BERICHT über Wohnraum und Regionalpolitik

28.3.2007 - (2006/2108(INI))

Ausschuss für regionale Entwicklung
Berichterstatter: Alfonso Andria

Verfahren : 2006/2108(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0090/2007
Eingereichte Texte :
A6-0090/2007
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu Wohnraum und Regionalpolitik

(2006/2108(INI))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf die Verordnung über die Strukturfonds für den Zeitraum 2007-2013,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. September 2006 zu einer thematischen Strategie für die städtische Umwelt[1],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13.Oktober 2005 zur städtischen Dimension im Zusammenhang mit der Erweiterung[2],

–   in Kenntnis der Entschließung des Rates vom 12. Februar 2001 zur architektonischen Qualität der städtischen und ländlichen Umwelt[3],

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission: „Die Kohäsionspolitik und die Städte:
Der Beitrag der Städte zu Wachstum und Beschäftigung in den Regionen“ (KOM(2006)0385),

-    in Kenntnis der Mitteilung der Kommission: „Eine thematische Strategie für die städtische Umwelt“ (KOM(2005) 0718),

–   in Kenntnis des Grünbuchs der Kommission vom 22. Juni 2005: „Energieeffizienz oder Weniger ist mehr“ (KOM(2005)0265),

–   in Kenntnis der Vereinbarung von Bristol vom 7. Dezember 2005, in der als eine der acht Eigenschaften einer nachhaltigen Stadt das Merkmal eines sorgsam geplanten und gut gestalteten städtischen Umfelds von hoher Qualität aufgeführt ist,

–   in Kenntnis der am 3. Mai 1996 in Straßburg unterzeichneten revidierten Fassung der Sozialcharta des Europarates (STE 163),

–   unter Hinweis auf die von seiner fraktionsübergreifenden Arbeitsgruppe „URBAN-Logement“ am 26. April 2006 angenommene Europäische Charta der sozialen Wohnungswirtschaft,

–   in Kenntnis der anlässlich der UN-Konferenz zu menschenwürdigem Wohnen (Habitat I) vom 31. Mai bis 11. Juni 1976 in Vancouver verkündeten „Vancouver Declaration On Human Settlements“,

–   in Kenntnis der Stellungnahme des Ausschusses der Regionen (345/2006) und der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (407/2007), gestützt auf Artikel 117 und 118 seiner Geschäftsordnung,

–   gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für regionale Entwicklung (A6‑0090/2007),

A. in der Erwägung, dass es sich unmittelbar auf das Leben der Bürger auswirkt, wenn es keinen menschenwürdigen Wohnraum zu erschwinglichen Preisen gibt, weil dadurch sowohl in den Städten als auch auf dem Lande ihre Chancen auf soziale Eingliederung und Mobilität eingeschränkt werden,

B.  in der Erwägung, dass viele Städte in der Europäischen Union große Probleme haben, was den Wohnraum betrifft: das Angebot ist je nach Region oder Staat zu groß oder unzureichend, es herrscht Obdachlosigkeit, die Preise für den Erwerb und die Unterhaltung von Wohnraum schießen in die Höhe, viele Gebäude befinden sich in einem schlechten Zustand, eine unzureichende Unterhaltung führt oft zur Zerstörung des Wohnungseigentums, Wohnungsrückbau ohne integriertes Entwicklungskonzept kann neue städtebauliche Ungleichheiten schaffen,

C. in der Erwägung, dass die Frage der Entwicklung städtischen Wohnraums in den größeren Kontext der Stadtplanung gestellt werden muss und dass sie daher mit den Problemen in Bezug auf die Verelendung bestimmter Stadtviertel, Verschlechterung der Umweltqualität (Luft- und Wasserverschmutzung, Lärm, Abfälle, Verkehrsstaus usw.) und Mängel im Bereich öffentlicher Dienstleistungen, Verkehrsanbindung, Sicherheit usw. in Zusammenhang steht,

D. in der Erwägung, dass die Schwierigkeiten beim Zugang zum Wohnraum Ursachen für soziale Ausgrenzung und der Ghettoisierung sind,

E.  in der Erwägung, dass demografischer Wandel und Abwanderung in einigen Regionen zu einem Rückgang der Wohnungsnachfrage, zu Wohnungsleerstand und zum Rückbau insbesondere der kulturellen Infrastruktur führen können, was in den betroffenen Stadtteilen bewirkt, dass die Lebensqualität in diesen Stadtteilen gemindert wird und überwiegend benachteiligte Teile der Bevölkerung zurückbleiben,

F.  in der Erwägung, dass die Kombination aus geringen Einkünften, hohen Energiepreisen und ungeeigneten Heizungs- und Isolierungssystemen zu Phänomenen wie Energiearmut und Ausschluss von der Energieversorgung führt,

G. in der Erwägung, dass die Wohnfrage nicht nur den Bau von Wohnungen umfasst, sondern auch die soziale Infrastruktur (Kulturzentren, Bibliotheken, Sportstätten, Begegnungsstätten usw.), die ein wesentliches Element der gesellschaftlichen Integration darstellt und gleichzeitig dem Gefühl der Entfremdung entgegenwirkt, vor allem in städtischen Ballungsgebieten,

H. in der Erwägung, dass die Marginalisierung im Widerspruch zum europäischen Sozialmodell steht,

I.   in der Erwägung, dass die Vitalität der Stadt- und Stadtteilzentren sowie die Substanz der unter Denkmalschutz stehenden Gebäude erhalten werden müssen,

J.   in der Erwägung, dass das unkontrollierte Wachstum von Vororten zahlreiche soziale Probleme schafft und den Verkehr (Überlastung des öffentlichen Nahverkehrs, Abhängigkeit von privaten Kraftfahrzeugen), den Umweltschutz (verstärkter Energieverbrauch, Verschmutzung) und die Zugänglichkeit zu Dienstleistungen beeinflusst,

K. in der Erwägung, dass Industriebrachen (brownfield sites) saniert und umgenutzt und das unerschlossene Land (greenfield sites) geschützt werden müssen,

L.  in der Erwägung, dass mit den finanziellen Instrumenten zur Unterstützung der Kohäsionspolitik ein Beitrag zum Aufschwung der städtischen Räume geleistet wird, indem die Sanierung von öffentlichen Räumen, die Durchführung von Sicherheitsmaßnahmen und Kriminalitätsprävention, die Entwicklung von Maßnahmen für eine wirksame Nutzung von Wasser und Energie, Unterstützung für Maßnahmen für die soziale Integration usw. gefördert werden,

M. in Erwägung der besonderen Probleme im Zusammenhang mit großen Plattenbauten, sowohl in Bezug auf die Qualität des Wohnraums als auch im Zusammenhang mit der Sanierung der Infrastrukturen (Finanzierung der Unterhaltungs- und Renovierungsarbeiten sowie der Erforschung geeigneter Techniken und Technologien),

N.  in der Erwägung, dass nach der neuen Verordnung über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung Wohnungen in den neuen Mitgliedstaaten in einer Reihe von spezifischen Fällen[4] beihilfefähig sind,

O. in Erwägung der Eigentumsprobleme im Wohnraumsektor, insbesondere aufgrund der unangemessenen Vorschriften in einigen Mitgliedstaaten in den Bereichen Miete und Übertragung von Eigentum,

P.  unter Hinweis auf das Siebte Forschungsrahmenprogramm[5],

Q. unter Hinweis auf die Finanzierungsinitiativen JEREMIE[6] und JESSICA[7], die in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) bzw. der Europäischen Investitionsbank (EIB) aufgelegt wurden,

R.  in der Erwägung, dass der Wohnraumsektor in erheblichem Umfang Arbeitsplätze schafft, und zwar nicht nur im Bereich des Wohnungsbaus, sondern auch in den Bereichen der Renovierung, der Gestaltung und Einrichtung, der Nachbarschaftsdienste und der Finanzdienstleistungen,

S.  in der Erwägung, dass der Rat „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“ das Problem der Obdachlosigkeit und der Ausgrenzung im Zusammenhang mit dem Wohnraum im Rahmen der Strategie der EU für soziale Eingliederung und sozialen Schutz zu einer Priorität erhoben hat,

T.  in der Erwägung, dass Investitionen in den sozialen Wohnungsbau bei der Bereitstellung von Wohnraum für viele Menschen, für die der Wohnungsmarkt sonst nicht zugänglich ist, eine wesentliche Rolle spielen, woran sich auch in Zukunft nichts ändern wird,

1.  ist der Auffassung, dass das Recht auf angemessenen Wohnraum zu vernünftigen Preisen ein wichtiges Grundrecht ist, das in mehreren internationalen Chartas und Verfassungen der Mitgliedstaaten anerkannt wird;

2.  ist der Auffassung, dass es sich bei der Renovierung von Wohnraum für soziale Zwecke und zum Zwecke der Energieeinsparung nicht um ein Problem handelt, das nur die Städte betrifft, und dass die umfassenden, mit dem Wohnraum in Zusammenhang stehenden Herausforderungen, vor denen die ländlichen Gebiete derzeit stehen, insbesondere in den neuen Kohäsionsländern auf geeignete Weise bewältigt werden müssen;

3.  wünscht, dass auf europäischer Ebene eine Reihe von Qualitätsindikatoren zur Festlegung des Begriffs „angemessener Wohnraum“ ermittelt wird;

4.  weist mit Nachdruck darauf hin, dass es wichtig ist, dass die EU anhand der Arbeit der interfraktionellen Arbeitsgruppe „URBAN-Logement“ des Parlaments und auf der Grundlage der von den vertretenen Parteien gebilligten Charta eine europäische Wohnungscharta annimmt;

5.  betont, dass es, im Rahmen der Lissabonner Strategie notwendig ist, das Recht auf Beihilfen im Wohnraumsektor sowie andere soziale Rechte zu stärken, damit eine echte Mobilität der Arbeitnehmer gewährleistet wird;

6.  wünscht, dass die nationalen und lokalen Entscheidungsträger Maßnahmen treffen, mit denen jungen Menschen geholfen wird, ihr erstes Eigenheim zu erwerben;

7.  fordert die Kommission auf, den Wohnraum in ihren Überlegungen über die Städte und die nachhaltige Entwicklung der Regionen sowie in das Arbeitsprogramm der „Taskforce Interservices“, die für die Koordinierung der städtepolitischen Maßnahmen eingerichtet wurde, einzubeziehen;

8.  hebt die Bedeutung der Sicherheitsfragen in folgenden Bereichen hervor:

     •    Kriminalität, insbesondere in den benachteiligten Stadtvierteln,

     •    Gebäude (Bau- und Nutzungsvorschriften),

•    Infrastrukturen für die Strom- und Gasversorgung, für die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung sowie die Heizung (Sicherheit der bestehenden Systeme und der Sanierungsmethoden, darunter Austausch veralteter Leitungen);

9.  ist der Auffassung, dass es ebenfalls wichtig ist, die einzelnen Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung (Solidarität, Umwelt und Energie), die Zugänglichkeit, die Gesundheit, die Sicherheit und die Qualität der Nutzung aufeinander abzustimmen und sich zu vergewissern, dass die finanzielle Belastung für die Verbesserung des Wohnraums den Mitteln, über die die Haushalte verfügen, entspricht;

10. betont, wie wichtig Kulturzentren, der interkulturelle Dialog und gemeinsame Projekte verschiedener Stadtviertel als Instrumente zur Förderung der Integration verschiedener Gemeinschaften sind, die gemeinsam in Städten, in städtischen Randgebieten und den sie umgebenden ländlichen Gebieten leben;

11. hält es für notwendig, die Überlegungen über den Wohnraum auf den Wohnraum im ländlichen Raum auszuweiten und seine Rolle und seinen Beitrag zu einer ausgewogenen Raumordnungspolitik und zur Bekämpfung der Abwanderung aus dem ländlichen Raum zu stärken, da dies oft vernachlässigt wird, obwohl die Hindernisse dort gehäuft vorhanden sind: geringe Einkommen, dünn besiedelte Gebiete, alte Wohnungen und eine unzureichende Zahl von Mietwohnungen, Sozialwohnungen oder anderen Wohnraums;

12. weist ebenfalls auf die Besonderheit der Wohnraumproblematik in Kleinstädten hin; ist der Auffassung, dass Menschen aus ländlichen Gebieten nicht nur deshalb in diese Städte ziehen, weil sie dort Arbeit finden können, sondern auch weil Kleinstädte die Möglichkeit bieten, ein höheres Bildungsniveau und neue Fähigkeiten zu erwerben, und weil dort Bedürfnisse im Hinblick auf das Gesundheitswesen und kulturelle Interessen befriedigt werden; betont, dass die Entwicklung dieser Funktionen von Kleinstädten unterstützt werden muss, die in direktem Zusammenhang mit Umstrukturierungsprozessen in ländlichen Gebieten stehen, darunter vor allem im Bereich des Gesundheitswesens, der Mittelschulbildung, der Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen, des Fremdenverkehrs, des Kurbetriebs usw.;

13. ist der Auffassung, dass es unerlässlich ist, Maßnahmen zur Förderung des Erwerbs, der Instandsetzung oder der Renovierung von alten Gebäuden im ländlichen Raum vorzuschlagen und die öffentlichen und privaten Instanzen zu unterstützen, die Ratschläge und eine individuell zugeschnittene Begleitung für die Niederlassung von Privatpersonen und Unternehmen anbieten, sowie das Angebot an staatlichen und privaten, neuen und renovierten Sozialwohnungen zu verbessern;

14. fordert die Kommission auf, eine Studie über die Kosten für und die Nachfrage nach Wohnraum sowie den Immobilienmarkt im Allgemeinen durchzuführen, und ersucht die Mitgliedstaaten, die Sammlung von Daten in diesem Zusammenhang zu verbessern, damit der Heterogenität bei der Belegung des Wohnraums Rechnung getragen wird und der Wohnraum unter dem Aspekt der Alterung der Bevölkerung, der im Wandel befindlichen traditionellen Familienstrukturen und der besonderen Lage der Jugendlichen betrachtet werden kann; fordert die Mitgliedstaaten ferner auf, dem Zugang zur technischen, sozialen und Verkehrsinfrastruktur sowie deren Auslastung bei der Planung und Neuorganisierung von Wohnungsbauprojekten und bei der Sammlung von Daten Rechnung zu tragen;

15. weist mit Nachdruck darauf hin, dass Probleme im Zusammenhang mit dem Wohnraum als nationale Frage in Bezug auf den Grundsatz der Subsidiarität vorrangig auf lokaler Ebene angegangen und die Gemeinden unter diesem Gesichtspunkt unterstützt werden sollten;

16. ist der Auffassung, dass angesichts der Komplexität der Faktoren, die den Wohnraum beeinflussen, ein integrierter Ansatz notwendig ist, der – gestützt auf die Grundsätze Subsidiarität und Bürgernähe – sicherstellt, dass verschiedene Maßnahmen gleichzeitig ergriffen werden, um den Zugang zu Wohnraum zu fördern, die Qualität der Gebäude zu verbessern, die Lebensqualität für alle Generationen zu verbessern und die Attraktivität des städtischen und des ländlichen Raums zu fördern;

17. weist darauf hin, dass sich die meisten Sozialwohnungen nicht in einer für die Gesundheit förderlichen Umgebung befinden und dass ihre Qualität nicht dazu angetan ist, für gesunde Lebensbedingungen zu sorgen, und dass deshalb mit Fördermitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung nicht nur das Wohnungsangebot stimuliert, sondern auch die Umwelt- und Gesundheitsverhältnisse für die Bewohner von Sozialwohnungen verbessert werden müssen, wodurch man zur Hebung ihrer Lebensqualität beiträgt;

18. ist außerdem der Auffassung, dass ein integrierter Ansatz größere Aussichten auf Erfolg hat, wenn er von den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften verfolgt wird, die eine Gesamtsicht, eine optimale Koordinierung der Politik und der Initiativen in einem Ballungsraum und eine langfristige Sicht der Entwicklung des betreffenden Ballungsraums gewährleisten können; fordert die Mitgliedstaaten daher auf, auf der Grundlage von Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds die Städte an der Programmplanung und der Verwaltung der Strukturfondsmittel zu beteiligen, die für die Kofinanzierung von im Rahmen der operationellen Programme förderfähigen städtischen Maßnahmen vorgesehen sind, und ihnen deren Umsetzung zu übertragen;

19. legt den Mitgliedstaaten und/oder den Gebietskörperschaften nahe, dafür zu sorgen, dass die Kommunalverwaltungsorgane bei der Ausarbeitung von mit Unterstützung der Gemeinschaft durchzuführenden wohnungsbaupolitischen Programmen – auf der Grundlage der Empfehlung des finnischen Ratzvorsitzes zur Einbeziehung von Gesundheitsaspekten in alle Politikbereiche – die Methoden der Gesundheitsfolgenabschätzung einsetzen, damit ein unter ökologischem und gesundheitlichem Aspekt geeignetes Wohnumfeld für die sozial Bedürftigen gestaltet wird;

20. hält es für unbedingt notwendig, dass zwischen den jeweiligen Ebenen von Lokal-, Regional- und Regierungsbehörden ein Dialog geführt wird und eine Abstimmung stattfindet, um im Rahmen einer horizontalen Koordinierung (für alle gemeinschaftliche Politikbereiche, die den Wohnraum betreffen), einer vertikalen Koordinierung (unter den Akteuren, die auf verschiedenen Ebenen – europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene – mit Wohnraum befasst sind) und einer gemischten Koordinierung (Staat, Wirtschaft und Wissenschaft und Zivilgesellschaft) für Kohärenz bei den staatlichen Maßnahmen zu sorgen; fordert außerdem, dass sich mehr Einwohner daran beteiligen, damit bei der Umwidmung, Sanierung, Gestaltung und Pflege der städtischen Umwelt gemeinsame Lösungen gefunden werden;

21. tritt für eine verstärkte Koordinierung der Finanzflüsse und der politischen Maßnahmen ein, die den Wohnraum beeinflussen, insbesondere indem auf die Komplementarität zwischen den aus dem EFRE unterstützten Maßnahmen, den Finanzierungsinstrumenten JESSICA und JEREMIE sowie dem Siebten Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung und den anderen Initiativen auf gemeinschaftlicher, nationaler, regionaler und lokaler Ebene im Bereich des Wohnraums und der Stadtsanierung geachtet wird, unter besonderer Berücksichtigung der Tatsache, dass Wohngebäude, die in historischen Stadtvierteln gelegen sind, modernisiert und saniert werden müssen;

22. wünscht mit Blick auf die für 2009 vorgesehene Überarbeitung der kohäsionspolitischen Verordnungen, dass die Debatte darüber wieder eröffnet wird, ob die für die Renovierung des sozialen Wohnungsbaus bestimmten EU-Mittel, die bislang nur für wenige Fälle und Länder vorgesehen sind, in allen Mitgliedstaaten eingesetzt werden sollen, um Energie einzusparen und die Umwelt zu schützen, da der Wohnraumbedarf in ganz Europa ein Problem darstellt; fordert die Kommission und die EIB auf, die JESSICA-Initiative in allen Ländern unter den gleichen Bedingungen umzusetzen, einschließlich der Schaffung von Wohnraum mit Entwicklungsperspektive;

23. fordert die betroffenen Mitgliedstaaten auf, die im Rahmen des EFRE zur Verfügung gestellten Mittel voll auszuschöpfen;

24. fordert die Kommission auf, bei der Kontrolle der Intervention der Strukturfonds sicher zu stellen, dass bei der Finanzierung von Wohnungsbau im Rahmen der europäischen Strukturfonds die Erwägung 6 der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 in vollem Maße umgesetzt wird und mit einem so geförderten Wohnungsbau durch eine der öffentlichen Förderung entsprechende soziale Mietgestaltung und -bindung benachteiligten Bevölkerungsgruppen angemessener Wohnraum bereitgestellt werden kann;

25. unterstützt nachdrücklich eine Stärkung der Partnerschaft zwischen den staatlichen Stellen, den sozioökonomischen Akteuren und der Zivilgesellschaft und betont, welche Bedeutung öffentlich-private Partnerschaften insbesondere bei der Modernisierung von Plattenbauten und der Wiederbelebung nicht mehr genutzter Industriebauten haben können;

26. unterstützt die von der Kommission eingeleitete Kampagne zur Förderung der nachhaltigen Energie, die darauf abzielt, die Bürger der Europäischen Union für die Verringerung des Energieverbrauchs zu sensibilisieren; fordert die Kommission ebenfalls auf, im Rahmen des Aktionsplans für Energieeffizienz eine umfassende Informationskampagne zu fördern;

27. fordert die Kommission auf, im Bereich des Wohnraums die Verbreitung effizienterer neuer Technologien und Bauprodukte zu fördern, die einen geringeren Energieverbrauch ermöglichen;

28. fordert die Kommission auf, im Rahmen des Programms SAVE[8] im Anschluss an die Pilotaktion für den Bereich der sozialen Wohnungswirtschaft effektive Folgemaßnahmen zu ergreifen, um die unter dem Aspekt der Energieeffizienz ausgewählten vorbildlichen Vorhaben zu fördern und zu verbreiten;

29. unterstreicht, wie wichtig der Austausch bewährter Methoden im Bereich der lokalen Wohnungspolitik ist und fordert die Kommission auf, für den Wohnraumsektor thematische Netzwerke zu entwickeln, die mit denen vergleichbar sind, die im Rahmen des Programms URBACT gebildet wurden; nimmt in diesem Zusammenhang mit Interesse die Initiative der Kommission „Regionen für den wirtschaftlichen Wandel“ (KOM(2006)0675) zur Kenntnis und wartet auf die Vorlage der für diese Initiative eingeführten Modalitäten;

30. fordert die Kommission auf, nach dem Vorbild des Wissensnetzwerks zur Stadtentwicklung in Europa (EUKN - European Urban Knowledge Network) eine Internet-Seite in allen EU-Sprachen einzurichten, die als Forum für die Zusammenarbeit und den Austausch von Informationen und bewährten Methoden dienen kann;

31. fordert die Kommission auf, eine Studie auszuarbeiten, in der die Verteilung der Befugnisse und der Zuständigkeiten zwischen nationaler, regionaler und lokaler Ebene sowie der Rechtsrahmen für den Wohnraum in allen Mitgliedstaaten dargelegt wird; ist der Auffassung, dass dank einer solchen Studie wohlüberlegte Entscheidungen getroffen und die möglichen Aktionsbereiche der Europäischen Union zur Entwicklung des Wohnraumsektors ermittelt werden können, damit die Gemeinschaftsmaßnahmen im Verhältnis zu den nationalen, regionalen und lokalen Maßnahmen einen realen Mehrwert darstellen;

32. unterstützt nachdrücklich das Konzept eines Abbaus von Bürokratie auf allen Ebenen, um die Raumplanung und Verwaltung effizienter zu gestalten;

33. unterstreicht, wie wichtig die Schulung der Akteure vor Ort ist, insbesondere bei der städtischen Raumplanung in den Bereichen Bauwesen, Sanierung, Bewirtschaftung und Erhalt der bestehenden Bausubstanz, und begrüßt die Finanzierung von Schulungsmaßnahmen im Rahmen des Europäischen Sozialfonds;

34. weist mit Nachdruck darauf hin, dass es in der Phase, in der ermittelt wird, welche Raumordnungsmaßnahmen erforderlich sind und welche Initiativen geplant werden, sowie während der Realisierung wichtig ist, dass die zuständigen Verwaltungsbehörden die Zugänglichkeit für Personen mit Behinderung zu Wohnungen und öffentlichen Einrichtungen sowie zum städtischen Nahverkehr berücksichtigen und Flächen einplanen, auf denen sich Kinder und Jugendliche austoben und erholen können;

35. fordert die EIB-Gruppe und die Kommission auf, im Rahmen von JEREMIE und in Synergie mit der JESSICA-Initiative eine Strategie zur Förderung des Aufschwungs im Gebäudesektor zu entwickeln, insbesondere in den neuen Mitgliedstaaten, und zwar als Strukturhilfe zur Entwicklung des Wohnraumsektors unter Mobilisierung der lokalen und regionalen Ressourcen im Rahmen städtischer Projekte;

36. fordert die nationalen, regionalen und lokalen Behörden auf, den doch sehr unterschiedlichen Gegebenheiten in den Städten und Gebieten in den Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen und ihre Wohnraumpolitik im Einklang mit dem Grundsatz der Nachhaltigkeit zu entwickeln und zu überprüfen;

37. fordert die nationalen, regionalen and lokalen Gebietskörperschaften auf, sich dringend mit einer Priorität der Wohnraumpolitik zu befassen, d.h. als Erstes die Obdachlosigkeit aus der Welt zu schaffen;

38. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen der Mitgliedstaaten, dem Ausschuss der Regionen und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss zu übermitteln.

  • [1]  Angenommene Texte, P6_TA(2006)0367.
  • [2]  ABl. C 233 E vom 28.9.2006, S. 127.
  • [3]  ABl. C 73 vom 6.3.2001, S. 6.
  • [4]  Verordnung EG Nr. 1080/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung: Artikel 7 Absatz 2 und Erwägungen 5 und 6.
  • [5]  Siebtes Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007-2013).
  • [6]  Gemeinsame europäische Ressourcen für kleinste bis mittlere Unternehmen.
  • [7]  Gemeinsame europäische Unterstützung für nachhaltige Investitionen in städtischen Gebieten.
  • [8]  SAVE - mehrjähriges Programm zur Förderung der Energieeffizienz

BEGRÜNDUNG

I. Einleitung

Laut Vertrag hat die Europäische Union zwar keine spezifischen Kompetenzen im Bereich der Wohnungspolitik, aber eine Vielzahl von Gemeinschaftspolitiken (insbesondere im Bereich der Umwelt, der Energie, des Verkehrs, der Sozialpolitik oder auch, was die binnenmarktpolitischen Maßnahmen angeht) haben direkte oder indirekte Auswirkungen auf die Bedingungen des Wohnungsbaus in den einzelnen Mitgliedstaaten der EU.

Dennoch sind nach der EFRE-Verordnung für den Zeitraum 2007-2013 Wohnungen in den neuen Mitgliedstaaten in einer Reihe von in Artikel 7 Absatz 2 und Erwägungen 5 und 6 genannten Fällen beihilfefähig, wodurch der EU ein Teil der diesbezüglichen Verantwortung de facto übertragen wird.

Über Wohnraum wird im Übrigen in einem größeren Zusammenhang nachgedacht, wenn es um die Attraktivität von Städten und die Stärkung ihres Wachstumspotenzials und die Schaffung von Arbeitsplätzen geht und betrifft somit auch ihren Beitrag zur Umsetzung der Agenda von Lissabon. Der Beitrag der Städte zu Wachstum und Beschäftigung wird auch in den Strategischen Leitlinien der Gemeinschaft auf dem Gebiet der Kohäsion hervorgehoben.

Das Europäische Parlament hat sich zu diesem Thema in mehreren Entschließungen[1] für konkrete Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung der städtischen Umwelt und für eine größere Verantwortlichkeit der lokalen Entscheidungsträger ausgesprochen, zu deren Aufgaben die Aufstellung von Verwaltungsplänen und die Planung des städtischen Verkehrs gehören sollten, um die Lebensqualität in den Städten zu verbessern.

Außerdem wird in der Europäischen Charta der sozialen Wohnungswirtschaft, die von der fraktionsübergreifenden Arbeitsgruppe „URBAN-Logement“ des Europäischen Parlaments am 26. April 2006 angenommen wurde, Wohnraum als vorrangiges Gut, als soziales Grundrecht auf der Grundlage des europäischen Sozialmodells und als wesentliches Element der menschlichen Würde bezeichnet.

In diesem Zusammenhang müssen unbedingt die Faktoren ermittelt werden, die sich auf den Wohnraum auswirken, um eine „sozial verantwortliche Politik“ durchzuführen und Wohnraum für alle bereitzustellen. Es geht darum, den Phänomenen der räumlichen Ausgrenzung und der „Ghettoisierung“ Einhalt zu gebieten sowie auf die sozioökonomischen Herausforderungen zu reagieren, die mit der Alterung der Bevölkerung in Zusammenhang stehen, wobei gleichzeitig der Wohnraum in den größeren Zusammenhang der nachhaltigen Entwicklung von Städten zu stellen ist.

Der vorliegende Bericht konzentriert seine Überlegungen zum Wohnraum auf drei Schwerpunkte:

1.    die soziale Dimension,

2.    die umwelt- und energiepolitische Dimension,

3.    die Dimension der Koordination.

       1. Soziale Dimension

Das Fehlen von menschenwürdigem Wohnraum zu erschwinglichen Preisen, der ja in der Europäischen Wohnungscharta als Grundrecht bezeichnet wird, nimmt unmittelbar Einfluss auf das Leben der Bürger, zum Einen, weil dadurch ihre Chancen auf soziale Eingliederung eingeschränkt werden, und zum Anderen, weil ihre Chancen im Bereich der Bildung, der Ausbildung und der beruflichen Entwicklung beschnitten werden.

Dies wiederum wirkt sich auf die Wettbewerbsfähigkeit, die Beschäftigung und die wirtschaftliche Entwicklung im Allgemeinen aus. Die Preise für Wohnraum sind im vergangenen Jahrzehnt in nahezu allen Ländern der EU konstant gestiegen. Diese Steigerung hat dazu geführt, dass die Haushalte weniger für andere Güter ausgeben können, was sich langfristig hemmend auf ein nachhaltiges Wachstum auswirkt.

Im Besonderen führen die Probleme des Zugangs zu Wohnraum und seine Qualität zu Problemen der sozialen Segregation: Die Ärmsten leben nach wie vor in den sozialen Brennpunkten, während Menschen, die finanziell besser gestellt sind, in andere Wohngebiete abwandern. In diesem Rahmen ist auch die Frage nach der Obdachlosigkeit und den Problemen der sozialen Eingliederung von Migranten zu stellen, die aus anderen Regionen der Europäischen Union bzw. aus Drittländern kommen. Ein Problem sind auch die Vororte, in denen in den Städten verschiedener Mitgliedstaaten wiederholt gewaltsame Auseinandersetzungen stattgefunden haben.

In diesem Zusammenhang kann die Kultur ein wertvolles Instrument zur Förderung der Integration der verschiedenen Gruppierungen sein, die in den Städten und Vororten zusammenleben. Die Schaffung von Kulturzentren oder die Durchführung von Kooperationsvorhaben zwischen Wohnvierteln kann ebenfalls dazu führen, dass ein interkultureller Dialog aufgenommen wird, vor allem in den Städten und Vororten, in denen sehr viele Einwanderer leben, oder dort, wo die Probleme der Integration besonders virulent sind. Es ist daher wichtig, die kulturellen Aktivitäten in einen integrierten Ansatz bei der städtischen Planung und Sanierung einzubeziehen.

Die Marginalisierung verstößt gegen das europäische Sozialmodell, das ja in Zukunft jedem Bürger Perspektiven bieten soll. Es ist daher notwendig, einen größeren sozialen Zusammenhalt zu gewährleisten und vor allem die Eingliederung von Jugendlichen und alten Menschen zu erleichtern. Dies sollte dadurch erfolgen, dass die Beziehungen zwischen historischem Zentrum und Peripherie, zwischen Wohngebieten, in denen finanziell besser Gestellte wohnen, und benachteiligten Wohngebieten, zwischen Stadtgebiet und Hinterland verbessert werden.

Außerdem ist festzuhalten, dass der Wohnraumsektor als solcher in erheblichem Umfang Arbeitsplätze schafft, und zwar nicht nur im Bereich des Wohnungsbaus, sondern auch was Renovierung, Gestaltung und Einrichtung, Nachbarschaftsdienste und Finanzdienstleistungen angeht.

       2. Umwelt- und energiepolitische Dimension

Die Strategie zur Entwicklung städtischen Wohnraums ist in einem größeren Kontext einer allgemeinen Strategie zur städtischen Entwicklung zu sehen. Die Probleme des Wohnraums beschränken sich nicht auf Fragen des Baus von Wohnungen und der Raumplanung im eigentlichen Sinne, sondern werden auch stark durch eine mangelhafte Stadtplanung beeinflusst, die dazu führt, dass bestimmte Stadtviertel, die von einer Verschlechterung der Umweltqualität (Luft- und Wasserverschmutzung, Lärm, Abfälle, Verkehrsstaus usw.) und Mängeln im Bereich öffentlicher Dienstleistungen, Zugänglichkeit, Sicherheit usw. betroffen sind, immer unattraktiver werden und verelenden.

Diese Verelendung wird durch Energieprobleme oft noch verschlimmert. Die steigenden Energiepreise bewirken zwar eine rationellere Nutzung (Maßnahmen und Technologien zur Energieeinsparung und Einführung nachhaltiger Energie, Ausbau erneuerbarer Energiequellen usw.), die Kombination aus geringen Einkünften, hohen Energiepreisen und ungeeigneten Heizungs- und Isolationssystemen führt jedoch zu Phänomenen wie „fuel poverty“[2] und zum Ausschluss von der Energieversorgung. In diesem Zusammenhang sei darauf verwiesen, dass das Potenzial für Energieeinsparungen im Wohnraumsektor am größten ist, wo es auf 27% der genutzten Energie geschätzt wird, wie die Kommission in ihrem Aktionsplan über Energie unterstreicht.

Außerdem wirkt sich das unkontrollierte Wachstum von Vororten auf den Zustand der Städte aus. Die Vernachlässigung der Stadtzentren und die Abwanderung an den Stadtrand schaffen zahlreiche organisatorische Probleme und beeinflussen insbesondere den Verkehr (Überlastung des öffentlichen Nahverkehrs, Abhängigkeit von privaten Kraftfahrzeugen), den Umweltschutz (verstärkter Energieverbrauch, durch private Kraftfahrzeuge verursachte Verschmutzung) und die Zugänglichkeit zu Dienstleistungen, was Auswirkungen auf die soziale und wirtschaftliche Lage der Stadt und ihrer Einwohner hat.

Die Voraussetzung für eine attraktive Wohnlage sind leistungsfähige, erschwingliche und funktionelle Verkehrsmittel für die Anbindung vom Wohnort zum Arbeitsort. Es ist deshalb notwendig, der gesamten Bevölkerung Verkehrsmittel zur Verfügung zu stellen, die das private Kraftfahrzeug ersetzen.

Außerdem ist es von grundlegender Bedeutung, dass eine gute Anbindung des Wohnraums zu Dienstleistungen (insbesondere in den Bereichen Soziales und Gesundheit, Bildung, Geschäfte und öffentliche Verwaltungen) besteht. Insofern sollten benachteiligte Stadtviertel, die oft nur ungenügend über Nachbarschaftsdienste verfügen und an weiter entfernte Dienste nur mangelhaft angeschlossen sind, ins Zentrum der Aufmerksamkeit gerückt werden.

Auch die Sicherheit in den Städten spielt eine wichtige Rolle für die Attraktivität der europäischen Städte. Deshalb ist es wichtig, eine Politik der Kriminalitätsbekämpfung zu erarbeiten, insbesondere in benachteiligten Stadtvierteln. Durch die Erneuerung öffentlicher Räume kann beispielsweise der Kriminalität vorgebeugt und eine bessere Sicherheit gewährleistet werden. Zur Umsetzung einer solchen Politik sind verlässliche Informationen und Statistiken erforderlich, damit sie gezielter konzipiert werden kann.

Hervorzuheben ist auch, welche Bedeutung die Sicherheit der Infrastrukturen für die Strom- und Gasversorgung, aber auch der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung hat, nicht nur in Bezug auf den Zugang, sondern auch, was die Sicherheit der bestehenden Systeme und der Sanierungsmethoden, die angewandt werden, betrifft. Dies ist vor allem in den neuen Mitgliedstaaten Mittel- und Osteuropas notwendig, wo der Häuserbestand in den meisten Fällen einer Renovierung nach den geltenden Sicherheitsnormen bedarf.

  3.  Die Dimension der Koordination

In diesem Kontext, in dem sich die verschiedenen Probleme überschneiden und gegenseitig beeinflussen, ist ein integrierter Ansatz notwendig, der – gestützt auf die Grundsätze Subsidiarität und Bürgernähe – sicherstellt, dass verschiedene Maßnahmen gleichzeitig ergriffen werden, um die Lebensqualität und die Attraktivität des städtischen Raums zu gewährleisten, wobei nach einer gemeinsamen partizipativen Methodik vorzugehen ist, die im Einklang mit der Agenda von Lissabon und Göteborg steht.

Ein solcher Ansatz kann besser durch die Gebietskörperschaften verfolgt werden, die eine Gesamtsicht, eine optimale Koordinierung der Politik und der Initiativen in einem Ballungsraum und eine langfristige Sicht der Entwicklung der Stadt gewährleisten können.

Zur Unterstützung dieses Ansatzes ist es notwendig, für eine horizontale Koordinierung (zwischen allen gemeinschaftlichen Politikbereichen, die den Wohnraum betreffen), eine vertikale Koordinierung (zwischen den Akteuren, die auf verschiedenen Ebenen – europäischer, nationaler und lokaler Ebene – mit Wohnraum befasst sind) und eine gemischte Koordinierung (zwischen dem Staat, den sozioökonomischen Akteuren und der Zivilgesellschaft) zu sorgen.

Darüber hinaus muss den Städten, den Regionen und den Mitgliedstaaten ein Mechanismus zum Austausch von Erfahrungen und bewährten Methoden im Bereich der Wohnungspolitik auf der Grundlage der Lehren zur Verfügung stehen, die aus dem Programm URBACT gezogen wurden, das derzeit 17 thematische Netzwerke und mehrere Arbeitsgruppen umfasst.

Insbesondere müssen die bewährten Methoden, die von nationalen, regionalen und lokalen Behörden angewandt werden, bewertet und verbreitet werden, um konkret die vorstehend erwähnte Strategie unter Berücksichtigung der verschiedenen jeweiligen Zusammenhänge zu entwickeln. Durch diesen Mechanismus wird es möglich sein, einen Zyklus der ständigen Weiterbildung einzurichten, die eine der grundlegenden Quellen für Mehrwert auf europäischer Ebene darstellt.

Allerdings bestünde der Mehrwert des Beitrags der Gemeinschaft im Vergleich zu den nationalen, regionalen und lokalen Kompetenzen angesichts der Komplexität der Materie und der Notwendigkeit, einen integrierten Ansatz auf lokaler Ebene zu planen und zu verfolgen, keinesfalls darin, legislative Maßnahmen zu ergreifen, die der Vielfalt der Bedürfnisse und Umstände der Städte nicht gerecht werden könnten, sondern vielmehr darin, ein System zur Unterstützung, zum Austausch und zur Weitergabe bewährter Methoden zwischen den Mitgliedstaaten einzurichten.

  • [1]  Entschließung des Europäischen Parlaments über die thematische Strategie für die städtische Umwelt (2006/2061(INI)) und Entschließung des Europäischen Parlaments über die städtische Dimension im Zusammenhang mit der Erweiterung (2004/2258(INI)).
  • [2]  Man spricht von „fuel poverty“, wenn mehr als 10 % der Einkünfte für Energiekosten aufgewendet werden.

VERFAHREN

Titel

Wohnraum und Regionalpolitik

Verfahrensnummer

2006/2108(INI)

Federführender Ausschuss
  Datum der Bekanntgabe der Genehmigung im Plenum

REGI
18.5.2006

Mitberatender Ausschuss
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

EMPL
16.11.2006

 

 

 

 

Nicht abgegebene Stellungnahme
  Datum des Beschlusses

EMPL

23.1.2007

 

 

 

 

Verstärkte Zusammenarbeit
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

 

 

 

 

 

Berichterstatterin
  Datum der Benennung

Alfonso Andria
2.5.2006

 

Ersetzte(r) Berichterstatter(in/innen)

 

 

Prüfung im Ausschuss

22.11.2006

22.1.2007

 

 

 

Datum der Annahme

20.3.2007

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

45

3

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Alfonso Andria, Stavros Arnaoutakis, Elspeth Attwooll, Tiberiu Bărbuleţiu, Jean Marie Beaupuy, Rolf Berend, Jana Bobošíková, Antonio De Blasio, Vasile Dîncu, Gerardo Galeote, Iratxe García Pérez, Eugenijus Gentvilas, Pedro Guerreiro, Gábor Harangozó, Marian Harkin, Alain Hutchinson, Mieczysław Edmund Janowski, Gisela Kallenbach, Tunne Kelam, Evgeni Kirilov, Sérgio Marques, Miguel Angel Martínez Martínez, Yiannakis Matsis, Miroslav Mikolášik, Jan Olbrycht, Maria Petre, Markus Pieper, Wojciech Roszkowski, Elisabeth Schroedter, Stefan Sofianski, Grażyna Staniszewska, Catherine Stihler, Kyriacos Triantaphyllides, Oldřich Vlasák, Vladimír Železný

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(in/innen)

Alfredo Antoniozzi, Jan Březina, Brigitte Douay, Den Dover, Emanuel Jardim Fernandes, Ljudmila Novak, Mirosław Mariusz Piotrowski, Zita Pleštinská, Christa Prets, Toomas Savi, László Surján, Károly Ferenc Szabó, Nikolaos Vakalis

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Věra Flasarová

Datum der Einreichung

28.3.2007

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