BERICHT mit einem Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat zur Entwicklung eines strategischen Konzepts zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens
20.4.2007 - (2006/2094(INI))
Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
Berichterstatter: Bill Newton Dunn
VORSCHLAG FÜR EINE EMPFEHLUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS AN DEN RAT
zur Entwicklung eines strategischen Konzepts zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Entwurf einer Empfehlung an den Rat, eingereicht von Bill Newton Dunn im Namen der ALDE-Fraktion, zur Entwicklung eines strategischen Konzepts zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens (B6-0073/2006),
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat und an das Europäische Parlament: „Entwicklung eines Strategiekonzepts für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität“ (KOM(2005)0232),
– gestützt auf Artikel 114 Absatz 3 und Artikel 90 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A6‑0152/2007),
A. in Erwägung der Fortschritte, die in der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität seit ihren Anfängen vor dreißig Jahren bereits erzielt wurden,
B. in Erwägung insbesondere der erheblichen Fortschritte in der Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungs- und Justizbehörden (wie sie aus den Jahresberichten 2005 der Mitgliedstaaten, von Europol, Eurojust und der Gruppe „Zusammenarbeit im Zollwesen“ hervorgehen), einer Zusammenarbeit, die der Eckstein jeder wirksamen, EU-weiten Politik für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität ist,
C. mit Befriedigung zur Kenntnis nehmend, dass die Anstrengungen, die zu einem vermehrten Informationsaustausch und einer Intensivierung der Schulungsinitiativen für die Dienststellen geführt haben, die zusammenarbeiten sollen, insofern Früchte tragen, als der Mangel an gegenseitigem Vertrauen abnimmt, der das wichtigste und immer wiederkehrende Problem bei jeder Zusammenarbeit in diesem Bereich ist,
D. in der Erwägung, dass alle mit der Bekämpfung der organisierten Kriminalität befassten Organe und Agenturen der EU die bürgerlichen Freiheiten und die grundlegenden Menschenrechte von EU-Bürgern und Drittstaatsangehörigen, einschließlich der höchsten Datenschutzstandards, in vollem Umfang achten sollten,
E. in der Erwägung jedoch, dass bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität heutzutage nur durch eine radikale Veränderung der Perspektive weitere Fortschritte erzielt werden können, die es ermöglicht, interne Zwänge, die immer komplexer werden, zu beseitigen und gleichzeitig mit der wachsenden Herausforderung exponentiell zunehmender externer Zwänge fertig zu werden,
F. in Erwägung vor allem der geografischen Ausdehnung der organisierten Kriminalität, die in einem Europa, das noch nie offener war als jetzt, aus ihrer perfekten Beherrschung der neuen Verkehrs-, Austausch- und Kommunikationsmittel bereits umfangreichen Nutzen gezogen hat, während die Strafverfolgungsbehörden häufig noch mit rechtlichen und verwaltungstechnischen Hindernissen, die ihnen im Arbeitsalltag im Wege stehen, zu kämpfen haben,
G. in der Erwägung, dass eine Entwicklung der kriminellen Vereinigungen hin zu immer komplexeren und strukturierteren unternehmerischen Modellen zu beobachten ist, welche in der Lage sind, die Wirtschafts- und Finanzmärkte zu durchdringen und auf der Suche nach legalen Wirtschaftsräumen, in die sie die unrechtmäßig erworbenen Mittel – häufig mittels ausgeklügelter Geldwäscheaktionen – leiten, zu verändern,
H. in der Erwägung, dass die Gründung und/oder der Erwerb von Unternehmen, die in Wirtschaftszweigen mit massiven Finanzströmen tätig sind – auch durch das häufig auftretende Phänomen von Strohmännern in der Unternehmensleitung– , ein bevorzugtes Ziel krimineller Vereinigungen darstellt,
I. in der Erwägung, dass Bekämpfungsmaßnahmen nicht ausreichen, um das Phänomen der organisierten Kriminalität in den Griff zu bekommen, wenn sie nicht einhergehen mit einer aufmerksamen Analyse der Durchdringungskraft dieses Phänomens und der Fähigkeit mafioser Organisationen, insbesondere in einem Kontext schwacher sozialer Strukturen Fuß zu fassen,
