BERICHT über die Eindämmung des Verlusts der biologischen Vielfalt bis zum Jahr 2010

28.3.2007 - (2006/2233(INI))

Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit
Berichterstatter: Adamos Adamou

Verfahren : 2006/2233(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0089/2007
Eingereichte Texte :
A6-0089/2007
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zur Eindämmung des Verlusts der biologischen Vielfalt bis zum Jahr 2010

(2006/2233(INI))

Das Europäische Parlament,

–    in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Eindämmung des Verlusts der biologischen Vielfalt bis zum Jahr 2010 und darüber hinaus: Erhalt der Ökosystemleistungen zum Wohl der Menschen“ (KOM(2006)0216),

–    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Oktober 1998 zu der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über eine Gemeinschaftsstrategie zur Erhaltung der Artenvielfalt[1],

–    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. März 2002 zu der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament zu den Aktionsplänen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt für die Gebiete Erhaltung der natürlichen Ressourcen, Landwirtschaft, Fischerei sowie Entwicklung und wirtschaftliche Zusammenarbeit[2],

–    unter Hinweis auf seine Stellungnahme vom 25. Juni 1993 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Übereinkommens über die Artenvielfalt[3],

–    in Kenntnis der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie)[4] und unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Januar 2001 zur Durchführung der Richtlinie 92/43/EWG über natürliche Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Habitat-Richtlinie)[5],

–    unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 31. Mai 2001 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das Sechste Umweltaktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft (2001-2010)[6],

–    in Kenntnis der Überprüfung der EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung – Die neue Strategie[7],

–    unter Hinweis auf das Ergebnis der achten Konferenz der Vertragsstaaten des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (COP 8) und die dritte Konferenz der Vertragsstaaten des Protokolls von Cartagena über die biologische Sicherheit (MOP 3),

–    gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

–    in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung und des Fischereiausschusses (A6‑0089/2007),

A.  in der Erwägung, dass die Artenvielfalt mit besorgniserregender Geschwindigkeit abnimmt, die sich vermutlich noch beschleunigen wird, weil Abhilfemaßnahmen auf breiter Front ausbleiben,

B.   in der Erwägung, dass es bislang nur wenige angemessene Indikatoren gibt, mit denen sich effektiv ermessen lässt, inwieweit den Erfordernissen im Hinblick auf die biologische Vielfalt bei der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen Rechnung getragen wird, wobei einer der wichtigsten der Index der am häufigsten vorkommenden Feldvögel ist,

C.  in der Erwägung, dass die biologische Vielfalt von entscheidender Bedeutung für das Leben und den Lebensunterhalt, die soziale Entwicklung, das Wohl der Menschheit und auch für die Erreichung der Millenniumsentwicklungsziele 2015 ist,

D.  in der Erwägung, dass laut der Weltökosystemstudie „Millennium Ecosystem Assessment“ der Vereinten Nationen von 2005 zwei Drittel aller Ökosysteme seit Beginn der 60er Jahre einen Verlust der Artenvielfalt erleben,

E.   in der Erwägung, dass hauptsächlich der Klimawandel, die Umweltverschmutzung, intensive landwirtschaftliche Produktionsmethoden sowie eine falsche Bewirtschaftung der Waldbestände und der Wasserressourcen für den Verlust an biologischer Vielfalt verantwortlich sind;

F.   in der Erwägung, dass die Landwirtschaft als Nutzerin der biologischen Vielfalt eine wesentliche Rolle bei der Verwaltung und Erhaltung eben dieser biologischen Vielfalt spielen muss, und dass die gemeinsame Agrarpolitik künftig nachhaltige Produktionsmodelle fördern muss, die wirtschaftlich lebensfähig sind, aber auch auf die Umwelt und die Verbesserung und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt bei einer größtmöglichen Zahl von Arten, Tieren, Pflanzen und Mikroorganismen vorteilhaft wirken können;

G.  in der Erwägung, dass intensivierte und koordinierte Bemühungen notwendig sind, wenn der Verlust der Artenvielfalt bis spätestens 2010 eingedämmt werden soll,

1.   begrüßt die Mitteilung der Kommission wegen ihres konzeptuellen Ansatzes, ihrer vorrangigen Zielsetzungen für den Zeitraum 2007-2008 und der wesentlichen Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele und sieht darin einen guten Ausgangspunkt für eine Realisierung der Zielsetzungen für 2010 im Hinblick auf den Erhalt der biologischen Vielfalt; begrüßt, dass dabei die Betonung auf eine Stärkung der Durchführung vorhandener Politiken und existierender Maßnahmen gelegt wird;

2.   betont den Wert der biologischen Vielfalt an sich und weist darauf hin, dass sie vor einem weiteren Verlust infolge menschlicher Beeinflussung und Beeinträchtigung geschützt werden muss, beispielsweise vor Raubbau, Klimawandel und Zerstörung von Lebensräumen;

3.   verleiht seiner großen Sorge über den anhaltenden Verlust der biologischen Vielfalt und den Rückgang der damit verbundenen Ökosystemleistungen Ausdruck;

4.   stellt fest, dass gesunde Ökosysteme für den Wohlstand und das Wohl der Menschen in der EU und weltweit von entscheidender Bedeutung sind;

5.   betont, dass der Klimawandel und der Verlust der biologischen Vielfalt eng zusammenhängen und den gleichen Stellenwert haben;

6.   bekräftigt, dass den Verpflichtungen, die vom Europäischen Rat von Göteborg im Jahr 2001, in der Strategie für eine nachhaltige Entwicklung und im Sechsten Umweltaktionsprogramm eingegangen wurden, nämlich dem Verlust der biologischen Vielfalt in der EU bis zum Jahr 2010 Einhalt zu gebieten, unbedingt Taten folgen müssen; hält intensivierte und koordinierte Bemühungen zur Eindämmung dieser Tendenz für unbedingt notwendig, vor allem, wenn man bedenkt, wie wenig Zeit bleibt, um den Zusagen nachzukommen, die bis zum Jahr 2010 in die Tat umgesetzt sein sollen; befürwortet den in der Mitteilung der Kommission gewählten integrativen Ansatz, dem zufolge die Eindämmung des Verlusts der biologischen Vielfalt in alle einschlägigen EU-Politikbereiche einzubeziehen ist;

7.   erkennt an, dass dem erst vor kurzem aufgekommenen Konzept der „Ökosystemleistungen“, das in der Mitteilung der Kommission als Instrument zur Erfassung des wirtschaftlichen Werts der biologischen Vielfalt in anderen Politikbereichen propagiert wird, unter Umständen ganz entscheidende Bedeutung zukommen könnte, und regt an, als grundlegendes Ziel aller horizontalen und sektoralen Maßnahmen der EU festzuschreiben, dass die Ökosystemleistungen erhalten werden; warnt jedoch davor, den Wert der biologischen Vielfalt auf die Vorteile zu reduzieren, die den Menschen dadurch entstehen können, oder den Verlust der biologischen Vielfalt lediglich als wirtschaftliches Problem zu betrachten;

8.   begrüßt den Aktionsplan der EU bis zum Jahr 2010 und darüber hinaus und hält diesen nicht nur für ein Instrument von lebenswichtiger Bedeutung und für die letzte Gelegenheit, die Akteure auf der Ebene der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten für Schlüsselaktionen zusammenzubringen, um die für 2010 gemachten Zusagen einzuhalten, sondern drängt die Kommission angesichts der Tatsache, dass die Zeit für die Umsetzung schon knapp bemessen ist, dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Strukturen für die unverzügliche und wirksame Umsetzung auf der Ebene der EU und der Mitgliedstaaten vorhanden sind;

9.   räumt ein, dass der Aktionsplan nicht ausreicht, um auf lange Sicht die biologische Vielfalt und Ökosystemleistungen zu erhalten; unterstützt alle Vorschläge, in der EU eine Debatte über eine längerfristige Vision als Rahmen für eine längerfristige Politik anzustoßen; fordert die Kommission auf, ein Verfahren für die Entwicklung einer langfristigen EU-Vision für die biologische Vielfalt als Rahmen für die Weiterentwicklung ihrer Politik einzuleiten;

10. fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, praktische Maßnahmen zu prüfen und vorzuschlagen, mit denen die Kosten des Verlusts der biologischen Vielfalt infolge von Tätigkeiten, die erhebliche schädliche Auswirkungen auf die biologische Vielfalt haben, internalisiert werden können;

11. ist der Auffassung, dass die gesamte Gesellschaft der Europäischen Union, einschließlich der Unternehmen und des Bildungswesens, aktiv in die Bemühungen um den Schutz der biologischen Vielfalt einbezogen werden muss;

POLITIKBEREICH 1 - BIOLOGISCHE VIELFALT UND DIE EU

Wichtigste Lebensräume und Arten (Ziel 1)

12. betont, dass die Vogelschutz- und die Habitat-Richtlinie in ganz erheblichem Maße zum Schutz der Artenvielfalt in der EU beitragen, hält es für wichtig, dass das Netz Natura 2000 zu Land und zu Wasser vervollständigt, effizient gemanagt und finanziell angemessen ausgestattet und bei der Raumplanung berücksichtigt wird und die Kohärenz und Belastbarkeit des Netzes gestärkt und gleichzeitig ein stärkerer räumlicher Zusammenhang zwischen den zum Netz gehörenden Gebieten hergestellt wird, vor allem im Lichte des Klimawandels;

13. betont, dass Gebiete in den überseeischen Ländern und Gebieten, die zum Hoheitsgebiet von EU-Mitgliedstaaten gehören, unbedingt in das Natura-2000-Netz aufgenommen werden müssen;

14. hält zusätzliche Maßnahmen, die sich auf bedrohte Arten konzentrieren, für überaus wichtig, und ist durchaus der Ansicht, dass die artenspezifischen Aktionspläne hierzu stärker herangezogen werden sollten; betont, dass der aufgrund der Richtlinie zu bewahrende Erhaltungszustand der Lebensräume und Arten in regelmäßigen Zeitabständen auf einer wissenschaftlichen Grundlage überprüft werden sollte;

15. weist auf die Notwendigkeit hin, Maßarbeit im Hinblick auf die Förderung der biologischen Vielfalt in den neuen Mitgliedstaaten zu leisten, sowie auf die gegenseitige Abhängigkeit von Ökosystemleistungen, wie der Landschaftspflege und wirtschaftlichen Tätigkeiten wie dem Tourismus;

16. stellt fest, dass die Förderung selektiver Fangmethoden Vorrang bekommen muss, da diese durch Verringerung der Beifänge zur Nachhaltigkeit des Fischfangs und zur Erhaltung der biologischen Vielfalt beitragen;

17. unterstreicht die Bedeutung der großen Artenvielfalt in den Regionen in äußerster Randlage und fordert, dass Maßnahmen zu ihrer Erhaltung und nachhaltigen Nutzung getroffen werden, z. B. im Rahmen von Naturschutz-Richtlinien;

18. räumt ein, dass der Fang lebender Wildtiere und der Handel mit ihnen zwar weiterhin eine Bedrohung der biologischen Vielfalt darstellen, es in Europa jedoch eine Reihe von zoologischen Einrichtungen und anderen Organisationen gibt, die durch Zuchtprogramme und Erhaltungsmaßnahmen vor Ort beweisen, dass sie im Hinblick auf das Überleben einiger gefährdeter Arten eine wichtige Rolle spielen können;

19. begrüßt die Absicht der Kommission, eine gemeinsame Meerespolitik auf den Weg zu bringen, die sich auf ein gesamtheitliches Konzept für die Ozeane stützt, und weist darauf hin, dass die Umwelt in den Ozeanen erhalten werden muss als Gewährleistung für die wirtschaftliche Entwicklung von Sektoren wie dem Fischereisektor, dem Fremdenverkehrssektor und anderen;

Weiträumige Land- und Meeresumwelt (Ziele 2 und 3)

20. hält die Raumplanung und den Raubbau an wildlebenden Arten (durch Bejagen und Befischen) für wesentliche Faktoren, die sich nachteilig auf die biologische Vielfalt und die Ökosystemleistungen auswirken; hebt besonders hervor, dass land- und forstwirtschaftliche Flächen von hohem ökologischen Wert gefährdet sind, nicht nur durch eine Intensivierung der Landwirtschaft, sondern auch durch die Aufgabe der land- bzw. forstwirtschaftlichen Tätigkeit; hält auch die Fischbestände, die nicht befischten Arten und die Meeresumwelt durch ökologisch nicht nachhaltige Fangmethoden für stark gefährdet, u. a. durch illegalen Fischfang und Fischerei, die mit zerstörerischen und nicht selektiven Methoden betrieben wird;

21. weist darauf hin, dass der Erhalt der Vielfalt der europäischen Kulturlandschaften von größter Bedeutung ist, und zwar nicht nur für die Aufrechterhaltung der Dienste einer nachhaltigen Landwirtschaft, sondern auch für den Erhalt des Genflusses zwischen Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen;

22. betont, dass es wichtig ist, die überarbeitete Gemeinsame Fischereipolitik umzusetzen, da sie für nachhaltige Entwicklung der Fischereiressourcen sorgt und der Überfischung entgegenwirkt, die eine Bedrohung des Lebens im Meer darstellt;

23. fordert die Kommission auf, ein besonderes Aktionsprogramm zu konzipieren, um illegale, nicht gemeldete und ungeregelte Fischerei zu bekämpfen, die eine wesentliche Bedrohung der Erholung der Fischbestände darstellt;

24. begrüßt den von der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten unterbreiteten Vorschlag, die Meeres- und Flussökosysteme in das Netz geschützter Gebiete Natura2000 aufzunehmen, und fordert, dass auch der Festlegung von Gebieten für die Reproduktion von Fischbeständen Beachtung beigemessen wird;

25. fordert die Kommission auf, das Netz Natura 2000 weiter zu konsolidieren, indem es auf die 10 neuen Mitgliedstaaten sowie Bulgarien und Rumänien ausgeweitet wird, da mit dem Beitritt der beiden letztgenannten Länder zur EU das Schwarze Meer Teil der Gemeinschaftsgewässer wird;

26. fordert die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, alle Möglichkeiten im Rahmen der GAP und der GFP zu nutzen, um die Zielsetzungen für den großräumigen Erhalt der Artenvielfalt zu Lande und zu Wasser (d. h. außerhalb der Natura 2000-Gebiete) zu unterstützen; fordert, dass Überlegungen über die Artenvielfalt und Ökosystemleistungen stärker in die GAP und die GFP einbezogen werden und dass die diesbezüglichen Möglichkeiten insbesondere bei der Überprüfung des Haushaltsplan 2008-2009 ermittelt werden;

27. bekundet seine Besorgnis über die Auswirkungen auf die Artenvielfalt, die sich durch die Einschleppung ökosystemfremder Arten und das sehr gut mögliche Eindringen genetisch veränderter Fische in das Meeresökosystem ergeben können, und fordert die Kommission auf, diese Gefahren weiter zu untersuchen;

28. fordert die Kommission auf, Studien über die Zucht weiterer Arten in Gefangenschaft, insbesondere von solchen, die von Überfischung bedroht sind, zu fördern und zu unterstützen, damit auf diese Weise die Marktnachfrage befriedigt werden kann, deren Befriedigung möglicherweise durch die Verringerung der Fänge bedroht ist;

29. ist beunruhigt über den Verlust der Vielfalt bei Nutzvieh und Kulturpflanzen; fordert deshalb die sofortige Umsetzung der Richtlinie 98/95/EG des Rates, die die Rechtsgrundlage dafür darstellt, dass im Rahmen der Rechtsvorschriften über den Verkehr mit Saatgut Sorten, welche von genetischer Erosion bedroht sind, erhalten und vor Ort und in landwirtschaftlichen Betrieben genutzt werden dürfen;

30. weist darauf hin, dass die GAP und die damit zusammenhängende Entwicklungsdynamik der Spezialisierung und Intensivierung einerseits und der Marginalisierung und Verwahrlosung bestimmter Böden andererseits in den vergangenen Jahrzehnten zu einem beträchtlichen Verlust an biologischer Vielfalt beigetragen haben;

31. weist auf den großen Artenreichtum und die große genetische Vielfalt landwirtschaftlicher Pflanzen und Tiere hin und tritt für eine Erhaltung und Stärkung dieser Vielfalt ein;

32. fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Bewirtschaftungspläne und die Pläne zur Wiederauffüllung der Bestände bei einigen Fischarten zu überprüfen, da diese in vielen Fällen im Hinblick auf die korrekte Überwachung und Kontrolle dieser Bestände unangemessen sind; fordert die Kommission auf, spezifischere Maßnahmen zu ergreifen, die mit den Fanggeräten und Fangmethoden, die in den betreffenden biogeographischen Gebieten verwendet werden, vereinbar sind;

33. betont, wie wichtig die rechtzeitige und effektive Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ist, um einen ‚guten ökologischen Zustand’ der Binnengewässer zu erreichen und die Empfehlungen für ein integriertes Management der Küstenzonen einzuhalten; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die wirtschaftlichen Instrumente gemäß Artikel 5 und Artikel 9 der Wasserrahmenrichtlinie zu nutzen, um Anreize für den sorgsamen Umgang mit dieser knappen Ressource zu bieten und eine solide finanzielle Grundlage für die Umsetzung der Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete zu schaffen; hält es für überaus wichtig, dass eine ehrgeizige Rahmenrichtlinie für die Meeresumwelt angenommen wird, dank der auch für die Meeresumwelt ein ‚guter ökologischer Zustand’ erreicht werden soll; hält es für überaus wichtig, dass die Erhaltung der Artenvielfalt und der Ökosystemleistungen in der geplanten Meeresstrategie als wichtigstes übergeordnetes Ziel genannt wird;

34. fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Einhaltung der Gemeinschaftsrechtsvorschriften im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Umweltverschmutzung und der Schädigung der Meeresökosysteme genauer zu kontrollieren;

35. räumt ein, dass die Ökosysteme der EU in ungeheurem Umfang durch Schadstoffe geschädigt werden, vor allem durch diffuse zur Versauerung führende und eutrophierend wirkende Schadstoffe, aber auch durch Ammoniak landwirtschaftlichen Ursprungs; hält es für dringend erforderlich, diesen Schadstoffdruck zu verringern, vor allem in Natura-2000-Gebieten bzw. in anderen Gebieten von hohem ökologischen Wert und deren Umgebung; hält die bevorstehende Überprüfung der Richtlinie über nationale Emissionshöchstwerte sowie die rechtzeitige Umsetzung der Strategie für die Luftqualität für ausgezeichnete Gelegenheiten, sich mit diesen Themenbereichen auseinanderzusetzen;

36. ist der Ansicht, dass bestimmte Pestizide, Flammschutzmittel und andere persistente, bioakkumulative und toxische Chemikalien eine Gefahr für unsere Ökosysteme sind; hält in diesem Zusammenhang die wirksame Umsetzung (Streichung) von REACH für höchst relevant; hält es für notwendig, die Bioakkumulation solcher Schadstoffe in Raubtieren am oberen Ende der Nahrungskette auf dem Lande, in Binnengewässern und im Meer zu beobachten; hält es für notwendig, den Gefahren bei der Verwendung von Pestiziden besondere Aufmerksamkeit zu widmen, da sie ja als Produkte toxischer Wirkung konzipiert sind und in der Umwelt zum Einsatz kommen; weist darauf hin, dass die neuen gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften über Pestizide – Vorschlag für eine Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (KOM(2006)0388 - 2006/0136(COD)), Vorschlag für eine Rahmenrichtlinie über die nachhaltige Nutzung von Pestiziden (KOM(2006)0372 - 2006/0132(COD)), Thematische Strategie zur nachhaltigen Nutzung von Pestiziden (KOM(2006)0373 - 2007/2006(INI)) – sicherstellen sollten, dass der Verlust der biologischen Vielfalt in Europa sich nicht aufgrund der Verwendung von Pestiziden beschleunigt;

37. weist darauf hin, dass es äußerst wichtig ist, die geschützten Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben zu fördern, um die regionalen Besonderheiten, die gesamte damit verbundene ländliche Kultur sowie die traditionellen Landbaupraktiken zu schützen, welche den Erhalt der landwirtschaftlichen Anbauformen und der Kulturlandschaften, die zahlreichen wild lebenden Arten als Lebensraum dienen, gewährleisten;

38. weist darauf hin, dass 1992 ein Ansatz zur Integrierung des Schutzes der biologischen Vielfalt in der GAP gemacht wurde und dann mit der Reform von 2003 Maßnahmen wie die Einhaltung bestimmter Grundanforderungen (cross compliance), die Betriebsprämienregelung (Entkopplung) und die ländliche Entwicklung eingeführt wurden, die sich vorteilhaft auf die Erhaltung der biologischen Vielfalt auswirken;

39. schlägt vor, die biologische Vielfalt zu einem der Leitgrundsätze für den für 2008 vorgesehenen „Gesundheits-Check“ der GAP zu machen, und betrachtet es als eine Notwendigkeit, den „Gesundheits-Check“ im Jahr 2008 dazu zu nutzen, die Effizienz der verschiedenen Maßnahmen zugunsten der biologischen Vielfalt, speziell der Maßnahmen im Bereich des forstwirtschaftlichen Sektors, zu evaluieren und Mängel in diesem Bereich angemessen anzugehen;

40. richtet die Aufmerksamkeit auf die neue Verordnung betreffend die Entwicklung des ländlichen Raums (Programmplanungszeitraum 2007-2013), die unter anderem die Finanzierung von Natura 2000, Agrarumweltmaßnahmen und ferner Maßnahmen zur Erhaltung genetischer Ressourcen in der Landwirtschaft und zur Unterstützung einer nachhaltigen Forstwirtschaft umfasst und die Zahlungen für natürlich benachteiligte Gebiete beibehält;

41. tritt für die Förderung von (örtlichen/regionalen) Kooperationsverbänden von Landbesitzern und -nutzern, Naturschutzorganisationen, staatlichen Stellen und wissenschaftlichen Einrichtungen ein, die von unten her zusammen im Hinblick auf die biologische Vielfalt nach ortspezifischen Problemlösungen suchen können;

42. fordert, dass Erzeugung und Nutzung von Biomasse zur Energieerzeugung und Gewinnung von Treibstoff als Chance begriffen werden, die Artenvielfalt in der Landwirtschaft zu erhöhen; ist der Meinung, dass sich dies auch in der Forschungsförderung durch das siebte Forschungsrahmenprogramm widerspiegeln sollte und der Anbau von Biomasse weder innerhalb noch außerhalb der Europäischen Union zu einem Verlust an biologischer Vielfalt führen darf;

Regionalpolitik und territoriale Entwicklung (Ziel 4)

43. räumt ein, dass die Ökosysteme infolge der Ausweitung von Infrastrukturen, Industrieanlagen und Siedlungsbau mehr und mehr zersplittert werden; behauptet, dass Schäden an den Ökosystemen durch sorgfältige Planung erheblich verringert und sogar Möglichkeiten gefunden werden können, wie die Ökosysteme besser geschützt werden können; fordert die Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass Projekte, die aus dem Kohäsionsfonds bzw. den Strukturfonds finanziert werden, die biologische Vielfalt und die Ökosystemleistungen nicht beeinträchtigen, sondern der biologischen Vielfalt optimal zugute kommen; fordert die Mitgliedstaaten auf, der Erhaltung und Erholung der biologischen Vielfalt und der Ökosystemleistungen bei der Raumplanung auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene Priorität einzuräumen und sicherzustellen, dass die biologische Vielfalt bei strategischen Umweltprüfungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen angemessen berücksichtigt wird;

Invasive gebietsfremde Arten und gebietsfremdes Erbgut (Ziel 5)

44. ist der Auffassung, dass invasive gebietsfremde Arten eine erhebliche Bedrohung der biologischen Vielfalt darstellen und dass die Ausbreitung von invasiven gebietsfremden Arten aufgrund der zunehmenden Mobilität der Menschen und des zunehmenden Warentransports zunimmt; dringt darauf, dass die Gemeinschaft dieses Problem umfassend in den Griff bekommt, einschließlich eines Frühwarnsystems, und die Lücken im Rechtsrahmen schließt, einschließlich der Entwicklung einer EU-Strategie zur Abwehr invasiver gebietsfremder Arten;

45. unterstreicht, dass die immunologische Kontrazeption eine entscheidende Rolle bei der Kontrolle gebietsfremder invasiver Säugetierarten spielen könnte, und stellt fest, dass in diesem Bereich derzeit wichtige Forschungsarbeiten durchgeführt werden; drängt die Kommission, Finanzmittel für die Erforschung der immunologischen Kontrazeption auf europäischer Ebene bereitzustellen und einen Aufruf zur Vorlage von Projektvorschlägen zu veröffentlichen; stellt fest, dass das Programm LIFE+ bereits einen Rahmen bietet, der besser genutzt werden könnte, wenn es darum geht, die Bekämpfung invasiver gebietsfremder Arten gezielter zu betreiben;

46. fordert die Kommission auf, Vorschläge für eine Beschränkung der Einfuhr gebietsfremder Arten in die Europäische Union auszuarbeiten und die Einhaltung des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (CITES) zu überwachen;

47. verweist auf die mitunter katastrophale Auswirkung exotischer Organismen im Meeresökosystem; verlangt zügige Maßnahmen, durch die die Übertragung von Organismen über das Schiffsballastwasser unterbunden wird, und fordert die Mitgliedstaaten auf, das Internationale Übereinkommen über die Kontrolle und das Management von Schiffsballastwasser und Sedimenten im Rahmen der IMO umzusetzen;

48. fordert die Kommission auf, wirksame Kontrollen des Ablassens von Ballastwasser innerhalb der Gewässer der Europäischen Union einzuführen;

49. hält es für überaus wichtig, dass der Rechtsrahmen der EU für gentechnisch veränderte Organismen umfassend umgesetzt wird; weist nachdrücklich darauf hin, dass die industrielle Produktion von gentechnisch veränderten Kulturpflanzen eine Gefahr für die biologische Vielfalt darstellen könnte, und fordert die Kommission auf, die Auswirkungen auf die europäischen Ökosysteme zu bewerten;

50. bekundet seine Besorgnis über die Möglichkeit, dass genetisch veränderte Fische in die Meeresökosysteme gelangen, wodurch es wahrscheinlich wird, dass diese sich mit dort heimischen Fischbeständen kreuzen, was zur Beeinträchtigung der biologischen Vielfalt dieser Ökosysteme führen kann; fordert die Kommission auf zu verbieten, dass genetisch veränderte Fische, die für die Nahrungsmittelkette in der Europäischen Union bestimmt sind, in die Europäische Union gelangen;

51. begrüßt die von der Kommission bekundete Absicht, besondere Rechtsvorschriften für die ökologische Zertifizierung von Fisch zu schaffen, und fordert die Kommission auf, so rasch wie möglich einen entsprechenden Legislativvorschlag zu unterbreiten;

POLITIKBEREICH 2 - DIE EU UND DIE WELTWEITE BIOLOGISCHE VIELFALT

Internationaler ordnungspolitischer Rahmen (Ziel 6)

52. unterstützt nachdrücklich die wirksame Umsetzung des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) und dringt darauf, dass die EU in diesem Bereich die Führung übernimmt; hält es für sehr wichtig, dass die Arbeitsprogramme des CBD umgesetzt werden, auch diejenigen, die sich auf geschützte Gebiete beziehen; hält es für notwendig, die Arbeiten an einer internationalen Regelung über den Zugang zu genetischen Ressourcen und Vorteilsausgleich abzuschließen, und regt an, dass Drittstaaten, die Beihilfen der EU erhalten, die Maßnahmen der EU im Bereich der biologischen Vielfalt respektieren sollten;

53. hält die biologische Vielfalt in den internationalen Gewässern für gefährdet; dringt darauf, dass ein Abkommen über den Schutz der biologischen Vielfalt in den Meeren im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen eingeführt wird; fordert mit Nachdruck, dass die EU ihre Führungsposition in diesem Bereich behält;

54. hält die Förderung von zwischen der Europäischen Union und Drittländern abgestimmten Vereinbarungen und Aktionsplänen mit dem Ziel der Erhaltung der gemeinsamen Meeresgebiete für ganz wichtig;

55. hebt hervor, dass die Tiefsee-Grundschleppnetzfischerei und andere nicht nachhaltige Fischereipraktiken die biologische Vielfalt gefährden; nimmt den diesbezüglichen Beschluss zur Kenntnis, den die Vollversammlung der Vereinten Nationen kürzlich gefasst hat; fordert die Kommission eindringlich auf, sobald wie möglich Gesetzesvorschläge für die Schleppnetzfischerei auf dem Hochsee-Meeresboden vorzulegen; fordert die Kommission eindringlich auf, mit den Vereinten Nationen und gegebenenfalls den maßgeblichen regionalen Fischereiorganisationen zusammenzuarbeiten, um Maßnahmen zur Regelung der gesamten Fischerei auf hoher See, einschließlich der Schleppnetzfischerei, anzunehmen und umzusetzen; fordert die Kommission ferner mit Nachdruck auf, darauf hinzuarbeiten, dass wichtige Tiefsee-Habitate in internationalen Gewässern unbedingt vor zerstörerischen Fischereipraktiken einschließlich der Grundschleppnetzfischerei geschützt werden;

56. schließt sich uneingeschränkt den Schlussfolgerungen der Konferenz von Paris vom 19. bis 21. September 2006 über die biologische Vielfalt in der Entwicklungszusammenarbeit der EU (der so genannten „Botschaft von Paris“) an; fordert die Kommission und die betreffenden Mitgliedstaaten eindringlich auf, in den überseeischen Ländern und Gebieten der EU adäquate Mittel für Fragen der Umwelt und der biologischen Vielfalt bereitzustellen und den lokalen Körperschaften und NGO in Abstimmung mit den lokalen Behörden besseren Zugang zu den europäischen Programmen zu gewähren;

57. bedauert die begrenzte Aufmerksamkeit für Aspekte der biologischen Vielfalt in bilateralen und multilateralen Handelsübereinkommen; tritt ein für die Integrierung der Dimension der biologischen Vielfalt in den Bereich des internationalen Handels und in die weltweiten Bemühungen, den Trend zu nicht nachhaltigen Produktions- und Verbrauchsmustern umzukehren; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten deshalb auf, der Berücksichtigung nicht handelsbezogener Anliegen im Rahmen der laufenden WTO-Verhandlungen oberste Priorität einzuräumen;

Außenhilfe der EU (Ziel 7)

58. schließt sich der energischen Forderung im Bericht des Rechnungshofes nach Einbeziehung der Umwelt in die Entwicklungszusammenarbeit und den Schlussfolgerungen der Überprüfung der EU-Politik im Bereich der biologischen Vielfalt (2004) in Bezug auf die unzureichende Umsetzung des Aktionplans für die biologische Vielfalt in der Wirtschafts- und Entwicklungszusammenarbeit an; begrüßt die Forderung im Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik nach einer stärkeren Zweckbindung der Mittel für die biologische Vielfalt und einer stärkeren Einbindung der biologischen Vielfalt als Querschnittsaufgabe in die Entwicklungszusammenarbeit;

59. weist darauf hin, dass die Mittel für die biologische Vielfalt in den Programmen der Außenhilfe der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten trotz dieser Bestrebungen nur in sehr geringem Umfang zweckgebunden sind; begrüßt die Tatsache, dass die Globale Umweltfazilität erst kürzlich zum vierten Mal aufgestockt wurde, bedauert, dass dies jedoch leider faktisch keine Aufstockung der Mittel für die biologische Vielfalt bedeutet; hält es für ausschlaggebend, dass in Drittländern Mittel – zumindest in beschränktem Umfang – für Prioritäten der biologischen Vielfalt zweckgebunden werden;

60. unterstreicht, wie wichtig eine wirksame vollständige Einbeziehung der Belange der biologischen Vielfalt in die Programme der Außenhilfe (einschließlich der Maßnahmen zur Haushaltstützung) der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten ist, um sicherzustellen, dass sie die biologische Vielfalt und die Ökosystemleistungen in keiner Weise beeinträchtigen; betont, dass es für den Aufbau von Kapazitäten in den Empfängerländern von Belang ist, dass die biologische Vielfalt in die nationalen Entwicklungsstrategien (auch in die Strategien zur Bekämpfung der Armut) einbezogen wird;

61. befürchtet, dass allen politischen Bestrebungen zum Trotz in Wirklichkeit die große Gefahr besteht, dass die Erfordernisse der biologischen Vielfalt wohl auch in der neuen Generation der Länder- und Regionalstrategiepapiere nicht beachtet werden und kaum davon auszugehen ist, dass sich die Kommission in den Empfängerländern viel stärker für diese Belange einsetzen wird;

Handel (Ziel 8)

62. gelangt zu der Erkenntnis, dass der EU-Handel in Drittländern seine „ökologischen Spuren“ hinterlässt, was die biologische Vielfalt und die Ökosystemleistungen betrifft; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten eindringlich auf, festzustellen, wie sehr sich der Handel auf die biologische Vielfalt und die Ökosystemleistungen auswirkt, vor allem durch eine Bewertung der Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit; hält es für dringend geboten, Maßnahmen zur Verringerung der ökologischen Auswirkungen der Globalisierung im Zusammenhang mit den multilateralen, regionalen und bilateralen Freihandelsübereinkommen durchzuführen; betont, dass gemeinschaftliche Maßnahmen nicht zu einem Verlust der biologischen Vielfalt in Drittstaaten führen sollten;

63. bringt seine Sorge darüber zum Ausdruck, dass die EU Waren wie Holz, Palmöl und Sojabohnen einführt, die der Entwaldung in den Tropen Vorschub leisten; äußert die Befürchtung, dass der Druck auf tropische Wälder durch die Kampagne für Biokraftstoffe, die ja erst angelaufen ist, noch verschärft werden könnte; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, unbedingt Maßnahmen zu ergreifen, mit denen die negativen Auswirkungen dieses Handels auf tropische Wälder unterbunden oder auf ein Minimum reduziert werden können, u. a. durch bilaterale Abkommen im Rahmen des Programms „Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor“ (FLEGT); fordert die Kommission mit Nachdruck auf, möglichst bald zu analysieren, welche Möglichkeiten es gibt, mit weiteren Vorschriften die Importe illegal geschlagenen Bauholzes einzuschränken;

64. fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Bemühungen zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Arten, die vom Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) als gefährdet eingestuft sind, zu verstärken, und fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, ihre Maßnahmen und Reaktionen zur Durchsetzung der Verbote des CITES-Übereinkommens in stärkerem Maße zu koordinieren;

65. äußert die Sorge, dass der Druck auf die Fischbestände, die Nichtzielarten und die Lebensräume für Meereslebewesen in den Gewässern von Drittländern in der Vergangenheit durch die Partnerschaftsabkommen im Fischereisektor zugenommen hat; hält es für eine Frage von ausschlaggebender Bedeutung, dass die Fischbestände im Rahmen der partnerschaftlichen Fischereiabkommen auf einem Niveau gehalten werden, bei dem Nachhaltigkeit bei einer höchstmöglichen Dauerfangmenge sichergestellt wird und die Auswirkungen auf nicht befischte Arten und die Lebensräume von Meeresbewohnern auf ein Minimum reduziert werden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die Fangflotten der EU im Einklang mit diesen Abkommen Fischfang betreiben;

POLITIKBEREICH 3 - BIOLOGISCHE VIELFALT UND KLIMAWANDEL

Klimawandel (Ziel 9)

66. pflichtet der Auffassung bei, dass bereits ein nicht mehr rückgängig zu machender Klimawandel eingesetzt hat, der erhebliche Auswirkungen auf die Ökosysteme in der EU und weltweit haben wird; unterstreicht, dass die Auswirkungen des Klimawandels auf die menschlichen Gesellschaften und die Volkswirtschaften vielfach durch Veränderungen der Ökosysteme spürbar werden; gibt zu bedenken, dass bereits zu beobachten ist, dass die Ökosysteme sich verändern und manche Arten heute schon von den Auswirkungen betroffen sind; hält daher einen Ökosystem-Ansatz bei der Anpassung an den Klimawandel für lebenswichtig, insbesondere bei Maßnahmen, die die Land-, Wasser- und Meeresnutzung betreffen; hält es außerdem für ganz wesentlich, dass die EU bei den internationalen Bemühungen um die Eindämmung der globalen Treibhausgasemissionen ihre bisherige Führungsposition behält;

67. ist der Meinung, dass Maßnahmen zur Abmilderung des Klimawandels, etwa der Ausbau erneuerbarer Energieträger, unbedingt unter dem Gesichtspunkt bewertet werden sollten, ob sie den potenziell negativen Auswirkungen auf die biologische Vielfalt gebührend Rechnung tragen, und dass derartige Auswirkungen unterbunden oder auf ein Minimum reduziert werden sollten – vor allem, wenn es um Windparks und Biokraftstoffe geht;

68. ist davon überzeugt, dass der Klimawandel starken zusätzlichen Druck auf die Ökosysteme der EU ausüben wird; hält es für geradezu überlebenswichtig, dass die geschützten Gebiete (vor allem die Natura-2000-Gebiete) zu einem weiträumigen, zusammenhängenden Netz verbunden werden und auch sonst dafür gesorgt wird, dass die Umwelt weiträumig intakt bleibt, um die Belastbarkeit der Ökosysteme angesichts des Klimawandels zu stärken; hält es daher für unbedingt notwendig, den „konventionellen” Druck auf die Ökosysteme (Zersplitterung, Raubbau, Verschmutzung, Invasion gebietsfremder Arten) zu verringern, zusätzliche maßgeschneiderte Mittel und Wege zu ersinnen, um Abhilfe für den durch den Klimawandel bedingten zusätzlichen Druck zu schaffen, sowie vordringlich zu beurteilen, welche Lebensräume und Arten durch den Klimawandel am stärksten bedroht sind;

POLITIKBEREICH 4: DIE WISSENSGRUNDLAGE

Wissen (Ziel 10)

69. hält es für eine ungeheure Herausforderung, überhaupt zu begreifen, was biologische Vielfalt eigentlich bedeutet; gibt zu bedenken, dass die Mittel, die für die Erforschung der biologischen Vielfalt zur Verfügung stehen, angesichts der entscheidenden Bedeutung dieser Frage für unseren Wohlstand und unser Wohlergehen bei Weitem nicht ausreichen; dringt darauf, dass der Finanzierung der Erforschung der biologischen Vielfalt in den Forschungsprogrammen der Gemeinschaft (RP7) und der Mitgliedstaaten höhere Priorität eingeräumt wird;

70. sieht ein, dass wirksamere Maßnahmen notwendig sind, damit anhand gesicherter Fakten über die biologische Vielfalt und die Ökosystemleistungen Einfluss auf die Politik genommen werden kann, nicht nur auf der Ebene der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten, sondern auch auf internationaler Bühne; schließt sich dem Vorschlag an, hierzu in der EU einen neuen Mechanismus für eine unabhängige und maßgebliche Beratung einzuführen, die den geltenden Bestimmungen gebührend Rechnung trägt; fordert die Kommission auf, die Auswirkungen der Energiegewinnung aus erneuerbaren Quellen auf die biologische Vielfalt sowie auf den Wandel der biologischen Vielfalt in Städten zu untersuchen und zu bewerten, einschließlich der positiven und negativen Folgen, die das Auftreten neuer Arten in Städten hat;

71. erklärt sich beunruhigt über den Rückgang bei zahlreichen Fischarten und darüber, dass die wissenschaftlichen Gutachten des ICES bei der Festlegung der jährlichen zulässigen Gesamtfangmenge nicht oder nur teilweise befolgt werden; räumt ein, dass wissenschaftliche Gutachten kein politisches Diktat sind, ist aber der Auffassung, dass gewichtige Gründe und gute Argumente vorliegen müssen, wenn ein wissenschaftliches Gutachten nicht beachtet wird; stellt fest, dass Kommission und Rat in diesem Fall zusätzlich belegen müssen, dass das höchste haltbare Ertragsniveau (Maximum Sustainable Yield – MSY) im Grundsatz in der EU durchaus eingehalten wird;

72. fordert die Kommission auf, Studien über die Meeresökosysteme zu finanzieren, vor allem in Gebieten mit reicher biologischer Vielfalt und intensiver Fangtätigkeit;

UNTERSTÜTZENDE MASSNAHMEN

Finanzierung

73. hat starke Bedenken angesichts der Tatsache, dass es bei der Unterstützung der Natura-2000 und anderer Aktionen für die Erhaltung der biologischen Vielfalt im Aktionsplan der EU bis zum Jahr 2010 und darüber hinaus finanzielle Engpässe gibt, die auf Beschlüsse im Zusammenhang mit der Finanziellen Vorausschau zurückgehen;

74. hält es für die Pflicht und Schuldigkeit der Mitgliedstaaten, alle sich bietenden Möglichkeiten im Rahmen der GAP, der GFP, des Kohäsions- und der Strukturfonds sowie des Programms Life+ und des Siebten Rahmenprogramms zu nutzen und auf nationaler Ebene Mittelzuweisungen vorzunehmen; fordert eindringlich, dass bei der Überprüfung des Haushaltsplan 2008-09 stärker auf den Finanzbedarf geachtet werden sollte und dass bei diese Gelegenheit auch beurteilt werden sollte, ob die Mittel, die die EU für die Finanzierung der biologischen Vielfalt, insbesondere für Natura 2000, bereitstellt, überhaupt ausreichend sind;

75. bedauert jedoch, dass der von ihm unterstützte Kommissionsvorschlag, im Finanzrahmen 2007-2013 20 Milliarden Euro mehr für die Politik zugunsten des ländlichen Raumes vorzusehen, vom Rat nicht übernommen wurde, und bedauert dies umso mehr, als diese Mittel speziell eine Ausweitung und Vertiefung der Maßnahmen zugunsten der biologischen Vielfalt hätten bewirken können;

76. bedauert es, dass sich die Mittelausstattung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) als keinesfalls ausreichend erwiesen hat, um die gewünschte Wirkung auf die von land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeiten abhängige Bewirtschaftung des Natura 2000-Netzes entfalten zu können, wobei vor allem die Verbesserung des Wissens und die Überwachung zu kurz kamen;

77. weist auf die Notwendigkeit hin, die lokalen Bevölkerungsgruppen finanziell zu entschädigen, die durch spezifische Maßnahmen zur Erhaltung der Meeresumwelt Einkommenseinbußen erleiden:

78. weist auf die Möglichkeiten hin, die gemäß der Richtlinie über Umwelthaftung im Hinblick auf die Anwendung des Verursacherprinzips bestehen, und fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, diese Möglichkeiten zur Finanzierung von Maßnahmen zu nutzen, die einen Beitrag zur Erreichung von Umweltzielen leisten, einschließlich der Ziele der Habitat- und der Vogelschutz-Richtlinie;

Stärkung der Entscheidungsfindung

79. begrüßt den Vorschlag für eine EU-weite Debatte darüber, welche längerfristige Perspektive für die biologische Vielfalt als politischer Rahmen für biologische Vielfalt und die Ökosystemleistungen dienen könnte; betont, dass diese Debatte ausdrücklich mit der Debatte über die Zukunft Europas verknüpft werden sollte; fordert mit Nachdruck, dass sich möglichst alle in diese Debatte einbringen sollten und dass sie insbesondere in den Regionen geführt wird; fordert nachdrücklich, dass europäische Werte, die sich auf die Natur (innerhalb der EU und weltweit) beziehen, explizit in der Erklärung der europäischen Werte genannt werden sollten, die angeregt wurde und die in der Zeit des deutschen Vorsitzes abgegeben werden soll;

80. stellt fest, dass die Folgenabschätzungen für die Maßnahmen der EU im Zusammenhang mit umweltpolitischen Initiativen von hoher Qualität sind; bedauert, dass die Umweltdimension bei derartigen Abschätzungen in anderen Bereichen häufig nur eine Nebenrolle spielt; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, alle neuen politischen Initiativen daraufhin zu sichten, ob sie erhebliche negative Auswirkungen auf die biologische Vielfalt haben könnten, und sicherzustellen, dass für den Fall, dass solche potenziellen Auswirkungen ermittelt werden, die Überlegungen zur biologischen Vielfalt und zu den Auswirkungen auf die Ökosystemleistungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung angemessene Berücksichtigung finden;

81. hält es für ungeheuer wichtig, dass sich die Aktionen der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten gegenseitig ergänzen; erkennt an, dass der Aktionsplan der EU bis zum Jahr 2010 und darüber hinaus als Instrument zur Verbesserung der Komplementarität von unschätzbarem Wert ist; fordert die Mitgliedstaaten daher eindringlich auf, ihre Aktionen mit denen im Aktionsplan abzustimmen; fordert die Mitgliedstaaten entschieden auf, diese Abstimmung auf die regionale und die lokale Ebene auszudehnen;

82. unterstreicht, dass die Habitat- und die Vogelschutz-Richtlinie umfassend und konsequent um- und durchgesetzt werden müssen; fordert mit Nachdruck, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten dieser Aufgabe ausreichende Mittel zuweisen und entsprechende Aufmerksamkeit widmen;

83. hält die Raumplanung in Bezug auf die biologische Vielfalt und die Ökosystemleistungen für enorm wichtig; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Ansätze und Methoden auf regionaler und auf lokaler Ebene zu stärken, um die biologische Vielfalt und die Ökosystemleistungen auf Dauer zu erhalten, u. a. durch die Anwendung von Natura 2000, die Planung von Maßnahmen zur Bewirtschaftung von Wassereinzugsgebieten und zur Entwicklung des ländlichen Raums, sowie auf See durch die Umsetzung des in der Richtlinie über die Meeresstrategie verankerten Ökosystem-Ansatzes, wobei all diese Maßnahmen sich gegenseitig ergänzen sollten;

84. fordert die Kommission auf, Druck auf diejenigen auszuüben, die für die Verzögerungen bei der Einrichtung der regionalen Beiräte für Fischerei verantwortlich sind, da diese für eine bessere Überwachung und Erhaltung der Meeresressourcen unerlässlich sind;

Partnerschaften

85. begrüßt den Ruf nach einem partnerschaftlichen Ausgleich zwischen den Interessen der biologischen Vielfalt und denen einflussreicher Akteure; hält es für wichtig, mit maßgeblichen Eigentümern und Nutzern von Boden-, Wasser- und Meeresressourcen Partnerschaften einzugehen; spricht sich besonders für Partnerschaften mit den Jägern, dem Fischereisektor, den Land- und Forstwirten sowie mit Unternehmenskreisen und dem Finanzsektor aus; misst der Rolle, die die Initiative „Countdown 2010“ in diesem Zusammenhang spielt, große Bedeutung bei;

Verbesserung des Kenntnisstands, Sensibilisierung und Partizipation der Öffentlichkeit

86. hält es für wichtig, dass die Öffentlichkeit mehr Verständnis für die Bedeutung der biologischen Vielfalt und der Ökosystemleistungen für den Wohlstand und das Wohlergehen der Menschheit entwickelt; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Programme und Kampagnen zur Aufklärung und Information der breiten Öffentlichkeit, zur Herbeiführung politischer Forderungen nach entsprechenden Maßnahmen und zur Stärkung der aktiven Mitwirkung der Öffentlichkeit an Maßnahmen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt erheblich zu stärken; unterstreicht, wie wichtig der Zugang zu Informationen und zur Justiz in diesem Zusammenhang ist;

87. weist darauf hin, dass viele Menschen sich von Landschaften und ihren kulturhistorischen Merkmalen ansprechen lassen und deren Schönheit zu würdigen wissen; bedauert, dass die in großem Maßstab betriebene Landwirtschaft die biologische Vielfalt und die Schönheit von Landschaften beeinträchtigt hat; vertritt die Auffassung, dass die Sanierung von Landschaften, etwa durch Wallhecken zwischen Weideflächen, großen Anklang finden und zur Wiederherstellung der biologischen Vielfalt beitragen wird;

88. stellt fest, dass Zoos und Aquarien in Europa jährlich über 100 Millionen Besucher zählen, und ist davon überzeugt, dass diese Einrichtungen eine wesentliche Rolle bei der Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Umweltbelange spielen können;

89. fordert die Kommission auf, Maßnahmen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Probleme im Zusammenhang mit der Erhaltung der Meeresressourcen und der damit zusammenhängenden Ökosysteme auf den Weg zu bringen;

ÜBERWACHUNG, BEWERTUNG UND ÜBERPRÜFUNG

90. hält es für wichtig, dass die Öffentlichkeit und die Entscheidungsträger sich anhand von Indikatoren über Fortschritte informieren können; begrüßt, dass vorgeschlagen wurde, eine Gruppe von Leitindikatoren für die biologische Vielfalt einzuführen; fordert mit Nachdruck die Annahme und kontinuierliche Anwendung eines Biodiversitätsindikators als Nachhaltigkeits- und Strukturindikator;

91. unterstreicht, welch große Bedeutung der Frage zukommt, auf lange Sicht die Überwachungskapazitäten und -methoden zu stärken, nicht nur zur Unterstützung der Gruppe von Indikatoren, sondern auch als Informationsquelle für eine breite Öffentlichkeit, anhand derer diese sich über den Zustand der biologischen Vielfalt und den auf ihr lastenden Druck ebenso informieren kann wie darüber, ob die Reaktionen der Politik Wirkung zeigen; hält es für dringend notwendig, diese Informationen über ein System der Informationsweitergabe einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen;

92. unterstützt bestehende Vorhaben, mit denen objektive Indikatoren für die Überwachung und Evaluierung der biologischen Vielfalt entwickelt werden, und fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, die Einhaltung der Verpflichtungen, die die Europäische Union mit dem UN-Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD) eingegangen ist – nämlich nachhaltige Nutzung, Erhaltung und gerechter Vorteilsausgleich für die Nutzung von Biodiversität – sicherzustellen und sich dafür einzusetzen, dass Referenzmaterial von Arten und Sorten nur in CBD-Vertragsstaaten eingelagert wird, sowie die verfügbaren Informationen zu vereinheitlichen und von den bereits bestehenden Netzen Gebrauch zu machen;

93. begrüßt den Vorschlag der Kommission, bis Ende 2008 eine Halbzeitbilanz vorzulegen und bis Ende 2010 bzw. Ende 2013 eine abschließende Bewertung der Frage vorzunehmen, inwieweit – gemessen an den Zielvorgaben – Fortschritte beim Aktionsplan erzielt wurden, den die Kommission in ihrer Mitteilung an den Rat und das Parlament vorgelegt hat; hebt hervor, dass die Ergebnisse dieser Bewertungen generell in die Verfahren zur Überprüfung der Politik und des Haushaltsplans, einschließlich der Überprüfung des Haushaltsplan 2008-09 und für den Zeitrum nach -2013 einfließen sollten; fordert die Kommission eindringlich auf, eine umfassende langfristige Strategie zur biologischen Vielfalt nach 2010 vorzulegen;

94. ist der Auffassung, dass die bestehenden Berichterstattungspflichten gestrafft und vereinfacht werden müssen und die künftige Berichterstattung nicht zu größeren administrativen Belastungen führen darf;

o

o o

95. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

  • [1]  ABl. C 341 vom 9.11.1998, S. 41.
  • [2]  ABl. C 47 vom 27.2.2003, S. 575.
  • [3]  ABl. C 194 vom 19.7.1993, S. 401.
  • [4]  ABl. L 103 vom 25.4.1979, S. 1.
  • [5]  ABl. C 262 vom 18.9.2001, S. 132.
  • [6]  ABl. C 47 E vom 21.2.2002, S. 113.
  • [7]  Dokument des Rates 10117/06 vom 9.6.2006.

BEGRÜNDUNG

Was ist biologische Vielfalt?

Dies ist ein alles umfassender Begriff zur Beschreibung der Vielfalt des Lebens und der natürlichen Prozesse auf der Erde.

Im Übereinkommen über die biologische Vielfalt wird sie definiert als „Variabilität unter lebenden Organismen jeglicher Herkunft [...], Vielfalt innerhalb der Arten und zwischen den Arten und die Vielfalt der Ökosysteme“[1].

Fakten und Zahlen

Die Entwicklung, von der die Menschheit in den letzten Jahrzehnten profitiert hat, ging mit dem Niedergang sowohl der Vielfalt als auch des Umfangs der natürlichen Systeme, d. h. der biologischen Vielfalt, einher. Dieser Verlust der biologischen Vielfalt auf der Ebene der Ökosysteme, der Arten und Gene ist bedenklich, nicht nur wegen des hohen Werts, den die Natur an sich darstellt, sondern auch weil er zu einem Niedergang der „Ökosystemleistungen“ führt, die die Natur erbringt. Diese Leistungen umfassen die Erzeugung von Nahrungsmitteln, Treibstoff, Fasern und Arzneimitteln, die Regulierung von Wasser, Luft und Klima, die Erhaltung der Fruchtbarkeit des Bodens und den Kreislauf der Nährstoffe.

Wie in der im März 2005 veröffentlichten Weltökosystemstudie (Millennium Ecosystem Assessment, MA) festgestellt wurde, haben die Aktivitäten von Menschen dazu geführt, dass weltweit die Arten massiv vom Aussterben bedroht sind und unser eigenes Wohl dadurch weiter gefährdet ist. Beispielsweise sind die Verlustraten zurzeit schätzungsweise 100 bis 1000 Mal so hoch wie unter natürlichen Bedingungen. In dieser Studie wurde besonderes Gewicht darauf gelegt, wie die Ökosystemleistungen zum Wohl der Menschen beitragen, und sie kommt zu dem Schluss, dass die Zukunft der Menschheit von gesunden Ökosystemen abhängt.

Hier einige Zahlen:

- Der Artenreichtum ist zwischen 1970 und 2000 um 40 % zurückgegangen.

- Seit dem Jahr 2000 sind in jedem Jahr 36 Millionen Hektar primärer Urwald verschwunden.

- In der karibischen Region sind die harten Korallen um 80 % zurückgegangen.

- Innerhalb von nur 20 Jahren sind 35 % der Mangroven verschwunden.

Das für 2010 gesteckte Ziel der biologischen Vielfalt

Die EU hat wichtige diesbezügliche Erklärungen abgegeben. Die Staats- und Regierungschefs der EU kamen im Jahr 2001 überein, „den Niedergang der Artenvielfalt [in der EU] bis zum Jahr 2010 aufzuhalten”[2] und „die Habitate und natürlichen Systeme wiederherzustellen“[3]. Im Jahr 2002 schlossen sie sich 130 internationalen führenden Politikern an und einigten sich darauf, „das Tempo des Verlusts der biologischen Vielfalt [global] bis zum Jahr 2010 in erheblichem Maße zu verringern“[4].

Das Ziel, den Verlust der biologischen Vielfalt bis zum Jahr 2010 aufzuhalten, ist Gegenstand mehrerer wichtiger internationaler Übereinkommen. In allen wird festgestellt, dass die Ökosysteme und Lebensräume sich rapide verschlechtern, dass die Bedrohung für viele Arten und Populationen zunimmt und dass es dringend notwendig ist, Abhilfe zu schaffen, damit unersetzliche natürliche Ressourcen nicht verloren gehen.

Erstmalig wurde ein globales Erhaltungsziel anstatt allgemein formulierter Zielsetzungen angenommen, die den erwünschten Erhaltungseffekt haben können oder auch nicht. Angesichts des derzeitigen raschen Rückgangs der Artenvielfalt sowohl in Europa als auch weltweit und der ständig an Umfang und Intensität zunehmenden vielfältigen menschlichen Tätigkeiten bedeutet das Ziel, den Verlust der Artenvielfalt bis zum Jahr 2010 aufzuhalten jedoch, dass nie da gewesene Anstrengungen unternommen werden müssen, um unsere Tätigkeiten an die Bedürfnisse der natürlichen Systeme anzupassen.

Standpunkt des Berichterstatters

Das Ziel, den Verlust der Artenvielfalt bis zum Jahr 2010 aufzuhalten, liegt nicht mehr in weiter Ferne. Es zeichnet sich ein Konsens darüber ab, was zu tun ist, um die biologische Vielfalt innerhalb der nächsten Jahre zu retten:

1.  Arten und Ökosysteme brauchen Platz, um sich zu entwickeln und zu erholen. Die Erhaltung der Ökosystemleistungen, wie in der Mitteilung der Kommission propagiert, sollte grundlegendes Ziel aller horizontalen und sektoralen Maßnahmen der EU werden.

2.  75 % aller Fischbestände werden heftig befischt oder sogar überfischt. Arten wie Kabeljau, Schellfisch und Heilbutt sind bereits bedroht. Wenn wir nicht zu einer nachhaltigen Nutzung übergehen, wird es für unsere Enkel keinen Fisch mehr geben. Auch der Berichterstatter hält die Fischbestände, die nicht befischten Arten und die Meeresumwelt durch ökologisch nicht nachhaltige Fangmethoden für bedroht, u. a. durch illegalen Fischfang.

3.  Straßen, Fabriken und Häuser zerstören Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Wenn bei der Raumplanung in den Städten und auf dem Lande die Natur weiterhin ignoriert wird, werden Beton und Schadstoffe unsere Umgebung dominieren.

4.  Der Klimawandel gilt als größte Herausforderung für die Menschheit. Mit den sich ändernden Bedingungen werden sich auch die Ökosysteme und Lebensräume verändern. Der Ökosystem-Ansatz für die Anpassung an den Klimawandel ist daher von großer Bedeutung, insbesondere im Zusammenhang mit den Maßnahmen, die die Nutzung von Boden-, Wasser- und Meeresressourcen betreffen. Wir müssen den Klimawandel bekämpfen und sicherstellen, dass die Arten abwandern oder sich an die neuen Gegebenheiten anpassen können.

5.  Wird eine Art außerhalb ihres üblichen Lebensraums ausgesetzt, kann es sein, dass sie schlicht und einfach nicht überlebt. Umgekehrt haben sich jedoch so genannte gebietsfremde invasive Arten kräftig entwickelt und die lokale Flora und Fauna verdrängt. Da man nie absehen kann, wie eine Sache am Ende ausgeht, ist es von entscheidender Bedeutung, dass diese invasiven Arten zurückgedrängt werden. In diesem Zusammenhang sei betont, dass die Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten dadurch verschärft wird, dass die Mobilität der Menschen und der Warentransport zunehmen; es ist daher dringend erforderlich, dass die Allgemeinheit dieses Problem umfassend in den Griff bekommt. Dies umfasst ein Frühwarnsystem, die der Gesetzeslücken sowie die Entwicklung einer EU-Strategie zur Bekämpfung von invasiven gebietsfremden Arten.

6.  Eine nachhaltigen Entwicklung ist auf biologische Vielfalt angewiesen. Ihre Ökosystemleistungen bilden die Grundlage für jedwede wirtschaftliche Tätigkeit. Belange der biologischen Vielfalt müssen also in alle Bereiche der politischen Entscheidungsfindung einbezogen werden. Zu den Maßnahmen gehören Marktanreize, Entwicklungshilfe, ein der biologischen Vielfalt förderlicher Handel und Verfahren, mit denen dies global gesteuert werden kann.

7.  Die Mitgliedstaaten müssen alle verfügbaren Möglichkeiten im Rahmen der GAP, der GPF, des Kohäsions- und der Strukturfonds, der Programme LIFE+ und des 7. Rahmenprogramms ergreifen, um die Ziele bezüglich der biologischen Vielfalt zu unterstützen und nationale Mittel bereitzustellen. Außerdem muss der Finanzbedarf in der Haushaltsüberprüfung 2008‑2009 stärker berücksichtigt werden, bei der auch beurteilt werden sollte, ob für die biologische Vielfalt, insbesondere für Natura 2000, in ausreichendem Maße Mittel der EU zur Verfügung stehen.

8.  Immerhin ist der EU-Aktionsplan bis zum Jahr 2010 und darüber hinaus nach Ansicht des Berichterstatters das entscheidende Instrument, auf das es ankommt, und die letzte Gelegenheit, die Akteure auf der Ebene der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten für Schlüsselaktionen zusammenzubringen, um die für 2010 gemachten Zusagen einzuhalten. Angesichts der geringen noch verbleibenden Zeit für die Umsetzung muss die Kommission jedoch sicherstellen, dass die notwendigen Strukturen für die unmittelbare und wirksame Umsetzung auf Gemeinschaftsebene vorhanden sind.

  • [1]  Übereinkommen über die Artenvielfalt, Artikel 2.
  • [2]  Schlussfolgerungen des Vorsitzes, Europäischer Rat von Göteborg, 15. und 16. Juni 2001.
  • [3]  KOM(2001)0264
  • [4]  Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung, Umsetzungsplan.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (19.12.2006)

für den Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit

zur Eindämmung des Verlusts der biologischen Vielfalt bis zum Jahr 2010
(2006/2233(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Thijs Berman

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung ersucht den federführenden Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.   begrüßt die Mitteilung der Kommission und sieht darin einen guten Ausgangspunkt für eine Realisierung der Zielsetzungen für 2010 im Hinblick auf den Erhalt der biologischen Vielfalt; begrüßt, dass dabei die Betonung auf eine Stärkung der Durchführung vorhandener Politiken und existierender Maßnahmen gelegt wird;

2.   weist darauf hin, dass die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) und die damit zusammenhängende Entwicklungsdynamik der Spezialisierung und Intensivierung einerseits und der Marginalisierung und Verwahrlosung bestimmter Böden andererseits in den vergangenen Jahrzehnten zu einem beträchtlichen Verlust an biologischer Vielfalt beigetragen haben;

3.   weist auf den großen Artenreichtum und die große genetische Vielfalt landwirtschaftlicher Pflanzen und Tiere hin und tritt für eine Erhaltung und Stärkung dieser Vielfalt ein;

4.   stellt fest, dass das Angebot an landwirtschaftlichen Erzeugnissen auf dem Markt nicht vollständig die Vielfalt der Arten und Varietäten widerspiegelt, und tritt daher für eine Förderung der Vielfalt beim Angebot landwirtschaftlicher Erzeugnisse durch Direktvermarkter und auch bei der Vermarktung in Zusammenarbeit mit dem Einzelhandel und der verarbeitenden Industrie ein;

5.   stellt fest, dass die landwirtschaftlichen Erzeuger und die Züchter regionaler Sorten für die Produktion und Vermarktung Rechtssicherheit brauchen; fordert deshalb eine sofortige Umsetzung der Richtlinie 98/95/EG, in der eine Rechtsgrundlage gefordert wird, die im Rahmen der Rechtsvorschriften über den Verkehr mit Saatgut die Erhaltung von Sorten, welche von genetischer Erosion bedroht sind, durch Nutzung vor Ort und in den landwirtschaftlichen Betrieben ermöglicht;

6.   ist der Auffassung, dass hauptsächlich der Klimawandel, die Umweltverschmutzung, intensive landwirtschaftliche Produktionsmethoden sowie eine falsche Bewirtschaftung der Waldbestände und der Wasserressourcen für den Verlust an biologischer Vielfalt verantwortlich sind;

7.   weist darauf hin, dass der Erhalt der Vielfalt der europäischen Kulturlandschaften von größter Bedeutung ist, und zwar nicht nur für die Aufrechterhaltung der Dienste einer nachhaltigen Landwirtschaft, sondern auch für den Erhalt des Genflusses zwischen Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen;

8.   weist darauf hin, dass es äußerst wichtig ist, die geschützten Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben zu fördern, um die regionalen Besonderheiten, die gesamte damit verbundene ländliche Kultur sowie die traditionellen Landbaupraktiken zu schützen, welche den Erhalt der landwirtschaftlichen Anbauformen und der Kulturlandschaften, die zahlreichen wild lebenden Arten als Lebensraum dienen, gewährleisten;

9.   weist darauf hin, dass 1992 ein Ansatz zur Integrierung des Schutzes der biologischen Vielfalt in der GAP gemacht wurde und dann mit der Reform von 2003 Maßnahmen wie die Einhaltung bestimmter Grundanforderungen (cross compliance), die Betriebsprämienregelung (Entkopplung) und die ländliche Entwicklung eingeführt wurden, die sich vorteilhaft auf die Erhaltung der biologischen Vielfalt auswirken;

10. richtet die Aufmerksamkeit auf die neue Verordnung betreffend die Entwicklung des ländlichen Raums (Programmplanungszeitraum 2007-2013), die unter anderem die Finanzierung von Natura 2000, Agrarumweltmaßnahmen und ferner Maßnahmen zur Erhaltung genetischer Ressourcen in der Landwirtschaft und zur Unterstützung einer nachhaltigen Forstwirtschaft umfasst und die Zahlungen für natürlich benachteiligte Gebiete beibehält;

11. stellt fest, dass die Mittel, die im Finanzrahmen 2007-2013 für den Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), den Kohäsionsfonds und die Strukturfonds sowie Life+ vorgesehen sind, prioritär die Möglichkeit bieten, Vorhaben zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und das Natura 2000-Netz weiter zu finanzieren;

12. bedauert jedoch, dass der von ihm unterstützte Kommissionsvorschlag, im Finanzrahmen 2007-2013 20 Milliarden Euro mehr für die Politik zugunsten des ländlichen Raumes vorzusehen, vom Rat nicht übernommen wurde, und bedauert dies umso mehr, als diese Mittel speziell eine Ausweitung und Vertiefung der Maßnahmen zugunsten der biologischen Vielfalt hätten bewirken können;

13. bedauert es, dass sich die Mittelausstattung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) als keinesfalls ausreichend erwiesen hat, um die gewünschte Wirkung auf die von land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeiten abhängige Bewirtschaftung des Natura 2000-Netzes entfalten zu können, wobei vor allem die Verbesserung des Wissens und die Überwachung zu kurz kamen;

14. schlägt vor, die biologische Vielfalt zu einem der Leitgrundsätze für den für 2008 vorgesehenen „Gesundheits-Check“ der GAP zu machen;

15. betrachtet es als eine Notwendigkeit, den „Gesundheits-Check“ im Jahr 2008 dazu zu nutzen, die Effizienz der verschiedenen Maßnahmen zugunsten der biologischen Vielfalt, speziell der Maßnahmen im Bereich des forstwirtschaftlichen Sektors, zu evaluieren und Mängel in diesem Bereich angemessen anzugehen;

16. ist der Auffassung, dass die Landwirtschaft als Nutzerin der biologischen Vielfalt eine wesentliche Rolle bei der Verwaltung und Erhaltung eben dieser biologischen Vielfalt spielen muss; ist ferner der Auffassung, dass die GAP künftig nachhaltige Produktionsmodelle fördern muss, die wirtschaftlich lebensfähig sind, aber auch auf die Umwelt und die Verbesserung und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt bei einer größtmöglichen Zahl von Arten, Tieren, Pflanzen und Mikroorganismen vorteilhaft wirken können;

17. tritt für die Förderung von (örtlichen/regionalen) Kooperationsverbänden von Landbesitzern und -nutzern, Naturschutzorganisationen, staatlichen Stellen und wissenschaftlichen Einrichtungen ein, die von unten her zusammen im Hinblick auf die biologische Vielfalt nach ortspezifischen Problemlösungen suchen können;

18. weist auf die Notwendigkeit hin, Maßarbeit im Hinblick auf die Förderung der biologischen Vielfalt in den neuen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu leisten, und betont die gegenseitige Abhängigkeit von Ökosystemleistungen, wie der Landschaftspflege und wirtschaftlichen Tätigkeiten wie dem Tourismus;

19. fordert, dass Erzeugung und Nutzung von Biomasse zur Energieerzeugung und Gewinnung von Treibstoff als Chance begriffen werden, die Artenvielfalt in der Landwirtschaft zu erhöhen; ist der Meinung, dass sich dies auch in der Forschungsförderung durch das siebte Forschungsrahmenprogramm widerspiegeln sollte und der Anbau von Biomasse weder innerhalb noch außerhalb der Europäischen Union zu einem Verlust an biologischer Vielfalt führen darf;

20. fordert die Kommission auf, in Verbindung mit den Öko-Zertifikaten die Einbeziehung von Aspekten der biologischen Vielfalt zu prüfen, dabei jedoch folgenden Anliegen Rechnung zu tragen: Überprüfung der tatsächlichen Realisierbarkeit künftiger Öko-Zertifikate, Einhaltung der Regeln des Gemeinsamen Marktes durch Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen zwischen Erzeugnissen der Mitgliedstaaten sowie Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der Gemeinschaftserzeugnisse gegenüber der Konkurrenz aus Drittstaaten;

21. bedauert die begrenzte Aufmerksamkeit für Aspekte der biologischen Vielfalt in bilateralen und multilateralen Handelsübereinkommen; tritt ein für die Integrierung der Dimension der biologischen Vielfalt in den Bereich des internationalen Handels und in die weltweiten Bemühungen, den Trend zu nicht nachhaltigen Produktions- und Verbrauchsmustern umzukehren; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten deshalb auf, der Berücksichtigung nicht handelsbezogener Anliegen im Rahmen der laufenden WTO-Verhandlungen oberste Priorität einzuräumen;

22. begrüßt die ausdrückliche Absicht, Maßnahmen zugunsten der Erhaltung der biologischen Vielfalt auf globaler Ebene, insbesondere im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit, zu ergreifen;

23. unterstützt bestehende Vorhaben, mit denen objektive Indikatoren für die Überwachung und Evaluierung der biologischen Vielfalt entwickelt werden, und fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, die Einhaltung der Verpflichtungen, die die Europäische Union mit dem UN-Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD) eingegangen ist – nämlich nachhaltige Nutzung, Erhaltung und gerechter Vorteilsausgleich für die Nutzung von Biodiversität – sicherzustellen und sich dafür einzusetzen, dass Referenzmaterial von Arten und Sorten nur in CBD-Vertragsstaaten eingelagert wird, sowie die verfügbaren Informationen zu vereinheitlichen und von den bereits bestehenden Netzen Gebrauch zu machen;

24. weist darauf hin, dass die Bevölkerung über die zum Schutz der biologischen Vielfalt auf Gemeinschaftsebene ergriffenen Maßnahmen und über die zu diesem Zweck gewährten Ausgleichszahlungen und sozialen Vergünstigungen unterrichtet werden muss;

25. ist der Auffassung, dass die bestehenden Berichterstattungspflichten gestrafft und vereinfacht werden müssen und die künftige Berichterstattung nicht zu größeren administrativen Belastungen führen darf;

26. ist der Auffassung, dass die gesamte Gesellschaft der Europäischen Union, einschließlich der Unternehmen und des Bildungswesens, aktiv in die Bemühungen um den Schutz der biologischen Vielfalt einbezogen werden muss;

27. begrüßt die Absicht, eine jährliche Berichterstattung über Fortschritte bei der Durchführung des vorliegenden Aktionsplans zur biologischen Vielfalt an das Europäische Parlament und den Rat vorzusehen.

VERFAHREN

Titel

Eindämmung des Verlusts der biologischen Vielfalt bis zum Jahr 2010

Verfahrensnummer

2006/2233(INI)

Federführender Ausschuss

ENVI

Stellungnahme von
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

AGRI
28.9.2006

Verstärkte Zusammenarbeit – Datum der Bekanntgabe im Plenum

 

Verfasser(-in) der Stellungnahme
  Datum der Benennung

Thijs Berman
11.9.2006

Ersetzte(r) Verfasser(-in) der Stellungnahme

-

Prüfung im Ausschuss

21.11.2006

19.12.2006

 

 

 

Datum der Annahme

19.12.2006

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

36

-

-

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Vincenzo Aita, Marie-Hélène Aubert, Katerina Batzeli, Thijs Berman, Niels Busk, Luis Manuel Capoulas Santos, Giuseppe Castiglione, , Joseph Daul, Albert Deß, Gintaras Didžiokas, Carmen Fraga Estévez, Duarte Freitas, Jean-Claude Fruteau, Ioannis Gklavakis, Lutz Goepel, Bogdan Golik, Friedrich-Wilhelm Graefe zu Baringdorf, Esther Herranz García, Heinz Kindermann, Albert Jan Maat, Diamanto Manolakou, Mairead McGuinness, María Isabel Salinas García, Agnes Schierhuber, Willem Schuth, Czesław, Adam Siekierski, Brian Simpson, Csaba Sándor Tabajdi, Marc Tarabella, Witold Tomczak, Kyösti Virrankoski, Janusz Wojciechowski und Andrzej Tomasz Zapałowski.

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(-in/-innen)

Pilar Ayuso, Bernadette Bourzai und Astrid Lulling.

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

-

Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar)

-

STELLUNGNAHME des Fischereiausschusses (25.1.2007)

für den Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit

zur Eindämmung des Verlusts der biologischen Vielfalt bis zum Jahr 2010
(2006/2233(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Ioannis Gklavakis

VORSCHLÄGE

Der Fischereiausschuss ersucht den federführenden Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.   betont, dass es wichtig ist, die überarbeitete Gemeinsame Fischereipolitik umzusetzen, da sie für nachhaltige Entwicklung der Fischereiressourcen sorgt und der Überfischung entgegenwirkt, die eine Bedrohung des Lebens im Meer darstellt;

2.   betont die Bedeutung des Vorschlags für eine „Meeresstrategie-Richtlinie“ ”(KOM(2005)0505) und weist darauf hin, dass die Mitgliedstaaten nationale Pläne für die Erhaltung der biotischen und abiotischen Ressourcen der Meeresumwelt ausarbeiten müssen;

3.   hält die Förderung von zwischen der Europäischen Union und Drittländern abgestimmten Vereinbarungen und Aktionsplänen mit dem Ziel der Erhaltung der gemeinsamen Meeresgebiete für ganz wichtig;

4.   begrüßt die Absicht der Kommission, eine gemeinsame Meerespolitik auf den Weg zu bringen, die sich auf ein gesamtheitliches Konzept für die Ozeane stützt, und weist darauf hin, dass die Umwelt in den Ozeanen erhalten werden muss als Gewährleistung für die wirtschaftliche Entwicklung von Sektoren wie dem Fischereisektor, dem Fremdenverkehrssektor und anderen;

5.   fordert die Kommission auf, ein besonderes Aktionsprogramm zu konzipieren, um illegale, nicht gemeldete und ungeregelte Fischerei zu bekämpfen, die eine wesentliche Bedrohung der Erholung der Fischbestände darstellt;

6.   verweist auf die Bedeutung des Siebten Rahmenprogramms für Forschung und Entwicklung und auf die Notwendigkeit, sich mit den Themen Fischerei und nachhaltige Bewirtschaftung der Ozeane als strategischen Schwerpunkt zur Erhaltung der Meeresumwelt zu befassen;

7.   fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Bewirtschaftungspläne und die Pläne zur Wiederauffüllung der Bestände bei einigen Fischarten zu überprüfen, da diese in vielen Fällen im Hinblick auf die korrekte Überwachung und Kontrolle dieser Bestände unangemessen sind; fordert die Kommission auf, spezifischere Maßnahmen zu ergreifen, die mit den Fanggeräten und Fangmethoden, die in den betreffenden biogeographischen Gebieten verwendet werden, vereinbar sind;

8.   stellt fest, dass die Förderung selektiver Fangmethoden Vorrang bekommen muss, da diese durch Verringerung der Beifänge zur Nachhaltigkeit des Fischfangs und zur Erhaltung der biologischen Vielfalt beitragen;

9.   fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Einhaltung der Gemeinschaftsrechtsvorschriften im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Umweltverschmutzung und der Schädigung der Meeresökosysteme besser zu kontrollieren;

10. begrüßt den von der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten unterbreiteten Vorschlag, die Meeres- und Flussökosysteme in das Netz geschützter Gebiete Natura2000 aufzunehmen, und fordert, dass auch der Festlegung von Gebieten für die Reproduktion von Fischbeständen Beachtung beigemessen wird;

11. fordert die Kommission auf, das Netz Natura 2000 weiter zu konsolidieren, indem es auf die 10 neuen Mitgliedstaaten sowie Bulgarien und Rumänien ausgeweitet wird, da mit dem Beitritt der beiden letztgenannten Länder zur EU das Schwarze Meer Teil der Gemeinschaftsgewässer wird;

12. bekundet seine Besorgnis über die Auswirkungen auf die Artenvielfalt, die sich durch die Einschleppung ökosystemfremder Arten und das sehr gut mögliche Eindringen genetisch veränderter Fische in das Meeresökosystem ergeben können, und fordert die Kommission auf, diese Gefahren weiter zu untersuchen;

13. bekundet seine Besorgnis über die Möglichkeit, dass genetisch veränderte Fische in die Meeresökosysteme gelangen, wodurch es wahrscheinlich wird, dass diese sich mit dort heimischen Fischbeständen kreuzen, was zur Beeinträchtigung der biologischen Vielfalt dieser Ökosysteme führen kann; fordert die Kommission auf zu verbieten, dass genetisch veränderte Fische, die für die Nahrungsmittelkette in der Europäischen Union bestimmt sind, in die Europäische Union gelangen;

14. fordert die Kommission auf, Studien über die Zucht weiterer Arten in Gefangenschaft, insbesondere von solchen, die von Überfischung bedroht sind, zu fördern und zu unterstützen, damit auf diese Weise die Marktnachfrage befriedigt werden kann, deren Befriedigung möglicherweise durch die Verringerung der Fänge bedroht ist;

15. fordert die Kommission auf, Studien über die Meeresökosysteme zu finanzieren, vor allem in Gebieten mit reicher biologischer Vielfalt und intensiver Fangtätigkeit;

16. begrüßt die von der Kommission bekundete Absicht, besondere Rechtsvorschriften für die ökologische Zertifizierung von Fisch zu schaffen, und fordert die Kommission auf, so rasch wie möglich einen entsprechenden Legislativvorschlag zu unterbreiten;

17. fordert die Kommission auf, wirksame Kontrollen des Ablassens von Ballastwasser innerhalb der Gewässer der Europäischen Union einzuführen;

18. fordert die Kommission auf, Druck auf diejenigen auszuüben, die für die Verzögerungen bei der Einrichtung der regionalen Beiräte für Fischerei verantwortlich sind, da diese für eine bessere Überwachung und Erhaltung der Meeresressourcen unerlässlich sind;

19. fordert die Kommission auf, Maßnahmen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Probleme im Zusammenhang mit der Erhaltung der Meeresressourcen und der damit zusammenhängenden Ökosysteme auf den Weg zu bringen;

20. weist auf die Notwendigkeit hin, die lokalen Bevölkerungsgruppen finanziell zu entschädigen, die durch spezifische Maßnahmen zur Erhaltung der Meeresumwelt Einkommenseinbußen erleiden.

VERFAHREN

Titel

Eindämmung des Verlusts der biologischen Vielfalt bis zum Jahr 2010

Verfahrensnummer

2006/2233(INI)

Federführender Ausschuss

ENVI

Stellungnahme von
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

PECH
28.9.2006

Verstärkte Zusammenarbeit – Datum der Bekanntgabe im Plenum

 

Verfasser(-in) der Stellungnahme
  Datum der Benennung

Ioannis Gklavakis
27.9.2006

Ersetzte(r) Verfasser(-in) der Stellungnahme

 

Prüfung im Ausschuss

20.11.2006

20.12.2006

 

 

 

Datum der Annahme

25.1.2007

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

23

0

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

James Hugh Allister, Stavros Arnaoutakis, Elspeth Attwooll, Marie-Hélène Aubert, Iles Braghetto, Niels Busk, Luis Manuel Capoulas Santos, David Casa, Zdzisław Kazimierz Chmielewski, Carmen Fraga Estévez, Ioannis Gklavakis, Pedro Guerreiro, Ian Hudghton, Heinz Kindermann, Albert Jan Maat, Rosa Miguélez Ramos, Philippe Morillon, Seán Ó Neachtain, Willi Piecyk, Dirk Sterckx, Catherine Stihler, Daniel Varela Suanzes-Carpegna und Thomas Wise.

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(-in/-innen)

Duarte Freitas und James Nicholson.

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

 

Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar)

...

VERFAHREN

Titel

Eindämmung des Verlusts der biologischen Vielfalt bis zum Jahr 2010

Verfahrensnummer

2006/2233(INI)

Federführender Ausschuss
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

ENVI
28.9.2006

Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

PECH
28.9.2006

AGRI
28.9.2006

ITRE
28.9.2006

DEVE
28.9.2006

 

Nicht abgegebene Stellungnahme(n)
  Datum des Beschlusses

ITRE
4.10.2006

DEVE
3.10.2006

 

 

 

Verstärkte Zusammenarbeit
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

 

 

 

 

 

Berichterstatter(-in/-innen)
  Datum der Benennung

Adamos Adamou
13.7.2006

 

Ersetzte(r) Berichterstatter(-in/-innen)

 

 

Prüfung im Ausschuss

30.1.2007

 

 

 

 

Datum der Annahme

21.3.2006

Ergebnis der Schlussabstimmung

+

-

0

50

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Adamos Adamou, Georgs Andrejevs, Margrete Auken, Liam Aylward, Pilar Ayuso, Johannes Blokland, John Bowis, Frieda Brepoels, Dorette Corbey, Chris Davies, Avril Doyle, Mojca Drčar Murko, Edite Estrela, Matthias Groote, Françoise Grossetête, Satu Hassi, Gyula Hegyi, Jens Holm, Caroline Jackson, Dan Jørgensen, Aldis Kušķis, Peter Liese, Jules Maaten, Linda McAvan, Marios Matsakis, Alexandru-Ioan Morţun, Riitta Myller, Miroslav Ouzký, Dimitrios Papadimoulis, Antonyia Parvanova, Vittorio Prodi, Guido Sacconi, Richard Seeber, Kathy Sinnott, Bogusław Sonik, María Sornosa Martínez, Antonios Trakatellis, Evangelia Tzampazi, Thomas Ulmer, Marcello Vernola, Anja Weisgerber, Åsa Westlund und Glenis Willmott.

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(-in/-innen)

Alfonso Andria, Giovanni Berlinguer, Iles Braghetto, Henrik Lax, Jiří Maštálka und Stefan Sofianski.

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Radu Podgorean

Datum der Einreichung

28.3.2007

Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar)