BERICHT über den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2007 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007: Einigung im Rahmen des Trilogs vom 28. November 2006 - Strukturfonds, Europäischer Fischereifonds, Europäischer Investitionsfonds und Gemeinsame Forschungsstelle

26.1.2007 - (0000/2007 – C6‑0000/2007 – 2006/2303(BUD))

Einzelplan III – Kommission
Haushaltsausschuss
Berichterstatter: James Elles

Verfahren : 2006/2303(BUD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0010/2007
Eingereichte Texte :
A6-0010/2007
Aussprachen :
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2007 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007: Einigung im Rahmen des Trilogs vom 28. November 2006 - Strukturfonds, Europäischer Fischereifonds, Europäischer Investitionsfonds und Gemeinsame Forschungsstelle

Einzelplan III – Kommission

(0000/2007 – C6‑0000/2007 – 2006/2303(BUD))

Das Europäische Parlament,

–   gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 272 Absatz 4 vorletzter Unterabsatz,

–   gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 177,

–   gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[1], insbesondere auf die Artikel 37 und 38,

–   unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007, der am 14. Dezember 2006 endgültig festgestellt wurde

–   gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[2],

–   in Kenntnis des Vorentwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2007 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007, der von der Kommission am 20. Dezember 2006 vorgelegt wurde (SEK(2006)1776),

–   in Kenntnis des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2007, der vom Rat am ... aufgestellt wurde (0000/2007 – C6‑0000/2007),

–   gestützt auf Artikel 69 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A6‑0010/2007),

A. in der Erwägung, dass technische Anpassungen notwendig sind, um das Ergebnis der Trilogsitzung vom 28. November 2006 im Haushaltsplan der Europäischen Union für 2007 zu berücksichtigen und umzusetzen,

B.  in der Erwägung, dass diese Anpassungen mit dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2007 vorgenommen werden sollen,

1.  begrüßt den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2007;

2.  billigt den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2007 ohne Änderungen;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

  • [1]  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
  • [2]  ABl. L 139 vom 14.6.2006, S. 1.

BEGRÜNDUNG

Kontext

Ziel des Vorentwurfs des Berichtigungshaushaltsplans (VEBH) Nr. 1 für das Haushaltsjahr 2007 ist es, die sich aus dem Berichtigungsschreiben Nr. 2/2007 ergebenden und in der Trilogsitzung vom 28. November 2006 angenommenen technischen Berichtigungen, die in der letzten Phase des Haushaltsverfahrens 2007 nicht mehr berücksichtigt werden konnten, in den Haushaltsplan 2007 aufzunehmen.

Auf der Grundlage der in der Trilogsitzung vom 28. November 2006 erzielten Einigung akzeptierte die Haushaltsbehörde aus dem Berichtigungsschreiben Nr. 2/2007 lediglich die Punkte betreffend den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) und Hercule II. Darüber hinaus wurden die Mittel für den Internationalen Fonds für Irland bereits vom Europäischen Parlament in seiner ersten Lesung eingesetzt und vom Rat in zweiter Lesung gebilligt. Im Rahmen des Trilogs wurde vereinbart, die zwecks Berücksichtigung der erzielten Einigung weiteren notwendigen Berichtigungen mittels eines Berichtigungshaushaltsplans im Hinblick auf ihre Aufnahme in den Haushaltsplan 2007 vor dessen für März 2007 geplanter Veröffentlichung im Amtsblatt vorzunehmen.

Mit dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2007 wurde der Vorschlag der Kommission ohne Änderungen bestätigt und vom Haushaltsausschuss am 16. Januar sowie vom AStV am 22. Januar 2007 angenommen. Da die im Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans vorgeschlagenen Änderungen tatsächlich entweder technischer Natur sind oder aus den Schlussfolgerungen der Verhandlungen vom 28. November 2006 resultieren, empfiehlt Ihr Berichterstatter die Annahme des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr.1/2007 ohne Änderungen in einer einzigen Lesung im Hinblick auf seine endgültige Annahme bis 1. Februar 2007.

Weitere Informationen über die vorgeschlagenen Änderungen folgen nachstehend.

Europäischer Investitionsfonds

Die Erläuterungen zur Haushaltslinie (01 04 09 01), aus der die Beteiligung der Gemeinschaft an einer geplanten Kapitalaufstockung des Europäischen Investitionsfonds finanziert werden soll, werden aktualisiert, darüber hinaus wird eine neue Haushaltslinie für Einnahmen geschaffen, damit jegliche Einkünfte aus vom Fonds ausgeschütteten Dividenden wieder in die Haushaltslinie eingesetzt werden können. Die Mittelansätze der Haushaltslinie bleiben unverändert (im Haushaltsverfahren wurden 25 Mio. Euro in der Reserve gebilligt).

Einkünfte von der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Mit den Berichtigungen soll der Beteiligung der Schweizerischen Eidgenossenschaft an einigen Gemeinschaftsprogrammen auf der Grundlage des geschlossenen Abkommens Rechnung getragen werden. Sie können daher als technische Berichtigungen akzeptiert werden.

Strukturfonds, Kohäsionsfonds und Europäischer Fischereifonds

Durch die Berichtigungen ändert sich die Zuweisung der Gesamtdotation auf einzelne Haushaltslinien im Einklang mit den angenommenen Rechtsgrundlagen und den Zahlen des Berichtigungsschreibens Nr. 2. Sie sind haushaltsneutral, so dass die Gesamtdotation für Teilrubrik 1b unverändert bleibt.

Die Änderungen betreffen insbesondere:

- die Übertragung von Mitteln auf die Haushaltslinie “Grenzübergreifende Zusammenarbeit - Beitrag aus Teilrubrik 1b” nach Annahme der Rechtsgrundlage,

- eine geringfügige Umschichtung von Mitteln zwischen Zielen des Fischereifonds im Einklang mit der Rechtsgrundlage,

- die Korrektur der Aufschlüsselung der Mittel auf die verschiedenen Haushaltslinien des EFRE und des ESF sowie die Anpassung des Verhältnisses Zahlungen/Verpflichtungen.

Gesundheits- und Verbraucherschutz – Aktualisierung der Rechtsgrundlage

Ziel der Berichtigungen ist die Berücksichtigung der neuen Vorschläge für die Rechtsgrundlage und die darin inbegriffene Aufspaltung der Verbraucherpolitik und des Gesundheitswesens in getrennte Haushaltslinien, letzteres auf Ersuchen des Parlaments.

Plattform der europäischen Nichtregierungsorganisationen des sozialen Sektors – Änderung der Rubrik

Ziel der vorgeschlagenen Änderung ist die Verlagerung der Haushaltslinie 04 04 09 „Betriebskostenzuschuss für die Plattform der europäischen Nichtregierungsorganisationen des sozialen Sektors“ aus Teilrubrik 1a in Teilrubrik 3b (Unionsbürgerschaft). Diese Änderung steht im Einklang mit den Bestimmungen der kürzlich angenommenen Rechtsgrundlage.

Anpassungen nach der Modernisierung des Rechnungswesens

Diese Anpassungen resultieren aus der Modernisierung des Rechnungswesens der Kommission. Ähnliche Anpassungen wurden vom Europäischen Parlament bereits akzeptiert, als es den Berichtigungshaushaltsplan Nr. 5/2006 annahm. Die betreffenden Änderungen umfassen die Schaffung einer neuen Haushaltslinie für den Europäischen Entwicklungsfonds (Beitrag zu den gemeinsamen Verwaltungs- und Unterstützungsaufgaben).

Gemeinsame Forschungsstelle – Änderungen am Stellenplan

Die vorgeschlagenen Anpassungen bewirken einige Änderungen am Stellenplan der GFS. Sie sind nicht vollkommen haushaltsneutral, bleiben jedoch innerhalb der im Rahmen der Mittelansätze für 2007 belassenen Marge.

Gründe für die Änderungen sind die Anwendung der gleichen Beförderungskriterien für das gesamte Personal der Kommission im Rahmen der verschiedenen Stellenpläne und die Anpassung des Stellenplans der GFS zwecks Berücksichtigung der von der Kommission für das Haushaltsjahr 2006 geplanten Beförderungsschwelle. Darüber hinaus wird eine Anhebung der Zahl von AD6-Stellen (einhergehend mit einer Verringerung der Zahl von AD5-Stellen) beantragt, da die Bediensteten, die die GFS im Anschluss an ein AD5/AD6-Auswahlverfahren einstellen wollte, wegen der vom Personal der GFS erwarteten hohen Qualifikationen (PHD, postgraduierte und Forschungserfahrung) nicht in der Besoldungsgruppe AD5 eingestellt werden konnten.

Rubrik 4

Die in Rubrik 4 vorgeschlagenen Änderungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

a) Aufnahme der Verweise auf die angenommenen Rechtsgrundlagen und Anpassung der Bezeichnungen der Haushaltslinien an die schlussendlich beschlossene Rechtsgrundlage.

b) Konsolidierung der Haushaltslinien für Demokratie und Menschenrechte in Form von zwei großen Haushaltslinien: eine für die Europäische Initiative für Demokratie und Menschenrechte als solche (19 04 01) und eine gesonderte Linie für Wahlbeobachtung (19 04 02). Auf diese Weise ist die Forderung des Parlaments nach einer Einigung auf Begrenzung der Wahlbeobachtung auf höchstens 25 % des Gesamtprogramms transparent. Darüber hinaus hat die Kommission auch neuen Erläuterungen in der Wahlbeobachtungslinie zugestimmt, um dieser Tatsache weiter Rechnung zu tragen.

c) Schaffung einer neuen Haushaltslinie „Katastrophenschutzmaßnahmen in Drittländern“ (19 06 05), da derartige Maßnahmen nicht im Rahmen des Instruments für Stabilität, sondern stattdessen durch die Rechtsgrundlage für ein Finanzinstrument für den Katastrophenschutz abgedeckt werden sollen. Die Haushaltslinie soll mit 5 Mio. Euro ausgestattet werden, die durch eine Kürzung der Haushaltslinie “Maßnahmen auf dem Gebiet der Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen” (19 06 02 01) um 4 Mio. Euro und der Haushaltslinie „Grenzübergreifende Maßnahmen in den Bereichen organisierte Kriminalität usw.“ (19 06 03) um 1 Mio. Euro, d. h. sämtlich innerhalb desselben Kapitels, finanziert werden sollen.

d) Was die so genannten „themenbezogenen Maßnahmen“, d. h. Ernährungssicherheit, NRO, Umwelt, menschliche und soziale Entwicklung usw., angeht, so werden durch den Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1 die ursprünglich für Maßnahmen im Rahmen des Entwicklungsinstruments einerseits und des Nachbarschaftsinstruments andererseits vorgesehenen getrennten Haushaltslinien abgeschafft. Da rechtlich gesehen all diese Maßnahmen stattdessen nun im Rahmen des Entwicklungsinstruments abgedeckt werden sollen, wird eine einzige Haushaltslinie pro Maßnahme vorgeschlagen. Um die Transparenz zu wahren, hat die Kommission jedoch zugestimmt, Erläuterungen aufzunehmen, in denen ausgeführt wird, in welchem Umfang diese Maßnahmen für „Nachbarschaftsländer“ bestimmt sind. Dies reicht von 3 % bis 9 % je nach Linie. Für die Zusammenarbeit im Bereich Migration, ebenfalls eine themenbezogene Maßnahme, werden die getrennten Linien für die beiden Instrumente beibehalten, da hier umfangreiche Beträge an beide fließen.

e) Mit der Verabschiedung des neuen Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) war sein Beitrag zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit im Rahmen der Instrumente für die Außenbeziehungen niedriger als ursprünglich vorgesehen. Deshalb soll die Linie für grenzübergreifende Zusammenarbeit im Rahmen der Nachbarschaftspolitik (19 08 02 01) um 18,8 Mio. Euro gekürzt werden. Ausgeglichen werden soll dies durch eine proportionale Aufstockung der Linien für MEDA und Osteuropa (+ 12,6 Mio. bzw. + 6,2 Mio. Euro). Die gleiche Transaktion wird im Rahmen des Heranführungsinstruments durchgeführt, wo 24,7 Mio. Euro aus Posten 22 02 04 02 – Grenzübergreifende Zusammenarbeit mit Mitgliedstaaten entnommen und auf die Linien für beitrittswillige Länder bzw. potenzielle Kandidatenländer (+ 17,3 Mio. bzw. + 7,4 Mio. Euro) umgeschichtet werden sollen.

VERFAHREN

Titel

Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2007 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007: Einigung im Rahmen des Trilogs vom 28. November 2006 - Strukturfonds, Europäischer Fischereifonds, Europäischer Investitionsfonds und Gemeinsame Forschungsstelle

Bezugsdokumente – Verfahrensnummer

0000/2006 – C6-0000/2006 – 2006/2303(BUD)

Rechtsgrundlage

Artikel 272 EG und 177 Euratom

Grundlage in der Geschäftsordnung

Artikel 69 und Anlage IV

Federführender Ausschuss

         Datum der Befassung

BUDG

 

Mitberatende(r) Ausschuss / Ausschüsse

         Datum der Befassung

 

 

 

 

 

Berichterstatter(in)
  Datum der Benennung

James Elles
11.1.2006

Ersetzte(r) Berichterstatter(in)

Gianni Pittella

Vorentwurf des Berichtigungs­haushaltsplans

               Datum der Vorlage durch die Kommission

Nr. 1/2007 – SEK(2006)1776

 

25.1.2007

Datum der Aufstellung des Entwurfs des Berichtigungs­haus­halts­plans durch den Rat

 

Datum der Übermittlung des Entwurfs des Berichtigungs­haus­halts­plans durch den Rat

 

Prüfung im Ausschuss

25.1.2007

 

 

 

 

Datum der Annahme

25.1.2007

Ergebnis der Schlussabstimmung

dafür: 16

dagegen: 0

Enthaltungen: 0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Reimer Böge, Herbert Bösch, Gérard Deprez, Brigitte Douay, James Elles, Salvador Garriga Polledo, Nathalie Griesbeck, Catherine Guy-Quint, Wiesław Stefan Kuc, Janusz Lewandowski, Vladimír Maňka, Gérard Onesta, László Surján, Helga Trüpel, Ralf Walter, Monica Maria Iacob-Ridzi

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

 

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

 

Datum der Einreichung – A[5]

26.1.2007

 

Anmerkungen

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