Bericht - A6-0149/2007Bericht
A6-0149/2007

BERICHT über Europa im Zeitalter der Globalisierung – externe Aspekte der Wettbewerbsfähigkeit

18.4.2007 - (2006/2292(INI))

Ausschuss für internationalen Handel
Berichterstatter: Daniel Caspary

Verfahren : 2006/2292(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0149/2007
Eingereichte Texte :
A6-0149/2007
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu Europa im Zeitalter der Globalisierung – externe Aspekte der Wettbewerbsfähigkeit

(2006/2292(INI))

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel „Ein wettbewerbsfähiges Europa in einer globalen Welt – ein Beitrag zur EU-Strategie für Wachstum und Beschäftigung“ (KOM(2006)0567),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Die handelspolitischen Schutzinstrumente der EU in einer sich wandelnden globalen Wirtschaft – Grünbuch für die öffentliche Konsultation (KOM(2006)0763),

–   unter Hinweis auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 28. September 2006 zu den Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der EU und Indien[1],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. Oktober 2006 zu dem Jahresbericht der Kommission an das Europäische Parlament über die Antidumping-, Antisubventions- und Schutzmaßnahmen von Drittländern gegen die Gemeinschaft (2004)[2],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 4. April 2006 zur Bewertung der Doha-Runde im Anschluss an die WTO-Ministerkonferenz in Hongkong[3],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Oktober 2006 zu den Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der EU und dem Mercosur im Hinblick auf den Abschluss eines Interregionalen Assoziationsabkommens[4],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 1. Juni 2006 zu den transatlantischen Wirtschaftsbeziehungen EU-USA[5],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Oktober 2005 zu den Perspektiven der Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und China[6],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. September 2005 zur Zukunft des Textil- und Bekleidungssektors nach 2005[7],

–   in Kenntnis des der Mitteilung der Kommission „Wirtschaftsreformen und Wettbewerbsfähigkeit: Kernaussagen des Europäischen Berichts über die Wettbewerbsfähigkeit 2006“ (SEK(2006)1467) beigefügten Arbeitsdokuments der Kommission,

–   in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates von Brüssel vom 23. und 24. März 2006[8],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. März 2006 zum Beitrag zur Frühjahrstagung 2006 des Europäischen Rates mit Blick auf die Lissabon-Strategie[9],

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Die Beziehungen EU – China: Mit der engeren Partnerschaft wächst die Verantwortung“ und des beigefügten Arbeitsdokuments mit dem Titel „Mit der engeren Partnerschaft wächst die Verantwortung – Strategiepapier für eine Handels- und Investitionspolitik der EU gegenüber China: Wettbewerb und Partnerschaft“ (KOM(2006)0631 und 0632),

–   in Kenntnis der am 2. Dezember 2006 auf der Jahrestagung der Parlamentarischen Konferenz zur WTO einmütig angenommenen Erklärung,

–   gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für internationalen Handel und der Stellungnahmen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A6-0149/2007),

A. in der Erwägung, dass die Handelpolitik einen entscheidenden Impuls zur Schaffung von Wachstum und Arbeitsplätzen entsprechend den Zielsetzungen der überarbeiteten Lissabon-Agenda geben kann,

B.  in der Erwägung, dass die EU eine angemessene Strategie beschließen muss, wenn sie einerseits die Herausforderungen der Globalisierung in den Griff bekommen und sich mit dem verschärften Wettbewerb durch große Schwellenländer auseinandersetzen, andererseits aber das europäische Modell des wirtschaftlichen, regionalen und sozialen Zusammenhalts bewahren will,

C. in der Erwägung, dass zwischen den internen und externen Aspekten der neu aufgelegten Lissabon-Strategie unbedingt Kohärenz gewahrt werden muss, wenn diese Initiative erfolgreich sein soll,

D. in der Erwägung, dass interne Strukturreformen eine wichtige Rolle spielt, um sowohl die interne als auch die externe Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen zu verbessern,

E.  in der Erwägung, dass die Aussetzung der Verhandlungen über die Entwicklungsagenda von Doha (DDA) am 24. Juli 2006 nach fast fünfjährigen Verhandlungen eine neue Situation geschaffen hat und die EU nun einstweilig die Prioritäten und Instrumente ihrer Handelspolitik anpassen muss, wobei die Multilateralität als ihre wesentlich handelspolitische Priorität zu bewahren ist,

F.  in der Erwägung, dass die EU alle anderen verfügbaren Instrumente in einer Weise einsetzen sollte, die im Einklang mit ihrer Handelspolitik sind,

G. in der Erwägung, dass die EU bereits eine der offensten Volkswirtschaften der Welt ist,

H. in der Erwägung, dass die eng verflochtene Handelspolitik für die EU ein wichtiger Pluspunkt ist und sie in die Lage versetzt, im internationalen Handelssystem eine tragende Rolle zu spielen,

I.   in der Erwägung, dass Protektionismus ineffiziente Wirtschaftssektoren künstlich vor internationalem Wettbewerb schützt, Mittel aus produktiveren Sektoren abzieht, zu einem Anstieg der Preise und in letzter Konsequenz zu Arbeitslosigkeit führt,

J.   in der Erwägung, dass eine Öffnung des Handels, die in bestimmten Regionen und Wirtschaftsbereichen negative Auswirkungen hat, häufig von Kritik in der Öffentlichkeit begleitet wird, während die positiven Folgen für Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung allzu häufig übersehen werden,

K. in der Erwägung, dass der Marktzugang in zunehmendem Maße durch unterschiedliche Formen nichttarifärer Hemmnisse (NTH) behindert wird,

L.  in der Erwägung, dass hohe Zölle nach wie vor ein wichtiges Handelshemmnis darstellen, vor allem in den Beziehungen zu den großen Schwellenländern,

M. in der Erwägung, dass das in der WTO verankerte multilaterale Handelssystem der effektivste Rahmen ist, innerhalb dessen ein fairer und gerechter Handel auf globaler Ebene erreicht werden kann, indem kontinuierlich angemessene Regeln entwickelt werden und sichergestellt wird, dass sie auch eingehalten werden,

N. in der Erwägung, dass sich die EU weiterhin für den Erfolg der DDA einsetzt und bereits ihren guten Willen unter Beweis gestellt hat, indem sie eine Reihe vernünftiger Angebote in allen Bereichen der Verhandlungen unterbreitet hat,

O. in der Erwägung, dass unter bestimmten Bedingungen durchaus erneut über den Abschluss bilateraler und regionaler Freihandelsabkommen (FTA) nachgedacht werden könnte, wobei jedoch zu beachten ist, dass die übermäßige Zunahme dieser Abkommen der Stärkung des Multilateralismus, dessen Verfechterin die EU ist, abträglich sein könnte,

P.  in der Erwägung, dass es von grundlegender Bedeutung ist, das richtige Gleichgewicht zwischen multilateralen, bilateralen und plurilateralen Abkommen zu finden,

Q. in der Erwägung, dass die EU darauf vorbereitet sein sollte, sich im Fall von Verstößen gegen die vereinbarten Regeln zur Wehr zu setzen, indem sie die Streitbeilegungsverfahren in Anspruch nimmt, sowie im Falle unfairer Handelspraktiken, indem sie effektive und legale Maßnahmen zum Schutz des Handels, die den geschädigten Industriezweigen unmittelbare Erleichterung verschaffen, anwendet,

R.  in der Erwägung, dass es keine glaubwürdige und legitime Handelspolitik geben kann, wenn dass Parlament nicht auf überzeugende Art und Weise einbezogen wird,  

S.  in der Erwägung, dass das Parlament rechtzeitig Zugang zum Wortlaut der verschiedenen Verhandlungsmandate haben muss, die der Kommission erteilt werden,

Die EU im globalen Wettbewerb

1.  hält die Handelspolitik für ein unverzichtbares Element jeder Strategie, mit der Wachstum und Beschäftigung dadurch gefördert werden sollen, dass die Wettbewerbfähigkeit Europas verbessert wird; begrüßt daher die oben genannte Mitteilung der Kommission „Ein wettbewerbsfähiges Europa in einer globalen Welt“ als wichtigen Beitrag zur überarbeiteten Lissabon-Agenda;

2.  vertritt die Auffassung, dass die Entwicklung des Handels kein Selbstzweck ist, sondern entsprechend ihrer Auswirkung auf das Wirtschaftswachstum, die Beschäftigung und die nachhaltige Entwicklung bewertet werden muss; weist darauf hin, dass man sich bei einer Analyse der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft nicht ausschließlich an den Zahlenangaben zum Handel orientieren darf, sondern sich auch auf den Anteil der europäischen Hersteller an der weltweiten Produktion insgesamt und auf die Entwicklung der Beschäftigung konzentrieren sollte;

3.  hält eine Steigerung der externen Wettbewerbsfähigkeit für wesentlich, um die Wachstums- und Beschäftigungsziele von Lissabon zu verwirklichen und die nachhaltige Entwicklung weltweit zu unterstützen; glaubt, dass die EU bei ihrem außenpolitischen Handeln den Anstoß für Reformen und die internationale Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem Gebiet geben muss, um ein günstiges wirtschaftliches Umfeld zu schaffen; beabsichtigt zu diesem Zweck, auf eine stärkere Kohärenz und Kompatibilität ihrer makroökonomischen Politiken, eine verbesserte Sicherheit des Währungs- und Finanzsystems, die Zusammenarbeit in Steuerfragen und die Beseitigung von unfairem Steuerwettbewerb hinzuarbeiten;

