BERICHT über einen Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010
8.2.2007 - (2006/2132(INI))
Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter
Berichterstatterin: Amalia Sartori
- ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
- BEGRÜNDUNG
- STELLUNGNAHME des Entwicklungsausschusses
- STELLUNGNAHME des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
- STELLUNGNAHME des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie
- STELLUNGNAHME des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
- VERFAHREN
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu einem Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Ein Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010“ (KOM(2006)0092)[1],
– in Kenntnis der Entscheidung 2001/51/EG des Rates vom 20. Dezember 2000 über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft betreffend die Gemeinschaftsstrategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern (2001-2005)[2] und unter Hinweis auf seine diesbezügliche Entschließung[3],
– in Kenntnis der Rechtsinstrumente der Vereinten Nationen im Bereich der Menschenrechte und speziell der Frauenrechte, insbesondere des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau sowie der anderen Instrumente der Vereinten Nationen über Gewalt gegen Frauen, wie z.B. die Erklärung und das Aktionsprogramm von Wien, die von der Weltkonferenz über Menschenrechte verabschiedet wurden, die Resolutionen der UN-Generalversammlung 48/104 vom 20. Dezember 1993 über die Beseitigung der Gewalt gegen Frauen, 58/147 vom 19. Februar 2004 zur Beseitigung der häuslichen Gewalt gegen Frauen, 57/179 vom 30. Januar 2003 über die Wege zur Bekämpfung von Verbrechen gegen Frauen wegen verletzter Ehre, 52/86 vom 2. Februar 1998 zur Verbrechensverhütung und Strafrechtspflege zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen,
– in Kenntnis des auf der Vierten Weltfrauenkonferenz in Peking am 15. September 1995 angenommenen Aktionsprogramms sowie unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 18. Mai 2000 zu den Folgemaßnahmen im Anschluss an das Aktionsprogramm von Peking[4] und vom 10. März 2005 zu den Folgemaßnahmen im Anschluss an die Vierte Weltkonferenz über Frauen – Aktionsprogramm (Peking+10)[5],
– unter Hinweis auf den Bericht des Generalsekretärs der Vereinten Nationen vom 9. Oktober 2006 über „alle Formen von Gewalt gegen Frauen“,
– in Kenntnis des Abschlussberichts vom März 2005 der 49. Sitzung der Kommission für die Rechtsstellung der Frau der UN-Generalversammlung,
– in Kenntnis des Protokolls über die Rechte der Frauen in Afrika, auch als „Maputo-Protokoll“ bezeichnet, das am 26. Oktober 2005 in Kraft getreten ist und das unter anderem auf das Verbot aller Formen von Genitalverstümmelung Bezug nimmt,
– in Kenntnis der Resolution 1325 des UN-Sicherheitsrats vom 31. Oktober 2000 über „Frauen, Frieden und Sicherheit“, die eine stärkere Einbeziehung der Frauen bei der Verhütung von bewaffneten Konflikten und bei der Friedenskonsolidierung vorsieht,
– in Kenntnis des Berichts vom Mai 2003 des Beratenden Ausschusses der Kommission für Chancengleichheit von Frauen und Männern über Gender Budgeting,
– in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates von Lissabon vom 23. und 24. März 2000, von Stockholm vom 23. und 24. März 2001, von Barcelona vom 15. und 16. März 2002, von Brüssel vom 20. und 21. März 2003 und von Brüssel vom 25. und 26. März 2004,
– in Kenntnis der Entscheidung 2005/600/EG des Rates vom 12. Juli 2005 über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten[6],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Januar 2006 zur Zukunft der Strategie von Lissabon im Hinblick auf die Gleichstellung der Geschlechter[7],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. März 2004 zur Vereinbarkeit von Berufs-, Familien- und Privatleben[8],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. Februar 2004 zur Arbeitszeitgestaltung (Revision der Richtlinie 93/104/EG)[9],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 2. Februar 2006 zur derzeitigen Lage bei der Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und zu künftigen Maßnahmen[10],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Januar 2006 zu Strategien zur Verhinderung des Handels mit Frauen und Kindern, die durch sexuelle Ausbeutung gefährdet sind [11],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. Oktober 2006 zur Zuwanderung von Frauen: Rolle und Stellung der Migrantinnen in der Europäischen Union[12],
– unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung der für die Gleichstellungspolitik verantwortlichen EU-Minister vom 4. Februar 2005,
– unter Hinweis auf den Europäischen Pakt für die Gleichstellung der Geschlechter, der im März 2006 vom Europäischen Rat angenommen wurde,
– in Kenntnis des Commonwealth-Aktionsplans für die Gleichstellung der Geschlechter 2005-2015,
– gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter sowie der Stellungnahmen des Entwicklungsausschusses, des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie und des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A6‑0033/2007),
A. in der Erwägung, dass die am 25. Juni 1993 auf der UN-Weltkonferenz über Menschenrechte verabschiedete Wiener Erklärung festlegt, dass „Menschenrechte von Frauen und Mädchen ein unveräußerlicher, integraler und unteilbarer Bestandteil der universellen Menschenrechte“ sind und dass die Gleichstellung von Frauen und Männern ein im Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft und in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankertes Recht und ein wesentlicher Grundsatz der EU ist; in der Erwägung, dass trotz deutlicher Fortschritte in diesem Bereich nach wie vor viele Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern bestehen,
B. in der Erwägung, dass Gewalt gegen Frauen die am weitesten verbreitete Form der Menschenrechtsverletzungen ist und keine geographischen, wirtschaftlichen oder sozialen Grenzen kennt und dass trotz aller Anstrengungen auf nationaler, gemeinschaftlicher und internationaler Ebene die Zahl der Frauen, die Opfer von Gewalt sind, alarmierend hoch ist[13],
C. in der Erwägung, dass der Begriff „Gewalt gegen Frauen“ so verstanden werden muss, dass jeder Akt der geschlechtsbezogenen Gewalt, der zu physischen, sexuellen oder psychologischen Schäden oder Leid bei Frauen führt oder führen kann, einschließlich der Androhung solcher Gewaltakte, von Nötigung oder der willkürlichen Freiheitsberaubung, ob im öffentlichen oder im Privatleben, darunter fällt,
D. in der Erwägung, dass Frauen, auch erwerbstätige Frauen[14], und insbesondere ältere Frauen, allein erziehende Frauen, Teenagermütter und Frauen, die in Familienunternehmen arbeiten, in stärkerem Maße von Armut bedroht sind, da Geschlechterdiskriminierung und Ungleichheiten bei der Ausbildung, den Personendienstleistungen, dem Zugang zur Arbeit, den familiären Pflichten, den Rentenansprüchen sowie dem rechtlichen Schutz bei Trennung oder Scheidung, insbesondere für wirtschaftlich abhängige Frauen, fortbestehen,
E. in der Erwägung, dass die Gesamtheit der Grundsätze und kulturellen und sozialen Werte der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten, wie Achtung der Menschenrechte, Menschenwürde, Gleichheit, Dialog, Solidarität und Teilhabe, allen EU-Bürgern und in der EU ansässigen Bürgern zugute kommen muss und dass die Aneignung dieser Werte und Grundsätze für die EU Priorität hat und ein Emanzipations- und Integrationsfaktor insbesondere für Frauen und Mädchen ist, die auf Grund sprachlicher, kultureller oder religiöser Barrieren isoliert sind,
F. in der Erwägung, dass Gender Budgeting in stärkerem Maße im Hinblick auf wirksame Entscheidungsstrukturen für die Politik der Chancengleichheit berücksichtigt werden müsste und dass die diesbezüglichen Kenntnisse und Erfahrungen auf europäischer, nationaler oder regionaler Ebene ohne weitere Verzögerungen eine Anwendung auf den Gemeinschaftshaushalt und die Gemeinschaftsprogramme in der Phase der Aufstellung, Umsetzung und Bewertung[15] ermöglichen würden,
G. in der Erwägung, dass Artikel 3 Absatz 2 und Artikel 13 und 152 des EG-Vertrags die Rolle der Gemeinschaft bei der Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter in den politischen Maßnahmen zum Schutz der menschlichen Gesundheit festlegen,
H. in der Erwägung, dass für die Erreichung der Ziele von Lissabon hinsichtlich der Frauenbeschäftigung weitere Maßnahmen im Rahmen der offenen Koordinierungsmethode und auf der Grundlage bewährter Verfahren auf nationaler oder regionaler Ebene erforderlich sind, die insbesondere der gegenseitigen Abhängigkeit der Politik im Bereich der Ausbildung und des Zugangs zur Arbeit, der Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben, der Dienstleistungen und der Förderung der Teilhabe von Frauen an den Entscheidungsprozessen Rechnung tragen, und in der Erwägung, dass in dieser Hinsicht eine besondere Anstrengung unternommen werden sollte, um den sozioökonomischen Zusammenhalt zu gewährleisten, die digitale Geschlechterkluft zu schließen und die Rolle der Frauen in der Wissenschaft zu fördern;
I. in der Erwägung, dass trotz der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften und der nationalen Bestimmungen über gleiches Entgelt das Lohn- und Gehaltsgefälle zwischen den Geschlechtern weitgehend fortbesteht, wobei die Frauen in der EU im Durchschnitt 15 % weniger verdienen als Männer, eine Diskrepanz, die sehr viel langsamer abnimmt als die Divergenzen in den Beschäftigungsquoten der beiden Geschlechter,
J. in der Erwägung, dass Frauen häufig weniger Rentenansprüche haben als Männer, entweder aufgrund ihres niedrigeren Gehalts oder der Tatsache, dass ihre berufliche Karriere einen kürzeren Zeitraum umfasst und durch ihre umfassenden familiären Verpflichtungen unterbrochen wurde,
K. in der Erwägung, dass die politischen Maßnahmen im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Privat- und Familienleben und Beruf sich sowohl an Frauen als auch an Männer richten müssen und daher einen Gesamtansatz erfordern, der die Diskriminierung von Frauen berücksichtigt und die neuen Generationen als einen Gewinn für die gesamte Gesellschaft betrachtet,
L. in der Erwägung, dass Frauen 52 % der europäischen Bevölkerung ausmachen, dass sich dieser Anteil aber nicht in den Entscheidungsstrukturen weder beim Zugang noch bei der Teilhabe widerspiegelt; in der Erwägung, dass eine adäquate Vertretung der gesamten Gesellschaft dazu beiträgt, die Governance zu verstärken und die Politik besser mit den Erwartungen der Bevölkerung in Einklang zu bringen; ferner in der Erwägung, dass es eine Vielzahl von Lösungen auf nationaler Ebene (Gesetze, Übereinkommen oder private Initiativen) gibt, um die Vertretung von Frauen in den Entscheidungsstrukturen in der Praxis zu verwirklichen;
M. in der Erwägung, dass der in der Mitteilung der Kommission (KOM(2005)0229) vorgeschlagene strategische Rahmen „i2010“ (Europäische Informationsgesellschaft 2010) unter anderem auf die Verbesserung der Lebensqualität durch die Teilhabe aller an der Informationsgesellschaft abzielt,
1. nimmt die Absicht der Kommission zur Kenntnis, die Strategie im Bereich der Chancengleichheit in einer mehrjährigen Perspektive umzusetzen, zumal dies die Verfolgung einer langfristigen Strategie ermöglicht, um die Gleichstellung auf EU-Ebene zu fördern; weist jedoch darauf hin, dass der Fahrplan keinen einzigen neuen Gesetzesvorschlag enthält und nicht die Verantwortung der Kommission und der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Durchführung und der Unterrichtung der Bürger oder der Mittel, die zur Umsetzung ihrer Empfehlungen bereitgestellt werden, spezifiziert;
2. anerkennt den dualen Ansatz zur Stärkung der Gleichstellung, bei dem die Gleichstellungsperspektive in alle Politikbereiche integriert wird und zugleich spezifische Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung durchgeführt werden;
3. fordert die Kommission auf, einen Gesamtrahmen zur Bewertung der Politiken und Programme zur Unterstützung der Gleichstellung der Geschlechter, einschließlich der sich daraus ergebenden nationalen politischen Maßnahmen, auszuarbeiten; fordert insbesondere eine eingehende Bewertung der Rahmenstrategie der Gemeinschaft für die Gleichstellung von Frauen und Männern (2001-2005) (KOM (2000)0335) sowie eine Analyse über die Umsetzung der Richtlinien zur Chancengleichheit, insbesondere der Richtlinien 86/613/EWG[16], 89/391/EWG[17], 92/85/EWG[18] und 2003/41/EG[19], um für diesen Fahrplan unter Verwendung verlässlicher Daten und Statistiken einen kohärenten Programmplanungs-, Umsetzungs-, Überwachungs- und Bewertungszyklus festzulegen; ist mit diesem Ziel vor Augen der Auffassung, dass die rasche Errichtung des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen für die ständige Überwachung der im Rahmen des Fahrplans erzielten Fortschritte unerlässlich ist;
4. fordert die Kommission auf, die Politik der Gleichstellung der Geschlechter nicht nur als Priorität der EU, sondern auch und vor allem als unverzichtbares Erfordernis zur Achtung der Rechte des Individuums zu behandeln; betont, dass sich ein solcher Ansatz in Anstrengungen zur Koordinierung und Stärkung der europäischen und nationalen Maßnahmen zum rechtlichen Schutz von Frauen und Kindern niederschlagen müsste, insbesondere:
- im Falle von Versklavung oder bei Verbrechen im Namen der Ehre oder Tradition, Gewalt, Frauenhandel, weiblicher Genitalverstümmelung, Zwangsehe, Polygamie sowie Maßnahmen, die Frauen ihrer Identität berauben (beispielsweise Zwang zum Tragen von Burka, Nikab oder einer Maske), worin das Ziel darin besteht, keinerlei Toleranz walten zu lassen;
- im Falle von Scheidung oder Trennung, insbesondere für wirtschaftlich abhängige Frauen, Maßnahmen wie beispielsweise der direkte Abzug der richterlich festgesetzten Unterhaltsverpflichtungen vom Gehalt oder von Zahlungen durch Dritte bei Selbständigen;
und fordert die Kommission auf
- Untersuchungen über die der geschlechtsbezogenen Gewalt zugrunde liegenden Ursachen durchzuführen und Indikatoren zu entwickeln, um die Anzahl der Opfer zu ermitteln und - vorausgesetzt, eine Rechtsgrundlage wurde festgelegt - einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen vorzulegen;
- so rasch wie möglich vergleichbare und verlässliche Daten über Menschenhandel zusammenzutragen, um die Zahl der Opfer zu verringern, sowie eine Studie über den kausalen Zusammenhang zwischen Prostitutionsgesetzen und Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung sowie Verbreitung bewährter Verfahren, einschließlich Maßnahmen in Bezug auf die Nachfrageseite durchzuführen;
und fordert die Mitgliedstaaten auf:
- eine Meldepflicht für weibliche Genitalverstümmlung, die von Angehörigen des Gesundheitswesens durchgeführt wird, einzuführen und Ärzten, die diese vornehmen, die Approbation zu entziehen;
5. fordert die Kommission auf, die Verabschiedung einer Europäischen Charta der Rechte der Frau zu fördern, die die sich aus den internationalen Verpflichtungen der Mitgliedstaaten, den europäischen Rechtsvorschriften und dem Recht der einzelnen Mitgliedstaaten ergebenden Grundsätze im Bereich der Rechte und der Chancengleichheit zusammenfasst sowie die Einrichtungen und Anlaufstellen auf nationaler, gemeinschaftlicher und internationaler Ebene angibt, an die sich die Frauen, EU-Bürgerinnen oder in der EU wohnende Bürgerinnen, im Falle der Verletzung ihrer Rechte wenden können;
6. fordert die Mitgliedstaaten, die dies noch nicht getan haben, auf, das Zusatzprotokoll gegen das Einschleusen von Migranten auf dem Land-, Luft- und Seeweg zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität („Protokoll von Palermo“) sowie die Konvention des Europarates gegen Menschenhandel ohne weitere Verzögerungen zu ratifizieren und die Richtlinie 2004/81/EG des Rates vom 29. April 2004 über die Erteilung von Aufenthaltstiteln für Drittstaatsangehörige, die Opfer des Menschenhandels sind oder denen Beihilfe zur illegalen Einwanderung geleistet wurde und die mit den zuständigen Behörden kooperieren[20], umzusetzen;
7. ist der Auffassung, dass die Achtung der Rechte der Frau eine den anderen Menschenrechten gleichgestellte grundlegende Voraussetzung im Rahmen der Beitrittsverhandlungen mit den Kandidatenländern ist; fordert die Kommission daher auf, die Daten über Diskriminierungen und Gewalt, deren Opfer Frauen in diesen Ländern sind, zu überwachen und dem Europäischen Parlament und dem Rat mitzuteilen sowie die Teilnahme der Beitrittsländer an den Gemeinschaftsprogrammen PROGRESS und DAPHNE aktiv zu fördern;
8. betont, dass die Achtung der Rechte der Frau eine wesentliche Voraussetzung der Nachbarschaftspolitik und der Außen- und Entwicklungspolitik der EU sein muss – in diesem Zusammenhang:
- empfiehlt im Rahmen dieser Politiken ein stärkeres Engagement der EU für den politischen Dialog mit Drittstaaten und für die Bereitstellung von an die Entwicklung geknüpfter finanzieller Unterstützung im Hinblick auf die Förderung der Geschlechtergleichstellung;
- hebt den besonderen Umstand der Feminisierung der Armut hervor und beharrt darauf, dass das Erreichen der MDG von der Förderung der Geschlechtergleichstellung in allen Altersgruppen abhängt;
- fordert, dass den MDG 2 und 3 und der Förderung der Mädchenbildung auf allen Ebenen sowie der Gewährleistung des gleichberechtigten Zugangs zu Ausbildungsprogrammen besondere Aufmerksamkeit gelten muss, wobei die weibliche Unternehmertätigkeit, insbesondere in KMU, als Mittel zur Verringerung von Armut, zur Verbesserung der Gesundheit und des Lebensstandards wie auch zur Förderung einer tatsächlichen und nachhaltigen Entwicklung zu unterstützen ist;
- verlangt, dass Maßnahmen getroffen werden, um zu verhindern, dass Frauen in Bezug auf Entwicklungsprogramme marginalisiert werden, indem ihnen der gleichberechtigte Zugang zum Arbeitsmarkt, zu dauerhaften und qualitativ besseren Arbeitsplätzen und zu Produktionsmitteln wie Land, Krediten und Technologie garantiert wird;
- fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, als Teil ihrer Politik der Entwicklungszusammenarbeit geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit Frauen besser vertreten sind, indem gewährleistet wird, dass Frauen dieselben Chancen wie Männer haben, und indem ihre Teilnahme in Berufsverbänden sowie politischen Planungs- und Entscheidungsgremien gefördert wird, erforderlichenfalls durch spezifische Quoten;
- fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, innerhalb ihrer Entwicklungsprogramme vorbeugende Methoden zur Bekämpfung von sexueller Gewalt und Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung in Betracht zu ziehen, Maßnahmen zur Verhinderung von Gewalt gegen Frauen zu treffen und medizinische, soziale, rechtliche und psychologische Unterstützung sowohl Frauen, die infolge von Konflikten vertrieben wurden, als auch anderen Migrantinnen zu garantieren;
- fordert die Kommission auf, eine quantitative und qualitative Bewertung der Entwicklungshilfeausgaben und -programme in Drittländern vorzunehmen;
9. fordert die Kommission auf, Maßnahmen zu ergreifen, um das Recht der Frauen auf Gesundheit, einschließlich sexueller und reproduktiver Gesundheit, zu gewährleisten; bekräftigt, dass es von wesentlicher Bedeutung ist, insbesondere für die Bekämpfung von HIV/Aids den Zugang zu Informationen über sexuelle und reproduktive Gesundheit sowie zu Gesundheitsdiensten zu verbessern;
10. ist sich der besonderen Anfälligkeit von Mädchen für Gewalt und Diskriminierung bewusst und fordert verstärkte Anstrengungen, um Mädchen vor allen Formen der Gewalt, einschließlich Vergewaltigung, sexueller Ausbeutung und Rekrutierung in Streitkräfte, zu schützen und politische Maßnahmen und Programme zur Verbesserung des Schutzes der Rechte von Mädchen in und nach Konfliktsituationen zu fördern;
11. fordert die Kommission auf, ihre Verpflichtung einzuhalten, eine Mitteilung mit dem Titel „Ein Ideenkonzept zum Thema Gleichstellung in der Entwicklungszusammenarbeit“ vorzulegen;
12. ersucht die Kommission, für die Abstimmung zwischen der der EU und der UN in Bezug auf die Politik der Chancengleichheit und die Rechte von Mädchen zu sorgen; bekräftigt, wie wichtig es ist, eine enge Zusammenarbeit mit den europäischen und internationalen, regionalen und/oder bilateralen Institutionen, einschließlich der Organe der Vereinten Nationen, zu fördern, um die Gleichstellungsansätze in den Bereichen der Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe insbesondere dadurch zu fördern, dass die Verbindung zwischen dem Aktionsprogramm von Peking und dem Aktionsprogramm von Kairo, dem Übereinkommen über die Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) und dessen Fakultativprotokoll sowie den Millenniumsentwicklungszielen (MDG) verstärkt wird;
13. fordert die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass im Rahmen der Politik zur Unterstützung Afrikas und in den nationalen Entwicklungsstrategien der afrikanischen Länder auf die Ratifizierung und Umsetzung des Maputo-Protokolls in allen afrikanischen Ländern hingewirkt wird, wobei Artikel 5, der die Verurteilung und das Verbot aller Formen von Genitalverstümmelung vorsieht, besondere Aufmerksamkeit gelten muss;
14. begrüßt die Verpflichtung der Kommission, die Umsetzung der oben genannten Resolution 1325 des UN-Sicherheitsrates zu fördern und 2006 Leitlinien zum Gender Mainstreaming in Ausbildungsgängen für Krisenmanagement auszuarbeiten;
15. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, konkrete Initiativen für die Emanzipation und wirtschaftliche und soziale Integration von Immigrantinnen, insbesondere im Rahmen des gemeinsamen Rahmenprogramms für die Integration von Bürgern aus Drittländern, sowie Unterstützungsmaßnahmen im Hinblick auf das Erlernen der Sprache, die Kenntnis der Rechte und Pflichten, die sich aus dem gemeinschaftlichen Besitzstand, den internationalen Übereinkommen, den im Aufnahmeland geltenden Grundsätzen und Gesetzen (darunter das Verbot der Polygamie im Rahmen der Familienzusammenführung) und den Grundwerten der Union ableiten, zu ergreifen, und zwar durch die Planung spezifischer Bildungsmaßnahmen auf dem Gebiet der Chancengleichheit, der Nichtdiskriminierung aus Gründen des Geschlechts und des Gender Mainstreaming, durch Programme zur Bekämpfung der Diskriminierung beim Zugang zur Beschäftigung und am Arbeitsplatz, durch die Unterstützung von unternehmerischen Projekten von Migrantinnen, die die Erhaltung und die Verbreitung des kulturellen Reichtums ihrer Herkunftsländer fördern, sowie durch die Einrichtung und Unterstützung öffentlicher Räume für die Teilhabe von Migrantinnen, in denen diese aktiv vertreten sind;
16. empfiehlt den Mitgliedstaaten und der Kommission, die Finanzierung von Programmen vorzusehen, die in den Herkunftsländern über die Einreise- und Aufenthaltsformalitäten für die Einwanderer in die EU und über die Gefahren der illegalen Einwanderung informieren;
17. fordert die Kommission auf, die ersten Pilotprojekte über die Einbeziehung der Geschlechterdimension in den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union und die Gemeinschaftsprogramme, insbesondere die Strukturfonds, das Siebte Rahmenprogramm der Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration (2007-2013), das Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der Gesundheit und des Verbraucherschutzes (2007-2013) und das Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit (2003-2008) einzuleiten; ist der Auffassung, dass diese Pilotprojekte die Auswirkungen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union auf die Gleichstellung (Querschnittsansatz), die Effizienz von spezifischen Frauenquoten oder -reserven berücksichtigen müssten bzw. dass es von Frauen vorgeschlagene Projekte sein und diese eine Analyse der Schwierigkeiten von Frauen bei der Teilnahme an diesen Programmen (spezifischer Ansatz) umfassen sollten;
18. fordert die Mitgliedstaaten auf, in die nationalen Aktionspläne für Beschäftigung und soziale Integration Maßnahmen aufzunehmen bzw. die Maßnahmen zu verstärken, durch die der gleichberechtigte Zugang von Frauen zum Arbeitsmarkt, gleicher Lohn für gleiche Arbeit und Unternehmensgründungen von Frauen gefördert werden, sowie neue Arbeitsmöglichkeiten im sozialen Bereich und im Gesundheitswesen sowie im Bereich der Personen- und Familiendienstleistungen, in denen vorwiegend Frauen beschäftigt sind, zu ermitteln und zu fördern und dabei den wirtschaftlichen und sozialen Wert dieser Tätigkeiten hervorzuheben und einen Rechtsrahmen vorzusehen, durch den die Qualität der Dienstleistungen, die Anerkennung der sozialen Rechte sowie die Würde derjenigen, die sie erbringen, gewährleistet wird, wie auch dazu beizutragen, das Armutsrisiko zu verringern; ist der Ansicht, dass Frauen aufgrund ihrer ungünstigeren Position im wirtschaftlichen und sozialen Bereich, die durch die im Vergleich zu Männern höhere Arbeitslosenquote und eine niedrigere Entlohnung gekennzeichnet ist, einem größeren Risiko ausgesetzt sind, Opfer von Ausbeutung zu werden, und fordert deshalb strenge Strafen für ausbeuterische Arbeitgeber;
19. fordert die Mitgliedstaaten auf, konkrete Strategien zur Förderung des weiblichen Unternehmertums durchzuführen, unter Nutzung z.B. der von den IKT gebotenen Chancen, und Maßnahmen, mit denen von Frauen geführten Unternehmen der Zugang zu Bankkrediten und Dienstleistungen sowie insbesondere zu Kleinkrediten erleichtert wird, sowie Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmerinnen-Netzwerken zu ergreifen;
20. stellt fest, dass die Schwierigkeiten, mit denen die Mitgliedstaaten und die EU im Bereich der Geschlechtergleichstellung konfrontiert sind, infolge des verstärkten globalen wirtschaftlichen Wettbewerbs und der daraus resultierenden Nachfrage nach immer flexibleren und mobileren Arbeitskräften zunehmen; betont, dass Frauen weiterhin Opfer von sozialer Diskriminierung, Diskriminierung am Arbeitsplatz und anderen Formen der Diskriminierung sind und sie von diesen Anforderungen in der Regel stärker betroffen sind als Männer; weist darauf hin, dass diese Situation die Gleichstellung und das Recht der Frau auf ihre Reproduktionsentscheidung nicht beeinträchtigen darf;
21. fordert die Mitgliedstaaten auf, im Rahmen der Umsetzung der Lissabon-Strategie eine nationale Gleichstellungsbeauftragte („Frau Lissabon“) zu benennen, deren Aufgabe es ist, an der Ausarbeitung und Überprüfung der jeweiligen nationalen Pläne sowie an der Überwachung ihrer Umsetzung teilzunehmen, um die Einbeziehung von Mainstreaming und Gender Budgeting in die in diesen Plänen festgelegten politischen Maßnahmen und Ziele zu fördern;
22. bedauert, dass das Lohngefälle von Frauen und Männern weiterhin 15 % beträgt; fordert die Kommission auf, vorrangig die Richtlinie 75/117/EWG[21] zu überprüfen, und zwar insbesondere in Bezug auf die Bestimmungen im Zusammenhang mit der Arbeitsaufsicht und die bei Diskriminierung zur Verfügung stehenden Rechtsmittel; fordert die Kommission ferner auf, dafür zu sorgen, dass diese Richtlinie so umgesetzt wird, dass Frauen nicht mehr diskriminiert werden, wenn sie aufgrund der Kindererziehungszeiten über eine geringere Berufserfahrung verfügen;
23. fordert die Kommission auf, zusammen mit den Mitgliedstaaten und den Sozialpartnern die Einführung einer Politik im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Privat- und Familienleben und Beruf zu fördern, durch die
- sichergestellt wird, dass für die Kosten der Mutter- bzw. Vaterschaft die Allgemeinheit aufzukommen hat, um diskriminierende Verhaltensweisen am Arbeitsplatz auszumerzen, zu einer Steigerung der Geburtenrate beizutragen und die Erwerbstätigkeit von Frauen zu fördern;
- Sensibilisierungskampagnen durchgeführt und Pilotprojekte gestartet werden, um die ausgewogene Teilhabe von Männern und Frauen am Berufs- und Familienleben zu erleichtern;
- im Rahmen der Barcelona-Ziele die Zugänglichkeit und Flexibilität der Pflege- und Betreuungsdienste für pflegebedürftige Personen (Kinder, Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen) verbessert werden, indem Mindestvorgaben für Pflege und Betreuung, auch nachts geöffnete Einrichtungen, festgelegt werden, um den Erfordernissen von Beruf und Familienleben gerecht zu werden;
- Väter und männliche Mitbewohner ermutigt werden, bestehende flexible Arbeitszeitmodelle zu nutzen und Pflichten im Haushalt und in der Familie wahrzunehmen, beispielsweise durch die Festschreibung einer Anfangsform des obligatorischen Vaterschaftsurlaubs und durch Einleitung der erwarteten Überprüfung der Richtlinie 96/34/EG des Rates[22];
- alternative Methoden festgelegt werden, um zu garantieren, dass die Renten von Frauen sichergestellt sind, wenn ihre berufliche Laufbahn keine angemessene Rente bietet, weil sie zu kurz war oder aufgrund umfassenderer Familienpflichten unterbrochen wurde;
- bewährte Verfahren in Bezug auf Einkommenssteuerabschläge zugunsten junger berufstätiger Mütter verbreitet werden, in der Überzeugung, dass Nachlässe bei der Körperschaftssteuer erlaubt werden sollten, damit Unternehmen, die Kindertagesstätten am Arbeitsplatz einrichten, begünstigt werden;
24. fordert die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Analyse der geschlechterbezogenen Auswirkungen bei der Überprüfung oder der Ausarbeitung von EU-Rechtsvorschriften, wie z.B. bei der Richtlinie 93/104/EG, angemessen berücksichtigt wird, und angemessene Maßnahmen zu ergreifen, wenn wie im Falle dieser Richtlinie nachteilige geschlechtsspezifische Auswirkungen zu erwarten sind; fordert den Rat auf, opt-out-Vereinbarungen in Bezug auf diese Richtlinie zu beenden, da diese für Frauen nachteiliger sind als für Männer und eine Vereinbarung von Berufs- und Familienleben erschweren;
25. fordert die Kommission auf, das Ergebnis der Konferenz über Männer und Geschlechtergleichstellung, die vom finnischen EU-Ratsvorsitz organisiert wurde, sowie die Rolle der Männer bei der Verwirklichung der Geschlechtergleichstellung zu berücksichtigen;
26. fordert die Kommission auf, unter Heranziehung der Arbeiten des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen und auf der Grundlage der von der Datenbank Entscheidungsfindung[23] ermittelten Fortschritte bewährte Verfahren auf internationaler, nationaler oder regionaler Ebene zu bewerten, die die Teilhabe von Frauen an Entscheidungsprozessen ermöglichen, und deren Verbreitung und Anwendung zu fördern, insbesondere durch Unterstützung eines Netzwerks von Frauen in Entscheidungsprozessen;
27. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, klare Ziele und Zeitpläne zu formulieren und auch umzusetzen, um die Teilhabe der Frauen an allen Formen der Beschlussfassung zu erhöhen und sicherzustellen, dass sie im politischen Leben stärker vertreten sind;
28. hält es für die wichtig, die Beteiligung von Frauen an Wissenschaft und Forschung zu fördern; hält es daher für notwendig, politische Maßnahmen und Instrumente vorzusehen, durch deren Zusammenwirken ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis und Spitzenleistungen in wissenschaftlichen Laufbahnen sichergestellt werden;
29. ist der Auffassung, dass die Präsenz von Frauen in wissenschaftlichen Karrieren auch dadurch gefördert werden soll, dass vertragliche Vereinbarungen wie Stipendien oder Teilzeitarbeit zur Förderung der Vereinbarkeit von Privat- und Familienleben und Beruf vorgesehen werden;
30. ist der Auffassung, dass die Verbreitung positiver Beispiele durch die Medien sowohl über die Rolle der Frau in der Gesellschaft als auch über ihre Leistungen in allen Bereichen, die hervorgehoben werden sollten, um ein positives Bild von Frauen zu schaffen und die Beteiligung anderer Frauen und von Männern an der Verwirklichung der Gleichstellung und der Vereinbarkeit von Familien- und Berufsleben zu fördern, ein wirksames Instrument darstellt, um die negativen Stereotype zu bekämpfen, mit denen Frauen zu kämpfen haben; fordert daher die Kommission auf, Initiativen, beispielsweise im Rahmen des Programms Media 2007, vorzusehen, durch die die Medien z.B. durch ständige Konsultationsforen mit den Medienbetreibern für die von ihnen verbreiteten Stereotypen sensibilisiert werden und die Chancengleichheit gefördert wird, insbesondere im Hinblick auf Information und Sensibilisierung junger Männer und Frauen;
31. fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zur Eliminierung der Geschlechtsstereotypen zu ergreifen, insbesondere auf dem Arbeitsmarkt, und die Präsenz von Männern in Sektoren und Positionen voranzutreiben, die hauptsächlich von Frauen eingenommen werden, wie beispielsweise in Grundschulen und Kinderbetreuungseinrichtungen;
32. fordert die Kommission nachdrücklich auf, sich im Sinne der jüngsten Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften im Fahrplan auch mit den Rechten und Problemen von Transsexuellen zu befassen;
33. fordert die Kommission auf, für Kommissionsmitglieder und hochrangige Beamte und im Rahmen von Managementtrainings für europäische Beamte den Pflichtbesuch eines Seminars zum Thema Gender Mainstreaming und allgemeine Sensibilisierung für Geschlechterfragen vorzusehen;
34. fordert die Kommission auf, in allen offiziellen Dokumenten und für die Verdolmetschung in alle Amtssprachen der Europäischen Union die Verwendung von nicht nach Geschlecht diskriminierenden Formulierungen zu fördern, die in der Lage sind, alle betroffenen Kulturen einzuschließen;
35. fordert die europäischen Institutionen und Agenturen auf, die Gleichstellung der Geschlechter auf Verwaltungsebene zu fördern und Parität zwischen Männern und Frauen bei Personaleinstellungen und Ernennungen, vor allem bei hochrangigen Posten, anzustreben;
36. ersucht die Kommission, im Jahresbericht über Chancengleichheit für Männer und Frauen in der Europäischen Union dem Fahrplan ein Extrakapitel zu widmen und darin über die diesbezüglichen Fortschritte zu berichten;
37. fordert die Kommission auf, den zuständigen Ausschuss bzw. die zuständigen Ausschüsse des Europäischen Parlaments u.a. durch öffentliche Länderberichte über die Überwachung der Fortschritte des Fahrplans zu informieren;
38. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung, dem Rat, der Kommission, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen sowie den für Chancengleichheit auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene zuständigen ausführenden und gewählten Gremien zu übermitteln.
- [1] ABl. C 104 vom 3.5.2006, S. 19.
- [2] ABl. L 17 vom 19.1.2001, S. 22.
- [3] ABl. C 223 vom 8.8.2001, S. 153.
- [4] ABl. C 59 vom 23.2.2001, S. 258.
- [5] ABl. C 320 E vom 15.12.2005, S. 247.
- [6] ABl. L 205 vom 6.8.2005, S. 21.
- [7] ABl. C 287 E vom 24.11.2006, S. 323.
- [8] ABl. C 102 E vom 28.4.2004, S. 492.
- [9] ABl. C 97 E vom 22.4.2004, S. 566.
- [10] ABl. C 288 E vom 25.11.2006, S. 66.
- [11] ABl. C 287 E vom 24.11.2006, S. 75.
- [12] Angenommene Texte, P6_TA(2006)0437.
- [13] UNIFEM-Daten zufolge hat mindestens jede dritte Frau im Laufe ihre Lebens in irgendeiner Form Gewalt erlitten.
- [14] Auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass in 85% der Fälle das Familienoberhaupt in Einelternfamilien eine Frau ist.
- [15] Siehe u.a. die Arbeiten der OECD, des UNIFEM, der Weltbank, des Commonwealth-Sekretariats für Chancengleichheit sowie die Studien und Projekte des Europarats, des Nordischen Ministerrats oder des Ministeriums für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten der Niederlande.
- [16] Richtlinie 86/613/EWG des Rates vom 11. Dezember 1986 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern von Frauen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit – auch in der Landwirtschaft – ausüben, sowie über Mutterschutz.
- [17] Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom 12. Juni 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit.
- [18] Richtlinie 92/85/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz.
- [19] Richtlinie 2003/41/EG des Europäischen Parlaments vom 3. Juni 2003 über die Tätigkeit und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung.
- [20] ABl. L 261 vom 6.8.2004, S. 19.
- [21] Richtlinie 75/117/EWG des Rates vom 10. Februar 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen.
- [22] Richtlinie 96/34/EG des Rates vom 3. Juni 1996 zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Elternurlaub.
- [23] Projekt der GD Beschäftigung und Soziales der Kommission, in dessen Rahmen Daten betreffend die Teilhabe von Frauen an Entscheidungsprozessen (politische Institutionen, öffentliche Verwaltungen, Sozialpartner und wichtigste Nichtregierungsorganisationen) gesammelt und analysiert werden.
Url-Adresse: http://ec.europa.eu/employment_social/women_men_stats/index_en.htm
BEGRÜNDUNG
A. DER FAHRPLAN
Der von der Kommission vorgeschlagene Fahrplan für die Gleichstellung der Geschlechter[1] für den Zeitraum 2006-2010 legt sechs Aktionsschwerpunkte fest, die in mehrere zentrale Aktionen unterteilt sind. Er umfasst zwei Anhänge, einen mit den zur Überwachung der Fortschritte zu entwickelnden Indikatoren und den anderen mit den für die Gleichstellung zuständigen Dienststellen und Ausschüssen der Kommission.
Die Kommission hat eine Folgenabschätzung des Fahrplans[2] vorgenommen, die den derzeitigen Stand der Gleichstellung in Europa in Bezug auf die Aktionsschwerpunkte dieses Fahrplans aufzeigt.
Das Dokument der Kommission sieht eine Verbesserung der Entscheidungsstrukturen durch die Stärkung der internen Strukturen der Kommission und die Errichtung des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen vor, um die Einbeziehung der Geschlechterdimension in alle Politikbereiche der Gemeinschaft zu fördern.
1. Aktionsschwerpunkte:
1. Gleiche wirtschaftliche Unabhängigkeit für Frauen und Männer:
a) Erreichung der Ziele der Lissabon-Strategie,
b) Förderung der Unternehmensgründung durch Frauen,
c) Gleichstellung beim Sozialschutz und in der Armutsbekämpfung,
d) Berücksichtigung der Geschlechterdimension im Gesundheitswesen,
e) Bekämpfung von Mehrfachdiskriminierung vor allem von Immigrantinnen und weiblichen Angehörigen ethnischer Minderheiten.
2. Bessere Vereinbarkeit von Beruf, Privat- und Familienleben:
a) flexible Arbeitsregelungen sowohl für Frauen als auch für Männer,
b) Ausbau der Betreuungsangebote,
c) bessere Vereinbarkeit sowohl für Frauen als auch für Männer.
3. Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern am Entscheidungsprozess:
a) Frauen in der Politik,
b) Frauen in wirtschaftlichen Entscheidungsprozessen,
c) Frauen in Wissenschaft und Technik.
4. Bekämpfung geschlechterbezogener Gewalt und geschlechterbezogenen Menschenhandels:
a) Bekämpfung geschlechterbezogener Gewalt,
b) Bekämpfung des Menschenhandels.
5. Abbau von Geschlechterstereotypen in der Gesellschaft:
a) gegen Geschlechterstereotype in Bildung, Ausbildung und Kultur,
b) gegen Geschlechterstereotype am Arbeitsmarkt,
c) gegen Geschlechterstereotype in den Medien.
6. Förderung der Geschlechtergleichstellung außerhalb der EU:
a) Durchsetzung des EU-Rechts in Beitritts-, Kandidaten- und potenziellen Kandidatenländern[3],
b) Förderung der Gleichstellung in der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP), der Außen- und Entwicklungspolitik.
2. Folgenabschätzung
In der Folgenabschätzung der Kommission wird ausdrücklich eingeräumt, dass es unmöglich ist, die Auswirkungen der vorgeschlagenen Maßnahmen im Voraus abzuschätzen, und es wird sich daher darauf beschränkt, die für die Erstellung des Fahrplans erforderliche Dokumentation in einem einzigen Text zusammenzufassen.
B. DIE VORANGEGEANGENE RAHMENSTRATEGIE
Die Rahmenstrategie der Gemeinschaft für die Gleichstellung von Frauen und Männern für den Zeitraum 2001-2005 legt ebenfalls Aktionsschwerpunkte und zentrale Aktionen fest. Ein Programm zur finanziellen Unterstützung der Strategie wurde vom Rat im Rahmen des Konsultationsverfahrens mit dem Parlament angenommen.
1. Vorrangige Ziele:
- Förderung der Geschlechtergleichstellung im Wirtschaftsleben,
- Förderung einer gleichen Beteiligung und Vertretung,
- Förderung eines gleichen Zugangs zu sozialen Rechten sowie eines gleichen Genusses der sozialen Rechte für Frauen und Männer,
- Förderung der Geschlechtergleichstellung in Bezug auf die Rechte als Bürgerinnen und Bürger,
- Förderung der Veränderung von Geschlechterrollen und Stereotypen.
2. Bewertung:
Die Kommission hat eine Halbzeitbewertung des Programms zur Unterstützung der Rahmenstrategie[4] vorgenommen, die auch bei der Folgenabschätzung für den Fahrplan herangezogen wurde. Diese Bewertung beschränkt sich darauf, die bis 2004 im Rahmen des Programms durchgeführten Tätigkeiten aufzuzählen.
Die Analyse, auf die sich die Folgenabschätzung (die von externen Sachverständigen[5] bei der Kommission durchgeführt wurde) stützt, enthält außerdem eine Reihe von Empfehlungen: Verbesserung der Klarheit und Wirkung des Programms der Rahmenstrategie, Verbesserung der Synergien zwischen den verschiedenen Schwerpunkten, Verbesserung der Verbreitung der positiven Ergebnisse und bewährten Verfahren.
In de Empfehlungen wird klar auf die Notwendigkeit hingewiesen, den Programmplanungs-, Durchführungs- und Bewertungszyklus in der Kommission zu verbessern. Diese Verbesserung wird von der Berichterstatterin als vorrangig erachtet.
C. VORRANGIGE THEMEN DES BERICHTS
Ansatz: Fangen wir bei den Rechten an!
Die Berichterstatterin schlägt vor, die Grundrechte der Frau ins Zentrum des Fahrplans zu rücken, um die europäischen Bürger zu ermuntern, sich das Konzept der Geschlechtergleichstellung zu eigen zu machen. Die Politik der Gemeinschaft zur Verwirklichung der Chancengleichheit ist nicht nur aus den im Vertrag festgelegten Zuständigkeiten hervorgegangen, sondern ist vor allem die Antwort auf das Erfordernis der Achtung der Menschenrechte der Frau. Dieser Ansatz zielt darauf ab, der Union und den Mitgliedstaaten einen neuen politischen Impuls zu geben und eine klare Definition von Gender Mainstreaming, d.h. eine instrumentale Methodik in Bezug auf die Achtung der Grundrechte, an die Hand zu geben.
In dieser Perspektive wird der Fahrplan zu einem Handlungs- und Vorschlagsinstrument zur Erreichung einer „tatsächlichen“ Gleichstellung von Frauen und Männern, deren Grundlage die Achtung der Grundrechte bildet.
Der erste Schritt in dieser Richtung ist die Bewertung der Umsetzung der in dem Vorschlag aufgeführten Richtlinien; diese Bewertung ist erforderlich, um ein korrektes Bild des Phänomens der Diskriminierung, seines Ausmaßes, seiner Umrisse, der verschiedenen von den Mitgliedstaaten ermittelten Lösungen und seiner Besonderheiten zu zeichnen.
Die Aufmerksamkeit gilt vor allem den zugewanderten Frauen, die oft den schwersten Formen der Diskriminierung ausgesetzt sind, die ihre vollständige Integration und den Zugang zu lebenswichtigen Dienstleistungen wie Gesundheit und Bildung noch weiter erschweren. Die Berichterstatterin schlägt vor, die Anstrengungen zu konzentrieren und Wissen als Instrument der Emanzipation einzusetzen. Wissen, das, wie zu wünschen ist, eine obligatorische Forderung wird, die es ermöglicht, diesen Frauen zumindest das Bewusstsein ihrer unveräußerlichen Rechte und die Kenntnis der Sprache zu vermitteln.
Gender Budgeting
Gender Budgeting ist die zweckmäßigste, aber am wenigsten genutzte Form der Umsetzung der Chancengleichheit in der staatlichen Politik, die grundlegende Voraussetzung für die Chancengleichheit auf europäischer Ebene. In dieser Sicht darf sich der Fahrplan nicht darauf beschränken, Machbarkeitsstudien zu planen, die im Übrigen bereits von dem Beratenden Ausschuss für Chancengleichheit durchgeführt wurden, sondern muss konkrete Pilotprojekte in die Wege leiten und eine einzige zentrale Stelle für die Gender Budgeting-Initiativen vorschlagen, die eine einheitliche Verbreitung von bewährten Verfahren gewährleistet.
Lissabon-Strategie und Vereinbarkeit von Privat- und Familienleben und Beruf
Die Zunahme der Frauenbeschäftigung ist eine wesentliche Voraussetzung für die Erreichung der Ziele von Lissabon, doch zur Förderung des Eintritts der Frauen in und ihr Verbleiben auf dem Arbeitsmarkt ist es erforderlich, die noch bestehenden Formen der Diskriminierung, wie das Lohngefälle, die ungleiche Anwendung der Rentensysteme, die geringe Beteiligung von Männern an den familiären Pflichten, zu beseitigen.
Die Berichterstatterin schlägt daher vor, einen Gesamtansatz anzuwenden, der ausgehend von der Lissabon-Strategie alle Aspekte berücksichtigt, unter denen sich Diskriminierung äußern kann, und zwar von der Ausbildung bis zu den Renten. Maßnahmen wie die Überprüfung der Richtlinie zum gleichen Entgelt, der Richtlinie zum Elternurlaub sowie neue Ziele für die Pflege- und Hilfsdienste für pflegebedürftige Personen können einerseits den Zugang zur Beschäftigung fördern und andererseits beispielsweise durch die Vereinbarkeit das Verbleiben im Arbeitsmarkt gewährleisten.
Auch zu diesem Zweck schlägt die Berichterstatterin vor, dass jeder Mitgliedstaat eine nationale Gleichstellungsbeauftragte, „Frau Lissabon“, benennt, die im Rahmen der Umsetzung und Überprüfung der Strategie dafür Sorge trägt, dass Gender Mainstreaming in den Durchführungspolitiken tatsächlich gewährleistet ist und die Gleichstellung auf politischer Ebene stets berücksichtigt wird.
Teilhabe und Stereotype
Die Initiative der GD Beschäftigung und Soziales der Kommission, eine Datenbank über die Teilhabe von Frauen an den Entscheidungsprozessen einzurichten, ist ein erster konkreter Schritt, um die Annahme dahingehender gemeinschaftlicher und nationaler Initiativen zu fördern.
Die zur Verfügung stehenden Daten zeigen sehr heterogene Szenarien mit sehr unterschiedlichen Prozentsätzen für die einzelnen Staaten und Sektoren. Die Berichterstatterin fordert daher die Kommission auf, entsprechende Maßnahmen anzunehmen, durch die der Austausch bewährter Verfahren zwischen Mitgliedstaaten, aber auch der Dialog mit außereuropäischen Gesprächspartnern, die wirksame Lösungen zur Erhöhung der Frauenpräsenz in den Entscheidungsgremien gefunden haben, gefördert wird. Die Kommission ist aufgefordert, sich um eine Bewertung, Verbreitung und Synthese zu bemühen, um sicherzustellen, dass die europäische Bevölkerung tatsächlich auf allen Ebenen, in allen Ländern der Union, in den Entscheidungsgremien (betriebliche, gewählte oder ausführende Gremien) und in den europäischen Institutionen adäquat vertreten ist.
STELLUNGNAHME des Entwicklungsausschusses (7.11.2006)
für den Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter
zu dem Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010
(2006/2132(INI))
Verfasserin der Stellungnahme: Elena Valenciano Martínez-Orozco
VORSCHLÄGE
Der Entwicklungsausschuss ersucht den federführenden Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. begrüßt das Engagement der Kommission, die Gleichstellungsagenda durch die Intensivierung der Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten und anderen Akteuren voranzubringen und deren Umsetzung und die Tätigkeiten der Frauenorganisationen und
-netzwerke zu fördern;
2. fordert die Kommission auf, ihre Verpflichtung einzuhalten, 2006 eine Mitteilung mit dem Titel „Ein Ideenkonzept zum Thema Gleichstellung in der Entwicklungszusammenarbeit“ vorzulegen;
3. begrüßt die Verpflichtung der Kommission, die Umsetzung der Resolution 1325/2000 des UN-Sicherheitsrates betreffend Frauen und Frieden und Sicherheit zu fördern und 2006 Leitlinien zum Gender Mainstreaming in Ausbildungsgängen für Krisenmanagement auszuarbeiten;
4. fordert die Kommission auf, eine quantitative und qualitative Bewertung der Entwicklungshilfeausgaben und -programme in Drittländern vorzunehmen und eine Bilanz der Ergebnisse betreffend die Rahmenstrategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern für den Zeitraum 2001-2005 zu ziehen, und dringt darauf, dass die Ergebnisse öffentlich gemacht werden;
5. bekräftigt, wie wichtig es ist, eine enge Zusammenarbeit mit den europäischen und internationalen, regionalen und/oder bilateralen Institutionen, einschließlich der Organe der Vereinten Nationen, zu fördern, um die Gleichstellungsansätze in den Bereichen der Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe insbesondere dadurch zu fördern, dass die Verbindung zwischen der Aktionsplattform von Peking und dem Aktionsprogramm von Kairo, dem Übereinkommen über die Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) und dessen Fakultativprotokoll sowie den Millenniums-Entwicklungszielen (MDG) verstärkt wird;
6. weist auf die Notwendigkeit hin, die systematische Einbeziehung der Geschlechterperspektive als eine Strategie, durch die die Eigenverantwortung der Frauen geweckt und die Gleichstellung der Geschlechter erreicht werden kann, zu unterstützen und Gender Mainstreaming in allen grundlegenden Politikfeldern im Bereich der Zusammenarbeit, der Entwicklung und der humanitären Hilfe zu fördern; weist nachdrücklich darauf hin, wie wichtig es ist, die Gleichstellung der Geschlechter als Querschnittsaufgabe im Rahmen der Entwicklungsfinanzierung der Gemeinschaft zu fördern;
7. hebt den besonderen Umstand hervor, dass Frauen einem größeren Armutsrisiko ausgesetzt sind, und weist nachdrücklich darauf hin, dass für die Erreichung der MDG die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter in allen Altersgruppen, die Verbesserung der Situation der Frau und ihre Emanzipation unabdingbare und wesentliche Voraussetzungen sind, um zur Eindämmung von Armut, Hunger und Unterernährung beizutragen, und weist darauf hin, wie wichtig es ist, eine tatsächliche und nachhaltige Entwicklung in den Entwicklungsländern zu fördern;
8. fordert, dass den MDG 2 und 3 besondere Aufmerksamkeit gewidmet und die Bildung für Mädchen auf allen Ebenen gefördert wird, die ein unerlässliches Mittel darstellt, um die Produktivität zu steigern und die Armut zu mindern, die gesundheitliche Situation und das Wohlergehen ihrer Familien zu verbessern und um zur nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaften beizutragen;
9. fordert die Kommission auf, Maßnahmen zu ergreifen, um das Recht der Frauen auf Gesundheit, einschließlich sexueller und reproduktiver Gesundheit, zu gewährleisten; bekräftigt, dass es von wesentlicher Bedeutung ist, insbesondere für die Bekämpfung von HIV/Aids den Zugang zu Informationen über sexuelle und reproduktive Gesundheit sowie zu Gesundheitsdiensten zu verbessern;
10. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, im Rahmen ihrer Politik der Entwicklungszusammenarbeit geeignete Maßnahmen zur Förderung einer besseren Vertretung der Frauen zu ergreifen, indem sie dafür Sorge tragen, dass Frauen die gleichen Chancen wie Männer erhalten, und ihre Beteiligung in Berufsverbänden und politischen Entscheidungs- und Planungsinstanzen – falls erforderlich durch spezifische Quoten – fördern, die deren Teilhabe am politischen Leben auf allen Ebenen gewährleisten;
11. weist nachdrücklich darauf hin, dass die Beteiligung von Frauen in den Medien und in Plattformen der öffentlichen Meinung gefördert werden muss, damit diese in stärkerem Maße an der Entwicklung teilhaben und ihren Beitrag dazu leisten;
12. weist auf die Notwendigkeit hin, Frauen, die in den Entwicklungsprogrammen noch allzu oft eine untergeordnete Rolle spielen, zu ermöglichen, ihre und die Situation ihrer gesamten Familie dadurch zu verbessern, dass ihnen der gleiche Zugang zum Arbeitsmarkt und zu einem dauerhaften und qualitativ besseren Arbeitsplatz sowie zu den Produktionsmitteln, einschließlich Grund und Boden und Kredite und der Technologie, durch eine geeignete finanzielle und technische Unterstützung gewährleistet wird; hebt die positive Rolle von Kleinstkrediten für die Stärkung der Position der Frauen hervor und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zu treffen, um deren Inanspruchnahme zu fördern;
13. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen für eine größere Chancengleichheit beim Zugang zu Ausbildungsprogrammen und Schulungsdiensten zu fördern und diese auf von Frauen geleitete Produktionstätigkeiten, insbesondere Klein- und Mittelbetriebe (KMU), auszurichten;
14. weist nachdrücklich darauf hin, dass Rat und Kommission die Geschlechterthematik regelmäßig und systematisch in ihren Sitzungen sowie im Rahmen des politischen Dialogs mit Drittländern behandeln und sich dabei auf die Demokratie- und Menschenrechtsklausel bei schwerwiegenden Verletzungen der Frauenrechte berufen müssten;
15. ist der Auffassung, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern nicht an den Grenzen Halt machen darf, sondern dass die Einhaltung und der Schutz der Menschenrechte von Migranten, Wanderarbeitnehmern und ihren Familien gewährleistet werden müssen; bedauert, dass die Kommission die Geschlechterperspektive in ihrer Mitteilung mit dem Titel „Migration und Entwicklung: Konkrete Leitlinien“ nicht berücksichtigt hat, und fordert, dass den geschlechtsspezifischen Aspekten bei ihrer Umsetzung und Weiterentwicklung Rechnung getragen wird;
16. empfiehlt den Mitgliedstaaten und der Kommission, die Finanzierung von Programmen vorzusehen, die in den Herkunftsländern über die Einreise- und Aufenthaltsformalitäten für die Einwanderer in die EU und über die Gefahren der illegalen Einwanderung informieren;
17. fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre konsularischen und diplomatischen Strukturen zu verstärken, um die Einwanderungserfordernisse besser handhaben zu können, und der Geschlechterperspektive bei der Erteilung von besonderen Visa für Frauen, die in ihren Herkunfts- oder Wohnsitzländern geschlechterbezogener Verfolgung oder Gewalt ausgesetzt sind, Rechnung zu tragen;
18. fordert die Mitgliedstaaten auf, spezifische entwicklungspolitische Maßnahmen und Programme zu entwickeln, um zu gewährleisten, dass weiblichen Opfern von konfliktbedingten Vertreibungen und anderen Migrantinnen ärztliche, soziale, gerichtliche und psychologische Hilfe gewährt wird;
19. betont, dass die Kommission Maßnahmen prüfen muss, um Gewalt gegen Asylbewerberinnen und Migrantinnen in den Herkunftsländern zu verhindern oder gar nicht erst aufkommen zu lassen, ungeachtet der Tatsache, ob es Frauen sind, die von ihrer Familie oder ihrem Ehemann bedroht oder häufig verstoßen werden, oder Frauen, die einer Form von gesellschaftlicher Gewalt infolge der Auferlegung diskriminierender moralischer oder religiöser Normen ausgesetzt sind;
20. betont die Notwendigkeit, Maßnahmen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit, die auf die Entwicklung einer Präventionsmethodik zur Bekämpfung von geschlechterbezogener Gewalt und Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung abzielen, zu verstärken und die Umsetzung solcher Methoden zu überwachen;
21. ist sich der besonderen Anfälligkeit von Mädchen für Gewalt und Diskriminierung bewusst und fordert verstärkte Anstrengungen, um Mädchen vor allen Formen der Gewalt, einschließlich Vergewaltigung, sexueller Ausbeutung und Rekrutierung in Streitkräfte, zu schützen und politische Maßnahmen und Programme zur Verbesserung des Schutzes der Rechte von Mädchen in und nach Konfliktsituationen zu fördern;
22. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten zur Durchführung von Programmen auf, die traditionellen Gewohnheiten und Praktiken, insbesondere Genitalverstümmelungen, Früh- und Zwangsehen und Ehrenverbrechen, die die Gesundheit von Frauen gefährden, ein Ende setzen sollen;
23. ist der Ansicht, dass die Tatsache, dass die in dem Fahrplan beschriebenen Maßnahmen auf einer Politik beruhen, die den Gesetzen des Marktes Vorrang einräumt und sich auf die Erlangung eines Wettbewerbsvorteils für die EU in der globalisierten Wirtschaft konzentriert, dazu führen wird, dass die Förderung der Geschlechtergleichstellung auch weiterhin nur eine untergeordnete Rolle spielt; bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass Maßnahmen, die sich auf die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der EU konzentrieren, wahrscheinlich den Interessen der Frauen in den Entwicklungsländern schaden werden;
24. fordert die Kommission auf, der Zuwanderung von Frauen sowie der Lage der Migrantinnen in Europa besonderes Augenmerk zu widmen; unterstreicht, dass besondere Maßnahmen zur Erleichterung ihrer Eingliederung in die Aufnahmegesellschaft getroffen werden müssen.
VERFAHREN
Titel |
Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010 |
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Verfahrensnummer |
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Federführender Ausschuss |
FEMM |
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Stellungnahme von |
DEVE |
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Datum der Bekanntgabe im Plenum |
15.6.2006 |
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Verfasser(in) der Stellungnahme |
Elena Valenciano Martínez-Orozco |
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Datum der Benennung |
11.7.2006 |
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Prüfung im Ausschuss |
3.10.2006 |
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Datum der Annahme |
6.11.2006 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: 14 –: 0: |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Margrete Auken, Margrietus van den Berg, Danutė Budreikaitė, Filip Kaczmarek, Luisa Morgantini, Elena Valenciano Martínez-Orozco, Anna Záborská |
||||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Fiona Hall, Jan Jerzy Kułakowski, Manolis Mavrommatis |
||||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
Joan Calabuig Rull, Antolín Sánchez Presedo, María Sornosa Martínez, Luis Yañez-Barnuevo García |
||||||
STELLUNGNAHME des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (11.10.2006)
für den Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter
zu einem Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010
(2006/2132 (INI))
Verfasserin der Stellungnahme: Gabriele Zimmer
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten ersucht den federführenden Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. stimmt der Auffassung zu, dass die Gleichstellung der Geschlechter ein Grundrecht und gemeinsamer Wert der EU ist, stellt jedoch fest, dass trotz deutlicher Fortschritte in diesem Bereich nach wie vor viele Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern bestehen;
2. stimmt der Auffassung zu, dass die Gleichstellung der Geschlechter ein Grundrecht und grundlegender Wert der EU ist; stellt jedoch fest, dass trotz deutlicher Fortschritte in diesem Bereich nach wie vor viele Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern bestehen; stellt fest, dass Frauen, insbesondere aufgrund ihrer ungünstigeren Position im wirtschaftlichen und sozialen Bereich, der im Vergleich zu Männern höheren Arbeitslosenquote und einer niedrigeren Entlohnung einem größeren Risiko ausgesetzt sind, Opfer von Ausbeutung zu werden, und fordert deshalb strenge Strafen für ausbeuterische Arbeitgeber;
3. betont, dass die Einhaltung der EU- Rechtsvorschriften über die Gleichstellung von Mann und Frau, die effiziente Nutzung der Strukturfonds und neue Finanzierungsmechanismen einen Beitrag zur Verbesserung von Ausbildung und Beschäftigungslage und sowie zur Förderung des Unternehmergeistes leisten können;
4. ist der Auffassung, dass die europäischen Institutionen mehr über die auf europäischer Ebene entwickelte Politik für die Geschlechtergleichstellung und die Rechte der Frauen und über die aufgrund dieser Politik ermöglichten Fortschritte reden müssten;
5. schlägt vor, dass die Mitgliedstaaten eine Beschäftigungsstrategie für Frauen entwickeln, indem sie Hindernisse für den Zugang von Frauen zum Arbeitsmarkt beseitigen, die die Voraussetzungen für die Zahlung von gleichem Entgelt für gleiche Arbeit verbessern und Maßnahmen gegen Diskriminierungen bei den Renten ergreifen, die dadurch entstehen, dass Frauen aufgrund von Mutterschafts- oder Elternurlaub ihre Berufstätigkeit unterbrechen müssen;
6. pocht auf die grundlegende Rolle der europäischen und nationalen Institutionen bei der Förderung einer auf Geschlechtergleichstellung gegründeten Gesellschaft; fordert die nationalen Institutionen auf, Informations- und Sensibilisierungskampagnen zu allen Themen im Zusammenhang mit den Geschlechterbeziehungen durchzuführen (im Hinblick auf Beruf, Familie und Politik, Gesundheit und die Bekämpfung sämtlicher Formen der Gewalt gegenüber Frauen, einschließlich des Frauenhandels);
7. betont, dass die Unternehmen, die eine wesentliche Rolle in Bezug auf die wirtschaftliche Entwicklung und die Schaffung von Arbeitsplätzen spielen, im Rahmen ihrer sozialen Verantwortung dazu beitragen müssen, die Diskriminierungen, denen Frauen häufig zum Opfer fallen, zu beseitigen, und zwar insbesondere jene, die den Zugang zum Arbeitsplatz, Bildung und Berufsausbildung sowie Karriere betreffen; betont ferner die bedeutende Rolle der Sozialpartner und des sozialen Dialogs;
8. erinnert daran, dass die Verknüpfung von wirtschaftlicher Wettbewerbsfähigkeit mit sozialer Gerechtigkeit das Kernstück des europäischen Entwicklungsmodells darstellt;
9. stellt fest, dass die Herausforderungen, mit denen die Mitgliedstaaten und die EU im Bereich der Geschlechtergleichstellung konfrontiert sind, infolge des verstärkten globalen wirtschaftlichen Wettbewerbs und der daraus resultierenden Nachfrage nach immer flexibleren und mobileren Arbeitskräften zunehmen; betont, Frauen weiterhin Opfer von sozialer Diskriminierung, Diskriminierung am Arbeitsplatz und anderen Formen der Diskriminierung sind und sie von diesen Anforderungen wahrscheinlich stärker betroffen sind als Männer; weist darauf hin, dass diese Situation die Gleichstellung und das Recht der Frau auf ihre Reproduktionsentscheidung nicht beeinträchtigen darf;
10. stellt fest, dass die Herausforderungen der demographischen Veränderungen besser bewältigt werden könnten, wenn Frauen einen umfassenderen Zugang zum Arbeitsmarkt hätten, und zwar auf der Grundlage flexibler Arbeitszeiten in Verbindung mit Arbeitsplatzsicherheit, sozialer Sicherheit, Bildungschancen und garantierten und erschwinglichen Kinderbetreuungseinrichtungen, die ein ausgewogeneres Verhältnis von Berufs- und Privatleben ermöglichen und die Beschäftigungschancen für Frauen erhöhen
11. weist darauf hin, dass die Teilhabe von Frauen im Forschungssektor, in der Wissenschaft und im Technologiesektor zu mehr Innovation beitragen kann;
12. unterstützt die in der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Ein Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern“ (KOM(2006)0092) (im Folgenden „Fahrplan“) vorgeschlagenen zentralen Aktionen in den sechs Schwerpunktbereichen, also im Bereich der Verwirklichung der wirtschaftlichen Unabhängigkeit für Frauen wobei die entscheidende Rolle der Verwendung der Sozialmittel für die Ausbildung, insbesondere im gesamten Bereich der neuen Technologien unterstrichen wird, um die Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben zu erreichen, ferner Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen, Bekämpfung der geschlechterbezogenen Gewalt und des geschlechterbezogenen Menschenhandels mit besonderem Augenmerk auf Sklavenarbeit, Abbau von Geschlechterstereotypen in der Gesellschaft und Förderung der Geschlechtergleichstellung außerhalb der EU; erwartet daher von der Kommission, mittels eines Austauschs von bewährten Verfahren, Unterstützung von Forschungsergebnissen und Folgemaßnahmen eine stärkere Sensibilisierung für diese Frage; ist indes der Ansicht, dass zur Sicherstellung der Wirksamkeit dieser Maßnahmen die Wirtschafts- und Sozialpolitik der EU dafür sorgen muss, dass alle Frauen, Männer und Kinder in Würde und frei von Armut leben können;
13. fordert die Kommission auf, alles ihr Mögliche zu unternehmen, damit die in dieser Mitteilung vorgesehenen Maßnahmen konkrete Gestalt annehmen; unterstreicht, dass alles Reden über die Geschlechtergleichstellung bisher nur zu wenigen konkreten Maßnahmen geführt hat und dass es Zeit ist, dass ab jetzt die europäischen Rechtsvorschriften und die aus den zu diesem Thema veröffentlichten Mitteilungen und Richtlinien hervorgehenden Grundsätze zur Anwendung gelangen; unterstreicht, dass die Partnerschaften mit den Mitgliedstaaten und der Zivilgesellschaft gestärkt werden müssen, um die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen zu konkretisieren;
14. ist davon überzeugt, dass zur Erreichung der Wachstums- und Wettbewerbsziele der Lissabon-Strategie auf sämtliche Produktionsmittel zurückgegriffen werden und daher die umfassende und gleichberechtigte Mitwirkung der Frauen gefördert werden muss;
15. ist ebenfalls der Auffassung, dass der Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern in alle wirtschaftspolitischen Maßnahmen integriert werden muss und es deswegen notwendig ist, in diesem Rahmen auch den Unternehmergeist von Frauen, ihren besseren Zugang zu Finanzierung und die Entwicklung von Unternehmerinnen-Netzwerken zu fördern;
16. vertritt die Auffassung, dass die Gleichstellung der Geschlechter ein Ziel ist, das es wert ist, nicht nur aus Gründen reiner wirtschaftlicher Effizienz, sondern vor allem aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit angestrebt zu werden, da sie zu einer gerechteren und ausgewogeneren Welt beiträgt; aus all diesen Gründen muss die Geschlechtergleichstellung in sämtliche Politikbereiche der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten einfließen;
17. verweist darauf, dass die Geschlechtergleichstellung am Arbeitsplatz eng an die Voraussetzung geknüpft ist, dass die Rechte der Beschäftigten in flexiblen Systemen beachtet werden;
18. fordert die Kommission auf, in allen EU-Dokumenten gleichstellungsorientierte Formulierungen zu fördern, die in der Lage sind, alle vorhandenen Kulturen einzuschließen;
19. fordert die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass die geschlechterbezogene Auswirkung bei der Überprüfung oder der Ausarbeitung von EU-Rechtsvorschriften, wie z.B. bei der Arbeitszeitrichtlinie, angemessen berücksichtigt wird und dass die Kommission entsprechend handelt, wenn nachteilige geschlechtsspezifische Auswirkungen zu erwarten sind; fordert den Rat auf, opt-out-Vereinbarungen in Bezug auf die Arbeitszeitrichtlinie zu beenden, da diese für Frauen nachteiliger sind als für Männer und eine Vereinbarung von Berufs- und Familienleben erschweren;
20. ersucht die Kommission, die Mitgliedstaaten zur Anerkennung des wirtschaftlichen, sozialen und erzieherischen Werts unbezahlter Arbeit in Familien und Haushalten zu ermutigen, und zwar insbesondere durch die Schaffung von Beitragsmechanismen zu den Systemen der sozialen Sicherheit und den Rentensystemen auf freiwilliger Basis;
21. ersucht die Kommission, über Aktionen und politische Maßnahmen die Einbeziehung von Frauen in traditionell männlich dominierte Tätigkeitsbereiche zu fördern, um Geschlechtergleichstellung und gleiches Entgelt zu fördern;
22. weist darauf hin, dass Frauen einem höheren Risiko der Arbeitslosigkeit, der Ausbeutung und der Armut ausgesetzt sind als Männer, und fordert die Kommission deshalb auf, vorrangig Strategien zur Bekämpfung der Feminisierung von Armut und Arbeitslosigkeit zu entwickeln und fordert die Mitgliedstaaten auf, diese Strategien im Rahmen von Prozessen, die der sozialen Absicherung und der sozialen Eingliederung dienen, vorrangig umzusetzen;
23. vermisst im Fahrplan eine besondere Hervorhebung der Rolle, die der Ausbildung für die vollständige Gleichstellung zukommt; verweist darauf, dass insbesondere die Ausbildungslehrgänge für Frauen, die nicht erwerbstätig sind, befristete Arbeitsverträge oder niedriger eingestufte Arbeitsplätze haben, intensiviert werden müssen; andererseits müssten die Anreize verstärkt werden, damit die Unternehmen den weniger qualifizierten Frauen eine angemessene firmeninterne Schulung zuteil werden lassen; schließlich müssen insbesondere die Frauen, die in ländlichen Gegenden wohnen, in der Verwendung der neuen Technologien geschult werden;
24. verweist auf die Bedeutung der Rolle, die die verschiedenen Verwaltungen und die Sozialpartner (Unternehmen und Gewerkschaften) bei der Konzeption von positiven Aktionen spielen müssen, die ein gerechteres und ausgewogeneres Leben ermöglichen; unterstreicht die Bedeutung der Mitarbeit des Privatsektors, wobei die öffentlichen Verwaltungen diese fördern müssen, damit die Unternehmen, die ein ausgewogeneres Verhältnis von Berufs- und Privatleben begünstigen, offiziell Anerkennung finden, ob auf örtlicher, regionaler, nationaler oder europäischer Ebene;
25. hält es angesichts der jüngsten Erfahrungen in Mitgliedstaaten wie Spanien für angemessen, dass im Rahmen der Maßnahmen, die die Kommission empfiehlt, Einkommenssteuerermäßigungen für junge berufstätige Mütter eingeführt werden; hält es ferner für wesentlich, den Unternehmen, die in ihren Betrieben Kindertagesstätten einrichten, Körperschaftssteuerermäßigungen zu gewähren;
26. fordert die Kommission auf, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um sich zu vergewissern, dass die im Fahrplan gemachten Vorschläge an die Mitgliedstaaten auch tatsächlich Beachtung finden, da den Mitgliedstaaten die Einbeziehung der Geschlechtergleichstellung in die Regierungspolitik und häufig die Verantwortung für die Anwendung der europäischen Rechtsvorschriften zukommt;
27. fordert die Europäische Union auf, spezifische politische Maßnahmen zu ergreifen und eine Beobachtungsstelle zur Förderung des Grundsatzes der Gleichstellung der Zuwanderinnen zu schaffen, die häufig zweifach diskriminiert werden, nämlich aus Gründen der Rasse und des Geschlechts;
28. besteht darauf, dass sich die europäischen Institutionen verlässliche Daten und Statistiken beschaffen müssen, um in den Bereichen Beschäftigung und soziale Angelegenheiten wirksame politische Maßnahmen ausarbeiten zu können.
VERFAHREN
Titel |
Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010 |
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Verfahrensnummer |
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Federführender Ausschuss |
FEMM |
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Stellungnahme von |
EMPL 15.6.2006 |
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Verstärkte Zusammenarbeit – Datum der Bekanntgabe im Plenum |
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Verfasser(in) der Stellungnahme |
Gabriele Zimmer 15.3.2006 |
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Ersetzte(r) Verfasser(in) der Stellungnahme: |
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Prüfung im Ausschuss |
13.9.2006 |
4.10.2006 |
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Datum der Annahme |
5.10.2006 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: 42 -: 2 0: 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Jan Andersson, Jean-Luc Bennahmias, Emine Bozkurt, Iles Braghetto, Philip Bushill-Matthews, Milan Cabrnoch, Alejandro Cercas, Ole Christensen, Derek Roland Clark, Luigi Cocilovo, Jean Louis Cottigny, Harald Ettl, Carlo Fatuzzo, Ilda Figueiredo, Joel Hasse Ferreira, Roger Helmer, Stephen Hughes, Karin Jöns, Ona Juknevičienė, Jan Jerzy Kułakowski, Sepp Kusstatscher, Raymond Langendries, Bernard Lehideux, Elizabeth Lynne, Thomas Mann, Mario Mantovani, Ana Mato Adrover, Maria Matsouka, Csaba Őry, Marie Panayotopoulos-Cassiotou, Pier Antonio Panzeri, Jacek Protasiewicz, José Albino Silva Peneda, Jean Spautz, Gabriele Zimmer |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Mihael Brejc, Udo Bullmann, Françoise Castex, Richard Howitt, Dieter-Lebrecht Koch, Roberto Musacchio, Leopold Józef Rutowicz, Elisabeth Schroedter |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
Ari Vatanen |
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Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar) |
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STELLUNGNAHME des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (14.11.2006)
für den Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter
zu dem Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2006‑2010
(2006/2132 (INI))
Verfasserin der Stellungnahme: Lena Ek
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie ersucht den federführenden Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
A. in der Erwägung, dass Frauen einen sehr geringen Anteil der Ausbildungs- und Studienplätze in den meisten wissenschaftlichen und technischen Bereichen einnehmen, insbesondere in den Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT),
B. in der Erwägung, dass die EU zur Erreichung der Ziele von Lissabon ihre menschlichen Ressourcen für die Forschung verbessern muss und dass die Anzahl der Forscherinnen spürbar geringer ist als die der Forscher, insbesondere in bestimmten Bereichen von Wissenschaft und Technologie,
C. in der Erwägung, dass demnächst das Siebte Rahmenprogramm im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration eingeleitet werden soll, das die Basis der Wissenschaftspolitik der EU für die nächsten sieben Jahre bilden wird, was bedeutet, dass der geeignete Moment gekommen ist, um die geschlechtsspezifischen Ungleichheiten im Bereich Wissenschaft und Technologie zu korrigieren,
1. betont die Auffassung, dass die Gleichstellung der Geschlechter fester Bestandteil der Sozialpolitik ist, wobei letztere einer der wichtigsten Bereiche ist, die in die „geteilte Zuständigkeit“ gemäß der Definition im Entwurf eines Vertrags über eine Verfassung für Europa fallen und die als solche im Zusammenhang mit den Beschäftigungspolitiken der Mitgliedstaaten zu behandeln ist, die einen direkten Einfluss auf das Produktionspotenzial der EU haben;
2. ist der Auffassung, dass die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie mit den demographischen Herausforderungen eng verbunden ist, vor denen die EU heute steht und die in naher Zukunft noch ausgeprägter sein werden; ist der Auffassung, dass in diesem Zusammenhang die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und eines besseren Gleichgewichts zwischen Familien- und Berufsleben für Männer und Frauen dazu beitragen wird, die negativen Auswirkungen der demographischen Ungleichgewichte abzuschwächen;
3. ersucht die Kommission, Initiativen zu fördern, um die Anzahl der studierenden Frauen im Bereich Wissenschaft und Technologie auf allen Ebenen zu steigern;
4. macht auf die Tatsache aufmerksam, dass der Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ gerecht ist und dass er die Arbeitsproduktivität und die Wettbewerbsfähigkeit von Industriezweigen fördert, die dem internationalen Wettbewerb ausgesetzt sind, und dass die Überbrückung der geschlechtsspezifischen Diskrepanz eine Möglichkeit ist, Anstrengung zu belohnen und Geschlechterstereotype am Arbeitsplatz zu bekämpfen;
5. fordert die Kommission auf, eine Durchführbarkeitsstudie in Auftrag zu geben, die den potenziellen Einfluss einer EU-Politik der angewandten positiven Diskriminierung zugunsten der Beschäftigung von Frauen im Privatsektor auf die Sozial- und Rentensysteme in den Mitgliedstaaten beschreibt;
6. anerkennt den dualen Ansatz zur Stärkung der Gleichstellung, bei dem die Gleichstellungsperspektive in alle Politikbereiche integriert wird und zugleich spezifische Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung durchgeführt werden; empfiehlt in diesem Zusammenhang, dass eine systematische, umfassende und obligatorische Fortbildung der Bediensteten von Kommission und Parlament in Gang gesetzt und in alle Vorschläge für politische Schritte die Gleichstellungsdimension einbezogen und eine Prüfung dieser Vorschläge vorgenommen wird;
7. unterstützt jeden Plan der EU, der von der Kommission als geeignet betrachtet werden kann und der die Unternehmertätigkeit von Frauen unterstützen und fördern würde, sowie Maßnahmen, die gewährleisten sollen, dass Unternehmerinnen, einschließlich der Eigentümerinnen von Klein- und Kleinstunternehmen, die Chancen nutzen können, die die Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) bieten;
8. ersucht die Kommission um eine positive Haltung zu der von den Sozialpartnern geäußerten Auffassung, dass Gender Mainstreaming eine Folgenabschätzung für jede geänderte oder neue EU-Politik erfordert;
9. ersucht die Kommission, konkrete Maßnahmen vorzuschlagen und anzunehmen, um die geschlechtsspezifischen Ungleichheiten im wissenschaftlichen und technologischen Bereich zu korrigieren und eine ausgewogene Präsenz von Männern und Frauen in Wissenschaft und Technologie sowohl betreffend die menschlichen Ressourcen, die sich mit Forschung befassen, als auch in Organen zu schaffen, in denen Entscheidungen zur Wissenschaftspolitik getroffen werden;
10. ersucht die Kommission, Maßnahmen zu treffen, um die digitale Kluft aufgrund des Geschlechts im Rahmen der Lissabon-Strategie zu schließen, um die Informationsgesellschaft zu erweitern, und zwar mit Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern, mit Maßnahmen, die den Frauen den Zugang erleichtern sollen, durch Förderung des Erwerbs von e-Kapazitäten, Durchführung von Programmen, die spezifische Maßnahmen zur Einbeziehung von Frauen aus schutzbedürftigen Gruppen vorsehen, und mit Maßnahmen zum Ausgleich der Ungleichgewichte zwischen den städtischen und ländlichen Gebieten;
11. fordert die Kommission auf, dem Beispiel von Rechtsvorschriften wie in Norwegen zu folgen und Maßnahmen zu treffen, die es ermöglichen sollen, eine ausgewogene Präsenz von Männern und Frauen in den Führungsgremien von Handelsgesellschaften und Unternehmen zu erreichen.
VERFAHREN
Titel |
Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010 |
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Verfahrensnummer |
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Federführender Ausschuss |
FEMM |
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Stellungnahme von |
ITRE |
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Verfasser(in) der Stellungnahme |
Lena Ek |
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Prüfung im Ausschuss |
9.10.2006 |
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Datum der Annahme |
13.11.2006 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
42 0 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
John Attard-Montalto, Šarūnas Birutis, Jan Březina, Jerzy Buzek, Joan Calabuig Rull, Pilar del Castillo Vera, Giles Chichester, Den Dover, Nicole Fontaine, Norbert Glante, Umberto Guidoni, András Gyürk, Fiona Hall, David Hammerstein Mintz, Erna Hennicot-Schoepges, Ján Hudacký, Romana Jordan Cizelj, Werner Langen, Anne Laperrouze, Vincenzo Lavarra, Pia Elda Locatelli, Eugenijus Maldeikis, Reino Paasilinna, Aldo Patriciello, Vincent Peillon, Vladimír Remek, Herbert Reul, Mechtild Rothe, Paul Rübig, Andres Tarand, Patrizia Toia, Catherine Trautmann, Claude Turmes, Nikolaos Vakalis, Dominique Vlasto |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Alexander Alvaro, Gunnar Hökmark, Lambert van Nistelrooij, Francisca Pleguezuelos Aguilar, Vittorio Prodi, Esko Seppänen |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
Inés Ayala Sender |
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STELLUNGNAHME des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (24.10.2006)
für den Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter
zu einem Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010
2006/2132(INI)
Verfasserin der Stellungnahme: Inger Segelström
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres ersucht den federführenden Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. begrüßt, dass sich die generelle Situation der Gleichstellung von Frauen und Männern in den letzten Jahren erheblich verbessert hat, und stellt in diesem Zusammenhang fest, dass der Anteil der berufstätigen Frauen in der Union in den vergangenen Jahren auf über 44% gestiegen ist, der Anteil der Unternehmerinnen bei durchschnittlich 30% liegt und der Anteil weiblicher Studierender mehr als 50% erreicht hat; hofft, dass sich dieser positive Trend fortsetzt;
2. bedauert, dass das geschlechtsspezifische Lohngefälle trotz der einschlägigen EU-Rechtsvorschriften immer noch bei 15% liegt; fordert die Mitgliedstaaten auf, ein Ziel für seine Verringerung festzulegen; begrüßt die Initiative der Kommission, in Kürze eine Mitteilung zu diesem Thema vorzulegen; empfiehlt, dieser Mitteilung aktive Maßnahmen folgen zu lassen; mahnt auch die Kommission, dafür zu sorgen, dass die Richtlinie über gleiches Arbeitsentgelt so umgesetzt wird, dass Frauen nicht mehr diskriminiert werden, wenn sie aufgrund der Kindererziehungszeiten über eine geringere Berufserfahrung verfügen;
3. fordert die Mitgliedstaaten auf, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Barcelona-Ziele für Kinderbetreuung zu erreichen und ausreichende und erschwingliche Betreuungseinrichtungen für ältere, behinderte und andere abhängige Menschen zu entwickeln;
4. fordert die Kommission auf, eine aktive Politik und gezielte Maßnahmen zu fördern, mit denen die Armut unter Frauen aus benachteiligten Gruppen, wie alleinerziehende Mütter, ältere Frauen und Zuwanderinnen, bekämpft werden kann;
5. bedauert die noch in weiten Teilen bestehende Diskriminierung von nichtberufstätigen Frauen, die sich der Kindeserziehung und der Familie widmen, und fordert die Mitgliedstaaten auf, Anstrengungen zu unternehmen, dies zu ändern, indem zum Beispiel Kindererziehungszeiten bei der Rente berücksichtigt werden;
6. fordert die Mitgliedstaaten auf, die wichtige Rolle von Männern bei der Erreichung der Gender Balance zu fördern, beispielsweise durch die Schaffung von Anreizen, damit Väter Eltern- oder Vaterschaftsurlaub nehmen und diese Rechte mit Frauen teilen; fordert die Kommission auf, Untersuchungen über die Gründe anzustellen, aus denen so wenig Männer Eltern- oder Vaterschaftsurlaub nehmen;
7. bekräftigt seine Verurteilung jeglicher Form von geschlechtsbezogener Gewalt[1]; fordert die Kommission auf, Untersuchungen zu den tieferen Ursachen für geschlechtsbezogene Gewalt durchzuführen und Indikatoren zu entwickeln, um zuverlässige Daten zu gewährleisten und die Opferzahlen-Statistiken der Mitgliedstaaten zu koordinieren;
8. fordert die Kommission auf, so schnell wie möglich vergleichbare und zuverlässige Daten über Menschenhandel zu erheben, um das Phänomen zu evaluieren und Ziele für seine Bekämpfung zu formulieren; erinnert daran, dass die EU bereits gefordert hat, die Anzahl der Opfer des Menschenhandels während der kommenden 10 Jahre auf die Hälfte zu reduzieren[2];
9. fordert die Kommission auf, einen Vorschlag für einen Verhaltenskodex für die Beamtinnen und Beamten der EU-Institutionen und Organe zu erlassen, insbesondere wenn sich diese auf Dienstreise in Drittländern befinden, in dem der Kauf sexueller Dienstleistungen sowie andere Formen von sexueller Ausbeutung und geschlechtsbezogene Gewalt eindeutig missbilligt und verbindliche Sanktionen vorgesehen werden;
10. bedauert, dass die Situation von Mädchen nicht stärker in Betracht gezogen wird; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Umsetzung der von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommenen Entschließung zu Mädchen[3] zu gewährleisten.
11. fordert die europäischen Institutionen und Agenturen auf, die Gleichstellung der Geschlechter auf Verwaltungsebene zu fördern und Parität zwischen Männern und Frauen bei Personaleinstellungen und Ernennungen, vor allem bei hochrangigen Posten, zu fördern;
VERFAHREN
Titel |
Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010 |
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Verfahrensnummer |
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Federführender Ausschuss |
FEMM |
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Stellungnahme von |
LIBE |
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Verstärkte Zusammenarbeit – Datum der Bekanntgabe im Plenum |
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Verfasser(in) der Stellungnahme |
Inger Segelström |
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Ersetzte(r) Verfasser(in) der Stellungnahme: |
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Prüfung im Ausschuss |
4.10.2006 |
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Datum der Annahme |
23.10.2006 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
30 0 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Alexander Alvaro, Alfredo Antoniozzi, Edit Bauer, Johannes Blokland, Giusto Catania, Charlotte Cederschiöld, Carlos Coelho, Fausto Correia, Panayiotis Demetriou, Agustín Díaz de Mera García Consuegra, Kinga Gál, Lilli Gruber, Lívia Járóka, Barbara Kudrycka, Romano Maria La Russa, Henrik Lax, Sarah Ludford, Edith Mastenbroek, Inger Segelström, Ioannis Varvitsiotis, Stefano Zappalà, Tatjana Ždanoka |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Giorgos Dimitrakopoulos, Sophia in 't Veld, Bill Newton Dunn, Siiri Oviir, Hubert Pirker, Marie-Line Reynaud, Antonio Tajani, Rainer Wieland |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
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Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar) |
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- [1] Entschließung vom 2. Februar 2006 zur derzeitigen Lage bei der Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und künftige Maßnahmen, P6_TA-PROV(2006)0038)
- [2] Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Strategien zur Verhinderung des Handels mit Frauen und Kindern, die durch sexuelle Ausbeutung gefährdet sind ( (2004/2216(INI), P6_TA(2006)0005).
- [3] Entschließung A/RES/60/141, angenommen am 11. Januar 2006.
VERFAHREN
Titel |
Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010 |
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Verfahrensnummer |
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Federführender Ausschuss |
FEMM |
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Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse |
AFET |
DEVE |
EMPL |
ENVI |
ITRE |
LIBE |
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Nicht abgegebene Stellungnahme(n) |
AFET |
ENVI |
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Verstärkte Zusammenarbeit |
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Berichterstatter(in/innen) |
Amalia Sartori |
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Ersetzte(r) Berichterstatter(in/innen) |
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Prüfung im Ausschuss |
4.10.2006 |
24.1.2007 |
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Datum der Annahme |
24.1.2007 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
27 1 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Edit Bauer, Maria Carlshamre, Edite Estrela, Věra Flasarová, Nicole Fontaine, Claire Gibault, Lissy Gröner, Zita Gurmai, Esther Herranz García, Anneli Jäätteenmäki, Lívia Járóka, Rodi Kratsa-Tsagaropoulou, Urszula Krupa, Pia Elda Locatelli, Angelika Niebler, Christa Prets, Marie-Line Reynaud, Teresa Riera Madurell, Eva-Britt Svensson, Britta Thomsen, Corien Wortmann-Kool, Anna Záborská |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(in/innen) |
Lidia Joanna Geringer de Oedenberg, Christa Klaß, Zita Pleštinská, Bernadette Vergnaud |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
Jean Lambert, Elisabeth Schroedter |
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Datum der Einreichung |
8.2.2007 |
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Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar) |
... |
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