Bericht - A6-0441/2006Bericht
A6-0441/2006

BERICHT über die externe Dimension der Bekämpfung des Terrorismus

1.12.2006 - (2006/2032(INI))

Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
Berichterstatter: Luis Yañez-Barnuevo García


Verfahren : 2006/2032(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0441/2006
Eingereichte Texte :
A6-0441/2006
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zur externen Dimension der Bekämpfung des Terrorismus

(2006/2032(INI))

Das Europäische Parlament,

–    unter Hinweis auf den Vertrag über eine Verfassung für Europa,

–    unter Hinweis auf die Artikel 6 und 7 sowie auf Titel V des EU-Vertrags,

–    unter Hinweis auf die am 10. Dezember 1948 unterzeichnete Allgemeine Erklärung der Menschenrechte,

–    unter Hinweis auf die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, unterzeichnet am 4. November 1950 in Rom,

–    in Kenntnis des am 27. Januar 1977 in Straßburg unterzeichneten Europäischen Übereinkommens des Europarates zur Verhütung des internationalen Terrorismus,

–    in Kenntnis der derzeit bestehenden 13 Instrumente der Vereinten Nationen und der vier 2005 angenommenen, jedoch noch nicht in Kraft gesetzten Instrumente zur Verhütung und Bekämpfung des internationalen Terrorismus, der Resolutionen 1368 und 1373 (2001) sowie 1267 (1999) des UN-Sicherheitsrates, der Resolution der Vollversammlung zur globalen Strategie der Vereinten Nationen für die Bekämpfung des Terrorismus und des beigefügten Aktionsplans vom 8. September 2006,

–    in Kenntnis der Schlussfolgerungen zum Ergebnis des Weltgipfels der Vereinten Nationen 2005 bezüglich des Terrorismus,

–    in Kenntnis des Berichts mit dem Titel "Bündnis der Zivilisationen", der dem UN-Generalsekretär am 13. November 2006 vorgelegt wurde,

–    unter Hinweis auf die Europäische Sicherheitsstrategie – Ein sicheres Europa in einer besseren Welt –, angenommen vom Europäischen Rat am 12. Dezember 2003, sowie auf die zum gleichen Datum angenommene Strategie der Europäischen Union gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen,

–    in Kenntnis des Berichts ’Eine Humane Sicherheitsdoktrin - Barcelona-Bericht der Studiengruppe zu den Kapazitäten für die europäische Sicherheit’, der dem Hohen Vertreter der EU für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik am 15. September 2004 vorgelegt wurde,

–    unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Brüssel vom 25. und 26. März 2004 und besonders die Erklärung des Europäischen Rates vom 25. März 2004 zur Bekämpfung des Terrorismus, die eine Solidaritätsklausel enthält,

–    unter Hinweis auf den Aktionsplan/revidierten Arbeitsplan der Europäischen Union zur Bekämpfung des Terrorismus, der vom Europäischen Rat in seiner Sitzung vom 17. und 18. Juni 2004 angenommen wurde,

–    unter Hinweis auf die Strategie der Europäischen Union zur Bekämpfung des Terrorismus, angenommen vom Europäischen Rat am 14. und 15. Dezember 2005, sowie auf die zum gleichen Zeitpunkt angenommene Strategie der Europäischen Union gegen die Radikalisierung und Anwerbung von Terroristen,

–    unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Internationalen Gipfels zu Demokratie, Terrorismus und Sicherheit, der vom 8. bis 11. März 2005 in Madrid stattfand,

–    unter Hinweis auf den Bericht des Generalsekretärs der Vereinten Nationen vom 27. April 2006 „Gemeinsam gegen den Terrorismus – Empfehlungen für eine weltweite Strategie der Bekämpfung des Terrorismus“ (A/60/825),

–    in Kenntnis des Berichts der Hochrangigen Gruppe der Vereinten Nationen zu Bedrohungen, Herausforderungen und Wandel und des Berichts des UN-Generalsekretärs an den Reformgipfel 2005: ‚In größerer Freiheit: Auf dem Weg zu Entwicklung, Sicherheit und Menschenrechten für alle’,

–    unter Hinweis auf den Europa-Mittelmeer-Verhaltenskodex zur Bekämpfung des Terrorismus, der auf dem Europa-Mittelmeer-Gipfel in Barcelona am 27./28. November 2005 angenommen wurde,

–    unter Hinweis auf die Erklärungen der EU und der USA zur Bekämpfung des Terrorismus und Verstärkung der gegenseitigen Zusammenarbeit gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und zur Bekämpfung des Terrorismus vom 26. Juni 2004 und 20. Juni 2005, sowie unter äußerst besorgter Kenntnisnahme des am 6. September 2006 von Präsident Bush bestätigten geheimen Inhaftierungsprogramms der CIA,

–    in Kenntnis des Berichts der Hochrangigen Gruppe der Vereinten Nationen zu Bedrohungen, Herausforderungen und Wandel mit dem Titel „Eine sicherere Welt. Unsere gemeinsame Verantwortung“ vom 2. Dezember 2004[1],

–    unter Hinweis auf den „Fahrplan“ zur Verwirklichung eines gemeinsamen Raums im Bereich der Außensicherheit zwischen der Europäischen Union und Russland, der am 10. Mai 2005 anlässlich des 15. Gipfeltreffens EU-Russland unterzeichnet wurde,

–    unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung EU-ASEAN über die Zusammenarbeit im Bereich der Bekämpfung des Terrorismus, die am 27. Januar 2003 anlässlich der XIV. Ministerkonferenz EU-ASEAN unterzeichnet wurde,

–    unter Hinweis auf die im Jahr 2001 unterzeichnete Gemeinsame Erklärung EU-OAU zum Terrorismus,

–    unter Hinweis auf das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs, das am 17. Juli 1998 von der Diplomatischen Bevollmächtigtenkonferenz der Vereinten Nationen angenommen wurde,

–    in Kenntnis der Mitteilung der Kommission über "Prävention und Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung durch eine verbesserte Koordinierung auf nationaler Ebene und mehr Transparenz im gemeinnützigen Sektor" einschließlich ihrer Empfehlung an die Mitgliedstaaten (MEMO/05/460 vom 1. Dezember 2005),

–    unter Hinweis auf seine Empfehlung vom 7. Juni 2005 an den Europäischen Rat und den Rat zu dem Aktionsplan der Europäischen Union gegen den Terrorismus[2],

–    gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

–    in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und der Stellungnahmen des Entwicklungsausschusses und des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres(A6‑0441/2006),

A.  in der Erwägung, dass der internationale Terrorismus einschließlich seiner Ideologie derzeit eine der größten Gefahren für Sicherheit, Frieden, Stabilität und die demokratischen Werte der internationalen Gemeinschaft und besonders eine direkte Bedrohung für die europäischen Bürgerinnen und Bürger, die EU-Mitgliedstaaten sowie die Demokratie und den Rechtsstaat als Werte, auf denen die Europäische Union gründet, darstellt,

B.   in Erwägung der Verschiedenartigkeit der Erscheinungsformen des Terrorismus, der Organisationen, die ihn unterstützen, und der Staaten und nichtstaatlichen Akteure, die ihn fördern, finanzieren und sich seiner zu ihren eigenen Zwecken bedienen; in Erwägung des plötzlichen und unvorhersehbaren Charakters dieses Phänomens, das ein eindeutiges Gespür für die richtige Gelegenheit voraussetzt (besonders im Fall des Terrorismus radikaler Gruppen, die vorgeben, den Islam zu verteidigen) sowie der Notwendigkeit, dass die Union eine pro-aktive und nicht bloß reaktive Politik entwickelt, um ihn zu bekämpfen,

C.  in der Erwägung, dass Europa von einer Basis hauptsächlich für logistische Unterstützung zu einem Hauptziel geplanter Angriffe geworden ist,

D.  in der Erwägung, dass die Bekämpfung des Terrorismus laut Europäischer Sicherheitsstrategie eine der vorrangigen Aufgaben der Europäischen Union und ein Schlüsselelement ihrer Außentätigkeit darstellt,

E.   in der Erwägung, dass die Durchsetzung von Sicherheit außerhalb der Gemeinschaftsgrenzen geleitet sein sollte von den Grundsätzen der Humanen Sicherheitsdoktrin des im Jahr 2004 verabschiedeten Barcelona-Berichts der Studiengruppe zu den Kapazitäten für die europäische Sicherheit, insbesondere von der Vorrangstellung der Menschenrechte, den Erfordernissen des Multilateralismus, einem Bottom-up-Ansatz ausgehend von der Kenntnis der Situation vor Ort, einem regionalen Blickwinkel und der Schaffung einer eindeutigen und legitimen politischen Zuständigkeit,

F.   in der Erwägung, dass die Europäische Union eine eigene Strategie der Bekämpfung des Terrorismus hat, die in eine multilaterale Strategie eingebettet und in der uneingeschränkten Achtung der Menschenrechte und der Prinzipien des Rechtsstaats verankert sein muss, da der Terrorismus einen direkten Angriff auf diese beiden Werte darstellt, und dass jedes Handeln außerhalb diese Rahmens einem Scheitern der Demokratie gleichkommt,

G. in der Erwägung, dass Terrorismus immer ein Verbrechen ist, das unter keinen Umständen, gleich durch wen und wann es begangen wird, zu rechtfertigen ist, und das in keinem Fall zur Verfolgung oder Durchsetzung politischer Ziele eingesetzt werden darf,

H.  in der Erwägung, dass die Opfer des Terrorismus ein moralischer Prüfstein für unsere Gesellschaften und für die Demokratie sind, und dass die politisch Verantwortlichen ihnen Gehör schenken und dafür sorgen müssen, dass ihre Interessen überall dort berücksichtigt werden, wo Entscheidungen über die Bekämpfung derjenigen getroffen werden, die sie zu Protagonisten wider Willen gemacht haben,

I.    in Anerkennung der Tatsache, dass terroristische Gruppen extreme Armut, fehlende Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit, gesellschaftliche Frustration, mangelnde Bildungsmöglichkeiten und soziale Ausgrenzung für ihre Rekrutierungs- und Unterwanderungsstrategien ausnutzen,

J.    in der Erwägung, dass der Terrorismus einen idealen Nährboden in Gesellschaften mit einem hohen Ausmaß an politischer, sozialer, ökonomischer, ethnischer, religiöser und anderer Diskriminierung sowie fehlender Demokratie und fehlenden Menschenrechten findet,

K.  in der Erwägung, dass eine wirksame Bekämpfung des Terrorismus eine genaue Kenntnis der terroristischen Gruppe, die bekämpft wird, ihrer Ideologie sowie des sozialen, politischen, wirtschaftlichen und religiösen Umfelds erfordert, in dem er auftritt und aus dem seine Akteure und Anhänger rekrutiert werden,

L.   in der Erwägung, dass in Anbetracht der Tatsache, dass jede einzelne Terrororganisation ihre eigenen Ziele, ihre eigene Organisation und eigene Vorgehensweise hat, spezifische Maßnahmen zur Bekämpfung jeder einzelnen dieser Organisationen ergriffen werden müssen, und dass insbesondere spezifische Maßnahmen gegen die Organisation al-Qaida ergriffen werden müssen,

M.  in der Erwägung, dass die Gefahr des Terrorismus nicht auf bestimmte geographische Regionen beschränkt ist, sondern dass sich terroristische Organisationen innerhalb und außerhalb unserer Grenzen bewegen und ausreichende Beweise dafür erbracht haben, dass sie in der Lage sind, ihre Angriffe und Gewaltakte auf jedem Kontinent und gegen mehrere Länder gleichzeitig zu führen bzw. auszuüben,

N.  in der Erwägung, dass sowohl einzelne Mitgliedstaaten als auch die Union als Ganzes und ihre Institutionen direkte Angriffsziele des internationalen Terrorismus gewesen sind oder sein können,

O.  in der Erwägung, dass die bisherigen traurigen Erfahrungen gezeigt haben, dass kein Mitgliedstaat den Terrorismus allein mit Erfolg bekämpfen kann, und dass deshalb einerseits eine gemeinsame Politik der Terrorismusbekämpfung seitens der Europäischen Union, die alle Instrumente und Mittel einsetzen muss, die dem Rechtsstaat und der Union zu Gebote stehen, und andererseits eine entschiedene und demokratisch kontrollierte internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus notwendig ist,

P.   in der Erwägung, dass für eine wirksame Bekämpfung des Terrorismus eine Verstärkung der transatlantischen Kooperation und Koordination ebenso unverzichtbar ist wie die uneingeschränkte Anwendung der Gemeinsamen Erklärung der EU und der USA von 2004 zur Terrorismusbekämpfung, der Gemeinsamen Erklärung EU-USA zur Intensivierung der Zusammenarbeit im Bereich der Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und der Terrorismusbekämpfung vom 20. Juni 2005 sowie der Erklärung EU-USA auf dem Gipfeltreffen in Wien vom 21. Juni 2006,

Q.  in der Erwägung, dass der Kampf gegen den internationalen Terrorismus eine starke Verknüpfung interner und externer Sicherheitsaspekte erfordert, und in der Erwägung, dass die EU ein ganzheitliches, kohärentes und Pfeiler übergreifendes Herangehen an diese Herausforderung anstreben muss,

R.   in der Erwägung, dass die globale Dimension des Terrorismus eine ebenso globale Antwort erfordert, die alle Aspekte dieses Phänomens, die sicherheitspolitischen ebenso wie die politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Aspekte, berücksichtigt,

S.   in der Erwägung, dass sich die Europäische Union auf eine Reihe von Werten stützt, die beispielsweise in den Kopenhagener Kriterien ihren Ausdruck finden, und dass diese Werte in der ganzen Welt als einziger Weg zur langfristigen Verhinderung von Terrorismus gefördert werden sollten,

T.   in der Erwägung, dass die externen und internen Dimensionen des Kampfes gegen den Terrorismus miteinander verknüpft und unteilbar sind,

U.  in der Erwägung, dass die Prävention, also die sorgsame Beachtung nachrichtendienstlicher Informationen und Erkenntnisse, ein grundlegendes Element der Bekämpfung des Terrorismus ist, wie sich am Beispiel verschiedener Attentate gezeigt hat,

V.  in der Erwägung, dass eine enge Koordinierung und ein besserer Austausch von Informationen zwischen den Institutionen der Union, den Mitgliedstaaten und den jeweiligen Nachrichtendiensten sowie den spezialisierten Einrichtungen der Union (wie Europol und Eurojust) unabdingbare Voraussetzungen für ein erfolgreiches Vorgehen der Union bei der Terrorismusbekämpfung sind,

W. in der Erwägung, dass die Rolle des EU-Koordinators für die Terrorismusbekämpfung von wesentlicher Bedeutung ist, und dass er mit umfangreicheren Mitteln und Befugnissen ausgestattet werden muss,

X.  in der Erwägung, dass die Union für eine wirksame Bekämpfung des internationalen Terrorismus von einer bloß reaktiven zu einer pro-aktiven Politik der Prävention, des Schutzes und der Strafverfolgung übergehen muss,

Y.  in der Erwägung, dass die Bekämpfung des internationalen Terrorismus und seiner Ideologie, um wirksam zu sein, von echter Überzeugung und Entschlossenheit innerhalb der Union und ihrer Mitgliedstaaten getragen werden und die Unterstützung einer sensibilisierten und gut informierten Öffentlichkeit finden muss,

Z.   in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten alle Verpflichtungen hinsichtlich des Kampfs gegen den Terrorismus, die sie im Rahmen der diesbezüglichen Zusammenarbeit sowohl in der Gemeinschaft als auch auf internationaler Ebene eingegangen sind, ohne Verzögerung einlösen müssen,

AA. in der Überzeugung, dass die Dämonisierung einer bestimmten Kultur, Zivilisation oder Religion im Namen der Terrorismusbekämpfung ein Fehler ist, der kontraproduktive Wirkung haben kann,

AB. in der Erwägung, dass auch Moslems zu den Opfern des islamischen Terrorismus gehören, der wiederum Folge der der muslimischen Welt innewohnenden Konflikte und des Kampfes um Macht und Ressourcen einschließlich Öl ist,

Grundprinzipien der externen Dimension der Bekämpfung des internationalen Terrorismus

1.   unterstützt die Notwendigkeit eines strategischen Ziels der weltweiten Bekämpfung des Terrorismus unter Achtung der Menschenrechte mit dem langfristigen Ziel einer sichereren Europäischen Union, die ihren Bürgerinnen und Bürgern einen echten Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts bietet; teilt die Ansicht des Rates, dass die größte Gefahr für Europa derzeit, ungeachtet anderer existierender Formen des Terrorismus, von den radikalen und gewalttätigen Gruppen ausgeht, die vorgeben, den Islam zu verteidigen, wie dem kriminellen al-Qaida-Netz und den Gruppen, die ihm angehören oder von seinen Ideen geleitet werden;

2.   betont, dass die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten und Partnerländer ihre globale Strategie gegen den Terror auf den Grundsätzen aufbauen müssen, die auch die Tätigkeit der Vereinten Nationen leiten, auf einem konstruktiven und aufrichtigen Dialog zwischen Völkern und Nationen sowie zwischen Kulturen, Religionen und Zivilisationen, der den jeweiligen Wahrnehmungen und Besorgnissen unter Achtung des Völkerrechts Rechnung trägt;

3.   bedauert, dass es auf dem Weltgipfel der Vereinten Nationen 2005 nicht gelungen ist, eine Einigung über eine umfassende Definition des Begriffs Terrorismus zu erzielen, und betont die Notwendigkeit, sich auf eine international anerkannte Definition des internationalen Terrorismus zu einigen; fordert den Rat in diesem Sinne auf, einen Gemeinsamen Standpunkt zur Festlegung einer Definition des Begriffs Terrorismus auf der Grundlage des Rahmenbeschlusses 2002/475/JI des Rates vom 13. Juni 2002[3] anzunehmen, unter Berücksichtigung der vom Generalsekretär der Vereinten Nationen, Kofi Annan, vorgeschlagenen Definition;

4.   betont, dass alle politischen Maßnahmen, die auf höchster politischer Ebene im Rahmen der Strategie der Europäischen Union zur Terrorismusbekämpfung, im Aktionsplan und der Strategie zur Bekämpfung der Radikalisierung und Rekrutierung von Terroristen ergriffen wurden, ordnungsgemäß und vollständig umgesetzt werden müssen, damit die weit reichenden Mechanismen und Vorschläge in diesen Dokumenten so rasch wie möglich in konkrete und wirksame Maßnahmen vor Ort zur Bekämpfung des Terrorismus umgesetzt werden können;

5.   begrüßt die kürzliche Annahme der Strategie der Vereinten Nationen zur Terrorismusbekämpfung und des dazugehörigen Aktionsplans durch die UN-Generalversammlung; betont die Notwendigkeit, den Terrorismus in allen seinen Spielarten und Erscheinungsformen mit allen Mitteln zu bekämpfen, in Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen und der Resolution 1624(2005) des UN-Sicherheitsrates; äußert Besorgnis über die Verzögerung der Annahme der internationalen Konvention über den internationalen Terrorismus; ermuntert die Institutionen der Union und die Mitgliedstaaten, unermüdlich auf einen internationalen Konsens hinzuarbeiten, der sowohl die Annahme der internationalen Konvention als auch die wirksame Umsetzung der in dieser Strategie und diesem Aktionsplan vorgesehenen Maßnahmen ermöglicht;

6.   bedauert, dass einige Mitgliedstaaten trotz der offensichtlich bestehenden terroristischen Bedrohung einige der 16 allgemeinen Instrumente der Vereinten Nationen zur Terrorismusbekämpfung noch nicht unterzeichnet und/oder ratifiziert haben; erinnert daran, dass derzeit nur 2 Länder 13 Übereinkommen unterzeichnet haben, und dass weitere 78 Länder bereits 12 dieser Übereinkommen ratifiziert haben bzw. ihnen beigetreten sind; hält es dennoch für ausgesprochen bedenklich, dass weitere 33 Länder nur 6 oder weniger dieser internationalen Übereinkommen ratifiziert haben bzw. ihnen beigetreten sind;

7.   fordert die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und ihre Partner, die dies noch nicht getan haben, nachdrücklich auf, die zur wirksamen Umsetzung dieser Übereinkommen erforderlichen nationalen Rechtsvorschriften zu erlassen und die zuständigen Organe der Vereinten Nationen rechtzeitig hierüber zu unterrichten;

8.   empfiehlt, dass die Europäische Union bei ihren Maßnahmen im Außenbereich auf angemessene Mittel zurückgreift, um die Länder zu ermutigen, allen allgemeinen Instrumenten gegen Terrorismus beizutreten und gegebenenfalls die nationalen Rechtsvorschriften zu erlassen, die erforderlich sind, um die Bestimmungen dieser Übereinkommen und Protokolle umzusetzen, wobei sie auch vom technischen Fachwissen der Vereinten Nationen profitieren können;

9.   fordert, dass die Außentätigkeit der Union im Bereich der Bekämpfung des internationalen Terrorismus in erster Linie auf die Prävention gerichtet sein sollte, um radikale bzw. extremistische Gruppen und Staaten davon abzuhalten, sich dem Terrorismus zuzuwenden und ihn als Taktik zur Durchsetzung ihrer Ziele zu unterstützen; fordert die Staaten auf, ihre institutionellen Kapazitäten zu verstärken, um den Terrorismus zu bekämpfen; vertritt die Ansicht, dass die in der Strategie der Europäischen Union zur Bekämpfung des Terrorismus festgelegten Ziele im Bereich der Vorbeugung im Großen und Ganzen dieser Zielsetzung entsprechen;

10. fordert die Staaten, mit denen die EU Beitrittsverhandlungen aufgenommen hat bzw. die der EU beitreten wollen, auf, unverzüglich Maßnahmen zur Auflösung extremer nationalistischer und fanatischer Organisationen zu ergreifen, deren Tätigkeit den demokratischen Grundsätzen der Union diametral widerspricht und die Hass und Rassenhass schüren;

11. betont, dass bei jeder Gelegenheit deutlich gemacht werden muss, dass Terrorismus unter allen Umständen und in jeder Kultur inakzeptabel und nicht zu rechtfertigen ist, ungeachtet der Erwägungen politischer, philosophischer, ideologischer, rassischer, ethnischer, religiöser oder sonstiger Natur, die zu seiner Rechtfertigung vorgebracht werden mögen, und dass alle Faktoren, die von den Terroristen ausgenutzt werden können, wie die Entmenschlichung der Opfer, das Auftreten und Fortbestehen gewaltsamer Konflikte, schlechte Regierungsführung, das Fehlen bürgerlicher Rechte oder die Verletzung von Menschenrechten, Diskriminierung aus religiösen und ethnischen Gründen sowie politische und sozioökonomische Ausgrenzung, beseitigt werden müssen;

12. hält es darüber hinaus für wichtig, dass die Außentätigkeit der Union im Bereich der Bekämpfung des internationalen Terrorismus unter Beachtung der diesbezüglichen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte darauf gerichtet ist, Terroristen daran zu hindern, sich Zugang zu den Mitteln zu verschaffen, mit denen sie ihre Angriffe verüben, etwa ihnen die Möglichkeit zu nehmen, zu reisen, zu kommunizieren und Propaganda zu betreiben und das Internet für ihre Zwecke zu nutzen, finanzielle Unterstützung zu erhalten, Geldwäsche zu betreiben, Waffen sowohl konventioneller Art als auch Kernwaffen, biologische, chemische oder radiologische Waffen zu beschaffen und leicht an ihre Ziele zu gelangen und die von ihnen angestrebte Wirkung zu erreichenden;

13. vertritt die Ansicht, dass die in der Strategie der Europäischen Union zur Bekämpfung des Terrorismus vorgesehenen Schutzmaßnahmen in diese Richtung gehen, hinsichtlich ihrer tatsächlichen Wirksamkeit jedoch recht unterschiedlich sind, und dass aus Sicht der Außentätigkeit der Union verschiedene andere Optionen bestehen;

14. unterstreicht erneut die Notwendigkeit, die Flüsse illegalen Kapitals und Geldwäsche in der Union (durch die Umsetzung der Richtlinie 2005/60/EG bis Dezember 2007) und anderswo zu bekämpfen und eine wirksame Kontrolle über verschiedene islamische Wohltätigkeitsvereinigungen auszuüben;

15. erinnert daran, dass die Mitgliedstaaten eine Überwachungspflicht haben und empfiehlt, dass die Union in ihrer Außentätigkeit entschlossenen Gebrauch von den Instrumenten macht, die ihr zur Verfügung stehen, um Staaten, die dies tun, davon abzubringen, terroristischen Gruppen Unterstützung zu leisten und terroristische Aktivitäten zu organisieren, zu finanzieren, zu ermutigen oder in anderer Weise zu unterstützen, falls notwendig durch Sanktionen oder Zwangsmaßnahmen;

16. unterstützt vorbehaltlos Initiativen zur Stärkung der Fähigkeit der Staaten, dem Terrorismus durch Förderung der Rechtsstaatlichkeit, der Achtung der Menschenrechte und den Aufbau effizienter Systeme der Strafgerichtsbarkeit sowie durch die Förderung einer guten Bildung, der religiösen und kulturellen Toleranz und eines konstruktiven Dialogs die Grundlage zu entziehen; fordert in diesem Sinne die Staaten der internationalen Gemeinschaft auf, den Aufruf zu terroristischen Akten per Gesetz zu verbieten und solchen Handlungen vorzubeugen, in Einklang mit der globalen Strategie der Vereinten Nationen zur Terrorismusbekämpfung (60/288), die von der Generalversammlung am 20. September 2006 verabschiedet wurde;

17. vertritt die Ansicht, dass es die Entwicklung einer solchen präventiven Kapazität auch erfordert, dass die Staaten der Finanzierung des Terrorismus mit konkreten Maßnahmen entgegentreten, für die Sicherheit der Verkehrssysteme sorgen (wie im Europäischen Programm für den Schutz sensibler Infrastrukturen gefordert), die Möglichkeiten des Internet zur Bekämpfung des Terrorismus nutzen, den Schutz möglicher terroristischer Angriffsziele und die Reaktionsfähigkeit gegen die Terrorattentate sowie die Fähigkeit der Staaten verbessern; zu verhindern, dass Terroristen in den Besitz konventioneller Waffen oder nuklearer, biologischer, chemischer oder radiologischer Substanzen gelangen; Möglichkeiten des Internet zur Bekämpfung des Terrorismus nutzen, den Schutz möglicher terroristischer Angriffsziele und die Reaktionsfähigkeit gegen die Terrorattentate sowie ihre Fähigkeit verbessern zu verhindern, dass Terroristen in den Besitz nuklearer, biologischer, chemischer oder radiologischer Substanzen gelangen;

18. betont die Notwendigkeit, bei der Bekämpfung des Terrorismus weiterhin die Menschenrechte und Grundfreiheiten auf der Grundlage der bestehenden internationalen Rechtsinstrumente zu schützen, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Menschenrechte einen allgemeingültigen Wert unserer Kultur und einen eigenständigen Aspekt der Außentätigkeit der Europäischen Union darstellen, und dass die Verletzung dieser Rechte zweifellos den Kampf gegen den Terrorismus beeinträchtigt und ein Scheitern für die Demokratie bedeutet;; ist daher der Auffassung, dass die einzigen wirksamen Instrumente im Kampf gegen den internationalen Terrorismus Rechtsmittel sind und dass sämtliche Aktivitäten, die sich der unabhängigen internationalen Kontrolle entziehen, wie etwa außerordentliche Überstellungen oder Gefängnisse, die außerhalb des völkerrechtlichen Rahmens operieren, völkerrechtlich verboten werden sollten;

19. hält es für wesentlich, dass ausreichende menschliche und finanzielle Ressourcen zur Bekämpfung des Terrorismus zur Verfügung stehen; unterstützt die verschiedenen Vorschläge, die die Kommission diesbezüglich vorgelegt hat; schlägt vor, dass im Fall einer Operation der GSVP zur Bekämpfung des Terrorismus die gemeinsamen Kosten aus dem Haushalt der Europäischen Union finanziert werden; unterstützt die Einrichtung eines internationalen Fonds zur finanziellen Unterstützung der wirtschaftlich schwächeren Staaten, damit sie ihre Verpflichtungen im Bereich der Terrorismusbekämpfung erfüllen können;

20. weist darauf hin, dass die Entwicklung eines gemeinsamen Konzepts für das Management der Außengrenzen der Europäischen Union eines der Elemente der Bekämpfung des Terrorismus sein kann, und ist daher besorgt über die mangelnde Einheitlichkeit und Qualität der technischen Ausrüstung der für die Grenzüberwachung zuständigen Stellen;

21. unterstreicht die zentrale Rolle, die der Bürgergesellschaft sowie den NGO bei der Förderung eines kultur- und religionsübergreifenden Verständnisses durch einen konstruktiven Dialog zukommt;

22. hält die Entwicklung des interkulturellen Dialogs und anderer vertrauensbildender Maßnahmen inner- und außerhalb der EU für unverzichtbar, wobei innerhalb der EU zunächst einmal ein gemeinsames Verständnis vom Begriff „interkultureller Dialog“ entwickelt werden muss; hält es darüber hinaus auch für erforderlich, die Faktoren, die zur Radikalisierung und Rekrutierung von Muslimen inner- und außerhalb Europas beitragen, zu erforschen;

Mittel, die der Union im Bereich ihrer Außentätigkeit zur Bekämpfung des Terrorismus zur Verfügung stehen

23. betont, dass die Europäische Union im Bereich der Außentätigkeit über vielfältige Möglichkeiten zur Bekämpfung des Terrorismus verfügt, und dass es notwendig ist, dass die Mitgliedstaaten ihre repressiven und präventiven politischen Instrumente in kohärenter Weise verbinden und einsetzen, nämlich die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, nachrichtendienstliche Erkenntnisse und Informationen sowie jede andere Form der Reaktion, die von den Vereinten Nationen gefordert und unterstützt wird und Teil einer multilateralen Strategie ist;

24. wiederholt deshalb seinen Vorschlag, die Politik der Union zur Terrorismusbekämpfung in ihren Beziehungen zu Drittländern durch folgende Maßnahmen kohärenter und effektiver zu gestalten:

a)   Stärkung des politischen Dialogs über dieses Thema, insbesondere mit den Ländern, mit denen die Union und/oder ihre Mitgliedstaaten Assoziierungs- oder Kooperationsabkommen bereits abgeschlossen haben oder im Begriff sind auszuhandeln,

b)   Unterstützung moderater islamischer Länder in den Bereichen Politik, Handel und Entwicklung, sowohl bei der Terrorismusbekämpfung als auch bei den in diesen Ländern durchgeführten politischen, wirtschaftlichen und sozialen Reformen,

c)   Intensivierung des Dialogs und der Zusammenarbeit im Bereich Terrorismusbekämpfung mit den großen Partnern der Union (Israel, Japan, Australien, Kanada, Russland usw.) und besonders mit den Vereinigten Staaten, die sich in Bezug auf die Terrorismusbekämpfung an vorderster Front befinden, wobei auf keinen Fall das Schutzniveau bei den Menschenrechten gesenkt werden darf,

d)   Förderung des internationalen Konsens über die Annahme der weltweiten Konvention über den internationalen Terrorismus und Entwicklung der von der Generalversammlung angenommenen Strategie zur Terrorismusbekämpfung,

e)   Forderung an alle Drittstaaten, mit denen die Union Beziehungen unterhält, die 16 universellen Rechtsinstrumente der Vereinten Nationen zur Terrorismusbekämpfung sowie das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe zu unterzeichnen und zu ratifizieren,

f)    strikte Anwendung der Klausel zur Terrorismusbekämpfung sowie Anwendung der Menschenrechtsklausel, die sich in den Abkommen mit Drittländern findet, ohne „Ad-hoc“-Änderungen, die ihren Inhalt aushöhlen,

g)   Einstellung der politischen Beziehungen und der Handelsbeziehungen mit den Staaten, die den Berichtspflichten gegenüber dem Ausschuss für Terrorismusbekämpfung der Vereinten Nationen beharrlich nicht nachkommen,

h)   Schaffung eines interinstitutionellen Verhaltenskodex für die Außenbeziehungen der Union, der bereits 2002 vom Europäischen Parlament vorgeschlagen wurde,

i)    engere Zusammenarbeit mit internationalen und regionalen Organisationen, die bei der Aufrechterhaltung des Friedens und der Sicherheit weltweit eine Schlüsselposition einnehmen, insbesondere den Vereinten Nationen (und vor allem dem Sicherheitsrat und dem Ausschuss zur Bekämpfung des Terrorismus sowie dem Büro der Vereinten Nationen für Suchtstoff- und Verbrechensbekämpfung), der OSZE, dem Europarat und der NATO,

j)    Förderung und strikte Anwendung der Resolution 1540 (2004) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen mit dem Ziel zu verhindern, dass nichtstaatliche Einrichtungen und Staaten, die nicht dem Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen beigetreten sind, nukleare, chemische oder biologische Waffen erwerben, um in Ausführung der gemeinschaftlichen Strategie gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen neue Initiativen zur nuklearen Abrüstung und Wiederbelebung der Abrüstungskonferenz der Vereinten Nationen zu entwickeln und zu unterstützen,

k)   eine engere Zusammenarbeit im Bereich Informationsaustausch, einschließlich des Austausches militärischer Nachrichten, und Zusammenarbeit zwischen den Sicherheits- und Nachrichtendiensten sowie zwischen den Polizei-, Justiz- und Zollbehörden der Mitgliedstaaten, einschließlich SitCen, Frontex, Europol, Interpol und Eurojust und den entsprechenden zuständigen Einrichtungen und Persönlichkeiten auf europäischer Ebene, dem Koordinator für die Terrorismusbekämpfung Gijs De Vries und dem für Justiz, Freiheit und Sicherheit zuständigen Kommissionsmitglied Franco Frattini, sowie die Förderung von Sicherheitsprotokollen und Interoperabilität; indem die Tätigkeiten der Nachrichtendienste und der Strafverfolgungsbehörden streng getrennt bleiben, wie in zahlreichen nationalen Verfassungen gefordert und unter der Bedingung, dass es eine parlamentarische und gerichtliche Kontrolle gibt,

l)    Einberufung regelmäßiger Treffen, die mindestens einmal jährlich stattfinden, zwischen den zuständigen Ministern der Mitgliedstaaten, dem Kommissionsmitglied mit Zuständigkeit für Justiz, Freiheit und Sicherheit, sowie dem EU-Koordinator für die Terrorismusbekämpfung und den Direktoren von Europol, Eurojust, SitCen und Frontex, um speziell über Maßnahmen zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus zu beraten,

m)  Förderung eines globalen Konsens über die Notwendigkeit, Offshore-Bankgeschäften und anderen Formen undurchsichtiger Steuerparadiese, mit deren Hilfe Terroristen Finanztransaktionen verbergen, ein Ende zu setzen,

n)   Durchführung des Protokolls über die Kontrolle von Schusswaffen und des Aktionsprogramms der Vereinten Nationen betreffend kleine und leichte Waffen,

o)   Stärkung von militärischen Einheiten zur Terrorismusabwehr durch Ausbildung und sonstige Maßnahmen,

p)   Erweiterung der Befugnisse von Europol, um seiner Rolle bei der Terrorismusbekämpfung größere Wirksamkeit zu verleihen,

q)   Verstärkung der Zusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten in Bezug auf den Austausch von Informationen und Zusammenarbeit zwischen Sicherheits- und Nachrichtendiensten sowie zwischen Polizei-, Justiz- und Zollbehörden,

r)    Verstärkung der Zusammenarbeit der Eliteeinheiten der Mitgliedstaaten mit jenen von Drittstaaten;

25. zollt den verschiedenen Initiativen zur Förderung des Dialogs, der Toleranz und des Verständnisses zwischen unterschiedlichen Kulturen, Zivilisationen und Religionen Anerkennung; sieht die Idee der Schaffung einer „Europa-Mittelmeer-Bürgerschaft“ als Beispiel für eine weit reichende und konkrete Initiative an, die dazu beitragen kann, Konzepte für die gemeinsame Zukunft der Region zu entwickeln;

26. betont, dass im Kampf gegen den internationalen Terrorismus eine verstärkte Zusammenarbeit und Abstimmung mit den Vereinigten Staaten erforderlich sind, gleichzeitig jedoch die grundlegenden Menschenrechte geschützt werden müssen;

27. betont die Notwendigkeit, die Befugnisse und Mittel, über die der EU-Koordinator für Terrorismusbekämpfung verfügt, zu verstärken, besonders im Hinblick auf die unzureichenden Finanzmittel, die ihm für seine Tätigkeit zur Verfügung stehen, um eine größere Wirkung und Sichtbarkeit seiner Tätigkeit zu gewährleisten;

28. fordert die Kommission und den Rat auf, Terrorakte, die ja Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind, in die Rechtsprechung des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) einzubeziehen, um für den IStGH mehr Akzeptanz und Wirklichkeitsnähe zu erreichen;

29. fordert den Rat, die Kommission und die Regierungen der Mitgliedstaaten auf, effektive praktische Schritte zum Verbot terroristischer Organisationen einzuleiten;

30. hält es für unverzichtbar, mehr Stabilität außerhalb der Union durch den Einsatz aller Instrumente, Programme und Ressourcen, die im Bereich der Außentätigkeit zur Verfügung stehen, zu fördern, einschließlich:

a)   des neuen Stabilitätsinstruments, in dem langfristig eine neue Rechtsgrundlage für die Hilfe bei Themen wie der Bekämpfung des Terrorismus, der Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen, der Bekämpfung der organisierten Kriminalität, der Abrüstung bei konventionellen Waffen oder der menschlichen Sicherheit vorgesehen werden muss; erinnert an die Erklärung der Kommission zu Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus im Anhang zum Stabilitätsinstrument, in der die Kommission versichert, dass alle im Rahmen dieses Instruments finanzierten Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung die Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte und des abgeleiteten humanitären Rechts respektieren werden, und dass die Kommission ihre Einhaltung in den Empfängerländern überwachen wird;,

b)   der Unterstützung für das Inkrafttreten dieses Instruments für die Hilfsstrategie, das von der Kommission zur Unterstützung von Drittländern bei der Bewältigung der Bedrohung durch Terrorismus vorgeschlagen wurde, sowohl durch die Programme des Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments und das Stabilitätsinstrument als auch durch die durchgängige Einbeziehung von Unterstützungsmaßnahmen zur Terrorismusbekämpfung in alle ihre Hilfsprogramme, wie es vom Europäischen Rat gefordert wurde,

c)   der Ausweitung dieser Hilfsstrategie auf alle Bereiche der Außentätigkeit der Union und alle großen Programme zur Entwicklungshilfe, mit Ausnahme derjenigen für die humanitäre Hilfe, die ihrem Wesen nach keinen Bedingungen unterworfen sind,

d)   des verstärkten Einsatzes des zivil-militärischen Schnellreaktionsmechanismus,

e)   Gewährleistung seitens des Rates und der Kommission, dass die Sorge um die Opfer des Terrorismus zu einem Hauptanliegen der Politik der Union in diesem Bereich wird und dass ihnen uneingeschränkte Aufmerksamkeit zukommt, das heißt dass ihnen Gehör geschenkt wird, sie informiert werden und alle denkbare Hilfe und Unterstützung erhalten,

f)    der Schaffung einer ähnlichen Agentur im Rahmen der neuen Strategie der Vereinten Nationen zur Bekämpfung des Terrorismus, die zur Aufgabe hat, allen Opfern des Terrorismus, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, Hilfe zu leisten;

31. fordert die Kommission nachdrücklich auf, so rasch wie möglich eine Mitteilung vorzulegen, in der die bestehenden Mechanismen und Programme für Hilfe aufgelistet werden, um die Bedrohungen der Sicherheit der Union und ihrer Bürger vermindern und ihnen begegnen zu können, und die insbesondere Vorschläge und Empfehlungen zur Verbesserung der Effektivität und der Kohärenz der Hilfsprogramme der Union enthält;

32. fordert die Mitgliedstaaten auf, mehr zu einer integrierten EU-weiten Gefahrenabschätzung beizutragen, indem sie den Informationsfluss zum Lagezentrum des Sekretariats des Rates der EU verstärken; fordert die Mitgliedstaaten auf, das dem Lagezentrum zur Verfügung stehende Personal und die dem Lagezentrum zur Verfügung stehenden Ressourcen aufzustocken und seine kombinierten Einschätzungen der Terrorgefahr verstärkt zu nutzen, die auch Informationen über externe Bedrohungen und Informationen von internen Sicherheitsdiensten und von EUROPOL umfassen;

33. empfiehlt die Annahme von Maßnahmen, die zur Einrichtung eines neuen Gremiums des Rates führen, in dem Minister für auswärtige Angelegenheiten und Minister für Inneres zur Erörterung des Kampfes gegen den Terrorismus zusammenkommen;

34. empfiehlt die Nutzung der im EUV vorgesehenen Möglichkeiten im Rahmen der GSVP für die Terrorismusbekämpfung sowie die Umsetzung der vom Europäischen Rat am 25. März 2004 angenommenen Erklärung zur Terrorismusbekämpfung, des Aktionsplans des Europäischen Rates vom 21. September 2001 und der Strategie zur Terrorismusbekämpfung, die vom Europäischen Rat am 14./15. Dezember 2005 angenommen wurde, durch die Annahme von Maßnahmen wie:

a)   gemeinsame Erarbeitung von Notfallplänen, um die vom Europäischen Rat am 25. März 2004 angenommene Solidaritätsklausel wirksam werden zu lassen,

b)   erforderlichenfalls Rückgriff auf spezifische Polizei- und/oder Militäraktionen im Rahmen der ESVP als Teil der Reaktion der Union auf den Terrorismus,

c)   Anpassung der im Protokoll 23 vorgesehenen ständigen strukturierten Zusammenarbeit und der „bewaffneten Einheiten“ an die neuen Aufgaben,

d)   Aufhebung der Einstimmigkeitsregelung für einige Bereiche polizeilicher und justizieller Zusammenarbeit in strafrechtlichen Angelegenheiten;

Parlamentarische Kontrolle der Bekämpfung des internationalen Terrorismus durch die Institutionen der Union

35. unterstreicht die entscheidende Bedeutung, die der Prävention im Bereich der Bekämpfung des internationalen Terrorismus zukommt, und die Notwendigkeit, in Echtzeit mit den anderen Mitgliedstaaten und Institutionen der Union alle Informationen auszutauschen, die durch verlässliche und effiziente Informationssysteme und eine professionelle und gründliche Evaluierung der Berichte erlangt werden, die von den verschiedenen Polizei- und Nachrichtendiensten erarbeitet werden;

36. fordert den Rat auf, die interinstitutionelle Vereinbarung vom 20. November 2002 zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über den Zugang des Europäischen Parlaments zu sensiblen Informationen des Rates im Bereich der Sicherheits- und Verteidigungspolitik[4] so zu überarbeiten und zu aktualisieren, dass das derzeitige Verfahren der Übermittlung vertraulicher Informationen verbessert und die Übermittlung auch an das EP von allen im Bereich der Bekämpfung des internationalen Terrorismus verfügbaren Informationen sichergestellt wird, damit ihm in keinem Fall diejenigen Informationen verweigert werden können, die im internen Rahmen dem nationalen Parlament durch die jeweiligen Regierungen der Mitgliedstaaten oder die internationalen Organisationen, denen sie angehören, übermittelt werden müssen bzw. mussten;

37. fordert den Rat auf, sich in seinem Jahresbericht über die GASP nicht auf die Beschreibung der Tätigkeiten der Union im Bereich der Bekämpfung des Terrorismus zu beschränken, sondern auf der Grundlage des Artikels 21 des Vertrags über die Union das Europäische Parlament zu den Hauptaspekten und den grundlegenden Optionen dieses Kampfes wirklich zu konsultieren, der eine Priorität der europäischen Sicherheitsstrategie, der Außentätigkeit der Union und der GASP allgemein darstellt; hält seine Unterrichtung und Konsultierung im Fall von schweren Terroranschlägen, erforderlichenfalls über den in der vorstehend erwähnten interinstitutionellen Vereinbarung vom 20. November 2002 vorgesehenen Sonderausschuss, für unverzichtbar;

38. hält den hochrangigen politischen Dialog über die Bekämpfung des Terrorismus, zu dem halbjährlich das EP, der Rat und die Kommission zusammentreten, für ein gutes Beispiel für die Möglichkeiten, die sich für die unverzichtbare interinstitutionelle Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Terrorismus bieten; schlägt vor, dass diese Treffen mindestens vierteljährlich stattfinden, und dass auch die Vorsitzenden der ständigen Ausschüsse für die drei großen Bereiche der Außentätigkeit (auswärtige Angelegenheiten, internationaler Handel und Entwicklungszusammenarbeit) Mitglieder der Delegation des Europäischen Parlaments werden;

39. fordert, dass die vom Lagezentrum (SitCen) für den Rat der Union erarbeiteten Berichte regelmäßig auch dem Europäischen Parlament erforderlichenfalls nach Maßgabe der in besagter interinstitutioneller Vereinbarung vorgesehenen Modalitäten übermittelt werden;

40. misst der engen Beteiligung des Europäischen Parlaments am Mechanismus für die Durchführung der Solidaritätsklausel, deren Anwendung vom Europäischen Rat am 25. März 2004 beschlossen wurde, vor allem in den Fällen grundsätzliche Bedeutung bei, in denen die getroffenen Entscheidungen Auswirkungen im Bereich der ESVP haben;

41. fordert die Kommission und den EU-Koordinator für die Terrorismusbekämpfung auf, dem Europäischen Parlament einen Jahresbericht über die Entwicklung ihrer Tätigkeiten in diesem Bereich vorzulegen und die einschlägigen Anmerkungen und Empfehlungen des Europäischen Parlaments zu berücksichtigen;

42. fordert den Rat erneut nachdrücklich auf, das Parlament über die regelmäßige Aktualisierung des gemeinsamen Standpunktes 2001/931/GASP des Rates vom 27. Dezember 2001 über die Anwendung besonderer Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus[5] (Beziehung terroristischer Gruppen und Organisationen) und seine Entwicklung seit 2001 zu informieren;

43. sagt zu, einen verstärkten Dialog mit den nationalen Parlamenten im Bereich der Bekämpfung des internationalen Terrorismus einzurichten, um eine gemeinsame parlamentarische Kontrolle der Tätigkeiten der verschiedenen Sicherheits- und Nachrichtendienste sicherzustellen, denn es obliegt dem Europäischen Parlament als Vertreter der Völker der Europäischen Union, die Wirksamkeit von EU-Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus, einschließlich der Tätigkeiten des EU-Koordinators für die Terrorismusbekämpfung und der verschiedenen in diesem Bereich tätigen Organe, einer öffentlichen und transparenten Kontrolle zu unterziehen;

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o o

44. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Europäischen Rat, dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Europarat sowie der Organisation der Vereinten Nationen und ihren Sonderorganisationen zu übermitteln.

  • [1]  A/59/565.
  • [2]  ABl. C 124 E vom 25.5.2006, S. 241.
  • [3]  ABl. L 164 vom 22.6.2002, S. 3.
  • [4]  ABl. C 298 vom 30.11.2002, S. 1.
  • [5]  ABl. L 344 vom 28.12.2001, S.93.

BEGRÜNDUNG

Der Kampf gegen den Terrorismus wird nur auf dem Gebiet der Werte gewonnen, oder er wird gar nicht gewonnen.

Der internationale Terrorismus ist heutzutage die gefährlichste Bedrohung der universellen Werte des Bürgers, die größte Gefahr für den Frieden und die Stabilität der offenen Gesellschaften und der unmittelbarste Angriff auf die Freiheit, die Sicherheit und die Menschenwürde.

Aber im Unterschied zu den Jahrzehnten vor dem Fall des Eisernen Vorhangs haben wir es nunmehr nicht mit einem Feind zu tun, der erkennbar und identifizierbar ist, geographisch bestimmt werden kann und gegenüber dem eindeutige Regeln und Verteidigungsmaßnahmen geschaffen werden können oder mit dem man Kommunikationskanäle aufbauen kann. Jetzt ist der Feind unsichtbar, häufig nicht bestimmt, diffus, ohne eindeutige Zuordnung zu Staaten, wenn es auch „verdächtige“ Staaten gibt. Er ist allgegenwärtig, innerhalb und außerhalb unserer Grenzen, verfügt allerdings über konventionelle Waffen und eine unrechtmäßige Finanzierung. Ihm stehen unter Umständen Massenvernichtungswaffen zur Verfügung, und er kann zu einer völligen und lähmenden Panik führen.

Dies ist ein weiterer Grund, weswegen die Strategie zur Bekämpfung des Terrorismus global, multilateral und auf das System der Vereinten Nationen gestützt sein muss. Jede unilaterale Reaktion außerhalb des Völkerrechts ist – egal wie mächtig das Land ist, von dem sie ausgeht – zum Scheitern verurteilt. In der Strategie zur Bekämpfung des Terrorismus kommt der Anbindung der Außen- und Sicherheitspolitik der EU (GASP) an den effektiven Multilateralismus und die Achtung der Vereinen Nationen besondere Bedeutung zu.

Die internationale Gemeinschaft hat sich nicht auf eine von allen akzeptierte Definition des Begriffs Terrorismus geeinigt, es gibt aber einen Konsens über die Unterscheidung zwischen dem Recht auf Widerstand gegen die Besatzung oder auf den bewaffneten Kampf für die Befreiung von einer Tyrannei einerseits und dem eigentlichen Terrorismus andererseits. Für Terrorismus gibt es keine Rechtfertigung. Auch ist es nicht notwendig, darüber zu diskutieren, ob sich Staaten des Terrorismus schuldig machen können, denn der bewusste Einsatz der Streitkräfte gegen die Zivilbevölkerung durch Staaten ist bereits nach dem Völkerrecht verboten. Terrorismus kann nie und in keinem Fall hingenommen werden, und er kann durch nichts gerechtfertigt werden.

Eben weil der Terrorismus die Grundlagen selbst und die Grundwerte der internationalen Gemeinschaft, für die die Vereinten Nationen eintreten, attackiert und zu stören versucht, müssen bei der Bekämpfung dieses Phänomens stets die Menschenrechte und die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit geachtet werden. Dies gilt nicht nur, weil es sich um unverletzbare Prinzipien und historische Errungenschaften handelt, die mühsam erreicht wurden, sondern auch und gerade, weil sie es sind, die die Terroristen zerstören wollen. Wenn wir das Schutzniveau absenken und diese Werte opfern oder Ausnahmen zulassen, ermöglichen wir den Terroristen einen Sieg und stellen uns auf die gleiche Stufe wie sie.

Die Achtung der Grundrechte und Freiheiten ist nicht nur die Grenze sondern Sinn und Zweck dieses Kampfes. Wenn es vorkam, dass diese Werte im Namen der Terrorismusbekämpfung verletzt wurden – was bekanntermaßen schon der Fall war –, wurde die Argumentation und die Philosophie der Terrorismusbekämpfung geschwächt, die moralische Kraft und Autorität verloren und denjenigen Schichten Auftrieb verliehen, die Terroristen nahe stehen oder mit ihnen sympathisieren, was dazu beiträgt, dass sie leichter Anhänger und Mitglieder finden.

Die Beschränkung der Grundrechte führt nicht zu mehr Sicherheit in der Bevölkerung, sondern zu mehr Angst. Und Angst lähmt die Aktion, Angst schürt die Furcht bei den Menschen, Angst bedeutet Gedankenarmut. Wir brauchen freie und selbstbewusste Gesellschaften mit umfangreichen Rechten, die entschlossen sind, den Terrorismus mit dem Gesetz zu besiegen. Angst zerstört die Grundlagen dieser Gesellschaft. Eine furchtsame Gesellschaft hat die Partie schon verloren, bevor sie begonnen hat.

„Dem Argument der Macht muss man die Macht der Argumente entgegensetzen.“ Dazu ruft der Schriftsteller Juan Goytisolo zu Recht auf. Den Terrorismus bekämpft man mit Intelligenz, Beharrlichkeit und Ausdauer und durch eine zweckmäßige Kombination von vorbeugenden und repressiven Maßnahmen. Zu Ersterem gehören unbedingt die Stärkung der Informations- und Nachrichtendienste aller Länder der Europäischen Union sowie die bessere Abstimmung und Zusammenarbeit untereinander und mit den entsprechenden Stellen von Drittländern, insbesondere der USA. Die Erfahrung vom 11. September und vom 11. März lehrt uns, dass wir den Berichten über die Tätigkeiten der „schlafenden” terroristischen Gruppen mehr Aufmerksamkeit schenken und sie besser auswerten müssen, um Anschlägen vorzubeugen. Die EU muss sich bewusst sein – und deswegen behandeln und empfehlen wir Maßnahmen in diesem Bericht –, dass es notwendig ist, besagte Dienste gemäß ihrer Spezialisierung und Professionalisierung mit materiellen und Humanressourcen auszustatten.

Aber sowohl die vorbeugenden als auch die repressiven bzw. polizeilich/justiziellen Maßnahmen müssen von den öffentlichen Meinungen aktiv unterstützt werden. Die Sensibilisierung und Mobilisierung der Bevölkerung gegen den Terrorismus hat sich als entscheidender Faktor für den Niedergang bestimmter Formen des Terrorismus erwiesen, zuerst ihr moralischer Niedergang, der Verlust ihres Ansehens und dann ihre Zerschlagung durch die Polizei, ihre Repression. In den europäischen Ländern, die von Terrorismus heimgesucht wurden, ist diese Sensibilität ausgeprägter, was allerdings nur nach Jahren erreicht wurde. Es ist notwendig, dass sich diese Einstellung auch in denjenigen Nationen durchsetzt, die nicht direkt vom Terrorismus betroffen waren, und dass man sie davon überzeugt, dass die Bedrohung global ist und die Gefahr uns alle betrifft. Beim außenpolitischen Handeln der Europäischen Union muss man auch die Sensibilisierung von Drittländern für die Bekämpfung des Terrorismus fördern, nicht nur bei ihren Regierungen, sondern auch bei ihrer Bevölkerung. In vielen Fällen kommt die politische, intellektuelle und in den Medien tätige Klasse der moderaten islamischen Länder diesem Auftrag der Schulung und der Mentalitätsänderung ihrer öffentlichen Meinung nicht nach. Wir müssen ihnen helfen, dies zu tun.

Wir haben es mit Fanatikern, Fundamentalisten und Dogmatikern zu tun, aber nicht mit einer Religion der Weltanschauung. Wir verteidigen die Unabhängigkeit des Menschen, der Gesellschaft und des Staates von jeglicher Religion, aber wir achten alle Religionen und Philosophien.

Wenn wir vom internationalen Terrorismus sprechen, denken wir besonders an den, der von Terroristen praktiziert wird, die sich selbst als Muslims betrachten und behaupten, im Namen ihres Gottes und zur Verteidigung des Islams zu handeln. Wir würden aber einen schweren Fehler begehen, wenn wir davon ausgingen, dass die Muslime insgesamt oder zum großen Teil diesen Fanatismus befürworten oder bereit sind, zu Terroristen zu werden. Der Islam ist eine respektable und angesehene Religion, der mehr als 1,3 Milliarden Menschen in der Welt angehören, die friedlich leben, arbeiten und beten. Dazu kommt, dass der Westen dazu neigt zu glauben, dass die großen terroristischen Anschläge in den USA oder Europa verübt wurden, dass aber die Mehrzahl der großen Anschläge und die überwiegende Mehrzahl der Todesopfer des internationalen Terrorismus in islamischen Ländern zu beklagen sind und islamische Bürger betroffen haben. Deshalb müssen wir vorbeugen und entgegenwirken, wenn sich auch nur der Ansatz von „Islamophobie“ zeigt. Ausdrücke wie „Achse des Bösen“, eine Schwar-Weiß-Malerei wie „Gute und Böse“ oder Ausrufe wie „Gott ist mit mir“ begünstigten nur die Extremisten jeder Couleur und tragen dazu bei, dass der Kampf gegen den Terrorismus verloren wird.

In diesem Sinn wurde die Allianz der Zivilisationen von den Ministerpräsidenten Spaniens und der Türkei ins Leben gerufen, der sich die Vereinten Nationen und insbesondere ihr Generalsekretär, Kofi Annan, angeschlossen haben. Heute wird sie von zahlreichen Ländern der Welt unterstützt. Andere bezeichnen sie lieber als Allianz der Werte oder der Kulturen, aber der Sinn ist derselbe, nämlich sich dem so genannten „Kampf der Kulturen“ zu widersetzen und sich für den Dialog, das Zusammenleben, das Verständnis und die Toleranz zwischen verschiedenen Völkern und Weltanschauungen einzusetzen. Es geht darum, Zusammenkünfte, den Austausch und Treffen auf allen Ebenen zu fördern, um die Gewaltbereiten in der Gesamtbevölkerung zu isolieren, und dafür zu sorgen, dass es keinen fruchtbaren Boden für ihre Agitation gibt, der sich für ihre Zwecke eignet.

Der Terrorismus und seine vorbereitenden Aktionen müssen entschlossen bekämpft werden, und die Täter müssen nach dem Gesetz bestraft werden. Und parallel muss man sich um den Nährboden kümmern, die angeblichen Ursachen, die ihn ermöglichen. Viele Muslime fühlen sich – zu Recht oder zu Unrecht – erniedrigt durch das, was sie als Vorherrschaft des Westens begreifen. Regionale Konflikte wie derjenige zwischen Palästinensern und Israelis sind ein gefährlicher Stachel im Fleisch der internationalen Gemeinschaft, aber insbesondere der islamischen Welt, was sowohl für die seit der Invasion anhaltende Gewalt im Irak als auch für den Konflikt in Tschetschenien gilt. Millionen von jungen Muslimen – auch in den Ländern der Europäischen Union – fühlen sich ausgeschlossen und marginalisiert, während sie unmittelbar von Reichtum umgeben sind. Sie leben ohne Hoffnung auf die Zukunft und können deshalb leichte Beute der „befreienden und transzendenten” Agitation des „Dschihad“ werden, der ihnen ein glückliches Leben und ein ewiges Leben im Jenseits verspricht (übrigens hat das Word „Dschihad“ im Islam unterschiedliche Bedeutungen und steht nicht unbedingt für Krieg, heiligen Krieg oder Gewalt). Die Europäische Union muss entschlossener und mit mehr Mitteln eine Politik konzipieren, durch die es gelingt, für diese Jugend eine Heimstatt und eine Zukunft zu schaffen.

Manche betrachten die Mittel des Dialogs und der Umsicht als Anzeichen von Feigheit und den Beginn der Kapitulation. Sie sind aber im Gegenteil die Instrumente der Entschlossenheit, der Komplexfreiheit und der moralischen Stärke. Die Tatsachen können nicht geleugnet werden: Jedes Mal, wenn man die Sprache der Gewalt benutzt („totaler Krieg gegen den Terrorismus“) führte dies zur Verbitterung der muslimischen Massen, Anschlägen auf westliche Botschaften und Gewalt gegen europäische Bürger, und zwar mit enormer Heftigkeit.

Eben weil wir uns bewusst sind, dass wir uns auf einem Vulkan befinden, dessen Ausbruch unvorhersehbare Auswirkungen hat, müssen wir zu Vernunft und Umsicht bei unseren Maßnahmen und unseren Äußerungen aufrufen. Das soll nicht heißen, dass die Reaktion in allen Fällen den Umständen unangemessen oder unvernünftig war, aber dies ist ein zusätzlicher Grund, uns besonders um Besonnenheit zu bemühen. Wenn Terroristen oder terroristische Zellen, für deren Schuld es Indizien oder Beweise gibt, festgenommen oder vor Gericht gestellt werden, führt dies in der muslimischen Welt nicht zu gewalttätigen Reaktionen. Dies ist aber dann der Fall, wenn der Islam in politischen Äußerungen oder Presseartikeln verteufelt oder verächtlich gemacht wird.

Wir verteidigen uneingeschränkt die Meinungsfreiheit, einen Eckpfeiler der freien und offenen Gesellschaften, und widersetzen uns jeder repressiven Maßnahme gegen die Presse durch öffentliche Stellen. Wir empfehlen auch keine Selbstzensur, glauben aber doch, dass die Meinungsfreiheit im Sinne der Verantwortung und der Klugheit von denjenigen auszuüben ist, die sich tagtäglich ihrer bedienen.

Es sei eine letzte – aber nicht weniger wichtige – Überlegung erlaubt, und zwar zu einem Thema, das auch im sachlichen Teil dieses Berichts behandelt wird. Hinsichtlich der Opfer des Terrorismus zeigt die Erfahrung, dass die Aufmerksamkeit, die den Opfern und ihren Familienangehörigen sowie der Einrichtung von Vereinigungen und Stiftungen der Opfer geschenkt wird, deren Stimme Gehör in allen Instanzen verschafft werden muss, nicht nur ein Akt der Gerechtigkeit und der Wiedergutmachung ist, sondern auch ein sehr wichtiger Teil der Strategie zur Terrorismusbekämpfung, und die Organe der EU haben die Pflicht, ihnen Unterstützung und Hilfestellung zuteil werden zu lassen.

MINDERHEITENANSICHT

GUE/NGL-Fraktion

Adamos Adamou, André Brie, Jaromír Kohlíček,

Tobias Pflüger, Kyriacos Triantaphyllides

•       weist darauf hin, dass die Europäische Union über keine Strategie zur Bekämpfung des Terrorismus verfügt, die sich vom Krieg gegen den Terror unterscheidet; bekräftigt, dass sie „in der uneingeschränkten Achtung der Menschenrechte und der Prinzipien des Rechtsstaats verankert sein“ sollte;

•       weist darauf hin, dass die Europäische Union über keine eindeutige Definition des Begriffs Terrorismus verfügt; Staatsterrorismus ist ebenso wenig aufgenommen wie die Unterscheidung zwischen Terroristen und politischen Bewegungen;

•       stellt fest, dass in dem Bericht die zugrunde liegenden Ursachen des Terrorismus nicht behandelt werden, die vor allem wirtschaftlicher und sozialer Natur sind;

•       stellt fest, dass die derzeitige Strategie zur Bekämpfung des Terrorismus die internationale Sicherheitslage verschlechtert hat; der Irak und Afghanistan sind zwei Beispiele;

•       nimmt mit Bedauern zur Kenntnis, dass im Verlauf des derzeitigen Kampfes gegen den Terrorismus - insbesondere des „Krieges gegen den Terror“ - Krieg als Mittel internationaler Politik wieder akzeptiert wird, was eine Bedrohung unserer Zivilisation und unserer demokratischen Errungenschaften darstellt;

•       kritisiert, dass die derzeitige Strategie zur Bekämpfung des Terrorismus die Militarisierung der internen und externen Angelegenheiten der EU auf Kosten der Menschenrechte beschleunigt;

•       fordert ein Ende des „Krieges gegen den Terror“ und die Wiederherstellung der vollständigen Achtung der Menschenrechte.

STELLUNGNAHME DES ENTWICKLUNGSAUSSCHUSSES (7.11.2006)

für den Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

zur externen Dimension der Bekämpfung des internationalen Terrorismus
(2006/2032(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Alain Hutchinson

VORSCHLÄGE

Der Entwicklungsausschuss ersucht den federführenden Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

Definition des Terrorismus

1.  fordert den Rat der EU auf, so rasch wie möglich in einer gemeinsamen Aktion die von der UN-Gruppe Hochrangiger Sachverständiger zum Thema „Bedrohungen, Herausforderungen und Wandel“ vorgeschlagene und von Kofi Annan unterstützte Definition des Begriffs Terrorismus offiziell zu unterstützen, wonach „Terrorismus jede Handlung ist, die den Tod oder eine schwere Körperverletzung von Zivilpersonen oder Nichtkombattanten herbeiführen soll und die darauf abzielt, eine Bevölkerungsgruppe einzuschüchtern oder eine Regierung oder eine internationale Organisation zu einem Tun oder Unterlassen zu nötigen“;

2.  weist darauf hin, dass bei dieser von den VN vorgeschlagenen Definition von Terrorismus davon ausgegangen wird, dass der so genannte „Staatsterrorismus“ im Völkerrecht bereits ausreichend geregelt ist, und dass das Recht auf Widerstand gegen eine Besatzung nicht das Recht umfassen kann, Zivilpersonen vorsätzlich zu töten oder zu verstümmeln; stellt fest, dass diese Definition eine Ergänzung zu den bereits nach den bestehenden Übereinkommen verbotenen Handlungen darstellen würde, wobei insbesondere gewährleistet ist, dass der Begriff klar von den Begriffen „Krieg“ oder „Konflikt“ abgegrenzt wird und nicht in einem Sinn interpretiert werden kann, der zu einer Einschränkung des Geltungsbereichs der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und der Grundsätze der Freiheit, Demokratie, Gleichheit und Solidarität führt, wie sie in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union festgeschrieben sind;

3.  vertritt angesichts der Tatsache, dass der Millenniums-Gipfel 2005 zur Reform der EU in seinem Vorhaben gescheitert ist, die vorgeschlagene Definition des Begriffs Terrorismus anzunehmen, sowie eines uneingeschränkten Konsens darüber zu erzielen, dass die internationale Zusammenarbeit der Bekämpfung des Terrorismus dienen muss, die Ansicht, dass die jüngste Erklärung des Entwicklungsausschusses (DAC) der OECD zur Bekämpfung des Terrorismus, die zum größten Teil unter Ausschluss der Öffentlichkeit mit geringer oder überhaupt keiner Beteiligung der auf dem Gebiet der Entwicklungszusammenarbeit tätigen NRO zustande kam, Gefahr läuft, die in seinem vorherigen Referenzdokument vorgeschlagenen wirksamen Maßnahmen zu unterminieren;

4.  fordert die EU auf, ihr Vorgehen im Bereich der Bekämpfung des Terrorismus auf eingehende, transparente und ständig aktualisierte Analysen der Gefahr zu stützen, die von diesem Phänomen für die Menschen sowohl der nördlichen als auch der südlichen Hemisphäre ausgeht, um die Bürgerinnen und Bürger vor allen Formen der Manipulation von Information zu schützen und Lösungen zu entwickeln und in die Praxis umzusetzen, die der tatsächlich existierenden Gefahr angemessen sind;

Achtung der Menschenrechte

5.  fordert Kommission und Rat auf, in alle Abkommen mit Drittstaaten eine Menschenrechts- und Demokratieklausel aufzunehmen und diese konsequent anzuwenden und nicht zuzulassen, dass eine eventuell bestehende Klausel zur Terrorismusbekämpfung die Anwendung dieser Menschenrechtsklausel beeinträchtigt in dem Sinne, dass Menschenrechtsverletzungen im Namen der Terrorismusbekämpfung mehr Toleranz entgegengebracht wird, wie es in den Beziehungen zu mehreren Entwicklungsländern bereits der Fall gewesen ist;

6.  vertritt die Ansicht, dass eine Strategie der Bekämpfung des Terrorismus unter Achtung der Menschenrechte nur dann Erfolg haben kann, wenn die Achtung der Menschenrechte Gegenstand dauerhafter Beobachtung ist, die direkten und indirekten Folgen aller Maßnahmen und Instrumente, die zu diesem Zweck ergriffen bzw. eingesetzt werden, systematisch analysiert werden und das Recht der Opfer, die durch Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus geschädigt wurden, Rechtsmittel einzulegen und Wiedergutmachung zu verlangen, garantiert wird;

7.  erinnert an die Erklärung der Kommission zu Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus im Anhang zum Stabilitätsinstrument, in der die Kommission versichert, dass alle im Rahmen dieses Instruments finanzierten Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung die Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte und des abgeleiteten humanitären Rechts respektieren werden, und dass die Kommission ihre Einhaltung durch die betreffenden Länder überwachen wird;

8.  fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, besonders darüber zu wachen, dass die Strategien zur Förderung einer verantwortungsvollen Regierungsführung und zur Verhütung von Konflikten kohärent, koordiniert, in ein multilaterales Vorgehen eingebettet und mit den im Bereich der Menschenrechte festgelegten Normen vereinbar sind;

9.  fordert die EU auf, darauf zu achten, dass sie der zunehmenden Tendenz zur Vermengung der Begriffe Terrorismus und Konflikt nicht weiteren Vorschub leistet, die es bestimmten Ländern der südlichen Hemisphäre bereits erlaubt, Gesetze zu verabschieden und anzuwenden, die eindeutig gegen die Menschenrechte verstoßen und den im europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik festgelegten Zielen zuwiderlaufen;[1];

10. betont, dass in vielen Ländern, die strenge Sicherheitsgesetze angenommen haben, die Verteidiger der bürgerlichen Freiheiten daran erinnern, dass der Staat bereits ausreichend Macht zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung besitzt, um den Terrorismus auf der Grundlage der bestehenden internationalen Übereinkommen und Rechtsinstrumente wirksam bekämpfen zu können, und fordert die EU auf, dafür Sorge zu tragen, dass ihre Politik der Entwicklungszusammenarbeit nicht für die Verfolgung von Zielen instrumentalisiert wird, die nicht die ihren sind, wie die Verstärkung des Militär- und Polizeiapparats oder zur Unterstützung der Unterdrückung interner Konflikte;

11. fordert die EU auf, in allen internationalen Gremien den Standpunkt zu vertreten, dass der Austausch nachrichtendienstlicher Erkenntnisse an die Bedingung geknüpft werden muss, dass funktionsfähige unabhängige Datenschutzbehörden bestehen und die Rechte der Einzelpersonen eher anerkannt werden als die Rechte der Überwachungsbehörden;

Wirksamkeit der Hilfe

12. erinnert an die Empfehlungen in seinem Bericht über die Wirksamkeit der Europäischen Entwicklungszusammenarbeit und weist besonders auf die Tatsache hin, dass es noch erheblich schwerer werden wird, wirksam gegen die Armut vorzugehen, wenn im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit eine ganze Reihe weiterer Ziele verfolgt werden, die nur indirekt etwas oder überhaupt nichts mit der im Europäischen Entwicklungskonsens definierten Strategie und der Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele (MDG) zu tun haben, für die nach Angaben der UNO zusätzliche Hilfe im Umfang von 50 Mrd. US-Dollar jährlich erforderlich ist;

13. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eine Anti-Terrorismuspolitik zu verfolgen, bei der sorgfältig darauf geachtet wird, dass sie nicht den Beitrag der Europäischen Entwicklungszusammenarbeit zur Ausarbeitung und Durchführung von Strategien zur wirksamen Bekämpfung von Armut und Verhütung immer längerer gewaltsamer Konflikte, besonders in Afrika, gefährdet;

14. betont, dass die Reaktion der EU auf den Terrorismus verhältnismäßig sein muss und gezielt auf die Bekämpfung des Terrorismus gerichtet sein muss, unter Berücksichtigung der Tatsache, dass bis zum Beweis des Gegenteils die wirksamsten Mittel zur Bekämpfung der neuen Formen des Terrorismus leistungsfähige Nachrichten- und Polizeidienste sind, also legitime Mittel, die aber weder in den Bereich der Entwicklungshilfepolitik noch den Bereich der Armutsbekämpfung fallen;

Finanzierung der Bekämpfung des Terrorismus

15. bedauert, dass viele von den Mitgliedstaaten beschlossenen Maßnahmen, die nicht direkt mit der Politik der Verringerung der Armut in den südlichen Ländern zusammenhängen, bereits in die öffentliche Entwicklungshilfe (ODA) aufgenommen wurden, wie die Finanzierung bestimmter Kredite oder Investitionen für militärische Zwecke;

16. vertritt die Ansicht, dass die Aufnahme finanzieller Beihilfen für eine Reihe von Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung des Terrorismus in die ODA dem Konzept der öffentlichen Entwicklungshilfe und seinem obersten Ziel, der Beseitigung der Armut, nur weiter abträglich sein wird;

17. stellt nachdrücklich fest, dass jedes EU-Programm zur Entwicklung der Zusammenarbeit in den Bereichen Terrorismusbekämpfung, Überwachungstechnologie und Informationsaustausch eine Finanzklausel enthalten sollte, wonach ein Teil der bereitgestellten Mittel für Grundrechtsfragen sowie für eine unabhängige Prüfung der Auswirkungen a posteriori reserviert bleiben muss;

18. weist die Mitgliedstaaten nachdrücklich darauf hin, dass eine Umlenkung der Hilfe von Ländern, die sich der Verringerung der Armut und der Verwirklichung der MDG verschrieben haben, hin zu Ländern, die direkt an der Bekämpfung des Terrorismus beteiligt sind, durch nichts zu rechtfertigen ist;

19. erinnert daran, dass die zusätzlichen Finanzmittel, die durch den Einsatz innovativer Finanzinstrumente zur Verfügung stehen, die im Rahmen der ODA bereits eingegangenen Verpflichtungen nicht ersetzen können, und vertritt die Ansicht, dass diese neuen Mittel, sobald sie zur Verfügung stehen, nicht zur Finanzierung von Maßnahmen zur Verhütung oder Bekämpfung des Terrorismus zum Nachteil von Maßnahmen zur Bekämpfung der Armut eingesetzt werden dürfen, für die sie dringend gebraucht werden;

Beziehungen zu ethnischen Minderheiten

20. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür Sorge zu tragen, dass bestimmte Gruppen von Personen, die ethnischen Minderheiten angehören und im europäischen Hoheitsgebiet leben, nicht stigmatisiert werden, indem sie besonders Maßnahmen zur Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit und allen Menschenrechtsverletzungen, die sich gegen die Gemeinschaften solcher Einwanderer und Flüchtlinge richten, sowie von Migranten oder Migrantenvereinigungen organisierte Entwicklungshilfeprojekte fördern und unterstützen;

Medien

21. fordert die EU auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Maßnahmen, die im Bereich der Terrorismusbekämpfung ergriffen werden, nicht zu einer Einschränkung der Möglichkeiten der Medien in den südlichen Ländern führen, frei von jeder Einflussnahme Fragen betreffend die Rechte armer und benachteiligter Bevölkerungsgruppen aufzugreifen und solche Informationen zu veröffentlichen, die ein wichtiges Element zur Bestimmung der konkreten Hilfe darstellen, die diese Länder benötigen.

VERFAHREN

Titel

Externe Dimension der Bekämpfung des internationalen Terrorismus

Verfahrensnummer

2006/2032(INI)

Federführender Ausschuss

AFET

Stellungnahme von
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

DEVE
16.2.2006

Verstärkte Zusammenarbeit – Datum der Bekanntgabe im Plenum

 

Verfasser(in) der Stellungnahme
  Datum der Benennung

Alain Hutchinson
21.2.2006

Ersetzte(r) Verfasser(in) der Stellungnahme:

 

Prüfung im Ausschuss

28.8.2006

2.10.2006

 

 

 

Datum der Annahme

6.11.2006

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

13

1

 

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Margrietus van den Berg, Danutė Budreikaitė, Marie-Arlette Carlotti, Hélène Goudin, Maria Martens, Luisa Morgantini, Horst Posdorf, Feleknas Uca, Anna Záborská

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

John Bowis, Fiona Hall, Alain Hutchinson, Jan Jerzy Kułakowski, Manolis Mavrommatis

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

 

Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar)

 

  • [1]     Gemeinsame Erklärung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und der Kommission zur Entwicklungspolitik der Europäischen Union: Der Europäische Konsens (ABl. C 46 vom 24.2.2006, S. 1)

STELLUNGNAHME des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (22.11.2006)

für den Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

zur externen Dimension der Bekämpfung des internationalen Terrorismus
(2006/2032(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Agustín Díaz de Mera García Consuegra

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres ersucht den federführenden Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

A.  daran zu erinnern, dass die Förderung der Demokratie, der Freiheit, der Menschenrechte, des Rechts und der Sicherheit ein Kernelement der Außenpolitik der Europäischen Union ist; zu bestätigen, dass die Bekämpfung des Terrorismus auf der umfassenden Einhaltung der Grundrechte und der Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit beruht, die ein Schlüsselelement bei der Bekämpfung des Terrorismus darstellt;

B.   aus der Bekämpfung des Terrorismus weiterhin eine Priorität der Europäischen Union und ein Kernelement ihres außenpolitischen Handelns zu machen und den Terrorismus als eine wichtige Bedrohung für die europäischen Bürger, die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit zu betrachten;

C.  ist der Auffassung, dass immer, wenn innerhalb der Europäischen Union die Ansicht vertreten wurde, der Terrorismus könne mit außergerichtlichen Maßnahmen bekämpft werden, die der Rechtskultur der Europäischen Union fremd sind, der Terrorismus und seine Überzeugungskraft gestärkt wurden;

D.  ist der Auffassung, dass die außergerichtlichen Maßnahmen (außerordentliche Überstellungen), die im Hoheitsgebiet der Europäischen Union stattgefunden haben oder von denen europäische Bürger oder rechtmäßig im Hoheitsgebiet der Europäischen Union aufhältige Bürger betroffen waren, als nicht hinnehmbare Handlungen zu betrachten, die der Rechtskultur der Europäischen Union fremd sind und die dazu beigetragen haben, die Rechtsstaatlichkeit zu schwächen;

E.   diese innen- und außenpolitische Priorität auf allen Ebenen in die Beziehungen mit Drittstaaten einzubeziehen und auf diese Bedrohung durch die Verstärkung der operativen Zusammenarbeit zwischen den Polizei- und Justizbehörden, die Bekämpfung der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus, die Beseitigung der Armut und ihrer Folgen sowie die Bekämpfung der Indoktrinierung und des Proselytismus und die Förderung der Grundrechte und der Rechtsstaatlichkeit pro-aktiv und präventiv zu reagieren;

F.   zu betonen, dass die internationale Solidarität völlig unverzichtbar für die Bekämpfung des Terrorismus ist, um ihm seine ideologischen, finanziellen, operativen und logistischen Grundlagen zu entziehen; daran zu erinnern, dass die internationale Zusammenarbeit im Allgemeinen aus der Einsicht erwächst, dass die Bedrohung eine gemeinsame ist und dass die internationale Zusammenarbeit erfolglos bleiben wird, wenn einige Länder die Auffassung vertreten, der Terrorismus betreffe sie nicht;

G.  sicherzustellen, dass Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung der umfassenden parlamentarischen Kontrolle und der gerichtlichen Prüfung unterliegen;

H.  den eingehenden politischen Dialog mit Drittstaaten zu verstärken, um die Annahme konkreter Maßnahmen zu fördern, und systematisch und im globalen Kontext die Unterstützung der Europäischen Union auf diesem Gebiet anzubieten, um es diesen Staaten zu ermöglichen, mit dem Phänomen in allen seinen Dimensionen sowohl bei der Prävention als auch bei der Folgenbewältigung besser umzugehen, indem ihnen eine wirkungsvolle Solidarität in Form von Notfallplänen zugesichert wird, die im Falle von Anschlägen ein konkretes, rasches und wirksames Unterstützungssystem vorsehen;

I.    bei der Konzipierung von Strategien zur Terrorismusprävention und -bekämpfung insbesondere den Erfahrungen der Opfer des Terrorismus Rechnung zu tragen, ihrem Schutz und ihrer Anerkennung Priorität einzuräumen und sich dabei zu vergegenwärtigen, dass die Terroristen an Boden verlieren, wenn die Opfer mit der Wahrheit an die Öffentlichkeit gehen und die Gesellschaft ihnen Gehör schenkt;

J.    die Möglichkeit zu prüfen, Hohe Kommissare für die Opfer des Terrorismus einzusetzen, die entsprechend den Schlussfolgerungen der Agenda von Madrid die Rechte der Opfer verteidigen und somit dazu beitragen würden, dass den Opfern Gerechtigkeit widerfährt, sie einen ordnungsgemäßen Zugang zu Gerichten haben und umfassend entschädigt werden;

K.  darauf hinzuweisen, dass Muslime zu der Gruppe gehören, die bislang die meisten Opfer aufgrund des islamistischen Terrorismus zu beklagen hat;

L.   die Zusammenarbeit der Europäischen Union mit den Regierungen von Drittstaaten, wenn erforderlich, an die Durchführung struktureller und institutioneller Reformen zu binden, die die politische, wirtschaftliche und soziale Lage beruhigen und verbessern und eine pluralistische Gesellschaft mit dem Ziel ermöglichen, jeglichen Einsatz von Gewalt völlig zu diskreditieren;

M.  die pädagogische Dimension der Bekämpfung des Terrorismus - im Hinblick auf die interkulturelle Erziehung, die Achtung vor den Werten der anderen, das gegenseitige Verständnis und den interreligiösen Dialog - voll auszuschöpfen, insbesondere wenn der Terrorismus sich, wie dies häufig der Fall ist, auf die Fehlinterpretation, Entstellung und Manipulierung von historischen und religiösen Texten gründet, und bei den verschiedenen Formen der Zusammenarbeit der Europäischen Union ihrer Fähigkeit besondere Bedeutung beizumessen, ein grundlegendes Erziehungssystem zu entwickeln und Organisationen, die Botschaften des Hasses, der Intoleranz und der Gewalt verbreiten und legitimieren könnten, die finanzielle Unterstützung zu entziehen;

N.  vertritt die Auffassung, dass die Bekämpfung des Terrorismus nicht in unangemessener Weise mit religiösen Unterschieden verwechselt werden kann und darf;

O.  die Tatsache zutiefst zu bedauern, dass praktisch kein Rechtsmittel zur Verfügung steht, wenn jemand auf die Liste der Vereinten Nationen zur Sanktionierung der Finanzierung des Terrorismus (gemäß Resolution 1267/1999 des Sicherheitsrates) gesetzt wird;

P.   den Mitgliedstaaten und dem Rat vorzuschlagen, eine ausführliche Untersuchung des möglichen Einflusses durchzuführen, die die öffentliche oder private Finanzierung der Erziehung und Indoktrinierung in manchen Moscheen in Europa durch Drittstaaten in einigen Fällen haben kann, und dabei ihre möglichen negativen Auswirkungen auf das Zusammenleben und die Achtung der Würde der Menschen und ihrer Grundrechte zu bewerten;

Q.  die Staaten zu ermutigen, Maßnahmen unter umfassender Achtung der Religionsfreiheit und der Trennung zwischen dem Staat und den Konfessionen vorzuschlagen, die eine optimale Abstimmung der religiösen Erziehung und der Grundwerte des Zusammenlebens und der Achtung der Kulturen fördern;

R.   die Kohärenz der Antiterrorpolitik der Gemeinschaft mit der vom Rat festgelegten „Europäischen Sicherheitsstrategie“ durch eine regelmäßige Kontrolle der in diesem Bereich von den Drittstaaten im Rahmen ihrer Zusammenarbeit mit der Europäischen Union ergriffenen Maßnahmen zu gewährleisten und systematisch die spezifischen Gefahren, denen unsere Partnerstaaten sich gegenübersehen, zu benennen;

S.   die Maßnahmen der verschiedenen der Europäischen Union zur Verfügung stehenden Instrumente (Europol, Eurojust, Frontex, EPA und SitCen), mit denen die Verbindungen zwischen dem Terrorismus und anderen Formen der organisierten Kriminalität ermittelt und verhindert werden sollen, zu straffen, aufeinander abzustimmen und auch zu erleichtern;

T.   die Mitgliedstaaten aufzufordern, der Förderung der interkulturellen Beziehungen und der Verstärkung des interreligiösen Dialogs zwischen allen Mitgliedern der Bürgergesellschaft besondere Aufmerksamkeit zu widmen, um das Zusammenleben, die Toleranz und das Verständnis füreinander zu verbessern;

U.  festzustellen, dass es notwendig ist, eine Innenpolitik der Europäischen Union zu entwickeln, insbesondere in Bezug auf die Bekämpfung des Terrorismus, damit in demselben Bereich eine Außenpolitik entstehen kann;

V.  zu fordern, dass alle Mitgliedstaaten alle bestehenden internationalen Übereinkommen und Empfehlungen im Bereich der Terrorismusbekämpfung unterzeichnen und ratifizieren, und zu fordern, dass alle Drittstaaten, mit denen die Europäische Union zusammenarbeitet, ebenso verfahren;

W. die Anstrengungen auf die Verhütung der Radikalisierung zu konzentrieren, indem die Ursachen für den Terrorismus beseitigt werden und der Schwerpunkt auf Bildung, Bürgersinn, soziale Eingliederung und Beteiligung gelegt wird;

X.  zu betonen, dass die weltweite Förderung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte der beste Schutz vor dem Terrorismus ist; darauf hinzuweisen, dass die Glaubwürdigkeit der Botschaft ernsthaft untergraben wird, wenn diese Grundsätze nicht streng eingehalten werden.

BEGRÜNDUNG

Die Bekämpfung der Bedrohung durch den Terrorismus, verstanden als ein direkter Angriff auf das Leben der Menschen, auf die Menschenrechte und die Pluralität der demokratischen Gesellschaften, ist eine politische Priorität der Europäischen Union, und ihre externe Dimension hat in den letzten Jahren weiterhin an Bedeutung gewonnen: die Europäische Sicherheitsstrategie und der (revidierte) Aktionsplan gegen den Terrorismus tragen der Tatsache umfassend Rechnung, dass diese Bedrohung nicht auf bestimmte geografische Räume beschränkt ist, sondern sich auf internationale und grenzüberschreitende Netzwerke stützt, die eine globale Antwort erfordern, für die alle Handlungsinstrumente - insbesondere die externen - die in der Union verfügbar sind, mobilisiert werden müssen.

Angesichts der Komplexität dieser Bedrohung und der neuen Dimension, die sie seit einigen Jahren durch den islamischen Fundamentalismus erhält, muss die Europäische Union eine Politik verfolgen, im Rahmen derer sie unter Einhaltung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten, die die wichtigste Säule unserer gemeinsamen Werte bilden, alles in ihrer Macht Stehende unternimmt, um den europäischen Bürgern „ein hohes Maß an Sicherheit“ zu gewährleisten, auf das sie nach Artikel 29 des EU-Vertrags Anspruch haben.

Dieser Verpflichtung wird mit der Entwicklung einer pro-aktiven und präventiven Politik Rechnung getragen, die aus der Bekämpfung des Terrorismus eine Priorität in allen Formen der Zusammenarbeit macht, insbesondere in der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit sowie im Informationsaustausch, den die Europäische Union mit Drittstaaten unterhält. Diese Verpflichtung impliziert auch einen eingehenden politischen Dialog mit Drittstaaten, die Opfer terroristischer Anschläge geworden sind, und/oder mit den Herkunftsländern der Terroristen, um dem Phänomen gemeinsam besser zu begegnen, sowohl in Bezug auf die Vorbeugung als auch gegebenenfalls bei der effizienten Folgenbewältigung.

Die Maßnahmen zur Kontrolle der Strukturen, insbesondere in den Bereichen Erziehung, Anwerbung und Finanzierung, die die Ausarbeitung, die Verbreitung und Propagierung von Botschaften des Hasses und der Intoleranz ermöglichen und manchmal die Entwicklung der terroristischen Gewalt fördern und sie logistisch unterstützen, müssen verstärkt werden. Daher wäre eine Politik angezeigt, die den Beitrag der Europäischen Union im Rahmen ihrer externen Zusammenarbeit an die Durchführung von strukturellen und institutionellen Reformen mit dem Ziel bindet, schlussendlich dazu beizutragen, den Rückgriff auf den Terrorismus und/oder auf jegliche Form der Gewalt und die Verletzung der Menschenrechte völlig zu diskreditieren.

Schließlich gilt es, die Mitgliedstaaten, sofern sie dies noch nicht getan haben, und die Drittstaaten nachdrücklich zu ersuchen, die Übereinkommen und internationalen Empfehlungen zur Bekämpfung des Terrorismus zu unterzeichnen und zu ratifizieren: die Stärkung eines gemeinsamen Rechtsrahmens ist die beste Garantie für eine größere Effizienz bei der umfassenden Einhaltung der im Völkerrecht verankerten Grundfreiheiten.

VERFAHREN

Titel

Externe Dimension der Bekämpfung des internationalen Terrorismus

Verfahrensnummer

2006/2032(INI)

Federführender Ausschuss

AFET

Stellungnahme von
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

LIBE
16.2.2006

Verstärkte Zusammenarbeit – Datum der Bekanntgabe im Plenum

 

Verfasser(in) der Stellungnahme
  Datum der Benennung

Agustín Díaz de Mera García Consuegra

13.3.2006

Ersetzte(r) Verfasser(in) der Stellungnahme:

 

Prüfung im Ausschuss

6.11.2006

22.11.2006

 

 

 

Datum der Annahme

22.11.2006

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

37

2

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Alexander Alvaro, Roberta Angelilli, Edit Bauer, Johannes Blokland, Mihael Brejc, Giusto Catania, Carlos Coelho, Fausto Correia, Panayiotis Demetriou, Agustín Díaz de Mera García Consuegra, Kinga Gál, Elly de Groen-Kouwenhoven, Lilli Gruber, Lívia Járóka, Timothy Kirkhope, Ewa Klamt, Magda Kósáné Kovács, Barbara Kudrycka, Romano Maria La Russa, Claude Moraes, Inger Segelström, Ioannis Varvitsiotis, Donato Tommaso Veraldi, Manfred Weber, Tatjana Ždanoka

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Bárbara Dührkop Dührkop, Ignasi Guardans Cambó, Sophia in 't Veld, Sylvia-Yvonne Kaufmann, Vincent Peillon, Marie-Line Reynaud

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Pilar Ayuso, Iratxe García Pérez, Esther Herranz García, Mary Honeyball, Antonio López-Istúriz White, Ana Mato Adrover, Manolis Mavrommatis, María Isabel Salinas García, Alejo Vidal-Quadras

Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar)

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VERFAHREN

Titel

Die externe Dimension der Bekämpfung des Terrorismus

Verfahrensnummer

2006/2032(INI)

Federführender Ausschuss
  Datum der Bekanntgabe der Genehmigung im Plenum

AFET
16.2.2006

Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

LIBE
16.2.2006

DEVE
16.3.2006

 

 

 

Nicht abgegebene Stellungnahme(n)
  Datum des Beschlusses

 

 

 

 

 

Verstärkte Zusammenarbeit
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

 

 

 

 

 

Berichterstatter(in/innen)
  Datum der Benennung

Luis Yañez-Barnuevo García
16.3.2006

 

Ersetzte(r) Berichterstatter(in/innen)

 

 

Prüfung im Ausschuss

3.10.2006

21.11.2006

 

 

 

Datum der Annahme

23.11.2006

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

43

4

3

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Panagiotis Beglitis, Bastiaan Belder, Elmar Brok, Philip Claeys, Véronique De Keyser, Giorgos Dimitrakopoulos, Alfred Gomolka, Klaus Hänsch, Richard Howitt, Anna Ibrisagic, Helmut Kuhne, Vytautas Landsbergis, Francisco José Millán Mon, Pierre Moscovici, Tobias Pflüger, Mirosław Mariusz Piotrowski, Paweł Bartłomiej Piskorski, Bernd Posselt, Raül Romeva i Rueda, Jacek Emil Saryusz-Wolski, Gitte Seeberg, Marek Siwiec, István Szent-Iványi, Antonio Tajani, Charles Tannock, Paavo Väyrynen, Jan Marinus Wiersma, Luis Yañez-Barnuevo García, Josef Zieleniec

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(in/innen)

Laima Liucija Andrikienė, Francisco Assis, Alexandra Dobolyi, Árpád Duka-Zólyomi, Carlo Fatuzzo, Kinga Gál, Gerardo Galeote, Milan Horáček, Jaromír Kohlíček, Alexander Lambsdorff, Jaime Mayor Oreja, Íñigo Méndez de Vigo, Doris Pack

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Pilar Ayuso, Mihael Brejc, Pilar del Castillo Vera, Iratxe García Pérez, Esther Herranz García, Antonio López-Istúriz White, Marios Matsakis, Rosa Miguélez Ramos

Datum der Einreichung

1.12.2006

Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar)

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