J. in der Erwägung, dass sich die Auseinandersetzung mit der organisierten Kriminalität auf eingehende Untersuchungen zur Fähigkeit der Kapitalanhäufung und zur Vermischung legaler und illegaler Wirtschaftstätigkeiten auf globaler Ebene stützen muss, wobei Maßnahmen entwickelt werden müssen, um die Infiltration der öffentlichen Verwaltung durch die organisierte Kriminalität sowie deren Vermischung mit Institutionen, Massenorganisationen und Vertretern der Politik zu verhindern,
K. in der Erwägung, dass die Aktivitäten des organisierten Verbrechens sich durch den Aufbau eines breiten Konsenses und durch die Kontrolle des Territoriums mittels illegaler Tätigkeiten vollziehen,
L. in der Erwägung, dass die organisierte Kriminalität terroristischen Organisationen Möglichkeiten bietet, durch die Nutzung ihrer einschlägigen Kanäle rechtswidrige Geschäfte abzuwickeln, die illegale Gewinne abwerfen, welche wiederum zur Durchführung terroristischer Aktivitäten benutzt werden,
M. in der Erwägung, dass in diesem Kampf gegen Zeit und Raum bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität die dringende Notwendigkeit, die für sie bereitgestellten Mittel und Methoden anzupassen, und die Fähigkeit zur Antizipation, die im Wesentlichen auf der sachdienlichen und maximalen Nutzung potenzieller Erkenntnisse beruht, miteinander verbunden werden müssen,
N. in der Erwägung, dass nur eine proaktive Politik es ermöglichen wird, mit der Realität einer extrem raffinierten Zusammenarbeit zwischen verschiedenen kriminellen Gruppen fertig zu werden und gleichzeitig die wichtigsten Bedrohungen, die von diesen Organisationen für unsere Gesellschaften ausgehen, durch eine Präventionspolitik, die neue Akteure voraussetzt, jedoch immer peinlich auf die umfassende Einhaltung der Grundrechte bedacht sein muss, zu entschärfen,
O. in der Erwägung, dass es einen allgemeinen Bedarf gibt, die Kenntnis der Kriminalitätsphänomene und ihre Verbreitung bei allen an der Kriminalitätsbekämpfung beteiligten Akteuren zu verbessern,
P. in der Erwägung, dass die Unterstützung seitens der im Allgemeinen unzureichend informierten Öffentlichkeit einen der Schlüssel zum mittel- und langfristigen Erfolg dieses Kampfes darstellt,
Q. in der Erwägung, dass die verfügbaren Instrumente der Gemeinschaft – wie Europol und Eurojust – erst dann in vollem Umfang ausgeschöpft werden können, wenn sie über eine wirkliche Handlungsautonomie verfügen, und dass es folglich dringend notwendig ist, sie mit einem größeren Handlungsfreiraum als heute auszustatten und gleichzeitig eine angemessene parlamentarische Kontrolle einzurichten, die es gestattet, die Zweckmäßigkeit und den tatsächlichen Mehrwert ihrer Maßnahmen im Bereich der Sicherheit sowie die vollumfängliche Einhaltung der Grundrechte, wie sie in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union enthalten sind, zu bewerten,
R. mit Interesse zur Kenntnis nehmend, dass die Mitgliedstaaten mit der in diesem Jahr von Europol erstellten Bewertung der Bedrohungslage im Bereich der organisierten Kriminalität (OCTA)[1] über ein Dokument mit einer dynamischen Analyse verfügen, mit dem die Festlegung ihrer strategischen Prioritäten erleichtert wird, und dass dieser erste Schritt den Rat ermutigen sollte, den Weg in Richtung einer sachdienlichen Strukturierung eines Bereichs weiter zu verfolgen, in dem es noch zu unterschiedliche Formen der Kriminalitätsbekämpfung gibt, insbesondere durch die Vertiefung des Konzepts der Architektur der inneren Sicherheit, das vom österreichischen Ratsvorsitz initiiert wurde, und durch die operative Entwicklung des Grundsatzes der Interoperabilität: diese beiden Elemente, verbunden mit der Anwendung einer Methodik für die erkenntnisgestützte Strafverfolgung (ILLE[2]), müssen dazu beitragen, neue Synergien zu erzielen und jede parasitäre Konkurrenz zwischen den mit der Auswertung befassten Dienststellen und/oder den für die Strafverfolgung zuständigen Dienststellen auf strategischer, technischer und operativer Ebene auszuschalten,
1. richtet die folgenden Empfehlungen an den Rat:
a) ersucht den Rat, alle Mitgliedstaaten aufzufordern, das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität und dessen Zusatzprotokolle über Menschenhandel und über das Einschleusen von Migranten zu ratifizieren sowie diese Rechtsakte anzuwenden;
b) ersucht den Rat, die Mitgliedstaaten eindringlich zu ermutigen, Schulungs- und Austauschprogramme für die Dienststellen und Behörden, die für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität zuständig sind, nachdrücklich zu unterstützen, und fordert sie auf, diese Programme – im Rahmen der Finanziellen Vorausschau und des entsprechenden allgemeinen Programms, aber auch unter dem Aspekt „Sicherheit“ des Siebten Rahmenprogramms für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration – mit ausreichenden Haushaltsmitteln auszustatten, um ihre wirkliche Effizienz zu gewährleisten, und bewährte Verfahren auch anderen Mitgliedstaaten zugänglich zu machen;
c) erinnert den Rat daran, dass die Verstärkung der Instrumente der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit heutzutage über eine Anpassung der internen Strukturen erfolgt, worin ein dreifaches Erfordernis zum Ausdruck kommt: das der Erstellung von Verfahrensmodellen, das des reibungslosen Informationsflusses über die Übermittlungssysteme und das der Verbesserung der Kenntnis des Phänomens der organisierten Kriminalität;
d) fordert den Rat auf, im Hinblick auf ein wirksameres Handeln auf europäischer Ebene dafür Sorge zu tragen, dass die Mitgliedstaaten in enger Zusammenarbeit ihre strafrechtlichen Bestimmungen, insbesondere hinsichtlich der Definition von Begriffen und Straftatbeständen im Bereich der organisierten Kriminalität und des Terrorismus, und ihre strafrechtlichen Verfahren angleichen, wobei die Verfahrensgarantien in vollem Umfang erhalten bleiben müssen;
e) regt an, die Mitgliedstaaten aufzufordern, besondere Ermittlungstechniken so bald wie möglich allgemein anzuwenden und die Einrichtung Gemeinsamer Ermittlungsgruppen (Joint Investigation Teams) auszubauen, die mit dem Rahmenbeschluss des Rates vom 13. Juni 2002 zu Gemeinsamen Ermittlungsgruppen[3], dessen Inhalt von den Mitgliedstaaten weitgehend umgesetzt wurde[4], eingeführt wurden, und den Aspekt der Zusammenarbeit vor Ort in die verschiedenen Leitfäden über „bewährte Verfahren“, die den betreffenden Dienststellen als ein operativer Rahmen dienen, systematisch aufzunehmen;
f) weist den Rat und die Mitgliedstaaten darauf hin, dass es notwendig ist, Regelungen über organisiertes Verbrechen und Terrorismus zum besonderen Schutz der Rechtsordnung und der finanziellen Interessen der Europäischen Union zu erlassen;
g) betont gegenüber dem Rat, dass der Informationsfluss zwischen den mit der Bekämpfung der Kriminalität befassten Akteuren reibungsloser funktionieren muss, was beträchtliche legislative Fortschritte erfordert, sowohl in konkreten Bereichen – wie bei der Erlangung und Zulässigkeit von Beweisen oder bei Finanzermittlungen zur Feststellung und anschließenden Neutralisierung der Erträge aus Straftaten – als auch bei noch ungeklärten Grundsatzfragen wie dem Grundsatz der Verfügbarkeit, der eindeutig definiert werden und Schutzmechanismen enthalten muss, insbesondere was den Schutz personenbezogener Daten im Rahmen der dritten Säule betrifft; fordert hierzu den Rat nachdrücklich auf, dringend den Rahmenbeschluss über den Datenschutz in der dritten Säule unter gebührender Berücksichtigung des Standpunkts, der vom Parlament fast einstimmig angenommen wurde, zu verabschieden;
h) stellt fest, dass die Mitgliedstaaten und die Europäischen Institutionen auf die Sachkunde der neu errichteten Agentur für Grundrechte zurückgreifen können, um die in der Charta der Grundrechte verankerten Rechte zu schützen und Fälle zu untersuchen, die im Bereich der innenpolitischen und justiziellen Zusammenarbeit vorgekommen sind; fordert darüber hinaus den Rat auf, erforderlichenfalls unter besonderer Bezugnahme auf Artikel 7 des Vertrags über die Europäische Union seinerseits von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen und dies auch im Fall der Mitgliedstaaten zu fördern;
