BERICHT über den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6/2006 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2006
4.12.2006 - (15635/2006 – C6‑0441/2006 – 2006/2265(BUD)) - *
Einzelplan III – Kommission
Haushaltsausschuss
Berichterstatter: Giovanni Pittella
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6/2006 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2006, Einzelplan III – Kommission
(15635/2006 – C6‑0441/2006 – 2006/2265(BUD))
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 272 Absatz 4 vorletzter Unterabsatz,
– gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 177,
– gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[1], insbesondere auf die Artikel 37 und 38,
– unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2006, der am 15. Dezember 2005 endgültig festgestellt wurde[2],
– gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 6. Mai 1999 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die Verbesserung des Haushaltsverfahrens[3],
– in Kenntnis des Vorentwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6/2006 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2006, der von der Kommission am 31. Oktober 2006 vorgelegt wurde (SEK(2006)1410),
– in Kenntnis des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6/2006, der vom Rat am 30. November 2006 aufgestellt wurde (15635/2006 – C6‑0441/2006),
– gestützt auf Artikel 69 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A6‑0444/2006),
A. in der Erwägung, dass mit dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6/2006 das Ziel verfolgt wird, die Einnahmenansätze zu erhöhen und die Zahlungsermächtigungen bei einigen Haushaltslinien der Rubriken 1, 2 und 7 niedriger anzusetzen sowie die Erläuterungen zu Artikel 111 – Lagerung von Zucker – und zu Artikel 13 03 08 zu ändern,
B. in der Erwägung, dass es bei der Erhöhung der Einnahmenansätze um 2 667 Mio. EUR und der Verringerung der Zahlungsermächtigungen um 4 706 Mio. EUR um recht beachtliche Beträge geht,
C. in der Erwägung, dass eine Feststellung des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6/2006 daher eine Verringerung der Beiträge der Mitgliedstaaten für 2006 um insgesamt 7 373 Mio. EUR zur Folge haben wird,
D. in der Erwägung, dass die regelmäßig und systematisch erfolgende zu niedrige Veranschlagung der Einnahmen mit all ihren Auswirkungen als eine Frage angesehen werden sollte, die weiterer Prüfung bedarf,
E. in der Erwägung, dass die geringe Verwendungsrate bei den im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens bewilligten Zahlungsermächtigungen immer wieder Anlass zur Sorge gibt,
F. in der Erwägung, dass die beiden Teile der Haushaltsbehörde eine Einigung über den Haushaltsplan 2007 erzielt haben, die sich auch auf die Höhe der Zahlungsermächtigungen erstreckt,
G. in der Erwägung, dass der Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2006 wegen seiner Auswirkungen auf die Höhe der Zahlungsermächtigungen im Haushaltsplan 2007 in diese Einigung einbezogen wurde,
1. erinnert die Kommission an ihre Pflicht, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um die von der Haushaltsbehörde im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens bewilligten Zahlungsermächtigungen auszuführen;
2. hat beschlossen, den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans des Rates ohne Änderungen zu billigen;
3. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
BEGRÜNDUNG
Vorentwurf des Berichtigungshaushaltsplans
Die Kommission hat am 31. Oktober den Vorentwurf des Berichtigungshaushaltsplans (VEBH) Nr. 6 für das Haushaltsjahr 2006 und am 17. November ein Berichtigungsschreiben hierzu unterbreitet mit dem Ziel,
1. eine beträchtliche Erhöhung der Einnahmenansätze um 2 667 Mio. EUR vorzunehmen,
2. die Zahlungsermächtigungen bei einigen Haushaltslinien der Rubriken 1, 2 und 7 um 4 706 Mio. EUR niedriger anzusetzen,
3. eine Änderung der Erläuterungen zu Artikel 111 – Lagerung von Zucker – und zu Artikel 13 03 08 – Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) – Technische Unterstützung und innovative Maßnahmen – vorzuschlagen.
Bewertung des Berichterstatters
Die Erhöhung der Einnahmenansätze (siehe Punkt 1) ist die Folge neuer Aktualisierungen und bedeutet, dass die Mitgliedstaaten ihre Beiträge zum Haushaltsplan 2006 entsprechend, d.h. um 2 667 Mio. EUR, verringern können. Rechnet man diesen Betrag zu der direkten Kürzung der Zahlungsermächtigungen um 4 706 Mio. EUR (siehe Punkt 2) hinzu, würden sich die Beiträge der Mitgliedstaaten für 2006 um insgesamt 7 373 Mio. EUR verringern.
Nach einer ersten Prüfung des Kommissionsvorschlags gelangte Ihr Berichterstatter zu der Schussfolgerung, dass zumindest ein Teil der Zahlungen, die 2006 nicht verwendet werden (d.h. fast 5 Mrd. EUR), höchstwahrscheinlich im Jahr 2007 geleistet werden müssen. Daher sah sich Ihr Berichterstatter nicht in der Lage, diesen Berichtigungshaushaltsplan isoliert, also nur im Zusammenhang mit dem Haushaltsplan 2006, zu behandeln. Er war der Ansicht, dass er bei der Festsetzung der Höhe der Zahlungsermächtigungen für 2007 berücksichtigt werden müsse.
Aus diesem Grund wurde der Berichtigungshaushaltspan Nr. 6 auf die Tagesordnung der Haushaltskonzertierung 2007 gesetzt, um zu einer in sich stimmigen und umfassenden Einigung zu gelangen. Nach der endgültigen Einigung mit dem Rat über den Haushalsplan 2007 unter Einschluss der Zahlungsermächtigungen sieht sich Ihr Berichterstatter jetzt imstande, die Feststellung des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6 zu empfehlen.
Er möchte aber doch unterstreichen, dass die Kommission verpflichtet ist, die von der Haushaltsbehörde im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens vereinbarten Zahlungsermächtigungen auszuführen. Eine Kürzung der Zahlungsermächtigungen am Ende des Haushaltsjahres ist nur durch unvorhergesehene Umstände zu rechtfertigen und sollte ein für allemal die Ausnahme von der Regel bleiben und nicht, wie es zurzeit der Fall zu sein scheint, zur „Regel“ werden.
VERFAHREN
Titel |
Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6/2006 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2006, Einzelplan III – Kommission |
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Bezugsdokumente - Verfahrensnummer |
15635/2006 – C6-0441/2006 – 2006/2265(BUD) |
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Rechtsgrundlage |
Art. 272 EGV und Art. 177 Euratom |
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Grundlage in der Geschäftsordnung |
Art. 69 und Anlage IV |
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Federführender Ausschuss Datum der Befassung |
BUDG
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Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse Datum der Befassung |
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Berichterstatter(in/innen) |
Giovanni Pittella |
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Ersetzte(r) Berichterstatter(in/innen) |
Salvador Garriga Polledo |
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Vorentwurf des Berichtigungshaushaltsplans Datum der Vorlage durch die Kommission |
Nr. 6/2006 – SEK(2006)1410
31.10.2006 |
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Datum der Aufstellung des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans durch den Rat |
00.0.2006 |
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Datum der Übermittlung des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplan durch den Rat |
0.0.0000 |
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Prüfung im Ausschuss |
28.11.2006 |
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30.11.2006 |
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Datum der Annahme |
30.11.2006 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
Ja-Stimmen: 29 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Laima Liucija Andrikienė, Richard James Ashworth, Reimer Böge, Herbert Bösch, Simon Busuttil, Gérard Deprez, Valdis Dombrovskis, Brigitte Douay, Hynek Fajmon, Szabolcs Fazakas, Salvador Garriga Polledo, Ingeborg Gräßle, Louis Grech, Nathalie Griesbeck, Catherine Guy-Quint, Anne E. Jensen, Wiesław Stefan Kuc, Alain Lamassoure, Janusz Lewandowski, Jan Mulder, Gérard Onesta, Giovanni Pittella, Esko Seppänen, Nina Škottová, László Surján, Helga Trüpel, Kyösti Virrankoski und Ralf Walter |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Lidia Joanna Geringer de Oedenberg |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
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Datum der Einreichung |
4.12.2006 |
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Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar) |
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