BERICHT betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für Flugsicherheit für das Haushaltsjahr 2005

2.4.2007 - (C6‑0398/2006 – 2006/2165(DEC))

Haushaltskontrollausschuss
Berichterstatterin: Edit Herczog
PR_DEC_Agencies

Verfahren : 2006/2165(DEC)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0121/2007
Eingereichte Texte :
A6-0121/2007
Aussprachen :
Angenommene Texte :

1. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für Flugsicherheit für das Haushaltsjahr 2005

(C6‑0398/2006 – 2006/2165(DEC))

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Agentur für Flugsicherheit für das Haushaltsjahr 2005[1],

–   in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2005 der Europäischen Agentur für Flugsicherheit zusammen mit den Antworten der Agentur[2],

–   in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 27. Februar 2007 (5711/2007 – C6‑0080/2007),

–   gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere auf Artikel 276,

–   gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[3], insbesondere auf Artikel 185,

–   gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1592/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2002 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Europäischen Agentur für Flugsicherheit[4], insbesondere auf Artikel 49,

–   gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates[5], insbesondere auf Artikel 94,

–   gestützt auf Artikel 71 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses und der Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (A6‑0121/2007),

1.  erteilt dem Exekutivdirektor der Europäischen Agentur für Flugsicherheit Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2005;

2.  legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Exekutivdirektor der Europäischen Agentur für Flugsicherheit, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.

  • [1]  ABl. C 266 vom 31.10.2006, S. 10.
  • [2]  ABl. C 312 vom 19.12.2006, S. 6.
  • [3]  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1. Verordnung geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1995/2006 (ABl. L 390 vom 30.12.2006, S. 1).
  • [4]  ABl. L 240 vom 7.9.2002, S. 1. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1701/2003 der Kommission (ABl. L 243 vom 27.9.2003, S. 5).
  • [5]  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

2. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zum Rechnungsabschluss der Europäischen Agentur für Flugsicherheit für das Haushaltsjahr 2005

(C6‑0398/2006 – 2006/2165(DEC))

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Agentur für Flugsicherheit für das Haushaltsjahr 2005[1],

–   in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2005 der Europäischen Agentur für Flugsicherheit zusammen mit den Antworten der Agentur[2],

–   in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 27. Februar 2007 (5711/2007 – C6‑0080/2007),

–   gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere auf Artikel 276,

–   gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[3], insbesondere auf Artikel 185,

–   gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1592/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2002 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Europäischen Agentur für Flugsicherheit[4], insbesondere auf Artikel 49,

–   gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates[5], insbesondere auf Artikel 94,

–   gestützt auf Artikel 71 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses und der Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (A6‑0121/2007),

1.  nimmt Kenntnis von den folgenden in den endgültigen Rechnungsabschlüssen der Europäischen Agentur für Flugsicherheit für die Haushaltsjahre 2004 und 2005 ausgewiesenen Zahlen:

Einnahmen- und Ausgabenrechnung für die Haushaltsjahre 2004 und 2005 (in 1000 EUR)

 

2005

2004

Betriebseinnahmen

 

 

Zuschüsse der Gemeinschaft

17 416

7 777

Sonstige Zuschüsse

1 446

248

Einnahmen aus Gebühren

10 888

 

Erstattung von Ausgaben

26

3

Sonstige Einnahmen

693

350

Insgesamt (a)

30 469

8 378

Betriebsausgaben

 

 

Personal

13 636

5 556

Gebäude und damit verbundene Ausgaben

2 121

689

Sonstige Verwaltungsausgaben

     1 319

743

Rückstellungen

576

89

Operative Ausgaben

11 660

2 081

Total (b)

29 312

9 158

Betriebsergebnis (c = a-b)

1 157

-780

Finanzielle Erträge (d)

41

0

Finanzielle Kosten (e)

-14

2

Finanzielles Ergebnis (f = d-e)

27

-2

Ergebnis des Haushaltsjahres (g = c+f)

1 184

-782

Quelle: Angaben der Agentur. In dieser Tabelle sind die von der Agentur in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Zahlen zusammengefasst.

(1) Die Daten für das Haushaltsjahr 2003 wurden überarbeitet, um eine Gegenüberstellung infolge des Übergangs zur periodengerechten Buchführung zu ermöglichen.

2.  billigt den Rechnungsabschluss der Europäischen Agentur für Flugsicherheit für das Haushaltsjahr 2005;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Exekutivdirektor der Europäischen Agentur für Flugsicherheit, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.