i) ersucht den Rat, die Aufmerksamkeit der Mitgliedstaaten darauf zu lenken, dass die Ermittlungsstrategien verbessert werden müssen und ein wirksames Vorgehen gegen die organisierte Kriminalität erfolgen sollte, indem rechtswidrig erworbene wirtschaftliche und finanzielle Mittel systematisch eingezogen werden;
j) ersucht den Rat, die Mitgliedstaaten im Lichte des Aktionsplans der Kommission über Statistiken (KOM(2006)0437) aufzufordern, Anstrengungen zu unternehmen, um die Kenntnis dieser Kriminalitätsphänomene durch die Einrichtung und Vernetzung von ausgefeilten statistischen Instrumenten in einer dynamischen Perspektive (wie dies bereits bei OCTA der Fall ist) und auf der Grundlage gemeinsamer Indikatoren zu verbessern, damit die verbreiteten Erkenntnisse, abgesehen von der genauen Bestandsaufnahme der organisierten Kriminalität, auch verglichen werden können und Vorschläge für verständliche und umsetzbare Strategien und Empfehlungen für Maßnahmen der vor Ort tätigen Dienststellen liefern;
k) fordert den Rat auf, Europol und Eurojust die erforderliche Autonomie zu gewähren, indem ihnen das vollumfängliche Initiativrecht in ihrem Zuständigkeitsbereich eingeräumt wird, damit sie ihre Rolle eines Koordinators zugunsten der Rolle eines Motors bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität auf europäischer Ebene ausweiten können, wobei jedoch eine regelmäßige Abstimmung mit den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten vorgesehen werden sollte, um deren Handeln nicht zu beeinträchtigen und um keine Ungleichgewichte und Überlappungen zu schaffen; stellt fest, dass diese Ausweitung ihrer Befugnisse mit der Einrichtung einer wirklichen parlamentarischen Kontrolle einhergehen muss, die sowohl aus Gründen der Legitimität als auch der Wirksamkeit nur das Parlament ordnungsgemäß ausüben kann;
l) ersucht den Rat anzuerkennen, dass bei der Prävention kein Weg außer Acht gelassen werden darf, da das Thema einer besonderen Aufmerksamkeit bedarf, insbesondere durch Initiativen, die darauf abzielen, – neben den Opfern – auch die Zeugen von Straftaten wirksam zu schützen, damit Auskunftsquellen verfügbar werden, die durch den ständigen Druck von Erpressung und Terror seitens krimineller Vereinigungen oftmals zum Schweigen gezwungen sind;
h) regt an, dass auf europäischer Ebene eine echte Debatte über die Zweckmäßigkeit eines Kronzeugenstatus und seine Vereinbarkeit mit dem Fundament unserer gemeinsamen Werte der Einhaltung der Menschenrechte und der Menschenwürde geführt wird, damit die optimale Erkenntnisgewinnung auf eine vorab festgelegte und von allen akzeptierte rechtliche Grundlage gestellt wird;
n) ist davon überzeugt, dass die Unterstützung durch die Öffentlichkeit mittel- und langfristig eine der Voraussetzungen für den Erfolg bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität ist; fordert den Rat daher auf, die Mitgliedstaaten zu ersuchen, erhebliche Anstrengungen zu unternehmen, um die Öffentlichkeit über die Erfolge zu unterrichten, die aufgrund der reibungslosen Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Strafverfolgungs- und Justizbehörden erzielt wurden, und insbesondere über die Instrumente und Akteure der Gemeinschaft, die daran Anteil hatten, damit ein Bewusstsein für den durch die Initiativen der Europäischen Union in diesem für die Bürger lebenswichtigen Bereich entstandenen Mehrwert geschaffen wird;
o) schlägt dem Rat vor, die Erkenntnisse umfassend zu berücksichtigen, die aus den periodischen Erhebungen von Eurobarometer (wie etwa aus der Erhebung im März 2006 über die organisierte Kriminalität und Korruption[5]) gewonnen wurden, deren Aufgabe es sein sollte, festzustellen, wie die Unionsbürger die Rolle der Europäischen Union in diesem Bereich wahrnehmen, und die gewünschte Weiterentwicklung auf europäischer Ebene zu ermitteln;
p) fordert den Rat daher auf der Grundlage des Weißbuches über eine europäische Kommunikationspolitik[6] auf, einen Beitrag zur Konzipierung einer echten Strategie für die Organisation und Verbreitung dieser an die Öffentlichkeit gerichteten Botschaften, in die das Europäische Netz für Kriminalprävention (EUCPN) eng einbezogen werden könnte, wenn seine Befugnisse[7] ausgeweitet würden, zu leisten;
q) legt dem Rat nahe, die Mitgliedstaaten zu ersuchen, Programme insbesondere auf örtlicher Ebene zu fördern, die die Öffentlichkeit für den Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft oder zur sexuellen Ausbeutung, vor allem von Frauen und Kindern, sensibilisieren;
r) ersucht den Rat nachdrücklich, den proaktiven Charakter der EU-Politik für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität in die Kooperationsabkommen der Europäischen Union mit Drittstaaten aufzunehmen und gleichzeitig einen strengen Rahmen anzunehmen, der auch verbindliche Garantien hinsichtlich der Grundrechte enthält; unterstreicht in diesem Zusammenhang, dass mit der OCTA der einzuschlagende Weg klar abgesteckt wird, indem sie zweckdienliche Hinweise auf die Tätigkeitsbereiche und bestehenden Netzwerke krimineller Gruppen, deren geografische Herkunft festgestellt werden konnte, enthält;
s) rät dem Rat, angesichts der Anfälligkeit für die Kriminalität, die der Staatsapparat einiger Nachbarländer der Europäischen Union noch viel zu oft aufweist, einen spezifischen Ansatz zu verfolgen, der auf einer neuen Initiative für Transparenz und für die Bekämpfung der Korruption aufbaut und mit dem die Beziehungen der Europäischen Union mit Drittstaaten und vor allem mit denen in der Nachbarschaft der Europäischen Union strukturiert werden sollen;
t) rät dem Rat darüber hinaus, die Mitgliedstaaten um höchste Wachsamkeit hinsichtlich möglicher Verbindungen zwischen terroristischen Organisationen und der organisierten Kriminalität zu bitten, insbesondere im Hinblick auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung;
u) fordert den Rat ferner auf, der herausragenden Rolle des EU-Koordinators für Terrorismusbekämpfung, dem die Aufsicht über die spezifischen Instrumente und über die Kenntnisse im Bereich der Europäischen Union obliegt und der für die Abstimmung und die Integration der von Polizei und Sicherheitsbehörden der Mitgliedstaaten übermittelten Informationen zuständig ist, Rechnung zu tragen;
v) ersucht den Ratsvorsitz, die unter dem österreichischen Ratsvorsitz angestoßenen Überlegungen wieder aufzunehmen und zu intensivieren, um eine echte „Architektur der inneren Sicherheit“ zu erarbeiten;
w) ersucht den Rat, durch Initiativen tätig zu werden, die in erster Linie auf das Abfangen von aus Geldwäsche stammendem Finanzkapital und auf das Einziehen von Gütern, die durch kriminelle und mafiose Aktivitäten erworben wurden, abzielen;
x) fordert den Rat auf, sich dafür einzusetzen, dass alle Länder, die dies bisher noch nicht getan haben, das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (Übereinkommen von Palermo) unterzeichnen und ratifizieren und das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption ratifizieren;
y) fordert den Rat auf, in den Mitgliedstaaten, und insbesondere in solchen Regionen, in denen der kulturelle und soziale Einfluss der organisierten Kriminalität am größten ist, in den Risikoschulen und -vierteln Projekte zur Erziehung zur Legalität zu fördern, um der organisierten Kriminalität mit einem großen Lernprojekt entgegenzuwirken;
z) fordert den Rat auf, die Verwaltungs- und Regierungstätigkeiten derjenigen gewählten Organe auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene, die Politiker mit anhängigen Strafverfahren im Zusammenhang mit der organisierten Kriminalität und der Kriminalität der Mafia in ihren Reihen haben, zu überwachen;
2. beauftragt seinen Präsidenten, diese Empfehlung dem Rat und – zur Information – der Kommission zu übermitteln.
- [1] „Organised Crime Threat Assessment“ – abrufbar unter: http://www.Europol.eu.int/publications/OCTA/OCTA2006.pdf.
- [2] „Intelligence Led Law Enforcement“.
- [3] ABl. L 162 vom 20. Juni 2002, S.1.
- [4] Siehe den Bericht der Kommission über die Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates vom 13. Juni 2002 über gemeinsame Ermittlungsgruppen in innerstaatliches Recht und seinen Anhang (KOM(2004)858 endg.).
- [5] http://ec.europa.eu/public_opinion/archives/ebs/ebs_245_.
- [6] http://ec.europa.eu/communication_white_paper/doc/white_paper_en.pdf
- [7] www.eucpn.org : http://www.eucpn.org/keydocs/l_15320010608en00010003.pdf.
ENTWURF EINER EMPFEHLUNG B6-0073/2006 (19.1.2006)
eingereicht gemäß Artikel 114 Absatz 1 der Geschäftsordnung
von Bill Newton Dunn im Namen der ALDE-Fraktion
zur Entwicklung eines strategischen Konzepts zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an den Rat und an das Europäische Parlament zur Entwicklung eines strategischen Konzepts zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens,
– gestützt auf Artikel 114 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass ein strategisches Konzept zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens auf EU-Ebene zusammen mit Einrichtungen der Union wie Europol, Eurojust, der EPA und den Polizeichefs entwickelt werden muss,
B. in der Erwägung, dass seit der Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts auf EU-Ebene verschiedene legislative und nichtlegislative Initiativen angenommen wurden, die zur Verhütung und Bekämpfung des organisierten Verbrechens beitragen,
1. richtet folgende Empfehlungen an den Rat:
a) die einschlägigen Rechtsinstrumente betreffend Europol und Eurojust müssen ratifiziert und umgesetzt werden, um den Kampf gegen das organisierte Verbrechen zu verstärken;
b) es ist ein umfassendes und schlüssiges Rahmenwerk für die Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens zu schaffen;
c) als Ergänzung zur gegenseitigen Anerkennung von Rechtsurteilen in Strafsachen müssen die Rechtsvorschriften harmonisiert werden;
d) die Entwicklung multilateraler Ansätze zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens muss unterstützt werden;
2. beauftragt seinen Präsidenten, diese Empfehlung dem Rat und - zur Information - der Kommission und dem Europäischen Rat zu übermitteln.
VERFAHREN
Titel |
Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat zur Entwicklung eines strategischen Konzepts zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens |
||||||||||||
Verfahrensnummer |
|||||||||||||
Zugrunde liegende(r) Vorschlag/ Vorschläge für eine Empfehlung |
|
|
|||||||||||
Federführender Ausschuss |
LIBE |
||||||||||||
Datum des Beschlusses, einen Bericht auszuarbeiten |
|
||||||||||||
Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse |
|
|
|
|
|
||||||||
Nicht abgegebene Stellungnahme(n) |
|
|
|
|
|
||||||||
Verstärkte Zusammenarbeit |
|
||||||||||||
Berichterstatter(in/innen) |
Bill Newton Dunn |
|
|||||||||||
Ersetzte(r) Berichterstatter(in/innen) |
|
|
|||||||||||
Prüfung im Ausschuss |
12.9.2006 |
19.12.2006 |
27.2.2007 |
21.3.2007 |
11.4.2007 |
||||||||
Datum der Annahme |
11.4.2007 |
||||||||||||
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+ - 0 |
46 1 0 |
|||||||||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Alexander Alvaro, Alfredo Antoniozzi, Philip Bradbourn, Mihael Brejc, Kathalijne Maria Buitenweg, Michael Cashman, Giuseppe Castiglione, Giusto Catania, Mladen Petrov Chervenyakov, Carlos Coelho, Fausto Correia, Panayiotis Demetriou, Agustín Díaz de Mera García Consuegra, Claudio Fava, Kinga Gál, Patrick Gaubert, Roland Gewalt, Elly de Groen-Kouwenhoven, Adeline Hazan, Lívia Járóka, Ewa Klamt, Magda Kósáné Kovács, Stavros Lambrinidis, Dan Mihalache, Viktória Mohácsi, Claude Moraes, Javier Moreno Sánchez, Martine Roure, Inger Segelström, Søren Bo Søndergaard, Károly Ferenc Szabó, Adina-Ioana Vălean, Ioannis Varvitsiotis, Manfred Weber |
||||||||||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(in/innen) |
Inés Ayala Sender, Edit Bauer, Simon Busuttil, Gérard Deprez, Maria da Assunção Esteves, Luis Herrero-Tejedor, Sophia in 't Veld, Ona Juknevičienė, Jean Lambert, Jörg Leichtfried, Sylvia-Yvonne Kaufmann, Marian-Jean Marinescu, Witold Tomczak |
||||||||||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
|
||||||||||||
Datum der Einreichung |
20.4.2007 |
|
|||||||||||
Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar) |
|
||||||||||||