BERICHT über den Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Beteiligung der Gemeinschaft an der Aufstockung des Kapitals des Europäischen Investitionsfonds
13.3.2007 - (KOM(2006)0621 – C6‑0426/2006 – 2006/0203(CNS)) - *
Haushaltsausschuss
Berichterstatter: Esko Seppänen
ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Beteiligung der Gemeinschaft an der Aufstockung des Kapitals des Europäischen Investitionsfonds
(KOM(2006)0621 – C6‑0426/2006 – 2006/0203(CNS))
(Verfahren der Konsultation)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (KOM(2006)0621)[1],
– in Kenntnis von Artikel 3 des Beschlusses 94/375/EG des Rates vom 6 Juni 1994 über die Mitgliedschaft der Gemeinschaft im Europäischen Investitionsfonds[2], gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6-0426/2007),
– gestützt auf Artikel 51 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A6‑0065/2007),
1. billigt den Vorschlag der Kommission;
2. fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;
3. fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu ändern;
4. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
BEGRÜNDUNG
Einleitung
Der Europäische Investitionsfonds wurde 1994 auf der Grundlage von Artikel 308 des EG-Vertrags errichtet. Seine Aufgabe besteht darin, durch die Bereitstellung von Bürgschaften und Risikokapital für die Unternehmen zur Verwirklichung der Zielvorgaben der Gemeinschaft beizutragen; der Fonds konzentriert seine Tätigkeit insbesondere auf die KMU. Der EIF stellt die Mittel nicht unmittelbar den Unternehmen bereit; was seine Eigenmitteloperationen betrifft, wird er über Finanzmittler wie Risikokapitalfonds oder Bürgschaftseinrichtungen tätig. In den letzten Jahren verzeichnete der EIF eine kontinuierliche Gewinnzunahme, und der Fonds hat keine Verluste abgeschrieben; allerdings kann für die kommenden Jahre die Möglichkeit von Verlusten nicht ausgeschlossen werden.
Nach seiner Satzung wird der EIF auf dem Gebiet der Mitgliedstaaten der EU und der Beitrittsländer sowie in benachbarten Ländern tätig, soweit es um grenzüberschreitende Vorhaben geht.
Der nominale Wert des gezeichneten Kapitals beläuft sich auf 2 Milliarden EUR (2000 Anteile zum nominalen Wert von jeweils 1 Million EUR), und die Höhe des eingezahlten Kapitals wurde auf 20% festgelegt. Anteilseigner der EIF sind die Europäische Investitionsbank, die Europäische Gemeinschaft, die von der Europäischen Kommission vertreten wird, und eine Reihe von Finanzinstituten. Derzeit hält die Gemeinschaft 30 % der Anteile des EIF.
Zusammenfassung und Anmerkungen zum Vorschlag
Nach den eingegangenen Informationen werden die Eigenmittel des EIF bis Mitte 2007 erschöpft sein. Es wird jetzt vorgeschlagen, das Kapital des Fonds aufzustocken, um die Fortführung seiner Eigenmitteloperationen und Mandate (Koinvestitionsregeln) sicherzustellen.
Die vorgeschlagene Aufstockung zielt darauf ab, das Kapital durch Anhebung des nominalen Werts des gezeichneten Kapitals auf 3 Milliarden EUR aufzustocken und 1000 neue Anteile zum nominalen Wert von jeweils 1 Million EUR auszugeben. Ihr Erwerb durch die Kommission würde über einen Vierjahreszeitruam (2007-2010) verteilt, so dass ihre Beteiligung bis Ende 2010 bei 30 % aufrechterhalten würde.
Was die Haushaltsaspekte betrifft, sollte festgehalten werden, dass der für die Anteile zu zahlende tatsächliche Preis vom Nominalpreis abweicht und von der Leistung des Fonds abhängt. Deshalb kann der Bedarf an Haushaltsmitteln nur auf der Grundlage der Situation in der Vergangenheit geschätzt werden. Die untenstehende Tabelle enthält entsprechende Schätzwerte.
Tabelle: Indikative Aufschlüsselung der Zahl der Anteile und des Bedarfs an Haushaltsmitteln in Verbindung mit der vorgeschlagenen Kapitalaufstockung beim EIF (Schätzung, die anhand der künftigen Ergebnisse des Fonds zu überprüfen ist)
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2007 |
2008 |
2009 |
2010 |
Insgesamt |
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Voraussichtliche Zahl der von den Anteilseignern gezeichneten Anteile |
790 |
90 |
89 |
26 |
1000 |
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Voraussichtliche Zahl der von der Kommission gezeichneten Anteile |
95 |
90 |
89 |
26 |
300 |
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Voraussichtlicher jährlicher Preis der Anteile (in EUR) |
326 526 |
338 912 |
351 406 |
364 376 |
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Voraussichtlicher Haushaltsbedarf (in EUR) |
31 019 970 |
30 502 080 |
31 275 134 |
9 473 776 |
102 270 960 |
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Quelle: Anlage zum Vorschlag für einen Beschluss des Rates (KOM (2006)621)
Es würde zwei Finanzquellen zur Deckung der Kosten des Erwerbs der Anteile durch die Gemeinschaft geben:
§ Zum Ersten ist nach der letzten Finanzplanung, die die Kommission am 26. Januar 2007 mitgeteilt hat, ein Gesamtbetrag von 100 Millionen EUR über den Zeitraum 2007-2010 – 25 Millionen EUR jährlich – im Gemeinschaftshaushalt zum Zwecke der Finanzierung des Erwerbs von neu ausgegebenen EIF-Anteilen unter der Haushaltslinie 01 04 09 veranschlagt worden. Diese Planung ist identisch mit der vorhergehenden Planung vom Mai 2006, was zu begrüßen ist.
§ Zum Zweiten wird vorgeschlagen, dass die verbleibenden Kosten durch Dividenden des EIF abgedeckt werden, die an die Gemeinschaft fließen (Haushaltslinie 850) und als zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 2 der Haushaltsordnung behandelt würden.
Die aufgrund der Dividenden verfügbaren Beträge können ebenso wie der Preis der Anteile nur auf der Grundlage der Leistungsfähigkeit des EIF in der Vergangenheit geschätzt werden. Die Kommission ist zu der Auffassung gekommen, dass sich die Finanzmittel als ausreichend erweisen sollten und dass die betreffenden Kosten im Falle eines beträchtlichen Anstiegs des Preises der Anteile durch eine parallele Erhöhung der Dividenden ausgeglichen werden könnten.
Ihr Berichterstatter schlägt vor, den Vorschlag der Kommission ohne Änderungen zu billigen, so dass die Kapitalaufstockung und die Verwendung der Dividenden für diesen Zweck ermöglicht werden. Offensichtlich erfüllt der EIF seine Aufgaben auf zufrieden stellende Weise; deshalb sollten Finanzmittel verfügbar gemacht werden, damit er seine Tätigkeit in Übereinstimung mit den Zielvorgaben der Gemeinschaft im Bereich der wirtschaftlichen Entwicklung, der KMU und der Innovation weiterführen kann.
Außerdem ist im Vorschlag vorgesehen, dass der Jahresbericht des EIF unmittelbar dem Europäischen Parlament und dem Rat übermittelt wird, während der Bericht bisher den beiden Organen lediglich von der Kommission zugestellt wurde. Ihr Berichterstatter betrachtet diesen Vorschlag als Verbesserung, da die Transparenz erhöht und eine zügigere Information des Parlaments ermöglicht wird, und schlägt vor, ihn zu billigen.
VERFAHREN
Titel |
Beteiligung der Gemeinschaft an der Kapitalerhöhung des Europäischen Investitionsfonds |
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Bezugsdokumente - Verfahrensnummer |
KOM(2006)0621 - C6-0426/2006 - 2006/0203(CNS) |
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Datum der Konsultation des EP |
17.11.2006 |
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Federführender Ausschuss Datum der Bekanntgabe im Plenum |
BUDG 29.11.2006 |
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Berichterstatter(-in/-innen) Datum der Benennung |
Esko Seppänen 20.9.2004 |
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Prüfung im Ausschuss |
26.2.2007 |
12.3.2007 |
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Datum der Annahme |
12.3.2007 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
29 0 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Reimer Böge, Paulo Casaca, Brigitte Douay, James Elles, Salvador Garriga Polledo, Ingeborg Gräßle, Louis Grech, Catherine Guy-Quint, Jutta Haug, Anne E. Jensen, Wiesław Stefan Kuc, Zbigniew Krzysztof Kuźmiuk, Alain Lamassoure, Janusz Lewandowski, Nils Lundgren, Vladimír Maňka, Francesco Musotto, Gianni Pittella, Esko Seppänen, László Surján, Helga Trüpel, Kyösti Virrankoski, Ralf Walter |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Thijs Berman, Richard Corbett, Bárbara Dührkop Dührkop, Hans-Peter Martin, Paul Rübig, Margarita Starkevičiūtė |
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Datum der Einreichung |
14.3.2007 A6-0065/2007 |
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