BERICHT über den Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten
25.1.2007 - (KOM(2006)0815 – C6‑0036/2007 – 2006/0271(CNS)) - *
Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
Berichterstatter: Jan Andersson
ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten
(KOM(2006)0815 – C6‑0036/2007 – 2006/0271(CNS))
(Verfahren der Konsultation)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (KOM(2006)0815)[1],
– gestützt auf Artikel 182 Absatz 2 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6‑0036/2007),
– gestützt auf Artikel 51 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A6‑0008/2007),
1. billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;
2. fordert die Kommission auf, ihren Vorschlag gemäß Artikel 250 Absatz 2 des EG-Vertrags entsprechend zu ändern;
3. fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;
4. fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu ändern;
5. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
| Vorschlag der Kommission | Änderungen des Parlaments |
Änderungsantrag 1 Erwägung 3 a (neu) | |
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3a. Dem Europäischen Parlament sollte im Hinblick auf die für 2008 vorgesehene vollständige Überarbeitung der beschäftigungspolitischen Leitlinien genügend Zeit eingeräumt werden — auf keinen Fall weniger als fünf Monate —, damit es seiner in Artikel 128 Absatz 2 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft vorgesehenen beratenden Funktion gerecht werden kann. |
Begründung | |
Diese Forderung trägt dem Umstand Rechnung, dass die beschäftigungspolitischen Leitlinien 2008 substantielle Änderungen erfahren können und dem Europäischen Parlament deshalb die notwendige Zeit eingeräumt werden muss, damit es gemäß Artikel 128 Absatz 2 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft seiner beratenden Funktion in vollem Umfang gerecht werden kann. | |
- [1] Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.
BEGRÜNDUNG
Der Berichterstatter und die Koordinatoren des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten haben beschlossen, lediglich eine „verfahrenstechnische Änderung“ unter Verweis auf das Recht des Parlaments zu beantragen, zu den beschäftigungspolitischen Leitlinien ordnungsgemäß konsultiert zu werden. Diese Forderung trägt dem Umstand Rechnung, dass die beschäftigungspolitischen Leitlinien 2008 substantielle Änderungen erfahren können und dem Europäischen Parlament deshalb die notwendige Zeit einzuräumen ist, damit es seiner in Artikel 128 Absatz 2 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft vorgesehenen beratenden Funktion in vollem Umfang gerecht werden kann.
Bei der Reform der Lissabon-Strategie im Jahr 2005 wurde der neue dreijährige Governance-Zyklus auf den Weg gebracht, der die beschäftigungspolitischen Leitlinien der Europäischen mit der Beschäftigungsstrategie vereint und es den Mitgliedstaaten ermöglicht, die nationalen Lissabon-Programme auf ihre jeweilige nationale Situation zuzuschneiden.
Der diesjährige Jahresfortschrittsbericht bestätigt, dass die Beschäftigung zunimmt und die Arbeitslosigkeit zurückgeht. Allerdings entsprechen das Produktivitätswachstum und die Qualität der Arbeitsplätze weiterhin nicht den europäischen Bedürfnissen. Obwohl die Durchführungsberichte zeigen, dass die Mitgliedstaaten zwar eine ganze Reihe von Schritten unternommen haben, die erforderlich sind, um die Programme umzusetzen, doch haben nur einige wenige Mitgliedstaaten einen umfassenden lebenszyklusorientierten Ansatz für Beschäftigung verabschiedet. Es bedarf größerer Anstrengungen, um das im vorigen Jahr vereinbarte Ziel zu erreichen, allen, die von der Schule bzw. Hochschule abgehen, innerhalb der ersten sechs Monate der Arbeitslosigkeit einen Arbeitsplatz bzw. eine Fortbildung oder ein andere Maßnahme zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit anzubieten. Die Kluft zwischen den Geschlechtern ist nach wie vor groß, und der Zugang zu erschwinglicher Kinderbetreuung stellt in einer Reihe von Mitgliedstaaten nach wie vor ein Problem dar, was wiederum die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben erschwert. Darüber hinaus machen die Mitgliedstaaten nur begrenzte Fortschritte bei der Modernisierung ihrer Kündigungsschutzvorschriften.
Unter Berücksichtigung aller Aspekte ist der Berichterstatter der Auffassung, dass das Europäische Parlament einen größeren Beitrag zu einer verbesserten Umsetzung der Lissabon-Strategie leisten könnte, wenn ihm die notwendige Zeit (mindestens fünf Monate) eingeräumt würde, um seiner beratenden Rolle im Hinblick auf die Ausarbeitung der von den Mitgliedstaaten bei ihrer Beschäftigungspolitik zu berücksichtigenden Leitlinien in vollem Umfang gerecht zu werden. Wenn man weiterhin bedenkt, dass die EU-Institutionen, einschließlich des Europäischen Parlaments, nunmehr energischer auf die Schwachpunkte in den Reformprogrammen der Mitgliedstaaten hinweisen müssen, könnte das EP eine größere Rolle bei der Überwachung der Fortschritte der Mitgliedstaaten spielen. Was die länderspezifischen Empfehlungen angeht, könnte das EP beispielsweise folgende Fragen anschneiden: Unter welchen Umständen und in welcher Form entfalten länderspezifische Empfehlungen den größten Nutzen? Als einer der Hauptakteure im politischen Prozess besitzt das Europäische Parlament auch die politische Macht, seine Anstrengungen zu verstärken, um die Qualität der öffentlichen Debatte über wirtschaftliche Reformen und Förderung der Beschäftigung zu verbessern.
VERFAHREN
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Titel |
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten |
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Bezugsdokumente |
KOM(2006)0815 – C6-0036/2007 –2006/0271(CNS) |
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Datum der Konsultation des EP |
12.1.2007 |
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Federführender Ausschuss |
EMPL |
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Mitberatende Ausschüsse |
FEMM |
ITRE |
ECON |
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Nicht abgegebene Stellungnahmen |
FEMM |
ITRE |
ECON |
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Verstärkte Zusammenarbeit |
Nein |
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Berichterstatter |
Jan Andersson 13.12.2006 |
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Ersetzte(r) Berichterstatter(-in/-innen) |
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Vereinfachtes Verfahren – Datum des Beschlusses |
22.11.2006 |
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Anfechtung der Rechtsgrundlage |
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Änderung der Mittelausstattung |
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Konsultation des Eur. Wirtschafts- und Sozialausschusses durch das EP – Datum des Beschlusses des Plenums |
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Konsultation des Ausschusses der Regionen durch das EP – Datum des Beschlusses des Plenums |
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Prüfung im Ausschuss |
23.1.2007 |
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Datum der Annahme |
24.1.2007 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
38 0 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Jan Andersson, Alexandru Athanasiu, Roselyne Bachelot-Narquin, Jean-Luc Bennahmias, Iles Braghetto, Philip Bushill-Matthews, Milan Cabrnoch, Alejandro Cercas, Derek Roland Clark, Luigi Cocilovo, Jean Louis Cottigny, Proinsias De Rossa, Richard Falbr, Carlo Fatuzzo, Ilda Figueiredo, Joel Hasse Ferreira, Roger Helmer, Stephen Hughes, Ona Juknevičienė, Jan Jerzy Kułakowski, Jean Lambert, Raymond Langendries, Elizabeth Lynne, Mary Lou McDonald, Thomas Mann, Mario Mantovani, Ana Mato Adrover, Maria Matsouka, Csaba Őry, Siiri Oviir, Marie Panayotopoulos-Cassiotou, Pier Antonio Panzeri, Jacek Protasiewicz, José Albino Silva Peneda |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(-innen) |
Françoise Castex, Richard Howitt, Gabriele Stauner, Patrizia Toia, Georgios Toussas, Tadeusz Zwiefka |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
Herbert Bösch, Pedro Guerreiro |
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Datum der Einreichung |
25.1.2007 |
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Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar) |
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