BERICHT betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2005

30.3.2007 - (C6-0472/2006 – 2006/2070(DEC))

Einzelplan VIIIB – Europäischer Datenschutzbeauftragter
Haushaltskontrollausschuss
Berichterstatter: Daniel Caspary
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Verfahren : 2006/2170(DEC)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0111/2007
Eingereichte Texte :
A6-0111/2007
Aussprachen :
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

1. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2005, Einzelplan VIIIB – Europäischer Datenschutzbeauftragter

(C6-0472/2006 – 2006/2170(DEC))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2005[1],

–   in Kenntnis der endgültigen Jahresrechnung der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 2005 – Band I (C6-0472/2006),

–   in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005[2] und der Sonderberichte des Rechnungshofs zusammen mit den Antworten der geprüften Organe,

–   in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge[3],

–   in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom … (0000/2007 – C6‑0000/2007),

–   gestützt auf Artikel 272 Absatz 10 sowie die Artikel 274, 275 und 276 des EG-Vertrags,

–   gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[4], insbesondere auf die Artikel 50, 86, 145, 146 und 147,

–   gestützt auf Artikel 71 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A6‑0111/2007),

1.  erteilt dem Europäischen Datenschutzbeauftragten Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005;

2.  legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof, dem Rechnungshof, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, dem Ausschuss der Regionen, dem Europäischen Bürgerbeauftragten und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.

2. ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2005, Einzelplan VIIIB – Europäischer Datenschutzbeauftragter, sind

(C6-0472/2006 – 2006/2070(DEC))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2005[5],

–   in Kenntnis der endgültigen Jahresrechnung der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 2005 – Band I (C6-0472/2006),

–   in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005[6] und der Sonderberichte des Rechnungshofs zusammen mit den Antworten der geprüften Organe,

–   in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge[7],

–   in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom … (0000/2007 – C6‑0000/2007),

–   gestützt auf Artikel 272 Absatz 10 sowie die Artikel 274, 275 und 276 des EG-Vertrags,

–   gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[8], insbesondere auf die Artikel 50, 86, 145, 146 und 147,

–   gestützt auf Artikel 71 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A6‑0111/2007),

1.  stellt fest, dass der Europäische Datenschutzbeauftragte (EPDS) im Jahr 2005 Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 2 840 733 EUR zur Verfügung hatte und die Verwendungsrate 82,77 % betrug;

2.  stellt fest, dass die Prüfung des EPDS durch den Europäischen Rechnungshof zu keinen wesentlichen Bemerkungen Anlass gab; stellt fest, dass der Jahresabschluss 2005 des EPDS nach der Einführung der periodengerechten Buchführung mit Wirkung vom 1. Januar 2005 ein positives wirtschaftliches Ergebnis in Höhe von 211 631 EUR und einen Überschuss der Passiva über die Aktiva in Höhe von 202 504 EUR aufweist;

3.  stellt fest, dass das Jahr 2005 das erste Jahr war, in dem der EPDS voll funktionsfähig war; erinnert daran, dass der Haushaltsplan 2005 eine Erhöhung um 48,8 % gegenüber dem Haushaltsplan 2004 darstellte;

4.  stellt fest, dass der EPDS für 2007 einen Haushalt von 5 080 699 EUR vorgelegt hat, was einer Zunahme um 23 % gegenüber dem endgültigen Haushaltsplan 2006 (4 147 378 EUR) entspricht, und dass in der genannten Summe fünf neu beantragte Stellen, eine Erweiterung des Büroraums und eine Erhöhung der Übersetzungskosten enthalten waren;

5.  erinnert daran, dass die Generalsekretäre der Kommission, des Europäischen Parlaments und des Rates am 24. Juni 2004 zusammen mit dem EPDS ein Abkommen über administrative Zusammenarbeit zur Unterstützung des EPDS während einer dreijährigen Anlaufzeit unterzeichnet haben, demzufolge

–   der Rechnungsführer und der Interne Prüfer der Kommission zum Rechnungsführer und Prüfer des EPDS ernannt wurden;

–   die Dienststellen der Kommission bei allen Aufgaben Unterstützung leisten, die die Verwaltung der mit dem Organ verbundenen Personen betreffen (Feststellung von Ansprüchen, Zahlung der Bezüge, Erstattung von Krankheitskosten, Zahlung von Dienstreisekosten usw.);

–   die Dienststellen der Kommission den EPDS auch bei der Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans unterstützen;

–   der EPDS in den Räumlichkeiten des Europäischen Parlaments untergebracht ist, wobei die Dienststellen des Europäischen Parlaments den EPDS in Bezug auf materielle Einrichtungen und Know-how im Zusammenhang mit seiner Unterbringung in seinen Räumlichkeiten unterstützt (Sicherheit der Gebäude, Post, Computer, Telefone, Büros und Lieferungen);

–   der Rat Übersetzungsleistungen erbringt;

6.  stellt fest, dass das Abkommen über administrative Zusammenarbeit am 7. Dezember 2006 mit Wirkung vom 16. Januar 2007 für weitere drei Jahre verlängert wurde;

7.  stellt fest, dass der EPDS am 7. November 2006 beschlossen hat, eine den Tätigkeiten und Erfordernissen des Organs entsprechende interne Kontrollstruktur zu errichten;

8.  begrüßt den Beschluss des EPDS und des stellvertretenden Datenschutzbeauftragten, alljährlich eine Erklärung ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Interessen zu veröffentlichen, sobald Anfang des Jahres 2007 ihre neue Website fertiggestellt ist; stellt fest, dass sie in der Zwischenzeit für die Jahre 2005 und 2006 schriftliche Erklärungen über ihre finanziellen Interessen in Form eines Formulars vorgelegt haben, das dem Formular ähnelt, das von den Mitgliedern des Europäischen Parlaments alljährlich ausgefüllt wird, und dass darin keine erklärungspflichtigen Berufstätigkeiten, bezahlten Stellen oder Tätigkeiten oder sonstigen relevanten Informationen angegeben wurden;

9.  begrüßt die Bereitschaft des EPDS, der interinstitutionellen Vereinbarung über das OLAF beizutreten, und ermuntert ihn, so rasch wie möglich alle nötigen Schritte einzuleiten.

VERFAHREN

Titel

Entlastung für das Haushaltsjahr 2005 - Europäischer Datenschutzbeauftragter

Bezugsdokumente – Verfahrensnummer

C6-0472/2006 – 2006/2070(DEC)

Federführender Ausschuss
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

CONT

14.12.2006

Mitberatender Ausschuss – Datum der Bekanntgabe im Plenum

14.12.2006

 

 

 

 

Berichterstatter(in/innen)
  Datum der Benennung

Daniel Caspary
20.4.2006

Ersetzter Berichterstatter

Nils Lundgren

Prüfung im Ausschuss

29.1.2007

27.2.2007

 

 

 

Datum der Annahme

27.3.2007

Ergebnis der Schlussabstimmung

+

-

0

22

1

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Jean-Pierre Audy, Inés Ayala Sender, Herbert Bösch, Paul van Buitenen, Mogens N.J. Camre, Paulo Casaca, Petr Duchoň, James Elles, Ingeborg Gräßle, Dan Jørgensen, Bogusław Liberadzki, Nils Lundgren, Marusya Ivanova Lyubcheva, Edith Mastenbroek, Jan Mulder, Francesco Musotto, Ovidiu Ioan Silaghi, Bart Staes, Alexander Stubb, Kyösti Virrankoski

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(in/innen)

Daniel Caspary, Christopher Heaton-Harris, Edit Herczog, Petre Popeangă, Gabriele Stauner

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

 

Datum der Einreichung

30.3.2007

Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar)

 

  • [1]  ABl. L 60 vom 8.5.2005, S. 1.
  • [2]  ABl. C 263 vom 31.10.2006, S. 1.
  • [3]  ABl. C 263 vom 31.10.2006, S. 10.
  • [4]  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1. Verordnung geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1995/2006 (ABl. L 390 vom 30.12.2006, S. 1).
  • [5]  ABl. L 60 vom 8.5.2005, S. 1.
  • [6]  ABl. C 263 vom 31.10.2006, S. 1.
  • [7]  ABl. C 263 vom 31.10.2006, S. 10.
  • [8]  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1. Verordnung geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1995/2006 (ABl. L 390 vom 30.12.2006, S. 1).