Bericht - A6-0474/2006Bericht
A6-0474/2006

BERICHT über die Einbeziehung der Nachhaltigkeit in die Politik der Entwicklungszusammenarbeit

21.12.2006 - (2006/2246(INI))

Entwicklungsausschuss
Berichterstatterin: Danutė Budreikaitė


Verfahren : 2006/2246(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0474/2006
Eingereichte Texte :
A6-0474/2006
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zur Einbeziehung der Nachhaltigkeit in die Politik der Entwicklungszusammenarbeit

(2006/2246(INI))

Das Europäische Parlament,

–   gestützt auf Artikel 177, 178, 179, 180 und 181 des EG-Vertrags,

–   unter Hinweis auf die Erneuerte Strategie der EU für nachhaltige Entwicklung – angenommen vom Europäischen Rat in Wien am 16. Juni 2006, und auf die bereits zuvor angenommene Strategie für nachhaltige Entwicklung (Europäischer Rat von Göteborg 2001) sowie die außenpolitische Dimension der Strategie, die vom Europäischen Rat in Barcelona 2002 angenommen wurde,

–   unter Hinweis auf das anlässlich des Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung 2002 in Johannesburg angenommene Aktionsprogramm,

–   unter Hinweis auf die von der UNO-Konferenz über Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro 1992 angenommene Agenda 21,

–   unter Hinweis auf das am 23. Juni 2000 in Cotonou unterzeichnete Partnerschaftsabkommen zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP) einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, insbesondere Artikel 19, 23 und 32,

   unter Hinweis auf die von der UNO im Jahr 2000 angenommene Millenniumserklärung, den Bericht der UNO „Investing in Development“ von 2005 und die Millenniums-Entwicklungsziele,

   unter Hinweis auf die Pariser Erklärung über die Wirksamkeit der Entwicklungshilfe, die am 2. März 2005 angenommen wurde,

   unter Hinweis auf den Monterrey-Konsens über Entwicklungsfinanzierung von 2002,

   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „EU‑Entwicklungszusammenarbeit: Mehr, besser und schneller helfen“ (KOM(2006)0087) und die darauf basierenden Schlussfolgerungen des Rates Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen vom 11. April 2006,

   unter Hinweis auf den am 20. Dezember 2005 unterzeichneten Europäischen Entwicklungskonsens,

   unter Hinweis auf die EU-Strategie „Die EU und Afrika: Auf dem Wege zu einer strategischen Partnerschaft“, die vom Europäischen Rat auf seiner Tagung vom 15.-16. Dezember 2005 in Brüssel angenommen wurde und auf die Mitteilung der Kommission mit dem Vorschlag für „Eine Partnerschaft zwischen der EU und der Karibik zur Förderung von Wachstum, Stabilität und Entwicklung“ (KOM(2006)0086),

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Überprüfung der Strategie für nachhaltige Entwicklung – Ein Aktionsprogramm“ (KOM(2005)0658),

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Überprüfung der EU‑Strategie der nachhaltigen Entwicklung 2005: Erste Bestandsaufnahme und künftige Leitlinien“ (KOM(2005)0037 und deren Anhang (SEK(2005)0225),

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung – Beschleunigung des Prozesses zur Verwirklichung der Millenniumsziele“ (KOM(2005)0134),

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Wasserwirtschaft in den Entwicklungsländern: Strategie und Schwerpunkte für die Entwicklungszusammenarbeit der Europäischen Union“ (KOM(2002)0132),

–   unter Hinweis auf die EU-Wasserinitiative (EUWI), die 2002 auf dem Weltgipfel über nachhaltige Entwicklung in Johannesburg (WSSD – World Summit on Sustainable Development) lanciert wurde,

–   unter Hinweis auf die vom WSSD angenommene Europäische Energieinitiative sowie auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Die künftige Entwicklung der EU‑Energieinitiative und die Modalitäten für die Einrichtung einer Energiefazilität zugunsten der AKP-Länder“ (KOM(2004)0711),

–   unter Hinweis auf die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und den sechs Regionen der AKP-Länder, die 2008 in Kraft treten sollen,

–   unter Hinweis auf das Doha-Arbeitsprogramm, das vom Generalrat der WTO am 2. August 2004 angenommen wurde,

–   unter Hinweis auf die vierzehnte Tagung der UNO-Kommission für Nachhaltige Entwicklung vom 22. April 2005 und vom 1.-12. Mai 2006,

–   unter Hinweis auf die Mitteilung von Herrn Almunia an die Mitglieder der Kommission mit dem Titel „Indikatoren für eine nachhaltige Entwicklung zur Überwachung der Umsetzung der EU-Strategie der nachhaltigen Entwicklung“ (SEK(2005)0116),

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Eine Strategie der Europäischen Union für Afrika: Wegbereiter für einen Europa-Afrika-Pakt zur Beschleunigung der Entwicklung Afrikas“ (KOM(2005)0489),

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Stärkeres Engagement für die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele – Entwicklungsfinanzierung und Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit“ (KOM(2005)0133),

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Beschleunigte Verwirklichung der entwicklungspolitischen Millenniumsziele“ (KOM(2005)0132),

–   unter Hinweis auf die Veröffentlichung der UNCTAD von 2005 mit dem Titel „Wirtschaftliche Entwicklung in Afrika – Prüfung der Rolle ausländischer Direktionvestitionen“,

–   unter Hinweis auf den Wirtschaftsbericht der UN-Wirtschaftskommission für Afrika von 2004 mit dem Titel „Erschließung des Handelspotenzials Afrikas“,

–   unter Hinweis auf den Bericht der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) von 2001 mit dem Titel „Die DAC-Leitlinien: Strategien für eine nachhaltige Entwicklung“,

–   unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses mit dem Titel „Bewertung der EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung“ vom 28. April 2004,

­–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Klimaänderungen und Entwicklungszusammenarbeit“ (KOM(2003)0085),

–   unter Hinweis auf das Arbeitsdokument der Kommission mit dem Titel „Einbeziehung von Umweltbelangen in andere politische Bereiche – Eine Bestandsaufnahme des Cardiff-Prozesses“ (KOM(2004)0394),

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Bekämpfung der ländlichen Armut: Politikansatz der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der ländlichen Entwicklung und der nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen in den Entwicklungsländern“ (KOM(2002)0429),

–   unter Hinweis auf den Synthesebericht über die „Bewertung der Umwelt- und Waldwirtschaftsverordnungen 2493/2000 und 2494/2000“ von November 2004,

–   unter Hinweis auf den Vorschlag für eine Verordnung des Rates mit dem Titel „Einrichtung eines freiwilligen FLEGT-Genehmigungssystems für Holzeinfuhren in die Europäische Gemeinschaft“ (KOM(2004)0515),

–   unter Hinweis auf das Arbeitsdokument der Kommission mit dem Titel „Einbeziehung von Umweltbelangen in die wirtschaftliche und entwicklungspolitische Zusammenarbeit der EG“ (SEK(2001)0609),

–   unter Hinweis auf die „OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen“ von 2000,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Januar 1999 zu EU-Standards für in Entwicklungsländern tätige europäische Unternehmen: auf dem Weg zu einem Verhaltenskodex[1],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 27. April 2006 zu kleinen und mittleren Unternehmen in Entwicklungsländern[2],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. April 2006 zur Wirksamkeit der Hilfe und zur Korruption in den Entwicklungsländern[3],

–   unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 18. Januar 2006 zu den Umweltaspekten der nachhaltigen Entwicklung[4] und vom 15. Juni 2006 zur revidierten Strategie für nachhaltige Entwicklung[5],

–   gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Entwicklungsausschusses (A6‑0474/2006),

A. in der Erwägung, dass nachhaltige Entwicklung gemäß der Definition des Brundtland Berichts von1987 bedeutet, den Bedürfnissen der heutigen Generation zu entsprechen, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen; in Erwägung der besonderen Notwendigkeit, die Fähigkeit der Erde, Leben in seiner ganzen Vielfalt zu ermöglichen, zu sichern, die Begrenztheit der natürlichen Ressourcen des Planeten zu respektieren und die Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch zu fördern, um die Verbindung zwischen Wirtschaftswachstum und Umweltschädigung zu unterbrechen,

B.  in der Erwägung , dass der Gedanke der nachhaltigen Entwicklung seit 1997 ein fundamentales Ziel der EU ist, der damals als übergreifendes Prinzip im Vertrag verankert wurde und folglich in alle politischen Strategien und Tätigkeiten der Europäischen Union einfließen sollte,

C. in der Erwägung, dass im Rahmen der nachhaltigen Entwicklung gesellschaftliche, umweltpolitische und wirtschaftliche Fragestellungen nicht als widersprüchlich, sondern als interdependent und gegenseitig verstärkend betrachtet werden,

D. in der Erwägung, dass eines der Kernziele der erneuerten nachhaltigen Entwicklungsstrategie der Europäischen Union die aktive Förderung der nachhaltigen Entwicklung weltweit ist,

E.  in der Erwägung, dass die Entwicklungszusammenarbeit der EU darauf abzielt, in den Entwicklungsländern die nachhaltige wirtschaftliche, ökologische und soziale Entwicklung sowie die allmähliche und schrittweise Integration der Entwicklungsländer in die Weltwirtschaft zu bestärken und zur Kampagne für die Verringerung der Armut in den Entwicklungsländern beizutragen,

F.  in der Erwägung, dass der Fortbestand nicht nachhaltiger Tendenzen sowohl in den Industrie- als auch in den Entwicklungsländern in vielen Bereichen wie Landressourcen, Verkehr, Klimawandel, Fischerei, Abnahme der Artenvielfalt oder Verbrauch der natürlichen Rohstoffe vor allem nachteilige Auswirkungen auf die Armen in den Entwicklungsländern hat,

G. in der Erwägung, dass mehr als 1 Milliarde Menschen, hauptsächlich in den am wenigsten entwickelten Ländern, von weniger als 1 US-Dollar pro Tag in äußerster Armut und zwischen 1,5 und 3 Milliarden Menschen unterhalb der Armutsgrenze von 2 US-Dollar pro Tag leben,

H. in der Erwägung, dass zwei von drei Armen auf der Welt in ländlichen Gebieten leben und für ihren Lebensunterhalt von natürlichen Vorkommen abhängig sind[6], in der Erwägung, dass der Wald den Lebensunterhalt von 90% der mehr als einer Milliarde Menschen unterstützt, die in äußerster Armut leben[7], und dass weltweit über eine Milliarde Menschen, in der Mehrzahl in armen Gemeinschaften, auf Fisch zur Deckung von mindestens 30% ihres Bedarfs an tierischem Eiweiß angewiesen sind[8],

I.   in der Erwägung, dass die nach Afrika geleistete öffentliche Entwicklungshilfe (ODA) nach wie vor erheblich unter dem Spitzenwert von 1990 liegt und laut einem UN-Bericht jährlich schätzungsweise zwischen 20 und 25 Mrd. US-Dollar fehlen,

J.   in der Erwägung, dass sich die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet haben, das Ziel einer öffentlichen Entwicklungshilfe von 0,7% des Bruttoinlandsprodukts bis 2015 zu verwirklichen, wobei die neuen Mitgliedstaaten eine Steigerung ihrer öffentlichen Entwicklungshilfe bis 2015 auf 0,33% des Bruttoinlandsprodukts zugesagt haben,

K. in der Erwägung, dass die Beseitigung der Armut nur dann zu nachhaltigem Verbrauch und Ressourcenbewirtschaftung in den Entwicklungsländern führen kann, wenn sie mit Bemühungen um höhere Standards in Bildung, Gesundheit und institutioneller Kapazität einhergeht, sowie in der Erwägung, dass die Bekämpfung der Armut nur dann positive Ergebnisse erbringen wird, wenn die Umwelt- und natürlichen Ressourcen nachhaltig bewirtschaftet werden,

L.  in der Erwägung, dass die Einhaltung demokratischer Standards sowie insbesondere die Schaffung und Stärkung transparenter und effizienter staatlicher Einrichtungen und Verwaltungskapazitäten von entscheidender Bedeutung dabei sind, die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Herausforderungen in den Entwicklungsländern wirksam in Angriff zu nehmen,

M. in der Erwägung, dass Korruption die Wirksamkeit der Hilfe und somit auch die EU-Entwicklungspolitik untergräbt und ein gravierendes Hindernis für die Entwicklung in EU-Partnerländern darstellt,

N. in der Erwägung, dass neue Ansätze erforderlich sind, damit sich die Märkte auf eine nachhaltige Entwicklung einstellen und der Privatsektor auf die Verwirklichung gerechter und Nachhaltigkeit anstrebender Gesellschaften hinarbeitet,

