Bericht - A6-0116/2007Bericht
A6-0116/2007

BERICHT betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für Wiederaufbau für das Haushaltsjahr 2005

2.4.2007 - (C6‑0388/2006 – 2006/2155(DEC))

Haushaltskontrollausschuss
Berichterstatterin: Edit Herczog
PR_DEC_Agencies


Verfahren : 2006/2155(DEC)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0116/2007
Eingereichte Texte :
A6-0116/2007
Aussprachen :
Angenommene Texte :

1. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für Wiederaufbau für das Haushaltsjahr 2005

(C6‑0388/2006 – 2006/2155(DEC))

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Agentur für Wiederaufbau für das Haushaltsjahr 2005[1],

–   in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2005 der Europäischen Agentur für Wiederaufbau zusammen mit den Antworten der Agentur[2],

–   in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 27. Februar 2007 (5711/2007 – C6‑0080/2007),

–   gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere auf Artikel 276,

–   gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[3], insbesondere auf Artikel 185,

–   gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2667/2000 des Rates vom 5. Dezember 2000 über die Europäische Agentur für Wiederaufbau[4], insbesondere auf Artikel 8,

–   gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates[5], insbesondere auf Artikel 94,

–   gestützt auf Artikel 71 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

–    in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A6‑0116/2007),

1.  erteilt dem Direktor der Europäischen Agentur für Wiederaufbau Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2005;

2.  legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Direktor der Europäischen Agentur für Wiederaufbau, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.

  • [1]  ABl. C 266 vom 31.10.2006, S. 7.
  • [2]  ABl. C 312 vom 19.12.2006, S. 18.
  • [3]  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1. Verordnung geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1995/2006 (ABl. L 390 vom 30.12.2006, S. 1).
  • [4]  ABl. L 306 vom 7.12.2000, S. 7. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1756/2006 (ABl. L 332 vom 30.11.2006, S. 18).
  • [5]  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

2. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zum Rechnungsabschluss der Europäischen Agentur für Wiederaufbau für das Haushaltsjahr 2005

(C6‑0388/2006 – 2006/2155(DEC))

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Agentur für Wiederaufbau für das Haushaltsjahr 2005[1],

–   in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2005 der Europäischen Agentur für Wiederaufbau zusammen mit den Antworten der Agentur[2],

–   in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 27. Februar 2007 (5711/2007 – C6‑0080/2007),

–   gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere auf Artikel 276,

–   gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[3], insbesondere auf Artikel 185,

–   gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2667/2000 des Rates vom 5. Dezember 2000 über die Europäische Agentur für Wiederaufbau[4], insbesondere auf Artikel 8,

–   gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates[5], insbesondere auf Artikel 94,

–   gestützt auf Artikel 71 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

–    in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A6‑0116/2007),

1. nimmt Kenntnis von den folgenden in den endgültigen Rechnungsabschlüssen der Europäischen Agentur für Wiederaufbau für die Haushaltsjahre 2004 und 2005 ausgewiesenen Zahlen:

Einnahmen- und Ausgabenrechnung für die Haushaltsjahre 2004 und 2005 (in 1000 EUR)

 

2005

2004

Einnahmen

 

 

Zuschüsse der Gemeinschaft

261 009

231 909

Einziehung von Ausgaben (Wiederverwendung Titel III)

546

1 229

Einnahmen aus administrativen Tätigkeiten (Wiederverwendung Titel I und II)

210

181

Sonstige operative Einnahmen

1 076

6 113

Operative Einnahmen insgesamt

262 841

239 432

Ausgaben

 

 

Verwaltungsausgaben

 

 

- Personalausgaben

15 727

17 575

- Sonstige Verwaltungsausgaben

7 212

6 290 

 

 

 

Operative Ausgaben

 

 

- Direkte zentrale Verwaltung

243 442

268 965

Administrative und operative Ausgaben insgesamt

266 381

292 830

Gewinn/(Defizit) aus operativen Tätigkeiten

-3 540

-53 398

Außerordentliche Erträge

0

738 

Außerordentliche Verluste

0

-1.269

Wirtschaftsergebnis des Haushaltsjahrs

-3 540

-53 929

Quelle: Angaben der Agentur. In dieser Tabelle sind die von der Agentur in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Angaben zusammengefasst.

2.  billigt den Rechnungsabschluss der Europäischen Agentur für Wiederaufbau für das Haushaltsjahr 2005;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Direktor der Europäischen Agentur für Wiederaufbau, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.

  • [1]  ABl. C 266 vom 31.10.2006, S. 7.
  • [2]  ABl. C 312 vom 19.12.2006, S. 18.
  • [3]  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1. Verordnung geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1995/2006 (ABl. L 390 vom 30.12.2006, S. 1).
  • [4]  ABl. L 306 vom 7.12.2000, S. 7. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1756/2006 (ABl. L 332 vom 30.11.2006, S. 18).
  • [5]  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

3. ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für Wiederaufbau für das Haushaltsjahr 2005 sind

(C6‑0388/2006 – 2006/2155(DEC))

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Agentur für Wiederaufbau für das Haushaltsjahr 2005[1],

–   in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2005 der Europäischen Agentur für Wiederaufbau zusammen mit den Antworten der Agentur[2],

–   in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 27. Februar 2007 (5711/2007 – C6‑0080/2007),

–   gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere auf Artikel 276,

–   gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[3], insbesondere auf Artikel 185,

–   gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2667/2000 des Rates vom 5. Dezember 2000 über die Europäische Agentur für Wiederaufbau[4], insbesondere auf Artikel 8,

–   gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates[5], insbesondere auf Artikel 94,

–   gestützt auf Artikel 71 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

–    in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A6‑0116/2007),

A. in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss für das am 31. Dezember 2005 zu Ende gegangene Haushaltsjahr zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge mit Vorbehalt rechtmäßig und ordnungsgemäß sind,

B.  in der Erwägung, dass das Parlament dem Direktor am 27. April 2006 Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2004 erteilt hat[6] und dass das Parlament in der dem Entlastungsbeschluss beigefügten Entschließung unter anderem

· die Agentur nachdrücklich aufgefordert hat, sich um Unterstützung zur Verbesserung ihres Verfahrens für die Bewirtschaftung der Kassenmittel zu bemühen, um die häufig erheblichen Beträge, die sich auf Girokonten befinden, optimal zu verwenden;

· festgestellt hat, dass keine Gewissheit besteht, dass die den Gegenwertmitteln, Kreditrahmen und Sonderguthaben zugrunde liegenden Vorgänge vollständig erfasst wurden, da es für die langfristigen Forderungen keine wirksamen internen Kontrollverfahren gibt, und darauf bestanden hat, dass der Rechnungshof die Möglichkeit haben muss, alle Vorgänge zu überprüfen;

· die Kommission und die Agentur zur Bekämpfung der gravierenden Probleme der Unzuverlässigkeit (und des Korruptionsverdachts), die derzeit mit der Erteilung des Zuschlags für öffentliche Aufträge und Konzessionen für äußerst delikate Projekte wie z.B. Mobilfunk verbunden ist, aufgefordert hat, in enger Zusammenarbeit mit der UNMIK (Übergangsverwaltungsmission der Vereinten Nationen im Kosovo) und der FIU (Zentralstelle zur Entgegennahme von Geldwäscheverdachtsanzeigen) klare und transparente Vorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe festzulegen und die entsprechenden internen und obersten Rechnungskontrollbehörden zu schaffen sowie das Europäische Parlament über die Fortschritte auf dem Laufenden zu halten;

Allgemeine Punkte, die die Mehrzahl der EU-Agenturen betreffen, denen auf individueller Grundlage Entlastung erteilt werden muss

1.  ist der Auffassung, dass sich die immer größer werdende Zahl der Gemeinschaftsagenturen und die Tätigkeit einiger dieser Agenturen anscheinend nicht in einen globalen Orientierungsrahmen einfügen und dass die Aufgaben einiger Agenturen nicht immer dem tatsächlichen Bedarf der Union und auch nicht den Erwartungen der Bürger entsprechen, und stellt fest, dass die Agenturen generell nicht immer über ein gutes Image und eine gute Presse verfügen,

2.  fordert daher die Kommission auf, einen globalen Orientierungsrahmen für die Errichtung neuer Gemeinschaftsagenturen festzulegen, vor der Errichtung einer neuen Agentur eine Kosten-Nutzen-Analyse vorzulegen und darauf zu achten, dass sich die Tätigkeiten der Agenturen nicht untereinander und auch nicht mit den Aufgaben anderer europäischer Organisationen überschneiden;

3.  fordert den Rechnungshof auf, zu der Kosten-Nutzen-Analyse Stellung zu nehmen, ehe das Parlament seinen Beschluss fasst;

4.  fordert die Kommission auf, alle fünf Jahre eine Studie über den Zusatznutzen der einzelnen bestehenden Agenturen vorzulegen; fordert alle zuständigen Organe auf, im Falle einer negativen Beurteilung des Zusatznutzens einer Agentur die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, indem der Auftrag dieser Agentur neu festgelegt oder die Agentur geschlossen wird;

5.  bedauert angesichts der wachsenden Zahl von Regelungsagenturen, dass die Verhandlungen über den Entwurf einer interinstitutionellen Vereinbarung über einen gemeinsamen Rahmen für diese Agenturen noch zu keinem Ergebnis geführt haben, und fordert die zuständigen Dienststellen der Kommission auf, in Absprache mit dem Rechnungshof alles in ihrer Macht Stehende zu tun, damit eine solche Vereinbarung rasch zustande kommt;

6.  stellt fest, dass die Haushaltsverantwortung der Kommission eine engere Anbindung der Agenturen an die Kommission erforderlich macht; fordert Kommission und Rat auf, alle nötigen Schritte einzuleiten, um der Kommission bis 31. Dezember 2007 eine Sperrminorität in den Aufsichtsgremien der Regelungsagenturen einzuräumen und bei Neugründungen dies von vornherein so vorzusehen;

7.  fordert den Rechnungshof auf, in seinen Jahresbericht ein zusätzliches Kapitel aufzunehmen, in dem alle Agenturen behandelt werden, denen im Rahmen des Jahresabschlusses der Kommission Entlastung erteilt werden muss, damit besser ersichtlich wird, wie die EU-Mittel von den Agenturen verwendet wurden;

8.  erinnert an den Grundsatz, dass alle Gemeinschaftsagenturen, unabhängig davon, ob sie einen Zuschuss erhalten oder nicht, der Entlastung durch das Parlament unterliegen, selbst wenn ihr Gründungsakt eine Entlastungsbehörde vorsieht;

9.  fordert den Rechnungshof auf, alle Agenturen einer Leistungskontrolle zu unterziehen und den zuständigen Ausschüssen des Parlaments einschließlich des Haushaltskontrollausschusses hierüber Bericht zu erstatten;

10.  stellt fest, dass die Zahl der Agenturen ständig zunimmt und dass die für die Errichtung und Überwachung der Agenturen zuständigen Generaldirektionen entsprechend der politischen Verantwortung der Kommission für die Funktionsweise der Agenturen, die weit über eine bloße logistische Unterstützung hinausgeht, daher umso mehr einen gemeinsamen Ansatz für die Agenturen entwickeln müssen; ist der Auffassung, dass eine Struktur für die Koordinierung zwischen den betroffenen Generaldirektionen, die der von den Agenturen geschaffenen Struktur vergleichbar ist, eine pragmatische Lösung auf dem Weg zu einem gemeinsamen Ansatz der Kommission in allen die Agenturen betreffenden Fragen darstellen würde;

11.  fordert die Kommission auf, die administrative und technische Unterstützung für die Agenturen zu verbessern, da die Verwaltungsvorschriften der Gemeinschaft und die technischen Probleme immer komplizierter werden;

12.  stellt fest, dass keine der Gemeinschaftsagenturen über ein Disziplinarorgan verfügt, und fordert die Dienststellen der Kommission auf, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, damit ein solcher Mechanismus umgehend eingeführt wird;

13.  begrüßt die deutlichen Verbesserungen auf dem Gebiet der Koordinierung zwischen den Agenturen, was es diesen ermöglicht, mit sich wiederholenden Problemen fertig zu werden, und zu einer effizienteren Zusammenarbeit mit der Kommission und dem Parlament führt;

14.  ist der Ansicht, dass die Errichtung eines gemeinsamen Unterstützungsdienstes durch mehrere Agenturen mit dem Ziel, die rechnergestützten Haushaltsführungssysteme mit denen der Kommission kompatibel zu machen, eine Maßnahme darstellt, die fortgeführt und ausgeweitet werden muss;

15.  fordert die Agenturen auf, ihre Zusammenarbeit und ihren Leistungsvergleich mit den einschlägigen Akteuren zu verbessern; ermutigt die Kommission, die Maßnahmen zu treffen, die sie für erforderlich hält, um die Agenturen dabei zu unterstützen, ihr Image aufzuwerten und die Sichtbarkeit ihrer Tätigkeit zu erhöhen;

16.  fordert die Kommission auf, einen Vorschlag für eine Harmonisierung der Gestaltung der Jahresberichte der Agenturen zu unterbreiten, damit Leistungsindikatoren entwickelt werden können, die einen Vergleich ihrer Effizienz ermöglichen;

17.  fordert die Agenturen auf, zu Beginn eines jeden Jahres Leistungsindikatoren vorzulegen, anhand deren sie gemessen werden könnten;

18.  fordert alle Agenturen auf, verstärkt SMART-Ziele festzusetzen, die zu einer realistischeren Planung und Verwirklichung der Ziele führen dürften;

19.  stimmt mit dem Rechnungshof darin überein, dass die Kommission auch für das (Finanz-) Management der Agenturen verantwortlich ist; fordert daher die Kommission nachdrücklich auf, das Management der verschiedenen Agenturen zu überwachen und, wenn nötig, Anleitung und Hilfestellung zu geben, insbesondere im Hinblick auf eine korrekte Anwendung der Ausschreibungsverfahren, die Transparenz der Einstellungsverfahren, die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung (Nichtausschöpfung der Mittel und Veranschlagung zu hoher Mittelbeträge) und, was besonders wichtig ist, die ordnungsgemäße Anwendung der Vorschriften des internen Kontrollrahmens;

20.  ist der Ansicht, dass in den Arbeitsprogrammen der Agenturen deren Beiträge operational und messbar formuliert sein sollten und dass die internen Kontrollnormen der Kommission gebührend berücksichtigt werden sollten;

Besondere Punkte

21.  unterstreicht, dass die von der Agentur erzielten Ergebnisse und die erheblichen Verbesserungen, die von den Agenturen vorgenommen wurden, um den Empfehlungen des Rechnungshofs und des Parlaments nachzukommen, höchstes Lob verdienen;

22.  gratuliert dem Direktor und seinem Personal zu der Arbeit, die sie in einem sehr schwierigen Umfeld geleistet haben und durch die sie das Ansehen und die Sichtbarkeit der EU erheblich verbessert haben;

23.  fordert mit Nachdruck, dass die Kommission die Tätigkeit der Agentur, die 2008 enden soll, verlängert; ist der Auffassung, dass diese Agentur, damit das erworbene Fachwissen nicht verloren geht, in eine Agentur für die Durchführung bestimmter EU-Aktionen im Außenbereich umgewandelt werden sollte, die sich insbesondere mit Nachkrisensituationen befasst, wobei darauf geachtet werden muss, dass es nicht zu Überschneidungen mit den Tätigkeiten anderer europäischer oder internationaler Organisationen kommt;

24.  fordert die Kommission auf, dem Parlament die Gründe zu nennen, die abgesehen davon, dass sie die Absicht hat, die Agentur 2008 aufzulösen, bewirkt haben, dass der Agentur nicht die Aufgabe übertragen wurde, das Sonderprogramm der EU für den nördlichen Teil Zyperns und die Hilfe für die palästinensische Bevölkerung durchzuführen;

25.  vertritt die Auffassung, dass die Agentur nicht nur über die notwendigen Systeme (Logistik, IT-Systeme und sonstige Systeme) verfügt, um rasch hohe Beträge zur Unterstützung von Regionen, die sich in einer Nachkrisensituation befinden, einsetzen zu können, sondern auch nachgewiesen hat, dass sie hervorragendes Fachwissen und Know-how auf dem Gebiet des Nachkriegs-Wiederaufbaus besitzt;

26.  ist überzeugt, dass zu einem Zeitpunkt, da die Kommission in Anbetracht der den Besitzstand betreffenden Aufgaben im Zusammenhang mit den Balkanländern die Verwaltung des neuen Instruments für Heranführungshilfe übernehmen möchte, die Agentur die Aufgaben einer „Agentur für RELEX-Maßnahmen im Außenbereich“ übernehmen sollte;

27.  vertritt die Auffassung, dass ein neues Mandat für diese erfolgreiche Agentur die bestmögliche Lösung darstellen würde, um die neuen Aufgaben im Zusammenhang mit den Maßnahmen im Außenbereich, die nicht von den Dienststellen der Kommission in Brüssel oder den Delegationen der Kommission übernommen werden können, wahrzunehmen;

28.  vertritt die Auffassung, dass die Agentur in Bereichen, in denen die traditionelle Entwicklungshilfe nicht greift, eine sehr wichtige Aufgabe übernehmen könnte; ist ferner der Ansicht, dass dies die Sichtbarkeit der EU erheblich verbessern würde;

29.  begrüßt die von der Agentur aufgrund der Bemerkungen des Rechnungshofs in seinen Jahresberichten 2003 und 2004 zur Verbesserung der Auftragsvergabe getroffenen Maßnahmen, die in mehreren Bereichen zu erhöhter Transparenz geführt haben, indem beispielsweise die im Verlauf des Bewertungsverfahrens getroffenen und für die Auftragsvergabe ausschlaggebenden Entscheidungen nunmehr besser dokumentiert werden und zudem die allgemeine Disziplin bei den Bewertungs- und Auftragsvergabeverfahren verbessert wurde;

30.  fordert die Agentur auf, die Festlegung der Auswahlkriterien zu verbessern, damit sie realistischer werden, da sie mitunter den besonderen Arbeitsbedingungen der Agentur nicht hinreichend angepasst sind;

31.  begrüßt die auf dem Gebiet der Ausschreibungen erzielten Fortschritte und fordert die Agentur auf, ihre Bemühungen fortsetzen, um sicherzustellen, dass die vergebenen Aufträge alle geltenden Vorschriften erfüllen;

32.  stellt fest, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über den Jahresabschluss 2004 im Zuge seiner Prüfung in Bezug auf die von der UNMIK verwalteten Projekte festgestellt hat, dass die Agentur bei Vornahme der Zahlungen keine angemessene Finanzkontrolle durchführt und dadurch beim Abschluss der Vorgänge insbesondere wegen nicht ordnungsgemäß erfasster Projekte und unzulänglich begründeter Ausgaben erhebliche Schwierigkeiten aufgetreten sind; begrüßt die großen Anstrengungen, die die Agentur im Jahr 2005 unternommen hat, um hier Abhilfe zu schaffen; stellt jedoch fest, dass beim Abschluss der Vorgänge einige Probleme bestehen blieben.

  • [1]  ABl. C 266 vom 31.10.2006, S. 7.
  • [2]  ABl. C 312 vom 19.12.2006, S. 18.
  • [3]  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1. Verordnung geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1995/2006 (ABl. L 390 vom 30.12.2006, S. 1).
  • [4]  ABl. L 306 vom 7.12.2000, S. 7. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1756/2006 (ABl. L 332 vom 30.11.2006, S. 18).
  • [5]  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
  • [6]  ABl. L 340 vom 6.12.2006, S. 74.

VERFAHREN

Titel

Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für Wiederaufbau für das Haushaltsjahr 2005

Bezugsdokumente – Verfahrensnummer

C6‑0388/2006 – 2006/2155(DEC)

Rechtsgrundlage

Artikel 276 EGV

Grundlage in der Geschäftsordnung

Art. 71 und Anlage V

Veröffentlichung der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Agentur im Amtsblatt

ABl. C 266 vom 31.10.2006

Veröffentlichung des Jahresberichts des Rechnungshofs im Amtsblatt

ABl. C 312 vom 19.12.2006

Empfehlung des Rates
  Datum der Weiterleitung

5711/2007 - C6-0080/2007
27.2.2007

Federführender Ausschuss
  Datum der Befassung

CONT
29.11.2006

Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse
  Datum der Befassung

AFET
29.11.2006

 

 

 

 

Nicht abgegebene Stellungnahme
  Datum des Beschlusses

AFET

28.11.2006

 

 

 

 

Berichterstatter(in/innen)
  Datum der Benennung

Edit Herczog
20.4.2006

Prüfung im Ausschuss

28.2.2007

26.3.2007

 

 

 

Datum der Annahme

26.3.2007

Ergebnis der Abstimmung:

 

Vorschlag für einen Beschluss betreffend die Entlastung

Ja-Stimmen: 21

Nein-Stimmen: 1

Enthaltungen: 0

Vorschlag für einen Beschluss zum Rechnungsabschluss

Ja-Stimmen: 23

Nein-Stimmen: 1

Enthaltungen: 0

Entwurf einer Entschließung mit den Bemerkungen

Ja-Stimmen: 22

Nein-Stimmen: 1

Enthaltungen: 1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Jean-Pierre Audy, Herbert Bösch, Paulo Casaca, Szabolcs Fazakas, Christofer Fjellner, Ingeborg Gräßle, Dan Jørgensen, Bogusław Liberadzki, Nils Lundgren, Marusya Ivanova Lyubcheva, Hans-Peter Martin, Edith Mastenbroek, Jan Mulder, Francesco Musotto, Ovidiu Ioan Silaghi, Bart Staes

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(in/innen)

Salvador Garriga Polledo, Edit Herczog, Véronique Mathieu, Bill Newton Dunn, Petre Popeangă, Paul Rübig, Margarita Starkevičiūtė, Ralf Walter

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

 

Datum der Einreichung

2.4..2007

 

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