BERICHT über die Auswirkungen und Folgen der Strukturpolitiken auf den Zusammenhalt der EU
19.4.2007 - (2006/2181(INI))
Ausschuss für regionale Entwicklung
Berichterstatterin: Francisca Pleguezuelos Aguilar
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu den Auswirkungen und Folgen der Strukturpolitiken auf den Zusammenhalt der EU
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Entwurfs einer Territorialen Agenda der EU und des Entwurfs der Charta von Leipzig,
– in Kenntnis des Berichts der unabhängigen Sachverständigengruppe für FuE und Innovation, eingesetzt im Anschluss an das informelle Treffen der Staats- und Regierungschefs in Hampton Court, mit dem Titel „Ein innovatives Europa schaffen“ (Aho-Bericht) vom 20. Januar 2006,
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 12. Juni 2006 mit dem Titel „Die Strategie für Wachstum und Beschäftigung und die Reform der europäischen Kohäsionspolitik – Vierter Zwischenbericht über den Zusammenhalt“ (KOM(2006)0281),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Februar 2002 zu dem Zweiten Bericht der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt[1],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. September 2005 zu der Rolle des territorialen Zusammenhalts bei der regionalen Entwicklung[2],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Dezember 2005 zu der Rolle direkter staatlicher Beihilfen als Instrument regionaler Entwicklung[3],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Juli 2005 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Einrichtung des Kohäsionsfonds[4],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Juli 2005 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds[5],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. März 2006 zu Auslagerungen im Zusammenhang mit der regionalen Entwicklung[6],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 4. Juli 2006 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Errichtung des Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1164/94[7],
– unter Hinweis auf seine Stellungnahme vom 4. Juli 2006 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999[8],
– unter Hinweis auf seine Stellungnahme vom 27. September 2006 zu demVorschlag für eine Entscheidung des Rates über strategische Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft[9],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. Mai 2006 zu dem Haushaltsplan 2007: Jährliche Strategieplanung der Kommission[10],
– gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für regionale Entwicklung und der Stellungnahme des Haushaltsausschusses (A6‑0150/2007),
A. in der Erwägung, dass die Kohäsionspolitik unbestreitbar positive Wirkungen auf den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt sowie die qualitative Verbesserung der Verwaltungsstrukturen auf lokaler und regionaler Ebene hat;
B. in der Erwägung, dass diese positiven Wirkungen von Region zu Region unterschiedlich stark sind und dass dieser Bericht mit seinen Empfehlungen zu einer Wirkungsmaximierung während des neuen Programmplanungszeitraums beitragen möchte;
C. in der Erwägung, dass zurzeit der Entwurf einer Territorialen Agenda der EU und der Entwurf der Charta von Leipzig zur Annahme anlässlich des Informellen Ministertreffens für Territoriale Kohäsion und Stadtentwicklung am 24. und 25. Mai 2007 in Leipzig ausgearbeitet werden;
D. in der Erwägung, dass es zur Verbesserung der Wirkung der Strukturfonds auf den Zusammenhalt der Europäischen Union notwendig ist, dass die KMU bei Forschungs , Entwicklungs- und Innovationsaktivitäten (FuE+I) sowie beim Zugang zu Dienstleistungen, die von öffentlichen Forschungseinrichtungen in diesen Bereichen angeboten werden, eine wichtigere Rolle spielen;
E. in der Erwägung, dass gemäß dem oben genannten Vierten Zwischenbericht über den Zusammenhalt das Pro-Kopf-Wachstum des BIP in den dreizehn Kohäsionsländern zwischen 1995 und 2005 höher war als in der EU-15 (3,6 % pro Jahr gegenüber einem EU-15-Durchschnitt von 2,2 % pro Jahr);
F. in der Erwägung, dass jeder Euro, der auf EU-Ebene im Rahmen der Kohäsionspolitik ausgegeben wird, weitere Ausgaben von durchschnittlich 0,90 Euro in den weniger entwickelten Regionen (Ziel 1) und durchschnittlich 3,00 Euro in den in einem Umstrukturierungsprozess befindlichen Regionen (Ziel 2) nach sich zieht;
G. in der Erwägung, dass das freie Spiel der Marktkräfte nicht ausreicht, um den Zusammenhalt zu schaffen, den sich die Gründerväter Europas wünschten, und dass dieser Zusammenhalt notwendigerweise Eingriffe der öffentlichen Hand zum Ausgleich zwischen den Regionen erfordert;
H. in der Erwägung, dass die Strukturpolitik eine wichtige Rolle bei der Stärkung des territorialen Zusammenhalts zu spielen hat und an neu auftretende territoriale Herausforderungen in der EU, wie die demografische Alterung, die Entwicklung des Agrarmarkts und Fragen der Einwanderung, der Energie und des Klimawandels angepasst werden muss;
I. in der Erwägung, dass Polyzentrismus das Leitmotiv der Europäischen Raumstrategie ist, das in der Durchführungsphase der neuen Kohäsionspolitik berücksichtigt werden muss;
J. in der Erwägung, dass die Öffentlichkeitswirksamkeit der Kohäsionspolitik verbessert werden muss;
1. betont die entscheidende Rolle der Kohäsionspolitik bei der Stützung des Binnenmarktes wegen der Handelsströme und der Beschäftigung, die durch die Entwicklung und Durchführung von Projekten, die von der EU kofinanziert werden, entstehen;
2. betont, wie wichtig die Entwicklung einer integrierten Strukturpolitik ist, bei welcher der Einsatz der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds in abgestimmter Weise mit den übrigen Gemeinschaftspolitiken verbunden wird; fordert, dass der Begriff der integrierten Politik zum Gegenstand von Informations- und Fortbildungsmaßnahmen wird, damit sämtliche Akteure, insbesondere die Akteure vor Ort, ihn kennen und verwenden;
3. hebt hervor, dass Kommission, Mitgliedstaaten, regionale Behörden und lokale Behörden der Erfüllung derjenigen Ziele besondere Aufmerksamkeit schenken sollten, die in der Durchführungsphase der neuen Kohäsionspolitik transversal in alle Politikbereiche und Maßnahmen integriert wurden, um die soziale Ausgrenzung zu verhindern;
4. fordert die Kommission auf zu prüfen, welche politischen Maßnahmen auf nationaler und regionaler Ebene die Konvergenz fördern, und eine Mitteilung zu diesem Thema zu erarbeiten, damit untersucht werden kann, ob die Mittelvergabe im Rahmen der zukünftigen Kohäsionspolitik von einer sachdienlichen nationalen strategischen Entwicklungspolitik, die anhand quantifizierbarer Indikatoren festgelegt werden sollte, abhängig gemacht werden kann, um dadurch die Effizienz der Kohäsionspolitik zu erhöhen;
5. ist der Auffassung, dass Kommission und Mitgliedstaaten den Beitrag des Europäischen Sozialfonds zur Umsetzung der Europäischen Beschäftigungsstrategie verbessern und intensivere gegenseitige Kontakte pflegen sollten, wobei sich mit Blick auf eine Förderung der Chancengleichheit diese Verbesserung anschließend an geeigneten Indikatoren erweisen muss;
6. fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Möglichkeiten neuer Wege zur Verbindung von Strategien und Instrumenten der Strukturpolitik mit anderen gemeinschaftlichen Strategien und Werkzeugen, welche der Verstärkung der Synergieeffekte bei der Förderung der Wettbewerbsfähigkeit, der nachhaltigen Forschung und Innovation dienen, zu sondieren und sich dabei an den Arbeiten der diensteübergreifenden Taskforces der Kommission zu orientieren, die sich mit diesen Bereichen befassen;
7. empfiehlt den Regionen und Mitgliedstaaten, in den operationellen Programmen quantifizierte Ziele im Bereich FuE+I vorzugeben;
8. fordert Kommission und Rat auf zu prüfen, ob – wie im oben genannten Aho-Bericht vorgeschlagen – eine Verpflichtung, mindestens 20 % der Strukturfondsmittel der Förderung von FuE+I zu widmen, möglich ist, und sich dabei nicht ausschließlich auf Großprojekte und Exzellenzzentren zu konzentrieren, sondern auch kleinere Projekte in benachteiligten Regionen zu berücksichtigen, insbesondere diejenigen, die zu einer nachhaltigen Regionalentwicklung beitragen;
9. schlägt Kommission und Rat vor, sich für die Schaffung von Stellen für regionale und lokale Technologieberater einzusetzen, die aus Strukturfondsmitteln finanziert werden könnten, wobei die vorhandenen Ressourcen wie beispielsweise die Netzwerke der EU-Beratungsstellen für Unternehmen und der EU-Verbindungsbüros für Forschung und Technik genutzt werden sollten. Die Technologieberater würden mit regionalen Projekten, Technologieparks sowie Clustern und Netzwerken in Verbindung stehen und die Unternehmen, insbesondere die KMU, durch Öffnung des Zugangs zu europäischen Beihilfen und Programmen bei ihren Innovationen unterstützen;
10. begrüßt die Ausarbeitung des Entwurfs einer Territorialen Agenda der EU und des Entwurfs der Charta von Leipzig, betont jedoch in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit, in beiden Entwürfen genauer festzulegen, mit welchen Maßnahmen die in den beiden Strategiepapieren genannten Ziele erreicht werden sollen und welche Rolle die Mitgliedstaaten dabei spielen müssen; setzt sich nachdrücklich dafür ein, dass sich die Mitgliedstaaten im Rahmen des informellen Ministertreffens am 24. und 25. Mai 2007 in Leipzig formell zu einer nachhaltigen städtischen Entwicklung verpflichten;
11. ist der Auffassung, dass eine Evaluierung der langfristigen und vielseitigen Wirkung der Inanspruchnahme der Strukturfonds für die Vorbereitung zukünftiger Rechtsakte und für die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung in diesem Bereich unerlässlich ist;
12. schlägt den europäischen Organen vor, bewährte Verfahrensweisen zu fördern und die Wirkung der Gemeinschaftspolitiken auf den Zusammenhalt anhand geeigneter Indikatoren zu messen, indem sie das Beobachtungsnetz für die europäische Raumordnung (ESPON) mit den notwendigen Befugnissen und Mitteln ausstatten, um als echte Beobachtungsstelle für die Wirkung der Gemeinschaftspolitiken auf den Zusammenhalt handeln zu können;
13. fordert die Kommission auf, auch die territorialen Auswirkungen des „earmarking“ zu prüfen, und insbesondere zu bewerten, ob die gezielte Ausrichtung der EU-Mittel auf die Ziele der Lissabon-Agenda wirklich zu einer ausgeglichenen und kohärenten regionalen Entwicklung beiträgt;
14. fordert Kommission, Mitgliedstaaten und Regionen – insbesondere die Konvergenzregionen – sowie lokale Behörden dazu auf, Maßnahmen den Vorrang zu geben, welche territoriale Ungleichgewichte verhindern, indem sie die integrierte Entwicklung und die Schaffung polyzentrischer Raumordnung fördern;
15. fordert Kommission, Mitgliedstaaten und regionale und lokale Behörden auf zu analysieren, welche Instrumente am geeignetsten sind, ein territoriales Gleichgewicht zwischen städtischen und ländlichen Gebieten zu erreichen, unter Gewährleistung der Komplementarität zwischen der Entwicklung des ländlichen Raums und der regionalen Entwicklung und durch die Förderung eines integrierten strategischen Ansatzes für die Entwicklung des städtischen Raums und die ihn umgebenden Stadtrand- und ländlichen Gebiete (der „Lebensräume“) und des Austauschs bewährter Verfahrensweisen, insbesondere in territorialen und sektoriellen Netzwerken, um eine optimale Verwendung der Mittel zu gewährleisten; dies könnte im Rahmen der „Europäischen Woche der Regionen und Städte“ in Brüssel geschehen;
16. fordert Kommission, Mitgliedstaaten und Regionen auf, häufiger auf Strukturfondsmittel zurückzugreifen, um die unabhängige, nachhaltige Entwicklung von Regionen mit Nettoabwanderung zu fördern und den negativen Folgen des demografischen Wandels entgegenzuwirken;
17. fordert Kommission, Mitgliedstaaten sowie regionale und lokale Behörden auf, den Beitrag der Kohäsionspolitik zum Erreichen der Ziele der neuen Strategie für eine nachhaltige Entwicklung, deren Grundlage erneuerbare Energien bilden, die über ein Verkehrssystem mit effizienterer Nutzung der Chancen des intermodalen Verkehrs verfügt und in der Rohstoffe wieder verwendet und recycelt werden, zu fördern;
18. empfiehlt Kommission, Mitgliedstaaten, Regionen und lokalen Behörden, in den ländlichen Gebieten Wirtschaftszweige zu unterstützen und zu fördern, die mit der Entwicklung neuer Technologien in Zusammenhang stehen, da diese keine räumliche Nähe zu den Ballungszentren brauchen;
19. betont die Notwendigkeit grenzüberschreitender und transnationaler Zusammenarbeit bei der Kohäsionspolitik und fordert die Verwaltungsbehörden auf, die grenzüberschreitende und interregionale Zusammenarbeit durch die Schaffung verschiedenartiger territorialer und sektorieller Kooperationsnetzwerke zu fördern;
20. fordert, dass neben dem Pro-Kopf-BIP noch weitere territoriale Indikatoren zur Messung des Grades an Zusammenhalt herangezogen werden, wie die Beschäftigungsrate und die Qualität der Arbeitsplätze, das Ausmaß der Unterschiede zwischen benachbarten Regionen, der Index der Entfernung vom Zentrum und der Zugänglichkeit, die Ausstattung mit Infrastrukturen und Verkehrsmitteln, das Leistungsniveau in den Bereichen Forschung und Innovation sowie Bildung und Ausbildung, die Vielfalt der in dem betreffenden Gebiet hergestellten Erzeugnisse;
21. fordert die Kommission auf, im Rahmen der Halbzeitbewertung der neuen Kohäsionspolitik im Jahr 2009 gemeinsam mit Eurostat über die Nutzung neuer quantitativer und qualitativer Kohäsionsindikatoren zu beraten;
22. ermutigt die Kommission, die Hebelwirkung der Strukturfonds zu analysieren, um im Rahmen der neuen Kohäsionspolitik Privatinvestitionen anziehen zu können, und die Notwendigkeit der Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor zu betonen;
23. ist der Auffassung, dass die Kommission bessere Informationen über die Qualität und Nachhaltigkeit der mit Strukturfondsmitteln geschaffenen Arbeitsplätze erhalten sollte;
24. macht die Kommission darauf aufmerksam, dass das Fehlen von Verwaltungskapazitäten ein großes Hindernis für die Wirkungsmaximierung der Kohäsionspolitiken darstellt, und fordert die Kommission deshalb auf, das Instrument zielorientierter dreiseitiger Verträge und Vereinbarungen zwischen der Gemeinschaft, den Mitgliedstaaten und regionalen und lokalen Gebietskörperschaften auszubauen und den Prozess der Verstärkung der Verwaltungskapazität während der Umsetzung der neuen Kohäsionspolitik fortzusetzen, unter anderem durch die Schaffung eines Netzwerks anerkannter Ausbilder, durch das die Kohärenz der Ausbildungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen innerhalb der Verwaltungsbehörden eines bestimmten Mitgliedstaates besonders auf regionaler und lokaler Ebene gewährleistet werden soll;
25. unterstreicht die Bedeutung des Partnerschaftsprinzips bei der Umsetzung der Kohäsionspolitik, bei dem es erforderlich ist, dass die Partner umfassend informiert werden, ihre Stellungnahmen in Bewertungsdokumente eingehen und Trainingsmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden, welche sie zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben befähigen;
26. fordert die Kommission auf, im Rahmen der Durchführungsbestimmungen Maßnahmen zu prüfen, mit denen die Öffentlichkeitswirksamkeit der Interventionen nicht nur bei großen Infrastrukturvorhaben, sondern auch bei kleinen Projekten erhöht wird, und die Anwendung obligatorischer Maßnahmen zur Erhöhung der Öffentlichkeitswirksamkeit genauer zu überwachen und im Falle eines schweren Regelverstoßes die betreffenden Mitgliedstaaten zu bestrafen; fordert die Verwaltungsbehörden auf, die Mitglieder des Europäischen Parlaments in die Öffentlichkeitsarbeit zu durch die Strukturfonds finanzierten Maßnahmen einzubeziehen;
27. betont angesichts der Tatsache, dass die von der EU finanzierten Projekte von der Existenz eines bürgernahen und solidarischen Europas zeugen, die Notwendigkeit, dass regionale Behörden und Mitgliedstaaten die in den Durchführungsbestimmungen vorgesehenen Maßnahmen zur Erhöhung der Öffentlichkeitswirksamkeit der Interventionen beachten und dass sie ihre Aufklärungsbemühungen verstärken, indem sie die konkreten Ergebnisse der Kohäsionspolitik für den Bürger deutlich machen;
28. vertritt die Auffassung, dass im Rahmen laufender Studien unterschiedliche Szenarien für die künftige Finanzierung der EU-Kohäsionspolitik entwickelt werden sollten; ist der Ansicht, dass in diesem Zusammenhang ein Vergleich der Wirkung der verschiedenen Hauptfinanzierungsinstrumente (EFRE, ESF, erster Pfeiler der GAP, EAFL) auf die Entwicklung der EU-27 angestellt werden sollte;
29. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen der Mitgliedstaaten, dem Ausschuss der Regionen und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss zu übermitteln.
- [1] ABl. C 284 E vom 21.11.2002, S. 209.
- [2] ABl. C 227 E vom 21.09.2006, S. 88.
- [3] ABl. C 286 E vom 23.11.2006, S. 501.
- [4] ABl. C 157 E vom 06.07.2006, S. 289.
- [5] ABl. C 157 E vom 06.07.2006, S. 95.
- [6] ABl. C 291 E vom 30.11.2006, S. 123.
- [7] ABl. L 210 vom 31.07.2006, S. 79.
- [8] ABl. L 210 vom 31.07.2006, S. 25.
- [9] ABl. L 291 vom 21.10.2006, S. 11.
- [10] ABl. C 297 E vom 7.12.2006, S. 357.
BEGRÜNDUNG
Im Juli 2006 verabschiedeten das Europäische Parlament und der Rat die vier Verordnungen, in denen die Kohäsionspolitik für den neuen Programmplanungszeitraum 2007–2014 festgelegt ist, und kurz darauf wurden auch die strategischen Leitlinien endgültig festgelegt. Der Rechtsrahmen ist also gesetzt.
Nach der Festlegung der strategischen Leitlinien beginnt nun die Durchführungsphase dieser neuen Kohäsionspolitik. Auch wenn die Grundzüge bereits feststehen, können noch neue Empfehlungen zur Anpassung der Durchführung der neuen Politik mit dem Ziel der Wirkungsmaximierung im sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Bereich sowie im Bereich der Governance vorgebracht werden.
Darüber hinaus befinden wir uns in der Evaluierungsphase hinsichtlich der Auswirkungen im abgelaufenen Programmplanungszeitraum. Die Kommission arbeitet bereits am Vierten Zwischenbericht über den Zusammenhalt, der wahrscheinlich während des Informellen Ministertreffens für Territoriale Kohäsion und Stadtentwicklung am 24. und 25. Mai 2007 in Leipzig vorgestellt wird. Im Herbst 2007 wird die Kommission auf der Grundlage der Schlussfolgerungen des Vierten Zwischenberichts zum Zusammenhalt eine Debatte über die Zukunft der Kohäsionspolitik eröffnen. Derzeit ist es noch möglich, einen Beitrag zur Ausarbeitung dieses Zwischenberichts, der die Grundlage für eine umfangreichere Debatte über die Kohäsionspolitik darstellen wird, zu leisten.
Diese Debatte wird in die Diskussion über die für 2008/2009 verabredete Revision des EU-Haushalts übergehen; diesbezüglich ist vorgesehen, dass die Kommission im Frühjahr 2009 einen Revisionsbericht vorstellt. Angesichts der Tatsache, dass die Kohäsionspolitik zur größten Haushaltslinie der EU wird, sollte sie sorgfältig geprüft werden. Es wäre sinnvoll, den Mehrwert dieser Politik zu analysieren bzw. diesen in Erinnerung zu rufen, bevor die Debatte über die Revision des EU-Haushalts eröffnet wird.
Deshalb hat der vorliegende Bericht zum Ziel, Empfehlungen für die Durchführung der neuen Kohäsionspolitik zu geben, einen Beitrag zur Debatte über den Vierten Zwischenbericht zum Zusammenhalt zu leisten sowie die entscheidende Rolle der Kohäsionspolitik beim Erreichen der Ziele der Lissabon-Strategie und der Kohäsionsstrategie deutlich zu machen. Der Bericht möchte – gestützt auf die Erfahrungen der Vergangenheit – zur Wirkungsmaximierung der neuen Kohäsionspolitik im sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Bereich sowie im Bereich der Governance beitragen. Diesem Ziel dienen die folgenden Empfehlungen und Bemerkungen.
I. Synergieeffekte zwischen den verschiedenen politischen Maßnahmen optimieren
Die Wirkung der Kohäsionspolitik könnte verbessert werden, wenn die Synergie zwischen den verschiedenen politischen Maßnahmen sowohl auf vertikaler Ebene – d. h. zwischen nationalen, regionalen und gemeinschaftlichen Maßnahmen – als auch auf horizontaler Ebene – d. h. zwischen den verschiedenen gemeinschaftlichen Maßnahmen – verstärkt würde.
Auf vertikaler Ebene sollten die Mitgliedstaaten stärker darauf achten, dass ihre nationalen Maßnahmen mit Strukturfondsmitteln finanzierte Interventionen fördern und der Umsetzung der großen Strategien (Lissabon-Strategie, Beschäftigungsstrategie usw.) dienen. Auf horizontaler Ebene sollten die Maßnahmen integrierter und kombinierbarer sein, insbesondere im Bereich der Innovation. Es sollte leichter gemacht werden, Beihilfen und Maßnahmen zu bündeln, damit die Regionen ihre Entwicklungsbemühungen konzentrieren können.
II. Innovation fördern
Innovation ist der Schlüssel für eine verstärkte Wirkung der Kohäsionspolitik auf wirtschaftlichem Gebiet. Deshalb enthält der vorliegende Bericht, der sich auf den Aho-Bericht stützt, eine Reihe von Empfehlungen zur Stärkung der Innovation im Rahmen der neuen Kohäsionspolitik.
Die KMU haben eine Schlüsselrolle, wenn es darum geht, mehr Innovation zu erreichen. In der Europäischen Union investieren – anders als beispielsweise in den Vereinigten Staaten – die KMU nicht genügend in Forschung, Entwicklung und Innovation. Insbesondere die KMU können also zur Konvergenz der weniger entwickelten Regionen beitragen. Deshalb wäre es angebracht, Maßnahmen zur Überwindung der Hindernisse auf dem Weg zu mehr Innovation vorzuschlagen – wie z. B. die Schaffung des Amtes eines Technologieberaters – und ehrgeizige, gleichzeitig jedoch realistische quantifizierte Ziele vorzugeben.
III. Die territoriale Dimension des Zusammenhalts stärken
Das Ziel der territorialen Kohäsion wurde dem Vertrag über eine Verfassung für Europa von der Regierungskonferenz als dritte Dimension hinzugefügt. Seitdem ist dieses Ziel politisch akzeptiert, obwohl der Verfassungsvertrag noch nicht ratifiziert wurde. Die territoriale Kohäsion wurde im Dritten Bericht über den Zusammenhalt und in den strategischen Leitlinien erwähnt und wird auch im Vierten Bericht über den Zusammenhalt im Mai 2007 analysiert werden. Trotzdem bleibt noch viel zu tun, um dieses Ziel zu stärken.
In der Territorialen Agenda und in der Charta von Leipzig, die Ende Mai anlässlich des Informellen Ministertreffens für territoriale Kohäsion und Stadtentwicklung angenommen werden sollen, sind die Ziele der territorialen Kohäsion festgelegt; es wird jedoch der Erarbeitung weiterer Maßnahmen bedürfen, um diese Ziele zu erreichen. Das Konzept der Evaluierung der territorialen Wirkung könnte ein Werkzeug zur Stärkung der Kohäsion sein. Die Evaluierung der territorialen Wirkung hat zum Ziel, die positiven Wirkungen der Investitionen auf die räumliche Entwicklung zu verstärken. Auf nationaler Ebene gibt es in einigen Mitgliedstaaten bereits seit langem eine solche Evaluierung. Dies ist beispielsweise in Deutschland (Raumordnungsverfahren) und in Österreich (Raumverträglichkeitsprüfung) der Fall, doch gibt es keinen gemeinschaftsrechtlichen Rahmen für dieses Konzept.
Polyzentrismus sollte das Leitmotiv der territorialen Dimension sein. In diesem Zusammenhang ist es auch wichtig, zu einem Gleichgewicht zwischen ländlichen und städtischen Gebieten zu gelangen und wirtschaftliche Tätigkeiten zu fördern, die weit von den Ballungszentren entfernt ausgeübt werden.
IV. Die Konvergenz der Regionen und die Wirkung der Kohäsionspolitik genauer messen
Die Erörterung des Vierten Zwischenberichts über den Zusammenhalt sollte auch eine Debatte über die Kohäsionsindikatoren und über die Methoden zur Messung der Wirkung der Kohäsionspolitik, aber auch anderer gemeinschaftlicher Maßnahmen, auf den Zusammenhalt beinhalten.
Anhand des BIP kann zwar die wirtschaftliche Konvergenz der Regionen, nicht jedoch deren soziale oder territoriale Konvergenz gemessen werden. Es gibt weniger entwickelte Regionen, die ein gutes Wirtschaftswachstum verzeichnen, jedoch eine sinkende Beschäftigungsrate aufweisen, was besorgniserregende Auswirkungen auf die demografische Entwicklung in diesen Regionen hat. Es sollten also bei der Festlegung der Bedürfnisse der Regionen weitere Indikatoren benutzt werden.
Zur Optimierung der Synergien zwischen verschiedenen politischen Maßnahmen auf horizontaler Ebene sollte die Wirkung dieser Maßnahmen auf den Zusammenhalt genauer untersucht werden. Es sollte eine Art Beobachtungsstelle für die Wirkung der Gemeinschaftspolitiken geschaffen werden, damit Kommission und Europäisches Parlament genauere Informationen über die Ergebnisse der Kohäsionspolitik erhalten und Mitgliedstaaten und Regionen diese besser nutzen können.
V. Governance verbessern und Öffentlichkeitswirksamkeit der Kohäsionspolitik erhöhen
Es ist unbestreitbar, dass die Kohäsionspolitik eine positive Wirkung auf die Governance in Europa hat. Das Partnerschaftsprinzip, in das die Zivilgesellschaft und alle Ebenen der Verwaltung einbezogen sind, hat das Verwaltungssystem vieler Mitgliedstaaten, die Strukturfondsmittel erhalten, verändert.
Für die EU-12, die am meisten von der neuen Kohäsionspolitik profitiert, stellt die Durchführung dieser Politik eine entscheidende Herausforderung dar. Die EU unterstützt die 12 neuen Mitgliedstaaten in ihrem Bemühen, die Verwaltungskapazitäten auszubauen. Dieser Prozess muss auch in der Durchführungsphase fortgeführt werden. Die EU muss darüber hinaus darauf achten, dass die Strukturfondsmittel effizient eingesetzt werden. Der Abbruch von bereits mit EU-Mitteln finanzierten Projekten sollte strikt geahndet werden, um die Behörden davon abzuhalten, Mittel dadurch zu verschwenden, dass begonnene Projekte nicht zu Ende geführt werden.
Die Kohäsionspolitik hat nicht nur das Verwaltungssystem der Mitgliedstaaten und ihrer Regionen verändert, sondern auch die EU für ihre Bürgerinnen und Bürger wahrnehmbarer gemacht und darüber hinaus den Zuspruch zur EU in denjenigen Regionen verstärkt, die massiv von der Kohäsionspolitik profitiert haben. Leider werden die zur Erhöhung der Öffentlichkeitswirksamkeit der Interventionen vorgesehenen Maßnahmen nicht immer durchgeführt, insbesondere wenn es sich um kleinere Projekte handelt. Um die positive Wirkung der Kohäsionspolitik auf die Einstellung zur EU zu verstärken, muss die Öffentlichkeitswirksamkeit aller Interventionen erhöht werden.
STELLUNGNAHME DES HAUSHALTSAUSSCHUSSES (25.1.2007)
für den Ausschuss für regionale Entwicklungzu Auswirkungen und Folgen der Strukturpolitiken auf den Zusammenhalt der Europäischen Union(2006/2181(INI))
Verfasserin der Stellungnahme: Nathalie Griesbeck
VORSCHLÄGE
Der Haushaltsausschuss ersucht den federführenden Ausschuss für regionale Entwicklung, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. unterstreicht die Bedeutung der Strukturfonds für die Sichtbarkeit der europäischen Politiken für die europäischen Bürger;
2. erinnert daran, dass in seiner Entschließung vom 18. Mai 2006 über die Jährliche Strategieplanung der Kommission[1] der Zusammenhalt zu den Prioritäten des Haushalts 2007 gehört;
3. ist überzeugt, dass eine Evaluierung der langfristigen Wirkung der Strukturfonds für die Vorbereitung zukünftiger Rechtsakte und die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung in diesem Bereich unerlässlich ist;
4. bedauert das Fehlen gemeinsamer Indikatoren zur Messung des tatsächlichen Einflusses der Strukturfonds auf den Zusammenhalt;
5. betont die Notwendigkeit, über quantitative Indikatoren zur Messung der Wirkung der Kohäsionspolitiken auf Wirtschaftswachstum, Arbeitslosigkeit, Infrastrukturen, Forschung und Innovation zu verfügen, um die tatsächliche Wirkung der Strukturfonds messen und die richtigen Haushaltsentscheidungen treffen zu können;
6. ist sich bewusst, dass die qualitative Wirkung der Strukturmaßnahmen auf die Lebensqualität schwer einzuschätzen ist; stellt jedoch fest, dass Arbeitnehmerentgelte, Lebenserwartung, Änderungen bei der Langzeitarbeitslosigkeit usw. die allgemeine Lebensqualität in einem bestimmten Gebiet widerspiegeln und deshalb als qualitative Indikatoren dienen könnten;
7. fordert die Schaffung eines – allen Mitgliedstaaten gemeinsamen – Messinstruments auf Grundlage der verschiedenen quantitativen und qualitativen Indikatoren;
8. erinnert daran, dass in der dem Haushaltsplan 2007 beigefügten Gemeinsamen Erklärung des Europäischen Parlaments und der Kommission beide Organe die Notwendigkeit betonen, die Nutzung der Haushaltsmittel der Europäischen Union zu optimieren und die Ausführung des Haushaltsplans besser zu kontrollieren; betont, dass die Evaluierung der Gemeinschaftsprogramme eine der Prioritäten der am jährlichen Haushaltsverfahren beteiligten Organe werden muss und dass in diesem Rahmen die quantitativen und qualitativen Aspekte der einzelnen Gemeinschaftsprogramme bewertet werden sollen;
9. lehnt die Schaffung einer Beobachtungsstelle für die den Zusammenhalt betreffenden Gemeinschaftspolitiken ab, falls nicht gleichzeitig eine Übertragung von Zuständigkeiten und ein Transfer finanzieller Mittel erfolgen.
VERFAHREN
Titel |
Auswirkungen und Folgen der Strukturpolitiken auf den Zusammenhalt der Europäischen Union |
||||||
Verfahrensnummer |
|||||||
Federführender Ausschuss |
REGI |
||||||
Stellungnahme von |
BUDG |
||||||
Verstärkte Zusammenarbeit – Datum der Bekanntgabe im Plenum |
|
||||||
Verfasser(in) der Stellungnahme |
Nathalie Griesbeck |
||||||
Ersetzte(r) Verfasser(in) der Stellungnahme |
|
||||||
Prüfung im Ausschuss |
25.01.2007 |
|
|
|
|
||
Datum der Annahme |
25.01.2007 |
||||||
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
29 0 0 |
|||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Laima Liucija Andrikienė, Richard James Ashworth, Reimer Böge, Salvador Garriga Polledo, Monica Maria Iacob-Ridzi, Janusz Lewandowski, Mario Mauro, Nina Škottová, László Surján, Herbert Bösch, Brigitte Douay, Neena Gill, Catherine Guy-Quint, Jutta Haug, Vladimír Maňka, Dan Mihalache, Gianni Pittella, Yannick Vaugrenard, Ralf Walter, Gérard Deprez, Nathalie Griesbeck, Anne E. Jensen, Jan Mulder, Kyösti Virrankoski, Wiesław Stefan Kuc, Wojciech Roszkowski, Gérard Onesta |
||||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Paul Rübig, Hans-Peter Martin |
||||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
|
||||||
Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar) |
|
||||||
- [1] Angenommene Texte dieses Datums, P6_TA(2006)0221.
VERFAHREN
Titel |
Auswirkungen und Folgen der Strukturpolitiken auf den Zusammenhalt der EU |
||||||||||
Verfahrensnummer |
|||||||||||
Federführender Ausschuss |
REGI |
||||||||||
Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse |
BUDG |
|
|
|
|
||||||
Nicht abgegebene Stellungnahme(n) |
|
|
|
|
|
||||||
Verstärkte Zusammenarbeit |
|
|
|
|
|
||||||
Berichterstatter(in/innen) |
Francisca Pleguezuelos Aguilar |
||||||||||
Ersetzte(r) Berichterstatter(in/innen) |
|
|
|||||||||
Prüfung im Ausschuss |
18.12.2006 |
22.1.2007 |
27.2.2007 |
|
|||||||
Datum der Annahme |
12.4.2007 |
||||||||||
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
41 0 1 |
|||||||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Jean Marie Beaupuy, Rolf Berend, Jana Bobošíková, Antonio De Blasio, Vasile Dîncu, Gerardo Galeote, Iratxe García Pérez, Ambroise Guellec, Gábor Harangozó, Marian Harkin, Jim Higgins, Alain Hutchinson, Mieczysław Edmund Janowski, Gisela Kallenbach, Evgeni Kirilov, Miloš Koterec, Constanze Angela Krehl, Mario Mantovani, Sérgio Marques, Miguel Angel Martínez Martínez, Yiannakis Matsis, Miroslav Mikolášik, James Nicholson, Lambert van Nistelrooij, Jan Olbrycht, Markus Pieper, Bernard Poignant, Wojciech Roszkowski, Stefan Sofianski, Catherine Stihler, Margie Sudre, Andrzej Jan Szejna, Kyriacos Triantaphyllides, Oldřich Vlasák |
||||||||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(in/innen) |
Jan Březina, Brigitte Douay, Den Dover, Richard Falbr, Emanuel Jardim Fernandes, Lidia Joanna Geringer de Oedenberg, Francisca Pleguezuelos Aguilar, Jürgen Schröder, Lydia Shouleva, László Surján |
||||||||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
Luigi Cocilovo, Andrea Losco |
||||||||||
Datum der Einreichung |
19.4.2007 |
||||||||||
Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar) |
... |
||||||||||