  • [1]  ABl. C 266 vom 31.10.2006, S. 10.
  • [2]  ABl. C 312 vom 19.12.2006, S. 6.
  • [3]  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1. Verordnung geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1995/2006 (ABl. L 390 vom 30.12.2006, S. 1).
  • [4]  ABl. L 240 vom 7.9.2002, S. 1. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1701/2003 der Kommission (ABl. L 243 vom 27.9.2003, S. 5).
  • [5]  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

3. ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für Flugsicherheit für das Haushaltsjahr 2005 sind

(C6-0398/2006 – 2006/2165(DEC))

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Agentur für Flugsicherheit für das Haushaltsjahr 2005[1],

–   in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2005 der Europäischen Agentur für Flugsicherheit zusammen mit den Antworten der Agentur[2],

–   in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 27. Februar 2007 (5711/2007 – C6‑0080/2007),

–   gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere auf Artikel 276,

–   gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[3], insbesondere auf Artikel 185,

–   gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1592/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2002 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Europäischen Agentur für Flugsicherheit[4], insbesondere auf Artikel 49,

–   gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates[5], insbesondere auf Artikel 94,

–   gestützt auf Artikel 71 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses und der Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (A6‑0121/2007),

A. in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss für das am 31. Dezember 2005 zu Ende gegangene Haushaltsjahr zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

B.  in der Erwägung, dass das Parlament dem Exekutivdirektor am 27. April 2006 Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2004 erteilt hat[6] und dass das Parlament in der dem Entlastungsbeschluss beigefügten Entschließung unter anderem

· seine Besorgnis über die Anomalien zum Ausdruck gebracht hat, die der Rechnungshof in der Haushaltsführung festgestellt hat, darunter das Fehlen von Angaben in den Berichtigungshaushaltsplänen zu vorgenommenen Mittelübertragungen oder zu den Gründen für deren Vornahme, die fehlende Unterrichtung des Verwaltungsrats über die Mittelübertragungen und die Zahlung von Vorschüssen außerhalb des Haushaltsplans;

· zur Kenntnis genommen hat, dass die Agentur im Jahr 2004 die Durchführungsbestimmungen zu ihrer Finanzregelung noch nicht erlassen und weder eine Risikoanalyse durchgeführt noch Normen für die interne Kontrolle ausgearbeitet hatte;

· festgestellt hat, dass die Personalauswahlverfahren bei der Agentur in jeder Auswahlrunde andere waren, und die Kommission und die Agentur nachdrücklich aufgefordert hat, sich auf ein transparentes und kohärentes Einstellungsverfahren zu verständigen, das den Bedürfnissen der Agentur nach spezifisch qualifiziertem Personal gerecht wird;

 · 

Allgemeine Punkte, die die Mehrzahl der EU-Agenturen betreffen, denen auf individueller Grundlage Entlastung erteilt werden muss

1.  ist der Auffassung, dass sich die immer größer werdende Zahl der Gemeinschaftsagenturen und die Tätigkeit einiger dieser Agenturen anscheinend nicht in einen globalen Orientierungsrahmen einfügen und dass die Aufgaben einiger Agenturen nicht immer dem tatsächlichen Bedarf der Union und auch nicht den Erwartungen der Bürger entsprechen, und stellt fest, dass die Agenturen generell nicht immer über ein gutes Image und eine gute Presse verfügen;

2.  fordert daher die Kommission auf, einen globalen Orientierungsrahmen für die Errichtung neuer Gemeinschaftsagenturen festzulegen, vor der Errichtung einer neuen Agentur eine Kosten-Nutzen-Analyse vorzulegen und darauf zu achten, dass sich die Tätigkeiten der Agenturen nicht untereinander und auch nicht mit den Aufgaben anderer europäischer Organisationen überschneiden;

3.  fordert den Rechnungshof auf, zu der Kosten-Nutzen-Analyse Stellung zu nehmen, ehe das Parlament seinen Beschluss fasst;

4.  fordert die Kommission auf, alle fünf Jahre eine Studie über den Zusatznutzen der einzelnen bestehenden Agenturen vorzulegen; fordert alle zuständigen Organe auf, im Falle einer negativen Beurteilung des Zusatznutzens einer Agentur die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, indem der Auftrag dieser Agentur neu festgelegt oder die Agentur geschlossen wird;

5.  bedauert angesichts der wachsenden Zahl von Regelungsagenturen, dass die Verhandlungen über den Entwurf einer interinstitutionellen Vereinbarung über einen gemeinsamen Rahmen für diese Agenturen noch zu keinem Ergebnis geführt haben, und fordert die zuständigen Dienststellen der Kommission auf, in Absprache mit dem Rechnungshof alles in ihrer Macht Stehende zu tun, damit eine solche Vereinbarung rasch zustande kommt;

6.  stellt fest, dass die Haushaltsverantwortung der Kommission eine engere Anbindung der Agenturen an die Kommission erforderlich macht; fordert Kommission und Rat auf, alle nötigen Schritte einzuleiten, um der Kommission bis 31. Dezember 2007 eine Sperrminorität in den Aufsichtsgremien der Regelungsagenturen einzuräumen und bei Neugründungen dies von vornherein so vorzusehen;

7.  fordert den Rechnungshof auf, in seinen Jahresbericht ein zusätzliches Kapitel aufzunehmen, in dem alle Agenturen behandelt werden, denen im Rahmen des Jahresabschlusses der Kommission Entlastung erteilt werden muss, damit besser ersichtlich wird, wie die EU-Mittel von den Agenturen verwendet wurden;

8.  erinnert an den Grundsatz, dass alle Gemeinschaftsagenturen, unabhängig davon, ob sie einen Zuschuss erhalten oder nicht, der Entlastung durch das Parlament unterliegen, selbst wenn ihr Gründungsakt eine Entlastungsbehörde vorsieht;

9.  fordert den Rechnungshof auf, alle Agenturen einer Leistungskontrolle zu unterziehen und den zuständigen Ausschüssen des Parlaments einschließlich des Haushaltskontrollausschusses hierüber Bericht zu erstatten;

10.  stellt fest, dass die Zahl der Agenturen ständig zunimmt und dass die für die Errichtung und Überwachung der Agenturen zuständigen Generaldirektionen entsprechend der politischen Verantwortung der Kommission für die Funktionsweise der Agenturen, die weit über eine bloße logistische Unterstützung hinausgeht, daher umso mehr einen gemeinsamen Ansatz für die Agenturen entwickeln müssen; ist der Auffassung, dass eine Struktur für die Koordinierung zwischen den betroffenen Generaldirektionen, die der von den Agenturen geschaffenen Struktur vergleichbar ist, eine pragmatische Lösung auf dem Weg zu einem gemeinsamen Ansatz der Kommission in allen die Agenturen betreffenden Fragen darstellen würde;

11.  fordert die Kommission auf, die administrative und technische Unterstützung für die Agenturen zu verbessern, da die Verwaltungsvorschriften der Gemeinschaft und die technischen Probleme immer komplizierter werden;

12.  stellt fest, dass keine der Gemeinschaftsagenturen über ein Disziplinarorgan verfügt, und fordert die Dienststellen der Kommission auf, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, damit ein solcher Mechanismus umgehend eingeführt wird;

13.  begrüßt die deutlichen Verbesserungen auf dem Gebiet der Koordinierung zwischen den Agenturen, was es diesen ermöglicht, mit sich wiederholenden Problemen fertig zu werden, und zu einer effizienteren Zusammenarbeit mit der Kommission und dem Parlament führt;

14.  ist der Ansicht, dass die Errichtung eines gemeinsamen Unterstützungsdienstes durch mehrere Agenturen mit dem Ziel, die rechnergestützten Haushaltsführungssysteme mit denen der Kommission kompatibel zu machen, eine Maßnahme darstellt, die fortgeführt und ausgeweitet werden muss;

15.  fordert die Agenturen auf, ihre Zusammenarbeit und ihren Leistungsvergleich mit den einschlägigen Akteuren zu verbessern; ermutigt die Kommission, die Maßnahmen zu treffen, die sie für erforderlich hält, um die Agenturen dabei zu unterstützen, ihr Image aufzuwerten und die Sichtbarkeit ihrer Tätigkeit zu erhöhen;

16.  fordert die Kommission auf, einen Vorschlag für eine Harmonisierung der Gestaltung der Jahresberichte der Agenturen zu unterbreiten, damit Leistungsindikatoren entwickelt werden können, die einen Vergleich ihrer Effizienz ermöglichen;

17.  fordert die Agenturen auf, zu Beginn eines jeden Jahres Leistungsindikatoren vorzulegen, anhand deren sie gemessen werden könnten;

18.  fordert alle Agenturen auf, verstärkt SMART-Ziele festzusetzen, die zu einer realistischeren Planung und Verwirklichung der Ziele führen dürften;

19.  stimmt mit dem Rechnungshof darin überein, dass die Kommission auch für das (Finanz-) Management der Agenturen verantwortlich ist; fordert daher die Kommission nachdrücklich auf, das Management der verschiedenen Agenturen zu überwachen und, wenn nötig, Anleitung und Hilfestellung zu geben, insbesondere im Hinblick auf eine korrekte Anwendung der Ausschreibungsverfahren, die Transparenz der Einstellungsverfahren, die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung (Nichtausschöpfung der Mittel und Veranschlagung zu hoher Mittelbeträge) und, was besonders wichtig ist, die ordnungsgemäße Anwendung der Vorschriften des internen Kontrollrahmens;

20.  ist der Ansicht, dass in den Arbeitsprogrammen der Agenturen deren Beiträge operational und messbar formuliert sein sollten und dass die internen Kontrollnormen der Kommission gebührend berücksichtigt werden sollten;

Besondere Punkte

21.  stellt fest, dass die Verwendungsrate bei den Verpflichtungsermächtigungen und bei den Zahlungsermächtigungen unter 80 % lag und dass dies auf die niedrige Ausführungsrate bei den Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen (69 % bzw. 32 %) im Bereich der operativen Ausgaben zurückzuführen ist; stellt ferner fest, dass auch ein hoher Prozentsatz von Mitteln des Haushaltsjahres in Abgang gestellt wurde (wobei sich dieser Prozentsatz je nach Ausgabentitel und Art der Ausgaben zwischen 7 % und über 30 % bewegte), was auch für die aus dem vorhergehenden Haushaltsjahr übertragenen Mitteln gilt; fordert die Agentur in diesem Zusammenhang auf, ihre Planung zu verbessern und deren Umsetzung besser zu überwachen, damit keine Mittel unnötig bereitgestellt werden;

22.  stellt fest, dass, obwohl dies in der Finanzregelung der Behörde vorgesehen ist, kein maßnahmenbezogenes Management eingeführt wurde, wie es auf den Gesamthaushaltsplan angewandt wird, um die Überwachung der Leistung zu verbessern;

23.  bedauert, dass der Verwaltungsrat der Agentur bis Ende 2005 keine Mindestnormen für die interne Kontrolle erlassen hatte und dass es noch immer keine Beschreibung der Systeme und Verfahren für die Verwaltung und die interne Kontrolle gab; stellt fest, dass die Verfahren, die von den Anweisungsbefugten eingeführt wurden, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der Finanzinformationen zu gewährleisten, die sie dem Rechnungsführer übermitteln, nicht validiert wurden und dass die Agentur Ende 2005 noch über kein System verfügte, das gewährleistet, dass die Gebühren, die sie ihren Kunden für die von ihr erbrachten Dienstleistungen in Rechnung stellt, hoch genug sind, um die Kosten dieser Dienstleistungen zu decken; fordert die Agentur auf, diese Situation so rasch wie möglich zu bereinigen;

24.  begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsrats, Normen für die interne Kontrolle auf der Grundlage der von der Kommission angewandten Normen und von ISO 9000 einzuführen; legt der Agentur nahe, diese Normen baldmöglichst anzuwenden;

25.  bedauert, dass der Wettbewerbsgrundsatz nicht immer beachtet wurde, und fordert die Agentur auf, sich künftig an diesen Grundsatz zu halten.

  • [1]  ABl. C 266 vom 31.10.2006, S. 10.
  • [2]  ABl. C 312 vom 19.12.2006, S. 6.
  • [3]  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1. Verordnung geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1995/2006 (ABl. L 390 vom 30.12.2006, S. 1).
  • [4]  ABl. L 240 vom 7.9.2002, S. 1. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1701/2003 der Kommission (ABl. L 243 vom 27.9.2003, S. 5).
  • [5]  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
  • [6]  ABl. L 340 vom 6.12.2006, S. 128.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (1.3.2007)

für den Haushaltskontrollausschuss

zur Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für Flugsicherheit für das Haushaltsjahr 2005
(C6-0398/2006 – 2006/2165(DEC))

Verfasser der Stellungnahme: Michael Cramer

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr ersucht den federführenden Haushaltskontrollausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  begrüßt, dass der Rechnungshof die Rechnungsführung der Europäischen Agentur für Flugsicherheit für 2005 für zuverlässig und die zugrunde liegenden Vorgänge insgesamt für rechtmäßig und ordnungsgemäß befunden hat;

2.  stellt fest, dass im Gemeinschaftshaushalt 2005 für die Agentur Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 18.930.000 EUR sowie Zahlungsermächtigungen in Höhe von 19.530.000 EUR veranschlagt waren;

3.  stellt fest, dass der Rechnungshof die Systeme der Agentur für die interne Kontrolle sowie die Tatsache kritisiert hat, dass keine Analyse der mit den Finanzoperationen verbundenen Risiken durchgeführt wurde; begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsrats, Normen für die interne Kontrolle auf der Grundlage der von der Kommission angewandten Normen und der ISO 9000-Normen einzuführen; legt der Agentur nahe, diese Normen baldmöglichst anzuwenden;

4.  schlägt vor, dass der Haushaltskontrollausschuss dem Exekutivdirektor der Europäischen Agentur für Flugsicherheit Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2005 erteilt.

VERFAHREN

Titel

Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für Flugsicherheit für das Haushaltsjahr 2005

Verfahrensnummer

2006/2165(DEC)

Federführender Ausschuss

CONT

Stellungnahme von
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

TRAN
29.11.2006

Verstärkte Zusammenarbeit – Datum der Bekanntgabe im Plenum

 

Verfasser(in) der Stellungnahme
  Datum der Benennung

Michael Cramer
21.11.2006

Ersetzte(r) Verfasser(in) der Stellungnahme:

 

Prüfung im Ausschuss

22.1.2007

27.2.2007

 

 

 

Datum der Annahme

27.2.2007

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

35

1

3

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Gabriele Albertini, Inés Ayala Sender, Etelka Barsi-Pataky, Michael Cramer, Arūnas Degutis, Christine De Veyrac, Petr Duchoň, Saïd El Khadraoui, Luis de Grandes Pascual, Mathieu Grosch, Stanisław Jałowiecki, Georg Jarzembowski, Dieter-Lebrecht Koch, Jaromír Kohlíček, Sepp Kusstatscher, Bogusław Liberadzki, Eva Lichtenberger, Erik Meijer, Josu Ortuondo Larrea, Willi Piecyk, Luís Queiró, Luca Romagnoli, Gilles Savary, Brian Simpson, Renate Sommer, Dirk Sterckx, Ulrich Stockmann, Silvia-Adriana Ţicău, Georgios Toussas, Yannick Vaugrenard, Marta Vincenzi, Lars Wohlin, Corien Wortmann-Kool, Roberts Zīle

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Johannes Blokland, Zita Gurmai, Jeanine Hennis-Plasschaert, Anne E. Jensen, Aldo Patriciello,

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

 

Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar)

 

VERFAHREN

Titel

Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für Flugsicherheit für das Haushaltsjahr 2005

Bezugsdokumente – Verfahrensnummer

C6‑0398/2006 – 2006/2165(DEC)

Rechtsgrundlage

Artikel 276 EGV

Grundlage in der Geschäftsordnung

Artikel 71 und Anlage V

Veröffentlichung der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Agentur im Amtsblatt

ABl. C 266 vom 31.10.2006

Veröffentlichung des Jahresberichts des Rechnungshofs im Amtsblatt

ABl. C 312 vom 19.12.2006

Empfehlung des Rates
  Datum der Übermittlung

5711/2007 - C6-0080/2007
27.2.2007

Federführender Ausschuss
  Datum der Befassung

CONT
29.11.2006

Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse
  Datum der Befassung

TRAN
29.11.2006

 

 

 

 

Berichterstatter(in/innen)
  Datum der Benennung

Edit Herczog
20.4.2006

Prüfung im Ausschuss

28.2.2007

26.3.2007

 

 

 

Datum der Annahme

26.3.2007

Ergebnis der Abstimmung:

 

Vorschlag für einen Beschluss betreffend die Entlastung

Ja-Stimmen: 20

Nein-Stimmen: 1

Enthaltungen: 1

Vorschlag für einen Beschluss zum Rechnungsabschluss

Ja-Stimmen: 20

Nein-Stimmen: 1

Enthaltungen: 1

Entwurf einer Entschließung mit den Bemerkungen

Ja-Stimmen: 20

Nein-Stimmen: 1

Enthaltungen: 1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Jean-Pierre Audy, Herbert Bösch, Paulo Casaca, Szabolcs Fazakas, Christofer Fjellner, Ingeborg Gräßle, Dan Jørgensen, Bogusław Liberadzki, Nils Lundgren, Marusya Ivanova Lyubcheva, Hans-Peter Martin, Edith Mastenbroek, Francesco Musotto, Ovidiu Ioan Silaghi, Bart Staes

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(in/innen)

Salvador Garriga Polledo, Edit Herczog, Véronique Mathieu, Bill Newton Dunn, Petre Popeangă, Paul Rübig, Margarita Starkevičiūtė, Ralf Walter

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

 

Datum der Einreichung

2.4.2007

 

Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar)