelle wird, die in der Lage ist, Meinungsverschiedenheiten im Bereich der Lieferung und Verteilung von Energie beizulegen;

71.  vertritt die Auffassung, dass die EU die Aufgabe hat, mit den betroffenen Staaten Lösungen für dezentralisierte Energie auszuarbeiten, die sich für ländliche Gebiete eignen;

72.  fordert die Kommission auf, das Problem der technischen Ausfälle in Drittstaaten, die grenzüberquerende Lieferungen in die Mitgliedstaaten beeinträchtigen, wie die Unterbrechung der Öllieferungen über die Rohrleitung „Druschba“, zu analysieren und dagegen vorzugehen;

73.  betont, dass der EU-Erdgasmarkt stärker diversifiziert werden muss, indem man sich um umfangreichere Energielieferungen unmittelbar von den Erzeugern im zentralasiatischen Raum bemüht, z.B. von Kasachstan, Aserbaidschan, Turkmenistan und Usbekistan;

74.  fordert Maßnahmen, durch die die gesamteuropäische Energiegemeinschaft fortentwickelt wird, indem der Energiegemeinschaftsvertrag auf die Türkei ausgedehnt und ein Beitritt der Maschrik- und der Maghreb-Staaten zur gesamteuropäischen Energiegemeinschaft in Aussicht genommen wird;

Energiebinnenmarkt und Wettbewerbsfähigkeit

75.  fordert die Mitgliedstaaten auf, einzuräumen, dass der Energiebinnenmarkt immer noch nicht vollkommen liberalisiert ist und dass seine vollständige Verwirklichung unbedingt geboten ist; ist der Auffassung, dass es eines festen politischen Rahmens und eines von Wettbewerb und Fairness gekennzeichneten Energiemarkts bedarf, um ein hohes Maß an energiewirtschaftlicher Unabhängigkeit, langfristige Stabilität, Effizienz, Rücksicht auf die Umwelt und Versorgungssicherheit herbeizuführen; fordert deshalb die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Notwendigkeit von Regulierungsmaßnahmen vor diesem Hintergrund sorgfältig zu prüfen;

76.  stellt fest, dass die Mitgliedstaaten bei der Liberalisierung des Energiemarktes sehr unterschiedlich vorgegangen sind und die Unterschiede zwischen den jeweils geltenden Rahmenbedingungen in den Mitgliedstaaten entsprechend ins Auge fallen;

77.  fordert den Europäischen Rat auf, auf seiner Frühjahrstagung im März 2007, eine erweiterte Vision der gemeinsamen europäischen Interessen im Energiesektor zu entwickeln, um den bislang fehlenden deutlichen politischen Rahmen für die Vollendung des Binnenmarktes zu schaffen;

78.  fordert die Kommission auf, auf Artikel 86 Absatz 3 des EG-Vertrags zurückzugreifen, um sich verstärkt um die Entflechtung der Erdgasinfrastrukturen zu bemühen, den Wettbewerb bei den Erdgastransitnetzen zu fördern und den Betreibern Anreize zu bieten, die Märkte für andere Betreiber als die traditionellen Erdgaslieferanten zu öffnen;

79.  begrüßt die Untersuchung des Sektors Energie durch die Kommission; fordert die Kommission auf, die Durchsetzungsmaßnahmen fortzusetzen, einschließlich Geldstrafen für Unternehmen, die gegen die Wettbewerbsregeln verstoßen; spornt die Kommission dazu an, die Mitgliedstaaten zu belangen, die nationale Energieriesen unrechtmäßig schützen, Endpreisregelungen unter dem Marktpreis wieder durchzusetzen versuchen oder Fusionen und Übernahmen verhindern wollen, was den weiteren Ausbau des Binnenmarkts behindert; fordert die Kommission auf, Anleitung in Bezug auf die richtige Abfassung langfristiger Lieferverträge und die Bedingungen für akzeptable Regelungen anzubieten;

80.  ist der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten und die Regionen die Gleichbehandlung von kleinen und mittleren Energieerzeugern einerseits und Energieriesen andererseits auf dem Markt sicherstellen sollten, um die Energieverbraucher vor den Auswirkungen von Marktmonopolen zu schützen;

81.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, im Rahmen der Bewertung der nationalen Zuteilungspläne die diesbezüglichen Wettbewerbsverzerrungen zu verwerfen, und fordert die Harmonisierung dieser Pläne, von denen viele zurzeit das Verursacherprinzip untergraben;

82.  fordert die Kommission auf, die Energiepreisregelungen abzuschaffen, weil sie das Prinzip offener Energiemärkte schwächen; das gilt vor allem für die Regelungen zugunsten energieintensiver Industriesektoren, die nicht nur den Energiebinnenmarkt, sondern auch andere Rohstoffbinnenmärkte aushöhlen; ist der Auffassung, dass besondere Maßnahmen zugunsten der dem globalen Wettbewerb ausgesetzten energieintensiven Industriezweige notwendig sein mögen, dass solche Maßnahmen aber EU-weit koordiniert werden müssen; fordert deshalb die Generaldirektion Wettbewerb nachdrücklich auf, strenge Kriterien für die Einstufung von bestimmten Sektoren als dem globalen Wettbewerb ausgesetzte energieintensive Industriezweige festzulegen und die Berechtigung besonderer nationaler Energieregelungen für energieintensive Industriezweige anhand dieser Kriterien zu überprüfen;

83.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, weitere Maßnahmen zur Lösung des Problems von Konzentrationen im Energiemarkt zu ergreifen;

84.  schlägt vor, den nationalen Regulierern, die von den Staaten und der Wirtschaft vollkommen unabhängig sein sollten, wesentlich mehr Befugnisse einzuräumen und ihre Befugnisse zu harmonisieren, was durch die Schaffung gemeinsamer Vorschriften über Transparenz, Offenlegung und Rechenschaftspflicht zu erreichen wäre und von der Kommission und alljährlich vom Europäischen Parlament überwacht werden sollte, und verbindliche Mindestvorgaben für die Verfahren zur Ernennung der Regulierer festzulegen; ist der Auffassung, dass die nationalen Energie-Regulierungsbehörden die Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten zu beraten und dafür zu sorgen haben sollten, dass die Energieversorgungsunternehmen gesetzlich zur Beratung ihrer Kunden im Hinblick auf Energieeinsparung verpflichtet sind;

85.  fordert die Kommission auf, die Befugnisse und die Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden zu überprüfen und erst danach eine Empfehlung zur harmonisierten Entwicklung der Binnenmarktvorschriften abzugeben;

86.  fordert die Mitgliedstaaten auf, den nationalen Regulierungsbehörden auf Gemeinschaftsebene vereinbarte Befugnisse zu erteilen, damit sie in Bezug auf die grenzüberquerende Abgabe von Strom- und Erdgas tätig werden, wozu diskriminierungsfreier Netzzugang, Übertragungstarife, Kapazitätszuweisung, Engpassbewältigung, Beschaffung und Netzbetrieb sowie ein deutlicher Zeitplan für die Einreichung von Angeboten auf dem Energiemarkt gehören; ist der Auffassung, dass die nationalen Regulierungsbehörden auch verlangen sollten, dass die Netzbetreiber im Interesse der europäischen Verbraucher handeln; ist der Auffassung, dass vor der Einrichtung einer europäischen Regulierungsbehörde die Befugnisse der nationalen Regulierungsbehörden harmonisiert werden sollten, um die Maßnahmen zur Verbesserung der Marktmechanismen stärker zu vereinheitlichen;

87.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, eine verbesserte Zusammenarbeit der Übertragungsnetzbetreiber zu fördern, insbesondere auf Gebieten wie Kapazitätszuweisung über die Grenzen hinweg, Transparenz, Eintagesmärkte, Netzplanung und Investitionen im Hinblick auf den Ausbau regionaler Märkte; fordert die Kommission auf, gemeinsam mit den Übertragungsnetzbetreibern einen europäischen Netzkodex auszuarbeiten;

88.  fordert die Kommission auf, Maßnahmen zur Lösung des Problems der Unabhängigkeit, der Interessenkonflikte und der Transparenz der Übertragungsnetzbetreiber zu ergreifen, Vorschläge vorzulegen, durch die die Übertragungsnetzbetreiber ihre Funktion als Marktmittler erfüllen können, und die internationalen Regeln für Übertragungsnetzbetreiber zu harmonisieren, um die grenzüberquerende Übertragung zu fördern;

89.  fordert die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass sich die Mitgliedstaaten streng an Artikel 7 Absatz 6 der Richtlinie 2001/77/EG halten, wonach Strom aus erneuerbaren Energiequellen, der in Randregionen erzeugt wird, beispielsweise Inselregionen und Gebieten mit niedriger Bevölkerungsdichte, bei der Anlastung der Übertragungsgebühren durch die Betreiber in keiner Weise benachteiligt werden darf, und fordert die Kommission auf, weitere Maßnahmen zur Beendigung der Diskriminierung innerhalb von Mitgliedstaaten zu treffen;

90.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, angesichts der zahlreichen bereits bestehenden Einrichtungen, auf die man sich stützen könnte, sorgfältig zu prüfen, ob neue Einrichtungen wie ein europäisches Zentrum für Energienetze wirklich notwendig sind, um gleiche Voraussetzungen für alle Unternehmen zu schaffen;

91.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Verbindungsleitungen zwischen allen Mitgliedstaaten und insbesondere innerhalb der Mitgliedstaaten stärker zu unterstützen, sodass die Energieerzeuger in Randgebieten und Inselregionen besseren Zugang zum Festlandsnetz haben;

92.  fordert die Kommission auf, die bestehenden Probleme bei der Erteilung von Baugenehmigungen an den Grenzen genau zu analysieren und ihm einen Bericht darüber vorzulegen; fordert die Mitgliedstaaten auf, Baugenehmigung an den Grenzen innerhalb von vier Jahren ab der Einreichung des Antrags zu erteilen; weist daraufhin, dass nötigenfalls durch Erlass von Rechtsvorschriften eine Möglichkeit hierzu geschaffen werden könnte;

93.  ist der Auffassung, dass die Schaffung regionaler Energiemärkte die Integration des Energiebinnenmarkts voranbringen muss und dass unter keinen Umständen weitere Hemmnisse für die Integration aller Energiemärkte entstehen dürfen;

94.  fordert die Kommission auf, für die verstärkte Anwendung marktbasierter Zuteilungsmechanismen im Fall von beschränkten Kapazitäten für grenzüberquerende Abgabe zu sorgen; vertritt die Auffassung, dass Einnahmen aus dem Engpassmanagement dem Ausbau von Interkonnektoren zufließen sollten;

95.  fordert die Kommission auf, die Schaffung reibungslos funktionierender regionaler Energiemärkte bis 2009 zur Priorität zu machen, um die Märkte mit dem größten Potenzial zur Entwicklung auf europäischer Ebene bis 2012 zu integrieren und die Schaffung des Energiebinnenmarkts und eines gemeinsamen Netzes voranzutreiben;

96.  stellt fest, dass grenzüberquerende Verbindungsleitungen besondere Maßnahmen erfordern, zum Beispiel die Präferenzbehandlung von Finanzierungen oder Steuerbefreiungen; fordert die Europäische Union nachdrücklich auf, rasche Fortschritte bei der Fertigstellung der transeuropäischen Energienetze zu machen; stellt fest, dass die Schließung von Verbindungslücken in den transeuropäischen Netzen die Versorgungssicherheit verbessert und die Vollendung des Binnenmarkts vorantreibt;

97.  hält es für angemessen, die mögliche Ausweitung des Regulierungsrahmens zurückzustellen und stattdessen die Durchführung geltender gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften in den Mitgliedstaaten zu beschleunigen; ist der Ansicht, dass weitere Regulierungsmaßnahmen, wie die vollständige eigentumsrechtliche Entflechtung, erst erwogen werden sollten, wenn sich die in den geltenden Binnenmarkt-Rechtsvorschriften vorgesehenen Mechanismen in der Praxis als nicht wirkungsvoll erweisen; betont, wie wichtig es ist, die Wirksamkeit der Vorschriften zu verbessern und die in geltenden Richtlinien enthaltenen Entflechtungsvorschriften sinnvoll und kohärent umzusetzen;

98.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die Bestimmungen der Elektrizitäts- wie auch der Erdgasrichtlinie über die Entflechtung dem Geist und dem Buchstaben nach voll umzusetzen; begrüßt die von der Kommission zur Durchsetzung der geltenden Richtlinien eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren;

99.  fordert die Kommission auf, eine umfassende Strategie für den Erdgassektor vorzuschlagen, in der die notwendige Senkung des Erdgasverbrauchs, die Gewährung des Netzzugangs Dritter im Hinblick auf wirtschaftliche und effiziente Erdgasnutzung, die Diversifizierung der Versorgung und der Transitwege, bessere Erdgasinfrastrukturen (zum Beispiel Erdgaslagerung, Flüssiggasanlagen und fehlende Erdgas-Verteilungsknoten) – und damit auch die Vorbereitung der Einführung von Biogas – sowie die in einigen Mitgliedstaaten notwendige Umkehr der Richtung des Erdgasflusses untersucht werden und in der das Problem von Lagerung und Bevorratung behandelt wird, und zwar nach einer genauen Kosten-Nutzen-Analyse unter Berücksichtigung der technischen und wirtschaftlichen Beschränkungen des Erdgassektors;

100.  fordert die Kommission auf, einen Vorschlag für eine Erdgasrichtlinie vorzulegen, um ein Gegenstück zu den Richtlinien über Biokraftstoffe und Wasserstoff zu schaffen;

101.  fordert die Kommission auf, den Begriff „Bereich mit hohem Energieverbrauch“ zu definieren und die dem globalen Wettbewerb ausgesetzten Bereiche mit hohem Energieverbrauch besonders zu berücksichtigen;

102.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, ihre wettbewerbspolitischen Befugnisse zu nutzen, um das Problem der Marktteilungsklauseln in Lieferverträgen zwischen Erdgaserzeugern und nationalen Energieversorgern in der EU zu lösen, weil diese Bestimmungen nationale Energieversorger in der EU am Weiterverkauf des überschüssigen Erdgases der Erdgaserzeuger auf den anderen EU-Märkten hindern, und die Rechtsgültigkeit langfristiger Lieferverträge, die den Markt für andere Energieversorger abschotten, zu überprüfen;

103.  ist der Auffassung, dass die Verbraucher im Mittelpunkt der gesamten künftigen Energiepolitik stehen müssen und dass Energie-Armut in den Vorschlägen der Kommission klarer herausgestellt werden sollte; weist darauf hin, dass auch die Verbraucher und gerade die Behörden, die auf diesem Gebiet ein Beispiel geben müssen, Pflichten in Bezug auf Energieeinsparung haben; weist darauf hin, dass die intelligente Energiemessung und Gebührenberechnung maßgeblich dazu beitragen können, das Bewusstsein der Verbraucher für das Wie und Warum der Energienutzung zu schärfen und damit ihr Verhalten zu ändern; fordert die Kommission und den Rat auf, Maßnahmen zu empfehlen, die einkommensschwachen Haushalten bei häuslichen Energieeinsparungen unterstützen und dadurch ihre Energiekosten und das Maß, in dem sie künftigen Preissteigerungen ausgesetzt sind, verringern;

104.  weist mit Nachdruck auf die Notwendigkeit hin, sich für Aufklärung und eine Änderung der Verhaltensweisen zugunsten einer nachhaltigeren Mobilität der europäischen Bürger einzusetzen.

105.  verlangt, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften integriert und fortlaufend unterstützt werden bei Maßnahmen für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit im Rahmen sämtlicher EU-Finanzierungsinstrumente wie insbesondere Strukturfonds, Siebtes Forschungsrahmenprogramm, „intelligente Energie Europa“ und im Allgemeinen alle regionalpolitischen und finanztechnischen Maßnahmen der Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007–2013 sowie die Tätigkeit der EIB;

106.  fordert die Kommission auf, deutlich zu machen, dass sie sowohl die erneuerbaren Energieträger als auch die Energieeinsparung wichtig nimmt, indem sie diesen Politikfeldern einen bedeutenden Platz in allen aus den Strukturfonds und dem Kohäsionsfonds finanzierten Initiativen zuweist („Mainstreaming“), insbesondere in den Initiativen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung zugunsten aller Regionen der Union im Programmplanungszeitraum 2007 bis 2013, und einen Vorschlag darüber auszuarbeiten, wie die Begrenzung der Fortschritte in Sachen Energieeinsparung, die die Obergrenze von 3 % bei den Ausgaben für Energieeffizienz aus den genannten Fonds bewirkt, überwunden werden kann, und die Aufhebung dieser Vorgabe für die Zeit nach 2013 in Betracht zu ziehen;

107.  bekräftigt seine Auffassung, dass die Versorgung der Bevölkerung mit Energie zur Befriedigung elementarer Bedürfnisse unverzichtbar ist und sichergestellt werden muss; fordert deshalb von den nationalen Regulierungsbehörden für den Energiesektor, dafür zu sorgen, dass die Universaldienstverpflichtungen eingehalten werden und dass benachteiligte und arme Verbraucher angemessen geschützt sind;

108.  unterstützt die Einbeziehung energiepolitischer Ziele in die Festlegung von Kriterien für die Vergabe öffentlicher Aufträge, wenn dies für die Vergabebehörde machbar und für die betreffende Ausschreibung sinnvoll ist und keinen unbilligen Eingriff in den Wettbewerb darstellt;

109.  weist darauf hin, dass es wichtig ist, dass die Verbraucher leicht Zugang zu Informationen über Tarife und Wahlmöglichkeiten haben, problemlos den Energieversorger wechseln können und berechtigt sind, sich in jedem Mitgliedstaat an die nationale Regulierungsbehörde zu wenden;

Entwicklung

110.  verlangt, dass die Kommission und der Rat einräumen, dass zwei Milliarden Menschen auf der Welt keinen Zugang zu grundlegenden Energiedienstleistungen haben, und dass die EU eine politische Vorgabe formuliert, durch die diesem Zustand abgeholfen wird und die Millenniums-Entwicklungsziele eingehalten werden;

111.  begrüßt die Initiative für den globalen Dachfonds für Energieeffizienz und erneuerbare Energiequellen als Teil der gesamtpolitischen Verantwortung für die Entwicklungsförderung;

112.  betont, dass die Europäische Union und die Mitgliedstaaten ihre diplomatischen und entwicklungs- und handelspolitischen Beziehungen mit Energielieferländern zur Verbesserung der finanziellen Transparenz nutzen müssen; fordert die Kommission auf, die Initiative für die Transparenz der mineralgewinnenden Industrien formell zu billigen und zu unterstützen und eine Strategie für die durchgängige Berücksichtigung der Grundsätze dieser Initiative und der sozialen Verantwortung von Unternehmen in allen Abkommen mit Drittstaaten auszuarbeiten, und ist der Auffassung, dass mit gezielten Bestimmungen dieser Abkommen die Rolle der Zivilgesellschaft als eines unabhängigen Aufpassers in Bezug auf die Verwendung der Erlöse aus den Energielieferungen unterstützt werden sollte;

113.  vertritt die Auffassung, dass die Wirkung von Maßnahmen der EU wesentlich verstärkt würde durch eine starke Außenpolitik, mit der angestrebt wird, alle Industriestaaten für die Beteilung an der Bekämpfung der Klimaänderung zu gewinnen, und durch die Aufnahme von mehr Programmen mit dem Ziel der Förderung sauberer und effizienter Energie in die Entwicklungspolitik der Europäischen Union;

114.  vertritt die Auffassung, dass die EU gemeinsam mit den „am weitesten fortgeschrittenen“ Entwicklungsländern Einzelheiten für deren stärkere Beteiligung an der weltweiten Bekämpfung der Klimaerwärmung sondieren muss, beispielsweise durch eine Ausdehnung des Mechanismus für die umweltverträgliche Entwicklung, Konzepte und Maßnahmen für eine umweltverträgliche Entwicklung, verbunden mit einem sektoriellen Ansatz, der von Zielvorgaben begleitet sein kann, die Anreize zur Ausdehnung des Kohlenstoff-Weltmarkts bieten, und dass die EU zudem Maßnahmen zur Stärkung der weltweiten Solidarität angesichts der Folgen der Klimaänderung, besonders für die ärmsten Länder, sondieren sollte.

115.  betont, dass alle Entwicklungsländer ein Recht auf wirtschaftliche Entwicklung haben; hebt jedoch hervor, dass die Entwicklungsländer nicht zwangsläufig die umweltbelastenden Verfahren der Industrieländer kopieren sollten, und fordert daher, die technologische Zusammenarbeit, den Aufbau von Kapazitäten im Bereich der nachhaltigen Energie und die weltweiten Normen für die Energieeffizienz energiebetriebener Produkte verstärkt zu berücksichtigen;

116.  fordert, den Einsatz nachhaltiger, vor Ort verfügbarer Energieformen und dezentraler Energienetze, gerade in Entwicklungsländern, u. a. durch Wissens- und Technologietransfer stärker zu unterstützen, um so den Zugang zu Energie zu sichern, Ressourcen einzusparen, Arbeitsplätze zu schaffen, Abhängigkeit zu verringern und zum Aufbau funktionierender Marktwirtschaften beizutragen;

°

°     °

117.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (12.10.2006)

für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie

zu „Eine europäische Strategie für nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie“ – Grünbuch
(2006/2113(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Josef Zieleniec

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  unterstützt nachdrücklich das Ziel, eine umfassende und nachhaltige gemeinsame europäische Energiepolitik zu entwickeln, und betont, dass diese Politik eine kohärente, strategische und zielgerichtete externe Komponente umfassen muss, wie in dem Dokument der Kommission und des Generalsekretärs/Hohen Vertreters des Rates mit dem Titel „Eine Außenpolitik zur Förderung der EU-Interessen im Energiebereich“ betont wird;

2.  weist darauf hin, dass ein grundlegender Wandel in Wirtschaft und Politik generell stattfindet, was neben dem sprunghaften Anstieg der weltweiten Energienachfrage und der Rohölpreise dazu führen wird, dass der Energiemarkt von den strategischen Interessen der wichtigsten globalen Akteure beherrscht und das geopolitische Gleichgewicht der Mächte vom Kampf um die Energie beeinflusst wird;

3.  weist darauf hin, dass ein wesentlicher Teil der Öl- und Gasreserven der Welt in instabilen Regionen und Staaten mit autoritären Regierungen konzentriert ist; betont, dass die geringe Vorhersagbarkeit des politischen Umfelds und die schlechte Bilanz der betreffenden Regierungen in den Bereichen Demokratie und Menschenrechte das Risiko erhöhen, dass ausländische Investoren und Energieverbraucher ins Hintertreffen geraten, und dass diese Faktoren die Entwicklung echter und dauerhafter Beziehungen behindern; weist darauf hin, dass die EU und ihre Energielieferanten Akteure auf dem globalen Energiemarkt sind, auf dem sie in erheblichem Maße voneinander abhängig sind;

4.  betont, dass die gegenwärtige Verletzlichkeit der EU und ihre hohe Energieabhängigkeit von Ländern mit autoritären Regimes die Entwicklung einer glaubwürdigen, wirksamen und kohärenten gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik schwerwiegend unterminiert, insbesondere im Hinblick auf die Respektierung, Unterstützung und Förderung der Werte, auf denen die EU basiert;

5.  hält die Abhängigkeit der EU von einer begrenzten Zahl von Energieerzeugern und Versorgungswegen für ein ernsthaftes Risiko für die Stabilität und den Wohlstand in der EU; ist besorgt, dass sie die Fähigkeit der EU schwächt, die Einhaltung internationaler Regeln wirksam durchzusetzen, die Weltordnung zu stärken und die Rechtstaatlichkeit in Energie erzeugenden Ländern zu fördern;

6.  ist der Ansicht, dass es nicht nur für die Belange der Wirtschaft und der Umwelt wichtig ist, dass der globale Energiemarkt berechenbar ist und die Sicherheit der Energieversorgung gewährleistet wird, sondern dass es sich in erster Linie um eine Frage von strategischer Bedeutung mit schwerwiegenden politischen Auswirkungen handelt;

7.  hält es für wesentlich, dass die EU durch die künftige gemeinschaftliche Energiepolitik als globaler Akteur gestärkt und glaubwürdiger wird und in die Lage versetzt wird, aktiv an der Bildung des globalen Energiemarkts mitzuwirken, dass ihre Energieversorgung durch die Anwendung des Grundsatzes der Gegenseitigkeit in den Beziehungen der EU zu Drittstaaten gesichert, die nachhaltige Entwicklung gefördert und die Fähigkeit der EU zur Selbstversorgung gestärkt werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, angemessene Maßnahmen zu treffen, um eine derartige gemeinschaftliche Politik zu ermöglichen;

8.  begrüßt den Vorschlag der Kommission für eine strategische Überprüfung der EU-Energiepolitik; fordert jedoch nachdrücklich, dass sie nicht in einen Aktionsplan münden sollte, sondern in eine eigenständige europäische Energiestrategie mit konkreten Zielen, Verpflichtungen und Schritten, die die Durchführung der gemeinsamen Maßnahmen gewährleistet, die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten sowie zwischen der EU und dem Rest der Welt stärkt und ein kohärentes Vorgehen der gesamten EU bei den Außenbeziehungen im Energiebereich und bei der internen Energiepolitik der Mitgliedstaaten sicherstellt;

9.  fordert die Kommission und den Rat auf, nach der ersten strategischen Überprüfung der Energiepolitik umgehend einen politischen Prozess einzuleiten, um als ersten Schritt zu einer wirklich effizienten gemeinschaftlichen Energiepolitik die europäische Energiestrategie auszuarbeiten; fordert, dass die Stellungnahmen des Europäischen Parlaments gebührend berücksichtigt werden;

10. betont, dass die Abhängigkeit der EU von Öl und Gas verringert werden muss; begrüßt den Vorschlag der Kommission, ein strategisches Fernziel festzulegen, mit dem im gemeinschaftlichen Energiemix ein Mindestniveau für Energie aus sicheren Energiequellen und Energiequellen mit geringerem CO2-Ausstoß vorgegeben wird; stellt fest, dass ein solches Ziel Teil der europäischen Energiestrategie sein sollte; betont, dass ein grober, an den Zielen ausgerichteter Zeitplan für die Verringerung der Abhängigkeit der EU im Energiebereich in den kommenden Jahrzehnten festzulegen ist;

11. ist der Ansicht, dass sich die Energiestrategie der EU angesichts der Tatsache, dass die Energieversorgungsautonomie der EU derzeit unmöglich ist, auf eine Kombination von Diversifizierung der Energiequellen, -lieferanten und - versorgungsrouten sowie auf grenzüberschreitende Investitionen stützen sollte, um die Stabilität und Vorhersagbarkeit des globalen Energiemarkts – unter Berücksichtigung der gegenseitigen Abhängigkeiten auf globaler Ebene – zu stärken;

12. betont, dass eine der wesentlichen Säulen der Strategie Einvernehmen über die Entwicklung der Infrastruktur zur Versorgung der EU mit Öl und Gas sein sollte, damit sichergestellt ist, dass die strategischen Entscheidungen der Mitgliedstaaten in Abstimmung getroffen werden; tritt für die Diversifizierung der Herkunft der Lieferungen und der Transitrouten ein;

13. verweist darauf, dass eine bessere Vernetzung der nationalen Elektrizitäts- und Gasinfrastrukturen die Fähigkeit der EU stärkt, auf Notfälle zu reagieren; fordert die Kommission auf, ihre Analyse und Bewertung der Anfälligkeit der Mitgliedstaaten und Regionen im Bereich der Energieversorgung zu vertiefen und auszuweiten, so dass diese Analyse als Grundlage für einen Plan mit konkreten Sofortmaßnahmen zur Beseitigung der technischen Hindernisse für die Energieströme innerhalb der EU dienen kann;

14. fordert die Kommission auf, in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten ein Unterstützungsprogramm für den Bau von Gasspeicheranlagen zu erstellen, die erforderlich sind, um die Energiesicherheit bei Lieferstörungen zu gewährleisten;

15. tritt für die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zur Verhütung von Störungen der Energieversorgung und im Falle einer Energieversorgungskrise ein; betont, dass die EU einen effizienten, integrierten Mechanismus für den Notfall braucht;

16. begrüßt den Entwurf des Vertrags über die Energiegemeinschaft als wesentlichen Beitrag zur Stabilisierung in Südosteuropa, zur Öffnung der Energiemärkte und zur Sicherheit der Transitrouten in Europa; fordert die Kommission auf, einen Plan für die allmähliche Ausweitung der Energiegemeinschaft auf Norwegen und die Türkei sowie auf alle Länder, die an der Europäischen Nachbarschaftspolitik beteiligt sind, auszuarbeiten;

17. fordert die EU dringend auf, sich aktiv um einen intensiven Dialog mit allen großen Öl und Gas verbrauchenden Ländern, insbesondere den USA, aber auch Japan, China und Indien, zu bemühen, um einen stabilen und berechenbaren globalen Energiemarkt zu schaffen, der auf Marktregeln beruht; fordert die EU ferner auf, sich um die Einbeziehung von Bestimmungen im Hinblick auf den Energiehandel in die WTO-Regelungen zu bemühen, die ermöglichen, dass diese Organisation eine internationale Schlichtungsstelle wird, die in der Lage ist, Meinungsverschiedenheiten im Bereich der Lieferung und Verteilung von Energie beizulegen; ist der Auffassung, dass die Mitgliedschaft Russlands in der WTO zur Transparenz und Sicherheit der Lieferverträge und zur Verbesserung des Investitionsklimas beitragen wird;

18. fordert die Kommission auf, die Problematik der Sicherung der Energielieferungen bei den Verhandlungen mit Russland und der Ukraine stärker zu berücksichtigen;

19. hält es für wesentlich für die EU, weiterhin eine Vorreiterrolle im weltweiten Kampf gegen den Klimawandel einzunehmen und für die Einhaltung der Ziele des Kyoto-Protokolls einzutreten; erachtet es als notwendig, dass die Bemühungen der EU um die Entwicklung von erneuerbaren und sauberen Energieressourcen und von Technologien zur Energieeinsparung und für eine bessere Energieeffizienz im Einklang mit der im Jahr 2002 in Johannesburg vereinbarten Agenda für eine globale nachhaltige Entwicklung in alle Ebenen ihrer Außenbeziehungen aufzunehmen;

20. unterstreicht, dass die Beziehungen zu den wichtigsten Energie erzeugenden Ländern auf einem transparenten und für beide Seiten vorteilhaften strategischen Rahmen basieren müssen; unterstützt den Energiedialog zwischen der EU und Russland, in dessen Rahmen die notwendigen Investitionen in die russischen und europäischen Energieinfrastrukturen berücksichtigt werden, unter der Voraussetzung, dass die Rechtsstaatlichkeit sichergestellt ist und die Marktregeln auf beiden Seiten eingehalten werden, um sowohl Versorgungssicherheit als auch Sicherheit aufseiten der Nachfrage zu gewährleisten; betont, wie wichtig es ist, die Effizienz dieses Dialogs durch eine kohärente Politik auf der Grundlage einer engen Koordinierung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten und die Entwicklung einer echten Partnerschaft auf der Grundlage gemeinsamer Werte zu gewährleisten;

21. hält die Wechselseitigkeit des Marktzugangs und die Achtung der Marktregeln für die grundlegenden Prinzipien der Zusammenarbeit im Energiebereich; vertritt daher die Auffassung, dass kein wechselseitiger Marktzugang möglich ist, wenn der russische Energiemarkt von einem staatlichen Monopol beherrscht wird, das den Machtinteressen des Staats dient; fordert Russland in diesem Zusammenhang auf, seiner Zusicherung von Offenheit, Transparenz und fairem Wettbewerb nachzukommen und den Vertrag über die Energie-Charta von 1991 unverzüglich zu ratifizieren; ist daher der Auffassung, dass die energiepolitische Beziehung zwischen der EU und Russland ein integraler Bestandteil des neuen Partnerschafts- und Zusammenarbeitsabkommens sein sollte.

VERFAHREN

Titel

Eine europäische Strategie für nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie – Grünbuch

Verfahrensnummer

2006/2113(INI)

Federführender Ausschuss

ITRE

Stellungnahme von
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

AFET
15.6.2006

Verstärkte Zusammenarbeit – Datum der Bekanntgabe im Plenum

 

Verfasser der Stellungnahme
  Datum der Benennung

Josef Zieleniec
21.6.2006

Ersetzte(r) Verfasser(in) der Stellungnahme:

 

Prüfung im Ausschuss

14.9.2006

10.10.2006

 

 

 

Datum der Annahme

10.10.2006

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

48

2

4

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Angelika Beer, Panagiotis Beglitis, Monika Beňová, Simon Coveney, Ryszard Czarnecki, Giorgos Dimitrakopoulos, Jas Gawronski, Maciej Marian Giertych, Ana Maria Gomes, Alfred Gomolka, Richard Howitt, Jana Hybášková, Ioannis Kasoulides, Bogdan Klich, Helmut Kuhne, Vytautas Landsbergis, Edward McMillan-Scott, Willy Meyer Pleite, Francisco José Millán Mon, Pasqualina Napoletano, Annemie Neyts-Uyttebroeck, Raimon Obiols i Germà, Cem Özdemir, Tobias Pflüger, Lydie Polfer, Michel Rocard, Raül Romeva i Rueda, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Jacek Emil Saryusz-Wolski, György Schöpflin, Gitte Seeberg, Hannes Swoboda, Konrad Szymański, Antonio Tajani, Paavo Väyrynen, Ari Vatanen, Jan Marinus Wiersma, Luis Yañez-Barnuevo García, Josef Zieleniec

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Alexandra Dobolyi, Árpád Duka-Zólyomi, Hélène Flautre, Michael Gahler, Tunne Kelam, Miguel Angel Martínez Martínez, Yiannakis Matsis, Rihards Pīks, Aloyzas Sakalas, Inger Segelström

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Elspeth Attwooll, Christopher Beazley, Hanna Foltyn-Kubicka, Toomas Savi, Diana Wallis

Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar)

...

STELLUNGNAHME des Entwicklungsausschusses (5.10.2006)

für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie

zu einer europäischen Strategie für Nachhaltigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und sichere Energie – Grünbuch
(2006/2113(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Anders Wijkman

VORSCHLÄGE

Der Entwicklungsausschuss ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

A. in der Erwägung, dass für arme Menschen der Zugang zu sauberen und erschwinglichen Energiedienstleistungen eine wesentliche Voraussetzung für die Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele darstellt; ferner in der Erwägung, dass Länder mit einem niedrigen Einkommensniveau besonders unter den in die Höhe schnellenden Ölpreisen leiden,

B.  in der Erwägung, dass der Klimawandel in den meisten Ländern mit einem niedrigen Einkommensniveau eine echte Gefahr im Kampf gegen die Armut darstellt, nicht zuletzt aufgrund der wachsenden Gefahren im Zusammenhang mit Naturkatastrophen wie schweren Stürmen, Hochwasser und Dürre; ferner in der Erwägung, dass hauptsächlich die Industrieländer für die Anreicherung der Atmosphäre mit Treibhausgas-Emissionen verantwortlich sind und daher bei der Bekämpfung des Klimawandels, aber auch bei der technischen und finanziellen Unterstützung von Ländern mit einem niedrigen Einkommensniveau bei der Anpassung an den Klimawandel vorangehen müssen,

C. in der Erwägung, dass Energieversorgungssicherheit und Klimaschutz Hand in Hand gehen müssen und die Sicherheit Europas in den Bereichen Energieversorgung und Klima in großem Maße von den Entscheidungen abhängt, die große Volkswirtschaften wie China und Indien treffen; in der Erwägung, dass die Bekämpfung des Klimawandels nur wirksam sein kann, wenn sich Entwicklungsländer – insbesondere große und rasch wachsende Volkswirtschaften wie China und Indien – aktiv an den Bemühungen um eine Verringerung der Treibhausgas-Emissionen beteiligen,

1.  betont, dass alle Entwicklungsländer ein Recht auf wirtschaftliche Entwicklung haben; hebt jedoch hervor, dass die Entwicklungsländer nicht zwangsläufig die zur Umweltverschmutzung führenden Verfahren der Industrieländer kopieren sollten, und fordert daher, dass dem Technologietransfer und dem Aufbau von Kapazitäten im Bereich der nachhaltigen Energie und den globalen Energieeffizienzstandards für Energie verbrauchende Geräte verstärkt Aufmerksamkeit gewidmet wird;

2.  betont, dass die Europäische Union im Rahmen der Strategie zur Diversifizierung ihrer Energieversorgung die Grundprinzipien ihrer Politik der Zusammenarbeit und Entwicklung achten muss, also Bekämpfung der Armut, Transparenz, Förderung der nachhaltigen Entwicklung und menschenwürdige Arbeit; fordert insbesondere, dass diesem Ansatz im Rahmen der Partnerschaft zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP-Staaten) einerseits und der Europäischen Union andererseits gemäß Artikel 32 des Abkommens von Cotonou vom 23. Juni 2000 Vorrang eingeräumt wird;

3.  betont, dass die prekäre Lage in Bezug auf Energieversorgungssicherheit- und Klimaschutz häufig Auslöser internationaler Krisen und Konflikte ist, die Auswirkungen auf Demokratie, Menschenrechte und Armut haben;

4.  fordert die Kommission und den Rat auf, im Rahmen der EU-Entwicklungszusammen­arbeit dem Zugang zu effizienten Energietechnologien auf der Grundlage erneuerbarer Energieträger Vorrang einzuräumen; fordert gleichzeitig die Partnerländer auf, nachhaltige Energie im Rahmen ihrer Strategien zur Armutsbekämpfung zu einer Priorität zu machen;

5.  fordert die Kommission und den Rat auf, eine strategische Energiepartnerschaft mit Ländern wie China, Indien, Südafrika, Brasilien und Mexiko einzugehen, um sie bei der Entwicklung von Strategien für die Nutzung nachhaltiger Energien finanziell zu unterstützen und so ihre Beteiligung an den Bemühungen zur Bekämpfung des Klimawandels sicherzustellen;

6.  betont, dass die Voraussetzungen für die Entwicklung von Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energieträger in vielen Entwicklungsländern hervorragend sind und dass die Verbreitung dieser Technologien einen wirksamen Ausgleich zu den in die Höhe schnellenden Kosten für Ölimporte darstellen, die negativen Auswirkungen konventioneller Brennstoffe auf die Gesundheit und die Umwelt verringern, aber auch die Exportmärkte weiterentwickeln könnte; regt an, dass die Unterstützung der Ethanol- und Biodieselerzeugung in großem Maßstab sowie von anderen erneuerbaren Energieträgern in den Partnerländern – im Rahmen einer nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen – für Entwicklungsbanken wie die EIB, Exportkreditagenturen, die GEF (globale Umweltfazilität), den CDM (Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung) usw. erste Priorität haben sollte;

7.  nimmt zur Kenntnis, dass Pflanzen wie Elefantengras und Jatropha ein erhebliches Potenzial für die Erzeugung von Biokraftstoffen haben, nicht zuletzt deshalb, weil diese Pflanzen auf schlechten Böden gedeihen und wenig Wasser brauchen, und fordert die Kommission, den Rat und die Partnerländer auf, die Bemühungen um die Entwicklung dieses Potenzials zu unterstützen;

8.  unterstreicht die Bedeutung der Transparenz beim Management von Bergbaubetrieben; fordert die Kommission, den Rat und die Partnerländer nachdrücklich auf, steuerliche Transparenz, verantwortungsvolles Handeln sowie die demokratische Kontrolle in Bezug auf den Umgang mit den Energieeinnahmen zu fördern, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten ferner auf, die Initiative für Transparenz in der Rohstoffindustrie explizit und öffentlich zu billigen;

9.  betont, dass die Abhängigkeit der Europäischen Union von Energieimporten nicht zu einer veränderten Haltung in Bezug auf die Lage der Demokratie und der Menschenrechte in den Herkunfts- und Transitländern führen darf.

VERFAHREN

Titel

Europäische Strategie für Nachhaltigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und sichere Energie – Grünbuch

Verfahrensnummer

2006/2113(INI)

Federführender Ausschuss

ITRE

Stellungnahme von
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

DEVE
18.5.2006

Verstärkte Zusammenarbeit – Datum der Bekanntgabe im Plenum

 

Verfasser der Stellungnahme
  Datum der Benennung

Anders Wijkman
11.7.2006

Ersetzte(r) Verfasser(-in) der Stellungnahme

 

Prüfung im Ausschuss

28.8.2006

25.9.2006

3.10.2006

 

 

Datum der Annahme

3.10.2006

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

27

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Margrete Auken, Alessandro Battilocchio, Margrietus van den Berg, Danutė Budreikaitė, Marie-Arlette Carlotti, Thierry Cornillet, Nirj Deva, Alexandra Dobolyi, Michael Gahler, Filip Andrzej Kaczmarek, Glenys Kinnock, Maria Martens, Miguel Angel Martínez Martínez, Gay Mitchell, Luisa Morgantini, José Javier Pomés Ruiz, Horst Posdorf, Frithjof Schmidt, Jürgen Schröder, Anna Záborská und Mauro Zani

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(-innen)

Milan Gaľa, Manolis Mavrommatis, Anne Van Lancker, Ralf Walter, Anders Wijkman und Gabriele Zimmer

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

 

Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar)

 

STELLUNGNAHME des Ausschusses für internationalen Handel (10.10.2006)

für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie

zur Europäischen Strategie für nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie - Grünbuch
(2006/2113(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Helmuth Markov

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für internationalen Handel ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1. betont die globale Dimension der Ziele nachhaltige Energienutzung, fairer Wettbewerb, fairer Ressourcenzugang und Versorgungssicherheit und die daraus folgende Notwendigkeit eines multilateralen energiepolitischen Ansatzes im Rahmen der Vereinten Nationen und internationaler Organisationen, insbesondere der IEA, der OECD, der WTO, des IWF und der Weltbank; fordert die Kommission, den Rat und die Mitgliedstaaten auf, sich im Rahmen der internen und externen Politik der EU und insbesondere in den genannten Organisationen für die Idee einer globalen Agenda und einer gemeinsamen Strategie einzusetzen, die auf gründlicher Evaluierung der globalen Energie- und Klimasituation basiert und auf Energieeinsparung und -effizienz, Nutzung dezentralisierter erneuerbarer Energiequellen, Abkopplung der Energienachfrage vom Wirtschaftswachstum und Förderung einer weltweit nachhaltigen Entwicklung setzt; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, in diesem Zusammenhang besonders die Aspekte Diversifizierung, Dezentralisierung und Energieeffizienz zu beachten; äußert seine starke Unterstützung für das Ziel, eine umfassende gemeinsame europäische Energiepolitik zu entwickeln, und betont, dass eine solche Politik eine umfassende, strategische und zielgerichtete externe Dimension unter Einschluss der Handelspolitik haben muss;

2. unterstützt die schrittweise Öffnung der Märkte für Energiedienstleistungen, insbesondere die umfassendere Einbeziehung des Handels mit Erdöl und Erdgas in die Regeln und Vorschriften des multilateralen Handelssystems;

3. unterstreicht die wichtige Rolle des internationalen Handelssystems und der Handelsabkommen, die einen stabilen und vorhersehbaren Regelungsrahmen dafür bieten, Investitionen zu erhöhen und unter Beteiligung sowohl staatlicher als auch privater Unternehmen die entsprechenden Bedingungen für neue innovative Lösungen im Energiesektor zu schaffen;

4. weist darauf hin, dass die Endlichkeit herkömmlicher Energieträger sowie ein sehr hoher bzw. zunehmender Verbrauch in großen Industrieländern und aufstrebenden Volkswirtschaften zu weiteren Verteuerungen führen könnte, was sich negativ auf Produktionskosten, Wertschöpfung, Exportpreise und Handelsbilanzen auswirken kann; hält daher die Umstellung der Energieversorgung auf regenerative und andere alternative Energieträger, verlustärmeren Energietransport und eine intensivere Förderung der Weiterentwicklung neuer Technologien und Energieinfrastrukturen für notwendig;

5. unterstützt die Ausweitung der Erzeugung und Verwendung von Biokraftstoffen, vor allem solcher, die durch industrielle Verarbeitung von Agrarerzeugnissen hergestellt werden, sowie von Biokraftstoffen der zweiten Generation, mit dem Ziel, die Abhängigkeit der EU in Energiefragen zu senken und Wachstum und Beschäftigung zu fördern;

6. ist der Ansicht, dass in Verträgen über Energieeinsparung und Energieversorgung ausdrücklich ein Paket angeboten werden sollte, in dem verschiedene Energieträger entsprechend den Kriterien der Effizienz und der Kosteneinsparung kombiniert werden sollten;

7. ist der Ansicht, dass die Nichteinhaltung des Kyoto-Protokolls bzw. dessen Nichtratifizierung Wettbewerbsnachteile für die EU-Wirtschaft aufgrund der Auswirkungen auf Produktionskosten und Handelsvolumen darstellen; fordert, Klima- und Umweltschutzvereinbarungen im Rahmen der WTO zu berücksichtigen; betont, dass die internationalen und europäischen Sicherheitsvorschriften für den Bau und den Betrieb von Kernkraftwerken strikt eingehalten werden müssen;

8. hält ernsthafte Anstrengungen für erforderlich, um ein internationales Klimaschutzregime für die Zeit nach 2012 zu erreichen;

9. fordert die Kommission auf, Strategien zu entwickeln, wie wir über den Export von Technologie im Bereich Energieeinsparung und Energieeffizienz Wertschöpfung erreichen und somit Arbeitsplätze in Europa schaffen können;

10. fordert die Kommission auf, sich innerhalb der WTO für spezifische Vorschriften über die Transparenz des Energiemarktes sowie über staatliche Beihilfen und andere handelsverzerrende Maßnahmen einzusetzen, um einen fairen Wettbewerb zu fördern; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Einrichtung von Preisfestsetzungsmechanismen auf globaler Ebene vorzuschlagen und dem Europäischen Parlament eine Bewertung vorzulegen, ob die Schaffung eines weltweiten Beobachtungssystems der Energiemärkte angemessen und durchführbar ist;

11. fordert die Kommission auf, ein internationales Übereinkommen über die Energieeffizienz vorzuschlagen und sich für dessen Verwirklichung einzusetzen;

12. stellt fest, dass Forschung im Bereich der Energietechnologien ein wichtiger Baustein zur Erschließung von Exportmärkten ist; fordert die Kommission daher auf, die Erforschung sämtlicher Energieträger (konventioneller, kerntechnischer und erneuerbarer) weiter zu unterstützen, um Europa neben einer möglichen selbstbestimmten Nutzung in den einzelnen Mitgliedstaaten der EU auch die Erschließung von Exportmärkten zu ermöglichen;  

13. ist der Auffassung, dass Emissionshandel zu energiebewussterem Verhalten beitragen kann, wenn Emissionsobergrenzen echte Anreize zur Energieeinsparung bieten, sich alle wichtigen Wirtschaftsräume daran beteiligen und es durch den Emissionshandel nicht zu Marktverzerrungen oder reinen Emissionsverlagerungen kommt;

14. sieht in der Energie-Charta einen möglichen Ansatz zur Schaffung eines Regelungsrahmens für den internationalen Handel und für Investitionen im Energiesektor;

15. unterstützt Forderungen nach Abkopplung der Gaspreise von der Rohölpreisentwicklung;

16. betont die Notwendigkeit der Förderung der dezentralen Energieversorgung mit kurzen Energieketten, die auf Nutzung lokal verfügbarer Ressourcen aufbaut, einschließlich der Nutzung von Biomasse und der Entwicklung von Biobrennstoffen, um zur Reduzierung der Importabhängigkeit und zur Minimierung energiepolitisch motivierter Interventionsausgaben beizutragen;

17. ist der Ansicht, dass die Zukunft der Nuklearenergie eng mit einer soliden Strategie auf interner und externer Ebene verbunden werden muss, um die Aspekte der Sicherheit von nuklearem Material, des Strahlenschutzes und gemeinsamer F&E-Programme im Interesse einer verlässlichen Entsorgung von radioaktivem Abfall zu behandeln;

18. verweist darauf, dass die EU ein wichtiger Akteur in Initiativen wie der Internationalen Partnerschaft für eine Wasserstoffwirtschaft und dem Internationalen Thermonuklearen Versuchsreaktor (ITER) bleiben muss;

19. fordert, den Einsatz nachhaltiger, lokal verfügbarer Energieformen und dezentraler Energienetze gerade in Entwicklungsländern u. a. durch Wissens- und Technologietransfer stärker zu unterstützen, da so der Zugang zu Energie gesichert, Ressourcen eingespart, Arbeitsplätze geschaffen, Abhängigkeit verringert und zum Aufbau funktionierender Marktwirtschaften beigetragen werden kann;

20. fordert die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten auf, dringend einen engen Dialog und eine enge Zusammenarbeit mit allen großen Verbraucher- und Erzeugerländern aufzunehmen, insbesondere den USA, Indien, China, Japan und dem Golf-Kooperationsrat, um wirksame und kohärente Grundlagen und Partnerschaften zu schaffen, die zu einem stabileren, stärker vorhersehbaren, transparenteren und nichtdiskriminierenden regelgestützten globalen Markt beitragen sollten;

21. besteht darauf, dass die Kommission sowohl bei ihren Angeboten als auch bei ihren Anforderungen in Verbindung mit Energiedienstleistungen im Rahmen von Dienstleistungsabkommen auf bilateraler und multilateraler Ebene die Einhaltung der Verpflichtung zur Erbringung der Universaldienste verlangen sollte;

22. fordert die Kommission auf, die Durchführung des Programms der transeuropäischen Netze zu beschleunigen, das darauf abzielt, die Netzverbindungen zwischen der EU und ihren Nachbarländern, einschließlich Russlands, der Mittelmeerregion und der Region des Kaspischen Meeres, zu verbessern, und zwar auf der Grundlage gemeinsamer Strategien für die Nutzung der Energieressourcen und für den Zugang zur Transportinfrastruktur;

23. betont den wertvollen Beitrag, den die Nutzung von Flüssiggas (LNG) beim Erreichen der energiepolitischen Ziele leisten kann, und fordert die Kommission eindringlich auf, Initiativen zu fördern, um die angemessene Entwicklung dieses Energieträgers in der EU und in Drittländern sicherzustellen;

24. teilt die Sicht der Kommission, dass Europa bislang noch keine Energiemärkte mit uneingeschränktem Wettbewerb geschaffen hat, dass sich die Energieeinfuhren der EU bei den gegenwärtigen Trends zunehmend konzentrieren werden und dass die Energiepreise international massiv steigen; fordert daher eine intensivere Überwachung des Deregulierungsprozesses auf dem europäischen Energiemarkt; verweist jedoch auf die Notwendigkeit, günstige Rahmenbedingungen für erneuerbare Energiequellen zu schaffen;

25. begrüßt die Untersuchung der Kommission über die Gas- und Elektrizitätsmärkte; stellt fest, dass eine stärkere Konzentration auf dem EU-Binnenmarkt die bestehenden Verzerrungen verstärken könnte, was eine Verbesserung der Regulierungsmöglichkeiten für die Mitgliedstaaten und die EU erforderlich macht, um die Verbraucherrechte und die Einhaltung der Ziele der EU auf dem Gebiet der Energieeffizienz sicherzustellen.

VERFAHREN

Titel

Europäische Strategie für nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie - Grünbuch

Verfahrensnummer

2006/2113(INI)

Federführender Ausschuss

ITRE

Stellungnahme von
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

INTA
18.5.2006

Verstärkte Zusammenarbeit – Datum der Bekanntgabe im Plenum

NEIN

Verfasser der Stellungnahme
  Datum der Benennung

Helmuth Markov
18.4.2006

Ersetzte(r) Verfasser(in) der Stellungnahme:

 

Prüfung im Ausschuss

11.7.2006

11.9.2006

 

 

 

Datum der Annahme

3.10.2006

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

20

4

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Jean-Pierre Audy, Françoise Castex, Giulietto Chiesa, Christofer Fjellner, Béla Glattfelder, Jacky Henin, Sajjad Karim, Alain Lipietz, Erika Mann, Helmuth Markov, David Martin, Georgios Papastamkos, Godelieve Quisthoudt-Rowohl, Robert Sturdy, Gianluca Susta, Johan Van Hecke, Daniel Varela Suanzes-Carpegna, Zbigniew Zaleski

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Panagiotis Beglitis, Margrietus van den Berg, Danutė Budreikaitė, Małgorzata Handzlik, Pierre Jonckheer, Zuzana Roithová, Antolín Sánchez Presedo

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

 

Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar)

...

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (3.10.2006)

für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie

zur europäischen Strategie für nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie - Grünbuch
(2006/2113(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Jan Christian Ehler

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  unterstützt die Kommission bei einem energiepolitischen Ansatz, der davon ausgeht, dass ein stabiler und verlässlicher Regulierungsrahmen, der die Marktmechanismen respektiert, Voraussetzung für wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit ist;

2.  unterstützt einen integrierten energiepolitischen Ansatz, der die Ziele Energieversorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und Umweltverträglichkeit, einschließlich Klimawandel, gleichermaßen berücksichtigt;

3.  unterstreicht, dass in der Herstellung eines EU-Binnenmarktes im Energiebereich, der die Option der Erweiterung um Nichtmitgliedsländer einschließt, ein wesentlicher Beitrag für die Versorgungssicherheit liegt;

4.  fordert die Mitgliedstaaten auf, nicht zu Lasten eines funktionierenden europäischen Binnenmarktes Lösungen für vermeintliche nationale Interessen im Bereich der Versorgungssicherheit zu suchen;

5.  unterstreicht die besondere Bedeutung effizienter Regulierungsstrukturen und der Übertragung von Befugnissen an nationale Kartell- und Marktaufsichtsbehörden, die ausreichen, marktbeherrschende Stellungen zu vermeiden und einen funktionierenden Binnenmarkt zu schaffen, um bezahlbare Energiepreise zu sichern; betont in diesem Zusammenhang seine Unterstützung für die Branchenuntersuchung der Kommission und fordert die Kommission auf, alle verfügbaren Instrumente bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht konsequent anzuwenden;

6.  weist darauf hin, dass die gegenwärtige Steuerbelastung einen hohen Anteil an den Energiekosten hat und betont daher, dass die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie durch die Umsetzung energiepolitischer Zielsetzungen wie beispielsweise Verbesserung der Energieeffizienz oder Förderung erneuerbarer Energieträger unterstützt werden sollte und dass daher positive Anreizmechanismen, beispielsweise „Ökosteuern“, gewählt werden sollten;

7.  hält das Ziel der Verringerung der Abhängigkeit der EU von importiertem Öl für ein entscheidendes Element, um die Auswirkungen höherer internationaler Energiepreise auf die Wirtschaft der EU und ihre Bürger abzumildern;

8.  fordert die Anwendung fairer Wettbewerbsregeln im Energiesektor als einen Weg zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit;

9.  hält es für sinnvoll, eine mögliche Ausweitung des Regulierungsrahmens zurückzustellen und stattdessen die Durchführung bestehender gemeinschaftlicher Vorschriften in den Mitgliedstaaten zu beschleunigen; ist der Ansicht, dass weitere Regulierungsmaßnahmen erst erwogen werden sollten, wenn sich die in der vorhandenen Binnenmarktgesetzgebung vorgesehenen Mechanismen in der Praxis nicht bewähren;

10. macht deutlich, dass der Aufbau neuer institutioneller Strukturen auf Ebene der Europäischen Union als nicht sinnvoll erachtet wird, wenn dies mit der Schaffung von Doppelzuständigkeiten und neuer Bürokratie verbunden ist oder wenn die Aufgaben, die solche Strukturen erfüllen sollen, durch Institutionen der Mitgliedstaaten oder bereits bestehende Netzwerke wahrgenommen werden können; ermutigt die Kommission in diesem Zusammenhang, eine aktive Rolle bei der Optimierung des Potenzials solcher Strukturen zu übernehmen;

11. macht deutlich, dass in der technologieoffenen und nicht diskriminierenden, verstärkten Unterstützung von Forschung und Entwicklung zur Nutzung wettbewerbsfähiger umweltfreundlicher Technologien ein wesentlicher Beitrag zur Sicherstellung der Energieversorgungssicherheit und bezahlbarer Energiepreise gesehen wird;

12. halt es für dringend erforderlich, die Investitionsvoraussetzungen für Kraftwerkskapazitäten und Energieversorgungsinfrastruktur durch vereinfachte und verkürzte Genehmigungsverfahren sowie verkürzte Rechtswege zu verbessern; betont in diesem Zusammenhang, dass eine dezentralisierte Energieinfrastruktur und -erzeugung zu einer höheren Energieversorgungssicherheit beitragen kann und bei der Festlegung energiepolitischer Strategien gefördert werden sollte;

13. warnt vor staatlich regulierter Angebotsverknappung durch Diskriminierung einzelner Energieträger; verweist auf die negativen Folgen eines derartigen Vorgehens für Versorgungssicherheit, Energiepreise und Wettbewerbsfähigkeit;

14. unterstützt die Einbeziehung energiepolitischer Ziele bei der Festlegung von Kriterien für die Vergabe öffentlicher Aufträge, wenn dies für die Vergabebehörde machbar und für die betreffende Ausschreibung sinnvoll ist und keinen unfairen Eingriff in den Wettbewerb darstellt;

15. stellt fest, dass die Versorgungsprobleme auf den Gasenergiemärkten verschiedener Mitgliedstaaten im vergangenen Winter bereits zur Standortverlagerung von Unternehmen in energieintensiven Industrie geführt hat; hält es in diesem Zusammenhang für erforderlich, Möglichkeiten zu prüfen, um die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern, und zu prüfen, diese Frage vorrangig zu behandeln, um das ordnungsgemäße Funktionieren bestehender und künftiger Verbundnetze sicherzustellen; stellt fest, dass den Entwurfskriterien für die Verbindungen zwischen den Mitgliedstaaten im Interesse eines voll funktionierenden Marktes und der gegenseitigen Unterstützung im Fall von Versorgungsunterbrechungen besondere Aufmerksamkeit zukommen muss, was Auswirkungen auf die Kosten haben kann.

VERFAHREN

Titel

Eine europäische Strategie für nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie - Grünbuch

Verfahrensnummer

2006/2113(INI)

Federführender Ausschuss

ITRE

Stellungnahme von
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

ECON

18.5.2006

Verstärkte Zusammenarbeit – Datum der Bekanntgabe im Plenum

 

Verfasser der Stellungnahme
  Datum der Benennung

Jan Christian Ehler

18.5.2006

Ersetzte(r) Verfasser(in) der Stellungnahme:

 

Prüfung im Ausschuss

12.9.2006

2.10.2006

 

 

 

Datum der Annahme

3.10.2006

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

36

1

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Zsolt László Becsey, Pervenche Berès, Sharon Bowles, Udo Bullmann, Ieke van den Burg, Jan Christian Ehler, Elisa Ferreira, Jean-Paul Gauzès, Robert Goebbels, Donata Gottardi, Benoît Hamon, Gunnar Hökmark, Karsten Friedrich Hoppenstedt, Sophia in 't Veld, Piia-Noora Kauppi, Wolf Klinz, Christoph Konrad, Guntars Krasts, Andrea Losco, Astrid Lulling, Cristobal Montoro Romero, John Purvis, Alexander Radwan, Eoin Ryan, Antolín Sánchez Presedo, Margarita Starkevičiūtė, Ivo Strejček, Lars Wohlin.

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Satu Hassi, Sergej Kozlík, Alain Lipietz, Jules Maaten, Vladimír Maňka, Thomas Mann, Sérgio Marques, Gilles Savary, Andreas Schwab.

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

 

Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar)

...

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (11.10.2006)

für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie

zu dem Grünbuch „Eine europäische Strategie für nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie“
(2006/2113(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Evangelia Tzampazi

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  begrüßt das Grünbuch über eine europäische Strategie für nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie;

2.  hebt hervor, dass die Europäische Union sich dafür einsetzt, die Klimaänderung zu bekämpfen und den globalen Temperaturanstieg auf höchstens 2°C über dem vorindustriellen Stand zu begrenzen;

3.  weist darauf hin, dass eine Rechtsgrundlage für eine gemeinsame europäische Politik im Bereich Energie erforderlich ist, die eine sichere, erschwingliche und dezentralisierte effiziente Energiewirtschaft unter Berücksichtigung des Umweltschutzes gewährleistet; betont, dass der Verkehr ein Schlüsselelement einer solchen nachhaltigen Energiepolitik ist und deshalb große Aufmerksamkeit erfordert;

4.  fordert die Kommission auf, angesichts der jetzigen Situation von 25 separaten Energieregulierern in den Mitgliedstaaten eine Überprüfung der Rolle der Regulierer in jedem einzelnen Mitgliedstaat vorzunehmen und den möglichen Bedarf an einer europäischen Energieregulierungsstelle umfassend zu bewerten;

5.  betont, dass die gegenwärtige Nutzung fossiler Brennstoffe zur Energieerzeugung zu nachteiligen klimatischen Veränderungen und insbesondere zur Knappheit und Erschöpfung dieser Brennstoffe beiträgt, was zu einer Abhängigkeit der Mitgliedstaaten von Importen dieser Rohstoffe aus Drittstaaten führt; verlangt deshalb, dass die geplanten Aktionsprogramme sowohl für Energieeffizienz als auch für nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie in Bezug auf die Herausforderungen der Zukunft hinreichend ambitioniert formuliert sind, um zu einer 25%igen Senkung des gegenwärtigen Energieverbrauchs bis 2020 zu führen, und von einem Beobachtungs- und Kontrollmechanismus begleitet werden und dass sie untereinander kohärent sind;

6.  betont, dass Energiesicherheit und Klimaschutz Hand in Hand gehen müssen und alle Anstrengungen um Diversifizierung der Energieversorgung der Energieeffizienz und kohlenstoffarmen Alternativen Vorrang einräumen sollten, wobei erneuerbare Energiequellen Priorität haben sollten;

7.  betont, dass Energiesicherheit und Klimaschutz für die EU in einem beträchtlichen Ausmaß von der Entwicklung in Ländern wie USA, China, Indien usw. abhängen, und fordert die Kommission und den Rat auf, die Anstrengungen um Einbeziehung dieser in die Bemühungen um Abschwächung der Klimaänderung zu verstärken; ist der Meinung, dass es eine wichtige Initiative wäre, Entwicklungsländer wie China und Indien finanziell zu unterstützen, damit sie in effiziente und kohlenstoffärmere Energietechnologien investieren;

8.  weist darauf hin, dass geothermische Energie und Gezeitenenergie riesige Potenziale für die Energieversorgung auch in Europa darstellen und dass ihre Nutzung energisch anvisiert werden sollte;

9.  betrachtet es als wichtig, sowohl die Wirtschaft als auch die Bürger für die rationelle Energienutzung und Maßnahmen gegen Energieverschwendung zu sensibilisieren, und fordert die Einleitung umfassender Bildungs- und Informationskampagnen; fordert, erneuerbare Energiequellen zu fördern;

10. fordert, dass die Europäische Energiestrategie ambitionierte Ziele setzt, um stufenweise den Anteil der CO2-armen Energiequellen an ihrem Energiemix zu erhöhen; unterstützt das Konzept, sich auf eine allgemeine strategische Zielsetzung zu einigen, etwa ein Mindestniveau des Anteils sicherer und kohlenstoffarmer Energiequellen am gesamten gemeinschaftlichen Energiemix;

11. weist darauf hin, dass die Abhängigkeit der EU von eingeführter Energie bereits signifikante Auswirkungen hat und weiterhin die Unabhängigkeit der EU bei Entscheidungen in anderen politischen Bereichen schwächen wird, wenn nicht energische Maßnahmen ergriffen werden, die Entwicklung und Nutzung einheimischer Energiequellen zu unterstützen;

12. begrüßt im Zusammenhang mit dem Grünbuch die neue Initiative der Kommission, das Zusammenwirken zwischen der Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen und Konflikten in den Außenbeziehungen der Kommission zu untersuchen, und hebt die Beziehungen zwischen Energiesicherheit und Klimaschutz besonders hervor;

13. erinnert daran, dass 40 % der gemeinschaftlichen Energie in Gebäuden verbraucht werden; befürwortet die Ausdehnung des Anwendungsbereichs der geltenden Gebäuderichtlinie auf alle Gebäude; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, die Möglichkeit der Schaffung eines europaweiten Systems „weißer Zertifikate“ auf dem Gebiet der Energieeffizienz zu bewerten;

14. fordert hinreichende Aufmerksamkeit für den Verkehrssektor in dieser Strategie;

15. fordert verbindliche Zielsetzungen für CO2-Emissionen aus Kraftfahrzeugen, d. h. 120 g CO2/km je Fahrzeug bis 2012; ist der Auffassung, dass diese Werte weiter, um mindestens 10 g/km alle zwei Jahre, bis auf einen Höchstwert von 80 g/km für alle Kraftfahrzeuge bis 2020 gesenkt werden sollten;

16. fordert die Kommission auf, die Durchführungsmaßnahmen in Bezug auf Produkte mit hohem Energiesparpotenzial im Rahmen der EUP-Richtlinie (Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2005 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte, ABl. L 191 vom 22.7.2005, S. 29) bis spätestens Frühjahr 2007 vorzulegen.

17. hält es für bedenklich, dass die Zielvorgaben der Europäischen Union für die Steigerung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen bis 2010 voraussichtlich nicht von allen Mitgliedstaaten erfüllt werden; fordert die Kommission auf, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass die gesetzten Ziele erreicht werden;

18. hält verstärkte Anstrengungen im Bereich Forschung und technologische Demonstration, besonders in den neuen Mitgliedstaaten, für notwendig, um die Nutzung erneuerbarer Energiequellen noch wirkungsvoller zu stimulieren und auszubauen; betont in diesem Zusammenhang die Wichtigkeit der Einführung steuerlicher Anreize für die Verwendung von Biokraftstoffen im Verkehrssektor, was auch zu alternativen Einnahmequellen in bestimmten ländlichen Regionen in der Europäischen Union beitragen kann;

19. hält in diesem Zusammenhang eine stärkere Angleichung und Harmonisierung der Förderung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen für notwendig, damit diese vor allem dort genützt werden, wo die natürlichen Gegebenheiten am besten sind; ist der Auffassung, dass nach dem jetzigen Erkenntnisstand ein europäisches Einspeisegesetz die beste Möglichkeit wäre, jedoch auch andere Systeme in Betracht gezogen werden können;

20. wünscht, dass der im Grünbuch genannte Fahrplan für erneuerbare Energiequellen ambitioniert gestaltet wird, Schwerpunkte im Bereich Forschung setzt und einen Mechanismus zur alljährlichen Bewertung des Erreichten enthält;

21. fordert Überlegungen zu der Möglichkeit, dem Zugang von Energie aus erneuerbaren Quellen zum Netz Garantien und Vorrang einzuräumen; fordert koordinierte Anstrengungen, um einen günstigeren Rahmen für Minikraftwerke zu schaffen und die etwaigen Vorteile dezentraler Erzeugung allgemein zu erwägen;

22. weist auf den hohen Primärenergiebedarf und die hohen Einsparpotenziale hin, die im Bereich des Heizens von Gebäuden liegen, und unterstützt daher die Ankündigung von Kommissar Piebalgs, noch im Jahr 2006 eine Richtlinie zu umweltfreundlichen Heizungssystemen vorzulegen;

23. weist darauf hin, dass erneuerbare Energiequellen zum Teil heute schon wettbewerbsfähig sind und nur einer Anschubfinanzierung bzw. der Beseitigung von Markteintrittshindernissen bedürfen und dass dort, wo heute noch höhere Kosten gegeben sind, die Risiken anderer Energieträger stärker bewertet werden müssen, wie zum Beispiel CO2-Produktion und Import von Rohstoffen aus politisch instabilen Regionen;

24. erinnert daran, dass eine langfristige Strategie zur Diversifizierung von Energiequellen von der Schaffung gleicher Voraussetzungen profitieren wird, d. h. wenn Vergleiche zwischen den Energiequellen bei voller Internalisierung der externen Kosten (Abfall, Stilllegung, Ressourcenerschöpfung) und Berücksichtigung des jeweiligen Umweltnutzens gewährleistet sind;

25. fordert die Kommission auf, sich ebenso für erneuerbare Energiequellen wie für Energieeinsparung einzusetzen und hierzu die Einbeziehung der entsprechenden Politik in sämtliche aus den Struktur- und Kohäsionsfonds finanzierte Maßnahmen vorzuschlagen (mainstreaming), insbesondere in die aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung finanzierten Maßnahmen, und zwar ausnahmslos in allen Regionen der Union – unter Beachtung ihrer Besonderheiten – im anstehenden Programmplanungszeitraum 2007–2013;

26. betont die Notwendigkeit der Festlegung höher gesteckter Ziele für die Revision der Richtlinie über den Handel mit Emissionsberechtigungen als Teil der im Kapitel Klimaänderung dargelegten Strategie;

27. fordert die Kommission auf, 2010 eine Zwischenbewertung in Bezug auf das in Ziffer 25 Vorgeschlagene und abschließend eine ex-post-Bewertung am Ende des Programmplanungszeitraums vorzulegen;

28. ist der Auffassung, dass die Wirkung der gemeinschaftlichen Initiativen durch eine starke Außenpolitik beträchtlich verbessert würde, die sich darauf richtet, alle Industrieländer im Kampf gegen die Klimaänderung zu einen und die Programme für eine saubere und effiziente Energie verstärkt in die Entwicklungspolitik der Union einzubeziehen;

KURZE BEGRÜNDUNG

Seit den Energiekrisen der 70er Jahre waren energiepolitische Themen zu keiner Zeit von so großer politischer und gesellschaftlicher Bedeutung wie jetzt. Die auf dem Feld der Energie vor sich gehenden Veränderungen sind erheblich und gehen sehr tief, und langfristig werden sie den wirtschaftlichen Werdegang sämtlicher Staaten bestimmen. Ohne eine langfristige energiewirtschaftliche Planung läuft die Union Gefahr, unter den Folgen der „schwierigen Geburt“ einer neuen Energie-Ära zu leiden.

Auf der gesellschaftlichen Ebene liegt der Schwerpunkt des Dialogs bei hohen Ölpreisen (die voraussichtlich nicht wieder das niedrige Niveau der zurückliegenden Jahre erreichen werden). Auf der rein energiewirtschaftlichen Ebene geht die Debatte der Fachleute in verschiedene Richtungen. Umstritten ist hauptsächlich die Frage, ob die Rohölförderung bereits den Höhepunkt erreicht hat oder ob der Wendepunkt der Ölförderung im nächsten Jahrzehnt kommt. Diese Debatte hat jedoch relativ eingeschränkte Bedeutung für eine langfristige Planung. Deshalb hält es die Verfasserin der Stellungnahme für wesentlich, wenigstens eine gemeinsame Energieaußenpolitik zu schaffen. Europa sollte die Energieverschwendung nach allen Richtungen hin bekämpfen. Zu Anfang der 80er Jahre, unmittelbar nach dem zweiten Erdölschock, schickte sich Europa an, in riesigem Umfang Energie zu sparen, und in der Folge kam es zu einem Rückgang des Ölverbrauchs der OECD-Staaten um 10 % binnen drei Jahren, während zugleich die Steigerung der Wirtschaftsleistung behauptet werden konnte. Die Beschränkung der Verschwendung und die rationelle Energienutzung sind an allen Fronten unbedingt geboten, wenn wir möglichst schmerzlos in die neue Energie-Ära übergehen und dabei auch die Umwelt schützen wollen. Die hohen Preise für Erdöl und Erdgas machen deutlich, wie sehr man sich bemühen muss, Energie rationell zu nutzen. Dieses Bemühen wird kurzfristig in der EU 1.000.000 Arbeitsplätze entstehen lassen (Energieinspektoren, Elektriker, Wärmedämmungsarbeiten an Gebäuden, Renovierung von Wohngebäuden usw.).

Im Zuge dessen könnte die EU bis zu 20 % ihres jetzigen Energieverbrauchs in Gebäuden, Verkehrsmitteln und Industrie einsparen. Die Hälfte dieser Einsparung ergibt sich daraus, dass die Mitgliedstaaten den bestehenden EU-Rechtsrahmen umsetzen. Die andere Hälfte wird durch innovative Lösungen getragen. Deshalb fordern wir die Kommission auf, sich möglichst wenig tolerant zu zeigen, was die Nichtumsetzung der Verordnung über die Energieeffizienz in Gebäuden durch die Mitgliedstaaten angeht.

Das genannte Ziel der Einsparung von 20 % sollte nach Auffassung der Verfasserin für die Mitgliedstaaten verbindlich sein. Im Zuge dessen bleibt es unbedingt notwendig, die geltenden Richtlinien über Gebäude, Kraft-Wärme-Kopplung, Ökodesign, Energieeffizienz und Kennzeichnung des Energieverbrauchs bei elektrischen Geräten in allen Mitgliedstaaten lückenlos umzusetzen und durchzuführen. Die Kommission wird außerdem aufgefordert, sich mit der Kennzeichnung von Klimaanlagen in Gebäuden zu befassen.

Nachdem auch öffentliche Gebäude an der Energieverschwendung beteiligt sind, sollte diesem Problem mit fortlaufenden jährlichen Energieinspektionen begegnet werden, und die Ergebnisse sollten öffentlich zugänglich sein, damit die Kontrolle durch die Öffentlichkeit leichter wird. Es erscheint notwendig, eine unabhängige Institution einzusetzen, die die Aufgabe hat, die Durchführung des Energieeinsparplans zu überwachen und die Einhaltung der Verpflichtungen, die mit der Gemeinschaftszielvorgabe einer Senkung des Verbrauchs um 20 % einhergehen, im Auge zu behalten und nachzuprüfen. Außerdem sieht es die Verfasserin als notwendig an, alljährlich eine Bewertung der hier aufgeführten Aspekte und die Pflicht vorzusehen, die Kommission und das Europäische Parlament auf dem Laufenden zu halten.

Was den Sektor Verkehr angeht, begrüßt die Verfasserin die Bemühungen um Einsparung von Kraftstoff durch Hybridmotoren bzw. abschaltbare Motoren; nach ihrer Ansicht sollten diese Bemühungen jedoch auf weitere Elemente des Kraftfahrzeugs ausgedehnt werden, etwa die Klimaanlage. Deshalb legt sie der Automobilindustrie nahe, diesbezüglich tätig zu werden, nachdem die Kommission im Rahmen „freiwilliger Vereinbarungen“ konsultiert wurde.

Die EU verfügt allerdings über nützliche Instrumente zur Verwirklichung dieser Politik auf europäischer Ebene; es handelt sich um die Strukturfonds. Nach Ansicht der Verfasserin sollten im Zusammenhang mit allen Zuwendungen aus dem Regionalfonds für die Errichtung von Gebäuden oder überhaupt allen Maßnahmen auf dem Gebäudesektor die energiebezogenen Eigenschaften der Gebäude und die Möglichkeit der Nutzung interner Energiequellen (Erdwärme, auf das Bioklima bezogene Technik usw.) berücksichtigt werden.

Aus diesen Gründen wird die Kommission aufgefordert, nicht nur das generelle Erfordernis der rationellen Energienutzung in ihre Politik einzubeziehen, sondern auch die Förderung erneuerbarer Energiequellen in allen europäischen Regionen aus den Strukturfonds.

So wird es auf diesem Sektor, auf dem die EU führend ist, möglich, das Erreichen der Ziele von Lissabon zu fördern, den Binnenmarkt für Energieverbrauch zu stärken und zugleich die internationale Wettbewerbsposition der EU zu verbessern.

VERFAHREN

Titel

„Eine europäische Strategie für nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie“ – Grünbuch

Verfahrensnummer

2006/2113(INI)

Federführender Ausschuss

ITRE

Stellungnahme von
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

ENVI
18.5.2006

Verfasser(in) der Stellungnahme
  Datum der Benennung

Evangelia Tzampazi
16.5.2006

Prüfung im Ausschuss

13.9.2006

10.10.2006

 

 

 

Datum der Annahme

10.10.2006

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

44

1

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Georgs Andrejevs, Liam Aylward, Irena Belohorská, Johannes Blokland, John Bowis, Frieda Brepoels, Dorette Corbey, Avril Doyle, Mojca Drčar Murko, Jill Evans, Anne Ferreira, Matthias Groote, Satu Hassi, Gyula Hegyi, Jens Holm, Mary Honeyball, Caroline Jackson, Dan Jørgensen, Christa Klaß, Eija-Riitta Korhola, Urszula Krupa, Marie-Noëlle Lienemann, Peter Liese, Linda McAvan, Riitta Myller, Péter Olajos, Miroslav Ouzký, Karin Scheele, Horst Schnellhardt, Richard Seeber, Bogusław Sonik, María Sornosa Martínez, Antonios Trakatellis, Evangelia Tzampazi, Thomas Ulmer, Marcello Vernola, Anja Weisgerber, Åsa Westlund, Anders Wijkman

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

María del Pilar Ayuso González, Hélène Goudin, Kartika Tamara Liotard, Caroline Lucas, Bart Staes

 

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Fausto Correia

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (12.10.2006)

für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie

zu einer europäischen Strategie für nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie – Grünbuch
(2006/2113(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Hannu Takkula

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  stellt fest, dass auf den Verkehrssektor nahezu ein Drittel des Endenergiebedarfs in der Europäischen Union entfällt und er der Sektor mit dem zweithöchsten Anstieg des Energiebedarfs in der Europäischen Union ist; ist daher der Auffassung, dass konkrete Maßnahmen zur effizienteren Energieausnutzung in jedem der Verkehrssektoren von wesentlicher Bedeutung sind, um eine nachhaltige Nutzung der Energie im Verkehrssektor sicherzustellen; weist darauf hin, dass, wenn nicht bedeutende Veränderungen in die Wege geleitet werden, die Personenbeförderung bei allen Verkehrsträgern weiter zunehmen wird, aber ganz besonders im Straßen- und Flugverkehr;

2.  hebt die starke Abhängigkeit des Verkehrssektors von aus Erdöl gewonnenen Brennstoffen, hauptsächlich Benzin, Dieselöl und Kerosin, hervor, auf die zusammen 98% der Endenergienachfrage im Verkehrssektor entfallen; stellt fest, dass diese Brennstoffe zum größten Teil aus Drittländern importiert werden, was Fragen hinsichtlich der Versorgungssicherheit und der Nachhaltigkeit aufwirft; weist darauf hin, dass die Verbesserung der Energieeffizienz, deren grundlegende Bedeutung im Grünbuch der Kommission anerkannt wird, in erster Linie im Verkehrssektor erfolgen muss und dass dort 80% des Verbrauchs auf den Straßenverkehr entfallen, bei dem ein absolut vorrangiger Handlungsbedarf besteht;

3.  ist der Auffassung, dass der Anteil der Beimischungen zu Diesel und Benzin erhöht und gegebenenfalls auch verpflichtend eingeführt werden muss, wenn Biokraftstoffe der ersten Generation genutzt werden sollen;

4.  ist daher der Auffassung, dass dem Verkehrssektor eine Schlüsselrolle bei der Verwirklichung einer nachhaltigen, wettbewerbsfähigen und sicheren Energieversorgung und Energienutzung in der Europäischen Union zukommt, da es kurzfristig möglich ist, eine konkrete und messbare Verbrauchseinsparung zu erzielen, und mittelfristig die Möglichkeit besteht, eine wirksame und dauerhafte Verbesserung der Infrastrukturen zu erreichen; weist darauf hin, dass die Energiestrategie und die Verkehrspolitik in integrierter Form entwickelt werden müssen, um das industrielle System auf europäischer Ebene wettbewerbsfähig zu machen;

5.  begrüßt die legislativen und anderen Initiativen, die seitens der Institutionen der Union erfolgt sind und die eine Verbesserung der Energieintensität (Primärenergienachfrage pro BIP-Einheit) im Verkehrssektor bewirkt haben; fordert in diesem Sinne die Förderung einer europäischen Plattform für Energieeinsparung und für Alternativen beim Energieverbrauch, die insbesondere im Verkehrssektor, und zwar nicht nur beim Straßenverkehr, sondern auch beim Luft- und Seeverkehr, zur Anwendung kommen sollen;

6.  weist darauf hin, dass diese Initiativen u.a. Folgendes beinhalten: Maßnahmen zur Verbesserung der Umweltfreundlichkeit des Güterverkehrssystems (Marco Polo II), die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge, die Förderung des Kurzstreckenseeverkehrs, Maßnahmen zur Förderung der Binnenschifffahrt (NAIADES), die CARS-21-Initiative zur Beschleunigung der Entwicklung kraftstoffeffizienterer Fahrzeuge, die Umgestaltung der Fahrzeugbesteuerungssysteme zur Förderung der Nutzung kraftstoffeffizienter Fahrzeuge, Maßnahmen, um die Einführung und Verwendung von Biokraftstoffen im Verkehrssektor zu fördern, die Schaffung eines einheitlichen Luftraums („Single Sky“) und des SESAR-Systems, das den Kerosinverbrauch in der Luftfahrt durch die Einbeziehung der Luftfahrt in das europäische Emissionshandelssystem verringern soll, und das Galileo-Projekt, das das Verkehrsmanagement optimieren soll;

7.  weist mit Nachdruck darauf hin, dass weitere Fortschritte verwirklicht werden müssen durch die Schaffung eines kohärenten Transeuropäischen Verkehrsnetzes, hauptsächlich im Schienenverkehr, in der Binnenschifffahrt und im Kurzstreckenseeverkehr, durch die Herstellung eines angemessenen Gleichgewichts für die künftige Entwicklung der Verkehrsträger und die Förderung der technologischen Forschung und Innovation zur Verbesserung der Kraftstoffeffizienz, zur Verringerung der Abhängigkeit von aus Erdöl gewonnenen Kraftstoffen und zur Verringerung der Energieverschwendung durch die Behebung des Problems der Verkehrsstaus und der Warteschleifen für Flugzeuge und eine weiterführende Forschung im Bereich der energieeffizienten Fahrzeuge und der mit alternativen Kraftstoffen betriebenen Fahrzeuge, sowie durch Maßnahmen zur Förderung der Nutzung eines energieeffizienten und umweltfreundlichen öffentlichen und privaten Verkehrs, insbesondere in den städtischen Gebieten;

8.  ist der Auffassung, dass eine größere Effizienz der Luftfahrt und kürzere Flugzeiten, die Entwicklung und Nutzung kraftstoffeffizienter Hybridfahrzeuge, bei denen z.B. die durch die Brennstoffzelltechnologie und Biokraftstoffe gebotenen Möglichkeiten genutzt werden, und der Ausbau des Schienenfrachtverkehrs wie auch verbesserte Auslastungsgrade für den Frachtverkehr generell einem weniger starken und effizienteren Energieverbrauch förderlich wären;

9.  weist mit Nachdruck auf die Notwendigkeit hin, sich für eine Aufklärung und Änderung der Verhaltensweisen zugunsten einer nachhaltigeren Mobilität der europäischen Bürger einzusetzen.

VERFAHREN

Titel

Europäische Strategie für nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie – Grünbuch

Verfahrensnummer

2006/2113(INI)

Federführender Ausschuss

ITRE

Stellungnahme von
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

TRAN
18.5.2006

Verstärkte Zusammenarbeit – Datum der Bekanntgabe im Plenum

 

Verfasser(in) der Stellungnahme
  Datum der Benennung

Hannu Takkula
21.3.2006

Ersetzte(r) Verfasser(in) der Stellungnahme:

 

Prüfung im Ausschuss

14.9.2006

9.10.2006

 

 

 

Datum der Annahme

10.10.2006

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

37

1

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Gabriele Albertini, Etelka Barsi-Pataky, Philip Bradbourn, Paolo Costa, Michael Cramer, Arūnas Degutis, Petr Duchoň, Saïd El Khadraoui, Robert Evans, Emanuel Jardim Fernandes, Roland Gewalt, Luis de Grandes Pascual, Ewa Hedkvist Petersen, Jeanine Hennis-Plasschaert, Stanisław Jałowiecki, Georg Jarzembowski, Dieter-Lebrecht Koch, Rodi Kratsa-Tsagaropoulou, Jörg Leichtfried, Bogusław Liberadzki, Eva Lichtenberger, Patrick Louis, Erik Meijer, Robert Navarro, Seán Ó Neachtain, Josu Ortuondo Larrea, Willi Piecyk, Reinhard Rack, Dirk Sterckx, Ulrich Stockmann, Georgios Toussas, Marta Vincenzi, Corien Wortmann-Kool

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Zsolt László Becsey, Den Dover, Elisabeth Jeggle, Sepp Kusstatscher, Rosa Miguélez Ramos

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

 

Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar)

...

STELLUNGNAHME des Ausschusses für regionale Entwicklung (7.11.2006)

für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie

zu dem Grünbuch „Eine europäische Strategie für nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie“
(2006/2113(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Oldřich Vlasák

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für regionale Entwicklung ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  befürwortet die Bemühungen der Kommission um einen gemeinsamen Ansatz zur Energiepolitik, aus dem sich durchaus zukunftsfähige Binnenmärkte mit uneingeschränktem Wettbewerb, Versorgungssicherheit, geringere Kosten für die Verbraucher und ein uneingeschränkter Zugang für alle ergeben sollen, und betont, dass diese Politik eine zukunftsfähige, kohärente, strategisch gestaltete und zielgerichtete subnationale Komponente haben muss;

2.  fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten, die Regionen und die sonstigen Betroffenen nachdrücklich auf, im Rahmen der nationalen strategischen Rahmenpläne und der operationellen Programme für den Zeitraum von 2007–2013 im Einklang mit den mit dem Parlament vereinbarten strategischen Leitlinien die Möglichkeiten der Kohäsionspolitik auszuschöpfen, um die europäische Strategie für nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie zu unterstützen;

3.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Vorschläge im Rahmen dieser europäischen Strategie in den vierten Kohäsionsbericht aufzunehmen, wobei ein sicherer Zugang zu Energie und eine diversifizierte, nachhaltige und effiziente Energienutzung als ein zusätzlicher Indikator für den wirtschaftlichen, sozialen und regionalen Zusammenhalt besonders wichtig ist; fordert die Kommission auf, zu diesem Zweck die Präsenz und die Interventionen der Europäischen Investitionsbank und der neuen kohäsionspolitischen Finanzierungsinstrumente (Jaspers, Jeremie und Jessica) bei Vorhaben im Bereich der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energiequellen zu fördern;

4.  betrachtet es als notwendig, die zur Energiepolitik auf europäischer Ebene gehörenden derzeitigen Maßnahmen und Verfahren und ihre Umsetzung durch die Mitgliedstaaten umfassend zu bewerten und erst danach, soweit notwendig, neue Regeln und Institutionen vorzuschlagen;

5.  bedauert, dass die vorgeschlagene Energiepolitik hauptsächlich auf die Angebotsseite ausgerichtet ist und dass Themen der Energieeffizienz im Rahmen der Strategie nicht wichtig genug genommen werden; verlangt, dass eine gemeinsame Energiepolitik der dauerhaften Energieeffizienz, mit der auch jetzt echte und messbare Energieeinsparungen erzielt werden können, sowie den erneuerbaren und dezentralen Energiequellen, insbesondere bei in Behörden und Haushalten genutzten Geräten und Technologien, absoluten Vorrang zuweist; bekräftigt, dass die gemeinsame Energiepolitik auch die Voraussetzungen dafür schaffen muss, dass die kurz- und mittelfristig verfügbaren neuen Technologien rascher und effizienter genutzt werden;

6.  verlangt, dass die territoriale Dimension integraler Bestandteil der Energiepolitik der Europäischen Union ist, damit eine geografisch ausgewogenere Verteilung von Energieerzeugung und -verbrauch und damit der wirtschaftlichen Tätigkeiten und der Bevölkerung begünstigt wird;

7.  weist darauf hin, dass zahlreiche Gebiete in Randlage und äußerster Randlage aufgrund ihrer geografischen oder klimatischen Besonderheiten (Sonneneinstrahlung, Wind, Biomasse, Wellenkraft usw.) ein beträchtliches Potenzial zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen aufweisen, das stärker genutzt werden sollte, insbesondere im Hinblick auf die Erreichung der Ziele von Kyoto;

8.  betont die entscheidende Rolle von lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und ihren potenziell positiven Beitrag in Form der Einführung und Umsetzung von Maßnahmen, die die Einbeziehung von Technologien für erneuerbare Energieträger und für Energieeinsparung in die von ihnen durchgeführten und von der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten finanziell unterstützten Projekte betreffen, beispielsweise die Energieeffizienz von Gebäuden, wo sie die Möglichkeiten der Richtlinie über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen[1] voll ausschöpften können; fordert die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf, z.B. bei der Beleuchtung im Freien und bei Systemen des öffentlichen Verkehrs die energieeffizientesten Infrastrukturen und Dienstleistungen heranzuziehen;

9.  verlangt, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften integriert und fortlaufend unterstützt werden bei Maßnahmen für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit im Rahmen sämtlicher EU-Finanzierungsinstrumente wie insbesondere Strukturfonds, Siebtes Forschungsrahmenprogramm, „intelligente Energie Europa“ und im Allgemeinen alle regionalpolitischen und finanztechnischen Maßnahmen der Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007–2013 sowie die Tätigkeit der EIB;

10. fordert die Kommission auf, nach einem strukturierten Dialog eine Mitteilung über die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in der Energiepolitik zu veröffentlichen, die besondere Schwerpunkte bei Energieeffizienz, CO2-neutralen, erneuerbaren oder dezentralen Energiequellen, einem nachhaltigen Verkehr und der städtebaulichen Dimension der Energiepolitik haben;

11. fordert die Kommission auf, einen reibungslos funktionierenden Binnenmarkt für Erdgas und Elektrizität zum Nutzen aller europäischen Bürger voll zu unterstützen, nicht zuletzt um die beherrschende Stellung bisheriger Monopolanbieter zu überwinden; fordert mehr Vernetzung zwischen den Erdgas- und den Elektrizitätsmärkten der einzelnen Staaten, die von besonderem Nutzen für die Grenzregionen in der Union sein wird;

VERFAHREN

Titel

Grünbuch „Eine europäische Strategie für nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie“

Verfahrensnummer

2006/2113(INI)]

Federführender Ausschuss

ITRE

Stellungnahme von
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

REGI
18.5.2006

Verfasser(in) der Stellungnahme
  Datum der Benennung

Oldřich Vlasák
11.7.2006

Prüfung im Ausschuss

4.10.2006

 

 

 

 

Datum der Annahme

6.11.2006

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

24

2

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Stavros Arnaoutakis, Elspeth Attwooll, Jean Marie Beaupuy, Rolf Berend, Jana Bobošíková, Graham Booth, Bernadette Bourzai, Ambroise Guellec, Gábor Harangozó, Konstantinos Hatzidakis, Mieczysław Edmund Janowski, Tunne Kelam, Miroslav Mikolášik, Francesco Musotto, Lambert van Nistelrooij, Jan Olbrycht, Markus Pieper, Francisca Pleguezuelos Aguilar, Elisabeth Schroedter, Grażyna Staniszewska, Margie Sudre, Oldřich Vlasák

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Jan Březina, Mojca Drčar Murko, Emanuel Jardim Fernandes

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Chris Davies

Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar)

...

  • [1]  Richtlinie 2006/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5.4.2006 über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen und zur Aufhebung der Richtlinie 93/76/EG des Rates (ABl. L 114 vom 27.4.2006, S. 64).

VERFAHREN

Titel

Europäische Strategie für nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie – Grünbuch

Verfahrensnummer

2006/2113(INI)

Federführender Ausschuss

        Datum der Bekanntgabe der Genehmigung im Plenum

ITRE
18.5.2006

Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

AFET
15.6.2006

DEVE
18.5.2006

INTA
18.5.2006

ECON
18.5.2006

ENVI
18.5.2006

 

TRAN
18.5.2006

REGI
18.5.2006

 

 

 

Nicht abgegebene Stellungnahme(n)
  Datum des Beschlusses

 

 

 

 

 

Verstärkte Zusammenarbeit
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

 

 

 

 

 

Berichterstatter(in/innen)
  Datum der Benennung

Eluned Morgan
20.3.2006

 

Ersetzte(r) Berichterstatter(in/innen)

 

 

Prüfung im Ausschuss

13.7.2006

2.10.2006

9.10.2006

23.10.2006

 

Datum der Annahme

23.11.2006

Ergebnis der Schlussabstimmung

+

-

0

34

0

3

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Šarūnas Birutis, Jan Březina, Jerzy Buzek, Giles Chichester, Lena Ek, Nicole Fontaine, David Hammerstein Mintz, Rebecca Harms, Romana Jordan Cizelj, Pia Elda Locatelli, Eugenijus Maldeikis, Eluned Morgan, Angelika Niebler, Reino Paasilinna, Miloslav Ransdorf, Vladimír Remek, Herbert Reul, Paul Rübig, Andres Tarand, Britta Thomsen, Patrizia Toia, Catherine Trautmann, Claude Turmes, Nikolaos Vakalis, Alejo Vidal-Quadras

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(in/innen)

Gabriele Albertini, Alexander Alvaro, Ivo Belet, Zdzisław Kazimierz Chmielewski, Neena Gill, Matthias Groote, Pier Antonio Panzeri, Manuel António dos Santos, Esko Seppänen, Antonios Trakatellis

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Esther Herranz García, Francisco José Millán Mon

Datum der Einreichung

28.11.2006

Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache)