BERICHT über die Zukunft der Eigenmittel der Europäischen Union
13.3.2007 - (2006/2205(INI))
Haushaltsausschuss
Berichterstatter: Alain Lamassoure
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- ARBEITSDOKUMENT NR. 2 ZU DEN EIGENMITTELN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN
- ARBEITSDOKUMENT NR. 3 ZU DEN EIGENMITTELN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN
- ARBEITSDOKUMENT NR. 4 ZU DEN EIGENMITTELN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN
- ARBEITSDOKUMENT NR. 5 ZU DEN EIGENMITTELN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN
- STELLUNGNAHME des Haushaltskontrollausschusses
- STELLUNGNAHME des Ausschusses für Wirtschaft und Währung
- STELLUNGNAHME des Ausschusses für regionale Entwicklung
- STELLUNGNAHME des Ausschusses für konstitutionelle Fragen
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ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
über die Zukunft der Eigenmittel der Europäischen Union
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 22. November 1990 zur künftigen Finanzierung der Europäischen Gemeinschaft[1] und vom 21. April 1994 zu einem neuen Eigenmittelsystem für die Europäische Union[2],
– unter Hinweis auf den Beschluss des Rates (EG, Euratom) Nr. 94/728/EG vom 31. Oktober 1994 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften[3],
– unter Hinweis auf das Dokument vom 7. Oktober 1998 mit dem Titel „Finanzierung der Europäischen Union –Bericht der Kommission über das Funktionieren des Eigenmittelsystems“ (KOM(1998)0560 - C4‑0579/1998),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. März 1999 zum Veränderungs- und Reformbedarf des Eigenmittelsystems der Europäischen Union[4],
– unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 17. November 1999 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das System der Eigenmittel der Europäischen Union (KOM(1999)0333)[5],
– unter Hinweis auf den Beschluss des Rates (EG, Euratom) Nr. 2000/597/EG vom 29. September 2000 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften[6],
– unter Hinweis auf den Bericht der Kommission über das Funktionieren des Eigenmittelsystems[7] und den Vorschlag der Kommission für einen neuen Beschluss des Rates zu den Eigenmitteln, verbunden mit einem am 14. Juli 2004 vorgelegten Vorschlag für eine Verordnung des Rates mit Durchführungsmaßnahmen für die Korrektur der Haushaltsungleichgewichte[8],
– unter Hinweis auf die am 30. Juni 2005 vorgelegte Studie für das Europäische Parlament über Eigenmittel: Entwicklung des Systems in einer EU der 25[9],
– in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 15. und 16. September 2005 in Brüssel,
– unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission für einen Beschluss des Rates über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaft und auf das Arbeitsdokument der Kommission: Berechnung, Finanzierung, Zahlung und Einstellung der Korrektur der Haushaltsungleichgewichte zugunsten des Vereinigten Königreichs („VK-Korrektur“) in den Haushaltsplan gemäß den Artikeln 4 und 5 des Beschlusses 2006/xxx/EG, Euratom des Rates über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften[10],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 4. Juli 2006 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaft[11],
– unter Hinweis auf die im Januar 2007 vorgelegte Studie für das Europäische Parlament über die Eigenmittel der Union – Vorläufige Prüfung des Umfangs für Steuern der Mitgliedstaaten zur Unterstützung eines unionsweiten Steuersystems[12],
– unter Hinweis auf die Sitzungen des Haushaltsausschusses mit den Vorsitzenden der Haushaltsausschüsse der nationalen Parlamente am 16. Juni 2005 und am 21. Juni 2006,
– in Kenntnis der Antworten zu dem vom Haushaltsausschuss am 30. November 2005 an alle Haushaltsausschüsse der nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten versandten Fragebogen zu den Eigenmitteln,
– in Kenntnis der formellen und informellen Aussprachen zwischen seinem Berichterstatter zu den Eigenmitteln und den einschlägigen parlamentarischen Ausschüssen oder deren Vertretern, die auf Einladung der nationalen Parlamente, die an einer entsprechenden Diskussion interessiert waren, in den Jahren 2006 und 2007 stattgefunden haben,
– in Kenntnis der Ergebnisse, die in den im Rahmen der gemeinsamen parlamentarischen Tagungen vom 8. bis 9. Mai 2006 und vom 4. bis 5. Dezember 2006 eingesetzten Arbeitsgruppen über die künftige Finanzierung der Europäischen Union erzielt wurden,
– in Kenntnis der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[13], vor allem deren Ziffer 8, und der Erklärung Nr. 3 zur Überprüfung des Finanzrahmens im Anhang zu dieser Vereinbarung,
– gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für konstitutionelle Fragen, des Haushaltskontrollausschusses, des Ausschusses für Wirtschaft und Währung und des Ausschusses für regionale Entwicklung (A6‑0000/2007),
A. in der Erwägung, dass die am 23. Juli 1952 gegründete erste Europäische Gemeinschaft, die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl EGKS, durch ein eigenes Eigenmittelsystem finanziert wurde, das auf einer Abgabe beruhte, die auf jeder produzierten Tonne Stahl erhoben wurde und von den Kohle- und Stahlunternehmen unmittelbar an den EGKS-Haushalt zu zahlen war,
B. in der Erwägung, dass nach Maßgabe der Römischen Verträge vom 25. März 1957 die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft nur für einen Übergangszeitraum durch nationale Beiträge finanziert werden sollte, dem ein Übergang zu einem System der Eigenmittel folgen sollte,
C. in der Erwägung, dass dieser Übergang schließlich am 21. und 22 April 1970 stattfand, als der Europäische Rat in Luxemburg sich auf einen Beschluss verständigte, mit dem die nationalen Beiträge eingestellt wurden und ein neues Finanzierungssystem eingeführt wurde, das auf zwei Eigenmitteln beruhte, Agrarabschöpfungen und Zölle, ergänzt um eine dritte Einnahme auf der Grundlage der Mehrwertsteuer (MwSt),
D. in der Erwägung, dass alle Bemühungen des Parlaments[14] zur Verwendung der derzeitigen Mehrwertsteuereinnahmen zur Festlegung der Beurteilungsgrundlage, die für die Mehrwertsteuereinnahmen gelten soll (Steuererklärungsmethode) statt der harmonisierten Grundlage, die durch die Anwsendung eines gewichteten Durchschnittssatzes auf den gesamten Nettoeinnahmen (Einnahmenmethode) berechnet wird, vergeblich gewesen sind mit dem Ergebnis, dass die Mehrwertsteuereinnahmen von echten Eigenmitteln mit starkem direktem Bezug zu den europäischen Bürgern zu einem rein statistischen Instrument für die Berechnung des Beitrags eines Mitgliedstaates geworden sind,
E. in der Erwägung, dass die Staats- und Regierungschefs am 25. und 26. Juni 1984 mit der „Vereinbarung von Fontainebleau“ eindeutig festgestellt hatten, dass die Ausgabenpolitik letztlich das wesentliche Mittel zur Lösung des Problems der Haushaltsungleichgewichte ist; in der Erwägung, dass gleichzeitig jedoch der Europäische Rat den so genannten „Britischen Rabatt“ eingeführt hat, einen Korrekturmechanismus für das Vereinigte Königreich, dem zufolge ab 1985 das Vereinigte Königreich 66 % des Unterschieds zwischen seinem Anteil an Mehrwertsteuerzahlungen und seinem für das betreffende Jahr zugewiesenen Ausgabenanteil erhalten sollte, wobei die Kosten für diesen Rabatt von allen Mitgliedstaaten zu finanzieren sind und die Obergrenze am Beitrag Deutschlands festgelegt wird, und wodurch das Vereinigte Königreich in den Genuss eines Rabatts seiner jährlichen Beiträge zum EU-Haushalt gelangte, der sich zwischen 2001 und 2004 auf jährlich durchschnittlich 5,3 Milliarden EUR belief,
F. in der Erwägung, dass die Staats- und Regierungschefs auf demselben Gipfel ebenfalls vereinbarten, dass grundsätzlich und zu gegebener Zeit jeder Mitgliedstaat, der eine Haushaltsbelastung zu tragen hat, die im Verhältnis zu seinem relativen Wohlstand als übermäßig betrachtet wird, für die gleiche Art von Rabatt in Frage kommen kann,
G. in der Erwägung, dass der Europäische Rat vom 11. bis 13. Februar 1988 in Brüssel eine Obergrenze für den Gemeinschaftshaushalt in Höhe von 1,2 % des BSP für Zahlungen und von 1,3 % für Mittelbindungen festlegte und bestätigte, dass die Mitgliedstaaten 10 % der Einnahmen aus den herkömmlichen Eigenmitteln zur Deckung ihrer Erhebungskosten einbehalten können,
H. in der Erwägung, dass die Eigenmittelobergrenze auf 1,24% des BSP der EU für Zahlungen und auf 1,31% für Mittelbindungen für den Zeitraum 1993-1999 für eine EU der 15 Mitgliedstaaten angehoben worden war und seit dieser Zeit trotz der Erweiterungen unverändert geblieben ist,
I. in der Erwägung, dass der Europäische Rat von Brüssel im Jahre 1988 als überaus wichtige Maßnahme eine vierte „zusätzliche“ Art von Eigenmitteln auf der Grundlage des BSP einführte, die dann wirksam werden sollte, wenn der über die Mehrwertsteuer und die herkömmlichen Eigenmitteln eingenommene Betrag zur Deckung der finanziellen Verpflichtungen der Gemeinschaft nicht ausreichen würde,
J. in der Erwägung, dass diese Eigenmittel im Laufe der Zeit zu den wichtigsten Eigenmitteln des Unionshaushalts geworden sind und für das Haushaltsjahr 2007 schätzungsweise 70 % aller Einnahmen darstellen, wogegen die Mehrwertsteuereinnahmen etwa 15 % ausmachen, so dass der Anteil der herkömmlichen Eigenmittel (Zölle und Agrarabschöpfungen zusammen) auf lediglich 15 % der Einnahmen zurückgegangen ist,
K. in der Erwägung, dass der derzeit geltende Eigenmittelbeschluss vom 29. September 2000 am 1. März 2002 in Kraft getreten ist und sich im Wesentlichen durch folgende Merkmale auszeichnet: eine Eigenmittelobergrenze von 1,24 % des BNE der Union (bzw. 1,27 % des BIP) für die Zahlungsermächtigungen und von 1,31 % des BNE (bzw. 1,335 % des BIP) für die Verpflichtungsermächtigungen, ein Freibetrag in Höhe von 25 % für die Mitgliedstaaten für deren Erhebungskosten in Bezug auf die herkömmlichen Eigenmittel, ein maximaler Abrufsatz für die Mehrwertsteuer-Eigenmittel in Höhe von 0,50 %, eine Begrenzung der Mehrwertsteuer-Eigenmittel-Bemessungsgrundlage der Mitgliedstaaten auf 50 % ihres BSP (Kappung der Mehrwertsteuer-Bemessungsgrundlage) und ein Rabatt für einen Mitgliedstaat mit Ausnahmeregelung für mehrere andere Mitgliedstaaten in Bezug auf die Finanzierung dieses Rabatts,
L. in der Erwägung, dass der von der Kommission im Jahre 2006 zuletzt vorgelegte Vorschlag auf eine Umsetzung der Beschlüsse des Europäischen Rats von Brüssel vom 15. und 16. Dezember 2005 im Bereich der Eigenmittel abzielt, die im Wesentlichen dadurch gekennzeichnet sind, dass sogar noch zusätzliche Sonderregelungen für einzelne Nettozahler-Mitgliedstaaten hinzukommen, etwa verminderte Abrufsätze für die Mehrwertsteuer-Eigenmittel oder erhebliche Senkungen der jährlichen BSP-Beträge als Ergänzung zu den bereits bestehenden Ausnahmen, wodurch die Komplexität und Unverständlichkeit des Systems weiter verschärft werden und das kurzfristige Konzept der Haushaltsungleichgewichte weiter genährt wird,
M. in der Erwägung, dass der Europäische Rat ebenfalls seinen Beschluss aus dem Jahre 2000 zur Anhebung des Freibetrags der Mitgliedstaaten für die Kosten der Erhebung der Eigenmittel von 10 % auf 25 % erneuert hat, obwohl eindeutig feststeht, dass dieser Prozentsatz in keinem Verhältnis zu den tatsächlichen Erhebungskosten der Mitgliedstaaten steht, und dadurch Mitgliedstaaten begünstigt werden, die einen hohen Anteil an Zollabgaben erheben zum Nachteil derjenigen, die dies nicht tun, weshalb diese Erhebung eher als eine weitere Form des Rabatts betrachtet werden sollte,
N. in der Erwägung, dass der Kommissionsvorschlag für einen neuen Eigenmittelbeschluss zwischenzeitlich zwar vom Parlament angenommen wurde[15], dennoch aber nach wie vor im Rat von Mitgliedstaaten blockiert wird, die zunächst für diesen Beschluss eintraten, sich nunmehr aber gegen seine Anwendung aussprechen,
O. in der Erwägung, dass es die in der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 für den Zeitraum 2008/2009 vorgesehene umfassende Überprüfung der Einnahmen und Ausgaben der Union als eine nicht zu versäumende Gelegenheit betrachtet, um auf ein eigenes, aber gerechtes Eigenmittelsystem im Geiste der Gründerverträge der Europäischen Gemeinschaften zurückzukommen,
P. in der Erwägung, dass seit Anfang 2006 mit den an dieser Frage interessierten nationalen Parlamenten Konsultationen stattfanden, um alles zu unternehmen, um eine gemeinsame parlamentarische Grundlage für diesen bevorstehenden Überarbeitungsprozess zu schaffen,
Q. in der Erwägung, dass diese Konsultationen bislang lediglich aus einem einfachen Austausch persönlicher Standpunkte zwischen Abgeordneten bestanden haben, da die meisten nationalen politischen Parteien und Parlamente bislang noch keine Gelegenheit hatten, einen offiziellen Standpunkt zur Frage der Eigenmittel anzunehmen,
R. in der Erwägung, dass diese Treffen jedoch die Möglichkeit boten, unter den Teilnehmern mehrere Konsensbereiche zu identifizieren und ein überwiegend einheitliches Ziel im Hinblick auf die Suche nach einer möglichen Zusammenarbeit im Bereich der künftigen Finanzierung der Union auszumachen,
S. in der Erwägung, dass zwischenzeitlich vom Präsidenten der portugiesischen Nationalversammlung ein Vorschlag zur Ausrichtung einer Konferenz der Vorsitzenden der Haushalts- und Finanzausschüsse der nationalen Parlamente und des Europäischen Parlaments im Rahmen der COSAC vorgelegt wurde, die sich ausschließlich mit den Eigenmitteln der Union befassen sollte und im zweiten Halbjahr 2007 während des portugiesischen Ratsvorsitzes stattfinden könnte,
Mängel des derzeitigen Finanzierungssystems
1. weist darauf hin, dass ein System, bei dem annähernd 70% der Einnahmen der Union nicht aus Einnahmen stammen, sondern unmittelbar von den nationalen Haushalten durch BSP-Quellen, und bei dem 15% aus einer Quelle wie dem Mehrwertsteueranteil stammen, die aufgrund ihrer Bestimmung für alle möglichen Finanzierungen nicht als Eigenmittel der Union betrachtet werden kann, von den Bestimmungen und dem Geist der Römischen Verträge abweicht; weist darauf hin, dass die bloße Existenz der Europäischen Union zu einer Zunahme des innergemeinschaftlichen Handels und zu einer Zunahme des „Wohlstands“ in den Mitgliedstaaten geführt hat, weshalb die EU in jeder Hinsicht berechtigt ist, sich mit einem System echter Eigenmittel an Stelle eines durch nationale Beiträge finanzierten Systems auszustatten;
2. anerkennt, dass die BNE-Ressource für die Bürger weniger sichtbar ist, dass sie aber in Bezug auf eine Anpassung der Beiträge an den allgemeinen Wohlstandsgrad gerechter ist;
3. betont, dass es diese „Mitgliedsbeiträge“ sind, die die kurzsichtige Nettozahler-Diskussion akzentuiert haben, die den Vorteilen der Europäischen Union in Bezug auf Frieden, Freiheit, Wohlstand und Sicherheit in keiner Weise gerecht wird, und zwar unabhängig von der Tatsache, dass das Konzept der so genannten Netto-Haushaltsgleichgewichte auch in technischer Hinsicht überaus brüchig ist und nicht mehr als bloße Annäherungen zulässt; betont, dass weder die Einnahmenseite („Rotterdam-Effekt“) noch die Ausgabenseite („Luxemburg-Effekt“) der Haushaltsgleichgewichte die Wirklichkeit in jeder Hinsicht widerspiegeln;
4. ist fest davon überzeugt, dass das derzeitige Eigenmittelsystem auf der Grundlage von Beiträgen der Mitgliedstaaten sowohl unfair für die Öffentlichkeit insgesamt als auch anti-demokratisch ist und nicht dazu beiträgt, die Verpflichtung zur europäischen Integration zu betonen; betont ferner, dass ein solches System dazu führt, dass der Beitrag zur Europäischen Union als zusätzliche Belastung der nationalen Haushalte betrachtet wird und somit aufgrund der anhaltenden Haushaltsdefizite vor allem bei den größeren Mitgliedstaaten die Union nicht mit den nötigen Mitteln für alle ihre Politikbereiche ausstatten wird; steht der vorgesehenen Möglichkeit für einzelne Länder, offiziell nur jene Politikbereiche zu finanzieren, an denen sie ein Interesse haben, überaus kritisch gegenüber; befürchtet, dass diese Entwicklung der Anfang einer Zerschlagung jener Werte sein könnte, die den Erfolg der Europäischen Union in den letzten 50 Jahren ausgemacht haben;
5. betont, dass das derzeitige System mit seinen vier unterschiedlichen Finanzierungsquellen und seinen mehreren unterschiedlichen Rabattmechanismen – entweder allgemeiner Art zugunsten eines Mitgliedstaates wie der britische Rabatt oder besondere Mechanismen wie Rabatte bei der Finanzierung anderer Rabatte – ein übermäßig komplexes System darstellt, dem es an Transparenz mangelt und das für die europäischen Bürger völlig unverständlich ist; betont, dass dieses System in keiner Weise dazu beiträgt, dem Erfordernis einer direkten Beziehung zwischen der Union und ihren Bürgern gerecht zu werden;
6. betont, dass das Erfordernis der Einstimmigkeit bei Beschlüssen zu den „Eigenmitteln“ und zu den „Finanzrahmen“ jedes Verhandlungsergebnis in diesen Bereichen von der Gutwilligkeit und den finanziellen Möglichkeiten selbst der widerstrebendsten Mitgliedstaaten, gleichgültig ob arm oder reich, abhängig macht; findet es nicht überraschend, dass die entsprechenden Ergebnisse vielfach enttäuschend sind;
7. weist darauf hin, dass die Einstimmigkeitsregel bei Steuerfragen die Dinge nur noch weiter verkompliziert;
8. lastet die Unzulänglichkeiten der auf dem Europäischen Gipfel von Brüssel am 14. und 15. Dezember 2005 erzielten Einigung des Europäischen Rates zum neuen Finanzrahmen 2007-2013 diesem mangelhaften System an; vertritt die Auffassung, dass das vereinbarte Finanzpaket mit seinen zahlreichen Ausnahmen auf der Einnahmenseite und seinen Ausgleichsgeschenken an verschiedene Mitgliedstaaten auf der Ausgabenseite der deutlichste Beweis für das komplette Scheitern des derzeitigen Systems ist; betrachtet es als inakzeptabel, dass alle Mitgliedstaaten zu wichtigen Tätigkeiten der Gemeinschaft wie etwa Galileo oder die Transeuropäischen Netzwerke eine Einigung erzielt und sich ehrgeizige Ziele wie etwa die Zielsetzungen von Göteborg und Lissabon oder die Millenniums-Entwicklungsziele gesetzt haben, nunmehr aber niemand mehr bereit zu sein scheint, diese Projekte zu finanzieren;
9. bedauert den Umstand, dass der Europäische Rat von Brüssel 2005 nicht zur Schaffung eines einfacheren und transparenteren Systems geführt hat, sondern vielmehr zu dessen weiterer Verkomplizierung und Verschleierung, weil er beschlossen hat, den Korrekturmechanismus zugunsten des Vereinigten Königreiches, den so genannten britischen Rabatt, grundsätzlich unangetastet zu lassen, und weitere Ausnahmen und Korrekturen zugunsten anderer Mitgliedstaaten hinzugefügt hat;
10. betont, dass wenn der Beschluss von Edinburgh aus dem Jahre 1992 in Bezug auf eine Eigenmittelobergrenze von 1,24 % des BSP vollständig ausgenutzt worden wäre, der Gemeinschaftshaushalt in den vergangenen 13 Jahren einen Zuwachs von jährlich 0,2 % des BSP zu verzeichnen gehabt hätte, was einer Zunahme der Haushaltsmittel von annähernd 240 Milliarden EUR entsprochen hätte; vertritt die Ansicht, dass diese Mittel, die von den Mitgliedstaaten gemäß einem Vorschlag des britischen Ratsvorsitzes einstimmig angenommen worden waren, erforderlich sind, um die Europäische Union in die Lage zu versetzen, gemäß ihren in den Verträgen von Maastricht, Amsterdam und Nizza sowie im Entwurf eines Verfassungsvertrags vereinbarten ausgeweiteten Befugnissen insbesondere im Bereich der Umsetzung der Zielsetzungen von Lissabon (Innovation, Infrastrukturen und Beschäftigung) und im Sinne einer Union von 27 Mitgliedstaaten zu handeln;
11. betont, dass der Europäische Haushalt seit 1995 real lediglich um 8,2 % gewachsen und sein Anteil am BSP geringer geworden ist, während gleichzeitig die nationalen Haushalte durchschnittlich um 23 % und damit um fast das Dreifache gestiegen sind;
Erste Phase der Reform: ein verbessertes System der nationalen Beiträge
12. weist darauf hin, dass jede Reform des Eigenmittelsystems ein heikles und schwieriges Unterfangen sein wird, das unter Einbeziehung der Parlamente der Mitgliedstaaten angegangen werden muss; fordert deshalb einen progressiven Ansatz, der in zwei Etappen eingeleitet werden könnte, der aber Teil eines einzigen Beschlusses sein sollte, da das schwerfällige Gemeinschaftsverfahren es unmöglich machen würde, dass innerhalb einer relativ kurzen Zeitspanne zwei Beschlüsse gefasst werden könnten; stellt fest, dass die erste vorläufige Übergangsphase zu einer Verbesserung des derzeitigen Systems der nationalen Beiträge führen würde, wofür folgende politischen Grundsätze Anwendung finden sollten:
· Gleichheit zwischen den Mitgliedstaaten
· einfache Darstellung sowohl für gewählte Volksvertreter als auch für Bürger
· Solidarität und gleiche Würde unter den Mitgliedstaaten
· Herstellung einer politischen Verknüpfung zwischen einer Reform der Einnahmen und einer Überprüfung der Ausgaben, wie in der Interinstitutionellen Vereinbarung zu Recht bereits vorgesehen;
13. definiert „Gleichheit zwischen den Mitgliedstaaten“ durch die Abwesenheit jeglicher haushaltsrechtlicher Bevorzugung eines Mitgliedstaates; anerkennt, dass es für manche Mitgliedstaaten schwierig sein mag, sich damit abzufinden, die lange Geschichte von Sondervereinbarungen auf der Einnahmenseite und eine bestimmte Verteilung der Ausgaben, die eine Rechtfertigung dafür sein kann, dass eine Reform schrittweise eingeführt werden könnte (Auslaufenlassen des alten Systems), aufzugeben; weigert sich jedoch, die lange Geschichte der Haushaltsprivilegien als Argument für die Beibehaltung eines Systems zu akzeptieren, das nach Einführung der notwendigen Reformen nicht länger zu rechtfertigen sein wird;
Einfache Darstellung
14. betont die Bedeutung eines verbesserten Systems, das auf möglichst einfache Weise dargestellt wird, damit es für den europäischen Bürger (Streichung) verständlich und transparent erscheint; bedauert die Vorlage von Beschlüssen, die das Leben aller europäischen Bürger betreffen und die in jeder Hinsicht unverständlich sind, wie etwa die auf dem Europäischen Rat von Brüssel im Dezember 2005 verabschiedeten Schlussfolgerungen zu den Finanzen der Union;
Solidarität und gleiche Würde unter den Mitgliedstaaten
15. fordert ein System zur Bewahrung der Grundsätze der Solidarität und der gleichen Würde unter den Mitgliedstaaten; vertritt die Auffassung, dass diese Grundsätze dadurch zerstört werden, dass Privilegien zugunsten mancher Mitgliedstaaten aufrecht erhalten werden, während andere Mitgliedstaaten auf Tagungen des Europäischen Rates durch erniedrigende Abmachungen hinter verschlossenen Türen kompensiert werden; erinnert daran, dass von den 46 Artikeln in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rats von Brüssel vom Dezember 2005, die die Ausgaben in der neuen Rubrik 1b – Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung regeln, ganze 20 „Zusatzbestimmungen“ sind, mit denen verschiedenen Mitgliedstaaten oder Regionen regelrechte Weihnachtsgeschenke dargebracht werden;
Politische Verknüpfung zwischen Reform der Einnahmen und der Ausgaben
16. bekundet seine Überzeugung, dass die politische Verknüpfung zwischen einer Reform der Einnahmen und einer Überprüfung der Ausgaben unverzichtbar und in jeder Hinsicht vernünftig erscheint, vor allem solange die Logik einer Finanzierung der Gemeinschaftspolitik durch Einnahmen aus den nationalen Haushalten Leitgrundsatz der Union bleibt;
Vorläufiger Übergangscharakter des Systems
17. betont, dass jede Verbesserung des derzeitigen Systems als ein erster Schritt eines zweigeteilten Ansatzes und somit als vorläufig und übergangsweise betrachtet werden muss, da die eingehenden Schwächen des Systems der Beiträge der Mitgliedstaaten es politisch unhaltbar erscheinen lassen;
Empfehlungen für ein verbessertes System der nationalen Beiträge
Die Schreyer-Vorschläge
18. erinnert daran, dass Vorschläge zur Verbesserung des derzeitigen Finanzierungssystems durchaus bereits vorgelegt wurden, beispielsweise im Juli 2004 durch Kommissionsmitglied Michaele Schreyer[16], denen zufolge
· jeder Mitgliedstaat unabhängig von seinem Wohlstand Anspruch auf einen Rabatt hat, der ausgelöst wird, wenn die Beiträge dieses Mitgliedstaates zum Haushalt der Union eine Schwelle von 0,35 % des BNE erreichen,
· die Erstattung in Form eines Erstattungssatzes in Höhe von 66 % des Nettobeitrags des Mitgliedstaates erfolgen würde und
· der Höchsterstattungssatz für alle Rabatte auf höchstens 7,5 Milliarden EUR jährlich begrenzt wird ;
19. anerkennt, dass manche Aspekte der Schreyer-Vorschläge insofern in die richtige Richtung gingen, als mit ihnen das System etwas transparenter geworden wäre, etwa durch die Abschaffung des Grundsatzes des „Rabattes auf den Rabatt“, oder auch dadurch, dass mit ihnen Kompensationen und Korrekturmechanismen begrenzt worden wären, wobei der wichtigste positive Punkt darin bestand, dass dieses System lediglich als Übergangssystem bis 2014 konzipiert war;
20. bekundet jedoch seine Überzeugung, dass eine Verallgemeinerung des Rabatts, selbst wenn er an eine Obergrenze für die Nettohaushaltsbilanzen gekoppelt wäre, einen doppelten Fehler darstellen würde, da hiermit nicht nur der gemeinschaftsfeindliche Charakter des Systems gestärkt und der kurzsichtige Ansatz einer quantifizierbaren „gerechten Gegenleistung“ weiter zementiert würde; betont, dass die einzig mögliche Lösung darin besteht, parallel zu einer Reform des Ausgabensystems das Nettoausgleichssystem ein für allemal abzuschaffen; weist darauf hin, dass die Eigenart der europäischen Ausgaben gerade in ihrem Mehrwert auf der Grundlage des Grundsatzes der finanziellen Solidarität besteht;
Struktur- und Kohäsionsausgaben
21. lehnt die in anderen Reformvorschlägen enthaltene Idee eines Ausschlusses der Struktur- und Kohäsionsausgaben aus allen Berechnungen zum Zwecke der Erstellung der Beiträge oder Rabatte der Mitgliedstaaten zu diesen Beiträgen kategorisch ab, da ein solcher Schritt eine Differenzierung zwischen „wertvollen“ und „verdächtigen“ Ausgaben einführen würde, wodurch einer Europäischen Union à la carte, in der Politikansätze letzten Endes nur von jenen Mitgliedstaaten finanziert würden, die ein Interesse daran haben, Tür und Tor geöffnet würden;
Schlussfolgerung
22. nimmt den im April 2004 von Finnland[17] eingebrachten Vorschlag zur Ersetzung des derzeitigen Finanzierungssystems der Europäischen Union durch ein BNE-gestütztes System unter Beibehaltung der traditionellen Eigenmittel zur Kenntnis, wobei BNE-Anteile als Grundlage für die Beiträge der Mitgliedstaaten zu den Eigenmitteln der Union herangezogen werden, verbunden mit einer Abschaffung der Mehrwertsteuer-Eigenmittel in ihrer jetzigen Form, da sie auch eine mathematische Grundlage für die Berechnung der nationalen Beiträge darstellen, und einer allmählichen Abschaffung des Britenrabatts bis zum Jahre 2013;
23. betont, dass dieses System den Vorteil hätte, dass es einfach und transparent wäre und einen möglichen Schritt auf dem Weg zur Einführung eines echten Eigenmittelsystems der Union darstellen würde, und dass alle Mitgliedstaaten, die derzeit zum Britenrabatt beitragen, davon profitieren würden und auch das Vereinigte Königreich selbst durch die Abschaffung der Mehrwertsteuer-Eigenmittel davon profitieren würde; betont ferner, dass dies einer langfristigen Einbindung der Mehrwertsteuer in die Finanzierung der Europäischen Union keinen Abbruch tut;
24. ist sich der Tatsache bewusst, dass eine Einigung auf ein neues Finanzierungssystem gemäß den Linien des finnischen Vorschlags politisch nur im Rahmen eines globalen Verhandlungsprozesses annehmbar erscheint, indem auch die Ausgaben einbezogen werden; fordert die Kommission auf, bei der Vorlage neuer Vorschläge zu den Einnahmen der Union im Anschluss an den Überprüfungsprozess gemäß der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 das oben beschriebene BNE-gestütze System zu berücksichtigen;
25. betont, dass eine Verknüpfung zwischen Einnahmen und Ausgaben erforderlich ist, um den Übergang auf ein neues Systems zu bewerkstelligen; weist jeglichen Versuch der Renationalisierung der GAP zurück; schlägt deshalb vor, dass zur Gewährleistung des Niveaus an Unterstützung, wie es mit dem Beschluss des Europäischen Rates vom Oktober 2002 festgelegt wurde, die Möglichkeit einer schrittweisen Einführung des Prozesses der obligatorischen Kofinanzierung innerhalb der EU-15 genutzt werden sollte;
26. empfiehlt, dass die erste Phase der Reform unmittelbar nach der Ratifizierung der erforderlichen Vereinbarung beginnen könnte; betont, dass damit das System der nationalen Beiträge als solches erhalten bliebe, dass es aber einfacher und transparenter würde und in jeder Hinsicht dem relativen Wohlstand der einzelnen Mitgliedstaaten angepasst wäre; weist jedoch nachdrücklich auf den Übergangscharakter einer solchen Phase hin, deren einziges Ziel darin bestehen würde, die Voraussetzungen zur Einführung eines echten neuen Eigenmittelsystems zu schaffen;
Zweite Phase der Reform: ein neues Eigenmittelsystem
27. bekräftigt seine zuvor vertretenen Standpunkte, denen zufolge das Ziel der Reform der Gemeinschaftseinnahmen die Schaffung von echten Eigenmitteln für die Europäische Union sein muss, mit der die bestehenden Mechanismen ersetzt werden; erinnert daran, dass diese Zielsetzung und die zu ihrer Verwirklichung vorgelegten Vorschläge in keiner Weise revolutionär sind, sondern lediglich versuchen, den Buchstaben und den Geist der Gründungsverträge wiederzubeleben;
28. betrachtet die folgenden Grundsätze, die aus den verschiedenen Kontakten mit den nationalen Parlamenten hervorgegangen sind, als Ecksteine eines jeden künftigen Eigenmittelsystems:
· umfassende Wahrung des Grundsatzes der Steuerhoheit der Mitgliedstaaten
· steuerliche Neutralität
· keine Änderungen am Umfang des EU-Haushalts
· schrittweise Einführung des neuen Systems
· Herstellung einer eindeutigen politischen Verknüpfung zwischen einer Reform der Einnahmen und einer Reform der Ausgaben;
Umfassende Wahrung der Steuerhoheit der Mitgliedstaaten
29. betont, dass die Steuerhoheit wie in den Verträgen und im Verfassungsentwurf vorgesehen auch weiterhin bei den Mitgliedstaaten verbleiben muss, die jedoch die Union für einen begrenzten Zeitraum ermächtigen könnten, einen bestimmten Anteil einer Steuer unmittelbar für sich selbst zu verbuchen, wie dies in den meisten Mitgliedstaaten in Bezug auf regionale oder lokale Behörden der Fall ist, wobei eine derartige Ermächtigung jederzeit widerrufbar wäre;
Steuerliche Neutralität
30. bekundet seine Überzeugung, dass alles Andere gleichwertig sein muss und das neue System damit nicht zu einem Anstieg der öffentlichen Gesamtausgaben noch zu einer Erhöhung der Steuerbelastung für die Bürger führen darf; gelangt zu der Schlussfolgerung, dass im Falle einer direkten vollständigen oder teilweisen Zuweisung einer für alle Bürger sichtbaren Steuer an die Europäische Union im Rahmen eines neuen Systems eine entsprechende Reduzierung an anderer Stelle vorgenommen werden müsste; regt an, dass die nationalen Rechnungshöfe und der Europäische Rechnungshof aufgefordert werden sollten, die Einhaltung dieses Grundsatzes zu überprüfen und zu gewährleisten;
31. vertritt die Auffassung, dass beim Aufbau eines neuen Eigenmittelsystems die Bemühungen der Mitgliedstaaten zur Koordinierung ihrer Politiken im Steuerbereich berücksichtigt werden müssen;
Keine Änderungen am Umfang des EU-Haushalts
32. hält es derzeit nicht für notwendig, die Haushaltsobergrenze in Höhe von 1,24 % des BNE, die bereits genügend Handlungsspielraum belässt, zu ändern; erinnert daran, dass kein Haushalt bislang an diese Obergrenze herangereicht hat, die von den Mitgliedstaaten selbst unter britischem Ratsvorsitz im Jahre 1992 vereinbart worden war, und dass die Einzahlungen ihren Höchststand 1993 mit 1,18 % des BNE erreicht hatten; betont, dass der Finanzrahmen zwar einen Prozentsatz von 1,045 % des BNE für die Jahre 2007-2013 vorsieht, dass aber der erste Haushalt dieses Zeitraums auf dem niedrigen Stand von 0,99 % des BNE verabschiedet wurde;
Schrittweise Einführung des neuen Systems
33. fordert eine schrittweise Einführung des neuen Systems ab 2014; befürwortet die Möglichkeit eines Übergangszeitraums, um ein problemloses Auslaufen des alten Finanzierungssystems mit all seinen historischen Sondervereinbarungen zu gewährleisten;
Herstellung einer eindeutigen politischen Verknüpfung zwischen einer Reform der Einnahmen und einer Reform der Ausgaben
34. betont, dass eine Strukturreform der EU-Einnahmen und eine Strukturreform der EU-Ausgaben Hand in Hand gehen müssen, wie dies in der Erklärung Nr. 3 in der Anlage zur neuen Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 vorgesehen ist;
35. stellt fest, dass ein Eigenmittelsystem, bei dem ein hinreichendes automatisches Wachstum des Einkommens des EU-Jahreshaushalts gewährleistet ist, zu einer Verbesserung des politischen Klimas in Bezug auf die haushaltspolitische Beschlussfassung beitragen und damit die Entscheidungsträger in die Lage versetzen wird, sich auf Kernprioritäten mit EU-Mehrwert zu konzentrieren statt auf Verhandlungen über Ausgabenniveaus;
36. begrüßt die Initiative im Rahmen der gemeinsamen Sitzungen Europäisches Parlament/nationale Parlamente im Hinblick auf die Bildung einer eigenen Arbeitsgruppe zu den Eigenmitteln; betrachtet den Dialog mit den nationalen Parlamenten als wesentlich für die Erzielung von Fortschritten im Bereich der Eigenmittelreform;
Mögliche Optionen für die Zukunft
37. weist erneut darauf hin, dass bei Kontakten mit den nationalen Parlamenten der Mitgliedstaaten vielfach die Ansicht vertreten wurde, dass die Zeit für eine echte neue Europäische Steuer derzeit noch nicht reif sei; betont jedoch, dass dies nicht die Möglichkeit ausschließt, dass die Mitgliedstaaten im Rahmen eines möglichen Beschlusses über die Einführung neuer Steuern gleichzeitig oder zu einem späteren Zeitpunkt beschließen könnten, die Union zu ermächtigen, unmittelbar von derartigen neuen Steuern zu profitieren;
38. weist jedoch nachdrücklich darauf hin, dass es in einer zweiten Phase von wesentlicher Bedeutung sein wird, ein neues Eigenmittelsystem auf der Grundlage eines Anteils einer in den Mitgliedstaaten bereits vorhandenen Steuer einzuführen, wobei der Gedanke der wäre, dass diese Steuer ganz oder teilweise als echte Eigenmittel unmittelbar in den EU-Haushalt fließen würde, wodurch eine direkte Beziehung zwischen der Union und den europäischen Steuerzahlern hergestellt würde; weist darauf hin, dass dies auch zu einer Angleichung der nationalen Steuergesetzgebungen beitragen würde; betont, dass dieser Lösungsansatz lediglich einer Rückkehr zu dem in den Römischen Verträgen festgelegten Grundsatz entsprechen würde, demzufolge die europäischen Ausgaben durch europäische Eigenmittel finanziert werden sollen;
39. erinnert daran, dass die in Frage kommenden Steuern als Ganzes oder teilweise, die im Rahmen der Gespräche mit den nationalen Parlamenten oder in den Berichten der Kommission über die Reform des Eigenmittelsystems für diesen Zweck berücksichtigt wurden, folgende Steuern umfassen:
· Mehrwertsteuer
· Verbrauchssteuern auf Treibstoff für Verkehr und andere Energiesteuern
· Verbrauchssteuern auf Tabak und Alkohol
· Steuern auf Unternehmensgewinnen;
40. stellt fest, dass in den Diskussionen beim Europäischen Parlament weitere Möglichkeiten in Betracht gezogen wurden, wie etwa:
· Steuern auf Wertpapierhandel
· Steuern auf Verkehrs- oder Telekommunikationsdiensten
· Einkommenssteuer
· Quellensteuer auf Zinserträgen
· EZB-Gewinne (Münzerlöse)
· Umweltsteuern
· Steuern auf Währungstransaktionen
· Steuern auf Ersparnissen
· Steuern auf Finanztransaktionen (Tobinsteuer)
41. vertritt die Auffassung, dass die Eignung eines neuen Eigenmittelsystems nach Maßgabe folgender Kriterien beurteilt werden sollte[18]:
· Umfang: Würden die Einnahmen ausreichen, um die Ausgaben der EU langfristig abzudecken?
· Stabilität: Inwieweit würde das System stabile Einnahmen für den EU-Haushalt gewährleisten?
· Sichtbarkeit und Einfachheit: Wäre es für die EU-Bürger sichtbar und würde es von ihnen verstanden werden?
· Niedrige Funktionskosten: Wäre es einfach zu verwalten und wäre es mit niedrigen Funktionskosten verbunden?
· Effiziente Zuweisung der Einnahmen: Würde es zu einer effizienten Zuweisung der Einnahmen in der EU führen?
· Vertikale Gleichheit: Würde es zu einer Umverteilung der Einkommen führen?
· Horizontale Gleichheit: Hätte es gleiche Auswirkungen auf gleichwertige Steuerzahler in der gesamten EU?
· Gerechte Beiträge: Würden diese Eigenmittel Einnahmen aus den Mitgliedstaaten darstellen, die deren Wirtschaftskraft entsprechen?
42. bekundet den Wunsch, vor der Annahme eines endgültigen Standpunktes die Prüfung dieser Optionen in enger Zusammenarbeit mit den nationalen Parlamenten fortzusetzen; räumt dem Aufbau einer gemeinsamen Diskussionsgrundlage in Bezug auf die bevorstehende Überprüfung der EU-Eigenmittel möglicherweise während des portugiesischen Ratsvorsitzes hohe Priorität ein; wird alles unternehmen, um zu einem Standpunkt zur Zukunft der Eigenmittel der Union zu gelangen, der von einer Mehrheit der Parlamente der Mitgliedstaaten unterstützt werden kann;
43. betrachtet diese Entschließung als eine erste, aber solide Grundlage, auf der weitere Bemühungen bei der Suche nach einem fairen und transparenteren neuen System zur Finanzierung der Europäischen Union aufbauen können; beabsichtigt, seinen endgültigen Standpunkt zu einem neuen Eigenmittelsystem für die Europäische Union so rechtzeitig zu diskutieren und anzunehmen, dass er bei den Beratungen über eine umfassende Überarbeitung der Einnahmen und Ausgaben der EU, wie in der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 vereinbart, berücksichtigt werden kann;
o
o o
44. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung und ihre Anlagen dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
ANHANG
Exceptions introduced by the European Council in December 2005 on the expenditure and income side of the budget, namely:
Earmarked for Projects:
· EUR 865 Mio. for the nuclear power plant Ignalina (LIT) and 375 Mio. for the nuclear power plant Bohunice (SLK)
· 200 Mio. for the peace process in Northern Ireland (UK)
Earmarked for Regions
· 879 Mio. for five Polish Objective 2 regions (EUR 107 per citizen)
· 140 Mio. for a Hungarian region (Közép-Magyarország)
· 200 Mio. for Prague
· "phasing-out" support for a Finnish Region and Madeira, which were originally "phasing-in" regions
· 100 Mio. for the Canary Islands
· 150 Mio. for Austrian border regions
· 75 Mio. for Bavaria
· 50 Mio. for Ceuta and Melilla (ES)
· 225 Mio. for eastern German Länder
· 136 Mio. for the most remote regions (EUR 35 per citizen)
· 150 Mio. for the Swedish regions in Objective "Competitiveness and Employment"
Special Funds for Member States
· absorption rate for Poland raised by 4%
· "phasing-in" support for Cyprus, despite never being Objective 1 region
· 2 000 Mio. for Spain, to be distributed freely among Structural Fund Objectives
· 1 400 Mio. for Italy (predefined distribution)
· 100 Mio. for France (Objective: "Regional Competitiveness and Employment")
· 47 Mio. for Estonia (EUR 35 per citizen)
· 81 Mio. for Lithuania (EUR 35 per citizen)
· additional payments from rural development:
o 1 350 Mio. for Austria |
o 20 Mio. for Luxemburg |
|
o 460 Mio. for Finland |
o 100 Mio. for France |
|
o 500 Mio. for Ireland |
o 820 Mio. for Sweden |
|
o 500 Mio. for Italy |
o 320 Mio. for Portugal |
|
Special Conditions
· 50% increased support for the former exterior borders to ROM and BLG, compared to regular support for border regions
· private Co-Financing can be counted in for Structural Fund supported projects in new Member States (per capita GDP <85% of EU average) and eastern German Länder
· in the new Member States (<85%), VAT can be considered eligible cost for Structural Fund projects
Special Conditions in Legal Bases
· departing from "n+2" rule for new Member States (<85%) in 2007-2010
· building projects are eligible for support in the new Member States (EU10 + ROM, BLG)
· 20% of funds from the first pillar (Agriculture) can be used by each country for rural development, disregarding general rules such as co-financing
· special funds for rural development in Portugal (320 Mio.), without co-financing
Special Conditions for Financing the Budget
· rate-of-call for VAT own resources contribution is reduced by 25% for Austria
· rate-of-call for VAT own resources contribution is reduced by 50% for Germany
· rate-of-call for VAT own resources contribution is reduced by 66% for Sweden and the Netherlands
· Netherlands gets 4 230 Mio. (GNI 'own-resources')
· Sweden gets 1 050 Mio. (GNI 'own resources')
· the rebate for the UK is kept, reduced by certain phased-in payments for the new Member States.
·
- [1] ABl. C 324 vom 24.12.1990, S. 243.
- [2] ABl. C 128 vom 9.5.1994, S. 363.
- [3] ABl. L 293 vom 12.11.1994, S. 9.
- [4] ABl. C 175 vom 21.6.1999, S. 238.
- [5] ABl. C 274 E vom 28.9.1999, S. 39.
- [6] ABl. L 253 vom 7.10.2000, S. 42.
- [7] KOM(2004)0505.
- [8] KOM(2004)0501.
- [9] Studie der “Study Group for European Policies” (SEP), siehe ebenso Anlage: Comments on the revenue adequacy of possible own EU taxes, 30. August 2005.
- [10] KOM(2006)0099.
- [11] Angenommene Texte, P6_TA(2006)0292.
- [12] Studie von Deloitte und Touche: Bericht Phase II - Vorentwurf, 12. Januar 2007.
- [13] ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.
- [14] Vgl. Bericht Cornelissen: Europäisches Parlament 1985: Kann das Parlament hinnehmen, dass Mehrwertsteuereinnahmen aufgrund der notwendigen Aufgabe des Grundsatzes eines einheitlichen Mehrwertsteuersatzes, mehr und mehr zu einem nationalen Finanzbeitrag verwässert werden, und kann es akzeptieren, dass die Einführung einer einheitlichen Mehrwertsteuergrundlage in letzter Konsequenz auf eine statistische Berechnung reduziert wird?(...) Oder muss alles in Verbindung mit der Berechnung der Mehrwertsteuergrundlage unternommen werden, um das Eigenmittelsystem der Gemeinschaften und die davon abhängige finanzielle Autonomie der Gemeinschaft wiederzubeleben?
- [15] Angenommene Texte, P6_TA(2006)0292.
- [16] Bericht der Kommission über das Funktionieren des Eigenmittelsystems (“Schreyer-Bericht”): KOM(2004)0505 und KOM(2004)0501 vom 14. Juli 2004.
- [17] Non-paper, von der finnischen Regierung im Jahre 2005 aktualisiert.
- [18] Siehe Studie für das Europäische Parlament: Eigenmittel: Entwicklung des Systems in einer EU der 25, 30. Juni 2005.
BEGRÜNDUNG
Der vorliegende Initiativbericht über die Zukunft der Eigenmittel der Europäischen Union muss im Zusammenhang mit den Vorbereitungen einer umfassenden und weitreichenden Überprüfung aller Bereiche der Einnahmen und Ausgaben der Europäischen Union, einschließlich des so genannten Briten-Rabatts, gesehen werden, die die Kommission gemäß der Aufforderung durch den Europäischen Rat von Brüssel vom vergangenen Dezember im Hinblick auf eine Berichterstattung im Zeitraum 2008/2009 vornehmen soll.
Ihr Berichterstatter hat in seinem Bericht über den von der Kommission Anfang 2006 vorgelegten letzten Eigenmittelvorschlag, mit dem die einschlägigen Beschlüsse des Europäischen Rats von Brüssel umgesetzt werden sollten, bereits darauf hingewiesen, dass das derzeitige Eigenmittelsystem grundlegende Schwächen aufweist. Dies ist der Grund, weshalb Ihr Berichterstatter im Jahre 2006 nicht einmal versucht hat, die Bestimmungen jenes Kommissionsvorschlags zu verbessern, durch den das derzeitige System noch intransparenter, noch komplizierter, noch ungerechter und europafeindlicher wird.
Die Inhalte des Initiativberichts beruhen in weiten Teilen auf den Sitzungen, die Ihr Berichterstatter seit Anfang 2006 mit nationalen Abgeordneten durchgeführt hat. Einige nationale Parlamente hatten sich dafür entschieden, den im November 2005 an sie gerichteten Fragebogen zu den Eigenmitteln schriftlich zu beantworten, andere dagegen gaben einer persönlichen Aussprache den Vorzug: bis jetzt wurde Ihr Berichterstatter von den nationalen Parlamenten von neun Mitgliedstaaten eingeladen. Dabei kam es nicht darauf an, ob diese Treffen eher formellen oder eher informellen Charakter hatten (Ausschusssitzungen bzw. Arbeitsessen). Beim derzeitigen Stand der Dinge müssen die bei diesen Gelegenheiten von den interessierten nationalen Abgeordneten zum Ausdruck gebrachten Standpunkte als persönliche Ansichten betrachtet werden, da sich bislang noch kein nationales Parlament und keine politische Partei formell zur Frage der Zukunft der Eigenmittel der Union geäußert hat!
Dennoch haben diese ersten persönlichen Begegnungen und die lebhaften Diskussionen bei multilateralen Treffen (zwei gemeinsame parlamentarische Sitzungen im Jahre 2006 und die beiden COBU-Sitzungen mit den Vorsitzenden der Haushaltsausschüsse der nationalen Parlamente in den Jahren 2005 und 2006) Ihren Berichterstatter dazu veranlasst, einige erste Schlussfolgerungen zu den verschiedenen Fragen im Zusammenhang mit einer künftigen Reform der Eigenmittel der Union vorzulegen.
Erste mögliche Konsenspunkte sind langsam aber sicher sichtbar geworden, wie etwa die allgemeine Ablehnung der Idee einer eigenen neuen europäischen Steuer oder die Idee einer Übertragung von Steuerbefugnissen auf die Union. Andererseits war die überwiegende Mehrheit jener nationalen Kolleginnen und Kollegen, die sich zum Thema geäußert haben, durchaus offen, um die Möglichkeit der Verwendung eines Teils einer vorhandenen Steuer zur Finanzierung der Europäischen Union zu diskutieren, wobei auch frei über mögliche „geeignete“ Steuern gesprochen wurde.
Viel Arbeit wird noch erforderlich sein, um zu einer endgültigen Entscheidung darüber zu gelangen, welche Option der Notwendigkeit eines neuen und echten europäischen Eigenmittelsystems, das ausgewogen, einfach und transparent ist, am besten entsprechen würde. Ihr Berichterstatter hofft, dass im Laufe des Jahres 2007 in enger Zusammenarbeit mit den nationalen Parlamenten ein gemeinsames Dossier erstellt werden kann, das als Grundlage für künftige Beschlüsse dienen könnte, die gefasst werden müssen, um die Möglichkeiten zu nutzen, die der bevorstehende Überarbeitungsprozess bieten wird.
ANHÄNGE ZUR BEGRÜNDUNG
ARBEITSDOKUMENT NR. 1 ZU DEN EIGENMITTELN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN
27. Januar 2005
Geschichte der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften
Gemäß dem derzeit geltenden System gibt es für die Europäische Gemeinschaft vier große Einnahmequellen[1]:
Zölle werden an den Außengrenzen auf Einfuhren nach dem gemeinsamen Zolltarif erhoben. Der Vertrag von Rom hatte die Zölle als wichtigste Einnahmequelle der EWG zur Finanzierung ihrer Ausgaben vorgesehen. Ab 1988 wurden auch die EGKS-Zölle einbezogen.
Agrarabschöpfungen wurden 1962 im Zuge der Gemeinsamen Agrarpolitik eingeführt und werden auf dem Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen mit Drittstaaten erhoben, sie variieren nach Maßgabe der Preisunterschiede auf den europäischen und Weltmärkten. Außer den Agrarabschöpfungen gibt es auch Abschöpfungen auf die Erzeugung und Lagerung von Zucker und Isoglukose (im Gegensatz zu den Abgaben auf Agrareinfuhren, die gemeinschaftsintern sind).
Zölle und Agrarabschöpfungen waren die ersten Eigenmittel und wurden als sogenannte traditionelle Eigenmittel bekannt, weil sie Einnahmen darstellen, die durch Gemeinschaftspolitiken zustande kommen, und keine Einnahmen, die als nationale Beiträge von den Mitgliedstaaten stammen.
Mehrwertsteuer-Eigenmittel wurden eingeführt, weil die traditionellen Eigenmittel zur Finanzierung des Gemeinschaftshaushalts nicht ausreichten. Aufgrund der erforderlichen Angleichung der Mehrwertsteuergrundlage konnte diese komplexe Einnahmenquelle erst 1980 eingeführt werden. Sie wird erzielt durch die Anwendung eines bestimmten Satzes auf eine einheitlich festgelegte Bemessungsgrundlage[2]. Es handelt sich hierbei demnach nicht um echte Eigenmittel auf der Grundlage einer auf nationaler Ebene erhobenen Abgabe, sondern nur um eine Art und Weise zur Berechnung des Beitrags eines Mitgliedstaats.
Die Eigenmittel auf BNE-Grundlage werden durch die Anwendung eines jährlich im Rahmen des Haushaltsverfahrens festgelegten Satzes auf eine Bemessungsgrundlage erzielt, die die Summe der Bruttosozialprodukte zu Marktpreisen darstellt. Berechnet werden diese Eigenmittel durch eine Bezugnahme auf den Unterschied zwischen den Ausgaben und dem Ertrag aus anderen Eigenmitteln. Es handelt sich hierbei um die zentralen Eigenmittel schlechthin, da sie die Obergrenze auf der Mehrwertsteuergrundlage, die Verteilung der Kosten für den Rabatt des Vereinigten Königreiches und die Obergrenze der Gesamteinnahmen nach Maßgabe der Finanziellen Vorausschau festlegen. Durch die Vereinbarung von Edinburgh vom Dezember 1992, die Anfang 1995 in Kraft trat, wird diese Gesamtobergrenze von ursprünglich 1,14% auf 1,27% des europäischen BSP angehoben.
Die Ursprünge der Eigenmittel
1958 - 1970: Beiträge der Mitgliedstaaten
Gemäß dem Vertrag vom Rom vom 25. März 1957 musste die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft während einer Übergangszeit durch nationale Beiträge finanziert werden, bevor man schließlich auf ein System der Eigenmittel überging[3]. Der Grundsatz wurde in Artikel 201 des Vertrags festgeschrieben, worin es heißt: „Der Haushalt wird unbeschadet der sonstigen Einnahmen vollständig aus Eigenmitteln finanziert."
Im Jahre 1965 scheiterte ein erster Versuch, Zölle und Agrarabschöpfungen - also die aus den Gemeinschaftspolitiken (der Zollunion und der Gemeinsamen Agrarpolitik) resultierenden "natürlichen" Eigenmittel - zu transferieren, am Widerstand Frankreichs. Die dadurch entstandene "Krise" wurde im darauf folgenden Jahr durch den berühmten Luxemburger Kompromiss gelöst, das Stichdatum 1966 für einen Übergang zu einem Finanzierungssystem, mit dem der Gemeinschaft ein gewisses Maß an Unabhängigkeit zugestanden worden wäre, konnte jedoch nicht eingehalten werden. Erst auf dem Gipfeltreffen von Den Haag im Jahre 1969 fassten die Staats- und Regierungschefs in dem Bemühen zur Wiederbelebung der Gemeinschaft nach einigen schwierigen Jahren schließlich den Beschluss, den Wandel voranzutreiben.
1970: Erster Eigenmittelbeschluss
Am 21. April 1970 verabschiedete der Rat einen Beschluss, mit dem den Gemeinschaften Eigenmittel zur Deckung all ihrer Ausgaben zugewiesen wurden. Dieser Beschluss markierte das Ende der nationalen Beiträge, mit denen es den Mitgliedstaaten gelungen war, die Politiken der Gemeinschaft in gewissem Maße zu kontrollieren, und den Beginn eines unabhängigen Finanzierungssystems durch "traditionelle" Eigenmittel (Agrarabschöpfungen und Zölle) und eine auf der Mehrwertsteuer beruhende Einnahme.
Der Eigenmittelbeschluss aus dem Jahre 1970 hob die Gemeinschaften von allen anderen internationalen Organisationen ab, die ihrerseits für ihre Finanzierung auf Beiträge von ihren Mitgliedern angewiesen sind.
1985: Zweiter Eigenmittelbeschluss - Britischer Rabatt
Im Jahre 1984 beschloss der Europäische Rat von Fontainebleau die Einführung einer Korrektur für das Vereinigte Königreich. Durch diesen Mechanismus erhält das Vereinigte Königreich einen Rabatt in Höhe von 0,66% seines Nettoausgleichs. Die Kosten zur Finanzierung des Rabatts für das Vereinigte Königreich werden zwischen den übrigen Mitgliedstaaten nach Maßgabe ihres Anteils am BSP aufgeteilt (mit Ausnahme von Deutschland, dessen Anteil um ein Drittel verringert wird).
1988: Dritter Eigenmittelbeschluss - Einführung von BSP-gestützten Eigenmitteln und einer Obergrenze
Da die GAP-Ausgaben unverändert blieben und die Einnahmen aus den traditionellen Eigenmitteln kontinuierlich abnahmen, führte der Europäische Rat von Brüssel im Jahre1988 neue Eigenmittel auf der Grundlage des BSP der Mitgliedstaaten ein. Ebenso beschloss er eine Gesamtobergrenze von 1,14% des BSP am gesamten Eigenmittelaufkommen, das zur Finanzierung der Gemeinschaftsausgaben verwendet werden könnte.
1994: Vierter Eigenmittelbeschluss - Abzug der Kosten für die Erhebung von Eigenmitteln
Die Eigenmittel werden von den Mitgliedstaaten für die Gemeinschaft erhoben. Deshalb wurden die Mitgliedstaaten durch den Beschluss aus dem Jahre 1994 ermächtigt, 10% der von ihnen erhobenen traditionellen Eigenmittel zur Deckung ihrer Erhebungskosten einzubehalten.
2000: Fünfter Eigenmittelbeschluss[4] - "Gerecht, transparent, kostenwirksam und einfach"
Der Europäische Rat von Berlin forderte 1999 die Kommission auf, einen neuen Eigenmittelbeschluss vorzubereiten, der es ermöglichen sollte, die Union mit den erforderlichen Mitteln für den Zeitraum 2000-2006 auszustatten, wobei gleichzeitig auf eine strikte Haushaltsdisziplin zu achten sei. Das neue System sollte “gerecht, transparent, kostenwirksam und einfach” sein und sich auf Kriterien stützen, die der Beitragskapazität der einzelnen Mitgliedstaaten zur Finanzierung der Union bestmöglich Rechnung tragen.
Dieser letzte Eigenmittelbeschluss vom 29. September 2000 trat am 1. März 2002 in Kraft. In der darin enthaltenen Revisionsklausel wird die Kommission aufgefordert, bis 2006 unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Erweiterung eine allgemeine Überarbeitung des neuen Eigenmittelsystems durchzuführen. Im Rahmen dieser Überarbeitung sollen auch die Möglichkeiten einer Änderung der Struktur des Eigenmittelsystems durch die Einführung neuer unabhängiger Eigenmittel und einer Überprüfung im Hinblick auf eine Korrektur der dem Vereinigten Königreich gewährten Haushaltsungleichgewichte ausgelotet werden.
Die wichtigsten Merkmale des derzeit geltenden Systems sind folgende:
Ø die Eigenmittelobergrenze verbleibt bei 1,27% des BSP der Union (=1,24% des BNE)[5];
Ø der Freibetrag für die Kosten der Erhebung der Eigenmittel wird von 10% auf 25% angehoben;
Ø der maximale Abrufsatz für die MwSt-Eigenmittel wird für die Jahre 2002 und 2003 auf 0,75% und ab 2004 auf 0,50% gesenkt;
Ø die MwSt-Eigenmittelbemessungsgrundlage der Mitgliedstaaten bleibt auf 50% ihres BSP begrenzt (Kappung der MwSt-Bemessungsgrundlage);
Ø Deutschland, die Niederlande, Österreich und Schweden zahlen nur ein Viertel ihres normalen Anteils an den Kosten der Finanzierung des Rabatts für das Vereinigte Königreich. Die verbleibenden drei Viertel werden von den übrigen 10 Mitgliedstaaten finanziert;
Ø am Rabatt für das Vereinigte Königreich werden zwei technische Anpassungen vorgenommen, um die sogenannten „Windfall-Gewinne“, die sich aus einer Steigerung der Erhebungskosten und einer Zunahme der beitrittsvorbereitenden Ausgaben ergeben, auszuschließen.
Der britische Rabatt
Der sogenannte britische Rabatt wurde durch den Europäischen Rat von Fontainebleau im Jahre 1984 eingeführt, in dessen Schlussfolgerungen es heißt:
Die Ausgabenpolitik stellt letztlich das wesentliche Mittel zur Lösung des Problems der Haushaltsungleichgewichte dar. Allerdings wurde beschlossen, dass jeder Mitgliedstaat, der, gemessen an seinem relativen Wohlstand eine zu große Haushaltslast trägt, zu gegebener Zeit in den Genuss einer Korrekturmaßnahme gelangen kann.
Am Ursprung des Problems war die besondere Lage des Vereinigten Königreichs, die durch zwei Faktoren gekennzeichnet war:
Ø einen kleinen Agrarsektor, der zu sehr niedrigen Agrarausgaben der Gemeinschaft im Vereinigten Königreich führte;
Ø einen hohen Beitrag zur Finanzierung des Gemeinschaftshaushalts aufgrund des hohen Anteils des von der MwSt-Bemessungsgrundlage berücksichtigten BSP des Landes.
Nach dem derzeitigen Kompensationsmechanismus werden zwei Drittel (66%) der Differenz zwischen dem prozentualen Anteil des Vereinigten Königreichs an den Mehrwertsteuerzahlungen und seinem prozentualen Anteil der zugewiesenen Gemeinschaftsausgaben, angewandt auf die zugewiesenen Gesamtausgaben, dem Vereinigten Königreich durch eine Senkung seiner MwSt-Bemessungsgrundlage zurückerstattet.
Seit 1985 erhält das Vereinigte Königreich demnach einen Rabatt auf seinem jährlichen Beitrag zum Haushaltsplan, der sich im Zeitraum 1997-2003 auf durchschnittlich 4,6 Milliarden Euro pro Jahr belief.
Dieser Rabatt wird von allen übrigen Mitgliedstaaten nach Maßgabe ihres jeweiligen Anteils an Mehrwertsteuerzahlungen finanziert, wobei Deutschland, die Niederlande, Österreich und Schweden nur ein Viertel ihres jeweils vorgesehenen Anteils bezahlen.
Trotz des vom Europäischen Rat von Fontainebleau beschlossenen allgemeinen Ansatzes ("jeder Mitgliedstaat, der (....) eine zu große Haushaltslast trägt" ist dieser Korrekturmechanismus seitdem nur auf das Vereinigte Königreich angewandt worden. Im Laufe der Jahre ist dabei langsam, aber deutlich offenbar geworden, dass das Vorhandensein des britischen Rabattes das angestrebte Verhältnis zwischen der Beitragskapazität der einzelnen Mitgliedstaaten und ihren Eigenmittelzahlungen erheblich verringert hat. Darüber hinaus hat die Komplexität des Korrekturmechanismus erheblich zur Beeinträchtigung der Transparenz des gesamten Eigenmittelsystems beigetragen.
Anteile der wichtigsten Eigenmittel-Komponenten
Seit der Einführung der auf dem BSP beruhenden Eigenmittel im Jahre 1988 hat der Anteil der einzelnen Komponenten an den Einnahmen der Gemeinschaft bis heute ganz erhebliche Veränderungen erfahren:
Art der Einnahme |
88 |
89 |
90 |
91 |
92 |
93 |
94 |
95 |
96 |
97 |
98 |
99 |
00 |
01 |
02 |
03 |
04* |
05** |
|
Agrarab-schöpfungen und Zucker-abgaben |
6,2 |
5,2 |
4,0 |
4,4 |
3,3 |
2,9 |
3,1 |
2,6 |
2,2 |
2,4 |
2,3 |
2,5 |
2,3 |
2,1 |
1,5 |
1,5 |
1,2 |
1,5 |
|
Zölle
|
22,3 |
22,5 |
22,1 |
20,4 |
18,9 |
16,8 |
16,9 |
16,7 |
14,5 |
15,2 |
14,4 |
13,5 |
13,0 |
14,5 |
10,7 |
10,2 |
10,2 |
9,8 |
|
MwSt-Eigenmittel |
57,2 |
57,3 |
59,1 |
55,8 |
58,0 |
52,5 |
50,4 |
52,2 |
41,8 |
42,5 |
39,2 |
35,9 |
38,1 |
32,7 |
23,6 |
23,5 |
14,4 |
14,0 |
|
auf dem BNE beruhende Eigenmittel |
10,6 |
9,8 |
0,2 |
13,3 |
13,9 |
25,2 |
26,8 |
18,9 |
29,0 |
33,4 |
41,4 |
43,2 |
42,3 |
37,5 |
48,7 |
55,5 |
73,4 |
73,8 |
|
Verschiedenes - Übertrag aus dem Vorjahr |
3,7 |
5,2 |
14,6 |
6,1 |
5,8 |
2,6 |
2,7 |
9,7 |
12,5 |
6,5 |
2,7 |
5,0 |
4,3 |
13,1 |
17,6 |
9,2 |
0,8 |
0,9 |
|
GESAMT % |
100 |
100 |
100 |
100 |
100 |
100 |
100 |
100 |
100 |
100 |
100 |
100 |
100 |
100 |
100 |
100 |
100 |
100 |
|
* auf der Grundlage des Haushaltsplans 2004
** auf der Grundlage des Vorentwurfs des Haushaltsplans 2005
Die auf dem BNE beruhenden Eigenmittel haben demnach eindeutig eine alles überragende Bedeutung erlangt, während der Anteil der traditionellen Eigenmittel tendenziell dramatisch abnimmt (beschleunigt durch die Tatsache, dass der Anteil der Beträge, den die Mitgliedstaaten als Ausgleich für ihre Erhebungskosten einbehalten können, mit Wirkung vom 1. Januar 2001 von 10% auf 25% angehoben wurde). Ebenso sind die Mehrwertsteuerbeiträge zurückgegangen, bedingt durch die Reformen, durch die die MwSt-Eigenmittelbemessungsgrundlage der Mitgliedstaaten auf 50% ihres BNE begrenzt bleibt.
Mit der Einführung der BSP-Eigenmittel und der Senkung des MwSt-Abrufsatzes sind die Beiträge der Mitgliedstaaten stärker an das jeweilige nationale BSP gekoppelt worden; dies bedeutet mehr Gerechtigkeit[6] bei den Brutto-Haushaltsbeiträgen. Zwar mag diese Entwicklung zu einem engeren Verhältnis zwischen der Beitragskapazität der einzelnen Mitgliedstaaten und ihren tatsächlichen Beitragssätzen führen, der Rückgang der traditionellen Eigenmittel hat jedoch gleichzeitig zu einem Verlust der finanziellen Unabhängigkeit der Europäischen Union geführt.
- [1] Darüber hinaus gibt es einige kleinere “besondere Eigenmittel” (als Ergebnis von Maßnahmen der Kommission), wie etwa Abgaben und Beiträge des Personals, Erträge aus Zinsen und Garantien sowie weitere unterschiedliche Abgaben.
- [2] Von 1988 bis 1994 konnte die Bemessungsgrundlage 55% des BSP der Mitgliedstaaten nicht überschreiten. Nach 1995 wurde die Grenze auf 50% des BSP für Mitgliedstaaten mit einem Pro-Kopf-BSP unter 90% des Gemeinschaftsdurchschnitts gesenkt. Zwischen 1995 und 1999 wurde die neue Grenze schrittweise auf alle Mitgliedstaaten ausgeweitet. Der maximale Abrufsatz für die MwSt-Eigenmittel war ursprünglich auf 1% der Bemessungsgrundlage begrenzt. Ab 1986 wurde diese Obergrenze auf 1,4% angehoben, um die Kosten der Erweiterung um Spanien und Portugal zu bewältigen. Durch den Eigenmittelbeschluss aus dem Jahre 1994 wurde jedoch aus Gründen der Gleichheit eine allmähliche Rückkehr zur 1%-Grenze zwischen 1995 und 1999 beschlossen. In den Jahren 2002 und 2003 wurde der maximale Abrufsatz auf 0,75% und ab 2004 auf 0,50% reduziert.
- [3] Mit "Eigenmitteln kann eine Finanzierungsquelle bezeichnet werden, die getrennt von den Mitgliedstaaten und unabhängig von diesen existiert, etwa als eine Art von Steuereinnahme, die ein für allemal für die Gemeinschaft zur Finanzierung ihres Haushalts vorgesehen wird und die der Gemeinschaft rechtmäßig zusteht, ohne dass dadurch weitere Beschlüsse durch nationale Behörden erforderlich wären. In diesem Falle wären die Mitgliedstaaten zu Zahlungen für den Gemeinschaftshaushalt verpflichtet.
- [4] 2000/597/EG, Euratom: Beschluss des Rates vom 29. September 2000 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften, ABl. L 253 vom 07.10.2000.
- [5] Ab dem Jahre 2002 wurde im EU-Haushalt und bei den Eigenmitteln das Konzept des Bruttosozialproduktes (BSP) durch das Konzept des Bruttovolkseinkommens (BVE) ersetzt. Die Prozentwerte aus den Jahren vor 2002 beziehen sich demnach auf das BSP, spätere Prozentwerte auf das BNE. Beispiel: Die EU-Ausgabenhöhe von 1,27% des BSP entspricht 1,24% des BNE nach dem neuen statistischen Ansatz.
- [6] Im Sinne der “Verhältnismäßigkeit der Bruttobeiträge zum Einkommen in den Mitgliedstaaten“; allerdings ist darauf hingewiesen worden, dass auch nach dem derzeitigen System eine völlige Gerechtigkeit nicht zu erwarten ist, da die Mehrwertsteuer-Eigenmittel auch weiterhin zu Einnahmen führen werden, die nicht in Verbindung mit dem Nationaleinkommen stehen.
ARBEITSDOKUMENT NR. 2 ZU DEN EIGENMITTELN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN
27. Januar 2005
Das derzeitige System der Eigenmittel - Probleme und Mängel
Die Diskussion um die Nettobeitragszahler
Die traditionellen Eigenmittel stellen die einzigen echten Eigenmittel der Union dar (obwohl die Mitgliedstaaten dazu neigen, auch sie als nationale Beiträge zu betrachten). Je niedriger deren Anteil wird, desto mehr wird die EU von dem abhängen, was als klassische regierungsübergreifende Transfers angesehen wird. Dies wiederum wird nahezu automatisch dazu führen, dass die Mitgliedstaaten versuchen werden, Konzepte des nationalen Nutzens aus dem EU-Haushalt zu optimieren. Je mehr das allgemeine Gefühl besteht, dass es das Geld der Mitgliedstaaten ist, das nach Brüssel überwiesen wird, und dabei nicht um die ureigenen Mittel der EU handelt, desto mehr werden sich die Mitgliedstaaten darauf konzentrieren, was sie als Gegenleistung erhalten. Dies ist der Grund, weshalb das Konzept der „Haushaltsgleichgewichte“ und die Rolle der „Nettobeitragszahler“ und „Nettoempfänger“ so wichtig geworden ist.
Haushaltsgleichgewichte
Dennoch muss darauf hingewiesen werden, dass, obwohl es ein festgelegtes System zur Berechnung der Haushaltsgleichgewichte der Mitgliedstaaten gibt,[1] - es sich hierbei lediglich um einen buchhaltungstechnischen Vorgang in Bezug auf die reinen finanziellen Kosten und Vorteile der einzelnen Mitgliedstaaten gegenüber der Union handelt. Viele weitere durch die EU-Politiken bedingte Vorteile, wie etwa diejenigen in Verbindung mit dem Binnenmarkt und der wirtschaftlichen Integration werden dabei in keiner Weise berücksichtigt, ganz zu schweigen von der politischen Stabilität und der Sicherheit.
Unter Berücksichtigung dieser Einschränkungen stellt sich die Frage, was die Haushaltsgleichgewichte tatsächlich aufzeigen. Sie zeigen das Verhältnis zwischen dem Anteil eines Mitgliedstaats an den Gesamtzahlungen der auf der Mehrwertsteuer und auf dem BSP/BNE beruhenden Eigenmittel und seinen Anteil an den den Mitgliedstaaten zugewiesenen operativen Gesamtausgaben der EU (d.h. einschließlich der Verwaltungsausgaben).
Die nachfolgende Tabelle enthält einen Überblick über diese "operativen" Haushaltsgleichgewichte (nach Abzug des britischen Rabattes) zwischen1997 und 2003:
GNP = BSP
GNI = BNE
Das Schreiben der Sechs
Wie aus dieser Tabelle ersichtlich wird, hat sich die Unterscheidung der Mitgliedstaaten zwischen Nettozahlern und Nettoempfängern in den letzten Jahren kaum verändert, so wenig diese Unterscheidung auch über die Vorteile einer EU-Mitgliedschaft insgesamt aussagt. Sie bietet den Rahmen für das berühmte Schreiben der sechs Staatschefs - lauter Nettobeitragszahler - nach dem Europäischen Rat von Brüssel zur künftigen Ausgabenhöhe der EU:
Wir sehen in diesem Zusammenhang keinen Raum für einen EU-Haushalt in der Nähe der derzeitigen Eigenmittelobergrenze. Die durchschnittlichen Ausgaben während der nächsten finanziellen Vorausschau sollten unserer Ansicht nach bei den derzeitigen Ausgabenhöhen stabilisiert werden und 1,0% des BNE nicht überschreiten, einschließlich der Agrarausgaben innerhalb der vom Europäischen Rat im Oktober 2002 festgesetzten Obergrenzen. Dies würde nach wie vor einen jährlichen Anstieg des EU-Haushalts deutlich über den Wachstumsraten der nationalen Haushalte der meisten Mitgliedstaaten ermöglichen und hinreichend Spielraum für die Umsetzung der Politik in der erweiterten Union bieten.
Mit diesem Schreiben haben die wichtigsten Nettobeitragszahler zum EU-Haushalt eine starke Aussage gemacht, die fast zu einem offiziellen Startschuss für die Verhandlungen zur neuen Finanziellen Vorausschau 2007-2013 geworden ist. In der Zwischenzeit ist die Diskussion sogar soweit gediehen, dass davon ausgegangen wird, dass sich die in dem Schreiben angeführte Zahl von 1,0% des BNE auf Verpflichtungsermächtigungen bezieht und nicht auf Zahlungen, wie zunächst angenommen worden war.
Vergleich EU-Haushalt - nationale Haushalte
Dem Schreiben der Sechs nach zu urteilen, könnte der Eindruck entstehen, als sei der EU-Haushalt in letzter Zeit völlig außer Kontrolle geraten. Ein genauerer Blick auf die Entwicklung des EU-Haushalts in den vergangenen Jahren zeigt jedoch, dass dieser im Zeitraum 1996[2]-2002 nur um 8,2 % wuchs, während die nationalen Haushalte um durchschnittlich 22,9 % anstiegen:
Laufende Preise in Millionen, €
|
1996 |
2002 |
Anstieg |
|
B |
112,371 |
131,281 |
16.8 % |
|
DK |
86,187 |
101,989 |
18.3 % |
|
D |
944,279 |
1,023,870 |
8.4 % |
|
GR |
48,170 |
66,266 |
37.6 % |
|
E |
210,036 |
276,507 |
31.6 % |
|
F |
678,048 |
812,935 |
19.9 % |
|
IRL |
22,802 |
43,070 |
88.9 % |
|
I |
516,521 |
599,804 |
16.1 % |
|
L |
6,515 |
9,909 |
52.1 % |
|
NL |
161,044 |
211,162 |
31.1 % |
|
A |
103,542 |
112,094 |
8.3 % |
|
P |
40,459 |
59,573 |
47.2 % |
|
FIN |
60,051 |
69,795 |
16.2 % |
|
S |
139,206 |
149,420 |
7.3 % |
|
UK |
403,057 |
675,191 |
67.5 % |
|
GESAMT |
3,532,288 |
4,342,866 |
22.9 % |
|
|
1996 |
2002 |
Anstieg |
|
EU Haushalt |
77,032 |
83,371 |
8.2% |
|
Dieser durchaus bescheidene Anstieg ist umso bemerkenswerter, als die Union in der Zwischenzeit für immer mehr Politikbereiche zuständig geworden ist. Sie hat also eine große Anzahl von Zuständigkeitsbereichen erhalten, während gleichzeitig ihre finanziellen Mittel sehr begrenzt geblieben sind.
Diskrepanz zwischen den Ausgabenobergrenzen und den tatsächlichen Ausgaben
Der EU-Haushalt ist nicht nur wesentlich langsamer gewachsen als die Haushalte der Mitgliedstaaten: in Bezug auf die Zahlungen[3] sind die EU-Haushalte der vergangenen Jahre nicht nur weit unter der von den Mitgliedstaaten festgelegten maximalen Eigenmittelobergrenze von 1,27% des BSP/1,24% des BNE zurückgeblieben, sondern auch hinter den Zahlungsobergrenzen der derzeitigen Finanzielle Vorausschau, die von einem Mindestsatz von 1,07% des BNE im Jahre 2000 bis zu einem Höchstsatz von 1,11% des BNE für die Jahre 2003 und 2004 reichen:
Zahlungen in % des BSP/BNE[4] |
Zahlungen in % des BSP/BNE |
|||
1986 |
0,99 |
1996 |
1,14 |
|
1987 |
0,96 |
1997 |
1,12 |
|
1988 |
1,03 |
1998 |
1,08 |
|
1989 |
0,94 |
1999 |
1,03 |
|
1990 |
0,94 |
2000 |
0,99 |
|
1991 |
1,03 |
2001 |
0,92 |
|
1992 |
1,09 |
2002 |
0,93 |
|
1993 |
1,18 |
2003 |
0,96 |
|
1994 |
1,04 |
2004 |
0,98 |
|
1995 |
1,04 |
2005 |
1,00 |
|
Dies bedeutet, dass die Union Millionen Euro weniger ausgegeben hat, als sie nach dem Beschluss der Mitgliedstaaten hätte ausgeben können. Vor allem nach dem Haushaltsverfahren 2005, bei dem die vom Schreiben der Sechs eingeführte Schwelle zum ersten Mal eine wichtige Rolle spielte, stellt sich die Frage, wie die Kluft zwischen der Eigenmittelobergrenze von 1,24 % und den tatsächlichen Zahlungen gerechtfertigt werden kann. Was passiert mit dem Unterschied?
Der Kritik von Seiten des Parlaments an der Finanziellen Vorausschau mit ihrer starren Klassifizierung der Ausgaben und ihren eher unflexiblen Rubriken-Obergrenzen wurde stets mit dem Hinweis begegnet, dass die Finanzielle Vorausschau gleichzeitig einen kontinuierlichen Anstieg jener Ausgaben gewährleiste, die zur Finanzierung der neuen für die europäischen Bürger wichtigen Politiken notwendig sind. Die tatsächlichen Zahlen weisen jedoch darauf hin, dass dies nicht der Fall gewesen ist (siehe obenstehende Tabelle).
Wenig Handlungsspielraum
Insgesamt betrachtet ist die Struktur der EU-Ausgaben in den letzten Jahren mehr oder weniger unverändert geblieben. Trotz aller Bemühungen im Sinne einer Kehrtwende machen die Agrarausgaben nach wie vor etwa 50% des Haushalts der Europäischen Union aus[5]:
|
1997 |
1998 |
1999 |
2000 |
2001 |
2002 |
2003 |
2004* |
2005* |
|
Anteil der Agrarausgaben an den Gesamtausgaben der EU |
50,63% |
48,08% |
49,53% |
48,61% |
51,93% |
51,11% |
49,01% |
46,91% |
46,20% |
|
* Haushaltspläne der EU 25
Der Anteil der Agrarausgaben belässt zusammen mit den Zahlungen für die Strukturfonds sehr wenig Handlungsspielraum für Flexibilität in Bezug auf die Finanzierung neuer Politikbereiche oder neuer Prioritäten.
So stellt sich beispielsweise die Frage, in wieweit die zur Verfügung stehenden Mittel es tatsächlich ermöglichen werden, Anstrengungen zur Umsetzung der Ziele von Lissabon in Bezug auf Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit durchzuführen. Auf einer noch allgemeineren Ebene stellt sich die Frage, in wieweit es überhaupt möglich sein wird, den Bedarf von 25 (oder 27) Mitgliedstaaten in Bezug auf die Wahrung des gemeinschaftlichen Besitzstandes, einen verstärkten Zusammenhalt und eine Intensivierung neuer Nachbarschaftspolitiken zu finanzieren.
Angesichts dieses Finanzrahmens stellt sich die Frage, inwieweit die Union in der Lage ist, die Bestimmungen von Artikel 6 Absatz 4 des Vertrags von Nizza zu erfüllen, wonach "die Union sich mit den Mitteln ausstattet, die zum Erreichen ihrer Ziele und zur Durchführung ihrer Politiken erforderlich sind".
Die Kommission bewegt sich dementsprechend in ihren Vorschlägen für die neue Finanzielle Vorausschau zwischen zwei Optionen: auf der einen Seite der Union die Mittel zu geben, die sie zur Umsetzung ihrer Zielsetzungen benötigt (Prozess von Lissabon), und auf der anderen Seite die Drohung von Haushaltskürzungen, wie sie in dem Schreiben der Sechs nach dem Europäischen Rat von Brüssel zum Ausdruck gekommen sind.
Altlasten (RAL)
Zu derselben Zeit, als die 1%-Diskussionen aufkamen, sind die sogenannten Altlasten RAL - noch bestehende Mittelbindungen als Folge von Zahlungsniveaus, die unter dem Niveau der Zahlungsermächtigungen liegen)[6] kontinuierlich angestiegen, und zwar faktisch wesentlich schneller als die Haushalte.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Gesamt-RAL im Vergleich zum Haushaltsplan (Einzelplan III, 1996-2005, in Millionen Euro):
Im Jahre 1996 stellten die Gesamt-RAL lediglich 56% des Haushalts dar, wogegen sie im Jahre 2003 bereits auf 107% des Haushalts angestiegen sind. Da die Rubriken 1 und 5, die zusammen etwa 50% des Haushalts ausmachen, im wesentlichen aus nicht differenzierten Mitteln bestehen und damit über keine RAL verfügen, konzentrieren sich die noch bestehenden Mittelbindungen auf die Rubriken 2, 3, 4 und 7.
Budget = Haushaltsplan
Selbst unter Berücksichtigung der Tatsache, dass es stets kontroverse Auffassungen darüber gab, welcher Betrag/Prozentsatz von RAL als "normal" und welcher als "anormal" zu betrachten sei, stellt das allgemeine Konzept von RAL als "nicht ausgegebenen Mitteln" zweifellos einen Faktor dar, der bei den anstehenden Diskussionen über die Zukunft der Eigenmittel zur Sprache kommen wird.
Politische Verantwortung
Die derzeitige Lage der Finanzen der Europäischen Union wird auch durch den Umstand charakterisiert, dass die politische Verantwortung für die Einnahmen und Ausgaben der EU zwischen mehreren unabhängigen Hauptakteuren aufgeteilt ist.
Während auf der einen Seite die nationalen Parlamente zusätzlich zu ihrer Einbindung in die Eigenmittelbeschlüsse als solche durch die Steuerpolitik ihrer jeweiligen Länder die Einnahmen der Union bestimmen, werden auf der anderen Seite die Ausgaben der Union vom Europäischen Parlament und vom Rat beschlossen.
Auch hier gibt es eine alles andere als transparente Aufteilung der Zuständigkeiten, je nachdem, ob es sich bei den EU-Ausgaben um obligatorische oder nicht-obligatorische Ausgaben handelt. Die Unterscheidung zwischen obligatorischen Ausgaben, bei denen der Rat das letzte Wort hat, und nicht-obligatorischen Ausgaben, bei denen das Parlament die endgültige Entscheidung trifft, mag historische Ursachen haben, entbehrt mittlerweile aber jeglicher logischer Grundlage und trägt ein Übriges zur Verschleierung des ganzen Systems bei.
Auf der anderen Seite fasst der Europäische Rat immer öfters Beschlüsse zu neuen Politiken oder neuen Prioritäten mit weit reichenden finanziellen Konsequenzen, offensichtlich ohne dabei weiter darüber nachzudenken, wie die Haushaltsbehörde es anstellen wird, um die erforderlichen Mittel innerhalb des engen Rahmens der Rubriken der Finanziellen Vorausschau verfügbar zu machen.
- [1] Das von der Kommission angewandte Verfahren beruht auf denselben Grundsätzen wie das Verfahren zur Berechnung der Haushaltsungleichgewichte zugunsten des Vereinigten Königreiches. Es handelt sich hierbei um das einzige Verfahren, das über eine formelle Anerkennung verfügt, die auf der Vereinbarung von Fontainebleau vom Juni 1984 beruht. Demgemäß werden traditionelle Eigenmittel als reine Gemeinschaftsmittel nicht in die Berechnung der Gleichgewichte einbezogen. Für die Berechnungen wird stattdessen der Zuweisungsschlüssel der auf der Mehrwertsteuer bzw. auf dem BSP/BNE beruhenden Zahlungen der Mitgliedstaaten verwendet.
- [2] 1996 war das erste Jahr, in dem der ganze EU-Haushalt alle 15 damaligen Mitgliedstaaten umfasste.
- [3] Das gleiche gilt natürlich auch für Verpflichtungen, bei denen sich die tatsächlichen Haushaltszahlen zu keinem Zeitpunkt an jene Obergrenze angenähert haben, die durch den Beschluss zum Eigenmittelsystem auf 1,31% des BNI und 1,24% in Zahlungsermächtigungen des BNE festgesetzt worden war.
- [4] 1986-2002 auf der Grundlage der getätigten Zahlungen. 2003-2005 auf der Grundlage des Haushaltsplans.
- [5] 1997-2002 auf der Grundlage der tatsächlichen Zahlungen. 2003-2005 auf der Grundlage des Haushaltsplans.
- [6] RAL sind somit in erster Linie eine unmittelbare und "normale" Folge differenzierter Mittelzuweisungen. Neben diesen normalen RAL enthalten aber die Gesamt-RAL als der Gesamtbetrag aller bestehenden Mittelbindungen, die noch auszuzahlen sind, sobald die Zahlungsvoraussetzungen erfüllt sind, auch potentiell anormale RAL und faktisch anormale RAL. Potentiell anormale RAL sind der Definition zufolge ruhende Verpflichtungsermächtigungen, in Bezug auf die während der letzten zwei Haushaltsjahre keine Zahlungen erfolgt sind, oder alte Verpflichtungsermächtigungen, die während mindestens fünf Haushaltsjahren in der Rechnungslegung erscheinen. Im Gegensatz dazu handelt es sich bei den tatsächlich anormalen RAL um die Summe der in den Konten aufgeführten Verpflichtungsermächtigungen, für die es keine rechtliche oder faktische Zahlungsberechtigung gibt.
ARBEITSDOKUMENT NR. 3 ZU DEN EIGENMITTELN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN
27. Januar 2005
Szenarien für die Zukunft der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften
Der geltende Beschluss des Rates vom 29. September 2000 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften [1] enthält in Artikel 9 eine Revisionsklausel, in der es heißt:
Die Kommission nimmt vor dem 1 Januar 2006 eine generelle Überprüfung des Eigenmittelsystems vor und fügt dem Bericht hierüber erforderlichenfalls geeignete Vorschläge bei; sie berücksichtigt hierbei alle relevanten Faktoren, wozu auch die Auswirkungen der Erweiterung auf die Haushaltsfinanzierung, die Möglichkeit einer Änderung der Eigenmittelstruktur durch die Schaffung neuer autonomer Eigenmittel und die dem Vereinigten Königreich zugestandene Korrektur der Haushaltsungleichgewichte sowie die Deutschland, den Niederlanden, Österreich und Schweden zugestandene Reduzierung des Finanzierungsanteils gemäß Artikel 5 Absatz 1 gehören [2].
Aufgrund einer Aufforderung des Europäischen Parlaments und in Absprache mit dem Rat hat sich die Kommission dazu verpflichtet, den oben erwähnten Bericht über das Funktionieren des Finanzierungssystems zu einem wesentlich früheren Zeitpunkt vorzulegen.
Am 14. Juli 2004 veröffentlichte die Kommission ihren Bericht über das Funktionieren des Eigenmittelsystems[3] zusammen mit einem Vorschlag für einen neuen Eigenmittelbeschluss des Rates in Verbindung mit einem Vorschlag für eine Verordnung mit Durchführungsmaßnahmen für die Korrektur der Haushaltsungleichgewichte[4].
Das Parlament hatte schon in seinen Änderungsanträgen zum Vorschlag von 1999 dargelegt, welche Erwartungen es an ein neues Eigenmittelsystem stellt; demzufolge muss die Europäische Union
· ein System einführen, das einfach und von der Öffentlichkeit leicht zu verstehen sein muss;
· dieses System nach Kriterien ausrichten, die die Beitragskapazität der europäischen Bürger optimal zum Ausdruck bringen, wobei gleichzeitig auf eine Inanspruchnahme von Ausgleichsmechanismen für Einkommenszwecke verzichtet werden soll und stattdessen Ungleichgewichte durch eine „Reform der Ausgabenstruktur“ korrigiert werden sollen;
· sich mehr und mehr von der Abhängigkeit von Transfers aus den Mitgliedstaaten lösen;
· jene Merkmale ihrer derzeitigen Eigenmittel korrigieren, die aufgrund der für nationale Beiträge geltenden Ausnahmeregelungen zu Verwirrung führen.
Der allgemeine Korrekturmechanismus
Der Eigenmittelvorschlag der Kommission sieht keine Einführung neuer Finanzierungsquellen für die nächste Finanzielle Vorausschau vor. Die wichtigste Änderung, die mit dem Vorschlag eingeführt wird, betrifft den Korrekturmechanismus für übermäßige Haushaltsbelastungen der Mitgliedstaaten, der im Jahre 1984 in Fontainebleau als Grundsatz festgelegt worden war.
Die Kommission befürwortet die Ersetzung des derzeitigen Systems durch einen allgemeinen Korrekturmechanismus. Dieser Vorschlag eines allgemeinen Korrekturmechanismus beruht auf der Tatsache, dass trotz der überaus positiven Entwicklung des relativen Wohlstands des Vereinigten Königreiches dieses Land auch weiterhin das einzige ist, das eine teilweise Erstattung seines Beitrags erhält, während andere Nettobeitragszahler mit gleichem oder geringerem Wohlstand eine solche Erstattung nicht erhalten.
Aus der nachfolgenden Tabelle werden die Veränderungen des Wohlstandsgrades bei den EU-Nettobeitragszahlern seit 1984 ersichtlich:
Pro-Kopf-BNE der Nettobeitragszahler |
|||
|
2003 |
1984 |
|
Vereinigtes Königreich |
111,2 |
90,6 |
|
Dänemark |
111,1 |
104,0 |
|
Österreich |
109,8 |
-- |
|
Niederlande |
106,6 |
95,0 |
|
Schweden |
104,6 |
-- |
|
Frankreich |
104,2 |
104,0 |
|
Deutschland |
98,6 |
109,6 |
|
Italien |
97,3 |
92,9 |
|
Die wichtigsten Merkmale des für alle Mitgliedstaaten geltenden allgemeinen Korrekturmechanismus sind folgende:
Ø Auslösung, wenn die Nettobeiträge 0,35% des BNE eines Mitgliedstaates überschreiten (diese Schwelle würde den akzeptierten Höchstsatz der finanziellen Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten darstellen)
Ø Erstattung von darüber liegenden Beiträgen bei einem Satz von 66% (der Erstattungssatz würde für alle Mitgliedstaaten mit Ausnahme des Vereinigten Königreiches schrittweise mit einem Satz von 33%, 50%, 50% und 66% eingeführt werden)
Ø Begrenzung des Gesamt-Erstattungsumfangs auf höchstens 7,5 Milliarden Euro pro Jahr, die von allen Mitgliedstaaten auf der Grundlage ihres jeweiligen Anteils am BNP finanziert werden.
Zur Abfederung der Auswirkungen der Einführung des neuen Systems würde das Vereinigte Königreich zusätzlich zu der gewöhnlichen Korrektur während eines Zeitraums von vier Jahren und bis zum Jahre 2011 degressive Zusatzzahlungen in Höhe von insgesamt 5 Milliarden Euro erhalten.
Die Kosten der durch die Einführung der 0,35%-Auslöseschwelle bedingten finanziellen Korrekturen werden auf höchstens 7,5 Milliarden Euro für den Zeitraum 2008-2013 geschätzt, vergleichbar mit dem, was die Gesamtkosten des derzeitigen Rabattmechanismus in der künftigen Finanziellen Vorausschau darstellen würden.
Dieses System würde dazu führen, dass sich der jeweilige Nettoausgleich der größten Nettobeitragszahler auf einer vergleichbaren Ebene befinden würde, wie aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich wird:
Voraussichtliche Nettohaushaltssalden (Durchschnitt 2008-2013) |
||||
|
in % des BNE |
|||
|
Allgemeiner Korrektur-mechanismus |
Derzeitiger Mechanismus |
Keine Korrektur |
|
Vereinigtes Königreich |
-0.51% |
-0.25% |
-0.62% |
|
Niederlande |
-0.48% |
-0.56% |
-0.55% |
|
Deutschland |
-0.48% |
-0.54% |
-0.52% |
|
Schweden |
-0.45% |
-0.50% |
-0.47% |
|
Österreich |
-0.41% |
-0.38% |
-0.37% |
|
Italien |
-0.35% |
-0.41% |
-0.29% |
|
Frankreich |
-0.33% |
-0.37% |
-0.27% |
|
Zypern |
-0.33% |
-0.37% |
-0.28% |
|
Dänemark |
-0.25% |
-0.31% |
-0.20% |
|
Finnland |
-0.19% |
-0.25% |
-0.14% |
|
Spanien |
0.26% |
0.23% |
0.32% |
|
Irland |
0.51% |
0.47% |
0.56% |
|
Malta |
1.10% |
1.06% |
1.16% |
|
Belgien |
1.27% |
1.21% |
1.32% |
|
Slovenien |
1.34% |
1.31% |
1.40% |
|
Portugal |
1.54% |
1.50% |
1.60% |
|
Griechenland |
2.20% |
2.16% |
2.25% |
|
Ungarn |
3.09% |
3.06% |
3.15% |
|
Tschechische Republik |
3.21% |
3.17% |
3.26% |
|
Slovakei |
3.31% |
3.27% |
3.36% |
|
Estland |
3.79% |
3.76% |
3.85% |
|
Polen |
3.80% |
3.76% |
3.85% |
|
Litauen |
4.44% |
4.41% |
4.50% |
|
Lettland |
4.45% |
4.40% |
4.51% |
|
Luxemburg |
5.84% |
5.80% |
5.89% |
|
Ausschließlich auf Steuern beruhende Eigenmittel ab 2014
Der neue Eigenmittelvorschlag der Kommission sieht, wie oben dargelegt, nicht die Einführung neuer Finanzierungsquellen für die nächste Finanzielle Vorausschau vor, sondern versucht eher, die nationalen Beitragsanteile durch den allgemeinen Korrekturmechanismus zu aktualisieren. Dennoch befürwortet die Kommission in ihrem Bericht über das Funktionieren des Eigenmittelsystems die Einführung einer echten auf Steuern beruhenden Eigenmitteleinnahme.[5]
Mit dieser neuen auf Steuern beruhenden Eigenmitteleinnahme zielt die Kommission auf eine direktere finanzielle "Verbindung zwischen dem EU-Haushalt und den EU-Bürgern" ab. Mit dieser Maßnahme würde das Verständnis der Bürger in Bezug auf die an den EU-Haushalt abgeführten Mittel zunehmen, außerdem wären die Entscheidungsträger stärker zur Rechenschaft verpflichtet. Die auf Steuern beruhende Eigenmitteleinnahme würde schrittweise zur Ersetzung der derzeitigen Mehrwertsteuer-Einnahme eingeführt werden, verbunden mit einer begrenzteren BNE-Einnahme. Da sie die bestehenden Einnahmen auf diese Weise ersetzen würde, wäre sie in Bezug auf die Höhe der EU-Finanzierung neutral.
Beim derzeitigen Stand der EU-Integration wird ein ausschließlich auf Steuern beruhendes System von der Kommission als nicht realistisch eingestuft und deshalb auch nicht vorgeschlagen.
Die drei Optionen der Kommission
Die drei wichtigsten Kommissionsvorschläge für eine auf Steuern beruhende Eigenmitteleinnahme sind folgende:
Ø ein Anteil des Steueraufkommens beim Energieverbrauch, begrenzt auf Kraftstoff im Straßenverkehr ("Umweltsteuer"), wobei auch Flugkraftstoff und damit zusammenhängende Emissionen als mögliche künftige Entwicklung zur Beendigung der derzeit geltenden Steuerbefreiung für Flugkraftstoff in Betracht gezogen werden;
Ø ein Anteil des nationalen MwSt-Satzes, wodurch die Finanzierung der EU für die Bürger verständlicher würde (der EU-MwSt-Satz und der nationale MwSt-Satz sollen auf Rechnungen und Quittungen separat ausgewiesen werden);
Ø ein Anteil an der Körperschaftssteuer als längerfristige Option.
Durch die Wahl einer dieser drei Optionen würde das Konzept der EU als einer Union von Mitgliedstaaten und Bürgern auch im Bereich der Finanzierung des EU-Haushalts umgesetzt werden. Eine Stärkung der direkten Verbindung der Bürger zum Haushalt würde auch dazu beitragen, die Ausgabendiskussionen auf ihre Inhalte hin auszurichten statt lediglich auf die rein nationalen Netto-Haushaltspositionen.
Durchführbarkeit der von der Kommission vorgeschlagenen Optionen
Bezüglich der Durchführbarkeit dieser drei Optionen ist Folgendes festzustellen:
Option 1: Eigenmittelsystem mit einer Energiesteuereinnahme
Die Einführung einer auf Kraftstoff im Straßenverkehr beruhenden Steuereinnahme wäre technisch in etwa 3 - 6 Jahren möglich. Aus verwaltungstechnischer Sicht wäre diese Maßnahme recht einfach, da die Steuerbemessungsgrundlage durch die neue Richtlinie über die Besteuerung von Energieerzeugnissen unionsweit bereits angeglichen ist.[6]
EU-Sätze, die niedriger sind als die Hälfte der in der Energiebesteuerungsrichtlinie vorgesehenen Mindestsätze würden ausreichen, um die Hälfte des EU-Haushalts zu finanzieren.
Option 2: Eigenmittelsystem mit einer Mehrwertsteuereinnahme
In technischer Hinsicht könnte ein EU-MwSt-Satz in etwa 6 Jahren eingeführt werden. Im Gegensatz zur gegenwärtigen "statistischen" Mehrwertsteuer-Einnahme würde dieses System eine sichtbare direkte Verbindung zwischen der Finanzierung des EU-Haushalts und dem Bürger schaffen und das Bewusstsein für die Kosten der Union schärfen. Mögliche Probleme im Zusammenhang mit diesem Vorschlag wären die unvollständige Harmonisierung der Mehrwertsteuersysteme der Mitgliedstaaten, vor allem im Zusammenhang mit den mit einem Nullsatz belegten Gegenständen. Sofern die Auswirkungen von Nullsätzen neutralisiert werden könnten, hätte ein EU-Satz in der gesamten Union gleiche Auswirkungen auf vergleichbare Verbraucher.
Ein EU-Satz von 1% würde ausreichen, um etwa die Hälfte des für die Finanzierung des EU-Haushalts erforderlichen Mittelbedarfs zu decken.
Option 3: - Eigenmittelsystem mit einer Körperschaftssteuereinnahme
Diese Alternative würde sowohl aus politischer als auch aus administrativer Sicht am meisten Zeit in Anspruch nehmen. Erforderlich wäre hierzu eine einheitliche konsolidierte Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage mit einem Mindeststeuersatz an Stelle von 25 separaten nationalen Steuersystemen sowie eine Vielzahl von Steuergesetzen, Übereinkommen und praktischen Lösungen.
Da die Einnahmen aus der Körperschaftssteuer sehr hoch sind (die durchschnittlichen Gesamteinnahmen in der Europäischen Union entsprechen zurzeit 2,6% des gesamten BNE der EU), müssten zur Deckung des Bedarfs an EU-Haushaltsmitteln weniger als ein Viertel dieser Einnahmen der EU zugewiesen werden.
- [1] ABl. L 253 vom 7.10.2000, S. 42
- [2] Durch Artikel 5 Absatz 1 wird der Finanzanteil Österreichs, Deutschlands, der Niederlande und Schwedens an den Kosten des britischen Rabattes auf ein Viertel ihres normalen Anteils, der sich aus der Berechnungsmethode ergeben würde, reduziert.
- [3] KOM(2004)0505
- [4] KOM(2004)0501
- [5] Dies wird in einem einzigen Artikel (Art. 9) des derzeitigen Eigenmittelvorschlags deutlich, in dem es heißt: „Die Kommission legt dem Rat einen Vorschlag zur Änderung der Eigenmittelstruktur vor, der die Einführung von wirklich auf den Steuern beruhenden Eigenmitteln vorsieht, die ab dem 1. Januar 2014 verfügbar sein sollen“.
- [6] Richtlinie 2003/96/EG vom 27.10.2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom (ABl. L 283 vom 31.10.2003).
ARBEITSDOKUMENT NR. 4 ZU DEN EIGENMITTELN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN
8. November 2006
Hintergrund
Die Forderungen des Parlaments …
In seiner Stellungnahme[1] zu dem Vorschlag der Kommission von 1999, auf dem das derzeitige Eigenmittelsystem basiert, hat das Parlament ein System für die Einnahmen der EU gefordert, das
· einfach und für die Bürger verständlich sein sollte,
· auf Kriterien gestützt werden sollte, die der Beitragskapazität bestmöglich Rechnung tragen, bei gleichzeitiger Vermeidung der Inanspruchnahme von Ausgleichsmechanismen auf der Einnahmenseite,
· unabhängig von Zuweisungen der Mitgliedstaaten sein sollte und
· auf die Merkmale des bestehenden Systems verzichten sollte, die wegen der für die nationalen Beiträge geltenden Ausnahmen Verwirrung erzeugen.
… und die Antwort des Rates
Der Beschluss des Rates[2], der schließlich am 29. September 2000 erlassen wurde und am 1. März 2002 in Kraft trat, war in keiner Weise dazu angetan, diesen Forderungen Rechnung zu tragen: Der VK-Rabatt wurde ebenso kodifiziert wie die Anpassungen der Finanzierungsanteile für den Rabatt Österreichs, Deutschlands, der Niederlande und Schwedens; statt ein allmähliches Auslaufen des VK-Rabatts zu planen, wurde ein ähnlicher Mechanismus auf andere Mitgliedstaaten ausgeweitet. Durch die Erhöhung des Anteils der traditionellen Eigenmittel, der von den Mitgliedstaaten als Ausgleich für ihre Erhebungskosten einbehalten werden kann, von 10% auf 25% wurde der Anteil der „traditionellen Eigenmittel“ an den Einnahmen der EU noch weiter verringert.
Trotz all dieser Bestimmungen, die vom Parlament nicht befürwortet werden konnten, enthielt der Beschluss des Rates aber auch einige Chancen für eine „bessere“ Zukunft in Form einer detaillierten Revisionsklausel.
Die Schreyer-Vorschläge von 2004
Im Juli 2004 hat die Kommission gemäß Artikel 9 des Beschlusses des Rates ihren Bericht über das Funktionieren des Eigenmittelsystems[3] sowie Vorschläge für einen neuen Beschluss über das System der Eigenmittel und für eine Verordnung mit Durchführungsmaßnahmen für die Korrektur der Haushaltsungleichgewichte[4] vorgelegt.
In ihrem Bericht hat die Kommission vorgeschlagen, der Rat solle darüber nachdenken, 2014 ein neues Finanzierungssystem für die EU einzuführen, das auf einer Hauptsteuerquelle aufbaut, die entweder auf der Energiesteuer, der Mehrwertsteuer oder der Körperschaftssteuer basiert. Diese auf Steuern beruhenden Einnahmen würden die bestehenden Einnahmen ersetzen und wären daher in Bezug auf den Umfang der EU-Finanzierung neutral.
Drei Hauptoptionen für die künftigen auf Steuern beruhenden Einnahmen wurden vorgeschlagen, nämlich ein Anteil:
· der Steuersätze auf den Energieverbrauch, beschränkt auf Kraftstoff im Straßenverkehr[5] ,
· der nationalen MwSt-Sätze, um die Finanzierung der EU für die Bürger verständlicher zu machen[6],
· einer Körperschaftssteuer[7].
Ein samt und sonders auf Steuern gestütztes System wurde in diesem Stadium der EU-Integration nicht als realistisch betrachtet und daher von der Kommission nicht vorgeschlagen. Die Steuereinnahmen sollten allmählich als Ersatz für die derzeitigen MwSt-Einnahmen parallel zu begrenzteren BNE-Einnahmen eingeführt werden.
Zur Frage des Briten-Rabatts schlug die Kommission vor, den bestehenden Korrekturmechanismus dahingehend anzupassen, dass er auf alle Hauptbeitragszahler Anwendung fände, während diejenigen, für die eine solche Korrektur nicht gelten sollte, gleichzeitig Zusicherungen erhielten, dass die Kosten für sie nicht ins Unermessliche steigen würden, indem der Umfang der Korrekturen auf einen Höchstbetrag begrenzt würde.[8]
Ihr Berichterstatter hielt die Vorschläge der Kommission für sehr interessant und war der Auffassung, dass ernsthaft darüber nachgedacht werden sollte. Die Mitgliedstaaten schienen jedoch nicht bereit, sie weiter zu verfolgen, und die neue Kommission, die 2005 eingesetzt wurde, unternahm keine ernsthaften Anstrengungen, in dieser Angelegenheit Fortschritte zu erzielen. Dieser Stillstand war natürlich vor allem auf die laufenden Verhandlungen über den neuen mehrjährigen Finanzrahmen und darauf zurückzuführen, dass die Ausgaben und Einnahmen der EU nicht getrennt voneinander betrachtet werden konnten.
Auf der Tagung des Europäischen Rats im Dezember 2005 in Brüssel haben sich die Mitgliedstaaten endlich auf eine neue Finanzielle Vorausschau für 2007 – 2013 geeinigt, wobei die Einigung über die Ausgaben nur möglich war, indem diesem oder jenem Mitgliedstaat weit reichende Zugeständnisse auf der Einnahmenseite gemacht wurden.
Die 2005 auf der Tagung des Europäischen Rats in Brüssel vorgeschlagene „Reform“
Der Vorschlag der Kommission von 2006 für die Umsetzung der Ergebnisse der Schlussfolgerungen des Europäischen Rats macht die Finanzierung des Haushalts der Europäischen Union daher nicht transparenter, sondern weniger transparent, so dass noch nicht einmal die Einhaltung des Grundsatzes der Gerechtigkeit ohne Weiteres beurteilt werden kann. Die vom Europäischen Parlament in seinem Standpunkt von 1999 erhobenen Forderungen für ein neues System werden damit sicherlich nicht erfüllt.
Laut diesem Vorschlag sollten einige Mitgliedstaaten im Zeitraum von 2007 bis 2013 in den Genuss reduzierter MwSt-Abrufsätze oder Bruttokürzungen ihrer jährlichen BNE-Beiträge kommen. Diese Bruttominderungen sollten von allen Mitgliedstaaten gemeinsam finanziert werden, auch von den zwei begünstigten Mitgliedstaaten.
Prinzipiell belässt der Vorschlag die VK-Korrektur, den „Briten-Rabatt“, intakt, außer in Bezug auf die Ausgaben in den neuen Mitgliedstaaten (die für die Zwecke der Berechnung der VK-Korrektur aus dem Gesamtbetrag der zurechenbaren Ausgaben herausgenommen werden). Ausgenommen sind allerdings die GAP-Marktausgaben in den neuen Mitgliedstaaten, d.h., sie sind für die Zwecke der Berechnung der VK-Korrektur Teil des Gesamtbetrags der zurechenbaren Ausgaben.
Stellungnahme des Parlaments - Bericht Lamassoure 2006
Da der jüngste Vorschlag der Kommission die vom Parlament in seiner Entschließung von 1999 festgelegten Kriterien in keiner Weise erfüllt und der persönlichen Überzeugung Ihres Berichterstatters zuwiderläuft, was die Notwendigkeit einer grundlegenden Reform mit dem Ziel eines einfacheren, gerechteren und transparenteren System betrifft, hat sich Ihr Berichterstatter in seinem am 4. Juli 2006 angenommenen Bericht[9] auf Textergänzungen beschränkt und dabei die Bedeutung des bevorstehenden Überprüfungsprozesses unterstrichen.
In seinen Änderungsanträgen wurde lediglich auf die Bedingungen der Überprüfung und die Einbeziehung des Parlaments gemäß der neuen Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung verwiesen. Beim bestehenden System sind besondere Bestimmungen für einige Mitgliedstaaten möglicherweise unvermeidlich. Allerdings sind sie alles andere als wünschenswert und sollten nur als notwendiges Übel betrachtet werden, bis im Rahmen der Überprüfung ein neues, wirklich gerechtes System konzipiert wird.
Ihr Berichterstatter hat in seinem Bericht auch darauf hingewiesen, dass die Schlussfolgerungen des Dialogs über das Thema Eigenmittel, der seit einiger Zeit zwischen den nationalen Parlamenten und dem Europäischen Parlament geführt wird, bei der Überprüfung angemessen berücksichtigt werden sollten. Abschließend hat er seine Absicht geäußert, die Ergebnisse der gemeinsamen Arbeit der nationalen Parlamente und des Europäischen Parlaments in den kommenden Monaten in einem umfassenden Initiativbericht über die Zukunft der Eigenmittel der EU vorzulegen.
- [1] Entschließung vom 11. März 1999 zum Veränderungs- und Reformbedarf des Eigenmittelsystems der Europäischen Union (Bericht Haug).
- [2] Beschluss 2000/597 des Rates.
- [3] (KOM(2004)0505).
- [4] Beide Vorschläge sind enthalten in KOM(2004)501endg./2.
- [5] In Erwägung gezogen wurden auch Flugbenzin und damit zusammenhängende Emissionen als mögliche künftige Entwicklung zur Beendigung der derzeitigen Steuerfreistellung für Flugbenzin.
- [6] Damit wäre keine zusätzliche Steuerlast verbunden, da der EU-Satz durch eine äquivalente Senkung des nationalen MwSt-Satzes ausgeglichen würde. Die EU- und die nationale MwSt sollten als gesonderte Steuern auf Rechnungen oder Quittungen ausgewiesen werden.
- [7] Die Umsetzung dieser Alternative würde sowohl unter politischen als auch unter administrativen Gesichtspunkten die meiste Zeit in Anspruch nehmen, da eine politische Einigung über das Prinzip einer Harmonisierung der Bemessungsgrundlage erforderlich wäre, bevor ein Mindestsatz festgesetzt würde.
- [8] Dieser allgemeine Korrekturmechanismus sollte ausgelöst werden, wenn die Nettobeiträge 0,35% des BNE jedes Landes übersteigen würden. Höhere Beiträge sollten zu einem Satz von 66% erstattet werden. Der Gesamtumfang der Erstattungen sollte auf höchstens 7,5 Milliarden Euro pro Jahr begrenzt werden, finanziert von allen Mitgliedstaaten auf der Grundlage ihres jeweiligen BNE-Anteils. Die Einführung des Mechanismus sollte einhergehen mit Übergangsmaßnahmen für das VK, um die finanziellen Auswirkungen der Umstellung über einen vierjährigen Zeitraum hinweg zu mildern.
- [9] T6-292/2006.
ARBEITSDOKUMENT NR. 5 ZU DEN EIGENMITTELN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN
13. November 2006
Vorbereitung der Überarbeitung
„Wenn wir als Parlamentarier sowohl auf der Einnahmenseite als auch auf der Ausgabenseite Einfluss auf die Finanzen der Union nehmen möchten, wird der Überprüfungsprozess 2008-2009 uns hierzu die Gelegenheit bieten. Wir müssen jedoch schon jetzt damit beginnen, uns darüber Gedanken zu machen, wie dieser [unser] Beitrag aussehen soll.“
Lord Grenfell in seinem Bericht über die Tätigkeit der Arbeitsgruppe 4 des
gemeinsamen parlamentarischen Treffens über die Zukunft Europas vom 8./9. Mai 2005
Die Notwendigkeit einer Reform
Die Verhandlungen über den neuen Finanzrahmen 2007-2013 haben deutlich gemacht, dass das gegenwärtige System der Eigenmittel der Europäischen Union mit 25 und bald 27 Mitgliedstaaten keine solide und kohärente finanzielle Grundlage für die Umsetzung ihrer politischen Entscheidungen bietet. Die Beiträge der Mitgliedstaaten stammen weiterhin aus den nationalen Haushalten. Sie werden nach einem Verfahren berechnet, das immer undurchsichtiger und ungerechter und für die Bürger immer undurchschaubarer geworden ist. Hinzu kommt, dass über die Modalitäten des derzeitigen Systems hinter verschlossenen Türen ohne parlamentarische Kontrolle beschlossen wird.
Ihr Berichterstatter ist zutiefst davon überzeugt, dass die EU-Einnahmen dahingehend gründlich reformiert werden müssen, dass die Mitgliedstaaten daran gehindert werden, Gemeinschaftsmittel nur in den Bereichen ausgeben zu wollen, in denen sie selbst am meisten profitieren, statt die verfügbaren Gelder auf die Maßnahmen zu konzentrieren, die Europa insgesamt nutzen und für seine Zukunft am wichtigsten sind.
Die Kommission wurde vom Europäischen Rat auf seiner Tagung im Dezember 2005 in Brüssel aufgefordert, eine „vollständige, weit reichende Überprüfung sämtlicher Aspekte der EU-Ausgaben, … und der Eigenmittel, einschließlich der Ausgleichszahlung an das Vereinigte Königreich“[1], vorzunehmen und darüber 2008/2009 Bericht zu erstatten. Diese Überprüfung bietet vielleicht auf absehbare Zeit die letzte Chance, solch ein neues, wirklich europäisches System zu schaffen, das dann mit Beginn des nächsten Finanzrahmens 2014 in Kraft treten könnte. In der Vergangenheit sind alle Bemühungen, die Union auf den Weg eines von sich aus gerechten und transparenteren Systems zu lenken, gescheitert.
Zusammenarbeit mit den nationalen Parlamenten
Bei der Prüfung der Vorschläge, die die Kommission 2004 vorgelegt hat[2], ist Ihr Berichterstatter zu dem Schluss gelangt, dass jegliche Arbeit des Europäischen Parlaments zum Thema Eigenmittel mit dem Ziel, eine gerechte, einfache und transparente Lösung zu finden, in enger Zusammenarbeit mit den Parlamenten der Mitgliedstaaten erfolgen müsste, da sie letztendlich diejenigen sein würden, die einem gegebenenfalls unterbreiteten Vorschlag zustimmen müssten.
Deshalb wurde das Thema Eigenmittel auf die Tagesordnung der Sitzung des Haushaltsausschusses des EP mit den Haushaltsausschüssen der nationalen Parlamente im Juni 2005 gesetzt. Die positive Reaktion der Vertreter der nationalen Parlamente darauf, dass das Thema Eigenmittel auf die Tagesordnung gesetzt worden war, und die interessanten und offenen Diskussionen, die bei dieser Gelegenheit geführt wurden, ermutigten Ihren Berichterstatter, in dieser Richtung fortzufahren.
Im November 2005 wurde ein vom Berichterstatter ausgearbeiteter Fragenkatalog an alle Haushaltsausschüsse der nationalen Parlamente versandt. Mit diesem Fragenkatalog sollte sondiert werden, ob bestimmte zentrale grundlegenden Prinzipien für eine Reform des Eigenmittelsystems festgelegt werden könnten, die vom Europäischen Parlament und von einer repräsentativen Mehrheit der Parlamente der Mitgliedstaaten („alte“ und „neue“ Mitgliedstaaten, „Nettozahler“ und „Nettobeitragszahler“, südliche und nördliche Mitgliedstaaten usw.) unterstützt werden könnten.
Die Reaktionen auf diesen Fragenkatalog fielen vielfältig aus: Einige Parlamente beschlossen aus dem einen oder anderen Grund, überhaupt nicht zu antworten, einige Parlamente antworteten schriftlich und einige luden den Berichterstatter zu einem persönlichen Meinungsaustausch ein. Bisher hatte der Berichterstatter Gelegenheit, mit den Haushaltausschüssen Luxemburgs, Portugals, Finnlands, Frankreichs, Deutschlands, Spaniens Belgiens und Ungarns oder deren Vertretern Gespräche zu führen.
Bei der Analyse der schriftlichen Antworten auf den Fragenkatalog und der Ergebnisse der bilateralen Treffen zeichneten sich allmählich einige allgemeine Punkte einer möglichen Einigung ab. Diese Punkte wurden von der Arbeitsgruppe „Eigenmittel“ des Interparlamentarischen Treffens, das vom Europäischen Parlament und vom österreichischen Parlament gemeinsam am 8./9. Mai 2006 in Brüssel organisiert wurde, weiter erörtert.
Viele Teilnehmer dieses Treffens hielten den Gedanken, sich für eine künftige informelle Arbeitsgruppe von Abgeordneten einzusetzen, die Vorschläge für die für 2008/2009 geplante Überprüfung ausarbeiten würde, für einen geeigneten Weg, um sicherzustellen, dass die Parlamente uneingeschränkt an dem Prozess beteiligt werden[3]. Diese positive Bewertung der Einsetzung einer Arbeitsgruppe wurde auch von den Teilnehmern des jährlichen Treffens der Vorsitzenden der Haushaltsausschüsse der nationalen Parlamente und des Haushaltsausschusses des EP geteilt, das am 21. Juni 2006 in Brüssel stattfand und eine ausgezeichnete Gelegenheit für weitere Gespräche bot.
Nach Ansicht Ihres Berichterstatters wird das nächste Gemeinsame parlamentarische Treffen am 4./5. Dezember 2006 die Gelegenheit bieten, die Beteiligung des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente an dem Überprüfungsprozess zu fördern und den Dialog in strukturiertere Bahnen zu lenken. „Die künftige Finanzierung der Union“ wird erneut Thema einer Arbeitsgruppe sein. Interessante und produktive Diskussionen auf der Grundlage der bisherigen gemeinsamen Arbeit werden sich sicherlich anschließen.
Wenn die bisherigen parlamentarischen Kontakte, die in einer Atmosphäre des gegenseitigen Vertrauens und der Aufgeschlossenheit geführt wurden, fortgesetzt werden, ist der Berichterstatter überzeugt, dass das Europäische Parlament und die Parlamente der Mitgliedstaaten in irgendeiner Form zu einer Einigung über die Grundprinzipien kommen könnten, auf denen das Eigenmittelsystem der Zukunft basieren sollte.
Initiativbericht über die Zukunft der Eigenmittel der EU
Ihr Berichterstatter beabsichtigt, die Ergebnisse der gemeinsamen Arbeit der nationalen Parlamente und des Europäischen Parlaments in seinen Initiativbericht über die Zukunft der Eigenmittel der EU einzubeziehen, über den im Frühjahr 2007 im Plenum debattiert und abgestimmt werden soll. In diesem Bericht könnten Leitlinien für die Überprüfungsarbeit der Kommission aufgezeigt werden, um den Staats- und Regierungschefs ein klares Signal zu geben, wie die Konzepte ihrer Parlamente für die Zukunft aussehen könnten.
Grundlagen eines neuen Systems
Mit den Schreyer-Vorschlägen von 2004 als Ausgangspunkt und der vom Parlament 2005 in Auftrag gegebenen Studie über die Eigenmittel[4], die zusätzlichen Gedankenstoff liefert, hofft der Berichterstatter, dass sich in seinen zahlreichen Gesprächen mit Vertretern der nationalen Parlamente ein Konsens über folgende Eckpunkte der Reform entwickeln wird:
· Uneingeschränkte Achtung der Steuersouveränität der Mitgliedstaaten
Ein neues System soll der Europäischen Union unter keinen Umständen das Recht einräumen, Steuern zu ergeben. Die Steuersouveränität wird allein bei den Mitgliedstaaten liegen, die der Union die Genehmigung erteilen können, für einen begrenzten Zeitraum einen bestimmten Anteil einer Steuer direkt in Anspruch zu nehmen. Dieser Beschluss der Mitgliedstaaten kann jederzeit widerrufen werden.
· Steuerneutralität
Alles in allem darf die Übertragung einer Politik auf die europäische Ebene nicht zu einer Erhöhung der öffentlichen Gesamtausgaben oder der Steuerlast der Bürger führen. Sollte bei einem neuen System ein Teil einer Steuer direkt an die Europäische Union abgeführt werden, muss an anderer Stelle eine entsprechende Reduzierung vorgenommen werden.
· Keine Änderung der Größenordnung des EU-Haushalts
Die Obergrenze von 1,24 Prozent des BNE wird beibehalten. Die Reform der Eigenmittel der Union darf nicht zu einer Erhöhung der Größenordnung des Haushalts führen. Dies wäre ein anderes Thema.
· Schrittweise Einführung des neuen Systems
Es müssen Übergangszeiten für die schrittweise Einführung des neuen Systems vorgesehen werden. Sollte eine politische Einigung erzielt werden, könnte die erste Phase der Reform 2009 beginnen. Auch wenn das System der nationalen Beiträge als solches beibehalten wird, könnte es geändert werden, um es einfacher und transparenter zu gestalten und sicherzustellen, dass es strikt im Verhältnis zum relativen Wohlstand des jeweiligen Mitgliedstaats steht.
· Schaffung einer klaren politischen Verbindung zwischen einer Reform der Einnahmen und einer Reform der Ausgaben
Eine Reform der Struktur der EU-Einnahmen muss mit einer Reform der Struktur der EU-Ausgaben Hand in Hand gehen, wie dies die Erklärung 3 in der neuen Interinstitutionellen Vereinbarung vorsieht. Der Wechsel von einem System, das auf Beiträgen der Mitgliedstaaten basiert, zu einem System echter Eigenmittel, die der Union unmittelbar zufließen, würde auch zur Folge haben, dass bei den Ausgaben der EU keine Rücksicht mehr auf „Geld-zurück“-Forderungen genommen werden muss.
Weitere Überlegungen
Ihr Berichterstatter ist sich zwar darüber im Klaren, dass die Zeit für eine echte europäische Steuer noch nicht reif ist, doch sollte langfristig die Möglichkeit in Betracht gezogen werden, zu einem System zurückzukehren, wie es ursprünglich im Vertrag von Rom angestrebt worden war. Die Belastung der nationalen Haushalte durch Beiträge zu den EU-Finanzen könnte verringert werden, wenn der Europäischen Union eine Steuerquelle direkt zufließen würde, über die innerhalb eines nationalen Rahmens entschieden würde, die jedoch eng mit Gemeinschaftstätigkeiten verknüpft wäre. Diese zweite Phase könnte schrittweise ab 2014 eingeleitet werden.
Um auf der Grundlage aktueller und verlässlicher Daten untersuchen zu können, wie die künftigen Bestandteile der EU-Einnahmen konkret aussehen könnten, wartet Ihr Berichterstatter auch auf die Ergebnisse einer vom Europäischen Parlament im Oktober 2006 in Auftrag gegebenen Studie, die sich mit einer Reihe von Steuern befasst, die für ein neues Eigenmittelsystem in Frage kommen könnten. Um die politischen Optionen klar aufzuzeigen, könnte die Kommission auch gebeten werden, eine detaillierte Übersicht über die Vor- und Nachteile bestehender nationaler Steuern zu erstellen, die sich unter uneingeschränkter Einhaltung der vorgenannten Grundsätze für diesen Zweck eignen könnten.
Ihr Berichterstatter geht davon aus, dass er in seinem Initiativbericht über die Eigenmittel, der dem Plenum im Frühjahr 2007 unterbreitet werden soll, auf der Grundlage der im letzten Jahr in enger Zusammenarbeit mit den nationalen Parlamenten vorgenommenen Arbeiten in der Lage sein wird, einige konkrete Vorschläge vorzulegen, wie ein künftiges Eigenmittelsystem aussehen könnte, das gerecht und für unsere Bürger leicht durchschaubar ist und ohne Ausgleichsmechanismen und nationale Sonderregelungen auskommt.
ANLAGE
Interinstitutionelle Vereinbarung über die Haushaltsdisziplin und die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung
3. Erklärung zur Überprüfung des Finanzrahmens
1. Entsprechend den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates wurde die Kommission aufgefordert, eine vollständige, weit reichende Überprüfung sämtlicher Aspekte der EU-Ausgaben, einschließlich der Gemeinsamen Agrarpolitik, und der Eigenmittel, einschließlich der Ausgleichszahlung an das Vereinigte Königreich, vorzunehmen und darüber 2008/2009 Bericht zu erstatten. Diesem Bericht sollte eine Bewertung der Durchführung der geltenden Interinstitutionellen Vereinbarung beigefügt werden. Das Europäische Parlament wird an der Überprüfung wie folgt in allen Phasen des Verfahrens beteiligt:
– In der Phase, in der die von der Kommission vorgelegten Überprüfungsergebnisse geprüft werden, wird dafür Sorge getragen, dass im Rahmen des regulären politischen Dialogs zwischen den Organen angemessene Beratungen mit dem Europäischen Parlament stattfinden und die Positionen des Europäischen Parlaments gebührend berücksichtigt werden.
– Entsprechend den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Dezember 2005 kann dieser „zu allen Punkten, die darin [in dem Bericht] behandelt wurden, entsprechende Beschlüsse fassen“. Das Europäische Parlament wird entsprechend den einschlägigen Verfahren und in voller Achtung seiner anerkannten Rechte an allen formellen Folgemaßnahmen beteiligt.
2. Die Kommission verpflichtet sich, im Rahmen der Konsultationen und Überlegungen, die der Berichterstellung vorausgehen, dem umfassenden Meinungsaustausch Rechnung zu tragen, den sie im Zuge ihrer Situationsanalyse mit dem Europäischen Parlament führen wird. Des Weiteren nimmt die Kommission zur Kenntnis, dass das Europäische Parlament eine Konferenz einberufen wird, auf der es gemeinsam mit den nationalen Parlamenten das System der Eigenmittel überprüfen wird. Die Ergebnisse derartiger Konferenzen werden von ihr als Beitrag zu diesem Konsultationsprozess betrachtet. Die Kommission trägt die alleinige Verantwortung für ihre Vorschläge.
- [1] Überprüfungsklausel in der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 - siehe ANLAGE
- [2] „Schreyer-Vorschläge“, KOM(2004)505 und KOM(2004)501.
- [3] Dem Plenum des Gemeinsamen parlamentarischen Treffens am 9. Mai 2006 vorgelegter Bericht der Arbeitsgruppe 4.
- [4] Studiengruppe „Europäische Politik“ (SEP), 30. Juni 2005: Eigenmittel: Entwicklung des Systems in der EU‑25. Studie für das Europäische Parlament.
STELLUNGNAHME des Haushaltskontrollausschusses (20.12.2006)
für den Haushaltsausschuss
zur Zukunft der Eigenmittel der Europäischen Union
(2006/2205(INI))
Verfasser der Stellungnahme: Bart Staes
VORSCHLÄGE
Der Haushaltskontrollausschuss ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. stellt fest, dass das Einnahmesystem der Europäischen Union nicht mehr zeitgemäß ist; die nationalen Beiträge, die anfänglich zusätzliche Ressourcen („MwSt.-Ressourcen“) bzw. besondere Ressourcen („BSP-Ressourcen“) sein sollten, machen heute etwa 90 % der Finanzierung der Union aus; angesichts eines solchen Umfangs und unter Berücksichtigung der zahlreichen technischen Anpassungen, die im Laufe der Jahre vorgenommen worden sind, weist das System jetzt unvertretbare Nachteile auf, was auch von der Kommission und vom Sekretariat des Rates anerkannt worden ist;
2. unterstreicht, dass dieses System auf eine ernsthafte Schwächung des Gemeinschaftsgeistes hinausläuft; die Finanzierung gemeinsamer Ausgaben mittels nationaler Beiträge veranlasst die einzelnen Länder zu einer Argumentation, die sich an angemessenen „Rückzahlungen“ orientiert; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, hier in Erwartung eines neuen Eigenmittelsystems Abhilfe zu schaffen; verweist auf die im Jahresbericht des Rechnungshofes für 2005 festgestellten Mängel des gegenwärtigen Systems traditioneller Eigenmittel, die sich auf die MwSt. und das BNE stützen; fordert die Kommission auf, so rasch wie möglich einen Vorschlag für FISIM (Financial Intermediation Services Indirectly Measured - Bankdienstleistungen gegen unterstelltes Entgelt) vorzulegen;
3. teilt die Auffassung des Europäischen Rechnungshofes[1], dass eine gründliche Reform des Eigenmittelsystems der Gemeinschaften sehr schwer zu bewerkstelligen ist, wenn die diesbezüglichen Erörterungen direkt mit Verhandlungen über finanzielle Obergrenzen und Ausgabenbeträge für die einzelnen Politikbereiche der Gemeinschaft innerhalb eines mehrjährigen Finanzrahmens kombiniert werden;
4. begrüßt deshalb den Umstand, dass die auf der Tagung des Europäischen Rates vom 15. und 16. Dezember 2005 vereinbarte Revisionsklausel eindeutig die Vorbereitung und Billigung einer umfassenden Reform des Systems der Eigenmittel vor dem Auslaufen der neuen Finanziellen Vorausschau ermöglicht;
5. verweist darauf, dass – welches System auch immer gewählt wird – ein solches System transparent und kostenwirksam sein und den Grundsatz beinhalten sollte, dass die Daten aller Begünstigten von europäischen Finanzmitteln veröffentlicht werden sollten; das System sollte so konzipiert werden, dass Betrug und Unregelmäßigkeiten vorgebeugt wird, der Grundsatz der Erzielung eines angemessenen Gegenwertes für die eingesetzten Mittel gewahrt wird und der Europäische Rechnungshof eine angemessene und effektive Kontrolle auf allen Ebenen ausüben wird;
6. betont, dass jedwede Reform dieses Typs kostenneutral sein sollte, damit sie von der Öffentlichkeit akzeptiert wird; sie sollte nicht zu einer Zunahme der öffentlichen Ausgaben und der Belastung der Steuerzahler führen; die nationalen Rechnungsprüfungsorgane und der Europäische Rechnungshof sollten aufgefordert werden, die korrekte Anwendung dieses Grundsatzes zu prüfen;
7. ist der Auffassung, dass der Beschluss über ein neues Eigenmittelsystem im Einklang mit der dualen Natur der EU als Union der Bürger und der Staaten gemeinsam vom Europäischen Parlament und vom Rat gefasst werden muss;
8. ist der Auffassung, dass die demokratische Verantwortung der europäischen Organe gegenüber dem Steuerzahler verbessert werden muss, um das Vertrauen der Bürger in sie zu stärken; zur EU-Finanzierung gehört auch die Anpassung der Laufzeit des Mehrjahres-Finanzrahmens an die Mandatsdauer des Europäischen Parlaments;
9. ist in Bezug auf den jährlichen Haushaltsplan der Auffassung, dass die bereits im Verfassungsvertrag vorgesehene Aufhebung der Unterscheidung zwischen obligatorischen und nicht obligatorischen Ausgaben sobald wie möglich umgesetzt werden sollte, um dem Europäischen Parlament die uneingeschränkte Mitentscheidung bei sämtlichen Rubriken des Haushaltsplans sicherzustellen;
10. fordert seinen zuständigen Ausschuss auf, eine Konferenz zur Zukunft der Eigenmittel der Union zu organisieren, an der Vertreter der nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten teilnehmen.
VERFAHREN
Titel |
Die Zukunft der Eigenmittel der Europäischen Union |
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Verfahrensnummer |
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Federführender Ausschuss |
BUDG |
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Stellungnahme von |
CONT |
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Verstärkte Zusammenarbeit – Datum der Bekanntgabe im Plenum |
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Verfasser der Stellungnahme |
Bart Staes |
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Prüfung im Ausschuss |
27.11.2006 |
20.12.2006 |
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Datum der Annahme |
20.12.2006 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
22
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Inés Ayala Sender, Herbert Bösch, Paul van Buitenen, Simon Busuttil, Paulo Casaca, Antonio De Blasio, Petr Duchoň, Szabolcs Fazakas, Christofer Fjellner, Ingeborg Gräßle, Umberto Guidoni, Dan Jørgensen, Ona Juknevičienė, Rodi Kratsa-Tsagaropoulou, Jan Mulder, Bart Staes, Margarita Starkevičiūtė, Kyösti Virrankoski, Marilisa Xenogiannakopoulou |
||||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Daniel Caspary, Valdis Dombrovskis, Paul Rübig |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
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- [1] Siehe Ziffer 18 der Stellungnahme Nr. 2/2006 (ABl. C 203, 25.8.2006, S.50).
STELLUNGNAHME des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (1.2.2007)
für den Haushaltsausschuss
zu der Zukunft der Eigenmittel der Europäischen Union
(2006/2205(INI))
Verfasserin der Stellungnahme: Elisa Ferreira
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. bekräftigt die Notwendigkeit, das gegenwärtige Eigenmittelsystem einer Revision zu unterziehen, um es transparenter, gerechter, einfacher und für die europäischen Bürger verständlicher zu machen und es in Einklang mit dem Grundsatz der europäischen Solidarität zu bringen;
2. betont die Bedeutung der Einbeziehung des Parlaments in den „umfassenden Meinungsaustausch“ über die Reform des Eigenmittelsystems der Europäischen Union, entsprechend der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006;
3. erkennt an, dass die schwierige Debatte über die Finanzielle Vorausschau 2007-2013 sowie der komplexe Charakter der letztlich getroffenen Vereinbarung die Grenzen des gegenwärtigen Systems veranschaulichen und eine Bestätigung dafür sind, dass die gegenwärtige Initiative sinnvoll ist und zum richtigen Zeitpunkt kommt;
4. begrüßt die vom Berichterstatter praktizierte Arbeitsmethode und insbesondere die enge Einbeziehung der nationalen Parlamente auf den verschiedenen Stufen des Verfahrens, was eine Konvergenz gestattet;
5. ist der Auffassung, dass die Eigenmittel ein Schlüsselelement für die Revision der Finanziellen Vorausschau darstellen; beabsichtigt folglich, unverzüglich mit den Vorbereitungen für dieses wichtige Ereignis zu beginnen und dabei auf eine Methode zurückzugreifen, die – nach dem erfolgreichen Vorbild der ursprünglichen Verhandlungen – die Einbeziehung aller betroffenen Ausschüsse sicherstellt;
6. erwartet das Ergebnis der vom Parlament im Oktober 2006 in Auftrag gegebenen technischen Studien als Grundlage für die politische Entscheidung über alternative Mechanismen der Finanzierung des Haushalts, wobei sich jedoch weder die steuerliche Belastung der europäischen Bürger erhöhen sollte noch die Fortführung der derzeitigen Ausgleichsregelungen für einzelne Mitgliedstaaten zulässig sein dürfte; ist der Auffassung, dass die makroökonomische Wirkung der verschiedenen geplanten Mechanismen untersucht werden muss;
7. unterstreicht, dass der Grundsatz der Souveränität der Mitgliedstaaten in finanzpolitischen Fragen mit dem Erfordernis eines soliden gemeinsamen Haushalts verknüpft werden muss, mit dem die Politikbereiche unterstützt werden können, die effizienter auf EU-Ebene entwickelt werden, z.B. die Stärkung der internen Solidarität und der externen Wettbewerbsfähigkeit;
8. regt mehr Klarheit und Transparenz für die europäischen Bürger im Hinblick auf die Eigenmittel der EU an, damit für die notwendige Disziplin bei der Kommission und der Haushaltsbehörde im Hinblick auf ihre Ausgabenbeschlüsse gesorgt wird;
9. verweist auf die Notwendigkeit, dass sich das neue System auf den Grundsatz der Progressivität stützt und deshalb erforderlichenfalls das Niveau der Einnahmen der einzelnen Mitgliedstaaten widerspiegelt, damit festgelegt werden kann, in welchem Umfang sie in der Lage sein werden, zum EU-Haushalt beizutragen;
10. unterstreicht außerdem die möglichen Auswirkungen einer höheren Mitgliederzahl auf die Integrationsfähigkeit der Europäischen Union, insbesondere was ihre kohäsionspolitischen Maßnahmen betrifft; empfiehlt deshalb, bei jedweder Revision des gegenwärtigen Systems der Eigenmittel die Nachhaltigkeit vergangener und künftiger Erweiterungen sicherzustellen;
11. ist der Auffassung, dass das Potenzial bestehender Besteuerungsregeln uneingeschränkt ausgeschöpft werden sollte, ehe neue Regelungen in Erwägung gezogen werden, damit die Einführung neuer Regelungen vermieden wird, die einen zunehmenden Steuerdruck mit sich bringen können;
12. unterstreicht, dass – wie in der neuen Interinstitutionellen Vereinbarung ausgeführt wird – der Geist der umfassenden Reform sowohl die Einnahmen- als auch die Ausgabenseite des Haushalts umfassen sollte, einschließlich einer gründlicheren Revision bestimmter Ausgabenkategorien, z.B. der Ausgaben für die gemeinsame Agrarpolitik, damit sichergestellt ist, dass die Europäische Union über einen Einnahmen- und Ausgabenhaushalt verfügt, der zum Erfolg der Strategie von Lissabon beiträgt;
13. unterstützt die schrittweise Einführung etwaiger neuer Finanzierungsmechanismen, beispielsweise die Einführung wirklicher Eigenmittel der Europäischen Union, z. B. in Form der Mehrwertsteuer, einer Verbrauchsteuer auf Kraftstoff für den Straßenverkehr, einer Verbrauchsteuer auf Tabak bzw. Alkohol, einer Ökosteuer oder eines prozentualen Anteils an der Unternehmenssteuer, der auf der Grundlage einer gemeinsamen konsolidierten Steuerbemessungsgrundlage berechnet wird, über eine längere Übergangsperiode.
VERFAHREN
Titel |
Die Zukunft der Eigenmittel der Europäischen Union |
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Verfahrensnummer |
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Federführender Ausschuss |
BUDG |
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Stellungnahme von |
ECON |
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Verstärkte Zusammenarbeit – Datum der Bekanntgabe im Plenum |
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Verfasser(in) der Stellungnahme |
Elisa Ferreira |
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Ersetzte(r) Verfasser(in) der Stellungnahme: |
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Prüfung im Ausschuss |
19.12.2006 |
23.1.2007 |
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Datum der Annahme |
30.1.2007 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
41 0 1 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Zsolt László Becsey, David Casa, Konstantin Dimitrov, Pervenche Berès, Sharon Bowles, Udo Bullmann, Ieke van den Burg, Elisa Ferreira, José Manuel García-Margallo y Marfil, Jean-Paul Gauzès, Donata Gottardi, Sophia in 't Veld, Othmar Karas, Piia-Noora Kauppi, Evgeni Kirilov, Wolf Klinz, Christoph Konrad, Kurt Joachim Lauk, Andrea Losco, Astrid Lulling, Gay Mitchell, Cristobal Montoro Romero, Joseph Muscat, John Purvis, Alexander Radwan, Bernhard Rapkay, Eoin Ryan, Antolín Sánchez Presedo, Manuel António dos Santos, Olle Schmidt, Margarita Starkevičiūtė, Ivo Strejček, Sahra Wagenknecht, Lars Wohlin |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Harald Ettl, Vladimír Maňka, Thomas Mann, Giovanni Pittella |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
Dariusz Maciej Grabowski, Holger Krahmer, Kurt Lechner, Heide Rühle |
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Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar) |
... |
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STELLUNGNAHME des Ausschusses für regionale Entwicklung (27.2.2007)
für den Haushaltsausschuss
zur Zukunft der Eigenmittel der Europäischen Union
(2006/2205(INI))
Verfasser der Stellungnahme: Gerardo Galeote
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für regionale Entwicklung ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. begrüßt den vom Europäischen Rat auf seiner Tagung vom 15. und 16. Dezember 2005 gefassten Beschluss, in dem die Kommission aufgefordert wurde, eine vollständige, weitreichende Überprüfung sämtlicher Aspekte der EU-Ausgaben und der Eigenmittel vorzunehmen und darüber 2008/2009 Bericht zu erstatten; begrüßt ferner die der Interinstitutionellen Vereinbarung zwischen dem Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung als Anlage beigefügte Erklärung zur Überprüfung des Finanzrahmens[1]; bedauert, dass sich der Europäische Rat noch auf weitere Ausgleichszahlungen für bestimmte Nettozahler verständigt hat, womit das Eigenmittelsystem noch komplizierter wird und der kurzsichtige Grundsatz des „juste retour“ aufgewertet wird;
2. erinnert daran, dass dem in Artikel 269 des EG-Vertrags verankerten und durch den Beschluss 70/243/EGKS, EWG, Euratom des Rates vom 21. April 1970 über die Ersetzung der Finanzbeträge der Mitgliedstaaten durch eigene Mittel der Gemeinschaften[2] umgesetzten Prinzip der Finanzautonomie die Absicht zugrunde lag, dafür zu sorgen, dass die Gemeinschaft über genügend Mittel verfügt, um von nationalen Überlegungen unabhängig zu bleiben, und die Einhaltung des Solidaritätsprinzips sicherzustellen, auf dem die Regionalpolitik der Union basiert;
3. anerkennt, dass die Grundsätze der Finanzhoheit, der Subsidiarität, der Steuerneutralität und der Rechenschaftspflicht eingehalten werden müssen;
4. fordert die Kommission auf, im Rahmen ihrer Überprüfung des Jahres 2008 ernsthaft die Notwendigkeit in Betracht zu ziehen, eine direkte, einfache und transparente Verbindung zwischen den Eigenmitteln der Union und ihren Bürgen sicherzustellen, indem ein weniger komplexes und demokratischeres Eigenmittelsystem für die Union eingeführt wird, und sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene unter Berücksichtigung der regionalen Belange besser über den Ursprung der Finanzmittel der Union zu informieren;
5. schlägt vor, dass bei der Herstellung einer solchen Verbindung die Möglichkeit der Abführung eines Teils einer bestimmten Steuer an den Haushaltsplan der Union in angemessener Weise berücksichtigt wird, wobei den Anforderungen des Vertrags in Bezug auf die Gebiete in äußerster Randlage gebührend Rechnung zu tragen ist (Artikel 299 Absatz 2 des EG-Vertrags);
6. räumt ein, dass nationale Beiträge in absehbarer Zukunft vor dem Hintergrund der künftigen Zuständigkeiten der Europäischen Union weiterhin eine wichtige Einnahmequelle der Union bilden werden, ermutigt die Kommission aber, ein System der Einnahmenerhebung vorzuschlagen, bei dem sich das relative Gewicht derartiger nationaler Beiträge deutlich verringert, wobei jedoch ein Mindestmaß an Beiträgen entsprechend dem relativen Wohlstand der einzelnen Mitgliedstaaten beibehalten werden sollte;
7. unterstreicht, dass sichergestellt sein muss, dass jedes neue System den relativen Wohlstand der einzelnen Mitgliedstaaten und ihre Zahlungsfähigkeit widerspiegelt;
8. fordert die führenden europäischen Persönlichkeiten auf, es nicht bei den Debatten über die Ausgaben bewenden zu lassen, sondern den sich aus diesen Ausgaben ergebenden Nutzen herauszustellen und aufzuzeigen, wie sich die Investitionen, vor allem für die ältesten Mitgliedstaaten, auszahlen;
9. fordert, sich an den „Grundsatz von Fontainebleau“ zu halten, soweit der territoriale Zusammenhalt der EU nicht beeinträchtigt wird, und Ausgleichszahlungen, die eindeutig nicht mehr gerechtfertigt sind, entsprechend abzuschaffen;
10. spricht sich dafür aus, die regionalen Belange bei der Debatte über die Reform des Eigenmittelsystems, die von den nationalen Parlamenten und dem Europäischen Parlament geführt wird, zu berücksichtigen, wobei letzteres auch den Ausschuss der Regionen konsultieren sollte.
VERFAHREN
Titel |
Die Zukunft der Eigenmittel der Europäischen Union |
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Verfahrensnummer |
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Federführender Ausschuss |
BUDG |
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Stellungnahme von |
REGI |
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Verstärkte Zusammenarbeit – Datum der Bekanntgabe im Plenum |
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Verfasser(in) der Stellungnahme |
Gerardo Galeote |
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Ersetzte(r) Verfasser(in) der Stellungnahme: |
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Prüfung im Ausschuss |
19.12.2006 |
1.2.2007 |
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Datum der Annahme |
27.2.2007 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: 36 –: 5 0: 1 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Stavros Arnaoutakis, Elspeth Attwooll, Tiberiu Bărbuleţiu, Jean Marie Beaupuy, Antonio De Blasio, Gerardo Galeote, Eugenijus Gentvilas, Ambroise Guellec, Pedro Guerreiro, Zita Gurmai, Marian Harkin, Jim Higgins, Filiz Husmenova, Alain Hutchinson, Mieczysław Edmund Janowski, Gisela Kallenbach, Tunne Kelam, Evgeni Kirilov, Constanze Angela Krehl, Jamila Madeira, Mario Mantovani, Sérgio Marques, Miguel Angel Martínez Martínez, Lambert van Nistelrooij, Jan Olbrycht, Maria Petre, Markus Pieper, Bernard Poignant, Elisabeth Schroedter, Stefan Sofianski, Catherine Stihler, Margie Sudre, Oldřich Vlasák |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Brigitte Douay, Den Dover, Emanuel Jardim Fernandes, Lidia Joanna Geringer de Oedenberg, Ljudmila Novak, Francisca Pleguezuelos Aguilar |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
Simon Busuttil, Wolf Klinz, Thomas Wise |
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Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar) |
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STELLUNGNAHME des Ausschusses für konstitutionelle Fragen (23.1.2007)
für den Haushaltsausschuss
zur Zukunft der Eigenmittel der Europäischen Union
(2006/2205(INI))
Verfasser der Stellungnahme: Carlos Carnero González
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für konstitutionelle Fragen ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. stellt fest, dass das derzeitige System der Eigenmittel der Union weder für die Bürger transparent und verständlich ist noch den Zielsetzungen des Vertrages gerecht wird, insbesondere hinsichtlich der Sicherstellung der Finanzautonomie der Union;
2. hält es für notwendig, dass das System der Eigenmittel auf die institutionellen Reformen der Europäischen Union abgestimmt wird, die sowohl die Bürgerrechte als auch die Rolle der Bürger in der Union stärken;
3. weist darauf hin, dass die EU durch das derzeitige System nicht mit den ausreichenden Eigenmitteln zur Umsetzung ihrer Politik ausgestattet wird, sondern dass die Gemeinschaftsfinanzierung für die Bürger vielmehr immer unverständlicher wird und dass dieses System die Mitgliedstaaten – sowohl Nettozahler als auch Nettoempfänger – zu Verhandlungen mit Minimalzielen auf der Grundlage des so genannten „do ut des“-Prinzips verleitet, bei denen die vielzähligen Vorteile, die allen Mitgliedern der Gemeinschaft aus ihrer Zugehörigkeit zur Union erwachsen, sowie jedwede Logik des Zusammenhalts vollständig außer acht gelassen werden;
4. unterstützt daher eine grundlegende Revision des Systems der Finanzierung der Union (sowohl bei den Ausgaben als auch bei den Einnahmen), die sich die Kommission im Einklang mit den Vereinbarungen des Europäischen Rates vom 15.-16. Dezember 2005 und gemäß der Erklärung zur Überprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens im Anhang zur Interinstitutionellen Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung vom 17. Mai 2006 für 2008/2009 vorgenommen hat;
5. hält ein neues System der Eigenmittel der EU für notwendig, das
– aus wirklichen Eigenmitteln der Gemeinschaft besteht und nicht aus einzelstaatlichen Beiträgen zum EU-Haushalt;
– wirklich dazu dient, den Zusammenhalt in der Europäischen Union zu verbessern;
– gewährleistet, dass die Union über ausreichende Mittel zur angemessenen Finanzierung ihrer Politik verfügt, insbesondere mit Blick auf künftige Erweiterungen, und ihr Ausgabengebaren direkter auf ihre politischen Prioritäten abstimmt;
– transparent und verständlich ist;
– rein demokratischen Beschlussfassungs- und Kontrollprozessen unterliegt;
– gerecht ist;
– eine direkte Verbindung zwischen den Bürgern und der Union schafft;
6. hält daher die schrittweise Einführung wirklicher Eigenmittel der Union auf steuerlicher Grundlage für geboten, wodurch sich die Union von der Abhängigkeit von Transferzahlungen der Mitgliedstaaten befreien könnte und wodurch eine direkte Verbindung zwischen den Bürgern und den Gemeinschaftsfinanzen geschaffen würde, wobei dieses System effizient und gerecht sein und keine Erhöhung der steuerlichen Gesamtbelastung der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler mit sich bringen sollte;
7. hinsichtlich der Entscheidungsmechanismen im Bereich der Eigenmittel
– bekräftigt als einen ersten Schritt seine Zustimmung zu den in der Europäischen Verfassung vorgesehenen Verfahren, d.h. einerseits Grundbestimmungen, die in einem europäischen Gesetz des Rates enthalten sind, das nach Konsultation des EP und Annahme durch alle Mitgliedstaaten gemäß deren Verfassungsbestimmungen zustande gekommen ist, und andererseits Durchführungsbestimmungen, die durch ein Gesetz des Rates festgelegt wurden, das nach Zustimmung des Parlaments mit qualifizierter Mehrheit angenommen wurde;
– erinnert jedoch daran, dass diese Bestimmungen untrennbar mit der Gesamtvereinbarung über die Finanzen der Union verbunden sind, die in der Verfassung festgeschrieben wurde und auf folgenden Elementen beruht:
· das letzte Wort über die Eigenmittel behalten weiterhin die Mitgliedstaaten;
· der derzeitige Finanzrahmen wird mittels eines Gesetzes über den Mehrjährigen Finanzrahmen, das die Zustimmung des Rates und des Parlaments erfordert, in den Vertrag aufgenommen;
· die Unterscheidung zwischen obligatorischen und nichtobligatorischen Ausgaben im jährlichen Haushaltsplan wird abgeschafft;
· das Parlament erhält eine Entscheidungsbefugnis hinsichtlich des Gesamtumfangs des jährlichen Haushaltsplans;
8. unterstreicht, dass die weitere Vertiefung der politischen Integration Europas zwangsläufig impliziert, dass der Prozess der Entscheidung über die Eigenmittel vereinfacht und so effizienter gemacht wird, und dass das Parlament die Befugnis zur Genehmigung dieser Eigenmittel gemeinsam mit den nationalen Parlamenten der Mitgliedstaaten erhält, damit dieser Prozess vollständig vergemeinschaftet wird;
9. vertritt die Ansicht, dass der Erfolg dieser Revision von der Reform des Systems der Eigenmittel und einer gleichzeitigen Neuformulierung der Ausgabenziele der Union abhängt, damit die Gesamtheit ihrer politischen Maßnahmen unter Berücksichtigung der Entwicklung des europäischen Aufbauprozesses sowie ausgehend von gemeinsamen Überlegungen des Parlaments, der Kommission, des Rates und der nationalen Parlamente gestärkt wird;
10. vertritt die Ansicht, dass die Halbzeitüberprüfung des Finanzrahmens die Gelegenheit zu dieser Neuformulierung der Ziele der Gemeinschaftspolitik bietet; möchte daher unverzüglich mit den entsprechenden Vorbereitungen beginnen und wie bei den anfänglichen Verhandlungen auch alle seine zuständigen Ausschüsse darin einbeziehen;
11. begrüßt daher die vom Berichterstatter des federführenden Ausschusses verfolgte Methodik hinsichtlich des Dialogs mit den nationalen Parlamenten sowie die fruchtbaren Debatten, die bisher in den parlamentarischen Foren über die Zukunft Europas stattgefunden haben.
VERFAHREN
Titel |
Zukunft der Eigenmittel der Europäischen Union |
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Verfahrensnummer |
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Federführender Ausschuss |
BUDG |
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Stellungnahme von |
AFCO |
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Verstärkte Zusammenarbeit – Datum der Bekanntgabe im Plenum |
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Verfasser(in) der Stellungnahme |
Carlos Carnero González |
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Ersetzte(r) Verfasser(in) der Stellungnahme: |
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Prüfung im Ausschuss |
23.11.2006 |
22.1.2007 |
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Datum der Annahme |
23.1.2007 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
15 2 1 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
James Hugh Allister, Carlos Carnero González, Richard Corbett, Jean-Luc Dehaene, Panayiotis Demetriou, Andrew Duff, Ingo Friedrich, Bronisław Geremek, Genowefa Grabowska, Jo Leinen, Íñigo Méndez de Vigo, Marie-Line Reynaud, Adrian Severin, Alexander Stubb, Riccardo Ventre. |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Ashley Mote, Gérard Onesta, Jacek Protasiewicz |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
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Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar) |
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VERFAHREN
Titele |
Die Zukunft der Eigenmittel der Europäischen Union |
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Verfahrensnummer |
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Federführender Ausschuss |
BUDG |
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Datum der Bekanntgabe der Genehmigung im Plenum (Art. 45) |
CONT |
ECON |
REGI 7.9.2006 |
AFCO 7.9.2006 |
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Datum der Bekanntgabe der Genehmigung im Plenum (Art. 39) |
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Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse |
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Nicht abgegebene Stellungnahme(n) |
Alain Lamassoure |
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Verstärkte Zusammenarbeit |
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Berichterstatter(in/innen) |
28.11.2006 |
5.12.2006 |
24.1.2007 |
26.2.2007 |
12.3.2007 |
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Ersetzte(r) Berichterstatter(in/innen) |
12.3.2007 |
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Prüfung im Ausschuss |
+ - 0 |
28 5 1 |
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Datum der Annahme |
Richard James Ashworth, Reimer Böge, Herbert Bösch, Simon Busuttil, Joan Calabuig Rull, Gérard Deprez, Brigitte Douay, James Elles, Salvador Garriga Polledo, Neena Gill, Ingeborg Gräßle, Nathalie Griesbeck, Louis Grech, Catherine Guy-Quint, Jutta Haug, Ville Itälä, Ralf Walter, Anne E. Jensen, Wiesław Stefan Kuc, Zbigniew Krzysztof Kuźmiuk, Alain Lamassoure, Janusz Lewandowski, Vladimír Maňka, Mario Mauro, Francesco Musotto, Gianni Pittella, Nina Škottová, László Surján, Helga Trüpel, Kyösti Virrankoski |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
Thijs Berman, Richard Corbett, Bárbara Dührkop Dührkop, Michael Gahler, Romana Jordan Cizelj, Paul Rübig, José Albino Silva Peneda, Margarita Starkevičiūtė, Peter Šťastný |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
13.3.2007 |
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Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar) |
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