BERICHT mit einem Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat zu dem Verhandlungsmandat für ein Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Ländern Mittelamerikas andererseits

5.2.2007 - (2006/2222(INI))

Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
Berichterstatter: Willy Meyer Pleite

Verfahren : 2006/2222(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0026/2007

VORSCHLAG FÜR EINE EMPFEHLUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS AN DEN RAT

zu dem Verhandlungsmandat für ein Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Ländern Mittelamerikas andererseits

(2006/2222(INI))

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vorschlags für eine Empfehlung an den Rat von Willy Meyer Pleite im Namen der GUE/NGL-Fraktion zu den Verhandlungsleitlinien für ein Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und Mittelamerika (B6‑0417/2006),

–   in Kenntnis der Ziffer 31 der Erklärung von Wien, in der auf den im Rahmen des IV. Gipfeltreffens Europäische Union-Lateinamerika/Karibik am 12. Mai 2006 in Wien von der Europäischen Union und Mittelamerika gefassten Beschluss verwiesen wird, Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen, einschließlich der Schaffung einer Freihandelszone, aufzunehmen,

–   gestützt auf Titel V des Vertrags über die Europäische Union,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. November 2001 zu einer globalen Partnerschaft und einer gemeinsamen Strategie für die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika[1],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 27. April 2006 zu einer festeren Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika[2],

–   gestützt auf Artikel 114 Absatz 3 und Artikel 83 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten sowie der Stellungnahmen des Entwicklungsausschusses und des Ausschusses für internationalen Handel (A6‑0026/2007),

A. in der Erwägung, dass die Achtung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und die uneingeschränkte Gültigkeit der Menschenrechte für alle Menschen sowie die uneingeschränkte Achtung der bürgerlichen und politischen Rechte der Bürger beider Regionen, wie in Wien beschlossen, Grundvoraussetzungen für die Entwicklung der Partnerschaft zwischen beiden Parteien sind,

B.  in der Erwägung, dass die Gewährleistung der uneingeschränkten Gültigkeit der Grundrechte für alle Bürger, insbesondere für benachteiligte Menschen, wie die Mitglieder indigener Völker, und der Ausbau ihrer gesellschaftlichen und politischen Beteiligung Kernelemente des Abkommens sind,

C. in der Erwägung, dass die Verhandlungsrichtlinien für das künftige Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit dem in Ziffer 31 der Erklärung von Wien bekundeten Wunsch der Parteien entsprechen müssen, ein umfassendes Assoziierungsabkommen zu schließen, d.h ein Abkommen, in dem die Überzeugung erneut bekräftigt wird, dass im Rahmen der Beziehungen zu Mittelamerika der Freihandel angestrebt wird und eine politische und wirtschaftliche Partnerschaft mit der Region und ihren einzelnen Ländern Voraussetzung ist, die der Asymmetrie und den Unterschieden Rechnung trägt, die zwischen beiden Regionen und zwischen den einzelnen mittelamerikanischen Ländern existieren, und deshalb entscheidende Bestimmungen zur Entwicklungszusammenarbeit und zum sozialen Zusammenhalt umfasst,

D. in der Erwägung, dass die Einrichtung der Parlamentarischen Versammlung Europa-Lateinamerika (EuroLat) ein entscheidender Schritt zur Stärkung der demokratischen Legitimität und der politischen Dimension der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika war, insbesondere zwischen der Europäischen Union und Mittelamerika, und dass diese Versammlung ein ständiges Forum für den politischen Dialog zwischen den beiden Regionen darstellen wird,

E.  in der Erwägung, dass die Verhandlungsrichtlinien für das künftige Abkommen die wirtschaftlichen, politischen und sozialen Rahmenbedingungen, die in den meisten mittelamerikanischen Ländern bestehen, und die Entwicklungsunterschiede zwischen beiden Regionen sowie die prägenden Merkmale der Wirtschaftsbeziehungen in Mittelamerika (Konzentration des regionalen Handels auf wenige Länder, hohe Exportabhängigkeit bei traditionellen Produkten und geringer Umfang ausländischer Direktinvestitionen aus der Europäischen Union in die Region usw.) berücksichtigen müssen,

1.  richtet folgende Empfehlungen an den Rat:

     a)  Das Verhandlungsmandat sollte ausdrücklich die Rechtsgrundlage beinhalten, auf der das neue Assoziierungsabkommen ausgehandelt werden soll, wobei diese Artikel 310 des Vertrags über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft in Verbindung mit Artikel 300 Absatz 2 erster Unterabsatz erster Satz sowie Artikel 300 Absatz 3 zweiter Unterabsatz sein muss.

     b)  In dem Verhandlungsmandat sollte angegeben werden, dass das Ziel des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Mittelamerika in der allmählichen Liberalisierung des Handels im Geiste der Gerechtigkeit und gegenseitiger Vorteile, basierend auf Komplementarität und Solidarität, im politischen Dialog und in der Zusammenarbeit sowie in der Festigung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit, in der uneingeschränkten Achtung der Menschenrechte, der bürgerlichen und politischen Rechte, im sozialen Zusammenhalt, in der nachhaltigen menschlichen Entwicklung und in den wirtschaftlichen und sozialen Rechten besteht, ohne dass dabei die kulturelle Dimension und die Umweltdimension dieser Rechte außer Acht gelassen werden.

     c)  Die Verhandlungsrichtlinien müssen die notwendigen Verfahren vorsehen um zu gewährleisten, dass die Bestimmungen des künftigen Abkommens voll und ganz dem Mandat des Vertrags über die Europäische Union entsprechen, wonach der Beitrag zur nachhaltigen menschlichen Entwicklung, wie sie im Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen von 1996 festgelegt wurde, die Förderung der internationalen Zusammenarbeit, die Entwicklung und Festigung der Demokratie und die Achtung der Menschenrechte grundlegende Ziele der Union sind.

     d) Die Verhandlungsrichtlinien müssen angesichts der Tatsache, dass die Entwicklung Mittelamerikas in den Bereichen Soziales, Wirtschaft, Umwelt und Demokratie gefährdet ist, die zentralen Themen festlegen, um die sich die Agenda und der politische Dialog drehen werden, einschließlich der Aktualisierung der Ziele und Schwerpunkte von Themen wie demokratische Regierungsführung, Bekämpfung des Terrorismus, Aufrechterhaltung von Frieden und Sicherheit und Konfliktmanagement. Sie müssen andere neue Themen enthalten, wie die Verringerung der Armut, die Unterstützung des sozialen Zusammenhalts, Migration und Kontakte zwischen den Menschen, die Bekämpfung der Kriminalität, insbesondere die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität (illegaler Handel mit Drogen, mit leichten Waffen und mit Menschen sowie Machenschaften organisierter Banden wie der Maras), usw., und sie müssen konkrete Maßnahmen im Hinblick auf die Annahme von gemeinsamen Standpunkten in internationalen Gremien und in den Vereinten Nationen vorsehen, damit eine wirkliche politische Abstimmung auf internationaler Ebene zwischen beiden Regionen erreicht werden kann.

     e)  Es sollte die Benennung der Mitglieder des Gemischten Parlamentarischen Ausschusses EU-Mittelamerika, der mit dem neuen Assoziierungsabkommen gegründet wird, aus den Reihen der Mitglieder des Europäischen Parlaments, des Zentralamerikanischen Parlaments, der nationalen Parlamente, die noch keiner regionalen Versammlung angehören, und der Parlamentarischen Versammlung Europa-Lateinamerika EuroLat als konkreter Ausdruck der Unterstützung des regionalen Integrationsprozesses in Mittelamerika und der biregionalen strategischen Partnerschaft EU-Lateinamerika/Karibik vorgesehen werden.

     f)   Es sollten in die Verhandlungsrichtlinien spezifische Verweise auf die angemessene Beteiligung der Zivilgesellschaft am neuen politischen Dialog aufgenommen werden, wobei die Organisation regelmäßiger Konferenzen mit den Vertretern der Zivilgesellschaft sowohl in der Europäischen Union als auch in Mittelamerika vorgeschlagen, diesen Vertretern bei Ministerkonferenzen Beobachterstatus eingeräumt und ihre aktive Teilnahme an den Foren, Ausschüssen und entsprechenden sektorbezogenen Unterausschüssen in allen Diskussions-, Verhandlungs- und Weiterverfolgungsphasen erleichtert werden sollte.

     g)  Der Unterstützung der Bekämpfung der Straffreiheit und der Korruption sollte ferner eine Schlüsselrolle eingeräumt werden, und es sollten Maßnahmen und Programme für die Stärkung der demokratischen Institutionen in Mittelamerika vorgesehen werden.

     h)  In den Verhandlungsrichtlinien sollte vorgesehen werden, dass die von der Europäischen Union geleistete Unterstützung für die Integration Mittelamerikas und für die Reform und Stärkung ihres Rechtssystems und ihrer Institutionen – einschließlich des Generalsekretariats, des Zentralamerikanischen Parlaments und des Zentralamerikanischen Gerichtshofs – zur Verbesserung ihrer Effizienz, Repräsentativität und Legitimität verstärkt wird, insbesondere in Bezug auf die Zollunion, den freien Personenverkehr, die gemeinsamen Politikbereiche, die Angleichung der Rechtsvorschriften und die Einrichtung einer eigenen Fazilität für Finanzierungen.

     i)   Die auf die Unterstützung der regionalen Integration ausgerichteten Ziele – insbesondere die Integration der materiellen Infrastrukturen, des Verkehrs, des Kommunikationswesens und der Energie – sollten in die Ziele des nächsten Mandats für Maßnahmen der Europäischen Investitionsbank in Lateinamerika einbezogen werden, damit die Maßnahmen dieser Institution eine wirksame Ergänzung des neuen Abkommens darstellen.

     j)   Die EU sollte mit den Ländern Mittelamerikas zusammenarbeiten, indem sie ihre Bemühungen gegen die rechtswidrige Produktion und den illegalen Handel mit Drogen unterstützt. Dazu sollte das Angebot von Hilfsprogrammen für Landwirte gehören, damit sie sich alternativen Anbauprodukten zuwenden, bei denen die EU wirksam dazu beitragen kann, dass ihre Vermarktung sichergestellt wird.

     k)  Es sollte für die Aufnahme der Demokratieklausel in die Leitlinien des Assoziierungsabkommens und für ihre Geltung Sorge getragen werden, und es sollten Verfahren eingerichtet werden, die die Aufrechterhaltung arbeitsrechtlicher und ökologischer Anreize des Allgemeinen Präferenzsystems APS[3], einschließlich des APS Plus, über Sozial- oder Umweltklauseln gewährleisten. Es sollte ausdrücklich auf die konkreten Verfahren verwiesen werden, die deren Anwendung sicherstellen, und es sollte insbesondere ein jährlicher Bericht über die diesbezüglich von der Kommission durchgeführten Kontrollen an das Europäische Parlament vorgesehen werden.

     l)   Es sollte die Tatsache berücksichtigt werden, dass das APS, einschließlich des APS Plus, ein eigenständiges System der EU ist, das den mittelamerikanischen Ländern unter Berücksichtigung ihres jeweiligen Entwicklungsstands zugute kommt.

     m) Bei den Bestimmungen über die Entwicklungszusammenarbeit des neuen Abkommens sollten die Besonderheiten der zentralamerikanischen Region und die Erreichung der Milleniums-Entwicklungsziele in der Region berücksichtigt werden, und es sollte von der Prämisse ausgegangen werden, dass die Bildung des Humankapitals und der Kultur- und Bildungsaustausch vorrangig für die Überwindung der Armut in der Region sind, damit der Bildung, der Forschung, der Wissenschaft und der Technologie sowie der Kultur besondere Bedeutung beigemessen wird, wobei darüber hinaus die Intensivierung des Austausches in diesen Bereichen gefördert werden sollte.

     n)  Es sollte darauf hingewiesen werden, dass sich das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Mittelamerika einerseits auf die Verwirklichung der Milleniums-Entwicklungsziele und andererseits auf Maßnahmen zur Ausmerzung der Armut und zur Verminderung der Ungleichheiten als von der Union festgelegte Prioritäten im Bereich der Zusammenarbeit stützen muss.

     o)  Es sollte gewährleistet sein, dass die Zusammenarbeit und die wirtschaftlichen Instrumente, über die die Union verfügt, auch für die Förderung und den Schutz der Umwelt in Mittelamerika eingesetzt werden.

     p)  Besondere Aufmerksamkeit sollte den Fremdenverkehrsprojekten in Mittelamerika geschenkt werden um sicherzustellen, dass sie sich nachhaltig entwickeln, da der Fremdenverkehr das Wirtschaftswachstum anregt.

     q)  Nach dem Inkrafttreten das Assoziierungsabkommens sollte auch die dreiseitige und biregionale Zusammenarbeit – vor allem mit der Karibik – gefördert und die Politik von Süd-Süd-Abkommen verstärkt praktiziert werden.

     r)   Es sollte ein Rahmen für die angemessene Förderung der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und für ihre Gründung als Kernelement der Wirtschaftsentwicklung, der Schaffung von Arbeitsplätzen und des gesellschaftlichen Wohlstands konzipiert werden. Es sollte überdacht werden, mit welchen Maßnahmen die Arbeitslosigkeit im Bereich der KMU (einschließlich steuerlicher Maßnahmen) bekämpft werden kann, und es sollten Förderprogramme für diese Unternehmen im Bereich der Forschung entwickelt werden.

     s)  Die kleinen Erzeuger und die kleinen und mittleren Unternehmen sollten im Allgemeinen unterstützt werden, und es sollten Investitionen in kleine Unternehmen getätigt werden, denn die Öffnung der europäischen Märkte kommt im Wesentlichen den größeren Erzeugern zugute, die in der Lage sind, die gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Normen (SPS) zu erfüllen.

     t)   Es sollte ein umfassendes und ausgewogenes Assoziierungsabkommen geschlossen werden, das auf drei Säulen beruht: einem politischen und institutionellen Kapitel zur Intensivierung des demokratischen Dialogs und der politischen Zusammenarbeit, einem Kapitel über die Zusammenarbeit zur Förderung einer nachhaltigen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung und einem handelspolitischen Kapitel zur Errichtung einer fortgeschrittenen Freihandelszone, die eine weit reichende Agenda umfasst, die sich neben der schrittweisen und beidseitigen Liberalisierung des Handels mit Gütern und Dienstleistungen auch auf Investitionen, das öffentliche Auftragswesen, den Schutz der Rechte des geistigen Eigentums, die Zusammenarbeit im Wettbewerbsbereich sowie auf handelspolitische Schutzinstrumente, Handelserleichterungen und einen verbindlichen Streitbeilegungsmechanismus erstreckt.

     u)  Die Verhandlungsrichtlinien müssen die schrittweise und gegenseitige Liberalisierung des Handels, den allmählichen Zugang zu den europäischen Märkten für mittelamerikanische Produkte unter Wettbewerbsbedingungen vorsehen, wobei zu vermeiden ist, dass das künftige Abkommen die bestehenden Asymmetrien verschärft. Die Verhandlungsrichtlinien sollten daher eine differenzierte und bezüglich der Fristen, die eingeräumt werden, flexible Sonderbehandlung gemäß den Verpflichtungen und Verbesserungen in Bezug auf die Wettbewerbsfähigkeit, die von den mittelamerikanischen Ländern erreicht wird, vorsehen, einschließlich Hilfsmaßnahmen der Union, darunter Technologietransfer, Einbeziehung von Auflagen nationalen Inhalts in die Ursprungsregeln und Auflegung von Programmen für die Zusammenarbeit und technische Hilfe zur Förderung des Umbaus der Produktionsstrukturen und der Wettbewerbsfähigkeit der mittelamerikanischen Volkswirtschaften, all dies zur gleichzeitigen Förderung eines stabilen Rechtsrahmens und von klaren Spielregeln, die die Sicherheit der Investitionen und der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern gewährleisten.

     v)  Eine Freihandelszone zwischen der EU und Mittelamerika sollte als ein prioritäres strategisches Ziel für die Außenbeziehungen der EU in einem internationalen Kontext betrachtet werden, der von zunehmender gegenseitiger Abhängigkeit, Wirtschaftswachstum, dem Entstehen neuer Wirtschaftsmächte, dem Ausbau der bilateralen Handelsabkommen der USA, darunter das Freihandelsabkommen CAFTA, und einer Reihe globaler Herausforderungen, die über die nationalen Grenzen hinausreichen, gekennzeichnet ist.

     w) Der Rat wie das Parlament sollte die Kommission ersuchen, dringend eine handelsbezogene Nachhaltigkeitsprüfung einzuleiten, die eine Vorstufe für die Aushandlung eines Handelsabkommens darstellen sollte, und fordern, dass die Kommission das Parlament von den diesbezüglich ergriffenen Initiativen unterrichtet.

     x)  Es darf vor allem keinerlei ausdrückliche oder stillschweigende Klausel aufgenommen werden, die den Abschluss des künftigen Abkommens EU-Mittelamerika von dem vorherigen Abschluss der Verhandlungen der WTO-Runde abhängig macht, unbeschadet dessen, dass zu gegebener Zeit die Ergebnisse des Arbeitsprogramms von Doha, die mit dem Endziel der Assoziierung EU-Mittelamerika vereinbar sind, in dieses Abkommen einbezogen werden. All dies soll ein Zeichen für die greifbare und entschlossene Unterstützung des regionalen Integrationsprozesses in Mittelamerikas sein.

     y)  Der Rat sollte sich zur Schaffung einer Freihandelszone in völliger Übereinstimmung mit dem neuen Transparenzmechanismus der WTO und den Rechten und Pflichten, die sich aus der WTO ergeben, insbesondere aus Artikel XXIV des GATT und Artikel V des GATS, bekennen und dadurch zur Stärkung des multilateralen Handelssystems beitragen.

     z)  Ein einheitliches und unteilbares Handelsabkommen sollte ausgehandelt werden, das über die derzeitigen und künftigen Verpflichtungen der Handelspartner im Rahmen der WTO hinausgeht und nach einer Übergangszeit, die mit den WTO-Anforderungen im Einklang steht, eine Freihandelszone schafft und, ohne einen Sektor auszuklammern, der Entwicklungsdimension und der besonderen Sensibilität bestimmter Produkte in einer Weise Rechnung trägt, die so wenig restriktiv wie möglich ist.

     aa) Als ein sehr wichtiger Schritt zu einem erfolgreichen Verlauf der Verhandlungen ist zu berücksichtigen, dass Mittelamerika Anstrengungen unternommen hat, um seine Verpflichtungen, die auf dem oben genannten Gipfeltreffen in Wien bestätigt wurden, zu erfüllen, die von den Staatschefs am 9. März 2006 in Panama gefassten Beschlüsse planmäßig mit dem Ziel umzusetzen, eine wirksame Zollunion zu erzielen, die Ratifizierung des Investitions- und Dienstleistungsabkommens zwischen den mittelamerikanischen Ländern anzustreben und einen Rechtsprechungsmechanismus zu entwickeln, der gewährleistet, dass das regionale Wirtschaftsrecht in der gesamten Region durchgesetzt wird.

     ab) Der Tatsache ist gebührend Rechnung zu tragen, dass aus der gemeinsamen Bewertung der regionalen Wirtschaftsintegration Mittelamerikas durch die EU und Mittelamerika eine Reihe von wichtigen konkreten Schlussfolgerungen für das weitere Vorgehen (in Bezug auf den institutionellen Rahmen, die Wirtschaftsintegration, die Zollunion, die technischen Handelshemmnisse, die gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Maßnahmen, die regionale Liberalisierung der Dienstleistungen und Investitionen, das öffentliche Auftragswesen, die Rechte des geistigen Eigentums, das geografische Informationssystem (SIG), den Wettbewerb und das handelspolitische Schutzinstrument) im Hinblick auf die Stärkung, Weiterentwicklung und Vollendung der mittelamerikanischen Zollunion und des gemeinsamen Binnenmarktes zu ziehen sind, die von wesentlicher Bedeutung für die Aushandlung und Schaffung einer echten Freihandelszone zwischen den beiden Regionen sind.

     ac) Es sollte berücksichtigt werden, dass die Festigung und Stärkung des mittelamerikanischen gemeinsamen Marktes zunächst durch die Vollendung der Zollunion und die Entwicklung des gemeinsamen Marktes, u.a. durch die Konzipierung einer Außenhandelspolitik und eines wirklich freien Verkehrs importierter Waren, es ermöglichen werden, die Hemmnisse für die Wirtschaftsakteure zu vermindern und den Handel und die Investitionen zwischen beiden Regionen zu fördern.

     ad) Bedeutende neue Möglichkeiten des Marktzugangs im Bereich der Landwirtschaft, die ein wichtiger Wirtschaftsbereich für die Entwicklung Mittelamerikas ist, unabhängig von den Fortschritten in anderen Bereichen, wie dem Marktzugang für Nicht-Agrarerzeugnisse (NAMA) und Dienstleistungen, sowie von anderen Agrarfragen, die nicht den Marktzugang betreffen, müssen angeboten werden.

     ae) Bei den NAMA-Verhandlungen ist für ein weit reichendes und ausgewogenes Ergebnis Sorge zu tragen, das neue und reale Möglichkeiten des Marktzugangs für den gesamten Handelsverkehr mit dem erforderlichen Maß an Flexibilität beim Zeitplan für die Aufhebung der Zölle durch Mittelamerika gewährleistet und die Aufrechterhaltung und Ausweitung der mit dem Fischfang verbundenen Tätigkeiten ermöglicht.

     af) In gebührender Weise sollte der Bedeutung und Sensibilität Rechnung getragen werden, die der Fischfang für die EU sowie für Mittelamerika als Beitrag für die wirtschaftliche Entwicklung und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der Region hat, wobei gleichzeitig die Nachhaltigkeit der Fischbestände über einen verantwortungsvollen Fischfang gewahrt werden muss.

     ag) Der Bedeutung der Gewährleistung des allgemeinen Zugangs zu wesentlichen Diensten und des einzelstaatlichen Rechts zur Regulierung sollte Rechnung getragen und daher bei den Verhandlungen über die Liberalisierung des Handels mit Dienstleistungen im Einklang mit Artikel V des GATS umsichtig verfahren werden, um tatsächliche Verbesserungen in Bezug auf die bislang vereinbarten und umgesetzten Zusagen zur Liberalisierung zu erzielen. Auch muss die Notwendigkeit, einen klaren und vorhersehbaren Rechtsrahmen zu schaffen, gesehen werden Mann sollte davon Abstand nehmen, in den Bereichen öffentliche Gesundheit und Bildung Angebote zu machen oder Ersuchen zu akzeptieren.

     ah) Das ständig wachsende Potenzial des Fremdenverkehrs für Investitionen und die Wirtschaftsentwicklung in den mittelamerikanischen Ländern sowie die Bedeutung der Förderung des Fremdenverkehrs zwischen beiden Regionen ist zu berücksichtigen.

     ai) Als eine allgemeine Bestimmung die Notwendigkeit aufgenommen werden, dass die EU und Lateinamerika grundsätzlich eine eventuelle Konvergenz der verschiedenen Abkommen anstreben, die bereits in Kraft sind oder zwischen den beiden Regionen ausgehandelt werden.

     aj) Zu berücksichtigen ist, dass die in ähnlichen Handelsabkommen, die die Gemeinschaft bereits mit Drittstaaten geschlossen hat, enthaltenen Streitbeilegungsmechanismen nicht wirksam genutzt werden. Die Kommission wird deshalb aufgefordert, neue Vorschläge zu unterbreiten, um ein wirksameres Streitbeilegungsinstrument zu konzipieren, mit dem Konflikte beigelegt werden können, die in den Bereichen auftreten, die das Freihandelsabkommen umfasst.

     ak) Die Kommission sollte das Parlament – erforderlichenfalls vertraulich – umfassend sowohl über die Entwürfe für die Verhandlungsrichtlinien als auch über die endgültig angenommenen Verhandlungsrichtlinien informieren.

2.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Empfehlung dem Rat und, zur Information, der Kommission sowie den Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu übermitteln.

  • [1]  ABl. C 140 E vom 13.6.2002, S. 569.
  • [2]  Angenommene Texte, P6_TA(2006)0155.
  • [3]  Verordnung (EG) Nr. 980/2005 des Rates vom 27. Juni 2005 über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen, ABl. L 169 vom 30.6.2005, S. 1.

BEGRÜNDUNG

1.  Nachdem die Europäische Union in den 80er Jahren eine entscheidende Rolle im Befriedungs- und Demokratisierungsprozess des zentralamerikanischen Isthmus gespielt hatte, kann kein Zweifel daran bestehen, dass ihr politischer Einfluss in der Region derzeit klar zurückgeht. Dies ist um so bedauerlicher, als der Beitrag der Union zur Entwicklung des Befriedungs- und Demokratisierungsprozesses in dieser Region während jenes Jahrzehnts und die im Rahmen des im September 1984 eingeleiteten Dialogs von San José auf Ministerebene erreichten Fortschritte damals die äußerst seltenen Erfolge der ehemaligen Europäischen Politischen Zusammenarbeit, der Vorgängerin der derzeitigen Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, waren und einen der wenigen Fälle darstellten, in denen die Europäische Union eine wirklich eigenständige und von den Standpunkten der Vereinigten Staaten, die damals die der Regierung Reagan waren, unabhängige Position vertrat.

2.  Darüber hinaus hat auch das Gewicht der Europäischen Union als Handelspartner Mittelamerikas abgenommen. So verringerten sich die mittelamerikanischen Ausfuhren in die Europäische Union von 24% im Jahre 1990 auf 13% im Jahre 2001. Und dies trotz der einseitigen Gewährung von Präferenzen durch die Europäische Union im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems. Als Ursachen für diese Entwicklung sind das mangelnde Wissen über die Anwendung der Ursprungsregeln und die Erlangung von Zertifikaten als auch die mangelnde Wettbewerbsfähigkeit der mittelamerikanischen Unternehmen zu nennen. Umgekehrt macht der Handel mit Mittelamerika kaum 0,6 % der Ausfuhren der Union aus.

3.  Den Rahmen für die derzeitigen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den Ländern Mittelamerikas stellt das im Dezember 2003 unterzeichnete begrenzte Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit dar, dessen Ziel hauptsächlich darin besteht, die Voraussetzungen für die Aushandlung eines realisierbaren und für beide Parteien nutzbringenden Assoziierungsabkommens, das ein Freihandelsabkommen einschließt, zu schaffen. Die Entscheidung über den Beginn der Verhandlungen im Hinblick auf die Aushandlung eines Assoziierungsabkommens, das das Europäische Parlament bereits auf dem II. und III. Gipfeltreffen EU-ALK im Jahre 2002 (Madrid) und im Jahre 2004 (Guadalajara, Mexiko) vorgeschlagen hatte, wurde schließlich auf dem IV. Gipfeltreffen in Wien gefasst.

4.  Ziffer 31 der Erklärung von Wien verweist nämlich auf den Beschluss der beiden Parteien, Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen, einschließlich der Schaffung einer Freihandelszone, aufzunehmen. Zu diesem Zweck hat sich Mittelamerika verpflichtet, die am 9. März 2006 in Panama von den mittelamerikanischen Staatschefs gefassten Beschlüsse umzusetzen, die Ratifizierung des zentralamerikanischen Investitions- und Dienstleistungsabkommens anzustreben und einen Rechtsprechungsmechanismus zu entwickeln, mit dessen Hilfe das regionale Wirtschaftsrecht in der gesamten Region durchgesetzt werden kann. Panama wird sich auch an dem Prozess beteiligen, sobald eine formelle Entscheidung darüber getroffen ist, ob es sich dem Wirtschaftsintegrationsprozess in Zentralamerika (SIECA) anschließt.

Mittelamerika: weitaus mehr als Freihandel

5.  Mit Blick auf das neue Assoziierungsabkommen vertritt der Berichterstatter die Auffassung, dass es mehr denn je erforderlich ist, die Demokratisierungsprozesse in Mittelamerika zu festigen, die Effizienz der Verwaltungen und der demokratischen Institutionen zu verbessern und ihnen höhere Mittel zuzuweisen, insbesondere der Justiz im Hinblick auf ihre Unabhängigkeit, die Gewalt, Korruption und Straffreiheit und Menschenrechtsverletzungen mit allen Mitteln des Rechtsstaates zu bekämpfen und schließlich den sozialen Zusammenhalt und die Lebensbedingungen aller Menschen dieser Region zu verbessern. Mit anderen Worten überträgt das neue Assoziierungsabkommen beiden Parteien konkrete Verantwortlichkeiten. Für die Europäische Union stellt dies außerdem eine echte moralische Verantwortung dar: es geht heute darum, einen Beitrag dazu zu leisten, die geweckten Hoffnungen auf Frieden und Gerechtigkeit in den Ländern und bei den Völkern dieser Region zu festigen und den Erfolg von einer Reihe von Hilfsmaßnahmen zu gewährleisten, die aus der Sicht der Union nicht in der Abhaltung der ersten Wahlen gipfelten, sondern darüber hinaus auch einen echten Anstoß zur Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen für die Gesellschaften und die Bürger Mittelamerikas erfordern. Die mittelamerikanischen Länder ihrerseits müssen die eingegangenen Verpflichtungen in den Bereichen Befriedigung, Demokratisierung und Integration aufrechterhalten und erfüllen, alle beschlossenen Reformen durchführen und eine wirkliche Integration vorantreiben, die es ermöglicht, alle potenziellen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Vorteile des neuen Assoziierungsabkommens zu nutzen. Dies soll schlussendlich zu ausgewogenen und kohärenten Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Mittelamerika beitragen, die auf den legitimen Interessen der beiden Parteien in jedweder Hinsicht beruhen.

6.  Das künftige Assoziierungsabkommen darf weder das gravierende wirtschaftliche, politische und soziale Defizit außer Acht lassen, das in den meisten mittelamerikanischen Ländern existiert, noch die Entwicklungsunterschiede zwischen beiden Regionen oder die Besonderheiten ihrer Wirtschaftsbeziehungen ignorieren: Konzentration des regionalen Handels auf wenige Länder, hohe Exportabhängigkeit bei traditionellen Produkten und geringer Umfang ausländischer Direktinvestitionen aus der Europäischen Union in der Region (kaum ein Zehntel der nordamerikanischen Investitionen).

7.  Aufgrund der Asymmetrien zwischen den beiden Partnern besteht die Befürchtung, dass das künftige Assoziierungsabkommen sich auf ein schlichtes Freihandelsabkommen beschränken könnte, das die genannten Asymmetrien und Ungleichheiten zwischen den mittelamerikanischen Staaten noch verschärft. Dies ist jedoch nicht der Wunsch der Parteien, die in Ziffer 31 der Erklärung von Wien ausdrücklich auf das gemeinsame Ziel verweisen, ein umfassendes Assoziierungsabkommen zu schließen, und hoffen, dass die Verhandlungen rasch vorankommen, so dass das künftige Assoziierungsabkommen so bald wie möglich wirksam angewendet werden kann.

8.  Um daher die Überzeugung zu bekräftigen, dass die Europäische Union nicht nur die Aushandlung eines Abkommens nach dem Vorbild des Freihandelsabkommens CAFTA vorschlägt, ist es von grundlegender Bedeutung, dass das künftige Assoziierungsabkommen auf dem gemeinsamen Interesse gründet, das sich aus einer polischen und wirtschaftlichen Assoziation mit der Region und ihren einzelnen Ländern ergibt, und dass es die Asymmetrie und Ungleichheiten, die zwischen den beiden Regionen und zwischen den verschiedenen Ländern Mittelamerikas sowie innerhalb von ihnen existieren, berücksichtigt und dass es darüber hinaus grundlegende Bestimmungen über die Entwicklungszusammenarbeit beinhaltet.

9.  Schließlich könnte und dürfte der Abschluss eines solchen Assoziierungsabkommens zwischen so unterschiedlichen Partnern nicht vom ersten Moment an auf der vollständigen Gegenseitigkeit des Marktzugangs beruhen, denn es ist offensichtlich, dass die Produktionsstrukturen der Länder des Systems der Zentralamerikanischen Integration (SICA) dem Druck des freien Wettbewerbs, der sich aus einer vollständigen Gegenseitigkeit ergeben würde, nicht standhalten könnten. Anstatt dessen könnten die Festlegung ausreichend langer Übergangsfristen und Ausnahmen für bestimmte sensible Produkte und die starke Unterstützung der Transformation der Produktionsstrukturen in der Region seitens der Europäischen Union zweifelsohne für beide Parteien zu vorteilhaften Ergebnissen führen. Eine derartige Politik würde die Entwicklung, Diversifizierung und echte schrittweise Integration der Wirtschaft Mittelamerikas in die Weltwirtschaft ermöglichen.

Hauptziele des künftigen Assoziierungsabkommens

10.  Die erste Herausforderung stellt das schwache Wirtschaftswachstum der mittelamerikanischen Volkswirtschaften dar. In den letzten Jahren sind die Volkswirtschaften dieser Länder im Durchschnitt um kaum 0,6% pro Einwohner (laut CEPAL-Daten von 2005) gewachsen, was völlig unzureichend ist, um die Milleniums-Entwicklungsziele zu erreichen.

11.  Tatsächlich ist die Armut in Mittelamerika heute ebenso groß wie in den 90er Jahren, und die Ungleichheiten haben sogar noch zugenommen. Somit stellen Armut und Ungleichheiten eine klare Bedrohung für die Festigung der Demokratie dar. Obwohl sich im Laufe der letzten fünfzehn Jahre demokratische Systeme durch freie Wahlen etabliert haben, lassen die geringe Wahlbeteiligung, das schlechte Ansehen der öffentlichen Einrichtungen und der politischen Parteien, die weit verbreitete Korruption und Straffreiheit, der geringe Einfluss der Bürger und der Zivilgesellschaft auf das politische und soziale Leben der meisten Länder keine optimistische Bilanz zu.

12.  Allein die Größe der kleinen Länder Mittelamerikas wirft große Probleme bei ihrer Integration in den Welthandel auf. Die meisten Länder der Region sind nicht in der Lage, die Chancen zu nutzen, die ihnen die Marktöffnung und Investitionen bieten, und den möglichen Risiken, die diese mit sich bringen, entgegenzuwirken. Dies ist auf ihren begrenzten Binnenmarkt und auf die schwache Entwicklung ihrer Volkswirtschaften zurückzuführen, die sich negativ auf die Wettbewerbsfähigkeit der Länder der Region auswirken, die Fähigkeit ihrer Unternehmen, Skaleneffekte zu erzielen, erschweren, sie empfindlicher gegenüber Schwankungen im Handel und bei ausländischen Investitionen machen und außerdem hohe Kosten für ihre internen Transformationen mit sich bringen.

13.  Letztendlich ist der allmähliche Zugang zu den europäischen Märkten zu Wettbewerbsbedingungen, ohne dass das künftige Abkommen bestehende Asymmetrien verschärft, eine wirkliche Herausforderung für die handelsbezogenen Aspekte des Assoziierungsabkommens. Von der europäischen Seite erfordert dies eine differenzierte und bezüglich der einzuräumenden Fristen flexible Sonderbehandlung gemäß den von den mittelamerikanischen Ländern eingegangenen Verpflichtungen und den erreichten Verbesserungen der Wettbewerbsfähigkeit auf der Grundlage von Hilfsmaßnahmen der Union, darunter Technologietransfer, Einbeziehung von Auflagen nationalen Inhalts in die Ursprungsregeln und Auflage von Programmen für die Zusammenarbeit und technische Hilfe.

14.  Es ist wichtig sicherzustellen, dass eine wirksame Verbindung zwischen dem im Assoziierungsabkommen vorgesehenen Freihandel und den Zielen der nachhaltigen Entwicklung und des sozialen Zusammenhalts besteht, die den Maßnahmen der Europäischen Union in der Region zugrunde liegen. Die Anerkennung der bestehenden Asymmetrien durch eine differenzierte Sonderbehandlung, Übergangsfristen, Ausnahmen und andere Handelsinstrumente sowie die Unterstützung der Transformation der Produktionsstrukturen und der Wettbewerbsfähigkeit können dazu beitragen. Es ist jedoch auch erforderlich, arbeitsrechtliche und ökologische Mindeststandards zu gewährleisten, wie sie im derzeitigen APS-Plus vorgesehen sind. Dieses Anreizsystem, das sich als zweckmäßig erwiesen hat, muss permanent in das Assoziierungsabkommen aufgenommen werden, und es müssen wirksame Verfahren geschaffen werden, die seine Wirksamkeit gewährleisten.

Erfolge und Herausforderungen des regionalen Integrationsprozesses in Mittelamerika

15.  Der regionale Integrationsprozess ist derzeit tatsächlich eher von schwachen regionalen Institutionen mit einer wirtschaftlichen Integration, die stärker von den wirtschaftlichen Folgen der Globalisierung und dem Ausbau der regionalen Märkte geprägt ist, als von starken Institutionen und gemeinsam entwickelten Politiken gekennzeichnet. Davon zeugt die Abhängigkeit der Region von den USA, die mit Blick auf das Freihandelsabkommen CAFTA, das den Handel und Investitionen der USA in Mittelamerika erleichtert, ohne dabei zwangsläufig die regionale Integration zu stärken, noch verschärft wird. Schlimmer noch, Mittelamerika muss sich an die neuen Normen und Vorschriften des CAFTA anpassen, wobei die Gefahr besteht, dass die Integration sich zu einem irrelevanten Rahmen entwickelt. Daher ist es nötiger denn ja, dafür Sorge zu tragen, dass die Integration über gemeinsame Politiken, die es erlauben, die Wettbewerbsfähigkeit, die Produktion und das Beschäftigungsniveau zu verbessern, eine wichtige Rolle spielt, um auf diese Weise die nachhaltige Entwicklung der Region zu fördern.

16.  Der Integrationsprozess in Mittelamerika hat mit der Einrichtung des Zentralamerikanischen Integrationssystems (SICA) durch das Protokoll von Tegucigalpa vom Dezember 1991, welches am 26. März 1996 in Kraft trat und das dem Prozess eine politische Dimension verliehen hat (denn das SICA stellt eine deutliche Verbindung zwischen Frieden, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, wirtschaftlicher und sozialer Entwicklung und regionaler Integration her) und mit dem der streng wirtschaftliche Charakter der früheren Jahrzehnte überwunden wurde, wichtige Fortschritte gemacht. Die Schaffung von Organen und Institutionen für die zentralamerikanische Integration wie das Generalsekretariat des SICA, das PARLACEN und der Zentralamerikanische Gerichtshof weist in die richtige Richtung, nichtsdestoweniger bleibt die zentralamerikanische Integration weiterhin eher ein Rahmen für die zwischenstaatliche Zusammenarbeit, bei der keine bindenden gemeinsamen Normen entstehen, sondern politische Abkommen, deren Wirksamkeit am Ende von der Entscheidung der entsprechenden Regierungen abhängt, sie anzuwenden oder nicht.

17.  Auch wenn in der letzten Zeit wichtige Fortschritte in Bezug auf die Zollunion erreicht wurden, so ist doch sicher, dass diese Fortschritte gefährdet sind, weil es an einer gemeinsamen Handelspolitik fehlt. Davon zeugt die Unterzeichnung von Handelsabkommen mit Drittstaaten - Freihandelsverträgen -, in denen jedes mittelamerikanische Land einen anderen Zollsatz festgelegt hat.

18.  Mittelamerika benötigt daher einen neuen Ansatz für die regionale Integration, der wirklich supranational, wirksamer, repräsentativer und legitimierter und näher an der sozialen und territorialen Realität ausgerichtet ist und das Ziel verfolgt, die regionalen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu verbessern und den sozialen Zusammenhalt zu erhöhen, und dies mit größeren Kapazitäten, damit sich die Region erfolgreich den Herausforderungen stellen kann, die sowohl das CAFTA als auch das Assoziierungsabkommen mit der Europäischen Union darstellen.

Die Entwicklungszusammenarbeit der Union mit Mittelamerika

19.  Die Kommission ist der wichtigste Geber nicht rückzahlbarer Finanzhilfen in Mittelamerika: der Haushalt für den Zeitraum 2002-2006 betrug 563,2 Mio. EUR, zu denen noch 74,5 Mio. EUR aus der Absichtserklärung zwischen der Kommission und dem Generalsekretariat des SICA hinzugerechnet werden müssten, sowie weitere 250 Mio. EUR, die nach dem Wirbelsturm Mitch über das Programm für den regionalen Wiederaufbau Mittelamerikas bereitgestellt wurden. Weitere 47 Mio. wurden darüber hinaus nach dem Erdbeben zur Verfügung gestellt, von dem anschließend El Salvador betroffen war, und ein zweistelliger Millionenbetrag wurde über verschiedene Programme und horizontale Haushaltslinien aufgebracht.

20.  Über die neue Strategie für die Zusammenarbeit der Union mit Mittelamerika im Zeitraum 2007-2013 lässt sich zumindest sagen, dass sie einen klaren Widerspruch zwischen den festgestellten Herausforderungen in der Region (Demokratiedefizit, schwacher sozialer Zusammenhalt, gefährdete Umwelt, Schwäche des SICA), dem Hauptziel der Strategie (Unterstützung der regionalen Integration zur Vorbereitung auf das künftige Assoziierungsabkommen) und den hierfür zur Verfügung gestellten Mitteln (neues Modell für die Zusammenarbeit, das auf Haushaltszuschüssen für Länder mit schwachen demokratischen Institutionen und mangelnder Transparenz mit dem entsprechenden Risiko der Umleitung von finanziellen Mitteln, beruht) erkennen lässt.

21.  Es ist daher wünschenswert, dass die Zusammenarbeit der Union mit Mittelamerika einen der Grundpfeiler für das künftige Assoziierungsabkommen darstellt, damit es zur echten Entwicklung des mittelamerikanischen Isthmus beiträgt. Unter diesem Gesichtspunkt fordert die Region, dass die Union eine stärkere Rolle im Hinblick auf die politische Stabilität der mittelamerikanischen Staaten, die demokratischen Institutionen und den Schutz der Grundrechte spielt, damit die von der Kommission konzipierte neue Politik der Haushaltszuschüsse direkt darauf ausgerichtet ist, die Hilfe für die verschiedenen Länder gemäß den Milleniums-Entwicklungszielen anzupassen und von den Staaten nicht als ein einfaches Instrument für die politische Legitimation eingesetzt wird. In dieser Hinsicht müssen insbesondere die Bekämpfung der Straffreiheit und der Korruption sowie Maßnahmen zugunsten der Stärkung der demokratischen Institutionen eine Schlüsselrolle in der Entwicklungspolitik der Europäischen Union spielen.

VORSCHLAG FÜR EINE EMPFEHLUNG AN DEN RAT (B6‑0417/2006) (4.7.2006)

eingereicht gemäß Artikel 114 Absatz 1 der Geschäftsordnung

von Willy Meyer Pleite

im Namen der GUE/NGL-Fraktion

zu den Verhandlungsleitlinien für ein Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und Mittelamerika

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf Ziffer 31 der Wiener Erklärung, in der auf den im Rahmen des IV. Gipfeltreffens EU-Lateinamerika/Karibik von der Europäischen Union und Mittelamerika gefassten Beschluss verwiesen wird, Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen, einschließlich der Schaffung einer Freihandelszone, aufzunehmen,

–   gestützt auf Titel V des Vertrags über die Europäische Union,

–   gestützt auf Artikel 114 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung in Verbindung mit deren Artikel 83,

A. in der Erwägung, dass die Achtung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und die uneingeschränkte Gültigkeit der Menschenrechte für alle, einschließlich der Rechte und Grundfreiheiten der einheimischen Völker, sowie der Schutz der Menschenrechtsverteidiger und die Ausmerzung der Straflosigkeit, wie in Wien beschlossen, Grundvoraussetzungen für die Entwicklung der Assoziation zwischen beiden Partnern darstellen müssen,

B. in der Erwägung, dass die Verhandlungsleitlinien für das künftige Abkommen dem in Ziffer 31 der Wiener Erklärung bekundeten Wunsch der Parteien entsprechen müssen, ein globales Assoziierungsabkommen zu erreichen, in dem die Überzeugung bekräftigt wird, dass Mittelamerika weitaus mehr als Freihandel bedeutet und dass die Europäische Union nicht vorschlägt, ein reines Handelsabkommen nach dem Vorbild des CAFTA auszuhandeln, sondern eine politische und wirtschaftliche Assoziation mit der Region und ihren einzelnen Ländern zu erreichen, die der Asymmetrie und den Unterschieden Rechnung trägt, die zwischen beiden Regionen und zwischen den einzelnen mittelamerikanischen Ländern existieren und deshalb entscheidende Bestimmungen zur Entwicklungszusammenarbeit umfasst,

C. in der Erwägung, dass die Verhandlungsleitlinien für das künftige Abkommen weder das gravierende wirtschaftliche, politische und soziale Defizit außer Acht lassen dürfen, das in den meisten mittelamerikanischen Ländern existiert, noch die Entwicklungsunterschiede zwischen beiden Regionen oder die prägenden Merkmale der Wirtschaftsbeziehungen in Mittelamerika (Konzentration des regionalen Handels auf wenige Länder, hohe Exportabhängigkeit bei traditionellen Produkten und geringer Umfang ausländischer Direktinvestitionen aus der EU in die Region usw.) ignorieren dürfen,

1.       formuliert folgende Empfehlungen an den Rat:

     a)  das Verhandlungsmandat sollte ausdrücklich die Rechtsgrundlage beinhalten, auf der das neue Assoziierungsabkommen ausgehandelt werden soll; selbige muss Artikel 310 des Vertrags über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft in Verbindung mit Artikel 300 Absatz 2 erster Unterabsatz erster Satz sowie Artikel 300 Absatz 3 zweiter Unterabsatz sein;

     b)  die Verhandlungsleitlinien müssen die notwendigen Verfahren vorsehen, um zu gewährleisten, dass die Bestimmungen des künftigen Abkommens voll und ganz dem Mandat des Vertrags über die Europäische Union entsprechen, demgemäß die Förderung der internationalen Zusammenarbeit sowie die Entwicklung und Konsolidierung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Menschenrechte grundlegende Ziele der GASP sind;

     c)  die Verhandlungsleitlinien müssen Richtlinien enthalten, wie am besten eine enge und gemeinsame Zusammenarbeit zu konzipieren ist, um einen wirksamen Multilateralismus zu fördern und die Kapazitäten der Vereinten Nationen zur Wahrung und Konsolidierung des Friedens zu stärken sowie gemeinsam den Gefahren für Frieden und Sicherheit zu begegnen, darunter der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und dem Terrorismus, und zwar, wie in Wien beschlossen, in einem multilateralen Rahmen;

     d)  die Verhandlungsleitlinien müssen den allmählichen Zugang zu den europäischen Märkten für mittelamerikanische Produkte unter Wettbewerbsbedingungen vorsehen, wobei vermieden werden muss, dass das künftige Abkommen die bestehenden Asymmetrien verschärft; die Leitlinien sollten daher eine besondere, differenzierte und bezüglich der einzuräumenden Fristen flexible Behandlung gemäß den Verpflichtungen und Verbesserungen in Bezug auf die Wettbewerbsfähigkeit, die von den mittelamerikanischen Ländern erreicht wird, vorsehen, und zwar auf der Grundlage von Hilfsmaßnahmen der Union, darunter Technologietransfer, Einbeziehung von Auflagen im Zusammenhang mit dem Inlandsanteil in die Ursprungsregeln und Verankerung von Programmen für Zusammenarbeit und technische Hilfe;

     e)  damit die Aufnahme der Demokratieklausel oder weiterer sozialer oder ökologischer Klauseln nicht nur Absichtserklärungen bleiben, sollten die neuen Verhandlungsleitlinien ausdrücklich auf die konkreten Verfahren verweisen, die deren Funktionsfähigkeit sicherstellen, und insbesondere einen jährlichen Bericht über die diesbezüglich von der Kommission durchgeführten Kontrollen an das Europäische Parlament vorsehen;

     f)   es sollten spezifische Verweise auf die strukturierte Beteiligung der Zivilgesellschaft am neuen politischen Dialog aufgenommen werden, wobei die Organisation regelmäßiger Konferenzen mit den Vertretern der Zivilgesellschaft sowohl in der EU als auch in Mittelamerika vorgeschlagen werden sollte, derartige Vertreter Beobachterstatus bei Ministertagungen eingeräumt und ihre aktive Teilnahme an den Foren, Ausschüssen und entsprechenden sektorbezogenen Unterausschüssen in allen Diskussions-, Verhandlungs- und Weiterverfolgungsphasen erleichtert werden sollte;

     g)  die Kommission sollte das Parlament, erforderlichenfalls vertraulich, umfassend über ihre Empfehlungen bezüglich des Verhandlungsmandats informieren;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Empfehlung dem Rat sowie zur Information der Kommission und den Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu übermitteln.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für internationalen Handel (20.12.2006)

für den Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

zu dem Verhandlungsmandat für ein Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den mittelamerikanischen Ländern andererseits
(2006/2222(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Gianluca Susta

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für internationalen Handel ersucht den federführenden Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

A. in der Erwägung, dass vor dem Hintergrund des durch die Globalisierung zunehmenden Wettbewerbsdrucks die regionale Integration, der biregionale Handel und biregionale Investitionen das Wirtschaftswachstum, die Entwicklung und die Beschäftigung anregen und dadurch wirksam zur Integration der Entwicklungsländer in die Weltwirtschaft beitragen können,

B.  in der Erwägung, dass die EU und Mittelamerika im Unterschied zum Freihandelsabkommen CAFTA, das zwischen den USA und den mittelamerikanischen Ländern bilateral ausgehandelt wurde, vorschlagen, eine umfassende strategische Partnerschaft zu gründen, die über rein handelspolitische Aspekte hinausgeht und eine weit reichende Zusammenarbeit und einen politischen Dialog beinhaltet,

C. in der Erwägung, dass der Abschluss und die erfolgreiche Umsetzung der Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Mexiko und zwischen der EU und Chile die Aufmerksamkeit auf die strategische Bedeutung und die wirtschaftlichen, politischen und sozialen Interessen der biregionalen Beziehungen zwischen der EU und Lateinamerika auf der Grundlage von Assoziierungsabkommen, die Freihandelszonen einschließen, lenken,

D. in der Erwägung, dass der Abschluss eines Assoziierungsabkommens EU-Mittelamerika ein Schlüsselelement ist, um die biregionale Integration voranzutreiben, und dass dieses Assoziierungsabkommen auf besonderen kulturellen und historischen Verbindungen und der gegenseitigen Verpflichtung basiert, die gemeinsamen Werte wie die Achtung der Menschenrechte, die Demokratie, den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt, den Frieden und die Stabilität zu fördern,

E.  in der Erwägung, dass das künftige Assoziierungsabkommen zwischen der EU und den mittelamerikanischen Ländern zum Wirtschaftswachstum und zur Verminderung der Armut beitragen und auf die Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele ausgerichtet sein muss, insbesondere der Ziele, die sich auf die Verminderung der Armut, die gerechte und ausgewogene Verteilung des Reichtums, die Schaffung dauerhafter Beschäftigungsverhältnisse auf der Grundlage hochwertiger Arbeitsplätze und auf die soziale Eingliederung von ausgegrenzten Gruppen beziehen,

F.  in der Erwägung, dass die EU und Mittelamerika im Rahmen des Assoziierungsabkommens und im weiter gefassten weltordnungspolitischen Rahmen übereinkommen sollten, internationale und multilaterale Normen in den Bereichen Handel, Soziales und Umwelt zu fördern,

G. in der Erwägung, dass die mittelamerikanischen Volkswirtschaften stark von der Landwirtschaft abhängen und dass in dem Assoziierungsabkommen folglich die beträchtlichen sozioökonomischen Auswirkungen seiner Bestimmungen im Bereich der Landwirtschaft sowohl auf die Unterstützung der wirtschaftlichen Entwicklung Mittelamerikas als auch auf die Erzeugnisse der EU berücksichtigt werden müssen,

H. in der Erwägung, dass eine Freihandelszone mit der EU ein wichtiger Beitrag zur Festigung Mittelamerikas als ein gemeinsamer Markt, eine Zollunion und eine Zone, die einen umfassenden Integrationsprozess durchläuft, wäre,

I.   in der Erwägung, dass eine Freihandelszone zwischen der EU und Mittelamerika für sich allein nicht in der Lage sein wird, Wirtschaftswachstum zu generieren, wenn sie nicht ergänzt wird durch die erforderliche Unterstützung der Entwicklung, vor allem der kleinen und mittleren Unternehmen, die es ermöglicht, alle Chancen zu nutzen,

J.   in der Erwägung, dass es zu begrüßen ist, dass die EU und Mittelamerika auf dem 4. Gipfeltreffen EU-Lateinamerikanische Länder vom 12. Mai 2006 in Wien beschlossen haben, auf der Grundlage der gemeinsamen strategischen Ziele der Erklärung von Guadalajara und angesichts der positiven Ergebnisse der mit Mittelamerika durchgeführten gemeinsamen Bewertung der regionalen Wirtschaftsintegration Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen, einschließlich der Schaffung einer Freihandelszone, aufzunehmen,

K. in der Erwägung, dass die EU der größte Geber von Entwicklungshilfe für Mittelamerika und die Einzige ist, die eine Strategie für die Zusammenarbeit entwickelt hat, die auf die Stärkung der regionalen Integration ausgerichtet ist,

übermittelt dem Rat die folgenden Empfehlungen betreffend die Verhandlungsrichtlinien für eine Freihandelszone zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Ländern Mittelamerikas im Rahmen des künftigen Assoziierungsabkommens:

Die Verhandlungen über eine Freihandelszone mit Mittelamerika

1.  eine Freihandelszone zwischen der EU und Mittelamerika als ein prioritäres strategisches Ziel für die Außenbeziehungen der EU in einem internationalen Kontext zu betrachten, der von zunehmender gegenseitiger Abhängigkeit, Wirtschaftswachstum, dem Entstehen neuer Wirtschaftsmächte, dem Ausbau der bilateralen Handelsabkommen der USA, darunter das Freihandelsabkommen CAFTA, und einer Reihe globaler Herausforderungen, die über die nationalen Grenzen hinausreichen, gekennzeichnet ist;

2.  die Tatsache zu berücksichtigen, dass das Allgemeine Präferenzsystem (APS), einschließlich APS Plus, ein eigenständiges System der EU ist, das den mittelamerikanischen Ländern unter Berücksichtigung ihres jeweiligen Entwicklungsstands zugute kommt;

3.  ein umfassendes und ausgewogenes Assoziierungsabkommen mit Mittelamerika zu schließen, das auf drei Säulen beruht: einem politischen und institutionellen Kapitel zur Verstärkung des demokratischen Dialogs und der politischen Zusammenarbeit, einem Kapitel über die Zusammenarbeit zur Förderung einer nachhaltigen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung und einem handelspolitischen Kapitel zur Errichtung einer fortgeschrittenen Freihandelszone, die eine weit reichende Agenda umfasst, die sich neben der schrittweisen und gegenseitigen Liberalisierung des Handels mit Gütern und Dienstleistungen auch auf Investitionen, das öffentliche Auftragswesen, den Schutz der Rechte des geistigen Eigentums, die Zusammenarbeit im Wettbewerbsbereich sowie auf handelspolitische Schutzinstrumente, Handelserleichterungen und einen verbindlichen Streitbeilegungsmechanismus erstreckt;

4.  die Kommission gemeinsam mit dem Parlament zu ersuchen, dringend eine handelsbezogene Nachhaltigkeitsprüfung einzuleiten, die eine Vorstufe für die Aushandlung eines Handelsabkommens darstellen sollte, und zu fordern, dass die Kommission das Parlament von den diesbezüglich ergriffenen Initiativen unterrichtet;

Grundsätze, Tragweite und Bezug zur WTO

5.  zu fordern, dass sowohl der Rat als auch die Kommission einen Verhandlungsprozess gewährleisten, der umfassend, wirksam und transparent ist und von Anfang an eine möglichst breite Beteiligung der betroffenen Akteure vorsieht, insbesondere der Sozialpartner und der Bürgergesellschaft in allen betroffenen Ländern;

6.  sich zur Schaffung einer Freihandelszone in völliger Übereinstimmung mit dem neuen Transparenzmechanismus der WTO und den Rechten und Pflichten, die sich aus der WTO ergeben, insbesondere aus Artikel XXIV des GATT und Artikel V des GATS, zu bekennen und dadurch zur Stärkung des multilateralen Handelssystems beizutragen;

7.  ein einheitliches und unteilbares Handelsabkommen auszuhandeln, das über die derzeitigen und künftigen Verpflichtungen der Handelspartner im Rahmen der WTO hinausgeht, in einer Übergangszeit, die mit den WTO-Anforderungen im Einklang steht, eine Freihandelszone schafft und ohne einen Sektor auszuklammern, der Entwicklungsdimension und der besonderen Sensibilität bestimmter Produkte in einer Weise Rechnung trägt, die so wenig restriktiv wie möglich ist;

Differenzierte Sonderbehandlung

8.  die Grundsätze der „Asymmetrie im Entwicklungsniveau“, der „differenzierten Sonderbehandlung“ und der „nicht ganz vollständigen Gegenseitigkeit“ rechtswirksam anzuerkennen und damit sicherzustellen, dass die ausgehandelte Freihandelszone die Zugeständnisse entsprechend dem Entwicklungsniveau und Grad der sektoralen Wettbewerbsfähigkeit der beiden Regionen ausgleicht;

Menschenrechte und Demokratieklausel

9.  die Standardklausel über die Achtung des allgemeinen Ziels der Fortentwicklung und Festigung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit sowie über die Wahrung der Menschenrechte und Grundfreiheiten aufzunehmen; in diesem Zusammenhang spezifische Maßnahmen im Bereich der sozialen Rechte und der Bürgerrechte und konkrete Verfahren zur Anwendung der Demokratieklausel gemäß der „Sonderregelung“ ASP Plus der Verordnung (EG) Nr. 980/2005 des Rates vom 27. Juni 2005 über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen[1] vorzusehen;

APS

10. die Tatsache zu berücksichtigen, dass das Allgemeine Präferenzsystem (APS), einschließlich APS Plus, ein eigenständiges System der EU ist, das den mittelamerikanischen Ländern auf der Grundlage ihres Entwicklungsniveaus zugute kommt, und dass die Freihandelszone zwischen der EU und Mittelamerika daher vorsehen muss, dass diese Präferenzen unabhängig von etwaigen an die mittelamerikanischen Länder gerichteten Forderungen, die Gegenseitigkeit bei Zollsenkungen zu gewährleisten, aufrechterhalten werden;

11. in das Assoziierungsabkommen eine Klausel über die Einhaltung von Übereinkommen auf dem Gebiet des Schutzes der Arbeitnehmerrechte und der Umwelt, wie im APS Plus festgelegt, aufzunehmen, damit weiterhin Anreize für ihre Einhaltung und wirksame Anwendung in den mittelamerikanischen Ländern bestehen; in diesem Zusammenhang dafür Sorge zu tragen, dass wirksame Kontrollmechanismen eingerichtet werden und die Kommission dem Europäischen Parlament einen Jahresbericht über die Überwachung ihrer Anwendung vorlegt;

Die regionale Wirtschaftsintegration Mittelamerikas

12. als einen sehr wichtigen Schritt zu einem erfolgreichen Verlauf der Verhandlungen zu berücksichtigen, dass Mittelamerika Anstrengungen unternommen hat, um seine Verpflichtungen, die auf dem oben genannten Gipfeltreffen in Wien bestätigt wurden, zu erfüllen, die von den Staatschefs der mittelamerikanischen Länder am 9. März 2006 in Panama gefassten Beschlüsse planmäßig mit dem Ziel umzusetzen, eine wirksame Zollunion zu erzielen, die Ratifizierung des mittelamerikanischen Investitions- und Dienstleistungsabkommens anzustreben und einen Rechtssprechungsmechanismus zu entwickeln, mit dessen Hilfe das regionale Wirtschaftsrecht in der gesamten Region durchgesetzt werden könnte;

13. der Tatsache gebührend Rechnung zu tragen, dass aus der gemeinsamen Bewertung der regionalen Wirtschaftsintegration Mittelamerikas durch die EU und Mittelamerika eine Reihe von wichtigen konkreten Schlussfolgerungen für das weitere Vorgehen (in Bezug auf den institutionellen Rahmen der Wirtschaftsintegration, die Zollunion, die technischen Handelshemmnisse, die gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Maßnahmen (SPS), die regionale Liberalisierung der Dienstleistungen und Investitionen, das öffentliche Auftragswesen, die Rechte des geistigen Eigentums, das geografische Informationssystem (SIG), den Wettbewerb und das handelspolitische Schutzinstrument) im Hinblick auf die Stärkung, Weiterentwicklung und Vollendung der mittelamerikanischen Zollunion und des gemeinsamen Binnenmarktes zu ziehen sind, die von wesentlicher Bedeutung für die Aushandlung und Umsetzung einer echten Freihandelszone zwischen den beiden Regionen sind;

14. zu berücksichtigen, dass die Festigung und Stärkung des mittelamerikanischen gemeinsamen Marktes zunächst durch die Vollendung der Zollunion und die Entwicklung des gemeinsamen Marktes, u.a. durch die Konzipierung einer Außenhandelspolitik und eines wirklich freien Verkehrs importierter Waren, es ermöglichen werden, die Hemmnisse für die Wirtschaftsakteure zu vermindern und den Handel und die Investitionen zwischen beiden Regionen zu fördern;

Landwirtschaft

15. sinnvolle, neue Möglichkeiten des Marktzugangs im Bereich der Landwirtschaft, die ein wichtiger Wirtschaftsbereich für die Entwicklung Mittelamerikas ist, unabhängig von den Fortschritten in anderen Bereichen, wie dem Marktzugang für Nicht-Agrarerzeugnisse (NAMA) und Dienstleistungen, sowie von anderen Agrarfragen, die nicht den Marktzugang betreffen, anzubieten;

NAMA

16. bei den NAMA-Verhandlungen für ein weit reichendes und ausgewogenes Ergebnis Sorge zu tragen, das neue und reale Möglichkeiten des Marktzugangs für den gesamten Handelsverkehr mit dem erforderlichen Maß an Flexibilität beim Zeitplan für die Aufhebung der Zölle durch Mittelamerika gewährleistet und die Aufrechterhaltung und Ausweitung der mit dem Fischfang verbundenen Tätigkeiten ermöglicht;

17. in gebührender Weise der Bedeutung und Sensibilität Rechnung zu tragen, die der Fischfang für die EU sowie für Mittelamerika als Beitrag für die wirtschaftliche Entwicklung und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der Region hat, wobei gleichzeitig die Nachhaltigkeit der Fischbestände über einen verantwortungsvollen Fischfang gewahrt werden muss;

Dienstleistungen

18. der Bedeutung der Gewährleistung des allgemeinen Zugangs zu wesentlichen Dienstleistungen und der einzelstaatlichen Rechte zur Regulierung Rechnung zu tragen und daher bei den Verhandlungen über die Liberalisierung des Handels mit Dienstleistungen im Einklang mit Artikel V des GATS umsichtig zu verfahren, um tatsächliche Verbesserungen in Bezug auf die bislang vereinbarten und umgesetzten Verpflichtungen im Hinblick auf die Liberalisierung zu erzielen und die Notwendigkeit, einen klaren und vorhersehbaren Rechtsrahmen zu schaffen, zu berücksichtigen; davon Abstand zu nehmen, in den Bereichen öffentliche Gesundheit und Bildung Angebote zu machen oder Ersuchen zu akzeptieren;

19. das ständig wachsende Potenzial des Fremdenverkehrs für Investitionen und die Wirtschaftsentwicklung in den mittelamerikanischen Ländern sowie die Bedeutung der Förderung des Fremdenverkehrs zwischen beiden Regionen zu berücksichtigen;

Investitionen

20. sicherzustellen, dass neue Freihandelszonen, die von der EU mit anderen Ländern und Regionen, einschließlich Mittelamerika, ausgehandelt werden, im Einklang mit dem EU-Vertrag und mit der Erklärung des Europäischen Rates über die Leitprinzipien für die nachhaltige Entwicklung eine Klausel („non-lowering of standards clause“) beinhalten, die abschreckend wirkt und verhindert, dass ausländische Direktinvestitionen eine Aufweichung der inländischen Rechtsvorschriften, Normen und Standards in den Bereichen Umwelt, Arbeit, Gesundheit und Sicherheit zur Folge haben;

21. Verfahren einzurichten, die die soziale Verantwortung der in Mittelamerika niedergelassenen Unternehmen innerhalb des allgemeinen Rahmens der verantwortungsvollen Unternehmensführung einfordern;

Ursprungsregeln

22. zu gewährleisten, dass die mit Mittelamerika auszuhandelnden Ursprungsregeln transparent, leicht verständlich und anwendbar sind, an das Entwicklungsniveau und den Industrialisierungsgrad der betreffenden Länder angepasst sind und auf Kriterien fußen, die genau auf die Merkmale jedes Produkts zugeschnitten sind;

Handelserleichterungen und Vorschriften

23. in das Abkommen ein Kapital über Handelserleichterungen durch die Vereinfachung und Straffung der Einfuhrverfahren, die Beseitigung der Unterschiede bei der Standardisierung und bei Konformitätsbewertungen sowie bei gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Maßnahmen, Aspekte, die alle zur Verbesserung des Zugangs beider Regionen zu den jeweiligen Märkten beitragen würden, aufzunehmen;

24. der Tatsache Rechnung zu tragen, dass die Harmonisierung der Rechnungslegungs- und Rechnungsprüfungsstandards entschlossen vorangetrieben werden muss, um den Handel und Investitionen anzuregen;

Geistiges Eigentum

25. in das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Mittelamerika Maßnahmen aufzunehmen, die den erforderlichen wirksamen Schutz der Rechte des geistigen und gewerblichen Eigentums gewährleisten, einschließlich des Schutzes vor Nachahmung und Produktpiraterie gemäß dem WTO-Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS); in diesem Zusammenhang der Tatsache Rechnung zu tragen, dass ein etwaiges Übereinkommen TRIPS+ die im Bereich der öffentlichen Gesundheit geltenden Garantien für WTO-Mitglieder auf der Grundlage des TRIPS-Übereinkommens nicht ausschließen darf, da auf diese Weise der Zugang zu erschwinglichen Arzneimitteln in Entwicklungsländern eingeschränkt würde;

Öffentliches Auftragswesen

26. da kein Staat Mittelamerikas Unterzeichnerstaat eines multilateralen Übereinkommens über das öffentliche Auftragswesen im Rahmen der WTO ist, die Aufnahme von Bestimmungen über das öffentliche Auftragswesen in das Freihandelsabkommen EU-Mittelamerika als wichtig zu betrachten, um den wirklichen und schrittweisen Zugang der beiden Regionen zu den jeweiligen Märkten für öffentliche Aufträge in einem für die Wirtschaftsakteure vorhersehbareren, verlässlicheren, transparenteren und nicht diskriminierenden Rahmen zu gewährleisten;

27. den Handel im Bereich öffentlicher Aufträge an die allgemeinen Grundsätze der Transparenz, Öffentlichkeit und Objektivität bei der Auswahl und Kontrolle durch die zuständigen Behörden beider Regionen anzupassen;

Allgemeine Konvergenz

28. als eine allgemeine Bestimmung die Notwendigkeit aufzunehmen, dass die EU und Lateinamerika grundsätzlich eine eventuelle Konvergenz der verschiedenen Abkommen anstreben, die bereits in Kraft sind oder zwischen den beiden Regionen ausgehandelt werden;

Streitbeilegung

29. zu berücksichtigen, dass die in ähnlichen Handelsabkommen, die die Gemeinschaft bereits mit Drittstaaten geschlossen hat, enthaltenen Streitbeilegungsmechanismen nicht wirksam genutzt werden; fordert die Kommission deshalb auf, neue Vorschläge zu unterbreiten, um ein wirksameres Streitbeilegungsinstrument zu konzipieren, mit dem Konflikte beigelegt werden können, die in den Bereichen auftreten, die das Freihandelsabkommen umfasst;

Sonstige Themen

30. eine engere Zusammenarbeit im Bereich der Wettbewerbspolitik zu fordern, um Investitionen zu fördern und auf diesem Gebiet die Wettbewerbsfähigkeit der rechtlichen Regelungen zu erreichen;

31. die positiven Auswirkungen zu berücksichtigen und zu untersuchen, die der künftige Bau einer dritten Schleusenstraße für den Panamakanal auf die Wirtschaft Mittelamerikas, die Verstärkung der Integration und die Förderung von Investitionen haben könnte;

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Begleitmaßnahmen

32. als Voraussetzung für den Erfolg des Liberalisierungsprozesses zu gewährleisten, dass das Assoziierungsabkommen die Freihandelszone durch finanzielle Mittel und die technische Zusammenarbeit ergänzt, die erforderlich sind, um den wirtschaftlichen Anpassungsprozess und seine sozialen Folgen von Beginn an zu unterstützen;

33. die Kommission aufzufordern, angemessene Finanzmittel für die neue Strategie für die regionale Zusammenarbeit mit Mittelamerika für den Zeitraum 2007-2013 bereitzustellen, damit eine sichere Grundlage geschaffen wird, um die Herausforderungen der Institutionalisierung zu bewältigen und den regionalen Prozess, die rasche und vollständige Umsetzung des künftigen Assoziierungsabkommens, insbesondere im Hinblick auf die Vollendung des gemeinsamen Marktes und der Zollunion und die stärkere Beteiligung der Bürgergesellschaft, zu stärken;

34. in dem Assoziierungsabkommen die Ausarbeitung von gemeinsamen Plänen für die Zusammenarbeit vorzusehen, die zu einer besseren Diversifizierung und Komplementarität der Volkswirtschaften führen sollen, damit die übermäßige Exportabhängigkeit von landwirtschaftlichen Erzeugnissen vermindert wird; in diesem Zusammenhang die Zusammenarbeit auf die Bürgergesellschaft auszudehnen, indem diese aktiv in diesen Integrationsprozess eingebunden wird und die Beziehungen zwischen den Sozialpartnern, den Wirtschaftsakteuren und den sozialen Akteuren beider Regionen intensiviert werden;

35. der Tatsache Rechnung zu tragen, dass Schulden und Darlehen weiterhin zu den wichtigsten Hindernissen für die Sanierung der öffentlichen Haushalte und für wirtschaftliche Fortschritte in den mittelamerikanischen Ländern zählen und dass ein möglicher Schuldenerlass ein wichtiges Kapitel der Zusammenarbeit zwischen beiden Regierungen sein muss;

36. in das Assoziierungsabkommen die Einrichtung von Verfahren der Zusammenarbeit aufzunehmen, um die Sicherheit des Handels zu gewährleisten und den Drogenhandel, den illegalen Waffenhandel und den Menschenhandel zu bekämpfen;

37. zu fordern, dass Regulierungsmechanismen für die Koordinierung und Zusammenarbeit bei der Lenkung der Migration zwischen beiden Regionen vereinbart werden;

Verhandlungsführung und Rolle des Europäischen Parlaments

38. den Verhandlungen über die Freihandelszone mit Mittelamerika eine größere Legitimität und Transparenz zu verleihen und für die erforderliche Beteiligung aller Akteure der EU Sorge zu tragen, einschließlich der einschlägigen Akteure der Zivilgesellschaft, der Sozialpartner und der betroffenen Wirtschaftskreise der beiden Regionen;

39. die Funktionsfähigkeit der vor kurzem ins Leben gerufenen Parlamentarischen Versammlung Europa-Lateinamerika entschlossen zu unterstützen, damit wirksame Schritte unternommen werden, um die parlamentarische Dimension des Assoziierungs- und Integrationsprozesses zwischen beiden Regionen zu unterstützen; in diesem Zusammenhang in Betracht zu ziehen, dass die Beteiligung von Mitgliedern des PARLACEN und Mitgliedern des Europäischen Parlaments an EUROLAT zur Erreichung dieses Ziels beitragen kann, indem eine größere Kontrolle über die Maßnahmen der Regierungen ausgeübt, der Integrationsprozess vorangetrieben, die Legitimität verstärkt und eine Beteiligung an der Gestaltung der politischen Zusammenarbeit zwischen beiden Regionen gewährleistet wird;

40. zu berücksichtigen, dass die Kommission dem Parlament frühzeitig klare Informationen zur Verfügung stellen muss, sowohl während der Vorbereitungsphase der Abkommen als auch während der Führung und des Abschlusses internationaler Handelsverhandlungen, und dass diese Informationen dem Parlament rechtzeitig übermittelt werden müssen, damit es in der Lage ist, gegebenenfalls seinen Standpunkt zum Ausdruck zu bringen, und die Kommission und der Rat seinen Standpunkten so weit wie möglich Rechnung tragen können;

41. den derzeitigen Verhandlungsprozess durch die parlamentarische Dimension zu stärken und die Kommission zu ersuchen, das Europäische Parlament regelmäßig und eng in die Aushandlung des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den mittelamerikanischen Ländern andererseits einzubinden;

42. zu berücksichtigen, dass das Assoziierungsabkommen erst geschlossen werden darf, nachdem das Parlament seine Zustimmung erteilt hat; in diesem Zusammenhang der Tatsache Rechnung zu tragen, dass die Kommission das Parlament konsultieren und es während des Verhandlungsverlaufs unverzüglich und in gebührender Weise über die Strategie der EU unterrichten muss; fordert die Kommission insbesondere auf, am Ende jeder Verhandlungsrunde oder am Ende jedes wichtigen Treffens dem Parlament entsprechend den geltenden Regelungen über die Vertraulichkeit ein Dokument zu übermitteln, das den Inhalt und die Schlussfolgerungen dieses Treffens beschreibt.

VERFAHREN

Titel                             

Das Verhandlungsmandat für ein Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den mittelamerikanischen Ländern andererseits

Verfahrensnummer

2006/2222(INI)

Federführender Ausschuss

AFET

Stellungnahme von
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

INTA
28.9.2006

Verstärkte Zusammenarbeit – Datum der Bekanntgabe im Plenum

 

Verfasser(-in) der Stellungnahme
  Datum der Benennung

Gianluca Susta
12.6.2006

Ersetzte(r) Verfasser(-in) der Stellungnahme:

 

Prüfung im Ausschuss

22.11.2006

 

 

 

 

Datum der Annahme

18.12.2006

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

17

4

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Kader Arif, Jean-Pierre Audy, Enrique Barón Crespo, Daniel Caspary, Christofer Fjellner, Alain Lipietz, Caroline Lucas, Erika Mann, Helmuth Markov, David Martin, Georgios Papastamkos, Tokia Saïfi, Gianluca Susta, Johan Van Hecke, Zbigniew Zaleski

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(-innen)

Panagiotis Beglitis, Harlem Désir, Elisa Ferreira, Małgorzata Handzlik, Jens Holm, Jörg Leichtfried

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

 

Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar)

...

  • [1]  ABl. L 169 vom 30.6.2005, S. 1.

STELLUNGNAHME des Entwicklungsausschusses (7.11.2006)

für den Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

zum Verhandlungsmandat für ein Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Mittelamerika andererseits
(2006/2222(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Miguel Angel Martínez Martínez

VORSCHLÄGE

Der Entwicklungsausschuss ersucht den federführenden Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  weist darauf hin, dass das Ziel des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Mittelamerika u.a. sein muss, die nachhaltige – schlussendlich umfassende – Entwicklung der Länder Mittelamerikas, den sozialen Zusammenhalt, die Konsolidierung der Demokratie und des Rechtsstaats sowie die vollständige Achtung der Menschenrechte und der ökologischen, kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Rechte zu fördern;

2.  bekräftigt, dass sich jedes Tätigwerden der Europäischen Union hinsichtlich der Länder Mittelamerikas an den allgemeinen Prioritäten orientieren muss, die die Union für ihre Kooperationspolitik festgelegt hat, d.h. am Kampf für die Beseitigung der Armut, am Bemühen um die Verminderung der heute unter jedem Gesichtspunkt dramatischen Ungleichheiten und an der möglichst kurzfristigen Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele innerhalb der vorgegebenen Frist;

3.  unterstreicht die Notwendigkeit, dafür zu sorgen, dass die Menschenrechts- und Demokratieklausel sowie die Klauseln sozialer und ökologischer Natur in das Abkommen in verbindlicher Weise aufgenommen und mit Mechanismen und Instrumenten versehen werden, um ihre positive Durchsetzung sicherzustellen, wobei ein jährlicher Bericht an das Europäische Parlament darüber vorzusehen ist, wie die Kommission die Durchsetzung dieser Klauseln überwacht hat;

4.  fordert, dass die Parteien bei der Aushandlung der handelsbezogenen Aspekte des Assoziierungsabkommens die bestehenden Asymmetrien sowie die Existenz von Ungleichheiten nicht nur zwischen Mittelamerika und Europa, sondern auch innerhalb dieser Regionen anerkennen; fordert deshalb, dass sie eine besondere, differenzierte und flexible Behandlung in den vorgegebenen Fristen sowie den Zugang zu den europäischen Märkten für die mittelamerikanischen Produkte unter wettbewerbsfähigen Bedingungen vorsehen;

5.  fordert die Schaffung konkreter und verbindlicher Mechanismen für die strukturierte Beteiligung der nationalen Parlamente, des Europäischen Parlaments und der Zivilgesellschaft am Prozess in allen Phasen der Erörterung, Behandlung und Weiterverfolgung in den drei Dimensionen des Assoziierungsabkommens – dem politischen Dialog, der Zusammenarbeit und dem Handel;

6.  unterstreicht, dass es wichtig ist, Maßnahmen einzubeziehen, die zur Förderung einer Kultur des Friedens und der sozialen Gerechtigkeit beitragen, indem die Unterstützung der Entwicklung und des sozialen Fortschritts in den mittelamerikanischen Ländern durch die EU verstärkt wird; dies bedeutet, dass den Maßnahmen im Bereich der Bildung und der Gesundheitsfürsorge unbedingter Vorrang eingeräumt werden muss, wobei die EU darüber hinaus bemüht sein sollte, ihre Initiativen mit denen der übrigen Länder – insbesondere der lateinamerikanischen Gesprächspartner – abzustimmen, die bereits aktiv diese Art solidarischer Politik praktizieren;

7.  erinnert daran, dass die wirtschaftlichen und sozialen Rechte aller Bürger in allen Phasen der Verhandlungen gestärkt und geachtet werden müssen, wobei vor allem die soziale Eingliederung hervorzuheben ist, insbesondere der Bürger indigener Abstammung;

8.  ist der Auffassung, dass die Zusammenarbeit der EU die kleinen Erzeuger und die kleinen und mittleren Unternehmen im Allgemeinen unterstützen sollte, und regt an, Investitionen in kleine Unternehmen zu tätigen, denn die Öffnung der europäischen Märkte kommt im Wesentlichen den größeren Erzeugern zugute, die in der Lage sind, die gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Normen (SPS) zu erfüllen;

9.  unterstreicht die Notwendigkeit, dass die Investitionen unter gebührender Berücksichtigung der in den Absätzen 2 und 6 genannten Prioritäten mit Infrastrukturen als einer der treibenden Kräfte der wirtschaftlichen Entwicklung einhergehen;

10. spricht sich nachdrücklich dafür aus, dass die Zusammenarbeit und die wirtschaftlichen Instrumente auch für die Erhaltung der Umwelt in den Ländern Mittelamerikas eingesetzt werden; betont, dass die Entwicklung der nachhaltigen Landwirtschaft auch von Interesse für die europäische Zusammenarbeit sein sollte, und dass der faire Handel und die ökologische Erzeugung beispielsweise dadurch gefördert werden muss, dass ein besonderer gemeinschaftlicher Zollsatz für die Erzeugnisse des fairen und/oder ökologischen Handels ausgehandelt wird;

11. betont, dass im Zusammenhang mit dem Zugang von Erzeugnissen zu den jeweiligen Märkten die Verbesserung der Zurückverfolgbarkeit dieser Erzeugnisse nicht nur zu einer Anhebung der Gesundheits- und Umweltschutzstandards, sondern auch zu einer beträchtlichen Ausweitung der Aktivitäten des fairen Handels führen würde;

12. betont, dass der Fremdenverkehr weltweit die wichtigste Geschäftstätigkeit ist und einen Hebel für das Wirtschaftswachstum darstellt; ersucht die Kommission, besondere Aufmerksamkeit den Projekten zur Entwicklung des nachhaltigen Fremdenverkehrs in den Ländern Mittelamerikas zu schenken, die durch ihre Verbreitung möglichst große Teile der Bevölkerung erreichen;

13. weist jedoch auf die Tatsache hin, dass der Fremdenverkehr von zahlreichen äußeren Faktoren abhängig ist, wie beispielsweise vom Terrorismus oder von Naturkatastrophen, und deshalb kein verlässlicher und stabiler Wachstumsfaktor ist;

14. ist der Auffassung, dass die EU mit den Ländern Mittelamerikas zusammenarbeiten muss, indem sie ihre Bemühungen gegen die rechtswidrige Produktion und den illegalen Handel mit Drogen unterstützt; dazu sollte das Angebot von Hilfsprogrammen für Landwirte gehören, damit sie sich alternativen Anbauprodukten zuwenden, bei denen die EU wirksam dazu beitragen kann, dass ihre Vermarktung sichergestellt wird;

15. geht davon aus, dass ein Teil dieser Kooperationsabkommen die Festlegung bestimmter Quoten für die Steuerung einer legalen und kontrollierten Einwanderung aus Mittelamerika in die EU sein sollte; ist darüber hinaus der Auffassung, dass man im Bereich der illegalen Einwanderung nicht nur Rückführungsabkommen vorsehen sollte, die die „Anziehungskraft“ vermindern, sondern auch die derzeitigen Überlegungen der internationalen Gemeinschaft in vollem Umfang berücksichtigen sollte, damit die Ursachen für die illegale Einwanderung verringert und schrittweise beseitigt werden;

16. ist der Auffassung, dass nach dem Inkrafttreten das Assoziierungsabkommens auch die dreiseitige und biregionale Zusammenarbeit – vor allem mit der Karibik – gefördert und die Politik von Süd-Süd-Abkommen verstärkt praktiziert werden sollte.

VERFAHREN

Titel

Verhandlungsmandat für ein Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Mittelamerika andererseits

Verfahrensnummer

2006/2222(INI)

Federführender Ausschuss

AFET

Stellungnahme von
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

DEVE
28.9.2006

Verstärkte Zusammenarbeit – Datum der Bekanntgabe im Plenum

 

Verfasser(in) der Stellungnahme

        Datum der Benennung

Miguel Angel Martínez Martínez
11.7.2006

Ersetzte(r) Verfasser(in) der Stellungnahme:

 

Prüfung im Ausschuss

2.10.2006

 

 

 

 

Datum der Annahme

6.11.2006

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

13
1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Margrietus van den Berg, Danutė Budreikaitė, Marie-Arlette Carlotti, Hélène Goudin, Maria Martens, Luisa Morgantini, Horst Posdorf, Feleknas Uca, Anna Záborská

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

John Bowis, Fiona Hall, Alain Hutchinson, Jan Jerzy Kułakowski, Manolis Mavrommatis

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

 

Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar)

...

VERFAHREN

Titel

Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat zu dem Verhandlungsmandat für ein Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Ländern Mittelamerikas andererseits

Verfahrensnummer

2006/2222(INI)

Zugrunde liegende(r) Vorschlag/ Vorschläge für eine Empfehlung

B6-0417/2006

Federführender Ausschuss
  Datum der Bekanntgabe der Genehmigung im Plenum

AFET
28.9.2006

Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

INTA

28.9.2006

DEVE

28.9.2006

 

 

 

Nicht abgegebene Stellungnahme(n)
  Datum des Beschlusses

 

 

 

 

 

Verstärkte Zusammenarbeit
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

 

 

Berichterstatter(in/innen)
  Datum der Benennung

Willy Meyer Pleite
13.9.2006

 

Ersetzte(r) Berichterstatter(in/innen)

 

 

Prüfung im Ausschuss

28.11.2006

23.1.2007

 

 

 

Datum der Annahme

25.1.2007

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

−:

0:

54

0

7

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Roberta Alma Anastase, Panagiotis Beglitis, André Brie, Elmar Brok, Marco Cappato, Philip Claeys, Simon Coveney, Véronique De Keyser, Ana Maria Gomes, Alfred Gomolka, Klaus Hänsch, Richard Howitt, Jana Hybášková, Stanimir Ilchev, Helmut Kuhne, Vytautas Landsbergis, Emilio Menéndez del Valle, Willy Meyer Pleite, Eugen Mihăescu, Francisco José Millán Mon, Pasqualina Napoletano, Annemie Neyts-Uyttebroeck, Baroness Nicholson of Winterbourne, Cem Özdemir, Ioan Mircea Paşcu, Libor Rouček, Katrin Saks, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, György Schöpflin, Gitte Seeberg, Marek Siwiec, Hannes Swoboda, István Szent-Iványi, Konrad Szymański, Charles Tannock, Inese Vaidere, Ari Vatanen, Kristian Vigenin, Francis Wurtz, Luis Yañez-Barnuevo García

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(in/innen)

Laima Liucija Andrikienė, Francisco Assis, Carlos Carnero González, Alexandra Dobolyi, Árpád Duka-Zólyomi, Glyn Ford, Michael Gahler, Doris Pack, Csaba Sándor Tabajdi, Marcello Vernola

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Charlotte Cederschiöld, Małgorzata Handzlik, Filip Kaczmarek, Sylvia-Yvonne Kaufmann, Marcin Libicki, José Javier Pomés Ruiz, José Albino Silva Peneda, Kyriacos Triantaphyllides, Lambert van Nistelrooij, Zbigniew Zaleski, Stefano Zappalà

Datum der Einreichung

5.2.2007

Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar)