BERICHT über das Thema „Menschenwürdige Arbeit für alle fördern“

15.3.2007 - (2006/2240(INI))

Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
Berichterstatterin: Marie Panayotopoulos-Cassiotou

Verfahren : 2006/2240(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0068/2007
Eingereichte Texte :
A6-0068/2007
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zum Thema „Menschenwürdige Arbeit für alle fördern“

(2006/2240(INI))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Menschenwürdige Arbeit für alle fördern – Der Beitrag der Europäischen Union zur weltweiten Umsetzung der Agenda für menschenwürdige Arbeit“ (KOM(2006)0249) (Mitteilung der Kommission über menschenwürdige Arbeit),

–   unter Hinweis auf das Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen – Anhang zur Mitteilung der Kommission über menschenwürdige Arbeit (SEK(2006)0643),

–   unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der Mitteilung der Kommission über menschenwürdige Arbeit (CESE 1054/2006),

–   unter Hinweis auf die Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit,

–   unter Hinweis auf die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten,

–   unter Hinweis auf die Übereinkommen und grundlegenden Arbeitsnormen der IAO,

–   unter Hinweis auf Absatz 47 der Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 24. Oktober 2005 zu den Ergebnissen des Weltgipfels 2005,

–   unter Hinweis auf das Abschlussdokument (Absatz 47) des Gipfels der Vereinten Nationen vom September 2005 zum Thema menschenwürdige Arbeit und faire Globalisierung und die vom Wirtschafts- und Sozialrat der VN am 5. Juli 2006 angenommene ministerielle Erklärung, der zufolge es dringend notwendig ist, auf nationaler und internationaler Ebene ein Umfeld zu schaffen, das als eines der Schlüsselelemente nachhaltiger Entwicklung zu produktiver Vollbeschäftigung und menschenwürdiger Arbeit für alle führt,

–   unter Hinweis auf den Bericht der Weltkommission für die soziale Dimension der Globalisierung vom Februar 2004 mit dem Titel „Eine faire Globalisierung: Chancen für alle schaffen“,

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Die soziale Dimension der Globalisierung – der politische Beitrag der EU zu einer gleichmäßigen Verteilung des Nutzens” (KOM(2004)0383),

–   unter Hinweis auf das Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen mit dem Titel „Zweiter Jahresbericht über Migration und Integration“ (SEK(2006)0892),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 4. Juli 2002 zu der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Wirtschafts- und Sozialausschuss mit dem Titel „Förderung der grundlegenden Arbeitsnormen und sozialere Ausrichtung der Politik im Kontext der Globalisierung“[1],

–   unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und der Kommission über die Entwicklungspolitik der Europäischen Union „Der europäische Konsens“[2],

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „In die Menschen investieren – Mitteilung über das thematische Programm für menschliche und soziale Entwicklung und die Finanzielle Vorausschau für 2007-2013“ (KOM(2006)0018),

   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Oktober 2002 zu der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Anpassung an den Wandel von Arbeitswelt und Gesellschaft: eine neue Gemeinschaftsstrategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2002‑2006“[3],

–   unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Beschäftigung und Sozialpolitik des IAO-Verwaltungsrates mit dem Titel „Anpassung der Durchführung der Globalen Agenda für Beschäftigung und andere Aspekte der Politikintegration“ vom März 2004,

–   unter Hinweis auf das IAO-Arbeitspapier mit dem Titel „Rechtliche Aspekte des Menschenhandels zum Zweck der Zwangsarbeit in Europa“ vom April 2006,

–   unter Hinweis auf das IAO-Arbeitspapier Nr. 58 mit dem Titel „Menschenwürdige Arbeit, Normen und Indikatoren“ vom August 2005,

–   unter Hinweis auf die IAO-Studie zum Thema „Weltweite Defizite auf dem Gebiet der menschenwürdigen Arbeit: Trendmessungen anhand eines Indexes“ vom August 2006,

–   unter Hinweis auf die Aufzeichnung der IAO-Abteilung Politikintegration mit dem Titel „Menschenwürdige Arbeit im nationalen Rahmen“ vom Oktober 2004,

–   unter Hinweis auf Artikel 31 Absatz 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, wonach jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer das Recht auf gesunde, sichere und würdige Arbeitsbedingungen hat,

–   unter Hinweis auf Artikel 152 Absatz 1 des EG-Vertrags, wonach bei der Festlegung und Durchführung aller Gemeinschaftspolitiken und -maßnahmen ein hohes Gesundheitsschutzniveau sichergestellt wird,

–   unter Hinweis auf Artikel 50 des am 23. Juni 2000 in Cotonou unterzeichneten Partnerschaftsabkommens zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits[4],

–   unter Hinweis auf die am 1. Dezember 2006 in Brüssel angenommenen Schlussfolgerungen des Rates zu menschenwürdiger Arbeit für alle,

–   unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1905/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit[5],

–   unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1889/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einführung eines Finanzierungsinstruments für die weltweite Förderung der Demokratie und der Menschenrechte[6],

–   gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten sowie der Stellungnahmen des Entwicklungsausschusses, des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter und des Ausschusses für internationalen Handel (A6‑0068/2007),

A. in der Erwägung, dass der Begriff menschenwürdige Arbeit weit über den Schutz der Kernarbeitsnormen hinausgeht und produktive und frei gewählte Beschäftigung, Rechte am Arbeitsplatz, die soziale Absicherung und den sozialen Dialog sowie die Berücksichtigung von Gleichstellungsfragen im Rahmen aller vier Pfeiler beinhaltet,

B.  in der Erwägung, dass die Mittel zur Verwirklichung menschenwürdiger Arbeitsbedingungen an die Merkmale, den Entwicklungsstand und die Kapazitäten der einzelnen Gesellschaften angepasst werden sollten; in der Erwägung, dass die Bestrebungen, menschenwürdige Arbeit zu fördern, Arbeitnehmer in der formellen wie der informellen Wirtschaft umfassen und auch Arbeitnehmer im Agrarsektor, Selbstständige sowie Teilzeitkräfte, befristet Beschäftigte und Heimarbeitskräfte einschließen sollten,

C. in der Erwägung, dass die Förderung menschenwürdiger Arbeit für alle auf allen Ebenen ein globales Ziel sein sollte, wie von der Weltkommission für die soziale Dimension der Globalisierung sowie in der VN-Resolution zum Abschluss des Weltgipfels 2005 und der am 5. Juli 2006 vom VN-Wirtschafts- und Sozialrat angenommenen ministeriellen Erklärung gefordert; in der Erwägung, dass dieses Ziel auch Teil der Bemühungen zur Umsetzung der Millenniums-Entwicklungsziele und der Verpflichtungen des Weltgipfels für soziale Entwicklung von 1995 in Kopenhagen sein sollte,

D. in der Erwägung, dass menschenwürdige Arbeit heute infolge der Entstehung neuer Märkte mit billigen Arbeitskräften und der damit einhergehenden Versuche, „lukratives“ Sozialdumping zu betreiben, die, insbesondere wegen der (bisweilen in großem Maßstab betriebenen) Verlagerung europäischer Unternehmen, beängstigende Dimensionen angenommen haben, immer weniger geschätzt und immer stärker unterminiert wird,

E.  in der Erwägung, dass die IAO das für die Definition und Aushandlung der internationalen Arbeitsnormen und deren gesetzliche und praktische Anwendung zuständige Gremium ist; in der Erwägung, dass eine intensivere Zusammenarbeit zwischen der IAO und allen einschlägigen Beteiligten sowie die volle Einbeziehung der IAO in die Arbeit der Welthandelsorganisation von wesentlicher Bedeutung sind, und in der Erwägung, dass die Europäische Union als Repräsentantin ihrer 27 Mitgliedstaaten ein erhebliches Gewicht besitzt und ihr eine wichtige Rolle auf diesem Gebiet sowie im Hinblick auf eine sozialere Ausrichtung der Politik zukommt,

F.  in der Erwägung, dass die IAO Programme zur Förderung menschenwürdiger Arbeit sowie andere Anstrengungen internationaler Entwicklungsagenturen und der Vereinten Nationen zur Bewältigung der beschäftigungspolitischen Herausforderungen in einem breiteren Kontext zu nationalen und regionalen Strategien für Entwicklung, Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und Verringerung der Armut beitragen,

G. in der Erwägung, dass die Themen Beschäftigung, sozialer Zusammenhalt und menschenwürdige Arbeitsbedingungen während des Zeitraums 2000 bis 2006 in den meisten Programmen und Studien zur außenpolitischen Zusammenarbeit keine Berücksichtigung fanden,

H. in der Erwägung, dass menschenwürdige Arbeit zum Kernstück einer ständigen Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Kampfes gegen Arbeitslosigkeit, Armut und soziale Ausgrenzung wird; in der Erwägung, dass es immer schwieriger wird, für alle eine Lohnarbeit zu garantieren, und daher auch Überlegungen über eine Art Bürgereinkommen für alle angestellt werden müssen,

I.   in der Erwägung, dass bei Teilzeitarbeit, Unterbeschäftigung und anderen besonders ausbeuterischen Formen der Beschäftigung sowie innerhalb der informellen Wirtschaft, bei unangemeldeten und illegalen Tätigkeiten, einschließlich Zwangs- und Kinderarbeit, menschenwürdige Arbeitsbedingungen oft nicht gegeben sind,

J.   in der Erwägung, dass Verstöße gegen menschenwürdige Arbeitsbedingungen auch bei Beschäftigten zu beobachten sind, die Teilzeitarbeit nicht freiwillig, sondern gezwungenermaßen verrichten und deren Einkommen vielfach unterhalb des Mindestlohns liegt,

K. in der Erwägung, dass die Wahrung der kulturellen Vielfalt, eine faire Globalisierung und die Ziele einer produktiven Vollbeschäftigung und menschenwürdigen Arbeit für alle, einschließlich Menschen mit Behinderungen, Frauen, junger und älterer Arbeitnehmer, kultureller und indigener Minderheiten, Migranten, Menschen mit geringen Qualifikationen oder solchen, die in rückständigen und benachteiligten Gebieten leben, die Hauptinstrumente zur Bekämpfung von Armut, Arbeitslosigkeit und sozialer Ausgrenzung sind,

L.  in der Erwägung, dass sämtliche internationalen Akteure dazu beitragen müssen, die Chancen für ältere Menschen zu erhöhen, eine menschenwürdige Arbeit zu finden und zu behalten, indem einerseits ihr Zugang zu Programmen für das lebenslange Lernen und ihre Umschulung auf neue Arten von Arbeitsplätzen verbessert wird oder ihnen andererseits ausreichende Renten, medizinische Versorgung und andere relevante soziale Dienstleistungen und Vorteile gewährleistet werden, da die soziale Absicherung ein wesentliches Element menschenwürdiger Arbeit darstellt,

M. in der Erwägung, dass junge Menschen überall das Recht haben, menschenwürdige Arbeit zu finden, sowie in der Erwägung, dass diese Anstrengungen im Rahmen eines lebenszyklusorientierten und generationenübergreifenden Ansatzes entwickelt werden sollten; in der Erwägung, dass sich eine längere Arbeitslosigkeit zu Beginn des Erwerbslebens junger Menschen dauerhaft auf die Beschäftigungsfähigkeit, das Einkommen und den Zugang zu hochwertigen Arbeitsplätzen auswirken kann,

N. in der Erwägung, dass zahlreichen Wanderarbeitnehmern in Europa keine menschenwürdigen Arbeitsbedingungen geboten werden,

O. in der Erwägung, dass die Frauen in vielen Teilen der Welt der Gefahr unfairer Arbeitsbedingungen ausgesetzt sind, weshalb ihnen in dieser Hinsicht besondere Aufmerksamkeit zuteil werden muss,

P.  in der Erwägung, dass Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung, die den Bedürfnissen der Wissensgesellschaft gerecht werden, eine entscheidende Rolle bei der Vorbereitung junger Menschen auf ihre Integration in den Arbeitsmarkt spielen und dazu beitragen, ihre Chancen zu erhöhen, eine menschenwürdige und hochwertige Arbeit zu finden,

Q. in der Erwägung, dass lebenslanges Lernen alle Menschen befähigt, die erforderlichen Fertigkeiten zur Anpassung an die sich wandelnden Anforderungen des Arbeitsmarktes zu erwerben, dass es zu ihrer Produktivität beiträgt und ihnen ermöglicht, als Bürgerinnen und Bürger aktiv an der Wissensgesellschaft teilzuhaben,

R.  in der Erwägung, dass alle Mitgliedstaten im Einklang mit den beschäftigungspolitischen Leitlinien, die auf der Sondertagung des Europäischen Rates über Beschäftigungsfragen vom 20./21. November 1997 in Luxemburg angenommen wurden, nationale Beschäftigungspläne ausgearbeitet haben,

S.  in der Erwägung, dass die Europäische Beschäftigungsstrategie (EBS) und die Strategien zur sozialen Absicherung und sozialen Eingliederung darauf abzielen, die beschäftigungspolitischen Prioritäten sowie die Prioritäten im Hinblick auf die soziale Absicherung und die soziale Eingliederung, denen sich die Mitgliedstaten auf EU-Ebene verschreiben sollten, zu lenken und ihre Koordinierung zu gewährleisten,

T.  in der Erwägung, dass der Europäische Rat auf seiner Tagung vom 22./23. März 2005 in seiner geänderten Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung und der Europäischen Strategie für nachhaltige Entwicklung hervorhob, wie wichtig soziale Nachhaltigkeit bei der Entwicklung des Arbeitslebens ist,

U. in der Erwägung, dass die EU mit der Lissabon-Strategie sich selbst ein neues strategisches Ziel gesetzt hat, nämlich der wettbewerbsfähigste und dynamischste wissensbasierte Wirtschaftsraum der Welt zu werden, ein Wirtschaftsraum, der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt sowie ein hohes Umweltschutzniveau zu erreichen; in der Erwägung, dass die erwarteten Ergebnisse bisher noch nicht zu sehen sind,

V. in der Erwägung, dass es, um die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union in sozial nachhaltiger Weise zu stärken, entsprechend den beschäftigungspolitischen Leitlinien (2005-2008) notwendig ist, die Produktivität zu erhöhen mittels Förderung menschenwürdiger Arbeit und der Qualität des Arbeitslebens, einschließlich der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, einer besseren Ausgewogenheit zwischen Arbeitsplatzflexibilität und -sicherheit, lebenslangem Lernen, gegenseitigem Vertrauen und Mitbestimmung sowie einer besseren Vereinbarkeit von Familien- bzw. Privat- und Berufsleben; in der Erwägung, dass – als integraler Bestandteil der Bemühungen, menschenwürdige Arbeitsbedingungen zu schaffen – die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts sowie jede andere Form von Diskriminierung zu bekämpfen und die soziale Eingliederung gefährdeter Gruppen zu fördern ist,

1.  ist der Ansicht, dass menschenwürdige Arbeit ein Kernstück des Kampfes gegen Armut und soziale Ausgrenzung ist;

2.  ist der Ansicht, dass die Europäische Union durch ihre Innen- und Außenpolitik einen erheblichen Beitrag zur Förderung menschenwürdiger Arbeit für alle leisten kann, indem sie ihre sozialen Werte und Grundsätze anwendet, unterschiedliche Formen von Sozialdumping im Bereich der Beschäftigung bekämpft und ihre Rolle auf internationaler Ebene ausbaut;

3.  hebt hervor, dass menschenwürdige Arbeit nicht nur eine Frage der Beschäftigung oder der sozialen Absicherung, sondern auch der Regierungsführung ist und dass die Umsetzung wirksamer politischer Maßnahmen, die sich auf menschenwürdige Arbeit konzentrieren, rechenschaftspflichtige Institutionen, eine politische Verpflichtung zu solider Staatsführung sowie eine lebendige und organisierte Zivilgesellschaft erfordert;

4.  fordert den Rat und die Kommission auf, die Überlegungen und Empfehlungen der Weltkommission für die soziale Dimension der Globalisierung, der VN-Resolution zum Abschluss des Weltgipfels 2005 und der vom VN-Wirtschafts- und Sozialrat am 5. Juli 2005 angenommenen ministeriellen Erklärung zu berücksichtigen und die Perspektive menschenwürdiger Arbeit in alle Tätigkeiten der Europäischen Union einzubeziehen und ihre Mitgliedstaaten ebenfalls dazu zu ermutigen;

5.  betont die Notwendigkeit für multinationale Unternehmen, vor allem den Grundsatz der sozialen Dimension der Globalisierung zu beherzigen und im Rahmen ihrer weltweiten Tätigkeit stets an den internationalen Arbeitsnormen und menschenwürdigen Arbeitsbedingungen festzuhalten;

6.  fordert die Kommission auf, die von ihr vorgeschlagenen Leitlinien und die Strategie für eine bessere Durchführung der innen- und außenpolitischen Maßnahmen der EU, insbesondere auf den Gebieten Entwicklung, Außenhilfe, Erweiterung, Nachbarschaftspolitik, Handel, Zuwanderung sowie bilaterale und multilaterale Außenbeziehungen, zur Förderung der Agenda für menschenwürdige Arbeit in die Tat umzusetzen;

7.  betont, dass zur Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele (MDG) und zur Stärkung des Konzepts der menschenwürdigen Arbeit durch nachhaltige Entwicklungshilfe eine gerechte und innovative Steuerpolitik erforderlich ist, beispielsweise eine Besteuerung von Finanz- und Währungstransaktionen;

8.  fordert den Rat und die Kommission auf, sich ihrer Verantwortung bei der Durchführung von APS+ nicht zu entziehen, sondern aktiv mit der IAO zusammenzuarbeiten, um sicherzustellen, dass die Bestimmungen der Übereinkommen voll und ganz eingehalten werden, wobei sie, wo notwendig, ihre Befugnisse nutzen und die Präferenzen für Länder aufheben sollte, die die grundlegenden Sozial-, Arbeits- und Menschenrechte nicht einhalten, einschließlich der Vereinigungsfreiheit und anderer grundlegender IAO-Übereinkommen und -Arbeitsnormen;

9.  fordert die Kommission auf, die Umsetzung des APS durch Empfehlungen an die begünstigten Regierungen energischer voranzutreiben und die in der Verordnung (EG) Nr. 980/2005 des Rates vom 27. Juni 2005 über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen vorgesehenen Kontrollinstrumente in Gang zu setzen und gegebenenfalls die Mechanismen zur zeitweiligen Aufhebung der Präferenzen gegenüber Ländern, die ihre Verpflichtungen nicht einhalten und soziale Grundrechte gravierend und systematisch verletzen, anzuwenden, während gleichzeitig sichergestellt wird, dass die Aufhebung von Präferenzen nicht zur Förderung von Protektionismus führt; fordert ebenfalls eine verstärkte Überwachung und die Ausweitung der Anwendung dieser Mechanismen auf die übrigen begünstigten Länder des APS, insbesondere was Kinder- und Zwangsarbeit anbelangt, deren Beseitigung eines der Hauptanliegen der IAO ist, wie ihrem Bericht „Das Ende der Kinderarbeit: zum Greifen nah“ zu entnehmen ist;

10. fordert die Mitgliedstaaten im Sinne der in der Mitteilung über menschenwürdige Arbeit formulierten Verpflichtung der Kommission auf, die soziale Dimension menschenwürdiger Arbeit bei den Initiativen der Kommission zu berücksichtigen, wenn es um den Abschluss von Handelsabkommen mit Drittstaaten geht;

11. hebt hervor, dass die Agenda für menschenwürdige Arbeit eine Reihe allgemeiner Strategien enthält, die nicht an ein konkretes Entwicklungsmodell, jedoch unmittelbar an eine fairere und ausgewogenere Verteilung des geschaffenen Wohlstands gebunden sind, und dass sie ein Instrument darstellt, das eine maßgeschneiderte, an Werten und Handlungs- bzw. Regierungsgrundsätzen orientierte Entwicklung anstrebt, bei der wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit an soziale Gerechtigkeit gekoppelt wird;

12. fordert die Kommission auf, im Rahmen der Strategie für nachhaltige Entwicklung einen stimmigen Ansatz für die Beziehungen zwischen Sozial-, Beschäftigungs- und Umweltpolitik auf der Grundlage von Freiheit und Verantwortung zu entwickeln;

13. weist darauf hin, dass das Ziel, für menschenwürdige Arbeitsbedingungen zu sorgen, ein Bündel kohärenter und integrierter wirtschaftlicher wie sozialer Maßnahmen zur Förderung produktiver und hochwertiger Beschäftigung erfordert; hebt hervor, dass die Agenda für menschenwürdige Arbeit die Verabschiedung von Maßnahmen empfiehlt, die über die klassische Arbeitsmarktpolitik hinausgehen, und dass sie im Rahmen der Wirtschaftspolitik aller Mitgliedstaaten unterstützt werden muss;

14. fordert die Mitgliedstaaten und die Unternehmen auf, in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern auf der Grundlage der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz vorbeugende Strategien umzusetzen sowie Maßnahmen zu ergreifen, die auf den Schutz der Mutterschaft und die Verbesserung der Gesundheit und Sicherheit von Schwangeren, Wöchnerinnen und stillenden Müttern am Arbeitsplatz abzielen;

15. hebt die Notwendigkeit hervor, die Transparenz der Arbeitsmärkte zu verbessern, so dass alle Arten von Arbeit (befristet oder unbefristet, Vollzeit oder Teilzeit sowie stundenweise bezahlt) angemeldet und angemessen bezahlt werden und die Rechte der Arbeitnehmer, die wichtigsten Arbeitsnormen, der soziale Dialog, der Sozialschutz (einschließlich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz) sowie die Geschlechtergleichstellung berücksichtigt werden;

16. weist darauf hin, dass die Beschäftigungsbedingungen für junge Menschen, einschließlich derer, die ein Praktikum absolvieren, die Grundrechte aller Beschäftigten und die Prinzipien für menschenwürdige Arbeit beachten müssen;

17. begrüßt die Kommissionsmitteilung über menschenwürdige Arbeit und fordert die Mitgliedstaaten sowie die Kandidatenstaaten auf, die von der IAO als aktuell eingestuften IAO-Übereinkommen, insbesondere jene, die sich auf menschenwürdige Arbeit beziehen, zu ratifizieren und vollständig umzusetzen; ist davon überzeugt, dass die Anwendung der IAO-Übereinkommen über menschenwürdige Arbeit im Rahmen der Nachbarschafts- und Außenpolitik gefördert werden müsste; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die IAO bei der Stärkung ihrer Aufsichtsorgane und -mechanismen zu unterstützen;

18. unterstützt mit Nachdruck den Ansatz der Kommission, Initiativen zur Förderung der Gewerkschaftsfreiheit und der Tarifverhandlungen, zur Verbesserung der Arbeitsverwaltung sowie der für die Arbeitsaufsicht bzw. die soziale Sicherheit zuständigen Stellen und zur Entwicklung integrierter Präventionsstrategien auf dem Gebiet der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz im Rahmen der Erweiterung und der Heranführungsprogramme zu unterstützen;

19. begrüßt die Einführung des neuen thematischen Programms der Kommission „In die Menschen investieren“ (2007-2013) im Rahmen des „Europäischen Konsenses” (EU-Entwicklungspolitik) und die Bedeutung, die in diesem Programm der Umsetzung der Agenda für menschenwürdige Arbeit in den EU-Partnerstaaten beigemessen wird;

20. betont, dass in Artikel 12 Absatz 2 Buchstabe d (ii) der Verordnung zur Schaffung des Instruments für die Entwicklungszusammenarbeit gefordert wird, die Agenda „Menschenwürdige Arbeit für alle“ als universelles Ziel, u. a. durch globale und länderübergreifende Initiativen zur Durchsetzung der international vereinbarten IAO-Kernarbeitsnormen, durch Bewertung der Auswirkungen des Handels unter dem Gesichtspunkt menschenwürdiger Arbeitsbedingungen sowie durch nachhaltige und angemessene Systeme, die eine faire Finanzierung und ein wirksames Funktionieren der Sozialversicherungssysteme – bei gleichzeitiger Ausdehnung des Kreises der Anspruchsberechtigten – gewährleisten, zu fördern; unterstreicht, dass in Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe c dieser Verordnung menschenwürdige Arbeit als Schwerpunkt genannt wird; fordert die Kommission auf, in ihrer Entwicklungspolitik aktiven Gebrauch von diesen Bestimmungen zu machen; fordert die Kommission ferner auf, in ihrem Jahresbericht über ihre Entwicklungspolitik und die Durchführung der Außenhilfe systematisch über ihre Bemühungen um die Förderung menschenwürdiger Arbeit Bericht zu erstatten;

21. fordert die Kommission auf, sich für die Einhaltung der grundlegenden Arbeitsnormen der IAO und für die Förderung menschenwürdiger Arbeit als wirksames und verbindliches Regelwerk in der Handelspolitik der WTO-Mitglieder einzusetzen, das ergänzt wird durch einen Sanktionsmechanismus in Bezug auf Partner, die sich nicht an diese Standards halten, wobei allerdings das APS-Verfahren voll zur Geltung kommen sollte; ermutigt die Europäische Union, die Schaffung von Mechanismen in Erwägung zu ziehen, mit denen die parallele Entwicklung von Handel und menschenwürdiger Arbeit auf europäischer wie internationaler Ebene überwacht werden könnte;

22. fordert die Kommission auf, den in Gang gekommenen Dialog zwischen den internationalen Finanzinstitutionen, der IAO, den VN und der WTO über die gegenseitige Ergänzung und Abstimmung ihrer Maßnahmen im Zusammenhang mit Wirtschaftswachstum, Investitionen, Handel und menschenwürdiger Arbeit nicht nur zu unterstützen, sondern sich, soweit möglich, daran zu beteiligen;

23. fordert die Kommission auf, bei der Gewährung von Handelspräferenzen, wie beispielsweise im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts, zu berücksichtigen, ob die begünstigten Länder die internationalen Arbeitsnormen für menschenwürdige Arbeit einhalten, damit kein Staat, der diese grundlegenden Normen missachtet, in den Genuss von EU-Handelspräferenzen gelangt;

24. hebt die Notwendigkeit einer stärkeren Zusammenarbeit zwischen WTO, UNCTAD, der IAO und anderen internationalen Organisationen im Hinblick auf die Komplementarität ihrer Politiken hervor; ist der Auffassung, dass die Kohärenz der durchgeführten Maßnahmen für die Förderung und tatsächliche Gewährleistung menschenwürdiger Arbeit unerlässlich ist; schlägt vor, der IAO einen Beobachterstatus bei der WTO einzuräumen; wendet sich an die Parlamente der anderen WTO-Mitglieder, um sie um Unterstützung dieses Antrags zu bitten;

25. fordert die Kommission auf, innerhalb der WTO die Einrichtung eines Ausschusses „Handel und menschenwürdige Arbeit“ nach dem Muster des Ausschusses „Handel und Umwelt“ vorzuschlagen;

26. weist darauf hin, dass die IAO-Satzung es ihr gestattet, zu Handelssanktionen gegen einen Staat im Falle der Nichteinhaltung internationaler Sozialübereinkommen aufzurufen, und fordert die WTO auf, sich zu verpflichten, die IAO-Beschlüsse im Namen der Kohärenz der Maßnahmen der internationalen Institutionen einzuhalten;

27. schlägt vor, die IAO zu ermächtigen, den Panels und dem Berufungsorgan der WTO in relevanten Fällen, in denen die Verletzung internationaler Arbeitsübereinkommen in einem Streitfall in Frage steht und in denen die IAO-Beschlüsse zu berücksichtigen sind, Rechtsgutachten (Amicus Briefs) vorzulegen;

28. schlägt vor, dass, falls ein Mitgliedstaat der WTO der Auffassung ist, dass ein Beschluss des Streitbeilegungsgremiums die Achtung der IAO-Beschlüsse bezüglich der Einhaltung von Übereinkommen über Arbeitnehmerrechte in Frage stellt, Rechtsmittel bei der IAO eingelegt werden können, um die Kohärenz der Maßnahmen der internationalen Gemeinschaft bei der Förderung menschenwürdiger Arbeit sicherzustellen;

29. fordert die Europäische Union auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Einhaltung der internationalen Arbeitsnormen Bestandteil der Verhandlungen mit den die WTO-Mitgliedschaft anstrebenden Ländern wird;

30. fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Einhaltung grundlegender Arbeitsnormen zur Vorbedingung für ihre Beschaffungs- und Vertragsvergabepolitik zu machen; fordert die Kommission auf, zu diesem Zweck eine Politik auszuarbeiten und handelsbezogene Unterstützung zu leisten, die es kleinen Erzeugern in Entwicklungsländern ermöglicht, diese Normen ebenfalls einzuhalten;

31. betont die Notwendigkeit, Methoden zur Beurteilung der Auswirkungen des Handels und von Handelsabkommen auf die Förderung menschenwürdiger Arbeit weiterzuentwickeln, wobei weltweite Lieferketten und freie Exportzonen einbezogen werden müssen, sowie die Notwendigkeit, die Stärkung der Nachhaltigkeitsbewertungen auf dem Gebiet der Handelsbeziehungen und den richtigen Zeitpunkt für ihre Durchführung zu gewährleisten;