4.  hält es vor allem für erforderlich, eine Geldpolitik zu verfolgen, die sich auf die Preisstabilität stützt, um den technologischen Fortschritt zu finanzieren und den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Hilfestellung zu geben, indem sie in die Lage versetzt werden, sich Zugang zu Märkten außerhalb der Eurozone zu verschaffen; hält es zum Zweiten für notwendig, unternehmensfreundliche Steuersysteme einzuführen, die geeignet sind, die Zahl von Unternehmensneugründungen zu erhöhen, und zu diesem Zweck Steuern zu senken, die die Effizienz untergraben und die Schaffung von Arbeitsplätzen verhindern, insbesondere für bestimmte soziale Gruppen wie Frauen, Langzeitarbeitslose und ältere Beschäftige; hält es zum Dritten für erforderlich, den Wettbewerb im Binnenmarkt zu intensivieren und dabei dem Umstand Rechnung zu tragen, dass in der EU ansässige Unternehmen umso besser in der Lage sein werden, sich im Wettbewerb außerhalb der EU zu behaupten, je intensiver der Wettbewerb innerhalb der EU ist;

5.  ist davon überzeugt, dass das Sozialmodell, das weiterhin die Grundlage der Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Europa ist, die EU befähigt hat, sich ein hohes Maß an globaler Wettbewerbsfähigkeit gegenüber ihren wichtigsten Konkurrenten zu bewahren; vertritt die Auffassung, dass die größte Herausforderung, mit der sich die EU konfrontiert sieht, darin besteht, die Funktionsfähigkeit dieses Sozialmodells trotz des auf zunehmend konkurrenzfähigen globalen Märkten bestehenden Drucks, die Sozial- und Umweltkosten der Produktion weiter zu senken, aufrechtzuerhalten;

6.  ist davon überzeugt, dass die Vorteile eines offenen Handelssystems seine potenziellen Nachteile mehr als wettmachen; ist daher der Ansicht, dass die EU nach wie vor die Vollendung des Binnenmarkts anstreben, eine stärkere globale Liberalisierung und einen freien und fairen Handel fördern und Widerstand gegen Protektionismus leisten sollte;

7.  ist der Ansicht, dass die Vorteile der Liberalisierung denjenigen Ländern in erheblichem Maße zugute kommen, die tarifäre und nichttarifäre Handelshemmnisse beseitigen und ihre Märkte öffnen; vertritt daher die Auffassung, dass die Fähigkeit der EU zur Verbesserung ihrer Wettbewerbsfähigkeit davon abhängt, ob sie alle Hindernisse für den Handel auf globaler Ebene abbaut, die Vollendung des Binnenmarkts sicherstellt und ihre Märkte für Drittstaaten öffnet;

8.  billigt die Strategie der Kommission zur positiven Beeinflussung der Globalisierung und zum Risikomanagement;

9.  bedauert, dass die Bürger der EU die Globalisierung mit dem Rückgang der europäischen Produktion und dem Verlust von Arbeitsplätzen gleichsetzen; unterstreicht die Notwendigkeit, dass die EU eine angemessene Strategie zur Durchführung der Reformen verabschiedet, die notwendig sind, um die EU zu befähigen, Nutzen aus der Globalisierung zu ziehen, und so die Produktion und die Beschäftigung zu steigern;

10. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die europäischen Bürger besser über alle positiven Auswirkungen der Globalisierung und die konkreten Vorteile der Teilnahme der EU am internationalen Handelsystem zu informieren;

11. hält die Konzepte zur Unterstützung des lebenslangen Lernens zwar für nützliche Instrumente, aber als Reaktion auf den prognostizierten Wandel der Produktivstrukturen weltweit für nicht ausreichend; fordert, dass die Umsetzung der neuen globalen Wettbewerbsstrategie der EU von Fortschritten bei der Verwirklichung der Lissabon-Agenda abhängig gemacht wird, die neu ausgerichtet werden muss, wenn den legitimen Befürchtungen der europäischen Bürger, sich dem Wandel nicht anpassen zu können, besser begegnet werden soll;

12. ist der Ansicht, dass ein größerer Wettbewerb die EU dazu veranlassen sollte, ihre Anstrengungen in den Bereichen Bildung, Forschung und Entwicklung zu verstärken, um ihre Stellung auf den Weltmärkten für innovative Produkte und hochwertige Dienstleistungen beizubehalten und ihre Position durch die Schaffung neuer Wettbewerbsvorteile noch zu verbessern;

13. ist der Ansicht, dass es von ausschlaggebender Bedeutung ist, die reibungslose Integration hoch innovativer europäischer Hightech-Unternehmen in das globale Handelsumfeld zu unterstützen;

14. betont, dass die strategische Notwendigkeit besteht, dass die EU trotz des externen Wettbewerbsdrucks eine ausreichend breite und diversifizierte Industriegrundlage beibehält; ist daher der Ansicht, dass eine Öffnung des Handels mit einer soliden Industriepolitik sowohl auf gemeinschaftlicher als auch auf einzelstaatlicher Ebene einhergehen sollte und damit vereinbar sein muss;

15. weist nachdrücklich darauf hin, dass die KMU das Rückgrat des wirtschaftlichen Erfolgs der EU sind, die durch einen verbesserten Zugang zu Forschung und Entwicklung in die Lage versetzt werden müssen, die Produktion hochwertiger Qualitätserzeugnisse am oberen Ende der Wertschöpfungskette zu gewährleisten;

16. weist darauf hin, dass die EU bereits eine der offensten Wirtschaften der Welt ist und in den letzten 50 Jahren wesentlich zu der erheblichen Expansion des globalen Handels beigetragen hat bzw. davon profitiert hat;

17. ist jedoch der Ansicht, dass die Leistung der EU im Vergleich mit bereits entwickelten oder aufstrebenden Volkswirtschaften sowohl durch einen Mangel an Gegenseitigkeit bei den Marktzugangsbedingungen, die unzureichende Einhaltung der vereinbarten Handelsregeln als auch das Umsichgreifen unfairer Handelspraktiken beeinträchtigt wird;

18. stellt fest, dass viele Länder weltweit, auch die großen Schwellenländer, Exporte der EU mit hohen Zöllen und NTH belegen; ist der Auffassung, dass die Aufhebung bzw. der erhebliche Abbau solcher Hemmnisse zu den wichtigsten Prioritäten der EU-Handelspolitik zählen sollte;

19. stimmt mit der Kommission dahingehend überein, dass das Welthandelssystem nicht länger die Domäne der OECD-Staaten ist; empfiehlt jedoch, dass Länder wie Mexiko in die Liste der Länder aufgenommen werden, die die Kommission als Schwellenländer betrachtet; verweist darauf, dass das Handelsvolumen von Schwellenländern wie China, Brasilien, Russland, Indien und Mexiko bereits mehr als 18 % der globalen Handelsströme ausmacht;

20. fordert, dass mit den außenpolitischen Maßnahmen der EU eine ausgewogene Entwicklung zwischen Partnerländern sichergestellt und das Sozialdumping bekämpft wird sowie – wie von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) vorgeschlagen – den Arbeitnehmern und ihren Familien angemessene Einkommen, das Recht auf Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, Sozialschutz und Gewerkschaftsfreiheit zugesichert werden;

21. stellt ferner das Interesse der EU an einer Fortsetzung und Intensivierung der bilateralen Verhandlungen mit ihren wichtigsten Handelspartnern unter den Industrienationen fest, sofern dies nicht die Standards der EU in den Bereichen Umwelt und Gesundheit gefährdet und sofern das Übereinkommen der UNESCO vom 20. Oktober 2005 über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen eingehalten wird;

Die Welthandelsorganisation (WTO)

22. ist der Auffassung, dass das in der WTO verankerte multilaterale Handelssystem mit Abstand der effektivste Rahmen ist, mit dem ein freier Handel auf globaler Basis erreicht werden kann; ist jedoch der Ansicht, dass das WTO-System – in welcher Form auch immer – reformiert werden sollte, damit größere Transparenz und Wirksamkeit gewährleistet sind; begrüßt die Wiederaufnahme der formellen Verhandlungen über die DDA und betont seine entschiedene Unterstützung für einen erfolgreichen Abschluss dieser Verhandlungen;

23. ist der Auffassung, dass es für die europäischen Unternehmen ganz entscheidend darauf ankommt, dass bei den DDA-Verhandlungen ehrgeizige und ausgewogene Ergebnisse erzielt werden und dies von den Verhandlungsführern der EU als Priorität betrachtet wird;

24. stellt fest, dass die Doha-Runde eine Entwicklungsrunde ist und die neue Handelsagenda der EU daher die Entwicklungsziele widerspiegeln muss;

25. hält eine tief greifende Reform der institutionellen Struktur und des Entscheidungsprozesses der WTO für wesentlich, wenn ihre Funktionsweise verbessert und den Herausforderungen einer ständig wachsenden Mitgliederzahl begegnet werden soll; fordert die Kommission auf, einen aktiven Beitrag zur globalen Reflexion über dieses Thema zu leisten und konstruktive Vorschläge vorzulegen;

26. vertritt die Auffassung, dass das Eintreten der EU für die Förderung von multilateralen Grundregeln für die Wettbewerbspolitik und die Stärkung der einschlägigen internationalen Zusammenarbeit dazu beitragen könnte, offenere, ausgewogenere und effizientere Märkte zu verwirklichen;

Bilaterale und regionale Freihandelsabkommen

27. weist nachdrücklich darauf hin, dass die WTO das am besten geeignete Gremium ist, um die gerechte Verteilung der Vorteile aus der verstärkten Globalisierung zu gewährleisten; ist daher der Ansicht, dass die Erzielung ehrgeiziger entwicklungsorientierter Ergebnisse der DDA-Verhandlungen die erste Priorität der EU sein muss; ist der Auffassung, dass bilaterale und regionale Freihandelsabkommen keine ideale Option darstellen; erinnert daran, dass derartige Abkommen zu einer Verzerrung des Handels führen, häufig unausgewogen sind, dazu beitragen, dass es im internationalen Handel zu Diskriminierungen kommt, und bewirken, dass das Engagement der an der WTO beteiligten Länder tendenziell nachlässt;

28. meint, dass neue bilaterale oder regionale Freihandelsabkommen nur initiiert werden sollten, wenn sie zur Verbesserung der Wettbewerbsposition der EU-Exporteure auf entscheidenden ausländischen Märkten erforderlich sind, vor allem in Fällen, in denen die anderen wichtigen Handelspartner mit den betreffenden Ländern oder Regionen bereits solche Abkommen abgeschlossen haben oder noch darüber verhandeln; fordert die Kommission auf, die Kriterien für die Auswahl neuer Partner für Freihandelsabkommen völlig transparent zu gestalten, und fordert mit Nachdruck, dass umfassende Folgenabschätzungen im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit und die Nachhaltigkeit unter Einbeziehung aller Interessenvertreter durchgeführt und deren Ergebnisse veröffentlicht werden;

29. ist der Auffassung, dass alle neuen Freihandelsabkommen, die die EU schließt, nicht nur mit der WTO vereinbar, umfassend und anspruchsvoll sein sollten, sondern auch tatsächlich zu gegenseitigem Marktzugang führen sowie eine weit reichende Liberalisierung von Dienstleistungen und Investitionen sicherstellen sollten, die weit über die bestehenden multilateralen Verpflichtungen und die Verpflichtungen hinaus geht, die von einem erfolgreichen Abschluss der DDA erwartet werden;

30. ist der Ansicht, dass die Kommission bei der Aushandlung von Freihandelsabkommen berücksichtigen muss, welche Gefahren damit verbunden sind, wenn die kleinsten und schwächsten Handelspartner nicht an den Gewinnen des internationalen Handels teilhaben können, und fordert daher mit allem Nachdruck, dass deren Interessen im gesamten Verhandlungsprozess Rechnung getragen wird;

31. fordert den Rat auf, bei der Formulierung von Verhandlungsmandaten für Freihandelsabkommen oder Assoziierungsabkommen eine Unterscheidung zwischen Schwellenländern und Entwicklungsländern zu treffen und sicherzustellen, dass in den Verhandlungen mit Entwicklungsländern eine Ausrichtung auf ihre Entwicklungserfordernisse vorherrscht;

32. ist davon überzeugt, dass alle künftigen Freihandelsabkommen zeitgemäß gestaltet sein und die in den grundlegenden ILO-Konventionen enthaltenen Normen umfassen müssen;

33. fordert, dass alle Freihandelsabkommen, die die EU neu abschließt, Mechanismen enthalten, mit denen ihre Anwendung ganz oder teilweise ausgesetzt werden kann, wenn es Anzeichen dafür gibt, dass die anderen Vertragsparteien ihren Verpflichtungen aus den Freihandelsabkommen nicht nachkommen; ist der Auffassung, dass die Kommission damit einverstanden sein sollte, diese Mechanismen zu aktivieren, wenn sie in einer Entschließung des Parlaments dazu aufgefordert wird;

34. fordert die Kommission auf, mit gleichgesinnten Mitgliedern der WTO gemeinsame grundlegende Bestimmungen für Freihandelsabkommen auszuhandeln, also etwa präferenzielle Ursprungsregeln im Hinblick auf eine bessere Abstimmung zwischen diesen Abkommen und die Vereinfachung ihrer Anwendung festzulegen, was den Wirtschaftsakteuren zum Vorteil gereichen würde;

Multilaterale/sektorbezogene Verhandlungen

35. fordert die Kommission und den Rat auf, in bestimmten Fällen auch den Nutzen von plurilateralen/sektoralen Verhandlungen zu prüfen, in Anlehnung an die Beispiele des Übereinkommens über Zivilflugzeuge, des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen und des Übereinkommens über Informationstechnologie;

Allgemeine Vorgehensweise bei den Verhandlungen über den Handel

36. fordert eindringlich, dass den Zugeständnissen der EU gegenüber ihren Verhandlungspartnern, außer in eindeutig durch entwicklungspolitische Erwägungen gerechtfertigten Fällen, Zugeständnisse der betreffenden Länder gegenüberstehen sollten;

37. erinnert an die strategische Bedeutung und die Multifunktionalität der Landwirtschaft in der EU; beharrt auf seiner Forderung, dass die Landwirtschaft nicht das einzige Gebiet sein darf, auf dem die EU bei den Verhandlungen über den Handel Zugeständnisse macht, und dass die Handelspolitik im Einklang mit den grundsätzlichen Wahlmöglichkeiten bleiben muss, die in mehreren aufeinander folgenden Reformen der Gemeinsamen Agrarpolitik festgelegt wurden;

38. erinnert daran, dass die EU als weltweit größter Binnenmarkt für Waren und Dienstleistungen für Exporteure in aller Welt sehr attraktiv ist; weist darauf hin, dass dies den Verhandlungsführern der EU ein erhebliches Druckmittel an die Hand gibt, nicht nur im multilateralen Rahmen, sondern auch auf bilateraler und regionaler Ebene;

39. ist der Auffassung, dass bei der Umsetzung der Maßnahmen für einen fairen Handel seitens der EU und ihrer Handelspartner zunehmend mehr Gewicht auf die internationale Anerkennung von Mindeststandards für den Umweltschutz gelegt werden muss, mit denen gleiche Voraussetzungen für alle Partner geschaffen werden;

40. warnt davor, die Verhandlungen über den Handel auf multilateraler, bilateraler oder regionaler Ebene mit Fragen zu überfrachten, die nicht unmittelbar etwas mit dem internationalen Handel zu tun haben und die in anderen Zusammenhängen besser angegangen werden könnten;

Transatlantische Beziehungen

41. verweist auf seine Entschließung zu den transatlantischen Wirtschaftsbeziehungen EU-USA und bekräftigt seine Forderung nach einem neuen Partnerschaftsabkommen EU-USA, das darauf abzielt, alle noch bestehenden Hindernisse für Handel und Investitionen zu beseitigen oder erheblich abzubauen, mit speziellem Schwerpunkt auf der Regulierungszusammenarbeit; ist der Ansicht, dass ein solches Abkommen erhebliche Vorteile für beide Volkswirtschaften mit sich bringen würde; begrüßt die Einbeziehung dieser wichtigen Frage in die Prioritäten des deutschen Ratsvorsitzes;

42. ist der Auffassung, dass die transatlantischen Wirtschaftsbeziehungen unter Beachtung der Umwelt- und Gesundheitsvorschriften der EU gestärkt werden sollten, und dass die Unabhängigkeit ihrer Wettbewerbspolitik, ihre Regeln zum Schutz der öffentlichen Dienste und die kulturelle Vielfalt dabei nicht aufs Spiel gesetzt werden dürfen;

43. empfiehlt die Sammlung verlässlicher Daten, die belegen können, dass die Integration der Volkswirtschaften der EU und der USA für die Volkswirtschaften und Gesellschaften Mexikos und Kanadas von großer Bedeutung ist; verweist auf die Tatsache, dass ausländische Direktinvestitionen in Mexiko häufig über europäische Tochterunternehmen, die von den USA aus tätig sind, abgewickelt werden, was eine Erklärung dafür ist, weshalb diese Aktivitäten sich gegenwärtig nicht in den Daten über die Beziehungen zwischen der EU und Mexiko niederschlagen;

China

44. verweist auf seine oben genannte Entschließung zu den Perspektiven der Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und China; betrachtet China als ein eindeutiges Beispiel für die positiven Auswirkungen einer Handelsliberalisierung und einer aktiven Teilnahme an globalen und wettbewerbsorientierten Märkten mit Blick auf wirtschaftliches Wachstum und Wohlstand; ist sich der erheblichen gesellschaftlichen und umweltbezogenen Herausforderungen, denen sich dieses Land gegenübersieht, bewusst; besteht darauf, dass China alle WTO-Verpflichtungen einhalten sollte, beispielsweise mit Blick auf den Schutz der Rechte am geistigen Eigentum; begrüßt die oben genannte Mitteilung der Kommission und das Arbeitsdokument zum Thema EU-China und unterstützt die Kommission in ihren Anstrengungen, eine geeignete Strategie zu entwerfen, die alle Aspekte der Beziehungen zwischen der EU und China abdeckt;

45. ist der Auffassung, dass die Entwicklung der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zu China mit einem politischen Dialog einhergehen muss, der u. a. auf die ökologische und die soziale Verantwortung beider Partner eingeht; unterstreicht, dass die Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der EU und China sich auf die Einhaltung loyaler und gerechter Handelsregeln sowie auf die Anwendung der WTO-Regeln stützen müssen;

46. hält den unzureichenden Schutz der Rechte am geistigen Eigentum für eine der größten Herausforderungen, mit denen die EU in ihrer bilateralen Beziehung zur chinesischen Regierung konfrontiert ist; fordert die Kommission außerdem auf, gegenüber China stärker auf die Einhaltung der TRIPS-Abkommen und eine bessere Umsetzung der von den Gerichten ergangenen Urteile zu drängen;