O. in der Erwägung, dass das Fehlen effizienter Rechtssysteme sowie von Rechten am wirtschaftlichen und geistigen Eigentum ein ernstzunehmendes Hindernis bei der Schaffung eines Investitionsklimas darstellen, das eine gesunde wirtschaftliche Entwicklung und somit sozialen Fortschritt in vielen der am wenigsten entwickelten Ländern auslösen kann,

P.  in der Erwägung, dass angemessene entwicklungspolitische Maßnahmen und umfangreiche Entwicklungshilfe wichtig sind, dass sie aber keine Veränderungen bei der nachhaltigen Entwicklung bewirken werden, wenn sie nicht wirksam in eine kohärente Entwicklungsaktion in den Empfängerländern umgesetzt werden, die die ökologischen Möglichkeiten und Bedrohungen erkennen und nachhaltig angehen müssen,

Q. in der Erwägung, dass eine neue Studie der Vereinten Nationen und der Weltbank mit dem Titel „Wirtschaftliche Entwicklung in Afrika – Überdenken der Rolle von ausländischen Direktinvestitionen“ zeigt, dass eine Verknüpfung der Entwicklungshilfe mit Umweltschutz tatsächlich zu einer wirksamen Armutsminderung führen kann,

R.  in der Erwägung, dass illegaler Holzeinschlag Umweltschäden verursacht, den Regierungen von Entwicklungsländern Einkommensverluste in Milliardenhöhe einbringt, die Korruption fördert, die Rechtstaatlichkeit und verantwortungsvolle Regierungsführung untergräbt und zur Finanzierung bewaffneter Konflikte beiträgt,

S.  in der Erwägung, dass 2,6 Milliarden Menschen, d. h. über 40% der Weltbevölkerung, keinen Zugang zu sanitärer Grundversorgung haben und dass 1 Milliarde Menschen nicht über einwandfreie Trinkwasserquellen verfügen,

T.  in der Erwägung, dass eine weiter anhaltende Verschmutzung, Schädigung und Dezimierung der natürlichen Rohstoffe in vielen Entwicklungsländern zu Konfliktsituationen führen könnte,

U. in der Erwägung, dass die Volkswirtschaften von Entwicklungsländern durch Energiepreisschwankungen geschwächt werden, während ihre Energiequellen nicht ausreichend diversifiziert sind, so dass solche Länder häufig einen erheblichen Teil ihrer Handelsüberschüsse für Energieeinfuhren ausgeben, was einer stabilen Entwicklung der Volkswirtschaften dieser Länder abträglich ist,

V. in der Erwägung, dass ein starkes Bevölkerungswachstum eine große Herausforderung für die nachhaltige Entwicklung darstellt, da es zu Missbrauch der natürlichen Rohstoffe mit den daraus folgenden schweren Umweltschädigungen verleitet,

1.  begrüßt, dass in der Erneuerten Strategie der EU für nachhaltige Entwicklungdie Förderung der nachhaltigen Entwicklung weltweit als eines der Kernziele bekräftigt wird;

2.  begrüßt, dass der Europäische Entwicklungskonsens als vorrangiges und übergreifendes Ziel der EU-Entwicklungszusammenarbeit die Beseitigung der Armut im Rahmen einer nachhaltigen Entwicklung vorgibt;

3.  ist der Auffassung, dass die Förderung des nachhaltigen Wirtschaftswachstums und die Beseitigung der Armut unter Gewährleistung des Umweltschutzes zu den entscheidendsten Herausforderungen für die EU-Politik der Entwicklungszusammenarbeit gehören und dass sie nicht ohne soziale und ökologische Zielvorgaben, zu denen Umweltschutz und fairer Zugang zu den natürlichen Vorkommen und deren gerechte Aufteilung gehören, erreicht werden können;

4.  unterstreicht, dass ein Übergang zu einem ausgewogeneren Zugang zu natürlichen Rohstoffen sowie zu Energieressourcen und deren gerechtere Verteilung eine Voraussetzung für die nachhaltige Entwicklung und elementarer Bestandteil der Menschenwürde ist;

5.  begrüßt die Aufnahme eines Themenprogramms für ökologische und nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Rohstoffe, einschließlich Energie, ab 2007 in den Vorschlag für ein Instrument der Entwicklungszusammenarbeit (DCE);

6.  unterstreicht, dass die drei Bestandteile der nachhaltigen Entwicklung, d.h. Umweltschutz, soziale Gerechtigkeit und Zusammenhalt und wirtschaftlicher Wohlstand, in alle politischen Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit ordnungsgemäß einbezogen und umgesetzt werden müssen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, diesen Prozess regelmäßig zu überprüfen;

7.  fordert verstärkte Mechanismen für die Überwachung der Fortschritte bei der Erfüllung der Zielvorgaben im Aktionsplan von Johannesburg und der Millenniums-Entwicklungsziele, z.B. stärkere Verpflichtungen zur nachhaltigen Entwicklung unter Gewährleistung der Einbeziehung der wirtschaftlichen, sozialen, ökologischen Aspekte der nachhaltigen Entwicklung, und Förderung des Rechtsstaates und öffentlicher Institutionen usw.;

8.  erinnert daran, dass nachhaltige Entwicklung ein Querschnittsthema ist, das eine verstärkte Schlüssigkeit der Politik in sämtlichen Sektoren erfordert, um deren reibungsloses Funktionieren zu gewährleisten;

9.  unterstreicht, dass verstärkte Anstrengungen erforderlich sind, um derzeit der Nachhaltigkeit entgegenstehende Entwicklungen zu bekämpfen, d.h. insbesondere solche, die die Treibhausgasemissionen vergrößern, die Dezimierung der Fischbestände und der Verlust der Artenvielfalt; fordert im Hinblick auf den letztgenannten Punkt alle beteiligten Akteure auf, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das Ziel, den Verlust der Artenvielfalt bis 2010 zu stoppen, tatsächlich zu erreichen;

10. fordert die Kommission nachdrücklich auf, ihre Bemühungen um die Einbeziehung von Umweltbelangen, wie etwa die Bewirtschaftung natürlicher Rohstoffe in Schlüsselbereiche der Entwicklungspolitik zu verstärken;

11. fordert die Kommission auf, die Lieferung ihrer Hilfe an die nachhaltigen nationalen Entwicklungsstrategien der Länder anzupassen, in denen sie tätig ist;

12. fordert die EU auf, die Entwicklungsländer bei der Entwicklung ihrer Fähigkeit zur Bewertung der Umweltauswirkungen ihrer Politik im Bereich der natürlichen Rohstoffe und deren Bewirtschaftung zu beraten, die dann als Teil von Kooperationsprogrammen mit diesen Ländern umgesetzt werden könnte;

13. wiederholt die entscheidende Bedeutung einer Überwachung des ökologischen Einflusses der EU in der Welt, da dieser das Engagement der EU bei der Förderung der nachhaltigen Entwicklung weltweit unter Beweis stellt;

14. unterstreicht, wie wichtig der Schutz der Artenvielfalt ist, und regt an, diesen Punkt entweder als neues Kernthema in die Strategie der nachhaltigen Entwicklung aufzunehmen oder zumindest innerhalb des Abschnittes über die Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen schwerpunktmäßig zu behandeln;

15. fordert die Kommission auf, mit den AKP-Ländern zusammenzuarbeiten, um die illegale Ablagerung von giftigen Abfällen sowohl durch lokale Operateure als auch durch internationale Händler, die aus der EU stammen und dort tätig sind, zu verhindern;

16. unterstreicht, dass den Entwicklungsländern umgehend dabei geholfen werden muss, sich an die Herausforderungen des Klimawandels anzupassen und die erforderlichen Schritte zu unternehmen, um verstärkt Investitionen in saubere und wirksame Technologien in den Entwicklungsländern zu lenken; erkennt auch, wie vordringlich es ist, dass die EU ihre Emissionsverringerungsziele einhält und darüber hinausgeht, um zum Aufhalten des gefährlichen Klimawandels beizutragen, der die Entwicklungsländer und die ärmsten Menschen am härtesten treffen würde;

17. fordert die EU auf, die erforderlichen Initiativen zu ergreifen, um unsere in der Entwicklung befindlichen Partner dabei zu unterstützen, ihre bei den internationalen Verhandlungen (Kyoto, Monterrey, Doha, Johannesburg) im Zusammenhang mit der nachhaltigen Entwicklungsstrategie und insbesondere hinsichtlich der Bekämpfung des Klimawandels, dessen erstes Opfer ihre Bevölkerung ist, eingegangenen Verpflichtungen einhalten zu können;

18. befürwortet die Entwicklung und Verbreitung alternativer Energietechnologie und unterstreicht, dass der globale Anteil erneuerbarer Energiequellen unverzüglich spürbar gesteigert werden muss;

19. fordert die Kommission auf, gemeinsam mit auf erneuerbare Energien spezialisierten europäischen Unternehmen Projekte zu initiieren, die den Transfer und den Einsatz von umweltfreundlichen Energiequellen zur Nutzung durch Einzelpersonen und Unternehmen in Entwicklungsländern erleichtern und fördern;

20. unterstreicht, dass Infrastrukturen ein wesentliches Element der nachhaltigen Entwicklung sein können, wenn sie ökologischen und sozialen Leitlinien entsprechen, und fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass für jedes Programm und Projekt, das EU-Finanzmittel erhält, strategische Umweltbewertungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt und öffentlich verfügbar gemacht werden, insbesondere die neue Infrastrukturpartnerschaft EU-Afrika, die finanzielle Unterstützung der EU für grenzüberschreitende Infrastrukturvorhaben leisten und die Lücken in regionalen Infrastrukturprojekten schließen wird und zum Schließen der Lücken in regionalen Infrastrukturprojekten beitragen kann und die im Sinne des europäischen Konsenses unabhängig von einem direkten Beitrag allen Mitgliedstaaten die Möglichkeit einräumen sollte, entsprechende Projektvorschläge zu unterbreiten;

21. weist darauf hin, dass die wirtschaftliche Nachhaltigkeit jedes einzelnen Infrastrukturvorhabens – ggf. in Verbindung mit Reformen in der Gebührenpolitik – sicherzustellen ist und die ökologische Nachhaltigkeit nicht gefährdet werden darf;

22. anerkennt die Zahl der grenzüberschreitenden und gemeinsamen Wasservorkommen in Afrika, die Anfälligkeit der Wasservorkommen für den Klimawandel, Überbeanspruchung und Verschmutzung; fordert die Kommission auf, im Rahmen der Infrastrukturpartnerschaft eine integrierte Wasserbewirtschaftung zu fördern, um die Bereitstellung von Wasser zum Wohle des Menschen und die ökologische Nachhaltigkeit zu gewährleisten;

23. ist sich bewusst, dass die ökologischen und sozialen Auswirkungen großer Infrastrukturvorhaben gravierend sein können; regt an, dass das von der Welt-Staudammkommission genannte Kriterium, das Analysen der möglichen Optionen und öffentliche Mitwirkung einschließt, als Ausgangspunkt für Entscheidungen betreffend groß angelegte Staudammprojekte dienen soll;

24. fordert eine Aufstockung des Anteils der Entwicklungshilfe, der für Projekte zur Sensibilisierung für Umwelt- und Gesundheitsfragen vorgesehen ist;

25. bedauert, dass die externe Dimension der nachhaltigen Entwicklungsstrategie der EU nicht enger an Volksgesundheitsfragen wie HIV/Aids und Tuberkulose geknüpft ist; unterstreicht, dass diese Probleme innerhalb der EU und weltweit angegangen werden müssen;

26. unterstreicht, dass die Einbeziehung der Zivilgesellschaft, von Nichtregierungsorganisationen und insbesondere von Frauen in die Diskussion und den Entscheidungsprozess in Bezug auf nachhaltige Entwicklung für die Bewusstseinsbildung in der Öffentlichkeit von entscheidender Bedeutung ist; verweist nachdrücklich auf die Bedeutung der Bildung für die Akzeptanz nachhaltiger ökologischer Optionen, insbesondere unter der ärmeren Bevölkerung;

27. fordert die Kommission auf, den Kapazitätsaufbau und die Mitwirkung örtlicher Gemeinschaften und indigener Völker in den Entwicklungsländern beim Zugang, bei der Überwachung und Bewirtschaftung von natürlichen Ressourcen zu unterstützen;

28. unterstreicht, dass eine verstärkte Mitwirkung Transparenz bei der Bereitstellung der maßgeblichen Informationen und eine verbesserte Zugänglichkeit von EU-Dokumenten erfordert;

29. fordert die Einführung von Indikatoren für nachhaltige Entwicklung, die in Bezug auf die Entwicklungskooperationspolitik der EU anzuwenden sind, und verstärkte Berichterstattungspflicht und Ermittlungsmechanismen betreffend die biologische Vielfalt und die ökologische Nachhaltigkeit;

30. fordert ein wesentlich nachdrücklicheres Bekenntnis von Seiten der neuen und alten Mitgliedstaaten zur Erreichung des Ziels, einen Anteil von 0,7% des Bruttoinlandsprodukts als öffentliche Entwicklungshilfe für die Entwicklungszusammenarbeit bereitzustellen;

31. unterstreicht, wie wichtig es ist, dass Vereinbarkeit zwischen multilateralen Umweltübereinkommen wie dem Kyoto-Protokoll und dem WTO-Rahmenwerk erreicht wird, insbesondere bezüglich der Anwendung von Artikel 20 des GATT auf Bereiche, für die allgemeine Ausnahmeregelungen gelten, wie z.B. unter b) erforderliche Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit von Mensch, Tier oder Pflanzen und g) Maßnahmen zur Erhaltung erschöpflicher natürlicher Ressourcen, wenn die Wirksamkeit solcher Maßnahmen durch eine Verbindung mit Beschränkungen der heimischen Produktion oder Nachfrage gewährleistet ist; bekräftigt diesbezüglich die Rolle der Umweltverträglichkeitsprüfung in Zusammenhang mit handelsbezogenen Vorschlägen;

32. fordert die USA, China und Indien auf, das Kyoto-Protokoll zu ratifizieren und zusammen mit der EU die Verantwortung für eine weltweit nachhaltige Entwicklung zu übernehmen;

33. unterstreicht, dass die EU die nachteiligen Auswirkungen von Exportsubventionen auf die Entwicklungsländer, insbesondere die am wenigsten entwickelten Länder, überdenken und sich stärker um die Abschaffung dieser Subventionen durch internationale Handelsverhandlungen bemühen sollte;

34. bekräftigt die Bedeutung des Schuldenerlasses für diejenigen der am wenigsten entwickelten Länder, deren Regierungen die Grundsätze der Menschenrechte und des verantwortungsvollen Regierens achten;

35. ist der Überzeugung, dass das europäische Netzwerk für nachhaltige Entwicklung als Anlaufstelle für die Mitgliedstaaten dienen könnte, um Erfahrungen und bewährte Verfahren, z.B. durch Peer Review-Mechanismen, auszutauschen;

36. ist der Auffassung, dass die Schaffung eines ständigen Beratungs- und Kontrollgremiums für nachhaltige Entwicklung, dem Vertreter der Mitgliedstaaten und der Zivilgesellschaft angehören würden und das die Einbeziehung des Konzepts in die Strategien und Programme der EU überwachen und dabei der Entwicklungszusammenarbeit besondere Aufmerksamkeit widmen würde, von großer und entscheidender Bedeutung für die Unterstützung der internen diensteübergreifenden Gruppe der Kommission für die Einbeziehung von Umweltfragen in die Entwicklung wäre;

37. unterstreicht, dass die Industrieländer bei der Förderung des Konzepts der nachhaltigen Entwicklung eine Vorreiterrolle spielen sollten;

38. unterstreicht, dass nachhaltige Einwicklung einhergeht mit nachhaltigen Institutionen, weshalb zwingende Maßnahmen wie die Koppelung des Schuldenerlasses an die Achtung der Menschenrechte und verantwortungsvolle Regierungsführung erforderlich sind; ist der Auffassung, dass dies eine Dynamik des beiderseitigen Gebens einleiten könnte und eine Entwicklungszusammenarbeit auf der Grundlage der Prinzipien von Gleichheit, Partnerschaft und Eigenverantwortung darstellen könnte;

39. unterstreicht, wie wichtig eine Stärkung der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) als Schlüsselinstrument zur Förderung der ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung in den Entwicklungsländern ist; fordert daher verstärkte Bemühungen, gemeinsam mit den Behörden der Partnerländer, zur Ausarbeitung von politischen Konzepten, Programmen und Projekten zugunsten von Klein- und Mittelbetrieben, die im Einklang mit den Grundsätzen der nachhaltigen Entwicklung tätig sind; bekräftigt seinen Vorschlag, regionale Institutionen zu unterstützen und zu finanzieren, die KMU fördern;

40. fordert die Mitgliedstaaten der OECD auf, Entwicklungsländer durch einen besseren Zugang zu den erforderlichen Investitionsströmen und Märkten und durch wirksamere Programme der Entwicklungszusammenarbeit zu unterstützen;

41. befürwortet, dass bei der Messung von Fortschritten in der Gesellschaft nicht nur das Bruttoinlandsprodukt herangezogen wird, sondern den qualitativen Aspekten des Wachstums gleichwertige Beachtung geschenkt wird, da dies eine Voraussetzung für nachhaltige Entwicklung ist;

42. unterstreicht, dass ergänzende Maßnahmen wie eine der Nachhaltigkeit förderliche Steuerpolitik und ein ebensolches öffentliches Beschaffungswesen sowie die Verringerung und schrittweise Beseitigung von Subventionen erforderlich sind, da sich diese sowohl handelsverzerrend als auch umweltschädigend auswirken;

43. appelliert an den Privatsektor in Industrie- und Entwicklungsländern, unternehmerische Verhaltenskodizes anzunehmen und sich dazu zu bekennen, die ihren Beitrag zum Ziel der nachhaltigen Entwicklung öffentlich bekunden;

44. fordert die Kommission auf, die Wirksamkeit des Verhaltenskodex für europäische Unternehmen, die in Entwicklungsländern tätig sind, regelmäßig zu überprüfen und über seine Wirksamkeit Bericht zu erstatten, insbesondere was die Umsetzung der Erfordernisse der nachhaltigen Entwicklung anbelangt;

45. begrüßt den Ansatz der Kommission, Fragen der sozialen Verantwortung der Unternehmen international verstärkt anzusprechen; fordert die Kommission jedoch nachdrücklich auf, diesem Thema durch die Ausarbeitung verbindlicher Vorschriften für europäische Unternehmen, die in Entwicklungsländern tätig sind, noch mehr Gewicht zu verleihen, insbesondere was die Kernarbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation und des Umweltschutzes anbelangt;

46. erinnert die Kommission daran, dass sie ihre Entwicklungsprogramme auf Transparenz und Rechenschaftspflicht stützen muss, da die Korruption in den Entwicklungsländern häufig nicht nachhaltige Trends negativ verstärkt, z.B. in Bereichen wie dem illegalen Holzeinschlag; unterstreicht, dass die Einführung unabhängiger Korruptionsbekämpfungsstellen in den Entwicklungsländern durch Bereitstellung ausreichender Mittel für solche Projekte unterstützt werden muss;

47. fordert die Kommission auf, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten die für die illegale Einfuhr von Holz und Holzerzeugnissen Verantwortlichen zu ermitteln und vor Gericht zu bringen und die AKP-Staaten bei ihren Maßnahmen zur Beendigung des Handels mit solchen Gütern und ihrer Vermarktung zu unterstützen;

48. wiederholt, wie wichtig ausländische Direktinvestitionen für Entwicklungsländer sind, und bestärkt die Kommission und die Mitgliedstaaten darin, ihre Entwicklungspolitik so zu gestalten, dass der derzeitige Stand der wirtschaftlichen Institutionen und das Investitionsklima in den Entwicklungsländern verbessert werden;

49. ist der Auffassung, dass die Gebietskörperschaften der Entwicklungsländer nach wie vor nicht in der Lage sind, das für die Durchführung von Großinvestitionen zum Bau und zur Unterhaltung von Infrastrukturnetzen erforderliche Finanzvolumen aufzubringen, wie z.B. für die Wasser- oder Sanitärversorgung, und dass daher nur mit der zusätzlichen Unterstützung durch Privatkapital in öffentlich-privaten Partnerschaften das erforderliche Finanzvolumen aufgebracht werden kann;

50. wiederholt seine Forderung an die Kommission, Rechtsdurchsetzung und Politikgestaltung im Forstsektor (FLEG) und die so genannten freiwilligen Partnerschaftsabkommen mit allen Kräften zu unterstützen; hält es für besonders wichtig, die Partner zur Unterzeichnung der freiwilligen Partnerschaftsabkommen zu bewegen und sie dazu zu veranlassen, sich dem Lizenzsystem anzuschließen, dabei aber zu verhindern, dass Partnerländer das System durch Ausfuhr in Drittländer, wo keine Lizenzsysteme bestehen, umgehen können;

51. unterstreicht, wie wichtig die Stärkung des Sozialdialogs mit Unternehmen vor Ort in Entwicklungsländern ist, um die Zusammenarbeit und die gemeinsame Verantwortung zur Erreichung der Nachhaltigkeit von Nachfrage und Erzeugung zu fördern, sowie die Unterstützung von diesbezüglichen Süd-Süd- und Nord-Süd-Lernprozessen ist;

52. fordert die Kommission auf, bei den Verhandlungen über die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen einen besonderen Schwerpunkt auf Strategien zu legen, die eine stärkere Diversifizierung der Exporte aus den AKP-Ländern fördern, und Wachstums- und Entwicklungsmodelle zu unterstützen, die ökologisch nachhaltig und sozial gerecht sind;

53. bekräftigt, dass für die Entwicklungsländer der Zugang zu Energiequellen höchste Priorität hat; fordert diesbezüglich, dass der Zugang zu Energie über die EU-Energieinitiative und durch eine verstärkte Betonung der Energieeffizienz innerhalb der Entwicklungsprogrammen gefördert wird;

54. unterstreicht, dass vor dem Hintergrund eines unkontrollierten Wachstums von städtischen Ballungsräumen die Frage der Wasser- und Sanitärversorgung eine Schlüsselfrage der Entwicklung ist, da bewährte Verfahren im Bereich der demokratischen Verwaltung im Umfeld der kommunalen öffentlichen Dienste vor Ort entstehen können;

55. fordert die Entwicklungsländer auf, im Bemühen um eine nachhaltige Nutzung ihrer Wasservorkommen die Wasserbewirtschaftung auf kommunale Ebene zu dezentralisieren, um die Nutzer und Entscheidungsträger an der Festlegung einer so eng wie möglich an den Bedürfnissen des Bürgers orientierten Wasserpolitik zu beteiligen;

56. fordert, dass die Gebietskörperschaften der EU darin bestärkt werden, einen Teil der von den Nutzern für die Wasser- und Sanitärversorgung erhaltenen Abgaben für Maßnahmen dezentraler Zusammenarbeit zu verwenden, um Projekte zur Verbesserung des Zugangs zu Wasser in den Entwicklungsländern zu finanzieren;

57. fordert, dass die EU zur Entwicklung der Strategien beiträgt, die eine Art und Weise der wirtschaftlichen und landwirtschaftlichen Entwicklung fördern, die mit der Wahrung oder Wiederherstellung einer hohen Wasserqualität vereinbar ist, und zwar angefangen vom Grundwasser bis hin zu dem an den Endverbraucher gelieferten Wasser;

58. hält es für erforderlich, den Begriff der nachhaltigen Entwicklung in den Forschungs- und Innovationsprozess einzubeziehen;

59. fordert alle Beteiligten auf, konkrete kurzfristige und langfristige nachhaltige Entwicklungsziele festzulegen und die Fortschritte auf dem Weg zur Verwirklichung dieser Ziele zu überwachen;

60. ist der Überzeugung, dass sich die Mitgliedstaaten im Rahmen der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung und im Hinblick auf die Einwanderung auf ein gemeinsames Vorgehen einigen werden, um der Herausforderung der Zuwanderung zu begegnen; verweist diesbezüglich darauf, dass besondere Aufmerksamkeit den Geldüberweisungen geschenkt werden sollte, und dass eine mögliche Umkehr der Politik angestrebt werden sollte, die die Abwanderung von Fachkräften verursacht, und stattdessen Prozesse zur Zuwanderung Hochqualifizierter eingeleitet werden sollten; unterstreicht, dass die EU keinen langfristigen Braindrain in Entwicklungsländern erzeugen sollte;

61. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen der Mitgliedstaaten und der Beitrittsländer zu übermitteln.

  • [1]  ABl. C 104 vom 14.4.1999, S. 180.
  • [2]  Angenommene Texte, P6_TA(2006)0231.
  • [3]  Angenommene Texte, P6_TA(2006)0141.
  • [4]  Angenommene Texte, P6_TA(2006)0020.
  • [5]  Angenommene Texte, P6_TA(2006)0272.
  • [6]  WWF (2004) EU-Hilfe: Armutsminderung durch nachhaltige Entwicklung: Warum sollte die EU-Hilfe die Verknüpfung zwischen Armut und Umwelt ordnungsgemäß berücksichtigen?
  • [7]  Weltbank (2002). Eine revidierte Forststrategie für die Weltbankgruppe, 31.10.2002.
  • [8]  FAO (2002). Der Stand der Weltfischerei und Aquakultur, FAO, Rom, Italien.

BEGRÜNDUNG

Das Hauptanliegen einer nachhaltigen Entwicklung besteht darin, dass die derzeitige Generation ihre Bedürfnisse decken kann, ohne die Möglichkeit künftiger Generationen zu gefährden, ihre Bedürfnisse zu befriedigen. Der Begriff der nachhaltigen Entwicklung ist ein übergeordneter Grundsatz des EU-Rechts und sollte als solcher für alle EU-Politikfelder maßgebend sein. Innerhalb der EU wird die nachhaltige Entwicklung sowohl intern als auch zunehmend bei sämtlichen Aktionen der externen Entwicklung gefördert.

Internationaler und europäischer Rahmen für die nachhaltige Entwicklung

Die Bedeutung der nachhaltigen Entwicklung wurde von der Völkergemeinschaft in der Agenda 21 (UNO-Konferenz über Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro im Jahre 1992) sowie im Aktionsprogramm von Johannesburg (Weltgipfel Johannesburg 2002) anerkannt. Sie ist eines der von der EU geförderten Millenniums-Entwicklungsziele und wird von der EU seit 2001 als wesentlicher Teil ihrer Entwicklungsstrategien betrachtet.

Die jüngste Überprüfung der Nachhaltigkeitsstrategie der EU, die im Juni 2006 angenommen wurde, zielt auf einen kohärenten Ansatz ab, bei dem die Erreichung der nachhaltigen Entwicklung auf globaler Ebene angestrebt wird. Die Überprüfung erkennt die Herausforderungen einer Erreichung der Ziele der nachhaltigen Entwicklung auch in den Entwicklungsländern.

In dem Bestreben, die weltweite Entwicklung weiter zu erleichtern, unterstreicht dieser Bericht die Notwendigkeit, den Begriff der Nachhaltigkeit enger an die EU-Politik der Entwicklungszusammenarbeit zu knüpfen und die Entwicklungspolitik in Schlüsselbereichen in eine nachhaltigere Richtung zu lenken.

Kernpunkte der nachhaltigen Entwicklung

Die nachhaltige Entwicklung beinhaltet drei Hauptaspekte, d.h. das nachhaltige Wirtschaftswachstum, Umweltschutz, soziale Gerechtigkeit und sozialer Zusammenhalt (Rio-Konferenz 1992 und Hauptziele der EU – Nachhaltigkeitsstrategie 2006). Die drei Aspekte der Nachhaltigkeit stehen in Wechselwirkung zueinander und sollten bereits im Stadium der Konzeption der Politik zusammen betrachtet werden.

Das Erreichen der mit der Nachhaltigkeit verbundenen Ziele wie der Kyoto-Ziele hängt von den gemeinsamen Bemühungen sämtlicher Nationen der Welt ab und kann laut der Überprüfung aus dem Jahre 2006 nur durch eine gleichzeitige Förderung der verantwortlichen Regierungsführung, der Achtung der Menschenrechte, der Demokratie, der regionalen Integration, der Beseitigung übertragbarer Krankheiten und Erleichterung der ländlichen Entwicklung und der Ernährungssicherheit erreicht werden. Für einen echten weltweiten Fortschritt sind daher die Einbeziehung der Grundsätze der nachhaltigen Entwicklung in alle anderen Aspekte der Entwicklungszusammenarbeit erforderlich: Haushaltsunterstützung, Aufbau institutioneller Kapazitäten, technische und institutionelle Zusammenarbeit, Transfer von Fachwissen, Darlehen und Kredite an den Privatsektor.

Dementsprechend fordert dieser Bericht ein intensiveres Nachdenken über die Nachhaltigkeitsaspekte der Entwicklungspolitik und schlägt vor, dass bestehende Projekte einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen und klare nachhaltige Entwicklungsindikatoren für die Überwachung sämtlicher Entwicklungsprojekte ausgearbeitet werden. Mehr Transparenz und Kontrolle der möglichen Verwendung von sektor- und spezifisch haushaltsbezogenen staatlichen Entwicklungshilfemitteln wären ebenfalls wünschenswert.

Erforderliche Nachhaltigkeit in Entwicklungsländern

Die Einbeziehung der Nachhaltigkeit in die Entwicklungspolitik auf EU- und nationaler Ebene ist erforderlich, um zu verhindern, dass die Entwicklungszusammenarbeit zu einem nutzlosen und kurzsichtigen Unterfangen wird.

Die Landbewohner in den Entwicklungsländern sind stark von ihrer unmittelbaren Umgebung und von primitiven Agrartechniken für ihren Lebensunterhalt abhängig und leiden infolge dessen unter der Entwaldung, der Bodenerosion und der Dezimierung der natürlichen Ressourcen sowie der biologischen Vielfalt und tragen natürlich auch dazu bei. Die verwendeten Energiequellen sind umweltschädlich oder nicht vorhanden, wodurch eine Aufrechterhaltung der sanitären Grundversorgung und der Gesundheitsstandards sowie von sauberem Wasser verhindert werden. Ein Wirtschaftswachstum unter solchen nicht nachhaltigen Bedingungen ist schwierig, wenn nicht unmöglich. Daher sollte sich die EU in ihrer Entwicklungspolitik auf die Förderung nachhaltiger Konsummuster konzentrieren und die Nutzung sauberer und örtlich nachhaltiger Energiequellen fördern, um einen höheren Lebensstandard zu ermöglichen sowie eine bessere örtliche Kontrolle der Beziehung zwischen Bevölkerungswachstum und der ökologischen Tragfähigkeit fördern.

Der soziale Aspekt der nachhaltigen Entwicklung erfordert, dass die Nachhaltigkeit auch in Gesundheitsfragen erreicht wird. Die Bekämpfung von Epidemien wie Aids und Malaria sollte im Mittelpunkt einer nachhaltigen Entwicklungszusammenarbeit stehen, da diese Krankheiten zu nicht nachhaltigen demographischen Entwicklungen führen: Ein höherer Prozentsatz von Kindern und ein niedrigerer Prozentsatz von gesunden, gebildeten und wirtschaftlich aktiven Erwachsenen. Das Bewusstsein des Einzelnen sollte daher auf die persönliche Gesundheit und Hygiene sowie auf die wirtschaftlichen Auswirkungen ihres täglichen Verhaltens gelenkt werden, weshalb ein beträchtlicher Teil der Entwicklungshilfe für die Unterstützung der Bildung bereitgestellt werden sollte. Es wäre wünschenswert, dass die EU im Rahmen einer nachhaltigen Entwicklung in den Entwicklungsländern eine kritische Überprüfung der Bildungspolitik durchführt.

Nachhaltige Energie und verantwortungsvolle Unternehmensstrategien

Die EU sollte ihren Dialog und ihre Technologiezusammenarbeit mit dem Industriesektor in den Entwicklungsländern und insbesondere mit den Klein- und Mittelbetrieben verstärken, um die Verschlechterung der örtlichen Gegebenheiten zu bekämpfen. Ein Transfer moderner Technologie und die Förderung der Energieeffizienz würden die makroökonomische Stabilität fördern und die Umwelt und die persönliche Gesundheit dadurch schützen, dass weniger eingeführte und teuere fossile Brennstoffe verwendet und die Arbeitsbedingungen verbessert würden. Auch durch Stärkung des nationalen institutionellen Rahmens könnte die EU die Fähigkeit von KMU fördern, vorteilhaft auf Umweltbelange zu reagieren.

Allerdings müssen nicht nur Unternehmen vor Ort sondern auch internationale Konzerne die Umwelt respektieren. Der Verhaltenskodex für europäische Unternehmen, die in Entwicklungsländern tätig sind, muss strikt durchgesetzt werden, und Fragen der sozialen Verantwortung von Unternehmen müssen global gefördert werden. Ein saubereres und nachhaltiges Wirtschaftswachstum sowie die wirtschaftliche Diversifizierung unter Beachtung natürlicher Ressourcen und der biologischen Vielfalt können am besten erreicht werden durch Aufstockung der ausländischen Direktinvestitionen und der öffentlichen Entwicklungshilfe für umweltfreundliche Entwicklungskonzepte und somit durch Unterstützung der Regierungen in den Entwicklungsländern bei der Einbeziehung der Grundsätze der nachhaltigen Entwicklung in ihre Entwicklungsstrategien.

Institutionelle Kapazität

Die Entwicklung der institutionellen Kapazität der Entwicklungsländer muss in der Strategie zur Erreichung einer nachhaltigen Entwicklung Vorrang haben. Wegen des Grundsatzes der lokalen Eigenverantwortung im Hinblick auf Entwicklungsprojekte können ökologische Fragen und Reformen im Hinblick auf die Nachhaltigkeit in nationale Armutsminderungsstrategien und in die Partnerschaftsabkommen der EU mit Entwicklungsländern nur einbezogen werden, indem die Fähigkeit der staatlichen Institutionen, sich mit solchen Fragen zu befassen, gestärkt wird.

Die Förderung einer verantwortungsvollen Regierungsführung und der Rechtsstaatlichkeit ist besonders wichtig, da nur sie allein die ordnungsgemäße Umsetzung der Reformen auf staatlicher und lokaler Ebene im Hinblick auf die Armutsminderung gewährleisten und die Verschwendung der Entwicklungshilfe aufgrund von unzuverlässigen oder korrupten Beamten verhindern. Sämtliche kapazitätsaufbauenden Maßnahmen, wie Unterstützung für institutionelle, administrative und gesetzliche Reformen, Entwicklung von Infrastrukturnetzen und Unterstützung für das öffentliche Finanzmanagement sollten die Auswirkungen der geplanten Maßnahmen auf die ökologische, wirtschaftliche und soziale (oder politische) Nachhaltigkeit berücksichtigen.

Verbundene EU-Politikmaßnahmen

Da die nachhaltige Entwicklung ein übergeordneter Grundsatz ist und für sämtliche EU-Politiken maßgebend sein sollte, ist es bedauerlich, dass mehrere andere Politikbereiche den Geboten des nachhaltigen Wachstums nicht folgen. Die EU sollte die zentrale Rolle der nachhaltigen Agrarpolitik in der menschlichen Entwicklung und die nachteiligen Auswirkungen von EU-Exportsubventionen auf die Volkswirtschaften der am wenigsten entwickelten Länder berücksichtigen.

Die EU könnte es auch vermeiden, Grunderzeugnisse zu importieren, die nicht nachhaltig hergestellt wurden und einer Verletzung internationaler Vereinbarungen gleichkommen, und könnte versuchen, den Braindrain in Entwicklungsländern einzugrenzen durch Einführung einer kohärenten gemeinsamen Einwanderungspolitik. Die Politik muss nicht nur innerhalb der Kernbereiche der Entwicklungszusammenarbeit, sondern in allen Politikfeldern abgestimmt werden. Andererseits ist auch in Kernbereichen wie der Aufstockung der Entwicklungshilfe auf 0,7% des Bruttoinlandsprodukts ein ernsthafteres Engagement sämtlicher Mitgliedstaaten erforderlich.

VERFAHREN

Titel

Einbeziehung der Nachhaltigkeit in die Politik der Entwicklungszusammenarbeit

Verfahrensnummer

2006/2246(INI)

Federführender Ausschuss
  Datum der Bekanntgabe der Genehmigung im Plenum

DEVE
26.10.2006

Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

 

 

 

 

 

Nicht abgegebene Stellungnahme(n)
  Datum des Beschlusses

 

 

 

 

 

Verstärkte Zusammenarbeit
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

 

 

 

 

 

Berichterstatter(in/innen)
  Datum der Benennung

Danutė Budreikaitė
30.5.2006

 

Ersetzte(r) Berichterstatter(in/innen)

 

 

Prüfung im Ausschuss

2.10.2006

6.11.2006

19.12.2006

 

 

Datum der Annahme

19.12.2006

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

30

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Margrete Auken, Alessandro Battilocchio, Margrietus van den Berg, Danutė Budreikaitė, Marie-Arlette Carlotti, Thierry Cornillet, Fernando Fernández Martín, Michael Gahler, Filip Kaczmarek, Glenys Kinnock, Maria Martens, Miguel Angel Martínez Martínez, Gay Mitchell, Horst Posdorf, Toomas Savi, Pierre Schapira, Frithjof Schmidt, Jürgen Schröder, Anna Záborská, Mauro Zani

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(in/innen)

John Bowis, Milan Gaľa, Fiona Hall, Alain Hutchinson, Linda McAvan, Manolis Mavrommatis, Anne Van Lancker, Zbigniew Zaleski, Gabriele Zimmer

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

María Sornosa Martínez

Datum der Einreichung

21.12.2006

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