32. fordert die Kommission auf, angemessene Indikatoren, wie sie von der IAO definiert werden, für die Zahl der Arbeitsinspektoren, ausgehend von der Belegschaftszahl, anzuerkennen und in ihre bilateralen und multilateralen Handelsverhandlungen und SIA aufzunehmen: 1 Inspektor pro 10.000 Arbeitnehmer in Industrieländern mit Marktwirtschaft, 1 Inspektor pro 20.000 Arbeitnehmer in Übergangswirtschaften und 1 Inspektor pro 40.000 Arbeitnehmer in Ländern mit Entwicklungsrückstand;

33. fordert die Kommission auf, die Umsetzung von Artikel 50 des Abkommens von Cotonou zu gewährleisten, der eine spezifische Bestimmung betreffend Handels- und Arbeitsnormen enthält und den Einsatz der Vertragsparteien für grundlegende Arbeitsnormen bekräftigt;

34. fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den Organen der Vereinten Nationen, nationalen und regionalen Organisationen, den Sozialpartnern und anderen Teilen der Zivilgesellschaft die internen wie externen EU-Programme für menschenwürdige Arbeit besser mit der Durchführung der IAO-Programme zur Förderung menschenwürdiger Arbeit in den einzelnen Ländern oder entsprechenden Fahrplänen zu koordinieren und die gemeinsamen Anstrengungen im Hinblick auf die Einbeziehung menschenwürdiger Arbeit in Strategien zur Armutsbekämpfung und die Strategiepapiere zur Armutsminderung sowie die Entwicklungsstrategien zu verstärken, da diese einen Mehrwert im Kampf um menschenwürdige Arbeit für alle darstellen können; fordert in diesem Zusammenhang eine enge Abstimmung mit den Sozialpartnern und anderen Teilen der Zivilgesellschaft;

35. fordert die Europäische Union auf, zusammen mit der IAO ein Programm für menschenwürdige Arbeit zu finanzieren, insbesondere im Hinblick darauf, die wirksamsten Strategien zur Förderung menschenwürdiger Arbeit zu ermitteln;

36. betont, dass es für die Mitgliedstaaten im Hinblick auf das Ziel, Arbeit menschenwürdig zu gestalten, von entscheidender Bedeutung ist, das angestrebte Ziel, nämlich 0,7% ihres BSP für Entwicklungshilfe aufzuwenden, zu erreichen, da Wachstum und solide soziale Strukturen eine wesentliche Voraussetzung für die Entwicklung menschenwürdiger Arbeit darstellen, insbesondere in Entwicklungsländern;

37. ermutigt die Kommission, bei ihrer Arbeit einen integrierten, mehrdimensionalen Ansatz zu verfolgen, der auf den vier Pfeilern der Agenda für menschenwürdige Arbeit beruhen sollte: produktive und frei gewählte Beschäftigung, Rechte am Arbeitsplatz einschließlich der grundlegenden Arbeitsnormen, soziale Absicherung und sozialer Dialog, wobei in allen Pfeilern die Geschlechterperspektive zu berücksichtigen ist; ermuntert die Mitgliedstaaten, die Einführung eines Mindestlohns als Sicherheitsnetz in Erwägung zu ziehen, um die Ausnutzung von Menschen und Armut trotz Beschäftigung zu verhindern;

38. betont, wie wichtig es ist, die Integration von Beschäftigung und menschenwürdiger Arbeit in Entwicklungsstrategien zu unterstützen; fordert die Aufnahme einer gründlicheren Analyse der Beschäftigungs- und sonstigen Aspekte der menschenwürdigen Arbeit in die Strategiepapiere zur Armutsminderung (PRSP), die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA), die Länderstrategiepapiere (LSP) und die mehrjährigen Richtprogramme (MIP); unterstreicht in diesem Zusammenhang die Bedeutung von Konsultationen mit allen wichtigen Beteiligten, darunter Arbeitgeber-, Gewerkschafts- und Arbeitnehmerorganisationen sowie die Privatwirtschaft und die Zivilgesellschaft im weitesten Sinne;

39. fordert, dass die Arbeitsministerien, Arbeitgeberverbände und Arbeitnehmerorganisationen gestärkt und systematischer in den partizipatorischen Prozess eingebunden werden, der die Grundlage für die Ausarbeitung und Umsetzung der PRSP, LSP und MIP bildet; ist der Ansicht, dass zu diesem Zweck ihre Zusammenarbeit mit den Wirtschafts- und Finanzministern sowie mit den jeweiligen internationalen Finanz- und Wirtschaftsinstitutionen wie den Bretton-Woods-Organisationen, der Europäischen Investitionsbank (EIB) und der Welthandelsorganisation (WTO) verbessert werden muss; fordert alle Beteiligten auf, dafür Sorge zu tragen, dass bei der Ausarbeitung der LSP wirklich partizipatorische Verfahren angewandt werden; fordert die Kommission nachdrücklich auf, mehr in den Aufbau technischer und institutioneller Kapazitäten zu investieren und Maßnahmen zur Verankerung der menschenwürdigen Arbeit in Länderstrategiepapiere zu erleichtern;

40. betont insbesondere die Notwendigkeit, unter Mitwirkung der Organisationen der Sozialpartner und anderer wichtiger Beteiligter ländergesteuerte Programme für menschenwürdige Arbeit oder einen ähnlichen „Fahrplan“ mit dem Ziel zu entwickeln, menschenwürdige Arbeit für alle durch Entwicklungszusammenarbeit zu erreichen – u. a. durch einen politischen Dialog über die Beschäftigungswirksamkeit von wirtschaftspolitischen Maßnahmen und Governance, Maßnahmen zur Stützung des Haushalts und Kapazitätsaufbau, insbesondere Aufbau institutioneller Kapazitäten –, wobei eine gute Koordination und Abstimmung zwischen der Kommission, den Mitgliedstaaten und anderen internationalen Entwicklungspartnern und wichtigen Akteuren einschließlich der IAO und anderer VN-Agenturen sowie internationaler Finanzinstitutionen gegeben sein muss;

41. fordert neuerliche Anstrengungen zur Bekämpfung von Verstößen gegen die Menschenrechte und Arbeitsrechte und zur Überwachung der Tätigkeit multinationaler Unternehmen mit der Möglichkeit, in Entwicklungsländern tätige multinationale Unternehmen im Falle von Verstößen gegen diese Rechte von öffentlichen Beschaffungsaufträgen, die von der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten finanziert oder unterstützt werden, sowie von Exportkreditgarantien der Europäischen Investitionsbank und anderer Finanzinstitutionen auszuschließen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Einhaltung der grundlegenden Arbeitsnormen im Rahmen von öffentlichen Aufträgen, die durch den Europäischen Entwicklungsfonds und andere gemeinschaftliche oder bilaterale Hilfen finanziert werden, verbindlich vorzuschreiben;

42. fordert die Mitgliedstaaten auf, größere Anstrengungen hinsichtlich der Entwicklung von Fähigkeiten zu koordinieren, um die Vorteile von neuen Technologien und Innovation gemeinsam zu nutzen; stellt fest, dass menschenwürdige Arbeit durch Wachstum, Investitionen und Unternehmensentwicklung in Verbindung mit sozialem Verantwortungsbewusstsein verwirklicht wird;

43. fordert die EU-Institutionen auf, im Kontext der Lissabon-Agenda und der Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung (2005-2008) der Europäischen Union eine europäische Unternehmenskultur zu entwickeln und zu fördern, die sich an Einzelpersonen und insbesondere junge Menschen richtet, um wachstumsstarke Unternehmen entstehen zu lassen und eines der Ziele der Agenda für menschenwürdige Arbeit besser zu erreichen, nämlich die Schaffung von „mehr und besseren Arbeitsplätzen“;

44. fordert die Mitgliedstaaten auf, der menschenwürdigen Arbeit in ihrer Wirtschafts- und Sozialpolitik Priorität einzuräumen, indem sie den Schwerpunkt auf die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze, die Achtung grundlegender Arbeitsrechte für alle Arten von Beschäftigten, die Stärkung der sozialen Absicherung und die Förderung des sozialen Dialogs legt;

45. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, unter Verweis auf die nationale Gesetzgebung und die internationalen Standards sowie die Verhaltenskodizes der OECD und der IAO für multinationale Unternehmen sowie ergänzend dazu zu ermutigen, im Rahmen freiwilliger Initiativen auf Unternehmens- oder Sektorebene Verhaltenskodizes anzunehmen;

46. empfiehlt, dass die Kommission durch entsprechende Nachforschungen Unternehmen ermittelt, die in beliebigen Teilen der Produktions- und Lieferkette fortlaufend und anhaltend Verstöße gegen grundlegende Arbeitsnormen zulassen, und fordert, dass in der Europäischen Union ansässigen Importeuren eine diesbezügliche Liste zur Verfügung gestellt wird;

47. fordert die Kommission auf, ein Siegel für Produkte zu entwickeln, die unter Bedingungen hergestellt werden, die die Grundsätze menschenwürdiger Arbeit und die grundlegenden Arbeitsnormen einhalten und insbesondere jeglichen Beitrag von Kinderarbeit ausschließen;

48. empfiehlt den Mitgliedstaaten und der Europäischen Union nachdrücklich, die Anwendung der bewährten Verfahren der sozialen Verantwortung der Unternehmen (Corporate Social Responsibility, CSR) durch alle Unternehmen zu fördern, wo immer sie ihre Tätigkeiten ausüben, mit dem Ziel, eine sichere, flexible und qualitätsvolle Arbeitsumgebung zu schaffen; fordert das Multi-Stakeholder-Forum und das Europäische Bündnis für CSR auf, verbindliche Initiativen zu entwickeln, in deren Rahmen die Einbeziehung des Aspekts der menschenwürdigen Arbeit als wichtiges Element der sozialen Verantwortung der Unternehmen gefördert wird;

49. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, als Arbeitgeber in Entwicklungsländern, insbesondere durch eine Erhöhung der Löhne gemäß der Empfehlung 135 der IAO betreffend die Festsetzung von Mindestlöhnen, besonders unter Berücksichtigung der Entwicklungsländer, dem Prinzip der menschenwürdigen Arbeit Rechnung zu tragen;

50. begrüßt den Beitrag der Organisationen der Vereinten Nationen zu menschenwürdiger Arbeit, wie die Initiative des Hohen Flüchtlingskommissars (UNHCR) zugunsten eines ergänzenden Berichts über die Menschenrechte in transnationalen Unternehmen;

51. fordert daher, dass die Bewertung und Überwachung der europäischen Unternehmen im Hinblick darauf, ob sie die Grundsätze menschenwürdiger Arbeit und ihre Verpflichtungen im Rahmen der sozialen Verantwortung der Unternehmen einhalten, auch ihr Geschäftsgebaren sowie ihre Zweigniederlassungen außerhalb der Europäischen Union erfassen, damit die soziale Verantwortung der Unternehmen, vor allem im Bereich der gewerkschaftlichen Rechte und des Verbots der Kinderarbeit und der speziell Frauen, Migranten und Minderheitengruppen betreffenden Zwangsarbeit, auch Drittländern zugute kommt;

52. ermutigt die Regierungen der Mutterländer transnationaler Unternehmen, die Anwendung der Leitsätze der OECD für multinationale Unternehmen zu überwachen und regelmäßig Berichte über den Beitrag dieser Unternehmen zur wirksamen Anwendung der grundlegenden Arbeitsnormen der IAO zu veröffentlichen;

53. betont, wie wichtig es ist, die trilaterale Grundsatzerklärung der IAO zu multinationalen Unternehmen und zur Sozialpolitik voranzubringen;

54. ermuntert die Unternehmen, eine verantwortungsvolle Einstellungs- und Karrierepolitik zu verfolgen, die keine Diskriminierung beinhaltet, um die Beschäftigung von Frauen und benachteiligten Menschen auf dem Arbeitsmarkt zu fördern;

55. empfiehlt den Unternehmen, Initiativen für eine verstärkte Teilhabe und Vertretung von Frauen in den am sozialen Dialog beteiligten Gremien zu fördern, was ein strategisches Ziel zur Förderung einer menschenwürdigen Arbeit darstellt;

56. fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern und der IAO Unternehmerinnen dazu zu ermutigen, Unternehmen innerhalb und außerhalb der Europäischen Union zu gründen und zu entwickeln, und zwar im Rahmen der Politik der Entwicklungszusammenarbeit;

57. fordert die Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass Unternehmen, die innerhalb und außerhalb der Europäischen Union tätig sind, für eine bessere Information und Konsultation der Arbeitnehmervertretungen sorgen, und zwar als Element eines allgemeineren und kontinuierlichen sozialen Dialogs, in dessen Rahmen die Beschäftigten über eine Reihe von Fragen im Zusammenhang mit ihren Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen informiert und dazu konsultiert werden; fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner auf, anzuerkennen, dass hohe Standards für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ein grundlegendes Menschenrecht darstellen;

58. hebt die Bedeutung des sozialen Dialogs bei der Ausarbeitung der nationalen Programme für menschenwürdige Arbeit hervor, die in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen, und fordert sie zur einer echten Konsultation der Sozialpartner auf;

59. hebt hervor, dass die Sozialpartner von entscheidender Bedeutung für die erfolgreiche Umsetzung der Agenda für menschenwürdige Arbeit sind und daher – zumindest im Rahmen eines Anhörungsprozesses – aktiv in die Umsetzung von Initiativen zugunsten menschenwürdiger Arbeit einbezogen werden sollten;

60. begrüßt die Verhandlungen der europäischen Sozialpartner über ein Rahmenabkommen zu Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz als Beispiel für die Förderung menschenwürdiger Arbeit in Europa; fordert die Kommission auf, die Sozialpartner zu ermutigen, diese Verhandlungen erfolgreich abzuschließen;

61. betont, dass die Europäische Sozialagenda, die Lissabon-Strategie (einschließlich der nationalen Reformprogramme) und verstärkte Anstrengungen, die internationalen Arbeitsübereinkommen, die von der IAO als aktuell eingestuft wurden, zu ratifizieren und anzuwenden, die Bestandteile des EU-Fahrplans für menschenwürdige Arbeit darstellen;

62. fordert die Mitgliedstaaten auf, wirksame Präventions- und Schutzmaßnahmen und ‑programme durchzuführen, um in Übereinstimmung mit den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften und den IAO-Übereinkommen die Anzahl und Qualität der Arbeitsaufsichtsämter zu erhöhen und ihre Zuständigkeiten und Instrumente zu erweitern, um die Rechtsvorschriften zur Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, zu den Arbeitsbedingungen und anderen sozialen Elementen durchzusetzen;

63. empfiehlt eine stärkere Zusammenarbeit bei der Entwicklung des Austauschs bewährter Verfahren zwischen den nationalen Arbeitsaufsichtsämtern auf Gemeinschaftsebene, um zur Förderung menschenwürdiger Arbeit beizutragen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die für die Arbeitsinspektion zuständigen Behörden mit umfassenderen Ressourcen zur Erfüllung ihrer Aufgaben auszustatten, um sicherzustellen, dass nationales Arbeitsrecht in der Praxis angewandt und nicht unterlaufen wird;

64. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf sicherzustellen, dass auch neue Formen der Arbeit durch bestehendes Recht geschützt werden, und fordert sie auf, neue Rechtsinstrumente zu prüfen, die sich flexibel für neue Formen der Arbeit verwenden lassen, damit für alle Arbeitnehmer das gleiche Schutzniveau gewährleistet werden kann;

65. würdigt die Bedeutung der Arbeit des Beschäftigungsnetzes für Jugendliche und des IAO-Forums für menschenwürdige Arbeit, die gleichrangige Austausch-, Unterstützungs- und Kontrollmechanismen bieten; fordert die Kommission auf, die Entwicklung dieser Netze gemeinsam mit der IAO als eine Form der Umsetzung der globalen Beschäftigungsagenda in den EU-Partnerländern zu fördern;

66. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Bildung junger Menschen als wirksame Strategie zur Vermeidung von sozialer Ausgrenzung und Armut zu gewährleisten und ihre Beschäftigungsfähigkeit zu entwickeln, indem die vorhandenen Mechanismen genutzt werden, wie das Netzwerk der Europäischen Beratungszentren („Euroguidance Network“), das Einzelpersonen hilft, die Beschäftigungschancen in Europa besser zu verstehen; fordert sie ferner auf, einen erfolgreichen Übergang zum Arbeitsmarkt sowie den Zugang zur Beschäftigung mittels Berufsberatungssystemen zu erleichtern und dabei die Kohärenz mit einem auf den gesamten Lebenszyklus ausgerichteten, generationenübergreifenden Konzept zu gewährleisten;

67. fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Investitionen in die für die Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologien erforderliche Infrastruktur und in die allgemeine und berufliche Bildung junger Menschen auszuweiten, wobei sich der öffentliche und der private Sektor diese Investitionen teilen sollen;

68. fordert die Mitgliedstaaten auf, bei der Durchführung von Gemeinschaftsmaßnahmen für einen allgemeinen und breiten Zugang zu lebenslangen Lernangeboten zu sorgen, auch in geografisch weit entfernten und ländlichen Gebieten, und konkrete, auf die örtlichen Gegebenheiten abgestimmte Maßnahmen umzusetzen, um in einer sich wandelnden Arbeitswelt die Beschäftigungsfähigkeit aller Menschen zu garantieren;

69. fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Bildungssysteme entsprechend zu reformieren und den Zugang zu hochwertiger Bildung für alle zu garantieren;

70. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Geschlechter- und die Entwicklungsperspektive in alle Maßnahmen und Programme zur Förderung menschenwürdiger Arbeit einzubeziehen, und fordert die Mitgliedstaaten auf, in Bezug auf menschenwürdige Arbeit gleiche Chancen für Männer wie für Frauen zu garantieren, und zwar nicht nur unter dem Aspekt des Zugangs zu Beschäftigung und der Beförderungschancen, sondern auch im Hinblick auf das Lohnniveau;

71. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Vereinbarkeit von Familien- bzw. Privat- und Berufsleben zu gewährleisten und so die Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt zu verbessern; fordert sie ferner auf, die Ursachen, die die Wirksamkeit solcher Maßnahmen in Frage stellen könnten, zu untersuchen und zu beseitigen;

72. empfiehlt, Mittel und Wege zu suchen, um auch heute als zu mühsam oder entwürdigend angesehene Arbeiten (Haushaltshilfe, Familien- und Altenbetreuung, Personendienstleistungen usw.) attraktiv zu machen;

73. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Maßnahmen zu verbessern, um allen Beschäftigten einen besseren Ausgleich von Arbeit und Familienleben zu ermöglichen, wobei zu berücksichtigen ist, dass lange Arbeitszeiten, Stress und unsichere Beschäftigungsverhältnisse eine Bedrohung für das familiäre Gefüge darstellen, das ein wichtiges Fundament unserer Gesellschaft bildet;

74. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, mit nichtstaatlichen Organisationen, Gewerkschaften, Frauenorganisationen und Netzen zusammenzuarbeiten, um die wirtschaftliche und soziale Selbstbestimmung von Frauen in Entwicklungsländern zu erreichen und menschenwürdige Arbeit auf allen Ebenen zu fördern;

75. begrüßt die in der Kommissionsmitteilung über menschenwürdige Arbeit angekündigte Initiative, Anstrengungen zu einer besseren Einbeziehung der Sozialpartner und anderer gesellschaftlicher Gruppen in die Governance auf globaler Ebene entsprechend dem Vorbild der beratenden Gremien der OECD zu unterstützen;

76. fordert die Mitgliedstaaten auf, nationale Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit und der Gleichbehandlung von Beschäftigten ungeachtet ihres Alters und ihres Geschlechts zu erlassen; fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zur Verhütung der Diskriminierung von Frauen und älteren Arbeitskräften zu ergreifen und das freiwillige Ausscheiden aus dem Arbeitsleben, den allmählichen Übergang vom Arbeitsleben in den Ruhestand und ein flexibles Rentenalter sicherzustellen, das jedoch das aktuelle Rentenalter nicht übersteigt;

77. hebt hervor, dass die Förderung menschenwürdiger Arbeit auf eine allgemeine Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen für alle abzielt und deshalb auch die verstärkte Integration des informellen Sektors in die etablierte Wirtschaft beinhaltet;

78. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, gesetzliche und politische Initiativen und Verfahren zum Verbot der Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen und für Chancengleichheit bei der Berufsausbildung und am Arbeitsplatz zu unterstützen, was auch die Förderung behindertengerechter Arbeitsplätze in Entwicklungsländern umfasst;

79. fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten dazu zu ermutigen, das offene Koordinierungsverfahren auf dem Gebiet der sozialen Absicherung zu nutzen, um einen Mehrwert für die verschiedenen Sozialsysteme herzustellen; hält es daher im Einklang mit der revidierten Lissabon-Strategie zur Verbesserung der Flexibilität und Mobilität der europäischen Beschäftigten sowie des sozialen Zusammenhalts in der Europäischen Union für notwendig, die Alterssicherungssysteme stärker zu harmonisieren, hauptsächlich in Bezug auf die Deckung von Leistungen in den Fällen, in denen jemand in verschiedenen Mitgliedstaaten beschäftigt war, da die jetzige Situation nicht nur ein bedeutendes Hindernis für die Freizügigkeit von Arbeitskräften, sondern auch ein Hemmnis für den Binnenmarkt der Finanzdienstleistungen darstellt;

80. stellt fest, dass die auf Religion oder Rasse beruhende Ausgrenzung bestimmter Minderheiten ein Hindernis für die Gewährleistung menschenwürdiger Arbeitsbedingungen für alle in der EU darstellt, und fordert daher alle Mitgliedstaaten auf, die dies noch nicht getan haben, die einschlägige Richtlinie[7] vollständig umzusetzen;

81. begrüßt den Willen der Mitgliedstaaten, im Rahmen eines kohärenten Ansatzes für die internationale Wirtschaftsmigration das Internationale Übereinkommen C97 zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer/innen und ihrer Familienangehörigen sowie die IAO-Übereinkommen 97 und 143 zu ratifizieren;

82. fordert die Mitgliedstaaten auf, eine gemeinsame Standarddefinition für Zwangsarbeit und Ausnutzung einer prekären Situation zu vereinbaren, um für mehr Klarheit und Eindeutigkeit bei gerichtlichen Entscheidungen zu sorgen;

83. stellt fest, dass einige Bürgerinnen und Bürger der EU, die ihr Recht auf Freizügigkeit wahrnehmen, dem Risiko schlechter Arbeitsbedingungen ausgesetzt sind, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Erfahrungen innerhalb der EU migrierender Beschäftigter auf dem Arbeitsmarkt zu überwachen, sowie Maßnahmen zur Beseitigung ausbeuterischer Beschäftigungspraktiken anzunehmen;

84. fordert die Kommission und die nationalen Delegationen der Gemeinschaft in Partnerländern auf, die Einbeziehung der Agenda für menschenwürdige Arbeit, der Länderprogramme für menschenwürdige Arbeit sowie der Regionalprogramme für menschenwürdige Arbeit in die länderspezifischen Strategiepapiere, die regionalen Strategiepapiere, die Nationalen Aktionspläne und andere Planungsinstrumente der EU-Politik im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit aktiv zu fördern;

85. begrüßt die Absicht der Kommission, die Ausdehnung der Bestimmung der Verordnung (EG) Nr. 2110/2005[8], in der es um die Einhaltung der grundlegenden Arbeitsnormen geht, auf Verträge, die durch den Europäischen Entwicklungsfonds finanziert werden, in Betracht zu ziehen;

86. fordert die Kommission auf, ausreichende Mittel für die Umsetzung der im thematischen Programm „In die Menschen investieren“ enthaltenen Vorschläge zur Förderung menschenwürdiger Arbeit bereitzustellen;

87. ist erfreut über die Einführung des neuen thematischen Programms „In die Menschen investieren“ (2007-2013) im Rahmen des „Europäischen Konsenses“ (zur Entwicklungspolitik der EU) durch die Kommission und die Bedeutung, die der Umsetzung der Agenda für menschenwürdige Arbeit in den EU-Partnerländern im Rahmen dieses Programms beigemessen wird; ist erfreut darüber, dass der eindeutige Zusammenhang zwischen menschenwürdiger Arbeit und sozialem Schutz darin anerkannt wird; fordert die Kommission auf, ausreichende finanzielle Mittel für die Förderung menschenwürdiger Arbeit im Rahmen des thematischen Programms „In die Menschen investieren“ vorzusehen;

88. begrüßt die neue integrierte Strategie für Kinderrechte, die in der Mitteilung der Kommission „Im Hinblick auf eine neue EU-Kinderrechtsstrategie“ (KOM(2006)0367) angekündigt wird, und fordert erneut, dass bei allen nationalen und internationalen Initiativen Maßnahmen gegen Kinderarbeit — gemäß der Definition in den IAO-Übereinkommen Nr. 138 und 182 — und Zwangsarbeit berücksichtigt werden müssen;

89. stellt fest, dass Drittstaatsangehörige Gefahr laufen, schlechtere Arbeitsbedingungen in Kauf nehmen zu müssen als Angehörige aus einem EU-Mitgliedstaat, die sich in derselben Situation befinden, und fordert die Mitgliedstaaten daher auf, Maßnahmen im Einklang mit den gemeinsamen Grundprinzipien für die Integration von Drittstaatsangehörigen in die EU zu verabschieden, insbesondere mit Grundprinzip 3 zur Förderung der Integration zugewanderter Menschen in den Arbeitsmarkt;

90. begrüßt die Absicht der Kommission, bis 2008 einen Folgebericht zu ihrer Mitteilung über menschenwürdige Arbeit vorzulegen, der auch eine Prüfung und Bewertung der Ratifizierung und Anwendung der IAO-Übereinkommen zu Beschäftigung, Gesundheit und Sicherheit, Mutterschutz und den Rechten von Wanderarbeitskräften seitens der Mitgliedstaten umfasst; fordert, dass dieser Bericht ein Aktionsprogramm für menschenwürdige Arbeit enthalten soll, das sowohl die Zusammenarbeit in der EU als auch Anstrengungen auf internationaler Ebene umfasst;

91. begrüßt die Bemühungen der Kommission, ihren analytischen Ansatz zu verbessern und geeignete Indikatoren im Hinblick auf die Umsetzung der Agenda für menschenwürdige Arbeit zu entwickeln;

92. begrüßt den Vorschlag des VN-Wirtschafts- und Sozialrats, die Agenda für menschenwürdige Arbeit mit voller Kraft weiterzuentwickeln, um bis 2015 greifbare Ergebnisse zu erzielen;

93. fordert die Kommission auf, dem Parlament konkrete Zahlen zur Finanzierung menschenwürdiger Arbeit und damit zusammenhängender Bereiche vorzulegen, um mit Blick auf die bereitgestellten Mittel das politische Engagement besser beurteilen zu können;

94. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

  • [1]  ABl. C 271 E vom 12.11.2003, S. 598.
  • [2]  ABl. C 46 vom 24.2.2006, S. 1.
  • [3]  ABl. C 300 E vom 11.12.2003, S. 290.
  • [4]  2000/483/EG (ABl. L 317 vom 15.12.2000, S. 3).
  • [5]  ABl. L 378 vom 27.12.2006, S. 41.
  • [6]  ABl. L 386 vom 29.12.2006, S. 1.
  • [7]  Richtlinie 2000/43/EG des Rates zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft (ABl. L 180 vom 19.7.2000, S. 22).
  • [8]  Verordnung (EG) Nr. 2110/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2005 über den Zugang zu Außenhilfen (ABl. L 344 vom 27.12.2005, S. 1).

BEGRÜNDUNG

Hintergrund

Der Begriff der menschenwürdigen Arbeit, der von der IAO im Jahr 2000 vorgeschlagen wurde, soll ein universell gültiges politisches Ziel bezeichnen, bei dem es darum geht, die Beschäftigung zu fördern und die Arbeitsbedingungen zu verbessern, und zwar über die bloße Einhaltung der sozialen Grundrechte hinaus, wie sie in acht IAO-Übereinkommen definiert sind[1]. Menschenwürdige Arbeit umfasst vier Hauptelemente, bei denen stets die Geschlechterdimension zu berücksichtigen ist:

Ø Schaffung von Arbeitsplätzen

Ø Garantie von Rechten am Arbeitsplatz

Ø Ausweitung des Sozialschutzes

Ø Förderung des Dialogs und Konfliktlösung

Beim Treffen des Hochrangigen Segments des Wirtschafts- und Sozialrates der Vereinten Nationen (ECOSOC) wurde 2006 eine ministerielle Erklärung angenommen, in der die Priorität des Ziels, eine produktive und menschenwürdige Vollzeitbeschäftigung für alle zu erreichen, betont wurde.

Das genannte Treffen war das erste internationale Gipfeltreffen, das sich die Empfehlungen des VN-Gipfels der Staats- und Regierungschefs im September 2005 zu Eigen machte. 150 führende internationale Politiker kamen überein, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit als zentrales Ziel der einschlägigen nationalen und internationalen Maßnahmen zur Umsetzung der Millenniums-Entwicklungsziele anzuerkennen.

Das Europäische Parlament[2] hatte bereits die Stärkung der sozialen Dimension der Globalisierung und die Förderung menschenwürdiger Arbeit für alle im Einklang mit der IAO-Strategie in diesem Bereich gefordert.

Die Mitteilung der Kommission

Die Mitteilung der Kommission möchte über die bloße Garantie von Mindestrechten für Arbeitskräfte hinausgehen, indem sie präzisiert, wie die Förderung menschenwürdiger Arbeit erreicht werden kann. Dazu zählt die Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen ebenso wie eine bessere Staatsführung und der soziale Dialog, wobei Defizite im Hinblick auf menschenwürdige Arbeit ermittelt und beseitigt werden sollen, ferner eine bessere Zusammenarbeit zwischen den wichtigsten Beteiligten und die Bekämpfung der Korruption.

Die Kommission zieht verschiedene Maßnahmen in Erwägung, unter anderem:

Ø Stärkung des Beitrags menschenwürdiger Arbeit zur Entwicklungspolitik und Außenhilfe der EU

Ø Stärkung der Zusammenarbeit mit regionalen und internationalen Organisationen, der Wirtschaft und anderen Teilen der Zivilgesellschaft

Ø Hervorhebung der Notwendigkeit menschenwürdiger Arbeit für alle in ihren Abkommen und bei der Zusammenarbeit mit Ländern außerhalb der EU, einschließlich Kandidaten-, Nachbar-, Entwicklungs- und Industrieländern

Ø Stärkung der menschenwürdigen Arbeit in einem offenen Handelssystem

Ø Ermutigung der Länder, einen „Fahrplan” zur Schaffung menschenwürdiger Arbeit für alle zu formulieren, bei dem die Belange und Besonderheiten der Partnerländer berücksichtigt werden.

Standpunkt der Berichterstatterin

Die Berichterstatterin ist der Auffassung, dass die EU aufgrund ihrer Innen- und Außenpolitik, ihres Sozialmodells und ihrer Rolle auf internationaler Ebene einen erheblichen Beitrag zur Förderung einer menschenwürdigen Arbeit für alle leisten kann. Aus diesem Grund sowie zwecks besserer Beurteilung der Auswirkungen der Tätigkeiten der EU fordert die Berichterstatterin die Kommission auf, dem Europäischen Parlament und dem Rat regelmäßig einen Evaluierungsbericht über die Auswirkungen der verschiedenen EU-Maßnahmen zur Förderung menschenwürdiger Arbeit sowohl für die Beschäftigten in der EU als auch in den Partnerländern vorzulegen.

Überdies vermag nur eine wirksame Anwendung von Methoden und Indikatoren die Fortschritte bei der Durchführung der Agenda zur menschenwürdigen Arbeit zu belegen.

Die derzeit herrschenden Regeln der Globalisierung folgen der Logik der verstärkten Liberalisierung in allen Bereichen der Wirtschafts- und Sozialpolitik und streben mit aller Macht einen globalen Arbeitsmarkt an, auch wenn dieser nach wie vor stark fragmentiert ist. Dies wirft die Frage nach der Entwicklung und anschließenden Ratifizierung und Durchführung geeigneter Normen für einen fairen globalen Arbeitsmarkt auf. Die Berichterstatterin ermutigt die Mitglied- und Kandidatenstaaten, die IAO-Übereinkommen zu ratifizieren und anzuwenden. Aus der Tabelle lässt sich ersehen, dass die meisten der untersuchten Länder die folgenden IAO-Übereinkommen nicht ratifiziert haben:

Ø Übereinkommen Nr. 168 zur Beschäftigungspolitik

Ø Übereinkommen Nr. 155 zu Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz

Ø Übereinkommen Nr. 183 zum Mutterschutz

Ø Übereinkommen Nr. 118 und Nr. 157 zur Gleichbehandlung und Wahrung der Rechte bei Mobilität

Ø Übereinkommen Nr. 97 und Nr. 143 zu Wanderarbeitnehmern

Die jüngst erfolgte Kodifizierung des Seearbeitsübereinkommens, in dem die Rechte der Seeleute auf menschenwürdige Arbeitsbedingungen niedergelegt sind und das ein Beispiel für die Förderung menschenwürdiger Arbeit auf Sektorebene darstellt, muss noch von allen EU-Staaten ratifiziert werden.

Die Berichterstatterin stimmt mit der Kommission darin überein, dass die Verfolgung sozialer Zielsetzungen unter keinen Umständen als Vorwand für protektionistische Maßnahmen dienen darf. Es geht vielmehr um die Sicherung des allgemeinen sozialen Fortschritts und dessen gerechte Verteilung zum Nutzen aller. Nach Ansicht der Berichterstatterin sind ein flexibler Arbeitsmarkt und Beschäftigungssicherheit keine einander ausschließenden Ziele, sondern sollten sich im Rahmen geeigneter Verfahren wechselseitig stärken. Auch wenn es keine Patentlösung für die Arbeitsmarktpolitik gibt, so existieren doch einige institutionelle Merkmale, die dazu beitragen können, die Effizienz der Arbeitsmärkte zu erhöhen. Dazu zählen der soziale Dialog, eine langfristig angelegte, aktive Arbeitsmarktpolitik als ein Element makroökonomischer Politik, faire Arbeitsbeziehungen, die Förderung der Entwicklung institutioneller Kapazitäten und eine den wechselnden Phasen des Konjunkturzyklus angepasste Ausgabenpolitik. Außerdem sind größere Anstrengungen bei der Entwicklung der Fähigkeiten von Beschäftigten und Managern von entscheidender Bedeutung, um die Vorteile neuer Technologien für alle nutzbar zu machen. Sich rasant wandelnde Qualifikationsanforderungen verlangen nach einer umfassenden Anstrengung, um das Bildungsniveau in allen Ländern, insbesondere den Entwicklungsländern, anzuheben. Dies setzt nationale Maßnahmen zugunsten eines integrierten Bildungssystems voraus, das für eine ständige Anpassung der beruflichen Qualifikationen sorgt und die Jugend auf die Herausforderungen der Globalisierung vorbereitet. Um die Jugendbeschäftigung in die nationalen Entwicklungsstrategien einzubeziehen, sollten Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen zum Schlüsselelement der aktiven Arbeitsmarktpolitik und von Bildungsreformen werden.

Trotz eines Wirtschaftswachstums von 4,3 Prozent im Jahr 2005, das zu einem Anstieg der weltweiten Wirtschaftsleistung um 2,5 Billiarden USD geführt hat, gelingt es der Weltwirtschaft nicht, genug neue Arbeitsplätze für diejenigen zu schaffen, die neu auf den Arbeitsmarkt gelangen[3]. Wenn man die Menschen berücksichtigt, die überhaupt keine Arbeit haben, ist der Stand der Arbeitslosigkeit so hoch wie nie und betrifft weltweit rund 192 Millionen Menschen (etwa 6 Prozent der erwerbsfähigen Bevölkerung weltweit). Von diesen Erwerbslosen sind nach Schätzungen der IAO wiederum 86 Millionen (etwa die Hälfte der Gesamtzahl weltweit) junge Menschen zwischen 15 und 24[4]. Der Berichterstatterin ist dieses Problem sehr wohl bewusst, weshalb sie die Kommission auffordert, die Entwicklung des Beschäftigungsnetzes für Jugendliche in den EU-Partnerstaaten zusammen mit der IAO zu unterstützen, um auf diese Weise die Globale Agenda für Beschäftigung umzusetzen.

Die Berichterstatterin hebt ferner die Notwendigkeit hervor, die Geschlechterperspektive in die Agenden für menschenwürdige Arbeit aufzunehmen. Frauen erhalten weniger Lohn und Schulung als ihre männlichen Kollegen und tragen ein höheres Risiko, in Armut zu leben, wenn sie älter werden.

Abschließend weist die Berichterstatterin auf das Thema Wanderarbeit hin, bei dem Frauen inzwischen fast die Hälfte der Betroffenen stellen, da ihr Anteil am weltweiten Arbeitskräftepotential stetig zunimmt. Im Jahr 2000 gab es weltweit mehr als 86 Millionen Wanderarbeitskräfte, davon 34 Millionen in Entwicklungsregionen[5]. Schätzungen der IAO von 2005 zufolge zählten 2,45 Millionen Zwangsarbeiter/innen zu den Opfern des internationalen Menschenhandels. Etwa 43 Prozent der Betroffenen wurden zu kommerziellen Zwecken sexuell ausgebeutet, ein Drittel erlitt wirtschaftliche Ausbeutung.[6] Die Berichterstatterin erinnert daran, dass Maßnahmen gegen Kinderarbeit auf nationaler und internationaler Ebene ergriffen werden sollten, um Ausbeutung und Armut bei Kindern zu verringern und menschenwürdige Arbeit für Erwachsene überall auf der Welt zu schaffen.

ANHANG I: Ratifizierung der IAO-Übereinkommen durch die Mitgliedstaaten und die Kandidatenstaaten

 

EU - 15

10 neue Mitgliedstaaten

BEITRITT

2007

KANDIDATEN-

STAATEN

 

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PT

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FYROM

Kernarbeitsnormen

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Übereinkommen über die Berufsberatung und die Berufsbildung

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Übereinkommen über die Sicherheit des Arbeitsplatzes

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Übereinkommen über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

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Übereinkommen über die betriebsärztlichen Dienste

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Übereinkommen über Arbeitsaufsicht und Arbeitsverwaltung

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Übereinkommen über die Festsetzung von Mindestlöhnen und Lohnschutz

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Übereinkommen über den Mutterschutz

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Übereinkommen über Wanderarbeitnehmer

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Übereinkommen über die Vereinbarkeit von Familie und Beruf

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Übereinkommen über die berufliche Rehabilitation und die Beschäftigung der Behinderten

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Übereinkommen über eingeborene und in Stämmen lebende Völker

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Übereinkommen über die Mindestnormen der sozialen Sicherheit

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Übereinkommen über die Gleichbehandlung und Wahrung der Rechte in der sozialen Sicherheit bei Mobilität

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Übereinkommen über die Förderung von Kollektivverhandlungen

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Übereinkommen über dreigliedrige Beratungen

C144

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Übereinkommen über die Unterrichtung der Arbeitnehmervertreter im Unternehmen

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Anmerkung: +: ratifiziertes Übereinkommen, -: noch nicht ratifiziertes Übereinkommen

ANHANG II: Menschenwürdige Arbeit - Rangliste

Dharam Ghai, "Decent Work: Concept and Indicators", International Labour Review,
Vol. 142 (2003), No. 2

Leistungsdaten zu menschenwürdiger Arbeit

Die Profile der Industriestaaten für den Bereich menschenwürdige Arbeit lassen sich am sinnvollsten erstellen, wenn man die betreffenden Länder in folgende Kategorien einteilt:

Nordische Länder: Dänemark, Finnland, Norwegen und Schweden

Angelsächsischer Raum: Australien, Kanada, Neuseeland, Vereinigte Staaten, Vereinigtes Königreich

Europäischer Kontinent: Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Schweiz

Schwellenländer: Griechenland, Irland, Portugal, Spanien

Japan passt in keine dieser Kategorien.

Die nordischen Länder weisen bei allen Indikatoren — mit Ausnahme der Erwerbslosenrate, bei der Schweden und Dänemark nur ein durchschnittliches und Finnland ein schlechtes Ergebnis erzielt — gute Resultate auf.

ANHANG II: Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftsleistung: kombinierte Rangliste

Die Schwellenländer erzielen bei allen Indikatoren schlechte Ergebnisse. Ausnahmen gibt es bei einigen wenigen Indikatoren: Unterschiede zwischen den Geschlechtern (Irland und Portugal Durchschnitt), Erwerbsrate (Portugal Durchschnitt), Erwerbslosenrate (Portugal gut), Ungleichheit, sozialer Schutz und sozialer Dialog (Irland gut). Was die Wirtschaftsleistung angeht, so ist es interessant, festzustellen, dass diese Einteilung nicht länger gilt. Während Dänemark und Norwegen beispielsweise bei der Wirtschaftleistung zu den Besten zählen, rangiert Schweden weit unten. Desgleichen zählen in der angelsächsischen Gruppe Australien und die Vereinigten Staaten zu den Spitzenreitern, während Neuseeland und Kanada mittlere Plätze belegen und das Vereinigte Königreich weit abgeschlagen ist. Bei der kontinentalen Gruppe zählen die Niederlande zu den Besten, Frankreich, Luxemburg und Belgien finden sich in der Mitte wieder, während die Schweiz, Österreich, Deutschland und Italien weit unten rangieren. Bei den Schwellenländern belegt Irland einen vorderen Platz, Portugal und Spanien finden sich auf mittleren Plätzen wieder, während Griechenland zu den Schlusslichtern zählt.

  • [1]  Grundlegende Arbeitsnormen:
    - Übereinkommen Nr. 87 zur Vereinigungsfreiheit der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen.
    - Übereinkommen Nr. 98 zur Förderung von Kollektivverhandlungen.
    - Übereinkommen Nr. 138 und Nr. 182 zur Beseitigung der Kinderarbeit.
    - Übereinkommen Nr. 29 und Nr. 105 zur Abschaffung der Zwangsarbeit.
    - Übereinkommen Nr. 100 und Nr. 111 zur Nichtdiskriminierung bei der Beschäftigung.
  • [2]  A6-0308/2005 und A5/0251/2002.
  • [3]  ILO: "Changing patterns in the world of work", Report I (C), International Labour Conference, 95th Session 2006.
  • [4]  Ibidem.
  • [5]  ILO: "Towards a fair deal for migrant workers in the global economy", Report IV, International Labour Conference, 92nd Session, Genf 2004.
  • [6]  ILO: "A global alliance against forced labour", Global Report under the follow-up to the ILO Declaration, Report I (B), International Labour Conference, 93rd Session, Genf, 2004, Abs. 60.

STELLUNGNAHME des Entwicklungsausschusses (28.2.2007)

für den Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

zum Thema „Menschenwürdige Arbeit für alle fördern“
(2006/2240(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Feleknas Uca

VORSCHLÄGE

Der Entwicklungsausschuss ersucht den federführenden Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

–   unter Hinweis auf Artikel 50 des am 23. Juni 2000 in Cotonou unterzeichneten Partnerschaftsabkommens zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP) einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits,

–   unter Hinweis auf die am 1. Dezember 2006 auf der 2767. Tagung des Rates „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“ in Brüssel angenommenen Schlussfolgerungen zu menschenwürdiger Arbeit für alle,

–   unter Hinweis auf die am 20. Dezember 2005 unterzeichnete Gemeinsame Erklärung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und der Kommission zur Entwicklungspolitik der Europäischen Union: „Der Europäische Konsens“ („Der Europäische Entwicklungskonsens“),

–   unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1905/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit,

–   unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1889/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einführung eines Finanzierungsinstruments für die weltweite Förderung der Demokratie und der Menschenrechte,

1.  fordert die Kommission auf, die Anwendung von Artikel 50 des Partnerschaftsabkommens AKP-EG zu fördern, in dem die Vertragsparteien ihr Eintreten für die arbeitsrechtlichen Mindestnormen, auch in ihren Handelsbeziehungen, bestätigen; ruft die Kommission und die Mitgliedstaaten dazu auf, die AKP-Länder bei der Ausarbeitung und Anwendung der einschlägigen Rechtsvorschriften und bei der Durchführung von Sensibilisierungskampagnen zu unterstützen;

2.  ist erfreut über die Einführung des neuen thematischen Programms „In die Menschen investieren“ (2007-2013) im Rahmen des „Europäischen Konsenses“ (zur Entwicklungspolitik der EU) durch die Kommission und die Bedeutung, die der Umsetzung der Agenda für menschenwürdige Arbeit in den EU-Partnerländern im Rahmen dieses Programms beigemessen wird; ist erfreut darüber, dass der eindeutige Zusammenhang zwischen menschenwürdiger Arbeit und sozialem Schutz darin anerkannt wird; fordert die Kommission auf, ausreichende finanzielle Mittel für die Förderung menschenwürdiger Arbeit im Rahmen des thematischen Programms „In die Menschen investieren“ vorzusehen;

3.  ist erfreut darüber, dass die Kommission die grundlegenden Arbeitsnormen und die Förderung der sozialen Verantwortung der Unternehmen in den Anwendungsbereich des Finanzierungsinstruments für Menschenrechte und Demokratie aufgenommen hat; fordert die Kommission auf, diesen Punkten bei der Planung und Gewährung der operativen Mittel im Rahmen dieses Instruments genügend Aufmerksamkeit zu schenken;

4.  begrüßt die Mitteilung der Kommission vom 24. Mai 2006 sowie die auf der 2767. Tagung des Rates „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“ gefassten Beschlüsse;

5.  betont, wie wichtig es ist, die Integration von Beschäftigung und menschenwürdiger Arbeit in Entwicklungsstrategien zu unterstützen; fordert die Aufnahme einer gründlicheren Analyse der Beschäftigungs- und sonstigen Aspekte der menschenwürdigen Arbeit in die Strategiepapiere zur Armutsminderung (PRSP), die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA), die Länderstrategiepapiere (LSP) und die mehrjährigen Richtprogramme (MIP); unterstreicht in diesem Zusammenhang die Bedeutung von Konsultationen mit allen wichtigen Beteiligten, darunter Arbeitgeber-, Gewerkschafts- und Arbeitnehmerorganisationen sowie die Privatwirtschaft und die Zivilgesellschaft im weitesten Sinne;

6.  fordert, dass die Arbeitsministerien, Arbeitgeberverbände und Arbeitnehmerorganisationen gestärkt und systematischer in den partizipatorischen Prozess eingebunden werden, der die Grundlage für die Ausarbeitung und Umsetzung der PRSP, LSP und MIP bildet; ist der Ansicht, dass zu diesem Zweck ihre Zusammenarbeit mit den Wirtschafts- und Finanzministern sowie mit den jeweiligen internationalen Finanz- und Wirtschaftsinstitutionen wie den Bretton-Woods-Organisationen, der Europäischen Investitionsbank (EIB) und der Welthandelsorganisation (WTO) verbessert werden muss; fordert alle Beteiligten auf, dafür Sorge zu tragen, dass bei der Ausarbeitung der LSP wirklich partizipatorische Verfahren angewandt werden; fordert die Kommission nachdrücklich auf, mehr in den Aufbau technischer und institutioneller Kapazitäten zu investieren und Maßnahmen zur Verankerung der menschenwürdigen Arbeit in Länderstrategiepapiere zu erleichtern;

7.  betont insbesondere die Notwendigkeit, unter Mitwirkung der Organisationen der Sozialpartner und anderer wichtiger Beteiligter ländergesteuerte Programme für menschenwürdige Arbeit oder einen ähnlichen „Fahrplan“ mit dem Ziel zu entwickeln, menschenwürdige Arbeit für alle durch Entwicklungszusammenarbeit zu erreichen – u. a. durch einen politischen Dialog über die Beschäftigungswirksamkeit von wirtschaftspolitischen Maßnahmen und Governance, Maßnahmen zur Stützung des Haushalts und Kapazitätsaufbau, insbesondere Aufbau institutioneller Kapazitäten – wobei eine gute Koordination und Abstimmung zwischen der Kommission, den Mitgliedstaaten und anderen internationalen Entwicklungspartnern und wichtigen Akteuren einschließlich der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) und anderer UN-Agenturen sowie internationaler Finanzinstitutionen gegeben sein muss;

8.  betont, dass Kinderarbeit eine der Hauptursachen für Armut bei künftigen Generationen ist und Kinder- und Zwangsarbeit eine Verletzung der Grundrechte bedeuten;

9.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, legislative und politische Initiativen in den Entwicklungsländern zu Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit bei der Berufsausbildung und am Arbeitsplatz zu unterstützen und zu fördern, u. a. durch Beihilfen für die Schaffung behindertengerechter Arbeitsplätze;

10. fordert neuerliche Anstrengungen zur Bekämpfung von Verstößen gegen die Menschenrechte und Arbeitsrechte und zur Überwachung der Tätigkeit multinationaler Unternehmen mit der Möglichkeit, in Entwicklungsländern tätige multinationale Unternehmen im Falle von Verstößen gegen diese Rechte von öffentlichen Beschaffungsaufträgen, die von der EU und ihren Mitgliedstaaten finanziert oder unterstützt werden, sowie von Exportkreditgarantien der EIB und anderer Finanzinstitutionen auszuschließen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Einhaltung der grundlegenden Arbeitsnormen im Rahmen von öffentlichen Aufträgen, die durch den Europäischen Entwicklungsfonds und andere gemeinschaftliche oder bilaterale Hilfen finanziert werden, verbindlich vorzuschreiben;

11. betont, dass in Artikel 12 Absatz 2 Buchstabe d (ii) der Verordnung zur Schaffung des Instruments für die Entwicklungszusammenarbeit gefordert wird, die Agenda „Menschenwürdige Arbeit für alle“ als universelles Ziel, u. a. durch globale und länderübergreifende Initiativen zur Durchsetzung der international vereinbarten IAO-Kernarbeitsnormen, durch Bewertung der Auswirkungen des Handels unter dem Gesichtspunkt menschenwürdiger Arbeitsbedingungen sowie durch nachhaltige und angemessene Systeme, die eine faire Finanzierung und ein wirksames Funktionieren der Sozialversicherungssysteme – bei gleichzeitiger Ausdehnung des Kreises der Anspruchsberechtigten – gewährleisten, zu fördern; unterstreicht, dass in Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe c dieser Verordnung menschenwürdige Arbeit als Schwerpunkt genannt wird; fordert die Kommission auf, in ihrer Entwicklungspolitik aktiven Gebrauch von diesen Bestimmungen zu machen; fordert die Kommission ferner auf, in ihrem Jahresbericht über ihre Entwicklungspolitik und die Durchführung der Außenhilfe systematisch über ihre Bemühungen um die Förderung menschenwürdiger Arbeit Bericht zu erstatten;

12. betont, dass zur Erreichung der Millennium-Entwicklungsziele (MDG) und zur Stärkung des Konzepts der menschenwürdigen Arbeit durch nachhaltige Entwicklungshilfe eine gerechte und innovative Steuerpolitik erforderlich ist, beispielsweise eine Besteuerung von Finanz- und Währungstransaktionen;

13. betont, dass menschenwürdige Arbeit ein multidisziplinäres Thema ist, das sich auf alle Aspekte der Außenpolitik auswirkt; ist deshalb der Ansicht, dass die Förderung menschenwürdiger Arbeit auch mittels der Finanzierungsinstrumente der Außenpolitik begünstigt werden muss;

14. fordert, dass menschenwürdige Arbeit finanzielle Berücksichtigung bei sämtlichen Programmen der Kommission im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit und der Handelspolitik findet;

15. ist der Ansicht, dass Handelsabkommen als Mittel für die Förderung menschenwürdiger Arbeit genutzt werden müssen; betont deshalb, dass die EU in ihre Verhandlungsmandate für bilaterale und andere Handelsabkommen die Grundsätze und Ziele menschenwürdiger Arbeit aufnehmen sollte; fordert die Kommission auf, bei der Einräumung von Handelspräferenzen der Einhaltung internationaler Kernarbeitsnormen durch die Empfängerländer Rechnung zu tragen, sodass Länder, die diese grundlegenden Normen nicht erfüllen, nicht in den Genuss von EU-Handelspräferenzen kommen; fordert die Kommission auf, aktiv mit der IAO zusammenzuarbeiten, um sicherzustellen, dass die Bedingungen der Abkommen uneingeschränkt erfüllt werden, und, wo notwendig, ihre Befugnisse zu nutzen, um Präferenzen mit Ländern, die die grundlegenden Sozial-, Arbeits- und Menschenrechte nicht achten, aufzuheben;

16. fordert die durchgängige Berücksichtigung des Grundsatzes der menschenwürdigen Arbeit bei allen Gemeinschaftsaktionen; erinnert in diesem Zusammenhang an die entscheidende Bedeutung der Kohärenz und Koordination der Sozial- und Wirtschaftspolitik auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene, wobei dies im letztgenannten Fall auch die Beteiligung der IAO an diesem Prozess einschließen sollte;

17. betont die Notwendigkeit, menschenwürdige Arbeit in Entwicklungsländern durch lokale Akteure mit besonderem Augenmerk auf ländliche Gebiete und den informellen Sektor zu realisieren; unterstreicht die Bedeutung von NRO für die Förderung und Unterstützung dieses Prozesses; betont, dass es dringend notwendig ist, wirksame Maßnahmen – u. a. durch Hilfsmaßnahmen der EU in Partnerländern – zur Förderung menschenwürdiger Arbeit in der informellen Wirtschaft einzuleiten, um die informelle Wirtschaft allmählich in die formelle Wirtschaft zu integrieren;

18. unterstreicht die Notwendigkeit, bereits bestehende bewährte Verfahren, die menschenwürdige Arbeitsbedingungen in Entwicklungsländern gewährleisten, wie die der internationalen Fair-Trade-Bewegung, zu unterstützen;

19. stellt fest, dass nur die Einhaltung der grundlegenden IAO-Übereinkommen als Indikator für eine verantwortungsvolle Staatsführung aufgenommen wurde, auf dessen Grundlage die Entwicklungsländer für einen ergänzenden Finanzbeitrag in Frage kommen könnten; ist der Ansicht, dass auch Investitionen in menschenwürdige Arbeit ein Zeichen von verantwortungsvoller Staatsführung sind; betont deshalb, dass menschenwürdige Arbeit – zusätzlich zu den grundlegenden IAO-Übereinkommen – als Indikator für verantwortungsvolle Staatsführung aufgenommen werden sollte;

20. unterstreicht die Notwendigkeit, ein nachfragegesteuertes weltweites Netz für den Austausch von Kenntnissen über menschenwürdige Arbeit und lokale Entwicklung einzurichten, das sich in erster Linie auf nationale Forschungsarbeiten sowie auf den Kapazitäts- und Institutionsaufbau stützt;

21. schlägt vor, dass die EU für die IAO einen Beobachterstatus bei der WTO sowie die Einsetzung eines Ausschusses für Handel und menschenwürdige Arbeit nach dem Vorbild des Ausschusses für Handel und Umwelt beantragt;

22. weist die Mitgliedstaaten auf das IAO-Übereinkommen C100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit hin, in dem die Regierungen und die Sozialpartner aufgefordert werden, neue soziale und wirtschaftliche Strukturen zu entwickeln, um die Rolle der Frauen in der Wirtschaft und auf dem Arbeitsmarkt zu stärken; erachtet es als notwendig, sowohl gezielte Maßnahmen zugunsten von Frauen zu treffen als auch das Gender Mainstreaming in alle Politiken, Programme und Projekte zu integrieren, um Hindernisse, die es den Frauen unmöglich machen, menschenwürdige Arbeit zu finden, aus dem Weg zu räumen;

23. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, als Arbeitgeber in Entwicklungsländern, insbesondere durch eine Erhöhung der Löhne gemäß der Empfehlung 135 der IAO betreffend die Festsetzung von Mindestlöhnen, besonders unter Berücksichtigung der Entwicklungsländer, dem Prinzip der menschenwürdigen Arbeit Rechnung zu tragen.

VERFAHREN

Titel

Menschenwürdige Arbeit für alle fördern

Verfahrensnummer

2006/2240(INI)

Federführender Ausschuss

EMPL

Stellungnahme von
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

DEVE
28.9.2006

Verstärkte Zusammenarbeit – Datum der Bekanntgabe im Plenum

 

Verfasser(in) der Stellungnahme
  Datum der Benennung

Feleknas Uca
6.11.2006

Ersetzte(r) Verfasser(in) der Stellungnahme:

 

Prüfung im Ausschuss

27.2.2007

 

 

 

 

Datum der Annahme

27.2.2007

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

25

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Margrietus van den Berg, Josep Borrell Fontelles, Danutė Budreikaitė, Corina Creţu, Alexandra Dobolyi, Filip Kaczmarek, Glenys Kinnock, Maria Martens, José Javier Pomés Ruiz, Miguel Portas, Horst Posdorf, Pierre Schapira, Frithjof Schmidt, Jürgen Schröder, Feleknas Uca, Luis Yañez-Barnuevo García, Anna Záborská

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Ana Maria Gomes, Jan Jerzy Kułakowski, Miguel Angel Martínez Martínez, Manolis Mavrommatis, Tobias Pflüger, Anne Van Lancker, Åsa Westlund, Zbigniew Zaleski

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

 

Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar)

...

STELLUNGNAHME des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (24.1.2007)

für den Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

zu „Menschenwürdige Arbeit für alle fördern“
(2006/2240(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Amalia Sartori

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter ersucht den federführenden Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  erklärt, dass alle Arbeiten menschenwürdig sind, sofern die Rechte der Arbeitnehmer eingehalten werden, und zwar fairer und gleicher Lohn für gleiche Arbeit, unabhängig vom Geschlecht, angemessene Gegenleistung für Sozial- und Rentenversicherungsbeiträge und sicheres und gesundes Arbeitsumfeld;

2.  fordert die Mitgliedstaaten und die Unternehmen auf, in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern auf der Grundlage der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz vorbeugende Strategien umzusetzen sowie Maßnahmen zu ergreifen, die auf den Schutz der Mutterschaft und die Verbesserung der Gesundheit und Sicherheit von Schwangeren, Wöchnerinnen und stillenden Müttern am Arbeitsplatz abzielen;

3.  besteht darauf, dass der Begriff „menschenwürdige Arbeit“ ebenfalls eine menschenwürdige Rente und die damit verbundenen Rechte beinhaltet;

4.  erklärt daher, dass menschenwürdige Arbeit ohne Gleichstellung der Geschlechter nicht existiert und betont vor allem die Forderung, gleichen Lohn für gleiche Arbeit zu garantieren;

5.  betont, dass menschenwürdige Arbeit die Beseitigung jeder Art von Gewalt am Arbeitsplatz voraussetzt, wobei es – wegen der besonders großen Auswirkungen – gilt, vor allem die auf geschlechtsspezifische Ursachen zurückzuführende physische und psychische Gewalt zu bekämpfen;

6.  hebt die Notwendigkeit hervor, die Transparenz der Arbeitsmärkte zu verbessern, so dass alle Arten von Arbeit (befristet oder unbefristet, Vollzeit oder Teilzeit sowie stundenweise bezahlt) angemeldet werden und angemessen bezahlt sind und die Rechte der Arbeitnehmer, die wichtigsten Arbeitsnormen, der soziale Dialog, der Sozialschutz (einschließlich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz) sowie die Geschlechtergleichstellung berücksichtigt werden,

7.  ermuntert die Unternehmen, eine verantwortungsvolle Einstellungs- und Karrierepolitik zu verfolgen, die keine Diskriminierung beinhaltet, um so die Beschäftigung von Frauen und von benachteiligten Menschen auf dem Arbeitsmarkt zu fördern;

8.  weist darauf hin, dass der Beschäftigung von Frauen, bei der die geltenden Vorschriften in vielen Fällen noch nicht vollständig eingehalten werden und die quantitativ wie qualitativ schlechtere Indizes aufweist als die Beschäftigung von Männern, sowie Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben besondere Aufmerksamkeit gelten muss;

9.  empfiehlt den Unternehmen, Initiativen für eine verstärkte Teilhabe und Vertretung von Frauen in den Gremien der Sozialpartner zu fördern, was ein strategisches Ziel zur Förderung einer menschenwürdigen Arbeit darstellt;

10. erinnert die Mitgliedstaaten, die dies noch nicht getan haben, daran, die Bestimmungen betreffend die Verurteilung von moralischer und sexueller Belästigung in ihre nationalen Rechtsvorschriften umzusetzen;

11. kritisiert die Tatsache, dass das Gender Mainstreaming in dem Ansatz der Kommission zur Förderung einer menschenwürdigen Arbeit für alle nicht angemessen berücksichtigt wurde; hebt das Fehlen geeigneter Indikatoren für die Gleichstellung der Geschlechter und das systematische Fehlen von Informationen über das Lohngefälle und die „beruflichen Grenzen“ hervor;

12. betont, wie wichtig es ist, Arbeitsbeziehungen – bei denen die geschlechtsspezifischen Aspekte ordnungsgemäß geregelt sind – für alle und in allen Bereichen sowohl im Rahmen der Beziehungen als auch bei den Kooperationsprogrammen der Europäischen Union mit Regionen und Drittländern mit dem Ziel zu fördern, Chancengleichheit für Männer und Frauen auf dem Arbeitsmarkt zu verwirklichen;

13. fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern und der IAO Unternehmerinnen dazu zu ermutigen, Unternehmen innerhalb und außerhalb der Europäischen Union zu gründen und zu entwickeln, und zwar im Rahmen der Politik der Entwicklungszusammenarbeit;

14. besteht auf der Notwendigkeit, der unfreiwilligen Teilzeitarbeit ein Ende zu setzen, die im wesentlichen Frauen betrifft und Arbeitszeiten beinhaltet, die dem Familienleben abträglich sind (unzusammenhängende Arbeitszeiten, exzessive Stundenzahlen etc.);

15. unterstreicht, dass die Bemühungen betreffend die Berufsausbildung von Arbeitnehmern intensiviert werden müssen, insbesondere durch eine persönliche und auf die Lage des Einzelnen zugeschnittene Begleitung während des gesamten Berufslebens;

16. empfiehlt, Mittel und Wege zu suchen, um auch heute als zu mühsam oder entwürdigend angesehene Arbeiten (Haushaltshilfe, Familien- und Altenbetreuung, Personendienstleistungen, usw.) attraktiv zu machen;

17. betont, wie wichtig es somit ist, konkrete Strategien zu suchen, um Beschäftigungen zu fördern, die aus kulturellen Gründen oder wegen des „sozialen Images“ als schwierige und gefährliche Arbeiten gebrandmarkt und als solche oft nicht gesetzlich geregelt sind und somit keinerlei sozialen Schutz genießen;

18. hebt hervor, dass die Anstrengungen der Mitgliedstaaten zur Koordinierung von Tätigkeiten zur Förderung menschenwürdiger Arbeit für alle und der Austausch bewährter Verfahren unterstützt werden müssen, um diese Ziele zu erreichen.

VERFAHREN

Titel

Menschenwürdige Arbeit für alle fördern

Verfahrensnummer

2006/2240(INI)

Federführender Ausschuss

EMPL

Stellungnahme von
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

FEMM
28.9.2006

Verstärkte Zusammenarbeit – Datum der Bekanntgabe im Plenum

 

Verfasser(in) der Stellungnahme
  Datum der Benennung

Amalia Sartori
11.10.2006

Ersetzte(r) Verfasser(in) der Stellungnahme:

 

Prüfung im Ausschuss

19.12.2006

24.1.2007

 

 

 

Datum der Annahme

24.1.2007

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

30

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Edit Bauer, Maria Carlshamre, Edite Estrela, Ilda Figueiredo, Věra Flasarová, Claire Gibault, Lissy Gröner, Zita Gurmai, Esther Herranz García, Anneli Jäätteenmäki, Lívia Járóka, Rodi Kratsa-Tsagaropoulou, Urszula Krupa, Pia Elda Locatelli, Angelika Niebler, Siiri Oviir, Marie Panayotopoulos-Cassiotou, Christa Prets, Marie-Line Reynaud, Teresa Riera Madurell, Eva-Britt Svensson, Britta Thomsen, Corien Wortmann-Kool, Anna Záborská

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Lidia Joanna Geringer de Oedenberg, Christa Klaß, Zita Pleštinská, Bernadette Vergnaud

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Jean Lambert, Elisabeth Schroedter

Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar)

...

STELLUNGNAHME des Ausschusses für internationalen Handel (8.1.2007)

für den Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

zu „Menschenwürdige Arbeit für alle fördern“
(2006/2240(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Harlem Désir

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für internationalen Handel ersucht den federführenden Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  weist auf die Verpflichtung der internationalen Gemeinschaft auf dem Gipfel der Vereinten Nationen vom 14.‑16. September 2005 hin, die von der IAO festgelegte Agenda für menschenwürdige Arbeit zu unterstützen; ist der Auffassung, dass der Umsetzung der Agenda im Hinblick auf die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele und die Beseitigung der Armut vorrangige Bedeutung zukommt;

2.  begrüßt die Absicht der Kommission, die Förderung menschenwürdiger Arbeit zu einem festen Bestandteil der Außenpolitik der EU, insbesondere der bilateralen und regionalen Handelspolitik und der Außenhilfe zu machen; hebt hervor, dass die Kommission die bilateralen und multilateralen Verhandlungen nutzen muss, um ihr handelspolitisches Gewicht stärker zur Förderung von Sozialstandards und menschenwürdiger Arbeit einzusetzen;

3.  fordert die Kommission auf, bei der Förderung einer Agenda für menschenwürdige Arbeit die multilaterale Dimension nicht zu vernachlässigen; ersucht die Kommission insbesondere, im Rahmen der WTO einen Vorschlag vorzulegen, um dafür zu sorgen, dass die Vorschläge der IAO für menschenwürdige Arbeit bei den Entscheidungen der WTO uneingeschränkt berücksichtigt werden;

4.  bekräftigt, dass die Förderung menschenwürdiger Arbeit den Werten der Europäischen Union entspricht und es in ihrem Interesse liegt, sicherzustellen, dass der internationale Handel sich im Einklang mit dem Europäischen Sozialmodell entwickelt, um jede Form von Sozialdumping zu vermeiden; fordert, dass die Außenpolitik der EU auf die wirtschaftliche Entwicklung der Partnerländer, aber auch auf die Einhaltung der Sozialstandards und der menschenwürdigen Arbeit abzielt, indem ein akzeptables Einkommen für die Arbeitnehmer und ihre Familien sowie das Recht auf Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, sozialen Schutz und Vereinigungsfreiheit gewährleistet werden;

5.  weist nachdrücklich auf die Verantwortung der Sozialpartner bei der Förderung menschenwürdiger Arbeit für alle hin und fordert die Kommission auf, sie zu unterstützen sowie ihre Initiativen in diesem Bereich zu fördern;

6.  ist der Auffassung, dass die multinationalen Unternehmen, einschließlich der europäischen Unternehmen, die in Entwicklungsländern tätig sind, sich auch in sozialer Hinsicht verantwortlich fühlen müssen, indem sie bei ihrer Tätigkeit menschenwürdige Arbeit fördern und sich für die Abschaffung der Kinderarbeit einsetzen;

7.  unterstützt die Maßnahmen der Kommission im Hinblick auf eine möglichst breite Ratifizierung der Übereinkommen der IAO, insbesondere über die grundlegenden Arbeitsnormen; empfiehlt, dass die Kommission die Umsetzung grundlegender Arbeitsnormen zu einem permanenten Bestandteil von bilateralen Konsultationen auf allen Ebenen, sowohl mit Ländern, in denen es zu Verstößen kommt, als auch mit Ländern, die Handels- und Investitionsbeziehungen mit derartigen Ländern unterhalten, macht; empfiehlt, dass die Kommission in alle bilateralen Handelsabkommen und strategischen Partnerschaften eine Klausel betreffend die Umsetzung grundlegender Arbeitsnormen aufnimmt, insbesondere hinsichtlich der Gewerkschaftsrechte, des Verbots der Zwangsarbeit und der Kinderarbeit, der Gleichstellung der Geschlechter am Arbeitsplatz und der Rechte von Wanderarbeitnehmern; fordert die Kommission auf, die Durchführung der Übereinkommen der IAO, sobald sie ratifiziert sind, wirksam zu überwachen und dem Europäischen Parlament regelmäßig Bericht zu erstatten; fordert außerdem, dass Maßnahmen zur wirksamen Bekämpfung von Sozialdumping getroffen werden;

8.  schlägt vor, dass die Europäische Union systematisch Sozialklauseln über menschenwürdige Arbeit in alle Instrumente für die bilaterale und regionale Zusammenarbeit, einschließlich der Handelsabkommen, aufnimmt;

9.  fordert die Kommission auf, die Umsetzung von Artikel 50 des Abkommens von Cotonou zu gewährleisten, der eine spezifische Bestimmung betreffend Handels- und Arbeitsnormen enthält und den Einsatz der Vertragsparteien für grundlegende Arbeitsnormen bekräftigt;

10. fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Einhaltung grundlegender Arbeitsnormen zur Vorbedingung für ihre Beschaffungs- und Vertragsvergabepolitik zu machen; fordert die Kommission auf, zu diesem Zweck eine Politik auszuarbeiten und handelsbezogene Unterstützung zu leisten, die es kleinen Erzeugern in Entwicklungsländern ermöglicht, diese Normen ebenfalls einzuhalten;

11. ist überzeugt davon, dass die Tatsache, dass die EU im weltweiten Handel führend ist und von den wirtschaftlichen Vorteilen verstärkt globaler Handelsbeziehungen profitiert, auf das hohe Maß an Sozialpartnerschaft und sozialen Frieden in der EU zurückzuführen ist, das als übergeordnetes Ziel aller handelspolitischen Instrumente erhalten werden muss;

12. billigt die Leitlinien der Kommission für die Entwicklung von Indikatoren und Bewertungsmethodologien, die menschenwürdige Arbeit in die Studien über die Auswirkungen für eine nachhaltige Entwicklung (SIA), insbesondere für neue bilaterale und regionale Handelsabkommen sowie für die freien Produktionszonen, einbeziehen; begrüßt das in Zusammenarbeit mit der IAO eingeleitete Pilotprojekt zur Messung der Auswirkungen des Handels und seiner Liberalisierung auf menschenwürdige Arbeit; hofft, dass es auf mehr Länder ausgedehnt wird und dass diese Indikatoren als Instrumente zur Bewertung der Handelspolitik systematisch in die SIA einbezogen werden;

13. fordert die Kommission auf, angemessene Indikatoren, wie sie von der IAO definiert werden, für die Zahl der Arbeitsinspektoren, ausgehend von der Belegschaftszahl, anzuerkennen und in ihre bilateralen und multilateralen Handelsverhandlungen und SIA aufzunehmen: 1 Inspektor pro 10.000 Arbeitnehmer in industrialisierten Ländern mit Marktwirtschaft, 1 Inspektor pro 20.000 Arbeitnehmer in Übergangswirtschaften und 1 Inspektor pro 40.000 Arbeitnehmer in Ländern mit Entwicklungsrückstand;

14. fordert die Kommission auf, ihr Engagement zur Förderung und Gewährleistung einer wirksamen Anwendung der in den UN- und IAO-Übereinkommen enthaltenen grundlegenden Arbeitnehmerrechte in den durch das APS+ begünstigten Ländern zu verstärken; fordert die Kommission außerdem auf, die Umsetzung des APS+ durch Empfehlungen an die begünstigten Regierungen energischer voranzutreiben und die in der Verordnung (EG) Nr. 980/2005 des Rates vom 27. Juni 2005 über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen („APS-Verordnung“) vorgesehenen Kontrollinstrumente in Gang zu setzen und gegebenenfalls die Mechanismen zur zeitweiligen Aufhebung der Präferenzen gegenüber Ländern, die ihre Verpflichtungen nicht einhalten und die sozialen Grundrechte gravierend und systematisch verletzen, anzuwenden, während gleichzeitig sichergestellt wird, dass die Aufhebung von Präferenzen nicht zur Förderung von Protektionismus führt; fordert ebenfalls eine verstärkte Überwachung und die Ausweitung der Anwendung dieser Mechanismen auf die übrigen begünstigten Länder des APS, insbesondere was Kinder- und Zwangsarbeit anbelangt, deren Beseitigung eines der Hauptanliegen der IAO ist, wie ihrem Bericht „Das Ende der Kinderarbeit: zum Greifen nah“ zu entnehmen ist; ist der Auffassung, dass die chinesische Volkswirtschaft aufgrund ihres Umfangs und ihres starken Einflusses auf den Welthandel die Anwendung von vergleichbaren Standards erfordert, um weiterhin in den Genuss von Handelspräferenzen zu gelangen; fordert, dass die Kommission dem Europäischen Parlament jährlich Bericht erstattet;

15. fordert die Kommission auf, die Unternehmen im Hinblick auf ein stärkeres Engagement bei ihrer sozialen Verantwortung zu unterstützen; hebt die Rolle der Unternehmen im Hinblick auf eine stärkere Einhaltung der grundlegenden Arbeitsnormen im Rahmen ihrer Handelsbeziehungen mit den Entwicklungsländern insbesondere im Stadium der Produktkonzeption hervor;

16.  ersucht die Kommission, bei der bevorstehenden Revision der APS-Verordnung ausdrücklich vorzusehen, dass die Aussetzung und Streichung der dem APS+ entsprechenden Leistungen nach dem Kriterium der Verhältnismäßigkeit erfolgt, damit die Anreize für Unternehmen, die bei ihrer Tätigkeit und in ihren Beziehungen zu ihren Arbeitnehmern die Verpflichtungen aus den von den begünstigten Ländern geschlossenen internationalen Vereinbarungen einhalten, nicht geschmälert werden;

17. erinnert daran, dass zwar in erster Linie die Staaten für den entsprechenden Erlass und die Anwendung grundlegender Arbeitsnormen zuständig sind, dass jedoch auch transnationale Unternehmen – zumindest indirekt – zur Verantwortung gezogen werden sollten; ermutigt transnationale Unternehmen, Praktiken für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln (Corporate Social Responsibility) sowie grundlegende Arbeitsnormen sowohl in Bezug auf Tätigkeiten, die das Unternehmen selbst durchführt und direkt steuert, als auch in Bezug auf die Offshore-Zulieferer und Subunternehmer (für gewöhnlich in Entwicklungsländern) des Unternehmens zu erlassen und zu fördern; empfiehlt, derartige Strategien gemeinsam mit allen betroffenen Akteuren (Regierungen, Unternehmen, Gewerkschaften und NRO) zu entwickeln; erkennt an, dass das steigende Interesse an verantwortungsvollem unternehmerischen Handeln transnationale Unternehmen für die positive Rolle von arbeitsrechtlichen Normen bei der Unternehmensentwicklung stärker sensibilisiert hat; empfiehlt, dass die Kommission die Möglichkeit untersucht, technische Unterstützung für Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, und Kommunalbehörden in Drittländern zu leisten, um zu gewährleisten, dass sie über die für die Umsetzung derartiger Strategien erforderlichen finanziellen und Humanressourcen verfügen;

18. ermutigt die Regierungen der Mutterländer transnationaler Unternehmen, die Anwendung der Leitsätze der OECD für multinationale Unternehmen zu überwachen und regelmäßig Berichte über den Beitrag dieser Unternehmen zur wirksamen Anwendung der grundlegenden Arbeitsnormen der IAO zu veröffentlichen;

19. fordert die Kommission nachdrücklich auf, zur Weiterentwicklung der Normen der Vereinten Nationen für die Verantwortlichkeiten transnationaler Unternehmen und anderer Wirtschaftsunternehmen im Hinblick auf die Menschenrechte beizutragen, um zu gewährleisten, dass es sich dabei um ein wirksames globales Instrument zur Bekämpfung von Verstößen gegen grundlegende Arbeitsnormen und anderen möglichen Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen handelt;

20. empfiehlt, dass die Kommission die Einführung geeigneter rechtlicher Sicherheitsvorkehrungen und Mechanismen auf EU-Ebene untersucht, durch die in der Europäischen Union ansässige Importeure ermittelt und strafrechtlich verfolgt werden können, wenn in einem beliebigen Teil der Lieferkette ein Verstoß gegen die grundlegenden Abkommen der IAO zugelassen wurde; empfiehlt, dass die Kommission die Möglichkeit prüft, Anreize für in der Europäischen Union ansässige Importeure zu schaffen, die regelmäßige und unabhängige Kontrollen der Herstellung ihrer Produkte in allen Drittstaaten durchführen, die Teil der Produktionskette sind;

21. empfiehlt, dass die Kommission durch entsprechende Nachforschungen Unternehmen ermittelt, die in beliebigen Teilen der Produktions- und der Lieferkette fortlaufend und anhaltend Verstöße gegen grundlegende Arbeitsnormen zulassen, und fordert, dass in der Europäischen Union ansässigen Importeuren eine diesbezügliche Liste zur Verfügung gestellt wird;

22. fordert die EU auf, im Wege ihrer Migrationspolitik zur Gewährleistung von menschenwürdiger Arbeit für alle beizutragen, indem die Behörden der Gastländer im Hinblick auf den Schutz und die bessere Behandlung der in ihrem Land lebenden Zuwanderer sowie im Hinblick auf die Bekämpfung von illegaler Zuwanderung und Menschenhandel unterstützt werden;

23. hebt die zentrale Rolle der sozialen Verantwortung von Unternehmen hervor, wenn es um die Förderung menschenwürdiger Arbeit geht, und fordert die Kommission auf, in Verknüpfung mit den von der OECD und der IAO angenommenen Maßnahmen weiterhin menschenwürdige Arbeit für alle zu fördern;

24. hebt die Notwendigkeit einer stärkeren Zusammenarbeit zwischen WTO, UNCTAD, der IAO und anderen internationalen Organisationen, im Hinblick auf die Komplementarität ihrer Politiken hervor; ist der Auffassung, dass die Kohärenz der durchgeführten Maßnahmen für die Förderung und tatsächliche Gewährleistung menschenwürdiger Arbeit unerlässlich ist; schlägt vor, der IAO einen Beobachterstatus bei der WTO einzuräumen; wendet sich an die Parlamente der anderen WTO-Mitglieder, um sie um Unterstützung dieses Antrags zu bitten;

25. fordert die Kommission auf, die Förderung menschenwürdiger Arbeit zu einem Ziel der EU im Rahmen der WTO in Form einer Gesamtvereinbarung zu machen, die darauf abzielt, Entwicklungsländern mehr politischen Spielraum zu geben, einschließlich stärkerer Achtung innerhalb der EU für Anträge auf Sonder- und Vorzugsbehandlung und Initiativen für die Stabilisierung der Rohstoffpreise;

26. fordert die Kommission auf, innerhalb der WTO die Einrichtung eines Ausschusses „Handel und menschenwürdige Arbeit“ nach dem Muster des Ausschusses „Handel und Umwelt“ vorzuschlagen;

27. weist darauf hin, dass die IAO-Satzung es ihm gestattet, zu Handelssanktionen gegen einen Staat im Falle der Nichteinhaltung internationaler Sozialübereinkommen aufzurufen, und fordert die WTO auf, sich zu verpflichten, die IAO-Beschlüsse im Namen der Kohärenz der Maßnahmen der internationalen Institutionen einzuhalten;

28. schlägt vor, die IAO zu ermächtigen, den Panels und dem Berufungsorgan der WTO in relevanten Fällen, in denen die Verletzung internationaler Arbeitsübereinkommen in einem Streitfall in Frage steht und in denen die IAO-Beschlüsse zu berücksichtigen sind, Rechtsgutachten (Amicus Brief) vorzulegen;

29. schlägt vor, dass, falls ein Mitgliedstaat der WTO der Auffassung ist, dass ein Beschluss des Streitbeilegungsgremiums die Achtung der IAO-Beschlüsse bezüglich der Einhaltung von Übereinkommen über Arbeitnehmerrechte in Frage stellt, Rechtsmittel bei der WTO eingelegt werden können, um die Kohärenz der Maßnahmen der internationalen Gemeinschaft bei der Förderung menschenwürdiger Arbeit sicherzustellen;

30. weist nachdrücklich auf die Notwendigkeit hin, Verhaltenskodizes der multinationalen Unternehmen, die im Rahmen der OECD mit den Gewerkschaften ausgehandelt werden, zu fördern und in diese Kodizes die Ziele menschenwürdiger Arbeit aufzunehmen, und fordert in Bezug auf die Unternehmen, die ihren Sitz in Europa haben, dass diese Regeln für ihre Tochtergesellschaften in Drittländern sowie für die Unterauftragnehmer und Lieferanten, die in die Produktionskette des Unternehmens einbezogen sind, gelten;

31. begrüßt die Unterstützung, die die Kommission zu einer stärkeren Einbindung der Sozialpartner und anderer Akteure der Zivilgesellschaft in die Governance auf globaler Ebene (WTO, Internationale Finanzinstitutionen) entsprechend dem Vorbild der beratenden Gremien der OECD leisten will, weist aber darauf hin, dass der Einbeziehung dieser Akteure in die bilateralen oder regionalen Handelsverhandlungen der Europäischen Union ebenso große Bedeutung zukommt;

32. fordert die Europäische Union auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Einhaltung der internationalen Arbeitsnormen Bestandteil der Verhandlungen mit den die WTO-Mitgliedschaft anstrebenden Ländern wird;

33. fordert die Kommission auf, einen einheitlicheren Ansatz der Mitgliedstaaten der EU im Hinblick darauf zu fördern, die wirksame Einbeziehung menschenwürdiger Arbeit in die Internationalen Finanzinstitutionen zu erreichen, insbesondere in Bezug auf ihre Politikberatung, ihre Programme zur Entwicklungsunterstützung und ihre Darlehen an private Unternehmen;

34. betont, dass menschenwürdige Arbeit alle Arbeitnehmer betrifft und dass die IAO festgestellt hat, dass Arbeit, die auf informeller Basis geleistet wird, das Vorhandensein von Defiziten im Hinblick auf menschenwürdige Arbeit widerspiegelt, die beseitigt werden müssen, damit alle Arbeitnehmer in einem rechtlichen und institutionellen Rahmen tätig sein können, in dem ihre Rechte geschützt sind;

35. hebt hervor, dass Verhaltenskodizes nur unterstützt werden dürfen, wenn speziell jene Arten von Initiativen ermittelt werden, die menschenwürdige Arbeit fördern, und dass Kodizes allzu oft ein unzureichender Ersatz für den Erlass und die Anwendung von Rechtsvorschriften sowie für die Rolle der Gewerkschaften und echte Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sind; fordert stattdessen, dass die Schaffung von menschenwürdiger Arbeit als grundlegender Teil dessen anerkannt wird, was es für ein Unternehmen bedeutet, als Unternehmen mit sozialer Verantwortung zu gelten; betont ferner, dass das Multistakeholder-Forum und das Europäische Bündnis für soziale Verantwortung der Unternehmen (CSR) erst dann hilfreiche Instrumente sein werden, um menschenwürdige Arbeit zu entwickeln, wenn auch die Anliegen der Gewerkschaften und der NRO in Bezug auf diese Gremien berücksichtigt werden;

36. betont schließlich, wie wichtig es ist, die trilaterale Grundsatzerklärung der IAO zu multinationalen Unternehmen und zur Sozialpolitik voranzubringen.

VERFAHREN

Titel

Menschenwürdige Arbeit für alle fördern

Verfahrensnummer

2006/2240(INI)

Federführender Ausschuss

EMPL

Stellungnahme von
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

INTA
28.9.2006

Verfasser(in) der Stellungnahme
  Datum der Benennung

Harlem Désir
11.9.2006

Prüfung im Ausschuss

3.10.2006

22.11.2006

Datum der Annahme

19.12.2006

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

24

1

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Kader Arif, Francisco Assis, Jean-Pierre Audy, Enrique Barón Crespo, Daniel Caspary, Françoise Castex, Christofer Fjellner, Béla Glattfelder, Alain Lipietz, Caroline Lucas, Erika Mann, Helmuth Markov, David Martin, Georgios Papastamkos, Peter Šťastný, Robert Sturdy, Gianluca Susta, Johan Van Hecke, Daniel Varela Suanzes-Carpegna, Zbigniew Zaleski

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Panagiotis Beglitis, Harlem Désir, Elisa Ferreira, Małgorzata Handzlik, Jens Holm

VERFAHREN

Titel

Menschenwürdige Arbeit für alle fördern

Verfahrensnummer

2006/2240(INI)

Federführender Ausschuss
  Datum der Bekanntgabe der Genehmigung im Plenum

EMPL
28.9.2006

Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

DEVE
28.9.2006

FEMM
28.9.2006

INTA
28.9.2006

 

 

Nicht abgegebene Stellungnahme(n)
  Datum des Beschlusses

AFET
13.9.2006

 

 

 

 

Verstärkte Zusammenarbeit
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

 

 

 

 

 

Berichterstatter(in/innen)
  Datum der Benennung

Marie Panayotopoulos-Cassiotou
21.6.2006

Ersetzte(r) Berichterstatter(in/innen)

 

 

Prüfung im Ausschuss

22.11.2006

24.1.2007

28.2.2007

 

 

Datum der Annahme

1.3.2007

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

35

4

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Jan Andersson, Alexandru Athanasiu, Roselyne Bachelot-Narquin, Emine Bozkurt, Philip Bushill-Matthews, Milan Cabrnoch, Alejandro Cercas, Christina Christova, Derek Roland Clark, Luigi Cocilovo, Proinsias De Rossa, Harlem Désir, Harald Ettl, Richard Falbr, Carlo Fatuzzo, Ilda Figueiredo, Joel Hasse Ferreira, Stephen Hughes, Karin Jöns, Jan Jerzy Kułakowski, Jean Lambert, Raymond Langendries, Bernard Lehideux, Elizabeth Lynne, Thomas Mann, Ana Mato Adrover, Maria Matsouka, Marie Panayotopoulos-Cassiotou, Pier Antonio Panzeri, Jacek Protasiewicz, José Albino Silva Peneda, Kathy Sinnott, Jean Spautz, Gabriele Stauner, Anne Van Lancker

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(in/innen)

Edit Bauer, Mihael Brejc, Françoise Castex, Richard Howitt, Sepp Kusstatscher, Roberto Musacchio

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

André Brie, Jaromír Kohlíček

Datum der Einreichung

15.3.2007

Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar)

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