Fragen der Regulierung

47. betont, dass Fragen der Regulierung im internationalen Handel mehr und mehr an Bedeutung gewinnen; fordert größere Konsistenz zwischen den Regeln und Vorgehensweisen der EU und denen unserer wichtigsten Handelspartner; betont, dass dies nicht zu einer Harmonisierung der Normen und Vorschriften nach unten führen sollte, was das Vertrauen der Bürger mit Blick auf Gesundheit, Sicherheit und Umwelt beeinträchtigen würde; betont, dass vielmehr die Anstrengungen verstärkt werden sollten, um sicherzustellen, dass diese Normen und Vorschriften von den großen Handelspartnern der EU anerkannt und angewendet werden;

48. ersucht die Kommission, systematisch zu analysieren, welche Auswirkungen die internen Maßnahmen und Vorschriften der EU auf ihre globale Wettbewerbsfähigkeit haben, und in ihren Vorschlägen denjenigen Maßnahmen und regulatorischen Optionen den Vorzug zu geben, die die Wettbewerbsfähigkeit von EU-Unternehmen innerhalb und außerhalb Europas voraussichtlich am wenigsten schmälern;

49. fordert eindringlich, dass im Rahmen der WTO und der bilateralen Freihandelsabkommen die Beseitigung nichttarifärer Handelshemmnisse beschleunigt wird und die technischen Vorschriften insbesondere durch Umsetzung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung harmonisiert werden;

50. hält die Entwicklung globaler Regeln und Standards für die effizienteste Art und Weise, Unterschiede bei der Regulierung zu vermeiden, die sich als Handelshemmnisse entpuppen könnten; ermuntert die Kommission, sich aktiv an der Arbeit aller einschlägigen internationalen Foren und normgebenden Gremien zu beteiligen;

51. spricht sich für eine Zusammenarbeit mit wichtigen Partnerländern in Fragen der Regulierung auf multilateraler und bilateraler Ebene aus, sofern dies weder zu einer unzulässigen Diskriminierung anderer führt noch dadurch den betreffenden Partnern die Möglichkeit gegeben wird, sich in unzulässiger Weise in den internen Entscheidungsprozess der EU einzumischen;

Schutz der Rechte am geistigen Eigentum

52. fordert die Kommission auf, die Bemühungen im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation fortzuführen; erinnert daran, dass die Beachtung der Patente und der Schutz der Rechte am geistigen Eigentum zu den Kernstücken der externen Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union gehören, und ist der Ansicht, dass die EU gegenüber Drittländern in diesem Zusammenhang eine entschiedenere Haltung einnehmen sollte;

53. betont, dass Nachahmerprodukte und Produktpiraterie zu Arbeitsplatzverlusten führt, der Innovation abträglich ist und den Regierungen Steuereinnahmen vorenthält; betont, dass ein angemessener Schutz von Rechten am geistigen Eigentum und eine wirksame Durchsetzung die Grundlage für eine globale Wirtschaft sind;

54. betrachtet einen ausreichenden Schutz von Rechten am geistigen Eigentum durch unsere wichtigsten Handelspartner als ein unerlässliches Element für die Erhaltung und Stärkung der externen Wettbewerbsfähigkeit der EU;

55. begrüßt die Zusage der Kommission, die Vorschriften über den Schutz des geistigen Eigentums in internationalen Handelsabkommen sowie die Durchsetzung bestehender Verpflichtungen zu verstärken;

56. besteht darauf, dass die großen Handelspartner der EU, beispielsweise China und Russland, den Schutz der Rechte an geistigem Eigentum in Übereinstimmung mit den WTO/TRIPS-Verpflichtungen durchsetzen;

57. betont, dass die Politik der Europäischen Union im Bereich des Schutzes der Rechte am geistigen Eigentum gegenüber Entwicklungsländern und Ländern mit mittleren Einkommen nicht über die TRIPS-Verpflichtungen hinausgehen, sondern vielmehr die Anwendung der TRIPS-Flexibilitäten ermutigen sollte;

58. ist der Ansicht, dass die Einhaltung der Regeln für den Schutz der Rechte am geistigen Eigentum und der Nachweis ihrer wirksamen Durchsetzung durch angemessene rechtliche und administrative Instrumente eine Voraussetzung für einen Beitritt zur WTO sein sollten;

59. fordert den Rat auf, den Vorschlag für eine Verordnung des Rates vom 16. Dezember 2005 zur Angabe des Ursprungslandes bei ausgewählten Einfuhrwaren aus Drittländern, der vom Parlament in seiner Entschließung vom 6. Juli 2006 zur Ursprungskennzeichnung[10] unterstützt wurde, auszunehmen;

Strategie für den Marktzugang

60. begrüßt die Entscheidung der Kommission, ihre Marktzugangsstrategie zu überprüfen, und sieht der Vorlage der Mitteilung der Kommission zu diesem Thema im Jahre 2007 mit Interesse entgegen; fordert die Kommission auf, das Parlament eng in diese Initiative einzubeziehen;

61. hält es für dringend notwendig, sich ganz besonders auf NTH zu konzentrieren, die in dem Maße, wie die Zölle allmählich verringert oder abgeschafft werden, zu den Haupthindernissen für den internationalen Handel werden; macht darauf aufmerksam, dass die nichttarifären Hindernisse überaus zahlreich, technisch komplex und politisch sensibel sind, weshalb es schwierig ist, sie anzugehen, und fordert die Kommission auf, ausreichende Mittel für diese anspruchsvolle Aufgabe bereitzustellen;

62. macht darauf aufmerksam, dass die große Gefahr besteht, dass sicherheitsrelevante Maßnahmen sich zum größten NTH des 21. Jahrhunderts entwickeln; fordert alle Länder auf, zur Wahrung ihrer legitimen Sicherheitsbelange Maßnahmen zu treffen, die den Handel so wenig wie möglich einschränken, und auf multilateraler, plurilateraler und bilateraler Ebene zusammenzuarbeiten, um dieses Ziel zu erreichen;

63. fordert die Delegationen der Kommission, die Botschaften der Mitgliedstaaten, die Agenturen zur Förderung des Handels, die Handelskammern und alle übrigen öffentlichen und privaten Organisationen, die europäische Wirtschaftsinteressen im Ausland vertreten, auf, ihre Aktionen besser aufeinander abzustimmen, um Waren und Dienstleistungen der EU zu fördern, die Märkte zu öffnen und für mehr Investitionen zu sorgen;

Dienstleistungen

64. erinnert daran, dass der Anteil der Dienstleistungen an der Wirtschaftsleistung insgesamt und am BIP der EU steigt; weist darauf hin, dass europäische Dienstleister im Ausland überaus wettbewerbsfähig sind; fordert die Kommission auf, bei allen Verhandlungen über den Handel die schrittweise und gegenseitige Liberalisierung der Dienstleistungen anzustreben, und sich für eine Politik verstärkter Normierung, Transparenz und Verlässlichkeit der für diesen Sektor geltenden Regeln und Vorschriften einzusetzen, damit der in hohem Maße wettbewerbsorientierte europäische Dienstleistungssektor in Drittländern freier operieren kann; stellt jedoch fest, dass dies weder zu Angeboten noch zu Forderungen im Bereich der öffentlichen Dienstleistungen führen sollte;

65. hält es für angebracht, zwischen kommerziellen und öffentlichen Dienstleistungen zu unterscheiden; hält es für unbedingt notwendig, die öffentlichen Dienste aus allen Verhandlungen auszuklammern, besonders diejenigen, bei denen es um die allgemeine Daseinsvorsorge geht und die den Zugang zu wesentlichen öffentlichen Gütern wie Gesundheitsfürsorge, Bildung, Trinkwasser- und Energieversorgung ermöglichen, sowie diejenigen, die eine tragende Rolle für die kulturelle Vielfalt spielen, etwa die audiovisuellen Dienstleistungen;

66. hält es für unbedingt notwendig, dass wir unseren Partnerländern, sofern es sich um die am wenigsten entwickelten Länder (LDC) handelt, einen Spielraum zugestehen, damit sie die Dienstleistungen, die für ihre Entwicklung wichtig sind, regulieren können;

67. ist davon überzeugt, dass die EU die Verbreitung und die Anerkennung der internationalen Standards und Praktiken für die Rechnungslegung und Rechnungsprüfung fördern muss, um zu gewährleisten, dass die Märkte stabiler und transparenter werden, und sicherzustellen, dass die Unternehmer imstande sind, Nutzen aus einer größeren Gewissheit zu ziehen, und dass sie besser unterrichtet werden, was ihre Aktivitäten außerhalb der EU betrifft;

68. betont insbesondere, dass die EU zur Steigerung ihrer externen Wettbewerbsfähigkeit Maßnahmen im Rahmen ihrer Handelspolitik ergreifen muss mit dem Ziel, die Sicherheit elektronischer Transaktionen und des elektronischen Handels zu stärken und den Datenschutz zu verbessern;

69. ist der Auffassung, dass die Öffnung des Marktes für Finanzdienstleistungen und die Erleichterung des Kapitalverkehrs mit einer größeren Transparenz und Verbesserungen bei den Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche, der finanziellen Unterstützung des Terrorismus und des Steuerbetrugs – insbesondere bei Beteiligung von Offshore-Finanzzentren – einhergehen müssen;

Rohstoffe und Energie

70. ist der Ansicht, dass Rohstoffe und insbesondere Energieressourcen in der neuen Handelsagenda der EU einen besonderen Stellenwert haben sollten;

71. vertritt angesichts der Notwendigkeit, den Klimawandel auch durch nachhaltigere Handelspraktiken zu bekämpfen, die Auffassung, dass Zugang und Nutzung von Energie und Ressourcen eine Frage der Festlegung multilateraler Regeln ist, die nicht durch bilaterale Handelsabkommen ausgehöhlt werden dürfen, bei denen es um die günstigsten Zugangsbedingungen geht;

Öffentliches Beschaffungswesen

72. ist der Meinung, dass die Märkte des öffentlichen Beschaffungswesens in der EU auf allen politischen Ebenen zwar weitgehend offen sind, dem aber kein angemessener Marktzugang für Lieferanten (vor allem KMU) aus der EU für die öffentliche Beschaffung von Waren, Dienstleistungen und Bauaufträgen im Ausland gegenübersteht und dass die Kommission im Hinblick auf entwickelte und aufstrebende Volkswirtschaften in diesem wichtigen Wirtschaftsbereich auf einen gegenseitigen Zugang hinarbeiten sollte; spricht sich auch dafür aus, dass der Zugang zu Teilen des Marktes beim öffentlichen Beschaffungswesen gezielt ausnahmsweise beschränkt werden kann, wenn damit eine Gegenseitigkeit herbeigeführt werden soll; ist aber strikt gegen jeglichen Versuch, diesen Markt aus protektionistischen Zwecken abzuschotten;

73. fordert die Kommission auf, die übrigen Teilnehmer des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) bei der laufenden Neuaushandlung dieses Übereinkommens zu überzeugenden Zusagen zu bewegen;

74. hält jedoch ein größeres Maß an Transparenz für dringend erforderlich, und fordert, dass die Kommission davon absieht, überzogene Forderungen im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens zu stellen, vor allem was die öffentlichen Versorgungsunternehmen betrifft, wenn diese Forderungen den am wenigsten entwickelten Partnern Schwierigkeiten verursachen;

75. nimmt die Initiative einiger Mitgliedstaaten zur Kenntnis, die Zugangsbedingungen europäischer KMU zu den Märkten des öffentlichen Beschaffungswesens wieder ausgewogener zu gestalten; empfiehlt zu diesem Zweck der Kommission und dem Rat, darauf zu bestehen, in das im Rahmen der WTO neu auszuhandelnde GPA-Übereinkommen eine Klausel einzufügen, die der EU eine Präferenz für KMU bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in der Art erlaubt, wie sie bereits von anderen großen Parteien dieses Übereinkommens, etwa den USA oder Japan, gehandhabt wird;

76. vertritt die Auffassung, dass das öffentliche Beschaffungswesen auch in allen Verhandlungen über bilaterale oder regionale Abkommen, die von der EU in die Wege geleitet werden, seinen Platz haben sollte, wenn erreicht werden soll, dass die Öffnung ausgewogen vonstatten geht;

Einhaltung der Regeln

77. hält es für unbedingt notwendig, sicherzustellen, dass die Handelspartner der EU die Regeln und Verpflichtungen, die sich aus der WTO-Mitgliedschaft oder aus bilateralen oder regionalen Abkommen mit der EU ergeben, ohne Abstriche einhalten; unterstreicht die entscheidende Bedeutung des Streitbeilegungsmechanismus der WTO (DSM) für die Glaubwürdigkeit und die Wirksamkeit des multilateralen Handelssystems betrifft; fordert die Kommission eindringlich auf, diesen Mechanismus jedes Mal zu aktivieren, wenn die Handelsinteressen der EU dadurch Schaden nehmen, dass andere Mitglieder die Regeln nicht einhalten, und wenn innerhalb eines angemessenen Zeitraums keine Lösung auf dem Verhandlungswege gefunden werden kann;

Handelspolitische Schutzmaßnahmen

78. hält es für umso notwendiger, dass die EU sich die Fähigkeit erhält, sich vor unfairen Handelspraktiken zu schützen, je weiter die Liberalisierung des Handels vorangetrieben wird; betrachtet die handelspolitischen Schutzinstrumente daher als unverzichtbaren Bestandteil der EU-Strategie zur Steigerung ihrer Wettbewerbsfähigkeit auf den Weltmärkten;

79. nimmt aufmerksam die Initiative der Kommission zur Kenntnis, die handelspolitischen Schutzinstrumente einer umfassenden Überprüfung zu unterziehen und auf der Grundlage ihrer oben genannten Mitteilung zum gleichnamigen Grünbuch einen Prozess der Konsultation der Öffentlichkeit in Gang zu setzen;

80. erinnert daran, dass die Kommission in ihrer Zusammenfassung der von Mayer, Brown, Rowe und Maw LLP erstellten und im Dezember 2005 vorgelegten Bewertung der handelspolitischen Schutzinstrumente der EG darauf hinweist, dass diese Studie zu dem Schluss kommt, der Status quo werde den Interessen aller Beteiligtengruppen auf vernünftige und angemessene Art und Weise gerecht, und schließt sich daher der Auffassung an, dass kein deutlich erkennbarer oder dringender Bedarf besteht, die jetzigen handelspolitischen Schutzinstrumente der Gemeinschaft zu überprüfen oder zu ändern;

81. erinnert daran, dass im Rahmen der DDA derzeit Verhandlungen über multilaterale Bestimmungen in Bezug auf handelspolitische Schutzinstrumente geführt werden; begrüßt diese Verhandlungen, bedauert aber den Widerstand der USA gegen Reformen der WTO-Regelungen für handelspolitische Schutzinstrumente; vertritt die Auffassung, dass die weltweite Zunahme der Anwendung handelspolitischer Schutzinstrumente, insbesondere durch weit entwickelte Entwicklungsländer, neue und striktere Regeln auf WTO-Ebene erfordern, um weiterhin einen freien und gerechten internationalen Handel sicherzustellen;

82. spricht sich auch dafür aus, diese Instrumente an die neuen Gegebenheiten der globalisierten Wirtschaft anzupassen; warnt jedoch davor, dass die EU sich einseitig ihrer Schutzmechanismen gegen unfaire Handelspraktiken in einem internationalen Umfeld so sehr begibt, dass sie nicht in der Lage ist, sich gegen unfaire Praktiken im internationalen Zusammenhang, in welchem derartige Praktiken ungehindert um sich greifen und Drittländer intensiv und häufig in missbräuchlicher Absicht handelspolitische Schutzmechanismen gegen Importe aus der EU in Stellung bringen, zu wehren;

83. unterstützt die Bemühungen der Kommission, die Anwendung handelspolitischer Schutzmaßnahmen durch Drittländer gegen Importe aus der EU zu verfolgen, auf möglichen Missbrauch zu reagieren und den betroffenen Unternehmen angemessenen Beistand zu leisten;

Zölle

84. betont, wie wichtig Zollregeln und -verfahren für die korrekte Umsetzung der handelspolitischen Maßnahmen sind; ist der Ansicht, dass bei der Definition und Anwendung derartiger Regeln und Verfahren ein angemessenes Gleichgewicht zwischen wirksamer Kontrolle und Erleichterung des Handelsverkehrs gefunden werden muss;

85. erinnert daran, dass die hochkomplizierten und aufwändigen Importverfahren, die manche Länder anwenden, häufig erhebliche Transaktionskosten für die Exportunternehmen der EU mit sich bringen und den Handel stark beeinträchtigen; unterstützt daher die Bemühungen der Kommission, diese Frage nicht nur im multilateralen Rahmen der DDA-Verhandlungen über die Erleichterung des Handels, sondern auch bei den bilateralen und regionalen Verhandlungen anzugehen;

86. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sich ernsthaft mit dem Gedanken zu befassen, den Zolldienst der EU zu vereinheitlichen, damit die Zollregeln und -verfahren im gesamten Zollgebiet der EU wirksamer angewandt werden;

Wechselkurse

87. stellt fest, dass die Wechselkurse ein wichtiger Faktor für die Entwicklung des internationalen Handels sind; fordert die Kommission auf, konkrete Vorschläge für Maßnahmen zu unterbreiten, die im Falle von Wechselkursen, die die Wettbewerbsfähigkeit der EU untergraben, zu ergreifen sind, und die Einbeziehung solcher Maßnahmen in die bevorstehende Revision der Schutzinstrumente der EU im Bereich des Handels in Erwägung zu ziehen;

Institutionelle Fragen

88. ist der Ansicht, dass es der Glaubwürdigkeit und Effizienz der gemeinsamen Handelspolitik als Instrument für die Wettbewerbsfähigkeit der EU schadet, wenn der diesbezüglichen Politik die Legitimierung fehlt, weil das Parlament nur unzureichend eingebunden ist;

89. bedauert die Tatsache, dass wichtige Handelsvorschriften, die unter anderem auch die handelpolitischen Schutzinstrumente betreffen, immer noch nicht im Mitentscheidungsverfahren erlassen werden, und dass in Bezug auf die Frage, ob bei den Freihandelsabkommen das Zustimmungsverfahren Anwendung findet, Ungewissheit herrscht; fordert die Mitgliedstaaten auf, dieser unbefriedigenden Lage ein Ende zu machen, indem die notwendigen institutionellen Reformen durchgeführt werden und vor allem die auf den internationalen Handel bezogenen Bestimmungen des Entwurfs eines Verfassungsvertrags für Europa in Kraft gesetzt werden;

90. fordert die Kommission und den Rat auf, das Parlament umfassend auf dem Laufenden zu halten und es in alle weiteren Initiativen im Gefolge der Mitteilung „Ein wettbewerbsfähiges Europa in einer globalen Welt“ einzubeziehen;

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91. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der kürzlich beigetretenen und der beitrittswilligen Staaten zu übermitteln.

BEGRÜNDUNG

Im Jahr 2007 jährt sich die Unterzeichnung der Römischen Verträge zum 50. Mal. Die Zollunion und der Gemeinsame Markt sind seitdem Säulen des europäischen Einigungswerkes. Gleichzeitig wurde auch die gemeinsame Handelspolitik begründet. Das Prinzip freier und offener Märkte mit fairen Wettbewerbsbedingungen ist seitdem prägend für die internen und die externen Politiken der Union. Die von der Kommission in ihrer Mitteilung „Ein wettbewerbsfähiges Europa in einer globalen Welt“[1] aufgegriffenen Themen und Schwerpunkte werden die Handelspolitik der Europäischen Union in den nächsten Jahren bestimmen.

Europas Wettbewerbsfähigkeit sichern

Globalisierung menschlich gestalten und richtig kommunizieren

Die Vernetzung der Weltwirtschaft betrifft die Europäische Union als weltgrößten Binnenmarkt in besonderem Maße. Wie kaum eine andere Volkswirtschaft der Erde ist Europa auf den Export angewiesen. Rund 20 % der Arbeitsplätze in der Union sind exportabhängig[2]. Die Erfahrung zeigt, dass die Länder mit der größten Beteiligung am internationalen Handel auch stark davon profitieren. Gleichwohl wird die Globalisierung am meisten mit der Verlagerung von Arbeitsplätzen in Verbindung gebracht[3]. Diese Sorgen müssen aufgegriffen werden und die europäische Politik muss hierauf überzeugende Antworten geben können. Die Menschen dürfen nicht den Eindruck gewinnen, die Globalisierung richte sich gegen sie und die Europäische Union setze sich ungenügend für ihre Interessen ein, denn das Gegenteil ist der Fall!

Die Lissabon-Agenda umsetzen

Europas Wettbewerbsfähigkeit ist heute mehr denn je durch die Anstrengungen unserer Wettbewerber gefährdet. Mit der erneuerten Lissabon-Agenda von 2005 hat sich die Union die richtigen Ziele gesetzt, um im internationalen Wettbewerb erfolgreich sein zu können. Es ist dringend erforderlich, dass die Kommission zwischen internen und externen Politiken eine bessere Kohärenz herstellt. An dieser Selbstverpflichtung werden wir die Kommission messen.

Offene Märkte erhalten und Europas Interessen durchsetzen

Wie kein anderer Wirtschaftsraum hat die Europäische Union ihre Märkte geöffnet und in hohem Maße davon profitiert. Das internationale Handelssystem ist jedoch heute davon gekennzeichnet, dass diese Offenheit nicht überall praktiziert wird. Die Europäische Union sollte daher daran gehen, nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit ihre Handelspartner zu weiteren Marktöffnungen zu bewegen. Letztlich wird dies für alle Beteiligten Vorteile bringen. Der Erfolg des europäischen Binnenmarktes beruht auch auf der Durchsetzung fairer Wettbewerbsregeln. Im Rahmen der zukünftigen Handelspolitik sollte das Prinzip des fairen und freien Wettbewerbs auch im globalen Rahmen eingebracht und umgesetzt werden.

Die richtigen Prioritäten nach außen setzen

Dem multilateralen Welthandelssystem Vorrang einräumen

Der wirtschaftliche Erfolg der europäischen Einigung stellt die Vorteile einer Zollunion und eines Binnenmarktes unter Beweis. Genau die gleiche Überzeugung muss die Europäische Union leiten, sich auch auf globaler Ebene für das Ziel des Zollabbaus und der Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen einzusetzen. Das beste derzeit vorhandene Instrumentarium hierzu bietet die WTO. Daher ist ein erfolgreicher Abschluss der aktuellen Welthandelsrunde (Doha-Runde) im vorrangigen Interesse der Bürgerinnen und Bürger in der Europäischen Union, aber auch der anderen WTO-Mitgliedstaaten.

In einem nächsten Schritt müssen die Themen der WTO-Ministerrunde von 1996 in Singapur aufgegriffen werden: Handel und Investitionen, Handel und Wettbewerbspolitik, öffentliches Beschaffungswesen und Handelserleichterung.

Die strukturellen Schwächen der WTO werden immer deutlicher sichtbar. Eine Reform der Welthandelsorganisation sollte daher unmittelbar nach Abschluss der Doha-Runde angegangen werden.

Die Vision eines weltweiten Binnenmarktes mag zwar kurzfristig nicht realisierbar sein, sollte aber als sehr langfristiges Leitbild einer globalen Ordnung etabliert werden.

Das WTO-System durch bilaterale Freihandelsabkommen nicht schwächen, sondern ergänzen

Trotz der Schwierigkeiten des multilateralen Systems sind die bilateralen Freihandelsabkommen keine gleichwertige Alternative, sondern immer nur die zweitbeste Option. Gegen Freihandelsabkommen lassen sich folgende Nachteile ins Feld führen:

-          Durch die Vielzahl unterschiedlichster Abkommen (sog. „Spaghetti-Schüssel“) erhöhen sich die Transaktionskosten für die Volkswirtschaften und die Unternehmen deutlich, da sie sich mit sehr unterschiedlichen Regelungen arrangieren müssen. Insbesondere für kleine und mittlere Volkswirtschaften und Unternehmen werden dadurch hohe Hürden für die Beteiligung am internationalen Handel aufgebaut.

-          Die Existenz vieler verschiedener bilateraler Abkommen ermöglicht den beteiligten Staaten zwar einen besseren gegenseitigen Marktzugang, führt jedoch mittel- und langfristig zu einer Schwächung des multilateralen Handelssystems, da die Anreize für jedes einzelne Land sinken, einen allgemein erleichterten Marktzugang zu erhalten (Präferenzenerosion).

-          Potenziell werden die Entwicklungsländer benachteiligt, weil sie als Vertragspartner weniger attraktiv sind.

Bei anhaltendem Stillstand oder nur geringen Fortschritten im multilateralen System steht die Europäische Union jedoch vor einem Dilemma. Entweder kann sie mittels bilateraler Freihandelsabkommen ihre kurzfristigen Interessen durchzusetzen. Damit wäre jedoch eine Schwächung des multilateralen Weges verbunden. Andererseits kann sie auf die Aushandlung und den Abschluss von bilateralen Freihandelsabkommen verzichten. Dies könnte kurzfristige Nachteile sich bringen, würde jedoch langfristig die WTO stärken, die auf Dauer den Interessen der Union besser gerecht wird.

Ein Ausweg könnte darin bestehen, einen reaktiven, aber ambitionierten Ansatz zu verfolgen: So sollten nur Freihandelsabkommen mit den Staaten oder den Staatengruppen ausgehandelt und abgeschlossen werden, in denen unsere Wettbewerber bereits eigene Freihandelsabkommen verhandelt oder abgeschlossen haben und folglich den Unternehmen in Europa Wettbewerbsnachteile drohen. Gleichzeitig sollten diese Freihandelsabkommen jedoch Bereiche abdecken, die über den Standard der WTO hinausreichen und so für die Fortentwicklung der WTO neue Wege eröffnen. Die Vereinbarkeit mit den einschlägigen WTO-Regeln muss eine Voraussetzung für den Abschluss von bilateralen Freihandelsabkommen sein. Hierzu gehört auch, dass nach Möglichkeiten gesucht werden muss, möglichst viele Inhalte der bilateralen Verträge mittels in plurilateralen Vereinbarungen festgelegten Standards zu binden. Hierfür bietet sich beispielsweise der Bereich der Ursprungsregeln an.

Das Europäische Parlament muss in die Mandatserteilung und die Begleitung der Verhandlungen eingebunden werden. Für den Fall, dass unsere Vertragspartner ihre eingegangenen Verpflichtungen nicht erfüllen, sollte die Aussetzung des Vertrages oder bestimmter Teile auf Initiative des Europäischen Parlaments in den Abkommen festgelegt werden.

Die europäischen Positionen besser durchsetzen

Im multilateralen System wie bei den bilateralen Verhandlungen kommt es in Zukunft verstärkt darauf an, europäische Interessen wirksam durchzusetzen. Daher sollten im Vorfeld durch das Europäische Parlament und den Rat genaue Ziele definiert werden und bei der Verhandlungsführung dann auch darauf geachtet werden, gleichwertige Konzessionen für unsere Angebote zu erhalten. Die Europäische Union als heute noch größter Handelsblock der Welt muss genauer darauf achten, eigene Interessen nicht ohne vergleichbare Zugeständnisse der Wettbewerber aufzugeben.

Die Handelspolitik der Europäischen Union muss auf ihre eigenen Ziele ausgerichtet sein und darf nicht durch sachfremde politische Erwägungen beeinflusst werden. Berechtigte Anliegen anderer Politikbereiche sollten in speziellen Verhandlungen verfolgt werden, deren Ergebnisse dann mit Verhandlungsergebnissen der Handelspolitik zusammengeführt werden können. Eine Geiselnahme der Handelspolitik für den Versuch der Durchsetzung anderer Politiken auf Kosten der europäischen Handelsinteressen ist abzulehnen.

Bessere Rechtssetzung in der Europäischen Union und Schaffung eines globalen Rahmens

Der im Rahmen der Lissabon-Agenda angestoßene Prozess der besseren Rechtssetzung und der Reduzierung des Regelungsbestandes würde bei erfolgreicher Umsetzung auch die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union verbessern. In diesem Zusammenhang muss endlich mehr auf die Kohärenz zwischen internen und externen Politiken geachtet werden. Die Erfahrung zeigt, dass bei der Einigung auf europäische Standards diese oftmals zum Referenzmodell für Lösungen bei unseren Handelspartnern werden. Daher ist auch im Blick auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit eine möglichst umfassende Einigung auf europäische Standards notwendig. Bei der Schaffung europäischer Regelungen und Standards sollten die Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit im globalen Kontext immer Berücksichtigung finden. Zudem sollte vorab immer geprüft werden, welche Standards bei den Handelspartnern der Union gelten und inwieweit eine Übernahme bewährter Methoden oder aber eine kompatible europäische Lösung möglich sind. Globale Standards sollten am besten auf multilateralem Weg, zumindest nach Möglichkeit aber plurilateral vereinbart werden.

Geistiges Eigentum wirksam schützen

Es wird geschätzt, dass durch Produktpiraterie ein Schaden in Höhe von bis 659 Milliarden Euro bzw. 5 - 9 % des Welthandels[4] entsteht. Europäische Unternehmen sind in besonderem Maße betroffen. Daher sind sowohl multilateral als auch bilateral eine konsequente Durchsetzung und vor allem Implementierung von Rechten am geistigen Eigentum geboten. Die Kommission und die Mitgliedstaaten müssen aber ihre bisherigen Anstrengungen intensivieren.

Verbesserten Marktzugang für Unternehmen aus der Union erreichen

Die Europäische Union hat einen der offensten Märkte weltweit. Leider sehen sich die Unternehmen aus der Union oftmals nicht nur tarifären, sondern vermehrt nicht-tarifären Handelshemmnissen gegenüber. Während in vergangenen Handelsrunden vielfach Maßnahmen zum Abbau von Zöllen im Vordergrund standen, müssen jetzt verstärkt die nicht-tarifären Handelsschranken in den Vordergrund gerückt werden.

Seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 wurden zahlreiche sicherheitsrelevante Maßnahmen eingeführt, die oftmals für die betroffenen Unternehmen mit großen Belastungen verbunden sind und die Handelsströme hemmen. Hier muss auf eine neue Verhältnismäßigkeit hingewirkt werden, die einen Ausgleich zwischen berechtigten Sicherheitsanliegen und Handelsinteressen schafft. Vermeintliche Sicherheitsbestimmungen dürfen nicht zu den nicht-tarifären Handelshemmnissen des 21. Jahrhunderts werden.

Märkte im öffentlichen Beschaffungswesen öffnen

Mit ihrer relativen Offenheit im Bereich der Märkte des öffentlichen Beschaffungswesens genießt die Union jedoch im internationalen Vergleich einen relativen Sonderstatus. Um eine Gegenseitigkeit der Marktöffnung bei den Handelspartnern zu erreichen, sollten die Verhandlungen intensiviert werden. In diesem Bereich gibt es zur Strategie der Kommission, gegebenenfalls reziproke Zugangsbeschränkungen einzuführen, keine Alternative. Es sollten jedoch überzogene Forderungen vermieden werden, die dazu missbraucht werden könnten, die Beschaffungsmärkte in Europa im protektionistischen Sinne zu schließen. Ziel muss es sein, dass die anderen Volkswirtschaften ihre Märkte öffnen.

Die Wirksamkeit der Handelsschutzinstrumente erhalten

Im Kontext wachsender Liberalisierung ist es für die Europäische Union unabdingbar, sich gegen unfaire Handelspraktiken kurzfristig und wirksam zur Wehr zu setzen. Die Handelsschutzinstrumente der Europäischen Union haben sich im Kampf gegen Dumping und einige Subventionen grundsätzlich bewährt. Es muss eine klare Unterscheidung zwischen wettbewerbschädigendem, monopolisierenden Dumping und wettbewerbskonformen Formen des Preisdumpings getroffen werden. Nur wettbewerbsschädigendes Dumping sollte mit Anti-Dumping-Maßnahmen belegt werden. Kann eine solche Praxis bewiesen werden und liegt ein Schaden für europäische Unternehmen vor, müssen kurzfristig wirksame Maßnahmen eingeleitet werden, um Marktverzerrungen zu vermeiden. Auf WTO-Ebene finden derzeit Verhandlungen über die Handelsschutzinstrumente statt, der mit dem entsprechenden Grünbuch[5] eingeleitete Diskussionsprozess setzt daher zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt ein. Er sollte sich vor allem mit der Reform der Verfahren befassen und zum Ziel haben, eine objektive Bewertung und Entscheidungsfindung zu erreichen, die von politischen Erwägungen möglichst frei sein sollte. Da die Europäische Union im Vergleich mit unseren Wettbewerbern über vergleichbar liberale Handelsschutzmechanismen verfügt, sollte von einer weiteren Lockerung der Anwendungsbestimmungen abgesehen werden.

Den institutionellen Rahmen reformieren

Die Handelspolitik der Europäischen Union hat weit reichenden Einfluss auf das Leben der Bürgerinnen und Bürger. Daher ist eine stärkere Beteiligung des Europäischen Parlamentes notwendig, um die demokratische Legitimation der Entscheidungen zu stärken.

Wichtige Fragen wie Handelsabkommen, die sich auf die internen Politiken auswirken, oder Regelungen im Bereich der Handelsschutzinstrumente sollten in das Mitentscheidungsverfahren überführt werden, wie es auch im Entwurf des Vertrages über eine Verfassung für Europa vorgesehen ist.

  • [1]  KOM(2006)0567.
  • [2]  Angabe der Europäischen Kommission.
  • [3]  Vgl. Eurobarometer 64, Herbst 2005.
  • [4]  Wildemann, Horst et al., Plagiatschutz - Handlungsspielräume der produzierenden Industrie gegen Produktpiraterie, München, 1. Aufl., 2007, S. 2.
  • [5]  „Die handelspolitischen Schutzinstrumente der EU in einer sich wandelnden globalen Wirtschaft“ KOM(2006)0763.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (22.3.2007)

für den Ausschuss für internationalen Handel

zu Europa im Zeitalter der Globalisierung – Außenpolitische Aspekte der Wettbewerbsfähigkeit
(2006/2292(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Benoît Hamon

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung ersucht den Ausschuss für internationalen Handel als federführenden Ausschuss, die folgenden Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.   vertritt die Auffassung, dass die Entwicklung des Handels kein Selbstzweck ist, sondern entsprechend ihrer Auswirkung auf das Wirtschaftswachstum, die Beschäftigung und die nachhaltige Entwicklung bewertet werden muss; weist darauf hin, dass man sich bei der Analyse der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft nicht ausschließlich an den Zahlenangaben zum Handel orientieren darf, sondern sich auch auf den Anteil der europäischen Hersteller an der weltweiten Produktion insgesamt und auf die Entwicklung der Beschäftigung konzentrieren sollte;

2.   hält eine Steigerung der externen Wettbewerbsfähigkeit für wesentlich, um die Wachstums- und Beschäftigungsziele von Lissabon zu verwirklichen und die Förderung der nachhaltigen Entwicklung weltweit zu unterstützen; glaubt, dass die EU bei ihrem außenpolitischen Handeln den Anstoß für Reformen und die internationale Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem Gebiet geben muss, um ein günstiges Umfeld zu schaffen; beabsichtigt zu diesem Zweck, auf eine stärkere Kohärenz und Kompatibilität ihrer makroökonomischen Politiken, eine verbesserte Sicherheit des Währungs- und Finanzsystems, die Zusammenarbeit in Steuerfragen und die Beseitigung von unfairem Steuerwettbewerb hinzuarbeiten;

3.   bedauert, dass die Bürger der EU die Globalisierung mit dem Rückgang der europäischen Produktion und dem Verlust von Arbeitsplätzen gleichsetzen; unterstreicht die Notwendigkeit, dass die EU eine angemessene Strategie zur Durchführung der Reformen verabschiedet, die notwendig sind, um die EU zu befähigen, Nutzen aus der Globalisierung zu ziehen, und so die Produktion und die Beschäftigung zu steigern;

4.   hält es vor allem für erforderlich, eine Geldpolitik zu verfolgen, die sich auf die Preisstabilität stützt, um den technologischen Fortschritt zu finanzieren und den KMU Hilfestellung zu geben, indem sie in die Lage versetzt werden, sich Zugang zu Märkten außerhalb der Eurozone zu verschaffen; hält es zum Zweiten für notwendig, unternehmensfreundliche Steuersysteme einzuführen, die geeignet sind, die Zahl von Unternehmensneugründungen zu erhöhen, und zu diesem Zweck Steuern zu senken, die die Effizienz untergraben und die Schaffung von Arbeitsplätzen verhindern, insbesondere für bestimmte soziale Gruppen wie Frauen, Langzeitarbeitslose und ältere Beschäftige; hält es zum Dritten für erforderlich, den Wettbewerb im Binnenmarkt zu intensivieren und dabei dem Umstand Rechnung zu tragen, dass in der EU ansässige Unternehmen umso besser in der Lage sein werden, sich im Wettbewerb außerhalb der EU zu behaupten, je intensiver der Wettbewerb innerhalb der EU ist;

5.   stellt fest, dass die Wechselkurse ein wichtiger Faktor für die Entwicklung des internationalen Handels sind; fordert die Kommission auf, konkrete Vorschläge für Maßnahmen zu unterbreiten, die im Falle von Wechselkursen, die die Wettbewerbsfähigkeit der EU untergraben, zu ergreifen sind, und die Einbeziehung solcher Maßnahmen in die bevorstehende Revision der Verteidigungsinstrumente der EU im Bereich des Handels in Erwägung zu ziehen;

6.   nimmt mit Interesse das Bestreben der Kommission zur Kenntnis, dafür Sorge zu tragen, dass die Auswirkungen des Handels auf die Umwelt berücksichtigt werden; ist der Auffassung, dass dies in Form von Folgenabschätzungen erfolgen sollte, bei denen die Wirkung des Handels auf die Umwelt und das Klima bewertet wird, und dass erforderlichenfalls Korrekturmaßnahmen ergriffen werden, einschließlich neuer steuerlicher Maßnahmen, wie sie von der Hochrangigen Gruppe zu Wettbewerbsfähigkeit, Energie und Umwelt empfohlen werden;

7.   nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission beabsichtigt, den Umstand zu berücksichtigen, dass die Versorgungs- und Produktionsketten insofern eine Umwandlung erfahren haben, als sie jetzt ausgelagert sind; ist der Auffassung, dass die prioritäre Aufgabe der Handelspolitik der EU darin bestehen muss, die Zahl der Arbeitsplätze zu erhöhen und Mehrwert zu schaffen;

8.   betont, dass der Hauptgrund für den wirtschaftlichen Erfolg der EU die Tätigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ist, die innerhalb der EU produzieren und die in die Lage versetzt werden müssen, weiterhin am oberen Ende der Wertketten in hoher Qualität zu produzieren;

9.   ist davon überzeugt, dass das Sozialmodell, das weiterhin die Grundlage der Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Europa ist, die EU befähigt hat, sich ein hohes Maß an globaler Wettbewerbsfähigkeit gegenüber ihren wichtigsten Konkurrenten zu bewahren; vertritt die Auffassung, dass die größte Herausforderung, mit der sich die EU konfrontiert sieht, darin besteht, die Funktionsfähigkeit dieses Sozialmodells trotz des auf zunehmend konkurrenzfähigen globalen Märkten bestehenden Drucks, die Sozial- und Umweltkosten der Produktion weiter zu senken, aufrechtzuerhalten;

10. fordert, dass Maßnahmen zur Bekämpfung des Protektionismus ergriffen werden, und bekräftigt die Notwendigkeit eines erfolgreichen Abschlusses der Verhandlungen über die Doha-Entwicklungsagenda; stellt ferner das Interesse der EU an einer Fortsetzung und Intensivierung der bilateralen Verhandlungen mit ihren wichtigsten Handelspartnern unter den Industrienationen fest, sofern dies nicht die Standards der EU in den Bereichen Umwelt und Gesundheit gefährdet und sofern das Übereinkommen der UNESCO über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen eingehalten wird; begrüßt insbesondere den Plan, innerhalb dieses Rahmens eine neue transatlantische Wirtschaftspartnerschaft einzugehen;

11. hält es für wesentlich, dass die Forderung der Kommission nach einer größeren Annäherung der Rechtsvorschriften mit den Handelspartnern nicht zu einer Senkung von EU-Standards führt; betont im Gegenteil, dass die europäischen Standards über den Handel stärker als bisher verbreitet werden müssen, insbesondere im Lichte neuester transatlantischer Entwicklungen (Börsenübernahme, IFRS etc.);

12. glaubt, dass gewerbliche Dienstleistungen von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse und Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse unterschieden werden sollten; betont die Notwendigkeit, Dienstleistungen von allgemeinem Interesse außerhalb des Verhandlungsrahmens zu halten, insbesondere Dienstleistungen, die die grundlegenden Bedürfnisse der Bevölkerung decken und den Zugang zu wichtigen öffentlichen Gütern wie Gesundheit, Bildung, Wasser und Energie gewähren, sowie Dienstleistungen, die eine herausragende Rolle für die kulturelle Vielfalt erfüllen wie die audiovisuellen Dienste;

13. vertritt die Auffassung, dass das Eintreten der EU für die Förderung von multilateralen Grundregeln für die Wettbewerbspolitik und die Stärkung der einschlägigen internationalen Zusammenarbeit dazu beitragen könnte, offenere, ausgewogenere und effizientere Märkte zu verwirklichen;

14. ist davon überzeugt, dass die EU die Verbreitung und die Anerkennung der internationalen Standards und Praktiken für die Rechnungslegung und Rechnungsprüfung fördern muss, um zu gewährleisten, dass die Märkte stabiler und transparenter werden, und sicherzustellen, dass die Unternehmer imstande sind, Nutzen aus einer größeren Gewissheit zu ziehen, und dass sie besser unterrichtet werden, was ihre Aktivitäten außerhalb der EU betrifft;

15. unterstreicht, dass zur Entwicklung einer wissensgestützten Wirtschaft der Firmenwert und die Rechte auf dem Gebiet des geistigen Eigentums angemessen geschützt und Fälschungen und Piraterie ausgegrenzt werden müssen; ist deshalb der Auffassung, dass diese Zielvorgaben in die Handelspolitik der EU integriert werden müssen;

16. betont insbesondere, dass die EU zur Steigerung ihrer externen Wettbewerbsfähigkeit Maßnahmen im Rahmen ihrer Handelspolitik ergreifen muss mit dem Ziel, die Sicherheit elektronischer Transaktionen und des elektronischen Handels zu stärken und den Datenschutz zu verbessern;

17. ist der Auffassung, dass die Öffnung des Marktes für Finanzdienstleistungen und die Erleichterung des Kapitalverkehrs mit einer größeren Transparenz und Verbesserungen bei den Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche, der finanziellen Unterstützung des Terrorismus und des Steuerbetrugs – insbesondere bei Beteiligung von Offshore-Finanzzentren – einhergehen müssen.

VERFAHREN

Titel

Europa im Zeitalter der Globalisierung – Außenpolitische Aspekte der Wettbewerbsfähigkeit

Verfahrensnummer

2006/2292(INI)]

Federführender Ausschuss

INTA

Stellungnahme von
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

ECON
14.12.2006

Verstärkte Zusammenarbeit – Datum der Bekanntgabe im Plenum

 

Verfasser(in) der Stellungnahme
  Datum der Benennung

Benoît Hamon
14.11.2006

Ersetzte(r) Verfasser(-in) der Stellungnahme

 

Prüfung im Ausschuss

28.2.2007

20.3.2007

 

 

 

Datum der Annahme

21.3.2007

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

38

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Pervenche Berès, Sharon Bowles, Udo Bullmann, Ieke van den Burg, José Manuel García-Margallo y Marfil, Jean-Paul Gauzès, Donata Gottardi, Benoît Hamon, Gunnar Hökmark, Sophia in 't Veld, Othmar Karas, Piia-Noora Kauppi, Wolf Klinz, Guntars Krasts, Kurt Joachim Lauk, Andrea Losco, Astrid Lulling, Gay Mitchell, Cristobal Montoro Romero, Joseph Muscat, Lapo Pistelli, John Purvis, Alexander Radwan, Bernhard Rapkay, Dariusz Rosati, Heide Rühle, Eoin Ryan, Antolín Sánchez Presedo, Manuel António dos Santos, Lydia Shouleva, Margarita Starkevičiūtė und Sahra Wagenknecht.

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(-in/-innen)

Katerina Batzeli, Werner Langen, Janusz Onyszkiewicz, Gianni Pittella, Andreas Schwab und Lars Wohlin.

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art.178 Abs. 2)

 

Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar)

...

VERFAHREN

Titel

Europa im Zeitalter der Globalisierung – externe Aspekte der Wettbewerbsfähigkeit

Verfahrensnummer

2006/2292(INI)

Federführender Ausschuss
  Datum der Bekanntgabe der Genehmigung im Plenum

INTA
14.12.2006

Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

ECON
14.12.2006

ITRE
14.12.2006

 

 

 

Nicht abgegebene Stellungnahme(n)
  Datum des Beschlusses

ITRE
7.3.2007

 

 

 

 

Verstärkte Zusammenarbeit
  Datum der Bekanntgabe im Plenum


 

 

 

 

Berichterstatter(in/innen)
  Datum der Benennung

Daniel Caspary
11.9.2006

 

Ersetzte(r) Berichterstatter(in/innen)

 

 

Prüfung im Ausschuss

27.2.2007

21.3.2007

 

 

 

Datum der Annahme

11.4.2007

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

16

7

5

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Kader Arif, Daniel Caspary, Carlos Carnero González, Christofer Fjellner, Béla Glattfelder, Eduard Raul Hellvig, Jacky Henin, Ģirts Valdis Kristovskis, Caroline Lucas, Erika Mann, Helmuth Markov, Cristiana Muscardini, Georgios Papastamkos, Tokia Saïfi, Peter Šťastný, Robert Sturdy, Gianluca Susta, Daniel Varela Suanzes-Carpegna, Corien Wortmann-Kool

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(in/innen)

Panagiotis Beglitis, Margrietus van den Berg, Elisa Ferreira, Vasco Graça Moura, Pia Elda Locatelli, Ivo Strejček

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Emanuel Jardim Fernandes, Anne Ferreira, Markus Pieper

Datum der Einreichung

18.4.2007

Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar)