BERICHT über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit (zweite Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (kodifizierte Fassung)

10.4.2007 - (KOM(2006)0652 – C6-0378/2006 – 2006/0214(COD)) - ***I

Rechtsausschuss
Berichterstatter: Hans-Peter Mayer
(Vereinfachtes Verfahren – Kodifizierung – Artikel 80 und 43 Absatz 1 der Geschäftsordnung)
PR_COD_Codification

Verfahren : 2006/0214(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0132/2007
Eingereichte Texte :
A6-0132/2007
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit (zweite Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (kodifizierte Fassung)

(KOM(2006)0652 – C6-0378/2006 – 2006/0214(COD))

(Verfahren der Mitentscheidung - Kodifizierung)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM (2006)0652),

–   gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 und Artikel 137 Absatz 2 des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C6-0378/2006),

–   unter Hinweis auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 20. Dezember 1994 über ein beschleunigtes Arbeitsverfahren für die amtliche Kodifizierung von Rechtstexten[1],

–   gestützt auf Artikel 80, 51 und 43 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Rechtsausschusses (A6-0132/2007),

1.  billigt den Vorschlag der Kommission;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

  • [1]  ABl. C 102 vom 4.4.96, S. 2.

VERFAHREN

Titel

Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit (zweite Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (kodifizierte Fassung)

Bezugsdokumente – Verfahrensnummer

(KOM(2006)0652 – C6-0378/2006 – 2006/0214(COD))

Datum der Übermittlung an das EP

3.11.2006

Federführender Ausschuss

Datum der Bekanntgabe im Plenum

JURI

14.11.2006

Berichterstatter(in/innen)

Datum der Benennung

Hans-Peter Mayer

26.2.2007

 

 

Vereinfachtes Verfahren – Datum des Beschlusses

14.11.2006

Datum der Annahme

20.3.2007

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

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24

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