BERICHT über die Integration der neuen Mitgliedstaaten in die GAP
1.3.2007 - (2006/2042(INI))
Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
Berichterstatter: Csaba Sándor Tabajdi
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
über die Integration der neuen Mitgliedstaaten in die GAP
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf Artikel 33 des EG-Vertrags,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1268/1999 des Rates vom 21. Juni 1999 über eine gemeinschaftliche Förderung für Maßnahmen in den Bereichen Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes zur Vorbereitung des Beitritts der Bewerberländer in Mittel- und Osteuropa während des Heranführungszeitraums[1],
unter Hinweis auf die Akte über die Bedingungen des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik und die Anpassungen der die Europäische Union begründenden Verträge[2],
– unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 des Rates vom 29. September 2003 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe[3],
– unter Hinweis auf den Beschluss des Rates vom 22. März 2004 zur Anpassung der Akte über die Bedingungen des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik und die Anpassungen der die Europäische Union begründenden Verträge infolge der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik[4],
– unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 864/2004 des Rates vom 29. April 2004 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 des Rates vom 29. September 2003 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe und zu ihrer Anpassung infolge des Beitritts der Tschechischen Republik, Estlands, Zyperns, Lettlands, Litauens, Ungarns, Maltas, Polens, Sloweniens und der Slowakei zur Europäischen Union[5],
– unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates vom 21. Juni 2005 über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik[6],
– unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates vom 20. September 2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)[7],
– unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 318/2006 des Rates vom 20. Februar 2006 über die Gemeinsame Marktorganisation für Zucker[8],
– unter Hinweis auf die interinstitutionelle Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[9],
– in Kenntnis des Vorschlags der Kommission für eine Verordnung des Rates zur Änderung und Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)[10],
– gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (A6‑0037/2007),
A. in der Erwägung, dass die Erweiterung von 2004 die landwirtschaftliche Nutzfläche (um etwa 27 %), die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe (um etwa 60 %) und die Zahl der im Landwirtschaftssektor Beschäftigten (um etwa 57 %) in der EU erheblich vergrößert hat und somit das landwirtschaftliche Produktionspotential der Europäischen Union und die Bedeutung der Landwirtschaft erhöht hat, dass mit zunehmenden Hektarerträgen bei der Lebens- und Futtermittelerzeugung genügend Flächen für die Biomasseerzeugung frei werden und dies zu einer weiteren Differenzierung der europäischen landwirtschaftlichen und ländlichen Struktur beigetragen hat und in der Erwägung, dass sich dieser Prozess mit dem Beitritt Bulgariens und Rumäniens noch deutlicher abgezeichnet und verstärkt hat,
B. in der Erwägung, dass sich die Landwirtschaft in den meisten neuen Mitgliedstaaten erheblich von der in den 15 alten Mitgliedstaaten unterscheidet, was das Niveau und die Struktur der Produktion sowie die Größe der Betriebe betrifft, und insgesamt weniger leistungsfähig als die der alten Mitgliedstaaten, technisch weniger entwickelt sowie vertikal und horizontal weniger integriert ist;
C. in der Erwägung, dass die Landwirtschaft in den meisten der neuen Mitgliedstaaten eine wichtigere wirtschaftliche und soziale Rolle als in den 15 alten Mitgliedstaaten spielt, da der Beitrag des Sektors zum Bruttosozialeinkommen und der Anteil der in diesem Sektor Beschäftigten über dem gemeinschaftlichen Durchschnitt liegen,
D. in der Erwägung, dass die Subsistenzlandwirtschaft und die Semisubsistenzlandwirtschaft in bestimmten neuen Mitgliedstaaten von großer sozialer, kultureller und ökologischer Bedeutung sind,
E. in der Erwägung, dass die neuen Mitgliedstaaten erfolgreich und reibungslos in den Binnenmarkt integriert worden sind und beträchtlich zum gemeinschaftlichen Agrar- und Nahrungsmittelhandel beitragen, in der Erwägung, dass die neuen Mitgliedstaaten die Veterinär-, Pflanzenschutz- und Lebensmittelsicherheitsvorschriften sowie die gemeinsame Marktorganisation und sonstige horizontale Regelungen ordnungsgemäß eingeführt und umgesetzt haben, sodass es nicht notwendig war, spezielle Sicherheitsmaßnahmen anzuwenden,
F. in der Erwägung, dass die neuen Mitgliedstaaten hohe soziale und wirtschaftliche Kosten auf sich nehmen mussten, um die Anpassung an die Regeln der GAP-Bestimmungen sowie die Anpassung der Gemeinsamen Agrarpolitik an das von Wettbewerb geprägte Umfeld in der EU zu vollziehen; in der Erwägung, dass die Heranführungshilfen die Kosten für den Anpassungs- und Umsetzungsprozess vor dem Beitritt nur teilweise gedeckt haben; dass der Beitritt zur EU die allgemeinen Wirtschafts- und Wettbewerbsprobleme der neuen Mitgliedstaaten offenbart hat, und es der GAP nicht gelungen ist, zur vollen Lösung dieser Probleme beizutragen,
G. in der Erwägung, dass die GAP eine beträchtliche Entwicklung und erhebliche Veränderungen in der Landwirtschaft der neuen Mitgliedstaaten ausgelöst hat, wobei einige Probleme und Spannungen entstanden sind, die im Wesentlichen darauf zurückzuführen sind, dass die GAP-Regelungen die Entwicklung eines ausgewogenen und nachhaltigen Landwirtschaftssektors nicht hinreichend unterstützen, insbesondere was die Viehwirtschaft, den Gartenbau und die vor- und nachgeordnete Integration betrifft,
H. in der Erwägung, dass die Beitrittsakte eine lange Einführungsphase (9 Jahre) mit einem niedrigen Anfangsniveau (25 % des in der EU geltenden Niveaus) für die Direktzahlungen in den neuen Mitgliedstaaten vorsieht, obwohl die Binnenmarktregeln und die Bestimmungen hinsichtlich des Beitrags zum Haushalt vollständig in den neuen Mitgliedstaaten Anwendung finden; ferner in der Erwägung, dass die Kosten- und Einkommensniveaus in den neuen Mitgliedstaaten dieses Maß an Differenzierung nicht rechtfertigen, was zu ungleichen Bedingungen für die Landwirte in den neuen Mitgliedstaaten im Wettbewerb führt,
I. in der Erwägung, dass die Probleme, die in den neuen Mitgliedstaaten angegangen werden sollten, vor allem jene sind, die Strukturmaßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit erforderlich machen; in der Erwägung, dass die GAP-Maßnahmen zur Stützung der Einkommen und zur Sicherstellung der Preise erheblich zu einer solchen Stärkung beigetragen haben,
J. in der Erwägung, dass die Kommission und der Rat verspätet und zögerlich Verständnis für die speziellen Probleme der neuen Mitgliedstaaten aufgebracht und die erforderliche Hilfe angeboten haben (z.B. bei Problemen auf dem Obst- und Gemüsemarkt, insbesondere im Hinblick auf Beerenobst, Kirschen und Äpfel, bei dem ungerechtfertigten von Russland und der Ukraine verhängten Einfuhrverbot für polnische Waren, bei der Modifizierung und vorgeschlagenen Abschaffung der Maisinterventionsregelungen und bei den Honigeinfuhren aus Drittländern),
K. in der Erwägung, dass die bei weitem zu geringen Besitzanteile der Erzeuger in den neuen Mitgliedstaaten an der lebensmittelverarbeitenden Industrie in den neuen Mitgliedstaaten und der Missbrauch der beherrschenden Stellung der Handelsketten die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirte und ihre Kooperation und Integration schwerwiegend einschränken,
L. in der Erwägung, dass sich 8 von 10 der neuen Mitgliedstaaten die Regelung für die einheitliche Flächenzahlungen (SAPS) für Direktzahlungen entschieden haben,
M. in der Erwägung, dass der Bedarf an gemeinschaftlicher Hilfe bei der ländlichen Entwicklung in den neuen Mitgliedstaaten beträchtlich größer als die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für den Zeitraum 2004-2006 war und zugleich die Durchführungsbestimmungen für die Programme der ländlichen Entwicklung die dynamische Nutzung der gemeinschaftlichen Zuweisungen beschränkten, sowie in der Erwägung, dass diese Faktoren die Wirkung des zweiten Pfeilers der GAP in den neuen Mitgliedstaaten beträchtlich einengten und dies auch in der Zeit des neuen Finanzrahmens weiterhin der Fall sein dürfte,
Reibungslose Integration, Vorteile für beide Seiten
1. begrüßt, dass der Agrar-Lebensmittel-Sektor der neuen Mitgliedstaaten gründlich und reibungslos in den gemeinsamen Markt der Europäischen Union integriert worden ist;
2. unterstreicht, dass die Erweiterung von 2004, obwohl sie auf den Agrar-Lebensmittel-Märkten einiger neuer Mitgliedstaaten Störungen verursacht hat, beträchtlich zur Entwicklung und Ausweitung wohlgeordneter Marktbeziehungen der 25 Mitgliedstaaten in ihrer Gesamtheit beigetragen hat;
3. weist darauf hin, dass der Agrar-Lebensmittel-Sektor sowohl in den neuen als auch in den alten Mitgliedstaaten zumindest teilweise von der Erweiterung profitiert hat, wobei die Beteiligten in den neuen Mitgliedstaaten von der höheren landwirtschaftlichen Unterstützung und den verbesserten Handelsmöglichkeiten profitiert haben, während die Lebensmittelverarbeitung und der internationale Handel in den alten Mitgliedstaaten zugenommen haben und ein höheres Investitionsniveau sowie ein Anstieg des Umsatzes im Handelsbereich, insbesondere nach der Erweiterung, zu verzeichnen waren;
4. ist der Auffassung, dass die Integration der neuen Mitgliedstaaten insgesamt positiv zu bewerten ist, dass dies jedoch nicht in allen Fällen so eindeutig festgestellt werden kann, weil sich die Einkommenssituation nicht für alle landwirtschaftlichen Betriebe verbessert hat; stellt fest, dass der Anstieg der Einkaufspreise und der Subventionen zum Teil durch einen erheblichen Anstieg der Produktionskosten (z. B. durch die gestiegenen Preise für Treibstoff, Energie, Dünger, Pflanzenschutzmittel und Maschinen) wettgemacht wurde;
5. betont die Tatsache, dass die Erweiterung nicht zu einer Erhöhung des Risikoniveaus im Hinblick auf die Lebensmittelsicherheit und die Tier- und Pflanzengesundheit geführt hat, und stellt fest, das die Standards und die Effizienz der Arbeit der zuständigen Stellen in den neuen Mitgliedstaaten in bestimmten Bereichen sogar über dem gemeinschaftlichen Durchschnitt liegen;
6. bemerkt, dass die Erweiterung von 2004 dem GAP-Haushalt keine untragbaren Belastungen aufgebürdet und keine beträchtlichen Veränderungen im Gemeinschaftshaushalt abverlangt hat, dass aber die Beschlüsse über das Einfrieren der Mittel für den Markt und die Direktzahlungen und der Finanzrahmen 2007-2013 Opfer auf der Grundlage des Prinzips der Solidarität der EU-15 ab 2007 erfordern; weist ferner darauf hin, dass die Erzeuger in den 15 alten EU-Mitgliedstaaten auf Grund der Beschlüsse des Europäischen Rates vom Dezember 2005 wegen des Beitritts von Bulgarien und Rumänien mit weiteren Kürzungen belastet wurden, die über die Beschlüsse über die Einführung von Maßnahmen zur Stärkung des zweiten Pfeilers, wie der fakultativen Modulation, hinausgehen;
7. bedauert, dass bei den Erweiterungen 2004 sowie 2007 keine höheren Quoten, nicht einmal in der zunächst geplanten Höhe, festgelegt wurden;
Durchführung der GAP in den neuen Mitgliedstaaten
8. stellt fest, dass die beträchtlichen Unterschiede zwischen den landwirtschaftlichen Sektoren in den neuen Mitgliedstaaten zu Unterschieden bei den Auswirkungen der Durchführung der GAP und im Hinblick auf Bereich und Umfang der Herausforderungen führen, denen sie sich gegenübersehen;
9. ist der Auffassung, dass die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften nach der Erweiterung der EU um zehn neue Mitgliedstaaten im Jahr 2004 nicht in geeigneter Weise an die neuen Bedingungen angepasst wurden, die auf einigen Märkten herrschen (z. B. auf den Märkten für Beerenfrüchte und Stärke);
10. stellt fest, dass die Anpassung an die Bedingungen und Regeln des Binnenmarktes und die Durchführung der GAP – insbesondere im Hinblick auf die Bereiche Tiermedizin, Pflanzenschutz, Lebensmittelsicherheit, gemeinsame Marktorganisation und andere horizontale Regelungen – zu beträchtlichen Anstrengungen auf Seiten der Landwirte und der Verwaltungen in den neuen Mitgliedstaaten geführt haben;
11. ist der Auffassung, dass die Kommission der Aufhebung des Exportverbots für polnische Agrarerzeugnisse in die Ukraine und nach Russland über viele Monate hinweg nicht die gebotene Aufmerksamkeit geschenkt und diesbezüglich keine wirksamen Maßnahmen ergriffen hat;
12. stellt fest, dass die gemeinschaftlich finanzierten Vorbereitungsprogramme zwar zur Vorbereitung auf die Durchführung der GAP beigetragen und dass sich die Partnerschaftsprogramme als nützlich erwiesen haben, die ursprünglichen Ziele aber nur teilweise erreicht wurden und die Effizienz der gemeinschaftlichen Maßnahmen begrenzt war;
13. erinnert daran, dass das Programm SAPARD mit beträchtlicher Verzögerung gestartet ist und der Anwendungsbereich auch begrenzt war, vor allem aufgrund der komplizierten Anforderungen und des Mangels an rechtzeitigen Beschlüssen der Kommission und der Behörden der neuen Mitgliedstaaten;
14. stellt fest, dass bestimmte neuen Mitgliedstaaten beträchtliche Schwierigkeiten bei der Umsetzung der gemeinschaftlichen Programme für die ländliche Entwicklung aufgrund der Komplexität ihrer Regelungen und der administrativen Belastung durch ihre Verwaltung haben;
15. wiederholt, dass Direktzahlungen eine wesentliche Rolle bei der Entwicklung und Anpassung des Landwirtschaftssektors der neuen Mitgliedstaaten spielen und daher deren niedriges Niveau in den ersten Jahren des Einführungszeitraums nicht nur die notwendigen Anpassungen verhinderten, sondern auch ungleiche Voraussetzungen für den Wettbewerb auf dem Binnenmarkt schufen, was einige Unternehmen wirtschaftlich nicht verkraften konnten;
16. unterstreicht die wichtige Rolle der Programme der ländlichen Entwicklung, sowohl für eine marktorientierte Neuausrichtung der landwirtschaftlichen Betriebe – zum Beispiel im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung der eigenen Produkte oder im Tourismus – als auch hinsichtlich der Schaffung von Einkommensalternativen für diejenigen, die aufgrund wirtschaftlicher Erwägungen aus der landwirtschaftlichen Primärproduktion aussteigen;
17. stellt fest, dass die unterschiedlichen Niveaus der EU-10-Länder und der EU-15-Länder bei den Direktzahlungen keine gleichen Voraussetzungen gewährleisteten und in verschiedenen neuen Mitgliedstaaten die Erzeuger so auch auf ihren einheimischen Märkten Boden verloren, wozu insbesondere der Wettbewerb im Zuge der steigenden Einfuhren und der Ausfuhren aus Drittländern aufgrund der geänderten Zollregelungen beitrug;
18. ist der Auffassung, dass die Vorbehalte der Kommission gegenüber den neuen Mitgliedstaaten im Hinblick auf die angeblich übermäßig großen Vorräte am Tag des Beitritts zur EU sowie die Drohungen, Strafen in Höhe von mehreren Millionen zu verhängen, in der Mehrzahl der Fälle nicht begründet waren und auf fehlerhaften Berechnungen beruhten und dass auf keinem Agrarmarkt eine Störung des Gleichgewichts zu verzeichnen war, die aus diesen angeblich übermäßig großen Vorräten hätte resultieren können;
19. unterstreicht, dass die neuen Mitgliedstaaten gezwungen waren, ergänzende einzelstaatliche Direktzahlungen (EED, Aufstockungen) anzuwenden, die als eine Art Ko-Finanzierung und quasi Renationalisierung der gemeinschaftlichen Direktzahlungen betrachtet werden können und zu ernsten politischen und wirtschaftlichen Schwierigkeiten in verschiedenen neuen Mitgliedstaaten führten, da sie die einzelstaatlichen Haushalte sehr belasteten und die Möglichkeiten staatlicher Beihilferegelungen einschränkten;
20. weist darauf hin, dass aufgrund der Haushaltszwänge und im Widerspruch zu den allgemeinen Zielen und Grundsätzen der GAP und zur Modulierung in der EU-15 die meisten der neuen Mitgliedstaaten gezwungen waren, einen Teil ihrer gemeinschaftlichen Zuweisungen für die ländliche Entwicklung für EED-Zwecke umzuschichten, soweit das nach der Beitrittsakte erlaubt ist;
21. verweist auf die Auffassung einiger neuer Mitgliedstaaten, dass voll entkoppelte, flächenbasierte Zahlungen nicht ohne weiteres zur ausgewogenen Entwicklung und Nachhaltigkeit ihrer Landwirtschaft beitragen und Sektorpräferenzen und/oder fakultative gekoppelte Zahlungen wenigstens zeitweilig in bestimmten Mitgliedstaaten bis 2013 erforderlich sein könnten; verweist auf die erfolgreiche Praxis der ganz oder teilweise gekoppelten EED und diesbezügliche vorübergehende staatliche Beihilfemaßnahmen;
22. stellt fest, dass die Mehrheit der neuen Mitgliedstaaten die Anwendung der einheitlichen Flächenzahlungen (SAPS) solange wie möglich beibehalten möchte, da die Umstellung auf die Betriebsprämienregelung (SPS) extrem hohe administrative und technische Belastungen bedeutet, und dass sich dies auch gut in eine künftige Politik der entkoppelten Zahlungen fügt;
23. hält es für erforderlich, dass die Regeln der Cross Compliance und die Anforderungen im Hinblick auf vernünftige landwirtschaftliche Anbauverfahren und Umweltbedingungen sowohl in den alten als auch in den neuen Mitgliedstaaten eingehalten werden; schlägt vor, die Cross Compliance-Regeln schrittweise bis zur vollständigen Einführung am Ende des Übergangszeitraums einzuführen; schlägt außerdem vor, den neuen Mitgliedstaaten die Möglichkeit einzuräumen, die Anwendung der Cross Compliance-Regeln bis zum Ende des Übergangszeitraums für die Direktzahlungen aufzuschieben; schlägt ferner vor, dass die Bedingungen im Hinblick auf gute landwirtschaftliche und umweltpolitische Voraussetzungen mindestens während des SAPS-Zeitraums in Kraft bleiben müssen, da die Mehrheit der neuen Mitgliedstaaten Schwierigkeiten haben könnte, einen Gleichstand im Hinblick auf die komplexen und kostspieligen Cross Compliance-Bestimmungen zu erreichen;
24. begrüßt die Tatsache, dass der Rat den Vorschlag der Kommission zur Verlängerung der SAPS-Regelung bis Ende 2010 und zur Einbeziehung der neuen Mitgliedstaaten in die Beihilferegelung für Energiepflanzen angenommen hat;
25. fordert die Kommission auf, im Rahmen der Vereinfachung und Rationalisierung der Durchführung der GAP, der Regelungen für Direktzahlungen und der Programme für die Entwicklung des ländlichen Raums die Probleme zu berücksichtigen, mit denen vor allem die neuen Mitgliedstaaten zu tun haben, und geeignete Lösungen vorzuschlagen, ohne dabei von den Regeln für die Durchführung der GAP abzuweichen;
26. unterstreicht, dass die Kommission die besonderen Probleme und Sorgen der neuen Mitgliedstaaten bei ihren Beschlüssen im Rahmen der GAP stärker berücksichtigen sollte;
27. ist ernstlich besorgt über den neuen Vorschlag der Kommission, das Interventionssystem für Mais ab 2007 gänzlich abzuschaffen; stellt fest, dass die Art und Weise, wie der Vorschlag vorgestellt wurde, im Widerspruch zu den Grundprinzipien der EU steht, was den Zeitpunkt, das Fehlen einer gründlichen Evaluierung – insbesondere im Hinblick auf die Auswirkungen für die Gemeinsame Marktorganisation für Getreide und die flächenbezogenen Direktzahlungen – sowie das Fehlen von Alternativen oder Übergangszeiträumen betrifft; ist der Auffassung, dass die verfrühte Abschaffung des Interventionssystems für Mais möglicherweise erhebliche Auswirkungen haben wird;
28. ist der Auffassung, dass im Geiste der Reform der GAP von 2003 erwogen werden muss, Flächenzahlungen für den Anbau von zur Verarbeitung bestimmtem Beerenobst einzuführen und an die Pflicht zur Beteiligung an Erzeugerorganisationen zu knüpfen sowie eine Verpflichtung zum Verkauf der Erzeugnisse im Rahmen von Verträgen einzuführen, was zu einer größeren Wettbewerbsfähigkeit des Beerenobstsektors sowie zur Verbesserung der Lage der Landwirte in Mitgliedstaaten wie Polen beitragen könnte;
29. ist der Auffassung, dass weitere Änderungen in der landwirtschaftlichen Produktion und der Struktur des ländlichen Raums in den neuen Mitgliedstaaten erforderlich sind, und betont, dass die GAP-Regelungen und die gemeinschaftlichen Beihilfen diesen Prozess unterstützen müssen; unterstreicht, dass es entscheidend ist, die erforderlichen Veränderungen verträglich zu gestalten, da die landwirtschaftlich geprägten ländlichen Gesellschaften und Volkswirtschaften der neuen Mitgliedstaaten zu rasche und drastische Änderungen an ihrer Produktions- und Beschäftigungsstruktur nicht vertragen dürften;
Zukunft der GAP in der erweiterten EU
30. weist darauf hin, dass die gegenwärtige GAP nicht in der Lage ist, einen wesentlichen Teil der landwirtschaftlichen bzw. mit der Landwirtschaft verbundenen Probleme in der erweiterten EU zu bewältigen; ist der Auffassung, dass die von der WTO durchgesetzte Entkopplung der Direktzahlungen allgemein die Marktorientierung der Landwirtschaft der EU stärkt, entkoppelte Direktzahlungen jedoch nicht in jeder Beziehung zur Schaffung eines nachhaltigen Landwirtschaftssektors und einer nachhaltigen ländlichen Gesellschaft beitragen, und zwar weder in den neuen Mitgliedstaaten noch in einem großen Teil der EU-15; weist darauf hin, dass entweder zusätzliche Maßnahmen oder maßgeschneiderte Anwendung der Direktzahlungen erforderlich sind;
31. ist der Ansicht, dass insbesondere in Mitgliedstaaten und Regionen, in denen Spezialbetriebe eine entscheidende Rolle in der Landwirtschaft spielen, das gegenwärtige System der Direktzahlungen zu sehr Ackerkulturen fördert und nicht angemessen die Schaffung einer nachhaltigen Viehwirtschaft unterstützt sowie nicht die notwendigen strukturellen Veränderungen fördert und erleichtert;
32. stellt fest, dass die zugewiesenen Quoten in bestimmten Sektoren einiger neuer Mitgliedstaaten zu einer Stagnation oder sogar zu einer Abnahme der landwirtschaftlichen Produktion geführt haben und dass die Bindung geringerer Quoten an die entkoppelten Zahlungen für die neuen Mitgliedstaaten zusätzlich zum Übergangszeitraum einen weiteren Nachteil im Hinblick auf Subventionen darstellt; stellt außerdem fest, dass das Problem auch in einigen der alten Mitgliedstaaten auftritt;
33. ist der Auffassung, dass das Erreichen der Ziele der GAP in den neuen Mitgliedstaaten auch durch das unzureichende Niveau der Finanzierung der ländlichen Entwicklung, das Fehlen eines effizienten Risiko- und Krisenmanagementsystems und die allzu rigiden gemeinschaftlichen Regelungen betreffend staatliche Beihilfen gehemmt wird;
34. unterstreicht, dass die GAP auf Gemeinschaftsebene im Rahmen einer reformierten GAP bleiben muss und jede Renationalisierung der GAP vermieden werden muss; betont jedoch, dass spezifische Maßnahmen auf der Grundlage des Subsidiaritätsprinzips anzuwenden sind; ist der Auffassung, dass es notwendig ist, Anwendungsbereich, Ziele und Grundsätze der GAP zu überprüfen, einschließlich des europäischen Landwirtschaftsmodells, wobei die Ziele und Notwendigkeiten der Landwirtschaft, der ländlichen Gebiete, der Landwirte, der Verbraucher und der gesamten Gesellschaft in der erweiterten EU-27 zu berücksichtigen sind, um die notwendigen Finanzmittel festzulegen und ihre einwandfreie, gerechte und in jeder Beziehung begründete Zuweisung sicherzustellen;
35. unterstreicht, dass alle etwaigen Faktoren (z.B. Konsequenzen aus früheren Finanzbeschlüssen, GAP-Reformen, Erfahrungen der neuen Mitgliedstaaten, Diversität und Vielfalt der europäischen Landwirtschaft) angemessen bei der künftigen Reform der GAP zu berücksichtigen sind, insbesondere beim „GAP-Gesundheitscheck“ und der Halbzeitüberprüfung des Finanzrahmen 2007-2013 in den Jahren 2008-2009;
36. unterstreicht ferner, dass es zwingend notwendig ist, Beschlüsse zu vermeiden, die auf Bestrebungen basieren, das Niveau der gemeinschaftlichen Finanzierung zu senken oder den finanziellen Status quo zwischen den Mitgliedstaaten zu erhalten;
37. ist der Ansicht, dass die Erzeugung von Biomasse und Bioenergie eine strategisch wichtige Rolle für die Zukunft des EU-Landwirtschaftssektors spielen wird; fordert in diesem Zusammenhang die Bereitstellung angemessener gemeinschaftlicher Mittel, um die Produktion von Biomasse auf Land, das nicht länger für den Anbau von Nahrungs- und Futtermitteln genutzt wird, zu fördern; verweist in diesem Zusammenhang auf die wichtigen Kapazitäten der neuen Mitgliedstaaten und das erhöhte Gesamtproduktionspotenzial der erweiterten EU;
38. unterstreicht, dass die Befriedigung der spezifischen Bedürfnisse der Mitgliedstaaten und Regionen, einschließlich der Probleme und Schwierigkeiten in den neuen Mitgliedstaaten, weiterhin auf der Grundlage der Subsidiarität folgendes genau abgestimmtes Instrumentarium handhaben sollte:
a) Einführung eines revidierten Systems der Direktzahlungen, einschließlich neuer Maßnahmen, wie freiwilliger Umkopplungsoptionen, die lediglich von den Mitgliedstaaten in Anspruch genommen werden können, die dies als erforderlich erachten, um Ziele in den Bereichen Soziales, Beschäftigung und Nachhaltigkeit zu erreichen; Ausweitung der Zahlungen auf neue Sektoren und Begünstigte (z. B. bei Beerenobst, das für die Verarbeitung bestimmt ist) im Rahmen des überarbeiteten Systems der nationalen Finanzrahmen und bei voller gemeinschaftlicher Finanzierung;
b) Einführung zusätzlicher, fakultativer, regionaler oder vorübergehender Marktmaßnahmen mit gemeinschaftlicher Finanzierung,
c) Anwendung des Systems nationaler Mittelvolumen aus dem EU-Haushalt in den zu reformierenden Sektoren (Wein, Obst und Gemüse),
d) bessere Unterstützung und kräftige Förderung der Erzeugerorganisationen sowie Beseitigung einzelstaatlicher gesetzlicher Hemmnisse für diese Organisationen,
e) Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen Erzeugerorganisationen,
f) Einführung eines wirksamen landwirtschaftlichen Krisen- und Gefahrenmanagementsystems mit gemeinschaftlicher Finanzhilfe aus den einzelstaatlichen Mittelvolumen,
g) Stärkung des Binnenmarktes durch gemeinsame Qualitätsstandards, Marketing, Wettbewerb, Lebensmittelsicherheit, Umwelt- und Tierschutzbestimmungen,
h) Stärkung des Programms für die ländliche Entwicklung und seine Finanzierung,
i) Erhöhung der Flexibilität der Regelungen für staatliche Beihilfen (z.B. Erweiterung des Anwendungsbereichs der Gruppenfreistellungen, Anhebung des De-minimis-Niveaus);
39. ist der Auffassung, dass die WTO-Kompatibilität bei den Verhandlungen in der Doha-Runde im Rahmen des Angebots der EU zur Verringerung der Handelshemmnisse bzw. als Gegenleistung für die Zustimmung zur Beibehaltung interner Subventionsniveaus der anderen WTO-Mitglieder sichergestellt werden muss;
40. verweist darauf, dass zusätzliche Zölle, die im Rahmen besonderer Schutzklauseln (SSG) verhängt werden, ein sinnvolles Instrument zum Schutz des EU-Marktes vor übermäßigen Importen und Importen zu künstlich niedrigen Preisen in sensiblen Sektoren, u.a. in für die neuen Mitgliedstaaten sensiblen Sektoren, sein könnten; fordert die Kommission auf, durch Verhandlungen im Rahmen der gegenwärtigen WTO-Runde eine solche Möglichkeit der entsprechenden Änderung des gegenwärtigen Anwendungsbereichs der besonderen Schutzklauseln in der Liste der Zugeständnisse CXL zu schaffen; verweist darauf, dass einige der neuen Mitgliedstaaten die Möglichkeit hatten, besondere Schutzklauseln in sensiblen Agrarsektoren anzuwenden, die nicht in der aktuellen Liste CXL enthalten waren;
41. erwartet, dass die künftige GAP nicht nur den Notwendigkeiten der erweiterten EU Rechnung tragen, sondern auch leichter zu verwalten sein wird; erwartet, dass dies zur Reduzierung der administrativen Belastung der Landwirte und der einzelstaatlichen Stellen führen und die marktorientierte, umweltfreundliche Produktion sicherer Produkte bei Gewährleistung der Zukunft der nachhaltigen Landwirtschaft fördern wird;
42. fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und alle Beteiligten auf, intensiv diese Fragen zu diskutieren und zukunftsweisende Vorschläge zu unterbreiten, um für eine nachhaltige Zukunft der Landwirtschaft in der erweiterten EU zu sorgen;
43. begrüßt das Vorhaben der Kommission, eine langfristige Perspektive für die Zukunft der GAP nach 2013 auszuarbeiten, die umfassend der einzigartigen Chance Rechnung trägt, dass das Wachstum des weltweiten Agrarlebensmittelhandels gegenüber dem insgesamt erwarteten Wachstum des Welthandels in den kommenden 30 Jahren voraussichtlich doppelt so hoch ausfallen wird, in diesem Rahmen zudem auf eine gleichmäßige Entwicklung der Landwirtschaft in allen Regionen der EU geachtet wird und die Staaten der EU-15 und die neuen Mitgliedstaaten die produktionsbezogenen und nicht produktionsbezogenen Aufgaben der Landwirtschaft mit vereinten Kräften erfüllen;
44. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Parlamenten und Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
- [1] ABl. L 161 vom 26.06.1999, S. 87
- [2] ABl. L 236 vom 23.09.2003, S. 33
- [3] ABl. L 270 vom 21.10.2003, S. 1
- [4] ABl. L 93 vom 30.03.2004, S. 1
- [5] ABl. L 161 vom 30.04.2004, S. 48
- [6] ABl. L 209 vom 11.08.2005, S. 1
- [7] ABl. L 277 vom 21.10.2005, S. 1
- [8] ABl. L 58 vom 28.2.2006, S. 1
- [9] ABl. C 139 vom 14.06.2006, S. 1
- [10] KOM(2006)0500
BEGRÜNDUNG
Die wichtigsten Folgen der Mitgliedschaft und der Anwendung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in den neuen Mitgliedstaaten (NMS), einschließlich der allgemeinen Auswirkungen für die europäische Integration
Allgemeiner Hintergrund
In den NMS spielt die Landwirtschaft volkswirtschaftlich und für das Leben des ländlichen Raums eine wichtige Rolle. Die Zahlen für 2004 zeigen, dass 22% der gesamten Fläche in den NMS landwirtschaftlich genutzt werden, während dies in der EU-15 nur 4% sind. Der Anteil der in der Landwirtschaft Tätigen an der gesamten erwerbstätigen Bevölkerung in den NMS beträgt 13%, in der EU-15 1,6%. Der Anteil der Landwirtschaft am BIP beträgt 2,8 bzw. 1,6%. In bestimmten ländlichen Bereichen der NMS ist die Landwirtschaft die einzige Einnahmequelle.
Das durchschnittliche landwirtschaftliche Produktionsniveau in den NMS liegt weit unter dem EU-15-Durchschnitt. Charakteristisch für die Landwirtschaft in den NMS ist ein hoher Anteil kleiner, halb den eigenen Bedarf deckender Nebenerwerbsbetriebe mit niedrigem Niveau im Hinblick auf die Produktionstechnologie und das investierte Kapital. Wegen der geringeren Effizienz erfordert die Erzeugung eine beträchtlich größere Anzahl von Arbeitseinheiten. Die horizontalen und vertikalen Integration ist begrenzt. Die Zahl der Kooperativen und Erzeugerorganisationen ist unzulänglich; die Landwirte haben keinen Anteil an der lebensmittelverarbeitenden Industrie. Die weniger intensive Erzeugung ist im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit von Nachteil; sie gefährdet andererseits aber weniger die Umwelt und trägt zur Erhaltung der Lebensvielfalt bei.
Die Landwirtschaft in den NMS ist auch durch eine größere Diversität der natürlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen gekennzeichnet. Folglich gibt es beträchtliche Unterschiede in der Produktionsstruktur. In Polen basiert die Landwirtschaft mehrheitlich auf kleinen und mittleren Familienbetrieben mit gemischten Tätigkeitsfeldern im Ackerbau und Weideviehhaltung. In Ungarn und Estland spielen spezialisierte Betriebe eine wichtige Rolle. In Slowenien sind die gut entwickelten Betriebe des europäischen Typs vorherrschend. Die Tschechische Republik und die Slowakische Republik kennen relativ entwickelte, homogene Produktionsstrukturen. Die Mehrheit der Betriebe in den baltischen Staaten haben ebenfalls gemischte Tätigkeitsfelder. In der ungarischen Landwirtschaft gibt es große Landwirtschaftsbetriebe neben vielen kleinen, ineffizienten Familienbetrieben. Die Landwirtschaft auf Zypern und Malta ist durch mediterrane Erzeugung gekennzeichnet. Gartenbau ist ein wichtiger Sektor in Polen und in Ungarn.
Einige der Schäden durch die Agrarpolitik der Vergangenheit sind weiterhin evident, da sich die Agrarpolitik der kommunistischen Ära jahrzehntelang völlig anders entwickelt hat als die GAP. Nach dem politischen Wandel verursachten der Zusammenbruch der traditionellen Märkte, Änderungen in den Besitzverhältnissen und Produktionsstrukturen, schwerwiegender Mangel an Kapital, unzureichende Integration sowie geringe und unzureichend strukturierte einzelstaatliche Beihilfen neue Probleme.
Es ist offenkundig, dass weitere beträchtliche Veränderungen in der Landwirtschaft und der ländlichen Wirtschaft der NMS unvermeidlich sind. Aufgrund der begrenzten Möglichkeiten auf den Binnen- und Drittmärkten ist der quantitative Anstieg der Produktion eine tragfähige Lösung nur dann, wenn die Produkte auf dem Markt angenommen werden. Effizienzsteigerung wird zu Betriebskonzentration und Abbau bei der Beschäftigung führen. Die Möglichkeiten der Diversifizierung der Wirtschaft des ländlichen Raums sind begrenzt, da in den ländlichen Räumen der NMS nicht genügend Kapital herangezogen wird. Landwirtschaftlich bedingte Arbeitslosigkeit schafft ernste Probleme. Zu rasche und drastische Veränderungen in der Produktions- und Beschäftigungsstruktur dürften schwer zu bewältigende politische und wirtschaftliche Spannungen verursachen.
Reibungslose Integration, Vorteile für alle Beteiligten
Der Beitritt von 10 neuen Mitgliedstaaten hat die Zahl der europäischen Verbraucher um fast 20% erhöht. Die landwirtschaftliche Nutzfläche und die Zahl der in der Landwirtschaft Beschäftigten ist um 27% bzw. 57% gestiegen.
Dieser „Big bang“ hat auf dem EU-Binnenmarkt weder in den alten noch in den neuen Mitgliedstaaten Störungen verursacht. In der EU-15 hat die Erweiterung nicht zu spürbaren Veränderungen bei den Agrar- und Nahrungsmittelpreisen und in den wohlgeordneten Marktbeziehungen sowie bei den allgemeinen Produktions- und Verbrauchsmustern geführt. Waren aus den NMS haben kein Dumping in den EU-15-Ländern eingeleitet, was hauptsächlich darauf zurückzuführen ist, dass der wesentliche Teil des Agrar- und Lebensmittelhandels bereits vor der Erweiterung abgaben- und subventionsfrei war. Obwohl die einschlägige Untersuchung der Kommission noch nicht abgeschlossen ist, zeigen Marktbeobachtungen, dass die Betreiber in den NMS vor dem Beitritt keine spekulativen Bestände angehäuft haben.
Die NMS verbesserten ihre nationalen Systeme im Hinblick auf die Lebensmittelsicherheit, den Tier- und den Pflanzenschutz zum Teil mit den Hilfen der EU zur Vorbereitung auf den Beitritt. Die Anstrengungen konzentrierten sich auf die Grenzkontrollen der Einfuhren aus Drittländern und auf Schlachthöfe und lebensmittelverarbeitende Unternehmen. Die sorgfältige Vorbereitung hat sichergestellt, dass die Erweiterung nicht zu einer Erhöhung des Gefahrenniveaus in diesen Bereichen in der EU geführt hat. Nach dem Beitritt wurde kein Fall bekannt, in dem die Notwendigkeit von Sicherheitsmaßnahmen in Erwägung zu ziehen gewesen wäre.
Die Landwirtschaft in den NMS hat von der Mitgliedschaft und der Anwendung der GAP profitiert. In den Sektoren Getreide, Zuckerrüben, Fleisch und Milchprodukte haben die GAP-Regelungen die Preise und Märkte stabilisiert. Die landwirtschaftlichen Einkommen sind in den NMS beträchtlich gestiegen, insbesondere in jenen Ländern und Betrieben, in denen Ackerbau und Weidewirtschaft vorherrschend sind. Es stiegen nur einige Agrar- und Lebensmittelpreise, weil schon vor dem Beitritt signifikante Preisanpassungen erfolgten. Die beträchtlichsten Einkommenserhöhungen wurden in Polen, Lettland, Litauen und der Tschechischen Republik festgestellt.
Die alten Mitgliedstaaten haben insbesondere von der Beseitigung der Binnengrenzen profitiert. Exporteure aus der EU-15 vergrößerten ihren Marktanteil in den NMS insbesondere im Bereich der Fertigwaren. Die Mitgliedschaft bot für die EU-15-Investoren ebenso im Agrar-Lebensmitte-Sektor bessere Bedingungen. Diese Möglichkeiten gleichen die begrenzten zusätzlichen Belastungen für die alten Mitgliedstaaten bei der Finanzierung der GAP bei weitem aus.
Trotz ihrer historischen Bedeutung und Dimension erforderte die Erweiterung von 2004 keine beträchtlichen belastenden Änderungen in der Verwaltung und Finanzierung der GAP. Von 2000 bis zum Beitritt der NMS schlug die SAPARD-Hilfe mit jährlich 520 Mio. Euro zu Buche, d.h. mit etwas über 1% des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL). Im Zeitraum 2004-2006 erhielten die NMS etwa 5-8% der EAGFL-Zuweisungen. Der gegebene Haushaltsrahmen hatte hinreichende Reserven, und die Interessen der EU-15-Mitgliedstaaten wurden nicht beeinträchtigt. Die stufenweise Einführung der Direktzahlungen in den NMS trägt zur geringeren Belastung der Mitgliedstaaten bei. Bis Ende der Finanziellen Vorausschau 2007-2013 wird der Anteil der Direktzahlungen und der Mittel für die ländliche Entwicklung für die NMS aus dem EU-27-Haushalt nur um rund 19% steigen, während nahezu 30% der landwirtschaftlichen Nutzfläche und 50% der in der Landwirtschaft Beschäftigten auf die 12 NMS-Länder entfallen werden.
Die künftige Finanzierung der GAP in der EU-27 wird jedoch in einem allgemein negativen politischen und budgetären Umfeld erfolgen. Im Beschluss über den Finanzrahmen 2007-2013 wurde der Beschluss des Brüsseler Gipfels von 2002 über das Einfrieren der Mitel für die Direktzahlungen und die Binnenmarktmaßnahmen auf dem Niveau der EU-15 von 2002 bestätigt und eine einschneidende Reduzierung der Zuweisungen für die ländliche Entwicklung in den alten Mitgliedstaaten vereinbart. Es ist sehr wahrscheinlich, dass ab 2008 die vorhandenen Finanzmittel die Zuweisung von Direktzahlungen auf dem in den einschlägigen gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften festgelegten Niveau nicht länger ermöglichen.
Durchführung der Gemeinsamen Agrarpolitik in den neuen Mitgliedstaaten
Im Heranführungszeitraum unternahmen die Bewerberländer erhebliche Anstrengungen im Hinblick auf die Umsetzung des „Acquis communautaire“ und die Schaffung des erforderlichen institutionellen Rahmens für die Durchführung der GAP. Die gemeinschaftlich finanzierten Partnerschaftsprogramme boten nützliche Hilfe während dieses Prozesses. Die einzelstaatlichen Politiken im Bereich der Landwirtschaft und der ländlichen Entwicklung vor der Mitgliedschaft bereiteten die Landwirte und die ländliche Gemeinschaft jedoch nicht wirksam auf die neuen Möglichkeiten und Herausforderungen vor, da die Bewerberländer sich auf die akutesten Probleme konzentrierten und es keine ausreichenden nationalen Mittel gab. Die EU bot Hilfe für die landwirtschaftliche und ländliche Entwicklung der Bewerberländer. Wegen der komplizierten Anforderungen und des Mangels an rechtzeitigen Beschlüssen begann das SAPARD-Programm mit beträchtlicher Verzögerung, und der größte Teil der Mittel wurde erst nach dem Beitritt verwendet.
Die signifikanteste und sichtbarste Veränderung durch die EU-Mitgliedschaft in der Landwirtschaft der NMS war die Einführung der Direktzahlungen. Obwohl viele Bewerberländer ähnliche Regelungen angewendet haben, schufen die gemeinschaftlichen Direktzahlungen ein neues Beihilfesystem in den NMS, insbesondere im Hinblick auf den Umfang, die Verteilungsbestimmungen und das Spektrum der Begünstigten. Um den Landwirten gleiche Voraussetzungen zu schaffen, wenden alle NMS ergänzende einzelstaatliche Direktzahlungen (EED) an, wie sie von der Beitrittsakte gestattet sind. Über die ernste Belastung für den nationalen Haushalt hinaus werden einzelstaatliche Mittel von gemeinschaftlich gebilligten Beihilferegelungen abgezweigt, die zur Unterstützung er erforderlichen Veränderungen in Sektoren notwendig sein können, in denen keine oder nur begrenzte gemeinschaftliche Mittel verfügbar sind. Die Mehrheit der NMS musste von der Option der „negativen Modulation“ Gebrauch machen (Umschichtung der Mittel für die ländliche Entwicklung zur Finanzierung der EED).
Acht NMS entschieden sich für die Regelung für die einheitliche Flächenzahlung (SAPS), weil sie nicht auf die Anwendung des ausgeklügelten Systems der Direktzahlungen in der EU-15 vorbereitet waren. Im Allgemeinen erwiesen sich die flächenbezogenen, voll entkoppelten pauschalen SAPS-Zahlungen als erfolgreich. Sowohl Landwirte als auch einzelstaatliche Behörden begrüßen die einfachen Regelungen und Bedingungen. Die Mehrheit der NMS möchte die SAPS trotz einiger Nachteile des Systems so lange wie möglich beibehalten. Einige NMS jedoch sind der Auffassung, dass bestimmte gekoppelte Zahlungen zumindest zeitweilig zur Einstellung auf die Veränderungen in der landwirtschaftlichen Produktion notwendig sind. Diese Länder haben erfolgreich verschiedene EED-Finanzrahmen mit voll oder teilweise gekoppelten Zahlungen für Sektoren geschaffen, in denen SAPS-Zahlungen schwerwiegende Nachteile mit sich brächten (z.B. Tabak, Milch und Rindfleisch).
Mit der Zuckerreform eingeführte Änderungen in den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften erleichtern den Übergang von SAPS zu SPS. Unter anderem ermöglichen sie den NMS, vom deutlich regionalen Modell der SPS abzuweichen. Die Kommission hat jedoch noch keinen Vorschlag über detaillierte Bestimmungen für die Änderung vorgelegt, insbesondere was die EED-Regelungen betrifft. Diese Ungewissheit zwingt die NMS, weiterhin SAPS anzuwenden.
Der Plan für die ländliche Entwicklung erfüllt nur zum Teil die Erwartungen der NMS. Das gegenwärtige System trägt nur teilweise zur Verwirklichung gemeinschaftlich vereinbarter Ziele bei. Sie richten sich nicht hinreichend auf eine nachhaltige Entwicklung und die Lösung von Problemen außerhalb der Landwirtschaft. Die gemeinschaftlichen Mittel sind begrenzt, die Regeln kompliziert. Auch wenn die kürzlich angenommenen gemeinschaftlichen Bestimmungen die fakultative Modulation der Direktzahlungen auch in den NMS gestatten, ist es sehr unwahrscheinlich, dass diese von der Option während der Einführungsphase der Direktzahlungen Gebrauch machen.
Mit Hilfe der Direktzahlungen, der Maßnahmen für die ländliche Entwicklung und erlaubten staatlichen Beihilferegelungen können die NMS ein geeigneteres System für die Entwicklung ihrer Landwirtschaft und ländlichen Räume schaffen. Die jüngsten Änderungen in den Rechtsvorschriften und die letzten Vorschläge (z.B. Zuckerreform, Verlängerung der SAPS-Regelung, Energiepflanzen) tragen zu diesem Ziel bei. Weitere Erleichterungen bei einigen Regelungen sind jedoch erforderlich. Es wäre ratsam, die Anwendung der Cross Compliance-Bestimmungen in den NMS bis zur Einführung der Direktzahlungen zurückzustellen. Die Verwaltung der Programme für die ländliche Entwicklung könnte ebenfalls ohne Beeinträchtigung der allgemeine Grundsätze erleichtert werden.
Die Auswirkungen der GAP auf die verschiedenen landwirtschaftlichen Sektoren in den NMS sind sehr unterschiedlich. Der Getreideanbau wurde zum großen Gewinner der Durchführung der GAP. Intervention und Preisgarantiesystem mit flächenbasierten Direkthilfen ermöglichen den Landwirten die komparativen Vorteile ihrer Böden zu nutzen; eine weitere Erhöhung der Produktion wird erwartet. Ein gemischtes Bild gibt es im Rindfleisch- und Milchsektor. Spezifische Regelungen bei Zahlungen im Rahmen der Milchregelung in Form von Aufstockungszuschüssen beginnend mit 85% im Jahr 2004 hielten die Milcherzeugung in vielen Ländern aufrecht. Die Chancen für die Rindfleischerzeugung sind begrenzt, wenn die EED flächenbasiert vergeben werden. Der Schweinefleisch- und Geflügelsektor sehen sich extremen Herausforderungen gegenüber. Sie erhalten praktisch keine gemeinschaftlichen Hilfen, und das Niveau der einzelstaatlichen Hilfe ist begrenzt. Die Erzeugerkosten sind aufgrund der höheren Futtermittelpreise gestiegen, während die Erzeugerpreise auf gleichem Niveau blieben. Der Obst- und Gemüsesektor ist nur in bestimmten NMS von Bedeutung, Einfuhren geringwertiger Obst- und Gemüseerzeugnisse stellen für die Landwirte eine echte Herausforderung dar. Nur die Minderheit der Erzeuger gehört anerkannten Erzeugerorganisationen an, die gemeinschaftliche Beihilfen erhalten können.
Zu den wichtigsten Argumenten für die schrittweise Einführung der Direktzahlungen zählten die unterschiedlichen Niveaus der Entwicklung, des Lebensstandards und insbesondere der Kosten sowie das Argument, dass die Landwirte in den NMS weniger Einkommensausgleich benötigten. Ferner wurde versprochen, dass die Unterschiede bei den Direktzahlungen durch höhere Zuweisungen für die ländliche Entwicklung ausgeglichen werden. Die tatsächlichen Zahlen können dieses ursprüngliche Konzept jedoch nicht bestätigen, und die Erwartungen im Hinblick auf höhere Mittel für den zweiten Pfeiler erwiesen sich ebenfalls als illusionär. In der Finanziellen Vorausschau 2007-2013 ist eine ernste Unausgewogenheit im Hinblick auf die Zuweisung der Mittel festzustellen. Das Durchschnittsniveau der gemeinschaftlichen Hilfen für die Landwirtschaft und die ländliche Entwicklung in den neuen Mitgliedstaaten würde sich lediglich auf 29-33% pro Landwirt und 62-64% pro Hektar im Vergleich zu den alten Mitgliedstaaten währen der 7 Jahre belaufen.
Tabelle I zeigt, wie sich das Niveau der Direktzahlungen und der Zuweisung für die ländliche Entwicklung je Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche in den NMS schrittweise dem der EU-15 annähert. Nach 2013 wird es keine größeren Unterschiede mehr geben. Betrachtet man jedoch die Hilfe für einen in der Landwirtschaft Beschäftigten, bleibt der Unterschied signifikant (Tabelle II).
Tabelle I
Tabelle II
Zukunft der GAP in der erweiterten Europäischen Union
Die Erweiterung von 2004 hat die Vielfalt in der europäischen Landwirtschaft erhöht und die Möglichkeit der Anwendung gemeinsamer Regeln aber weiter eingegrenzt. Die sich ändernden Erfordernisse und Charakteristika der erweiterten EU müssen bei künftigen Reformen der GAP berücksichtigt werden. Es ist unbedingt erforderlich, neue Ziele zu setzen, um langfristig Nachhaltigkeit zu gewährleisten und den spezifischen örtlichen und regionalen Bedürfnissen der Landwirtschaft und des ländlichen Raums sowie den Erwartungen der Verbraucher, Steuerzahler, Umweltschützer usw. zu entsprechen.
Die Erfahrungen in den NMS zeigen, dass eine weitere Reform der GAP notwendig ist. Die Statistiken zeigen eine beträchtliche allgemeine Entwicklung bei den landwirtschaftlichen Einkommen in den NMS. Doch profitieren hauptsächlich Getreideanbau und Weidewirtschaft von den Direktzahlungen. Das wohlbekannte Phänomen der „Subventionsproduktion“ ist auch in den NMS zu beobachten. Obwohl entkoppelt, beschleunigen SAPS-Zahlungen Betriebskonzentrationen und stärken den Ackerbau.
Die Erfahrungen der NMS bekräftigen keineswegs das Konzept einer völligen Entkopplung der Direktzahlungen, wie es von der Kommission vertreten wird, da die Mitgliedstaaten nicht das einfache Pauschalsystem für Zahlungen befürworten. Die meisten wollen einige Sektoren mit Hilfe von Optionen bevorzugen, wie sie in den jüngsten Rechtsvorschriften vorgesehen sind.
Während des „Gesundheitschecks“ müssen weitere Optionen geprüft und gegebenenfalls zugelassen werden, einschließlich Direktzahlungen für Sektoren und Begünstigte, die gegenwärtig ausgeschlossen sind. Die SPS-Mittelrahmen können als gemeinschaftliche Finanzhilfen für den Einkommensausgleich in der Landwirtschaft der Mitgliedstaaten betrachtet werden. Unter Berücksichtigung der spezifischen Situation, der Schwierigkeiten und der Erfordernisse ihrer Landwirtschaft können die Mitgliedstaaten das geeignetste System für den Einkommensausgleich nach dem „Optionsmenu“ in den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften schaffen. Neue Optionen könnten u.a. erweiterte Hilfen an Erzeugerorganisationen und Beiträge zu einem wirksamen landwirtschaftlichen Gefahren- und Krisenmanagementsystem beinhalten. Die Kommission muss die Anwendung überwachen, um jegliche Verzerrung zu verhindern. Dieses Konzept wird die GAP nicht renationalisieren. Anstelle kompromittierter allgemeiner Bedingungen, die nirgendwo einwandfrei funktionieren, ist ein flexibleres System erforderlich. Es sei darauf hingewiesen, dass dieses Konzept nicht ganz neu ist. Der Kommissionsvorschlag für die Reform der Gemeinsamen Marktorganisation für Bananen basiert auf denselben Grundsätzen, und ein zum Teil ähnliches System wurde im Hinblick auf die Weinreform vorgeschlagen.
Die Verwaltung der Programme für die ländliche Entwicklung muss ebenso erleichtert werden. Um die Erwartungen der Verbraucher und der Steuerzahler zu erfüllen, müssen die gemeinschaftlichen Normen und Vorschriften im Hinblick auf die Qualität, die Lebensmittelsicherheit, die Umwelt und den Tierschutz kontinuierlich verstärkt werden.
Ein weiterer wichtiger Schritt muss die Erhöhung der Flexibilität im Hinblick auf die Regelungen für staatliche Beihilfen sein. Ein klar definiertes und ausreichend weites Spektrum von Gruppenfreistellungen und eine beträchtliche Anhebung des De-minimis-Niveaus würden für die erforderliche Flexibilität der NMS ohne Beeinträchtigung der Wettbewerbsregeln sorgen.
Die Kommission vertritt die Auffassung, dass Regelungen für entkoppelte Direktzahlungen erforderlich sind, um die WTO-Verpflichtungen der EU im Hinblick auf staatliche Beihilfen zu erfüllen. Die Verhandlungspartner in der WTO, insbesondere die USA, sind an der Beibehaltung ihres internen Stützungsniveaus und an einer weiteren Reduzierung der Marktprotektion interessiert. Die EU könnte diesen Bestrebungen zustimmen, wenn die Verhandlungspartner ebenso damit einverstanden sind, dass nur ein gewisser Teil der EU-Direktzahlungen entkoppelt und folglich Teil der „Green Box“ werden.
Es ist wichtig, dass künftige GAP-Reformen durch die Ziele und die Befriedigung der Bedürfnisse der Landwirtshaft und der ländlichen Bevölkerung in den Mitgliedstaaten sowie durch Sicherung der Nachhaltigkeit begründet werden, ebenso durch ein Streben nach Vereinfachung und Reduzierung der administrativen Belastungen und durch die Notwendigkeit der Schaffung eines Produktionssystems, das in vollem Einklang mit den Erwartungen der Verbraucher im bestehenden Haushaltsrahmen ist.
Abschließende Bemerkungen des Berichterstatters
Ihr Berichterstatter möchte den anderen Mitgliedern des Europäischen Parlaments, dem ungarischen agrarwirtschaftlichen Forschungsinstitut, den Landwirtschaftsministerien und parlamentarischen Landwirtschaftsausschüssen der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik seinen Dank für ihre Bemühungen und ihre Hilfe bei der Ausarbeitung dieses Berichts aussprechen.
VERFAHREN
Titel |
Die Integration der neuen Mitgliedstaaten in die GAP |
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Verfahrensnummer |
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Federführender Ausschuss Datum der Bekanntgabe der Genehmigung im Plenum |
AGRI |
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Berichterstatter(in/innen) Datum der Benennung |
Csaba Sándor Tabajdi |
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Prüfung im Ausschuss |
12.7.2006 |
3.10.2006 |
19.12.2006 |
27.2.2007 |
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Datum der Annahme l'adoption |
27.2.2007 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
31 1 3 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Vincenzo Aita, Peter Baco, Sergio Berlato, Thijs Berman, Niels Busk, Luis Manuel Capoulas Santos, Giuseppe Castiglione, Dumitru Gheorghe Mircea Coşea, Gintaras Didžiokas, Michl Ebner, Carmen Fraga Estévez, Ioannis Gklavakis, Lutz Goepel, Esther Herranz García, Elisabeth Jeggle, Tchetin Kazak, Atilla Béla Ladislau Kelemen, Heinz Kindermann, Diamanto Manolakou, Véronique Mathieu, Mairead McGuinness, María Isabel Salinas García, Willem Schuth, Czesław Adam Siekierski, Csaba Sándor Tabajdi, Marc Tarabella, Witold Tomczak, Donato Tommaso Veraldi, Bernard Piotr Wojciechowski |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Bernadette Bourzai, Béla Glattfelder, Gábor Harangozó, Wiesław Stefan Kuc, Astrid Lulling, Albert Jan Maat |
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Datum der Einreichung |
1.3.2007 |
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Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar) |
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